Expertenarbeitsgruppe „Sturzprophylaxe“

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Fachhochschule Osnabrück University of Applied Sciences
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) Arbeitstexte zur 4.
Konsensus-Konferenz in der Pflege
Thema: Sturzprophylaxe
13. Oktober 2004
 Aktuelles Programm/Referentinnen und Referenten
 Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe „Sturzprophylaxe“
 Mitglieder des Lenkungsausschusses des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung
in der Pflege
 Konsensus-Konferenzen in der Pflege
 Expertenstandard-Entwurf zur Sturzprophylaxe
 Literaturstudie
 Info zum Networking for Quality
4. Konsensus-Konferenz in der Pflege
Thema: Sturzprophylaxe
Veranstalter: Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an
der Fachhochschule Osnabrück in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat (DPR)
Die Konsensus-Konferenz ist Teil eines vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale
Sicherung im Rahmen des „Modellprogramms zur Förderung der medizinischen
Qualitätssicherung“ geförderten Projekts zur Entwicklung, Konsentierung und
Implementierung von vier Expertenstandards in der Pflege (Förderzeichen 217-43794-4/30).
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Doris Schiemann
Wissenschaftliches Team: Prof. Dr. Martin Moers, Prof. Dr. Doris Schiemann
Dipl.-Pflegewirtin Petra Blumenberg, Dipl.-Pflegewirt Jörg Schemann
Fachhochschule Osnabrück ∙ Fakultät für Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften ∙ Postfach 19 40
49009 Osnabrück ∙ Tel.: (05 41) 9 69-20 04 ∙ Fax: (0541) 9 69-29 71
e-mail: [email protected] ∙ Internet: http://www.dnqp.de
Osnabrück, September 2004
Inhalt
1
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.10
Programm der 4. Konsensus-Konferenz/
Referentinnen und Referenten?
Expertenarbeitsgruppe „Sturzprophylaxe“
Mitglieder des DNQP-Lenkungsausschusses
Konsensus-Konferenzen in der Pflege
Expertenstandard-Entwurf zur Sturzprophylaxe
Präambel
Expertenstandard-Entwurf
Literaturstudie
Gesundheitspolitische Relevanz
Methodisches Vorgehen
Einschätzung der Sturzrisikofaktoren
Information und Beratung
Interventionen zur Sturzprophylaxe
Sturzdokumentation und Sturzanalyse
Assessmentinstrumente
Literaturverzeichnis
Glossar
17
Info zum Networking for Quality
Programm der 4. Konsensus-Konferenz in der Pflege
Thema: Sturzprophylaxe
Moderation: Elisabeth Beikirch
10.00
Eröffnung der Tagung
Ulla Schmidt (angefragt)
Peter Mayer
Marie-Luise Müller
10.40
Der 4. Expertenstandard liegt vor – wie geht es weiter
Doris Schiemann
11.00
Entwicklung des Expertenstandards Sturzprophylaxe:
Gegenstand und Vorgehen
Astrid Elsbernd
Christine Sowinski
11:40
Vorstellung und Erörterung des Expertenstandardentwurfs
zur Sturzprophylaxe
Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe
12:15
Mittagspause
13.30
Fortsetzung: Vorstellung und Erörterung des
Expertenstandardentwurfs
15.00
Kaffeepause
15.30
Fortsetzung: Vorstellung und Erörterung des
Expertenstandardentwurfs
16.10
Zusammenfassung der Ergebnisse
Stellungnahmen zu den Konferenzergebnissen
17.45
Ausblick, Verabschiedung
Sabine Bartholomeyczik
Referentinnen und Referenten
Elisabeth Beikirch
Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen, Hamburg
Prof Dr. Astrid Elsbernd
Hochschule für Sozialwesen Esslingen
Prof. Dr.Peter Mayer
Vizepräsident der Fachhochschule
Marie-Luise Müller
Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Wiesbaden
Prof. Dr. Doris Schiemann
Fachhochschule Osnabrück
Ulla Schmidt
Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Bonn
Dipl.-Psych. Christine Sowinski
Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln
u.a.
Expertenarbeitsgruppe „Sturzprophylaxe in der Pflege“
Leitung/Moderation:
Astrid Elsbernd
Wiss. Leitung:
Christine Sowinski
Wiss. Mitarbeit/Literaturanalyse:
Heiko Fillibeck und Christine Sowinski
Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe
18
Astrid Elsbernd
Prof. Dr., Krankenschwester, Dipl.-Kff. (FH); Hochschule für Sozialwesen Esslingen,
Fachbereich Gesundheit/Pflege (FB II), Mitglied im Lenkungsausschuss des Deutschen
Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück (DNQP)
Heiko Fillibeck
Altenpfleger, Diplom-Pflegewirt, Referent für Häusliche Pflege im Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA), Köln
Cornelia Heinze
Krankenschwester, Diplom-Pflegepädagogin, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Doktorandin
am Institut für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft an der HumboldtUniversität zu Berlin, Forschungsprojekte zum Thema Sturz, zahlreiche Veröffentlichungen
Siegfried Huhn
Krankenpfleger, Gesundheitspädagoge, Studium Gesundheitswissenschaften und
Pflegemanagement, tätig im Bereich Fort- und Weiterbildung für zahlreiche Träger,
zahlreiche Veröffentlichungen, Berlin
Gabriele Meyer
Krankenschwester,
Absolventin
des
Hochschulstudienganges
Lehramt
für
Oberstufe/Berufliche Schulen Gesundheit und Germanistik (Universität Hamburg),
wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg (Institut für GewerblichTechnische Wissenschaften), Forschungsprojekte zum Thema Sturz, zahlreiche
Veröffentlichungen
Gisela Rehfeld
Krankenschwester, Vorstand der Unternehmensgruppe Dienste für Menschen,
Geschäftsführerin der Aerpah-Krankenhausgesellschaft, Vorstandsmitglied der LAG
Geriatrischer Rehabilitationskliniken BW, Forschungsprojekte zum Thema Sturz, zahlreiche
Veröffentlichungen
Ulrich Rissmann
Krankenpfleger, Diplom-Pflegewirt, Mitarbeit als Pflegewissenschaftler in verschiedenen
Forschungsprojekten, Geriatrisches Zentrum Ulm/Alb-Donau
Gabriele Schlömer
Dr., Krankenschwester, Lehramt für die Oberstufe/Berufliche Schulen, Abschluss 2.
Staatsexamen, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg, Fachrichtung
Gesundheit, Forschungsprojekte zum Thema Sturz, zahlreiche Veröffentlichungen u. a. zum
Thema „Evidenzbasierte Pflege“
Doris Schulten
Diplom-Krankenschwester,
Weiterbildung
zum
Qualitätsmanager
und
Verbesserungsmanager an der Schule für Gesundheit in Berlin, Pflegedirektorin im
Evangelischen Krankenhaus Hubertus Berlin,
Wolfgang Schuldzinski
Rechtsanwalt, Vertreter Patienten/Bewohner in der Expertengruppe „Sturzprophylaxe in der
Pflege“, Projektleiter Gesundheit/Qualität in der Pflege, Verbraucherzentrale NRW in
Düsseldorf , Lehrbeauftragter am Institut für Pflegewissenschaft Universität Witten/Herdecke
René Schwendimann
Krankenpfleger, Master of Nursing Science der Universität Maastricht (MNS), Projektleitung
der Abt. „Entwicklung und Qualität in der Pflege“ im Stadtspital Waid in Zürich, Doktorand
am Institut für Pflegewissenschaft in Basel, zahlreiche Veröffentlichungen
Christine Sowinski
Krankenschwester, Diplom-Psychologin, Doktorandin am Institut für Pflegewissenschaft der
Universität Witten-Herdecke, Referentin für Pflegeorganisation am Kuratorium Deutsche
Altershilfe (KDA), Köln, Mitglied im Lenkungsausschuss des Deutschen Netzwerks für
Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück (DNQP)
Torsten Weber
19
Altenpfleger und Diplom-Pflegewirt, Wohnbereichsleiter und stellv. Pflegedienstleiter Kurstift
Bad Homburg (Einrichtung des betreuten Wohnens), Diplomarbeit zum Thema: „Relibilität
und Validität ausgewählter pflegerischer Assessments – eine Literaturstudie,“
Forschungsprojekte zum Thema Sturz.
Mitglieder des DNQP-Lenkungsausschusses
Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik
Universität Witten/Herdecke
Elisabeth Beikirch
Bundeskonferenz zur Qualitätssicherung im Gesundheits- und Pflegewesen, Hamburg
Ute Braun
Hans-Weinberger-Akademie, München
Prof. Dr. Astrid Elsbernd
Hochschule für Sozialwesen Esslingen
Hedwig François-Kettner
Charité-Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin
Gudrun Gille
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Berlin,
Mitglied im Deutschen Pflegerat
Prof. Dr. Ulrike Höhmann
Ev. Fachhochschule Darmstadt
Dr. Edith Kellnhauser
Prof. emer. Kath. Fachhochschule Mainz
Prof. Dr. Martin Moers
Fachhochschule Osnabrück
Michaela Picker
Klinikum Braunschweig
Prof. Dr. Martina Roes
Hochschule Bremen
Prof. Dr. Doris Schiemann
Fachhochschule Osnabrück
Christine Sowinski
Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln
1
Konsensus-Konferenzen in der Pflege
Doris Schiemann
Das DNQP hat im Februar 2000 im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit
und Soziales (BMGS) geförderten Pilotprojektes zur Entwicklung, Konsentierung und
Implementierung von Expertenstandards in der Pflege erstmalig eine Konsensus-Konferenz
zum Thema „Dekubitusprophylaxe“ erfolgreich durchgeführt (Schiemann/Schemann 2002, S.
23 ff). Das im Pilotprojekt erprobte Konsentierungs-Verfahren wurde in dem ebenfalls vom
BMGS geförderten Folgeprojekt1 erneut angewendet und hat sich auch in den beiden
folgenden Konsensus-Konferenzen im September 2002 und im Oktober 2003 zum Thema
Entlassungsmanagement und Schmerzmanagement gut bewährt. Alle Konferenzen haben
bei den Konferenz-Teilnehmer/inn/en sowohl inhaltlich als auch methodisch beachtliche
positive Resonanz gefunden. Wesentliche Erfolgsfaktoren waren das hohe fachliche Niveau
der Expertenstandard-Entwürfe und die breite fach- und gesundheitspolitische Diskussion
innerhalb
der
Pflegeberufe
unter
Einbeziehung
der
Vertreter/inn/en
von
1
Die Entwicklung von vier Expertenstandards zu den Themen Entlassungsmanagement Schmerzmanagement,
Sturzprophylaxe und Kontinenzförderung sowie die wissenschaftlich begleitete Implementierung dieser
Expertenstandards in ausgewählten Gesundheitseinrichtungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit
und Soziale Sicherung im Rahmen des Modellpropgramms zur Förderung der medizinischen Qualitätssicherung
gefördert (Förderzeichen 217-43794-4/30).
20
Spitzenorganisationen und Verbänden im Gesundheitswesen und Fachexpert/inn/en anderer
Gesundheitsberufe (Schiemann/Moers 2002, S. 93).
Das DNQP konnte bei der Entwicklung seines Konsentierungs-Verfahrens auf methodische
Erfahrungen des Nationalen Instituts zur Qualitätsförderung im Gesundheitswesen (CBO)
der Niederlande zurückgreifen2. Die wesentlichen Schritte des Verfahrens sind:
a) Einbeziehung der Fachöffentlichkeit
Mit einer frühzeitigen Information der Fachöffentlichkeit über Themen und Termine von
Konsensus-Konferenzen stellt das DNQP sicher, dass interessierte Fachvertreter/innen und
Institutionen aus den Pflegeberufen ausreichenden Vorlauf haben, ihre Mitwirkung zu planen
und sich anzumelden. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Konsensus-Konferenzen, sondern
auch für eine Beteiligung an der wissenschaftlich begleiteten modellhaften Implementierung
der konsentierten Expertenstandards in ambulanten und stationären Gesundheits- und
Altenhilfeeinrichtungen, in deren Rahmen die Praxistauglichkeit der Expertenstandards
überprüft wird. Die ersten Konferenz-Ankündigungen erfolgen daher etwa zwölf und die
Versendung der Konferenz-Programme etwa sechs Monate vor der Konferenz. Darüber
hinaus werden bestimmte Gruppen gezielt eingeladen. Dies sind:
Personen aus Pflegepraxis und -wissenschaft mit besonderer Fachexpertise zum Thema des Expertenstandards
Angehörige anderer Berufsgruppen des Gesundheitswesens mit besonderer
Fachexpertise zum Thema des Expertenstandards
Vertreter/innen aus Spitzenorganisationen und Verbänden des Gesundheitswesens.
Die Teilnehmer/innen aus Pflegepraxis und -wissenschaft werden als Diskutant/inn/en und
die Vertreter/innen der anderen beiden Gruppen als Beobachter/innen eingeladen. Letztere
werden gebeten, aus ihrer fachlichen Sicht, bzw. für ihre Organisation oder ihren Verband
zum Ende der Konferenz eine Stellungnahme abzugeben.
b) Vorbereitung der Konferenz-Teilnehmer/innen
An alle angemeldeten Teilnehmer/innen wird etwa vier Wochen vor der KonsensusKonferenz ein umfangreicher Arbeitstext versandt. Dieser enthält u. a. den
Expertenstandard-Entwurf mit Präambel und die Literaturstudie zum Standardthema.
c) Konferenzverlauf und Konsentierung des Expertenstandards
Die Konsensus-Konferenz gliedert sich in drei Abschnitte:
 Die einführenden Referate zur gesundheitspolitischen und pflegeepidemiologischen Relevanz des Themas sowie zum Vorgehen bei der Entwicklung des vorliegenden
Expertenstandard-Entwurfs.
 Die Vorstellung, Erörterung und Konsentierung des Expertenstandard-Entwurfs. In der
Annahme, dass sich die Mehrzahl der Konferenz-Teilnehmer/inn/en vorab dezidiert mit
den Inhalten des Standard-Entwurfs auseinandergesetzt haben, wird die Vorstellung der
Standardaussagen zugunsten einer ausführlicheren Fachdiskussion mit den KonferenzTeilnehmer/inne/n kurz gehalten. Alle Kriterienebenen des Standard-Entwurfs, bestehend
aus je einem Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterium, werden von Mitgliedern der
Experten-Arbeitsgruppe in einem Zeitrahmen von ca. fünf Minuten vorgestellt und
wissenschaftlich begründet. Zu jeder Kriterienebene erfolgt ein etwa fünfzehnminütiger
pflegewissenschaftlicher Fachdiskurs, in dessen Rahmen bestätigende oder
abweichende Auffassungen von den Diskutant/inn/en dargelegt und erörtert werden, um
abschließend den Übereinstimmungsgrad zu der jeweiligen Standardaussage feststellen
zu können.
2
Die erste niederländische Konsensus-Konferenz fand bereits 1985 statt; erstes Thema war ebenfalls die
Dekubitusprophylaxe in der Pflege (Bours et al. 2000). Als weitere Themen folgten dann die Pflegedokumentation
und Pflege bei Schmerz (Verpleegkundig Wetenschappelijke Raad 1992, Verpleegkundig Wetenschappelijke
Raad 1994).
21
Der gesamte Konsentierungs-Vorgang wird auf Tonband aufgezeichnet und die
Diskussionsbeiträge werden zusätzlich protokolliert. Die Protokolle stellen eine wichtige
Grundlage für eine erste Zusammenfassung der Ergebnisse zum Ende der
Veranstaltung dar.
 Die Stellungnahmen zum Verlauf und zu den Ergebnissen der Konsensus-Konferenz
durch
Vertreter/innen
von
Spitzenorganisationen
und
Verbänden
des
Gesundheitswesens sowie durch Fachexpert/inn/en anderer Gesundheitsberufe.
d) Auswertung der Konferenz-Ergebnisse und Erarbeitung einer abschließenden
Version des Expertenstandards
Die protokollierten und in Auszügen verschrifteten Tonbandaufzeichnungen der Konferenz
werden in einer abschließenden Sitzung der Experten-Arbeitsgruppe ausgewertet und
fließen in die abschließende Version des Expertenstandards ein. Nach Abstimmung der
Änderungen mit dem Lenkungsausschuss des DNQP wird der Expertenstandard
einschließlich der Kommentierungen zu den einzelnen Kriterienebenen vom DNQP
veröffentlicht. Eine weitere Veröffentlichung zum Expertenstandard erfolgt nach Auswertung
der Ergebnisse der modellhaften Implementierung des Expertenstandards3.
Nach der Konferenz wird der Expertenstandard mit wissenschaftlicher Begleitung in 15 bis
20 Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenhilfe über einen Zeitraum von sechs
Monaten modellhaft eingeführt, um Aufschluss über die Akzeptanz und Praxistauglichkeit
des Expertenstandards gewinnen zu können. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse darüber
gewonnen werden, welche Voraussetzungen für seine Einführung und Verstetigung in der
Pflegepraxis bedeutsam sind. Die Implementierungsphase schließt mit einem Audit in allen
beteiligten Gesundheitseinrichtungen ab.
2.1
Gesundheitspolitische Relevanz
Heiko Fillibeck, Christine Sowinski
Jeder Mensch kann stürzen. Dies liegt in erster Linie an der aufrechten Haltung, denn je
höher der Körperschwerpunkt liegt, desto leichter gelangt ein Körper aus der Balance. Wenn
Kinder laufen lernen, stürzen sie häufig. Dies liegt daran, dass es nicht angeboren ist, die
Balance zu halten. Dies muss zunächst im Sitzen und später im Stehen erlernt werden.
Danach wird erlernt den Verlust des Gleichgewichts wieder auszugleichen. Diese Fähigkeit
ist mit einem zielgerichteten Kraftaufwand verbunden. Um einen Sturz zu vermeiden, sind
zwei Fähigkeiten notwendig,
 die Fähigkeit den Körper in Balance zu halten und
 die Fähigkeit den Körper bei Verlust des Gleichgewichts wieder in Balance zu bringen.
Daneben besteht die Möglichkeit Sturzfolgen bei unvermeidbaren Stürzen durch schnelle
und geschickte Reaktionen zu minimieren. Dazu gehört z.B. das schnelle Greifen nach
Haltemöglichkeiten oder das geschickte Abrollen über den Schultergürtel.
Ein schlechter Allgemeinzustand (z.B. bei akuter Erkrankung, bei Multimorbidität, nach
Operationen) kann die Fähigkeiten zur Vermeidung eines Sturzes und zur Minimierung von
Sturzfolgen stark einschränken. Früher wurde dies anschaulich als „hinfällig sein“
bezeichnet. *Da Patienten/Bewohner häufig einen schlechten Allgemeinzustand aufweisen,
wird die Sturzprophylaxe auch zu einer pflegerischen Aufgabe. Das bedeutet allerdings nicht,
dass Patienten/Bewohner in einem guten Allgemeinzustand nicht sturzgefährdet sind. Diese
können ebenso in ihren Fähigkeiten, die Balance zu halten oder einen Gleichgewichtsverlust
auszugleichen, eingeschränkt sein.
*Die WHO (2004) benennt deshalb folgende Gruppen als Zielpopulation für die
Sturzprophylaxe:

Menschen, die schon mehrfach gestürzt sind,

Menschen, die in Institutionen oder ans Haus gebunden leben,

Menschen mit Gang- oder Balanceproblemen,
Zum Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe“ liegen die Ergebnisse der Implementierung seit 2002
vor, zum Expertenstandard „Entlassungsmanagement“ sind sie seit April 2004 erhältlich.
3
22

Menschen mit Risikofaktoren für Osteoporose oder nach durch Osteoporose
bedingte Frakturen,

