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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/07/170
11911/07 (Presse 170)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2816. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Allgemeine Angelegenheiten
Brüssel, den 23. Juli 2007
Präsidentin
*
Luís AMADO
Ministro de Estado, Minister für auswärtige Angelegenheiten
Portugals
Zur 2817. Tagung des Rates (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung
(Dok. 11914/07)
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 6083 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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23.VII.2007
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat billigte die Unterzeichnung eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika
über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren
Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security.
Er billigte den Entwurf eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Meeresumwelt, der die Erhaltung der Meeresumwelt, die Verhinderung der Verschlechterung ihres
Zustands und– wo möglich– die Wiederherstellung dieser Umwelt zum Ziel hat.
Am Rande der Ratstagung traten die Vertreter der Mitgliedstaaten zur förmlichen Eröffnung der
Regierungskonferenz über den Entwurf eines Reformvertrags zusammen, mit dem die EU-Verträge entsprechend einem Mandat geändert werden sollen, das der Europäische Rat auf seiner
Tagung im Juni erteilt hat. Die Verhandlungen sollen im Oktober abgeschlossen werden, so dass
der neue Vertrag im Dezember unterzeichnet und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen
Parlament im Juni 2009 ratifiziert werden kann.
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DE
23.VII.2007
INHALT1
–
TEILNEHMER......................................................................................................................... 5
–
ERÖRTERTE PUNKTE
–
KOHÄSIONSPOLITIK - BERICHT DER KOMMISSION ..................................................... 7
–
TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG........................................................................ 8
–
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
–
AUSSENBEZIEHUNGEN
–
Kosovo – EU-Planungsteam ....................................................................................................... 9
–
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Verbot der
Visumerteilung ........................................................................................................................... 9
–
Liberia - Restriktive Maßnahmen ............................................................................................. 10
–
Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen .............................................................. 10
–
Abkommen EU/Chile - Erweiterung der EU ............................................................................ 10
–
Algerien - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Erweiterung der EU .......................................... 11
–
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
–
Togo – Konsultationen im Rahmen des AKP-EU-Abkommens .............................................. 11
–
HANDELSPOLITIK
–
Antidumping-Maßnahmen betreffend Erzeugnisse aus Japan, Pakistan and Russland ........... 11
–
Schweiz - Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und Ursprungsnachweise ................... 12
–
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
–
Beratungen in den anderen Ratsformationen............................................................................ 12
–
Bulgarien und Rumänien - Kooperations- und Überprüfungsmechanismus Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 12
–
JUSTIZ UND INNERES
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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23.VII.2007
–
Abkommen mit den Vereinigten Staaten - Fluggastdatensätze ................................................ 13
–
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen......................................... 13
–
EU-Programm "Drogenprävention und -aufklärung"............................................................... 14
–
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
–
Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds - Schlussfolgerungen des Rates ......... 14
–
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
–
Bulgarien und Rumänien - Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum ............................ 15
–
Änderungen des EWR-Abkommens ........................................................................................ 16
–
ZOLLUNION
–
Papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel ....................................................................... 17
–
BINNENMARKT
–
Genehmigung von Kraftfahrzeugen ......................................................................................... 17
–
UMWELT
–
Meeresumwelt* ........................................................................................................................ 17
–
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................................. 18
–
Europäische Ministerkonferenz - Schlussfolgerungen des Rates ............................................. 20
–
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schafstoffe - Endosulfan............. 22
–
GESUNDHEIT
–
Medizinprodukte....................................................................................................................... 22
–
GEISTIGES EIGENTUM
–
Weltorganisation für geistiges Eigentum– Ratifizierung von Verträgen ................................. 22
–
FISCHEREI
–
Partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Kiribati............................................................... 22
–
Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe ..................................................................... 23
–
ERNENNUNGEN
–
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss....................................................................... 24
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23.VII.2007
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Bulgarien:
Ivailo KALFIN
Tschechische Republik:
Alexandr VONDRA
Karel SCHWARZENBERG
Martin ŘÍMAN
Dänemark:
Michael ZILMER-JOHNS
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem
Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für
europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für Industrie und Handel
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
Deutschland:
Frank-Walter STEINMEIER
Bundesminister des Auswärtigen
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Irland:
Dermot AHERN
Dick ROCHE
Griechenland:
Dora BAKOYANNI
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS
Frankreich:
Bernard KOUCHNER
Jean-Pierre JOUYET
Hervé NOVELLI
Italien:
Massimo D'ALEMA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatsminister im Amt des Premierministers (Taoiseach)
und im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten mit
besonderer Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit
Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Staatssekretär, zuständig für europäische Angelegenheiten
Staatssekretär für Unternehmen und Außenhandel
Emma BONINO
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für Europapolitik und internationalen Handel
Zypern:
Erato KOZAKOU-MARCOULLIS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Normans PENKE
Litauen:
Petras VAITIEKŪNAS
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Premierminister, Minister mit Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung
Ungarn:
Kinga GÖNCZ
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
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23.VII.2007
Niederlande:
Tom de BRUIJN
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Polen:
Anna Elżbieta FOTYGA
Portugal:
Luís AMADO
Manuel LOBO ANTUNES
Ständiger Vertreter
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Ministro de Estado, Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordneter Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Rumänien:
Adrian CIOROIANU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowakei:
Ján KUBIŠ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Ilkka KANERVA
Astrid THORS
Schweden:
Carl BILDT
Cecilia MALMSTRÖM
Sten TOLGFORS
Vereinigtes Königreich:
David MILIBAND
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für Migration und europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Minister für Handel
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Angelegenheiten des Commonwealth
Kommission:
Danuta HÜBNER
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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23.VII.2007
ERÖRTERTE PUNKTE
KOHÄSIONSPOLITIK - BERICHT DER KOMMISSION
Der Rat nahm Kenntnis von den Erläuterungen des Kommissionsmitglieds Danuta Hübner zu dem
Vierten Dreijahresbericht der Kommission über die Fortschritte im Bereich des wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalts in der EU. Anschließend führte er einen Gedankenaustausch.
