STUDIENGANG INFORMATIONSRECHT Haardtring 100 · Gebäude A12 · 64295 Darmstadt Studiengangsleitung: Prof. Dr. Rainer Erd A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738 [email protected] Sprechstunde: nach Vereinbarung Vertretung: Prof. Dr. Thomas Wilmer A 12, Raum 308, Telefon: (0 61 51) 16 - 8737 [email protected] Sprechstunde: Donnerstag 13:00 – 14:00 Uhr Vorsitzende Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Diana D. Chiampi Ohly, LL.M. (Duke), Attorney-at-Law (New York) A 12, Raum 307, Telefon: (06151) 16 - 8502 [email protected] Sprechstunde: Dienstag 12:15 – 13:00 Uhr Vertretung Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Rainer Erd A 12, Raum 307, Telefon: (0 61 51) 16 - 8738 [email protected] Sprechstunde: nach Vereinbarung Technische Administration: Boris Zerbst A 12, Raum 305, Telefon: (0 61 51) 16 - 8744 [email protected] Sekretariat: Nicole Steinberg A12, Raum 306, Telefon: (0 61 51) 16 - 8748 [email protected] Sprechzeiten: Montag: 10:00 – 11:00 Uhr Dienstag / Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr Mittwoch: 10:00 – 11:00 Uhr Freitag: geschlossen BPS-Beauftragte: Nicole Steinberg A12, Raum 306, Telefon: (0 61 51) 16 - 8748 [email protected] Sprechzeiten: Montag: 10:00 – 11:00 Uhr Dienstag / Donnerstag: 11:30 – 12:30 Uhr Mittwoch: 10:00 – 11:00 Uhr Freitag: geschlossen weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Informationsrecht: www.fbsuk.h-da.de/irecht www.irecht.h-da.de FACHBEREICH GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN UND SOZIALE ARBEIT Dekanat: 64295 Darmstadt, Haardtring 100, Geb. A12 Telefon: (0 61 51) 16 - 8731, Fax: 16 - 8925 Prof. Dr. Achim Schröder (Dekan) [email protected] Prof. Dr. Martin Führ (stv. Dekan) [email protected] Prof. Dr. Ulrike Teubner (Studiendekanin) [email protected] Sprachenprogramm: Leitung Sprachenzentrum: Dr. Ruth Tobias A12, Raum 405, Telefon: (0 61 51) 16 - 8740 [email protected] Sprechzeiten: Mittwoch, 10.00 – 11.30 Uhr Sekretariat: Stephanie Bittner A12, Raum 404, Telefon: (0 61 51) 16 - 8739 [email protected] Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch 15.00 – 17.00 Uhr weitere Informationen und aktuelle Hinweise zum Studiengang Informationsrecht: www.fbsuk.h-da.de/irecht www.irecht.h-da.de verantwortlich: Prof. Dr. Rainer Erd Redaktion: Nicole Steinberg 1 Inhaltsverzeichnis Seite I. Der Studiengang Informationsrecht 1. Allgemeine Hinweise 3 2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht) 7 3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht) 8 4. Lehrende im Studiengang Informationsrecht 9 II. Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht 1. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester 10 2. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester 11 3. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester 12 4. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im ersten Semester 13 5. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im dritten Semester 17 6. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im siebten Semester 23 2 I. Der Studiengang Informationsrecht 1. Allgemeine Hinweise Die Hochschule Darmstadt bietet seit dem Wintersemester 2001 einen neuen Studiengang "Informationsrecht" an. Es ist das erste Mal, dass an einer deutschen Hochschule ein Diplom in Informationsrecht erworben werden kann. Mit dem neuen Studienangebot reagiert die Hochschule Darmstadt auf die zunehmende Nachfrage der Internet- und Medienwirtschaft nach juristischer Kompetenz in nationalen und internationalen Rechtsfragen des Internet und der Digitalisierung. Der Studiengang reflektiert die Interessen von Studierenden, die zunehmend eine Beschäftigung in der Internetwirtschaft suchen und die Bedürfnisse von Institutionen wie international tätigen Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfern, Software-Entwicklern, Produzenten von Multimediaprodukten und anderen Unternehmen der Medienwirtschaft, Service- und Contentprovidern. Die zunehmende Zahl von Firmen in der Internetwirtschaft und die Rechtsfragen der Digitalisierung allgemein haben zu einer größer werdenden Nachfrage nach Informationsjuristen geführt. Im Studiengang Informationsrecht werden folgende Gebiete unter Einbeziehung europäischer und internationaler Aspekte vermittelt: Ziele und Inhalte Ziele und Inhalte des Studiengangs Informationsrecht werden vom Berufsbild des anwendungsorientierten Informationsjuristen bestimmt. Die Studierenden sollen lernen, rechtliche Probleme der Informationswirtschaft insbesondere in den folgenden Bereichen zu erlernen: Bei der Produktion, Verteilung und Verwendung digitaler Güter. Erkennen von Rechtsfragen und -probleme des elektronischen Fernabsatzes von Waren und Dienstleistungen auf nationaler und internationaler Ebene sowie des Verbraucherschutzes. Konflikten durch Vertragsgestaltung vorzubeugen und gegebenenfalls bei ihrer Lösung beratend mitzuwirken. AGB-feste Lizenzverträge im Bereich des Medien- und IT-Rechts zu entwickeln. Sie erwerben dazu allgemeines juristisches Grundlagenwissen, Spezialkenntnisse im Informationsrecht, sprachliche, technische, ökonomische, soziale und kommunikative Kompetenzen. Das Studium vermittelt die entsprechenden fachlichen Kenntnisse und Methoden einschließlich verhandlungssicherem Englisch, bereitet auf das berufliche Tätigkeitsfeld vor, leitet wissenschaftlich-kritisches Denken mit fachübergreifenden Bezügen an und läßt Raum für die selbständige Vorbereitung und Vertiefung des Stoffes. Im Grundstudium erwerben die Studierenden vor allem die erforderlichen juristischen, technischen, ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Grundlagenkenntnisse sowie qualifizierte Kenntnisse in Englisch. Das Hauptstudium dient vorwiegend der Vertiefung der informationsrechtlichen und rechtssprachlichen Kenntnisse, der Vermittlung des angloamerikan. Rechts im Bereich des geistigen Eigentums und gewerblichen Rechtsschutzes sowie der praxisbezogenen Ausbildung durch Projektarbeit und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Die juristischen Schwerpunkte des Studiengangs Informationsrecht liegen in den Bereichen geistiges und gewerbliches Eigentum, E-Commerce, Medienund Kommunikationsrecht und Datenschutz. Im Einzelnen gehören folgende Themen zur Ausbildung: 3 Recht: Grundlagen Einführung in das Recht Methodische und gesellschaftliche Grundlagen des Rechts Verfassungsrecht I (Grundrechte) Handels- und Wirtschaftsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Strafrecht und Providerhaftung Recht: Allgemeine Schwerpunkte Rechtliche Grundlagen des Internet Datenschutzrecht Softwarerecht Medien - und Telekommunikationsrecht Wirtschaftsrecht in der EU Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem Recht: Geistiges und Gewerbliches Eigentum, Urheberrecht Geistiges und gewerbliches Eigentum - Überblick Urheberrecht I und II Markenrecht I und II Grundzüge des Patentrechts Recht: Europäisches, ausländisches und internationales Recht Verfassungsrecht II (Recht der Europäischen Gemeinschaften) Trademark Law (US Law, in englischer Rechtssprache) Patent and Copyright Law (US Law, in englischer Rechtssprache) Rechtsdurchsetzung und Prozessrecht Recht: Wahlpflichtfächer Im Lauf des Studiums sind acht Wahlpflichtscheine zu erwerben, bei denen nach dem vorläufigen Katalog aus folgenden Themen ausgewählt werden kann: Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Outsourcing, EDVVertragsgestaltung, Demokratie im Netz, Einführung in die Rechtsgeschichte, Einführung in die Rechtsphilosophie, Globalisierung und nationale Rechtsordnungen, Internationale Aspekte des Informationszeitalters, rechtliche Aspekte der Firmengründung, Rechtsdurchsetzung, Strafrecht, Verfassungsrecht/Staatsorganisation, Verhaltenssteuerung durch Recht, Werberecht. 4 Informatik Informatische Grundlagen des Internet I und II Datensicherheit I und II Wirtschaft Grundlagen der Netzwirtschaft Der Informationsmarkt I und II Sozial- und Kulturwissenschaften Im Lauf ihres Studiums müssen die Studierenden insgesamt sechs Scheine aus dem allgemeinen Wahlpflicht-Angebot des Studienbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften erwerben. Vier davon können durch Sprachenscheine in der zweiten Fremdsprache ersetzt werden, die zum Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats in Französisch oder Spanisch genutzt werden müssen. Sprachen In Englisch muss am Ende des dritten Semesters ein europäisches Sprachenzertifikat erworben werden. Im Grundstudium sind folgende Veranstaltungen zu belegen: English I (Refreshment) Business English Englische Rechtssprache Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international anerkannten, vom Europarat festgelegten Niveaustufenbeschreibung). Als zweite Fremdsprache kann wahlweise Französisch oder Spanisch belegt werden. Auch hier ist der Erwerb eines europäischen Sprachenzertifikats möglich (Niveaustufe B 1). Projekte Im Lauf des Studiums werden insgesamt vier praxisbezogene Projektthemen bearbeitet, die interdisziplinär betreut werden. Hier einige Beispiele aus veranstalteten Projekten: Digital Rights Management Datenschutzsichere Gestaltung von Homepages EVB-IT-Verträge Freeware, Shareware, Open Source IT-Verträge von KMUs in Brasilien Produktpiraterie in China 5 Abschluss Der Studiengang Informationsrecht wird nach acht Semestern mit einem Diplom abgeschlossen (Diplom-Informationsjurist/in). Ein berufspraktisches Semester ist im fünften Studiensemester vorgesehen. Es soll nach Möglichkeit im englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Ausland durchgeführt werden. Anstelle des Praktikums kann auch ein Auslandssemester an einer Hochschule in den genannten Ländern anerkannt werden. Zulassungsvoraussetzungen Informationsrecht ist ein NC-Studiengang mit einer Aufnahmequote von 35 Studierenden. Wegen der Einzelheiten zu Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulationsfristen informieren Sie sich bitte auf der Homepage der h_da: www.h-da.de. Auf den Seiten 7 und 8 finden Sie eine Übersicht über die Lehrveranstaltungen. Mit Ausnahme der unter „Recht (WP-Katalog A)“ ausgewiesenen Veranstaltungen sind die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums Pflichtveranstaltungen. Am Ende des dritten Semesters ist ein europäisches Sprachenzertifikat in Englisch zu erwerben (English for Business Purposes oder gleichwertig, Niveaustufe B 2 der international anerkannten, vom Europarat festgelegten Niveaustufenbeschreibung). Das 5. Semester ist ein berufspraktisches Studiensemester, im 8. Semester wird die Diplomarbeit geschrieben. 6 2. Lehrveranstaltungen im Grundstudium (Übersicht) Grundstudium a) Pflichtbereich Recht des E-Commerce I, II, Einführung in das Recht III Verfassungsrecht I: Grundrechte Verfassungsrecht II: Recht der Europäischen Gemeinschaften Handels- und Wirtschaftsrecht Allgemeines Verwaltungsrecht Rechtliche Grundlagen des Internet I, II Informatische Grundlagen des Internet Datenschutzrecht Urheberrecht I, II Geistiges und gewerbliches Eigentum Wirtschaftsrecht in der EU Grundlagen der Netzwirtschaft Der Informationsmarkt I, II Die Informationsgesellschaft Projektarbeit Thema 1 Englisch I (Refreshment) Business English Englische Rechtssprache b) Wahlpflichtbereich WP-Katalog A: Recht WP-Katalog B: SuK oder 2. Fremdsprache Summe 1. Semester SWS 4 2 2 V/Ü V V 2. Semester SWS _________ 4 V/Ü 2 2 V/Ü 4 V/Ü 2 2 V V 2 2 V 3. Semester SWS 4 V/Ü 2 2 V V 2 V 2 6 V Pj 2 Sem 4 2 V V V 2 V/Ü 4 2 V/Ü V 2 2 V Ü Sem 2 2 V 24 Sem 2 2 V V 24 26 Abkürzungen: SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar 7 3. Lehrveranstaltungen im Hauptstudium (Übersicht) (5. Semester: Berufspraktisches Semester; 8. Semester: Diplomarbeit) Hauptstudium 4. Semester 6. Semester 7. Semester SWS SWS SWS a) Pflichtbereich Grundzüge des Patentrechts Markenrecht I, II Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet Methodische & gesellschaftliche Grundlagen des Rechts Einführung in das angloamerikanische Rechtssystem Datensicherheit I, II Medien- und Telekommunikationsrecht Trademark Law Patent and Copyright Law Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung Projektarbeit Thema 2-4 b) Wahlpflichtbereich WP-Katalog A: Recht WP-Katalog B: SuK oder 2. Fremdsprache WP-Katalog C: Englisch Summe 2 2 2 V V 2 V 2 4 V V/Ü V 2 V 2 V 2 2 V V 2 V 6 Pj 6 Pj 8 Pj 2 V 2 V 4 2 V V 4 2 V Sem 2 Sem 2 Sem 2 Sem 24 22 22 Abkürzungen: SuK: Sozial- und Kulturwissenschaften; SWS: Semesterwochenstunden V: Vorlesung; Ü: Übung; Pj: Projekt; Sem: Seminar Die zweite Fremdsprache ist Französisch oder Spanisch. Die SuK-Veranstaltungen werden aus dem allgemeinen Angebot des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften ausgewählt. Das WP-Fach Recht ist aus einem Katalog auf den Studiengang bezogener Themen auszuwählen. 