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DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/04/324
Brüssel, 22. November 2004
14723/04 (Presse 324)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2621. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Allgemeine Angelegenheiten
Brüssel, 22. November 2004
Präsident
*
Bernard BOT
Minister für Auswärtige Angelegenheiten der
Niederlande
Zur 2622. Tagung des Rates
(Dok. 14724/04 Presse 325)
(Außenbeziehungen)
siehe
gesonderte
Pressemitteilung
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319
Fax: +32 (0)2 285 8026
[email protected] http://ue.eu.int/Newsroom
14723/04 (Presse 324)
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat hat erörtert, welche Mittel im Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013 für
Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen vorgesehen werden sollen.
Der Rat hat ferner eine Reihe wichtiger EU-Aktionen beschlossen, die dazu dienen, die Anhäufung
und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Albanien, Südosteuropa und
Kambodscha zu bekämpfen, die Tätigkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen
zu unterstützen sowie den Schutz von Kernmaterial in Russland zu verstärken.
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INHALT1
TEILNEHMER
5
ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
7
EU-FINANZRAHMEN FÜR DEN ZEITRAUM 2007-2013
7
SONSTIGES
8
–
8
Sturmschäden in Mitteleuropa
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Zivile Krisenbewältigung
9
Westliche Balkanstaaten - EU-Überwachungsmission
9
EU-Raumfahrtpolitik und Verteidigung
9
Terrorismusbekämpfung
9
EU/Georgien - Rechtsstellung und Tätigkeit der Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit
9
Europäische Verteidigungsagentur
10
EU-Militäroperationen - Änderung des Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung*
10
Polizeimission in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
10
Afrika: Aktionsplan für Frieden und Sicherheit - Schlussfolgerungen des Rates
10
AUSSENBEZIEHUNGEN
Westliche Balkanstaaten - Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen
12
Waffenausfuhren - Bericht über die Befolgung des EU-Verhaltenskodex
13
Afrika - Demokratie und Menschenrechte
13
Leichte Waffen - Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen in Albanien, Südosteuropa und
Kambodscha
13
Chemische Waffen
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13
3
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Russland - Schutz von Nuklearmaterial
14
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
14
Chile – Assoziationsabkommen – EU-Erweiterung
14
Moldau – Beitritt zum Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Ukraine
14
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Tätigkeit des Rates
14
ENTWICKLUNG
Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und
Schwellenländern - Schlussfolgerungen des Rates
14
Klimaänderungen – Schlussfolgerungen des Rates
16
HANDELSPOLITIK
Antidumping – Sri Lanka – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
17
Antidumping – Indonesien – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
18
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Didier DONFUT
Tschechische Republik:
Cyril SVOBODA
Dänemark:
Per Stig MØLLER
Deutschland:
Joschka FISCHER
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des
Bundeskanzlers
Estland:
Kristiina OJULAND
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Griechenland:
Petros MOLYVIATIS
Yannis VALINAKIS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Spanien:
Alberto NAVARRO
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Frankreich:
Michel BARNIER
Claudie HAIGNERÉ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige
Angelegenheiten, zuständig für europäische
Angelegenheiten
Irland:
Dermot AHERN T.D.
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Italien:
Gianfranco FINI
Roberto ANTONIONE
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten
Zypern:
George IACOVOU
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Lettland:
Māris RIEKSTIŅŠ
Litauen:
Antanas VALIONIS
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Vizepremierminister, Minister für auswärtige
Angelegenheiten und Einwanderung
Ungarn:
Ferenc SOMOGYI
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Malta:
Michael FRENDO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Niederlande:
Bernard BOT
Atzo NICOLAÏ
Anna Maria Agnes van AREDENNE-van der HOEVEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister für europäische Angelegenheiten
Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
Polen:
Wlodzimierz CIMOSZEWICZ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
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Portugal:
António MONTEIRO
Mário DAVID
Minister für auswärtige Angelegenheiten und die
portugiesischen Gemeinschaften im Ausland
Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Slowenien:
Ivo VAJGL
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Slowakei:
Eduard KUKAN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Finnland:
Erkki TUOMIOJA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Schweden:
Laila FREIVALDS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Vereinigtes Königreich:
Jack STRAW
Denis MacSHANE
Minister für auswärtige Angelegenheiten und
Commonwealth-Fragen
Staatsminister für Europafragen
Kommission:
Margot WALLSTRÖM
Dalia GRYBAUSKAITĖ
Benita FERRERO-WALDNER
Louis MICHEL
Vizepräsidentin
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
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ERÖRTERTE PUNKTE
VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES
Der Rat prüfte den Entwurf einer erläuterten Tagesordnung, die der Vorsitz für die Tagung des
Europäischen Rates am 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel erstellt hat. Er wird diese Tagung auf
seiner Tagung am 13./14. Dezember ausführlicher vorbereiten.
