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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/344
Brüssel, den 13./14. Dezember 2004
15461/04 (Presse 344)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2631. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Außenbeziehungen
Brüssel, den 13./14. Dezember 2004
Präsident
*
Bernard BOT
Minister für auswärtige Angelegenheiten der Niederlande
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2630. Tagung des Rates (Allgemeine
Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (15460/04).
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 8239 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
15461/04 (Presse 344)
1
DE
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat unterstrichen, dass er den Verhandlungsprozess mit Iran über eine langfristige Vereinbarung, der am 13. Dezember begonnen hat, uneingeschränkt unterstützt, und hat in Anbetracht
der von der IAEO bestätigten vollständigen Aussetzung sämtlicher Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten vonseiten Teherans bekräftigt, dass die EU die Verhandlungen mit Iran
über den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens wieder aufnehmen wird.
Der Rat hat die am 8. Dezember in der Ukraine erzielte politische Einigung der parlamentarischen
Parteien begrüßt, die eine freie und gerechte Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahlen ermöglicht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden einen wesentlichen Beitrag zu
der internationalen Wahlbeobachtungsmission der OSZE leisten.
Der Rat hat die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit einer ersten Gruppe von Partnern, nämlich Israel, Jordanien, Moldau,
Marokko, der Palästinensischen Behörde, Tunesien und der Ukraine begrüßt.
Eine Reihe von Punkten aus dem Bereich Außenbeziehungen / Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sind auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) angenommen worden (Pressemitteilung 15460/04); dabei handelte es sich insbesondere um
–
restriktive Maßnahmen gegen Personen in Belarus, die für Wahlfälschungen und die
Niederschlagung friedlicher Demonstrationen verantwortlich sind;
–
restriktive Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire im Rahmen der Umsetzung der Resolution 1572 des VN-Sicherheitsrats;
–
einen Sachstandsbericht zur Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Empfehlungen für Ausfuhrkontrollsysteme für Güter mit
doppeltem Verwendungszweck;
–
Schlussfolgerungen zur ESVP einschließlich der Billigung von Vorschlägen für eine zivilmilitärische Zelle durch den Rat.
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DE
INHALT1
TEILNEHMER
4
ERÖRTERTE PUNKTE
NAHOST-FRIEDENSPROZESS
6
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
6
UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates
7
EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK - Schlussfolgerungen des Rates
7
AFRIKANISCHE REGION DER GROSSEN SEEN - Schlussfolgerungen des Rates
8
SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates
9
SONSTIGES
11
–
China/Waffenembargo
11
–
Dialog EU - Afrika
11
–
Guinea-Bissau
11
–
Libyen
11
AM RANDE DER RATSTAGUNG
12
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung 15460/04.
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3
DE
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Tschechische Republik:
Cyril SVOBODA
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Deutschland:
Joschka FISCHER
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Estland:
Kristiina OJULAND
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Yannis G. VALINAKIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Angel MORATINOS CUYAUBÉ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Frankreich:
Michel BARNIER
Claudie HAIGNERÉ
Irland:
Dermot AHERN T.D.
Italien:
Gianfranco FINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Artis PABRIKS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Antanas VALIONIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Ungarn:
Ferenc SOMOGYI
Etele BARÁTH
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Niederlande:
Bernard BOT
Atzo NICOLAÏ
Agnes van ARDENNE-van der HOEVEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit
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4
DE
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Włodzimierz CIMOSZEWICZ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Portugal:
António MONTEIRO
Mário DAVID
Minister für auswärtige Angelegenheiten und die
portugiesischen Gemeinschaften im Ausland
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowakei:
Jozsef BERENYI
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Kommission:
José Manuel BARROSO
Margot WALLSTRÖM
Benita FERRERO-WALDNER
Olli REHN
Präsident
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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DE
ERÖRTERTE PUNKTE
NAHOST-FRIEDENSPROZESS
Bei einem Gedankenaustausch zur Lage im Nahen Osten hat sich der Rat insbesondere mit der für
den 9. Januar 2005 anberaumten palästinensischen Präsidentschaftswahl und den Vorbereitungen
für eine EU-Beobachtungsmission befasst. Auf der Tagung des Europäischen Rates am
16./17. Dezember, auf der Schlussfolgerungen verabschiedet werden sollen, werden die Minister
dieses Thema erneut aufgreifen.
