Information zu “Räuchermischungen“

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Information zu “Räuchermischungen“ und anderen Produkten,
die psychoaktiv wirkende chemische Substanzen enthalten
Zusammenfassung
Das Gesundheitsministerium hat seit Anfang Jänner 2009 das Inverkehrbringen und den Import von
„Räuchermischungen“, in denen als Inhaltsstoffe verschiedene cannabinomimentisch wirksame
chemische Substanzen identifiziert wurden, nach arzneimittelrechtlichen Bestimmungen verboten.
Das Bundesministerium für Gesundheit warnt eindringlich vor dem Konsum solcher Produkte, die
vordergründig als „Räuchermischungen“ oder unter anderer Zweckbestimmung (Raumbedufter usw.)
über Internet oder auch in einschlägigen Geschäften in vielen unterschiedlichen Aufmachungen und
Bezeichnungen wie z.B. „Spice“ „Monkees go bananas“, „Maya“, „Bonzai ..“; „Jamaican Spirit“,
„Forest Green“ usw. angeboten werden. Chemische Analysen haben ergeben, dass viele dieser
Produkte nicht die auf den Verpackungen angeführten Inhaltsstoffe (Kräuter, Pflanzen etc.)
enthalten, sondern synthetisch hergestellte Chemikalien, deren Konsum mit nicht absehbaren
gesundheitlichen Risiken und Schäden verbunden sein kann.
Für "Spice" und seine Nachfolgeprodukte, aber auch alle anderen Drogen gilt: Ob Substanzen legal
oder illegal sind, sagt nichts über ihre möglichen gesundheitlichen Risiken bei deren Konsum aus!
Vom Konsum von Substanzen oder Mischungen unbekanntem Inhalts oder unbekannter Wirkung
sollte wegen der nicht einschätzbaren Risiken jedenfalls immer Abstand genommen werden.
Im Detail
Produktbeschreibung der Hersteller
Bei den unter den Handelsnamen “Spice”, Monkees go bananas“, „Maya“, „Bonzai ..“; „Jamaican
Spirit“, „Forest Green“ oder unter anderen Bezeichnungen angebotenen Produkten handelt es sich
um (vermeintliche) Kräutermischungen, die z.B. als „Räuchermischung zur Raumluftaromatisierung"
angepriesen werden.
Wie werden diese Produkte beworben?
In den Herstellerangaben (Produktbeschreibung) werden als Zutaten verschiedene Pflanzen aus der
ganzen Welt genannt (zum Beispiel Helmkraut, Blauer Lotus, usw.), die fast alle in ihren
Verbreitungsgebieten zu medizinischen oder rituellen Zwecken verwendet werden.
Überdies wird häufig angeführt, dass keine illegalen synthetischen Cannabinoide enthalten seien (oft
folgt auch eine Liste dieser Substanzen). Ferner wird mitunter darauf hingewiesen, dass diese
Mischungen frei von Tabak und Nikotin seien. Bei Räuchermischungen wird oftmals auch darauf
hingewiesen, dass sie zum Verräuchern und nicht zum Inhalieren bestimmt seien.
Allerdings suggeriert die beigelegte Produktbeschreibung oder auch die Aufmachung eine
Verwendung als Cannabisersatz. Daher werden auch Produkte, bei denen ausdrücklich vom Rauchen
abgeraten wird, - wegen der angepriesenen bzw. erwarteten marihuanaähnlichen Wirkung –
dennoch von den KäuferInnen geraucht.
Analyseergebnisse
Auf Grund der in der Produktbeschreibungen angekündigten marihuanaähnlichen Wirkung und der
bekannt gewordenen Erfahrungsberichte von Konsumenten und Konsumentinnen haben Experten
der Österreichischen Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit GmbH Proben verschiedener
dieser auf den Markt gelangender Produkte einer labortechnischen Untersuchung unterzogen. Dabei
wurden nicht die in der Produktkennzeichnung angegeben Pflanzeninhaltsstoffe identifiziert.
