uwp_9505 - Land Brandenburg

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Umweltpartnerschaft Brandenburg
Freiwillige Vereinbarung zwischen der Wirtschaft und der Landesregierung für eine nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung und einen wirkungsvollen zukunftsfähigen Umweltschutz im Land
Brandenburg vom ...
A.
Grundlagen und Ziele
Die Umweltpartnerschaft ist eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinbarung zwischen der
Landesregie rung Brandenburg und der brandenburgischen Wirtschaft. Sie dient der Gestaltung
optimaler Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung nach dem Leitbild
der Nachhaltigkeit. Sie ordnet sich ein in die Bemühungen der Landesregierung für mehr Wachstum
und Beschäftigung.
Die Bilanz der 1999 geschlossenen Umweltpartnerschaft ist für die Landesregierung Brandenburg und
die brandenburgische Wirtschaft positiv. Die Umweltpartnerschaft Brandenburg hat sich als
zukunftsfähiges Instrument bewährt und erwies sich bisher als eine geeignete Gesprächsplattform zur
Entscheidungsfindung. Durch die gemeinsam entwickelten Lösungen wurden die Umwelt und die
Wirtschaft entlastet. Die Landesregierung Brandenburg und die brandenburgischen Wirtschaft
beschließen daher, die Umweltpartnerschaft Brandenburg weiterzuentwickeln.
Mit der Umweltpartnerschaft soll ein hohes Niveau an Ressourcenschonung und Energieeffizienz sowie
an Umweltschutz und Beiträgen zum Klimaschutz durch die Wirtschaft und gleichzeitig eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung erreicht werden.
Als wesentliche Elemente für einen zukunftsfähigen Umweltschutz gewinnen die Eigenverantwortung
der Unternehmen und der partnerschaftliche Dialog zwischen Wirtschaft und Verwaltung weiter an
Bedeutung. Mit freiwilligen Leistungen der Unternehmen zur Verbesserung der Umweltsituation trägt die
brandenburgische Wirtschaft zur Entlastung der Umwelt, über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen
hinaus, bei. Die Landesregierung Brandenburg erkennt diese Leistungen der Wirtschaft an und gewährt
den beteiligten Unternehmen Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts.
Die Brandenburgische Landesregierung wird diese Bemühungen durch eine zielgerichtete
Vereinfachung des Umweltrechts sowie die Honorierung von freiwilligen Umweltleistungen befördern.
Sie wird die Ausgestaltung des Umweltrechts auf Landesebene in enger Kooperation mit den Vertretern
1
der Wirtschaft vornehmen. Dabei wird
die Landesregierung
über Bundes- und EU-Standard
grundsätzlich nicht hinaus gehen.
Die Unterzeichner der Umweltpartnerschaft werden den Rechtsetzungsprozess mitgestalten, indem sie
sich frühzeitig über Eckpunkte und Anforderungen austauschen. Dies dient auch der fristgerechten
Umsetzung von EU- und Bundesgesetzen.
Die Landesregierung Brandenburg und die brandenburgische Wirtschaft vereinbaren vor diesem
Hintergrund eine Umweltpartnerschaft, die
• unter den Partnern Kommunikation sichert und den kritischen Dialog pflegt,
• die Eigenverantwortung der Wirtschaft für den Umweltschutz stärkt und anerkennt,
• die dem Ziel dient, den betrieblichen Umweltschutz auf breiter Basis weiter zu entwickeln,
• den Standort Brandenburg für die Wirtschaft attraktiver macht, und zur Stärkung seiner
Wettbewerbsposition beiträgt,
• die Rolle der öffentlichen Verwaltung als Partner der Wirtschaft verdeutlicht sowie
• zu Vollzugserleichterung und Verwaltungsvereinfachung führt,
• zu einem besseren Umgang mit Umweltvorschriften in der Verwaltung führt und
• eine Bewusstseinsbildung für Umweltbelange im betrieblichen Handeln erzielt.