NB: Am Rande der Ratstagung fand am 13. Dezember die fünfte Tagung des Assoziationsrates
EU-Israel statt.
IRAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat erörterte die Beziehungen der EU zu Iran vor dem Hintergrund der Einigung, die
am 15. November 2004 im Anschluss an Gespräche mit Frankreich, Deutschland und dem
Vereinigten Königreich, unterstützt vom Hohen Vertreter, mit Iran erzielt worden war,
sowie der Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Gouverneursrates der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO) (25. – 29. November 2004).
2.
Der Rat begrüßte, dass am 29. November 2004 eine Resolution des Gouverneursrates zum
Nuklearprogramm Irans ohne Abstimmung angenommen wurde, und appellierte an Iran,
diese Resolution vollständig umzusetzen.
3.
Der Rat begrüßte die Bestätigung der IAEO, dass Iran freiwillig alle Anreicherungs- und
Wiederaufbereitungstätigkeiten ausgesetzt und damit den Weg für Verhandlungen über
eine langfristige Vereinbarung entsprechend der am 15. November 2004 erzielten Vereinbarung geebnet hat. Der Rat betonte, dass die Aufrechterhaltung der vollständigen Aussetzung aller Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten für die Fortsetzung des
Gesamtprozesses von wesentlicher Bedeutung ist.
4.
Der Rat betonte, dass eine langfristige Vereinbarung, die aufgrund von am 13. Dezember
aufgenommenen Verhandlungen erzielt wird, objektive Garantien dafür enthalten muss,
dass Irans Atomprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient.
5.
Der Rat unterstrich, dass er den Verhandlungsprozess uneingeschränkt unterstützt, und
erinnerte an seine Zusage, zu einem positiven Ergebnis beizutragen. In Anbetracht der von
der IAEO bestätigten vollständigen Aussetzung bekräftigte der Rat, dass die EU die Verhandlungen mit Iran über den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens
zwischen der EU und Iran zusammen mit parallelen Verhandlungen über ein politisches
Abkommen wieder aufnehmen wird. Er bestätigte, dass die EU bereit ist, Möglichkeiten
für den Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Iran zu
sondieren, sobald Iran Maßnahmen ergreift, um auch auf die anderen Anliegen der EU hinsichtlich der Bekämpfung des Terrorismus und der Lage der Menschenrechte sowie der
Haltung Irans zum Nahost-Friedensprozess einzugehen."
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DE
UKRAINE - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat begrüßt die politische Einigung der Parteilen im ukrainischen Parlament vom
8. Dezember, die eine freie und gerechte Wiederholung des zweiten Wahlgangs der
Präsidentschaftswahlen ermöglicht. Die Ukraine hat sich in einem schwierigen Moment für
einen friedlichen und demokratischen Weg entschieden.
2.
Der Rat begrüßt die Bemühungen der politischen Verantwortlichen der Ukraine, mit der
Unterstützung der EU unter Federführung des Generalsekretärs/Hohen Vertreters Solana
und unter Beteiligung des polnischen Präsidenten A. Kwaśniewski und des Litauischen
Präsidenten V. Adamkus und anderer internationaler Vermittler eine gewaltlose, politische
Lösung im Rahmen des Rechtssystems der Ukraine zu finden.
3.
Der Rat nimmt Kenntnis von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Ukraine
vom 3. Dezember 2004, die zusammen mit der Einigung im ukrainischen Parlament die
Grundlage für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs am 26. Dezember 2004 darstellt.
4.
Der Rat betont noch einmal die Bedeutung demokratischer Wahlen für die auf gemeinsamen Werten und Interessen beruhenden Beziehungen der EU und der Ukraine, und ruft
alle Seiten auf, sicherzustellen, dass die Wahlen am 26. Dezember in Einklang mit internationalen Standards für demokratische Wahlen stattfinden, wozu auch die Freiheit der
Medien und der Meinungsäußerung zählt.
5.
Der Rat betont die Bedeutung einer effizienten Wahlbeobachtung am 26. Dezember. Die
Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten werden einen wesentlichen Beitrag zu der
Internationalen Wahlbeobachtungsmission des BDIMR/OSZE leisten.
6.
Der Rat bekräftigt, dass er für die territoriale Integrität der Ukraine eintritt, und fordert alle
Seiten nachdrücklich auf, keine öffentlichen Erklärungen abzugeben, die regionale
Spannungen verschärfen könnten.
