Einheitliche Prüfkriterien für die Heimaufsicht des Landes Baden-Württemberg für Einrichtungen der Eingliederungshilfe _________________________________________________________________________________________________________________________ Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Herausgeber: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Telefon: Telefax: Internet: 0711 123-0 0711 123-39 99 www.sozialministerium-bw.de _______________________________________________________________________________ 2 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2010 haben wir Ihnen erstmals einen Prüfleitfaden an die Hand gegeben, mit dem Ziel nicht nur die Qualität in den Einrichtungen, sondern auch die Qualität der Prüfungen zu verbessern. Dieser Prüfleitfaden war vorrangig zur Prüfung von Altenpflegeeinrichtungen entwickelt worden. Ich freue mich daher sehr, Ihnen für die Prüfungen der Einrichtungen der Eingliederungshilfe nun einen eigenen, an die Besonderheiten dieser Einrichtungen angepassten Prüfleitfaden an die Hand geben zu können. Mein besonderer Dank gilt den Praktikerinnen und Praktikern aus den Reihen der Heimaufsicht und aus den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die gemeinsam den vorliegenden Prüfleitfaden erarbeitet haben. Dem Anspruch, kooperativ zu arbeiten, sind wir in diesem Fall – nach Meinung der Mitarbeitenden – gerecht geworden. Als Sozialministerin ist es mir ein besonderes Anliegen, dass bei den Prüfungen der Heimaufsicht der Unterschiedlichkeit der Beeinträchtigungen von Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und ihrem Anspruch auf Teilhabe in der Gesellschaft Rechnung getragen wird. Darüber hinaus muss die Heimaufsicht aber auch immer im Blick haben, dass gerade Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Maße auf Schutz, Fürsorge und Unterstützung angewiesen sind. Mit Ihrer Arbeit leisten Sie so einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner. Ihre Tätigkeit ist aber neben den Aspekten Gefahrenabwehr und Qualitätssicherung auch bestimmt vom Bemühen um gegenseitiges Vertrauen zwischen Heimaufsicht, Leitung und Träger. Ich bin der festen Überzeugung, dass der vorliegende Prüfleitfaden Sie bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe unterstützen kann. Der Prüfleitfaden ist ein dynamisches Werk und muss in regelmäßigen Abständen an aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Praxis angepasst werden. Ich bitte Sie, Ihre Vorschläge und Anregungen in den Dienstbesprechungen einzubringen oder direkt an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu richten. Katrin Altpeter MdL Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg _______________________________________________________________________________ 3 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Präambel Der vorliegende Prüfleitfaden soll den Mitarbeitern der Heimaufsichtsbehörden und den Verantwortlichen der Träger eine Möglichkeit geben, systematisch und strukturiert die vorrangigen Ziele des Landesheimgesetzes (Selbstbestimmung, Menschenwürde und Lebensqualität) zu erkennen und zu prüfen. Diese Ziele sollen dann zusammen mit den Einrichtungen im Interesse der Bewohner/-innen gefördert und umgesetzt werden. Zweck des Landesheimgesetzes (LHeimG) ist es u.a.: „1. Die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigung zu schützen, 2. Die Selbstständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohner zu wahren und zu fördern,1“ Nach SGB XII ist der zentrale Auftrag der Eingliederungshilfe: „…eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“2 Das SGB IX regelt: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“3 Im SGB IX verpflichtet der Gesetzgeber die Rehabilitationseinrichtungen ausdrücklich auf diese Ziele.4 Die grundlegenden Haltungen der Eingliederungshilfe sind also von dem Gedanken geprägt, Menschen mit Behinderung so zu begleiten, dass für sie ein Höchstmaß an Beteiligung an der Gesellschaft (Teilhabe) unter der Bedingung einer selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung und Lebensgestaltung ermöglicht wird. Dies bedeutet für die Einrichtungen, mit den Bewohner(n)/-innen eine Perspektive für ein selbständiges Wohnen auch außerhalb der Einrichtung oder aber ein Leben im Heim so zu gestalten, dass eine möglichst große Individualität mit einer möglichst großen Selbständigkeit und Unabhängigkeit erreicht werden kann. Teilhabe ist immer mit Risiken verbunden, da individuelle, selbstbestimmte Entwicklungen zur beruflichen und privaten Teilhabe an der Gesellschaft nicht ohne das Sammeln von guten und schlechten Erfahrungen möglich sind. 1 § 2 Abs. 1 Ziffern 1 + 2 LHeimG in der Fassung vom 11. Mai 2010, GBl. S. 404 § 53 Abs. 3, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dez. 2003, BGBl. I S. 3022), das zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 22. Dezember 2011(BGBl. I S. 3057) geändert worden ist 3 § 1 Satz 1, Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist 4 § 19 Abs. 4, Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -(Artikel 1 des Gesetzes v. 19. 6.2001, BGBl. I S. 1046), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist 2 _______________________________________________________________________________ 4 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Andererseits sind Menschen mit Behinderungen in einem besonderen Maße auf Schutz, Fürsorge und Unterstützung angewiesen. Bei der Anwendung des Prüfleitfadens ist auf die Besonderheiten der unterschiedlichen Behinderungsarten zu achten. Schutzbedürfnis, Fürsorgeanspruch, Autonomiebedürfnis und die Fähigkeit zur Selbstverantwortung sind nicht nur individuell sehr unterschiedlich ausgeprägt, sie stellen sich in den jeweiligen Bereichen der Hilfen für geistig behinderte Menschen, für mehrfach behinderte Menschen, für psychisch kranke bzw. seelisch behinderte Menschen und für Menschen mit Körperbehinderungen sehr unterschiedlich dar. Die Unterschiedlichkeit der Beeinträchtigung von Menschen in ihrem jeweiligen Umfeld, die zu Behinderung im sozialrechtlichen Sinne führt, machen differenzierte Heimangebote nötig, die zu einer differenzierten Anwendung des Prüfkataloges führen. Heute gibt es unterschiedliche Versorgungsstrukturen, wie z.B. Wohnheime, Außenwohngruppen und sonstige Wohnformen. Eine weitere Ausdifferenzierung der Wohnformen wird in Zukunft stattfinden. Inhaltlich können daher in diesem Spannungsfeld Zielkonflikte (Bsp. Hygiene und private Lebensführung) festzustellen sein. Hier ist im Zweifel immer der tatsächliche Wille der Bewohner/innen in der autonomen Selbstbestimmung zu erkunden. Der Wille nach Autonomie, Normalität und Privatheit ist gegen das Erfordernis von Sicherheit und geregelten Strukturen und Prozessen abzuwägen. Zwischen der selbstbestimmten individuellen Entwicklung und der selbstgestalteten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und dem individuell angemessenen und notwendigen Schutz und der Fürsorge muss eine sinnhafte und verantwortungsvolle Balance angestrebt werden. Maßnahmen, die vor dem Hintergrund rein fachlicher Sachkenntnis sinnvoll und notwendig sind, müssen mit dem individuellen Wollen und der Akzeptanz der betroffenen Menschen mit Behinderung in Einklang gebracht werden. Aufgabe von Heimen der Eingliederungshilfe ist nicht allein die individuelle Begleitung von Menschen mit Behinderung, sondern ebenso die Gestaltung von entwicklungsfördernden strukturellen Bedingungen. Strukturelle Bedingungen sollten im Besonderen darauf ausgerichtet sein, Menschen mit Behinderung Handlungsoptionen zu eröffnen, spontane Entscheidungen zu ermöglichen, Änderungen in der Lebensgestaltung zuzulassen, usw. … Bei der Begehung soll durch die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörden eine verstehende und beobachtende Grundhaltung eingenommen werden. Es soll die konkrete Betreuungssituation erfahren und bewertet werden. Den Begegnungen zwischen Bewohner(n)/-innen und Mitarbeiter(n)/-innen kommt eine besondere Bedeutung zu. Der empathische Dialog mit Bewohner(n)/-innen und Mitarbeiter(n)/-innen ist hierfür unerlässlich. _______________________________________________________________________________ 5 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Allgemeine Hinweise zur Verwendung des Erhebungsbogens Die Heimaufsichtsbehörden haben einen umfassenden Prüfauftrag, der die Einrichtungen ganzheitlich in den Blick nimmt und sowohl die Struktur- und Prozessqualität, als auch die Ergebnisqualität umfasst. Daher wurde ein Prüfleitfaden entwickelt, der die gesamte Bandbreite der heimaufsichtlichen Prüfungen aufzeigt. Der Prüfleitfaden ist nicht als ein neues, isoliertes Prüfinstrument zu sehen, sondern setzt als Prüfund Arbeitshilfe vielmehr die Vorgaben des Landesheimgesetzes und seiner Verordnungen um. Die Anforderungen im Prüfleitfaden sind demnach stets im Kontext mit den dortigen Regelungen zu sehen. Die zu prüfenden Anforderungen gliedern sich in folgende Bereiche: 1. Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal 2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement 3. Mitwirkung/Eigengeld/Bewohnergespräch 4. Unterkunft/Wohnen 5. Pädagogische Begleitung/Assistenz 6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und Urlaubsgestaltung, religiöse Aspekte 7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente, Therapie und Pflege 8. Hygiene/Infektionsschutz 9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung Diese Prüfbereiche sind in sich abgeschlossen und können als einzelne Module verwendet werden. Die sich daraus ergebenden Überschneidungen und Mehrfachnennungen im Fragenkatalog sind beabsichtigt. Durch die Aufteilung des Prüfleitfadens in neun verschiedene Prüfbereiche ist es auch künftig möglich, einrichtungsspezifische Schwerpunkte bei der Durchführung von Prüfungen zu setzen. Sofern bei einer Begehung verschiedene Prüfbereiche bzw. einzelne Fragen innerhalb eines Prüfbereichs im Rahmen der Begehung nicht geprüft werden, sind diese mit dem Hinweis „wurde nicht geprüft“ zu versehen. Die im Prüfleitfaden aufgeführten Fragen sind nicht abschließend. Die Datei kann um Zusatzfragen ergänzt werden, die als solche kenntlich zu machen sind. Viele der Einzelfragen können mit den Ankreuzmöglichkeiten „ja“ oder „nein“ nur unzureichend erfasst werden. Die Leerzeilen bieten die Möglichkeit, weitergehende Feststellungen einzutragen, die sich beim Hinterfragen von Sachverhalten ergeben. Grundsätzlich sind alle Antworten auf Plausibilität zu prüfen bzw. sind eigene Feststellungen nach erfolgter Überprüfung zu machen. Die im Rahmen der Begehung gewonnenen Erkenntnisse sind Grundlage für die Beratung der Einrichtung und den Begehungsbericht (dieser sollte auf der Gliederung des Prüfleitfadens aufbauen). _______________________________________________________________________________ 6 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Fragenkatalog zu den Prüfbereichen nach § 6 LHeimG Inhalt: 1. Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal 2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement 3. Mitwirkung/Eigengeld/ Bewohnergespräch 4. Unterkunft/Wohnen 5. Pädagogische Begleitung/Assistenz 6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und Urlaubsgestaltung, religiöse Aspekte 7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente, Therapie und Pflege 8. Hygiene/Infektionsschutz 9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung _______________________________________________________________________________ 7 1 1.Strukturdaten/Bewohner/-innen/Personal 2 3 4 5 6 Die grundlegende Vorhaltung und Beschreibung der organisatorischen, personellen und strukturellen Daten, gibt elementare Hinweise über die Verwirklichung der im Gesetzeszweck genannten vorrangigen Ziele: Selbstbestimmung, Teilhabe und Schutz vor Beeinträchtigungen. 7 8 9 10 11 12 "Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden." (Hermann Hesse) 1.1 Allgemeine Angaben zur Einrichtung Name der Einrichtung: _________________________________________________ 13 Adresse der Einrichtung: _______________________________________________ 14 Telefon: _________________ Email: _________________ Fax: ________________ 15 Name des Trägers der Einrichtung: _______________________________________ 16 Adresse des Trägers der Einrichtung: _____________________________________ 17 Vereinbarte Plätze (incl. Kurzzeitplätze): ___________________________________ 18 19 20 Belegte Plätze: _______________________________________________________ 21 22 23 24 25 26 Die Überprüfung nach § 10 Abs. 1 Landesheimgesetz fand am ______________________ von ____________________ bis _____________________ Uhr angekündigt unangekündigt anlassbezogen als Regelüberprüfung statt. 