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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/05/131
Luxemburg, den 13. Juni 2005
9499/05 (Presse 131)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2667. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Luxemburg, den 13. Juni 2005
Präsident
*
Zur 2668. Tagung
(Dok. 9500/05)
Jean ASSELBORN
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Luxemburgs
des
Rates
(Außenbeziehungen)
siehe
gesonderte
Pressemitteilung
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
9499/05 (Presse 131)
1
DE
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat der irischen Sprache einen vollwertigen Status im Rahmen der Sprachenregelung der
Organe der Europäischen Union zuerkannt und beschlossen, eine begrenzte Verwendung der neben
den Amts- und Arbeitssprachen von den Mitgliedstaaten anerkannten Sprachen auf EU-Ebene zu
genehmigen.
Er hat Verordnungsentwürfe gebilligt, die auf die Umsetzung der im März beschlossenen Reform
des Stabilitäts- und Wachstumspakts abzielen.
Er hat im Anschluss an eine Regierungsumbildung in Simbabwe die Liste der von den Sanktionen
betroffenen Personen aktualisiert.
Ferner haben die Minister im Rahmen einer informellen Tagung am Vorabend der Ratstagung
einen Text geprüft, den der Vorsitz im Hinblick auf eine Einigung des Europäischen Rates auf
seiner Tagung am 16. und 17. Juni über den Haushaltsrahmen der EU für den Zeitraum 20072013 ausgearbeitet hatte.
9499/05 (Presse 131)
2
DE
INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER JUNI-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
7
–
Entwurf von Schlussfolgerungen
7
–
Terrorismus
7
ERWEITERUNG
7
–
7
Kroatien - Schlussfolgerungen des Rates
VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
–
8
Informelle Tagung der Minister über den Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 8
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Simbabwe - Restriktive Maßnahmen - Aktualisierung der Liste von Personen
9
Demokratische Republik Kongo - Restriktive Maßnahmen
9
Massenvernichtungswaffen - Sachstand betreffend die Umsetzung der Strategie der EU
9
Assoziationsabkommen mit der Türkei - Erweiterung der EU
9
Beziehungen zu Russland - Ergebnisse des Moskauer Gipfels
10
Mittelmeerraum sowie Naher und Mittlerer Osten - Strategische Partnerschaft der EU
10
Nördliche Dimension - Aktionsplan – Sachstand
10
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Halbjährlicher Bericht des Vorsitzes zur ESVP
10
Konfliktverhütung - Bericht über die Maßnahmen der EU
10
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3
DE
Krisenbewältigungsoperationen der EU – Beteiligung der Ukraine *
11
Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010
11
HANDELSPOLITIK
Getreide - Übereinkommen über den Getreidehandel bzw. die Nahrungsmittelhilfe
11
Einfuhr von Thun und Schwertfisch - Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone
11
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Regelung der Sprachenfrage für die EU * – Schlussfolgerungen des Rates
11
Tätigkeit des Rates
13
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Stabilitätspakt - Änderung der Instrumente zur Umsetzung des Paktes
13
JUSTIZ UND INNERES
EUROPOL
Schengener Informationssystem
EU/Island/Norwegen – Asyl
14
a
14
14
KATASTROPHENSCHUTZ
Terroristische Bedrohungen - Bericht über die Folgen
14
FORSCHUNG
Abkommen EU-Mexiko über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
14
Ausschuss der Regionen
15
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4
DE
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Tschechische Republik:
Cyril SVOBODA
Vladimir MÜLLER
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Friis PETERSEN
Deutschland:
Joschka FISCHER
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten, dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertreter des Ministers für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Estland:
Urmas PAET
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Ioannis VALINAKIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Spanien:
Miguel Ángel MORATINOS CUYAUBÉ
Alberto NAVARRO GONZÁLEZ
Frankreich:
Philippe DOUSTE-BLAZY
Catherine COLONNA
Irland:
Dermot AHERN T.D.