Der Bericht gibt eine Übersicht über die aktuelle Situation und einen Ausblick auf die Kohäsionspolitik der EU; ferner werden die Auswirkungen dieser Politik auf der Ebene der Mitgliedstaaten
und der EU analysiert. Besonders breiten Raum widmet der Bericht
–
einer ersten Beurteilung der Vorbereitungen des neuen Programmzeitraums 2007-2013;
–
einer Analyse der neuen Herausforderungen für die Kohäsionspolitik in der Zukunft, wie
Demografie, Klimawandel, soziale Ausgrenzung und Energie.
Der Bericht wirft eine Reihe von Fragen auf, die auf einem "Kohäsionsforum" am
27. – 28. September erörtert werden sollen.
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DE
23.VII.2007
TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung traten die Vertreter der Mitgliedstaaten zur förmlichen Eröffnung der
Regierungskonferenz über den Entwurf eines Reformvertrags zusammen, mit dem die EU-Verträge
entsprechend einem Mandat geändert werden sollen, das der Europäische Rat auf seiner Tagung
vom 21. und 22. Juni erteilt hat (Dok. 11218/07).
Wie vom Europäischen Rat vereinbart, wird die Verantwortung für die Regierungskonferenz bei
den Staats- und Regierungschefs liegen, die von den Außenministern unterstützt werden. Es ist
geplant, dass die Verhandlungen bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs am
18./19. Oktober in Lissabon abgeschlossen werden und der Reformvertrag im Dezember unterzeichnet wird. Damit bliebe genügend Zeit für die Mitgliedstaaten, den Vertrag vor den Wahlen
zum Europäischen Parlament im Juni 2009 zu ratifizieren.
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23.VII.2007
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Kosovo – EU-Planungsteam
Der Rat nahm eine gemeinsame Aktion an, mit der das Mandat des Planungsteams (EUPT Kosovo)
für eine mögliche Mission der EU im Kosovo im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die sich der Rechtsstaatlichkeit und weiteren Bereichen widmen soll, geändert
und bis zum 30. November 2007 verlängert wird (Dok. 11411/07).
Die Gemeinsame Aktion 2006/304/GASP wird deshalb geändert, damit Kernpersonal für eine
mögliche zukünftige Operation eingestellt und ausgebildet werden kann, bevor eine neue, die
Resolution 1244 ersetzende Resolution durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angenommen wird.
Parallel hierzu bereitet die EU ferner die Einrichtung eines eventuellen internationalen Zivilbüros
im Kosovo, einschließlich der Komponente eines EU-Sonderbeauftragten, vor.
Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – Verbot der Visumerteilung
Der Rat nahm einen Beschluss zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/293/GASP
zur Verlängerung von Maßnahmen zur Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs für das
ehemalige Jugoslawien (ICTY) an, mit dem die Liste der Personen, denen kein Visum erteilt
werden darf, geändert wird (Dok. 11586/07).
Nach der Überstellung von Vlastimir Djordjevic an den ICTY werden bestimmte mit ihm in Verbindung stehende Personen von der Liste der Personen, auf die der Gemeinsame Standpunkt
2004/293/GASP Anwendung findet, gestrichen. Eine Person wird der Liste hinzugefügt.
Der Gemeinsame Standpunkt 2004/293/GASP sieht Maßnahmen vor, mit denen die Einreise in die
EU den Personen verweigert wird, die an Aktivitäten beteiligt sind, die vor dem ICTY angeklagten,
auf freiem Fuß befindlichen Personen dabei behilflich sind, sich weiterhin der Justiz zu entziehen,
oder die andere Handlungen begehen, die den ICTY bei der wirksamen Ausführung seines Mandats
behindern könnten.
Die geänderte Liste enthält 42 Namen.
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23.VII.2007
Liberia - Restriktive Maßnahmen
Der Rat nahm eine Verordnung zur Änderung der Verordnung Nr. 234/2004 über restriktive Maßnahmen gegen Liberia im Einklang mit der Resolution 1731 (2006) des VN-Sicherheitsrates an
(Dok. 11094/07).