27 Von Seiten der Einrichtung haben an der Heimbegehung teilgenommen: 28 Name: Funktion: 29 30 31 32 33 Von Seiten der Heimaufsicht haben teilgenommen: 34 Name: Funktion: 35 36 37 _________________________________________________________________________________________________________________________ Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 38 Heimleitung/Einrichtungsleitung: 39 Frau/Herr: ____________________________________________ 40 Berufliche Qualifikation: ____________________________________________ 41 Stellenanteil: ____________________________________________ 42 Stellvertretung: ____________________________________________ 43 44 45 In dieser Funktion noch für eine andere Einrichtung verantwortlich? 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 ja nein Weitere verantwortliche Fachkräfte für: Hauswirtschaft Name:_________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________ Qualität Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________ Sicherheit Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________ Hygiene Name: _________________________ Berufliche Qualifikation: _________________________ 65 66 Liegt eine Leistungsvereinbarung vor? 67 Die folgenden Leistungsangebote werden entsprechend des Landesrahmenvertrages5 angeboten: 68 69 - 70 71 - 72 73 - 74 75 - 76 77 - 5 ja nein Leistungstyp 1.2.1 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot für geistig und mehrfach behinderte Erwachsene) Leistungstyp 1.2.2 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot für körperbehinderte, sinnesbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene) Leistungstyp 1.2.3 (Stationäre Hilfe ohne tagesstrukturierendes Angebot für seelisch behinderte Erwachsene) Leistungstyp 1.5.1 (Kurzzeitunterbringung in Einrichtungen mit tagesstrukturierendem Angebot) Leistungstyp 1.5.2 (Kurzzeitunterbringung in Einrichtungen ohne tagesstrukturierendem Angebot) Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII vom 15.Dezember 1998 in der aktualisierten Fassung. Stand: 09.Mai 2006 _______________________________________________________________________________ 2 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 78 - Leistungstyp 1.6 Stationäres Trainingswohnen 79 - Sonstiges (z.B. Versorgungsvertrag nach SGB XI) 80 81 Heimvertrag: 82 83 84 - 85 86 87 - Die Heimverträge entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und unterliegen bei einer sich weiter entwickelnden Lebenssituation der Bewohner/-innen einer systematischen Fortschreibung. ja nein Die Bewohner/-innen verfügen über eine eigene Ausfertigung des Heimvertrages in einer für sie verständlichen Form (leichte Sprache, Tonträger, etc.). ja nein 88 89 Spenden: 90 - Werden von der Einrichtung/dem Personal Spenden angenommen? ja nein 91 - Wenn ja, wird eine Spendenliste geführt? ja nein 92 93 Bewohner/-innen: 94 Beschreibung der Altersstruktur und Geschlechterverteilung: 95 _________________________________________________________________ 96 Hilfebedarfsgruppe Anzahl der Bewohner/-innen HBG 1 HBG 2 HBG 3 HBG 4 HBG 5 Noch nicht eingruppiert 97 98 99 100 Besondere Bewohnermerkmale (z. B. Menschen mit Pflegeeinstufungen, Menschen mit Mehrfachdiagnosen, Menschen mit Sonderformen von Behinderungen, wie beispielsweise Autismus, Prader-Willi-Syndrom etc.): 101 Beschreibung Anzahl6 102 103 6 keine Mehrfachnennungen _______________________________________________________________________________ 3 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 104 Bemerkungen: 105 __________________________________________________________________ 106 __________________________________________________________________ 107 108 109 Betreuungen: Anzahl der Bewohner/-innen mit rechtlicher Betreuung nach §1896 ff BGB Betreuungsbeschlüsse konnten aktuell und lückenlos nachgewiesen werden …………………… 110 111 Freiheitsentziehende Maßnahmen nach §1906 BGB Anzahl der Bewohner/-innen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Richterliche Genehmigungen konnten aktuell und lückenlos nachgewiesen werden ……………………. 112 113 1.2 Personal 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 Personalausstattung: In Vollzeitkräften (siehe Personalliste) umgerechnet: Fachkräfte gesamt: ____________ Davon: Soz. Pädagogen/ Sozialarbeiter: Heilerziehungspfleger Erzieher Pflegefachkräfte Sonstige Fachkräfte: ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ___________________________________________________ Hilfskräfte: Auszubildende/Schüler: Bufdis/FSJ/Praktikanten: Sonstige Hilfskräfte: Ehrenamtlich Mitarbeitende ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ _______________________________________________________________________________ 4 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 139 140 141 142 143 Erstellung des Dienstplans: Ist aus dem Dienstplan eine permanente Fachkraftpräsenz ersichtlich? ja nein 144 145 146 147 148 Gibt es Auffälligkeiten/Besonderheiten aus dem Dienstplan? (in Bezug auf Überstunden, Pausenregelung, Übergabezeiten, Qualifikation, Beschäftigungsumfang, etc.) ja nein 149 150 151 152 Wie wird das Personal bezüglich Wohngruppen/Stationen (z.B. Verhältniszahl Bewohner/-innen zu Mitarbeiter/-innen) eingeteilt? 153 154 155 Wie ist ggf. der Nachtdienst/die Nachdienstbereitschaft organisiert? 156 _______________________________________________________________________________ 157 _______________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________ 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 _______________________________________________________________________________ 5 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 174 175 176 177 178 179 180 181 2. Qualitäts-/Beschwerdemanagement Um Klarheit zu erlangen und Abläufe zu verstehen, muss man diese beschreiben. Die folgenden Fragen sollen es ermöglichen, die konzeptionell vorgegebenen und geübten Instrumente zur Sicherung und Verbesserung der Betreuungsqualität zu erkennen. "Betrachte immer die helle Seite der Dinge. Oder reibe die dunkle, bis sie glänzt." (Norman Vincent Peale) 182 183 2.1 Qualitätsmanagement/-sicherung 184 185 186 Sind Strukturen, Abläufe und Methoden des Heimes im Rahmen eines Qualitätshandbuches beschrieben? ja nein 189 190 191 Sind Pädagogische Grundlinien und Konzeptionen beschrieben? ja nein 192 193 194 195 Gibt es eine aktuelle und den Anforderungen des § 6 LHeimG genügende einrichtungsbezogene Konzeption? ja nein 196 197 198 Ist ein Leitbild vorhanden? ja nein 199 200 201 Findet Angehörigenarbeit statt? ja nein 202 203 204 205 206 Wird der Informationsfluss in der Einrichtung z.B. durch bereichsübergreifende Dienstbesprechungen (Pädagogik, Hauswirtschaft, soz. Betreuung usw.) gewährleistet? ja nein 187 188 207 208 209 210 211 212 213 214 Krisenmanagement: Gibt es in der Einrichtung Verfahrensanweisungen für die Vorgehensweise des Personals bei Notfällen wie z.B. Anfälle, Bewusstlosigkeit, Herzstillstand und/oder psychische Dekompensation wie Aggression und Autoaggression? ja nein 215 216 _______________________________________________________________________________ 6 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 217 218 219 220 Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Hitzewarnungen vor? ja nein 221 222 223 224 Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Epidemien und Infektionskrankheiten vor? ja nein 225 226 227 228 Sind die jeweiligen Verfahrensanweisungen den Mitarbeiter(n)/-innen bekannt? ja nein 229 230 231 232 233 Ist sichergestellt, dass in der Nacht der Notarzt/Rettungsdienst unverzüglich zum/zur Bewohner/-in gelangen kann? Wenn, ja wie? ja nein ja nein ja nein 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 Gewaltformen: Gibt es in der Einrichtung Regeln für den Umgang mit bekannt gewordenen Fällen sexueller Gewalt oder anderer Gewaltformen? Gibt es Maßnahmen vorbeugender Art? Wenn ja welche? 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 2.2 Ärztliche Versorgung 259 260 261 262 Ist eine notwendige Begleitung zum Arzt gewährleistet? Wie wird dies geregelt? Ist eine adäquate ärztliche Versorgung gewährleistet? Freie Hausarztwahl Heimarzt Augenarzt Zahnarzt Psychiater/Neurologe Hautarzt Sonstige Fachärzte ja ja kommt ins Heim kommt ins Heim kommt ins Heim kommt ins Heim kommen ins Heim nein nein muss aufgesucht werden muss aufgesucht werden muss aufgesucht werden muss aufgesucht werden müssen aufgesucht werden ja nein _______________________________________________________________________________ 7 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 2.3 Fort- und Weiterbildung Eine Fort- und Weiterbildungsplanung der Mitarbeiter für das laufende Jahr liegt schriftlich vor? ja nein ja nein Wie wird diese umgesetzt? 273 274 275 276 277 278 279 280 Eine Fortbildungsplanung der Ehrenamtlichen für das laufende Jahr liegt schriftlich vor? 281 282 283 Die Einbindung und möglichen Aufgabenfelder sind beschrieben? ja nein 284 285 286 287 Kommunikationsmöglichkeiten und feste Ansprechpartner sind benannt und bekannt? ja nein 288 289 290 Wie wird diese umgesetzt? 2.4 Beschwerdemanagement 291 292 293 294 Sind Struktur und Abläufe des Beschwerdemanagements beschrieben und realisiert? ja nein 295 296 Die Beschwerdestelle ist eine von Heimleitung und pädagogischpflegerischem Personal getrennte Stelle? ja nein Stellt die Beschwerdestelle den Schutz und bei Bedarf auch die Anonymität der Beschwerdeführenden sicher? ja nein 297 298 299 300 301 302 303 304 305 Stellt die Einrichtung dem/der Bewohner/-in in gut verständlicher Form und öffentlich zugänglich Ansprechadressen (Person/Telefon/Internet) für externe Beratung und Hilfe zur Verfügung? (Von besonderer Bedeutung sind hierbei sexuelle Gewalt, andere Gewaltformen, Drogen und Hilfe bei Selbstgefährdung) ja nein _______________________________________________________________________________ 8 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 306 3. Mitwirkung/Eigengeld /Bewohnergespräch 307 308 309 310 Das unverzichtbare und einfühlsam geführte Bewohnergespräch spiegelt die real erfahrene Lebenswelt und Lebensqualität der Bewohner/-innen wieder. Die konkrete Umsetzung von Mitwirkung, Selbstbestimmung und Teilhabe können damit erkannt werden. 311 312 313 "Die Pflanze gleicht den eigensinnigen Menschen, von denen man alles erhalten kann, wenn man sie nach ihrer Art behandelt." (J.W. von Goethe) 314 315 316 3.1 Mitwirkung 317 - Es gibt einen Heimbeirat. ja nein 318 - Es gibt ein Heimfürsprechergremium. ja nein 319 - Es gibt einen Heimfürsprecher. ja nein 320 - Es gibt einen Angehörigen- und Betreuerbeirat. ja nein 321 - Unterlagen zur Wahl des Heimbeirates liegen vor. ja nein 322 - Wann war die letzte Wahl? _____________ 323 324 - Der Heimbeirat tagt regelmäßig. In welchem Rhythmus? ja nein _____________ 325 326 - Dem Heimbeirat steht eine von ihm gewählte Unterstützungsperson zur Verfügung. ja nein 327 328 - Die Heimbeiräte haben die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen und nehmen dies auch wahr. ja nein 329 - Die Heimbeiräte verfügen über ein Budget. ja nein 330 - Die Handreichung des SM B.-W. für Heimbeiräte liegt vor. ja nein 331 - Handreichungen für Heimbeiräte in leichter Sprache liegen vor. ja nein 332 333 334 335 3.2 Eigengeldverwaltung: - Das Geld der Bewohner/-innen wird: 336 von den Bewohner/-innen auf eigenen Konten verwaltet. ja nein 337 treuhänderisch über das Heim verwaltet. ja nein 338 - Bewohner/-innen haben zu ihrem Geld Zugang: 339 im Rahmen von täglichen Kassenstunden. ja nein 340 im Rahmen von wöchentlichen Kassenstunden. ja nein 341 im Rahmen der Tagesöffnungszeit des Heimes jederzeit. ja nein Auf die Auszahlungswünsche der Bewohner/-innen hinsichtlich Höhe des Betrages wird individuell eingegangen (in der Förderplanung beschrieben). ja nein Kontoauszüge können jederzeit von den Bewohner/-innen eingesehen werden. nein 342 343 344 - 345 346 - ja _______________________________________________________________________________ 9 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 347 - Kontoauszüge werden nach Vereinbarung ausgehändigt. ja nein 348 - Über alle Geldbewegungen der Bewohner/-innen wird Buch geführt. ja nein 349 350 351 352 353 354 355 356 - Ist gewährleistet, dass keine Vertragsleistungen aus dem Eigengeld (Barbetrag, Lohn, Geschenke) finanziert werden? ja nein 3.3 Gespräch mit Bewohner/-in Bewohnerdaten: 357 Nachname: ______________________________ Vorname: ______________________________ 358 359 geboren am: ___________________ Wohnbereich/Zimmer: ______________________________ 360 361 362 363 364 365 366 Allgemeine Fragen: 367 368 369 Fühlen Sie sich in dieser Einrichtung wohl? ja nein 370 371 372 Wird der Förder- und Hilfeplan mit Ihnen besprochen? ja nein 373 374 375 Sind Sie mit Ihrem Zimmer zufrieden? ja nein 376 377 378 379 380 Was passiert bei Streitigkeiten im Heim/in der Gruppe? 