Italien:
Gianfranco FINI
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Staatssekretär für die Europäische Union
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Artis PABRIKS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Litauen:
Antanas VALIONIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Nicolas SCHMIT
Ungarn:
Ferenc SOMOGYI
Etele BARÁTH
Malta:
Michael FRENDO
9499/05 (Presse 131)
Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung
Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Einwanderung
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
5
DE
Niederlande:
Bernard R. BOT
Atzo NICOLAÏ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Adam Daniel ROTFELD
Jaroslaw PIETRAS
Portugal:
Diogo FREITAS DO AMARAL
Fernando NEVES
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Slowakei:
Eduard KUKAN
József BERÉNYI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär, Büro des Ausschusses für die europäische
Integration
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär die portugiesischen Gemeinschaften im
Ausland
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Lars DANIELSSON
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär beim Ministerpräsidenten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Kommission:
Margot WALLSTRÖM
Benita FERRERO-WALDNER
Olli REHN
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
Generalsekretär des Rates der Europäischen Union /
Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
Die Regierungen der beitretenden Staaten waren wie folgt vertreten:
Bulgarien:
Petko DRAGANOV
Stellvertretender Minister für auswärtige Angelegenheiten
Rumänien:
Mihai-Razvan UNGUREANU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
9499/05 (Presse 131)
6
DE
ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER JUNI-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
–
Entwurf von Schlussfolgerungen
Der Rat prüfte einen Entwurf von Schlussfolgerungen, den der Vorsitz im Hinblick auf die Tagung
des Europäischen Rates, die am 16. und 17. Juni 2005 in Brüssel stattfinden wird, ausgearbeitet
hatte.
In dem Entwurf von Schlussfolgerungen werden die folgenden Themen behandelt:
–
Finanzrahmen für den Haushalt der EU im Zeitraum 2007-2013;
–
Strategie für Wirtschaftsreformen, nachhaltige Entwicklung;
–
Justiz und Inneres (insbesondere Terrorismus);
–
Außenbeziehungen.
Der Europäische Rat wird auch den Stand der Ratifizierungen des Verfassungsvertrags durch die
Mitgliedstaaten erörtern.
–
Terrorismus
Der Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, Gijs de Vries, unterrichtete den Rat über die
Durchführung des Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus. Er wies vor allem darauf hin,
dass es für die Union erforderlich sei, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich
Katastrophenschutz zu intensivieren. Insbesondere müssten die Mitgliedstaaten besser darauf
vorbereitet sein, sich bei terroristischen Anschlägen durch chemische, biologische oder
radiologische Mittel gegenseitig zu unterstützen.
ERWEITERUNG
–
Kroatien - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm folgende Schlussfolgerungen an:
"Der Rat hat im März 2005 darauf hingewiesen, dass Kroatien ein Bewerberland ist, und festgelegt,
dass die bilaterale Regierungskonferenz im gegenseitigen Einvernehmen einberufen wird, sobald er
feststellt, dass Kroatien uneingeschränkt mit dem ICTY zusammenarbeitet.
Die Chefanklägerin des ICTY hat in ihrem Schreiben vom 7. Juni 2005 an den Vorsitz festgestellt,
dass Kroatien durch die Umsetzung seines Aktionsplans Fortschritte auf dem Weg zu einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem ICTY erzielt habe, dass jedoch drei bis vier Monate erforderlich seien, um zu beurteilen, ob diese neuerlichen Anstrengungen konkrete Ergebnisse gezeitigt
haben.
Der Rat hat diesen neuen Sachverhalt mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen und fordert
Kroatien dazu auf, weiterhin verstärkte Anstrengungen auf diesem Gebiet zu unternehmen. Der Rat
verpflichtet sich, die Prüfung dieses Dossiers im Juli fortzusetzen."