Vielmehr konnten verschiedenste synthetisch hergestellte Arzneimittelsubstanzen bzw. in der
Arzneimittelforschung entwickelte Chemikalien nachgewiesen werden, wie z.B. JWH-018, JWH- 015
oder JWH-019 usw. Diese haben unter anderem eine hohe Bindungs-Affinität an CannabinoidRezeptoren im Nervengewebe, wie dies in verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen in den
vergangenen Jahren beschrieben ist. Diese Affinität zu den spezifischen Rezeptoren kann für seine
cannabis-ähnliche pharmakologische Wirksamkeit und die beim Konsum empfundene rauschartige
Wirkung verantwortlich sein.
Irreführende Bewerbung der Kräuter- bzw. Räuchermischungen:
Es wurde somit auf Grund der Analyseergebnisse festgestellt, dass die von den Herstellern für den
Vertrieb von "Spice" bzw. dessen Nachfolgeprodukten deklarierten Produktbeschreibungen gar nicht
dem tatsächlichen Inhalt entsprechen!!!
Das Bundesministerium für Gesundheit warnt eindringlich davor, solche vermeintlichen Kräuterbzw. Räuchermischungen oder zu sonstigen vordergründigen Gebrauchszwecken vertriebene
Produkte in jeglicher Form zu konsumieren, da unabsehbare gesundheitliche Risiken/Schäden
damit verbunden sein könnten.
Rechtliche Sofortmaßnahmen
Der Bundesminister für Gesundheit hat das Inverkehrbringen von „Räuchermischungen", die einen
oder mehrere der identifizierten Cannabinoide enthalten, verboten; gleiches gilt für den Import
oder das Verbringen nach Österreich.
Weitere Maßnahmen
Auch wenn der Import und das in Verkehr Bringen dieser Chemikalien nach ihrer Identifikation vom
Bundesminister für Gesundheit verboten wurde, darf nicht übersehen werden, dass es sich bei den
Analyseergebnissen immer nur um Stichprobenergebnisse handeln kann, und dass sich daher die
Chargen wesentlich voneinander unterscheiden können. Es ist durchaus vorstellbar, dass im Rahmen
der Produktion, allenfalls versehentlich, eine so hohe Dosierung der Chemikalie in eine Charge
gelangt, dass eine unerwartete oder weitaus stärkere als die erwartete Wirkung eintritt, zumal es
sich in keiner Weise um qualitätsgesicherte Produkte handelt. Überdies können jederzeit Rezepturbzw. Produktveränderungen von den Herstellern vorgenommen werden, und es können auch
jederzeit ähnlich Produkte mit zunächst völlig unbekanntem Inhalt auf den Markt kommen.
Problematische pharmakologische, psychoaktive und gesundheitsgefährdende Effekte beim
Rauchen solcher Kräuter- bzw. Räuchermischungen unbekannten Inhalts können daher nie
ausgeschlossen werden, wenn nicht ein ganz konkretes Einzelprodukt ausreichend untersucht
wurde!
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wurde daher beauftragt, die Untersuchungen
fortsetzen und bei einschlägigen Produkten in regelmäßigen Abständen laufend Proben zu ziehen,
um so Hinweise auf mögliche riskante Substanzen zu erhalten und zu einer größeren Datenbasis zu
gelangen.
Das Bundesministerium für Gesundheit ist überdies im Rahmen eines Informations- und
Frühwarnmechanismus für psychoaktive Substanzen mit allen einschlägigen Stellen und relevanten
Fachleuten vernetzt und wird von diesen über Beobachtungen von riskanten Substanzen oder
Konsummuster informiert.