Die Verordnung sieht vor, dass Waffen betreffende Maßnahmen nicht für die Lieferungen nichtletalen militärischen Geräts gelten, das ausschließlich zur Verwendung durch Angehörige der Polizei- und Sicherheitskräfte Liberias bestimmt ist. Die Maßnahmen werden ferner in Bezug auf die
Auflistung der zuständigen Behörden geändert.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab 21. Dezember 2006.
Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen
Der Rat nahm eine gemeinsame Aktion zur Unterstützung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen
(VN-Waffenübereinkommen) an (Dok. 10163/07).
Das VN-Waffenübereinkommen regelt im Kontext bewaffneter Konflikte den Einsatz bestimmter
konventioneller Waffen, die den Kombattanten übermäßiges Leid zufügen oder die unterschiedslos
die Zivilbevölkerung gefährden.
Die Gemeinsame Aktion zielt im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie darauf ab, durch
folgende Maßnahmen die Universalität des VN-Waffenübereinkommens und dessen Durchführung
zu fördern:
–
Veranstaltung von regionalen Seminaren, um für den Beitritt zum VN-Waffenübereinkommen zu werben;
–
finanzieller Beitrag zu dem von den Vertragsstaaten des VN-Waffenübereinkommens
angenommenen Sponsoringprogramm, um eine breitere Teilnahme an den Tagungen zu
ermöglichen und das Verständnis des Übereinkommens zu verbessern.
Abkommen EU/Chile - Erweiterung der EU
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile anlässlich des am 1. Januar 2007
erfolgten Beitritts von Bulgarien und Rumänien zur EU an.
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23.VII.2007
Algerien - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Erweiterung der EU
Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Algerien anlässlich des im Mai 2004 erfolgten Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU an (Dok. 11763/07).
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
Togo – Konsultationen im Rahmen des AKP-EU-Abkommens
Der Rat billigte den Entwurf eines auch von der Kommission zu unterzeichnenden Schreibens an
den Präsidenten der Republik Togo, in dem bekräftigt wird, dass die EU den demokratischen Übergangsprozess in Togo gemäß den Zusagen unterstützt, die bei den Konsultationen nach Artikel 96
des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und im Rahmen der globalen politischen Übereinkunft von
Ouagadoudou vom August 2006 gemacht wurden.
Die EU bekräftigte ihre Unterstützung für den demokratischen Übergangsprozess in Togo und insbesondere für die Durchführung freier und transparenter Parlamentswahlen innerhalb der gesetzlichen Fristen. Ferner begrüßte sie die Fortschritte, die die togoischen Behörden bei der Erfüllung
der bei den Konsultationen eingegangenen Verpflichtungen erzielt haben.
Seit April 2004 wird das Verfahren des Artikels 96 des Abkommens von Cotonou auf die Republik
Togo angewendet. Die Entwicklungszusammenarbeit wurde 2007 wieder aufgenommen, um die
Durchführung von Wahlen, die Reform der Justiz und den Schutz der Menschenrechte zu unterstützen.
HANDELSPOLITIK
Antidumping-Maßnahmen betreffend Erzeugnisse aus Japan, Pakistan and Russland
Der Rat nahm Verordnungen an, die Folgendes betreffen:
–
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 397/2004 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in Pakistan
(Dok. 11604/07);
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23.VII.2007
–
Einstellung der Interimsüberprüfung der mit der Verordnung Nr. 1910/2006 eingeführten
Antidumpingmaßnahmen gegenüber Einfuhren von Fernsehkamerasystemen mit Ursprung
in Japan und zur Aufhebung der mit der Verordnung Nr. 1910/2006 eingeführten Antidumpingmaßnahmen (Dok. 11369/07);
–
Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland
nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 384/96 sowie zur
Einstellung der diese Einfuhren mit Ursprung in Russland betreffenden teilweisen
Interimsüberprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 3 (Dok. 11527/07).
Schweiz - Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und Ursprungsnachweise
Der Rat nahm einen Beschluss über den Standpunkt der Gemeinschaft im Gemischten Ausschuss
EG-Schweiz bezüglich der Wiedereinfuhr von Ursprungserzeugnissen und der Annahme von vereinfachten, durch ermächtigte Ausführer ausgefertigten Ursprungsnachweisen an (Dok. 11171/07).
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Beratungen in den anderen Ratsformationen
Der Rat nahm einen Bericht des Vorsitzes über die Beratungen in den anderen Ratsformationen zur
Kenntnis (Dok. 11714/07).
Bulgarien und Rumänien - Kooperations- und Überprüfungsmechanismus - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat nimmt unter Bekräftigung seiner Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2006 die Berichte
der Kommission über Bulgariens und Rumäniens Fortschritte bei den Begleitmaßnahmen nach dem
Beitritt aufmerksam zur Kenntnis und spricht der Kommission seine Anerkennung für ihre ausgewogene und objektive Analyse aus. Der Rat würdigt den Umstand, dass der Kooperations- und
Überprüfungsmechanismus gut funktioniert und einen positiven Beitrag zu den bisher erzielten
Ergebnissen leistet.