8 4. Lehrende im Studiengang Informationsrecht Professorinnen und Professoren: Dr. Johannes Arz, Fb I [email protected] Dr. Diana Chiampi Ohly, LL.M. (Duke), Fb GS [email protected] Dr. Rainer Erd, Fb GS [email protected] Dr. Martin Führ, Fb GS [email protected] Dr. Wolfgang Lorenz, Fb W [email protected] Dr. Klaus-Peter Schulz, Fb W [email protected] Dr. Thomas Wilmer, Fb GS [email protected] Vertretungsprofessor: Dr. Felix Hermonies, LL.M. (RL), Mag. rer. pol., Fb GS N.N. Lehrbeauftragte: Anita Boros-Jakubowski, English for Law Piet Bubenzer, Musikrecht Harald Baier, Datensicherheit Maria Fernanda d’Abreu Göttel, Portugiesisch Louise Klein, Business English Andrew Larrew, Business English Thomas Konowalczyk, IT-Vertragsgestaltung Robert Lane, International communication Philipp von Schweinitz, IT-Firma Dominique Walter, Französisch Weitere Lehrende aus anderen Fachbereichen unterrichten im ergänzenden Wahlpflichtbereich 9 II. Die Lehrveranstaltungen im Studiengang Informationsrecht Lehrveranstaltungen Informationsrecht 1. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im ersten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr. Lehrende Recht des E-Commerce I 4 26.0100 Hermonies Einführung in das Recht 2 26.0101 Hermonies Verfassungsrecht I (Grundrechte) 2 26.0102 Führ Rechtliche Grundlagen des Internet I 2 26.0103 Erd Informatorische Grundlagen des Internet 4 26.0104 Arz Urheberrecht I 2 26.0105 Hermonies Geistiges und gewerbliches Eigentum 2 26.0106 Hermonies Der Informationsmarkt I 2 26.0107 Gloystein Business English (English I) 2 26.83601 Larrew Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Fachfranzösisch (B1) 2 26.83703 Walter Portugiesisch A1 2 26.83717 Göttel Chinesisch A 1.1 (für Anfänger) 2 26.83720 Li SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 24 10 2. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im dritten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr. Lehrende Recht des E-Commerce III 4 26.0300 Hermonies Handels- und Wirtschaftsrecht 2 26.0301 Lorenz Allgemeines Verwaltungsrecht 2 26.0302 Führ Wirtschaftsrecht in der EU 2 26.0303 Hermonies Die Informationsgesellschaft 2 26.0304 Schmidt Projektarbeit I (Produkt- u. Markenpiraterie [Counterfeiting] in China) 6 26.0305 Erd Englische Rechtssprache 4 26.83603 Boros-Jakubowski Film- und Fernsehrecht 2 26.0308 Erd BGB-Übungen II 2 26.0707 Lorenz Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog A: Recht WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Praxis des Lizenzmanagements (Empfehlung!!) 2 29.35042 Raudszus Fachfranzösisch (B1) 2 26.83703 Walter Portugiesisch A1/A2 2 26.83719 Göttel Chinesisch A 1.1 (für Anfänger) 2 26.83720 Li Chinesisch A 1.2 (1. Folgekurs) 2 26.83721 Li Chinesisch A 2.1 (2. Folgekurs) 2 26.83722 Chang-Ripper (Fortsetzung des Anfängerkurses) SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 24 11 3. Studienstruktur und Lehrveranstaltungen im siebten Semester Pflichtveranstaltungen Veranstaltung SWS Beleg-Nr.: Lehrende Trademark law 2 26.0700 Chiampi Ohly Patent and copyright law 2 26.0701 Chiampi Ohly Prozessrecht und Rechtsdurchsetzung 2 26.0702 Chiampi Ohly Projektarbeit IV 8 26.0703 Chiampi Ohly Film- und Fernsehrecht 2 26.0308 Erd BGB-Übungen II 2 26.0707 Lorenz Fallstudie Outsourcing 2 26.0706 Philipp von Schweinitz (IT- Recht) Wahlpflichtveranstaltungen WP-Katalog A: Recht WP-Katalog C: Englisch English Business Communication 2 26.83610 N.N. WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Praxis des Lizenzmanagements (Empfehlung!!) 2 29.35042 Raudszus Portugiesisch A1/A2 2 26.83719 Göttel Chinesisch A 1.1 (für Anfänger) 2 26.83720 Li Chinesisch A 1.2 (1. Folgekurs) 2 26.83721 Li Chinesisch A 2.1 (2. Folgekurs) 2 26.83722 Chang-Ripper (Fortsetzung des Anfängerkurses) SuK-Veranstaltungen: s. Katalog SuK ! Summe der Semesterwochenstunden (SWS) 22 12 4. Beschreibung der Lehrveranstaltungen im ersten Semester Titel: Rechts des E-Commerce I Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Beleg-Nr.: 26.0100 Beschreibung der Inhalte: Die Vorlesung Recht des E-Commerce I führt in das Zivilrecht ein und gibt einen Überblick über die Probleme des BGB AT, die Grundlagen des Vertragsrechts, die Grundlagen gesetzlicher Schuldverhältnisse und die Grundzüge der Vertragsgestaltung. Die Inhalte werden anhand ausgewählter Beispiele des E-Commerce dargestellt. Kernbereich der Fallgestaltungen ist das Zustandekommen von Kaufverträgen in Online-Shops und Online-Auktionen mit den zugehörigen Rechtsfragen des BGB AT. Fortgesetzt wird die Vorlesung in den beiden Folgesemestern, in welchem eine Darstellung des Schuldrechts und eine Verknüpfung der Fälle mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes statt findet. Voraussetzungen: Keine Lernziele: Überblick über die Grundfragen des Zivilrechts, Kenntnis der Rechtsfragen des Zustandekommens von Verträgen beim Online-Kauf, erste Übung in der Erstellung zivilrechtlicher Gutachten Grundlegende Literatur: Köhler, Helmut: BGB, allgemeiner Teil: ein Studienbuch, 26. Aufl., 2002; Medicus, Dieter: Grundwissen zum bürgerlichen Recht, 5. Aufl., 2002; Musielak, Hans-Joachim: Grundkurs BGB, 9. Aufl., 2005. Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen Leistungsnachweis: Klausur Verfassungsrecht I / Grundrechte Prof. Dr. M. Führ Beleg-Nr.: 26.0102 Beschreibung der Inhalte: In der Normenhierarchie unserer Rechtsordnung stehen die Grundrechte an oberster Stelle; das bedeutet aber nicht, dass jeder Rechtsstreit unter Rückgriff auf die Grundrechte zu lösen wäre. Gleiches gilt für rechtspolitische Auseinandersetzungen. Bedeutung und Funktion, aber auch die Grenzen grundrechtsgestützter Argumentation zu veranschaulichen, ist Aufgabe dieser Veranstaltung. An Beispielen aus der aktuellen Diskussion zeichnen die Studierenden die von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen vertretenen Positionen nach, um sie anhand juristischer Kriterien einzuordnen. Voraussetzungen: Bereitschaft, sich auf das juristische Denken einzulassen Interesse für rechtliche, gesellschaftliche und rechtspolitische Zusammenhänge Lernziele: Einführung in juristisches Denken und Argumentieren; Bearbeitung und Darstellung verfassungsrechtlicher Fragestellungen (in Wort und Schrift); Recherche zu aktuellen rechtspolitischen Fragen; Einordnung und Bewertung der dabei vertretenen Positionen. Grundlegende Quellen und Literatur: Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes EG-Vertrag, BVerfG, Entscheidungen des BVerfG 13 - Pieroth/Schlink: Grundrechte. C.F.Müller