381 382 383 Gehen die Mitarbeiter/innen höflich und freundlich mit Ihnen um? ja nein 384 385 386 387 Werden Sie von den Mitarbeiter/-innen unterstützt/motiviert, den Tag selbständig zu gestalten? ja nein Warum leben Sie in dieser Einrichtung? 388 389 _______________________________________________________________________________ 10 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 390 391 392 Wenn Sie ein Problem haben, nimmt sich ein Mitarbeiter Zeit für Sie? ja nein 393 394 395 396 Ist in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen jemand vom Personal für Sie erreichbar? ja nein 397 398 399 400 401 Wie bekommen Sie Hilfe in Notsituationen (z.B. Brand, Herzinfarkt, Unfall)? 402 403 404 Werden Notfallübungen im Heim gemacht? ja nein 405 406 407 408 Können Sie zu selbst gewählten Zeiten die Einrichtung verlassen bzw. wieder zurückkommen (dementsprechende Unterstützung wird organisiert)? ja nein 409 410 411 412 Können Sie selbst entscheiden, wann Sie ins Heim zurückkommen oder zu Bett gehen möchten? ja nein 413 414 415 Wie und wo erfolgt die Eigengeldauszahlung? 416 417 418 Sind Sie damit zufrieden? ja nein Sind Sie mit der Essensversorgung zufrieden? ja nein 425 426 427 Entsprechen die Essenszeiten Ihren Bedürfnissen oder Wünschen? ja nein 428 429 430 Stehen Ihnen Getränke in ausreichender Menge kostenlos zur Verfügung? ja nein 419 420 421 422 423 424 Essen und Trinken _______________________________________________________________________________ 11 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 431 432 433 434 435 436 Soziale Bereiche/soziales Umfeld: Können Sie selbst entscheiden, von wem und wann die von Ihnen bewohnten Räume betreten werden dürfen? ja nein 437 438 439 Haben Sie einen Schlüssel zu Ihren privaten Räumen? ja nein 440 441 442 Dürfen Gäste/Besucher bei Ihnen übernachten? ja nein 443 444 445 Gibt es Regelungen für Besuche? ja nein 446 447 448 Klopfen alle Mitarbeiter/-innen vor Betreten Ihres Zimmers an? ja nein 449 450 451 Sind Sie mit Ihrem Tagesablauf zufrieden? ja nein 452 453 454 Werden Ihre Wünsche und Anregungen berücksichtigt? ja nein 455 456 457 Was würden Sie gerne anderes machen, haben Sie Verbesserungsvorschläge? 458 459 460 Kennen Sie den Heimbeirat/Heimfürsprecher persönlich? ja nein 461 462 463 Kümmert sich das Personal ausreichend um Sie? ja nein 464 465 466 Hat sich beim Einzug ins Heim jemand besonders um Sie gekümmert? ja nein 467 468 469 470 471 472 Haben Sie sich in der Einrichtung schon einmal beschwert? Was ist daraufhin passiert? ja nein _______________________________________________________________________________ 12 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 473 474 475 476 477 Hauswirtschaft/Kleidung: Sind Sie mit der Sauberkeit des Heims zufrieden? ja nein 478 479 480 Müssen Sie Ihr Zimmer selbst putzen? ja nein 481 482 483 Wie wird Ihre Kleidung gewaschen? 484 485 486 487 488 Weitere Anmerkungen: ja nein 489 490 491 492 493 494 Arbeit/Tagesablauf/Freizeit: Gehen Sie einer Arbeit nach? 495 496 497 498 Was arbeiten/machen Sie denn konkret (Integrationsfirma, Werkstatt, Förder- und Betreuungsbereich, Tagesförderstätten)? 499 500 501 Was passiert, wenn Sie krank sind (Tagesablauf, Betreuung)? 502 503 504 Können Sie Ihren Urlaub selbst einteilen? ja nein 505 506 507 508 Entscheiden Sie selbst über die Teilnahme an Gruppenveranstaltungen und Angeboten der Einrichtung? ja nein 509 510 511 512 Können Sie an selbstgewählten Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung teilnehmen? ja nein 513 514 515 Werden Sie bei Ihren Freizeitinteressen ausreichend unterstützt? ja nein _______________________________________________________________________________ 13 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 516 517 518 519 520 Ruhestand: 521 522 523 Wie sieht Ihr Tagesablauf aus? 524 525 526 Gibt es ansprechende Möglichkeiten/Angebote für Sie? 527 528 529 530 531 532 533 534 Wie wurden Sie auf den Ruhestand vorbereitet? ja nein Ärztliche Versorgung/pflegerische Versorgung: Wie ist Ihre ärztliche Versorgung geregelt (Hausarzt, Facharzt)? 535 536 537 Sind Sie mit der pflegerischen Versorgung zufrieden? ja nein 538 539 540 Richten Sie ihre Medikamente selbst? ja nein 541 542 543 544 545 546 547 548 549 550 551 552 553 554 555 556 557 558 559 560 561 Haben Sie für Ihr Heim noch Verbesserungsvorschläge? _______________________________________________________________________________ 14 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 562 563 564 565 566 567 568 569 4. Unterkunft/Wohnen 570 571 572 4.1 Bewohnerzimmer 573 Die Tabelle ist für jede Adresse abzuprüfen. Die grundsätzliche Prüfung der Geeignetheit der Räumlichkeiten z. B. nach Bauvorschriften incl. DIN-Normen, LHeimBauVO, Brandschutzbestimmungen etc. erfolgt bereits im Baugenehmigungsverfahren bzw. im Anzeigeverfahren nach § 7 LHeimG und ist insoweit nicht Gegenstand der Regelüberwachung. Referenzdatum für die Übergangsfristen LHeimBauVO: ______________________ Handelt es sich bei der Einheit um eine Wohnung i.S. § 1 Abs. 2 LHeimBauVO? Wohnraumangebot Appartement für Einzelperson Appartement für Paare Einzelzimmer Doppelzimmer Mehrbettzimmer Können die Bewohner/-innen ihre Zimmer nach persönlichen Wünschen und mit eigenen Möbeln einrichten? ja nein 579 580 581 582 Ist auch in Mehrbettzimmern durch Architektur, Möblierung und Gestaltung ausreichende Privatsphäre gewährleistet? ja nein 583 584 585 586 587 Wird bei in ihrer Mobilität stark eingeschränkten Bewohner(n)/-innen auf eine anregende Gestaltung des Blickfeldes der Bewohner/-innen geachtet (Milieugestaltung unter Beachtung der Lebensbiographie)? ja nein Anzahl Anzahl mit eigenem Sanitärbereich Anzahl mit zugeordnetem gemeinschaftlichem Sanitärbereich Anzahl mit eigenem Küchenbereich Anzahl mit zugeordnetem gemeinschaftlichen Küchenbereich Anpassungsbedarf gem. Landesheimbauverordnung Referenzdatum 574 575 576 577 578 _______________________________________________________________________________ 15 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 588 589 590 591 592 593 594 595 Gibt es in jedem Zimmer die technische Möglichkeit zum Anschluss von Telefon Radio Fernseher Internet ja ja ja ja nein nein nein nein 596 597 598 599 600 Sind Raumluft, Zimmertemperatur und Lichtverhältnisse den Bedürfnissen der Bewohner/-innen angepasst und können diese individuell reguliert werden? ja nein 601 602 603 Gibt es für die Bewohner/-innen geeignete Rufanlagen? ja nein 604 605 606 607 Entspricht die Bedienbarkeit von Lichtschaltern und Rufanlage den Fähigkeiten der Bewohner/-innen? ja nein 608 609 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 620 4.2 Sanitäranlagen Bei Gemeinschaftssanitäranlagen auf dem Wohnbereich/der Wohnebene befinden sich: ______ WCs ______ Duschen ______ Badewannen/Bäder für ______ Bewohnerplätze für ______ Bewohnerplätze für ______ Bewohnerplätze Sind ausreichend Pflegebäder vorhanden? ja nein Sind gemeinschaftlich genutzte Sanitärbereiche abschließbar? ja nein 625 626 627 628 Entspricht die Gestaltung und Ausstattung der Sanitäranlagen den Bedürfnissen der Bewohner/-innen ( z.B.: Toilettenerhöhung, Haltegriffe)? ja nein 629 630 631 632 Stehen den Bewohner(n)/-innen individuelle und genügend Ablageund Staumöglichkeiten für persönliche Utensilien zur Verfügung? ja nein 621 622 623 624 _______________________________________________________________________________ 16 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 633 634 635 636 637 638 639 640 641 642 643 4.3 Gemeinschaftsräume und Gemeinschaftsflächen Entsprechen die Gemeinschaftsräume in ihrer Gestaltung und Möblierung den Bedürfnissen der Bewohner/-innen? ja nein Können sich die Bewohner/-innen auf mehrere Gemeinschaftsräume verteilen? ja nein 644 645 646 647 648 649 Entspricht die Ausgestaltung der Räumlichkeiten den Fähigkeiten der Bewohner/-innen zur sicheren und selbständigen Nutzung (z.B. Orientierung, Barrierefreiheit, Nutzbarkeit und Bedienbarkeit des Aufzugs, der Lichtschalter, Handläufe, Haltegriffe, Fußbodenbeläge, Ausschalten von Gefahrenquellen etc.)? ja 650 651 652 653 654 Stehen Außenbereiche (Garten, Balkon) zur Verfügung, die von den Bewohner(n)/-innen auch selbständig gefahrlos genutzt werden können (insbesondere bei geschlossenen/beschützenden Wohnbereichen)? ja nein 655 656 657 658 659 660 661 nein 4.4 Funktionsräume Sind die für die Versorgung der Bewohner/-innen notwendigen Funktionsund Arbeitsräume vorhanden? ja nein Haben die Bewohner/-innen einen eigenen Zimmerschlüssel? ja nein 668 669 670 Haben die Bewohner/-innen einen eigenen Haustürschlüssel? ja nein 671 672 673 Ist der Haupteingang jederzeit nach außen zu öffnen? ja nein 674 675 676 Sind die Türen der Wohnbereiche jederzeit nach außen zu öffnen? ja nein 662 663 664 665 666 667 4.5 Allgemeines _______________________________________________________________________________ 17 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 677 678 679 680 Sind Wohn-/Schlafzimmer und Sanitärbereiche im Notfall von außen zu öffnen? 681 682 683 Wann fand die letzte Brandverhütungsschau statt? (ggf. Kreisbrandmeister benachrichtigen) 684 685 686 687 688 Besteht der Eindruck, dass die Privatsphäre der Bewohner/-innen angemessen beachtet wird (z.B. Anklopfen beim Betreten der Zimmer, Rauchen erlaubt s. § 6 Abs.4 LNRSchG, Postverteilung/eigener Briefkasten)? ja nein 689 690 691 Ist das eigene Zimmer für die Bewohner/-innen jederzeit zugänglich? ja nein 692 693 694 Können die Bewohner/-innen jederzeit Besuch empfangen? ja nein ja nein 695 _______________________________________________________________________________ 18 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 696 697 698 699 700 701 702 703 704 705 706 707 708 709 710 711 712 713 714 715 716 717 718 719 720 721 5. Pädagogische Begleitung/Assistenz Sind ein respektvoller Umgangston und eine respektvolle Ansprache gegeben? ja nein 722 723 724 Wird die Intim- und Privatsphäre gewahrt? ja nein Sind Struktur und Methodik der Begleitplanung (z.B. in einer Verfahrensanweisung) beschrieben? ja nein 732 733 734 Berücksichtigt die Begleitplanung die Biografie der Bewohner/-innen? ja nein 735 736 737 738 Liegt für jede(n) Bewohner/-in neben der Förder- und Hilfeplanung mit dem Kostenträger eine individuelle, schriftliche Begleitplanung vor? ja nein 739 740 741 742 Die vorliegende Begleitplanung wird mindestens einmal jährlich und anlassbezogen früher aktualisiert? ja nein 725 726 727 728 729 730 731 Eingliederungs- oder Begleitplanungen stellen das zentrale Instrument zur pädagogischandragogischen Begleitung von Menschen mit Behinderung dar. Damit wird davon ausgegangen, dass Menschen mit Behinderung nicht ad hoc und mitarbeiterspezifisch betreut werden, sondern dass zu den Kategorien Grundversorgung, Entwicklungspotentiale und Problemthemen die individuellen Thematiken der einzelnen Bewohner/-innen beschrieben sind, hierzu fachlich fundierte Erklärungsansätze gefunden, pädagogisch-andragogische Grundhaltungen definiert und diese dann konkret methodisch beschrieben werden. Basis dieser Planung ist eine an der individuellen Biographie orientierte Anamnese. Nach einer angemessenen und themenabhängigen Frist muss dann eine Evaluation und daraus abgeleitet eine Fortschreibung der Eingliederungsoder Begleitplanung sichergestellt werden. Bewohner/-innen und ihre Bezugspersonen oder Betreuer/-innen sind, soweit ihnen dies in Bezug auf die einzelnen Themen möglich ist, in die Eingliederungs- und Begleitplanung mit einzubeziehen. Um eine Einschränkung der Lebenssituation der Bewohner/-innen auf immer die gleichen Themen zu vermeiden, muss in regelmäßigen Abständen die Gesamtsituation reflektiert werden. Die genannten Prozesse abzubilden (über Instrumente, Strukturen etc. ) ist Aufgabe der Einrichtung. Die Darstellungsform wählt die Einrichtung im Rahmen ihrer organisatorischen Hoheit. 