9499/05 (Presse 131)
7
DE
VERANSTALTUNGEN AM RANDE DER RATSTAGUNG
–
Informelle Tagung der Minister über den Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2007-2013
Die Minister führten im Rahmen einer informellen Tagung (Klausurtagung) am 12. Juni einen
Gedankenaustausch über einen Verhandlungsrahmen ("Verhandlungsbox"), den der
luxemburgische Vorsitz im Hinblick auf die Festlegung der Finanziellen Vorausschau für die
Europäische Union für den Zeitraum 2007-2013 ausgearbeitet hatte (Dok. 9637/05).
Die am 2. Juni verteilte dritte Fassung dieses Dokuments enthält genauere Angaben zu den
Beträgen für die jeweiligen Ausgabenkategorien sowie eine Skizze für einen Vorschlag zu den
Eigenmitteln der EU. Ziel des Vorsitzes ist es, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 16.
und 17. Juni 2005 zu einer Einigung über den neuen Finanzrahmen gelangt.
Zu diesem Zweck führt der Vorsitz auf Ebene der Staats- und Regierungschefs bis zum 14. Juni
bilaterale Gespräche mit den Mitgliedstaaten. Er beabsichtigt, den Verhandlungsrahmen auf der
Grundlage dieser Gespräche ein letztes Mal anzupassen.
9499/05 (Presse 131)
8
DE
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
AUSSENBEZIEHUNGEN
Simbabwe - Restriktive Maßnahmen - Aktualisierung der Liste von Personen
Der Rat verabschiedete einen Beschluss zur Aktualisierung der Liste der von restriktiven
Maßnahmen in Simbabwe betroffenen Personen um der Regierungsumbildung in diesem Land
Rechnung zu tragen (Dok. 9064/05).
Diese Maßnahmen, die zum ersten Mal im Februar 2002 verhängt wurden, umfassen ein
Einreiseverbot für das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, das Einfrieren von Finanzguthaben sowie
ein Embargo für die Lieferung von Waffen und Material für militärische Operationen.
Die EU verurteilte am 8. Juni 2005 das Vorgehen der Regierung Simbabwes im Rahmen der
Operationen "Clean Sweep" und "Restore Order", das über 20 000 Festnahmen, die Zerstörung von
Wohnungen sowie Hunderttausende von Binnenflüchtlingen zur Folge hatte. Die EU appellierte an
die Regierung Simbabwes, dieses Vorgehen zu beenden.
Demokratische Republik Kongo - Restriktive Maßnahmen
Der Rat verabschiedete
-
einen gemeinsamen Standpunkt, mit dem in einem einzigen Text die im gemeinsamen
Standpunkt 2002/829/GASP vorgesehenen Maßnahmen betreffend ein Waffenembargo und
die durch die Resolution 1596(2005) verhängten Maßnahmen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen zusammengefasst werden; die letztgenannten Maßnahmen sollen die
Einreise der vom Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen benannten Personen in das EUHoheitsgebiet verhindern und ein Einfrieren ihrer Guthaben gestatten;
-
eine Verordnung zur Genehmigung einer Ausnahme von dem Embargo auf die Bereitstellung
von Material und technischer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, um die
Hilfe für Maßnahmen zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen
in der DR Kongo sowie die Lieferung von Material zu humanitären oder zu Schutzzwecken
zu ermöglichen (Dok. 8892/05).
Massenvernichtungswaffen - Sachstand betreffend die Umsetzung der Strategie der EU
Der Rat nahm Kenntnis von einem halbjährlichen Bericht über die Umsetzung der Strategie der EU
gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der dem Europäischen Rat für seine Tagung
am 16. und 17. Juni 2005 übermittelt wird (Dok. 9898/05).
Die Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wurde vom Europäischen Rat
auf seiner Tagung im Dezember 2003 angenommen.
Assoziationsabkommen mit der Türkei - Erweiterung der EU
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zum Abkommen zur
Gründung einer Assoziation mit der Türkei aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union im
Mai 2004 an (Dok. 9616/05).