Nach dem Entwurf sollen die folgenden Hauptthemen erörtert werden:
–
EU-Erweiterung: Der Europäische Rat wird voraussichtlich Beschlüsse über den
Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien sowie über die Eröffnung der Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien fassen.
–
Bekämpfung des Terrorismus: Prüfung der Fortschritte.
–
Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013: Der Europäische Rat wird voraussichtlich Grundsätze und Leitlinien beschließen, damit eine Einigung über den neuen
Finanzrahmen und die damit verbundenen Fragen, wie das System der Eigenmittel zur
Finanzierung des EU-Haushalts, herbeigeführt werden kann.
–
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: EU-Drogenstrategie 2005-2012.
–
Auswärtige Angelegenheiten: Der Europäische Rat wird voraussichtlich über den NahostFriedensprozess, über Iran, Irak, Sudan, Afghanistan und über die strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten beraten.
Über die meisten dieser Punkte muss in den zuständigen Ratsformationen noch weiter beraten
werden; der Vorsitz wird die Ergebnisse dieser Beratungen bei der Ausarbeitung des Entwurfs von
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates heranziehen.
EU-FINANZRAHMEN FÜR DEN ZEITRAUM 2007-2013
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen über den Finanzrahmen
der EU für den Zeitraum 2007-2013 und hatte eine Orientierungsaussprache über die
Kommissionsvorschläge zur Finanzierung der außenpolitischen Maßnahmen der EU.
Abschließend stellte der Vorsitz fest, dass
–
die meisten Delegationen einverstanden mit dem Vorschlag sind, die Struktur der Rubrik 4
("Die EU als globaler Partner") des EU-Haushaltsplans, die sechs Finanzinstrumente für
die Außenbeziehungen vorsieht, zu vereinfachen;
–
die Delegationen mit dem vorgeschlagenen Anwendungsbereich der drei geografisch ausgerichteten Finanzinstrumente für den Bereich der Außenbeziehungen weitgehend einverstanden sind, viele von ihnen allerdings den Vorschlag, den Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt einzugliedern, ablehnen;
–
zwar nach Auffassung vieler Delegationen der Rat bei den vorgeschlagenen neuen Finanzinstrumenten für den Bereich der Außenbeziehungen eine angemessene politische Kontrolle ausüben könnte, einige Delegationen jedoch darauf bestehen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen und dass den Mitgliedstaaten eine gewichtige Rolle zukommt;
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7
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–
viele Delegationen den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Stabilitätsinstruments
befürworten, allerdings auf einer klaren Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der
Kommission und denen des Rates bestehen.
Bei der Ausarbeitung des Gesamtfinanzrahmen wurde der Schwerpunkt auf den Inhalt der einzelnen
Politikbereiche und die dafür erforderliche Mittelausstattung gelegt, um auf diese Weise verschiedene politische Optionen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ermitteln zu
können.
Der Vorsitz strebt an, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Dezember 2004
Grundsätze und Leitlinien für die weiteren Beratungen über den neuen Finanzrahmen festlegt,
damit im nächsten Jahr eine politische Einigung erzielt werden kann. Der Vorsitz wird in einem
Bericht an den Europäischen Rat darlegen, wie weit die Beratungen über die einzelnen Ausgabenrubriken sowie über eine neue Vereinbarung der EU-Organe über haushaltspolitische Flexibilität
und das System der Eigenmittel für die Finanzierung des EU-Haushalts gediehen sind.
SONSTIGES
–
Sturmschäden in Mitteleuropa
Die slowakische Delegation informierte den Rat über die Schäden und Verluste infolge des
schweren Sturms, der die Slowakei und andere Teile Mitteleuropas am 19. November 2004 heimgesucht hatte. Der Rat nahm das slowakische Ersuchen um Hilfe, insbesondere für die Wiederaufforstung, zur Kenntnis.
