DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/04/324 Brüssel, 22. November 2004 14723/04 (Presse 324) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2621. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Allgemeine Angelegenheiten Brüssel, 22. November 2004 Präsident * Bernard BOT Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande Zur 2622. Tagung des Rates (Dok. 14724/04 Presse 325) (Außenbeziehungen) siehe gesonderte Pressemitteilung PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel. +32 (0)2 285 6083 / 6319 Fax: +32 (0)2 285 8026 [email protected] http://ue.eu.int/Newsroom 14723/04 (Presse 324) 1 DE Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat hat erörtert, welche Mittel im Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013 für Maßnahmen im Bereich der Außenbeziehungen vorgesehen werden sollen. Der Rat hat ferner eine Reihe wichtiger EU-Aktionen beschlossen, die dazu dienen, die Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Albanien, Südosteuropa und Kambodscha zu bekämpfen, die Tätigkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu unterstützen sowie den Schutz von Kernmaterial in Russland zu verstärken. 14723/04 (Presse 324) 2 DE INHALT1 TEILNEHMER 5 ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES 7 EU-FINANZRAHMEN FÜR DEN ZEITRAUM 2007-2013 7 SONSTIGES 8 – 8 Sturmschäden in Mitteleuropa SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Zivile Krisenbewältigung 9 Westliche Balkanstaaten - EU-Überwachungsmission 9 EU-Raumfahrtpolitik und Verteidigung 9 Terrorismusbekämpfung 9 EU/Georgien - Rechtsstellung und Tätigkeit der Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit 9 Europäische Verteidigungsagentur 10 EU-Militäroperationen - Änderung des Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung* 10 Polizeimission in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 10 Afrika: Aktionsplan für Frieden und Sicherheit - Schlussfolgerungen des Rates 10 AUSSENBEZIEHUNGEN Westliche Balkanstaaten - Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen 12 Waffenausfuhren - Bericht über die Befolgung des EU-Verhaltenskodex 13 Afrika - Demokratie und Menschenrechte 13 Leichte Waffen - Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen in Albanien, Südosteuropa und Kambodscha 13 Chemische Waffen 14723/04 (Presse 324) 13 3 DE Russland - Schutz von Nuklearmaterial 14 Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen 14 Chile – Assoziationsabkommen – EU-Erweiterung 14 Moldau – Beitritt zum Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Ukraine 14 ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Tätigkeit des Rates 14 ENTWICKLUNG Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern - Schlussfolgerungen des Rates 14 Klimaänderungen – Schlussfolgerungen des Rates 16 HANDELSPOLITIK Antidumping – Sri Lanka – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke 17 Antidumping – Indonesien – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke 18 14723/04 (Presse 324) 4 DE TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Didier DONFUT Tschechische Republik: Cyril SVOBODA Dänemark: Per Stig MØLLER Deutschland: Joschka FISCHER Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Bundesminister des Auswärtigen und Stellvertreter des Bundeskanzlers Estland: Kristiina OJULAND Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Griechenland: Petros MOLYVIATIS Yannis VALINAKIS Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Spanien: Alberto NAVARRO Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Frankreich: Michel BARNIER Claudie HAIGNERÉ Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordnete Ministerin beim Minister für auswärtige Angelegenheiten, zuständig für europäische Angelegenheiten Irland: Dermot AHERN T.D. Minister für auswärtige Angelegenheiten Italien: Gianfranco FINI Roberto ANTONIONE Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten Zypern: George IACOVOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Māris RIEKSTIŅŠ Litauen: Antanas VALIONIS Luxemburg: Jean ASSELBORN Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Ungarn: Ferenc SOMOGYI Minister für auswärtige Angelegenheiten Malta: Michael FRENDO Minister für auswärtige Angelegenheiten Niederlande: Bernard BOT Atzo NICOLAÏ Anna Maria Agnes van AREDENNE-van der HOEVEN Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Ministerin