Manssen: Grundrecht. Beck Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verfassungsrecht. Beck Formen der Vermittlung: Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand von Fallbeispielen, Planspiel, nach Möglichkeit: Besuch einer mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts. Leistungsnachweis: Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch) Planspiele Leistungsnachweis: Referat oder Durchführung eines Planspiels Klausur Titel: Informatorische Grundlagen des Internet Dozent/in: Arz, Fachbereich Informatik Beleg-Nr.: 26.0104 Rechtliche Grundlagen des Internet I Prof. Dr. R. Erd Beleg-Nr.: 26.0103 Beschreibung der Inhalte: Egal, in welcher Weise man das Internet benutzt, stets sind rechtliche Fragen im Spiel. Wer etwas aus dem Netz herunter lädt, muss das Urheber- und Strafrecht beachten; im Netz aktiv auftreten will, sollte das Domainrecht kennen; eine eigene Website gestalten möchte, wird mit dem Marken- und dem Urheberrecht konfrontiert; im Netz einkauft, sollte sich mit Vertragsrecht, Datenschutzrecht und Internationalem Prozessrecht auskennen; für seine Geschäfte im Internet werben möchte, sollte die rechtlichen Regeln dafür kennen. Voraussetzungen: Erfahrungen im Umgang mit dem Internet Interesse an kontroversen rechtlichen Diskussionen Lernziele: Einführung in internetrechtliche Fragestellungen; selbstständiges Erarbeiten rechtlicher Lösungen; Präsentation von Thesen. Grundlegende Literatur: Erd, Rainer: OnlineRecht kompakt. Von der Domain zum Download. Frankfurt/M.: Fachhochschulverlag 2002. (Kann beim Dozenten erworben werden.) TeleMediaRecht München: Beck-Texte im dtv 2002. Formen der Vermittlung: Seminaristische Arbeiten (Vorträge, Referate, Diskussionen) Beschreibung der Inhalte: 1. Spezielle Aspekte des Internet für Anwender 2. Einführung in die Informatik 3. Netze 4. Aufbau des Internets 5. Dienste des Internets 6. HTML, die Sprache des Web 7. Graphik- und Audioformate im Web 8. Sicherheit im Internet Voraussetzungen: keine Lernziele: Lernziele der Veranstaltung sind - aus juristischer Sicht - die technischen Grundlagen des Internet. Dies bezieht Einführungen in den Aufbau und die Arbeitsweise von Rechnern, in Betriebssysteme, in Netzwerke und in sonstige Hard- und Software ein. Im zweiten Teil werden neben dem Aufbau des Internet (am Beispiel der h_da in Darmstadt und Hessen) die Dienste des Internet behandelt, wobei insbesondere im Bereich des WWW auch auf neuere Entwicklungen eingegangen wird. Ausführlich werden Sicherheitsaspekte im Internet behandelt (u.a. Firewalls, Krypthographie und public key). Grundlegende Literatur : • • • Helmut Saaro:Internet, Markt+TechnikVerlag, 2000 Christoph Lindemann, Christian Immler, Florian Harms: Internet intern, Data Becker, 2000 Wolfgang Ertel, Angewandte Kryptogrphie, Hanser-Verlag, 2001 14 • • • • Andreas Zenk: Lokale Netze, AddisonWesley, 1991 Martin Rost, Michael Schack: Der Internet-Praktiker, Heise, 1999 H.-P- Gumm, M. Sommer, Einführung in die Informatik, Oldenburg Verlag, 1998 Christian Horn, Immo Kerner: Lehrund Übungsbuch Informatik, Fachbuchverlag Leipzig,1995 Formen der Vermittlung: Vorlesung: seminaristischer Unterricht mit Hilfsmitteln: elektronische Folien, Simulationssoftware, Programmierentwicklungsumgebungen zur Erläuterung des Softwareentwicklungsprozesses, HTML-Dateien mit Erweiterungen zur dynamischen Programmierung Die Veranstaltung beinhaltet ein Praktikum, in dem die in der Vorlesung behandelten Themen am Rechner vertieft werden. Leistungsnachweis: Klausur Titel: Urheberrecht I Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Beleg-Nr.: 26.0105 Beschreibung der Inhalte: In dieser Vorlesung soll eine Einführung in das deutsche Urheberrecht vermittelt werden. Es wird dargestellt, was unter den Begriffen „geistiges Eigentum“ und „Urheberrecht“ zu verstehen ist, unter welchen Voraussetzungen ein Urheberrecht entsteht und welche (Nutzungs)Rechte einem Urheber zustehen. Schließlich werden dabei auch vertragsrechtliche Fragen (Lizenzen) sowie Haftungs-, Schadensersatzund Unterlassungsansprüche behandelt. Voraussetzungen: Interesse am Thema Lernziele: Erkennen der grundlegenden Bedeutung des Urheberschutzes in der Informationsgesellschaft Vorlesung mit Übungsteilen Leistungsnachweis: Klausur Titel: Geistiges und gewerbliches Eigentum Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Beleg-Nr.: 26.0106 Beschreibung der Inhalte: Diese Veranstaltung gibt einen Überblick über den gewerblichen Rechtsschutz. Es werden insbesondere das Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Markenrecht (auch geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben) in Abgrenzung zum Urheberrecht behandelt. Dabei werden ebenso vertragsrechtliche Fragen und Haftungs-, Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche behandelt. Neben den relevanten gesetzlichen Vorschriften wird außerdem die aktuelle Rechtsprechung in den Vorlesungsstoff einbezogen. Insgesamt erfolgt die Vermittlung des Stoffes sowohl anhand von Vorlesungsfolien als auch anhand von Fallgestaltungen und Beispielsfällen. Voraussetzungen: Keine Lernziele: Erkennen des Unterschiedes zwischen Sacheigentum und geistigem Eigentum, Zurechtfinden im System der gewerblichen Schutzrechte und des Urheberrechts. Grundlegende Literatur: Götting, Hans-Peter: Gewerblicher Rechtsschutz, 8. Aufl., 2007; Eisenmann, Hartmut: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 6. Aufl., 2006; weitere Literatur wird zu Beginn bekannt gegeben. Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen Leistungsnachweis: Klausur Grundlegende Literatur: Rehbinder, Manfred: Urheberrecht, 15. Aufl., 2008; Eisenmann, Hartmut: Grundriss gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 6. Aufl., 2006. Formen der Vermittlung: 15 Titel: Business English Dozent: A. Larrew SuK / 2. Fremdsprache Beleg-Nr.: 26.83601 Titel: Portugiesisch A1 Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel Beschreibung der Inhalte: This course reviews and refreshes your English abilities and skills which you have gained up until now. We will also look at the language used in the business world concentrating on general business vocabulary and the language needed for e-mails, presentations, etc. Voraussetzungen: English abilities at an intermediate level. Willingness to participate in group discussions and pairwork. Lernziele: To learn vocabulary and language important in the business world. To give opinions on certain business strategies. To improve general fluency and accuracy in all areas of the language. Grundlegende Literatur: We will use a variety of materials which will be supplied during the course. Beleg-Nr.: 26.83717 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Active participation in class. Written and oral exam. WP-Katalog B: Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit 5. 