Art. 1340 17. August 1999 99. Sitzung 17. August 1999, 10.00 Uhr Vorsitzender: Reinhard Gloor, Birr Protokollführer: Marc Pfirter, Staatsschreiber Tonaufnahme/Redaktion: Norbert Schüler Präsenz: Anwesend 183 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 17 Mitglieder Entschuldigt abwesend: Abbühl-Hilfiker Hansruedi, Oberkulm; Binder Andreas, Baden; Birri René, Stein AG; Böhlen Walter, Niederrohrdorf; Bron-Maurer Silvia, Schöftland; Feldmann-Huggenberger Hans, Boniswil; Glur Walter, Glashütten; Guignard Marcel, Aarau; Haber Johanna, Menziken; Hümbeli Urs, Hägglingen; Kaufmann Rainer, Rupperswil; Kym-Mächler Eveline, Rheinfelden; Leitch Thomas, Hermetschwil-Staffeln; Leoff Patricia, Hägglingen; Lüscher Edith, Staufen; Sacher Martin, Schinznach Dorf; Wilhelm Anita, Neuenhof Protokoll: Die Protokolle der 90. und 91. Sitzung sind vom Büro genehmigt. Vorsitzender: Ich begrüsse Sie herzlich zur 99. Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode. 3. Vom 14. Juli 1999 an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zum Entwurf der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA). 1340 Mitteilungen 4. Vom 14. Juli 1999 an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV) und zur Verordnung über den Einbau von Geräten für den Vollzug des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Vorsitzender: Anfangs Juli ereilte uns die Nachricht, dass am 3. Juli 1999 Dr. Karl Albert Kuhn-Rüter, Rechtsanwalt, Alt-Gemeindeammann und Alt-Grossrat, Wohlen, nach langer Krankheit verstorben ist. Der Vater unseres Ratsmitgliedes Margrit Kuhn gehörte dem Grossen Rat als Mitglied der CVP-Fraktion von 1961-1977 an. Ihnen, Frau Kuhn, Ihrer Mutter und den weiteren Angehörigen entbieten wir unser herzliches Beileid. Ich bitte die Ratsmitglieder, zum Gedenken an den Verstorbenen kurz innezuhalten! - Ich danke Ihnen. Zu weiteren Mitteilungen: Die Bedienung der Mikrophonanlage ist ganz im Sinne der Gleichberechtigung - zur Hälfte in Frauenhand übergegangen. Ich stelle Ihnen Frau Klara Stettler, Suhr, vor, die diese Aufgabe anstelle von Herrn Max Künzli übernommen hat und wünsche ihr Freude und Befriedigung bei der Begleitung unseres Rates! Frau Klara Stettler, bitte erheben Sie sich, damit wir Sie alle sehen und in Pflicht nehmen können! (Heiterkeit und Beifall) Ende August wird uns Herr Künzli nach einer gründlichen Einführung seiner Nachfolgerin verlassen, und ich werde dannzumal Gelegenheit haben, das Wirken von Herrn Künzli zu würdigen. Regierungsrätliche Vernehmlassungen an Bundesbehörden: 1. Vom 7. Juli 1999 Volkswirtschaftsdepartement zur Getreidegesetzes und zur Landesversorgungsgesetzes. an das Aufhebung Änderung Eidg. des des 2. Vom 14. Juli 1999 an das Eidg. Finanzdepartement zur Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe. 5. Vom 11. August 1999 an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement zur Ausländerregelung 1999/2000; Teilrevision der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO). Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Grossen Rates: Entscheid: Im Beschwerdeverfahren der Brigitte Blöchlinger, Baden, gegen den Genehmigungsbeschluss vom 11. Juni 1996 des Grossen Rates betreffend Nutzungsplanung der Stadt Baden hat das Verwaltungsgericht am 11. Dezember 1998 entschieden: In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden der Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates vom 11. Juni 1996 in Bezug auf die Unterschutzstellung des Gebäudes Nr. 1603 (Liegenschaft Mühlbergweg 14, Baden) und der Einspracheentscheid des Regierungsrates vom 3. April 1996 vollständig aufgehoben, und die Beschwerdesache wird zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an den Regierungsrat zurückgewiesen. Staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht: Gemäss Mitteilung vom 16. Juli 1999 des Bundesgerichts hat René Müller, Möhlin, am 9. Juli 1999 eine staatsrechtliche Beschwerde betreffend die Aargauische Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 über "Gesetz über Massnahmen des Finanzpaketes 1998 vom 9. März 1999" eingereicht. Sein Antrag lautet: Dieser Beschluss der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sei ungültig zu erklären und damit als verfassungswidrig aufzuheben. Zur Wahrung der Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sei der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2011 15. November 1994 Art. 770 Die Vernehmlassung erfolgt durch den Regierungsrat. 1341 Neueingänge 1. Schulen für Spital- und Gesundheitsberufe des Kantons Aargau; Jahresbericht 1998. Geht an die Gesundheitskommission. 2. Finanzpaket 1998; Dekret III über Massnahmen des Finanzpakets 1998 (Schulgelder Lehrerbildungsinstitute); Dekret über Kostenbeiträge (Ausserkantonale Lehrerbildungsinstitute). Vorlage des Regierungsrates vom 7. Juli 1999. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 3. Heroingestützte Behandlung schwerstabhängiger Drogensüchtiger im Kanton Aargau. Vorlage des Regierungsrates vom 7. Juli 1999. - Geht an die Gesundheitskommission. 4. Interner Psychiatrischer Dienst Königsfelden (IPD); Begegnungszentrum; Neubau und Archäologische Grabungen; Projektgenehmigung und Kreditbewilligung. Vorlage des Regierungsrates vom 7. Juli 1999. - Geht an die Gesundheitskommission. 5. Verwaltungsgebäude Behmen 2 Süd Aarau; Unterbringung von Teilen der Staatsverwaltung; Genehmigung der Variante Miete und Bewilligung Kredit für Mieterausbau. Vorlage des Regierungsrates vom 7. Juli 1999. - Geht an die Bau- und Planungskommission. 6. Döttingen: Kantonaler Nutzungsplan K284, Surbtalstrasse. Vorlage des Regierungsrates vom 7. Juli 1999. - Geht an die Bau- und Planungskommission. 7. Kantonale Behindertendienste des Kantons Aargau; Jahresbericht 1998. - Geht an die Gesundheitskommission. 8. Dekret über die Teilrevision des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998. Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die nichtständige Kommission Nr. 07 "Steuergesetz". 9. Muhen IO/AO; Eigentrassierung der WSB im Abschnitt Schlüsselstrasse bis Gemeindegrenze Hirschthal mit Teilausbau der K 208; Hochwasserschutz; Bewilligung Zusatzkredite für die Eigentrassierung WSB und Verpflichtungskredite für Hochwasserschutz/Renaturierung; Kostenteilung. Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die Verkehrskommission. 10. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG); Teilrevision, insbesondere im Bereich der Prämienverbilligung; Ergänzung und Änderung des Gesundheitsgesetzes; 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die Gesundheits-kommission. 11. Aargauische Beamtenpensionskasse; Genehmigung der Teilrevision der §§ 2 und 3 der Statuten. Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 12. Dekret über die Organisation der Schweizerischen Bauschule Aarau (SBA). Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur. 13. Aargauische Beamtenpensionskasse; Genehmigung der Jahresrechnung 1998. Vorlage des Regierungsrates vom 14. Juli 1999. - Geht an die Staatsrechnungskommission. 14. Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB); Schaffung einer Rechtsgrundlage für Zwangsmassnahmen im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Vorlage des Regierungsrates vom 4. August 1999. - Geht an die Gesundheitskommission. 15. Änderung des Einführungsgesetzes zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG); 2. Beratung. Vorlage des Regierungsrates vom 4. August 1999. Geht an die Staatsrechnungskommission. 1342 Motion Reinhard Keller, Seon, betreffend Änderung von § 87 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Reinhard Keller, Seon, und 41 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Motion eingereicht: Text: Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage betreffend folgende Änderung von § 87 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau vorzulegen: "Er besteht aus sieben Mitgliedern". Begründung: 1. Seit 1948 wird der Kanton Aargau von fünf Regierungsratsmitgliedern regiert. Damals zählte die Wohnbevölkerung rund 200'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Heute leben rund 540'000 Menschen im Kantonsgebiet. Damals wurde ein Staatsbudget von 1'096'000 Franken verwaltet, demgegenüber 1999 eines von 3,151 Mia. Franken. Schon diese Zahlen sagen viel über die Entwicklung der Geschäftslast des Regierungsrates aus. 1998 erledigte er in 50 Sitzungen 2'503 Geschäfte. 2. Ein Vergleich der Kantone betreffend Einwohnerschaft (1997) und Anzahl Regierungssitze ergibt folgendes: Kanton Einwohnerzahl Regierungssitze Zürich 1'200'000 7 Bern 941'000 7 Vaud 607'000 7 Aargau 532'000 5 St. Gallen 444'000 7 Genf 395'000 7 Luzern 342'000 7 Fribourg 228'000 7 Basel-Stadt 195'000 7 2012 99. Grossratssitzung vom 17. August 1999 (Vormittag) / 1. Entwurfexemplar vom 6. September 1999 Auch dieser Vergleich spricht für sich. Zudem ist festzuhalten, dass in den Kantonen mit grösseren Städten eine bessere Arbeitsverteilung stattfindet. Dort bilden vollamtliche Stadtregierungen eine wesentliche Entlastung Ein weiterer, gewichtiger Aspekt: Die Geschäfte des Regierungsrates sind komplexer geworden, erfordern öfters nationale und auch internationale Verhandlungen sowie interdisziplinäre Absprachen. Die Information der Öffentlichkeit durch persönliche Referate und vertiefte Medienarbeit nimmt heute auch für die Regierung breiten Raum ein. der kantonalen Regierungstätigkeit. Die Stadtkantone Basel und Genf befinden sich diesbezüglich in einer noch günstigeren Situation. Die Arbeitslast hat sich quantitativ und qualitativ massiv vergrössert. Der ganze Bereich der Betagtenbetreuung, namentlich die Pflege, untersteht mit einem wesentlichen Anteil der Finanzierung dem KVG. Damit wird auch das Thema der Qualitätssicherung in den Vordergrund gerückt. Da die Heime mit ihrem Anteil in der Pflege den Hauptteil ihrer Finanzierung im Gesundheitssystem erarbeiten, wird es besonders wichtig, dass in den verschiedenen Heimen, die nicht mit einheitlichen Qualitätssicherungssystemen arbeiten werden, mindestens vergleichbare und überprüfbare Standards in der Pflege eingesetzt werden. Marktvergleichbarkeit in der Pflege und der dazugehörenden Qualität wird erst dann hergestellt, wenn die Markttransparenz durch standardisierte Prüfvergleiche nach sauber und funktional zutreffenden Leistungsstandards sichergestellt wird. Erst dann kann die Transparenz geschaffen werden, die ein Marktsystem braucht, das diesen Namen überhaupt verdient. Dass die Qualitätssicherung vor allem zum Schutz der zu Pflegenden eingesetzt werden muss, ist zentral. Und diese Leistung soll überprüfbar gemacht werden. 3. Eine politische Dimension umschreibt Hans Fahrländer in der AZ vom 3. Juni 1999: "Vielleicht böte die grössere Zahl auch spannendere Konstellationen bei Ersatzwahlen, könnten die Fälle solcher fürs Volk langweiligen, bereits an einem Parteitag entschiedenen Einervakanzen reduziert werden. Ein Siebnergremium ermöglicht jedenfalls mehr Variationen für eine Mehrparteienregierung". 4. In jüngerer Zeit haben zwei Regierungsräte im besten Alter ihre Funktion niedergelegt. Neben verständlichen persönlichen Motiven lagen aber auch Anzeichen von Überlastung und Kräfteverschleiss vor. Es ist zu vermuten, dass das heutige Arbeitspensum eines noch so gut organisierten Regierungsratsmitgliedes die zumutbaren Grenzen der Arbeitsbelastung zu sprengen droht. Die Regierungsaufgaben sind heute besonders vielfältig, komplex und widersprüchlich, was eine sorgfältige, geduldige und vertiefte Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordert. Das scheint aus zeitlichen Gründen nur begrenzt möglich zu sein. Weil wir auch im neuen Jahrtausend weiterhin eine funktionsfähige Regierung dringend benötigen, ist die Erhöhung des Rates von bisher fünf auf sieben Mitgliedern erforderlich. 5. Zurzeit wird eine Parlamentsreform geprüft. Die Überprüfung der Grösse, Struktur und Funktionsweise des Regierungsrates soll und kann in diesen laufenden Prozess der ganzheitlichen Betrachtungsweise eingebunden werden. 