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23.VII.2007
Der Rat nimmt mit Befriedigung die von den beiden Mitgliedstaaten gemachten Fortschritte zur
Kenntnis; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften und den
Aufbau von Verwaltungsstrukturen. Zur Konsolidierung der Fortschritte müssen allerdings – wie in
dem Bericht dargelegt – noch weitere Arbeiten in Angriff genommen werden, und zwar vor allem
auf dem Gebiet der Umsetzung.
Unter Hervorhebung der Verpflichtung Bulgariens und Rumäniens, alle offen gebliebenen Fragen
ohne Einschränkungen zu behandeln, bestärkt der Rat die beiden Mitgliedstaaten darin, diesbezüglich weiterhin nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen und die in den Berichten erwähnten Aktionspläne zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Der Rat unterstützt die Kommission in vollem Umfang bei den wichtigen Arbeiten, die vor ihr liegen, und sieht
ihren nächsten Berichten erwartungsvoll entgegen."
JUSTIZ UND INNERES
Abkommen mit den Vereinigten Staaten - Fluggastdatensätze
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Abkommens mit den Vereinigten
Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records –
PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of
Homeland Security (PNR-Abkommen von 2007) an (Dok. 11596/07 und 11595/07).
(Siehe gemeinsame Presseerklärung
http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/misc/95438.pdf)
Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen
Der Rat nahm einen Beschluss über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Europol-Übereinkommen (Europäisches Polizeiamt) und den betreffenden Änderungsprotokollen an
(Dok. 11617/07).
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23.VII.2007
EU-Programm "Drogenprävention und -aufklärung"
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurfs eines Beschlusses zur Auflegung
des spezifischen Programms "Drogenprävention und -aufklärung" als Teil des Generellen EU-Programms "Grundrechte und Justiz" für den Zeitraum 2007–2013 an (Dok. 8698/07 + ADD 1).
Mit dem spezifischen Programm "Drogenprävention und -aufklärung" sollen Ziele der EU-Drogenstrategie 2005–2012 und der EU-Drogenaktionspläne 2005–2008 und 2009–2012 verwirklicht
werden, indem Projekte unterstützt werden, die die Prävention des Drogenkonsums zum Ziel haben,
und zwar unter anderem durch die Verringerung drogenbedingter Schädigungen und durch
Behandlungsmethoden, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen.
Die im Dezember 2004 vom Europäischen Rat gebilligte Drogenstrategie 2005–2012 deckt alle
drogenbezogenen Maßnahmen der Europäischen Union ab und gibt spezifische Ziele vor. Zu diesen
Zielen gehören die Erreichung eines hohen Maßes an Gesundheitsschutz, Wohlergehen und
sozialem Zusammenhalt durch Prävention bzw. Verringerung des Drogenkonsums, der Drogenabhängigkeit sowie der drogenbedingten Schäden für die Gesundheit und die Gesellschaft.
Der Rat hatte den Aktionsplan (2005–2008) als Instrument für die Umsetzung der Drogenstrategie
in konkrete Maßnahmen angenommen. Das Hauptziel des Aktionsplans besteht darin, den Drogenkonsum in der Bevölkerung erheblich zu verringern sowie die sozialen und gesundheitlichen
Schäden aufgrund des Konsums illegaler Drogen und des Handels damit zu reduzieren.
Die Annahme des gemeinsamen Standpunkts erfolgte im Anschluss an die politische Einigung, die
der Rat auf seiner Tagung vom 19. und 20. April erzielt hatte.
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 1/2007 des Rechnungshofs
(Dok. 10442/07) über die Durchführung der Halbzeitprozesse der Strukturfonds 2000-2006 an:
"DER RAT
–
BEGRÜSST den Bericht des Rechnungshofs und NIMMT die darin enthaltenen
Empfehlungen ZUR KENNTNIS;
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DE
23.VII.2007
–
STELLT FEST, dass zwischen dem Rechnungshof und der Kommission hinsichtlich der
im Bericht behandelten Fragen weit gehendes Einvernehmen besteht;
–
STIMMT den meisten Empfehlungen des Rechnungshofs zu;
–
STELLT mit Bedauern FEST, dass es nicht möglich war, den Bericht vor Abschluss der
Verhandlungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik vorzulegen, HEBT jedoch
gleichzeitig HERVOR, dass viele der vorgeschlagenen Änderungen bereits im Legislativpaket zur Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 enthalten waren, was ihre große
Bedeutung unterstreicht;
–
UNTERSTÜTZT insbesondere die Empfehlung, die Verfahren und Fristen im Hinblick auf
eine noch effizientere Umsetzung der Kohäsionspolitik zu vereinfachen und zu straffen;
–
VERTRITT gleichzeitig DIE AUFFASSUNG, dass die vorgenannte Empfehlung in den
neuen Verfahren, die für die laufende Bewertung 2007-2013 angenommen wurden, bereits
berücksichtigt ist;
–
NIMMT mit Interesse KENNTNIS von der Empfehlung, das Begleitsystem weiter zu verbessern und im neuen Programmzeitraum die Kontrolle einschlägiger Indikatoren sicherzustellen, und STELLT mit Befriedigung FEST, dass die Kommission auf diesen Punkt
achten wird;
–
TEILT die Auffassung des Rechnungshofs zur automatischen Aufhebung von Mittelbindungen und BETONT, dass die Mittelzuweisungen den allgemeinen Grundsätzen,
Regeln und Zielen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Strukturfonds
niedergelegt sind, angemessen Rechnung tragen müssen."
EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM
Bulgarien und Rumänien - Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Übereinkommens über die Beteiligung Bulgariens und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum
nach ihrem EU-Beitritt zum 1. Januar 2007 an (Dok. 10834/1/07 und 10833/1/07).
Das Übereinkommen soll am 25. Juli unterzeichnet werden.
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23.VII.2007
Änderungen des EWR-Abkommens
Der Rat billigte zwei Entwürfe für Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Änderung
des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in den folgenden Bereichen:
–
einen Beschluss zur Einbeziehung des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz in die Zusammenarbeit (Dok. 10574/07);
–
einen Beschluss zur Erweiterung der Zusammenarbeit bei den Telekommunikationsdiensten (Dok. 10434/07).
BINNENMARKT
Genehmigung von Kraftfahrzeugen
Der Rat nahm eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge an, wobei er sämtlichen vom Europäischen Parlament in
zweiter Lesung verabschiedeten Abänderungen zustimmte (Dok. 3622/07).
Die Richtlinie schafft einen harmonisierten Rahmen mit Verwaltungsvorschriften und allgemeinen
technischen Anforderungen für die Genehmigung von Neufahrzeugen und zur Verwendung in
diesen Fahrzeugen bestimmten Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten;
damit sollen ihre Zulassung, ihr Verkauf und ihre Inbetriebnahme in der Gemeinschaft erleichtert
werden.
Die Richtlinie enthält außerdem Vorschriften für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Teilen
und Ausrüstungen für Fahrzeuge.
Mit den EU-Rechtsvorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen soll in erster Linie sichergestellt werden, dass neue Fahrzeuge, Bauteile und technische Einheiten, die in Verkehr gebracht
werden, ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau bieten.
Die Mitgliedstaaten müssen ihre Rechtsvorschriften innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten
der Richtlinie so anpassen, dass sie den wesentlichen Änderungen der Richtlinie entsprechen. Die
Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union in Kraft.
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DE
23.VII.2007
ZOLLUNION
Papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel
Der Rat nahm einen gemeinsamen Standpunkt zu einem Entwurf einer Entscheidung an, mit der
interoperable und leicht zugängliche elektronische Zollsysteme gefördert und Arbeitsabläufe und
Dienstleistungen koordiniert werden sollen (Dok. 8520/07 + ADD 1). Der gemeinsame Standpunkt
wird dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens
übermittelt.
Ziel des Entscheidungsentwurfs ist es, bis zum Inkrafttreten des modernisierten Zollkodex der EU,
der derzeit reformiert wird, ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel zu schaffen..
Das System dient der Verwirklichung folgender Ziele:
–
Vereinfachung der Einfuhr- und Ausfuhrverfahren;
–
Verringerung der Befolgungs- und Verwaltungskosten und Verkürzung der Bearbeitungszeit;
–
Koordinierung eines gemeinsamen Vorgehens bei der Prüfung von Waren;
–
Beitrag zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erhebung aller Zollgebühren und sonstigen Abgaben;
–
schnelle Bereitstellung und Entgegennahme sachdienlicher Informationen über die
internationale Lieferkette;
–
Ermöglichung des reibungslosen Datenflusses zwischen den Behörden der Einfuhr- und
Ausfuhrländer sowie zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten und
Ermöglichung der Wiederverwendung der in das System eingegebenen Daten.
UMWELT
Meeresumwelt*
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt zu dem Entwurf einer Richtlinie zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt an
(Dok. 9388/07 + 11440/07 ADD 1). Der Text wird dem Europäischen Parlament für die zweite
Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.
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23.VII.2007
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie, die die umweltpolitische Säule der künftigen Meerespolitik der
EU bilden soll, soll im Wesentlichen ein Ordnungsrahmen für die Erhaltung der Meeresumwelt, für
die Verhinderung der Verschlechterung ihres Zustands und - wo möglich - für die Wiederherstellung dieser Umwelt in Gebieten, in denen sie geschädigt wurde, geschaffen werden.
Dies wird erreicht, indem die Mitgliedstaaten Meeresstrategien entwickeln und umsetzen mit dem
Ziel, spätestens bis zum Jahr 2021 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu
erhalten.
Die Richtlinie wird überdies einen Beitrag zur Kohärenz der verschiedenen politischen Maßnahmen, Vereinbarungen und Rechtssetzungsmaßnahmen leisten, die sich auf die Meeresumwelt
auswirken, und darauf abzielen, dabei die Berücksichtigung der umweltpolitischen Belange sicherzustellen.
Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene ist für eine erfolgreiche Umsetzung der Richtlinie von
wesentlicher Bedeutung, die ihrerseits zu einem besseren Vorgehen auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der regionalen Übereinkünfte zum Schutz der Meeresumwelt, beitragen
wird.
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an:
"DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
UNTER HINWEIS auf die Dringlichkeit kontinuierlicher, verstärkter und dezidierter Bemühungen
auf allen Ebenen, um das das globale Ziel der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele
zu erreichen und das Fortschreiten der Wüstenbildung in den betroffenen Gebieten erheblich einzudämmen; UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der in den Anhängen IV und V des Übereinkommens
aufgeführten europäischen Länder, die von Wüstenbildung, Dürre und Verarmung der Böden betroffen sind; UNTER HINWEIS darauf, dass die wirksame Umsetzung des Übereinkommens in den
Mittelpunkt der UNCCD-Konferenz gerückt werden sollte;
UNTER DEM HINWEIS, dass die Europäische Union entschlossen für einen erfolgreichen Abschluss der Achten Konferenz der Vertragsparteien (COP-8) des UNCCD-Übereinkommens im
September 2007 eintreten wird;
UNTER VERWEIS auf die gemeinsame AKP-EU-Erklärung vom 21. Mai 2007 zur Bekämpfung
von Dürre und Wüstenbildung zur Unterstützung der Reform des UNCCD-Übereinkommens;
UNTER HINWEIS auf die folgenden Prioritäten der EU, die zu gegebener Zeit durch genauer definierte Positionen zu sämtlichen auf der COP-8 zu erörternden Fragen zu ergänzen sind –;
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1.
FORDERT ein besseres Zusammenspiel der Strategien zur Bekämpfung der Wüstenbildung, des Klimawandels und des Abbaus der biologischen Vielfalt, die ein großes
Synergiepotenzial bergen; BEKRÄFTIGT, dass bei der Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens die adäquatesten Instrumente für die Beseitigung der Armut und für die Verbesserung des Umweltschutzes Berücksichtigung finden;
2.
UNTERSTREICHT die Bedeutung der Arbeit der intersessionalen zwischenstaatlichen
Arbeitsgruppe (Intersessional Intergovernmental Working Group, IIWG), die zur Weiterentwicklung des Übereinkommens beiträgt, und ihres Vorschlags für einen "Strategischen
Zehnjahresplan/-rahmen zur Förderung der Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens";
BETONT, dass die Prüfung und endgültige Verabschiedung des Strategischen Zehnjahresplans durch die COP-8 und die anschließende umfassende Durchführung dieses Plans entscheidend zur Verwirklichung der Ziele des UNCCD-Übereinkommens beitragen werden;
3.
HEBT HERVOR, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass die Überprüfung des Ausschusses für die Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens (CRIC) auf der COP-8
stattfindet und dass diese mit dem Arbeitsergebnis der IIWG-Gruppe im Einklang steht;
4.
HÄLT es für wesentlich, dass die COP-8 auf die Beziehung zwischen Armut und Wüstenbildung eingeht und festlegt, welchen konkreten Beitrag das UNCCD-Übereinkommen im
engen Zusammenwirken mit anderen einschlägigen globalen und regionalen Initiativen,
z.B. in den Bereichen nachhaltige Waldbewirtschaftung, Sicherung der Wasserversorgung
und Migration, zur Bekämpfung der Armut in den betroffenen Ländern leisten soll;
5.
UNTERSTREICHT, dass der Kenntnisstand, auf dem das Übereinkommen beruht, über
den Ausschuss für Wissenschaft und Technologie (CST) erweitert werden muss, damit die
Entscheidungsfindung fundierter wird;
6.
HEBT HERVOR, dass durch stärkeres Engagement für die Einführung eines verbesserten
Überwachungssystems und die Erarbeitung von Standards für den Schutz, die Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung von Trockengebieten sowie durch den Austausch
von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den vorhandenen und den neuen
Netzwerken für eine zügige und umfassende Umsetzung des UNCCD-Übereinkommens
gesorgt werden muss;
7.
ERKENNT AN, dass die Finanzierung aus den bestehenden Instrumenten überprüft und
neue Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen; IST DER AUFFASSUNG, dass
die effektive Verwaltung und die Finanzierung von Initiativen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung von entscheidender Bedeutung sein werden;
8.
UNTERSTREICHT, dass ein effizientes und gut funktionierendes UNCCD-Sekretariat
und ein ausgewogener Haushalt, der für alle Parteien erschwinglich und annehmbar ist,
Voraussetzungen für Solidität in Verwaltung und Finanzmanagement des UNCCD-Übereinkommens sind;
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9.
GLAUBT, dass der Zivilgesellschaft bei der verbesserten Umsetzung des strategischen
Plans – insbesondere auf lokaler Ebene, wo sie am dringlichsten ist – eine Schlüsselrolle
zukommt; FORDERT in diesem Zusammenhang alle Akteure der Zivilgesellschaft zu verstärkter Mitwirkung an den UNCCD-Initiativen AUF;
10.