16 Beschreibung der Lehrveranstaltungen im dritten Se- Beleg-Nr.: 26.0300 Beschreibung der Inhalte: Die Vorlesung REC III beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten besonderer ECommerce-Formen (Power-Shopping, Internet-Auktionen etc.). Hierbei wird insbesondere die Rolle des Kaufvertrags und seiner verschiedenen Formen im E-Commerce berücksichtigt. Weiterhin wird ein Ausblick auf die Auswirkungen neuer Fernkommunikations-mittel auf die Vertragsgestaltung gegeben. Neben einer Einführung in das Recht der beweglichen Sachen wird auf das Internationale Privatrecht und die Umsetzung europäischer Richtlinien im Bereich des E-Commerce-Rechts, etwa beim Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr eingegangen mester Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an REC I und REC II Lernziele: Überblick über zivilrechtliche Fallgestaltungen im E-Commerce, Kenntnis der spezialgesetzlichen Regelungen des E-Commerce, vertiefte Übung in der Erstellung zivilrechtlicher Gutachten Grundlegende Literatur: Brox, Hans: Allgemeines Schuldrecht, 32. Aufl., 2007; Medicus, Schuldrecht II, München 2002; weitere Hinweise in der Vorlesung. Formen der Vermittlung: Vorlesung mit Übungsteilen Leistungsnachweis: Klausur Titel: Recht des E-Commerce III Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. Handels- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. W. Lorenz 17 Beleg-Nr.: 26.0301 Beleg-Nr.: 26.0302 Beschreibung der Inhalte: Inhalt der Veranstaltung sind die beiden wichtigsten Gesetze des Wirtschafsprivatrechts: Das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Anhand praxisnaher Fälle wird der sichere Umgang mit den in der Praxis wichtigen Rechtsbegriffen wie z.B. „Gewerbe“, „Handelsgewerbe“, „Kaufmann“, „Firma“, „Freie Berufe“, „Unternehmer“, „Scheinselbständige“ geübt. Weitere Schwerpunkte sind Prokura und Handlungsvollmacht, das Handelsregister, Grundzüge des Firmenrechts, Handelsgeschäfte z.B. Handelskauf, Haftung für Sachmängel, Vertragsstrafe, Bürgschaft. Vermittelt wird auch ein Überblick über das Gesellschaftsrecht sowie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Studierenden erhalten ein Vorlesungsskript mit Übungsfällen. Beschreibung der Inhalte: Der Staat tritt dem einzelnen Bürger in Gestalt der Verwaltung gegenüber. Das Handeln des Staates ist dabei an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Im Rechtsstaat sind vor jeder belastenden oder begünstigenden Maßnahme Verfahrensschritte abzuarbeiten. Die sich daraus ergebenden Rechtsfragen sind Gegenstand der Veranstaltung. Die Veranstaltung legt die Grundlagen für die im vierten Semester stattfindende Veranstaltung "Recht der öffentlichen Verwaltung im Internet". Voraussetzungen: Keine Lernziele: Einführung in das Handels- und Wirtschaftsrecht, Anwenden grundlegender Vorschriften des Handelsgesetzbuches, Lösen einfacher Rechtsfälle, insbesondere aus dem Handelsrecht und dem Bürgerlichen Recht, Üben der juristischen Methode der Rechtsanwendung, Üben des Umgangs mit Gesetzen. Grundlegende Literatur: Gesetzestexte: Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch Vorlesungsskript mit Fällen zum Handelsrecht und zum Bürgerlichen Recht Weitere Literatur wird bekannt gegeben Formen der Vermittlung: Fallübungen, Vortrag Diskussion, Gruppenarbeit Voraussetzungen: Kenntnisse zu den Grundrechten Methodik der Grundrechtsprüfung Fähigkeit, Verfahrensfragen europarechtlich einzuordnen Lernziele: Verständnis für die praktischen Folgerungen der Aussage, die Bundesrepublik sei ein demokratischer Rechtsstaat Einführung in das Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht Bearbeitung und Darstellung verfahrensrechtlicher Fragestellungen (in Wort und Schrift) Grundlegende Quellen und Literatur: Handwerkszeug: Text des Grundgesetzes + Landesrecht Hessen (Nomos) Entscheidungen des HessVGH, des BVerwG, des BVerfG und des EuGH Maurer: Allg. Verwaltungsrecht. Beck Wolff: Allg. Verwaltungsrecht. Nomos Schwerdtfeger: Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung. Beck Richter/Schuppert/Bumke: Casebook Verwaltungsrecht. Beck Formen der Vermittlung: Seminaristischer Unterricht, Übungen anhand von Fallbeispielen Leistungsnachweis: Klausur (als Option: Referat + Fachgespräch) Leistungsnachweis: Klausur Titel: Allgemeines Verwaltungsrecht Dozent: Prof. Dr. M. Führ Titel: Wirtschaftsrecht in der EU Dozent: Dr. F. Hermonies, LL.M. (R.L.) Mag. rer. publ. 18 Beleg-Nr.: Beleg-Nr.: 26.0304 26.0303 Beschreibung der Inhalte: Art. 1 des Vertrags über die EU beschreibt die EU als eine „neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“. Gleichwohl heißt es dabei auch, dass ihre Grundlage nach wie vor die Europäischen Gemeinschaften sein sollen. Damit wird deutlich, dass der zu diesem Zweck in Art. 14 des EG-Vertrags verankerte Binnenmarkt mit seinen Grundfreiheiten nichts an seiner Bedeutung verloren hat. Vielmehr sind diese Konzepte nach wie vor für die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit und den Wettbewerb in der EU maßgebend. Die Veranstaltung soll diese Entwicklung nachzeichnen, die rechtliche Dimension und die Auswirkungen auf die Teilnehmer im Binnenmarkt verdeutlichen und schließlich einen Ausblick auf die sich abzeichnende Entwicklung geben. Dabei sollen die bereits gewonnenen Erkenntnisse zum Europäischen Recht vertieft und ergänzt werden. Voraussetzungen: Grundkenntnisse der Europäischen Integration und des Europäischen Rechts Lernziele: Verständnis der EU auch als Weiterentwicklung der Wirtschaftsintegration; Bedeutung des Binnenmarktkonzepts, der Grundfreiheiten und des europäischen Wettbewerbs; Bedeutungsgehalt von Regelungen im Arbeits-/Sozialrecht und der Währungsunion als ergänzende Maßnahmen; Überblick über die Wechselwirkungen mit anderen Wirtschaftsräumen. Grundlegende Literatur: Herdegen, Matthias: Europarecht, 9. Aufl., München 2007; Arndt, Wolfgang: Europarecht, 8. Aufl., Heidelberg, 2006; Streinz, Rudolf: Europarecht, 7. Aufl., Heidelberg 2005; Kilian, Wolfgang: Europäisches