alte Menschen, die nach einem Sturz medizinisch behandelt werden,

alte Menschen, die gerade aus der Klinik entlassen wurden.
Stürze quantitativ zu erfassen, ist problematisch, da viele Stürze unbeobachtet geschehen.
Ein weiteres Problem bei der Erfassung von Stürzen ist, dass man auf die Angaben der
gestürzten Personen angewiesen ist. Dies ist häufig schwierig, da man sich unter
Umständen nicht mehr an einzelne Sturzereignisse erinnern will (z.B. Verdrängung aufgrund
der peinlichen Situation) oder kann (z.B. bei Demenz).
3.1.1 Epidemiologie
Heiko Fillibeck, Cornelia Heinze und Christine Sowinski
Epidemiologische Daten zu Stürzen sind in Deutschland nicht in dem Maße erhoben worden,
wie es notwendig wäre, um einen Überblick zu haben wie häufig und in welchen Situationen
Personen stürzen. Es existieren lediglich Datenerhebungen mit kleineren Fallzahlen zu
speziellen Arten von Stürzen. So wurden z.B. von Frohberg & Bonsmann (1992)
Gesichtsverletzungen durch Stürze vom Skateboard, von Giebel et al. (1993) Stürze bei
Reitunfällen von Kindern, von Hahn et al. (1995) Stürze aus einer Höhe von durchschnittlich
7,2 m, von Majetschak et al. (1997) Stürze beim In-line Skating und von Preuss et al. (2004)
Treppenstürze mit Todesfolge untersucht.
In Bezug auf Einrichtungen des Gesundheitswesens existiert in Deutschland bislang keine
Infrastruktur zur Erfassung von Stürzen. Dementsprechend gibt es keine Stellen, die
verlässliche Zahlen zu Stürzen, die sich im pflegerischen Kontext ereignet haben, liefern.
Selbst einrichtungsbezogen ist es bislang nicht üblich Sturzereignisse zentral zu erfassen
und auszuwerten. Sind Zahlen vorhanden, so beziehen sich diese auf einzelne
Einrichtungen oder auf Fallstudien mit nicht verallgemeinerbaren Zahlen (z.B. Markgraf et al.
1996, Scheffel & Pantelatos 1997, Balzer & Schnell 2001).
Auf den ersten Blick lässt sich vermuten, dass Kinder und alte Menschen die beiden
Gruppen sind, die am häufigsten stürzen. Dies würde auf eine U-förmige Verteilungskurve in
Bezug auf das Lebensalter sprechen. Gregg et al. (2000), die Studien zum Zusammenhang
zwischen dem Grad der Aktivität und dem Auftreten von Stürzen in einer Übersichtsarbeit
zusammenfassten, wiesen darauf hin, dass sich auch eine U-förmige Verteilungskurve in
Bezug auf die Aktivitätsrate abzeichne. Diese Verteilungskurven gelten aber aufgrund der
uneinheitlichen wissenschaftlichen Datenlage als nicht gesichert. Stürze von Kindern werden
in der Literatur wohl aufgrund ihrer Häufigkeit fast ausschließlich mit dem Focus
sturzbedingte Verletzungen thematisiert. In den Publikationen zu Stürzen von älteren und
alten Menschen ist hingegen die Sturzhäufigkeit unabhängig von den Folgen Gegenstand
der Darstellung.
3.1.1.1
Stürze von Kindern
In vielen Veröffentlichungen werden Stürze mit einem Anteil von über 50% als Ursache für
unfallbedingte Verletzungen bei Kindern angeführt (Köhler 1985, 1993, 1995, Henter 1995,
Schlude & Zeifang 1998, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 1998,
Limbourg 1997). Für Deutschland führten Ellsäßer und Diepgen (2004) eine Analyse durch,
die sich auf Daten des statistischen Bundesamtes und des Bundesamtes für Arbeitsschutz
bezog. Kinder unter 15 Jahren erleiden tödliche Sturzunfälle vornehmlich im häuslichen
Bereich, wobei die Hochrisikogruppe aus Säuglingen und Kleinkindern besteht. Insgesamt
gehen Ellsäßer und Diepgen davon aus, dass im Jahre 1997 über 680 000 Kinder wegen
Stürzen ärztlich behandelt werden mussten. Stürze von Kindern geschehen am häufigsten
unter der Obhut der Eltern, Erzieher oder Lehrer oder wenn sie allein einer
Freizeitbeschäftigung nachgehen (Gruskin et al. 1999, Marcenes et al. 2000, Hennrikus et al.
2003). Zu Stürzen von Kindern unter pflegerischer Obhut existieren keine zuverlässigen
Angaben. Halfon et al (2001) fanden in der Universitätsklinik von Lausanne/Schweiz eine
Inzidenzrate von Erststürzen von 0.97 auf 1000 Patiententage bei anderthalb bis 15- jährigen
Kindern. Ob diese Rate auf andere Kliniken übertragbar ist, bleibt offen.
23
3.1.1.2
Stürze von älteren und alten Menschen
„Alte Menschen stürzen“ heißt es im „house of god“, dem fiktiven Krankenhaus in dem
gleichnamigen Roman von Samuel Shem (1998). Tatsächlich finden sich in den meisten
wissenschaftlichen Untersuchungen auch hauptsächlich Sturzinzidenzdaten von älteren und
alten Patienten/Bewohnern. Halfon et al. (2001) ermittelten bei 46 bis 55-jährigen Patienten
eine Inzidenz von 1.29 auf 1000 Patiententage, *diese verfünffachte sich bei den über 85Jährigen auf 5.61 Erststürze auf 1000 Patiententage. Dass sich mit fortschreitenden Alter
das Sturzrisiko erhöht, wurde auch von der WHO (2004) bestätigt.
Konkrete Angaben, wie viele Personen in Deutschland jährlich stürzen, sind nicht zu
machen. In den meisten Veröffentlichungen wird angegeben, dass etwa 30 % der Menschen
über 65 Jahren mindestens einmal pro Jahr stürzen. Bei den über 90-jährigen wird sogar von
über 50 % ausgegangen. Untersuchungen, in welcher Umgebung am häufigsten gestürzt
wird, existieren nur wenige.
Von der Humboldt-Universität in Berlin wird seit 2001 jährlich eine Untersuchung, bei der
unter anderem die Sturzrate älterer Menschen in Kliniken erfasst wird, durchgeführt. Im Jahr
2003 wurden die Daten von 9503 Patienten in 47 deutschen Kliniken erfasst. Dabei
ermittelten die Autoren, dass 3,1 % der Patienten stürzten. Die meisten Stürze ereigneten
sich auf geriatrischen Stationen (9,4 %), die wenigsten auf der Urologie und Gynäkologie
(0,9%) (Heinze und Dassen 2004). Halfon et al. (2001) fassten in einer Übersichtsarbeit die
Ergebnisse internationaler Studien zusammen und berichten von einer weiten Spannweite
von Stürzen in Krankenhäusern. Je nach untersuchter Institution variiert der Prozentsatz an
Patienten, die während des Klinikaufenthaltes stürzten, von 2-15%.
*Es steht außer Zweifel, dass Bewohner von Alten- und Pflegeheimen ein erhöhtes Risiko zu
stürzen haben. Es ist davon auszugehen, dass jeder zweite Bewohner (also 50 %) einmal
pro Jahr stürzt, und 30 % der Heimbewohner stürzen sogar mehrmals (Becker et al. 1999)
und bei 5 bis 10 % kommt es sogar zu schwerwiegenden Verletzungen und Frakturen
(Heinze & Dassen 2002). (Anmerkung RSZ: Deswegen ist es eine zentrale Pflicht und nicht
nur eine Nebenpflicht, alles zu unternehmen, um Stürze zu verhindern. Pflegeheim =
Sturzverhinderungseinrichtung).
Bezüglich der Sturzrate von zu Hause lebenden Personen liegen keine verlässlichen Zahlen
vor. Becker et al. (1999) konstatieren insgesamt ein Informationsdefizit bezüglich des
Vorkommens von Stürzen ohne anschließende staionäre Behandlung.
3.1.2 Folgen von Sturzereignissen
Heiko Fillibeck, Christine Sowinski
Ein Sturz kann einen schwerwiegenden Einschnitt in die bisherige Lebensführung darstellen.
Patienten/Bewohner laufen Gefahr, durch die Folgen in ihrer Selbständigkeit gravierend
eingeschränkt zu werden. Physische Auswirkungen reichen von schmerzhaften Prellungen,
Verstauchungen, Frakturen und Wunden bis hin zum Tod der Patienten/Bewohner.
Die epidemiologisch besterfasste Sturzfolge sind hüftnahe Frakturen, meist vereinfachend
als Hüftfrakturen bezeichnet. In Deutschland beträgt die Häufigkeit von Hüftfrakturen 122,5
pro 100.000 Einwohner. In der Gruppe der über 65-Jährigen liegt die Jahresinzidenz bei 660
und steigt bis zu einer Häufigkeit von 4.000 pro 100.000 Einwohner in der Gruppe der Altenund Pflegeheimbewohner. Das bedeutet, dass etwa jeder 25. Pflegeheimbewohner einmal
im Jahr mit den Folgen einer Hüftfraktur stürzt (Becker et al. 1999). Mehr als 100.000
Menschen erleiden jährlich eine hüftnahe Fraktur (Runge & Schacht 1999).
Obgleich diesbezüglich kaum Zahlen vorliegen, sind psychische Folgen von Stürzen,
angefangen beim Verlust des Vertrauens in die eigene Mobilität über die Einschränkung des
Bewegungsradius bis hin zu sozialer Isolation immer wieder beobachtbar. Huhn (1995) wies
auf die schwierige Messbarkeit dieser Sturzfolgen hin, die eine massive Einschränkung der
Lebensqualität bedeuten.
Auch für andere, mit der Betreuung der Patienten/Bewohner beschäftigte Personen, können
Stürze Folgen nach sich ziehen. Häufig entstehen Schuldgefühle und Selbstvorwürfe werden
geäußert. Aber auch gegen andere gerichtete Schuldzuweisungen, z.B. Geschwister, Enkel,
24
Kollegen und insbesondere gegen die Patienten/Bewohner selbst kommen immer wieder
vor.
Stürze können auch zum Tode führen. Tideiksaar (2000, S.21) erläutert, dass Stürze und
deren Folgen eine der häufigsten Todesursachen bei Menschen ab dem 65. Lebensjahr in
den USA darstellen. Etwa 10000 Menschen würden dort jährlich an Sturzfolgen sterben.
Davon handelt es sich bei 66 % um 75jährige und älter. Würde man diese Zahlen auf
Deutschland übertragen, so bedeutete dies, dass jährlich fast 3000 Personen an Stürzen
und deren Folgen sterben würden. Konkrete Zahlen, wie viele Personen es in Deutschland
wirklich sind, existieren nicht. Das Statistische Bundesamt Deutschland (2004) nennt bei
einer Zahl von 34296 Toten Verletzungen, Vergiftungen und andere Folgen äußerer
Ursachen als Todesursache. Bei wie vielen dieser Fälle es sich explizit um Stürze handelt,
ist aber nicht angegeben.
Die Kosten, die im Gesundheitswesen aufgrund von Stürzen entstehen, sind nicht zu
unterschätzen. Dabei können aufgrund der lückenhaften Datenlage nur Aussagen über die
Folgekosten von Stürzen, die zu Frakturen führen, gemacht werden. Becker et al. (2003,
S.5) beschreiben, dass sich die Kosten für die Operation einer Schenkelhalsfraktur auf etwa
5000 Euro belaufen. Hinzu käme nochmals mindestens die gleiche Summe für die
anschließende Rehabilitation. Sie geben zu bedenken, dass für die Behandlung von
Sturzfolgen allein bei Heimbewohnern in Deutschland jährlich mehr als 500 Millionen Euro
ausgegeben würden. Pientka & Friedrich (1999) stellten fest, dass die Kosten in den ersten
sechs Monaten nach einer hüftgelenksnahen Fraktur davon abhängig waren, wo die
Patienten vor dem Ereignis lebten und wo sie nach der Behandlung unterkamen. Bei
Heimbewohnern betrugen die Kosten 17 701 Deutsche Mark (9 050 Euro), bei zu Hause
lebenden Personen 27 102 Deutsche Mark (13 857 Euro) und bei zu Hause lebenden, die
dann in ein Altenheim zogen 54 503 Deutsche Mark. Schwendimann (2000) rechnete
jährliche frakturbedingte Krankenhauskosten für die Schweiz hoch. Er kommt dabei auf
Kosten in Höhe von 150-200 Millionen Schweizer Franken (ca. 99-132 Millionen Euro). Einen
weiteren, zwar schwer in Zahlen zu fassenden, aber nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor,
stellt die Erhöhung des Pflegebedarfs nach Stürzen dar. Tideiksaar (2000) beschreibt
diesbezüglich die Personalkosten, die Hilfsmittelkosten und die Belegungskosten als die drei
wesentlichen Bereiche. Konkrete Zahlenangaben wurden dazu aber bislang nicht gemacht.
3.1.2.1
Rechtliche Konsequenzen nach Stürzen
Die steigende Zahl von mehr oder minder ungeprüften Schadenersatzansprüchen von
Kranken- und Pflegekassen bei Stürzen von Patienten/Bewohnern lässt die Frage nach den
rechtlichen Folgen von Stürzen immer wichtiger für Einrichtungen des Gesundheitswesens,
und nicht selten auch für die unmittelbar beteiligten Pflegenden werden. Es existiert bislang
noch keine einheitliche Rechtssprechung bezüglich der, sich im Einzelfall aus rechtlicher
Sicht sehr unterschiedlich darstellenden, Sturzereignisse. Daher ist in jedem Einzelfall zu
prüfen, ob der Sturz eines Patienten/Bewohners rechtliche Konsequenzen für die Einrichtung
oder gar für die beteiligten Pflegenden nach sich zieht. Eine Orientierung hinsichtlich einer im
Einzelfall zu erwartenden Rechtssprechung, bieten bislang ergangene Urteile zu
Sturzereignissen. Zunächst ist es von Belang, ob eine Beweislastumkehr vorliegt. Das
bedeutet konkret, dass nicht die gestürzten Patienten/Bewohner bzw. deren Kassen
nachweisen müssen, dass Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz oder eine schuldhafte Verletzung
der Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten seitens der beteiligten Pflegenden den Sturz
mitverschuldet hat, sondern dass von der Einrichtung nachgewiesen werden muss, dass sie
den Sturz nicht haben verhindern können.
Das von den Kranken- und Pflegekassen immer wieder angeführte Urteil ist das des
Oberlandesgerichts Dresden vom 21.07.1999, nach dem ein Heimträger den Nachweis
erbringen musste, dass ein Sturz einer Bewohnerin bei der Begleitung zur Toilette nicht auf
das Fehlverhalten der beteiligten Pflegefachkraft zurückzuführen war. Das entscheidende
Kriterium für dieses Urteil war der Begriff der „voll beherrschbaren Risiken“. Diese sind dann
gegeben, wenn es sich um eine Durchführung einer Pflegemaßnahme (z. B. beim Transfer,
25
beim Lagern, beim Umbetten) handelt (Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.12.1990). In
anderen Situationen handelt es sich um die Nebenpflicht von Pflegenden, Bewohner vor
Schaden zu bewahren. Diese begrenzt sich auf Maßnahmen, die mit einem vernünftigen
finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind. Daraus resultiert, dass in den Fällen,
in denen ein Gefahrenbereich nicht voll beherrschbar ist, die Nachweispflicht beim
gestürzten Bewohner verbleibt. Zu solchen Gefahrenbereichen zählt z.B. der Sturz mehrere
Stunden nach dem zu Bett bringen (Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom
21.03.2001), ein unvorhersehbarer Sturz nach dem unbeaufsichtigten Aufstehen aus einem
Sessel (Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 27.09.2001), Sturz im Speise- bzw.
Aufenthaltsraum beim Aufstehen aus einem Rollstuhl (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz
vom 21.03.2002). Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte in seiner Entscheidung vom
24.01.2002 für eine Beweislastumkehrung, da aus einem medizinischen Gutachten des MDK
hervorgegangen war, dass die Bewohnerin als „sehr motorisch unruhig“, „umtriebig mit
Weglauftendenz“ und „umtriebig trotz Nachtmedikation“ einzustufen sei. Das Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 25.06.2002 bedeutete in diesem Fall, dass das
Pflegepersonal eines Heimes keine Rund-um-Betreuung erbringen müsse, wenn einer
Bewohnerin der Pflegestufe II lediglich 215 Minuten Hilfe in bestimmten Tätigkeiten
zugesprochen seien. Auch die Unterbrechung der Aufsicht bei der Verrichtung von
Ausscheidungen auf einer Toilette führe nicht zu einer Umkehr der Beweislast, da das Recht
auf Intimsphäre in diesem Fall höher anzusiedeln sei, als der mögliche Schutz gegen einen
Sturz (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.04.2002). Dies, so entschied das
Oberlandesgericht Düsseldorf am 16.05.2002, kann auch für eine Bewohnerin mit Demenz
gelten, wenn kein Hilfebedarf beim Stuhlgang erforderlich ist. In seinem Urteil vom
04.02.2003 betonte das Oberlandesgericht Hamm, dass ein universeller Schutz von
Pflegeheimbewohnern nicht gewährt werden könne. Welche Maßnahmen zum Schutz gegen
Stürze erforderlich seien, hänge vom individuellen Grad der Behinderung und der
Gebrechlichkeit sowie vom zumutbaren personellen Aufwand seitens der Pflegeeinrichtung
ab. Nicht zuletzt ist bei Schutzmaßnahmen immer auch abzuwägen, welche Maßnahmen
unter Berücksichtigung der Würde und des Persönlichkeitsrechts als verhältnismäßig
einzustufen sind.
Bevor eine rechtliche Instanz eine Entscheidung über die rechtlichen Konsequenzen eines
Sturzereignisses fällen kann, ist die Ergründung der Zusammenhänge unabdingbar. Da es
nicht selten vorkommt, dass erst nach längerer Zeit (manchmal erst nach Jahren) eine Klage
eingereicht wird, spielt eine detaillierte schriftliche Beschreibung der Sturzumstände eine
zentrale Rolle. Daher muss den Pflegefachkräften dringend empfohlen werden, im Fall eines
Sturzereignisses so viel wie möglich zu den konkreten Umständen zu dokumentieren. Die
Dokumentation ist eine nicht zu unterschätzende Erkenntnisquelle, die über Sieg oder
Niederlage in juristischen Auseinandersetzungen entscheiden kann.
3
Expertenstandard-Entwurf zur Sturzprophylaxe
3.1 Summary
Eine englisch- und deutschsprachige Zusammenfassung, in der auf den Standard
hingewiesen wird, und die auch im Internet gut zu finden ist, wurde in der Expertensitzung
am 2. Dezember 2003 gewünscht. Wenn der Arbeitstext für die 4. Konsensuskonferenz zum
Thema Sturzprophylaxe fertig ist, wird dann abschließend die Summary erstellt.
3.2 Präambel zum Expertenstandard
Jeder Mensch hat ein Risiko zu stürzen, sei es durch Unachtsamkeit oder bei einer
sportlichen Betätigung. Über dieses alltägliche Risiko zu stürzen hinaus gibt es aber Stürze,
deren Ursache im Verlust der Fähigkeit zur Vermeidung eines Sturzes oder zur
Verminderung von Sturzfolgen liegt. Den betroffenen Patienten/Bewohnern, überwiegend
ältere Menschen oder Menschen mit reduziertem Allgemeinzustand bzw. einer oder
mehrerer Grunderkrankungen, die das Risiko zu stürzen erhöhen, gelingt es nicht mehr den
Körper in Balance zu halten oder ihn bei Verlust des Gleichgewichts wieder in Balance zu
bringen bzw. Sturzfolgen durch intakte Schutzreflexe zu minimieren. Physische
26
Auswirkungen von Stürzen reichen von schmerzhaften Prellungen, Wunden über
Verstauchungen und Frakturen bis hin zum Tod. Psychische Folgen können vom Verlust des
Vertrauens in die eigene Mobilität über die Einschränkung des Bewegungsradius bis hin zur
sozialen Isolation führen. Im vorliegenden Expertenstandard wird von einem erhöhten
Sturzrisiko gesprochen, wenn es sich um eine über das alltägliche Risiko hinausgehende
Sturzgefährdung handelt.
Sturz wird in Anlehnung an die Kellog International Work Group on the Prevention of Falls by
the Elderly (1987) wie folgt definiert:
„Ein Sturz ist ein Ereignis, welches darin resultiert, dass eine Person unbeabsichtigt
auf den Boden oder ein tiefer gelegenes Niveau gelangt.“
Die Expertengruppe hat sich in Anlehnung an weitere Autoren darauf geeinigt, mit diesem
ersten Teil der international anerkannten Definition zu arbeiten und den zweiten Teil der
Definition nicht zu nutzen. Im zweiten Teil wird eingeschränkt, dass Ereignisse, die auf
Grund „(...) eines starken Schlags, Verlust des Bewusstseins, plötzlich einsetzende
Lähmungen oder eines epileptischen Anfalls“ eintreten, nicht als Stürze angesehen werden.
Die Entscheidung auf diese Einschränkung zu verzichten wurde getroffen, da viele Stürze
unbeobachtet geschehen und häufig nicht nachzuvollziehen ist, was die eigentliche Ursache
des Sturzes war.
Dem Expertenstandard liegt eine ausführliche nationale und internationale Literaturrecherche
der letzten 20 Jahre zugrunde. Es zeigte sich, dass trotz der Fülle an Studien bislang zum
Thema Sturzrisikoeinschätzung relativ wenig sichere Erkenntnisse gewonnen wurden und
dass teilweise widersprüchliche Aussagen zu der Effektivität von Interventionen gemacht
werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist sicherlich das multifaktorielle Geschehen, das zu
einem Sturz führt und entsprechend komplexer Interventionen bedarf.
Der vorliegende Expertenstandard hat zum Ziel, das Risiko für Stürze und Sturzfolgen zu
minimieren. Die zugrunde gelegte Literatur hat aber deutlich gemacht, dass oberstes Ziel der
Sturzprophylaxe weniger die konsequente Vermeidung jeden Sturzes ist, als vielmehr die
Erhaltung einer größtmöglichen, sicheren Mobilität von Patienten/Bewohnern verbunden mit
einer höheren Lebensqualität. Dem Trend der vergangenen Jahre zu freiheitsentziehenden
Maßnahmen soll mit diesem Standard entgegengewirkt werden.
Der Expertenstandard Sturzprophylaxe richtet sich an alle Pflegefachkräfte4, die
Patienten/Bewohner entweder in der eigenen häuslichen Umgebung oder in einer
Einrichtung der stationären Gesundheitsversorgung oder der Altenhilfe betreuen. Wenn im
Expertenstandard von Einrichtung die Rede ist, so ist damit auch die häusliche Pflege
gemeint, wohlwissend, dass dort nicht alle Interventionen, vergleichbar mit einem
Krankenhaus oder einem Altenheim, durchgeführt werden können.
Da Interventionen zur Sturzprophylaxe maßgeblichen Einfluss auf die Lebensführung von
Patienten/Bewohnern haben können - sei es die Umgebungsanpassung, spezielle Schuhe
oder Hilfsmittel, die Aufforderung nur mit Hilfestellung auf Toilette zu gehen oder das
Besuchen von Kursen zur Stärkung der Kraft und Balance – ist notwendige Voraussetzung
für eine erfolgreiche Sturzprophylaxe, das Selbstbestimmungsrecht von Patienten und
Bewohnern zu achten und zu fördern. Entscheidende Grundlage dafür ist die umfassende
Information und Beratung von Patienten/Bewohnern und ihren Angehörigen über das
vorliegende Sturzrisiko und die möglichen Interventionen im Sinne einer partizipatorischen
Entscheidungsfindung. Mit Einverständndis der Patienten/Bewohner sollten die Angehörigen
grundsätzlich in die Information, Beratung und die Maßnahmenplanung eingebunden
werden.
Im Standard werden unter dem Begriff „Pflegefachkraft“ die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe
(Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen)
angesprochen. Angesprochen werden darüber hinaus auch diejenigen Fachkräfte im Pflegedienst, die über eine
Hochschulqualifikation in einem pflegebezogenen Studiengang verfügen.
4
27
Standardaussage: Jeder Patient/Bewohner mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze und
Begründung: Stürze stellen insbesondere für ältere und kranke Menschen ein hohes Risiko dar. Sie gehen häufig mit schw
einher, die von Wunden und Frakturen über Einschränkung des Bewegungsradius infolge verlorenen Vertrauens in die e
Lebensführung reichen. Durch rechtzeitig eingeleitete systematische Risikoeinschätzung, eine konsequente Sturzerfa
Maßnahmenplanung mit Patienten/Bewohnern und Angehörigen zur Förderung einer sicheren Mobilität können Stürze und Sturz
***Struktur
Prozess
Erge
Die Pflegefachkraft
S1 - verfügt über das aktuelle Wissen zur Identifikation
von Sturzrisikofaktoren.
S2 - verfügt über die notwendige Beratungskompetenz in
Bezug
auf
Sturzrisikofaktoren
und
wirksame
Interventionen.
S3 – kennt wirksame Interventionen zur Vermeidung von
Stürzen und sturzbedingten Folgen.
S4a Die Einrichtung ermöglicht zielgruppenspezifische
Interventionsangebote.
S4b - ist zur Koordination der Interventionen autorisiert.
S5 Die Einrichtung sorgt für geeignete räumliche und
technische Voraussetzungen sowie Hilfsmittel für eine
individuelle Umgebungsanpassung.
S6 Die Einrichtung gewährleistet die Informationsweitergabe über notwendige prophylaktische Maßnahmen zur
Sturzvermeidung an weitere an der Versorgung beteiligte
Berufsgruppen.
S7 - ist zur systematischen Sturzerfassung und –analyse
befähigt.
Die Pflegefachkraft
P1 - identifiziert unmittelbar zu Beginn des pflegerischen Auftrages systematisch die personen- und umgebungsbezogenen Risikofaktoren aller Patienten/Bewohner, bei denen ein
erhöhtes Sturzrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.
- wiederholt die Erfassung der Sturzrisikofaktoren bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder der Pflegeabhängigkeit und nach jedem Sturz des Patienten/Bewohners.
P2 - bietet dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen Information und Beratung über die festgestellten
Sturzrisikofaktoren sowie über wirksame Interventionen an.
P3 - entwickelt gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner und
seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen
einen individuellen Maßnahmenplan.
P4 - gewährleistet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen und dem Patienten/Bewohner gezielte Interventionen
auf der Grundlage des Maßnahmenplans.
P5 - leitet unmittelbar nach der Erfassung der Sturzrisikofaktoren in Absprache mit dem Patienten/Bewohner und seinen
Angehörigen Maßnahmen zur Umgebungsanpassung ein, die
zur Förderung der sicheren Mobilität des Patienten/ Bewohners beitragen.
P6 - informiert weitere an der Versorgung des Patienten/Bewohners beteiligte Berufsgruppen über die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe.
P7- dokumentiert und analysiert systematisch jeden Sturz
eines Patienten/Bewohners und schätzt auf dieser Grundlage
die Sturzrisikofaktoren neu ein.
Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung des Expertenstandards Sturzprophylaxe
in den Einrichtungen ist die gemeinsame Verantwortung der leitenden Managementebene
und der Pflegefachkräfte. Notwendige strukturelle Voraussetzungen, z. B. im Bereich
Fortbildung, Angebot von hauseigenen Interventionen oder in Kooperation mit anderen
Anbietern sowie für eine individuelle Umgebungsanpassung (Gestaltung des Bettplatzes,
Hilfsmittel, Lichtverhältnisse) sind von der leitenden Managementebene (Betriebsleitung und
Pflegemanagement) zu gewährleisten. Aufgabe der Pflegefachkraft ist der Erwerb aktuellen
Wissens, um Patienten mit einem erhöhten Sturzrisiko identifizieren und entsprechende
Interventionen einleiten zu können und bei Bedarf zusätzliche notwendige Strukturen
einzufordern und fachlich zu begründen.
Die berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit ist maßgeblich für ein effektives
Interventionsangebot. Wesentlich ist dafür die konsequente Information beteiligter
Berufsgruppen über das vorliegende Sturzrisiko des Patienten/Bewohners.
.
Expertenstandardentwurf Sturzprophylaxe
Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
Stand:24.07.04
28
Deutsches Netzwerk für
E1
fakt
E2
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Stur
E3
vor
E4 D
E5
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E6
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bek
E7
und
In d
Folg
4
Literaturstudie
Heiko Fillibeck und Christine Sowinski
4.1
Methodisches Vorgehen bei der Literaturrecherche
Die Grundlage der Arbeit bildete eine umfangreiche nationale und internationale
Literaturanalyse. Die Literaturrecherche erfolgte in den Datenbanken Cinahl®, Medline® und
The Cochrane Library. Es wurden Arbeiten aus der Pflegewissenschaft, Gerontologie und
Geriatrie sowie aus dem Bereich der Medizin mit einbezogen. Ergänzende Hinweise zu
dieser Recherche liefern die Literaturangaben der im Laufe der Zeit beschafften
Publikationen zum Phänomen „Sturz und seine Folgen“. Außerdem wurden Internetseiten,
Leitlinien, Standards sowie weitere Forschungsberichte gesichtet. Der Zeitraum der
Literaturrecherche bezieht sich auf die letzten 25 Jahre (1979 - Mai 2004), wobei ein
Schwerpunkt auf die letzten 10 Jahre gelegt wurde. Wenn es ältere Originalarbeiten mit
besonderem Stellenwert gab, wurden auch diese in die Recherche mit einbezogen.
Die Literatursichtung und -auswertung der deutsch- und englischsprachigen Literatur erfolgte
anhand folgender Themen:
 Epidemiologie des Sturzes
 Folgen von Stürzen
 Beschreibung von Sturzrisikofaktoren
 Assessmentinstrumente
 Information und Beratung
 Interventionen zur Sturzprophylaxe
 Sturzdokumentation und Sturzanalyse
Die Literaturrecherche in den Datenbanken erfolgte in den ersten Schritten mit allgemeinen
Schlagwörtern wie „fall“, „falls“, „fall incident“, „accidental falls“. Im weiteren Verlauf wurde
Suchbegriffe ergänzt, die dann spezifischer auf die Themen der einzelnen Abschnitte
abgestimmt waren. Hinzu kamen Suchbegriffe wie „assessment“, „instruments“, „risk“, „risk
factors“, „audit“, „protocol“, „monitoring“, „outcome“, „intervention“, „education“, „consulting“,
„guidance“, „advice“, „schooling“, „training“.
Bei der Literaturrecherche wurde nach der Methode der Evidence Based Practice
vorgegangen. Es wurde zunächst nach Quellen höherer Evidenzstufen recherchiert. Zuerst
wurde nach Metaanalysen und Übersichtsarbeiten (Reviews) gesucht. Danach wurden
weitere (insbesondere in den Übersichtsartikeln nicht berücksichtigte) Studien recherchiert.
Zunächst wurden randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) einbezogen. Konnten keine
RCTs ausfindig gemacht werden, wurden weitere prospektive Studien mit mindestens
einjährigem Follow-up berücksichtigt. Schließlich wurden bei den Themen, zu denen keine
solchen Studien gefunden werden konnten, alle anderen Studien sowie Publikationen von
anerkannten Fachleuten hinzugezogen.
Die Expertengruppe hat sich der Systematik des Deutschen Cochrane Zentrums
angeschlossen und weist in den Kommentierungen auf den jeweiligen Evidenzgrad hin, um
den wissenschaftlich abgestützten Evidenzgrad zu den jeweiligen Themen für die Leser
transparent zu machen.
Stufe
Ia
Ib
IIa
IIb
III
IV
Evidenztyp
Evidenz aufgrund von Metaanalysen randomisierter, kontrollierter Studien
Evidenz aufgrund von mindestens einer randomisierten, kontrollierten Studie
Evidenz aufgrund mindestens einer hochwertigen Studie ohne
Randomisierung
Evidenz aufgrund mindestens einer hochwertigen Studie eines anderen Typs
(quasi-experimentelle Studie)
Evidenz aufgrund von methodisch hochwertigen nichtexperimentellen Studien
(z. B. Vergleichsstudien, Korrelationsstudien, Fallkontrollstudien)
Meinungen und Überzeugungen von angesehenen Autoritäten (aus klinischer
29
Erfahrung); Expertenkommissionen; beschreibende Studien
Deutsches Cochrane Zentrum 2002, Helou, A., Kostovic-Cilic, C., Ollenschläger, G. :
Nutzermanual zur Checkliste „methodische Qualität von Leitlinien“, Ärztliche Zentralstelle
Qualitätssicherung 1998
Diese Systematik wurde insbesondere bei Untersuchungen von Interventionen zugrunde
gelegt. Da in der Literaturanalyse auch Themen bearbeitet wurden, bei denen diese
Evidenzhierarchie nicht zugrunde gelegt werden konnte (z.B. Erfassung von Risikofaktoren),
stand dabei im Vordergrund, dass ein angemessenes Studiendesign (z.B. hinsichtlich der
Stichprobengröße) gewählt, die Studie gut strukturiert durchgeführt und die Ergebnisse
transparent beschrieben wurde. Studien, die diesen Kriterien nicht standhielten wurden von
dieser Literaturanalyse ausgeschlossen.
4.2 Einschätzung der Sturzrisikofaktoren*
In der Literatur wird eine große Anzahl von unterschiedlichen Sturzrisikofaktoren diskutiert.
Schon allein diese Tatsache verdeutlicht, dass ein Sturz ein komplexes und multifaktoriell
bedingtes Geschehen ist. Gingen die Forscherinnen und Forscher noch bis Mitte der 1990er
Jahre davon aus, dass es Risikofaktoren gibt, anhand derer eine Sturzvorhersage eindeutig
möglich ist (Mayo et al. 1990, Jonsson et al. 1990, Myers et al. 1991, Lipsitz et al. 1991,
Mahoney et al. 1994), so brachten Gluck et al. (1996) mit der Aussage „Die Vorhersage von
Stürzen über Risikofaktoren [...] scheint weniger praktikabel als ursprünglich erhofft“ die
Problematik auf den Punkt. Obgleich ein zweifelsfreier kausaler Zusammenhang zwischen
Sturzrisikofaktoren und Stürzen nicht möglich ist, wurde in zunehmend spezifischeren
Studien in den folgenden Jahren belegt, dass Risikofaktoren identifiziert werden können, die
zweifelsfrei die Gefahr von Stürzen erhöhen. Als eindeutig belegt kann heute auch gelten,
dass ein Sturzrisiko um so dramatischer zunimmt, je mehr Sturzrisikofaktoren bei einem
Patient/Bewohner zusammen kommen. So zeigten Tinetti et al. (1988), dass das Risiko zu
stürzen bei zu Hause lebenden Personen von 27 % bei einem oder keinem Risikofaktor auf
78% bei vier oder mehr Risikofaktoren ansteigt. Auch Nevitt et al. (1989) berichten von
einem Anstieg der Sturzrate von 10 % auf 69 %, wenn die Zahl der Risikofaktoren von eins
auf vier oder mehr ansteigt.
Obgleich es eine hohe Evidenz dafür gibt, dass eine Sturzvorgeschichte (also zwei oder
mehr Stürze im zurückliegenden Jahr), Mobilitätseinschränkungen und risikobehaftetes
Verhalten als die bedeutendsten Risikofaktoren gelten, ist eine generelle Gewichtung (im
Sinne einer Priorisierung) der Sturzrisikofaktoren nach dem jetzigen Stand der Forschung
nicht haltbar. Sehr wohl aber können anhand der umfangreichen Studienlage modifizierbare
Risikofaktoren benannt und systematisiert werden. Die Liste mit den zehn generellen
Risikofaktoren (s. Tab. 1, S. 20) basiert auf den Ergebnissen der vorliegenden
Literaturanalyse. Es wurden die Sturzrisikofaktoren einbezogen, deren Evidenz aufgrund
mehrerer methodologisch guter Studien als belegt gelten kann. Eine Priorisierung, wie sie z.
B. in der Übersichtsarbeit von Lord et al. (2001) oder Moreland et al. (2003) vorgenommen
wurde, ist in dieser Literaturanalyse unterblieben. Die gesichteten Studien wurden aufgrund
der verschiedenen Designs und der unterschiedlichen Untersuchungspopulationen als wenig
vergleichbar eingestuft. Der Tabelle (s. S. 20) mit den modifizierbaren Risikofaktoren wurde
die Unterteilung nach intrinsischen und extrinsischen Faktoren zugrunde gelegt. Unter
intrinsischen Faktoren versteht man die Eigenschaften, die die sturzgefährdete Person mit
sich bringt (Sensorik, Motorik, Krankheiten, körperliche Veränderungen usw.), während
extrinsische Faktoren jene sind, die von außen auf die Person einwirken (Beleuchtung,
Stufen, Hindernisse, Kleidung, Wetterverhältnisse, Medikamente usw.) (vgl. Rawsky und
Digby 2000). Diese Faktoren werden im Folgenden näher erläutert. Da, wie bereits erwähnt,
der Sturz ein multifaktorielles Geschehen ist, ist die isolierte Darstellung der einzelnen
Risikofaktoren problematisch. Deshalb sollten sich die Leser in den weiteren Ausführungen
zu den hier in der Übersicht dargestellten Faktoren stets vergegenwärtigen, dass nur selten
30
ein Risikofaktor für einen Sturz verantwortlich ist und gerade das Zusammenkommen
mehrerer Faktoren die Gefahr für ein Sturzereignis deutlich erhöhen.
*Tab. 1: modifizierbare Sturzrisikofaktoren (Anmerkung RSZ = Anamnese.- Wenn nicht
geschehen = grober Pflichtverletzung)
Unterteilung
Intrinsische Risikofaktoren
Risikofaktoren
1) Funktionseinbußen und Funktionsbeeinträchtigungen