5.1 Außenwahrnehmung 5.2 Pädagogische Methodik _______________________________________________________________________________ 19 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 743 Die vorliegende Eingliederungs- oder Begleitplanung beinhaltet: 744 745 746 - eine individuelle Bearbeitung von Grundversorgung ja nein (z.B. Hauswirtschaft, Körperpflege, Zimmerhygiene), 747 - Entwicklungspotentiale (Vorstellungen der Bewohner/-in), ja nein 748 - Bewältigung von Problemstellungen. ja nein 749 750 751 752 753 754 755 756 Die Begleitplanung greift besondere Fragestellungen aus den unterschiedlichen Lebensabschnitten bewusst auf (Umgang mit der Frage der eigenen Behinderung, Partnerschaft und Sexualität, Prävention von sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen, Umgang mit der Endlichkeit des Lebens, etc.) ja 757 758 759 760 761 762 763 Bewohner/-innen und eventuell deren Vertrauenspersonen werden in die Entwicklung der Begleitplanung mit einbezogen und haben Einfluss auf diese. ja Wenn nein, warum nicht? 764 765 766 767 Im Umgang mit tagesstrukturierenden Maßnahmen werden die Bewohner/-innen im Rahmen der individuellen Begleitplanung unterstützt. ja nein 768 769 770 Haben die Bewohner/-innen eine Fachkraft als Bezugsperson? ja nein 771 772 773 774 Werden die Ehrenamtlichen in einer angemessenen Form auf ihre Aufgabe vorbereitet? ja nein 775 776 777 778 Gibt es für im Sterben liegende Menschen eine individuelle Begleitplanung? Wenn nein, warum nicht? ja nein 779 780 781 782 Hat die Einrichtung einen konzeptionell verankerten Umgang mit dem Sterben (Abschied, Umgang mit Ängsten)? ja nein nein nein 783 _______________________________________________________________________________ 20 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 784 5.3 Bewohnerbezogene Einzelprüfung 785 786 Es werden die folgenden Fragen im Rahmen einer bewohnerbezogenen Einzelprüfung durch pädagogisch Sachverständige beurteilt: 787 788 789 790 791 792 793 794 Bewohnerdaten: 795 796 797 Ist der/die Bewohner/-in mit dem Besuch einverstanden? ja nein 798 799 800 Besteht eine gesetzliche Betreuung? ja nein 801 802 803 804 Ist der gesetzliche Vertretungsberechtigte (Gesundheitsfürsorge) mit dem Besuch einverstanden? ja nein 805 806 Frau/Herr ___________________________________________(Berufsbezeichnung und Funktion), begleitet die bewohnerbezogene Prüfung. 807 808 809 810 811 812 813 814 815 816 817 818 Der/die Bewohner/-in lebt seit _____________________in der Einrichtung, Nachname: ____________________________ Vorname: ____________________________ geboren am: _________________________ Geschlecht: männlich weiblich HBG: _________ Wohnbereich/Stockwerk/Zimmer: _________________________________ in einem Doppelzimmer. in einem Einzelzimmer. in Appartement / Wohnung. ja ja ja nein nein nein Liegt eine bewohnerspezifische Begleitplanung vor? ja nein 819 820 821 822 Ist diese Begleitplanung des/der Bewohner/-in bekannt (Im Rahmen der Möglichkeiten)? ja nein 823 824 825 826 Hat die Begleitplanung einen aktuellen Bezug zur Lebenssituation des/der Bewohner/-in? ja nein Dokumentation: 827 _______________________________________________________________________________ 21 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 828 829 830 831 832 833 834 835 836 837 838 839 840 Wohnumgebung: Entspricht die Gestaltung der Wohnumgebung den individuellen Bedarfen, den Vorlieben und dem Geschmack des/der Bewohner(s)/-in? ja nein ja nein ja nein Kommunikation: Gibt es bei vorliegender Kommunikationseinschränkung Unterstützungsansätze? 841 842 843 844 Sind diese in der Begleitplanung hinterlegt? 845 846 847 Verfügt der/die Bewohner/-in über Telefon und/oder Internet? ja nein 848 849 850 Benötigt er/sie hierbei Unterstützung? ja nein 851 852 853 Ist dies in der Begleitplanung beschrieben? ja nein 854 855 856 857 858 859 860 Erschließung von Teilhabe an der Gesellschaft: Von welchen teilhabeorientierten Angeboten profitiert der/die Bewohner/-in (Vereine, Kultur, Ausflüge, Einbeziehung in Nachbarschaften, Einkaufen, etc.)? 861 862 863 Benötigt er/sie hierbei Unterstützung? ja nein 864 865 866 Ist dies in der Begleitplanung beschrieben? ja nein 867 868 869 870 871 Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von evtl. Einschränkungen durch eine Betreuung im Bereich der Finanzen) über sein/ihr Geld verfügen? nein 872 _______________________________________________________________________________ 22 ja Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 873 874 875 876 877 Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von evtl. Einschränkungen im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses) darüber entscheiden was er/sie in der Freizeit machen will, wo er/sie hingehen will? ja nein 878 879 880 881 882 Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei darüber entscheiden wer Zugang zum privaten Bereich hat (abgesehen von eventuellen Einschränkungen im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses)? ja nein 883 884 885 886 887 Kann der/die Bewohner/-in jederzeit frei (abgesehen von eventuellen Einschränkungen im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses) darüber entscheiden ob und wen er/sie als privaten Besuch empfängt? ja nein Ist der/die Bewohner/-in mit seiner/ihrer Lebenssituation zufrieden? ja nein 894 895 896 Nimmt der/die Bewohner/-in wahr, dass er/sie als Person geachtet wird? ja nein 897 898 899 900 Kennt der/die Bewohner/-in Möglichkeiten, wie er/sie sich beschweren kann? ja nein Liegt eine legitimierte FEM vor? ja nein Die Begründung und Ausgestaltung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen sind in der Begleitplanung hinterlegt. ja nein 888 889 890 891 892 893 901 902 903 904 905 906 907 908 909 910 911 912 913 914 Zufriedenheit: Freiheitseinschränkende Maßnahmen: 915 _______________________________________________________________________________ 23 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 916 917 918 919 920 921 922 923 924 6. Tagesstruktur, Bildung und Kultur, Freizeit- und Urlaubsgestaltung, religiöse Aspekte Mit diesen Fragen erfahren wir die Möglichkeiten, die ein(e) Bewohner/-in im Heim hat, das Leben sinnhaft, freudig und erfüllt zu erleben. "Wenn du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer." (Antoine de Saint-Exupéry) 925 926 927 Tagesstruktur: 928 929 - 930 931 - 932 933 - 934 935 - 936 937 - 938 939 940 - 941 942 943 - Wie viele Bewohner/-innen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach oder arbeiten in einer Integrationsfirma? __________ Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot innerhalb einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung teil? __________ Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot innerhalb eines Förder- und Betreuungsbereiches teil? __________ Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot innerhalb der Einrichtung teil? __________ Wie viele Bewohner/-innen nehmen an einem Angebot innerhalb einer Tagesstruktur für Senioren teil? __________ Bei der Nutzung individueller tagesstrukturierender Angebote werden Bewohner/-innen systematisch im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützt Ja Nein Es liegt ein tagesstrukturierendes Konzept für Bewohner/-innen, die aufgrund akuter oder schwerer Erkrankung neben ihrer Behinderung das Bett nicht verlassen können, vor. Ja Nein 944 Bemerkungen: …………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………….. 945 946 947 Bildung und Kultur: 948 949 950 - 951 952 - 953 954 - 955 956 - Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Wahrnehmung von Kulturund Bildungsangeboten aktuell und in angemessener Form zugänglich gemacht. Ja Nein Bewohner/-innen werden konkret unterstützt sich an Kultur- und Bildungsangeboten zu beteiligen.(z.B. Mobilität, Organisatorisches) Ja Nein Bildungsangebote an Volkshochschulen und bei externen Bildungsträgern können von Bewohner/-innen genutzt werden. Nein Ja Bildungsangebote innerhalb der Einrichtung existieren und können von Bewohner/-innen genutzt werden. Ja Nein _______________________________________________________________________________ 24 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 957 958 - 959 960 - 961 - Kulturangebote außerhalb der Einrichtung (Konzerte, Tanzveranstaltungen) können von Bewohner/-innen genutzt werden. Ja Nein Kulturangebote innerhalb der Einrichtung können von Bewohner/-innen genutzt werden. Ja Nein Bemerkungen: ……………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….. 962 963 964 965 Freizeitgestaltung: 966 967 - 968 969 970 - 971 972 973 974 - 975 976 - 977 978 - 979 980 - Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung aktuell und in und in angemessener Form zugänglich gemacht. Ja Nein Bewohner/-innen werden konkret unterstützt, sich an Freizeitmaßnahme außerhalb der Einrichtung zu beteiligen (z. B. Mobilität, Organisatorisches). Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote schwerpunktmäßig außerhalb des Heimes im Rahmen öffentlich zugänglicher Angebote (Kino, Volkshochschule, Cafe, Kirchengemeinde, örtliche Vereine, etc.) wahr. Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote innerhalb wie außerhalb des Heimes wahr. Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Freizeitangebote schwerpunktmäßig innerhalb des Heimes wahr. Ja Nein Bewohner/-innen können an gemeinsamen Freizeitveranstaltungen teilnehmen, auch wenn sie schwer mobilisierbar sind. Ja Nein 981 982 983 984 Urlaubsgestaltung: 985 986 - 987 988 - 989 990 - 991 992 - 993 994 - Bewohner/-innen werden Möglichkeiten zur Urlaubsgestaltung aktuell und in angemessener Form zugänglich gemacht Ja Nein Bewohner/-innen werden konkret unterstützt, sich na Urlaubsmaßnahmen zu beteiligen (z.B. Mobilität, Organisatorisches, etc.) Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote schwerpunktmäßig über externe Reiseveranstalter wahr Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote innerhalb wie außerhalb von Urlaubsmaßnahmen des Heimes wahr Ja Nein Bewohner/-innen nehmen Urlaubsangebote schwerpunktmäßig innerhalb von Urlaubsmaßnahmen des Heimes wahr Ja Nein 995 _______________________________________________________________________________ 25 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 996 997 Religionsausübung: 998 999 1000 - 1001 1002 1003 - 1004 1005 - 1006 1007 1008 - Den Bewohner/-innen wird unabhängig von einer evtl. konfessionellen Bindung der Einrichtung die Ausübung (z.B. Tageszeitengebete, Fastenrituale) ihres Glaubens ermöglicht. Ja Nein Bewohner/-innen besuchen religiöse Veranstaltungen schwerpunktmäßig außerhalb des Heimes in Kirchen, Moscheen oder anderen Orten. Ja Nein Bewohner/-innen besuchen religiöse Veranstaltungen schwerpunktmäßig innerhalb der Einrichtung. Ja Nein Bewohner/-innen werden bezüglich der Ausübung ihrer Religion im Rahmen der Eingliederungs- oder Begleitplanung unterstützt, wenn sie dies wünschen. Ja Nein 1009 1010 1011 1012 1013 1014 1015 1016 1017 1018 1019 1020 1021 1022 1023 1024 1025 1026 1027 1028 _______________________________________________________________________________ 26 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1029 1030 1031 1032 1033 1034 1035 1036 7. Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), Medikamente, Therapie und Pflege 7.1 Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) Werden FEM in der Einrichtung angewandt? ja nein 1037 1038 1039 Wurden Alternativen zur Vermeidung von FEM geprüft (z.B. Redufix)? ja nein 1040 1041 1042 1043 1044 1045 1046 1047 1048 1049 1050 1051 1052 1053 1054 1055 1056 Wie viele Personen haben: 1057 1058 1059 1060 1061 1062 1063 Bei einwilligungsfähigen Bewohner(n)/-innen: 1064 1065 1066 Ist die FEM im Stammblatt verzeichnet? ja nein 1067 1068 1069 Sind die FEM in der Begleitplanung begründet? ja nein 1070 1071 1072 Ist die Durchführung der Maßnahmen aufgezeichnet? ja nein 1073 1074 1075 Wird die Notwendigkeit von FEM regelmäßig nachweislich überprüft und evaluiert? ja nein Bettseitenteile Bauchgurt Therapeutische Rollstuhlfixierung Elektronische Überwachungsmittel Abschließen des Zimmers/des Wohnbereiches/des Hauses Gezielte Sedierung ______ ______ ______ ______ ______ ______ (nicht als Nebenwirkung einer ärztlich verordneten Medikation aufgrund einer medizinischen Diagnose) Sonstiges:_______________ ______ Bei nicht einwilligungsfähigen Bewohner(n)/-innen: Liegen die notwendigen betreuungsgerichtlichen Beschlüsse vor? ja nein Liegen die schriftlichen Einwilligungen der Bewohner/-innen vor? Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit: Wird die Fähigkeit zur Einwilligung durch ein aktuelles ärztliches Attest bestätigt? ja nein _______________________________________________________________________________ 27 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1076 1077 1078 1079 1080 1081 1082 1083 1084 1085 1086 1087 1088 1089 1090 1091 1092 1093 7.2 Medikamente 1094 1095 1096 1097 Werden die Medikamente bewohnerbezogen in einem abgeschlossenen Schrank aufbewahrt? ja nein 1098 1099 1100 Sind alle Medikamente mit dem Namen des/der Bewohner(s)/-in versehen? ja nein 1101 1102 1103 Werden die Medikamente von Fachkräften gerichtet? ja nein Befinden sich abgelaufenen Medikamente im Medikamentenschrank? ja nein 1108 1109 1110 Ist der Arbeitsplatz gut ausgeleuchtet, hygienisch einwandfrei und separat? ja nein 1111 1112 1113 Ist ein Handwaschbecken mit Hygieneset vorhanden? ja nein Werden die Betäubungsmittel in einem extra verschlossenen Fach gelagert und das Betäubungsmittelbuch (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BtMVV) sachgerecht geführt? ja nein 1104 1105 1106 1107 1114 1115 1116 1117 1118 1119 1120 Ist aus der Dokumentation ersichtlich, ob der Umgang mit den Medikamenten selbstverantwortlich vom/von der Bewohner/-in übernommen werden kann oder von Seiten der Einrichtung sichergestellt wird? ja nein Ist eine verbindliche Verfahrensanweisung… für Verordnung für Beschaffung für Lagerung zum Richten zum Verabreichen ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein …von Medikamenten erstellt? Werden Tropfen unmittelbar vor Abgabe gerichtet? ja nein _______________________________________________________________________________ 28 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1121 1122 1123 1124 1125 1126 Werden die Medikamente, die zu kühlen sind, sachgerecht im Medikamentenkühlschrank aufbewahrt? ja nein 1127 1128 1129 1130 Wird die Temperatur (2-8°C) des Medikamentenkühlschranks täglich kontrolliert? ja nein 1131 1132 1133 Ist das Kühlschrankthermometer funktionsfähig? ja nein 1134 1135 1136 1137 Ist das Anbruchs- bzw. Ablaufdatum von Flüssigarzneimitteln und Salben dokumentiert? ja nein 1138 1139 1140 1141 1142 Werden die Medikamente von Verstorbenen den Angehörigen ausgehändigt oder ordnungsgemäß entsorgt (s. Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren vom 23.01.2008, Az: 34-5031.3-11)? ja nein 1143 1144 1145 1146 Wird die Belehrung der Mitarbeiter im sachgerechten Umgang mit Medikamenten jährlich durchgeführt? ja nein 1147 1148 1149 1150 1151 1152 Liegt ein Protokoll vor? ja nein Wird das Sterilgut (Instrumente, Verbandmaterial, etc.) sachgerecht aufbewahrt? ja nein Werden die Lagerfristen für das Sterilgut nach den empfohlenen Richtwerten für die Lagerdauer eingehalten? ja nein 1153 1154 1155 1156 1157 1158 1159 1160 1161 7.3 Therapie _______________________________________________________________________________ 29 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1162 1163 1164 1165 1166 1167 Ärzte: Die freie Arztwahl ist in der Einrichtung sichergestellt. ja nein 1168 1169 1170 1171 1172 1173 Es wird bewusst darauf geachtet, dass die Form der Begleitung durch Fachpersonal beim Arztbesuch auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Bewohner/-innen abgestimmt ist. Deshalb werden nur die Bewohner/-innen bei Arztbesuchen begleitet, die dies brauchen oder dies wünschen. ja nein 1174 1175 1176 Besteht ein Dokumentationssystem zur Dokumentation der Arztbesuche? ja nein ja nein 1177 1178 1179 1180 1181 1182 1183 1184 1185 1186 1187 1188 1189 1190 1191 1192 1193 1194 1195 1196 1197 1198 1199 1200 1201 1202 1203 1204 1205 1206 1207 1208 1209 1210 Therapeuten: Wird die freie Therapeutenwahl von der Einrichtung sichergestellt? Hilfsmittel: Werden Bewohner/-innen bezüglich ihrer Versorgung mit Hilfsmitteln systematisch unterstützt? (Dies umfasst im Besonderen neben einer Grundausstattung die fortlaufende Anpassung von Hilfsmitteln an sich verändernde Lebenssituationen oder somatische Bedarfe) (Mobilitätshilfen, Kommunikationshilfen,…) ja nein 7.4 Pflege In Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnen überwiegend Erwachsene, deren pädagogische Betreuung und Begleitung auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft abzielt. Aufgrund von Alter und Mehrfachbehinderungen befinden sich unter Umständen aber auch in diesen Einrichtungen Menschen, die einen erheblichen Pflegebedarf aufweisen können. Eine Auseinandersetzung der Fachkräfte mit den pflegerischen Standards ist grundsätzlich erforderlich, da jederzeit ein Bedarf durch neue Bewohner/-innen oder Änderungen des Gesundheitszustandes entstehen kann. Grundlagen sind Expertenstandards, Prophylaxen, Pflegeplanung, grundsätzliches Wissen zur Durchführung einer Risikobewertung, etc. Im Rahmen der Begleitplanung muss eine, auf die individuelle Situation der Bewohner-/innen bezogene Auseinandersetzung mit pflegerischen Bedarfen stattfinden. Pflegerelevante Themen werden dort inhaltlich benannt. Erklärungs- und Begründungszusammenhänge werden dargestellt und die im individuellen Einzelfall notwendige pflegerische Grundhaltung und Methodik wird beschrieben. Damit wird sichergestellt, dass fachliche Standards der Pflege unter Berücksichtigung individueller Bedarfe angewandt werden. Die Art der schriftlichen Darstellung des Prozesses in der Bewohnerdokumentation wird der Einrichtung im Rahmen ihrer organisatorischen Hoheit überlassen. _______________________________________________________________________________ 30 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1211 1212 1213 1214 1215 1216 Ist der gesamte Prozess Pflege systematisch in Bezug auf Abläufe, Strukturen und Methoden beschrieben? (personelle Verantwortung für den Pflegeprozess, Verfahrensanweisung, Delegation, Dokumentationssystem, Einbindung ambulanter Pflegedienste)? ja nein 1217 1218 1219 1220 Sind die pflegerelevanten Anamnesedaten bei konkretem Bedarf ausreichend erhoben? ja nein 1221 1222 1223 1224 1225 Wird die Planung behandlungspflegerischer Maßnahmen, bzw. die Planung relevanter Maßnahmen zur Risikoprophylaxe in regelmäßigen Abständen evaluiert (innerhalb von drei Monaten oder nach Bedarf)? ja nein 1226 1227 1228 1229 Ist die Formulierung der Planung pflegerischen Abläufe ausreichend handlungsanleitend (wer, wann, was, wie viel, wo, wie)? ja nein 1230 1231 1232 1233 Ist die Möglichkeit zur individuellen Verantwortungsübernahme für pflegerische Tätigkeiten für den Menschen mit Behinderung geregelt? ja nein 1234 Stammdatenblatt: ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein 1235 1236 1237 1238 1239 1240 1241 1242 1243 1244 1245 1246 1247 1248 1249 1250 1251 1252 1253 1254 1255 1256 1257 1258 Sind folgende Angaben vorhanden: Bezugspersonen oder Angehörige gesetzliche Betreuer Aufgabenkreise Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Pflegestufe Kostenträger Hausarzt Diagnosen freiheitsentziehende Maßnahmen Einschätzung des Pflegerisikos, Expertenstandards, Standards: Risiko wird individuell und aktuell nach Bewohnerbedürfnissen, -erfordernissen erhoben: Dekubitus Sturz Schmerz Harnkontinenz / -förderung Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Ernährungsmanagement ja ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein _______________________________________________________________________________ 31 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1259 1260 1261 1262 1263 1264 1265 1266 1267 1268 1269 1270 1271 1272 1273 1274 1275 1276 1277 1278 1279 1280 1281 1282 1283 1284 1285 1286 1287 1288 1289 1290 1291 1292 1293 1294 1295 1296 1297 1298 1299 Pneumonierisiko Thromboserisiko Kontrakturenrisiko ja ja ja nein nein nein Wird die Risikobehandlung entsprechend vorhandener Expertenstandards/Standards sichergestellt? ja nein ja nein Werden Abweichungen von Routinen, besondere Ereignisse, die ein folgendes professionelles Handeln notwendig machen nachverfolgbar erfasst? ja nein (Pflege-) Dokumentation und Pflegeprozess, Durchführungskontrolle: Werden die Pflegemaßnahmen, die zur Abwendung wesentlicher Risiken notwendig sind, zeitnah und lückenlos abgezeichnet? Übergabedokumentation: Zusatzblätter bei entsprechender Indikationsstellung: Mobilitäts- und Bewegungsplan Ernährungsprotokoll Flüssigkeitsprotokoll/-bilanzierung Fixierungsprotokoll Grundinformationen bei Verlegungen in ein Krankenhaus Vitalwerteblatt (Gewicht, BMI, Blutdruck, Blutzucker,..) Weitere notwendige Zusatzblätter? ja ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein ja nein Spezielle/medizinische Behandlungspflege und Dokumentation: Die vom Arzt verordneten Pflegemaßnahmen sind von zugelassenen Fachkräften in der Pflege korrekt abgezeichnet? 1300 _______________________________________________________________________________ 32 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1301 7.5 Bewohnerbezogene Einzelprüfung 1302 1303 1304 Bei Bewohner(n)/-innen mit erhöhtem pflegerischem Bedarf werden die folgenden Fragen (nur relevante Module) im Rahmen einer bewohnerbezogenen Prüfung durch Pflegesachverständige beurteilt: 1305 1306 1307 1308 1309 1310 1311 1312 1313 1314 1315 1316 Bewohnerdaten: 1317 1318 1319 Ist der/die Bewohner/-in mit der Pflegevisite einverstanden? ja nein 1320 1321 1322 Besteht eine gesetzliche Betreuung? ja nein 1323 1324 1325 1326 Ist der/die gesetzliche Vertretungsberechtigte (Gesundheitsfürsorge) mit der Pflegevisite einverstanden? ja nein 1327 1328 Frau/Herr __________________________________________ (Berufsbezeichnung und Funktion), begleitet die Bewohnerbezogene Prüfung. 1329 1330 1331 1332 1333 1334 Der/die Bewohner/-in lebt seit ______________________ in der Einrichtung, 1335 1336 1337 1338 1339 1340 1341 Integrierte oder eigenständige Dokumentation pflegerischer Maßnahmen: 1342 1343 1344 1345 Ist in der Dokumentation deutlich erkennbar, ob eine Patientenverfügung des/der Bewohner(s)/-in vorliegt? Nachname: ________________________Vorname: ______________________________ geboren am: ___________________ Geschlecht: männlich weiblich Pflegestufe (falls vorhanden): ________________ HBG: ___________________________ Kranken/Pflegekasse: ______________________________________________________ Wohnbereich/Stockwerk: ____________________________________________________ in einem Doppelzimmer. in einem Einzelzimmer. in einem Appartement/einer Wohnung. ja ja ja nein nein nein ja nein Medizinische Diagnosen? _______________________________________________________________________________ 33 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1346 1347 1348 1349 1350 1351 Sichere(s) und fördernde(s) Umgebung/Wohnen: Ist auch in Mehrbettzimmern durch Architektur und Möbelierung ein Mindestmaß an persönlichen Rückzugsmöglichkeiten gewährleistet? ja nein 1352 1353 1354 Können die Bewohner/-innen ihre Zimmer persönlich einrichten? ja nein 1355 1356 1357 1358 1359 1360 Werden die Bewohner/-innen entsprechend ihrem Krankheitsbild bei der persönlichen Gestaltung der Zimmer (wohnliche Atmosphäre, Milieugestaltung, Förderung der Selbständigkeit) unterstützt? Wenn ja, wodurch? ja nein 1361 1362 1363 1364 1365 Wird bei Bewohner(n)/-innen die im Bett liegen auf eine anregende Gestaltung des Blickfeldes geachtet z.B. durch Milieugestaltung unter Beachtung der Lebensbiographie o.ä.? ja nein 1366 1367 1368 1369 1370 1371 Gibt es im Zimmer die technische Möglichkeit zum Anschluss von: 1372 1373 1374 1375 1376 Sind Raumluft, Zimmertemperatur und Lichtverhältnisse den Bedürfnissen und dem Krankheitsbild der Bewohner/-innen angepasst und können diese individuell reguliert werden? ja nein 1377 1378 1379 1380 Entspricht die Bedienbarkeit von Lichtschaltern und Schlössern den Fähigkeiten der Bewohner/-innen? ja nein 1381 1382 1383 1384 Haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit (z.B. mit geeigneten Rufsystemen) bei Bedarf nach Hilfe zu rufen ja nein 1385 1386 1387 1388 1389 1390 1391 Kommunizieren können/Orientierung: Telefon Fernseher ja ja nein nein Radio Internet ja ja nein nein BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Erster Eindruck, wie wird der/die Bewohner/-in angetroffen: _______________________________________________________________________________ 34 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1392 1393 1394 1395 1396 Aufnahme der Kommunikation: 1397 1398 1399 1400 1401 Sind Hilfsmittel wie Hörgerät, Brille etc. vorhanden? Sind diese funktionsfähig? Das Verstehen/die Sprachfähigkeit des/der Bewohner/-in ist gegeben. 1402 1403 1404 1405 1406 1407 1408 1409 Der/die Bewohner/-in ist orientiert: 1410 1411 1412 uneingeschränkt eingeschränkt gar nicht möglich ja ja ja nein nein nein ja ja ja ja nein nein nein nein Der/die Bewohner/-in kann Wünsche und Bedürfnisse äußern? ja nein 1413 1414 1415 1416 Sind diese Aspekte in der Dokumentation (z.B. Anamnese, Pflegeplanung/ Begleitplanung, etc.) berücksichtigt? ja nein 1417 1418 1419 1420 1421 1422 1423 1424 1425 1426 Sich bewegen können/Mobilität: ja nein 1427 1428 1429 1430 1431 1432 Der/die Bewohner/-in kann frei stehen. Hilfsmittel: 1433 1434 1435 1436 1437 1438 Der/die Bewohner/-in kann alleine gehen. Hilfsmittel: zur Person, zum Ort, zur Zeit und zur Situation. BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Der/die Bewohner/-in kann frei sitzen. Hilfsmittel: Rollstuhl Gehstock Gehstock Therapietisch Bauchgurt ja Rollator Sonstiges ja Rollator nein nein Rollstuhl _______________________________________________________________________________ 35 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1439 Der/die Bewohner/-in liegt außerhalb der Nachtruhe … im Bett. 1440 dauernd teilweise 1441 1442 1443 1444 1445 1446 1447 Hilfsmittel: 1448 1449 1450 Der/die Bewohner/-in kann sich im Bett selbstständig drehen. 