RLP-Humusdünger Einbindung in Anlage 1 DüMV

Werbung
Wie Humusdünger ins Düngerecht integriert werden
Die Düngemitteltypenliste in der Düngemittelverordnung (= Anlage 1 DüMV) soll um den
nachfolgend dargestellten neuen Abschnitt 6 mit der Bezeichnung „Humusdünger“ erweitert
werden (Tabelle 1).
Für den neuen vorgeschlagenen Düngemitteltyp „Humusdünger“ ist neben einem weiten C:NVerhältnis eine hohe mikrobiologische Abbaustabilität wesentlich. Die Anforderungen an die
Abbaustabilität erfolgen in Anlehnung an den VDLUFA-Standpunkt „Humusbilanzierung“. Die
Abbaustabilität bezeichnet das spezifische Abbauverhalten eines organischen Materials im
Boden und wird aus Langzeituntersuchungen von organischem Kohlenstoff in
Dauerdüngungsfeldversuchen oder aus Inkubationsversuchen abgeleitet.
Als Bezugsgröße für die Abbaustabilität eines organischen Materials dient Rotterindermist.
Diesem wird der Stabilitätsfaktor 1 zugeordnet. Für Humusdünger gilt, dass ihr
mikrobiologischer Abbau nicht schneller als der von Rottemist erfolgen darf. Für verschiedene
organische Düngemittel sind bereits Stabilitätsfaktoren bekannt (Tabelle 2).
Die mit einem Humusaufbau im Boden einhergehende N-Stabilisierung wird in ihrer Höhe
sowohl vom Stablitätsfaktor als auch vom C/N-Verhältnis der eingesetzten Materialien
beeinflusst. Anhand der Kombination der beiden Kriterien Stabilisierungsfaktor (Anforderung ≥
1) und C/N-Verhältnis (Anforderung ≥ 12:1) können diejenigen organischen Dünger
charakterisiert werden, die in ihrer Wirkungsdynamik in hohem Maße
humusreproduktionswirksam und zugleich N-stabilisierend sind. Diese Düngemittel werden als
'Humusdünger bezeichnet.
Da die Ergebnisse langjähriger Feldversuche nicht zur Beurteilung der Verkehrsfähigkeit
jeweiliger Partien geeignet sind, wurde nach kurzzeitigen und weniger aufwändigen
Alternativen in Form von Laborschnellmethoden gesucht. Als geeignet haben sich sowohl
kurzfristige Inkubationsversuche (Bestimmung der Kohlendioxidfreisetzung als Ausdruck des
mikrobiologischen Abbaus) als auch die Bestimmung von Stoffgruppen (kaltwasseröslicher
Kohlenstoff, Lignin, Zellulose und Hemizellulose etc.) herausgestellt. Auch hier erfolgt die
Bewertung jeweils unter Bezug auf und im Verhältnis zu Rotterindermist.
Für den Düngemitteltyp „Humusdünger“ sind als typbestimmende Bestandteile Stickstoff und
organische Substanz vorgesehen. Als Nebenbestandteile können weitere Nährstoffe, wie
Phosphor, Kalium etc. enthalten sein. Als mögliche Ausgangsstoffe sind derzeit sowohl
bestimmte Wirtschaftsdünger als auch Bioabfälle vorgesehen. In jedem Fall ist eine aerobe
Stabilisierung (= Kompostierung) verpflichtend. Im Rahmen der aeroben Stabilisierung erfolgt
eine Umwandlung der organischen Stoffe, die durch eine Materialansprache (Bonitur) erfasst
und bewertet werden kann. Die Kompostierung wird dann als ausreichend und abgeschlossen
angesehen, wenn eine deutliche Umwandlung aller Ausgangsstoffe erfolgt ist. Dies bedeutet,
dass die ursprüngliche Form und Beschaffenheit nicht mehr erkennbar sein darf, also z. B.
Tierkot, Einstreu oder einzelne Bioabfälle nicht mehr ohne wesentliche mikrobiologische
Veränderungen enthalten sind.