IST DER ANSICHT, dass der Schaffung und Förderung eines strategischen und institutionellen Rahmens, der zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen zur Bekämpfung der Wüstenbildung und der Verarmung der Böden und zur Milderung der Auswirkungen der Dürre
führt, entscheidende Bedeutung zukommt."
Europäische Ministerkonferenz - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat der Europäischen Union:
1.
NIMMT KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament "Beteiligung der Kommission am 'Umwelt für Europa'-Prozess (UfE) im Anschluss an die Ministerkonferenz in Belgrad 2007 1;
2.
UNTERSTREICHT, wie wichtig der "Umwelt für Europa"-Prozess für die Verbesserung der
Umsetzung multilateraler Umweltschutzübereinkommen und der einzelstaatlichen Umweltpolitiken im gesamteuropäischen Kontext und für das Voranbringen der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung ist; UNTERSTÜTZT die Fortführung eines schwerpunkt- und bedarfsorientierten Prozesses im Anschluss an die Konferenz in Belgrad 2007 und SIEHT einer Halbzeitevaluierung der Fortschritte Ende 2009 ERWARTUNGSVOLL ENTGEGEN;
3.
STELLT FEST, dass der Rahmen für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den
Staaten Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens (EECCA) sowie Südosteuropas weitgehend durch die Beitritts- und Heranführungsprozesse sowie besondere bilaterale Partnerschaften und Mechanismen gebildet wird; IST DER AUFFASSUNG, dass die Entwicklungen
in den EECCA-Ländern und -Subregionen keinem einheitlichen Muster folgen und dass deshalb ein Ansatz gewählt werden sollte, der den besonderen Bedürfnissen und Prioritäten Rechnung trägt. Zudem sollten Synergien zwischen den einzelnen vorhandenen Instrumenten, Prozessen und Programmen in der Region geschaffen werden;
4.
UNTERSTREICHT, dass der UfE-Prozess in seiner politischen Dimension allen interessierten
Ländern der UNECE-Region offen stehen und alle gesamteuropäischen Themen einbeziehen
sollte, bei denen er einen Zusatznutzen erbringen kann;
1
Dok. 9800/07.
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5.
BETONT jedoch, dass angesichts der seit 1991 eingetretenen beträchtlichen Veränderungen
projektbezogene Tätigkeiten und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten im Rahmen des
Prozesses künftig an wesentlichen umwelt- und entwicklungspolitischen Erfordernissen ausgerichtet werden sollten, wobei die Anstrengungen auf diejenigen Bereiche zu konzentrieren
sein werden, die im Rahmen der vorhandenen Instrumente, Prozesse und Programme nicht
vollständig abgedeckt werden;
6.
TEILT die Auffassung der Kommission, dass die Gesamtfortschritte, die in den EECCALändern seit der UfE-Konferenz von Kiew im Bereich umweltpolitischer Reformen erreicht
wurden, immer noch hinter den früheren Erwartungen zurückbleiben, und VERTRITT DIE
ANSICHT, dass die EECCA-Länder aufgefordert werden sollten, aktiver am Reformprozess in
den jeweiligen Regionen mitzuwirken und diesen zu beschleunigen; STELLT zudem FEST,
dass es zusätzlicher Anstrengungen bedarf, um die bestehenden multilateralen UNECEUmweltschutzübereinkommen umzusetzen und die Arbeiten im Zusammenhang mit den
Umweltprüfberichten voranzutreiben;
7.
BETONT, dass der UfE-Prozess straffer und effizienter fortgeführt werden sollte, und IST
DER ÜBERZEUGUNG, dass zu diesem Zweck die Sekretariatsaufgaben zur Vorbereitung der
UfE-Ministerkonferenzen von der Abteilung des UNECE-Sekretariats wahrgenommen werden
sollten, die bereits jetzt für den Ausschuss für Umweltpolitik (CEP) zuständig ist; VERTRITT
DIE AUFFASSUNG, dass der CEP die zwischen den UfE-Konferenzen erreichten Fortschritte
regelmäßig überprüfen und den Prozess erforderlichenfalls mitgestalten sollte;
8.
VERWEIST AUF die Ministererklärung von Kiew (Nummer 71), in der die Minister beschlossen haben, die Möglichkeiten zum Transfer von Sekretariatsfunktionen der EAP-Task-Force
nach Osteuropa, dem Kaukasus oder Zentralasien zu prüfen, und IST deshalb DER ANSICHT,
dass konkrete Schritte unternommen werden sollten, um die Tätigkeiten der EAP-Task-Force
nach den regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder (EECCA-RECs) zu verlagern, um auf
stärker proaktiv ausgerichtete Maßnahmen und ein größeres Engagement auf Seiten der
EECCA-Länder hinzuwirken;
9.