1343 Postulat Dr. Hans-Ulrich Gersbach, Baden, betreffend Qualitätssicherung in der Betagtenpflege; Einreichung und schriftliche Begründung Von Dr. Hans-Ulrich Gersbach, Baden, und 37 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgendes Postulat eingereicht: Text: Der Regierungsrat erarbeitet praktikable Vorschläge, mit denen die Alters- und Pflegeheime regelmässig auf das Einhalten von minimalen Standards in der Pflege überprüft werden können. Gleichzeitig soll die Frage gelöst werden, in welcher Form diese Prüfungen rechtlich institutionalisiert werden können. Begründung: Das KVG wurde unter anderem eingeführt mit der Begründung, dass im Gesundheitswesen mehr Markt wirksam werden soll. Im gleichen Gesetz wird verlangt, dass ein System der Qualitätssicherung eingeführt werden soll. Im weiteren wird erwartet, dass die Leistungserbringer und -bezahler die Grundlagen erarbeiten sollen, nach denen die "professionellen Standards" für die Anwendung von Qualitätssicherungssystemen eingesetzt und überprüft werden sollen. Denkbar wäre ein Vorgehen, das alle betroffenen Kreise in einer Arbeitsgruppe zum Wort und Mitarbeiten kommen lässt. 1344 Postulat Dr. Dragan Najman, Baden, vom 17. August 1999 betreffend sofortige Rückschaffung von arbeitsfähigen Kosovo-Albanern; Einreichung und schriftliche Begründung; Antrag auf dringliche Behandlung; Ablehnung Von Dr. Dragan Najman, Baden, mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird Postulat eingereicht: und 8 folgendes Text: Der Regierungsrat möge veranlassen, dass alle arbeitsfähigen Männer und Frauen ab ca. 16 Jahren, die als sogenannte Kriegsvertriebene in die Schweiz gekommen sind (und zum Teil unter diesem Titel immer noch kommen, trotzdem der Krieg im Kosovo vorbei ist), umgehend in den Kosovo zurückgeschickt werden, um am Aufbau ihres Landes zu helfen. Sind Kinder unter 16 Jahren hier, darf selbstverständlich eine Person pro Familie (im allgemeinen werden das Frauen sein) zur Betreuung hier bleiben. Nach einer bestimmten, noch festzulegenden Frist (die zum Aufbau der Häuser oder Wohnungen als notwendig befunden wird und die je nach Zerstörungsgrad verschieden sein kann), sollen dann auch die übrigen Familienmitglieder ohne Wenn und Aber zurückkehren müssen. 2013 17. August 1999 Art. 1341-1342 Falls die Rückführung von Kriegsvertriebenen in die Kompetenz des Bundes fallen sollte (die Ausschaffung von abgewiesenen "normalen" Asylbewerbern fällt ja in die Kompetenz der Kantone), soll unser Regierungsrat im Sinne des Postulats beim Bundesrat vorstellig werden. In einem Schreiben des Erziehungsdepartementes an die Gemeinderäte und Schulpflegen des Kantons Aargau vom 16. Juni 1999 stand auf S. 1 u.a. zu lesen, "dass der Zeitpunkt der Rückkehr der Kriegsvertriebenen insofern unbe- Begründung: stimmt sei, als zuerst die zerstörten Häuser und Wohnungen wieder bewohnbar gemacht werden müssten, damit eine Rückkehr der Familien zumutbar ist". Mit andern Worten: Die im Land verbliebenen oder zurückgekehrten Kosovo-Albaner (immerhin sind ca. 75-80 % der vor dem Krieg geflüchteten Albaner bereits wieder in den Kosovo zurück gekehrt) sollen also den ins Schlaraffenland Schweiz Geflüchteten ihre Häuser, Wohnungen, Fabriken usw. wieder aufbauen (die in die Schweiz geflüchteten Bauern werden selbstverständlich verlangen, dass man ihnen auch ihre Felder bearbeitet und sät, damit sie nur noch ernten müssen). Die ohne Asylverfahren als sogenannte Kriegsvertriebene vorläufig aufgenommenen Kosovo-Albaner sollen inzwischen hier im "warmen Schweizer Nest" bleiben und sich auf grosszügigste Art und Weise verwöhnen lassen können. Dazu gehören nebst einem grosszügigen Taschengeld natürlich auch eine Schulung und Ausbildung, die sie im Kosovo nie und nimmer erhalten würden, totale ärztliche und zahnärztliche Sanierung (einem Schweizer werden im allgemeinen von keinem Amt die Zahnarztkosten bezahlt) usw. Ausserdem erhalten sie erst noch eine grosszügige geldmäs-sige Entschädigung und Aufbauhilfe im Kosovo, wenn sie irgendwann mal geruhen, unser Gastland wieder zu verlassen. Die hier Bleibenden sollen sich nicht wundern müssen, wenn sie bei einer späteren Rückkehr in den Kosovo von ihren dort verbliebenen oder bereits zurück gekehrten Landsleuten nicht gern gesehen sein werden, wie dies (verständlicherweise) bereits in Bosnien geschehen ist. Vorsitzender: Der Postulant beantragt Behandlung gemäss § 74 der Geschäftsordnung. dringliche Dr. Dragan Najman, Baden: Das Postulat über die sofortige Rückschaffung arbeitsfähiger Kosovoalbaner wird eingereicht, weil wir gelesen haben, dass die sofortige Rückkehr von Kosovo-Albanern nicht möglich sei, weil ja im Kosovo noch alles zerstört sei. Das Postulat verlangt, dass jene, die arbeitsfähig sind, also ab 16 oder 18 Jahren aufwärts, sofort zurückkehren sollen, damit sie am Aufbau mithelfen können. Wenn ihre eigenen Häuser dann wieder aufgebaut sind, können sie ihre Familien nachziehen; nicht dass dasselbe geschieht wie in Bosnien, wo die Leute hiergeblieben sind und die dann, wie Sie alle wissen, sehr unfreundlich aufgenommen wurden zu Hause, weil sie sich eben hier in der warmen Schweiz niedergelassen hatten, bis man ihre Wohnungen und Häuser wieder aufgebaut hatte. Deshalb ist eine Dringlicherklärung nötig, damit das sofort in Angriff genommen werden kann. In einigen Jahren ist diese Sache nicht mehr aktuell. Ich bitte Sie deshalb um Bewilligung der Dringlichkeit. Ursula Padrutt-Ernst, Buchs: Ich bitte Sie, die Dringlichkeit abzulehnen! Als Präsidentin der Subkommission der Spezialverwaltungsgerichte haben wir am letzten Donnerstag das Ausländerrekursgericht besucht und uns 2012 über die aktuelle Situation bezüglich Ausschaffung von Kosovo-Albanern à fonds informieren lassen. Die Tatsachen sind die folgenden: Im Moment ist der Flughafen in Pristina nach wie vor geschlossen; es können keine Ausschaffungen durchgeführt werden. Der einzige Flughafen ist in Belgrad; es ist unzumutbar, dass man Kosovo-Albaner in serbisches Gebiet ausschafft. Aus diesem Grund, auch wenn wir das Postulat für dringlich erklären würden, sind momentan keine Ausschaffungen möglich. Das ist ein Faktum. Es hat keinen Sinn, solche Dringlicherklärungen durchzuführen, wenn die Realität anders aussieht. Dr. Dragan Najman, Baden: Einen Satz dazu: Die Leute sind ja auch nicht per Flugzeug hierher gekommen, sondern auf dem Schiff- und Landweg. Sie könnten auch auf dieselbe Art zurückgeschafft werden; das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob der Flughafen in Kosovo, Moskau oder Kuba offen ist. Hauptsache ist, dass man die arbeitsfähigen Leute zurückschaffen sollte, und zwar sofort. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Ich möchte auf Herrn Najman, von dem ich persönlich immer wieder sehr enttäuscht bin, dass er mit solchen Vorschlägen kommt, nur einen Satz sagen: Was er verlangt, ist gegen das internationale Recht; dieses verlangt, dass, wenn Flüchtlinge ausgeschafft werden, diese in ein sicheres Gebiet ausgeschafft werden. Es ist von unseren Bundesbehörden, die dort waren, jedoch bekannt, dass die Landwege mörderisch sind, und dass man deshalb nicht ausschaffen kann. Vorsitzender: Wir befinden über die Dringlichkeit. Ich bitte um Aufnahme der Präsenz. Das Quorum liegt bei 110 Stimmen. Abstimmung: Für Dringlichkeit: 45 Stimmen. Vorsitzender: Damit ist das Quorum von 110 Stimmen nicht erreicht und Dringlichkeit abgelehnt. 1345 Interpellation Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, betreffend Baubewilligungspraxis bei Mobilfunkantennen und Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung; Einreichung und schriftliche Begründung Von Barbara Kunz-Egloff, Brittnau, und 40 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes beschert den Bewilligungsbehörden auf Gemeinde- und Kantonsebene eine Flut von Baugesuchen für neue Mobilfunkantennen. Art. 1343-1344 Swisscom, DIAx und Orange kämpfen um Marktanteile und um die Gunst der Handy-Benützerinnen und -Benützer. Die neuen Netze erfordern in kürzester Zeit den Bau unzähliger Basisstationen. In verschiedenen Gemeinden regt sich heftiger Widerstand gegen geplante Mobilfunkantennen, denn die betroffene Bevölkerung fürchtet sich vor den schädlichen Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung (NIS) und hindert werden, dass die Netzbetreiber bereits vor Inkrafttreten der NIS-Verordnung mit dem Bau neuer Basisstationen vollendete Tatsachen schaffen, andererseits will das UVEK die Befürchtungen der Bevölkerung und die gemeldeten Gesundheitsschädigungen ernst nehmen. Aufgrund dieser Tatsachen ist auch eine Verschärfung der NISV durchaus denkbar. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) und den nachgewiesenen gesundheitsschädigenden Auswirkungen (z.B. übermässige Erwärmung des menschlichen Körpers) geschützt werden muss? 2. Wird im Kanton Aargau der NIS-Verordnungsentwurf bereits jetzt als Beurteilungsgrundlage verwendet? 3. Werden die Vorgaben des Bundes bezüglich Freihaltebereich und Immissionsgrenzwerte konsequent eingehalten? 4. Ist der Regierungsrat bereit, bei auftretenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen im konkreten Einzelfall eine Gesundheitsabklärung vorzunehmen und wenn nötig die Strahlenbelastung zu verringern (Antenne entfernen), so wie dies der NISV-Entwurf vorsieht? 17. August 1999 macht ihren Anspruch auf Schutz vor "Elektrosmog" geltend. Auf Bundesebene hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Februar den NIS-Verordnungsentwurf in die Vernehmlassung geschickt und den Kantonen empfohlen, diesen bereits jetzt als vorläufige Beurteilungsgrundlage anzuwenden und bei den Baubewilligungen Zurückhaltung zu üben. Einerseits soll verAlarmstellenbetreiber von der Abteilung Feuerwehrwesen über das Alarmierungsprojekt SMT 750 NT, das 5 Alarmregionen vorsieht, unter dem Titel "Alarmstellenvision im Kanton Aargau" informiert. Zur weiteren Abklärung wurden die Diskussionen über das Projekt in Arbeitsgruppen weitergeführt. Anfangs Juli 1999 konnte man der Presse überraschenderweise entnehmen, es sei ein völlig neues Konzept mit 2 von der KAPO betriebenen Alarmstellen für den ganzen Kanton vorgesehen. Die bisherigen Alarmstellenbetreiber wurden gleichentags ebenfalls schriftlich orientiert. In diesem Zusammenhang stellen sich nun verschiedene Fragen: 1. Sind sich Regierung und AVA bewusst, dass die vorgesehene Systemänderung gravierende Auswirkungen auf die bisherigen Alarmstellenbetreiber hat und nicht nur ein Prob-lem technischer, sondern auch existenzieller Art ist? Ist auch bekannt, dass die heutigen Alarmstellen in ihrem 24-Stundenbetrieb auch andere Alarmierungsaufgaben wahrnehmen, die sie nachher kaum mehr weiterführen könnten? 2. Ist man bereit, einvernehmliche, evtl. auch gestaffelte Lösungen zu suchen und allenfalls auf das ursprünglich vorgesehene Konzept zurückkommen? 5. Kann davon ausgegangen werden, dass in den entsprechenden Bewilligungsverfahren die Freihaltebereiche auch für bereits existierende, aber noch nicht überbaute Bauzonen festgelegt werden? 3. Wie wird bei einem "Kantonsmonopol" sichergestellt, dass die Gemeinden resp. ihre Feuerwehren nicht einfach einem Anschlusskostendiktat ausgeliefert sind? Werden analog dem Submissionsdekret auch Alternativofferten bei andern möglichen Betreibern eingeholt? 6. Welche Mittel setzt der Kanton ein, um die im Bundesamt für Kommunikation BAKOM vorgesehene Koordinationspflicht für Mobilfunkantennen bereits jetzt umzusetzen? 4. Wie kann man mit einer einzigen zentralen Anlage sicherstellen, dass bei einem flächendeckenden Ereignis alle Anrufer innerhalb kürzester Frist bedient werden und das System nicht zusammenbricht? 7. Wie viele Antennen sind im Kanton bereits gebaut? Wie viele geplant? 