DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION 12560/10 (OR. en) PRESSE 217 PR CO 13 MITTEILUNG AN DIE PRESSE 3029. Tagung des Rates Auswärtige Angelegenheiten Brüssel, den 26. Juli 2010 Präsidentin: Catherine ASHTON Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 5183 / 6319 Fax: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 12560/10 1 DE 26.VII.2010 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat ein umfassendes Paket von EU-Sanktionen gegen Iran angenommen, mit dem die Forderungen des VN-Sicherheitsrats umgesetzt und flankiert werden; die Sanktionen betreffen Personen, Unternehmen und Wirtschaftszweige, die unmittelbar am iranischen Nuklearprogramm beteiligt sind, und andere Bereiche. Der Rat hat ferner Schlussfolgerungen angenommen, mit denen bekräftigt wird, dass sich die EU weiterhin für das Ziel einsetzt, die iranische Nuklearfrage auf diplomatischem Wege zu lösen. Der Rat hat eine umfassende strategische Aussprache über die künftigen Beziehungen der EU zu Sudan geführt und Schlussfolgerungen angenommen, in denen betont wird, dass das Umfassende Friedensabkommen vollständig umgesetzt werden muss. Die Hohe Vertreterin hat den Rat über ihre jüngste Reise in den Nahen Osten unterrichtet; sie berichtete insbesondere über ihren Besuch im Gazastreifen. Der Rat hat betont, dass die Wirtschaft im Gazastreifen wiederbelebt werden muss, und er hat den Appell der EU wiederholt, dass die indirekten Gespräche so schnell wie möglich zur Wiederaufnahme direkter Friedensverhandlungen führen müssen, die wiederum innerhalb von 24 Monaten zu einer Regelung auf der Grundlage einer Zwei-Staaten-Lösung führen. Die Minister haben während des Mittagessens Fragen im Zusammenhang mit den westlichen Balkanstaaten erörtert. Sie betonten, dass in Bosnien und Herzegowina nach den Wahlen im Oktober eine neue Dynamik für Veränderungen geschaffen werden muss. Sie erörterten auch das Thema Kosovo nach dem in der Vorwoche ergangenen Urteil des Internationalen Gerichtshofs. Der Rat hat eine Erklärung angenommen, in der die Hinrichtung des französischen Staatsbürgers Michel Germaneau verurteilt wird, den die Al Qaïda des Islamischen Maghreb ( AQMI) als Geisel genommen hatte. Der Rat hat ferner Schlussfolgerungen zu Kirgisistan und zur Europäischen Nachbarschaftspolitik angenommen. 12560/10 2 DE 26.VII.2010 INHALT1 TEILNEHMER .................................................................................................................................. 4 ERÖRTERTE PUNKTE SUDAN ................................................................................................................................................ 6 IRAN .................................................................................................................................................. 10 Das iranische Nuklearprogramm – Schlussfolgerungen des Rates .................................................... 10 GAZA / NAHOST-FRIEDENSPROZESS ........................................................................................ 12 WESTLICHE BALKANSTAATEN ................................................................................................. 13 SONSTIGE TAGESORDNUNGSPUNKTE .................................................................................... 14 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN – Europäische Nachbarschaftspolitik – Schlussfolgerungen des Rates .................................................................... 15 – Kirgisistan – Schlussfolgerungen des Rates .......................................................................................................... 17 – Beobachtermission der EU in Georgien ................................................................................................................ 18 – Restriktive Maßnahmen gegen Eritrea .................................................................................................................. 18 SOZIALPOLITIK – Umsetzung von VN-Resolutionen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit ..................................................... 