Der Rat stimmte ebenfalls zu, dass dem Europäischen Parlament ein Ersuchen um Zustimmung zu
dem Entwurf eines Beschlusses über den Abschluss des genannten Protokolls übermittelt wird.
Das Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei wurde 1963 unterzeichnet und trat
1964 in Kraft. Ziel dieses Abkommens ist die Förderung einer kontinuierlichen, ausgewogenen
Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
9499/05 (Presse 131)
9
DE
Im Dezember 2004 bestätigte die Türkei ihren Beschluss, das Protokoll zur Anpassung des
Assoziationsabkommens zu unterzeichnen.
Beziehungen zu Russland - Ergebnisse des Moskauer Gipfels
Der Rat nahm Kenntnis von den Ergebnissen des fünfzehnten Gipfeltreffens EU-Russland, das am
10. Mai 2005 in Moskau stattfand (Dok. 8799/05 + ADD 1).
Mittelmeerraum sowie Naher und Mittlerer Osten - Strategische Partnerschaft der EU
Der Rat billigte einen Bericht über die Strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum
sowie dem Nahen und Mittleren Osten, der dem Europäischen Rat für seine Tagung am 16. und
17. Juni übermittelt wird.
Ziel dieser Partnerschaft ist es, die Entwicklung eines gemeinsamen Raums des Friedens, des
Wohlstands und des Fortschritts im Mittelmeerraum und im Nahen und Mittleren Osten zu fördern.
Nördliche Dimension - Aktionsplan - Sachstand
Der Rat nahm Kenntnis vom Jahresbericht 2004 über den Sachstand betreffend die Umsetzung des
EU-Aktionsplans für die nördliche Dimension, der dem Europäischen Rat am 16. und 17. Juni
vorgelegt wird (Dok. 9520/05).
Der von der Kommission ausgearbeitete Bericht soll einen Überblick über die wichtigsten
Maßnahmen geben, die die Kommission in den vergangenen Monaten zur Umsetzung des
Aktionsplans für die nördliche Dimension getroffen hat.
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Halbjährlicher Bericht des Vorsitzes zur ESVP
Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes zur Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Juni vorgelegt
wird.
Der Bericht behandelt alle ESVP-Themen, die Gegenstand der Beratungen im ersten Halbjahr 2005
waren, und umfasst auch ein Mandat für den künftigen Vorsitz (Großbritannien).
Konfliktverhütung - Bericht über die Maßnahmen der EU
Der Rat billigte einen Bericht des Vorsitzes über die Maßnahmen der EU im Bereich der
Konfliktverhütung, einschließlich der Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer
Konflikte, der dem Europäischen Rat am 16. und 17. Juni vorgelegt wird.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Folgemaßnahmen zu dem vom Europäischen Rat im
Juni 2001 angenommenen Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte. Sie sind auch Teil der
Umsetzung der im Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie. Der Bericht
konzentriert sich auf wichtige oder neue Entwicklungen, die sich seit dem letzten Bericht vom Juni
2004 in Bezug auf die Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren oder auf Fortschritte in Richtung
auf eine aktivere, kohärentere und handlungsfähigere Europäische Union ergeben haben. Die EU
hat Fortschritte bei ihren Bemühungen erzielt, Präventivmaßnahmen weiter in den Vordergrund zu
rücken. Sie war sowohl auf zwischenstaatlicher als auch auf gemeinschaftlicher Ebene erfolgreich,
wie durch Missionen, Programme und andere Tätigkeiten, auf die dieser Bericht eingeht,
verdeutlicht wird.
9499/05 (Presse 131)
10
DE
Krisenbewältigungsoperationen der EU – Beteiligung der Ukraine *
Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss eines Abkommens zwischen der EU und der
Ukraine zur Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Ukraine an
Krisenbewältigungsoperationen der EU an (Dok. 9255/05, 9715/05 + ADD 1).