Die Umweltpartnerschaft wird von den Beteiligten als kontinuierlicher Prozess verstanden. Die
Fortentwicklung der Umweltpartnerschaft, die Überprüfung der gegenseitigen Verpflichtungen und der
kontinuierliche Dialog werden durch eine Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft gesichert und
gefördert.
2
B.
Ausgestaltung
Die Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft erfolgt über eine „Offene Anlage“. Darin werden für einen
Rahmen von maximal fünf Jahren gemeinsam vereinbarte, konkrete Leistungen von Wirtschaft und
Landesregierung aufgenommen. Dieser Leistungskatalog wird vor Ablauf der vereinbarten Frist
bilanziert. Daneben kann die „Offene Anlage“ Einzelaktivitäten, Branchenvereinbarungen und weitere
freiwillige Leistungen im Rahmen der Umweltpartnerschaft enthalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der „Offenen Anlage“ sind die Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug
zugunsten von Betrieben, die nach den geprüften Umweltmanagementsystemen EMAS, DIN ISO 14001
bzw. Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU zertifiziert sind. Die „Offene Anlage“ ist
Bestandteil der Umweltpartnerschaft und mit der Unterzeichnung vereinbart. Sie wird regelmäßig und
einvernehmlich fortgeschrieben.
3
C.
Allgemeine Leistungen der Landesregierung Brandenburg
Die Landesregierung Brandenburg erkennt die Anstrengungen der Wirtschaft zur Stärkung des
Umweltschutzes an. Sie unterstützt diese Aktivitäten und wird sich weiterhin für eine
wirtschaftsfördernde und den Belangen des Umweltschutzes dienende Fortentwicklung der politischen
Rahmenbedingungen im partnerschaftlichen Dialog mit der Wirtschaft einsetzen. Sie sieht in der
Reduzierung der Regelungsdichte ein wichtiges Instrument zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Brandenburg. Die Landesregierung will der Wirtschaft damit bestmögliche Rahmenbedingungen bieten
und gleichzeitig die Qualität der brandenburgischen Umwelt für das Gemeinwohl wirksam sichern und
weiterentwickeln.
Die Landesregierung Brandenburg verpflichtet sich, die Auswirkungen neuer umweltrelevanter Gesetze,
Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse auf die Wirtschaft sorgfältig abzuschätzen und zur
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit grundsätzlich keine über Bundes- und EU-Standard
hinausgehenden landesrechtlichen Regelungen zu verfolgen.
Im Rahmen der nationalen und europäischen Umweltpolitik vertritt die Landesregierung die Ziele der
Umweltpartnerschaft Brandenburg im Sinne einer umweltverträglichen und wettbewerbsfähigen
Entwicklung der brandenburgischen Wirtschaft.
Die Landesregierung Brandenburg wirkt darauf hin, dass brandenburgischen Betrieben, die über ein
geprüftes Umweltmanagementsystem verfügen, die rechtlich zulässigen Erleichterungen hinsichtlich der
Erfüllung der gesetzgeberischen Vorgaben gewährt werden und wird die Mitarbeiter der
Umweltbehörden über mögliche und eingeführte Deregulierungsmaßnahmen umfassend unterrichten
und gegebenenfalls zur Umsetzung anweisen.
Die Einrichtung und Fortführung betrieblicher Umweltmanagementsysteme, insbesondere eine
erfolgreiche Teilnahme am EMAS-System der EU (Öko-Audit), wird als ein wesentliches Element der
Umweltpartnerschaft Brandenburg angesehen, da diese Systeme die Gewährleistung und die
kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes in allen betrieblichen Bereichen sichern und somit
am deutlichsten einer eigenverantwortlichen, nachhaltigen Wirtschaftsweise entsprechen.
Die Landesregierung gewährt EMAS-registrierten Organisationen sowie Unternehmen, die nach
DIN ISO 14001 zertifiziert sind und die zusätzliche Angaben und Verpflichtungen entsprechend der
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Offenen
Anlage
IV
dokumentiert
haben,
Erleichterungen
im
Verwaltungsvollzug.