19 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 12560/10 3 DE 26.VII.2010 TEILNEHMER Hoher Vertreter Catherine ASHTON Belgien: Steven VANACKERE Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Vizepremierminister und Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und der institutionellen Reformen Bulgarien: Nickolay MLADENOV Minister für auswärtige Angelegenheiten Tschechische Republik: Karel SCHWARZENBERG Minister für auswärtige Angelegenheiten Dänemark: Mr. Michael ZILMER-JOHNS Staatssekretär für Außenpolitik Deutschland: Guido WESTERWELLE Bundesminister des Auswärtigen Estland: Raul MÄLK Ständiger Vertreter Irland: Dick ROCHE Staatsminister für europäische Angelegenheiten Griechenland: Dimitrios DROUTSAS Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Ángel MORATINOS CUYAUBÉ Frankreich: Pierre LELLOUCHE Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Staatssekretär mit Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Italien: Franco FRATTINI Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: Markos KYPRIANOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Aivis RONIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Audronius AŽUBALIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Ungarn: János MARTONYI Malta: Tonio BORG Niederlande: Tom de BRUIJN Österreich: Michael SPINDELEGGER Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Ständiger Vertreter Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Polen: Radoslaw SIKORSKI Minister für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Luis AMADO Pedro LOURTIE Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Rumänien: Teodor BACONSCHI Minister für auswärtige Angelegenheiten 12560/10 4 DE 26.VII.2010 Slowenien: Samuel ŽBOGAR Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowakei: Mikulas DZURINDA Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Jan STORE Ständiger Vertreter Schweden: Carl BILDT Minister für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: William HAGUE Kommission: Kristalina GEORGIEVA Štefan FÜLE 12560/10 Erster Minister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Mitglied Mitglied 5 DE 26.VII.2010 ERÖRTERTE PUNKTE SUDAN Der Rat führte eine umfassende strategische Aussprache über die Beziehungen der Europäischen Union zu Sudan nach den Parlamentswahlen vom April und vor dem Referendum über die Selbstbestimmung Südsudans im Januar. Er nahm folgende Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat ist sich durchaus der enormen Herausforderungen bewusst, mit denen Sudan in den kommenden Monaten konfrontiert sein wird, aber er verweist zugleich auf die Möglichkeiten, die bestehen, um einen dauerhaften Frieden und dauerhafte Stabilität für das sudanesische Volk zu sichern. In dieser kritischen Zeitspanne – während der letzten Stadien des Umfassenden Friedensabkommens (CPA) – unterstreicht der Rat, dass die EU bereit ist, Folgendes zu unterstützen: – die bevorstehenden Referenden in Südsudan und Abyei, indem die EU erhebliche technische und finanzielle Hilfe bereitstellt, – die friedliche Umsetzung des CPA, indem Einvernehmen über Fragen für die Zeit nach den Referenden erzielt wird und auf eine langfristige regionale Stabilität hingearbeitet wird, – die Arbeit der hochrangigen Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union, – den Kapazitätsaufbau und den Beistand angesichts der Herausforderungen, mit denen sich Südsudan konfrontiert sieht, – die Bemühungen, das Problem der Unsicherheit anzugehen und ein dauerhaftes Friedensabkommen für Darfur zu erreichen, – die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, – die weitere Gewährung von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe in ganz Sudan. Die EU bekräftigt ihre Zusage, sich eng mit den sudanesischen Parteien, der Afrikanischen Union (AU), den Vereinten Nationen (VN), der IGAD, den Vereinigten Staaten und anderen nationalen, regionalen und internationalen Partnern abzustimmen. 12560/10 6 DE 26.VII.2010 2. Der Rat bestätigt erneut seine konsequente Unterstützung für die vollständige und zeitnahe Umsetzung des CPA, einschließlich der für Januar 2011 vorgesehenen Abhaltung der Referenden zu Abyei und über die Selbstbestimmung Südsudans. Der Rat äußert seine Besorgnis über die eingetretenen Verzögerungen, und er fordert die sudanesischen Parteien nachdrücklich auf, Fortschritte in den Kernbereichen der Umsetzung des CPA, wie etwa in den Fragen der endgültigen Grenzziehung und der Veranstaltung des Abyei-Referendums, zu erzielen. Der Rat ruft die sudanesischen Behörden auf, die Vorbereitungen für glaubwürdige und alle Seiten einschließende Volksbefragungen in Süd-Kurdufan und am Blauen Nil fortzusetzen. 