Probleme mit der Körperbalance/dem Gleichgewicht

Gangveränderungen/eingeschränkte Bewegungsfähigkeit

Erkrankungen, die mit veränderter Mobilität, Motorik und Sensibilität
Extrinsische Risikofaktoren
einhergehen
- Multiple Sklerose
- Parkinsonsche Erkrankung
- Apoplexie/apoplektischer Insult
- Polyneuropathie
- Osteoathritis
- Krebserkrankungen
andere
chronische
Erkrankungen/schlechter
klinischer
Allgemeinzustand
2) Sehbeeinträchtigungen

reduzierte Kontrastwahrnehmung

reduzierte Sehschärfe

ungeeignete Brillen
3) Beeinträchtigung der Kognition und Stimmung

Demenz

Depression

Delir
4) Erkrankungen, die zu kurzzeitiger Ohnmacht führen

Hypoglykämie

Haltungsbedingte Hypotension

Herzrhythmusstörungen

TIA (Transitorische ischemische Attacke)

Epilepsie
5) Inkontinenz

Dranginkontinenz

Probleme beim Toilettengang
6) Angst vor Stürzen
7) Sturzvorgeschichte
8) Personenbezogene Gefahren

Verwendung von Hilfsmitteln

Schuhe (Kleidung)
9) Medikamente

Psychopharmaka

Antidepressiva

Neuroleptika

Sedativa/Hypnotika

Benzodiazepine
10) Gefahren in der Umgebung
Innen:

Schlechte Beleuchtung

Steile Treppen

Mangelnde Haltemöglichkeiten

Glatte Böden

Stolpergefahren
(z. B. Teppichkanten, herumliegende Gegenstände, Haustiere)
Außen:

Unebene Gehwege und Straßen

Mangelnde Sicherheitsausstattung
(z. B. Haltemöglichkeiten, Beleuchtung)
31

Wetterverhältnisse
4.2.1 Funktionseinbußen und Funktionsbeeinträchtigungen
Unter Funktionseinbußen subsumieren sich körperliche Veränderungen, die Auswirkungen
auf das Stehen und Gehen haben. Im Einzelnen sind das:
- Probleme mit der Körperbalance/dem Gleichgewicht
- Gangveränderungen/eingeschränkte Bewegungsfähigkeit
- Verschiedene Erkrankungen, die mit veränderter Mobilität, Motorik und
Sensibilität einhergehen
4.2.1.1 Probleme mit der Körperbalance/dem Gleichgewicht
Probleme mit der körperlichen Balance bzw. dem körperlichen Gleichgewicht sind häufig
ermittelte Sturzrisikofaktoren (Tinetti 1988, 1993, 2000, Graafmans et al. 1996, Mahoney et
al. 2000, Covinsky et al. 2001, Conner-Kerr, Templeton 2002, Cattaneo et al. 2002). Die
Fähigkeit, den Körper auszubalancieren und nicht ins Schwanken zu geraten, kann daher als
entscheidend zur Verhinderung von Stürzen angesehen werden. Körperschwankungen sind
nach allen Seiten möglich. Sie sind abhängig von der Unterlage, auf der eine Person steht,
von der Haltung der Arme und nicht zuletzt davon, ob die Augen offen oder geschlossen
sind. Bezüglich der Relevanz dieser Schwankungen für die Sturzgefährdung wurden in den
vorliegenden Studien verschiedene Ergebnisse erzielt:
Lord et al. (1991) benennen Körperschwankungen als indirekt verantwortlich für die
Erhöhung des Sturzrisikos. Schwankungen auf einem nachgiebigem Untergrund (z. B. tiefe
Teppiche, Gras, Polster usw.) sind bedingt durch eine reduzierte Aufmerksamkeit, die durch
den weichen Untergrund hervorgerufen werden. Sehr häufig geht diese reduzierte
Aufmerksamkeit (z. B. bei älteren Menschen) mit einer Sehbeeinträchtigung einher. Diese
wiederum beeinträchtigt die Kontrastwahrnehmung. Es fällt schwer, z. B. Unterschiede in der
Bodenbeschaffenheit wahrzunehmen. Nach Tideiksaar (2000) ist das Sehvermögen ein
„Grundpfeiler“, das Gleichgewicht zu halten, denn die Augen liefern eine Fülle von
Informationen, z. B. über die Anordnung von Gegenständen und deren Abstand zum Körper
oder die Art des Untergrunds, auf dem die nächste Bewegung stattfindet.
Als bedeutsam für die Sturzgefährdung ermittelten Maki et al. (1994) bei Messungen von
verschiedenen Arten der Körperschwankung nur das Ausmaß der seitlichen
Körperschwankung. Lord et al. (1994) fanden heraus, dass Schwankungen auf einer
nachgiebigen Unterlage bei geöffneten Augen zum Sturz führen können. Menschen, die
dann stürzen, haben meist eine schlechte Vibrationswahrnehmung sowie Probleme mit der
Eigenempfindung des Körpers (Tiefensensibilität). Meist liegt auch ein Kraftverlust in den
Beinen und ein verlangsamtes Reaktionsvermögen vor. Baloh et al. (1995) fanden hingegen
heraus, dass die Personen, die während ihrer Studie stürzten, kein erhöhtes
Körperschwanken aufwiesen. Sie ermittelten aber, dass Körperschwanken ein Zeichen für
eine schlechtere Balance ist. Dieses Ergebnis bestätigen Baloh et al. in einer weiteren Studie
1998. Stalenhoef et al. (2002) benennen jede Art einer abnormen Körperschwankung als
Sturzrisikofaktor.
Liegt eine Körperschwankung als einziger Risikofaktor vor, steht sie lediglich für ein
niedriges Sturzrisiko. Erst in Verbindung mit den weiteren Faktoren, z. B. einer
Sturzvorgeschichte (zwei oder mehr Stürze im vorangegangenen Jahr), geringer Kraft beim
Greifen mit der Hand und einem depressiven Gemütszustand, kommt ein mittleres oder gar
hohes Sturzrisiko zustande. Wenn man die Fähigkeit, den Körper in Balance zu halten, nicht
fordert
oder
trainiert,
(z. B. durch Stehen auf einem Bein oder Gehen über einen schmalen Steg), nimmt diese ab.
Dies ist in besonderem Maße bei Menschen, die sich als sturzgefährdet empfinden, zu
beobachten, da sie aus Angst vor dem Sturz bei ihren körperlichen Aktivitäten diese
Balancefähigkeit nicht fördern. Dies kann so weit gehen, dass diese Menschen sich bei jeder
Art der Bewegung an etwas festhalten. Derartiges Verhalten schützt zwar kurzfristig vor
einem Sturz, die betreffenden Personen sind aber – wenn die Möglichkeit sich festzuhalten,
32
nicht mehr gegeben ist – in erhöhtem Maße sturzgefährdet. Maßnahmen zum Erhalt und zur
Verbesserung der Körperbalance spielen daher bei den Untersuchungen zu Interventionen
bei erhöhter Sturzgefährdung eine wichtige Rolle.
Selbstverständlich erscheint, dass es einen Zusamenhang zwischen spezifischen
Erkrankungen und einer Einschränkung bzw. Problemen im Zusammenhang mit der
Körperbalance und oder dem Gleichgewicht gibt. Jedoch ist die Studienlage hier nicht
zufriedenstellend. So ist beispielsweise ein Zusammenhang zwischen einem
körperhaltungsbedingten Blutdruckabfall und einem erhöhten Sturzrisikos nach der
derzeitigen Studienlage umstritten. Hinlänglich bekannt ist, dass es z. B. nach längerem
Sitzen oder Liegen beim Aufstehen zu akutem Blutdruckabfall kommen kann, was von den
betroffenen Personen als „schwarz vor Augen werden“ beschrieben wird. Dieser
Zusammenhang war jedoch in keiner der vorliegenden Studien Untersuchungsgegenstand.
Lediglich der Blutdruckabfall nach Einnahme einer Mahlzeit wurde in zwei Studien auf eine
mögliche Relevanz für ein erhöhtes Sturzrisiko hin untersucht (Jonsson et al. 1990, Aronow
& Ahn 1997). In beiden Studien kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass Personen, die
diese Art des Blutdruckabfalls erfahren, als erhöht sturzgefährdet einzustufen sind. Jonsson
et al. benennen zudem die Gefahr einer erhöhten Sturzgefährdung nach der Einnahme von
Nitroglycerin. Hingegen konnte der körperhaltungsbedingte Blutdruckabfall nicht als
signifikanter Sturzrisikofaktor ausgemacht werden (Liu et al. 1995, Lord et al. 1995).
Probleme mit der Körperbalance/dem Gleichgewicht stellen einen gewichtigen
Sturzrisikofaktor dar. Erkennbar sind diese Probleme meist an einer verstärkten
Körperschwankung. Nicht selten führen Balancepropbleme zu einer Einschränkung der
Aktivitäten und durch das damit einhergehende verringerte Training der Balancefähigkeit zu
einer weiteren Verschlechterung. Die Balancefähigkeit muss ständig trainiert werden, dies ist
im Rahmen von alltäglichen Aktivitäten wie z. B. beim Ankleiden oder beim Waschen
möglich, sollte aber bei Patienten/Bewohnern mit Balanceproblemen (gerade im Rahmen
einer Sturzprophylaxe) auch durch gezielte Übungen gefördert werden.
4.2.1.2 Gangveränderungen/eingeschränkte Bewegungsfähigkeit
Wiederholt wurde durch unterschiedliche Studien bestätigt, dass eine Veränderung des
Gangbildes ein Hinweis auf eine erhöhte Sturzgefährdung ist. Tinetti et al. (1993, 2000)
weisen in mehreren Studien nach, dass Gangschwierigkeiten mit einer schlechten Balance in
Verbindung zu bringen sind. Das bedeutet, am veränderten Gang kann eine erhöhte
Sturzgefährdung erkannt werden, der Risikofaktor dahinter ist jedoch eine beeinträchtigte
Balancefähigkeit. Luukinen et al. (1995) ermittelten, dass Personen, die auffallend langsam
gehen, eine erhöhte Gefährdung zu Stürzen hatten. Auch Biderman et al. (2002) bestätigten
eine geringe Ganggeschwindigkeit als Risikofaktor. Als Cut-off-Punkt nannten sie mehr als
10 sec für 5 Meter. Graafmans et al. (1996) und Koski et al. (1996) kommen zu dem
Ergebnis, dass jede Art von Gangveränderung als Sturzrisikofaktor gilt. Auch Lundin-Olsson
et al. (1997) weisen für Personen mit einem weniger sicheren Gang ein erhöhtes Sturzrisiko
nach. Kiely et al. (1998) bewerten einen ungleichmäßigen Gang als Sturzrisikofaktor und
auch Yap et al. (2003) kommen zu dem Schluss, dass eine allgemeine Ganginstabilität als
Sturzrisikofaktor gelten kann.
Einen weiteren Aspekt von Gangveränderungen ermittelten Lundin-Olsson et al. (1998). Sie
stellten fest, dass Personen, die mehr als 4,5 Sekunden länger für den einfachen Timed Up
& Go-Test als für den Timed Up & Go-Test verbunden mit einer manuellen Handlung
benötigten, ein erhöhtes Sturzrisiko aufweisen. Beim Timed Up & Go-Test (Podsiadlo &
Richardson, 1991) wird der Proband aufgefordert, mit einem normalen und sicheren Gang
bis zu einer Linie zu gehen, die in drei Meter Entfernung vor seinem Stuhl auf dem Boden
aufgezeichnet ist, sich dort umzudrehen, wieder zurück zum Stuhl zu gehen und sich in die
Ausgangsposition zu begeben. Das Studienergebnis von Lundin-Olsson et al. (1998) zeigt
eindeutig, dass Aufgaben, die einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfen, das Gangbild
beeinträchtigen können und eine erhöhte Sturzgefährdung nach sich ziehen.
33
Wenn die Muskulatur der unteren Extremitäten nicht dauerhaft gefordert wird, kommt es zu
einer Abnahme der Muskelkraft und Muskelspannung. Dies ist eine typische Folge von
körperlicher Schonung, insbesondere bei längerer Bettlägerigkeit. Kiely et al. (1998)
bestätigen, dass Bewohner von Altenheimen, die in ihren Tagesaktivitäten vermindert aktiv
waren, eine erhöhte Sturzgefährdung aufweisen. Auch Graafmans et al. (1996) stellen fest,
dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die unter anderem auf reduzierte Muskelkraft
bei der Streckung der Beine zurückzuführen waren, einer erhöhten Gefahr zu stürzen
ausgesetzt waren. Lord et al. (1991) ergründeten eine verminderte Beugekraft des
Fußgelenks zum Fußrücken hin als Kriterium einer Muskelschwäche bei sturzgefährdeten
Personen. Die Verminderung der Kraft im Quadrizeps (großer Streckmuskel des
Oberschenkels) war in dieser Studie bei Altenheimbewohnern, die mehrfach gestürzt waren,
zwar niedriger als bei einmal oder bei nicht gestürzten Personen, aber nicht statistisch
signifikant niedriger. Dass die Kraft des Quadrizeps eine Rolle bei mehrfach gestürzten zu
Hause lebenden Frauen über 65 Jahre spielt, belegten Lord et al. (1994).
Lipsitz et al. (1994) fanden bei ihrer Vergleichsstudie zwischen japanischen und
amerikanischen gehfähigen Altenheimbewohnern heraus, dass Muskelschwäche zwar eine
Bedeutung für eine erhöhte Sturzgefährdung hatte, dass diese aber abhängig von den vielen
Charakteristika der Individuen, der Kultur und der jeweiligen Umgebung ist. Dass die
Reduktion von Bewegungen zu einer erhöhten Gefahr bezüglich mehrfachen Stürzen führen
kann, beleuchtete Gaebler (1993). Sie wies nach, dass Personen, die im Krankenhaus nach
einem ersten Sturz zur Aktivitätseinschränkung aufgefordert wurden, auffällig dazu neigten,
vermehrt zu stürzen.
Es ist anzunehmen, dass auch Schmerzen eine indirekte Rolle bei der Sturzgefährdung
spielen. Leicht vorstellbar ist, dass Schmerzen zu einer Bewegungsminderung führen, in
deren Folge ein Rückgang der Muskulatur mit einer erhöhten Sturzgefährdung einher geht.
Diesen Zusammenhang legt die Studie von Sherrington & Lord (1998) nahe, in der
aufgezeigt werden konnte, dass Personen, die eine Hüftfraktur erlitten hatten, eine reduzierte
Kraft im Quadrizeps und somit indirekt eine erhöhte Sturzgefährdung aufweisen.
Veränderte (z. B. verzögerte, unsichere) Bewegungsabläufe deuten darauf hin, dass die
betreffende Person Schwierigkeiten hat, sich ohne Einschränkungen zu bewegen. Sie
können vielfältige Ursachen haben, z. B. körperliche Schwäche, Schmerzen, Ängste. Topper
et al. (1993) stellen fest, dass Normabweichungen beim Transfer, bei Drehungen und beim
Erreichen von Gegenständen Sturzrisikofaktoren darstellen. Mahoney et al. (1994) stellen
fest, dass eine Verminderung der Mobilität bei der Aufnahme ins Krankenhaus zu einem
erhöhten Sturzrisiko beiträgt. Auch Hendrich et al. (1995) ermitteln eine veränderte Mobilität
als Sturzrisikofaktor. Graafmans et al. (1996) bestätigen bei alten Menschen, die in
Altenhilfeeinrichtungen lebten, eine Mobilitätsbeeinträchtigung als Sturzrisikofaktor
insbesondere für mehrmalige Stürze.
Lundin-Olsson et al. (1997) stellen bei Altenheimbewohnern fest, dass jene, die in ihrer
Mobilität verlangsamt waren und zudem in den Aktivitäten des täglichen Lebens
Unterstützung benötigten, auch die Personen waren, die ihr Gehen unterbrachen, wenn sie
zu sprechen begannen. Lundin-Olsson et al. nannten daher den Sturzrisikofaktor „stops
walking when talking“. Auch Covinsky et al. (2001) nannten Normabweichungen bei der
Mobilität als unabhängigen Risikofaktor. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass die drei
Risikofaktoren „Mobilitätsveränderungen“, „Sturzvorgeschichte“ und „Balanceschwierigkeiten
oder Schwindel“ gemeinsam sehr viel deutlicher auf eine erhöhte Gefährdung hinweisen als
einer der Faktoren alleine.
Dass Veränderungen von Bewegungsabläufen, die auf eine eingeschränkte
Bewegungsfähigkeit zurückzuführen sind, als eigenständiger Sturzrisikofaktor gelten, ist in
vielen Studien belegt. Insbesondere bei Gangveränderungen, bei Muskelschwächen und bei
Schmerzen im Zusammenhang mit Bewegungen ist von einer Erhöhung der Sturzgefahr
auszugehen. Werden Bewegungen hingegen verlangsamt aber dennoch sicher
durchgeführt, so kann dies zu einer Verminderung der Sturzgefahr führen (Maki et al. 1997).
34
4.2.1.3 Erkrankungen, die mit veränderter Mobilität, Motorik und Sensiblilität einhergehen
Erkrankungen, die sich negativ auf die Mobilität, Motorik und Sensibilität auswirken,
beeinträchtigen deutlich die Bewegungsfähigkeit der Patienten/Bewohner. Daher stehen
folgende Krankheiten im Verdacht das Sturzrisiko zu erhöhen:
 Multiple Sklerose
 Parkinsonsche Erkrankung
 Apoplexie/apoplektischer Insult
 Polyneuropathie
 Osteoathritis
 Krebserkrankungen
 andere chronische Erkrankungen/schlechter Allgemeinzustand
Cattaneo et al. (2002) stellten in ihrer Untersuchung fest, dass die Erkrankung Multiple
Sklerose mit den drei Risikofaktoren „Balanceeinschränkung“, „Einschränkung der
Gehfähigkeit“ und „Benutzung eines Gehstocks“ einher geht und die Erkrankten daher ein
erhöhtes Sturzrisiko haben. Eine ganze Reihe von Untersuchungen belegen, dass die
Parkinsonsche Erkrankung, aufgrund der mit ihr einhergehenden Symptome, als
Sturzrisikofaktor anzusehen ist. Gray & Hildebrand (2000) machten insbesondere die
Symptome Anlaufschwierigkeiten bei Bewegungen, unfreiwillige Bewegungen und Probleme
mit der Kontrolle der Körperhaltung für eine erhöhte Sturzgefährdung aus. Auch Ashburn et
al. (2001) fanden heraus, dass Parkinsonpatienten, die einen oder mehr Stürze innerhalb
eines Jahres erfahren hatten, besonders gefährdet seien. Bloem et al. (2001) ermittelten
eine 3mal höhere Rate an Stürzen bei Parkinsonpatienten gegenüber Personen, die nicht an
dieser Erkrankung litten. Dies gelte auch für ein frühes Stadium der Erkrankung. Wood et al.
(2002) belegten, dass die Parkinsonsche Erkrankung ganz besonders in Verbindung mit
einer Demenz oder einer Depression, aber auch mit zunehmender Schwere der
Krankheitssymptome als Sturzrisikofaktor an Bedeutung gewinne.
Ein uneinheitliches Bild ergeben Untersuchungen des Apoplex bzw. des „apoplektischen
Insults“ hinsichtlicher ihrer Bedeutung als Sturzrisikofaktor. Nachvollziehbar ist, dass
Patienten mit dieser Erkrankung erhebliche Einschränkungen in der Motorik und Sensibilität
erfahren und daher als erhöht sturzgefährdet gelten müssen. Diese generelle Aussage wird
durch einzelne Studien spezifiziert aber auch relativiert. Das Krankheitsbild der Apoplexie
wird beispielsweise von Byers et al. (1990) nicht per se als Sturzrisikofaktor bezeichnet, dies
sei nur dann der Fall, wenn eine Sturzvorgeschichte, eine Beeinträchtigung beim Treffen von
Entscheidungen, Unruhe, eine generelle Müdigkeit, ein abnormer Hämatokrit und eine leicht
Ermüdbarkeit vorliegen. Mayo et al. (1990) ermittelten als Ursache für eine erhöhte
Sturzgefährdung bei Apoplexiepatienten die langsamere Reaktionszeit auf Stimuli im
beeinträchtigten Gesichtsfeld (ca. 2,5 sec). Dadurch gelinge es den Betroffenen nicht,
angemessen auf sturzverursachende Situationen zu reagieren. Auch Lundin-Olsson et al.
(1997) nennen neben anderen Erkrankungen auch den Apoplex als Grund für eine
verlangsamte Mobilität, welche eine erhöhte Sturzgefährdung nach sich zieht.
Auch bei anderen Erkrankungen finden sich deutliche Belege, dass diese als
Sturzrisikofaktoren zu gelten haben. So fanden Koski et al. (1998) Belege, dass eine
periphere Neuropathie bei selbständig lebenden Personen zu einer erhöhten
Sturzgefährdung führte. Auch Richardson (2002) ermittelte das Krankheitsbild der
Polyneuropathie als Sturzrisikofaktor, welcher mit der Schwere der Erkrankung wesentlich an
Bedeutung gewinnt, insbesondere dann, wenn zusätzlich ein erhöhter BMI (Body Mass
Index)
vorliegt.
Vereinzelt
werden
in
weiteren
Studien
spezifische
Gesundheitsveränderungen benannt, die als Sturzrisikofaktor identifiziert wurden. Clark et al.
(1993) ergründeten beispielsweise die subjektive (Miss-)Empfindung einer verstärkten und
beschleunigten Herzaktion (Herzklopfen) in der Vergangenheit als Sturzrisikofaktor. Hendrich
et al. (1995) fanden eine erhöhtes Sturzrisiko bei Personen mit einer primären
Krebsdiagnose, Arden et al. (1999) bei Personen mit einer Osteoathritis. Herdman et al.
35
(2000) stellten eine erhöhte Sturzgefährdung bei Personen mit einer beidseitigen
Unterfunktion des Vestibularapparates (dem Gleichgewichtssinn dienende Funktionseinheit
im Ohr) fest.
Interessant ist in diesem Zusamenhang auch, dass Autoren das Vorliegen von chronischen
Erkrankungen und verschlechtertem klinischen Allgemeinzustand als Sturzrisikofaktoren
bewerten. So benannte Gaebler (1993) einen verschlechterten klinischen Zustand als
Risikofaktor, einen Sturz zu erfahren, schränkte aber ein, dass dies nicht bedeute, danach
weiterhin erhöht sturzgefährdet zu sein. Tinetti et al. (2000) benennen das Vorliegen von
zwei oder mehr chronischen Erkrankungen als sturzrisikoerhöhend. Wallace et al. (2002)
bezogen auch akute Erkrankungen mit ein und sprachen von einer oder mehrerer
Zusatzerkrankungen. Lawlor et al. (2003) ermittelten ein erhöhtes Sturzrisiko bei Personen
mit nur einer chronischen Erkrankung, aber auch bei multimorbiden Personen im
Allgemeinen.
Aus den Studien, in denen der Zusammenhang zwischen diversen Erkrankungen und einer
Erhöhung der Sturzgefahr untersucht wurde, wird deutlich, dass die Symptome, die mit den
Erkrankungen einher gehen, die eigentlichen Sturzrisikofaktoren darstellen. Für
Pflegefachkräfte bedeutet dies, dass wenn bei Patienten/Bewohnern eine Diagnose der oben
genannten Krankheiten vorliegt, sie überprüfen sollten, ob eine Einschränkung der Mobilität,
der Motorik und der Sensiblilität festgestellt werden kann. Ist dies der Fall, wovon bei den
genannten Erkrankungen im Regelfall ausgegangen werden muss, so ist die Erkrankung als
Sturzrisikofaktor zu betrachten und die Symptome sollten pflegerisch und medizinisch
behandelt werden.
4.2.2 Sehbeeinträchtigungen
Dass Sehbeeinträchtigungen die Sturzgefahr erhöhen können, erscheint unmittelbar
einleuchtend. Es ist leicht vorstellbar, dass Sturzgefahren zu spät erkannt oder übersehen
werden können. Gaebler (1993) fand heraus, dass bei Personen, die mehrfach gestürzt
waren, Sehbeeinträchtigung oder gar Blindheit fast immer als Risikofaktor vorhanden war.
Lord et al. (1991) untersuchten den Zusammenhang zwischen Sehschärfe,
Kontrastwahrnehmung und Stürzen bei Altenheimbewohnern. Sie kommen zu dem Schluss,
dass Sehbeeinträchtigungen indirekt die Sturzgefährdung erhöhen. Sehbeeinträchtigungen
sowie eine reduzierte Kontrastwahrnehmung führen auf einem nachgiebigen Untergrund zu
Körperschwankungen, welche zu einem Sturz führen können. In einer weiteren Studie mit
über vierhundert zu Hause lebenden Frauen bestätigten Lord et al. (1994), dass die
Beeinträchtigung der visuellen Kontrastwahrnehmung einen Sturzrisikofaktor darstellt.
Ivers et al. (1998) konnten aufzeigen, dass eine Verminderung der Sehschärfe,
Sehfeldeinschränkungen, verminderte Kontrastwahrnehmung sowie der graue Star,
deutliche Sturzrisikofaktoren darstellen. Ivers et al. (2000) untersuchten auch den
Zusammenhang zwischen Sehbeeinträchtigungen und Hüftfrakturen. Sie kommen zu dem
Ergebnis, dass Sehbeeinträchtigungen das Sturzrisiko um 40% erhöht. Die höchste Gefahr
ermittelten sie bei einer Sehbeeinträchtigung von mehr als 20/60 auf beiden Augen. Des
Weiteren zählen sie eine Sehbeeinträchtigung beider Augen von 20/100, den Verlust der
Tiefenschärfewahrnehmung,
nachlassendes
Räumlichkeitssehen,
die
subjektive
Einschätzung, schlecht zu sehen, das Nichtaufsetzen der Brille und die Zeitspanne seit der
letzten Augenuntersuchung als für das Sturzrisiko bedeutsam auf. Lord et al. (2002)
untersuchten in diesem Zusamenhang die Folgen von Brillen mit Mehrstärkengläsern (für
Kurz- und Weitsichtigkeit) in Bezug auf eine mögliche Sturzgefährdung. Sie kommen zu dem
Schluss, dass diese Art Brillen die Sturzgefährdung erhöhen, da es wegen der
Beeinträchtigung der Tiefensensibilität und der Sensibilität von seitlichen Kontrasten zu einer
schlechteren Wahrnehmung von Hindernissen in kritischen Distanzen kommt.
Sehbeeinträchtigungen stellen einen bedeutenden Sturzrisikofaktor dar. Dabei ist zu
bedenken, dass die Beeinträchtigung von Sehschärfe und Tiefenschärfewahrnehmung vor
allem bei schlechten Lichtverhältnissen zum Tragen kommt. Dabei kann das Erkennen von
Gegenständen im Schatten, in schwach beleuchteten aber auch in extrem hellen Bereichen
36
erschwert sein und durch das Darüberfallen oder durch ungeschicktes Ausweichen zum
Sturz führen. Als Sturzrisikofaktor gelten auch künstliche Sehbeeinträchtigungen durch
unangepasste, ungeeignete oder der Situation nicht angemessene Brillen.
4.2.3 Beeinträchtigung der Kognition und Stimmung
In der Literatur finden sich viele Belege, dass insbesondere das dementielle Syrom und die
Erkrankung „Depression“ mit einer höheren Sturzgefährung einhergehen. Dies hat
verschiedene Gründe, die im Folgenden näher erläutert werden.
4.2.3.1 Demenz
Moreland et al. (2003) belegen in ihrer umfangreichen Übersichtsarbeit, in der 44 Studien zur
Ermittlung von Sturzrisikofaktoren berücksichtigt wurden, eindeutig, dass die Erkrankung
„Demenz“ für die Gruppe zuhause lebender älterer Personen ein zentraler, wenn nicht sogar
der zentralste Grund für eine erhöhte Sturzgefährung ist. Leider ist dieser Zusammenhang
für die Gruppe von Betroffenen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, (noch) nicht
ausreichend untersucht. Dennoch gibt es auch für diese Gruppe bereits deutliche Belege für
einen Zusammenhang zwischen einer dementiellen Erkrankung und einer damit
einhergehenden höheren Sturzgefährdung. In einer frühen Fallkontrollstudie mit 184
Personen ermittelten Myers et al. (1991) zunächst, dass das Syndrom Demenz das Risiko
erhöht, sich bei einem Sturz eine Verletzung zuzuziehen. Nakamura et al. (1996)
beobachteten Gangveränderungen, die aufgrund einer Demenz vom Alzheimer Typ bei 97
Altenheimbewohnern auftraten, als Sturzauslöser. Insbesondere die Variabilität der
Schrittlänge stellt sich in dieser Studie als Vorhersagekriterium für Stürze heraus. Nakamura
et al. stellen fest, dass die Variabilität der Schrittlänge und somit die Wahrscheinlichkeit zu
stürzen in einem mittleren Stadium der Alzheimer Demenz deutlich höher ist als in einem
frühen Stadium. Van Doorn et al. (2003) untersuchten in 59 Altenheimen, ob Bewohner mit
dem Syndrom Demenz häufiger stürzten als Bewohner ohne Demenz. Von den 2015 neu in
die Heime eingezogenen Bewohnern stürzten die Bewohner mit Demenz in Unabhängigkeit
anderer Risikofaktoren fast doppelt so häufig als die Bewohner ohne Demenz. Van Doorn et
al. geben mit ihrer zweijährigen prospektiven Kohortenstudie damit einen deutlichen Beleg,
dass Demenz als unabhängiger Sturzrisikofaktor anzusehen ist. Auch Yap et al. (2003)
ermittelten Altenheimbewohner, die neben Gangproblemen aufgrund des Syndroms Demenz
oder anderer psychischer Erkrankungen Verhaltensauffälligkeiten entwickelt hatten, als am
höchsten sturzgefährdet. Zu diesen Verhaltensauffälligkeiten gehörten Verwirrtheit und
Desorientierung sowie Selbstüberschätzungen und Fehleinschätzungen von Situationen.
Die Bedeutung des Syndroms Demenz als Sturzrisikofaktor bei Patienten im Krankenhaus
ist ebenfalls noch wenig beforscht. Im Rahmen dieser Literaturanalyse wurden nur wenige
Studien identifiziert, die sich mit diesem Zusamenhang beschäftigen. Nur in einer RCT
konnten Salgado et al. (1994) neben den Risikofaktoren Psychopharmaka, Schlaganfall und
beeinträchtigte Mobilität auch eine beeinträchtigte Orientierung als Sturzrisikofaktor ermitteln.
Diese vier Risikofaktoren konnten bei 80 % der 44 untersuchten Personen, die im Rahmen
ihres Krankenhausaufenthaltes gestürzt waren, nachgewiesen werden. In einer
retrospektiven Datenauswertung bei 309 Patienten eines psychiatrischen Krankenhauses
identifizierten Tay et al. (2000) Frauen über 70 mit einer Depression oder einer Demenz,
junge Epilepsiekranke und Patienten, die mehr als drei Arten von Medikamenten nahmen,
als besonders sturzgefährdet.
**Da das Syndrom Demenz aufgrund der damit einhergehenden Gangveränderungen, sowie
der damit verbundenen Verhaltensveränderungen zu einem erhöhten Sturzrisiko führen
kann, lassen sich keine plausiblen Gründe anführen, warum das Syndrom Demenz nicht
auch für Patienten im Krankenhaus als eigenständiger Sturzrisikofaktor angesehen werden
sollte. Insbesondere die, durch eine Einweisung ins Krankenhaus eintretende akute
Veränderung
der
Umgebung,
dürfte
aufgrund
der
damit
verbundenen
Orientierungsschwierigkeiten bei Patienten mit Demenz die Sturzgefährdung höher werden
lassen.
4.2.3.2 Depression
37
Häufig wird in der Fachliteratur beschrieben, dass sich die Erkrankung „Depression“ auch auf
das Gangbild der Betroffenen auswirkt. Vor diesem Hintergrund ermittelten sowohl Tinetti et
al. (1993) als auch Hendrich et al. (1995) bei Menschen mit der Diagnose Depression ein
erhöhtes Sturzrisiko. Whooley et al. ( 1999) untersuchten, ob Frauen mit ausgeprägten
depressiven Symptomen eine erhöhte Frakturengefahr aufwiesen. Obgleich sie für diese
Annahme bei den 7414 Teilnehmerinnen keine Belege finden konnten, identifizierten sie bei
depressiven ein 11 % höheres Sturzrisiko als bei nicht an einer Depression erkrankten
Frauen. Auch Stalenhoef et al. (2002) konnten in ihrer Untersuchung einen „depressiven
Gemütszustand“ im allgemeinen als Sturzrisikofaktor bei zu Hause lebenden Personen über
70 ermitteln.
Biderman et al. (2002) kommen zu dem Schluss, dass eine Überprüfung des Vorliegens
einiger depressiver Symptome besser geeignet ist, eine Sturzgefährdung zu erkennen, als
die ohnehin schwer zu stellende Diagnose Depression abzuwarten. Sie nennen folgende
Symptome zur Einschätzung:

niedrige Selbsteinschätzung der Gesundheit,

schlechter kognitiver Status,

eingeschränkte ADLs,

zwei oder mehr Krankenhausbesuche im letzten Monat,

geringe Ganggeschwindigkeit (mehr als 10 Sek. für 5 Meter).
Kron et al. (2003) gingen zunächst davon aus, dass eine Beeinträchtigung des
Kurzzeitgedächtnisses einen Sturzrisikofaktor darstellt, konnten aber durch die Auswertung
der Daten ihrer einjährigen Beobachtung von 472 Heimbewohnern feststellen, dass
depressive Symptome im Zusammenspiel mit anderen Risikofaktoren (Unterstützung beim
Transfer, Urininkontinenz, Sturzvorgeschichte und freiheitseinschränkende Maßnahmen)
eindeutige Prädiktoren für ein erhöhtes Sturzrisiko darstellten. Sheeran et al. (2004), die ein
Unterstützungsprogramm für zu Hause lebende Personen mit depressiven Symptomen oder
dauerhafter Freud- und Lustlosigkeit (Anhedonie) entwickelten, sprachen bei diesen
Personen von einem dreifach erhöhten Sturzrisiko.
Das Syndrom Demenz, die Erkrankung Depression, sowie eine depressive Stimmungslage
wurden in mehreren Untersuchungen als Sturzrisikofaktoren identifiziert. Worin dieser
Zusammenhang begründet liegt ist aber bislang kaum erforscht. Denkbar wäre, dass
Gangveränderungen und eine herabgesetzte Aufmerksamkeit gegenüber den eigenen
Bewegungen und gegenüber der Umgebung aus diesen Phänomenen resultieren, die eine
erhöhte Sturzrate nach sich ziehen. Diesbezüglich besteht dringender Forschungsbedarf um
die betreffenden Patienten/Bewohner durch zielgerichtete Interventionen unterstützen zu
können.
4.2.4 Erkrankungen, die zu kurzzeitiger Ohnmacht führen
Eine Ohnmacht wird als Ausfall bestimmter Körperfunktionen definiert, die insbesondere mit
einer Minderdurchblutung im Gehirn einhergeht. Durch das zu Boden stürzen und das in die
Waagerechte kommen des gesamten Körpers wird das Gehirn wieder besser durchblutet.
Nach einer Untersuchung von Rubenstein et al. (2002) findet der Risikofaktor Ohnmacht
(Black-Out, Synkope) bislang in Bezug auf Stürze zu wenig Beachtung. In den meisten
Studien sind Stürze, die durch Ohnmachtsanfälle verursacht werden, ausgenommen. Nevitt
et al. (1991) belegen, dass das Risiko für Frakturen und andere Verletzungen bei durch
Ohnmacht ausgelösten Stürzen 5,9 Mal höher ist als bei Stürzen aufgrund anderer
Ursachen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass kurzzeitige Ohnmachtsanfälle ein
gravierender Risikofaktor für Stürze und auch für sturzbedingte Verletzungen darstellt. Da
es, wenn es zu einem Ohnmachtsanfall kommt, meist schon zu spät für die Verhinderung
eines Sturzes ist, sollte besonderes Augenmerk auf die Pflege und Behandlung von
Patienten/Bewohnern mit folgenden Erkrankungen gelegt werden:

Hypoglykämie
Unterzuckerung, insbesondere bei Personen mit Diabetes mellitus, aber auch
nach längerer Nahrungskarenz.
38

Haltungsbedingte Hypotension
z. B. Blutdruckabfall beim Aufstehen.

Herzrhythmusstörungen
z. B. bei Trägern von Herzschrittmachern.

TIA
Transitorische ischämische Attacke = leichteste, flüchtige Form der
Durchblutungsstörung einer Gehirnregion mit daraus resultierender plötzlich
eintretender – von der Lokalisation abhängiger – neurologischer Symptomatik; in
Bezug auf Stürze insbesondere der plötzliche Gleichgewichtsverlust.