Die
Vollzugserleichterungen sind im Erlass der Landesregie rung (Offene Anlage V) angegeben.
Die Landesregierung Brandenburg unterstützt auch weiterhin die mit dem Brandenburger Umweltsiegel
im Handwerk / für KMU eingerichteten Umweltmanagementsysteme und wirkt darauf hin, dass diese
beim Verwaltungsvollzug im Rahmen von Ermessensentscheidungen erleichternd berücksichtigt
werden.
Die Landesregierung begrüßt weitere freiwillige Aktivitäten der Wirtschaft wie die Einführung
branchenspezifischer und niedrigschwelliger Umweltmanagementsysteme, Maßnahmen für den Klimaund Ressourcenschutz, für die Erhöhung der Energieeffizienz sowie für die Entwicklung innovativer
Umweltprodukte und Umwelttechnologien.
Die Landesregierung Brandenburg unterstützt u.a. mit der Förderung der Branchen- und
Kompetenzfelder Energie - und Umweltwirtschaft die Bemühungen der brandenburgischen Wirtschaft,
mit hochwertigen Technologien und Produkten auf dem Gebiet der Umwelttechnik neue nationale und
internationale Märke zu erschließen.
Die Landesregierung bekennt sich bei der Ausgestaltung und bei der Deregulierung des Umweltrechts
zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Partnern der Umweltpartnerschaft Brandenburg. Sie
wird über die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft die Anregungen der Wirtschaft zur
Optimierung des Verwaltungsvollzugs aufnehmen und die Partner auf Seiten der Wirtschaft bei der
Erarbeitung von entsprechenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften frühzeitig, d.h. spätestens nach
Vorlage des Referentenentwurfs, einbeziehen. Die Landesregierung wird kontinuierlich in anderen
Bundesländern eingeführte Deregulierungen und Substitutionspotentiale auf deren Anwendbarkeit im
Land Brandenburg prüfen und berücksichtigen.
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D.
Allgemeine Leistungen der brandenburgischen Wirtschaft
Die brandenburgische Wirtschaft richtet ihre unternehmerischen Aktivitäten an einer nachhaltigen
Entwicklung und einem verantwortlichen Handeln für die Umwelt aus. Dies ist für die Wirtschaft ein
wichtiges und eigenständiges Ziel verantwortungsbewusster Unternehmenspolitik.
Die brandenburgische Wirtschaft ist zur eigenverantwortlichen Weiterentwicklung des betrieblichen
Umweltschutzes bereit. Sie sieht insbesondere in freiwilligen Leistungen, wie in Umwelt- und
Energie managementsystemen und in der Weiterentwicklung moderner Produkt- sowie Prozesskonzepte
dafür geeignete Instrumente. Sie leistet damit wichtige Beiträge zum Klimaschutz, zum Schutz der
Umwelt sowie zur Schonung der Ressourcen.
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werben bei ihren zugehörigen Unternehmen für eine
Validierung nach der EMAS–Verordnung bzw. eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder eine
Überprüfung des betrieblichen Umweltmanagementsystems nach dem Brandenburger Umweltsiegel im
Handwerk / für KMU. Ziel ist es, die breite Anwendung von Umweltmanagementsystemen (inklusive
Energiemanagementsysteme) ebenso wie die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in den
brandenburgischen Unternehmen aktiv zu unterstützen. Über diesbezügliche Aktivitäten wird innerhalb
der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft regelmäßig berichtet.
Die brandenburgische Wirtschaft begrüßt die neue Vorgehensweise der Landesregierung, die
Wirtschaft frühzeitig in Rechtssetzungsprozesse einzubeziehen. Dazu unterbreitet die Wirtschaft der
Landesregierung konstruktiv Vorschläge und leistet damit aktiv einen Beitrag zur Gestaltung der
umweltpolitischen Rahmenbedingungen im Land Brandenburg.