Die Kommission wies darauf hin, dass in solchen Fällen die Möglichkeit besteht, über ihr Zivilschutzreferat und über den Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen Hilfe zu leisten.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Zivile Krisenbewältigung
Der Rat billigte eine Erklärung über die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten für die zivile
Krisenbewältigung.
Darin werden die bisherigen – quantitativen und qualitativen – Fortschritte im Bereich der zivilen
Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU gewürdigt.
Westliche Balkanstaaten - EU-Überwachungsmission
Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der das Mandat der Überwachungsmission der
Europäischen Union (EUMM) in den westlichen Balkanstaaten bis zum 31. Dezember 2005 verlängert wird (Dok. 14053/04), und verabschiedete einen Beschluss, mit dem das Mandat der
EUMM-Missionsleiterin, Frau Maryse Daviet, für das Jahr 2005 verlängert wird (Dok. 14059/04).
Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der Gemeinsamen Aktion beläuft sich auf
4,2 Millionen Euro.
Die EUMM soll in erster Linie einen Beitrag zur Ausrichtung der EU-Politik gegenüber den westlichen Balkanstaaten leisten, indem sie nach den Vorgaben des Generalsekretärs/Hohen Vertreters
und des Rates Informationen sammelt und Analysen erstellt.
EU-Raumfahrtpolitik und Verteidigung
Der Rat billigte das Dokument "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und
Raumfahrt", in dem dargelegt wird, inwieweit weltraumgestützte Mittel zur ESVP beitragen können
(Dok. 11616/3/04).
Das Dokument soll als Grundlage für künftige Beratungen über die militärischen Fähigkeiten
dienen.
Terrorismusbekämpfung
Der Rat billigte das Dokument "Konzeptrahmen für die ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung" und kam überein, es dem Europäischen Rat auf dessen Tagung am 16./17. Dezember
2004 zu unterbreiten (14797/04).
In dem Dokument werden vier Haupttätigkeitsfelder genannt: Prävention, Schutz
Reaktion/Folgenbewältigung sowie Unterstützung von Drittländern bei der Terrorismusbekämpfung.
EU/Georgien - Rechtsstellung und Tätigkeit der Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem das Abkommen mit Georgien über die Rechtsstellung
und die Tätigkeit der EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (EUJUST
THEMIS) gebilligt wird (Dok. 13972/04).
Aufgabe der Mission EUJUST THEMIS ist es, Georgien bei der Ausarbeitung einer Regierungsstrategie zu helfen, die als Richtschnur für die Reform der Strafrechtspflege in Georgien dienen soll.
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Europäische Verteidigungsagentur
Der Rat nahm Leitlinien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Verteidigungsagentur für 2005 an
(Dok. 14856).
Die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses der Agentur fand am 22. November am Rande der
Ratstagung statt.
EU-Militäroperationen - Änderung des Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung*
Der Rat erzielte eine politische Einigung über einen Entwurf für einen Beschluss des Rates zur
Änderung des Beschlusses 2004/197/GASP über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder
verteidigungspolitischen Bezügen (ATHENA) (Dok. 14956/04).
Der Rat kam überein, dass die bereits für die Operation ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
angeforderten Beiträge für das Haushaltsjahr 2005 bis Ende Januar 2005 zu zahlen sind und der
ATHENA-Sonderausschuss bis Ende 2005 Finanzierungsregelungen für die Ausführung der Ausgaben für die gemeinsamen Kosten bei militärischen Operationen der EU annehmen soll.
Zudem soll das Politische und Sicherheitspolitische Komitee immer dann konsultiert werden, wenn
eine Finanzierungsentscheidung für eine bestimmte Operation zu treffen ist, die politische oder
strategische Auswirkungen hat.
Polizeimission in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Polizeimission der Europäischen Union in
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EUPOL PROXIMA) bis zum 14. Dezember
2005 verlängert wird (Dok. 14440/04).