3. Die Gewährleistung friedlicher und konstruktiver Beziehungen zwischen den Parteien – unabhängig vom Ergebnis des Referendums – ist von entscheidender Bedeutung für das sudanesische Volk und die Region insgesamt. Der Rat begrüßt die unlängst erfolgte förmliche Aufnahme der Verhandlungen über Fragen für die Zeit nach dem Referendum unter Einbindung der wichtigsten Parteien in Khartum und Juba und ruft alle Parteien auf, sich im Rahmen dieses Prozesses um die Einbeziehung aller Seiten zu bemühen. Der Rat betont, dass es wichtig ist, noch vor dem Referendum über die Selbstbestimmung Südsudans eine Einigung zu erreichen. Er unterstützt die hochrangige AU-Umsetzungsgruppe für Sudan unter der Schirmherrschaft des ehemaligen Präsidenten Thabo Mbeki. In dieser Hinsicht spielt das Beratende Forum für Sudan eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die sudanesischen Parteien in ihren Bemühungen um Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen. Außerdem unterstreicht der Rat die wichtige Rolle der Bewertungs- und Evaluierungskommission. 4. Der Rat begrüßt die Einrichtung der Kommission für das Südsudan-Referendum, die dieses Referendum in Südsudan vorbereiten soll, und fordert alle Akteure nachdrücklich auf, die Vorbereitungsarbeiten insbesondere mit Blick auf die Wählerregistrierung zügiger voranzutreiben. Die EU unterstützt weiterhin mit uneingeschränktem Engagement die Vorbereitungen für das Referendum und arbeitet dabei insbesondere mit der UNMIS (Mission der Vereinten Nationen in Sudan) eng zusammen. Der Rat hebt die Bedeutung transparenter und glaubwürdiger Referenden hervor, die klar und deutlich den Willen der Bevölkerung zum Ausdruck bringen und in ihren Ergebnissen von allen akzeptiert werden. 5. Der Rat ist bereit, beizeiten eine EU-Wahlbeobachtungskommission nach Sudan zu entsenden, deren Aufgabe es wäre, alle Schritte des Referendumsprozesses, einschließlich der Wählerregistrierung, zu beobachten, und er sieht einer diesbezüglichen frühzeitigen Einladung der sudanesischen Behörden erwartungsvoll entgegen. Der Rat erinnert an die von der EU-Wahlbeobachtungsmission nach den sudanesischen Wahlen vom April 2010 ausgesprochenen Empfehlungen, die in ihren zentralen Aspekten bei der Vorbereitung des Referendums beherzigt werden sollten. Dazu gehören insbesondere die nötigen Verbesserungen in Bezug auf die Wählerregistrierung, die Neutralität der Sicherheitsdienste und Streitkräfte, die Medienfreiheit und die Achtung der Menschenrechte sowie die Transparenz des gesamten Prozesses. 12560/10 7 DE 26.VII.2010 6. Der Rat erkennt an, dass Südsudan – unabhängig vom Ausgang des Referendums – mit ganz erheblichen Herausforderungen hinsichtlich seiner Entwicklung konfrontiert ist. Der Rat fordert die Regierung Südsudans dringend auf, intensiv darüber nachzudenken, wie sie diesen Herausforderungen begegnen wird – insbesondere im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung, der Rechtsstaatlichkeit, des Kapazitätsaufbaus und der Fähigkeit, eine soziale Grundversorgung sicherzustellen. Die EU setzt sich – mit Hilfe des Instrumentariums der Union und durch die bilaterale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten – konsequent dafür ein, die Regierung Südsudans bei der Bewältigung dieser Probleme zu unterstützen. Auch ist die EU weiterhin einem intensiven politischen Dialog mit der Regierung Sudans in Khartum über Fragen von gegenseitigem Interesse verpflichtet. 7. Der Rat äußert seine Besorgnis über eine Konstellation zunehmender politischer Unterdrückung und die sich verschlechternden Bedingungen für bürgerliche und politische Rechte in allen Gebieten Sudans. Er ist in diesem Zusammenhang zutiefst beunruhigt über die kürzlich erfolgte Schließung von Zeitungen und die Festnahme einer Reihe von Journalisten. Nach wie vor ist er äußerst besorgt über die allgemeine Menschenrechtslage in Sudan, insbesondere was die Menschenrechtsverteidiger anbelangt. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Schutz der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder gelten. 