7.
Der Rat hebt hervor, dass er der Ukraine als wichtigem Nachbarn und Partner der EU
große strategische Bedeutung beimisst, und fordert den Hohen Vertreter und die Kommission auf, Vorschläge zu machen, wie die Zusammenarbeit der EU mit der Ukraine nach der
Abhaltung freier und gerechter Präsidentschaftswahlen unter voller Berücksichtigung des
Aktionsplans für die Ukraine intensiviert werden kann."
EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat begrüßt die Vorschläge der Kommission für Aktionspläne im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) mit Israel, Jordanien, Moldau, Marokko, der Palästinensischen
Behörde, Tunesien und der Ukraine. Er billigt diese Aktionspläne, die aus intensiven von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz und dem Generalsekretär/Hohen
Vertreter geführten Konsultationen mit den ENP-Partnerländern hervorgegangen sind.
In diesem Zusammenhang bestätigt der Rat erneut die Bedeutung, die er der Europäischen Nachbarschaftspolitik beimisst. Er bekräftigt, dass die ENP auf mehr Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in
der Europäischen Union und bei ihren Nachbarn abzielt und beruhen wird auf der gegenseitigen
Verpflichtung auf gemeinsame Werte einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung und Achtung der Menschenrechte, auf die Grundsätze der Marktwirtschaft, den freien Handel,
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DE
die nachhaltige Entwicklung und die Eindämmung der Armut sowie auf wesentliche Interessen, zu
denen die Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und
Bemühungen um eine friedliche Lösung regionaler Konflikte sowie die Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres gehören. Der Rat betont, dass die Intensität der Beziehungen zu den
einzelnen ENP-Partnerländern und die im Rahmen dieser Beziehungen gesteckten Ziele davon
abhängen werden, inwieweit die gemeinsamen Werte tatsächlich geteilt werden, wie sich die
Beziehungen zu den einzelnen Ländern jeweils gestalten, welche Bedürfnisse und Kapazitäten
letztere haben und welche gemeinsamen Interessen bestehen.
Der Rat ersucht den Ausschuss der ständigen Vertreter um Vorbereitung der Beschlüsse, die es den
Kooperations- oder Assoziationsräten mit den jeweiligen ENP-Partnerländern ermöglichen, diese
Aktionspläne zu bestätigen und deren Umsetzung in die Wege zu leiten. In Bezug auf die Ukraine
bekräftigt der Europäische Rat die große Bedeutung, die er freien und gerechten Wahlen beimisst,
wie dem Aktionsplan zu entnehmen ist. Der Rat billigt den Inhalt des Aktionsplans und wird ihn
dem Kooperationsrat EU-Ukraine vorlegen, sobald die Entwicklungen in der Ukraine es erlauben,
eine Umsetzung der betreffenden Bestimmungen in Betracht zu ziehen. Der Rat nimmt Kenntnis
davon, dass die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie die im Zuge des Europa-Mittelmeer-Prozesses geschlossenen Assoziierungsabkommen den Rahmen für die weitere Umsetzung
und Überwachung der Aktionspläne bilden.
Der Rat betont, wie wichtig eine rechtzeitige Umsetzung der Aktionspläne sowohl durch die EU als
auch durch die ENP-Partnerländer ist. Er erinnert an seine Absicht, spätestens zwei Jahre nach
Annahme der Aktionspläne eine erste Überprüfung ihrer Durchführung auf der Grundlage von
Bewertungsberichten der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Vorsitz und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter in Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP sowie
unter Beteiligung der ENP-Partnerländer vorzunehmen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission – sowie der Generalsekretär/Hohe Vertreter in
Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP – beabsichtigen, dem Rat bis
März 2005 Länderberichte zu Ägypten und Libanon zu unterbreiten, damit mit Partnerländern
Konsultationen über Aktionspläne aufgenommen werden können. Er nimmt zudem Kenntnis von
der Absicht der Kommission sowie des Generalsekretärs/Hohen Vertreters – in Bezug auf Fragen
der politischen Zusammenarbeit und der GASP – dem Rat innerhalb derselben Frist Länderberichte
zu Armenien, Aserbaidschan und Georgien vorzulegen, damit der Rat über die Aufnahme von Konsultationen über die Erstellung von Aktionsplänen mit einem oder mehreren dieser Länder
beschließen kann. Der Rat ersucht die Kommission – und den Generalsekretär/Hohen Vertreter in
Bezug auf Fragen der politischen Zusammenarbeit und der GASP diese Arbeiten voranzubringen.