Die mit der Gemeinsamen Aktion 2003/681/GASP des Rates eingerichtete Mission EUPOL
PROXIMA unterstützt in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
–
die Konsolidierung von Recht und Ordnung einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
–
die praktische Durchführung der Reform des Innenministeriums einschließlich der Polizei,
–
den operativen Übergang und die Schaffung einer Grenzpolizei,
–
die Vertrauensbildung in der Bevölkerung durch die örtliche Polizei,
–
die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Polizeibereich.
Afrika: Aktionsplan für Frieden und Sicherheit - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat billigte einen Aktionsplan für die Förderung von Frieden und Sicherheit in Afrika und
nahm Kenntnis von einem Bericht über die Durchführung der Maßnahmen zur Unterstützung des
Ausbaus von Fähig- und Fertigkeiten in Afrika im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).
Der Aktionsplan befasst sich hauptsächlich mit Fragen des Ausbaus von Fähig- und Fertigkeiten,
der Planungsunterstützung, der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von
Kombattanten, der Reform des Sicherheitssektors sowie mit der internen und externen EU-Koordinierung.
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Bevor die ESVP-Unterstützung für Frieden und Sicherheit in Afrika entwickelt wurde, hatte das
Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates zunächst geprüft, wie die afrikanischen
Organisationen beim Aufbau autonomer Konfliktverhütungs- und -bewältigungsfähigkeiten in der
Praxis unterstützt werden könnten; zuvor hatte der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2004/85/GASP der EU im Hinblick auf die Vermeidung, Bewältigung und Beilegung von
gewaltsamen Konflikten in Afrika angenommen.
Der Rat nahm zudem die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat anerkennt, dass dem VN-Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die weltweite Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit zukommt und dass das Völkerrecht hierfür den Rahmen
bildet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Aktionen der VN in Afrika weiterhin unterstützen, wie dies bereits bei verschiedenen Krisen in Afrika, insbesondere in der DRK, zum Ausdruck kam.
Der Rat begrüßt den Wunsch der afrikanischen Staaten, die Verantwortung für ihren eigenen Kontinent selbst zu übernehmen, und bekräftigt sein Engagement für den Grundsatz der lokalen Eigenverantwortung der Afrikaner. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat, dass er das Ziel der
Afrikanischen Union (AU) und der subregionalen Organisationen Afrikas, Frieden und Sicherheit
auf dem afrikanischen Kontinent zu fördern, begrüßt und entschieden unterstützt. Frieden und
Sicherheit sind eine Grundvoraussetzung der nachhaltigen Entwicklung. Der Rat betont die Notwendigkeit eines verstärkten politischen Dialogs und einer vertieften Partnerschaft zwischen der
EU, der AU und den VN.
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann die AU, die subregionalen Organisationen Afrikas und die afrikanischen Staaten in ihren Bemühungen, in Afrika Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich der Rat auf den Aktionsplan
für eine ESVP-Unterstützung für Frieden und Sicherheit in Afrika verständigt. Dieser Aktionsplan
zeigt, wie die Unterstützung für afrikanische Organisationen beim Aufbau autonomer Konfliktverhütungs- und -bewältigungsfähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der AU in der Praxis
umgesetzt werden kann. Er befasst sich hauptsächlich mit Fragen des Ausbaus von Fähig- und
Fertigkeiten sowie der Planungsunterstützung und sieht die Unterstützung von Maßnahmen in den
Bereichen Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie Reform des Sicherheitssektors
vor. Der Rat fordert die AU und die subregionalen Organisationen Afrikas auf, die von der EU
angebotene Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Vorschläge für einen langfristigen Ausbau
von Fähig- und Fertigkeiten vorzulegen. Da eine interne Koordinierung der EU-Maßnahmen von
größter Bedeutung ist, hat der Rat die zuständigen Ratsgremien beauftragt, die Arbeiten im Bereich
der institutionellen, rechtlichen und haushaltspolitischen Aspekte sowie der Aspekte der
Beschaffung und Lagerung dringend zum Abschluss zu bringen und dem Rat auf seiner nächsten
Tagung über die Ergebnisse zu berichten.