Die brandenburgische Wirtschaft unterstützt die Landesregierung bei der Abschätzung der Folgen, die
neue und bestehende Umweltrechtsvorschriften auf die Unternehmen haben. Im Rahmen des
kontinuierlichen Dialogs in der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft wird die brandenburgische
Wirtschaft eigene Vorschläge zu Bürokratieabbau und Deregulierungen einbringen.
Die brandenburgische Wirtschaft wirkt auf eine hohe Breitenwirkung der Umweltpartnerschaft hin.
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E.
Arbeitsgruppe zur Umweltpartnerschaft Brandenburg
1. Die Unterzeichnenden bilden eine Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft mit folgenden
Aufgaben:
a) Regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der Umweltpartnerschaft Brandenburg von
allen Unterzeichnenden
b) Fortschreibung und Weiterentwicklung der Umweltpartnerschaft
c) Erörterung von Vorschlägen der Unterzeichnenden der Umweltpartnerschaft zur Optimierung
des umweltrechtlichen Vollzugs
d) Unterstützung des kooperativen Dialogs mit den an der Umweltpartnerschaft teilnehmenden
Unternehmen
e) Führung des Verzeichnisses der Unternehmen, die an der Umweltpartnerschaft teilnehmen
f)
Führung und Fortschreibung der "Offenen Anlage"
g) Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Umweltpartnerschaft. Dokumentation und Veröffentlichung
der Aktivitäten und Ergebnisse der Umweltpartnerschaft durch die Unterzeichnenden in ihren
Medien
2. Mitglieder der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft sind:
a) das für Wirtschaft zuständige Ministerium
b) das für Umweltschutz zuständige Ministerium
c) Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V.
d) Industrie- und Handelskammern
e) Handwerkskammern
3. Die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Dazu
können im Einzelfall weitere Teilnehmer eingeladen werden. Zu spezifischen Themen können ad
hoc-Arbeitsgruppen eingerichtet werden.
4. Die Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft erstellt jährlich eine Bilanz der
Umweltvereinbarung und präsentiert diese der Öffentlichkeit.
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F.
Teilnahme an der Umweltpartnerschaft Brandenburg
An der Umweltpartnerschaft Brandenburg können Unternehmen teilnehmen, die ihren Sitz oder einen
Standort im Land Brandenburg haben und sich zu den Zielen der Umweltpartnerschaft bekennen.
Die Erbringung einer der folgenden freiwilligen Leistungen berechtigen zur Teilnahme:
1. Einrichtung
und
Fortführung
eines
Umweltmanagementsystems
nach
EMAS,
DIN ISO 14001 oder dem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU;
2. Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung;
3. Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes die als Vorstufe für den EMAS-Einstieg
dienen;
4. wesentliche Beiträge zur Verbesserung des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes,
des
Naturschutzes,
zum
Schutz
des
Bodens,
zur
Umsetzung
des
Kreislaufwirtschaftsprinzips, zum integrierten Umweltschutz, zur Ressourcenschonung und
zur umweltgerechten Mobilität;
5. wesentliche Beiträge zum Klimaschutz, insbesondere Maßnahmen zur Energie einsparung,
zum Einsatz erneuerbarer Energien, zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie zur
Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen;
6. Herstellung innovativer Umwelttechnik und -technologie sowie innovativer Dienstleistungen
in diesem Bereich.
Die Teilnahme an der Umweltpartnerschaft Brandenburg erfolgt nach erfolgreicher Realisierung einer
Maßnahme nach den Punkten 1 oder 2 mit einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des
Unternehmens und dem positiven Prüfvotum der zuständigen Kammer.
Zur Teilnahme nach Erfüllung eines Beitrags nach den Punkten 3 bis 6 ist eine schriftliche Bewerbung
mit einer Beschreibung der freiwilligen Leistungen erforderlich. Die Leistungen müssen qualitativ und
quantitativ abrechenbar und bewertbar sein. Die Bestätigung erfolgt durch die Ständige Arbeitsgruppe
zur Umweltpartnerschaft.