Wirtschaftsrecht, 2. Aufl., München 2003. Formen der Vermittlung: Vorlesung, Diskussion, Übungen mit Vertrags/Gesetzestexten Leistungsnachweis: Klausur Titel: Informationsgesellschaft Dozent: Prof. Dr. Jan C. Schmidt Beschreibung der Inhalte: Der Erfolg der Informations- und Kommunikationstechnologien ist atemberaubend. Innerhalb weniger Jahrzehnte haben sich Computer und Internet in alle Nischen unserer Welt verteilt. Längst prägen sie unser gesellschaftliches und individuelles Leben – von der Wiege bis zur Bahre. Die Allgegenwart rechnergestützter Technologien (ubiquitous/pervasive computing) hat die Frage provoziert: Sind wir Augenzeugen einer gewaltigen Transformation – von der Industriegesellschaft zur Informations- und Wissensgesellschaft? Leben wir nicht schon alle im Web 2.0 – mit myspace, flickr und YouTube, mit podshow und new Reality-TV, mit wikipedia und einer Flut an blogs? Hat unser second life bereits begonnen? ;-) In der Lehrveranstaltung wollen wir diese These genauer unter die Lupe nehmen. Dabei werden wir aktuelle Fallbeispiele heranziehen, die durch schillernde Stichwörter gekennzeichnet sind: e-goverance/e-voting, ebusiness, e-learning, e-work/Telearbeit, online Durchsuchung/privacy, e-life/robots/autonomous agents, e-warfare/emp-bombs, u.a. . Grundbegriffe, Argumente und Gegenargumente sollen gemeinsam erarbeitet werden, die die Debatte um Informations- und Wissensgesellschaft prägen. Dabei wollen wir gleichzeitig die gesellschaftlichen Folgen – die Chancen und Risiken – betrachten und bewerten. Abschließend soll gefragt werden: Kann die informationstechnologische Entwicklung überhaupt gestaltet und gesteuert werden? Wenn ja: durch wen, in welcher Art und Weise und mit welchen Instrumenten? Voraussetzungen: Interesse am Thema, Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Offen für Studierende aller Fachbereiche. Lernziele: Fächerübergreifendes Wissen über die Informationsgesellschaft; interdisziplinäre Qualifikationen; soziale und kommunikative Kompetenzen. Grundlegende Literatur: Castells, M., 2004: Der Aufstieg der Netzwerkgesellschaft. Das Informationszeitalter; Leske und Budrich, Opladen Iglhaut, S., et al. (Hg.), 2007: What If? – Zukunftsbilder der Informationsgesellschaft; Heise, Hannover Spiegel Special, 2007: Leben 2.0. Wir sind das Netz. Wie das neue Internet die Gesellschaft verändert; Hamburg 19 Stehr, N., 2003: Wissenspolitik. Die Überwachung des Wissens; Suhrkamp, Frankfurt Webster, F., 2004: Theories of the Information Society, 2nd ed.; Routledge, London WP-Katalog A: Recht Formen der Vermittlung: Seminar mit Vorlesungselementen und Präsentationen der Studierenden Beleg-Nr.: Leistungsnachweis: Hausarbeit (mit Präsentation) oder Klausur Titel: Englische Rechtssprache Dozentin: A. Boros-Jakubowski Beleg-Nr.: 26.83603 Titel: Film- und Fernsehrecht Dozent: Prof. Dr. R. Erd Beschreibung der Inhalte: Die Veranstaltung führt in die wesentlichen Probleme des Film- und Fernsehrechts aus der Perspektive eines beratenden Anwalts ein. Besonders stehen Probleme des Persönlichkeits- und des Urheberrechts im Mittelpunkt. Es werden vier große Themenkomplexe behandelt: Beschreibung der Inhalte: In this course we will cover basic specialized English vocabulary as it is used in the legal profession. The students will have an opportunity to learn the legal terminology and the meaning of some concepts relating to common law systems, the judicial system and general civil procedure in common law. - The topics of the practice of law, arbitration, civil liability, private international law, fraud and cyberspace law and intellectual property law are on the agenda. Lernziele: Voraussetzungen: Good English and business English skills. Lernziele: The aim of this course is to introduce students to the terminology and phrases used in law and law practice and to get a first glance at the common law. A great deal of communication in medium sized and large businesses about transactions and legal matters is conducted in English, often with people from common law jurisdictions, so it is essential for students to be familiar and at ease with ‘legal’ English. 26.0308 Der Drehbuchautor im Urheberrecht Das Recht der Filmproduktion Postproduktion und Urheberrecht Filmvermarktung und Lizenzrecht Voraussetzungen: Grundkenntnisse im Urheber- und Persönlichkeitsrecht Kenntnisse der wesentlichen Probleme von Film- und Fernsehproduktionen Grundlegende Literatur: Rainer Erd, Film- und Fernsehproduktion. Vom Drehbuch zum Film, Frankfurt am Main 2007 Formen der Vermittlung: Vorträge und Referate Leistungsnachweis: Referat und Klausur Grundlegende Literatur : -Krois_Lindner A., International Legal English, Cambridge University Press, 2008 with Audio CD, ISBN-10-0-521-67517-0 -Sims, V., English Law and Terminology, Noxos -Legal dictionary Formen der Vermittlung: Weekly seminar 2 SWS. Leistungsnachweis: Attendance is required. Final Exam 100%. Titel: BGB-Übungen II Dozent: Prof. Dr. W. Lorenz 20 Beleg-Nr.: 26.0707 Beschreibung der Inhalte: Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben. Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGBÜbungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so dass Studierenden ab dem 2. Semester die Veranstaltung belegen können. Wer bereits an den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt einen weiteren Leistungsnachweis. Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden berücksichtigt. Voraussetzungen: Keine Lernziele: Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen, Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen, Üben der Systematik des BGB, Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten, Üben des Umgangs mit Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen einer Hausarbeit. Grundlegende Literatur: Skript mit Übungsfällen Formen der Vermittlung: Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden. Leistungsnachweis: Eine schriftliche Hausarbeit. Titel: Lizenzmanagement Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus Beleg-Nr.: 29.35042 (SuK!!) Beschreibung der Inhalte: Software dominiert heute das Geschäftsleben in einem erheblichen Maße. So kann eine Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben, was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der Geschäftsprozesse erforderlichen Software verdeutlicht. Software ist jedoch kein materielles Gut, das sich wie Hardware käuflich erwerben lässt, sondern wird als rein geistig-kreatives Gut definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher lediglich die Nutzung derselben lizenzieren. Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden eine breite Palette von Lizenztypen und – varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen betreibt und dafür eine verlässliche Wartung erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer „Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen. In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten, wenn möglich, automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der Verwaltung von Software-Lizenzen in Firmen und Behörden vermitteln. Voraussetzungen: Grundlegendes Verständnis von Hardware und Software im IT-Umfeld. Lernziele: Lizenzmodelle Auslieferung und Installation Integration mit ERP-Systemen Die Bedeutung des Quellcodes Online-Lizenzverwaltung Typische Kundenprobleme Grundlegende Literatur: WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003 Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto Schmidt-Verlag 1994 21 Leistungsnachweis: Klausur Portugiesisch A1/A2 Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel Beleg-Nr.: 26.83719 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit 6. 22 Beschreibung der Lehrveranstaltungen im siebten Semester Beschreibung der Inhalte: Trademarks originated as devices to identify the craftspeople responsible for producing goods for sale in the marketplace. Today, Trademark Law allows the buyer to assert a preference in her purchasing, allows the manufacturer to promotes its goods, and serves to assure a certain level of quality and business goodwill. A trademark can be a valuable asset of any company. Therefore, the means of protection as well as the initial question “is a brand name eligible for trademark protection?” will be discussed. In addition, the following topics will be covered: Applicable Law Categories of Marks Distinctiveness Cancellation Infringement Defenses RemediesLaw of Unfair Competition Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem Lernziele: Understanding the structure of court decisions, and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S. Trademark Law. Grundlegende Literatur: Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed., Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th Ed. Formen der Vermittlung: Vortrag; Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. Referat (Wertung: 70%/30% bei Klausur und Referat) Titel: Trademark Law Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M. Titel: Copyright and Patent Law Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M. Beleg-Nr.: Beleg-Nr.: 26.0700 26.0701 23 Beschreibung der Inhalte: Copyright Law attempts to reach a balance between the potentially conflicting public interests of encouraging creativity by granting exclusive property rights in creations and by fostering a competitive marketplace by giving the public access to works of authorship. Therefore, copyright limits property rights to the author’s particular method of expressing an idea. Copyright Law does not grant rights in the idea being expressed. The public is free to express ideas as long as these are not subject to Patent Law protection. Patent law grants monopoly rights in inventive concepts, or ideas, but requires that the ideas meet substantive standards as a precondition to protection. Copyright Law Subject matter of copyright Exclusive rights Compilations and derivative works Infringement and remedies Duration Patent Law Utility, design and plant patents Application procedure Enforcement, infringement and remedies Duration Voraussetzungen: Besuch der Vorlesung Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem Lernziele: Understanding the structure of court decisions, and improving the analysis of case and statutory law. Comprehensive overview of the U.S. Copyright and Patent Law. Grundlegende Literatur: Miller-Davis, Intellectual Property, 3rd Ed., Elias-Stim, Patent, Copyright & Trademark, 7th Ed. Formen der Vermittlung: Vortrag; Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. Referat (Wertung 70%/30% bei Klausur und Referat) Beschreibung der Inhalte: Die nachfolgenden Fragen werden häufig an Juristen adressiert: - Sind die vertraglich vereinbarten Rechte durchsetzbar? - Wie werden sie durchgesetzt? Welche Alternativen gibt es zur gerichtlichen Auseinandersetzung? - Wie groß ist das Prozessrisiko und welche Rückstellungen sind ggf. zu bilden? Zur Beantwortung dieser und anderer Fragen ist ein Grundwissen des Prozessrechts unentbehrlich. Die Vorlesung hat daneben folgende Schwerpunkte: Instanzenzug und Klagearten Gerichtsstandsvereinbarungen in Verträgen und sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Rechtsdurchsetzung Prozessvorbereitung und Koordination mit externen Anwälten Mahnbescheidsverfahren Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten Internationale Fragestellungen Durchsetzung von Ansprüchen bei ECommerce-Verträgen Lernziele: Verständnis der Verfahrensabläufe während eines Rechtsstreits Berücksichtigung evt. Prozesse schon bei der alltäglichen Arbeit in Unternehmen etc. Verstehen und Anwenden der o.g. Punkte der Vorlesung Grundlegende Literatur: ZPO und GVG Gesetzestexte sind mitzubringen Bekanntgabe zu Beginn der Vorlesung. Wer eine Beck-Text Gesetzessammlung ZPO hat, dem ist zu raten, die Einführung zu lesen, die einen ersten Überblick vermittelt. Formen der Vermittlung: Vortrag Fallübungen Leistungsnachweis: Klausur und ggf. Referat (Wertung 70%/30% bei Klausur und Referat) Titel: Rechtsdurchsetzung, Prozeßrecht Dozentin: Prof. Dr. D. Chiampi Ohly, LL.M. WP-Katalog A: Recht Beleg-Nr.: Titel: Fallstudie Outsourcing Dozent: Philipp von Schweinitz 26.0702 24 Beleg-Nr.: 26.0410 Beschreibung der Inhalte: “Make or buy?