5. Bringt das neue System für die Feuerwehren insgesamt einen Mehraufwand finanzieller und organisatorischer Art? Wie verhält es sich beispielsweise bezüglich Funkunterstützung und Nachalarmierungen? 1346 Interpellation Urs Locher, Zofingen, betreffend Alarmierungskonzept für die Feuerwehren im Kanton Aargau; Einreichung und schriftliche Begründung Von Urs Locher, Zofingen, und 16 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Bis heute erfolgte die Alarmierung der Feuerwehren im Kanton Aargau über 3 ausserkantonale und 15 kantonsinterne Alarmstellen mit unterschiedlichem Ausbaustandard. Im Januar und März 1999 wurden die 6. Weshalb sind betroffenen Alarmstellenbetreiber, die sich seit einiger Zeit in Arbeitsgruppen mit der Materie befassten, nicht frühzeitig über diese entscheidende Konzeptänderung orientiert worden? Wieso wurde keine Vernehmlassung durchgeführt? 1347 Interpellation Dr. Dragan Najman, Baden, betreffend Missbrauch unseres Asylwesens, insbesondere Fürsorgeleistungen an Asylbewerber und Instanzenweg für Asylbewerber; Einreichung und schriftliche Begründung 2013 17. August 1999 Art. 1345 Von Dr. Dragan Najman, Interpellation eingereicht: Baden, wird folgende Text und Begründung: In der Aargauer Zeitung vom 30. Juli 1999 stand zu lesen, dass eine Kurdenfamilie weggewiesen worden sei, weil für sie bis zu 400'000 (in Worten vierhunderttausend) Schweizerfranken an Fürsorgezahlungen pro Jahr (!) angefallen seien (und dies nur für die Eltern plus drei noch nicht erwerbstätige Kinder!). Wohl nicht nur mich, sondern wahrscheinlich auch alle andern Leute, die noch nicht vollends mit pseudohumaner Blindheit geschlagen sind, hat Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie oft ist es in den letzten 10 Jahren im Aargau vorgekommen, dass für eine Asylantenfamilie mehr als Fr. 100'000.-- pro Jahr an Fürsorge- oder anderen öffentlichen Geldern ausgegeben werden mussten und wie hoch waren diese jeweils? 2. Was wurde in solchen Fällen getan? 3. Wie oft kam es Schweizer Familien Jahr an Fürsorgeausgegeben werden jeweils? in demselben Zeitraum vor, dass für ebenfalls mehr als Fr. 100'000.-- pro oder anderen öffentlichen Geldern mussten und wie hoch waren diese In demselben Zusammenhang möchte ich noch einige Fragen stellen, die sich das Schweizervolk und auch eine sehr grosse Anzahl hier lebender Ausländer wohl schon oft gestellt haben: Als das Schweizervolk 1987 über die Totalrevision des Asylwesens abstimmen konnte, hiess es in der Vorlage, dass ein Asylgesuch zuerst bei den Kantonen behandelt würde und dieser Entscheid dann noch vor eine Bundesinstanz weiter gezogen werden könne. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger waren wohl sicher, dass es sich also um zwei Untersuchungsinstanzen handeln werde: 1. Instanz Kanton, 2. Instanz Bund - Basta. Die Wirklichkeit sieht aber offenbar anders aus. Nach dem angeblich "letzten" Entscheid des Bundes folgen x Beschwerden, Rekurse, Wiederewägungsgesuche, Untersuchungen über Zumutbarkeit der Ausschaffung, Härtefälle, usw. usf. Und zum Schlimmsten: Nach der angeblich endgültig letzten Ablehnung eines Asylgesuchs beginnt dieses Rekurs-, Beschwerdespiel von vorne, um die längst fällige Ausschaffung zu verhindern. Die unverschämtesten unter den Asylanten bringen es auf diese Weise fertig, über Jahre hinweg das Asylrecht der Schweiz zu missbrauchen. Schliesslich kommen pseudohumane Leute und behaupten, nach 4, 5 oder mehr Jahren könne man doch diese "armen" Leute nicht mehr nach Hause schicken, sie seien ja schon sooo gut in der Schweiz integriert, wenn nicht geradezu assimiliert. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen: 4. Wie viele Möglichkeiten hat ein Asylant bzw. dessen dabei sehr gut profitierender Anwalt, wenn er alle Möglichkeiten bis zum letzten ausschöpft. Ich bitte um eine lückenlose Aufzählung aller Möglichkeiten inkl. den offenbar möglichen Rekursen/Beschwerden usw. nach der 2014 diese Meldung und alles was damit im Zusammenhang steht, erschüttert. Befremdend war auch die Mitteilung, dass die Ausweisung bereits im Jahr 1997 verfügt worden sei, die Familie aber erst zu Jahresbeginn 1999 definitiv ausreisen musste, nachdem sie offenbar wiederum alle möglichen Beschwerdemittel ausgeschöpft hatte (von "Rechts"-mitteln möchte ich hier nicht sprechen, denn ein solches "Recht" gibt es weltweit wahrscheinlich nur in der Schweiz). Ausserdem wurde für einen sich in einer Anlehre befindlichen Sohn nochmals eine weitere Aufenthaltsverlängerung bewilligt. "endgültigen" Abweisung, d.h. wirklich bis zur endgültigen Abreise bzw. Ausschaffung? 5. Wie lange geht es im Mittel, bis ein endgültig abgewiesener Asylant wirklich abreist bzw. untertaucht (was ja bekanntlich in der grossen Mehrzahl der Abweisungen der Fall ist)? 6. Gibt es im Fall von kriminellen Asylanten die Möglichkeit einer Verkürzung der Verfahren. Wenn ja, wie sieht ein solches "abgekürztes" Verfahren aus? 7. Welche Meinung vertritt der Regierungsrat, wenn - wie im vorliegenden Fall - gewisse (bzw. in diesem Fall eher gewissenlose) Pseudohumanisten eine offenbar mehr als gerechtfertigte und überfällige Ausschaffung hintertreiben wollen? Ebenfalls in der AZ stand Anfang August zu lesen, dass der letzte dieser berüchtigten Kurdenfamilie, der 22-jährige P, der wegen seiner Anlehre eine weitere Aufenthaltsverlängerung erhalten hatte und am 31. Juli 1999 hätte ausreisen müssen, an eben diesem Tag mit einem Nasenbeinbruch ins Kantonsspital hatte eingeliefert werden müssen (!!!). In diesem Zusammenhang habe ich noch folgende Fragen an den Regierungsrat: 8. Was war der Grund für diesen Nasenbeinbruch? Man kann sich ja die Nase selber an einem entsprechenden Gegenstand anschlagen oder einen Freund bitten, dies zu tun, eventuell gegen gutes Entgelt, da man ja bei unseren Behörden damit rechnen kann, noch weitere unabsehbare Zeiten gutes Geld und weitere Vergünstigungen zu erhalten. In diesem Zusammenhang habe ich noch folgende Zusatzfragen: 8.1 Wer trägt die Kosten in diesem speziellen Fall (Arzt-, Spitalkosten, wahrscheinlich mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit usw.)? 8.2 Wer trägt die erwähnten Kosten ganz allgemein, wenn Ausländer, insbesondere Asylbewerber (die ja im allgemeinen ihre Krankenkassenprämien nicht selber bezahlen müssen), bei Schlägereien, selbstverschuldeten Unfällen usw. verletzt oder getötet bzw. invalid werden? 8.3 Wie oft musste in den letzten 10 Jahren in solchen Fällen (wie in 8.1 und 8.2 beschrieben) die Allgemeinheit, d.h. die Steuerzahler via AHV, IV, Fürsorgegelder usw. finanziell einspringen: 8.3.1 bei Ausländerinnen und Ausländern 8.3.2 bei Schweizerinnen und Schweizern Art. 1346-1347 9. Wie lange kann P. jetzt weiter in der Schweiz bleiben? (Bei Sportarten, z.B. im Fussball, geschieht es ja des öfteren, dass ein Spieler einen Nasenbeinbruch erleidet. In solchen Fällen erfolgt die Behandlung meistens ambulant und nach höchstens 1 Woche ist der Verletzte wieder zu Hause, wenn er nicht gar mit der Mannschaft gleichentags wieder nach Hause fährt). 17. August 1999 10. Kann P. jetzt das Spielchen mit den Rekursen/Beschwerden usw. von vorne beginnen, kräftig unterstützt von dubiosen sogenannten Hilfswerken, Pseudohumanisten, weiteren Personen mit ähnlicher Gesinnung und natürlich Anwälten, welch letztere selbstverständlich dabei nochmals kräftig abkassieren? 11. Wer zahlt ganz allgemein, also nicht nur in diesem speziellen Fall, die Kosten für die erwähnten unzähligen Verfahren inkl. Anwaltskosten? Wenn der Staat ein solches Rekurs-, Beschwerde-, Rückkommens- usw. - Verfahren ausnahmsweise einmal verliert, muss natürlich der Steuerzahler dafür aufkommen. In den allermeisten Fällen werden diese Verfahren jedoch abgewiesen. Da diejenigen Asylbewerber, die sich ihren Unterhalt nicht mit Drogenhandel oder anderen Strafhandlungen ergaunern, im allgemeinen über wenig Geld verfügen (sollten), werden sie diese enormen Kosten, welche jahrelanges Prozessieren kostet, sicher nicht selber bezahlen können. Gehe ich Recht in der Annahme, dass diese Gerichts-, Anwaltskosten usw. ebenfalls vom Staat, d.h. von uns Steuerzahlern, bezahlt werden müssen? "Volksvertrerinnen" am 24. Oktober hoffentlich die Rechnung präsentieren. 12. Wenn angeblich mittellose letztinstanzlich abgewiesene Asylbewerber vielleicht doch einmal wirklich ausreisen und noch offene Rechnungen vor allem für die erwähnten Rekurse-, Beschwerde-"Spielchen" usw. bestehen, dürfen sie dann ihre hier (womöglich ehrlich) erworbenen Luxusgegenstände wie Autos, Fernseher, Videogeräte usw. frischfröhlich - womöglich per Flugzeug - mitnehmen oder werden diese dann zumindest in Zahlung für die Schulden zurück behalten, damit die Steuerzahler doch etwas entlastet werden? Ich bin der Meinung, dass es nun allerhöchste Zeit ist, dass unsere Behörden, nicht nur der Regierungsrat, sondern auch die Bundesbehörden, energische und vor allem glaubhafte Schritte unternehmen, um zum mindesten die allerschlimmsten Asylmissbräuche zu beseitigen. Denn sonst wird einerseits unser Land mit unserer traditionell humanen Asylaufnahme vollends unglaubwürdig und zu einem noch grösseren Magneten für AsyIschmarotzer aus der ganzen Welt und andererseits besteht die grosse Gefahr, dass unser überaus gutmütiges Schweizervolk einmal doch "explodiert". Begründung, soweit im Text nicht bereits erwähnt: Wie im Text der Interpellation bereits erwähnt, haben der grösste Teil der Schweizer sowie der hier ansässigen Ausländer, aber ebenfalls die vielen sich anständig benehmenden Asylbewerber nachgerade die Nase voll von solchen krassen Asylmissbräuchen, die hin und wieder an die Öffentlichkeit gelangen. Festzuhalten ist, dass es sich hier - wie bei den meisten Straftaten oder Unregelmässigkeiten - wohl nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Der hier beschriebene Fall hat das Fass aber endgültig zum Überlaufen gebracht, was nicht nur diverse Leserbriefe von "gewöhnlichen" Leuten beweisen sondern insbesondere derjenige von einem von P's früheren Lehrern, dem uns allen bestens bekannten Erwin Meier, Wohlen (ich kann wohl als sicher annehmen, dass es sich dabei um den langjährigen Grossrat handelt). Ich glaube, keine nur halbwegs ehrliche Person wird Herrn Meier auch nur die geringsten fremdenfeindlichen oder rassistischen Vorwürfe machen, wie dies in ähnlichen Fällen aus dem sozialistisch-marxistischen Topf jeweils genannt wird. Ausserdem möchte ich daran erinnern, dass P. anscheinend schriftlich versprochen hat, nach der Anlehre bzw. nach einem selbstverschuldeten Abbruch derselben unser Land unverzüglich zu verlassen. Ich stelle hier die rhetorische Frage, ob gegebene Versprechen nur von Schweizerinnen und Schweizern eingehalten werden müssen. Dass zwei Nationalrätinnen der SP bzw. der Grünen es sich erlauben, in einem so krassen Fall von Asylmissbrauch zu intervenieren und die Frechheit haben, zu behaupten, dieser "arme" P. "sei einem Unrechtsregime ausgeliefert", wirft ein überdeutliches Bild auf die Gesinnung dieser beiden "Damen". Sind sich Agnes Weber und Katrin Kuhn eigentlich bewusst, dass sie mit dieser Aktion den vielen anständigen Asylbewerbern und auch solchen, die noch kommen werden, einen Bärendienst erweisen? Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden diesen beiden 1348 Interpellation Josef Winter, Kaisten, betreffend Abbau des "Service public" auf den Fricktaler Bahnhöfen; Einreichung und schriftliche Begründung Von Josef Winter, Kaisten, und 27 mitunterzeichnenden Ratsmitgliedern wird folgende Interpellation eingereicht: Text und Begründung: Die Zukunft der Fricktaler Bahnhöfe scheint ungewiss. Gemäss einem internen Informationsschreiben an die Mitarbeiter der Bahnhöfe von Frick und Möhlin werden die Betroffenen aufgefordert, sich auf dem Stellenmarkt der SBB umzusehen. Ihre bisherigen Stellen würden auf den 1. Juni 2000 aufgehoben. Die Fricktaler Bevölkerung ist empört über das Vorgehen der SBB, das nebst anderen, folgende Fragen aufwirft: 1. Ist die Regierung des Kantons Aargau durch die SBB über die gravierenden Bahnreformen informiert worden? 