Die Teilnahme nach Punkt 1 ist an die Gültigkeitsdauer des Umweltmanagementsystems gebunden.
Leistungen nach den Punkten 2 bis 6 berechtigen zu einer auf 3 Jahre befristeten Teilnahme an der
Umweltpartnerschaft Brandenburg.
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Handelt ein Teilnehmer in einer Weise, die den Zielen der Umweltpartnerschaft erkennbar zuwiderläuft,
führt dies zum Ausschluss des Teilnehmers.
Die Antragsteller erhalten die Teilnahmebestätigung in Form einer Urkunde und das Logo der
Umweltpartnerschaft Brandenburg. Das für Umweltschutz zuständige Ministerium führt und aktualisiert
das Teilnahmeregister der Umweltpartnerschaft. Die Kammern überwachen die Gültigkeit der
Teilnahme an der Umweltpartnerschaft und teilen dem für Umweltschutz zuständigen Ministerium
erforderliche Streichungen mit.
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Offene Anlagen:
I.)
Leistungen der Landesregierung Brandenburg und Leistungen der brandenburgischen Wirtschaft
II.)
Ansprechpartner der Umweltpartnerschaft der Ministerien und der Wirtschaft
III.)
Umweltmanagementsystem Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk
IV.) Dokumentation Umweltpartnerschaft für Teilnehmer mit DIN ISO 14001-Zertifikat
V.)
Erlasse der Landesregierung über Erleichterungen beim Verwaltungsvollzug zugunsten von
Betrieben, die erfolgreich am EG-Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die
Umweltbetriebsprüfung (Öko-Audit) teilnehmen.
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Offene Anlage I
Leistungen der Landesregierung Brandenburg und der brandenburgischen Wirtschaft bis 2009
1. Leistungen der Landesregierung
Die Landesregierung Brandenburg wird durch ein Maßnahmenpaket das politische Gewicht und die
Außenwirkung der Umweltpartnerschaft erhöhen. Die Landesregierung wird alle Teilnehmer der
Umweltpartnerschaft zu einem jährlichen Erfahrungsaustausch einladen. Die Unterzeichner der
Umweltpartnerschaft auf Seiten der Landesregierung werden an diesem Jahrestreffen teilnehmen und
bei der Planung ihrer Reisen im Land Brandenburg verstärkt die Umweltpartnerschaft berücksichtigen.
Den Teilnehmern der Umweltpartnerschaft wird ein erleichterter Zugang zu den Leitungsebenen der für
Umwelt und Wirtschaft zuständigen Ministerien eingeräumt. Die Informationsmaterialien sowie das Logo
der Umweltpartnerschaft werden in Kooperation mit der Wirtschaft überarbeitet.
-
den Katalog der Verwaltungserleichterungen im Erlass des MULV vom 28.08.1998 mit dem Ziel
der Erweiterung der Vollzugserleichterungen und einer höheren Verbindlichkeit für die
Vollzugsbehörden bis Ende 2005 zu überarbeiten,
-
eine Initiative im Land zur Gebührenermäßigungen (20 bis 30 %) für EMAS-Organisationen bei
umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren bis spätestens 2006 einzubringen,
-
auf Bundesebene Gesetzesinitiativen einzubringen und zu unterstützen, die Erleichterungen
oder Besserstellungen von EMAS-Organisationen zum Ziel haben,
-
kleine und mittelständische Unternehmen bei Umweltschutzberatungen und bei der Einführung
von Umweltmanagementsystemen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel des MW zu
fördern,
-
Umweltmanagementsysteme in den Behörden des eigenen Geschäftsbereichs einzuführen,
-
durch die EMAS-Zertifizierung von mindestens einem Landesbehördenstandort bis 2006
Erfahrungen für den Aufbau von Umweltmanagementsystemen in anderen Einrichtungen und
Verwaltungen zur Verfügung zu stellen,
-
die ausschreibenden Stellen des öffentlichen Auftragswesens, Interessierten und Betroffenen
über die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge zu unterrichten.
Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen der brandenburgischen Wirtschaft mit hochwertigen
Technologien und Produkten auf dem Gebiet der Umwelttechnik neue nationale und internationale
Märkte zu erschließen und die energiepolitischen Ziele der Energiestrategie 2010 zu verwirklichen.
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Die Landesregierung fördert unter anderem im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel:
-
die Einführung, Erprobung und Fortführung neuer Umwelttechnologien und –verfahren,
-
den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Biomasse,
-
die Optimierung der Restabfallbehandlung einschließlich der Verwertung als Ersatzbrennstoffe,
-
die Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Effizienz von Unternehmen und
-
Vorhaben des produktionsintegrierten, vorsorgenden Umweltschutzes zur Erhöhung der
Ressourcenproduktivität.
2. Leistungen der Wirtschaft
Im Zusammenhang mit der Umweltpartnerschaft verbessert die brandenburgische Wirtschaft den
betrieblichen Umweltschutz eigenverantwortlich und kontinuierlich. Die Industrie- und Handelskammern,
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die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg
werden diesen Prozess aktiv und konstruktiv begleiten.
2.1. Ressourcenschonung und nachhaltige Entwicklung der brandenburgischen Wirtschaft
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden bei ihren Unternehmen auf eine
umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung hinwirken. Insoweit demonstriert die brandenburgische
Wirtschaft ein zeitgemäßes Umweltbewusstsein, das sich nicht auf punktuelle reaktive
Umweltschutzmaßnahmen beschränkt, sondern langfristig zur Zukunftssicherung beiträgt. Sie
unterstützt insbesondere die Erreichung folgender landespolitischer Ziele:
•
die Umsetzung der in der Energiestrategie 2010 abgesteckten Ziele, wie den 5%-igen Anteil
erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch im Jahr 2010, Energiesparmaßnahmen sowie
die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung. (Die Handwerkskammern leisten u.a. ihren
Beitrag hierzu durch die Ausbildung von Gebäudeenergieberatern),
•
den sparsamen und effizienten Umgang mit natürlichen Ressourcen,
•
die Förderung der Kreislaufwirtschaft inklusive der stofflichen und energetischen Verwertung von
Abfällen (Die Industrie- und Handelskammern leisten ihren Beitrag hierzu durch die IHKRecyclingbörse).
2.2. Weiterentwicklung des betrieblichen Umweltschutzes
Die brandenburgische Wirtschaft unterstützt freiwillige Leistungen in Form von Umweltmanagementund Energiemanagementsystemen. Dazu werden die Industrie- und Handelskammern, die
Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg bei
ihren zugehörigen Unternehmen darauf hinwirken, sich nach der EMAS–Verordnung validieren zu
lassen oder eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder dem Umweltsiegel im Handwerk / für KMU
anzustreben.
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammer Frankfurt/Oder als EMASRegistrierstellen werden für alle gebührenbewehrten Registrierungstätigkeiten bei Unternehmen, die der
KMU-Definition der EU entsprechen, grundsätzlich die untere Grenze des geltenden Gebührenrahmens
zum Ansatz bringen.
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Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden weitere Maßnahmen der Wirtschaft, die
hohe Umweltstandards garantieren, prüfen. Entsprechen diese Standards den Zielen der
Umweltpartnerschaft, wird eine Teilnahme der Unternehmen an der Umweltpartnerschaft empfohlen.
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg unterstützen die Entwicklung innovativer
Umwelttechnologien und deren Einsatz. Als geeignetes Marketinginstrument steht den Unternehmen
die IHK-UMFIS-Datenbank kostenfrei zur Verfügung.