8. Der Rat ruft alle Parteien zur Einstellung der Feindseligkeiten in Darfur auf, und er ist zunehmend besorgt über die sich verschlechternde Sicherheits- und humanitäre Lage. Die Übergriffe auf Zivilpersonen und auf die VN/AU-Mission in Darfur (UNAMID) stellen Kriegsverbrechen dar. Die immer häufigeren Fälle von Entführungen sowohl sudanesischer als auch internationaler humanitärer Helfer sind nicht hinnehmbar. Der Rat unterstreicht, dass die Regierung Sudans besondere Verantwortung dafür trägt, wirksame Maßnahmen gegen die Täter zu ergreifen und der Straffreiheit ein Ende zu setzen. Der Rat ruft alle Parteien einschließlich der Regierung Sudans dazu auf, sofortigen und ungehinderten Zugang zu allen Teilen der Bevölkerung zu gewähren, die humanitäre Hilfe benötigen. Der Rat unterstützt die wichtige Rolle der UNAMID in Darfur und erklärt erneut, dass dem Schutz der Zivilbevölkerung und der Gewährung des Zugangs für humanitäre Hilfe Vorrang gebührt, und er fordert die Regierung Sudans auf, alle Hindernisse zu beseitigen, die der UNAMID für die uneingeschränkte und ordnungsgemäße Ausführung ihres Mandats im Weg stehen. 9. Der Rat ruft zu verstärkten internationalen Anstrengungen auf, um die laufenden AU/VNInitiativen im Hinblick auf eine alle Seiten einbeziehende politische Lösung in Darfur zu unterstützen, die auf die tieferen Gründe des Konflikts eingeht und den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, des Rechts und der Aussöhnung sowie der angemessenen Teilhabe der Zivilgesellschaft gewährleistet. Er bringt seine Unterstützung für die AU/VNVermittlungsbemühungen zum Ausdruck und begrüßt die bisher erzielten Erfolge, so auch die Bemühungen um eine verstärkte Beteiligung der Darfurer – insbesondere der Frauen, der Organisationen der Zivilgesellschaft sowie der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge – am Friedensprozess. 12560/10 8 DE 26.VII.2010 10. Der Rat begrüßt die Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung zwischen der Regierung Sudans und der Bewegung für Befreiung und Recht im Hinblick auf ein globales Friedensabkommen, und er fordert andere Rebellengruppen auf, sich ebenfalls an den Verhandlungen zu beteiligen; ferner unterstreicht er das Erfordernis eines alle Seiten einbeziehenden Prozesses, an dessen Ende der Abschluss eines umfassenden Friedensabkommens für Darfur stehen würde. 11. Die EU sieht sich weiterhin in der Pflicht, auf die humanitären Bedürfnisse in allen Teilen Sudans zu reagieren. Überdies erinnert der Rat an seinen Beschluss, freigegebene Mittel aus dem 9. EEF (150 Mio. EUR) zu verwenden für die Bedürfnisse der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in Sudan und Darfur, besonders in den vom Krieg betroffenen Gebieten, einschließlich Südsudan und Darfur, in den Grenzgebieten zwischen Nord- und Südsudan (den drei Regionen) sowie in Ostsudan. Diese Finanzmittel ergänzen die bereits laufenden Entwicklungs- und humanitären Programme in Sudan, so auch die seit 2005 bereitgestellte Entwicklungshilfe von über 500 Mio. EUR und die seit 2003 bereitgestellte humanitäre Hilfe von über 750 Mio. EUR. Darüber hinaus wird eine Unterstützung im Rahmen des Stabilitätsinstruments (15 Mio. EUR) für die Grundversorgung in Südsudan und den Referendumsprozess gewährt. 12. Der Rat ist sich der regionalen Komplexität und der internen wie auch grenzübergreifenden Auswirkungen der Konflikte sowie der Problematik bewusst, die mit der Frage der Wasserressourcen des Nil verbunden ist. Die EU wird dafür Sorge tragen, dass verstärkte diplomatische Bemühungen mit der AU, der Liga der Arabischen Staaten, der IGAD und der Ostafrikanischen Gemeinschaft unternommen werden, um die regionale Integration zu fördern. 13. Der Rat erinnert daran, dass Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord die schlimmsten Verbrechen sind, die die internationale Gemeinschaft angehen, und dass Straffreiheit für diese Verbrechen niemals hinzunehmen ist. Er bekräftigt seine Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und fordert die Regierung Sudans zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem IStGH entsprechend ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen auf." 12560/10 9 DE 26.VII.2010 IRAN Der Rat beriet heute das iranische Nuklearprogramm und nahm eine Reihe restriktiver Maßnahmen gegen Iran an, mit denen auf die Aufforderung des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 reagiert und der Resolution 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrates über eine vierte Runde