URGENT ACTION Amnesty International

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INDEX : MDE 31/017/2013 DATUM: 18. NOVEMBER 2013
URGENT ACTION
UA 313/13
POLITISCHER AKTIVIST INHAFTIERT
JEMEN
Der aus dem Süden des Jemen stammende politische Aktivist Khaled al-Junaidi wird seit dem 6. November ohne
Anklage und scheinbar ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. Grund hierfür ist offenbar sein friedliches
politisches Engagement. Khaled al-Junaidi läuft Gefahr, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.
Khaled al-Junaidi, ein 41-jähriger Ingenieur und Vater dreier Kinder, wurde am 6. November in der südjemenitischen Stadt Aden
festgenommen, als er sich gerade auf dem Nachhauseweg befand. Khaled al-Junaidi ist der Sprecher der Jugend- und
Studentenbewegung für Freiheit und Unabhängigkeit in Süd-Arabien und Mitglied der Bewegung Southern Movement, auch
bekannt als Hirak-Bewegung.
Man geht davon aus, dass Khaled al-Junaidi derzeit im al-Solban-Gefängnis für politische Sicherheit in Aden festgehalten wird.
EinE FamilienangehörigeR durfte ihn dort am 12. November nach stundenlangem Warten vor dem Gefängnis für ein paar
Minuten sehen. Während der Begegnung trug Khaled al-Junaidi Handschellen und war in Begleitung von mindestens drei
SicherheitsbeamtInnen. Er klagte über Hunger und zu wenig Essen. Bislang durfte die Familie von Khaled al-Junaidi ihn nicht
noch einmal besuchen.
Der Generalstaatsanwalt von Aden wies am 7. November den Leiter der Sonderabteilung für Sicherheit schriftlich an, entweder
gegen Khaled al-Junaidi Anklage zu erheben oder ihn gemäss jemenitischem Recht freizulassen. Die Behörde ist auch unter
dem Namen Zentrale Sicherheit bekannt und hatte offenbar die Festnahme von Khaled al-Junaidi durchgeführt.
Aufgrund einer Beteiligung an Protesten ist Khaled al-Junaidi bereits dreimal festgenommen und über sein politisches
Engagement befragt worden: zweimal im Jahr 2011 und ein weiteres Mal im Februar 2013. 2011 liess man ihn innerhalb
weniger Tage, im Februar 2013 innerhalb eines Monats ohne Anklage frei. Während seiner vorherigen Festnahmen wurde die
Familie von Khaled al-Junaidi über seinen Verbleib informiert und durfte ihn regelmässig im Gefängnis besuchen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Im Süden Jemens kommt es seit 2007 immer wieder zu Protesten. Es begann mit Demonstrationen von pensionierten
SoldatInnen aus dem Süden, die beanstandeten, dass sie hinsichtlich Anstellung, Vergütung und Rentenzahlungen gegenüber
den SoldatInnen aus dem Norden benachteiligt werden. Die meisten der pensionierten SoldatInnen gehörten der Armee der
ehemaligen Demokratischen Volksrepublik Jemen (Südjemen) an. Nach der Vereinigung des Landes im Jahr 1990 waren die
beiden Armeen der Demokratischen Volksrepublik Jemen (Südjemen) und der Arabischen Republik Jemen (Nordjemen) zu den
Streitkräften der neuen Republik Jemen zusammengeschlossen worden. Nach dem Bürgerkrieg von 1994, der mit einer
Niederlage des Südens endete, wurden jedoch viele SoldatInnen des früheren Südjemen aus der Armee entlassen. Diese
ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte, aber auch diejenigen, die noch einen Teil der jetzigen Armee bilden, beklagen eine
Benachteiligung gegenüber SoldatInnen des ehemaligen Nordjemen.
Die Bewegung Southern Movement ist ein loser Zusammenschluss verschiedener politischer Gruppierungen, von denen viele
die friedliche Abspaltung des ehemaligen Südjemen vom übrigen Teil des Landes fordern. Dieser
war bis zur Vereinigung des Landes im Jahr 1990 unabhängig.
Aus den oben genannten Protesten scheint die Bewegung Southern Movement hervorgegangen zu sein, die dann begann,
eigene Protestveranstaltungen zu organisieren, da es nach ihrer Wahrnehmung der Regierung nicht gelungen war, der
Diskriminierung von Menschen aus dem Südjemen ein Ende zu bereiten. Die Regierung ging gegen diese Proteste rigoros vor.
Zahlreiche TeilnehmerInnen wurden von den Sicherheitskräften am Ort oder in der Nähe der Demonstrationen getötet. Vielfach
schien es sich dabei um ungesetzliche Tötungen gehandelt zu haben, da von den Opfern keine Gefahr für das Leben der
Einsatzkräfte oder anderer Menschen ausgegangen war. Seit Beginn der Proteste im Jahr 2007 haben die Sicherheitskräfte
neben führenden Mitgliedern und AktivistInnen der Bewegung Southern Movement auch mehrere tausend Demonstrierende
und unbeteiligte PassantInnen festgenommen und inhaftiert, viele von ihnen in willkürlicher Weise.
Seit Februar 2011 fordern Protestierende insbesondere in Aden eine Ablösung der Regierung und den Rücktritt des
Staatspräsidenten. Weitere Demonstrationen in Aden und anderen Teilen des Südjemen verfolgen das Ziel, eine Abspaltung
des Südjemen vom übrigen Teil des Landes herbeizuführen. Diesen Protesten wird oft mit exzessiver Gewalt begegnet. Weitere
Informationen hierzu finden Sie in dem englischsprachigen Bericht vom 9. Juli 2012: Yemen must investigate sniper killings of
protesters (http://www.amnesty.org/en/news/yemen-must-investigate-sniper-killings-protesters-2012-07-09).
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SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Ich bitte Sie eindringlich, Khaled al-Junaidi vor Folter und anderweitigen Misshandlungen zu schützen und ihm umgehend
Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsbeistand seiner Wahl zu gewähren.
Ich fordere Sie höflich auf, Khaled al-Junaidi unverzüglich freizulassen oder ihn umgehend einer international als Straftat
anerkannten Handlung anzuklagen. Stellen Sie ihn in einem Verfahren vor Gericht, das den internationalen Standards für
faire Gerichtsverfahren entspricht.
Die friedliche Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit werden im internationalen
Recht gewährleistet und sollten im jemenitischen Recht nicht als Straftat erachtet werden.
Please WRITE IMMEDIATELY