Risiken beim Rauchen unbekannter Substanzen
Fest steht, dass Hinweise auf Kräuter- bzw. Räuchermischungen, wonach diese weder Tabak noch
Nikotin enthalten, keinesfalls als gesundheitliche Unbedenklichkeitshinweise verstanden werden
dürfen. Verbrennende Pflanzen(extrakte) enthalten zwar allenfalls kein Nikotin, sie enthalten aber,
ganz abgesehen von den oben beschriebenen unberechenbaren Chemikalien, ebenso
gesundheitsschädliche Substanzen wie der Rauch von Zigaretten.
Denn beim Abbrennen aller Arten von Rauchwaren, ob sie aus regulärem Tabak oder sonstigen
Pflanzen, Kräutern, Gewürzen oder chemischen Substanzen zusammengesetzt sind, kommt es zur
Freisetzung von chemischen Zersetzungs-Produkten (Pyrolyseprodukten) sowie feinstaubähnlichen
Teilchen von unterschiedlichster Toxizität. Rauch ist stets ein Gemisch aus Abgasen, Ruß und
Dämpfen, giftigen und krebserregenden Verbindungen, sodass das Einatmen des Rauchs von
Kräuterzigaretten - auch wenn sie keine psychoaktive Wirkung entfalten - keinesfalls 'gesünder' ist als
jener von Tabak-Zigaretten.
Welche toxischen oder suchterzeugenden Wirkungen bei der Verbrennung von Kräuter- bzw.
Räucherwaren bzw. der darin enthaltenen Stoffe entstehen, ist (noch) nicht bekannt. Abgesehen von
der psychoaktiven Wirkung kann daher auch nicht ausgeschlossen werden, dass der bei der
Verbrennung entstehende Rauch sogar noch toxischer wirkt als Tabakrauch.
Risikobewusstsein
Daher sollte jedenfalls vom Konsum von Produkten oder Substanzen abgesehen werden, deren Inhalt
oder deren mit dem Konsum einhergehende Wirkung unbekannt und unerforscht ist, ungeachtet
allenfalls suggerierter „interessanter" psychoaktiver Effekte.
Für die Praxis in Beratung und Prävention gilt hinsichtlich „Spice" und seinen Nachfolgeprodukten das
gleiche wie für andere (vermeintlich) biogene Drogen: Die Frage ob eine Substanz legal oder illegal
ist, sagt nichts über deren mögliche gesundheitliche Risiken bei Konsums aus.
Prävention
Aufgabe der Prävention und Erziehung ist die Entwicklung eines diesbezüglichen
Problembewusstseins. Die gängige Meinung, dass vermeintlich biogene Drogen - wegen des
Wortteils „bio" - nicht schädlich sein können, ist unzutreffend. Der Konsum von Substanzen,
Kräutermischungen oder sonstigen Produkten ist immer mit einem Gesundheitsrisiko verbunden,
wenn über deren mögliche spezifische Gesundheitsgefährdungen durch unbekannte Substanzen
bzw. Inhaltsstoffe noch nichts oder nichts Abschließendes bekannt ist.
Darüber hinaus stellen Kräutermischungen eine Art von Mischkonsum dar, und die Kombination
zweier oder mehrerer Substanzen kann zu besonders starken Belastungen für Körper und Psyche
führen und somit das Risiko gefährlicher Zwischenfälle erhöhen.
Weiters hängen die Wirkungen vermeintlich biogener Drogen nicht nur von den psychoaktiven
Substanzen, sondern immer auch von der Persönlichkeit, der Stimmungslage und von dem
Konsumumfeld ab, wodurch bei ungünstigen Voraussetzungen zusätzliche Risiken für die psychische
Gesundheit entstehen können.
Eltern und Erziehungsberechtigten stehen für einschlägige Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit
dem Konsumverhalten ihrer Kinder in Bezug auf psychoaktive Substanzen insbesondere die vom
Bundesminister für Gesundheit im Bundesgesetzblatt kundgemachten
Drogenberatungseinrichtungen mit ihren geschulten Fachkräften zur Verfügung. (24.1.2011)
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