Dieser Beschluss wurde in dem Bestreben gefasst, die Bedingungen für die Beteiligung von
Drittstaaten an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union in einem Abkommen
festzulegen, das einen Rahmen für eine solche etwaige künftige Beteiligung schafft, damit diese
Bedingungen nicht für jede einzelne Operation von Fall zu Fall festgelegt werden müssen.
Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010
Der Rat nahm das Übungsprogramm der EU für den Zeitraum 2006-2010 an.
Dieses Programm entspricht der Notwendigkeit einer Erprobung der Verfahren und Strukturen einer
schnellen Reaktion, der Umsetzung des Gefechtsverbandskonzepts der EU und der Beteiligung der
zivil-militärischen Zelle und des Operationszentrums der EU an den Übungen der EU.
HANDELSPOLITIK
Getreide - Übereinkommen über den Getreidehandel bzw. die Nahrungsmittelhilfe
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Kommission ermächtigt wird, im Namen der
Gemeinschaft einer Verlängerung des Getreidehandel-Übereinkommens sowie des
Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommens um zwei Jahre zuzustimmen (Dok. 9611/05).
Die Internationale Getreideübereinkunft von 1995 besteht aus zwei Teilen: dem GetreidehandelsÜbereinkommen (1995) und dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen (1999).
Einfuhr von Thun und Schwertfisch - Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone
Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der das Verbot der Einfuhr von Großaugenthun aus
Kambodscha, Äquatorialguinea und Sierra Leone, von Rotem Thun aus Äquatorialguinea und
Sierra Leone und von Schwertfisch aus Sierra Leone aufgehoben wird (Dok. 7853/05)
Mit diesem Vorschlag soll das Gemeinschaftsrecht mit den jüngsten Empfehlungen der
Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik in Einklang gebracht
werden, welche die Bemühungen dieser drei Länder gegen den illegalen, nicht gemeldeten und
nicht regulierten Fang der besagten Arten anerkannt hat.
Die Annahme der neuen Verordnung hat die Änderung der Verordnung 827/2004 und die
Aufhebung der Verordnungen 826/2004 und 828/2004 zur Folge.
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Regelung der Sprachenfrage für die EU * – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm eine Verordnung an, mit der der irischen Sprache der Status einer Amts- und
Arbeitssprache der Europäischen Union verliehen wird (Dok. 9645/05 und10020/05 ADD 1).
9499/05 (Presse 131)
11
DE
Im Anschluss an die entsprechende Berücksichtigung der irischen Sprache gibt es nunmehr
21 Amts- und Arbeitssprachen 1 der Organe der Europäischen Union.
Die Verordnungen von 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die EWG und Euratom werden
mit dieser Verordnung, die ab 2007 wirksam wird, geändert.
Der Rat nahm zudem folgende Schlussfolgerungen an:
"Die vorliegenden Schlussfolgerungen beziehen sich auf Sprachen, die nicht unter die Verordnung
Nr. 1/1958 des Rates fallen und deren Status durch die Verfassung eines Mitgliedstaates im
gesamten Hoheitsgebiet desselben oder in einem Teil davon anerkannt wird oder deren Gebrauch
als Landessprache gesetzlich zulässig ist.
Der Rat ist der Auffassung, dass bei den Bemühungen um mehr Bürgernähe der Union der
Reichtum und die Vielfalt ihrer Sprachen stärker berücksichtigt werden müssen.
Ferner ist der Rat der Ansicht, dass die Möglichkeit der Bürger, in ihren Beziehungen mit den
Institutionen zusätzliche Sprachen verwenden zu können, ein wichtiger Faktor ist, wenn erreicht
werden soll, dass sich die Unionsbürger mit den politischen Vorhaben der Europäischen Union
stärker identifizieren.
Der amtliche Gebrauch der im ersten Absatz genannten Sprachen im Rat wird auf der Grundlage
einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rat und dem antragstellenden Mitgliedstaat
genehmigt; dies gilt gegebenenfalls auch für ein anderes Organ oder eine andere Einrichtung der
Union auf der Grundlage einer ähnlichen Verwaltungsvereinbarung.