Der Rat unterstreicht, dass die Unterstützung der EU für Frieden und Sicherheit in Afrika Teil einer
kohärenten Afrikapolitik der EU ist, die Maßnahmen der ESVP und die Friedensfazilität mit
anderen Instrumenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und des Abkommens von
Cotonou und mit bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten kombiniert. Dieser integrierte und
langfristige Ansatz beinhaltet auch, dass die prekäre Lage von Frauen und Kindern und das erhöhte
HIV/AIDS-Risiko bei bewaffneten Konflikten ständig aufmerksam verfolgt werden. Richtschnur
für die Arbeit der EU wird der Grundsatz der umfassenden Abstimmung mit den anderen auf
diesem Gebiet tätigen Akteuren, d.h. den VN, der AU und subregionalen Organisationen sein, damit
die Kohärenz und Komplementarität mit bilateralen Initiativen und mit Maßnahmen beispielsweise
der G8 sichergestellt ist.
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Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass im Rahmen der Friedensfazilität bereits mehreren
Ersuchen der AU stattgegeben wurde. Dazu gehört die Unterstützung für die AU-Mission im Sudan
(AMIS) und die AU-Initiativen zum Ausbau von Fähig- und Fertigkeiten."
AUSSENBEZIEHUNGEN
Westliche Balkanstaaten - Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen
Der Rat nahm fünf Beschlüsse an, mit denen die Unterzeichnung von Rahmenabkommen mit
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie der ehemaligen
jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme dieser
Länder an Gemeinschaftsprogrammen gebilligt wird (Dok. 14297/1/04). Die Unterzeichnung der
Abkommen fand am Rande der Ratstagung am 22. November statt.
Zu den Programmen, an denen die fünf vorgenannten Länder nach Inkrafttreten der Abkommen
teilnehmen können, zählen:
–
Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006)
–
Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (2002-2006)
–
Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik (2004-2007)
–
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen
Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen
und beruflichen Bildung (2004-2006)
–
Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2004-2006)
–
Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)
–
Kultur 2000 (2000-2006)
–
Zoll (2003-2007)
–
DAPHNE II (2004-2008)
–
eContent Plus (2004-2008)
–
eLearning (2004-2006)
–
Erasmus Mundus (2004-2008)
–
Fiscalis (2003-2007)
–
Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006)
–
Hercule (2004-2006)
–
Intelligente Energie - Europa (2003-2006)
–
LIFE (2000-2006)
–
Leonardo da Vinci II (2000-2006)
–
Marco Polo (2003-2010)
–
MEDIA PLUS/ MEDIA-Fortbildung (2001-2006)
–
Mehr Sicherheit im Internet (2005-2008)
–
Sechstes FTE-Rahmenprogramm (2002-2006)
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12
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–
Sokrates II (2000-2006)
–
Jugend (2000-2006).
Waffenausfuhren - Bericht über die Befolgung des EU-Verhaltenskodex
Der Rat nahm Kenntnis vom sechsten Jahresbericht über die Anwendung des Verhaltenskodex der
Europäischen Union für Waffenausfuhren (Dok. 13816/04).
In dem 1998 eingeführten Verhaltenskodex sind Kriterien für die Ausfuhr von konventionellen
Waffen festgelegt, um die einzelstaatliche Politik im Bereich der Waffenausfuhrkontrollen zu
harmonisieren. Der Kodex wurde 2004 erstmals seit seinem Inkrafttreten geändert.
Afrika - Demokratie und Menschenrechte
Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt betreffend die Menschenrechte, die demokratischen
Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung in Afrika an.
Leichte Waffen - Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen in Albanien, Südosteuropa
und Kambodscha
Der Rat nahm drei Beschlüsse an, in denen die finanziellen Beiträge der EU zur Bekämpfung der
Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Albanien, Südosteuropa und
Kambodscha für das Jahr 2005 festgelegt werden (Dok. 14522/04, 14528/04 und 14529/04).
Der finanzielle Beitrag zur Unterstützung der Vernichtung von Munition in Albanien beläuft sich
auf 1,3 Millionen Euro; für die Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von leichten Waffen
in Südosteuropa und Kambodscha werden 330 000 bzw. 1,4 Millionen Euro bereitgestellt.
Mit den drei Beschlüssen soll die im Juli 2002 angenommene Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP
durchgeführt werden.
Chemische Waffen
Der Rat billigte eine Gemeinsame Aktion zur Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für
das Verbot chemischer Waffen (OVCW ) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Dok. 14519/04).