Epilepsie
Anfallsleiden verschiedener Ursachen, z. B. infolge hirnorganischer
Erkrankungen, Stofwechselstörungen, familiärer Belastung oder ohne
nachweisbare Ursachen. Das Krankheitsbild ist charakterisiert durch das
wiederholte Auftreten »zerebraler« Anfälle, die mit allgemeinen oder aber mit
begrenzten, »nichtgeneralisierten« Krämpfen einhergehen. Diese führen
insbesondere bei Krämpfen in den Extremitäten zu Stürzen.
Da diese Erkrankungen nur bedingt pflegerisch beeinflusst werden können, ist eine enge
Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten unabdingbar.
4.2.5 Inkontinenz
Es existieren eine Vielzahl von Untersuchungen, die mit dem Ziel durchgeführt wurden,
generelle Sturzrisikofaktoren ausfindig zu machen. In einigen dieser Studien wurde eine
bestehende Inkontinenz als einer dieser Faktoren ermittelt. Dabei schien es keine Rolle zu
spielen ob sich die Patienten/Bewohner zu Hause (Tromp et al. 2001, De Rekeneire et al.
2003), in einem Krankenhaus (Gluck et al. 1996, Nyberg & Gustafson 1997, Stevenson et al.
1998) oder in Einrichtungen der Altenhilfe (Kron et al. 2003) aufhielten.
Stewart et al. (1992) sowie Brown et al. (2000) untersuchten explizit den Zusammenhang
zwischen Inkontinenz und dem Auftreten von Stürzen. Stewart et al. (1992) kamen zu dem
Schluss, dass eine durch zwei oder mehr Toilettengänge gekennzeichnete Nykturie einen
bedeutenden Sturzrisikofaktor bei zu Hause lebenden Personen darstellt. Sie konnten
zudem belegen, dass sich das Risiko zu stürzen nochmals bedeutend erhöht, wenn drei oder
noch mehr Toilettengänge pro Nacht notwendig wurden. Brown et al. (2000) untersuchten
den Zusammenhang zwischen der Form der Inkontinenz und der damit verbundenen Gefahr
zu stürzen. Sie identifizierten eine wöchentlich oder häufiger auftretende Dranginkontinenz
als unabhängigen Sturzrisikofaktor bei zu Hause lebenden Frauen, die älter als 75 waren.
Sie beschreiben die damit verbundene Eile beim Aufsuchen der Toilette als bedeutsamen
Aspekt, der letztendlich entscheidend für einen Sturz ist. Als weiteren Sturzrisikofaktor
ermittelten Brown et al. häufige Toilettengänge, insbesondere wenn diese auch in der Nacht
nötig waren. Andere Arten der Inkontinenz (z. B. die von den Patienten häufig genannte
Stressinkontinenz) konnten durch die von Brown et al. durchgeführte Befragung nicht als
unabhängige Sturzrisikofaktoren ausgemacht werden.
Inkontinenz ist als Sturzrisikofaktor anzusehen. Dieser scheint aber üblicherweise erst in
Kombination mit anderen Sturzrisikofaktoren wie Bewegungs- oder Sehbeeinträchtigungen
an Bedeutung zu gewinnen. Als unabhängige Sturzrisikofaktoren können eine
Dranginkontinenz sowie eine Nykturie bei zu Hause lebenden und nicht mit
Inkontinenzmaterialien versorgten Patienten angesehen werden. Inkontinenzformen sowie
die Ursachen einer Nykturie sollten daher auch im Sinne der Sturzprophylaxe diagnostisch
abgesichert und pflegerisch adäquat behandelt werden.
4.2.6 Angst vor Stürzen
Das Phänomen „Angst vor einem Sturz“ ist durch viele Studien als Sturzfolge und als
Sturzrisiko belegt. Von einigen Forschern wurden deshalb auch Instrumente entwickelt, um
das Ausmaß der Sturzangst bestimmen zu können (Tinetti et al. 1990, Hill et al. 1996,
Lachman et al. 1998). Die Auswirkungen der Sturzangst wurden hinsichtlich mehrerer
39
Parameter untersucht. Es existieren Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen
Sturzangst und
 der Reduktion von Aktivitäten (Howland et al. 1998, Bruce et al. 2002, Li et al. 2003,
Jamison et al. 2003, Fletcher & Hirdes 2004, Delbaere et al. 2004),
 einem verminderten Gesundheitszustand (Vellas et al. 1997, Lawrence et al. 1998,
Howland et al. 1998, Aoyagi et al. 1998, Cumming et al. 2000),
 der Verminderung der Lebensqualität (Salkeld et al. 2000, Li et al. 2003),
 der Verminderung der Balancefähigkeit (Maki et al. 1991, Vellas et al. 1997, Binda et al.
2003)
 der Verminderung der körperlichen Funktionalität bzw. der Fähigkeit sich vor Stürzen zu
schützen (Arfken et al. 1994, Franzoni et al. 1994, Tinetti et al. 1994, Petrella et al. 2000,
Fuzhong et al. 2002, Li et al. 2003).
Ob diese Phänomene jedoch eine Folge der Sturzangst oder aber die Sturzangst eine Folge
dieser Phänomene ist, ist nicht eindeutig geklärt.
Interessanterweise ist der direkte Zusammenhang zwischen einer Sturzangst und einer
tatsächlich erhöhten Sturzgefahr kaum untersucht. Delbaere et al. (2004) beschreiben einen
indirekten Zusammenhang: Die Sturzangst führe zur Vermeidung von Aktivitäten des
täglichen Lebens, was auf Dauer negative Auswirkungen auf die physischen Fähigkeiten
habe. Die Verminderung der physischen Fähigkeiten sei, so stellten die Autoren fest,
insbesondere bei alten Frauen ein Hinweis, dass diese Personen hoch sturzgefährdet seien.
Mehrfach konnte gezeigt werden, dass Personen Sturzangst in Folge eines Sturzereignisses
entwickeln (Vellas et al. 1997, Howland et al. 1998, Friedman et al. 2002, Murphy et al. 2003,
Fletcher & Hirdes 2004). Bei diesen Personen ist die Sturzangst also der Beleg für den
Sturzrisikofaktor Sturzvorgeschichte.
Andererseits ist mehrfach beschrieben, dass Personen Sturzangst haben können, ohne
bereits einen Sturz erlitten zu haben (Tinetti et al. 1988, Maki et al. 1991, Tinetti et al. 1994,
Burker et al. 1995, Myers et al. 1996, Lawrence et al. 1998). Legters (2002) ermittelte in ihrer
Übersichtsarbeit zahlreiche Faktoren, die zur Entwicklung von Sturzangst beitragen. Die
genauen Gründe seien jedoch noch unklar. In mehreren Studien wurden folgende, die
Sturzangst begünstigende Faktoren aufgezeigt:
 schlechter Gesundheitszustand (Vellas et al. 1997, Friedman et al. 2002, Suzuki et al.
2002, Fletcher & Hirdes 2004),
 Gangprobleme (Vellas et al. 1997, Kressig et al. 2001, Suzuki et al. 2002, Murphy et al.
2003),
 Depressionen (Suzuki et al. 2002, Kressig et al. 2001),
 eine Sturzvorgeschichte (Vellas et al. 1997, Howland et al. 1998, Friedman et al. 2002,
Murphy et al. 2003, Fletcher & Hirdes 2004) und
 ein Mangel an emotionaler Unterstützung nach Stürzen (Murphy et al. 2003, Fletcher &
Hirdes 2004).
In einzelnen Studien wurden
 die Benutzung von Gehhilfen (Kressig et al. 2001),
 ein geringer kognitiver Status (Vellas et al. 1997),
 geringe ökonomische Ressourcen (Vellas et al. 1997),
 ein hohes Alter (Murphy et al. 2003),
 Sehbeeinträchtigungen (Murphy et al. 2003),
 die Einnahme von vier oder mehr Medikamenten (Friedman et al. 2002) und
 ein weibliches Geschlecht (Fletcher & Hirdes 2004)
als ursächlich für die Entwicklung von Sturzangst ermittelt.
Da viele dieser Faktoren für sich genommen schon einen Sturzrisikofaktor darstellen, kann in
den meisten Fällen davon ausgegangen werden, dass Personen mit Sturzangst insgesamt
ein erhöhtes Sturzrisiko haben. Sturzangst kann demnach als Indiz für eine erhöhte
Sturzgefahr interpretiert werden. Für die pflegerische Beurteilung ist es nebensächlich, ob
40
der Zusammenhang zwischen dieser Angst und der erhöhten Sturzgefahr direkt oder indirekt
zustande kommt. Pflegende sollten bei der Erfassung von Sturzrisikofaktoren aber auch
bedenken, dass Personen ohne Sturzangst dennoch ein sehr hohes Sturzrisiko haben
können. Das kann zum einen daran liegen, dass diese Personen ihre Sturzangst verdrängen
(Männer scheinen z. B. nach eigenen Angaben selten Sturzangst zu haben), zum anderen
daran liegen, dass Personen durch kognitive Einschränkungen ihre Sturzangst nicht deutlich
machen können.
4.2.7 Personenbezogene Gefahren
Personenbezogene Gefahren zählen zu den extrinsischen Faktoren. Sie sind also Teil der
Faktoren, die von außen auf die Person einwirken wie z. B.
- Schuhe und Kleidung
- die Verwendung von Hilfsmittel
4.2.7.1 Schuhe und Kleidung
Die Kleidung kann bei der Erhöhung der Sturzgefahr eine Rolle spielen. Dies reicht von
defekten Hosensäumen über offene Schnürsenkel bis hin zu Strumpfhosen, die beim
Toilettengang hinderlich sein können. Insbesondere das An- und Ausziehen kann
risikobehaftet sein, gerade auch beim Toilettengang. Eine schwierige Situation kann dadurch
entstehen, dass z. B. ältere Menschen schnell eine Toilette aufsuchen müssen, dann Hosen,
Strumpfhosen und Unterwäsche in kurzer Zeit herunterstreifen und sich in dieser körperlich
belastenden Situation auch noch richtig auf die Toilette setzen müssen. Gleiches gilt beim
Anziehen nach dem Toilettengang. Die Unterwäsche, Strumpfhosen und Hosen müssen vom
Boden hochgezogen werden. Durch das Herunterbücken entsteht eine Instabilität durch die
Verlagerung des Körperschwerpunktes.
Bei Hosen und Röcken besteht die besondere Gefahr darin, dass man beim An- und
Ausziehen für kurze Zeit auf einem Bein stehen muss, bei Pullovern und Kleidern darin, dass
es zu Schwindel kommen kann beim Überziehen über den Kopf. Noch schwieriger ist die
Situation beim Anziehen von Socken und Strümpfen, weil man auf einem Bein stehend noch
feinmotorische Handgriffe durchführen muss, wie das Überstreifen der Socken und
Strümpfe.
Beim Anziehen von Schuhen ist die Sturzgefahr dadurch erhöht, dass man sich
herunterbücken muss, wobei einem schwindlig werden kann. Ebenso muss der Fuß den
Schuh treffen, was bei älteren multimorbiden Patienten/Bewohnern schwierig werden kann,
denn dies bedarf einer guten Augen-Fuß-Koordination. Gerade das längere
heruntergebückte Stehen beim Schnüren von Schuhen birgt eine besondere
Gefahrensituation.
Die Bedeutung der Kleidung bezüglich der Sturzgefährdung ist allerdings nicht durch Studien
belegt. Es konnte keine Studie recherchiert werden, in der der Zusammenhang zwischen
Kleidung und Sturzrisiko thematisiert wurde. Einzige Ausnahme stellt das Kleidungsstück
„Schuh“ dar. Dunne et al. (1993) konstatieren, dass zwei Drittel der von ihnen befragten über
65-Jährigen feste Schuhe von Zeit zu Zeit tragen. Als Gründe, keine festen Schuhe zu
tragen, wurden Fußprobleme, Schwierigkeiten beim Anziehen, die hohen Preise, die
Stilfrage und geringes Wissen über deren Nutzen genannt. Dunne et al. machen keine
Aussage über den Zusammenhang zwischen festen Schuhen und der Verringerung des
Sturzrisikos, forderten dennoch ein Programm, um das Tragen fester Schuhe bei älteren
Menschen zu erhöhen. Arnadottir & Mercer (2000) stellen fest, dass die Ergebnisse bei
Mobilitätstest besser ausfielen, wenn die getesteten Personen barfuss waren oder
Gehschuhe (walking shoes) im Gegensatz zu feinen Schuhen (dress shoes) trugen.
Sherrington & Menz (2003) stellen fest, dass das Tragen von Slippern oder Schuhen ohne
Halteriemen mit einem erhöhen Risiko zu stolpern einher geht. Des Weiteren kommen sie zu
dem Ergebnis, dass Personen, die eine sturzbedingte Hüftfraktur erlitten hatten, potenziell
gefährliches Schuhwerk zum Zeitpunkt des Sturzes trugen.
Alle Autoren, die sich mit dem Thema Schuhe und Sturzgefährdung beschäftigten, fordern
weiter Untersuchungen. So könne man sich auch vorstellen, dass Schuhe, die drücken, eine
41
negative Auswirkung auf die Sicherheit des Ganges haben können. Vorstellbar ist auch,
dass eingewachsene Nägel, Hühneraugen, Wunden und Blasen zu Schmerzen führen
können, die dann durch unsicheres Auftreten den Gang unsicher machen und damit die
Sturzgefahr erhöhen. Dass das Schuhwerk gerade im Freien und bei winterlichen
Wetterverhältnissen eine Rolle bei der Sturzgefährdung spielt, ist ebenfalls leicht vorstellbar.
Es konnten aber auch bezüglich dieses Zusammenhangs keine Studien ausfindig gemacht
werden.
4.2.7.2 Verwendung von Hilfsmitteln
Hilfsmittel werden in der Regel von Personen benutzt, die in ihrer Bewegungsfähigkeit
eingeschränkt ist. Diese Hilfsmittel vermindern zwar das Sturzrisiko, es bleibt aber immer ein
Restrisiko bestehen. Das Restrisiko ist immer noch höher, als bei Personen, die nur ein
geringes Sturzrisiko haben. So benennen Mahoney et al. (1994) die Benutzung eines
Hilfsmittels generell als Sturzrisikofaktor. Auch Kiely et al. (1998) bestätigen die Verwendung
eines Gehstocks oder Gehwagens als Sturzrisikofaktor. Mahoney et al. (2000) ermittelten
auch Personen, die bei einer Einweisung ins Krankenhaus einen Gehwagen benutzten, als
erhöht sturzgefährdet. Wenn Personen aber aus dem Krankenhaus entlassen wurden und
danach einen Stock benutzten, so senkten sie dadurch ihr Sturzrisiko. Cattaneo et al. (2002)
bezeichnen bei Personen mit der Erkrankung „Multiple Sklerose“ die Benutzung eines Stocks
als Sturzrisikofaktor.
Denkbar ist auch, dass die Hilfsmittel selbst eine Erhöhung der Sturzgefahr darstellen,
insbesondere dann, wenn sie nicht in einwandfreiem Zustand sind. Bei Stöcken können das
beispielsweise defekte Gumminoppen sein, bei Gehwagen sind die Griffe zum Teil nicht fest
montiert und die Räder sind nicht gängig. Viele Hilfsmittel sind nicht richtig an die Person
angepasst (z. B. können die Höhenverhältnisse nicht stimmen, insbesondere bei
selbstgekauften Stöcken). Man kann z. B. in der Pflege beobachten, dass die Stöcke und
Gehwagen oft zu hoch (Gehstock und Gehwagen in Brusthöhe) oder zu niedrig sind, so dass
die betreffenden Personen gebückt und schief gehen müssen.
4.2.8 Medikamente
Betrachtet man die Hinweise zu Effekten und Nebenwirkungen von Medikamenten in der
Fachliteratur, so ist plausibel, dass eine Vielzahl von Medikamenten zu einem höheren
Sturzrisiko beitragen können. Leipzig et al. (1999) beschreiben in ihrer Übersichtsarbeit fünf
Klassen von Medikamenten, deren Einnahme eindeutig mit einer Erhöhung des Sturzrisikos
einhergeht:

Psychopharmaka

Antidepressiva

Neuroleptika

Sedativa/Hypnotika

Benzodiazepine
Leipzig et al. keine Aussage darüber, inwiefern die Dosierung (angemessen, über- oder
unterdosiert) eine Auswirkung auf die Sturzgefährdung darstellt. Dies scheint auch in Anbetracht der Heterogenität von den verschiedenen Medikamentenklassen und
Einzelmedikamenten nicht möglich. Dennoch ist auch hier plausibel nachvollziehbar, dass
nicht nur der Wirkstoff, sondern eben auch die Dosierung über die Höhe der
Sturzrisikogefährdung entscheiden. Des Weiteren wurde bislang in Studien nicht
nachgewiesen, inwiefern die Einnahme der oben genannten Medikamente bzw.
Medikamentenklassen die Sturzfolgen verschlimmern oder vielleicht sogar vermindern. Aber
immerhin in fünf Studien wurde belegt, dass die Einnahme von mehr als drei Medikamenten
mit einer Erhöhung des Sturzrisikos einhergeht (Cumming et al. 1991, Lipsitz et al. 1991,
Lord et al. 1991, Studenski et al. 1994, Lord et al. 1995). Das bedeutet, dass insbesondere
die Kombination von Medikamenten und/oder Medikamentenklassen erfasst und beachtet
werden müssen, um eine Erhöhung des Sturzrisikos zu ermitteln.
42
In nur wenigen Studien wurden bestimmte/ausgewählte Medikamentenklassen gesondert im
Hinblick auf ein Sturzrisiko beforscht. Die Ergebnisse zeigen kein einheitliches Bild, was die
Vermutung nahe legt, dass der Forschungsbedarf in diesem Bereich immens ist. Ray et al.
(2000) untersuchten, ob kurzwirksame Benzodiazepine in Bezug auf das Sturzrisiko deutlich
besser abschneiden als langwirksame. Sie kommen zu dem Schluss, dass kurzwirksame
Benzodiazepine zwar eine geringere Erhöhung des Sturzrisikos zur Folge haben als
langwirksame, dass aber die Gefahr eines nächtlichen Sturzes bei beiden
Medikamentengruppen erhöht sei. In einer weiteren Übersichtsarbeit untersuchten Leipzig et
al. (1999) die Medikamentengruppen Herzmedikamente und Analgetika. Von den 14
untersuchten Arten von Herzmedikamenten und Analgetika wiesen nur Diuretika, Digoxine
und die Typ IA Antiarrhythmika eine Signifikanz bezüglich des Sturzrisikos auf. Leipzig et al.
(1999) kommen zu dem Schluss, dass nur ein geringer Zusammenhang zwischen der
Einnahme von Herzmedikamenten und Analgetika und einem erhöhten Sturzrisiko besteht.
Obgleich bezüglich des Zusammenhangs zwischen der Einnahme von Medikamenten und
der Erhöhung der Sturzgefährdung noch deutlicher Forschungsbedarf besteht, *ist davon
auszugehen, dass die Einnahme von Psychopharmaka, Antidepressiva, Neuroleptika,
Sedativa/Hypnotika und Benzodiazepine einen Sturzrisikofaktor darstellt. Dass
Nebenwirkungen durch eine nicht individuell auf die Patienten/Bewohner abgestimmte
Dosierung erhöht werden ist hinlänglich bekannt. Dies trifft sicherlich auch auf sturzrelevante
Nebenwirkungen wie Schwindel, Koordinationsstörungen, Müdigkeit und Muskelschwäche
oder –krämpfe zu. Pflegefachkräften kommt die Aufgabe zu Neben- und auch
Wechselwirkungen zu erfassen und diese den behandelnden Ärzten umgehend zu melden,
um eine Anpassung der Medikation zu initiieren.
4.2.9 Gefahren in der Umgebung
Stürze ereignen sich stets in einem räumlichen Umfeld. Dass Gefahren in der Umgebung zu
Stürzen führen können, wird nicht angezweifelt. Darüber hinaus gehört es zu einer
allgemeinen Lebenserfahrung, einmal über etwas gestolpert zu sein oder auf einer glatten
Oberfläche ausgerutscht zu sein. Auch das Stolpern auf einer Treppe sowohl beim Hinaufals auch beim Hinuntergehen gehört zu den Erfahrungen des Alltagslebens. Tinetti (1988)
stellte fest, dass bei 44 % der von ihr untersuchten Stürze identifizierbare Gefahren in der
Umgebung vorhanden waren. Fleming & Pendergast (1993) werteten die Ursachen von 294
Stürzen in einem Pflegeheim aus mit dem Ergebnis, dass die Hälfte der
Situationsbeschreibungen auf einen Zusammenhang mit der Umgebung schließen lässt. In
Anlehnung an die Arbeit von Woolf und Åkesson (2003) können die folgenden zentralen
Gefahren in der Umgebung, die mit einer Erhöhung des Sturzrisikos einher gehen können,
genannt und systematisiert werden.
Innerhalb von Räumen und Gebäuden

Schlechte Beleuchtung

Steile Treppen

Mangelnde Haltemöglichkeiten

Glatte Böden

Stolpergefahren ( z. B. lose Teppiche, Haustiere, herumliegende Gegenstände)
Außerhalb von Räumen und Gebäuden

Unebene Gehwege und Straßen

Mangelnde Sicherheitsausstattung

Wetterverhältnisse
Doch trotz der vermeintlichen Eindeutigkeit der Bedeutung der räumlichen Umgebung als
Sturzrisikofaktor muss festgestellt werden, dass die Forschunglage diesbezüglich nicht sehr
umfangreich ist. Nur in wenigen Studien wurden direkte Zusammenhänge zwischen
Gefahren in der Umgebung und damit verbundenen Stürzen untersucht. Clemson et al.
(1996) stellen beispielsweise fest, dass in Wohnungen von gestürzten Personen insgesamt
nicht mehr Sturzgefahren vorhanden waren, als in anderen Wohnungen. Bei Personen mit
kognitiven Einschränkungen, die gestürzt waren, fanden sie aber signifikant mehr
43
Sturzgefahren, als in den Wohnungen von kognitiv beeinträchtigten Personen, die nicht
gestürzt waren. Bei wie vielen Personen aber Gefahren in der Umgebung allein ursächlich
für Stürze waren, wurde implizit noch nicht untersucht. Auch Gill et al. (2000) konnten in ihrer
Studie bei 1088 Personen keinen konsistenten Zusammenhang zwischen den gefundenen
Sturzgefahren im Haushalt und den beobachteten Sturzereignissen feststellen.
Dass Gefahren in der Umgebung zu Stürzen führen können, wird niemand ernstlich
anzweifeln. Dass Patienten/Bewohner in einer Umgebung, in der viele Sturzgefahren
vorhanden sind, aus diesem Grund häufiger stürzen, ist jedoch nicht durch Untersuchungen
belegt. Vielmehr kommt den Gefahren in der Umgebung eher eine sekundäre Bedeutung zu.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Vorhandensein von Risikofaktoren eine
Gefahr in der Umgebung den letztlichen Auslöser eines Sturzes darstellt.
Ein Sturz ist stets multifaktoriell bedingt. Bei einer retrospektiven Analyse von Stürzen kann
daher auch eine unbegrenzte Anzahl von Ursachen ermittelt werden. Viele dieser Ursachen
können anhand identifizierter Risikofaktoren vorausgesehen werden. Werden diese
Risikofaktoren dann durch zielgerichtete Interventionen modifiziert, so können einzelne
Sturzereignisse vermieden werden. Obgleich korrelierend zu den Ursachen auch eine
unbegrenzte Anzahl von Sturzrisikofaktoren diskutiert werden, ist es in der Regel
ausreichend sich auf die Erfassung der wesentlichen, modifizierbaren Sturzrisikofaktoren zu
konzentrieren. Dabei wird offensichtlich, dass insbesondere alte und multimorbide
Patienten/Bewohner überwiegend mehrere Sturzrisikofaktoren mitbringen. Es ist also davon
auszugehen, dass gerade diese Personen stets ein erhöhtes Sturzrisiko haben.
4.2.10 Einschätzung des Sturzrisikos
Mit einer formalisierten Überprüfung der Sturzrisikofaktoren eines Patienten/Bewohners,
kann grundsätzlich festgestellt werden, ob eine Sturzgefährdung vorliegt. Wie hoch dieses
Risiko tatsächlich ist, kann damit aber nicht ermittelt werden. Um eine Quantifizierung des
Sturzrisikos vorzunehmen, wäre ein Instrument notwendig, welches den einzelnen
Risikofaktoren Werte zuordnet. Die Höhe des Sturzrisikos (z. B. niedrig, mittel, hoch) könnte
sich dann aus dieser Bewertung ableiten lassen.
In den vergangenen zwanzig Jahren wurden zu diesem Zweck weltweit eine ganze Reihe
von Assessmentinstrumenten zur Einschätzung des Sturzrisikos entwickelt und in
unterschiedlichen Settings erprobt. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl um Instrumente,
die für die Anwendung durch Pflegefachkräfte entwickelt wurden. Erprobungen dieser
Instrumente fanden in drei Pflegebereichen statt:
1.
Krankenhäusern (Morse et al. 1987, Berryman et al. 1989, Schmid 1990, Hendrich et
al. 1995, MacAvoy et al. 1996, Oliver et al. 1997, Conley et al. 2000, Gardner et al.
2001, Izumi et al. 2002, Hendrich et al. 2003),
2.
Einrichtungen der Altenpflege (Spellbring et al. 1988, Berg et al. 1992, Lundin-Olsson
et al. 2000, Izumi et al. 2002)
3.
und in der häuslichen Pflege (Tinetti 1986, Vellas et al. 1997, Cwikel et al. 1998,
Mackenzie et al. 2000, Clemson et al. 2003).
Bewertungen dieser Instrumente werden in Übersichtsarbeiten von Whedon & Shedd (1989),
Eagle et al. (1999), Perell et al. (2001), Myers (2003) sowie Rogers et al. (2003)
vorgenommen. Alle Autoren vertreten die Ansicht, dass als Kriterien für die Qualität eines
Sturzrisikoassessmentinstruments eine hohe Sensitivität, eine hohe Spezifität, eine hohe
Reliabilität und Validität zu gelten haben. Es wird bemängelt, dass bei vielen Studien zu
diesen Parametern keinerlei Angaben gemacht werden (z. B. Spellbring et al. 1988;
Hendrich 1988, Berryman et al. 1989). Myers (2003) kritisiert zudem, dass die Instrumente
nur für eng umgrenzte Zielgruppen konzipiert und validiert wurden (z. B. Oliver et al. 1997;
Conley et al. 1999).
Perell et al. (2001) benennen neben der Sensitivität, Spezifität, Reliabilität und Validität noch
weitere Kriterien für die Entscheidung, ob ein Instrument einer Situation angemessen ist:
 Gleichartigkeit der Patientenpopulation, für die das Instrument entwickelt wurde
44