“ – Eine ständige Entscheidungssituation in Unternehmen jeder Größe. Wenn die IT in schlechte Hände fremd vergeben wird, kann es sein dass alle wesentlichen Unternehmensprozesse darunter leiden. Eine gut strukturierte Outsourcing-Beziehung kann dem Unternehmen hingegen große Kostenund Leistungsvorteile bringen. Anhand eines größeren realitätsnahen Falles werden gemeinsam erarbeitet: -Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Outsourcing-Entscheidung beim Kunden -Das Portfolio und die Interessen des Anbieters -Eingrenzung des Scopes und die Festlegung der Service Levels -Vertragsverhandlungen -Die Gestaltung des Rahmenvertrages und mehrerer Leistungsscheine -juristisches Krisenmanagement Die Veranstaltung wird kompakt ganztägig an einem Freitag und Samstag auf dem Campus stattfinden. Zur Vorbereitung auf die Veranstaltung müssen kurze Hausarbeiten und MusterFormulierungen vorbereitet werden, auf deren Grundlage dann komplette Vertragswerke formuliert und ausgehandelt werden. Voraussetzungen: Gute Kenntnisse im Informationsrecht. Grundverständnis für wirtschaftliche Interessen von größeren Unternehmen. Talent zur Vertragsgestaltung und zu Verhandlungen. Lernziele: Umgang mit rechtlich, technisch, wirtschaftlich und organisatorisch komplexen Situationen; Bündelung in einem finalen Vertragswerk, in Teamarbeit und unter Zeitdruck. Verhandlungstraining. Grundlegende Literatur : Bräutigam (Hrsg), IT-Outsourcing, Berlin 2004 Formen der Vermittlung: Fallstudie auf diversen Medien; Präsentation, Diskussion, Gruppenarbeit. Beschreibung der Inhalte: Als Fortsetzung der BGB-Übungen I bieten die BGB-Übungen II den Studierenden eine weitere Möglichkeit, die für die juristische Praxis unverzichtbare Falllösungstechnik zu üben. Eine erfolgreiche Teilnahme an den BGBÜbungen I ist jedoch keine Teilnahmevoraussetzung, da die lösungsrelevanten Rechtsgrundlagen in der Lehrveranstaltung besprochen werden. Grundkenntnisse genügen, so dass die Studierenden ab dem 2. Semester die Veranstaltung belegen können. Wer bereits an den BGB-Übungen I teilgenommen hat, lernt bisher nicht behandelte Gebiete und Fälle aus dem Bürgerlichen Recht kennen und erwirbt einen weiteren Leistungsnachweis. Inhalt der Lehrveranstaltung ist der Allgemeine Teil des BGB, Schuldrecht Allgemeiner- und Besonderer Teil, Sachenrecht und gegebenenfalls auch Handelsrecht. Bei der Wahl der Schwerpunkte zu Beginn der Lehrveranstaltung werden die Wünsche der Studierenden berücksichtigt. Voraussetzungen: Keine Lernziele: Üben der juristischen Methode an Fallbeispielen, Erarbeiten von Aufbauschemata zum selbständigen Lösen von Fällen, Üben der Systematik des BGB, Kennen lernen der formalen Anforderungen an juristische Hausarbeiten, Üben des Umgangs mit Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen durch Verfassen einer Hausarbeit. Grundlegende Literatur: Skript mit Übungsfällen Formen der Vermittlung: Fallübungen unter Einbeziehung der Themenvorschläge der Studierenden. Leistungsnachweis: Eine schriftliche Hausarbeit. Leistungsnachweis: Bewertung: Beteiligung in der Veranstaltung: 50% Hausarbeit nach der Veranstaltung: 50% Titel: BGB-Übungen II Dozent: Prof. Dr. W. Lorenz Beleg-Nr.: 26.0707 WP-Katalog B: SuK / 2. Fremdsprache 25 Titel: Lizenzmanagement Dozent: Dipl.-Ing. Frank Raudszus Beleg-Nr.: 29.35042 (SuK-!!) Beschreibung der Inhalte: Software dominiert heute das Geschäftsleben in einem erheblichen Maße. So kann eine Bank ohne IT nur etwa 24 Stunden überleben, was die Wichtigkeit der für die Abwicklung der Geschäftsprozesse erforderlichen Software verdeutlicht. Software ist jedoch kein materielles Gut, das sich wie Hardware käuflich erwerben lässt, sondern wird als rein geistig-kreatives Gut definiert und unterliegt damit dem Urheberrecht. Der „Inhaber“ einer Software kann daher lediglich die Nutzung derselben lizenzieren. Dabei hat sich im Laufe der letzten Dekaden eine breite Palette von Lizenztypen und varianten entwickelt, die jeweils auf die besonderen Anforderungen der Lizenznehmer eingehen. So erwartet der private Einzelnutzer andere kommerzielle und technische Bedingungen als eine Firma, die hunderte gleichartiger oder sogar unterschiedlicher Versionen betreibt und dafür eine verlässliche Wartung erwartet. Ausbildungsinstitute (Schulen, Universitäten) wiederum verlangen Spezialkonditionen, und der – seltene – Erwerb einer „Source-Lizenz“ (Quellcode der Software) erfordert wieder andere Regelungen. In einer Organisation gilt es nun, die vorhandenen Lizenzen nach technischen, kommerziellen und rechtlichen Kriterien zu verwalten, wenn möglich, automatisiert per IT. Die Vorlesung soll die Techniken und Methoden der Verwaltung von Software-Lizenzen in Firmen und Behörden vermitteln. Portugiesisch A1/A2 Dozentin: Maria Fernanda D’Abreu Göttel Beleg-Nr.: 26.83719 Lernziele: Erarbeitung grundlegender kommunikativer Fähigkeiten in Alltagssituationen; der Schwerpunkt liegt auf dem brasilianischen Portugiesisch Voraussetzungen: Grundkenntnisse bzw. Teilnahme am Anfängerkurs A1 Inhalt: Vermittlung eines Grundwortschatzes und grundlegender grammatikalischer Strukturen der portugiesischen Sprache Training von Hörverstehen und Sprechfertigkeit. Lehrbuch: Falar...ler... escrever... Português, São Paulo, EPU, ab Lektion 4 Leistungsnachweis: Aktive mündliche Beteiligung; Anwesenheit Voraussetzungen: Grundlegendes Verständnis von Hardware und Software im IT-Umfeld. Lernziele: Lizenzmodelle Auslieferung und Installation Integration mit ERP-Systemen Die Bedeutung des Quellcodes Online-Lizenzverwaltung Typische Kundenprobleme Grundlegende Literatur: Reimer M. Bürkner: „Erfolgreiche SoftwareLizenzierung“, Springer-Verlag 2003 Pres, Andreas: Gestaltungsformen urheberrechtlicher Softwarelizenzverträge; Otto Schmidt-Verlag 1994 WP-Katalog C: Englisch Leistungsnachweis: Klausur 26 Titel: Business Communication Dozent: Lane Beleg-Nr.: 83610 Beschreibung der Inhalte: Students will investigate business topics including some Business Law. The course is intended to teach students how to communicate effectively, in English, in an international business setting by learning the grammatical, structural, and stylistic elements of correspondence and speaking. At the same time, students will build a basic vocabulary of business terminology and “power” words, and develop a sensitivity toward cultural differences. Furthermore, students will develop their rhetorical skills in using English for descriptive purposes. Voraussetzungen: B2 Lernziele: Students should be able to write effective business correspondence and participate actively in discussions of business topics. International Dimension: The course presents Business English in the context of an international business environment, challenging students to be ever mindful of the vital role culture plays in business communication Grundlegende Literatur : Formen der Vermittlung: Leistungsnachweis: Klausur: There will be a 90 minute written exam including the writing of a business letter, an essay on a business topic, business vocabulary, and grammatical structures. 27