Die in der Gemeinsamen Aktion genannten Projekte der OVCW, die Maßnahmen der EU-Strategie
entsprechen, dienen den folgenden Zielen:
–
Förderung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) durch Maßnahmen mit dem Ziel,
die Zahl der Mitgliedstaaten der OVCW zu vergrößern,
–
dauerhafte technische Unterstützung beim Aufbau und beim effektiven Einsatz nationaler
Behörden und beim Erlass der gemäß dem CWÜ vorgesehenen einzelstaatlichen Durchführungsmaßnahmen in den Vertragsstaaten, die dies wünschen;
–
internationale Zusammenarbeit im Bereich der Tätigkeiten auf chemischem Gebiet, indem
wissenschaftliche und technische Informationen sowie Chemikalien und Ausrüstungen zu
Zwecken, die nicht durch das CWÜ verboten sind, ausgetauscht werden, um die Vertragsstaaten so besser in die Lage zu versetzen, das CWÜ umzusetzen.
Der finanzielle Zuschuss zu diesen drei Projekten beläuft sich auf 1,8 Millionen Euro für
12 Monate.
14723/04 (Presse 324)
13
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Russland - Schutz von Nuklearmaterial
Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Maßnahmen zum Schutz von spaltbarem
Material am Bochvar-Instituts in Moskau verstärkt werden soll, um das Risiko des Diebstahls von
spaltbarem Kernmaterial und der Sabotage zu verringern (Dok. 14518/2/04).
Die finanzielle Ausstattung dieser Aktion beträgt insgesamt 7,9 Millionen Euro für drei Jahre.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung
eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien anlässlich des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU
gebilligt wird (Dok. 9856/04).
Chile – Assoziationsabkommen – EU-Erweiterung
Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Maßnahmen zum Schutz von spaltbarem
Material am Bochvar-Institut in Moskau verstärkt werden soll, um das Risiko des Diebstahls von
spaltbarem Kernmaterial und der Sabotage zu verringern (Dok. 13285/04)
Moldau – Beitritt zum Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Ukraine
Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen
zur Gründung eines Wissenschafts- und Technologiezentrums in der Ukraine zwischen Kanada,
Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten genehmigt und der Ratsvorsitz ermächtigt
wird, im Verwaltungsrat des Zentrums die Zustimmung zu diesem Beitritt zu erklären
(Dok. 14204/04).
ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN
Tätigkeit des Rates
Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen in den anderen Ratsformationen (Dok. 14711/04).
ENTWICKLUNG
Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und
Schwellenländern - Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und
Schwellenländern – Kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Möglichkeiten für Geldgeber
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
UNTER HINWEIS darauf, dass die Verpflichtungen, die im Rahmen bedeutender Konferenzen der
VN und der EU – insbesondere der Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im
Jahre 2002 in Monterrey, der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona und des Weltgipfels für
nachhaltige Entwicklung in Johannesburg – eingegangen wurden, uneingeschränkt zu erfüllen sind;
UNTER BEKRÄFTIGUNG dessen, dass dies Bestandteil eines breiter angelegten Prozesses ist, der
auf die rechtzeitige Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ausgerichtet ist;
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UNTER VERWEIS auf die Mitteilung der Kommission zur Zusammenarbeit der Europäischen
Gemeinschaft mit Drittländern: Das Konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der
Entwicklung des Unternehmenssektors 1, der zufolge innovative und wirksamere Finanzinstrumente
zur Stärkung der Rolle des Privatsektors in Entwicklungsländern, wozu unter anderem öffentlichprivate Partnerschaften gehören, entwickelt werden müssen;
UNTER VERWEIS auf die Mitteilung der Kommission zur Reform staatlicher Unternehmen in
Entwicklungsländern mit Schwerpunkt auf öffentlichen Versorgungseinrichtungen: Prüfung aller
Optionen 2, in der gefordert wird, alle Optionen und ihre Reihenfolge objektiv zu prüfen und
diejenige auszuwählen, die am besten auf den Bedarf des jeweiligen Landes oder Bereichs
zugeschnitten ist; dies bezieht sich insbesondere auf die in dieser Mitteilung erörterten Aspekte wie
Zugang, Erschwinglichkeit und Qualität von Leistungen, den rechtlichen Rahmen, Wettbewerb und
Durchsetzungsmechanismen;
UNTER BEKRÄFTIGUNG der Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2003 zu den
genannten Mitteilungen 3, in denen die Auffassung vertreten wird, dass durch Partnerschaften
zwischen öffentlichem und privatem Sektor positive Auswirkungen auf Einkommen, Handel und
Beschäftigung in den Entwicklungsländern erzielt werden könnten und dass solche Partnerschaften
eine Möglichkeit für eine Reform staatlicher Unternehmen darstellen;
UNTER HINWEIS auf den wichtigen Beitrag, den der Privatsektor zum Wirtschaftswachstum und
somit zur Erreichung von Entwicklungszielen leisten kann –
1.