von Sanktionen entsprochen wird. Der Rat nahm Schlussfolgerungen an sowie parallel dazu einen Beschluss über ein Paket von restriktiven Maßnahmen, die gegen Iran in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Energie und Verkehr verhängt werden sollen, und eine Verordnung, mit der die Liste der Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden, erweitert wird. Das iranische Nuklearprogramm – Schlussfolgerungen des Rates "Der Rat weist darauf hin, dass der Europäische Rat wiederholt seine wachsende Besorgnis über das Nuklearprogramm Irans zum Ausdruck gebracht und in diesem Zusammenhang die Annahme der Resolution 1929 (2010) begrüßt hat, mit der der VN-Sicherheitsrat neue restriktive Maßnahmen gegen Iran verhängt hat. Im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010 hat der Rat heute einen Beschluss angenommen, mit dem die in der Resolution 1929 (2010) des VN-Sicherheitsrats vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt sowie Begleitmaßnahmen erlassen werden, damit alle noch bestehenden Bedenken in Bezug auf die Entwicklung sensibler Technologien zur Unterstützung seiner Nuklear- und Flugkörperprogramme auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden können. Der Rat stellt fest, dass der Beschluss des Rates ein umfassendes und solides Bündel von Maßnahmen in den Bereichen Handel, Finanzdienstleistungen, Energie und Verkehr sowie zusätzliche Benennungen von Personen und Einrichtungen im Hinblick auf Visumsperren und das Einfrieren von Vermögenswerten vorsieht; dies betrifft insbesondere iranische Banken, das Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC) und die Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Diese Maßnahmen entsprechen den vom Europäischen Rat im Juni benannten Bereichen. Der Rat bekräftigt erneut, dass sich die Europäische Union unaufhörlich für eine diplomatische Lösung der iranischen Nuklearfrage einsetzt. Der Rat begrüßt und unterstützt uneingeschränkt die Bemühungen der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik um Wiederaufnahme diesbezüglicher Gespräche. Der Rat appelliert an Iran, diese Gelegenheit zu nutzen, um die Befürchtungen der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich seines Nuklearprogramms zu zerstreuen und ein konkretes Datum für Beratungen mit der Hohen Vertreterin im Rahmen der SechsParteien-Gespräche zu vereinbaren. 12560/10 10 DE 26.VII.2010 Der Rat bekräftigt, dass die Vorschläge, die Iran im Juni 2008 unterbreitet wurden, nach wie vor Gültigkeit haben. Die EU strebt eine umfassende und dauerhafte Lösung an, durch die das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in den ausschließlich friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms wiederhergestellt und gleichzeitig das legitime Recht Irans auf eine friedliche Nutzung der Kernenergie im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags geachtet würde. Der Rat weist darauf hin, dass die EU auch weiterhin das Ziel verfolgt, ernsthafte Verhandlungen über das iranische Nuklearprogramm und andere Fragen von beiderseitigem Interesse aufzunehmen und schließlich darauf hinzuarbeiten, umfassende Beziehungen zwischen der EU und Iran aufzubauen, die eine Zusammenarbeit auf allen Gebieten (Wirtschaft, Nuklearenergie für friedliche Zwecke, Politik und Sicherheit) einschließen und für beide Seiten von Nutzen sind." 12560/10 11 DE 26.VII.2010 GAZA / NAHOST-FRIEDENSPROZESS Die Hohe Vertreterin unterrichtete den Rat über ihre jüngste Reise in den Nahen Osten; sie berichtete insbesondere über ihren Besuch im Gazastreifen. Der Rat betonte, dass dringend eine dauerhafte Lösung für die Situation im Gazastreifen und die Wiederbelebung seiner Wirtschaft gefunden werden muss. Er forderte die unverzügliche, dauerhafte und bedingungslose Öffnung der Grenzübergänge von und nach Gaza für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und Personenverkehr. Er erörterte, welche Rolle die EU übernehmen könnte, um zu einem verbesserten Zugang beizutragen. In einer Presseerklärung im Namen des Rates wiederholte die Hohe Vertreterin den Appell der EU, dass die indirekten Gespräche so schnell wie möglich zur Wiederaufnahme direkter Friedensgespräche führen müssen, die wiederum innerhalb von 24 Monaten zu einer Regelung auf der Grundlage einer zwischen den Parteien ausgehandelten Zwei-Staaten-Lösung führen. Die Hohe Vertreterin forderte die Parteien nachdrücklich auf, eine zufrieden stellende Möglichkeit für die Behandlung aller den endgültigen Status betreffenden Fragen zu finden, bekräftigte, dass die EU an ihrem in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2009 dargelegten Standpunkt zum Nahost-Friedensprozess festhält, forderte die israelische Regierung nachdrücklich auf, alle Siedlungsaktivitäten zu unterbinden, appellierte an beide Seiten, Provokationen zu vermeiden, und forderte die sofortige Freilassung von Gilad Shalit. 