für Entwicklungszusammenarbeit Österreich: Ursula PLASSNIK Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Polen: Wlodzimierz CIMOSZEWICZ Minister für auswärtige Angelegenheiten 14723/04 (Presse 324) 5 DE Portugal: António MONTEIRO Mário DAVID Minister für auswärtige Angelegenheiten und die portugiesischen Gemeinschaften im Ausland Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Slowenien: Ivo VAJGL Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowakei: Eduard KUKAN Minister für auswärtige Angelegenheiten Finnland: Erkki TUOMIOJA Minister für auswärtige Angelegenheiten Schweden: Laila FREIVALDS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Vereinigtes Königreich: Jack STRAW Denis MacSHANE Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Staatsminister für Europafragen Kommission: Margot WALLSTRÖM Dalia GRYBAUSKAITĖ Benita FERRERO-WALDNER Louis MICHEL Vizepräsidentin Mitglied Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 14723/04 (Presse 324) 6 DE ERÖRTERTE PUNKTE VORBEREITUNG DER DEZEMBER-TAGUNG DES EUROPÄISCHEN RATES Der Rat prüfte den Entwurf einer erläuterten Tagesordnung, die der Vorsitz für die Tagung des Europäischen Rates am 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel erstellt hat. Er wird diese Tagung auf seiner Tagung am 13./14. Dezember ausführlicher vorbereiten. Nach dem Entwurf sollen die folgenden Hauptthemen erörtert werden: – EU-Erweiterung: Der Europäische Rat wird voraussichtlich Beschlüsse über den Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien sowie über die Eröffnung der Verhandlungen mit der Türkei und Kroatien fassen. – Bekämpfung des Terrorismus: Prüfung der Fortschritte. – Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013: Der Europäische Rat wird voraussichtlich Grundsätze und Leitlinien beschließen, damit eine Einigung über den neuen Finanzrahmen und die damit verbundenen Fragen, wie das System der Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts, herbeigeführt werden kann. – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: EU-Drogenstrategie 2005-2012. – Auswärtige Angelegenheiten: Der Europäische Rat wird voraussichtlich über den NahostFriedensprozess, über Iran, Irak, Sudan, Afghanistan und über die strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten beraten. Über die meisten dieser Punkte muss in den zuständigen Ratsformationen noch weiter beraten werden; der Vorsitz wird die Ergebnisse dieser Beratungen bei der Ausarbeitung des Entwurfs von Schlussfolgerungen des Europäischen Rates heranziehen. EU-FINANZRAHMEN FÜR DEN ZEITRAUM 2007-2013 Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen über den Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2007-2013 und hatte eine Orientierungsaussprache über die Kommissionsvorschläge zur Finanzierung der außenpolitischen Maßnahmen der EU. Abschließend stellte der Vorsitz fest, dass – die meisten Delegationen einverstanden mit dem Vorschlag sind, die Struktur der Rubrik 4 ("Die EU als globaler Partner") des EU-Haushaltsplans, die sechs Finanzinstrumente für die Außenbeziehungen vorsieht, zu vereinfachen; – die Delegationen mit dem vorgeschlagenen Anwendungsbereich der drei geografisch ausgerichteten Finanzinstrumente für den Bereich der Außenbeziehungen weitgehend einverstanden sind, viele von ihnen allerdings den Vorschlag, den Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt einzugliedern, ablehnen; – zwar nach Auffassung vieler Delegationen der Rat bei den vorgeschlagenen neuen Finanzinstrumenten für den Bereich der Außenbeziehungen eine angemessene politische Kontrolle ausüben könnte, einige Delegationen jedoch darauf bestehen, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen und dass den Mitgliedstaaten eine gewichtige Rolle zukommt; 14723/04 (Presse 324) 7 DE – viele Delegationen den vorgeschlagenen Anwendungsbereich des Stabilitätsinstruments befürworten, allerdings auf einer klaren Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Kommission und denen des Rates bestehen. Bei der Ausarbeitung des Gesamtfinanzrahmen wurde der Schwerpunkt auf den Inhalt der einzelnen Politikbereiche und die dafür erforderliche Mittelausstattung gelegt, um auf diese Weise verschiedene politische Optionen und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ermitteln zu können. Der Vorsitz strebt an, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung am 16. und 17. Dezember 2004 Grundsätze und Leitlinien für die weiteren Beratungen über den neuen Finanzrahmen festlegt, damit im nächsten Jahr eine politische Einigung erzielt werden kann. Der Vorsitz wird in einem Bericht an den Europäischen Rat darlegen, wie weit die Beratungen über die einzelnen Ausgabenrubriken sowie über eine neue Vereinbarung der EU-Organe über haushaltspolitische Flexibilität und das System der Eigenmittel für die Finanzierung des EU-Haushalts gediehen sind. SONSTIGES – Sturmschäden in Mitteleuropa Die slowakische Delegation informierte den Rat über die Schäden und Verluste infolge des schweren Sturms, der die Slowakei und andere Teile Mitteleuropas am 19. November 2004 heimgesucht hatte. Der Rat nahm das slowakische Ersuchen um Hilfe, insbesondere für die Wiederaufforstung, zur Kenntnis. Die Kommission wies darauf hin, dass in solchen Fällen die Möglichkeit besteht, über ihr Zivilschutzreferat und über den Solidaritätsfonds für Naturkatastrophen Hilfe zu leisten. 14723/04 (Presse 324) 8 DE SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Zivile Krisenbewältigung Der Rat billigte eine Erklärung über die freiwilligen Beiträge der Mitgliedstaaten für die zivile Krisenbewältigung. Darin werden die bisherigen – quantitativen und qualitativen – Fortschritte im Bereich der zivilen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU gewürdigt. Westliche Balkanstaaten - EU-Überwachungsmission Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der das Mandat der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in den westlichen Balkanstaaten bis zum 31. Dezember 2005 verlängert wird (Dok. 14053/04), und verabschiedete einen Beschluss, mit dem das Mandat der EUMM-Missionsleiterin, Frau Maryse Daviet, für das Jahr 2005 verlängert wird (Dok. 14059/04). Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der Gemeinsamen Aktion beläuft sich auf 4,2 Millionen Euro. Die EUMM soll in erster Linie einen Beitrag zur Ausrichtung der EU-Politik gegenüber den westlichen Balkanstaaten leisten, indem sie nach den Vorgaben des Generalsekretärs/Hohen Vertreters und des Rates Informationen sammelt und Analysen erstellt. EU-Raumfahrtpolitik und Verteidigung Der Rat billigte das Dokument "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und Raumfahrt", in dem dargelegt wird, inwieweit weltraumgestützte Mittel zur ESVP beitragen können (Dok. 11616/3/04). Das Dokument soll als Grundlage für künftige Beratungen über die militärischen Fähigkeiten dienen. Terrorismusbekämpfung Der Rat billigte das Dokument "Konzeptrahmen für die ESVP-Dimension der Terrorismusbekämpfung" und kam überein, es dem Europäischen Rat auf dessen Tagung am 16./17. Dezember 2004 zu unterbreiten (14797/04). In dem Dokument werden vier Haupttätigkeitsfelder genannt: Prävention, Schutz Reaktion/Folgenbewältigung sowie Unterstützung von Drittländern bei der Terrorismusbekämpfung. EU/Georgien - Rechtsstellung und Tätigkeit der Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem das Abkommen mit Georgien über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien (EUJUST THEMIS) gebilligt wird (Dok. 13972/04). Aufgabe der Mission EUJUST THEMIS ist es, Georgien bei der Ausarbeitung einer Regierungsstrategie zu helfen, die als Richtschnur für die Reform der Strafrechtspflege in Georgien dienen soll. 14723/04 (Presse 324) 9 DE Europäische Verteidigungsagentur Der Rat nahm Leitlinien zum Arbeitsprogramm der Europäischen Verteidigungsagentur für 2005 an (Dok. 14856). Die zweite Sitzung des Lenkungsausschusses der Agentur fand am 22. November am Rande der Ratstagung statt. EU-Militäroperationen - Änderung des Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung* Der Rat erzielte eine politische Einigung über einen Entwurf für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2004/197/GASP über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (ATHENA) (Dok. 14956/04). Der Rat kam überein, dass die bereits für die Operation ALTHEA in Bosnien und Herzegowina angeforderten Beiträge für das Haushaltsjahr 2005 bis Ende Januar 2005 zu zahlen sind und der ATHENA-Sonderausschuss bis Ende 2005 Finanzierungsregelungen für die Ausführung der Ausgaben für die gemeinsamen Kosten bei militärischen Operationen der EU annehmen soll. Zudem soll das Politische und Sicherheitspolitische