2. Wenn ja: Wann und wie ist die Information erfolgt? Wie hat die Regierung dazu Stellung genommen? Wenn nein: Wären der Kanton und die Gemeinden als Mitfinanzierer des öffentlichen Verkehrs nicht sehr berechtigt, ein Mitspracherecht bei solchen Entscheidungen zu verlangen? 3. Teilt die Regierung die Meinung, dass das Vorgehen der SBB jegliches Einfühlungsvermögen vermissen lässt? Dies gilt sowohl gegenüber den betroffenen Angestellten, als auch gegenüber der Bevölkerung des Fricktals. 4. Aus dem Vorgehen der SBB lässt sich kein Konzept erkennen. Falls es doch ein solches gibt, stellen sich weitere Fragen: Welches sind die Kriterien des Konzeptes? In 2015 17. August 1999 welchem Zeitrahmen soll es umgesetzt werden? Welches Ziel soll damit erreicht werden? Der öffentliche Verkehr im Fricktal und insbesondere im Raum Frick, ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Die steigenden teuerungsbereinigten Verkaufszahlen des Bahnhofes in Frick beweisen dies. Das jährliche Wachstum von 5 % ist umso erfreulicher, wenn man bedenkt, dass die begrenzte Öffnungszeit des Bahnhofes (06.00 - 20.15 Uhr) für ein Einzugsgebiet mit rund 35'000 Einwohnern an der unteren Grenze liegt. Noch berechtigter ist die Feststellung, wenn man weiss, wie gut die Bahnlinie mit Schnellzughalten in Frick und Rheinfelden und die fünf Art. 1347 Postautolinien mit einem Halbstundentakt nach Aarau aus der Region benützt werden. Weiter hat sich die Gemeinde Frick in den letzten Jahren am Ausbau der Bahnhofumgebung mit ca. 5 Mio. Franken beteiligt. Ebenso wurde recht viel Wohnraum geschaffen. Diese erfreuliche Entwicklung darf nicht durch einen schleichenden Abbau des "Service public", bedingt durch den Abbau von qualifiziertem Personal, gestoppt werden. Meine Ausführungen gelten sinngemäss auch für Möhlin und die weiteren, heute noch mit Personal besetzten Bahnhöfe im Fricktal. Die Bevölkerung zählt deshalb auf die Unterstützung der Regierung für den Erhalt des heutigen Standards im öffentlichen Verkehr. Jahr 1999494 Haushalte resp. 1'024 Personen von dieser Klausel betroffen. Zu Frage 5: Nein. 1349 Interpellation Beatrice Bolliger-Sahli, Rothrist, vom 23. März 1999 betreffend Grenze der auszuzahlenden KVG Prämienverbilligungen; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 1148 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 16. Juni 1999: Zu Frage 1: Die Grenze von Fr. 120.-- entstammt betriebswirtschaftlichen Überlegungen, welche auf dem Auszahlungsprozess basieren. Die Auszahlung der Prämienverbilligung folgt grundsätzlich pro Monat / Person, somit macht bei einem Verbilligungsanteil von jährlich Fr. 120.-- die monatliche Auszahlung Fr. 10.-- aus. Bei der Festlegung der Grenze war dieser Betrag massgebend, da der Gesetzgeber die Meinung vertritt, dass die Auszahlung kleinerer Beträge und der damit verbundene Aufwand (Bearbeitungsaufwand, Aufwand für Auszahlung, Mutationsaufwand bei Kassenwechsel des Betroffenen usw.), welcher zu Lasten der öffentlichen Hand (der Steuerzahler) geht, in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Zu Frage 2: Die Auszahlung des Prämienverbilligungsbetrages löst im Wesentlichen folgende wichtigste Arbeitsschritte pro Auszahlung aus: - Mutationen; - Auszahlung allfälliger Restguthaben an versicherte Personen, welche den Versicherer wechseln; - Meldung an den ASVA von betroffenen Versicherten, welche ins Ausland wegziehen; - Portospesen; Abwicklungsund EDV-Spesen für die Zahlungsdurchführung. Zu Frage 3: Es ist mit folgenden Minderaufwendungen zu rechnen: Minderaufwendungen bei den Auszahlungen 1998 Fr. 25'770.-Minderaufwendungen bei den Auszahlungen 1999 Fr.32'430.-- (Schätzung) Zu Frage 4: Von jenen Bürger und Bürgerinnen, die einen Antrag eingereicht haben, waren im Jahr 1998416 Haushalte resp. 880 Personen 2016 Vorsitzender: Mit Datum vom 3. Juli 1999 hat sich die Interpellantin gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates nicht befriedigt erklärt. Sie verzichtet auf Traktandierung. Das Geschäft ist erledigt. Art. 1348 1350 Interpellation Urs Hümbeli, Hägglingen, vom 16. März 1999 betreffend Behandlung der SD-Motion, Änderung des § 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes; Beantwortung; Erledigung (vgl. Art. 1127 hievor) Antwort des Regierungsrates vom 14. Juli 1999: Die Gründe für die Verzögerung bei der Bearbeitung sind in der Stellungnahme des Regierungsrates vom 14. Juli 1999 zur Motion der SD-Fraktion betreffend Änderung von § 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes dargelegt. Der Regierungsrat verweist auf die entsprechenden Ausführungen. Vorsitzender: Mit Datum vom 23. Juli 1999 hat sich der Interpellant gemäss § 84 Abs. 2 GO schriftlich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt erklärt. Das Geschäft ist erledigt. 1351 Zur Traktandenliste Vorsitzender: Ich bitte Sie, von folgenden Bemerkungen betreffend der Geschäftslast Kenntnis zu nehmen: Nach einer ruhigeren Phase haben wir nun zwangsläufig ein volles, sehr volles Programm. Zusätzlich haben wir am 1353 Aargauische Volksinitiative "Lehre statt Leere! (Für genügend Ausbildungsplätze und den Erhalt der Berufswahlschulen)"; Gültigerklärung in formeller und materieller Hinsicht; Empfehlung zu Handen des Volkes auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag (Vorlage vom 2. Juni 1999 des Regierungsrates) Vorsitzender: Auf der Regierungsbank begrüsse ich herzlich Herrn Ady Bütler, Chef Amt für Berufsbildung. Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission Erziehung, Bildung und Kultur: Die EBK hat sich am 22. Juni 1999 mit der Aargauischen Volksinitiative "Lehre statt Leere - für genügend Ausbildungsplätze und den Erhalt der Berufswahlschulen" befasst. Im Grundsatz teilt die Kommission die hauptsächlichsten Anliegen des Initiativkomitees, nämlich die Sorge um das Gelingen des Berufseinstiegs für möglichst alle jungen Leute, die eine Berufslehre absolvieren wollen und sich auch dafür eignen. Mit den von der Initiative 17. August 1999 24. August die traditionellen Fraktionsausflüge; diese sind wichtig. Ich bin der letzte, der das Gegenteil behaupten will. Ich bin jedoch der Meinung, wir sollten uns Gedanken darüber machen, ob diese Ausflüge nicht besser vor die Sommerferien zu verlegen seien, weil in dieser Phase in der Regel weniger Geschäftslast besteht. Ich bitte Sie, sich in den Fraktionen darüber Gedanken zu machen; ich werde das Problem meinerseits im Büro einbringen. Bedingt durch diese Geschäftslast müssen wir die Behandlung strukturieren und haben heute jene Geschäfte traktandiert, die dem obligatorischen Gesetzesreferendum unterstehen und die daher bewältigt werden müssen; das ist der Hintergrund der Traktandenliste. Dazu liegen keine Wortmeldungen vor. Die Traktandenliste ist so genehmigt. 1352 Nils Graf, Frick, und Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten; Inpflichtnahme als Mitglieder des Grossen Rates Es werden folgende neue Mitglieder des Grossen Rates in Pflicht genommen: - Nils Graf, Frick (anstelle von Marianne Herzog-Ernst, Oberhof) - Patricia Schreiber-Rebmann, Wegenstetten (anstelle von Thomas Bretscher, Zeiningen) vorgeschlagenen etatistischen Wegen und Lösungen konnte sie sich jedoch mehrheitlich nicht anfreunden, sondern folgt den Überlegungen und Lösungsansätzen, welche die regierungsrätliche Botschaft aufzeigt. Die Überbürdung einer derart weitgehenden Verantwortung für die Berufsbildung an den Kanton wäre ein Bruch mit dem bisherigen dualen System, dessen Vorzüge von allen Seiten unbestritten sind. Weder Regierungsrat noch die vorberatende Kommission dieses Hauses (EBK) wollen die Wirtschaft aus der Verantwortung der Lehrlingsausbildung entlassen. Dieser Haltung liegt die Auffassung zu Grunde, dass weder mit staatlichen Fonds noch mit Lehrwerkstätten die bestehenden Probleme im Lehrstellenbereich ordnungspolitisch befriedigender als bis anhin gelöst werden könnten. In der Kommission wurde vor einer Überforderung des Staates gewarnt. Wiederholt wurde auch darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Situation, in der die Initiative eingereicht worden war, doch eine wesentlich andere gewesen ist. Beeindruckt war die EBK insbesondere auch durch die Palette der vom ED auf Grund der bisherigen Zuständigkeit subsidiär seither ergriffenen Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Lehrstellenbereich. Diese Massnahmen sind denn auch nicht ohne positive Wirkung geblieben. Sie sind auf den Seiten 10 bis 13 der regierungsrätlichen Botschaft dargelegt. Wir haben heute nicht zu wenig Lehrstellen, sondern die falschen. Die Situation widerspiegelt die strukturellen Probleme, in welchen sich die Wirtschaft seit einigen Jahren befindet. Es fehlen vor allem im Dienstleistungsbereich Lehrstellen. Im Kanton Aargau sind letztes Jahr rund 500 Lehrstellen unbesetzt geblieben. Für leistungsschwache Schulabgängerinnen und Schulabgänger wurden beispielsweise dieses Jahr 35 Plätze als Betriebspraktiker 2017 17. August 1999 geschaffen. Bis jetzt haben sich jedoch Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Art. 1349-1352 erst 20 Die Kommission verzichtet darauf, Ihnen die Ausarbeitung eines oder mehrerer Gegenvorschläge zu beantragen. Die vom Regierungsrat in seiner Botschaft aufgezeigten Massnahmen und Lösungswege für einzelne Probleme sind realistischer und effizienter als die Forderungen der Initiative. Die vom Regierungsrat unterbreitete Botschaft geht ausführlich auf die Anliegen der Initiative ein, bietet nach Auffassung der Kommissionsmehrheit gute Entscheidgrundlagen und zeigt effiziente und finanziell machbare Massnahmen auf. Diese mehr als ausreichenden materiellen Grundlagen für die Entscheidfindung bewogen die Kommission auch dazu, auf eine Anhörung der Initianten zu verzichten. Ein ensprechender Antrag wurde nicht gestellt. Eintreten war unbestritten. Die Kommission Erziehung Bildung und Kultur wird Ihnen beantragen, den Anträgen des Regierungsrates zu folgen. Haltung der EBK zu den einzelnen Initiativforderungen: Die Kommission hat die von der Initiative zur Diskussion gestellten zwei Problembereiche und Forderungen wie folgt beurteilt: Absatz 3 der Initiative: Mit der Formulierung "... der Kanton sorgt ... für eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen..." wird in letzter Konsequenz die Verstaatlichung des Lehrlingswesens stipuliert. Zwar ist weiterhin von einer Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Rede, letztlich bliebe aber die Verantwortung dafür beim Staat. Eine Gesetzesvorlage müsste der absoluten Formulierung "sorgt für..." Rechnung tragen. Und wenn sich die Wirtschaft aus dieser Verantwortung abmelden würde, hätte der Staat, um dem Verfassungsauftrag nachzukommen, alleine alle dazu nötigen Massnahmen zu treffen. Das ging der Kommissionsmehrheit entschieden zu weit. Absatz 4 der Initiative: Er fordert die Verankerung der Berufswahlklassen in der aargauischen Verfassung. Die EBK war sich mit der Regierung einig, dass eine Verankerung der Berufswahlklassen auf Verfassungsstufe weder nötig noch sinnvoll ist. Mit der Schulgesetzrevision sind diese Klassen bereits auf Gesetzesstufe verankert. Ihre Abschaffung bedürfte einer Gesetzesänderung, somit eine obligatorische Volksabstimmung. Damit würde ihre Verankerung auf Verfassungsstufe keine höhere Hürde für eine Infragestellung oder Abschaffung bewirken. Die Kommission konnte sich davon überzeugen, dass der öffentliche Druck und nicht zuletzt auch diese Initiative dazu beigetragen haben, dass der Kanton - im vorliegenden Fall insbesondere das Amt für Berufsbildung unter Herrn Ady Bütler - subsidiär und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft - zahlreiche Massnahmen erfolgreich lanciert und umgesetzt hat. Die Botschaft gibt darüber Auskunft und ich denke, der Herr Erziehungsdirektor wird sie hier noch einmal skizzieren. Der Vorschlag, dass die Kommission dem Rat einen Antrag auf Ausarbeitung eines Gegenvorschlags unterbreiten sollte, wurde in der EBK verworfen. Es sollte die Formulierung "sorgt für" ersetzt werden durch die Formulierung "trifft Vorkehrungen". Damit sollte nach Auffassung der Antragsteller vor allem auf Verfassungsstufe ein Signal gesetzt und der Boden für einen Rückzug der Initiative geebnet werden. Die Mehrheit argumentierte damit, dass eine solche schwächere Formulierung höchstens den Ist-Zustand umschreiben könnte und damit nichts bewirken würde. Tatsächlich wäre es schwierig, in der Verfassung einen Mittelweg gegenüber Ist-Zustand und Initiativforderung zu definieren: Entweder bleibt es bei der heutigen subsidiären Verantwortung im dualen System oder die Verantwortung geht - mit allen Folgen - voll an den Staat über. Die ins Spiel gebrachten Alternativmodelle wie Genfer-Modell oder die Allgemeinverbindlich-Erklärung von branchenspezifischen Lastenausgleichsmodellen wurden vom Amt für Berufsbildung in ihrer Wirksamkeit in Zweifel gezogen. So hat etwa Genf trotz seines Modells mehr Lehrlinge ohne Stelle als der Aargau und eine Durchfallquote von 21 % bei den Lehrabschlussprüfungen. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass ein Gegenvorschlag im Sinne des Antrags nichts bewirken würde und lehnte den Antrag deshalb mit 9 zu 5 Stimmen ab. Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Letzteren Antrag stellt Ihnen die EBK mit 9 zu 5 Stimmen. Ich danke allen Beteiligten für Zusammenarbeit zu diesem Geschäft. die konstruktive Allgemeine Aussprache 2. Der Grosse Rat möge dem Antrag des Regierungsrates auf Feststellung der formellen und materiellen Gültigkeit der Initiative "Lehre statt Leere" zustimmen. Linus Keusch, Villmergen: Die CVP-Fraktion teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass die vorliegende Initiative zwar gut gemeint, wichtige Ziele anstrebt und im Kanton Aargau auch tatsächlich nicht ohne Wirkung geblieben ist. Ähnlich wie die seinerzeitige Volksinitiative "Qualität statt Quantität! Für kleinere Klassengrössen, mehr Freifächer, Schulsport und Mitbestimmung" schiesst aber auch dieses Volksbegehren in wichtigen Anliegen über das Ziel hinaus und will den Kanton unnötigerweise verpflichten, "für eine ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen in angemessener Vielfalt für Schulentlassene" zu sorgen - was immer das heissen mag. Sie fordert damit mehr als unserer Ansicht nach zu den Kernaufgaben des Staates gehört. 3. Der Grosse Rat möge dem Antrag des Regierungsrates auf Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag Folge leisten und dem Aargauer Volk die Initiative ohne Andererseits verlangt die Initiative in Abs. 4 die Verankerung der Berufswahlschulen auf Verfassungsstufe, was wir als unnötig und falsch erachten, da diese bereits im Die EBK stellt im Lichte ihrer detaillierten und ausführlichen Debatte über die Volksinitiative "Lehre statt Leere" darum dem Grossen Rat folgende Anträge: 1. Auf das Geschäft sei einzutreten. 2018 Art. 1353 1998 revidierten Schulgesetz verankert sind. Die CVP hat in den letzten Jahren mehrere Vorstösse in diese Richtung eingereicht; sie wurden auch überwiesen. Auch von anderen Fraktionen wurde das getan. Die Berufsbildung muss gestärkt werden! Dafür haben wir uns immer stark gemacht, beispielsweise an einem Parteitag, an welchem das unser Thema war. Wir haben ein dickes Dossier verabschiedet, mit Forderungen und Zielvorstellungen. Diverse Vorstösse aus der Fraktion gingen in die gleiche Zielrichtung. Der Weg dieser Volksinitiative ist unseres Erachtens aber falsch. Wir stellen fest, dass der Kanton Aargau zusammen mit der Wirtschaft in den letzten Jahren viele zusätzliche Lehrstellen geschaffen hat. Das anerkennen wir. Wir sind überzeugt, dass der Kanton auch weiterhin alles Interesse daran hat, dass Jugendliche bzw. Schulentlassene nicht arbeitslos werden. Es kann aber nicht in Frage kommen, dass er verpflichtet wird, jedem Schulabgänger die individuell gewünschte Stelle bzw. Ausbildung zukommen zu lassen. Der Kanton unternimmt viel. Und in Zusammenarbeit mit Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben wird er sicher auch in Zukunft sein Möglichstes tun, um Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden und um fremdsprachige Jugendliche ohne genügend Schulkenntnisse in Integrationsklassen zu fördern. Aus ordnungs- und wirtschaftspolitischen Gründen kann er jedoch nicht alles und jedes tun. Insbesondere verursachen staatliche Lehrwerkstätten unverhältnismässig hohe Kosten für eine relativ geringe Anzahl von Ausbildungsplätzen (die Botschaft spricht von 15'000 bis 25'000 Franken pro Lehrstelle und Lehrjahr). Da wir der Meinung des Regierungsrates zustimmen, dass diese Initiative mit Abs. 3 einen für den Kanton allzu verpflichtenden Charakter hat und mit Abs. 4 etwas völlig Unnötiges auf Verfassungsstufe fordert, stimmt die CVPFraktion den Anträgen des Regierungsrates zu. Es gab nur 2 Gegenstimmen. Wir bitten Sie deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das Volksbegehren "Lehre statt Leere" als gültig zu erklären, dieses aber aus oben erwähnten Gründen dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. dem nicht gemeldet als Arbeitslose. Zudem haben viele Personen in der Not irgendeine Lehrstelle angenommen, obwohl sie für diesen Beruf wenig Interesse und Eignung haben, was auch zu erhöhten Abbruchraten von Lehrverhältnissen führt. Für einen funktionierenden Lehrstellenmarkt würde es Angebot brauchen, das erheblich grösser ist als die Nachfrage. Die Ausbildung der Jugendlichen ist ein zentrale Aufgabe des Kantons. Zusammen mit Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben - so steht es auch in der Initiative und nicht nur alleine der Kanton - sollte er daher sicherstellen, dass genügend Lehrstellen angeboten werden. Zur terminologischen Abgrenzung des Regierungsrates Seite 6 der Botschaft: Das Anliegen der Initianten geht tatsächlich über eine blosse Unterstützung hinaus; das haben wir ja heute schon. Wichtig wäre aber auch eine Unterscheidung der Initiative gegenüber weiterführenden Vorstellungen. Die nationale Lehrstelleninitiative beispielsweise geht über die Gewährleistung eines genügenden Angebots hinaus und postuliert dazu noch ein individuell einklagbares Grundrecht 17. August 1999 Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: In der EBK wurde vom Chefbeamten Ady Bütler und von mir der Vorschlag gemacht, man solle die Initianten in Anbetracht der Situation dazu bewegen, die Initiative zurückzuziehen. Man könnte hier nämlich etwa 400'000 Franken sparen und gezielter in die Berufsbildung einsetzen. Die Antwort kam dann - von linker Seite - postwendend, wobei man glaubte, dass das nicht möglich sei; die Jusos hätten sich diese Initiative wohlüberlegt und selbstverständlich auch den Wahlkampf vor Augen gehabt. Ich bitte Sie, das auch zu berücksichtigen. Ich bedaure, dass man diese Initiative ähnlich wie damals das Volksbegehren "Qualität statt Quantität" aus diesen und anderen Gründen nicht zurückziehen kann resp. will und so eine unnötige Volksabstimmung provoziert. Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ich hoffe, Sie hatten schöne Ferien und damit neue Kapazitäten, um aufmerksam zuzuhören. 60 % der Jugendlichen beginnen ihre berufliche Ausbildung mit einer Lehre. Für sie ist der Zugang zu einer Lehrstelle der Schlüsselfaktor für ihr Leben; dazu müssen wir Sorge tragen! Eine Jugend mit gesicherter beruflicher Zukunft ist ein zentraler Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz und natürlich auch für den Kanton Aargau. Dies zu vergessen, wäre sträflich. Denn Jugendarbeitslosigkeit als mögliche Folge ist eine soziale Zeitbombe. Bedenken Sie das! Zur Botschaft und zur Initiative: Die bisherigen Anstrengungen des Amtes für Berufsbildung waren nötig und verdienen Lob. Sie haben mitgeholfen, dass die Lehrstellensituation nicht noch schlimmer geworden ist; sie haben aber längst nicht dazu geführt, dass sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt normalisiert hätte. Davon sind wir leider nach wie vor weit entfernt. Es gibt nämlich immer noch Schulentlassene, die 60 Bewerbungen schreiben dieses Beispiel war kürzlich in der Aargauer Zeitung zu lesen - und trotz guter Qualifikationen mangels Lehrstellen nach Zwischenlösungen suchen müssen. Die Aussage auf Seite 13 der Botschaft, es seien nur 50 Jugendliche ohne Lösung, ist schönfärberisch. Alle andern konnten irgendwie eine Übergangslösug finden, um nächstes Jahr ihr Glück auf dem Lehrstellenmarkt wieder zu versuchen. Einige wurden zuauf berufliche Ausbildung. Soweit geht diese Initiative ja wirklich nicht! Übrigens: Es steht auch nirgends etwas von kantonalen Lehrwerkstätten. Das wurde hereininterpretiert, Herr Keusch. Nur das Angebot an Lehrstellen insgesamt muss genügend gross sein; das verlangt die Initiative. Die SP begrüsst - in Anlehnung an den Regierungsrat - den Ausbau im Bereich der Lehrstellen und der Schaffung der Integrationsklassen für siebzehn- bis zwanzigjährige fremdsprachige Jugendliche. Allerdings sollte nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden, Herr Regierungsrat! Die in der Botschaft auf Seite 3 verwendete Formulierung ist eindeutig zuwenig verbindlich. Zu weitergehenden Massnahmen: Der Regierungsrat sagt auf Seite 7 der Botschaft selbst, dass aufgrund von Kostenerwägungen, Verschärfungen des Wettbewerbs und betrieblichen Optimierungen sich Betriebe unter Missachtung ihrer längerfristigen Interessen aus der Ausbildung zurückziehen. Das ist leider eine Realität. Dieser Analyse ist zuzustimmen. Massnahmen, die gegen dieses Problem etwas unternehmen würden, lehnt der 2019 17. August 1999 Regierungsrat jedoch unlogischer Weise ab. Für solche Unternehmungen helfen keine Informationskampagnen oder Marketingmassnahmen. Gegen ökonomisches Kalkül helfen auch Appelle an die gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft wenig. Hier muss dafür gesorgt werden, dass mit einem staatlichen Lenkungsinstrumentarium die Betriebe Anreize für ein Engagement in der Berufsbildung erhalten. Der einfache, steuerliche Abzug, wie er auf Seite 14 der Botschaft thematisiert ist, schafft keinen Anreiz. Möglich wäre beispielsweise der doppelte Abzug. Allerdings brächte es eine Qualitätskontrolle dazu. Eine Lösung via Steuerrecht ist aber kompliziert zu realisieren, da unterschiedliche Berufsausbildungen völlig unterschiedlichen Kosten unterworfen sind. Wie der Regierungsrat zu Recht schreibt, gibt es auch Lehrstellen, die für den Betrieb rentieren. Ein Anreizsystem kann am besten mittels branchenspezifischen Abmachungen oder einer Fondslösung - siehe das GenferModell - errichtet werden. Um Abwerbungen von Unternehmungen, welche sich nicht in der Berufsbildung engagieren, zu vermeiden, ist bei der Branchenlösung allerdings wichtig, dass die Abmachung allgemeinverbindlich erklärt würde. Der Modellfall Genf zeigt für die Fondslösung, dass die Kantone nicht auf eine Lösung auf Bundesebene warten müssen. Der Regierungsrat macht dabei ein Ping-PongSpiel: der Aargauer Regierungsrat tendiert auf eine Bundeslösung. Die nationalrätliche Kommission empfiehlt den Kantonen jedoch, eine eigene Lösung einzuführen. In diesem Zusammenhang wäre es zu begrüssen gewesen, wenn sich die EBK über die Vor- und Nachteile verschiedener Anreizsystem von Experten hätte informieren lassen. Ich komme zum Schluss: Eine Annahme der vorliegenden Initiative würde die Voraussetzungen zu neuen Formen der Unterstützung von Lehrstellen möglich machen. Wir finden die Initiative "Lehre statt Leere" deshalb richtig und wichtig. Im Sinne eines Kompromisses könnte die SP-Fraktion auch einem Gegenvorschlag zustimmen. Wir werden einen entsprechenden Antrag in der Detailberatung stellen. In diesem Sinne tritt die SP-Fraktion auf die Vorlage ein und bittet