Anerkennung von externen Leistungen

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ANERKENNUNG VON (TEIL-)PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Version 03/2015
1. Angaben zur Person:
Matrikelnr.:
Name:
E-Mail:
Straße, Nr.:
Telefon:
PLZ, Ort:
Studienbeginn:
Studienabschluss:
Studiengang:
2. Aufstellung der Studien- und Prüfungsleistungen (Veranstaltungen):
Externe Hochschule/Universität:
Wird vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin ausgefüllt!
Semester
(z.B.SoSe09)
Originaltitel / Englischer Titel der Lehrveranstaltung
1
Originaltitel
2
Originaltitel
Wird vom Studienbüro ausgefüllt!
LV-Typ
Prüf.-art
Modul/Bereich
Kurs
LP
Note
Eingabe
Engl. Titel
Engl. Titel
3
Originaltitel
4
Originaltitel
5
Originaltitel
6
Originaltitel
Engl. Titel
Engl. Titel
Engl. Titel
Engl. Titel
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ANERKENNUNG VON (TEIL-)PRÜFUNGSLEISTUNGEN
3. Bescheid des Prüfungsausschusses
Die umseitig in der Tabelle aufgeführte/n Studien- und Prüfungsleistung/en wird/werden im Rahmen des
wie dargestellt anerkannt.
Studiengangs
Ort, Datum:
PA-Vorsitzende/r:
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist beim Prüfungsausschuss über das
Studienbüro Sozialwissenschaften, Allendeplatz 1, 20146 Hamburg, einzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein erfolgloses Widerspruchsverfahren in der Regel
kostenpflichtig ist. Der Widerspruch sollte schriftlich begründet werden.
5. Hinweise
Bitte tragen Sie auf der ersten Seite nur die Angaben zur Person und die Angaben zu den Studien- und Prüfungsleistungen ein (Hochschule, Semester,
Veranstaltungstitel in der Originalsprache, englischer Veranstaltungstitel, Lehrveranstaltungstyp und Prüfungsart). Alle anderen Angaben werden vom Studienbüro
eingetragen. Speichern Sie das Formular nach dem Ausfüllen und senden es der für Ihren Studiengang zuständigen Studienkoordinatorin bzw. dem zuständigen
Studienkoordinator per E-Mail zu. Bitte sprechen Sie einen Termin mit der zuständigen Studienkoordinatorin bzw. dem zuständigen Studienkoordinator ab und
bringen Sie unbedingt einen Nachweis (Transcript of Records, Schein etc.) über die erfolgreiche Absolvierung der anzuerkennenden Veranstaltung in Original
und Kopie mit. Sofern Ihr Studiengang zum Fachbereich Sozialwissenschaften gehört, werden die anerkannten Leistungen vom Prüfungsmanagement in STiNE
eingetragen. Wenn die Anerkennungen die Studiengänge B.A.-Soziologie und B.A.-Politikwissenschaft im Nebenfach betreffen, müssen Sie diesen Bescheid im
Studienbüro/Prüfungsamt Ihres Hauptfaches einreichen, damit die STiNE-Eintragungen dort vorgenommen werden können.
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