Komitee immer dann konsultiert werden, wenn eine Finanzierungsentscheidung für eine bestimmte Operation zu treffen ist, die politische oder strategische Auswirkungen hat. Polizeimission in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Polizeimission der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (EUPOL PROXIMA) bis zum 14. Dezember 2005 verlängert wird (Dok. 14440/04). Die mit der Gemeinsamen Aktion 2003/681/GASP des Rates eingerichtete Mission EUPOL PROXIMA unterstützt in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien – die Konsolidierung von Recht und Ordnung einschließlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, – die praktische Durchführung der Reform des Innenministeriums einschließlich der Polizei, – den operativen Übergang und die Schaffung einer Grenzpolizei, – die Vertrauensbildung in der Bevölkerung durch die örtliche Polizei, – die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten im Polizeibereich. Afrika: Aktionsplan für Frieden und Sicherheit - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat billigte einen Aktionsplan für die Förderung von Frieden und Sicherheit in Afrika und nahm Kenntnis von einem Bericht über die Durchführung der Maßnahmen zur Unterstützung des Ausbaus von Fähig- und Fertigkeiten in Afrika im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Der Aktionsplan befasst sich hauptsächlich mit Fragen des Ausbaus von Fähig- und Fertigkeiten, der Planungsunterstützung, der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Kombattanten, der Reform des Sicherheitssektors sowie mit der internen und externen EU-Koordinierung. 14723/04 (Presse 324) 10 DE Bevor die ESVP-Unterstützung für Frieden und Sicherheit in Afrika entwickelt wurde, hatte das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates zunächst geprüft, wie die afrikanischen Organisationen beim Aufbau autonomer Konfliktverhütungs- und -bewältigungsfähigkeiten in der Praxis unterstützt werden könnten; zuvor hatte der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2004/85/GASP der EU im Hinblick auf die Vermeidung, Bewältigung und Beilegung von gewaltsamen Konflikten in Afrika angenommen. Der Rat nahm zudem die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat anerkennt, dass dem VN-Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die weltweite Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit zukommt und dass das Völkerrecht hierfür den Rahmen bildet. Die EU und ihre Mitgliedstaaten werden die Aktionen der VN in Afrika weiterhin unterstützen, wie dies bereits bei verschiedenen Krisen in Afrika, insbesondere in der DRK, zum Ausdruck kam. Der Rat begrüßt den Wunsch der afrikanischen Staaten, die Verantwortung für ihren eigenen Kontinent selbst zu übernehmen, und bekräftigt sein Engagement für den Grundsatz der lokalen Eigenverantwortung der Afrikaner. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat, dass er das Ziel der Afrikanischen Union (AU) und der subregionalen Organisationen Afrikas, Frieden und Sicherheit auf dem afrikanischen Kontinent zu fördern, begrüßt und entschieden unterstützt. Frieden und Sicherheit sind eine Grundvoraussetzung der nachhaltigen Entwicklung. Der Rat betont die Notwendigkeit eines verstärkten politischen Dialogs und einer vertieften Partnerschaft zwischen der EU, der AU und den VN. Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik kann die AU, die subregionalen Organisationen Afrikas und die afrikanischen Staaten in ihren Bemühungen, in Afrika Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, unterstützen. In diesem Zusammenhang hat sich der Rat auf den Aktionsplan für eine ESVP-Unterstützung für Frieden und Sicherheit in Afrika verständigt. Dieser Aktionsplan zeigt, wie die Unterstützung für afrikanische Organisationen beim Aufbau autonomer Konfliktverhütungs- und -bewältigungsfähigkeiten unter besonderer Berücksichtigung der AU in der Praxis umgesetzt werden kann. Er befasst sich hauptsächlich mit Fragen des Ausbaus von Fähig- und Fertigkeiten sowie der Planungsunterstützung und sieht die Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration sowie Reform des Sicherheitssektors vor. Der Rat fordert die AU und die subregionalen Organisationen Afrikas auf, die von der EU angebotene Unterstützung in Anspruch zu nehmen und Vorschläge für einen langfristigen Ausbau von Fähig- und Fertigkeiten