Diese Vereinbarungen werden im Einklang mit dem Vertrag sowie den entsprechenden Durchführungsbestimmungen geschlossen und müssen die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Die mit
der Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarungen durch die Organe und Einrichtungen der Union
verbundenen direkten oder indirekten Kosten gehen zu Lasten des antragstellenden Mitgliedstaats.
a)
Veröffentlichung der vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte
Die Regierung eines Mitgliedstaats kann dem Europäischen Parlament und dem Rat eine
beglaubigte Übersetzung der im Mitentscheidungsverfahren angenommenen Rechtsakte in
eine der im ersten Absatz genannten Sprachen übermitteln. Der Rat verwahrt diese
Übersetzung in seinen Archiven und stellt auf Antrag eine Abschrift zur Verfügung. Er
sorgt für die Veröffentlichung der Übersetzungen auf seiner Website. In beiden Fällen wird
darauf hingewiesen, dass diese Übersetzungen keine Rechtswirkung haben.
b)
Mündliche Beiträge auf einer Tagung des Rates und gegebenenfalls anderer Organe oder
Einrichtungen der Union
Gegebenenfalls kann die Regierung eines Mitgliedstaates den Rat und eventuell andere
Organe oder Einrichtungen (Europäisches Parlament oder Ausschuss der Regionen)
ersuchen, bei mündlichen Beiträgen (passive Verdolmetschung) eines der Mitglieder des
betroffenen Organs oder der Einrichtung auf einer Tagung den Gebrauch einer der im
ersten Absatz genannten Sprachen zu gestatten. Was den Rat anbelangt, so wird diesem
Antrag in der Regel stattgegeben, sofern er in angemessenem zeitlichem Abstand zur
Tagung eingereicht wird und die erforderlichen personellen und materiellen Mittel zur
Verfügung stehen.
1
Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch,
Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
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12
DE
c)
Schriftliche Mitteilungen an die Organe oder Einrichtungen der Union
Die Mitgliedstaaten können einen Rechtsakt annehmen, der vorsieht, dass die Bürger, die
an ein Organ oder eine Einrichtung der Union eine Mitteilung in einer der im ersten Absatz
genannten Sprachen richten möchten, diese an eine von der Regierung des Mitgliedstaates
zu benennende Stelle senden können. Diese Stelle leitet den Wortlaut der Mitteilungen
dann an das/die entsprechende Organ/Einrichtung weiter, zusammen mit einer Übersetzung
in die jeweilige Sprache des Mitgliedstaates gemäß der Verordnung Nr. 1/1958 des Rates.
Dasselbe Verfahren gilt entsprechend für die Antwort des betroffenen Organs oder der
Einrichtung.
Ist dem Organ oder der Einrichtung der Union eine Frist für die Antwort gesetzt, so
beginnt diese ab dem Zeitpunkt, zu dem das betroffene Organ oder die Einrichtung von
dem Mitgliedstaat die Übersetzung in eine der Sprachen gemäß der Verordnung Nr. 1/1958
des Rates erhalten hat. Sie endet mit dem Zeitpunkt, zu dem das Organ oder die
Einrichtung der Union seine/ihre Antwort an die zuständige Stelle des Mitgliedstaates in
der letztgenannten Sprache versendet hat.
Der Rat ersucht die anderen Organe, Verwaltungsvereinbarungen auf dieser Grundlage zu
schließen."
Tätigkeit des Rates
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen des Rates in seinen
verschiedenen Zusammensetzungen (Dok. 9734/05).
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
Stabilitätspakt - Änderung der Rechtsakte zur Umsetzung des Paktes
Der Rat billigte zwei Entwürfe von Verordnungen zur Umsetzung der Reform des Stabilitäts- und
Wachstumspakts, der der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005
zugestimmt hatte.