Vorliegen von Veröffentlichungen, die die angemessene Verwendung des Instruments
beschreiben
 zumutbarer Zeitaufwand für die Handhabung des Instruments
 bewährte Grenzwerte, ab wann eine Intervention initiiert werden sollte
Im Rahmen der vorliegenden Literaturanalyse wurden 23 Sturzrisiko-Assessmentinstrumente
näher betrachtet und die Ergebnisse in der Expertengruppe diskutiert:
 “Tinetti mobility score” Tinetti 1986
 “Morse Fall Scale” Morse et al. 1987
 “Assessment for high risk to fall” Spellbring et al. 1988
 “Point by point” Berryman et al. 1989
 “Functional reach“ Duncan et al. 1990
 Instrument von Schmid 1990
 “Timed „Up & Go“-test” Podsiadlo & Richardson 1991/Shumway-Cook et al. 2000
 “Berg Balance Scale” Berg et al. 1992
 Instrument von Rapport et al. 1993
 “Hendrich Fall Risk Model” Hendrich et al. 1995
 “Fall risk assessment tool” McAvoy et al. 1996
 “One-leg-stand” Vellas et al. 1997
 “Stops walking when talking” Lundin-Olsson et al. 1997
 “STRATIFY” Oliver et al. 1997
 “Elderly Fall Screening Test” Cwikel et al. 1998
 “Conley Scale” Conley et al. 1999
 “Home Fast” Mackenzie et al. 2000
 “The Mobility Interaction Fall chart” Lundin-Olsson et al. 2000
 “Simple assessment of strength and balance” Gardner et al. 2001
 “Fall risk-assessment tool” Kinn & Hood 2001
 „Screening zur Sturzabklärung“ Geriatrisches Zentrum Ulm/Alb-Donau und AOK
Bundesverband 2002
 “Fall risk assessment“ Izumi et al. 2002
 “Hendrich II Fall Risk Model” Hendrich et al. 2003
 “Falls Behavioral Scale for Older People” Clemson et al. 2003.
Weitere Sturzrisikoassessmentinstrumente wurden ausgeschlossen, da diese entweder nicht
oder nur in methodologisch fragwürdigen Studien untersucht wurden.
Von den analysierten Sturzrisikoassessmentinstrumenten konnte kein Instrument die
geforderten Kriterien in zufriedenstellendem Maße erfüllen. Insbesondere die Werte der
Spezifität und der Sensitivität sind bei den meisten Assessmentinstrumenten als kritisch zu
werten. Das heißt, mit keinem der Instrumente ist es möglich, die wirklich sturzgefährdeten
Patienten/Bewohner verlässlich zu identifizieren. Entweder werden zu viele
Patienten/Bewohner als sturzgefährdet identifiziert, (Sensitivität<80%), (Tinetti 1986,
Berryman et al. 1989, Conley et al. 1999, McAvoy et al. 1996, Berg et al. 1992, LundinOlsson et al. 1997) oder es werden zu viele fälschlicherweise als nicht sturzgefährdet
eingestuft (Spezifität <80%) (Tinetti 1986, Berryman et al. 1989, Schmid 1990, Hendrich et
al. 1995, Morse et al. 1987, Conley et al. 1999, Oliver et al. 1997, McAvoy et al. 1996, Cwikel
et al. 1998). Dieser Umstand kann dazu führen, dass bei Patienten/Bewohnern interveniert
wird, bei denen es gar nicht notwendig wäre. Und dass auf der anderen Seite
Patienten/Bewohner keine Sturzprophylaxe erhalten, obwohl dies dringend notwendig wäre.
Bei den Assessmentinstrumenten, deren Validität für andere als die ursprünglich gewählten
Zielgruppen getestet wurde, konnten die in der jeweiligen Basisuntersuchung für die
originäre Zielgruppe ermittelten Ergebnisse nicht bestätigt werden (“Hendrich Fall Risk
Model”, “Morse Fall Scale”, “STRATIFY”, “Timed Up & Go-Test”). Insofern bleibt es sehr
fraglich, ob mit einem Assessmentinstrument verlässliche Ergebnisse bei verschiedenen
45
Zielgruppen (z.B. bei sehr mobilen und weniger mobilen Patienten/Bewohnern) zu erreichen
sind.
Problematisch scheint auch, dass allen Assessmentinstrumenten eine quantifizierende
Bewertung der Risikofaktoren zugrunde liegt. Welche Risikofaktoren aber die Sturzgefahr
stärker erhöhen als andere ist bislang nicht bekannt. Schon die Reduktion auf meist vier bis
fünf Risikofaktoren ist vor diesem Hintergrund fragwürdig. Eine aus wenigen Risikofaktoren
abgeleitete Differenzierung der Sturzgefährdung, kann daher nicht als verlässlich gelten.
Es existieren auch Untersuchungen, in denen geklärt werden konnte, ob die klinische
Beurteilung des Sturzrisikos durch Pflegefachkräfte den mit einem SturzrisikoAssessmentinstrument ermittelten Ergebnissen unterlegen, gleichwertig, oder sogar
überlegen ist (50 Treffer im Rahmen dieser Literaturanalyse). Im Rahmen dieser
Literaturanalyse wurden daraus vier prospektive Studien berücksichtigt, bei denen die
Vorhersagekraft (Sensitivität und Spezifität) sowohl der pflegerischen Beurteilung als auch
von Sturzrisikoskalen bezüglich Sturzrisiko untersucht und dargestellt wurden (Moore et al.
1996, Eagle et al. 1999, Myers & Nikoletti 2003, Boulgarides 2003). Zusätzlich wurde eine
Dissertation zur Auswertung herangezogen (Lundin-Olsson 2000).
Die Ergebnisse der fünf genannten Studien verdeutlichen, dass durch die Nutzung eines
Sturzrisikoassessmentinstruments die Vorhersagekraft von Stürzen nur minimal gesteigert
wird. Aufgrund dieser Überlegungen ist es nicht haltbar, standardisierten Instrumenten
gegenüber der Beurteilung von erfahrenen Pflegekräften den Vorzug zu geben. In der
Untersuchung von Lundin-Olsson (2000) übertrifft die Beurteilung des Sturzrisikos durch
Pflegefachkräfte sogar die Beurteilung mithilfe der standardisierten „Mobility Interaction Fall
Chart“. In dieser Studie, die im Pflegeheim stattfand, ist aber davon auszugehen, dass das
Personal die Bewohner sehr gut kannte. Von daher sind diese Befunde sicher nicht auf eine
Klinik mit kurzen Aufenthaltsperioden zu übertragen. Myers et al. (2003) belegten, dass die
Berufserfahrung der Pflegekräfte in der Genauigkeit der Sturzrisikobeurteilung eine
herausragende Rolle spielt. Dieser Fragestellung lohnt es sich in Zukunft nachzugehen.
Zusammenfassend
lässt
sich
konstatieren,
dass
die
bisher
entwickelten
Assessmentinstrumente zur Bewertung des Sturzrisikos keine Ergebnisse liefern, anhand
derer erhöht sturzgefährdete Patienten/Bewohner zweifelsfrei identifiziert werden können. Es
spricht daher aus wissenschaftlicher Sicht nichts für den Einsatz solcher Instrumente, zumal
deren Implementierung sowie deren Einsatz mit Zeitaufwand seitens der Pflegefachkräfte
verbunden ist.
Der Ansatz, durch eine Quantifizierung und Bewertung von Sturzrisikofaktoren bei
Patienten/Bewohnern das individuelle Sturzrisiko einzuschätzen, kann generell in Frage
gestellt werden. Vielversprechender ist es, alle vorhandenen Sturzrisikofaktoren zu
identifizieren und, so weit möglich, darauf ausgerichtete Interventionen einzuleiten. Sowohl
erfahrene als auch weniger erfahrene Pflegefachkräfte sollten dieses Vorgehen aber
strukturiert und nicht nur intuitiv angehen. Hilfreich ist dabei (wie schon oben erwähnt) eine
Liste mit den zielgruppenspezifischen Sturzrisikofaktoren.
4.3 Information und Beratung **
Pflegende haben eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe in der
Sturzprophylaxe (insbesondere innerhalb des therapeutischen Teams). Dies betrifft sowohl
das Erkennen von Sturzrisikofaktoren als auch die Minimierung dieser Faktoren duch
geeignete Interventionen. Bais pflegerischer Arbeit sind (inter-)national konsensual
verabschiedett ethische Grundprinzipien und Werthaltungen. Ein zentrales ethisches Prinzip
bezieht sich auf die Verpflichtung, Patienten/Bewohner umfassend über die pflegerelevanten
Aspekte zu informieren und zu beraten, um ihnen die notwenige Entscheidungs- und
Handlungsfreiheit zu eröffnen. Dies umfasst insbesondere das Aufzeigen von mehreren
Handlungsalternativen und deren Folgen, damit Patienten/Bewohner eigene Entscheidungen
sorgfältig abwägen und begründen können. Diese Prinzipien zur Förderung der autonomen
und selbstbestimmten Entscheidung sollten auch ihren Niederschlag im Vertragsrecht finden.
So schlägt der ICN (Internatinal Council of Nursing) vor, dass die Pflegekraft beim Eingehen
46
eines Behandlungsvertrages, Heim- oder Pflegevertrages gewährleistet, „(…), dass der
Pflegebedürftige ausreichende Informationen erhält, auf die er seine Zustimmung zu seiner
pflegerischen Versorgung und Behandlung gründen kann.“ (ICN 2000). Der Patient hat dabei
das Recht und den „(…) Anspruch auf angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf
eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen
sind mit dem Patienten abzustimmen.“ (BMGS 2003).
Pragmatisch betrachtet ist eine Information eine semantische Mitteilung über etwas, das
wieder erkannt wird oder Neuigkeitswert hat. Ein wesentliches Kriterium der
Informationweitergabe ist dabei die mögliche Veränderung der Bedeutung einer Mitteilung
durch die Person, die die Information aufnimmt. Das bedeutet, dass es wichtig ist, nicht nur
über Informationsinhalte, sondern vielmehr auch über mögliche und angemessene
Vermittlungsformen
nachzudenken,
damit
ein
Bedeutungsverlust
oder
eine
Bedeutungsverschiebung vermieden wird. Informationen stellen regelmäßig einen Gewinn
an Wissen und eine Verringerung von Ungewissheit dar. Insbesondere schriftliche Patienten/Bewohnerinformationen sollten in ihrer Aufarbeitung den jeweils modernsten Kriterien folgen
(vgl. z. B. www.patienteninformation.de). Im Wesentlichen bedeutet dies, dass eine
schriftliche Information (z. B. eine Broschüre) folgende Mindeststandards erfüllen sollte:
 Klare Zielsetzung
 Benennung der Zielgruppe
 Relevanz sowohl für die Zielgruppe als auch für die Thematik
 Ausgewogene Information (Umfassende Benennung von Optionen, Darstellung des
Nutzens, Aufwands und des fehlenden Nutzens)
 Richtigkeit und Transparenz der Angaben (Quellenangaben)
 Verständlichkeit
 Transparenz
„Beratung ist definiert durch die Trennung zwischen Berater und Ratsuchendem bzw.
Klienten. Beratung ist Unterstützung des Ratsuchenden bei Entscheidungen, ohne die
Entscheidung für ihn zu treffen“ (König/Volmer 1996, S. 122). Beratung ist demnach
keineswegs direktiv, d.h., es werden keine Handlungsanweisungen gegeben, sondern
Handlungsalternativen aufgezeigt. Dies deckt sich mit den modernen Konzepten zur
Patienteninformation und partizipatorischen Entscheidungsfindung (Scheiblern & Paff 2003).
Professionelle Beratung unterteilen Scheiblern & Paff (2003) wiederum in eine Experten- und
eine Prozessberatung. Bei der Expertenberatung zeigt jemand Fachkundiges fachlich
begründetete Handlungsalternativen zu einem bestehenden Problem auf (eine geschulte
Pflegefachkraft schlägt z. B. spezifische Hüftprotektoren für ein Pflegeheim vor). Die
Kompetenz des Beraters liegt hier also primär im fachlichen Bereich. Die Prozessberatung
hingegen unterstützt den Ratsuchenden bei der selbständigen Problemlösung. Die
Kompetenz des Beraters liegt primär im kommunikativen Bereich. Experten- und
Prozessberatung sind wichtige Bausteine für eine gelungene Sturzprophylaxe. Zum einen
darf angenommen werden, dass viele Patienten/Bewohner sich nicht über ihr individuelles
Sturzrisiko und den vorliegenden Sturzrisikofaktoren im vollen Umgang im Klaren sind und
somit den eigenen Gedfärhdungsgrad nicht einschätzen können. Zum anderen benötigen die
Patienten/Bewohner umfangreiche Informationen zu möglichen Interventionen, denn auch
hier ist nicht zu erwarten, dass Patienten/Bewohner den wissenschaflich begründeten Stand
kennen. Hervorgeben sollte man in diesem Zusammenhang auch, dass es viele
unterschiedliche Interventionen gibt, die mitunter mit einer Einschränkung der Lebensqualität
verbunden sein können (z. B. das Tragen von Hüftprotektoren). Pflegende sollten hier im
Rahmen einer Prozessberatung Patienten/Bewohnern in ihrer Abwägung von Folgen und
Gefahren unterstützen. Bei der Sturzprophylaxe und der Minimierung sturzbedingter
Verletzungen geht es also sowohl bei der Erkennung der generellen Risikofaktoren als auch
der Durchführung von Interventionen auch darum, mit allen Beteiligten eng zusammen zu
47
arbeiten. Dabei spielen drei Gruppen eine entscheidende Rolle, die wiederum in
unterschiedlicher Weise eingebunden werden können:
 Patienten/Bewohner,
 Angehörige,
 Pflegende und andere an der Versorgung der Patienten/Bewohner beteiligte
Berufsgruppen.
Information und Beratung wurde auch als Bestandteil von multifaktoriellen Interventionen
untersucht (Tinetti et al. 1994, Steinberg et al. 2000, Jensen et al. 2002, Becker et al. 2003).
Neben den Patienten/Bewohnern erhielt in diesen Studien auch das Pflegepersonal
Informationen und Beratungen bezüglich der Durchführung einer strukturierten
Sturzprophylaxe. In keiner dieser Studien wurde jedoch der spezifische Nutzen einer
Information und Beratung von Angehörigen untersucht. Jedoch konnten deutliche positive
Effekte von Information und Beratung aufgezeigt werden.
In der Studie von Tinetti et al. (1994) erhielten die Patienten/Bewohner neben Instruktionen
zur Verhaltensveränderungen eine Anpassung ihrer Medikamente und sie nahmen an einem
körperlichen Übungsprogramm teil. Es konnte mit der Kombination dieser drei Methoden
eine signifikante Reduktion der Sturzrate erreicht werden. Bei Steinberg et al. (2000) wurden
die Teilnehmer über ihre Sturzrisikofaktoren informiert und erhielten zusätzlich eine Beratung
zur Umgebungsanpassung. Ferner nahmen sie an Übungsstunden zur Steigerung der Kraft
und Balance teil und ihre Medikation wurde angepasst. Auch in dieser Studie berichteten die
Autoren über den Erfolg, dass Ausrutschen, Stolpern und Stürzen reduziert werden konnten.
Bei Jensen et al. (2002) war neben der Information und Beratung der Pflegeheimbewohnern
auch die Anleitung des Personals zur Sturzprophylaxe ein Bestandteil des
Interventionsprogramms. Die Bewohner nahmen zusätzlich an einem Übungsprogramm teil,
Hilfsmittel wurden instandgesetzt oder neu beschafft, die Medikation wurde angepasst,
Hüftprotektoren wurden bereit gestellt, die Umgebung wurde angepasst und Stürze wurden
im Nachhinein analysiert. Auch in dieser Studie konnte eine Reduktion von Stürzen
verzeichnet werden. Becker et al. (2003) informierten Heimbewohner und Pflegepersonal
über die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen. Beide Gruppen wurden auch
hinsichtlich der Verminderung von umgebungsbedingten Sturzgefahren beraten. Die
Heimbewohner erhielten zusätzlich ein Balance- und Ausdauertraining sowie
Hüftprotektoren. Obgleich die Sturzrate bei der Interventionsgruppe geringer war, konnten
aus dieser Studie aufgrund der geringen Teilnehmerzahl keine eindeutigen Schlüsse
gezogen werden.
In mehreren RCTs wurde der Effekt von Informations- und Beratungsmaßnahmen
hinsichtlich der Modifikation der identifizierten Risikofaktoren auf die Sturzrate untersucht
(Carpenter et al. 1990, Vetter et al 1992, Fabacher et al. 1994, El-Faizy et al. 1994,
Gallagher et al. 1996, Close et al. 1999, Lightbody et al. 2002). Feder et al. (2000) fassen
zusammen, dass Hausbesuche verbunden mit Beratungen hinsichtlich eines
sturzvermeidenden Verhaltens und umgebungsbedingter Sturzgefahren kaum einen
positiven Einfluss auf die Sturzrate haben, es sei denn diese Maßnahme wird mit weiteren
(z. B. ärztlichen) Interventionen kombiniert.
Information und Beratung stellen eine wichtige Intervention bei sturzgefährdeten
Patienten/Bewohnern dar. Der positive Effekt von Information und Beratung in Bezug auf
eine Reduktion von Stürzen ist in Verbindung mit weiteren Interventionen mehrfach belegt.
Eine Beratung von Patienten/Bewohnern hinsichtlich ihrer Sturzrisikofaktoren ohne weitere
Interventionen scheint hingegen nicht geeignet die Sturzrate zu vermindern. Die Erfassung
von Sturzrisikofaktoren sowie die Planung und Durchführung von sturzprophylaktischen
Maßnahmen kann nur effektiv sein, wenn Patienten/Bewohner auch vom Nutzen überzeugt
sind und sich aktiv daran beteiligen. Daher stellen Information und Beratung von
Patienten/Bewohner die Grundlage für eine Sturzprophylaxe dar. Obwohl dies (noch) nicht
auchreichend durch wissenschaftliche Forschungen belegt ist, darf davon ausgegangen
48
werden, dass die Einbeziehung von Angehörigen bei der Sturzprophylaxe hilfreich ist. Zur
Vermeidung von Diskontinuität und der damit verbundenen erhöhten Sturzgefahr ist es
zudem unabdingbar, dass andere an der Versorgung der Patienten/Bewohner beteiligte
Berufsgruppen über die vorliegenden Sturzrisikofaktoren und dem daraus resultierenden
Umgang mit den Patienten/Bewohnern informiert werden.
***
4.4
Interventionen und Hilfsmittel zur Sturz- und Frakturprophylaxe
Obgleich es nicht möglich ist, alle Stürze zu verhindern, haben Pflegende dennoch die
Möglichkeit, durch gezielte Interventionen die Sturzrate der Patienten/Bewohner zu
verringern. Dabei ist es von elementarer Bedeutung, dass die Pflegenden die bisher
untersuchten und als wirksam eingestuften Interventionsformen kennen und soweit es sich
um pflegerische Interventionen handelt, diese auch anwenden können. Interventionen, die
nicht in den pflegerischen Aufgabenbereich gehören, sollten Pflegende anregen oder sogar
einleiten können.
Es existieren gererell zwei mögliche Vorgehensweisen, um die Sturzgefahr zu reduzieren
und sturzbedingte Verletzungen zu vermindern: Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit,
bereits erfolgreich (wissenschaftlich) erprobte Interventionsprogramme in einer Einrichtung
zu implementieren und es den Patienten/Bewohnern zu ermöglichen an diesen Programmen
teilzunehmen. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit, einzelne Risikofaktoren durch
spezielle Einzelinterventionen zu modifizieren.
4.4.1 Multifaktorielle Interventionen
Interventionsprogramme zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Interventionen für
sturzgefährdete
Patienten/Bewohnern
der
Einrichtung
angeboten
werden.
Interventionsprogrammen tragen der Erkenntnis Rechnung, dass der Sturz ein
multifaktorielles Geschehen ist und ihm daher mit einem Bündel von unterschiedlichen
Maßnahmen/Interventionen begegnet werden muss. In Interventionsprogrammen werden
deshalb diejenigen Interventionen gebündelt, die generelle Risikofaktoren ansprechen (z. B.
Kraft- und Balacetraining, Überprüfung der Medikation). Deutlich wird hier, dass es sich um
Interventionen handelt, die auch als individualisierte Einzelinterventionen möglich sind.
Interessant ist an der aktuellen Forschungslage, dass zum Teil Einzelinterventionen im
Rahmen
von
Interventionsprogrammen
genutzt
wurden
und
das
gesamte
Interventionsprogramm Sturzanzahl und Sturzfolgen signifikant vermindern konnten, jedoch
der gezielte Nachweis über die Effektivität der Einzelintervention (noch) nicht in Studien
nachgewiesen werden konnte. Inwieweit also Einzelinterventionen außerhalb der wirksamen
Interventionsprogramme auch tatsächlich effektiv sind, kann oftmals nicht festgestellt
werden. Im Folgenden werden bereits beforschte Interventionsprogramme und ihrer jeweilige
Effektivität beschrieben. Dabei sind aber die anhand von RCTs untersuchten
Interventionsprogramme untereinander schwer vergleichbar, da sie aus unterschiedlichen
Kombinationen von Einzelinterventionen bestehen. In erster Linie handelt es sich um
körperliche Übungen zur Steigerung der Kraft und der Balance, um Überprüfung und
Anpassung der Medikation, Verbesserung der Sehfähigkeit und Anpassung der Umgebung.
Viele
Interventionsprogramme
beinhalteten
darüber
hinaus
noch
weitere
Einzelinterventionen, deren Wirksamkeit für sich alleine teils gut belegt ist (z. B. Einsatz von
Hüftprotektoren, Balance- und Krafttraining), teils aber auch für sich allein bisher kaum
untersucht wurde (z. B. Modifikation von umgebungsbedingten Sturzgefahren).
Unter allen Interventionen, die in dem systematischen Review von Chang et al (2004)
berücksichtigt werden, zeigt der Einsatz von multifaktoriellen Interventionsprogrammen die
größte Effektivität hinsichtlich der Reduktion von Stürzen! Gillespie et al. (2003) kommen in
ihrer Metaanalyse zu dem Ergebnis, dass multifaktorielle Interventionsprogramme bei zu
Hause Lebenden die Sturzrate senken können. Demgegenüber ist die Evidenz
multifaktorieller Programme bei Personen, die in Einrichtungen der stationären Altenhilfe
leben, jedoch eingeschränkt. Dass multifaktorielle Interventionsprogramme auch bei
49
Personen im Krankenhaus positive Effekte auf die Verringerung von Stürzen haben können,
ermittelten Oliver et al. (2000).
Auch Hill-Westmoreland et al. (2002) bestätigen mit ihrer Metaanalyse, dass multifaktorielle
Interventionsprogramme einen positiven Effekt auf die Verminderung von Stürzen haben. Sie
ermittelten bei der Auswertung zwölf RCT-gestützter Interventionsprogramme allerdings nur
eine Senkung der Sturzrate um 4%. Shaw (2002) verdeutlicht in ihrer Übersichtsarbeit, dass
die Wirksamkeit von multifaktoriellen Interventionsprogrammen bei Patienten/Bewohnern mit
kognitiven Einschränkungen kaum untersucht worden ist. Die einzige im Rahmen dieser
Literaturanalyse ausfindig gemachte RCT, in der diese Problematik explizit untersucht
wurde, liegt von Shaw et al. (2003) vor. In dieser Studie konnte gezeigt werden, dass das
untersuchte multifaktorielle Interventionsprogramm nur einen geringen Effekt auf die
Sturzrate bei kognitiv beeinträchtigten Menschen, die nach einem Sturz in einer Notfallklinik
behandelt wurden, hatte. Jensen et al. (2003) vermuten, dass Sturzinterventionsprogramme
einen um so geringeren Effekt haben, je stärker die kognitive Beeinträchtigung ausgeprägt
ist. Dies liegt aus ihrer Sicht möglicherweise an der geringen Compliance von
Patienten/Bewohnern
mit
ausgeprägten
kognitiven
Beeinträchtigungen.
Diesen
Zusammenhang legen auch Shaw et al. (2003) nahe, denn sie erzielten in ihrer Studie bei
denjenigen Personen, die das gesamte Interventionsprogramm ohne Unterbrechungen
mitmachten, die höchste Verringerung der Sturzrate.
4.4.1.1 Interventionsprogramme bei zu Hause lebenden Personen
Die Effektivität mehrerer multifaktorieller Interventionsprogramme hinsichtlich einer
Verringerung der Sturzrate ist für zu Hause lebende Personen vielfach untersucht worden.
Im Folgenden werden beispielhaft drei RCT-gestützte Programme beschrieben, deren
Effektivität nachgewiesen werden konnte.
Tinetti et al. (1994) untersuchten ein multifaktorielles Interventionsprogramm bei 301 älteren
zu Hause lebenden Personen, bei denen mindestens ein Sturzrisikofaktor ermittelt werden
konnte. Bei den Personen der Interventionsgruppe wurden die Medikamentenverordnung
überprüft und so angepasst, dass die Neben- und Wechselwirkungen minimiert wurde. Sie
erhielten Instruktionen, wie sie durch ihr Verhalten die Sturzgefahr mindern können, und sie
nahmen an Übungen teil, die auf eine Verminderung der individuellen Risikofaktoren (z.B.
Bewegungseinschränkungen, Blutdruckabfälle bei Haltungsveränderungen) abzielte. Tinetti
et al. konnten mit diesem Interventionsprogramm die Sturzrate um 12% senken im Vergleich
zu den Personen, die die sonst übliche Pflege und sozialen Hausbesuche erhielten. Tinetti et
al. (1996) erklärten die Senkung der Sturzrate in ihrer Untersuchung von 1994 durch
Verbesserungen der Blutdruckstabilität, der Schrittlänge, des Badewannen- und
Toilettentransfers und einer Verbesserung des Gesundheitsstatus durch eine Reduktion der
Medikamenteneinnahme.
Steinberg et al. (2000) konnten eine deutliche Verminderung des Ausrutschens (61 %), des
Stolperns (56 %) und auch der Stürze (29 %) bei 252 zu Hause lebenden aktiven Personen
über 50 Jahre erreichen. Das von ihnen untersuchte Interventionsprogramm beinhaltete eine
Schulung zur Bewusstmachung der eigenen Sturzrisikofaktoren, Übungen zur Verbesserung
der Kraft und der Balance, eine Beratung zur Modifizierung der wohnraumbedingten
Sturzgefahren und eine Anpassung der Medikation um den Gesundheitsstatus zu
verbessern.
Day et al. (2002) untersuchten 1090 über Siebzigjährige, die ihren Gesundheitsstatus als gut
bis sehr gut einschätzten. Sie kombinierten Kraft- und Balancetraining in einer
Trainingsgruppe mit der Modifikation von wohnungsbedingten Sturzgefahren und der
Verbesserung der Sehprobleme. Sie erreichten dadurch eine Reduktion der Sturzrate um 14
%. Bei der Kontrollgruppe, bei der nur die Sturzgefahren reduziert und die Sehprobleme
behoben wurden, konnten sie hingegen keine signifikante Verbesserung der Sturzrate
feststellen.
4.4.1.2 Interventionsprogramme bei Altenheimbewohnern
50
Die Effektivität multifaktorieller Interventionsprogramme in Bezug auf die Senkung der
Sturzrate bei in Einrichtungen der stationären Altenhilfe lebenden Personen ist in zwei RCTs
belegt (Jensen et al. 2002, Becker et al. 2003). Jensen et al. (2002) untersuchten die
Auswirkungen eines 11 Wochen dauernden Interventionsprogramm bei 439
Altenheimbewohnern. Dieses Programm beinhaltete sowohl generelle als auch auf die
spezifischen Bedarfe ausgerichtete Vorgehensweisen. Dazu zählten eine Schulung und
Begleitung des Personals der Altenheime, eine Modifizierung der Räumlichkeiten,
körperliche Übungsprogramme, die Bereitstellung und Instandsetzung von Hilfsmitteln, die
Anpassung der Medikamentenverordnung, das Angebot von kostenlosen Hüftprotektoren
sowie organisierte Nachbesprechungen von Sturzereignissen. Jensen et al. konnten mit
diesem umfassenden Interventionsprogramm die Sturzrate um 12 % senken im Vergleich zu
den Personen, die die sonst übliche Pflege und Versorgung erhielten. Ein solch
umfassendes Interventionsprogramm ist allerdings mit großem Aufwand verbunden. Der
erfolgreiche Einsatz setzt ein ausführliches Training des Pflegepersonals und die
Unterstützung durch externe Spezialisten voraus.
Becker et al. (2003) untersuchten 981 Altenheimbewohner in sechs verschiedenen
Altenheimen. Das Interventionsprogramm beinhaltete die Schulung des Personals und der
Bewohner bei der Umsetzung der Interventionen, Hinweise zur Verminderung
umgebungsbedingter Sturzgefahren, progressives Balance- und Ausdauertraining und die
Bereitstellung von Hüftprotektoren. Mit diesem Gesamtprogramm konnten Becker et al. die
Sturzrate im Vergleich zur Kontrollgruppe um 15,4 % senken. Auch die Rate der
Mehrfachstürze (mehr als 2 pro Jahr) konnte um 11,4 % gesenkt werden.
In den RCTs, in denen multifaktorielle Interventionsprogramme keinen Effekt auf die
Sturzrate bei Heimbewohnern hatten, lagen besondere Gründe vor. McMurdo et al. (2000)
machten für den mangelnden Nachweis der Effektivität des von ihnen untersuchten
Interventionsprogramms (Blutdruckstabilisation, Medikamentenanpassung, Verbesserung
von Sehbeeinträchtigungen, Verbesserung der Beleuchtung und Balancetraining im Sitzen)
die hohe Abbrecherquote ( 30 %) in der sechsmonatigen Laufzeit verantwortlich. Kerse et
al. (2004) zeigten in ihrer Untersuchung (628 Heimbewohner in 14 verschiedenen
Einrichtungen), dass die Durchführung eines Interventionsprogramms ohne die Anpassung
der vorhandenen Ressourcen keine Verminderung der Sturzrate mit sich brachte. Die
Autoren kommen sogar zu der Aussage, dass ein mit geringem Engagement durchgeführtes
Interventionsprogramm möglicherweise zu mehr Stürzen führe als die sonst übliche Pflege.
4.4.1.3 Interventionsprogramme in Krankenhäusern
Multifaktorielle Interventionsprogramme in Krankenhäusern sind bislang nur wenig in RCTs
untersucht. Im folgenden werden beispielhaft zwei Interventionsprogramme beschrieben,
deren Eignung durch eine RCT bei Patienten im Krankenhaus belegt wurden.
Haines
et
al.
(2004)
untersuchten
die
Wirkung
eines
multifaktoriellen
Interventionsprogramms bei 626 Personen in einer Rehabilitationsabteilung für ältere
Patienten. Das Programm beinhaltete eine Information der Patienten über Sturzgefahren
unter Verwendung einer Sturzrisiko-Checkliste sowie einer Informationsbroschüre, einem
Kraft- und Balance-Übungsprogramm, einem Beratungsprogramm und der Aushändigung
von Hüftprotektoren. Die Patienten die an diesem Interventionsprogramm teilgenommen
hatten, stürzten 30 % weniger als die Patienten in der Kontrollgruppe, die weiterhin die
übliche Pflege erhalten hatten.
Vassallo et al. (2004) untersuchten die Wirkung eines Interventionsprogramms bei 825
Patienten in drei vergleichbaren geriatrischen Abteilungen. Das Interventionsprogramm hatte
keine festgelegten Parameter, sondern einmal wöchentlich traf sich ein multidisziplinäres
Team, welches die bei den Patienten identifizierten Risikofaktoren diskutierte und daraus
einen zielgerichteten Interventionsplan ableitete. Dieser beinhaltete ein Armband für
Personen mit hohem Sturzrisiko, einer Korrigierung der Risikofaktoren sowie eine
Veränderung der Umgebung zur Erhöhung der Sicherheit. Zwar stürzten die
Interventionsteilnehmer 6 % weniger als die Patienten aus den beiden Kontrollgruppen,
51
dieser Wert verlor aber seine Aussagekraft, nachdem die Verweildauer auf den Abteilungen
vergleichend herangezogen wurde. Vassallo et al. schliessen daraus, dass eine
Verminderung der Sturzrate durch ihr multidisziplinäres Interventionsprogramm zwar
anzunehmen, aber als nicht sicher belegt gelten könne.
In Bezug auf den Einsatz multifaktorieller Interventionsprogramme in Krankenhäusern liegen
zwei Übersichtsartikel vor (Oliver et al. 2000 und Schwendimann 2000). In beiden Arbeiten
wird
die
begrenzte
Forschungslage
bezüglich
der
Umsetzung
von
Sturzinterventionsprogrammen in Krankenhäusern bemängelt. Schwendimann (2000)
berichtet, dass die Wirksamkeit einer Sturzprävention nach Meinung der meisten Autoren
von der Zuverlässigkeit des Personals bei der Durchführung der Interventionen sowie der
Aufmerksamkeit gegenüber den gefährdeten Patientengruppen bestimmt ist. Er fordert
daher, dass mit weiteren Untersuchungen die Wirksamkeit von Interventionsprogrammen
durch nachweisbare Zusammenhänge aufgezeigt werden sollte. Als ideale Zielgruppe für
den Einsatz von Interventionsprogrammen nennt Schwendimann (2000) Personen mit dem
höchsten Sturzrisiko, der besten Compliance und dem besten Ansprechen auf die
Interventionen.
4.4.2 Einzelinterventionen
Neben der konsequenten Durchführung von multifaktoriellen Interventionsprogrammen
besteht die Möglichkeit, eine Verringerung der Sturzrate durch gezielte Einzelinterventionen
zu erreichen. Sie versprechen den größten Erfolg, wenn die bei den Patienten/Bewohnern
erfassten Risikofaktoren durch gezielte Interventionen angegangen werden. Auf diese Art
und Weise wird für jeden einzelnen Patienten/Bewohner ein individuelles
Interventionsangebot zusammen gestellt.
Im folgenden werden häufig untersuchte Einzelinterventionen beschrieben. Es handelt sich
dabei um
 Modifikation von umgebungsbedingten Sturzgefahren
 Balance- und Kraftübungen
 Anpassung der Medikation
 Modifikation von Sehbeeinträchtigungen
 Einsatz von Hilfsmitteln
- Gehhilfen
- Hüftprotektoren
- freiheitseinschränkende Hilfsmittel
- andere Hilfsmittel
 Auswahl der Schuhe
 Anpassung der Ernährung
 weitere Einzelinterventionen
4.4.2.1 Modifikation umgebungsbedingter Sturzgefahren
Hindernisse im Wohnumfeld und in der Umgebung können Stürze begünstigen. Vorschläge
für die Anpassung der Umgebung sind vielfältig und reichen über die Entfernung von
„Stolperfallen“ und Hindernissen über Toilettensitzerhöhungen und Badewanneneinstieghilfe
bis hin zu Bewegungsmatten und Falldetektoren. Auch die Anpassung der Beleuchtung an
die visuellen Fähigkeiten der Patienten/Bewohner wird diskutiert. Die Modifikation
umgebungsbedingter Sturzgefahren wurde im Rahmen mehrerer Interventionsprogramme
untersucht (Steinberg et al. 2000, Day et al. 2002, Jensen et al. 2002, Vassallo et al. 2004).
Aussagen über die Wirksamkeit der Umgebungsanpassung als alleinige Intervention sind
aus diesen Untersuchungen jedoch nicht abzuleiten. Trotzdem ist der Stellenwert dieser
Interventionen plausibel und sollte deshalb auch weiter untersucht werden. Im Folgenden
werden zentrale Studien und Erkenntnisse zur Umgebungsanpassung dargestellt.
Interessant ist hier unter anderem die Verbindung der Umgebungsanpassung mit anderen
Einzelinterventionen.
52
Stevens et al. (2001) und Pardessus et al. (2002) zeigen, dass es nicht ausreicht,
Patienten/Bewohnern lediglich eine Information und Beratung über Sturzgefahren in der
Umgebung anzubieten. In beiden RCTs konnten zu Hause lebende Personen durch eine
einmalige Beratung über mögliche Modifikationen umgebungsbedingter Sturzgefahren kaum
veranlasst werden, entsprechende Modifikationen vorzunehmen. Cumming et al. (2001)
untersuchten, wann Personen überhaupt eine Veränderung ihrer häuslichen Umgebung
zulassen. Sie fanden heraus, dass es dafür nur zwei Gründe gibt: Erstens die Hoffnung,
dass Verwandte dann eher Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags leisten, und
zweitens der Glaube, dass solche Veränderungen vor Stürzen schützen.
Nur zwei Untersuchungen zum Nutzen der Erfassung umgebungsbedingter Sturzgefahren
verbunden mit einer Unterstützung bei der Modifikation konnten identifiziert werden.
Cumming et al. (1999) konnten mit ihrer RCT mit 530 älteren Personen zeigen, dass die
Beratung über umgebungsbedingte Sturzgefahren verbunden mit einer Unterstützung bei
deren Beseitigung nur bei denjenigen Personen effektiv war, die im Jahr zuvor einen oder
mehrere Stürze erlitten hatten. Die Autoren schlossen aus dieser Erkenntnis, dass die
Umgebungsmodifikation nicht allein ursächlich für den Rückgang der Sturzrate gewesen war.
Vielmehr sei der Effekt, den die therapeutische Beratung auf die Fähigkeit sich sicherer zu
verhalten hat, mit ausschlaggebend gewesen. Nikolaus und Bach (2003) untersuchten 360
Personen im Alter von 75 Jahren und älter. Im Rahmen von zwei Besuchen im häuslichen
Bereich wurden der allgemeine Gesundheitsstatus der Teilnehmer ermittelt,
wohnraumbedingte Sturzgefahren erfasst, Vorschläge zur Modifizierung gemacht und
Unterstützung bei der Umsetzung geleistet. Des Weiteren erhielten die Teilnehmer ein
Training zum Umgang mit Hilfsmitteln und Gehhilfen. Nikolaus und Bach konnten durch die
Kombination dieser beiden Interventionen eine Senkung der Sturzrate um 31 % erzielen.
Auch in dieser Untersuchung profitierten Personen, die zwei oder mehr Stürze im
vorangegangenen Jahr erlitten hatten, in höherem Ausmaß von der Intervention.
Dass der Bodenbelag eine Rolle bei der Verhinderung von Stürzen spielen kann,