vorzulegen. Da eine interne Koordinierung der EU-Maßnahmen von größter Bedeutung ist, hat der Rat die zuständigen Ratsgremien beauftragt, die Arbeiten im Bereich der institutionellen, rechtlichen und haushaltspolitischen Aspekte sowie der Aspekte der Beschaffung und Lagerung dringend zum Abschluss zu bringen und dem Rat auf seiner nächsten Tagung über die Ergebnisse zu berichten. Der Rat unterstreicht, dass die Unterstützung der EU für Frieden und Sicherheit in Afrika Teil einer kohärenten Afrikapolitik der EU ist, die Maßnahmen der ESVP und die Friedensfazilität mit anderen Instrumenten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und des Abkommens von Cotonou und mit bilateralen Maßnahmen der Mitgliedstaaten kombiniert. Dieser integrierte und langfristige Ansatz beinhaltet auch, dass die prekäre Lage von Frauen und Kindern und das erhöhte HIV/AIDS-Risiko bei bewaffneten Konflikten ständig aufmerksam verfolgt werden. Richtschnur für die Arbeit der EU wird der Grundsatz der umfassenden Abstimmung mit den anderen auf diesem Gebiet tätigen Akteuren, d.h. den VN, der AU und subregionalen Organisationen sein, damit die Kohärenz und Komplementarität mit bilateralen Initiativen und mit Maßnahmen beispielsweise der G8 sichergestellt ist. 14723/04 (Presse 324) 11 DE Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass im Rahmen der Friedensfazilität bereits mehreren Ersuchen der AU stattgegeben wurde. Dazu gehört die Unterstützung für die AU-Mission im Sudan (AMIS) und die AU-Initiativen zum Ausbau von Fähig- und Fertigkeiten." AUSSENBEZIEHUNGEN Westliche Balkanstaaten - Teilnahme an den Gemeinschaftsprogrammen Der Rat nahm fünf Beschlüsse an, mit denen die Unterzeichnung von Rahmenabkommen mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme dieser Länder an Gemeinschaftsprogrammen gebilligt wird (Dok. 14297/1/04). Die Unterzeichnung der Abkommen fand am Rande der Ratstagung am 22. November statt. Zu den Programmen, an denen die fünf vorgenannten Länder nach Inkrafttreten der Abkommen teilnehmen können, zählen: – Bekämpfung von Diskriminierungen (2001-2006) – Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung (2002-2006) – Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik (2004-2007) – Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen Einrichtungen und zur Förderung von punktuellen Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (2004-2006) – Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2004-2006) – Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) – Kultur 2000 (2000-2006) – Zoll (2003-2007) – DAPHNE II (2004-2008) – eContent Plus (2004-2008) – eLearning (2004-2006) – Erasmus Mundus (2004-2008) – Fiscalis (2003-2007) – Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2006) – Hercule (2004-2006) – Intelligente Energie - Europa (2003-2006) – LIFE (2000-2006) – Leonardo da Vinci II (2000-2006) – Marco Polo (2003-2010) – MEDIA PLUS/ MEDIA-Fortbildung (2001-2006) – Mehr Sicherheit im Internet (2005-2008) – Sechstes FTE-Rahmenprogramm (2002-2006) 14723/04 (Presse 324) 12 DE – Sokrates II (2000-2006) – Jugend (2000-2006). Waffenausfuhren - Bericht über die Befolgung des EU-Verhaltenskodex Der Rat nahm Kenntnis vom sechsten Jahresbericht über die Anwendung des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (Dok. 13816/04). In dem 1998 eingeführten Verhaltenskodex sind Kriterien für die Ausfuhr von konventionellen Waffen festgelegt, um die einzelstaatliche Politik im Bereich der Waffenausfuhrkontrollen zu harmonisieren. Der Kodex wurde 2004 erstmals seit seinem Inkrafttreten geändert. Afrika - Demokratie und Menschenrechte Der Rat nahm einen Gemeinsamen Standpunkt betreffend die Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung in Afrika an. Leichte Waffen - Bekämpfung der Verbreitung von Kleinwaffen in Albanien, Südosteuropa und Kambodscha Der Rat nahm drei Beschlüsse an, in denen die finanziellen Beiträge der EU zur Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen in Albanien, Südosteuropa und Kambodscha für das Jahr 2005 festgelegt werden (Dok. 14522/04, 14528/04 und 14529/04). Der finanzielle Beitrag zur Unterstützung der Vernichtung von Munition in Albanien beläuft sich auf 1,3 Millionen Euro; für die Bekämpfung der Anhäufung und Verbreitung von leichten Waffen in Südosteuropa und Kambodscha werden 330 000 bzw. 1,4 Millionen Euro