1451 1452 1453 DOKUMENTATION Weichlagerungsmatratze Lagerungshilfsmittel Bettseitenteile nicht Wechseldruckmatratze (gewichtadaptiert eingestellt) körpernahe Fixierung Bettseitenteile zweigeteilt Sind Maßnahmen im Bereich Mobilität dokumentiert? ja nein ja nein 1454 1455 1456 1457 1458 1459 1460 1461 Freiheitsentziehende Maßnahmen: Liegt eine legitimierte FEM vor? ja nein 1462 1463 1464 1465 1466 Die Begründung und Ausgestaltung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen sind bei der Planung pflegerischer Maßnahmen hinterlegt. Alternativen wurden geprüft? ja nein 1467 Kontrakturen: 1468 1469 1470 1471 1472 1473 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Einschränkungen, wie Muskelatrophie, Lähmungen, Spastiken, Tremor sind vorhanden. ja nein 1474 1475 1476 Sind Maßnahmen zur Kontrakturenprophylaxe notwendig? ja nein 1477 1478 1479 1480 1481 Falls ja, werden diese angemessen durchgeführt? ja nein Welche Gelenke sind betroffen: _______________________________________________________________________________ 36 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1482 DOKUMENTATION 1483 1484 Sind Maßnahmen zur Prophylaxe bzw. zum Umgang mit Kontrakturen dokumentiert? ja nein ja nein ja nein 1485 1486 Dekubitus: 1487 1488 1489 1490 1491 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG 1492 1493 1494 1495 1496 1497 1498 1499 1500 1501 1502 Welche Ressourcen im Bereich der Mobilität hat der/die Bewohner/-in? 1503 1504 1505 1506 1507 DOKUMENTATION 1508 1509 1510 1511 1512 1513 1514 Welche Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe sind geplant und werden nachweislich durchgeführt? 1515 Sturz: 1516 1517 1518 1519 1520 1521 1522 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Ist der Hautzustand intakt? Welche Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe werden durchgeführt? Das Dekubitusrisiko wurde erhoben, bewertet und dokumentiert. Welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe werden durchgeführt? _______________________________________________________________________________ 37 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1523 1524 1525 1526 1527 DOKUMENTATION Das Sturzrisiko wurde erhoben, bewertet und dokumentiert. ja nein 1528 1529 1530 1531 Wird das Sturzrisiko nach extrinsischen und intrinsischen Risikofaktoren gem. Expertenstandard Sturzprophylaxe erfasst? ja nein 1532 1533 1534 1535 1536 1537 Welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe sind in der Pflegeplanung/Begleitplanung geplant und werden nachweislich durchgeführt? 1538 Chronische Schmerzen: 1539 1540 1541 1542 1543 1544 1545 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG 1546 1547 1548 Welche Maßnahmen zur Behandlung chronischer Schmerzen werden durchgeführt? 1549 1550 1551 1552 1553 DOKUMENTATION 1554 1555 1556 1557 Welche Maßnahmen zur Behandlung chronischer Schmerzen sind geplant und werden nachweislich durchgeführt? 1558 Akute Schmerzen: 1559 1560 1561 1562 1563 1564 1565 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Beschreibung der Schmerzen: Werden Intensität und Häufigkeit der Schmerzen erfasst und dokumentiert? ja nein Beschreibung der Schmerzen: _______________________________________________________________________________ 38 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1566 1567 1568 1569 1570 Werden Maßnahmen zur Behandlung akuter Schmerzen durchgeführt? Wenn ja, welche? ja nein 1571 1572 1573 1574 1575 DOKUMENTATION Werden Intensität und Häufigkeit der Schmerzen erfasst und dokumentiert? ja nein 1576 1577 1578 Werden Maßnahmen zur Behandlung akuter Schmerzen dokumentiert? ja nein 1579 Pneumonie / Aspiration 1580 1581 1582 1583 1584 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG ja nein 1585 1586 1587 1588 1589 DOKUMENTATION ja nein 1590 Thrombose 1591 1592 1593 1594 1595 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Werden ressourcenorientierte Maßnahmen durchgeführt? ja nein 1596 1597 1598 Stehen Hilfsmittel zur Verfügung? ja nein 1599 1600 1601 1602 1603 DOKUMENTATION ja nein Werden geeignete Maßnahmen zur Prophylaxe durchgeführt? Werden Maßnahmen zur Behandlung dokumentiert? Werden Maßnahmen zur Behandlung dokumentiert? 1604 _______________________________________________________________________________ 39 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1605 Sich pflegen können: 1606 1607 1608 1609 1610 1611 1612 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Die Mundschleimhaut ist feucht und frei von Belägen. ja nein 1613 1614 1615 Die Zunge ist frei von Belägen? ja nein 1616 1617 1618 Die Lippen sind gepflegt? ja nein 1619 1620 1621 1622 Ist ggf. ein geschlossenes, hygienisch einwandfreies Mundpflegetablett vorhanden? ja nein 1623 1624 1625 1626 Entspricht die Aufbereitung des Mundpflegesets einem angemessenen Pflegestandard? ja nein 1627 1628 1629 1630 1631 1632 Prothesenpflege: ja ja nein nein 1633 1634 1635 1636 1637 1638 Zahnpflege: ja nein 1639 1640 1641 1642 1643 Hautpflege: Die Haut ist intakt und gepflegt? (PEG, SPK, weitere Wunden) ja nein 1644 1645 1646 1647 Gibt es Ödeme? Ursache: ja nein Mundpflege: Findet eine Zahnprothesenpflege statt? Ist die Zahnprothese gut angepasst (sitzt fest)? Wird, wenn noch eigene Zähne vorhanden sind, eine gute Zahnpflege durchgeführt? 1648 _______________________________________________________________________________ 40 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1649 1650 1651 1652 Gibt es Hämatome? Ursache: ja nein 1653 1654 1655 Die Finger- und Fußnägel sind gepflegt? ja nein 1656 1657 1658 Die Zehenzwischenräume sind sauber? ja nein 1659 1660 1661 1662 Wird bei Pflegehandlungen (z. Bsp. im Doppelzimmer) die Intim- und Privatsphäre des/der Bewohner(s)/-in gewahrt? ja nein 1663 DOKUMENTATION 1664 1665 1666 1667 1668 1669 Sind die an individuellen Bedürfnissen ausgerichteten Maßnahmen dokumentiert? ja nein 1670 1671 1672 1673 1674 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Ist der/die Bewohner harninkontinent? ja nein 1675 1676 1677 1678 Er/sie trägt individuell ausgewählte Inkontinenzartikel (z.B Einlagen/offenes System) und/oder hat geeignete Hilfsmittel? ja nein 1679 1680 1681 1682 Hat der/die Bewohner/-in einen suprapubischen Blasenkatheter/ transurethalen Blasenverweilkatheter? ja nein 1683 1684 1685 Ist der/die Bewohner/-in stuhlinkontinent? ja nein 1686 1687 1688 1689 1690 DOKUMENTATION ja nein Ausscheiden können: Die Kontinenzsituation und die Risikofaktoren sind erfasst? _______________________________________________________________________________ 41 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1691 1692 1693 Sind die kontinenzfördernden Maßnahmen dokumentiert? 1694 1695 Wird die Stuhlausscheidung dokumentiert? 1696 Essen und Trinken/Ernährung: 1697 1698 1699 1700 1701 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG 1702 1703 1704 1705 1706 1707 DOKUMENTATION ja nein ja nein Die individuellen Ernährungs- und Trinkgewohnheiten des/der Bewohner(s)/-in sind ermittelt und dokumentiert. ja nein 1708 1709 1710 1711 Die individuellen Ernährungs- und Trinkgewohnheiten des/der Bewohner(s)/-in sind berücksichtigt. ja nein 1712 1713 1714 1715 Ist der Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ bekannt? ja nein 1716 1717 1718 Wird dieser umgesetzt? ja nein 1719 1720 1721 1722 1723 1724 1725 1726 1727 1728 1729 1730 1731 Laut Dokumentation: 1732 1733 1734 1735 Entspricht der augenscheinliche Zustand des/der Bewohner(s)/-in dem ermittelten BMI-Wert? ja nein Welche Probleme bestehen im Ernährungsbereich? Größe: ____________ cm; Gewicht am: __________ - ________ kg, BMI: _____________ kg/m². Der von der Pflegefachkraft errechnete BMI beträgt _____________kg/m². Der/die Bewohner/-in ist normgewichtig untergewichtig übergewichtig _______________________________________________________________________________ 42 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1736 1737 1738 1739 1740 Wird eine Erhebung des Ernährungszustandes mittels eines geeigneten Verfahrens z.B. MNA (Mini Nutritional Assessment) oder der Risikoerfassung nach Expertenstandard durchgeführt? ja nein 1741 1742 1743 Ist das Gewicht über einen Zeitraum von mehreren Monaten konstant? nein 1744 1745 1746 1747 1748 Wie oft wird der Gewichtsverlauf ermittelt (Frequenz)? 1749 1750 1751 Werden ggf. adäquate Maßnahmen ergriffen, geplant und durchgeführt? 1752 1753 1754 1755 Gewichtsabnahme bei dementiell veränderten Bewohner(n)/-innen und/oder unklarer Äthiologie: täglich wöchentlich monatlich ja gar nicht ja nein Gewichte im Verlauf, Verlust von Körpergewicht: Kilogramm pro Zeitraum (in Prozent): Datum: Körpergewicht: 1756 1757 1758 Ggf. Ursache benennen bzw. beschreiben. 1759 1760 1761 Ein Ernährungsplan ist erstellt. ja nein 1762 1763 1764 Wird Obstipationsprophylaxe durch die Ernährung durchgeführt? ja nein 1765 1766 1767 Werden Eindickungsmittel bei Schluckstörungen angeboten? ja nein 1768 1769 1770 1771 Wird eine adäquate Ernährungsergänzung bei bestehenden Wunden (z.B. eiweißreich) durchgeführt? ja nein _______________________________________________________________________________ 43 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1772 1773 1774 Ein Ernährungsprotokoll wird geführt. 1775 1776 1777 1778 1779 Der/die Bewohner/-in nimmt entsprechend dem ermittelten Bedarf (Aktivitäts- und Traumafaktor) täglich __________ kcal in ________ Portionen zu sich. Ein Trinkplan ist erstellt. ja nein 1780 1781 1782 Das Trinkprotokoll wird kontinuierlich geführt. 1783 1784 1785 Der/die Bewohner/-in trinkt zwischen _________ ml und _________ ml Flüssigkeit in 24 Stunden. 1786 1787 1788 1789 Wird speziellen Erfordernissen der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr des/der Bewohner(s)/-in Rechnung getragen? ja nein 1790 1791 1792 1793 1794 1795 Der Abstand zwischen der zuletzt für den/die Bewohner/-in mit Diabetes mellitus oder dem gerontopsychiatrisch beeinträchtigten Bewohner/-innen angebotenen Mahlzeit am Abend und der ersten Mahlzeit am Morgen beträgt weniger als 10 Stunden? ja nein 1796 Nur bei Bewohner(n)/-innen mit PEG/PEJ-Sonde: 1797 1798 1799 1800 1801 1802 1803 1804 1805 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG 1806 1807 1808 1809 1810 1811 DOKUMENTATION Der Produktname der Sondenkost und die Anzahl der kcal (z.B. pro 500ml) sind dokumentiert. ja nein 1812 1813 1814 Die verabreichten kcal Sondenkost in 24 Stunden sind hinterlegt. ja nein Der/die Bewohner/-in wird ausschließlich über die PEG-Sonde ernährt? Wenn ja: ja ja ja nein nein nein Die aktuell eingestellte Flussrate der Ernährungspumpe beträgt ______________ ml pro Std. Der/die Bewohner/-in erhält per os: _______________________________________________________________________________ 44 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1815 1816 1817 Die geplante Flüssigkeitsmenge in 24 Stunden ist dokumentiert. ja nein 1818 1819 1820 1821 Die geplante Flussrate der Ernährungspumpe in ml pro Std. ist dokumentiert. ja nein 1822 1823 1824 1825 Eine adäquate basale Stimulation wird geplant und nachweislich durchgeführt (Soor-, Parotitis- und Kontrakturenprophylaxe). ja nein 1826 1827 1828 1829 Ist bei liegender PEJ eine kontinuierliche Verabreichung der Sondenkost über Ernährungspumpe gewährleistet? ja nein 1830 1831 1832 1833 1834 Hygieneverhalten der Mitarbeiter bei der beobachteten Pflege: Ist ein Hygieneplan vorhanden und bekannt? ja nein 1835 1836 1837 1838 Ist die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts „Infektionsprävention im Heim“ bekannt? ja nein 1839 1840 1841 Wird die Händedesinfektion bei Bewohnerkontakt korrekt durchgeführt? ja nein 1842 1843 1844 1845 Wird Schutzkleidung bei körpernahen Tätigkeiten am/an der Bewohner/-in getragen? ja nein Werden Einmalhandschuhe beim Inkontinenzartikelwechsel getragen? ja nein 1850 1851 1852 Wird der Verbandwechsel unter sterilen Bedingungen durchgeführt? ja nein 1853 1854 1855 1856 Wird der Verbandswechsel entsprechend dem hausinternen Standard durchgeführt? ja nein 1846 1847 1848 1849 1857 _______________________________________________________________________________ 45 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1858 1859 1860 Werden die Instrumente fach- und sachgerecht aufbereitet? ja nein 1861 1862 1863 1864 1865 Ist für Bewohner/-innen, die einen Blasendauerkatheter tragen, die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention bekannt? ja nein 1866 1867 1868 1869 Sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (in Heimen) bekannt (anlassbezogen)? ja nein 1870 1871 1872 1873 Wird bei MRSA-Trägern mit dieser Situation fach- und sachgerecht nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts umgegangen? ja nein 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 Allgemeine Aspekte: 1881 1882 1883 1884 1885 1886 Wundversorgung: Die Behandlungspflege ist vom Arzt angeordnet (aktuell, mit Handzeichen; ist wünschenswert, kann aber von der Einrichtung nicht beeinflusst werden). ja nein 1887 1888 1889 1890 Die ärztlich verordnete Wundbehandlung/Therapie wird korrekt dokumentiert? ja nein 1891 1892 1893 1894 Die Wundversorgung erfolgt nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch pflegerischer Erkenntnisse? ja nein 1895 1896 1897 Ein aktueller Standard des Hauses liegt vor und wird umgesetzt? ja nein 1898 1899 1900 1901 Eine differenzierte Wunddokumentation (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe) erfolgt? ja nein Allgemeiner Eindruck inwieweit Sauberkeit, Ordnung, etc. präsent sind: _______________________________________________________________________________ 46 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1902 1903 1904 Ein pflegerischer Fachexperte (Wundmanager) ist eingeschaltet? 