BEGRÜSST die Vorlage des Dokuments der Kommissionsdienststellen zu Partnerschaften
zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern – Kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Möglichkeiten für Geldgeber 4, die
darin vorgenommene Analyse und insbesondere die ausgesprochenen Empfehlungen;
2.
UNTERSTREICHT das Potenzial der Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor im Hinblick auf eine verbesserte Bereitstellung öffentlicher Leistungen,
wirtschaftliche Entwicklung und die Bekämpfung der Armut in Entwicklungs- und
Schwellenländern;
3.
BESTÄTIGT, dass private Beteiligung an der Leistungserbringung nicht als Ziel an sich
betrachtet wird. Nutzen, Kosten und Risiken privater Beteiligung müssen sorgfältig
bewertet werden, um die positiven Auswirkungen auf die Bekämpfung der Armut, auch
auf Ebene des Einzelnen, sicherzustellen;
4.
TEILT DIE AUFFASSUNG, dass in vielen Entwicklungsländern, insbesondere den am
wenigsten entwickelten Ländern, auf kurze bis mittlere Sicht nicht mit einer ausreichenden
Zunahme privater Beteiligung in Form von Investitionen zu rechnen ist. In vielen Sektoren,
die Dienste von allgemeinem Interesse anbieten, bleibt daher eine Finanzierung durch einzelstaatliche Regierungen sowie Geldgeber und internationale Finanzinstitutionen voraussichtlich von wesentlicher Bedeutung, wenn die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht
werden sollen;
1
Dok. 9649/03 DEVGEN 80 RELEX 194.
2
Dok. 10469/03 DEVGEN 89 RELEX 239.
3
Dok. 14535/03 DEVGEN 140 RELEX 414.
4
Dok. 11856/04 DEVGEN 161 RELEX 367.
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DE
5.
UNTERSTREICHT, dass Geldgebern in Ergänzung zu Entwicklungsbanken und in
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle zukommt, insbesondere in Ländern mit niedrigen Einkommen und in den am wenigsten entwickelten
Ländern. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass parallel zu einer besseren Verfügbarkeit von Finanzierungen mit Katalysatorwirkung auf einzelstaatlicher Ebene ausreichende Kapazitäten geschaffen werden, um öffentlich-private Partnerschaften schließen
und umzusetzen zu können. Um die erforderliche Anpassung an die jeweiligen nationalen
Gegebenheiten sicherzustellen, ist sowohl in Bezug auf die Leistungserbringung als auch
die Finanzierungsmodalitäten ein Höchstmaß an Flexibilität erforderlich;
6.
BESTÄTIGT, dass Kommission und EIB durch ihre Unterstützung laufender Aktivitäten
erfolgreich dazu beitragen können, Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem
privaten Sektor zu erleichtern. Der Rat begrüßt das Konzept der ergebnisorientierten Hilfe
sowie die Zusage der Kommission, sich der Public Private Infrastructure Advisory Facility
(PPIAF) anzuschließen. Gleichzeitig regt der Rat an, dass die Kommission, während sie ihr
Programm für Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor entwickelt,
auch andere bestehende Initiativen und Erfahrungen ermittelt und sich darüber informiert;
7.
ERKENNT AN, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten die Sachkompetenz und Erfahrungen
aus erster Hand, die sie während des Übergangs- und Beitrittsprozesses erworben haben, in
diesem Zusammenhang einbringen könnten;
8.