bereitgestellt. Mit den drei Beschlüssen soll die im Juli 2002 angenommene Gemeinsame Aktion 2002/589/GASP durchgeführt werden. Chemische Waffen Der Rat billigte eine Gemeinsame Aktion zur Unterstützung der Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW ) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Dok. 14519/04). Die in der Gemeinsamen Aktion genannten Projekte der OVCW, die Maßnahmen der EU-Strategie entsprechen, dienen den folgenden Zielen: – Förderung des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) durch Maßnahmen mit dem Ziel, die Zahl der Mitgliedstaaten der OVCW zu vergrößern, – dauerhafte technische Unterstützung beim Aufbau und beim effektiven Einsatz nationaler Behörden und beim Erlass der gemäß dem CWÜ vorgesehenen einzelstaatlichen Durchführungsmaßnahmen in den Vertragsstaaten, die dies wünschen; – internationale Zusammenarbeit im Bereich der Tätigkeiten auf chemischem Gebiet, indem wissenschaftliche und technische Informationen sowie Chemikalien und Ausrüstungen zu Zwecken, die nicht durch das CWÜ verboten sind, ausgetauscht werden, um die Vertragsstaaten so besser in die Lage zu versetzen, das CWÜ umzusetzen. Der finanzielle Zuschuss zu diesen drei Projekten beläuft sich auf 1,8 Millionen Euro für 12 Monate. 14723/04 (Presse 324) 13 DE Russland - Schutz von Nuklearmaterial Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Maßnahmen zum Schutz von spaltbarem Material am Bochvar-Instituts in Moskau verstärkt werden soll, um das Risiko des Diebstahls von spaltbarem Kernmaterial und der Sabotage zu verringern (Dok. 14518/2/04). Die finanzielle Ausstattung dieser Aktion beträgt insgesamt 7,9 Millionen Euro für drei Jahre. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien anlässlich des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten zur EU gebilligt wird (Dok. 9856/04). Chile – Assoziationsabkommen – EU-Erweiterung Der Rat nahm eine Gemeinsame Aktion an, mit der die Maßnahmen zum Schutz von spaltbarem Material am Bochvar-Institut in Moskau verstärkt werden soll, um das Risiko des Diebstahls von spaltbarem Kernmaterial und der Sabotage zu verringern (Dok. 13285/04) Moldau – Beitritt zum Wissenschafts- und Technologiezentrum in der Ukraine Der Rat nahm einen Beschluss an, mit dem der Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen zur Gründung eines Wissenschafts- und Technologiezentrums in der Ukraine zwischen Kanada, Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten genehmigt und der Ratsvorsitz ermächtigt wird, im Verwaltungsrat des Zentrums die Zustimmung zu diesem Beitritt zu erklären (Dok. 14204/04). ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN Tätigkeit des Rates Der Rat nahm Kenntnis von einem Bericht über den Stand der Beratungen in den anderen Ratsformationen (Dok. 14711/04). ENTWICKLUNG Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern - Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern – Kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Möglichkeiten für Geldgeber DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – UNTER HINWEIS darauf, dass die Verpflichtungen, die im Rahmen bedeutender Konferenzen der VN und der EU – insbesondere der Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Jahre 2002 in Monterrey, der Tagung des Europäischen Rates in Barcelona und des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg – eingegangen wurden, uneingeschränkt zu erfüllen sind; UNTER BEKRÄFTIGUNG dessen, dass dies Bestandteil eines breiter angelegten Prozesses ist, der auf die rechtzeitige Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ausgerichtet ist; 14723/04 (Presse 324) 14 DE UNTER VERWEIS auf die Mitteilung der Kommission zur Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit Drittländern: Das Konzept der Kommission für die künftige Unterstützung der Entwicklung des Unternehmenssektors 1, der zufolge innovative und wirksamere Finanzinstrumente zur Stärkung der Rolle des Privatsektors in Entwicklungsländern, wozu unter anderem öffentlichprivate Partnerschaften gehören, entwickelt werden müssen; UNTER VERWEIS auf die Mitteilung der Kommission zur Reform staatlicher Unternehmen in Entwicklungsländern mit Schwerpunkt auf öffentlichen Versorgungseinrichtungen: Prüfung aller Optionen 2, in der gefordert wird, alle Optionen und ihre Reihenfolge objektiv zu prüfen und diejenige