Sie, das auch zu tun! Richard Plüss, Lupfig: Die Initiative "Lehre statt Leere" hat eigentlich einen guten Keim und stösst mit ihrem Anliegen Geri Müller, Baden: Daniel Heller hat es zitiert: "Wir haben nicht zuwenig Lehrstellen, sondern die falschen." Als die Initiative lanciert wurde - das sind jetzt 3 Jahre her - war die Situation nicht die gleiche, wie wir sie heute haben. Die Grünen anerkennen die Leistungen, die das Amt für Berufsbildung erbracht hat, insbesondere jene Leistungen, die notwendig wurden, was der Absatz 4 verlangt, nämlich: Was macht man, wenn man nach der obligatorischen Schulzeit keine Lehrstelle finden kann? Statt dass die Überschwemmung in höhere Schulen stattfinden kann und Leute einfach rumhängen oder einfach mal etwas arbeiten, um Geld zu verdienen, hat sich das Amt für Berufsbildung einiges einfallen lassen, um dort Möglichkeiten zu schaffen. Was mir hingegen Sorge macht, ist die Frage nach der Staatsaufgabe. Es gibt meines Wissens kein Lehrbuch in dem steht, was eine Staataufgabe ist und was nicht. Staatsaufgaben definieren wir, das Volk bzw. die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes. In diesem Sinne ist das, was in Absatz 3 gefordert wird das, was heute noch 2020 Art. 1353 auf gewisses Verständnis. Die Forderung an den Staat, die Verantwortung und Lehrplatzgarantien für Jedefrau und Jedermann zu übemehmen, ist aber nie durchführbar, nicht finanzierbar und keine Staatsaufgabe. Bleiben wir doch bei unserem bewährten Lehrprinzip mit einer funktionierenden Harmonie zwischen den Lehrbetrieben in Wirtschaft, Gewerbe und Dienstleistung. Geben wir acht und schenken der grossen Ausbildungsbereitschaft die nötige Wertschätzung, dass diese Harmonie zwischen Lehrbetrieb, Berufsverbänden, Lehrling und Elternhaus nicht gestört, sondern aufrechterhalten und korrekt honoriert werden. Der SVP ist es ein besonderes Anliegen, dass unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger eine gute Berufsausbildung machen können, denn da liegt das Witschaftspotential der Zukunft. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, was das Amt für Berufsbildung bereits zur Verbesserung dieser schlechten Lehrstellensituation getan hat. Das sind sehr gute und wirksame Massnahmen. Wir müssen auch weiterhin zur Kenntnis nehmen, was die Berufsverbände und die Lehrbetriebe zusätzlich zur Verbesserung dieser Situation auf sich nehmen und immer die für den Ausbildungsbetrieb entstehenden Kosten im Auge behalten. Diesen Lehrbetrieben gebührt ein aufrichtiger Dank. Es braucht aber auch vom Lehrstellensuchenden, von seiner laufbahnvorbereitenden Volksschullehrkraft und von den Eltern realistische und leistungsangepasste Berufsvorstellungen, denn trotz der tristen Situation auf dem Lehrstellenmarkt gibt es heute noch Lehrbetriebe, die ihre Lehrstelle nicht besetzen konnten. Es braucht aber auch vom Lehrstellsuchenden eine gesunde Grundeinstellung und ein minimales Grundwissen, auf das die entsprechende Lehre erfolgreich aufgebaut werden kann. In dieser Sparte ist wieder einmal mehr die Volksschule gefordert, dass sie die Schülerinnen und Schüler leistungsbewusst und real auf das Berufsleben vorbereitet. Es braucht aber auch unsere Gesellschaft, die einen Handwerker als vollwertigen Fachmann akzeptiert und nicht nur noch die "first class" als Staats-, Wirtschafts und Gesellschaftsträger hochjubelt. In diesem Sinne lehnt die SVP diese Initiative ab. Wir appellieren an Sie, dies auch zu tun! aufrechterhalten werden müsste: Der Staat übernimmt Verantwortung für diese Gruppe, die nun eben nicht in einem der Programme des Amtes für Berufsbildung Aufnahme gefunden hat. Das ganz alleine auf den Schultern der Wirtschaft zu belassen, dazu habe ich das Vertrauen nicht mehr. Wir werden deshalb den Antrag auf einen Gegenvorschlag, den die SP stellen wird, deshalb unterstützen. Unseres Erachtens ist auch der Absatz 4 in diesem Sinne erledigt. Absatz 3 müsste dann noch einmal überarbeitet werden. Doris Fischer-Taeschler, Seengen: Ich darf es vorwegnehmen: Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig und ohne Wenn und Aber die Initiative "Lehre statt Leere" gemäss den Anträgen des Regierungsrates abzulehnen. Das erstaunt Sie wahrscheinlich nicht. Zum xten und vermutlich auch nicht zum letzten Mal weise ich darauf hin, dass diese Ablehnung nicht eine grundsätzliche Art. 1353 Ablehnung aller Anliegen der Jugend bedeutet, ob Sie es nun glauben wollen oder nicht! Selbstverständlich teilen wir die Grundanliegen des Initiativkomitees. In der Umsetzung und Problemlösung allerdings sind wir dezidiert anderer Meinung. Dass allen jungen Menschen, welche eine Berufslehre absolvieren möchten und sich auch dafür eignen, ein geeigneter Berufs-einstieg ermöglicht wird, ist ja so klar, wie das Amen in der Kirche. Ob das nun aber mit etatistischen, staatlich gelenkten und vorgeschriebenen Wegen geschehen soll, oder mit denen in der Botschaft vorgeschlagenen, da scheiden sich die Geister. Der FDP fällt es aber nicht im Traum ein, mit der dualen Berufsbildung, so wie sie sich seit Jahrzehnten bewährt hat, zu brechen. Es wäre fatal - finanziell und emotional - die Wirtschaft aus der Verantwortung der Lehrlingsausbildung zu entlasten. Das aber wäre faktisch der Fall, wenn der Staat verpflichtet würde, für eine ausreichende Zahl von Ausbildungsplätzen zu sorgen. Fatal deshalb, weil die Berufsbildung massiv verteuert würde, wenn noch mehr oder gar alles über staatliche Lehrwerkstätten abgewickelt würde. Fatal auch, weil die Wirtschaft ihr Know-how dann nicht mehr in die Ausbildung ihres Nachwuchses einbringen würden. Die heutige Verantwortung der Wirtschaft - und an die glaube ich, im Gegensatz zu Herrn Müller -, ihren Nachwuchs selbst auszubilden, garantiert einerseits, dass genügend, aber nicht zuviele junge Berufsleute nachgezogen werden und dass andererseits die Ausbildung immer auf einem hohen und aktuellen Niveau stattfindet. Hüten wir uns vor der Überforderung des Staates; wir wissen so schon nicht, woher wir das Geld für alle bereits bewilligten Projekte, Träume und Begehrlichkeiten hernehmen sollen. Wir wissen es und haben es mit Genugtuung zur Kenntnis genommen: Der Kanton hat sich in den letzten, angespannten Jahren sehr intensiv im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen um optimale Lösungen für alle jungen Berufs-einsteiger bemüht. Dafür gebührt den Verantwortlichen unser Dank und die Bitte, in diesen Anstrengungen nicht nachzulassen. Dass Berufswahlklassen auch noch in der Verfassung verankert werden sollen, überspannt den Bogen jedoch. Wir wissen, dass der einzige Weg, solche Anliegen einzubringen, über eine Initiative führt. Dies darf uns aber nicht dazu verleiten, unsere Verfassung für Partialinteressen zu missbrauchen. Am Schluss - erlauben Sie mir dieses Beispiel - schreibt man auch noch die Farbe des zu benutzenden WC-Papieres vor. Das Anliegen des Initiativkommitees in diesem Bereich ist aus der Sicht der FDP bereits erfüllt. Mit der Schulgesetzrevision wurden wieder erhöht werden soll oder zumindest positiv beeinflusst werden will, dann ist es nur über die Qualität der Schulabgänger möglich, d.h., dass die Schule wieder vermehrt auf die Zeit nach der Schule vorbereiten muss. Die immer seltener werdenden Berufe, bei welchen auch ein Realschüler eine Lehre machen kann, erwarten zumindest von den Lehrlingen, dass sie das 1 x 1 und einen einfachen Dreisatz beherrschen, und dass sie der deutschen Sprache mächtig sind. Wir erwarten - und dies ist alles andere als selbstverständlich -, dass sie mit einer positiven Einstellung in die Lehre eintreten. Dies ist leider nur allzuoft nicht der Fall. Nimmt die Schule diese Anliegen der Wirtschaft in Zukunft ernster und zeigt auch Bereitschaft, Ausländerkinder konsequenter auf unsere Sprache und unsere Gepflogenheiten zu trimmen, und hilft der Kanton mit, die 17. August 1999 Berufswahlklassen und die Sonderformen des 10. Schuljahres im Gesetz verankert, also dort, wo man es regulär auch tut. Dies erlaubt uns, Ihnen die Initiative "Lehre statt Leere" mit gutem Gewissen und ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Markus Kunz, Frick: Ich erlaube mir als langjähriger aktiver Lehrmeister von permanent 8 Lehrlingen in 3 verschiedenen Berufen und als Lehrlingsobmann eines Berufsstandes zu vorliegender Volksinitiative einige Bemerkungen zu machen. Grundsätzlich finde ich es beachtlich und bemerkenswert, dass in den letzten Jahren auch die Linke den Stellenwert unserer Berufslehre entdeckt hat, und dass sie in den letzten Monaten sich diesem Bereich mit Tatkraft angenommen hat. Leider wird die Lösung einmal mehr auf der für mich falschen Ebene gesucht, d.h., man will einmal mehr dem Staat eine Aufgabe übertragen, die er in diesem Umfang gar nicht wahrnehmen kann. Es ist aber wichtig, dass der Kanton die flankierenden Unterstützungsmassnahmen, welche er in den letzten Jahren erfolgreich eingeleitet hat, weiterhin anbietet oder vielleicht sogar noch perfektioniert. Als Lehrmeister einer Branche, welche trotz dem hohen Potential an Kreativität weder bei Schulabgängern noch bei Berufsberatern sehr beliebt zu sein scheint (strenge Arbeit, ungewöhnliche Arbeitszeiten) bin ich der Überzeugung, dass es nicht das Ziel sein kann, sämtlichen Schulabgängern eine Lehre zu ermöglichen. Weshalb nicht ? Wir Politiker müssen endlich einsehen, dass es für eine beachtliche Anzahl Jungendlicher aus intellektueller Sicht nicht möglich ist und auch keinen Sinn macht, eine Lehre zu absolvieren. In solchen Fällen müssen, sofern möglich die diversen Alternativen, die auch in unserem Kanton angeboten werden, zum Tragen kommen. Es muss zwar ein Ziel sein, dass man in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe möglichst vielen jungen Leuten eine Lehre anbietet, die Berufsauswahl kann aber nie so gross sein, dass jeder seinen und jede ihren Traumberuf ergreifen kann. Vielmehr ist eine gesunde Konkurrenz auch in diesem Bereich wichtig, so dass auch weniger attraktive Berufe die Chance haben, Lehrlinge zu rekrutieren, die den Berufsstand längerfristig sichern können. Wenn heute die Prozentzahl der verfügbaren Lehrstellen Bevölkerung zu sensibilisieren, Lehrbetriebe im täglichen Konsumverhalten zu berücksichtigen, so wird sich die Lehrstellensituation zumindest nicht verschlechtern. In diesem Sinne danke ich dem Regierungsrat für die Ablehnung der vorliegenden Volksinitiative. Landstatthalter Peter Wertli: Wir wissen im Kanton, im Regierungsrat und im Amt für Berufbildung um die Bedeutung der Berufsbildung für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft. Das ist uns auch in der Regierung ein echtes Anliegen, und ich glaube sagen zu dürfen, dass wir unsere diesbezügliche Verantwortung auch wahrnehmen. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, mit den Unternehmen und mit den Betrieben erhebliche Anstrengungen getätigt, um im Bereich der Lehrstellen Entlastung zu schaffen. Ich darf sagen, dass dies auch mit Erfolg geschehen ist. Wir konnten in den letzten 2 Jahren 2021 17. August 1999 über 1'200 zusätzliche Lehrstellen im Kanton schaffen; wir haben unsere Berufsvorbereitsungkurse ausgebaut; wir haben die Brückenangebote in Angriff genommen; wir haben die Berufsmaturität und Fachhochschulen eingeführt. Ich kann an dieser Stelle wiederholen, was bereits von einzelnen Votantinnen und Votanten gesagt wurde: Die Lehrstellensituation ist nach wie vor problematisch und angespannt. Wir haben einerseits höhere Anforderungen in einigen Berufen, natürlich auch bereits in der Berufsbildung; wir haben andererseits mehr Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in den Lehrstellenmarkt kommen wollen; wir haben zudem Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit sprachlichen Defiziten und wir haben schliesslich strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft vom Sekundär- in den Tertiärbereich. Das alles gibt Probleme. Aber wir sind daran, diese zu lösen und - ich glaube, das sagen zu dürfen - mit Erfolg. Wir haben insbesondere für die Schülerinnen und Schüler, die intellektuell den höheren Anforderungen nicht genügen können, verschiedene Modellangebote wie Vorlehre, Anlehre oder beispielsweise den Mechapraktiker, die Betriebspraktikerin, die weniger strenge Anforderungen zu erfüllen hat. Wenn wir von Seiten der Regierung Nein zur Initiative sagen, dann ist das kein Nein zur Berufsbildung. Es ist ein Nein zur Zielrichtung, zur Form und zur Ebene dieser Initiative. Zu einigen Einzelvoten: Zu Herrn Chopard: Die bisherigen Anstrengungen haben Ihren Aussagen zufolge zu keiner Entspannung im Lehrstellenmarkt geführt; es ist eine Entspannung eingetreten: Wir haben - zusammen mit der Wirtschaft, denn das kann der Staat nicht - über 1'200 zusätzliche Lehrstellen geschaffen. Die Probleme sind da, die Anforderungen gestiegen und eben deshalb die niederschwelligen Angebote, die ich eben ausgeführt habe. Sie haben weiter festgehalten, dass die Initiative keine staatlichen Lehrwerkstätten fordert. Ich meine aber doch! Wenn der Kanton dafür sorgen muss, dass genügend Lehrstellen vorhanden sind, dann hat er nicht genug eigene Kapazitäten, um solche Lehrstellen anzubieten, beispielsweise in seinen Verwaltungen oder kantonalen Betrieben; sollte sich die Wirtschaft aus der Verantwortung zurückziehen, weil diese beim Kanton liegt, dann bleibt dem Kanton nichts anderes übrig, als Lehrwerkstätten zu schaffen. Das wollen wir nicht. Wir wollen weiterhin und zwingend zusammen mit der Wirtschaft diesen Lehrstellenbereich bewirtschaften und Lehrstellen schaffen. Gerade damit kann unser duales Sys-tem, um das uns viele Länder beneiden, seine Stärke ausspielen, dass hier der Interesse unserer Gesellschaft, unseres Kantons und unseres Staates! Das war - glaube ich - ein Fauxpas! Es wird kaum möglich sein, für jeden Lehrstellensuchenden immer die richtige Lehrstelle zu finden; wir müssen aber unsere Bemühungen dahin lenken, dass möglichst viele Lehrstellensuchenden eine richtige und gute Lehrstelle finden. Ich habe viel von der Infragestellung unseres dualen Berufsbildungssystems gehört. Vorsitzender: Ich muss Sie hier unterbrechen, denn diese Diskussion ist abgeschlossen. Sie haben das Wort für einen Antrag. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen. Eva Kuhn, Full: Danke für den Hinweis. Die SP-Fraktion möchte Ihnen folgenden Antrag stellen: Antrag auf Gegenvorschlag; Aufrechthalten von § 30 Absatz 3; 2022 Art. 1353 Praxisbezug von allem Anfang an sichergestellt werden kann. Staatliche Anreize schaffen: Wir haben Anreize geschaffen; der Kanton Aargau ist der einzige Kanton, der beispielsweise für die Bewilligung von Lehrlingsplätzen oder Reglementen von Lehrlingsplätzen und anderem mehr keine Gebühren erhebt. Zur Fondslösung: Der Bund überlegt ja solche Massnahmen im Sinne einer Lösung zusammen mit der Wirtschaft. Wir sind aber davon überzeugt, dass das nicht auf kantonaler Ebene abschliessend geregelt sein soll; dies deshalb, weil die Berufsverbände nicht an den Kantonsgrenzen enden, sondern ihren Wirkungskreis darüber hinaus haben. Das Anliegen der Berufsbildung ist auch beim Kanton erkannt; wir haben sehr viel getan in den letzten Jahren und haben einiges erreicht; wir bleiben am Ball, können aber nicht die schlussendliche und alleinige Verantwortung übernehmen, dass in diesem Kanton ausreichend Lehrstellen für alle vorhanden sind. Da muss die Wirtschaft mitziehen und mitmachen, nur dann kann das gelingen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen! Max Chopard-Acklin, Untersiggenthal: Ich habe gesagt: Die bisherigen Anstrengungen des Amtes für Berufsbildung waren nötig und verdienen Lob. Ich habe Sie diesbezüglich gelobt. Ich habe weiter gesagt, dass Sie mitgeholfen haben, dass die Situation nicht schlimmer wurde. Es liegt mir etwas an dieser Berichtigung; Sie haben mich da falsch verstanden. Vorsitzender: Eintreten ist unbestritten und beschlossen. Wir kommen zur Detailberatung. Diese ist auf die Anträge auf Seite 20 der Botschaft ausgerichtet. Antrag 1 lautet: "Die Volksinitiative 'Lehre statt Leere' (Für genügend Ausbildungsplätze und den Erhalt der Berufswahlschulen) wird in formeller und materieller Hinsicht als gültig erklärt." Abstimmung: Der Antrag wird mit 137 Stimmen, ohne Gegenstimme, angenommen. Vorsitzender: Zu Antrag 2 liegt ein Antrag auf einen Gegenvorschlag vor. Eva Kuhn, Full: Bevor ich zum Antrag der SP-Fraktion komme, nutze ich die Gelegenheit, um auf einige Voten von vorher einzugehen. Es hiess, mit der Initiative würden Partialinteressen vertreten. Lehrlingsausbildung ist jedoch im Streichung von Absatz 4 der Verfassung des Kantons Aargau. Auch das Initiativkommitee anerkennt, dass Absatz 4 hinfällig geworden ist. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Initiative sah es so aus, als wären die berufsbildenden Klassen gefährdet. Heute sind diese im Schulgesetz verankert, womit wir auf Absatz 4 verzichten können. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass Absatz 3 nach wie vor wichtig und notwendig ist. Es wurde bereits mehrmals wiederholt: Es herrscht ein Notstand im Lehrstellenbereich! Wir haben zuwenig Lehrstellen und es fehlt zudem an den richtigen Lehrstellen. Zusammen mit dem Initiativkommitee anerkennt die SP auch, dass vom Amt für Berufsbildung diverse Anstrengungen unternommen und Massnahmen Art. 1353 ergriffen wurden, um diesem Zustand abzuhelfen. Wir müssen jedoch feststellen: Es sind Massnahmen, die diesen Notstand nur mildern. Der Regierungsrat sagt es in seiner Botschaft selbst: "Der Staat bleibt grundsätzlich darauf angewiesen, dass die Wirtschaft genügend Lehrstellen für betriebliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung stellt." (Zitatende) Er bestreitet auch die allgemein anerkannte Tatsache nicht, dass je länger je mehr Betriebe keine Lehrlinge mehr ausbilden, jedoch von jenen Betrieben profitieren, die sich ihrer Verpflichtung nicht entziehen. Wir haben vorhin von positiven Beispielen gehört; danke, Herr Kunz. In verschiedenen Kantonen wurde die Notwendigkeit des Handelns in diesem Bereich bereits erkannt; auf das GenferModell wurde verwiesen. Es wird in verschiedenen Kantonen über einen Lastenausgleich diskutiert. Der Kommissionspräsident erklärte, das wären wenig taugliche Instrumente. Ich muss hinzufügen, dass sich die Kommission selbst mit diesen Modellen nicht auseinandergesetzt hat. Die SP ist der Meinung, dass dieser Teil der Initiative - aus den dargelegten Gründen - seine Berechtigung hat. Ist es nicht wie überall, wo man auf reine Freiwilligkeit baut: Die Wirkung ist in der Regel kaum spürbar? Ich erinnere an die Anti-Stau-Aktion am Baregg. Mit gesetzlichen Massnahmen haben wir jedoch Instrumente, um alle Beteiligten in die Pflicht zu nehmen. Dazu gehört der Staat, der jetzt bereits den grössten übernimmt, die Wirtschaft und das Gewerbe. Davon war ja wenig die Rede. Bedenken wir aber: Betriebe verlegen ihre Produktionszweige ins Ausland. Damit verschwinden automatisch auch die Lehrstellen. Werden diese nicht zur Rechenschaft gezogen? Wir sind im Moment dabei, den Standort Fachhochschule Aargau auszubauen, zu festigen und zu stärken. Hier geht es um jene, die nachher diese Fachhochschule besuchen werden. Wir müssen doch dafür sorgen, dass wir gut qualifizierte Lehrlinge und Lehrtöchter haben, die dorthin gehen. Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag der SP zuzustimmen. Bruno Plüss, Rheinfelden: Es wird immer wieder - speziell von der SP - von den 'falschen Lehrstellen' gesprochen. Das ist nur eine Frage der Betrachtungsweise. Unternehmen bilden selbstverständlich nur Lehrlinge in Berufen aus, für die sie später auch Bedarf haben. Diese Tatsache ist auch zum Vorteil der Lehrlinge: Es macht sicher keinen Sinn, Berufe auszubilden, in welchen kein Bedarf an Berufsleuten besteht. Dies wäre gegenüber den Jugendlichen sogar verantwortungslos. Dies wäre, würde das der Staat in die Hand nehmen, ein Schritt Richtung Planwirtschaft. Ich Argumente mehr hat, Herr Keusch, überhaupt keine Rede sein! Zum Inhaltlichen von Punkt 3: Als Sie das Postulat von mir überwiesen haben, haben Sie eben auch überwiesen, dass man diese Möglichkeiten prüfen soll und kann. Es ist gelogen, wenn man darin behauptet, das Genfer-Modell habe versagt oder es sei nicht gut. Das Genfer-Modell - und da wundere ich mich ja wieder einmal über die Damen und Herren Lehrmeisterinnen und Lehrmeister in diesem Saale, dass Sie nicht mehr Verständnis zeigen -, ist eben eines, das die Wirtschaft einbindet und das mit der Wirtschaft 17. August 1999 selbst bilde auch Lehrlinge aus, und ich glaube, dass das Schweizer Kleinunternehmen seine Sache in der Vergangenheit ordentlich gemacht hat. Geri Müller, Baden: Was Herr Plüss nun gesagt hat, ist genau in unserem Sinne: Das wollen wir auch nicht. Wenn vorhin gesagt wurde, es werden 'falsche Lehrstellen' angeboten, dann liegt das darin, dass oftmals auch nicht absehbar ist, was es in der nächsten Zeit braucht. Da ist für mich die Lücke, die nun geschlossen werden könnte. Es liegt nun an uns, die Initiative noch einmal - durch Annahme des Antrags auf Gegenvorschlag - in die Kommission zu nehmen und zu beraten. Diesen Absatz 3 könnte man effektiv besser formulieren und etwas daraus herausholen. Leider hatten wir in der Kommission nicht genug Zeit, uns darüber zu unterhalten. Es geht aber nicht darum, und das ist mir wichtig, dass wir hier, Herr Keusch, nicht über den Wahlkampf diskutieren. Diese 400'000 Franken werden nicht für Lehrstellen frei werden, wenn sie nicht in den Wahlkampf gesteckt werden. Das wissen Sie und ich genauso wie Herr Bütler. Das war nur ein Zahlenbeispiel. Es geht hier nicht um einen Wahlkampf der Jusos oder der Grünen. Die Idee ist die, diese Lücke anzuschauen, wo wir Leute brauchen, aber keine Lehren haben. Es ist auch zu fragen, was mit den Leuten zu machen ist, die intellektuell nicht die Leistung erbringen können, um eine Lehre zu machen. Das möchte ich gerne weiter untersuchen, und dafür gäbe uns diese Änderung der Initiative die Möglichkeit. Ich bin also auch der Meinung, dass es nicht Richtung staatliche Lehrwerkstätten gehen sollte, sondern nur um diese eben genannten Fragen. Katharina Kerr Rüesch, Aarau: Falls Sie sich nicht mehr daran erinnern, finden Sie es in der Botschaft abgedruckt: Ich spreche von den von Ihnen im Grossen Rat verabschiedeten Vorstössen zum Lehrstellenproblem. Ich gestatte mir, darauf hinzuweisen, dass mein Vorstoss von 1996, den Sie als Postulat überwiesen haben, der erste in einer langen Reihe von Vorstössen war, die damals vom Erziehungsdepartement schwer bekämpft wurden. Insbesondere von Herrn Bütler, der mir weismachen wollte, dass da überhaupt keine Probleme seien; aber ich war stur und habe dran festgehalten. Die Sturheit ist für eine Politikerin und einen Politiker sicher auch eine wichtige Voraussetzung! Die Jusos haben mich 1996 gefragt, ob sie meinen Text für eine Initiative verwenden dürften, was ich ihnen selbstverständlich gerne erlaubt habe. Wie wir alle wissen, war ja geplant, dass diese Initiative viel früher in diesen Rat kommt, als dies nun der Fall ist. Also von Wahlkampf kann, wenn man nicht böswillig sein will oder sonst keine anderen zusammen, volkswirtschaftliche, Frau Taeschler, Interessen vertritt und eben nicht Partikularinteressen. Diese Initative vertritt keine Partikularinteressen, sondern Volksinteressen. Wir alle sind daran interessiert, dass wir gemeinsam mit der Wirtschaft gute Ausbildungsplätze anbieten. In dieser Initiative ist nirgends die Rede von 'garantieren', sondern nur von 'fördern'. Ich bitte Sie, das volkswirtschafliche Interesse an den Anfang zu stellen und hier nicht Wahlkampf zu machen, und nicht eine so vernünftige Sache - nur weil sie von den Jusos kommt - abzulehnen! 