FORDERT sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten auf, das im Dokument
der Kommissionsdienststellen 5 gezogene Fazit wie auch die vorliegenden Schlussfolgerungen des Rates in die Ausarbeitung ihrer allgemeinen Strategien für die Entwicklungszusammenarbeit einfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere
die Bestandsaufnahme der Millenniums-Entwicklungsziele und die mögliche Überprüfung
der gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission vom November 2000 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft 6, die beide im Jahre 2005 erfolgen sollen, zu
nennen."
Klimaänderungen – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an:
"Der Rat der Europäischen Union –
1.
erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 5. Dezember 2003 zu dem Vorschlag der
Kommission für eine EU-Strategie und einen Aktionsplan im Bereich Klimaänderungen
und Entwicklungszusammenarbeit;
2.
bekräftigt erneut seine Unterstützung der vorgeschlagenen Strategie und erinnert an seinen
Beschluss, den Aktionsplan in der einschlägigen Expertengruppe des Rates weiterzuentwickeln, damit er rasch vom Rat angenommen und anschließend von der Kommission und
den Mitgliedstaaten koordiniert und komplementär umgesetzt werden kann;
3.
begrüßt den rechtzeitigen Abschluss der Arbeit der Expertengruppe, in deren Rahmen auch
die Partnerländer und die Zivilgesellschaft gehört wurden, und stellt fest, dass der Aktionsplan andere EU-Initiativen wie die Initiativen betreffend Wasser, Energie und den illegalen
Einschlag ergänzt;
5
Dok. 11856/04, Seite 4.
6
Dok. 13458/00 DEVGEN 140.
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4.
begrüßt ferner, dass der Aktionsplan rechtzeitig vor dem zehnten Jahrestag des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, der internationalen
Tagung anlässlich der Bilanz des Aktionsprogramms von Barbados für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge
fertig gestellt wurde;
5.
stellt fest, dass der Aktionsplan den Mitgliedstaaten der EU und der Kommission ein
Werkzeug zur Verfügung stellt, mit dem sie die Partnerländer bei ihren Bemühungen in
Bezug auf Klimaschutz und die Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen und des Kyoto-Protokolls aktiv unterstützen können;
6.
bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass der Einbeziehung von Klimaschutz Maßnahmen
in Armutsbekämpfungsstrategien und/oder nationale Strategien der nachhaltigen Entwicklung sowohl im Hinblick auf die Anpassung an die negativen Auswirkungen der Klimaänderungen als auch im Hinblick auf die Ursachen zentrale Bedeutung zukommt. Die
Klimaänderungen gefährden die Entwicklung. Anpassungsstrategien sollten auf das
Risikomanagement abstellen und dabei die Entwicklungsländer bei der Vorsorge gegen die
Auswirkungen der Klimaänderungen unterstützen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der EU um die Beseitigung der Armut absichern;
7.
erinnert an die Verpflichtung aus der "Politischen Erklärung von Bonn", für die Entwicklungsländer Mittel für den Klimaschutz bereitzustellen, bekräftigt seine Entschlossenheit,
ab 2005 jährlich 369 Mio. US-Dollar zur Verfügung zu stellen, und bestätigt, dass die
betreffenden Mitgliedstaaten ab 2006 in ihren nationalen Mitteilungen über ihre jeweiligen
Beiträge Bericht erstatten werden;
8.
kommt überein,
–
den diesen Schlussfolgerungen beigefügten Aktionsplan anzunehmen;
–
dass die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission den Aktionsplan koordiniert und
komplementär sowie im Einklang mit ihren jeweiligen Programmen und Prioritäten auf
dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam umsetzen;
–
dass der Rat die Umsetzung des Aktionsplans im Anschluss an den ersten Zweijahresbericht im Jahr 2007 überprüft und weitere Maßnahmen für die Zeit nach dem Jahr 2008,
in dem nach den derzeitigen Plänen der Aktionsplan auslaufen soll, erwägt."
Der Aktionsplan ist in Dokument 13876/04 enthalten.
HANDELSPOLITIK
Antidumping – Sri Lanka – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
Der Rat erließ eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 964/2003 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die aus Sri Lanka versandten Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Sri
Lankas angemeldet oder nicht (Dok. 13593/04).
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Antidumping – Indonesien – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
Der Rat erließ eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 964/2003 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik
China auf die aus Indonesien versandten Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens
angemeldet oder nicht (Dok. 13579/04).
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