auszuwählen, die am besten auf den Bedarf des jeweiligen Landes oder Bereichs zugeschnitten ist; dies bezieht sich insbesondere auf die in dieser Mitteilung erörterten Aspekte wie Zugang, Erschwinglichkeit und Qualität von Leistungen, den rechtlichen Rahmen, Wettbewerb und Durchsetzungsmechanismen; UNTER BEKRÄFTIGUNG der Schlussfolgerungen des Rates vom 17. November 2003 zu den genannten Mitteilungen 3, in denen die Auffassung vertreten wird, dass durch Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor positive Auswirkungen auf Einkommen, Handel und Beschäftigung in den Entwicklungsländern erzielt werden könnten und dass solche Partnerschaften eine Möglichkeit für eine Reform staatlicher Unternehmen darstellen; UNTER HINWEIS auf den wichtigen Beitrag, den der Privatsektor zum Wirtschaftswachstum und somit zur Erreichung von Entwicklungszielen leisten kann – 1. BEGRÜSST die Vorlage des Dokuments der Kommissionsdienststellen zu Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern – Kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Möglichkeiten für Geldgeber 4, die darin vorgenommene Analyse und insbesondere die ausgesprochenen Empfehlungen; 2. UNTERSTREICHT das Potenzial der Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor im Hinblick auf eine verbesserte Bereitstellung öffentlicher Leistungen, wirtschaftliche Entwicklung und die Bekämpfung der Armut in Entwicklungs- und Schwellenländern; 3. BESTÄTIGT, dass private Beteiligung an der Leistungserbringung nicht als Ziel an sich betrachtet wird. Nutzen, Kosten und Risiken privater Beteiligung müssen sorgfältig bewertet werden, um die positiven Auswirkungen auf die Bekämpfung der Armut, auch auf Ebene des Einzelnen, sicherzustellen; 4. TEILT DIE AUFFASSUNG, dass in vielen Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, auf kurze bis mittlere Sicht nicht mit einer ausreichenden Zunahme privater Beteiligung in Form von Investitionen zu rechnen ist. In vielen Sektoren, die Dienste von allgemeinem Interesse anbieten, bleibt daher eine Finanzierung durch einzelstaatliche Regierungen sowie Geldgeber und internationale Finanzinstitutionen voraussichtlich von wesentlicher Bedeutung, wenn die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden sollen; 1 Dok. 9649/03 DEVGEN 80 RELEX 194. 2 Dok. 10469/03 DEVGEN 89 RELEX 239. 3 Dok. 14535/03 DEVGEN 140 RELEX 414. 4 Dok. 11856/04 DEVGEN 161 RELEX 367. 14723/04 (Presse 324) 15 DE 5. UNTERSTREICHT, dass Geldgebern in Ergänzung zu Entwicklungsbanken und in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen eine wichtige Rolle zukommt, insbesondere in Ländern mit niedrigen Einkommen und in den am wenigsten entwickelten Ländern. In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass parallel zu einer besseren Verfügbarkeit von Finanzierungen mit Katalysatorwirkung auf einzelstaatlicher Ebene ausreichende Kapazitäten geschaffen werden, um öffentlich-private Partnerschaften schließen und umzusetzen zu können. Um die erforderliche Anpassung an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten sicherzustellen, ist sowohl in Bezug auf die Leistungserbringung als auch die Finanzierungsmodalitäten ein Höchstmaß an Flexibilität erforderlich; 6. BESTÄTIGT, dass Kommission und EIB durch ihre Unterstützung laufender Aktivitäten erfolgreich dazu beitragen können, Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor zu erleichtern. Der Rat begrüßt das Konzept der ergebnisorientierten Hilfe sowie die Zusage der Kommission, sich der Public Private Infrastructure Advisory Facility (PPIAF) anzuschließen. Gleichzeitig regt der Rat an, dass die Kommission, während sie ihr Programm für Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor entwickelt, auch andere bestehende Initiativen und Erfahrungen ermittelt und sich darüber informiert; 7. ERKENNT AN, dass die neuen EU-Mitgliedstaaten die Sachkompetenz und Erfahrungen aus erster Hand, die sie während des Übergangs- und Beitrittsprozesses erworben haben, in diesem Zusammenhang einbringen könnten; 8. FORDERT sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten auf, das im Dokument der Kommissionsdienststellen 5 gezogene Fazit wie auch die vorliegenden Schlussfolgerungen des Rates in die Ausarbeitung ihrer allgemeinen Strategien für die Entwicklungszusammenarbeit einfließen zu lassen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Bestandsaufnahme