Ziel dieser beiden Verordnungen ist eine Änderung der Verordnung Nr. 1466/97 über die
haushaltspolitische Überwachung und die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der EU und der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Umsetzung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
(Dok. 9812/05, 9812/05 ADD 1 und 9813/05).
Die Reform des Paktes, die in einem vom Rat am 20. März 2005 angenommenen Bericht umrissen
wird, zielt darauf ab, die Anwendung des finanzpolitischen Regelwerks und die nationale
Verantwortung hierfür durch Stärkung der wirtschaftlichen Grundlagen und der Effizienz des
Pakts – sowohl was die präventiven als auch was die korrektiven Instrumente angeht – zu
verbessern, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten, das
Wachstum zu fördern und eine übermäßige Belastung künftiger Generationen zu vermeiden.
9499/05 (Presse 131)
13
DE
JUSTIZ UND INNERES
EUROPOL
Der Rat billigte den Europol-Haushaltsplanentwurf für 2006.
Schengener Informationssystem
Der Rat nahm einen Beschluss zur Festlegung des Beginns der Anwendung einiger Bestimmungen
der Verordnung (EG) Nr. 871/2004 über die Einführung neuer Funktionen für das Schengener
Informationssystem, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung, an (Dok. 7846/05).
EU/Island/Norwegen - Asyl
Der Rat nahm einen Beschluss über die Unterzeichnung eines Protokolls zum Übereinkommen mit
Island und Norwegen über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates
für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in Island oder Norwegen gestellten Asylantrags an
(Dok. 8479/05).
KATASTROPHENSCHUTZ
Terroristische Bedrohungen - Bericht über die Folgen
Der Rat nahm Kenntnis vom zweiten Jahresbericht über die Durchführung des gemeinsamen
Programms von Rat und Kommission zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der EU im Hinblick
auf die Prävention und die Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder
nuklearer terroristischer Bedrohungen (CBRN-Programm 2002) (Dok. 8988/05).
FORSCHUNG
Abkommen EU-Mexiko über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Der Rat nahm einen Beschluss über den Abschluss des Abkommens zwischen der EU und Mexiko
über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit an, das am 3. Februar 2004 unterzeichnet worden
war (Dok. 8705/05, 12946/03 )
Mit diesem Abkommen wird das Ziel verfolgt, die Zusammenarbeit auf Gebieten gemeinsamen
Interesses durch Tätigkeiten der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung
bzw. durch entsprechende Beiträge zu diesen Tätigkeiten zu fördern, zu entwickeln und zu
erleichtern.
ERNENNUNGEN
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Rat verabschiedete die Beschlüsse über die Ernennung von
–
Herrn Vitas MAČIULIS zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als
Nachfolger von Herrn Arvydas ŽYGIS für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum
20. September 2006 (Dok. 9318/05).
–
Herrn Bruno CLERGEOT zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als
Nachfolger von Herrn Noël DUPUY für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum
20. September2006 (Dok. 9319/05).
9499/05 (Presse 131)
14
DE
–
Frau Daiva KVEDARAITĖ zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als
Nachfolgerin von Frau Aldona BALSIENĖ für deren verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum
20. September 2006 (Dok. 9320/05).
–
Herrn Angelo GRASSO zum Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses als
Nachfolger von Herrn Giacomino TARICCO & für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis
zum 20. September 2006 (Dok. 9322/05).
Ausschuss der Regionen
Der Rat verabschiedete die Beschlüsse über die Ernennung von
–
Frau Barbara BORCHARDT, Mitglied des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, zur
Stellvertreterin im Ausschuss der Regionen als Nachfolgerin von Herrn Karsten
NEUMANN für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006 (Dok.
8947/05)
–
Herrn Mario MAGNANI, Consigliere provinciale della Provincia Autonoma di Trento,
zum Stellvertreter im Ausschuss der Regionen als Nachfolger von Herrn Lorenzo DELLAI
für dessen verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 25. Januar 2006 (Dok. 8941/05)
9499/05 (Presse 131)
15
DE
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