ERWARTET, dass die entsprechenden EECCA-Länder, die EAP-Task-Force und die regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder in den nächsten vier Jahren konzentrierte Anstrengungen unternehmen, um den regionalen Umweltzentren zu ermöglichen, unabhängiger zu
arbeiten und die Funktionen der EAP-Task-Force zu übernehmen; WIRD diese Frage im
Anschluss an eine Halbzeitüberprüfung durch den UNECE-Ausschuss für Umweltpolitik zwei
Jahre vor der nächsten UfE-Ministerkonferenz erneut ERÖRTERN;
10.
SIEHT in den Funktionen der EAP-Task-Force – neben anderen, die zur institutionellen
Stärkung der regionalen Umweltzentren in den EECCA-Ländern beitragen – ein wichtiges
Mittel zur Förderung des Aufbaus von Kapazitäten in den Region und FORDERT die
Kommission AUF, die Arbeit der Task-Force weiterhin finanziell zu unterstützen und hierzu
für einen Übergangszeitraum die neuen Finanzierungsmechanismen der Europäischen Gemeinschaft zu nutzen;
11.
FORDERT alle an dem UfE-Prozess Mitwirkenden AUF, die Arbeiten sowohl der EAP-TaskForce als auch der regionalen Umweltzentren der EECCA-Länder aktiv – einschließlich finanziell – zu unterstützen, um die Übertragung von Funktionen zwischen diesen Einrichtungen zu
erleichtern."
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Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schafstoffe - Endosulfan
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Kommission ermächtigt wird, die Aufnahme von
Endosulfan in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe des Stockholmer Übereinkommens vorzuschlagen (Dok. 11785/07).
GESUNDHEIT
Medizinprodukte
Der Rat nahm eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG über aktive implantierbare
medizinische Geräte und 93/42/EWG über Medizinprodukte sowie der Richtlinie 98/8/EG über das
Inverkehrbringen von Biozid-Produkten an, wobei er alle vom Europäischen Parlament in erster
Lesung vorgeschlagenen Abänderungen billigte (Dok. PE-CONS 3612/07).
Mit dem Richtlinienentwurf sollen die vorhandenen Rechtsvorschriften präzisiert und eine Grundlage für die generelle Überarbeitung des Medizinprodukte-Rechts durch die Kommission geschaffen werden.
GEISTIGES EIGENTUM
Weltorganisation für geistiges Eigentum– Ratifizierung von Verträgen
Der Rat billigte Grundprinzipien hinsichtlich der Ratifizierung der Verträge der Weltorganisation
für geistiges Eigentum von 1996 (Dok. 11517/07).
FISCHEREI
Partnerschaftliches Fischereiabkommen mit Kiribati
Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens
mit der Republik Kiribati an (Dok. 9284/07).
Das Abkommen enthält ein Protokoll, in dem die Fangmöglichkeiten für Schiffe aus der EU in den
kiribatischen Gewässern für die Zeit vom 16. September 2006 bis zum 15. September 2012 festgelegt sind (Dok. 9283/07).
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Die im Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden wie folgt aufgeteilt:
–
Ringwadenfänger: Spanien und Frankreich (73 % bzw. 27 % der verfügbaren Lizenzen);
–
Langleiner: Portugal und Spanien (jeweils 6 Schiffe).
Gemäß dem Abkommen gewährt die EU einen Jahresbeitrag von 416 000 EUR, der einer Referenzfangmenge von 6400 t pro Jahr entspricht, und zusätzlich 62 400 EUR pro Jahr für Initiativen zur
Unterstützung der Fischereipolitik Kiribatis.
Fischereiabkommen mit São Tomé und Príncipe
Der Rat nahm eine Verordnung über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens
mit der Republik São Tomé und Príncipe an, in dem die Fangmöglichkeiten für Schiffe aus der EU
in den Gewässern von São Tomé festgelegt sind (Dok. 8870/07).
Das Abkommen enthält ein Protokoll, in dem die Fangmöglichkeiten wie folgt aufgeteilt sind:
–
Thunfischwadenfänger/ Froster: 25 Schiffe für Frankreich und Spanien;
–
Oberflächen-Langleinenfischer: 18 Schiffe für Portugal und Spanien.
Die EU leistet einen Jahresbeitrag von 552 500 EUR, der einer Referenzmenge von 8500 t Fisch
pro Jahr entspricht, sowie einen Beitrag von jährlich 110 500 EUR zur Unterstützung der Fischereipolitik von São Tomé and Príncipe.
Das Abkommen gilt bis zum 31. Mai 2010 und kann um weitere Zeiträume von jeweils vier Jahren
verlängert werden.
Der Rat nahm ferner einen Beschluss über die rückwirkende Anwendung des Abkommens ab
1. Juni 2006 an, durch den sichergestellt werden soll, dass die Fangtätigkeiten zwischen dem Zeitpunkt des Ablaufs eines früheren Protokolls und dem Inkrafttreten des neuen Protokolls fortgesetzt
werden können (Dok. 8777/07).
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ERNENNUNGEN
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Rat nahm einen Beschluss über die Ernennung von Frau Sinne ALSING CONAN zum Mitglied
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses als Nachfolgerin von Herrn Henrik
FALLESEN für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 20. September 2010, an.
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