der Millenniums-Entwicklungsziele und die mögliche Überprüfung der gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission vom November 2000 zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft 6, die beide im Jahre 2005 erfolgen sollen, zu nennen." Klimaänderungen – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat der Europäischen Union – 1. erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 5. Dezember 2003 zu dem Vorschlag der Kommission für eine EU-Strategie und einen Aktionsplan im Bereich Klimaänderungen und Entwicklungszusammenarbeit; 2. bekräftigt erneut seine Unterstützung der vorgeschlagenen Strategie und erinnert an seinen Beschluss, den Aktionsplan in der einschlägigen Expertengruppe des Rates weiterzuentwickeln, damit er rasch vom Rat angenommen und anschließend von der Kommission und den Mitgliedstaaten koordiniert und komplementär umgesetzt werden kann; 3. begrüßt den rechtzeitigen Abschluss der Arbeit der Expertengruppe, in deren Rahmen auch die Partnerländer und die Zivilgesellschaft gehört wurden, und stellt fest, dass der Aktionsplan andere EU-Initiativen wie die Initiativen betreffend Wasser, Energie und den illegalen Einschlag ergänzt; 5 Dok. 11856/04, Seite 4. 6 Dok. 13458/00 DEVGEN 140. 14723/04 (Presse 324) 16 DE 4. begrüßt ferner, dass der Aktionsplan rechtzeitig vor dem zehnten Jahrestag des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, der internationalen Tagung anlässlich der Bilanz des Aktionsprogramms von Barbados für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und der Weltkonferenz für Katastrophenvorsorge fertig gestellt wurde; 5. stellt fest, dass der Aktionsplan den Mitgliedstaaten der EU und der Kommission ein Werkzeug zur Verfügung stellt, mit dem sie die Partnerländer bei ihren Bemühungen in Bezug auf Klimaschutz und die Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und des Kyoto-Protokolls aktiv unterstützen können; 6. bekräftigt erneut seine Überzeugung, dass der Einbeziehung von Klimaschutz Maßnahmen in Armutsbekämpfungsstrategien und/oder nationale Strategien der nachhaltigen Entwicklung sowohl im Hinblick auf die Anpassung an die negativen Auswirkungen der Klimaänderungen als auch im Hinblick auf die Ursachen zentrale Bedeutung zukommt. Die Klimaänderungen gefährden die Entwicklung. Anpassungsstrategien sollten auf das Risikomanagement abstellen und dabei die Entwicklungsländer bei der Vorsorge gegen die Auswirkungen der Klimaänderungen unterstützen und die Bemühungen der Mitgliedstaaten und der EU um die Beseitigung der Armut absichern; 7. erinnert an die Verpflichtung aus der "Politischen Erklärung von Bonn", für die Entwicklungsländer Mittel für den Klimaschutz bereitzustellen, bekräftigt seine Entschlossenheit, ab 2005 jährlich 369 Mio. US-Dollar zur Verfügung zu stellen, und bestätigt, dass die betreffenden Mitgliedstaaten ab 2006 in ihren nationalen Mitteilungen über ihre jeweiligen Beiträge Bericht erstatten werden; 8. kommt überein, – den diesen Schlussfolgerungen beigefügten Aktionsplan anzunehmen; – dass die Mitgliedstaaten der EU und die Kommission den Aktionsplan koordiniert und komplementär sowie im Einklang mit ihren jeweiligen Programmen und Prioritäten auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam umsetzen; – dass der Rat die Umsetzung des Aktionsplans im Anschluss an den ersten Zweijahresbericht im Jahr 2007 überprüft und weitere Maßnahmen für die Zeit nach dem Jahr 2008, in dem nach den derzeitigen Plänen der Aktionsplan auslaufen soll, erwägt." Der Aktionsplan ist in Dokument 13876/04 enthalten. HANDELSPOLITIK Antidumping – Sri Lanka – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke Der Rat erließ eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 964/2003 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die aus Sri Lanka versandten Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Sri Lankas angemeldet oder nicht (Dok. 13593/04). 14723/04 (Presse 324) 17 DE Antidumping – Indonesien – Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke Der Rat erließ eine Verordnung zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 964/2003 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China auf die aus Indonesien versandten Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens angemeldet oder nicht (Dok. 13579/04). 14723/04 (Presse 324) 18 DE