Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Fachgruppe Außenbeziehungen Begleitausschuss zu dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) KONZEPTPAPIER Konferenz zum Thema "Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Rolle der Zivilgesellschaft" Datum/Uhrzeit 3. März 2014, 9.00 - 16.30 Uhr Sitzungssaal VM3, EWSA Brüssel Arbeitssprachen: DE / EN / ES / IT HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG Eine der zentralen Aufgaben der EU bei ihren Beziehungen zu den Drittstaaten ist es, die Demokratie und die Menschenrechte zu fördern und zu unterstützen. Das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist eines der zentralen Instrumente der EU für die Erfüllung dieser Aufgabe. Beim neuen EIDHR wird der Rolle (lokaler) Organisationen der Zivilgesellschaft großes Gewicht gegeben, und zwar nicht nur bezüglich der Überwachung der Lage der Menschenrechte in ihren Ländern, sondern auch bei der Förderung eines Umfelds, das einem politischen Wandel mit Blick auf die Menschenrechte förderlich ist. Seine Programmplanungsgrundsätze spiegeln auch den ergänzenden Charakter dieses Instruments für die geografischen und thematischen außenpolitischen Instrumente der EU wider. Einem wichtigen Aspekt wird indes zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt: der Position und dem Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte neben dem der zivilen und politischen Rechte. Der EWSA empfiehlt daher mit Nachdruck, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte bei den Prioritäten der Programmplanung des EIDHR gebührend zu berücksichtigen. Der EWSA als die institutionelle Vertretung der zivilgesellschaftlichen Akteure organisiert diese Konferenz, um die Position und Bedeutung sowie den Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im breiteren Kontext der universellen Menschenrechte zu erörtern. EESC-2014-00866-00-00-TCD-TRA (EN) PF/hj …/… -2- Zentrale Botschaften Das Menschenrechtsmodell der EU basiert auf zentralen Rechten wie Demokratie, Gleichstellung der Bürger und Wahrung der universellen Menschenrechte einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Insbesondere Rechte wie das Recht auf Gesundheit, Bildung und Wohnung sind Bereiche, bei denen sich auf die Menschenrechte zugeschnittene Instrumente und Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit überlappen und gegenseitig ergänzen. Zivilgesellschaftliche Organisationen - vor allem auf Basisebene - sind Motoren positiver Veränderungen bezüglich der Wahrung und Umsetzung der Menschenrechte einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Die Tatsache, dass es keine Rangfolge der universellen Menschenrechte gibt - die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind genauso wichtig wie die politischen und staatsbürgerlichen Rechte - sollte sich in den politischen Prioritäten des EIDHR widerspiegeln. Ziele Ziel ist es, Empfehlungen bezüglich der Prioritäten und ihrer Berücksichtigung in den einschlägigen Politikbereichen und Instrumenten der EU auszusprechen, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besser zu verankern. Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass sich die verschiedenen Bereiche der EU-Außenpolitik (insbesondere geographische und thematische Entwicklungsprogramme) und die Aktionen des EIDHR ergänzen. Erwartete Ergebnisse Der EIDHR Begleitausschuss geht davon aus, nach der Konferenz Empfehlungen bezüglich der Umsetzung in den einschlägigen Politikbereichen und Instrumenten der EU vorlegen zu können, damit die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besser verankert werden. Struktur Die Konferenz ist in drei thematische Sitzungen untergliedert: 1. Position und Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Kontext der universellen Menschenrechte; 2. Stärkung der bestehenden Verbindungen zwischen dem EIDHR und den EUEntwicklungsinstrumenten mit Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und der Gleichstellung von Frau und Mann; 3. Die Rolle der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsaktivisten bei der Förderung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit: Der Fall Russlands. Um eine Debatte in Gang zu bringen, werden die Redner und Podiumsteilnehmer gebeten, ihre Beiträge kurz und bündig zu halten und anregende Fragen aufzugreifen, die zu einer lebhaften Diskussion mit dem Publikum führen. Redner In jedem thematischen Bereich wird sich ein Hauptredner mit Expertenwissen im jeweiligen thematischen Bereich an das Publikum wenden. Die Podiumsteilnehmer - Wissenschaftler, Politiker, EU-Beamte, Vertreter von NGO oder Praktiker - werden gebeten, das Impulsreferat aus ihrer Perspektive und Erfahrung zu bewerten. EESC-2014-00866-00-00-TCD-TRA (EN) PF/hj …/… -3- Teilnehmer Zielpublikum der Konferenz sind zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit tätige NGO, EU-Beamte, Mitglieder des Europäischen Parlaments, "Denkfabriken", Wissenschaftler und andere Interessenträger. Angestrebt wird eine Teilnehmerzahl von ca. 80 - 100 Personen. Weiterverfolgung Die Ergebnisse der Konferenz werden einem breiteren Netz von Fachkreisen, Beamten und Praktikern im Bereich der EU-Außenbeziehungen zugeleitet. Ansprechpartner in der Fachgruppe REX des EWSA Else BOONSTRA, Verwaltungsrätin, [email protected], Tel.: 02/546 8290 Maria Josefa ARGÜELLES, Assistentin, [email protected], Tel.: 02/546 8369 _____________ EESC-2014-00866-00-00-TCD-TRA (EN) PF/hj