verdeutlichten Donald et al. (2000). Sie fanden heraus, dass ein Vinylbelag besser geeignet
ist als Teppichboden. Das Ergebnis sei aber als nicht ohne weiteres übertragbar auf
Situationen außerhalb einer Rehabilitationseinrichtung.
Bei Patienten im Krankenhaus hat sich in einer RCT gezeigt, dass sich die Installation eines
Alarmsystems am Bett bewähren kann. Tideiksaar et al. (1993) stellten bei einem System,
welches dem Krankenhauspersonal meldet, wenn jemand vom Bett aufsteht, einen Trend
zur Reduktion von Stürzen fest. Der Nutzen der Alarmsysteme ist kaum in methodisch
angemessenen Studien beforscht.
Mayo et al. (1994) untersuchten den Effekt eines Identifikationsarmbandes für
sturzgefährdete Krankenhauspatienten. Die Annahme, dass sich die Sturzrate durch eine
durch das Armband hervorgerufene erhöhte Aufmerksamkeit der Träger und des Personals
bezüglich sturzauslösenden Verhaltens reduzieren ließe, bestätigte sich jedoch nicht.
Dass die Modifikation von umgebungsbedingten Sturzgefahren einen Effekt auf die
Reduktion der Sturzrate hat, ist nur unzureichend in wissenschaftlichen Untersuchungen
belegt. Als sehr wahrscheinlich anzunehmen ist hingegen, dass dabei der Effekt des
Erkenntnisgewinns bezüglich der Reduktion ihres sturzrelevanten Verhaltens für die
Patienten/Bewohner von größerer Bedeutung ist, als die Umgebungsanpassung selbst. Die
Bedeutung umgebungsbedingter Sturzrisiken ist sicherlich unstrittig. Der wissenschaftlich
schlüssige Beweis, dass umfangreiche Raumanpassungsmaßnahmen einen bedeutsamen
Einfluss auf die Sturzrate haben, wurde hingegen bislang nicht erbracht. Aus pragmatischer
Sicht sollten leicht vermeidbare umgebungsbedingte Sturzgefahren reduziert werden.
Pflegende sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass eine Entfernung von
umgebungsbedingten Sturzgefahren allein das Sturzrisiko nicht in dem Maße reduziert, wie
es allgemein hin angenommen wird. Die alleinige Reduktion der umgebungsbedingten
Sturzrisiken stellt keine ausreichende Intervention dar.
4.4.2.2 Balance- und Kraftübungen
53
Beeinträchtigung der Balance und reduzierte Muskelkraft insbesondere in den Beinen und
daraus resultierende Haltungs- und Gangveränderungen sind wie bereits beschrieben ein
entscheidender Risikofaktor für Stürze. Daher ist es naheliegend, dass in/für Studien
Übungen konzipiert wurden, die eine Verbesserung dieser Beeinträchtigungen erzielen
sollten. Trotz umfangreicher Forschungen ist die wissenschaftliche Beweislage für die
Effektivität von Balance- und Kraftübungen hinsichtlich einer Vermeidung von Stürzen nach
wie vor begrenzt.
Dass Balance- und Kraftübungen die nicht auf die individuelle Problemlage der
Patienten/Bewohner zugeschnitten sind, jedoch keinen Effekt hinsichtlich der Verminderung
von Sturzereignissen haben, ist mehrfach belegt (Lord et al. 1995, Buchner et al. 1997,
McMurdo et al. 1997, Pereira et al. 1998, Cerny et al. 1998, Rubenstein et al. 2000, Day et
al. 2002). Wohingegen in drei RCTs (Campbell et al. 1997, Campbell et al. 1999, Robertson
et al. 2001) belegt wird, dass durch individuell zugeschnittenes Bewegungsprogramm zum
Muskelaufbau, Gleichgewichts- und Gangtraining eine Reduktion von Stürzen bis zu 20 %
erreicht werden kann. Dabei wurden die Personen allerdings von einem speziell dafür
ausgebildeten Therapeuten im eigenen Haushalt aufgesucht.
Day et al. (2002) identifizierten in ihrer RCT Gruppenübungen zur Verbesserung der Balance
und der Kraft des Quadrizeps als die effektivste Einzelintervention bei zu Hause lebenden
Personen, die ihren Gesundheitsstatus als gut einstuften, im Vergleich mit einer
Umgebungsanpassung und Verbesserung der Sehfähigkeit. Day et al. betonen aber, dass
die größte Reduzierung der Sturzrate bei den Personen erreicht wurde, bei denen alle drei
Interventionen zusammen durchgeführt wurden. Lord et al. (2003) untersuchten in ihrer RCT
den Effekt von Gruppenübungen zur Verbesserung der Körperhaltung bei leicht oder nicht
pflegebedürftigen Personen, die in einer Siedlung für ältere Menschen lebten. Sie konnten
eine Senkung der Sturzrate um 22 % und bei den Personen mit einer Sturzvorgeschichte
sogar eine Senkung um 31 % während der Interventionsphase erzielen. Ein halbes Jahr
nach diesen Übungen waren allerdings keine Unterschiede bezüglich der Muskelkraft und
der Balance gegenüber der Kontrollgruppe mehr messbar. Barnett et al. (2003) konnten bei
Personen, die als sturzgefährdet eingestuft wurden, durch wöchentlich durchgeführte
Gruppenübungen und zusätzliche Einzelübungen zu Hause nach einem Jahr eine Reduktion
der Sturzrate um 40% erzielen. Auch in der RCT von Nitz & Choy (2004) konnten zu Hause
lebende Personen mit einer Sturzvorgeschichte ihre Sturzrate durch einmal in der Woche
durchgeführte Übungseinheiten über einen Zeitraum von zehn Wochen signifikant
verringern. Aufgrund der niedrigen Teilnehmerzahl von 73 Personen ist das Ergebnis, dass
ein spezifisches Balancetrainingsprogramm bessere Ergebnisse bringt als ein allgemeines
Kraft- und Balancetraining, noch nicht ausreichend verifiziert.
Als eine effektive Übung zur Senkung der Sturzrate bei zu Hause lebenden Personen
konnten Wolf et al. (1996) einen 15-wöchigen moderaten Tai Chi-Kurs ermitteln. Sie erzielten
bei den Teilnehmern eine Reduktion des Sturzrisikos um fast 50 %. Bei gebrechlich
werdenden Personen konnten Wolf et al. (2003) in einer weiteren RCT durch ein 48wöchiges intensives Tai Chi-Training allerdings keine Senkung des Sturzrisikos erreichen.
Hinsichtlich der Erprobung von Übungsprogrammen in Altenheimen konnte nur eine RCT
ausfindig gemacht werden. Schoenfelder & Rubenstein (2004) konnten nachweisen, dass
ein dreimonatiges Training zur Stärkung der Kraft im Fußgelenk verbunden mit einem
Gehtraining die beiden mit Stürzen in Verbindung gebrachten Parameter Balance und Angst
vor Stürzen verbessern konnte.
Dass ein regelmäßiges Kraft- und Balancetraining, welches mindestens einmal wöchentlich
durchgeführt wird, bei zu Hause lebenden Personen die Sturzrate senkt, ist durch mehrere
Studien belegt. Aus der Tatsache, dass solche Übungen in Altenheimen und
Krankenhäusern noch kaum untersucht sind, sollte nicht geschlossen werden, dass sie dort
nicht zu einer Reduktion der Stürze führen. Am praktikabelsten erscheint die Möglichkeit,
Balance- und Kraftübungen im Rahmen von bereits angebotenen speziellen Aktivitäten (z. B.
Seniorentanz, Gymnastikangeboten) durchführen zu lassen.
54
Beschreibungen von Kraft- und Balanceübungen finden sich in einschlägigen
Veröffentlichungen zur Sturzprophylaxe. Becker et al. (2003) beschreiben Übungen, wie z. B.
Hüftkreisen, über die Schulter schauen, verschiedene Gehvariationen, Übungen mit
Hilfsmitteln wie Handtüchern u.ä., Übungen im offenen und geschlossenen Stand. Tideiksaar
(2000) beschreibt Übungen zur Stärkung der Beinmuskulatur, dazu zählt er Gehübungen (30
- 45 Minuten am Tag), das Gehen im Rollstuhl (Tippeln), Beinbewegungen im Sitzen und im
Stehen am Stuhl, Armkreisen und Schulterübungen. Runge & Rehfeld (2001) beschreiben
das langsame Aufstehen vom Stuhl ohne Zuhilfenahme der Arme, das mehrmals während
des Alltagsablaufs durchgeführt werden sollte, als die beste aller möglichen Kraft- und
Balanceübung.
***4.4.2.3 Anpassung der Medikation
Leipzig et al. (1999) konnten anhand ihrer Übersichtsarbeit nachweisen, dass die Einnahme
von
Psychopharmaka,
Antidepressiva,
Neuroleptika,
Sedativa/Hypnotika
und
Benzodiazepine mit einer Erhöhung des Sturzrisikos einher geht. So ist es auch nicht
verwunderlich, dass die Absetzung oder Anpassung der Medikation Bestandteil der meisten
multifaktoriellen Interventionsprogramme darstellte (Ray et al. 1997, Newbury et al. 2001,
Steinberg et al. 2000, Jensen et al. 2002). Gezielte Untersuchungen zu den konkreten
Auswirkungen einer Medikamentenanpassung auf die Sturzrate sind dennoch rar. Bezüglich
der Absetzung von Medikamenten konnte nur eine kontrollierte Studie ausfindig gemacht
werden: Campbell et al. (1999) zeigen, dass die schrittweise Absetzung von
Psychopharmaka das Sturzrisiko signifikant vermindert.
4.4.2.4 Modifikation von Sehbeeinträchtigungen
Das Sehvermögen ist neben der Wahrnehmung der eigenen Körperstellung der
zweitwichtigste Informationskanal für die Kontrolle der eigenen Körperhaltung. Des Weiteren
kann ein eingeschränktes Sehvermögen dazu führen, dass Hindernisse oder Sturzgefahren,
wie z. B. glatte Oberflächen, nicht ausreichend wahrgenommen werden. Es ist daher leicht
verständlich, dass die Verbesserung des Sehvermögens eine plausible Intervention im
Rahmen einer Sturzprophylaxe darstellt. Gleichwohl ist die Studienlage zu dieser
Intervention überaus unzureichend. Es konnte nur eine RCT gefunden werden, in der die
Auswirkung einer Verbesserung des Sehvermögens als Einzelintervention auf die Sturzrate
bei zu Hause lebenden älteren Personen untersucht wurde. Day et al. (2002) ermittelten
zwar, dass durch die Kombination der drei Einzelinterventionen Verbesserung von
Sehbeeinträchtigungen, Balanceübungen in Gruppen und einer Anpassung der Umgebung
eine geschätzte Verringerung der Sturzrate um 14 % erzielt werden kann, bei den Personen,
die aber ausschließlich eine Intervention zur Verbesserung des Sehvermögens erhielten,
konnte aber keine signifikante Verbesserung der Sturzinzidenz nachgewiesen werden.
Die Modifikation von Sehbeeinträchtigungen spielt wahrscheinlich eine untergeordnete Rolle
bei Verhinderung von Stürzen. Dass aber andere Intervention dadurch mehr Wirkung zeigen,
kann angenommen werden. So ist leicht nachvollziehbar, dass eine verbesserte Mobilität
sicherer gemacht wird, wenn Sehbeeinträchtigungen minimiert wurden. Dazu gehört unter
anderem, dass Brillen auch getragen werden. Diese müssen der Situation angemessen sein
(z. B. keine Lesebrille beim Umhergehen), auf das Sehvermögen des Patienten/Bewohner
abgestimmt und immer entsprechend gereinigt sein.
4.4.2.5 Hilfsmittel
Aus der Literatur lassen sich Untersuchungen zu folgenden Hilfsmitteln, die bei der
Sturzprophylaxe eine Rolle spielen können, finden:
 Gehhilfen,
 Hüftprotektoren,
 freiheitseinschränkende Hilfsmittel,
 Identifikationsarmband.
Gehhilfen
55
Dass Gehhilfen dazu beitragen, Stürze zu vermeiden, wird nicht angezweifelt. (Herdman et
al. 2000, Sloan et al. 2001, Jensen et al. 2002). Jensen et al. (2002) gehen z. B. davon aus,
dass Hilfsmittel eine Rolle bei der Sturzprävention spielen können. Nicht anders ist es zu
erklären, dass sie die Beschaffung und Instandsetzung von Hilfsmitteln zu einem Bestandteil
ihrer multifaktoriellen Intervention gemacht hatten. Ob der Einsatz von Gehhilfen wie Stöcken
und Rollatoren die Sturzhäufigkeit vermindert, ist dennoch wenig untersucht worden.
Graafmans et al. (2003) untersuchten in einer Querschnittstudie bei 694 in Wohn- und
Pflegeheimen lebenden Personen den Effekt der Benutzung von Gehhilfen in Abhängigkeit
von den körperlichen Aktivitäten. Sie fanden heraus, dass die Benutzung von Gehhilfen
insbesondere Personen mit einem hohen Aktivitätsgrad vor Stürzen schützt, wohingegen bei
Personen mit einem mittleren Aktivitätsgrad keine Reduktion der Sturzrate durch Gehhilfen
zu verzeichnen war.
In mehreren Studien wurde der Effekt einer Benutzung von Gehstöcken auf die
Körperstabilität untersucht. In einer kleinen Fallkontrollstudie bei 14 Patienten mit einer
Halbseitenlähmung weisen Milczarek et al. (1993) eine signifikante Verbesserung der
Körperschwankungen bei Benutzung eines Stocks nach. Das Ergebnis war unabhängig
davon, ob die Probanden einen herkömmlichen oder einen Vierpunktgehstock benutzt
hatten. Ashton-Miller et al. (1996) konnten in einer kleinen kontrollierten Studie (8
Altenheimbewohner mit peripherer Neuropathie und 8 Altenheimbewohner als
Kontrollgruppe) nachweisen, dass die Benutzung eines Stocks auf der nicht dominanten
Körperseite eine signifikante Verbesserung hinsichtlich des Balanceverlusts auf einem
schwankenden Untergrund mit sich brachte. Maeda et al. (2001) untersuchten die
quantitative Verbesserung von Körperschwankungen bei Verwendung eines Gehstocks bei
41 zu Hause lebenden Schlaganfallpatienten und bei 36 gesunden und selbstständigen
älteren Personen. Bei beiden Gruppen bewirkte die Benutzung eines Gehstocks eine
deutliche Reduktion der Körperschwankungen um mehr als die Hälfte, wobei sich bei den
Schlaganfallpatienten die Verbesserung wesentlich deutlicher auswirkte.
Laufer (2003) verglich in einer RCT die unterschiedlichen Auswirkungen eines
Vierpunktgehstocks und eines herkömmlichen Stocks auf die Balance und die Körperhaltung
bei 40 Patienten mit einer Halbseitenlähmung. Die Verwendung eines Vierpunktgehstocks
führte zu einer deutlichen Verbesserung der Körperschwankungen wohingegen die
Verwendung eines herkömmlichen Stocks keine signifikanten Effekte im Vergleich zum
freien Stehen brachte Es wurde eine Gewichtsverlagerung zum Vierpunktgehstock hin
gemessen, die jedoch die Stabilität der Körperhaltung nicht nachteilig beeinflusste.
In zwei Studien wurde die Abhängigkeit der Mobilität von der Beschaffenheit der
verwendeten Gehstöcke untersucht. Dean & Ross (1993) konnten bei 144 zu Hause
lebenden Personen keinen Zusammenhang zwischen einer korrekten Anpassung von
Stöcken (Länge, Griffbeschaffenheit, Tauglichkeit) und einer Mobilitätsverbesserung
inklusive einer Sturzreduktion feststellen. Für den festgestellten Effekt der Verbesserung der
Mobilität machten sie vielmehr eine geeignete Indikation (z. B. Gelenksprobleme,
Balanceschwierigkeiten oder beides), die Tauglichkeit der Stöcke (z. B. Komfort,
unproblematische Benutzbarkeit) sowie einen Vertrauenszuwachs in die eigene Mobilität
verantwortlich. Lu et al. (1997) untersuchten die Auswirkung der Stocklänge bei 10
Schlaganfallpatienten. Sie stellten fest, dass die Verwendung eines Stocks die Stabilität beim
Stehen erhöht. Allerdings konnten sie keine signifikanten Auswirkungen auf die
Gangstabilität feststellen. Die Länge des Stocks sollte nach den Ergebnissen von Lu et al.
(1997) vom Boden bis zur Außenseite des Handgelenks bei herabhängendem Arm reichen.
Sloan et al. (2001) vertreten die Ansicht, dass eine falsche Benutzung von Gehhilfen häufig
zu Stürzen beiträgt. Sie plädieren daher dafür, dass sowohl Physiotherapeuten als auch
Pflegende die Aufgabe wahrnehmen, den Patienten/Bewohnern bei Fragen zur Benutzung
von Gehhilfen weiter zu helfen.
Es konnte nur eine Untersuchung ausfindig gemacht werden, in der der direkte
Zusammenhang zwischen der Benutzung von Gehhilfen und einer Reduktion der Sturzrate
56
Untersuchungsgegenstand war (Graafmans et al. 2003). Darin wurde festgestellt, dass sehr
aktive Personen durch die Verwendung von Gehhilfen Stürze vermeiden können.
Es liegt aber Evidenz dafür vor, dass die Verwendung von Gehstöcken durch die
Verminderung von Körperschwankungen und dem damit verbundenen Zugewinn an Balance
indirekt eine Vermeidung von Stürzen unterstützt. Insbesondere die Verwendung eines
Vierpunktgehstocks trägt zur indirekten Verminderung von Stürzen bei. Stöcke sollten immer
individuell angepasst sein und die Patienten/Bewohner sollten in deren Gebrauch
eingewiesen sein und Ansprechpartner haben, wenn Fragen zum Gebrauch auftauchen.
Hüftprotektoren
Hüftprotektoren scheinen die einzige nichtmedikamentöse Intervention darzustellen, die
effektiv hüftgelenksnahen Frakturen vorzubeugen vermag (Parker et al. 2003). Im Rahmen
mehrerer internationaler RCTs wurden verschiedene Hüftprotektor-Modelle untersucht
(Parker et al. 2003). Alle Hüftprotektoren haben zum Ziel, dass bei einem Sturz möglichst
wenig Kraft den Trochanter major belastet (Warnke 2002). Einige Hüftprotektoren haben den
Effekt, die Aufprallenergie vom Trochanter aus auf das umliegende Weichteilgewebe
umzuleiten und somit das Aufprallareal zu vergrößern. Andere Hüftprotektoren dienen als
energieaufnehmende Polsterung (Heikinheimo et al. 1996) oder vereinen beide
Wirkprinzipien (Lauritzen et al. 1993, Kannus et al. 2000).
In den gesichteten Studien kam es beim Tragen eines Hüftprotektors nur zu wenigen
Hüftfrakturen (Parker et al. 2003, Meyer et al. 2003, Cameron et al. 2003). Nach dem
derzeitigen Stand der Forschung ist der wissenschaftliche Beweis für die Wirksamkeit von
Hüftprotektoren bei Alten- und Pflegeheimbewohnern erbracht. Dass dies auch für
Hochrisikopatienten für hüftgelenksnahe Frakturen in anderen Settings der Fall ist, ist als
sehr wahrscheinlich anzunehmen, ist aber bis dato noch nicht durch aussagekräftige Studien
belegt. Trotz ihrer Wirksamkeit ist die Akzeptanz der Patienten/Bewohner, den Hüftprotektor
zu tragen, begrenzt (Parker et al. 2003, Cameron et al. 2003, Birks et al. 2004, Warnke et al.
2004). Ein Hüftprotektor kann jedoch nur wirksam werden, wenn er während des
Sturzereignisses auch getragen wird. Um dies zu gewährleisten, benötigen
Patienten/Bewohner, die hochgradig gefährdet sind, eine Hüftfraktur zu erfahren, in
Abhängigkeit vom Kontinenzstatus zeitgleich drei bis fünf Exemplare. Eine niederländische
Studie (van Schoor et al. 2003) zeigt aber, dass die alleinige Bereitstellung von
Hüftprotektoren für pflegabhängige und teilweise kognitiv beeinträchtigte Personen ohne
begleitende systematische Einbindung der Pflegenden keinen Nutzen verspricht. Eine
strukturierte Schulung der Patienten/Bewohner unter Einbeziehung der Pflegenden kann
hingegen zu einer bedeutsamen Verbesserung der Akzeptanz von Hüftprotektoren führen
(Meyer et al. 2003). Meyer et al. konnten die Rate der hüftgelenksnahen Frakturen durch
einmalige Schulung der Pflegenden, Information der teilnehmenden Altenheimbewohner
durch die geschulten Pflegekräfte verbunden mit dem Angebot von Hüftprotektoren um etwa
40 % reduzieren.
Freiheitseinschränkende Hilfsmittel
Die nach wie vor in der Praxis häufig durchgeführte Intervention bei einer ermittelten
Sturzgefährdung sind freiheitseinschränkende Maßnahmen bei den betreffenden Personen.
Bei den verwendeten freiheitseinschränkenden Hilfsmitteln handelt es sich in erster Linie um
das Anbringen von Bettgittern aber auch um das Festbinden ans Bett und an Sitzmöbel unter
Verwendung eines Bauchgurts. Dass der Einsatz von freiheitseinschränkenden Maßnahmen
aller Art (Bettgitter meist ausdrücklich eingeschlossen) nicht zu einer geringeren Anzahl an
Stürzen führt, ist durch zahlreichen Studien nachgewiesen (Capezuti et al. 1996, Karlsson et
al. 1997, Shorr et al. 2002, Capezuti et al. 2002). Arbesman & Wright (1999) sprechen sogar
davon, dass sich das Sturzrisiko durch freiheitseinschränkende Maßnahmen verdoppelt.
Ganz im Gegenteil zur gutgemeinten Intention führt der Einsatz von Bettgittern, wenn es
trotzdem zu einem Sturz kommt, zu einer Verschlimmerung der Sturzfolgen (Tinetti et al.
1992, Hanger et al. 1999). Dies ist zum einen durch die vergrößerte Fallhöhe, aber auch
57
durch die Körperhaltung beim Überklettern des Bettgitters, die ein Abfangen des Körpers
erschwert, bedingt.
In einer Reihe von Studien wurden die Folgen einer Beendigung von
freiheitseinschränkenden Maßnahmen untersucht. In den meisten dieser Studien war die
Anzahl der Stürze bei den Personen, bei denen diese Maßnahmen abgesetzt worden waren,
nicht höher, als bei allen anderen Patienten/Bewohnern auch (Ejaz et al. 1994, Capezuti et
al. 1998, Hanger et al. 1999, Dunn 2001, Weintraub & Spurlock 2002). Neufeld et al. (1999)
ermittelten zwar eine geringfügige Erhöhung von folgenlosen Stürzen bei der erstgenannten
Gruppe; eine Auswirkung auf die Anzahl von schweren Stürzen sowie sturzbedingten
Verletzungen wurde hingegen nicht festgestellt.
Die Verwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen einschließlich Bettgittern zur
Sturzprävention sollte unbedingt vermieden werden. Bei sturzgefährdeten Personen ist
darauf zu achten, dass diese – wenn sie aufstehen oder aus dem Bett steigen –
Haltemöglichkeiten zur Verfügung haben und dass sie im Falle eines Sturzes weich fallen, z.
B. auf einen weichen Sessel oder auf eine den Aufprall abdämpfende Matte. Aber auch allein
die Schaffung von möglichst geringen Höhen bei Liege- und Sitzmöbeln kann einen Sturz
oder aber die Folgen eines Sturzes deutlich vermindern. Ist der Einsatz eines Bettgitters
unbedingt notwendig (z. B. bei Personen die im Schlaf aus dem Bett fallen, oder aus
eigenem Sicherheitsbedürfnis ein Bettgitter wünschen), kann ein Gitter eingesetzt werden,
welches nur bis zur Mitte des Bettes reicht.
Identifikationsarmband
Diese Interventionsmöglichkeit wurde bislang wissenschaftlich kaum beforscht. Nur Mayo et
al. (1994) untersuchten den Effekt eines Identifikationsarmbandes für sturzgefährdete
Krankenhauspatienten. Die Annahme, dass sich die Sturzrate durch eine durch das
Armband hervorgerufene erhöhte Aufmerksamkeit der Träger und des Personals bezüglich
sturzauslösenden Verhaltens reduzieren ließe, bestätigte sich jedoch nicht.
Auswahl der Schuhe
Es konnte keine Studie ausfindig gemacht werden, in der der direkte Zusammenhang
zwischen der Auswahl der Schuhe und einer damit verbundenen Verringerung der Sturzrate
untersucht wurde. In drei RCTs wurde der Zusammenhang zwischen der Qualität der
Balance und des Gangs und der Art des Schuhwerks untersucht.
Robbins et al. (1992) untersuchten, ob Schuhe mit dicken und weichen Zwischensohlen (in
der Art von modernen Laufschuhen) zu einer besseren Stabilität führten als Schuhe mit einer
dünnen und harten Zwischensohle. Sie untersuchten 25 gesunde Männer über 60, die über
keine Sturzvorgeschichte berichteten. Im Gegensatz zu der anfänglichen Annahme stellten
sich Schuhe mit dünnen, harten Sohlen als am besten tauglich zur Schaffung einer
größtmöglichen Balance heraus. In Schuhen mit dicken und/oder weichen Zwischensohlen
sowie barfuss war die Stabilität deutlich niedriger. Zudem wurde ermittelt, dass je bequemer
die Schuhe waren, desto negativer wirkte sich dies auf die Balance aus. Lord et al. (1999)
untersuchten, ob die Schafthöhe von Schuhen und der Härtegrad der Sohlen Auswirkungen
auf die Balance von älteren Frauen hat. Sie bezogen in diese Untersuchung 42 selbständig
lebende Frauen im Alter zwischen 60 und 90 Jahren ein. Sie untersuchten die
Körperschwankungen im Stehen und den Grad der maximalen Balancefähigkeit bzw. der
Stabilität bei Bewegungen. Getestet wurden die Kriterien in Bowlingschuhen mit weichen
Sohlen, in Bowlingschuhe mit harten Sohlen, in Slippern, in Slippern mit einem hohen Schaft
und barfuß. Lord et al. ermittelten, dass die besten Ergebnisse in den Schuhen mit einem
hohen Schaft erzielt wurden. Die Härte der Sohlen brachte im Vergleich zur Barfüßigkeit
keine Verbesserung der gemessenen Parameter. Lindemann et al. (2003) untersuchten, ob
speziell für Senioren entwickelte Schuhe bei Altenheimbewohnern eine Verbesserung der
Balance und des Gangs mit sich bringen. Diese Annahme konnte in dieser Studie nicht
verifiziert werden. Die Autoren konstatierten, dass es hinsichtlich der statischen und der
dynamischen Balance ein breites Spektrum an akzeptablen Schuhen gibt; Entscheidend sei,
dass die Absatzhöhe unter einer noch zu ermittelnden kritischen Marke liege.
58
Hinsichtlich der Rutschfestigkeit von Sohlen konnten zwei Studien gefunden werden, in
denen aber nur zurückhaltend Schlüsse hinsichtlich der Reduzierung von Stürzen gezogen
wurden. Bei Menz et al. (2001) erzielte kein Schuh gute Ergebnisse auf nassen Flächen und
mit der Höhe des Absatzes erhöhte sich die Rutschgefahr. Manning & Jones (2001)
ermittelten, dass die beste Rutschfestigkeit Schuhe mit einer aus dem mikrozellulären
Polyurethan AP66033 bestehenden Sohle aufwiesen. Aufgrund der Rutschanfälligkeit von
handelsüblichen Schuhen empfahlen die Forscher, alle neuen Schuhe mit einem
Schleifpapier 100ter-Körnung abzuschmirgeln. Bei polierten Böden und gefrorenem
Untergrund und besonders auf Eisflächen existierten aber bislang keine Schuhe, die eine
akzeptable Sicherheit gegen Ausrutschen ermöglichten. Huhn (2004) empfiehlt daher die
Verwendung von Eiskrallen oder ähnlichen Hilfsmitteln bei winterlichen Ausflügen.
In Situationen, in denen aus welchen Gründen auch immer keine Schuhe getragen werden,
wird die Verwendung von Stoppersocken (Socken mit Gumminoppen an der Sohle) von
Meddaugh et al. (1996), Becker et al. (2003) sowie Huhn (2004) als geeignete Intervention
genannt.
Anpassung der Ernährung
Da der Zusammenhang zwischen Stürzen und einem Mangel an Muskelkraft ununstritten ist,
spielt in indirekter Weise der Ernährungszustand eines Patienten/Bewohners hinsichtlich der
Sturzgefährdung eine Rolle.
Gray-Donald et al. (1995) untersuchten die Effektivität einer 12-wöchigen hochkalorischen
Ernährung bei Personen mit einem erhöhten Risiko der Unterernährung (BMI < 24). Sie
stellten fest, dass die Sturzhäufigkeit bei diesen Personen geringer war als in einer
Kontrollgruppe. Die Forscher vermuten, dass ein längerer Zeitraum mit einer
hochkalorischen Ernährung zu besseren Ergebnissen geführt hätte.
Nahrungsergänzung mit Vitamin D3
Eine physiologische Erklärung dafür, dass die Aufnahme von Vitamin D3 einen Effekt auf das
Sturzrisiko hat, ist, dass 1,25-Hydroxivitamin D (der aktive Vitamin D Metabolit) zu einer
Verbesserung der Muskeltätigkeit führt und damit das Risiko für Stürze mindert (Simpson et
al. 1985, Bischoff et al. 2001).
Der direkte Zusammenhang zwischen einer Vitamin D3-Einnahme und deren Auswirkungen
auf die Sturzrate wurde in mehreren RCTs untersucht (Pfeifer et al. 2000, Bischoff et al.
2003, Latham et al. 2003, Dukas et al. 2004, Harwood et al. 2004). Pfeifer et al. 2000
konnten durch die tägliche Gabe von 20g Vitamin D3 und 1200mg Kalzium Verbesserungen
von haltungsbedingten Körperschwankungen um 9 % gegenüber der Kontrollgruppe, die
ausschließlich Kalzium erhalten hatte, erreichen. Auch konnten die Autoren eine
Verminderung der Sturzrate im Laufe eines Jahres nach einer 8-wöchigen Kurzzeittherapie
bei Personen, die Vitamin D und Kalzium eingenommen hatten, registrieren. Die Rate der
Stürze war um etwa 50 % reduziert im Vergleich zu der Rate in der Kalzium-Kontrollgruppe.
Bischoff et al. 2003 erreichten durch die dreimonatige Gabe von 20g Vitamin D3 und
1200mg Kalzium bei 122 Altenheimbewohnerinnen eine deutlich verbesserte Muskelfunktion.
Während des Therapiezeitraums wurde mit der Kombination von Vitamin D und Kalzium eine
Reduktion der Sturzrate um etwa 50 % gegenüber der Gruppe, die nur Kalzium
eingenommen hatten, erzielt. Latham et al. (2002) konnten keine Verbesserung der Mobilität
durch die einmalige Gabe von 7500g Vitamin D erreichen. Das zusätzliche 10-wöchige
Training zur Stärkung des Quadrizeps zeigte ebenfalls keine rehabilitativen Effekte bei den
untersuchten 243 alten Personen. Dukas et al. (2004) untersuchten bei 378 zu Hause
lebenden Personen die Wirksamkeit einer täglichen Gabe von 1g Vitamin D3. Sie stellten in
den 9 Monaten der Therapiedauer eine Senkung der Sturzrate um ca. 30 % bei den
Personen fest, die durch ihre Ernährung mindestens 512mg Kalzium zu sich genommen
hatten.
Harwood et al. (2004) verglichen verschiedene Arten der Applikation von Vitamin D3 bei 150
Frauen in einer Rehabilitationsabteilung. Eine Gruppe erhielt eine einmalige Injektion von
59
7500g Vitamin D3. Eine andere erhielt zusätzlich zu dieser Injektion noch oral 1g Kalzium
täglich. Die dritte Gruppe erhielt täglich 20g Vitamin D3 oral in Kombination mit 1g Kalzium
und eine vierte Gruppe keinerlei Intervention. Harwood et al. erzielten unabhängig von der
Applikationsart durch die Verabreichung von Vitamin D3 eine Reduktion der Sturzrate um
mehr als die Hälfte, wobei die besten Ergebnisse in der dritten Gruppe erzielt wurden
(Vitamin D in Kombination mit Kalzium). Die Konzentration des 25-hydroxivitamins D war
allerdings bei den Personen, die eine einmalige Injektion Vitamin D3 pro Jahr erhielten,
geringer als bei den Personen, die dieses Vitamin in täglichen Einzeldosen oral
aufgenommen hatten.
In den RCTs, in denen der direkte Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Vitamin D3
und einer Senkung der Sturzrate untersucht wurde, zeichnet sich der Nutzen einer
kombinierten Gabe von Vitamin D3 und Kalzium ab. Dabei sollte die tägliche Dosis
mindestens 1g Vitamin D3 und mehr als 512mg Kalzium betragen. In ihrer Übersichtsarbeit
kommen Bischoff-Ferrari et al. (2004) zu dem Ergebnis, dass das Sturzrisiko sowohl bei zu
Hause lebenden Patienten als auch bei institutionalisierten Patenten/Bewohnern durch die
Einnahme von Vitamin D3 um etwa 22 % gesenkt werden kann.
Die Bedeutung, die Vitamin D in Bezug auf sturzbedingte Verletzungen zukommt, hängt mit
der Verbesserung der Knochenstruktur zusammen. Vitamin D3 wirkt mit bei der
Differenzierung der Knochen-Stammzellen, bei der Regelung des Kalzium-Haushalts und
beim Stoffwechsel der Minerale Kalzium und Phosphat, die beim Aufbau der Knochen eine
wichtige Rolle spielen. Dementsprechend liegen eine große Zahl von Studien vor, in denen
die Wirkung von Vitamin D3 auf die Knochendichte untersucht wurde. In einigen dieser
Studien, wurde auch die Wirkung von Vitamin D auf die Frakturrate untersucht. Chapuy et al.
(1992) berichten von einer Senkung der Frakturenrate um 43 % durch die tägliche Gabe von
20g Vitamin D3 und 1,2g Kalzium bei 3270 gesunden und gehfähigen Frauen. Orimo et al.
(1994) verzeichneten 75 % weniger Frakturen bei den zu Hause lebenden Frauen, die ein
Jahr lang täglich 1g Vitamin D3 und 300mg Kalzium einnahmen, als bei den Frauen, die
ausschließlich 300mg Kalzium zu sich genommen hatten.
Dass eine alleinige Gabe von täglich 10g Vitamin D3 keine Auswirkungen auf die Rate der
Frakturen hat, belegen Lips et al. (1996) in einer Gruppe von 2578 Teilnehmern aus
Altenwohnanlagen sowie Meyer et al. (2002) bei 1144 Altenheimbewohnern. Trivedi et al.
(2003) konnten durch die alleinige hochdosierte Gabe von 7500g Vitamin D3 alle vier
Monate über fünf Jahre eine Reduktion von erstmaligen Frakturen um 20% erreichen.
Gillespie et al. (2004) kommen in ihrer Übersichtsarbeit zu dem Schluss, dass die Evidenz
für die Effektivität einer Behandlung mit Vitamin D3-Präperaten allein oder in Kombination mit
Kalzium in Bezug auf die Vermeidung von Frakturen als limitiert einzustufen ist. In mehreren
Studien konnte nachgewiesen werden, dass sich die mineralische Knochendichte bei einer
kombinierten Gabe von Vitamin D3 und Kalzium erhöht. Ob die Erhöhung der Knochendichte
jedoch mit einer Senkung der Frakturrate einhergeht, muss offen bleiben. Des Weiteren lässt
die Studienlage keine eindeutige Aussage darüber zu, ob die alleinige Gabe von Vitamin D3
zu einer Verminderung der Frakturinzidenz führt.
4.4.2.6 Weitere Einzelinterventionen
Herzschrittmacher
Ein genereller Sturzrisikofaktor ist die Ohnmacht. Diese kann unter anderem durch eine
Störung der Herzfunktion ausgelöst sein. Von daher liegt es nahe, dass die
Aufrechterhaltung der physiologischen Herzfunktion auch für die Sturzprophylaxe von
Bedeutung ist. Zu dieser Thematik liegen allerdings kaum Untersuchungen vor.
In einer einzigen RCT überprüften Kenny et al. (2001), ob der Einsatz eines
Herzschrittmachers eine Reduzierung von ohnmachtbedingten Stürzen mit sich bringen
kann. Sie untersuchten Personen mit einer hypersensiblen Hemmung der Herztätigkeit
aufgrund einer Ausweitung an der Karotisgabel oder im Anfangsteil der Karotisarterie (Sinus
60
carotis). Sie konnten eine Verminderung der ohnmachtbedingten Stürze um zwei Drittel (ca.
66 %) durch Einsatz eines Herzschrittmachers erreichen.
Stellen Pflegende Ohnmachtsanfälle bei Patienten/Bewohnern fest, sollten sie dafür sorgen,
dass die Ursachen medizinisch abgeklärt werden. Gerade bei Trägern von
Herzschrittmachern ist auf die korrekte Funktion (einschl. der periodischen
Funktionskontrolle) zu achten.
Kognitives Verhaltenstraining
Durch Anpassung des Bewegungsverhaltens an die motorischen und visuellen Fähigkeiten
können sturzauslösende Situationen umgangen werden. Ein gefahrenvermeidendes
Verhalten muss aber in der Regel erst erlernt und dann auch trainiert werden, bis es ohne
große Reflexion/Überlegung eingehalten wird (in Fleisch und Blut übergehen). Aus diesem
Grunde
ist
kognitives
Verhaltenstraining
Bestandteil
mehrerer
komplexer
Interventionsprogramme (Reinsch et al. 1992, Hornbrook et al. 1994, Carter et al. 1997,
Nowalk et al. 2001). Dafür, dass diese Intervention für sich genommen eine positive
Auswirkung auf das Sturzrisiko hat, konnten allerdings keine eindeutigen Belege gefunden
werden (Gallagher & Brunt 1996, Ryan & Spellbring 1996).
Das Schulen und Einüben von sturzvermeidendem Verhalten sollte immer begleitend zu
anderen Interventionen von Pflegenden durchgeführt werden.
4.5
Sturzdokumentation und Sturzanalyse
Eine strukturierte Erfassung von Stürzen kann dazu führen, die Sensibilität für Situationen, in
denen es zu Stürzen kommen kann, sowohl bei den Patienten/Bewohnern als auch bei den
Pflegenden zu erhöhen. Zudem ähneln sich die Abläufe von Stürzen, so dass mit Hilfe einer
Sturzanalyse zielgerichtet Maßnahmen eingeleitet werden können, um weitere Stürze zu
verhindern. Becker et. al. (2003) sprechen in diesem Zusammenhang sogar von „typischen
Sturzmustern“.
Da die Dokumentation von Stürzen für sich alleine keine Intervention zur Verminderung von
Stürzen und deren Folgen darstellt, existieren auch keine Studien, in denen ausschließlich
die Auswirkungen von Sturzdokumentationen auf die Sturzrate untersucht wurden.
Dass die strukturierte Erfassung von Stürzen die Grundlage für zielgerichtete Interventionen
darstellt, wird von mehreren Autoren unterstrichen, die in den letzten Jahren Formulare zur
Dokumentation von Stürzen veröffentlicht haben (Schwendimann 1998, Tideiksaar 2000,
Runge & Rehfeld 2001, Huhn 2002, Becker et al. 2003). Diese Formulare unterscheiden sich
jeweils nur in wenigen Details. Allen ist gemeinsam, dass damit folgende zentrale Aspekte
von Sturzereignissen erfasst werden:

Zeitpunkt des Sturzes
Der Zeitpunkt des Sturzes kann einen Hinweis auf die sturzauslösenden Faktoren
geben. Stürzen Patienten/Bewohner z. B. nachts könnte die Beleuchtung nicht
ausreichend sein.

Situationsbeschreibung
Die Beschreibung des Sturzhergangs gibt Aufschluss über das multifaktorielle
Geschehen. Es kann ermittelt werden, ob der Patient/Bewohner ausgerutscht,
gestolpert, irgendwo herunter oder über etwas drüber gefallen ist. Wichtig ist auch, ob
andere Personen beteiligt oder zugegen waren.

Aktivitäten während des Sturzes
Bei welcher Aktivität der Sturz erfolgte spielt eine große Rolle hinsichtlich der Anpassung
des zukünftigen Verhaltens. So kann z. B. ein langsames und sicheres Aufstehen, ein
sicherer Gang, das richtige Festhalten oder die Nutzung eines Hilfsmittels trainiert
werden. Es können aber auch Alternativen entwickelt werden um Aktivitäten, die zu einer
erhöhten Sturzgefahr führen, zu vermeiden.

Ort des Sturzes
61
Der Ort, an dem der Sturz geschah, kann einen Hinweis auf die umgebungsbezogenen
Sturzrisiken geben; z. B. ob der Boden rutschig ist, ob Bewegungen durch Hindernisse
eingeschränkt werden, ob Barrieren bestehen, ob die Beleuchtung ausreichend ist.

Zustand während des Sturzes
Darunter gehört der körperliche und der psychische Zustand aber auch der Zustand der
Kleidung. Die Erfassung kann anhand der Gliederung der Sturzrisikofaktoren erfolgen.

Folgen des Sturzes
Häufige Sturzfolgen sind Prellungen, Verstauchungen, Platz- oder Schnittwunden,
Brüche und dadurch bedingte Schmerzen. Eine sorgfältige Erfassung dieser Folgen
beinhaltet das Ausmaß und die genaue Lokalisation. Nicht zuletzt haben Stürze auch
psychische Folgen wie Angst, Verzweiflung, Desorientierung. Die Folgen von Stürzen
haben einen nicht unwesentlichen Einfluss auf das zukünftige Geschehen.

eingeleitete Maßnahmen
Dabei kann es sich um eine weitergehende Abklärung von Sturzfolgen aber auch um
Behandlungsmaßnahmen (z. B. Kühlung von Prellungen, Wundverbände, Lagerungen)
handeln.
Pflegefachkräfte müssen sich darüber im Klaren sein, dass die Dokumentation von Stürzen
allein keine ausreichende Maßnahme darstellt, um das Auftreten von Sturzereignissen zu
vermindern. Eine strukturierte und umfassende Dokumentation und eine darauf aufbauende
Analyse einzelner Sturzereignisse stellen aber die Basis für die (Neu-)Erfassung von
Sturzrisikofaktoren bei den betreffenden Patienten/Bewohnern dar. Darüber hinaus hat die
Sturzdokumentation eine Absicherungsfunktion in haftungsrechtlicher Hinsicht.
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