1905 Pflege bei liegendem transurethralen/suprapubischen Blasenkatheter: 1906 1907 1908 1909 1910 1911 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG 1912 1913 1914 1915 Falls ein suprapubischer Blasenkatheter vorliegt, wie ist der Zustand des Verbandes? Ggf. Beurteilung des Zustandes der Eintrittspforte: 1916 1917 1918 1919 1920 1921 Wird eine unumgängliche Diskonnektion des harnableitenden Systems unter aseptischen Kautelen (z.B. "RKI- Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen") berücksichtigt? ja nein 1922 1923 1924 1925 1926 Wird bei liegendem suprapubischen/transurethralen Blasenverweilkatheter die "RKI- Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen" beachtet? ja nein 1927 1928 1929 1930 1931 DOKUMENTATION Liegt ein transurethraler Blasenkatheter vor? Wenn ja, warum? ja nein ja nein Eine ärztliche Indikationsstellung/Diagnose liegt vor? ja nein Die Dokumentation über einen laufenden Wechsel liegt vor. (Rhythmus des Wechsels; wer nimmt Wechsel vor?) ja nein 1937 1938 1939 Ein Standard ist vorhanden und wird im Alltag korrekt umgesetzt? ja nein 1940 1941 1942 1943 Falls eine Blasenspülung gemacht werden sollte, liegt eine strenge Indikationsstellung und Anordnung vor? ja nein 1932 1933 1934 1935 1936 _______________________________________________________________________________ 47 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1944 PEG/PEJ-Sonde: 1945 1946 1947 1948 1949 DOKUMENTATION Ein Standard/eine Handlungsanweisung ist vorhanden. ja nein 1950 1951 1952 Sie wird korrekt im Alltag umgesetzt. ja nein 1953 1954 1955 Eine Indikationsstellung/Diagnose vom Arzt liegt vor. ja nein 1956 1957 1958 1959 1960 Eine ärztliche Verordnung über die Verabreichung der Sondennahrung mit Namen, Angabe zu der Menge der Sondenkostgabe, der Kalorienzahl und der täglichen Flüssigkeitsmengen liegt vor. ja nein 1961 1962 1963 1964 1965 Eine korrekte Dokumentation über eine individuelle Verabreichung liegt vor: (Bolusgabe, Schwerkraftsystem oder die Verabreichung über eine Ernährungspumpe sowie die Flussrate (ml/h) liegt vor). ja nein 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 BEWOHNERBEZOGENE PRÜFUNG Ein Ernährungsberater oder Experte wird in angezeigten Fällen hinzugezogen? ja nein 1974 1975 1976 1977 Wird darauf geachtet, dass nur Medikamente über die PEG/ PEJ verabreicht werden, die auch dafür bestimmt sind? ja nein 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 Wenn nein, dann folgende Empfehlung: Von der liefernden Apotheke eine Liste der Medikamente geben lassen, die die entsprechenden Medikamente ausweist. Wird der Verband korrekt nach ärztlicher Anordnung durchgeführt? ja nein 1985 1986 1987 Wird bei liegender PEG/PEJ-Sonde die RKI-Richtlinie beachtet? ja nein _______________________________________________________________________________ 48 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 1988 1989 1990 1991 1992 1993 Trachealkanülenpflege Ein Standard entsprechend aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen unter Berücksichtigung der hygienischen Vorsichtsmaßregeln liegt vor. ja nein 1994 1995 1996 Der Standard wird im Alltag umgesetzt. ja nein 1997 1998 1999 Der Verband wird korrekt nach ärztlicher Anordnung durchgeführt. ja nein 2000 2001 2002 Wer führt den Trachealkanülenwechsel durch? 2003 2004 2005 2006 Sind alle erforderlichen Materialien für einen (akuten) Wechsel der Trachealkanüle griffbereit vorhanden? ja nein 2007 2008 2009 Liegt eine Ersatztrachealkanüle bereit (z.B. eine „Nummer“ kleiner)? ja nein 2010 2011 2012 Ist ein Trachealkanülenspreizer (Kilianspekulum) vorhanden? ja nein 2013 2014 2015 2016 2017 Wie ist der Zustand des Tracheostomas (reizlos, etc.)? 2018 2019 2020 2021 Eine laufende Dokumentation der Beobachtungen erfolgt (parastomale Hautveränderungen, Druckulzera, etc.). ja nein 2022 2023 2024 Wird der Arzt nachweislich unterrichtet? ja nein 2025 2026 2027 2028 Eine ärztliche Anordnung für den Verbandwechsel und die Versorgung des Tracheostomas liegt vor. ja nein _______________________________________________________________________________ 49 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2029 2030 2031 2032 Gibt es geeignete Kommunikationsmittel für den/die Bewohner/-in mit liegendem Tracheostoma? ja nein 2033 2034 2035 Findet eine ausreichende Pneumonieprophylaxe statt? ja nein 2036 2037 2038 2039 Findet eine ausreichende Mundhygiene/Soor- und Parotitisprophylaxe statt? ja nein 2040 2041 2042 2043 Ist die Hygiene im Umgang und Wechsel der Trachealkanüle gewährleistet? ja nein 2044 _______________________________________________________________________________ 50 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2045 2046 8. Hygiene/Infektionsschutz 2047 2048 2049 2050 8.1 Allgemeiner Eindruck Sind die Bewohnerzimmer sauber? Wenn nein, warum nicht ? ja nein ja nein ja nein 2051 2052 2053 2054 2055 2056 2057 2058 2059 Sind die Gemeinschaftsräume, Funktionsräume und Verkehrsflächen sauber (z.B. Geruchsbildung)? 8.2 Verfahrensweisen zur Infektionshygiene 2060 2061 2062 2063 2064 Hygieneplan: 2065 2066 2067 2068 2069 2070 2071 Hygienebeauftragte(r): Gibt es eine(n) Hygienebeauftragte(n) mit spezieller Weiterbildung (s. RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in Heimen“; Empfehlung der DGKH „Leitlinie: Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen)? ja nein 2072 2073 2074 2075 Ist der/die Hygienebeauftragte für diese Tätigkeit ausreichend freigestellt (empfohlen: 10-20%)? ja nein 2076 2077 2078 2079 2080 Ist sichergestellt, dass von den Beschäftigten die für ihren Aufgabenereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene (§ 6 Abs. 1 Nr. 9 LHeimG) eingehalten werden? ja nein Gibt es einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan? Wenn ja, wie? 2081 2082 2083 2084 2085 Erhalten Bewohner/-innen, die teilweise oder vollständig ihre hauswirtschaftliche Versorgung selbst übernehmen, regelmäßige Hygieneunterweisungen? ja nein 2086 _______________________________________________________________________________ 51 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2087 2088 2089 2090 2091 2092 2093 Umsetzung des Hygieneplans: Sind die Grundsätze zur Händehygiene bekannt und werden sie richtig umgesetzt (Empfehlungen der Kommission für Krankenhaus-Hygiene und Infektionsprävention beim RKI zu Händehygiene)? ja nein 2094 2095 2096 Gibt es Schautafeln als Gedächtnisstütze? ja nein 2097 2098 2099 Sind Desinfektionspläne in den Funktionsräumen ausgehängt? ja nein 2100 2101 2102 2103 2104 Sind Hygienesets (Desinfektionsspender; Seifenspender, Einmalpapier, Handtuchspender) in den Funktionsräumen (auch Gemeinschaftsbädern) und bei Bedarf in Bewohnerzimmern vorhanden? ja nein 2105 2106 2107 2108 Stimmen die verwendeten Desinfektionsmittel mit den im Hygieneplan genannten Mitteln überein? ja nein 2109 2110 2111 Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum der eingesetzten Mittel abgelaufen? ja nein 2112 2113 2114 2115 Ist eine Dokumentation der im Hygieneplan geforderten Verrichtungen vorhanden? ja nein 2116 2117 2118 2119 Ist die Dokumentation in Bezug auf die Qualität der Umsetzung und die Verantwortlichkeit nachvollziehbar und aktuell? ja nein 2120 2121 2122 2123 2124 Epidemien und Infektionskrankheiten: Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Epidemien vor? ja nein 2125 2126 2127 2128 Liegen Handlungsanweisungen für den Fall von Infektionskrankheiten (z.B. Norovirus, Grippe) vor? ja nein 2129 Sind diese Handlungsanweisungen allen Mitarbeitenden bekannt? ja nein _______________________________________________________________________________ 52 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2130 2131 2132 2133 2134 2135 Umgang mit Erregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen: Sind die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch Instituts (RKI) und Merkblätter bekannt? ja nein 2136 2137 2138 Sind diese Empfehlungen im Hygieneplan umgesetzt? ja nein 2139 2140 2141 2142 Ist das Personal im Umgang mit diesen Erregern entsprechend und ausreichend geschult? ja nein 2143 IfSG-Belehrung (§§ 42,43 IfSG): Haben alle mit der Zubereitung von Lebensmitteln betrauten Mitarbeiter die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt über den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln erhalten? ja nein 2150 2151 2152 2153 Finden Wiederholungsbelehrungen durch den Arbeitgeber im Abstand von 2 Jahre statt? ja nein 2154 2155 8.3 konkrete Anwendung 2156 2157 2158 2159 2160 Schutzkleidung: Wird Schutzkleidung zur Verfügung gestellt? ja nein 2161 2162 2163 2164 Werden Einmalhandschuhe in passenden Größen zur Verfügung gestellt? ja nein 2165 2166 2167 Wird die Schutzkleidung bewohner- und fallbezogen getragen? ja nein 2168 2169 2170 Wie oft wird die Schutzkleidung gewechselt (mind. 1x täglich bzw. bei Verunreinigung sofort)? 2144 2145 2146 2147 2148 2149 2171 _______________________________________________________________________________ 53 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2172 2173 2174 2175 2176 Personalhygiene: 2177 2178 2179 2180 2181 2182 Gemeinschaftsbad: Gibt es eine Personaltoilette/einen Händewaschplatz mit Hygieneset? ja nein ja nein 2183 2184 2185 2186 Ist beim Aufhängen ein ausreichender Abstand zwischen Waschhandschuh und Handtuch gewährleistet, damit diese sich nicht gegenseitig kontaminieren? ja nein 2187 2188 2189 Ist das Mobiliar feuchtraumgeeignet? ja nein 2190 2191 2192 Wird das Gemeinschaftsbad zweckentfremdet? (Lager, Wäsche, etc.) ja nein 2193 2194 2195 2196 Erfolgt die hygienische Aufbereitung der Badewanne und aller erforderlichen Hilfsmittel nach jedem/jeder Bewohner/-in? ja nein 2197 2198 2199 2200 2201 2202 Wäscheversorgung: ja nein 2203 2204 2205 2206 2207 2208 2209 (Hinweis: Bei eigener Wäscherei entsprechende Information beim Gesundheitsamt einholen.) Sind bei Bewohner/-innen, die teilweise oder vollständig ihre Wäscheversorgung selbst übernehmen, Vorkehrungen getroffen, die eine mit einem durchschnittlichen Privathaushalt vergleichbare Hygienesituation sicherstellen? ja nein 2210 2211 2212 Bei Fremdvergabe: Ist eine Zertifizierung vorhanden? ja nein 2213 2214 2215 2216 Bettenhygiene: ja nein Werden die Pflegeartikel (z.B. Kamm, Bürste, Handtücher, Rasierapparat, Nagelschere, Zahnbürste) bewohnerbezogen aufbewahrt? Ist in Bereichen, die einer zentralen Wäscheversorgung unterliegen, eine durchgängige Trennung reiner und unreiner Wäsche sichergestellt? Werden die Matratzen nach jedem Bewohnerwechsel ersetzt und/oder aufbereitet? _______________________________________________________________________________ 54 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2217 2218 2219 2220 2221 Wenn nein, sind die Matratzen mit einem Rundumschutz versehen, der einen verdeckten Reißverschluss hat, wasserundurchlässig, urin- und blutbeständig, atmungsaktiv sowie milben-, viren- und bakterienabweisend ist? ja nein 2222 2223 2224 Wenn ja, wird der Rundumschutz nach jedem Bewohnerwechsel desinfiziert? ja nein 2225 2226 2227 2228 2229 Werden die Kopfkissen, Einziehdecken nach jedem Bewohner/-innen-wechsel regelmäßig einem Desinfektionsverfahren oder desinfizierenden Waschverfahren unterzogen? ja nein 2230 Unreinraum: ja nein Ist die Haltung von Tieren in der Einrichtung gestattet? ja nein 2241 2242 2243 Wenn ja, ist diese im Hygieneplan geregelt? ja nein 2244 2245 2246 Und wird dies entsprechend umgesetzt? ja nein 2247 Abfall: Gibt es geschlossene handberührungsfreie Mülleimer (Treteimer)? ja nein Sind stichsichere verschließbare Kanülenabwurfbehälter vorhanden? ja nein 2231 2232 2233 2234 2235 2236 2237 2238 2239 2240 2248 2249 2250 2251 2252 2253 2254 Wird der Nachweis erbracht, dass die chemische bzw. thermische Desinfektion der Fäkalienspüle gewährleistet ist? Tierhaltung: 2255 _______________________________________________________________________________ 55 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2256 9. Verpflegung/Hauswirtschaftliche Versorgung 2257 2258 2259 2260 2261 2262 2263 2264 2265 2266 2267 2268 2269 2270 2271 2272 2273 2274 2275 2276 2277 9.1 Verpflegung Die Mahlzeiten werden: l Die Mahlzeiten werden: - individuell eingenommen. - in einem Zeitkorridor angeboten. - zu festen Zeiten eingenommen. - von Bewohner/-innen selbst zubereitet. - in den Wohngruppen unter Einbeziehung der Bewohner/-innen zubereitet. - zentral im Heim hergestellt. - fertig angeliefert und im Heim ausgegeben. 