Der Rat bekräftigt unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) vom 14. Juni 2004, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik
Belarus und allen Mittelmeerländern einschließlich Libyen offen steht, sobald sie die hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllen."
AFRIKANISCHE REGION DER GROSSEN SEEN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat ist sehr besorgt über die zahlreichen Berichte über Militäroperationen der ruandischen
Streitkräfte in der Demokratischen Republik Kongo (DRK). Er verurteilt jede Bedrohung und jede
Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der DRK und protestiert energisch gegen
jeden Angriff vonseiten ruandischer oder anderer ausländischer Streitkräfte im Hoheitsgebiet der
DRK.
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DE
Er ruft die ruandische Regierung auf, sich an die Grundsatzerklärung zu halten, die sie am
20. November 2004 in Daressalam unterzeichnet hat, die territoriale Souveränität der DRK zu
achten und alle sich in der DRK befindlichen Truppen zurückzuziehen.
Der Rat begrüßt die Absicht der Afrikanischen Union (AU), die Präsidenten Ruandas und der DRK
im Beisein der AU, der Vereinten Nationen und anderer interessierter Parteien mit großer Dringlichkeit zusammenzubringen. Die EU ist bereit, an einem solchen Treffen teilzunehmen.
Der Rat unterstreicht, wie wichtig es ist, das Schlüsselproblem der Demokratischen Kräfte zur
Befreiung Ruandas (FDLR) und der ex-FAR/Interahamwe zu lösen, da es Frieden und Sicherheit in
der Region untergräbt, eine Quelle der Unsicherheit und eine Bedrohung für die örtliche Bevölkerung darstellt und die Entwicklung gut nachbarschaftlicher Beziehungen behindert. Er ruft Ruanda
und die DRK dazu auf, im Bewusstsein der enormen Dringlichkeit dieses Problems und in gegenseitigem Einvernehmen in einem multilateralen Rahmen nach einer Lösung für die Bedrohung zu
suchen, die von der Präsenz dieser Gruppen im Osten der DRK ausgeht. Er weist nachdrücklich
darauf hin, dass die Krise innerhalb der bestehenden Mechanismen wie der Dreierkommission und
dem Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus in enger Zusammenarbeit mit der MONUC, die
unlängst mit erweitertem Mandat aufgestockt wurde, beigelegt werden muss. Den Vereinten
Nationen kommt insbesondere über die MONUC eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung
der Sicherheit in der DRK zu. Er unterstützt in vollem Umfang den Appell des Friedens- und
Sicherheitsrates (PSC) der AU an Ruanda und die DRK, mit den Vereinten Nationen und der AU
im Hinblick auf eine zügige Inbetriebnahme des Gemeinsamen Überprüfungsmechanismus uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.
Der Rat appelliert an die Nationale Übergangsregierung der DRK, weiterhin mit Zurückhaltung zu
reagieren, um eine militärische Eskalation zu verhindern. Die Länder in der Region sollten die
Grundsätze und Empfehlungen der Daressalam-Erklärung unverzüglich umsetzen.
Der Rat unterstreicht, wie wichtig der kontinuierliche Übergangsprozess in der DRK ist, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung der Wahlen und die Durchführung der notwendigen Reformen, namentlich der SSR (Reform des Sicherheitssektors). Er ruft alle Länder der Region auf, den
Übergang in der DRK nach Kräften zu unterstützen.
Der Rat begrüßt es, dass am 22. Dezember 2004 in Burundi ein Verfassungsreferendum stattfindet;
dies ist ein wichtiger Schritt im Friedensprozess, insbesondere im Hinblick auf die Abhaltung von
Wahlen von Februar bis April 2005. Der Rat ruft alle Beteiligten in Burundi dazu auf, staatsbürgerliche Verantwortung zu zeigen und alles zu unterlassen, was zu einer Zunahme der Spannungen
oder zu politischer Instabilität führen könnte.
Der Rat hat ein regionales Konzept der EU für die Region der Großen Seen (siehe
Dokument 15922/1/04 REV 1) verabschiedet."