2.3. Vollzugserleichterungen und Deregulierung
Die brandenburgische Wirtschaft wird konkrete Vorschläge zu Vollzugserleichterungen und
Deregulierung erarbeiten. Aus der Sicht des Handwerks sollten Umweltrechtsvorschriften stärker als
bisher
Kleinmengen-
bzw.
Kleinbetriebsregelungen
berücksichtigen.
Weiterhin
wird
die
brandenburgische Wirtschaft bei der Überarbeitung des Katalogs vom 28.08.1998 über Erleichterungen
beim Verwaltungsvollzug zugunsten von EMAS-Organisationen mitwirken.
Bestehende umweltrechtliche Landesvorschriften werden durch die Industrie- und Handelskammern,
die Handwerkskammern und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg
durch Benchmark geprüft. Mit dem Ziel, eventuell vorhandene Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu
anderen Bundesländern zu beseitigen, nutzen die Industrie- und Handelskammern des Landes
Brandenburg das Netzwerk der deutschen Kammerorganisation und werten Erfahrungen anderer
Bundesländer aus. Der Landesregierung werden Vorschläge zur Minimierung und/oder zum Wegfall
von Bestimmungen im Landesumweltrecht unterbreitet. Die brandenburgische Wirtschaft wird im Dialog
mit
den
zuständigen
Leitungsebenen
des
Umwelt-
und
des
Wirtschaftsministeriums
Wirtschaftsstandpunkte zu geplanten Rechtsetzungsvorhaben, insbesondere über mögliche
Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung vortragen.
2.4. Wirtschaftsakteure und Umweltverwaltung
Zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Umweltverwaltung und Wirtschaftsakteuren
unterbreiten die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg Vorschläge für einen gemeinsamen Maßnahmeplan
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der Ständigen Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft. Dieser Maßnahmeplan sollte als wesentliche
Zielstellung den Erfahrungsaustausch und die Fortbildung von Wirtschaft und Umweltverwaltung
organisieren. Die brandenburgische Wirtschaft wird die Mitarbeiter der Umweltbehörden über Eleme nte,
Ablauf und Wirkung der Umweltmanagementsysteme nach der EMAS-Verordnung, nach
DIN ISO 14001 und über gesonderte Managementsysteme (Umweltsiegel im Handwerk / für KMU)
sowie im wirtschaftsfreundlichen Verwaltungshandeln umfassend unterrichten. Dazu werden die
Vollzugsbehörden zu Informationsveranstaltungen der Wirtschaft eingeladen.
Zur vorausschauenden Konfliktbewältigung werden die Umweltausschüsse der Industrie- und
Handelskammern einen engen Dialog mit den jeweiligen Regionalabteilungen des Landesumweltamtes
führen. Mindestens einmal jährlich werden die Leiter der jeweiligen Regionalabteilungen des
Landesumweltamtes in die Umweltausschüsse der Industrie- und Handelskammern eingeladen.
2.5. Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
In den ihnen zur Verfügung stehenden Informationsmedien (Mitgliederzeitschrift, Internet u.ä.) und im
Rahmen der Umweltberatung informieren die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern
und die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg ihre Mitgliedsunternehmen
über wesentliche Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes, der Umweltpolitik und des Umweltrechts
und schaffen damit auch Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit.
Zu ausgewählten Rechtsvorschriften werden für die Unternehmen Handlungshilfen (z.B. Merkblätter)
erarbeitet, die eine rechtskonforme Umsetzung sichern.
Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Vereinigung der
Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg werden aktiv zur Verbesserung des Images der
Umweltpartnerschaft beitragen, indem sie auf ihren regionalen und überregionalen Veranstaltungen für
die Umweltpartnerschaft werben und bei der Planung ihrer Unternehmenskontakte verstärkt auf die
Inhalte der Umweltpartnerschaft hinweisen.
Die Informationsmaterialien sowie das Logo der Umweltpartnerschaft werden in Kooperation mit der
Landesregierung mit dem Ziel überarbeitet, eine neue Broschüre zu veröffentlichen.
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