2278 2279 Fördert das Versorgungssystem die vorhandenen Ressourcen der Bewohner/-innen? 2280 ____________________________________________________ 2281 2282 2283 2284 2285 2286 2287 2288 2289 2290 2291 - im eigenen Zimmer / Appartement. - in einem gemeinsamen Speiseraum gemeinsam mit anderen eingenommen bzw., - Bewohner/-innen können entsprechend eigener Kompetenzen und Wünschen zwischen beiden Alternativen wählen. ja nein Bei der Einnahme von Mahlzeiten werden: - die Bewohner/-innen entsprechend ihres individuellen Bedarfes angemessen unterstützt. Wird darauf geachtet, dass von den an der Speisenversorgung beteiligten Bewohner(n)/-innen keine bekannten gesundheitlichen Gefährdungen ausgehen? 2292 2293 2294 2295 2296 2297 2298 Der Speiseplan wird: - nach einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung von den Bewohner/-innen selbst gestaltet. - gemeinsam mit Bewohner/-innen gestaltet. - von Seiten des Hauses vorgegeben. 2299 2300 2301 Bestehen beim Speise- und Getränkeangebot Wahlmöglichkeiten? ja l ja ja ja ja nein ll nein nein nein nein _______________________________________________________________________________ 56 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2302 2303 2304 2305 Wird die kostenlose Getränkeversorgung (z. Bsp. Tee, Kaffee, Mineralwasser, Fruchtsaftgetränke) sichergestellt? ja nein 2306 2307 2308 2309 Wird die Essensversorgung in ausreichend und individuell abgestimmten Portionsgrößen entsprechend den Wünschen der Bewohner/-innen sichergestellt? ja nein 2310 2311 2312 2313 Ist die Ernährung dem Gesundheitszustand angepasst? (Diäten, Ausgewogenheit, etc.) ja nein 2314 2315 2316 2317 Hat der/die Bewohner/-in die Möglichkeit, jederzeit eine Zwischenmahlzeit einzunehmen? ja nein 2318 2319 2320 Erfolgt ein sach- und fachgerechter Umgang bei Sondenernährung? ja nein 2321 2322 2323 2324 Wird bei Hitze das Ernährungsangebot und der ggf. erhöhte Bedarf an Flüssigkeit und Elektrolyten angepasst? ja nein 2325 2326 2327 2328 2329 Werden bei der Essensversorgung kulturelle und religiöse Bedürfnisse (z.B. Speisenangebot an Festtagen, regionale Küche, Saisongerichte) berücksichtigt? ja nein 2330 2331 2332 2333 Ist eine Tischkultur vorhanden (saubere Tische, Tischdecke, Dekoration, etc.)? ja nein 2334 2335 2336 2337 2338 2339 2340 2341 2342 Der Lebensmitteleinkauf erfolgt: - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt, - und ggfls. begleitet werden. - über eine zentral organisierte Versorgung. ja ja ja nein nein nein 2343 _______________________________________________________________________________ 57 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2344 2345 2346 2347 2348 2349 2350 2351 2352 2353 2354 2355 2356 9.2 Hauswirtschaftliche Versorgung 2357 Wäscheversorgung: 2358 2359 2360 2361 Einkauf: Einkäufe (Möbel, Kleidung, Unterhaltung, etc.) erfolgen: - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt, - und ggfls. begleitet werden. - stellvertretend für die Bewohner/-innen. ja ja ja Wird Schmutzwäsche fachgerecht gesammelt? 2362 2363 2364 2365 2366 2367 2368 2369 2370 2371 2372 2373 2374 2375 2376 2377 2378 2379 2380 2381 2382 2383 2384 2385 2386 Versorgung der Bewohnerwäsche erfolgt: 2387 2388 2389 Bei zentraler Wäscheversorgung: Ist die Wäsche gekennzeichnet? - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt werden. - durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung. - durch eine externe Wäscherei. nein nein nein ja nein ja ja ja nein nein nein ja ja ja nein nein nein Versorgung der Flachwäsche erfolgt: - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt werden. - durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung. - durch eine externe Wäscherei. l l Versorgung der kontaminierte Wäsche erfolgt: - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt werden. - durch zentrale Wäschepflege innerhalb der Einrichtung. - durch eine externe Wäscherei. ja ja ja ja nein nein nein nein _______________________________________________________________________________ 58 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2390 2391 2392 2393 Reinigung: Sind die Bewohnerzimmer sauber? Wenn nein, warum nicht? ja nein ja nein 2394 2395 2396 2397 2398 2399 2400 2401 2402 2403 2404 2405 2406 2407 2408 2409 2410 2411 Sind die Gemeinschaftsräume, Funktionsräume und Verkehrsflächen sauber (z.B. Geruchsbildung)? Die Reinigung der privaten Räume (Zimmer / Appartements der Bewohner/-innen) erfolgt: - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt werden. - durch Betreuungspersonal. - durch eigenes Reinigungspersonal. - durch Fremdfirmen. Sind Reinigungsintervalle festgelegt? 2412 2413 2414 Wie ist Reinigung im Akutfall organisiert? 2415 2416 2417 2418 2419 2420 2421 2422 2423 2424 2425 2426 Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und Verkehrsflächen erfolgt: 2427 2428 2429 2430 2431 Wie ist Reinigung im Akutfall organisiert? 2432 2433 2434 Sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel vor unberechtigtem Zugriff geschützt? - durch Bewohner/-innen, die bei Bedarf im Rahmen einer einer individuellen Eingliederungs- oder Begleitplanung hierbei systematisch unterstützt werden. - durch Betreuungspersonal. - durch eigenes Reinigungspersonal. - durch Fremdfirmen. Sind Reinigungsintervalle festgelegt? ja ja ja ja nein nein nein nein ja nein ja ja ja ja nein nein nein nein ja nein ja nein _______________________________________________________________________________ 59 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2435 2436 2437 2438 2439 2440 2441 2442 2443 2444 2445 Anhang 2446 2447 2448 2449 2450 2451 2452 2453 2454 2455 2456 2457 2458 2459 2460 2461 Rechtsgrundlagen: Als Arbeitshilfe wurde nachfolgend eine Sammlung von Rechtsgrundlagen, Richtlinien und weiteren einschlägigen Arbeitshilfen zusammengestellt. Der Zweck des Landesheimgesetzes ist es eine dem allgemeinen Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, sind neben den gesetzlichen Grundlagen weitere einschlägige Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen heranzuziehen. Nachfolgend werden die für die Heimbegehungen aktuell relevanten Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Standards, Leitlinien und Empfehlungen aufgelistet: - Heimgesetz für Baden-Württemberg SGB XI SGB XII Landespflegegesetz Infektionsschutzgesetz Apothekengesetz Landesnichtraucherschutzgesetz Landesheimbauverordnung Landesheimmitwirkungsverordnung Heimpersonalverordnung des Bundes Biostoffverordnung Landesbauordnung Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung _______________________________________________________________________________ 60 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2462 2463 2464 2465 2466 2467 2468 2469 2470 2471 2472 2473 Berufsgenossenschaftliche Richtlinien 2474 2475 2476 2477 2478 2479 2480 2481 2482 2483 2484 2485 2486 2487 2488 2489 2490 2491 2492 2493 2494 2495 2496 2497 Nationale Expertenstandards des Deutschen Netzwerks zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP): 2498 2499 2500 2501 2502 2503 2504 2505 2506 2507 2508 2509 Empfehlungen und Leitlinien Richtlinien sind von Institutionen veröffentlichte Regeln des Handelns und Unterlassens, die dem Einzelnen einen gewissen Ermessensspielraum einräumen. Ihre Nichtbeachtung kann Sanktionen nach sich ziehen. Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (BGR 250/ TRBA 250) – Anlage zum Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vom 11.12.2008; Az: 34-5031.3.11; Waschen von Arbeitskleidung Eine ähnliche Verbindlichkeit wie Richtlinien haben Standards, die als normative Vorgaben bezüglich der Erfüllung von Qualitätsanforderungen verstanden werden. Die Beachtung des aktuellen Erkenntnisstands ist von Bedeutung, da Pflegefehler durch Nichtbeachtung zu haftungsrechtlichen Folgen führen können. Nach § 113a Abs. 1 SGB XI tragen Expertenstandards für ihren jeweiligen Themenbereich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. Die im Bundesanzeiger veröffentlichten Expertenstandards sind für alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen verbindlich. Dabei handelt es sich bisher um folgende: Expertenstandard Dekubitusprophylaxe Expertenstandard Entlassungsmanagement Expertenstandard Schmerzmanagement bei akuten oder tumorbedingten chronischen Schmerzen Expertenstandard Sturzprophylaxe Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz in der Pflege Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege Weitere Expertenstandards sollen in naher Zukunft veröffentlicht werden. Eine Aktualisierung der bestehenden ist spätestens alle 5 Jahre vorgesehen. Empfehlungen dienen mit ihren Inhalten der umfassenden Information und Aufklärung. Sie sind nützlich für die Urteilsbildung über den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse. Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen über angemessene Vorgehensweisen bei speziellen Problemstellungen. Sie lassen einen Entscheidungsspielraum. In begründeten Einzelfällen kann von der Leitlinie abgewichen werden. Eckpunkte der Bundesärztekammer für die Reanimation 2006 basierend auf den ERC-Leitlinien für die Wiederbelebung 2006 Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI); insbesondere: - Infektionsprävention in Heimen; 2510 - Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen; 2511 - Händehygiene; 2512 - Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen Pneumonie 2513 2514 - Empfehlungen zu Präventions- und Kontrollmaßnahmen bei Bewohnern mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza in Heimen _______________________________________________________________________________ 61 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg 2515 2516 2517 2518 2519 Empfehlungen DGKH (Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.), insbesondere - Sektion Pflege, Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht - Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken - und Altenpflege / Rehabilitation“, Leitlinie: Hygienebeauftragte(r) in Pflegeeinrichtungen 2520 2521 2522 2523 2524 2525 2526 2527 2528 2529 2530 2531 2532 2533 2534 Sonstige relevante Arbeitshilfen 2535 2536 2537 2538 2539 Die Auflistung ist vor allem vor dem Hintergrund der sich stetig weiterentwickelnden pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse nicht abschließend und bedarf der ständigen Aktualisierung und Weiterführung. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg ist daher für Anregungen und Ergänzungen dankbar. MDK „Grundlagen der Qualitätsprüfung“ Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 11.12.2008 Az: 34-5031.3-11; Waschen der Arbeitskleidung der Pflegemitarbeiter Erlass des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 23.01.2008 Az: 34-5031.3-11; Weiterverwendung der Medikamente von Verstorbenen Erlasse des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren BadenWürttemberg vom 05.09.1986 Az: V/3-7329.1.6; 14.12.1988 Az: IV/3-7329.1.6; 19.02.1990 Az: 44-7329.1.6; 26.01.2004 Az: 44-5031.3-14, 23.01.2006 Az: 44-5031.3-14 und 28.04.2006 Az: 44-5031.3-14; Spendenannahme DIN 58953, 7-10 „Sterilgutversorgung“ _______________________________________________________________________________ 62