Tabelle 1: Einbindung von Humusdüngern in die Düngemittelverordnung (DüMV)
Anlage 1 (zu § 1 Nummer 11, § 3 Absatz 1, § 6 Absatz 3, § 8 Absatz 3 und 4)
Abschnitt 6
Humusdünger
Typenbezeichnung
Mindestgehalte
(bezogen auf TM)
1
Humusdünger
aus [Stoff nach
Spalte 5]
2
1%N
15 % organische
Substanz
Typenbestimmende
Bestandteile;
Nährstoffformen und
Nährstofflöslichkeiten
3
Gesamtstickstoff ,
organische Substanz
Angaben zur
Nährstoffbewertung;
weitere Erfordernisse
4
Stickstoff bewertet als
Gesamtstickstoff;
organische Substanz über
den Glühverlust ermittelte
organische
Kohlenstoffverbindungen
tierischer und pflanzlicher
Herkunft mit hoher
Abbaustabilität
Stabilitätsfaktor: ≥ 1
C/N-Verhältnis : ≥12:1
Toleranzen:
für Stickstoff: 50 % des
angegebenen Gehaltes,
jedoch nicht mehr als 1 %Punkt,
für die organische
Substanz: 5 %-Punkte
Wesentliche
Zusammensetzung;
Art der Herstellung
5
a) Festmist
überwiegend
von Rindern,
Pferden, Ziegen
und Schafen,
mit Einstreu
b) Stoffe nach
Anlage 2
Tabelle 7.1, 7.2
sowie
organische
Stoffe nach
Anlage 2
Tabelle 7.4;
jeweils nach
aerober
Behandlung
Besondere Bestimmungen,
Hinweise
6
In der Typenbezeichnung
ist der Klammerausdruck
durch die Angabe der
Ausgangsstoffe und die Art
der Herstellung zu ersetzen
Weitere Änderungen in der Düngemittelverordnung (Folgeänderungen)
Änderung in § 6 Absatz 1
In § 6 Absatz 1 wird die Nummer 4a eingefügt:
„4a. bei Düngemitteln nach Anlage 1 Abschnitt 6 zusätzlich ein Gehalt an verfügbarem Stickstoff
gekennzeichnet ist,“
Änderung Anlage 2 der DüMV Tabelle 10
In Zeile 10.1.1 wird in der Spalte 2 bei der Nummer 1 der dritte Spiegelstrich wie folgt gefasst:
„- für organische und organisch-mineralische Düngemittel und Humusdünger mit bis zu zwei
Dezimalstellen,“
In Zeile 10.1.8 wird in Spalte 2 der einleitende Text bei der Ziffer 3 wie folgt formuliert:
„3. Für organische und organisch-mineralische Düngemittel und Humusdünger:“
Tabelle 2: Stabilitätsfaktoren und C/N-Verhältnis für unterschiedliche organische Stoffe
(nach VDLUFA Standpunkt Humusbilanzierung, um mittlere C/N-Verhältnisse ergänzt
Stabilitätsfaktor 1)
C/NVerhältnis
Rottemist mit Einstreu (von Huf- und Klauentieren)
1,00
16,1
Gülle (Rind)
0,74
10,3
Gülle (Schwein)
0,60
5,8
NawaRo-Gärprodukt flüssig
0,85
5,4
Gärprodukt flüssig aus Kofermentation
0,90
3,1
Fertigkompost
1,45
15,7
Frischkompost
1,25
16,3
Klärschlamm flüssig
0,70
6,4
Klärschlamm entwässert
1,00
6,9
Klärschlamm kalkstabilisiert
1,15
8,4
1) Quelle: Humusbilanzierung - Eine Methode zur Analyse und Bewertung der Humusversorgung von Ackerland.
Ebertseder, Engels, Heyn, Reinhold, Brock, Fürstenfeld, Hülsbergen, Isermann, Kolbe, Leithold, Schmid,
Schweitzer, Willms, Zimmer. Herausgeber: Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und
Forschungsanstalten (VDLUFA), März 2014
Herunterladen