SUDAN - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat hat mit großer Besorgnis den jüngsten Bericht des VN-Generalsekretärs an den
VN Sicherheitsrat zur Kenntnis genommen. Er ist angesichts der sich verschlechternden
Sicherheitslage und humanitären Lage in Darfur sehr besorgt und appelliert an alle
Parteien, ihre in N'djamena und Abuja eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere das
Sicherheitsprotokoll und das humanitäre Protokoll, einzuhalten.
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2.
Der Rat ruft die Regierung des Sudan und die SPLM/A auf, die Verhandlungen über eine
umfassende Friedensvereinbarung vor Jahresende abzuschließen, wie es in der Vereinbarung vorgesehen ist, die mit der Resolution 1574 des VN-Sicherheitsrates gebilligt
wurde. Ein frühzeitiger Abschluss und eine schnelle Durchführung einer solchen Friedensvereinbarung könnte den Ausgangspunkt für Bemühungen bilden, die anderen benachteiligten Gebiete des Sudan zu integrieren und eine neue politische Koalition für den
Frieden zu schaffen. Die EU bringt ihre Bereitschaft zum Ausdruck, politische und materielle Unterstützung für den Wiederaufbau des Sudan nach dem Konflikt bereitzustellen,
sobald der Frieden wiederhergestellt ist.
3.
Der Rat verurteilt Angriffe und andere Verletzungen des Waffenstillstands durch alle
Parteien im Darfur-Konflikt und ruft die Parteien nachdrücklich auf, die Waffenstillstandsvereinbarungen einzuhalten. Er verurteilt insbesondere die jüngsten Angriffe der SLA auf
Tawilla und das Flüchtlingslager Kalma, die zu einer schwerwiegenden Verschärfung der
gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt haben. Er fordert die Regierung des Sudan
ferner auf, angesichts der Provokationen der Rebellen Zurückhaltung zu üben, um eine
weitere Eskalation der Gewalt zu vermeiden, indem sie unter anderem ihre Zusage einhält,
von feindseligen Militärflügen in und über Darfur abzusehen. Darüber hinaus sollten alle
Parteien
unverzüglich
ihrer
Verpflichtung
nachkommen,
der
AU/Waffenstillstandskommission die jeweiligen Positionen ihrer Kräfte mitzuteilen.
4.
Der Rat weist auf seine früheren Schlussfolgerungen hin und betont, dass die EU die Lage
in Darfur weiter beobachten und geeignete Maßnahmen, zu denen gemäß den Resolutionen 1556 und 1564 des VN-Sicherheitsrates Sanktionen gegen die Regierung des Sudan
und die Rebellengruppen gehören könnten, prüfen wird, wenn keine greifbaren Fortschritte
erzielt werden. Der Rat ist diesbezüglich bereit, gezielte Sanktionen zu prüfen.
5.
Der Rat nimmt Kenntnis von der Verlautbarung der Regierung des Sudan, dass eine Reihe
von Personen, die verdächtigt sind, Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, festgenommen wurden und vor Gericht gestellt werden sollen. Der Rat fordert die Regierung
des Sudan auf, der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen eingehende Informationen über die Festnahmen sowie sonstige Informationen, die für die Arbeit der
Kommission von Belang sind, vorzulegen.
6.
Der Rat begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen in Abuja am 10. Dezember und
fordert die Konfliktparteien auf, sich um eine politische Lösung für Darfur zu bemühen.
Insbesondere fordert er die Rebellenbewegungen auf, die Verhandlungen in gutem
Glauben zu führen und den Verhandlungsprozess nicht zu verzögern.
7.
Der Rat bringt seine Sorge über die Lage in den östlichen Regionen des Sudan zum Ausdruck und ruft die Parteien in der Region auf, sich um eine friedliche Lösung zu bemühen.
Der Rat weist insbesondere darauf hin, dass die Bewaffnung von Milizen ein wesentlicher
Faktor für die Eskalation des Darfur-Konflikts war, und fordert die Regierung des Sudan
sowie andere Parteien nachdrücklich auf, davon abzusehen, in der Ostregion Milizen zu
bewaffnen.
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DE
8.
