Konferenzvermerk zum Thema Wirtschaftliche, soziale

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Europäischer Wirtschafts- und
Sozialausschuss
Fachgruppe Außenbeziehungen
Begleitausschuss zu dem
Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
KONZEPTPAPIER
Konferenz zum Thema "Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und die Rolle der
Zivilgesellschaft"
Datum/Uhrzeit
3. März 2014, 9.00 - 16.30 Uhr
Sitzungssaal VM3, EWSA
Brüssel
Arbeitssprachen:
DE / EN / ES / IT
HINTERGRUND UND BEGRÜNDUNG
Eine der zentralen Aufgaben der EU bei ihren Beziehungen zu den Drittstaaten ist es, die Demokratie
und die Menschenrechte zu fördern und zu unterstützen. Das europäische Instrument für Demokratie
und Menschenrechte (EIDHR) ist eines der zentralen Instrumente der EU für die Erfüllung dieser
Aufgabe.
Beim neuen EIDHR wird der Rolle (lokaler) Organisationen der Zivilgesellschaft großes Gewicht
gegeben, und zwar nicht nur bezüglich der Überwachung der Lage der Menschenrechte in ihren
Ländern, sondern auch bei der Förderung eines Umfelds, das einem politischen Wandel mit Blick auf
die Menschenrechte förderlich ist. Seine Programmplanungsgrundsätze spiegeln auch den
ergänzenden Charakter dieses Instruments für die geografischen und thematischen außenpolitischen
Instrumente der EU wider.
Einem wichtigen Aspekt wird indes zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt: der Position und dem
Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte neben dem der zivilen und
politischen Rechte. Der EWSA empfiehlt daher mit Nachdruck, die wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte bei den Prioritäten der Programmplanung des EIDHR gebührend zu
berücksichtigen.
Der EWSA als die institutionelle Vertretung der zivilgesellschaftlichen Akteure organisiert diese
Konferenz, um die Position und Bedeutung sowie den Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte im breiteren Kontext der universellen Menschenrechte zu erörtern.
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Zentrale Botschaften
Das Menschenrechtsmodell der EU basiert auf zentralen Rechten wie Demokratie, Gleichstellung der
Bürger und Wahrung der universellen Menschenrechte einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte. Insbesondere Rechte wie das Recht auf Gesundheit, Bildung und Wohnung
sind Bereiche, bei denen sich auf die Menschenrechte zugeschnittene Instrumente und Instrumente der
Entwicklungszusammenarbeit überlappen und gegenseitig ergänzen. Zivilgesellschaftliche
Organisationen - vor allem auf Basisebene - sind Motoren positiver Veränderungen bezüglich der
Wahrung und Umsetzung der Menschenrechte einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte. Die Tatsache, dass es keine Rangfolge der universellen Menschenrechte gibt - die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sind genauso wichtig wie die politischen und
staatsbürgerlichen Rechte - sollte sich in den politischen Prioritäten des EIDHR widerspiegeln.
Ziele
Ziel ist es, Empfehlungen bezüglich der Prioritäten und ihrer Berücksichtigung in den einschlägigen
Politikbereichen und Instrumenten der EU auszusprechen, um die wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechte besser zu verankern. Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass sich die
verschiedenen Bereiche der EU-Außenpolitik (insbesondere geographische und thematische
Entwicklungsprogramme) und die Aktionen des EIDHR ergänzen.
Erwartete Ergebnisse
Der EIDHR Begleitausschuss geht davon aus, nach der Konferenz Empfehlungen bezüglich der
Umsetzung in den einschlägigen Politikbereichen und Instrumenten der EU vorlegen zu können,
damit die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte besser verankert werden.
Struktur
Die Konferenz ist in drei thematische Sitzungen untergliedert:
 1. Position und Stellenwert der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte im Kontext
der universellen Menschenrechte;
 2. Stärkung der bestehenden Verbindungen zwischen dem EIDHR und den EUEntwicklungsinstrumenten mit Schwerpunkt auf den wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Rechten und der Gleichstellung von Frau und Mann;
 3. Die Rolle der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsaktivisten bei der Förderung von
Demokratie und Rechtstaatlichkeit: Der Fall Russlands.
Um eine Debatte in Gang zu bringen, werden die Redner und Podiumsteilnehmer gebeten, ihre
Beiträge kurz und bündig zu halten und anregende Fragen aufzugreifen, die zu einer lebhaften
Diskussion mit dem Publikum führen.
Redner
In jedem thematischen Bereich wird sich ein Hauptredner mit Expertenwissen im jeweiligen
thematischen Bereich an das Publikum wenden. Die Podiumsteilnehmer - Wissenschaftler, Politiker,
EU-Beamte, Vertreter von NGO oder Praktiker - werden gebeten, das Impulsreferat aus ihrer
Perspektive und Erfahrung zu bewerten.
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Teilnehmer
Zielpublikum
der
Konferenz
sind
zivilgesellschaftliche
Organisationen,
Menschenrechtsorganisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit tätige NGO, EU-Beamte,
Mitglieder des Europäischen Parlaments, "Denkfabriken", Wissenschaftler und andere
Interessenträger. Angestrebt wird eine Teilnehmerzahl von ca. 80 - 100 Personen.
Weiterverfolgung
Die Ergebnisse der Konferenz werden einem breiteren Netz von Fachkreisen, Beamten und Praktikern
im Bereich der EU-Außenbeziehungen zugeleitet.
Ansprechpartner in der Fachgruppe REX des EWSA
Else BOONSTRA, Verwaltungsrätin, [email protected], Tel.: 02/546 8290
Maria Josefa ARGÜELLES, Assistentin, [email protected], Tel.: 02/546 8369
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