12560/10 12 DE 26.VII.2010 WESTLICHE BALKANSTAATEN Während ihres mittäglichen Arbeitsessens erörterten die Minister Fragen im Zusammenhang mit den westlichen Balkanstaaten. Sie wiesen erneut darauf hin, dass sich die EU im Einklang mit der Agenda von Thessaloniki unmissverständlich zur europäischen Perspektive der westlichen Balkanstaaten bekennt. Sie führten einen Gedankenaustausch über die Lage in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage von Beiträgen der Hohen Vertreterin und des für Erweiterung und Nachbarschaftspolitik zuständigen Kommissionsmitglieds Stefan Füle. Sie erörterten die Notwendigkeit, in Bosnien und Herzegowina nach den Wahlen im Oktober eine neue Dynamik für Veränderungen zu schaffen und gleichzeitig für eine stärkere Präsenz der EU zu sorgen, um die EU-Perspektive als Motor für Veränderungen in Bosnien und Herzegowina zu nutzen. Während des Mittagessens erörterten die Minister auch die Lage im Kosovo und dessen künftigen Weg hin zu einer Integration in die EU nach der am 22. Juli erfolgten Veröffentlichung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs. Sie berieten über das weitere Vorgehen und betonten, dass das Gutachten eine neue Phase eröffnet und dass das Hauptaugenmerk nun auf die Zukunft gerichtet sein sollte. Sie bekräftigten die Bereitschaft der EU, einen Prozess des Dialogs zwischen Pristina und Belgrad zu fördern. Dieser Dialog würde dazu dienen, die Zusammenarbeit voranzubringen, Fortschritte auf dem Weg nach Europa zu erzielen und das Leben der Bevölkerung zu verbessern. 12560/10 13 DE 26.VII.2010 SONSTIGE TAGESORDNUNGSPUNKTE Der Rat nahm eine Erklärung an, mit der die Hinrichtung des französischen Staatsbürgers Michel Germaneau verurteilt wird. Unter dem Punkt "Sonstiges" hörte der Rat einen Bericht des spanischen Außenministers über Kuba. Es wurde auch kurz über die Themen Georgien, Ukraine, Kaliningrad sowie über das bevorstehende Gipfeltreffen EU-Afrika gesprochen. 12560/10 14 DE 26.VII.2010 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN Europäische Nachbarschaftspolitik – Schlussfolgerungen des Rates "1. Unter Hinweis auf seine Schlussfolgerungen vom 18./19. Juni 2007 und vom 18. Februar 2008 dankt der Rat der Kommission für die Vorlage ihrer Mitteilung vom 12. Mai 2010 über eine Bestandsaufnahme der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), begrüßt die bislang erzielten Fortschritte und bestätigt die strategische Bedeutung, die die Europäische Union dem Aufbau starker Beziehungen zu ihren Nachbarn auf der Grundlage gemeinsamer Werte beimisst. Die Mitteilung bietet eine nützliche Grundlage für Überlegungen des Rates über die künftige Umsetzung der ENP, damit sie wirksamer gestaltet und für alle ENP-Partner attraktiver gemacht werden kann. 2. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 hat die ENP als einziges politisches Rahmenwerk auf der Grundlage von Partnerschaft und gemeinsamer Verantwortung sowie als leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Unterstützung greifbare Vorteile sowohl für die ENP-Partner als auch für die EU gebracht. Darüber hinaus haben die Östliche Partnerschaft und die Union für den Mittelmeerraum eine regionale Dimension hinzugefügt. Die ENP hat auch zu einer Vertiefung der Beziehungen und zu wesentlichen Fortschritten bei der Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit mit Partnern im Mittelmeerraum und im Osten, die für die EU von strategischer Bedeutung sind, geführt. Die EU ist bereit, die Arbeit an diesen Entwicklungen fortzusetzen. Gleichzeitig müssen die Partner weiter greifbare Fortschritte im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Staatsführung und politische Reformen erzielen, da diese zentrale Elemente für die Entwicklung verstärkter Beziehungen zur EU darstellen. Stärkere Beziehungen bedingen auch stärkere Verpflichtungen in allen Bereichen, einschließlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Die EU wird weiterhin mit den ENP-Partnern zur Umsetzung dieser Verpflichtungen zusammenarbeiten. 