Der Rat bekräftigt, dass er die Bemühungen der Afrikanischen Union (AU) unterstützt, die
Krise in Darfur einzudämmen und zu lösen. Die EU leistet sowohl einen finanziellen Beitrag (über 100 Mio. Euro) als auch einen Beitrag in den Bereichen Logistik, Planung und
Überwachung für AMIS II. Dem Rat ist bewusst, dass Darfur für die AU eine große
Herausforderung darstellt, und er wird der AU weiter dabei helfen, diese Herausforderung
im Geiste der Partnerschaft und der Transparenz anzugehen. Der Rat erklärt, dass AMIS II
schnell in vollem Umfang operationell werden muss und das Mandat der proaktiven Überwachung im Einklang mit dem Beschluss des Friedens- und Sicherheitsrates der AU vom
20. Oktober effizient erfüllen muss. Die EU sieht den weiteren Beratungen mit der AU
über ihr aktives Engagement zur Unterstützung der AU erwartungsvoll entgegen. Der Rat
verurteilt den Angriff vom 1. Dezember auf das AMIS-Untersuchungsteam, bei dem ein
Mitglied des Teams verletzt wurde.
9.
Der Rat stellt mit großer Besorgnis fest, dass aufgrund der weiter steigenden Zahl der
Binnenflüchtlinge ein dringender Bedarf an zusätzlicher humanitärer Hilfe besteht. Da
noch erhebliche zusätzliche Mittel beschafft werden müssen, wird die EU prüfen, ob die
umfangreiche humanitäre Unterstützung, die sie bereits geleistet hat, aufgestockt werden
kann, und ermutigt andere Geber, ebenfalls zusätzliche Hilfe für humanitäre Operationen
bereitzustellen. Der Rat begrüßt ferner den VN-Arbeitsplan 2005 für humanitäre Hilfe und
Wiederaufbau in Höhe von 1,5 Mrd. US-Dollar für den gesamten Sudan und bringt seine
Absicht zum Ausdruck, einen frühzeitigen und großzügigen Beitrag dazu zu leisten."
SONSTIGES
–
China/Waffenembargo
Während des Mittagessens befassten sich die Minister bei einem Gedankenaustausch mit dem
Waffenembargo der EU gegen China; dieser Gedankenaustausch fand im Anschluss an das Gipfeltreffen EU-China vom 8. Dezember, auf dem die EU-Vertreter ihren politischen Willen bekräftigt
hatten, weiterhin auf eine Aufhebung des Embargos hinzuarbeiten, und mit Blick auf die Tagung
des Europäischen Rates am 16./17. Dezember statt.
–
Dialog EU - Afrika
Der Rat nahm Kenntnis von Ausführungen der portugiesischen Delegation zu der Frage eines
zweiten afrikanisch-europäischen Gipfeltreffens (nach dem Kairoer Gipfel vom April 2000), nachdem auf dem Troikatreffen auf Ministerebene zwischen der EU und der Afrikanischen Union in
Addis Abeba am 6. Dezember ein Gedankenaustausch hierzu stattgefunden hatte. Der Präsident
stellte fest, dass das Thema unter dem nächsten Vorsitz weiter verfolgt werden wird.
–
Guinea-Bissau
Der Rat hörte einen mündlichen Beitrag der portugiesischen Delegation zur Lage in Guinea-Bissau
sowie zur Frage der Wiederaufnahme des Haushaltshilfeprogramms für Guinea-Bissau. Im Zusammenhang mit dem zweiten Punkt bekräftigte die Kommission ihre Bereitschaft, mögliche Lösungen
zu sondieren, um eine Wiederaufnahme der Hilfe zu ermöglichen.
–
Libyen
Der Rat nahm Kenntnis von einem mündlichen Bericht des italienischen Ministers bezüglich des
Vorgehens im Anschluss an die mit der Frage der illegalen Zuwanderung befasste Expertenmission,
die nach Libyen entsandt worden ist. Dieser Punkt wird in den einschlägigen Gremien geprüft
werden, sobald der Bericht der Expertenmission vorliegt.
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AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung fanden folgende Zusammenkünfte statt:
–
Assoziationsrat mit Israel
–
Europäischer Wirtschaftsraum: EWR-Rat (siehe Pressemitteilung EEE 1610/04)
–
Assoziationsrat mit Bulgarien (siehe Pressemitteilung UE-BG 1907/04)
–
Beitrittskonferenz mit Bulgarien
–
Beitrittskonferenz mit Rumänien
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung 15460/04.
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DE
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