Urging the Yemini authorities to ensure that Khaled al-Junaidi is protected from torture and other ill-treatment, and is immediately granted access to his family and a lawyer of his choice.

Urging that he is released or charged with a recognizable criminal offence and tried in proceedings in line with international standards for fair trial and stressing that the peaceful exercise
of the rights to freedom of expression and assembly are guaranteed in international law and should not be criminalized in Yemeni law.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da
Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Dezember 2013 keine
Appelle mehr zu verschicken.
APPELLE AN
Innenminister,
His Excellency Abdul-Qader Qahtan,
Ministry of Interior,
Sana’a,
JEMEN
Fax: (00 967) 1 332 754 oder (00 967) 1 332 581
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Bürgermeister der Stadt Aden,
Waheed Ali Rasheed,
PO Box: 6013, Khormaksar,
Aden,
JEMEN
Fax: (00 967) 2 222 412
E-Mail: [email protected]
(Anrede: Dear Mr Waheed Ali Rasheed / Sehr geehrter Herr Waheed Ali Rasheed)
KOPIEN AN
Ministerin für Menschenrechte,
Her Excellency Houriah Ahmed Mashhour,
Ministry of Human Rights,
Sana’a,
JEMEN
Fax: (00 967) 1 444 833
E-Mail: [email protected]
Ambassade de la République du Yémen,
Chemin du Jonc 19,
1216 Cointrin.
Fax: 022 798 04 65
E-mail: [email protected]
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