3. Der Rat nimmt den Nutzen zur Kenntnis, den die Marktöffnung sowohl für die EU als auch für die ENP-Partner bewirkt hat, und arbeitet auf eine weitere Handelsliberalisierung hin, einschließlich eines umfassenderen Marktzugangs. Dabei ist die Angleichung der Rechtsvorschriften ganz besonders wichtig, und die ENP-Partner sollten mehr tun, um die Vorteile, die dies mit sich bringt, für sich zu nutzen. Die EU wird außerdem die Errichtung von tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommen mit den ENP-Partnern fortsetzen, die im Anschluss an eingehende wirtschaftliche Analysen und sobald die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, geschlossen werden können. 12560/10 15 DE 26.VII.2010 4. Der Rat weist erneut auf die Bedeutung von Kontakten der Menschen untereinander hin, um gegenseitiges Verständnis sowie geschäftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Verbindungen zu fördern. Er begrüßt die Fortschritte, die in diesem Bereich bislang mit mehreren ENP-Partnern erzielt worden sind. Die EU ist sich der Bedeutung eines sicheren Umfelds bewusst und ist bereit, eine gut gesteuerte Mobilität der Bürger aus den Ländern der Östlichen Partnerschaft und des Mittelmeerraums zu fördern. 5. Der Rat ist sich bewusst, dass Marktöffnung, wirtschaftliche Integration und Konvergenz der Rechtsvorschriften sowie der Prozess der Verstärkung bilateraler Beziehungen in der gesamten Nachbarschaft mit angemessener finanzieller Unterstützung, technischer Hilfe und Kapazitätenaufbau einhergehen muss. Der Rat weist darauf hin, dass bei der Festsetzung der Mittelzuweisungen "anhand von transparenten und objektiven Kriterien die spezifischen Merkmale und Erfordernisse des betreffenden Lands bzw. der betreffenden Region, die Ziele der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem jeweiligen Land, die Fortschritte im Hinblick auf die Umsetzung vereinbarter Zielsetzungen, unter anderem betreffend die Staatsführung und Reformen, und die Kapazität zur Verwaltung und Aufnahme der Gemeinschaftshilfe [berücksichtigt werden]"1. Der Rat wird sich im Rahmen der Beratungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen erneut mit der finanziellen Unterstützung befassen. Außerdem hat sich die Fazilität für Investitionen im Rahmen der Nachbarschaftspolitik als nützliche Initiative zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der ENP-Partner und ihrer Verknüpfung mit der EU erwiesen. 6. Der Rat nimmt mit Befriedigung die Fortschritte zur Kenntnis, die bei den multilateralen Initiativen der ENP erzielt wurden, insbesondere die Umsetzung der multilateralen Komponente der Östlichen Partnerschaft und die Errichtung des Sekretariats der Union für den Mittelmeerraum, und er sieht der weiteren Umsetzung konkreter regionaler Projekte erwartungsvoll entgegen. 7. Der Rat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass ungelöste Konflikte in der Nachbarschaft weiterhin die wirtschaftliche und politische Entwicklung der ENP-Partner sowie Zusammenarbeit, Stabilität und Sicherheit in der Region beeinträchtigen. Die EU wird weiterhin nach Wegen suchen, alle einschlägigen politischen Instrumente in konzertierter Weise zu entwickeln und einzusetzen, wobei sie den vereinbarten Verhandlungsformaten und -prozessen Rechnung tragen wird. 8. Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Kommission, auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission Überlegungen über die künftige Umsetzung der ENP einzuleiten und zu diesem Zweck Beratungen innerhalb der Union und mit den ENP-Partnern zu führen, damit im ersten Halbjahr 2011 eine umfassende Erörterung im Rat stattfinden kann." 1 Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 vom 24. Oktober 2006 über das ENPI. 12560/10 16 DE 26.VII.2010 Kirgisistan – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat begrüßt die insgesamt gesehen erfolgreiche Durchführung des Verfassungsreferendums in Kirgisistan; dies war ein wichtiger Schritt im derzeitigen Prozess zur Schaffung eines demokratischen institutionellen Rahmens und zur Herstellung von Rechtsstaatlichkeit in Kirgisistan. Der Rat fordert die kirgisische Regierung auf, die Empfehlungen des BDIMR/OSZE hinsichtlich der im Herbst durchzuführenden Parlamentswahlen vollständig umzusetzen. Die EU ist weiterhin bereit, Kirgisistan in diesem Prozess zu unterstützen. 2. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat die Kommission auf, der kirgisischen Regierung bei der Umsetzung ihres Reformprogramms weiterhin Unterstützung zu gewähren, was auch neue Hilfsprogramme einschließen sollte, und zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beizutragen. Der Rat begrüßt das "Development Forum" (Geberkonferenz), das von der Weltbank am 27. Juli 2010 in Bischkek ausgerichtet werden soll. 3. Dennoch empfindet der Rat weiterhin Besorgnis angesichts der instabilen Sicherheitslage in Kirgisistan und der Berichte über anhaltende Übergriffe auf Menschenrechtsverteidiger und Angehörige der usbekischen Minderheit. Er fordert die kirgisische Regierung nachdrücklich auf, alles Erdenkliche zu tun, um die Bevölkerung vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen, die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen zu fördern und die strikte Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und die strikte Achtung der Menschenrechte im gesamten Land sicherzustellen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die unlängst erzielte Einigung über die Grundsätze und Modalitäten für die Entsendung einer Gruppe von OSZE-Polizeiberatern nach Kirgisistan. 4. Der Rat ist besorgt über das Schicksal der Rückkehrer und der Binnenvertriebenen und ruft die kirgisische Regierung auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft auf die Bedürfnisse dieser Menschen einzugehen, insbesondere auf die mit Rehabilitation und Wiederaufbau verknüpften Bedürfnisse, und für ihren Schutz zu sorgen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat die humanitäre Hilfe, die bereits jetzt von der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen internationalen Akteuren geleistet wird. 12560/10 17 DE 26.VII.2010 5. Die Feststellung der Sachverhalte, die zu den jüngsten Gewalttätigkeiten im Süden Kirgisistans geführt haben, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung von Rechenschaftspflicht, Frieden und Aussöhnung zwischen den Volksgruppen. Der Rat nimmt die Initiative der kirgisischen Führung, die Gewalttätigkeiten zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen, zur Kenntnis. Er ruft die kirgisische Regierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Untersuchung unparteiisch, transparent und umfassend gestaltet und im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt wird. Außerdem ist die EU bereit, die Einleitung einer unabhängigen internationalen Untersuchung zu unterstützen, mit der die Anstrengungen der kirgisischen Regierung ergänzt werden und in deren Rahmen ein uneingeschränkter Zugang zu Zeugen und Beweismaterial im Zusammenhang mit den Vorfällen vom Juni dieses Jahres gewährt wird. 6. Die EU wird weiterhin die Lage in Kirgisistan genau verfolgen und ihre Maßnahmen mit der OSZE, den VN und weiteren zuständigen internationalen Organisationen und Akteuren abstimmen." Beobachtermission der EU in Georgien Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Gemeinsame Aktion 2008/736 über die Beobachtermission der EU in Georgien (EUMM Georgia) dahingehend geändert wird, dass der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag um 2,5 Mio. EUR aufgestockt wird, damit die zusätzlichen operativen Erfordernisse der Mission abgedeckt werden können (Dok. 11116/10). Restriktive Maßnahmen gegen Eritrea Der Rat nahm einen Beschluss zur Änderung verfahrensbezogener Aspekte des Beschlusses 2010/127/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Eritrea an (Dok. 11958/10). Er nahm ferner eine Verordnung zur Umsetzung bestimmter Teile des Beschlusses 2010/127/GASP an (Dok. 11959/10). 12560/10 18 DE 26.VII.2010 SOZIALPOLITIK Umsetzung von VN-Resolutionen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit Der Rat billigte Indikatoren für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU. Zweck der Indikatoren ist eine größere Rechenschaftspflicht in der EU bezüglich der Umsetzung ihrer Zusagen auf dem Gebiet Frauen, Frieden und Sicherheit und die Ermittlung von Fortschritten und Ergebnissen bei der Erfüllung der Zusagen und bei der Umsetzung der einschlägigen Politik. 12560/10 19 DE