2023 17. August 1999 Margrit Wahrstätter-Blatter, Wettingen: 17 ist eine schöne Zahl und ich bitte Sie, Seite 17 dieser Initiative aufzuschlagen. Dort sind die Massnahmen aufgeführt, die der Kanton freiwillig bereits angeht: Ausbau des 10. Schuljahres, Brückenangebote, Schaffung neuer, intellektuell weniger anspruchsvoller Lehrstellen, Marketingmassnahmen für die bestehenden Angebote. Das sind drei ganz wichtige Punkte, die der Kanton angeht und dem bereits gerecht wird, dass unsere Schulabgängerinnen und Schulabgänger irgendwo aufgefangen werden können. Das Problem, Frau Kerr, liegt eben darin, dass in Absatz 3 steht, "...der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit Industrie...": 'Sorgen', damit geht der Kanton eine Verpflichtung und Verantwortung ein. Ich denke, dies nimmt der Kanton freiwillig wahr, und ich bin damit einverstanden. Ich bin gegen diese Initiative. Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur: Wir haben einen Gegenvorschlag mit 9 zu 5 Stimmen abgelehnt. Die Gründe, die dazu geführt haben, lauten: Wenn Sie dem Antrag der SP-Fraktion zustimmen, würde Absatz 3 stehen bleiben und käme damit in die Kantonsverfassung. Sind Sie im Zweifel darüber, was die Formulierung "sorgen für" heissen könnte, dann nehmen Sie die Kantonsverfassung zur Hand und schauen Sie bei all jenen Artikeln, bei denen es heisst, der Kanton "sorgt für" und vergleichen Sie das, was der Staat in diesen Bereichen tatsächlich macht; dann sehen Sie, dass das einer Übertragung der uneingeschränkten Verantwortung auf den Staat gleichkommt. Er müsste entweder per Gesetz die Betriebe dazu verpflichten, genügend Lehrstellen zu schaffen, d.h er müsste das quasi dekretieren und zur Ausführung eine staatliche Administration und Planwirtschaft aufziehen. Oder er müsste die Differenz zwischen angebotenen und nachgefragten Lehrstellen ausgleichen, was bedeutet, dass er selber Lehrwerkstätten betreibt. Das wollen wir, so denke ich, nicht. Das war auch der Grund, weshalb die EBK grossmehrheitlich darauf verzichtet, einen Gegenvorschlag zu formulieren. Ich bitte Sie, der Kommission und dem Regierungsrat zu folgen. Landstatthalter Peter Wertli: Wir sind nun wirklich beim Kernpunkt der Diskussion: Mit diesem Gegenvorschlag ist genau das erreicht, was wir als Kanton nicht garantieren können. Wir sind in der Verantwortung und Verpflichtung, ausreichend Lehrstellen im Kanton bereitzustellen; das können wir aber nicht, denn wir haben zuwenig Kapazität in der Verwaltung und wollen keine Lehrlingswerkstätten. Der Kanton kann hier nur unterstützen, fördern und mit der Wirtschaft zusammen Massnahmen treffen, was er im übrigen auch tut. Das findet sich bereits in der Verfassung in § 30, wo klar geregelt ist, dass der Kanton die Aus- und Weiterbildung unterstützt. Der Kanton hat hier eine Aufgabe, aber er kann die Verantwortung nicht alleine tragen. In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Gegenvorschlag abzulehnen. leistungsgesetz neu eine Kompetenznorm zugunsten des Grossen Rates schafft. Ich werde in der Detailberatung unter § 24 nochmals kurz darauf eingehen. Dieser Verzicht auf die ursprünglich geplante Einführung eines Einspracheverfahrens ist die einziqe nennenswerte Änderung gegenüber der Vorlage zur 1. Lesung. Alle 2024 Art. 1353 Abstimmung: Für den Antrag Kuhn: 43 Stimmen. Dagegen: 106 Stimmen. Vorsitzender: Damit kommen wir zum letzten Antrag gemäss Botschaft des Regierungsrates: das Volksbegehren sei ohne Gegenvorschlag dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Abstimmung: Der Antrag wird mit 107 Stimmen, ohne Gegenstimme, angenommen. Vorsitzender: Ich danke der Kommission und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit. 1354 Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung (Ergänzungsleistungsgesetz); Änderung; zweite Beratung; Eintreten, Detailberatung und Schlussabstimmung (Vorlage vom 9. Juni 1999 des Regierungsrates) Alexander Hürzeler, Oeschgen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 15: Am 9. März 1999 hat der Grosse Rat in erster Lesung den damals vorgelegten Gesetzes-Änderungstext mit 117 zu 6 Stimmen angenommen. Im Anschluss daran hat das Erziehungsdepartement den kantonalen Gesetzesentwurf dem Bundesamt für Sozialversicherung zu einer Vorprüfung unterbreitet. Wie Sie im Bericht und Entwurf zur heute vorliegenden 2. Beratung entnehmen können, enthält die überarbeitete Vorlage im Vergleich zur 1. Lesung eine wesentliche Änderung: Der Regierungsrat verzichtet auf die Einführung eines Einspracheverfahrens (§ 23a), dies nachdem die angesprochene Vorprüfung beim Bundesamt für Sozialversicherung ergeben hat, dass dieses Einspracheverfahren dem Kanton Aargau nicht genehmigt würde. Zur Begründung dieser ablehnenden Haltung führte das BSV insbesondere an, dass ein solches Verfahren im eidgenössischen Recht nicht vorgesehen sei, und dass Wert auf kurze Instanzwege gelegt werde. Weiter wurde hingewiesen, dass ein Einspracheverfahren auf kantonaler Ebene auch in der Revision des Eidg. Sozialversicherungsgesetzes ausdrücklich nicht vorgesehen sei. Der Regierungsrat schlägt nun einen sinnvollen Zwischenweg vor, welcher erstens auf die Einführung eines formellen Einspracheverfahrens verzichtet und statt dessen die betroffenen Personen mittels vorgängiger Stellungnahme verstärkt ins Vorverfahren einbezieht, und zweitens im Ergänzungs- weiteren Änderungen sind mehr redaktioneller Art bzw. dienen der Präzisierung oder der Vereinfachung. Die vorberatende Kommission Nr. 15 folgte am 29. Juni in der Beratung zur 2. Lesung ohne grosse Diskussion und Wortmeldungen dem Antrag des Regierungsrates und beschloss einstimmig mit 13 zu 0, bei vier Entschuldigungen, Eintreten auf die Botschaft zur Art. 1354 17. August 1999 "Änderung des Gesetztes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung". Vorsitzender: Wird Rückkommen verlangt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Vorsitzender: Die Fraktionen der Grünen und der SVP treten stillschweigend auf die Vorlage ein; andere Wortmeldungen liegen nicht vor. Eintreten ist unbestritten und damit beschlossen. Wir kommen zur Detailberatung. Grundlage ist dabei die weisse Synopse. Schlussabstimmung: Titel, I. und Ingress, § 1 Alexander Hürzeler, Oeschgen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 15: In der geltenden Fassung behandelte § 1 die Schweizer und § 2 die Ausländer. Da sich die entsprechende Differenzierung betreffend der Karenzfristen bereits aus dem Bundesgesetz ergibt, wird auf diese Unterscheidung bzw. Doppelregelung verzichtet und vereinfacht nur noch auf das geltende Bundesrecht verwiesen. Daraus ergibt sich zudem, dass § 2 ersatzlos gestrichen werden kann. Zustimmung §2 Zustimmung zur Aufhebung §3 Alexander Hürzeler, Oeschgen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 15: Findige Juristen des Bundesamtes für Sozialversicherung haben ihrer Arbeit alle Ehre getan und kamen mit dieser Präzisierung - der Anspruchsberechtigung auf eine Kinderrente - wohl unserer Redaktionskommission zuvor. Die vorberatende Kommission schloss sich dieser Präzisierung stillschweigend an. Zustimmung §§ 4, 5, Titel vor § 8 Zustimmung §8 Zustimmung zur Aufhebung §§ 23a, 24, 25, 27, II. Alexander Hürzeler, Oeschgen, Präsident der nichtständigen Kommission Nr. 15: Zur allgemeinen Verständlichkeit sei erwähnt: Durch die Streichung des § 23 mit der Marginalie a) rücken die §§ 24 + 25 je eine Marginalie vor und werden im Gesetz neu wieder als 24 a) - statt b) - und als 25 b) statt c) geführt. Zudem wurde in § 24 eine weitere Präzisierung eingebracht, indem die geänderte Zuständigkeit vom Obergericht zum Versicherungsgericht im Gesetzestext angepasst wurde. Die Kommission schloss sich diesen Präzisierungen ebenso an, wie dem neuen Abs. 3 in § 24, welcher zu Gunsten des Grossen Rates eine Kompetenznorm zur Einführung eines Einspracheverfahrens per Dekret vorsieht, falls dies das Bundesrecht inskünftig einmal zulassen sollte. Die Gesetzesänderung wird mit 137 Stimmen, ohne Gegenstimme, in zweiter Lesung zum Beschluss erhoben. Vorsitzender: Ich danke der nichtständigen Kommission Nr. 15 und ihrem Präsidenten für die geleistete Arbeit. 1355 Schulgesetz, Partialrevision Etappe II; Regionalisierung der Oberstufe (Regos) und Verbesserung der Situation an der Realschule; erste Beratung; Beginn der Eintretensdiskussion (Vorlage vom 2. Juni 1999 des Regierungsrates mit Änderungsanträgen vom 22. Juni 1999 der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur. Der Regierungsrat hält in § 14 Abs. 1 an seiner Fassung fest. Im Übrigen stimmt er zu) Dr. Daniel Heller, Aarau, Präsident der Kommission für Erziehung, Bildung und Kultur: Mit der zweiten Etappe der Schulgesetzrevision schreitet dieser Rat in der Umsetzung des Schulleitbildes von 1996 weiter voran. Nach Auffassung der vorberatenden Kommission Erziehung, Bildung und Kultur folgt die Vorlage dabei der von diesem Hause festgelegten Marschrichtung in der Neugestaltung der Aargauer Schule. Die Kommissionsberatungen zu dieser zweiten Etappe haben einmal mehr gezeigt, dass der 1996 in der Verabschiedung des Schulleitbildes gipfelnde schulpolitische Konsens im Aargau weiterhin eine tragfähige Basis ist. Die Prognose darf gewagt werden: Solange die Reformen die Bandbreite des im Leitbild vorgezeichneten Marschstreifens nicht verlässt, wird die "Renovation" der humanen Leis-tungsschule im Aargau gelingen. Die Vorlage Regionalisierung der Oberstufe hat nach Auffassung der EBK nicht einfach "Sparen" zum Ziel; zwar beinhaltet sie auch wirtschaftliche Aspekte - es können 50 Abteilungen eingespart werden, Infrastrukturen und Ressourcen können besser genutzt werden. Darüber hinaus leistet sie einen echten Qualitätsverbesserungs-Beitrag. Sie führt zu besserer Chancengleichheit für die Schülerschaft aller Regionen, zu besserer Durchlässigkeit und zu optimalerem Einsatz von Infrastrukturen und Lehrkräften. Gesamtschulähnliche Bestrebungen, die man im Leitbild seinerzeit im Hinblick auf diese Reform explizit ausschloss, vermochte die EBK in der Vorlage nicht zu erkennen. Es geht letztlich um die Nutzung von brachliegenden Synergiepotentialen, wie sie im Bereiche der Bezirksschulen schon seit langem Usanz ist. Zustimmung In der Kommission wurde insbesondere der vorgeschlagene Weg - nämlich mit einer Effizienzsteigerung und mit dem Überdenken bisheriger Strukturen Ressourcen freizuspielen und mit diesen Ressourcen andere Probleme gezielt zu entschärfen - als mustergültig empfunden. Regos besticht dadurch, dass durch Optimierung von Ressourcen nicht nur pädagogisch positive Nebeneffekte erzielt werden, sondern auch finanzielle Mittel zur Lösung drängender Probleme an der Realschule freigestellt werden können und dies bei einem ausbalancierten Mitteleinsatz. Dass die Realschule Massnahmen erfordert, war insbesondere auch nach der Debatte, die in diesem Rat über die Situation der Realschule vor wenigen Monaten geführt wurde, unbestritten. Die Herabsetzung der maximalen Schülerzahl von 25 auf 22 ist eine sinnvolle und notwendige Entlastungsmassnahme für 2025 17. August 1999 diese Stufe. Dass sie nicht auf Verordnungsweg erfolgt, sondern mit dieser Vorlage auf Gesetzessstufe unter Zustimmung des Volkes angepackt wird, ist politisch richtig und vemünftig: Grossrat und Volk sollen erkennen, was die finanziellen Konsequenzen derartiger Massnahmen sind. Eine Verzögerung ergibt sich dadurch nicht, da die Schulraumbeschaffung und die Suche nach zusätzlichen rund 40 Lehrkräften Zeit braucht. Überzeugend ist auch die Philosophie des Projektes Regos: Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge der Regionalisierung und deren konkrete Umsetzung soll in den Gemeinden und Regionen selbst erfolgen. Es gibt kein Diktat des Kantons, sondern Zielvorgaben und Anreize, die den in den Regionen bereits angelaufenen Prozess beschleunigen sollen. Nach einlässlicher Diskussion gelangte die Kommission auch zur Überzeugung, dass der Vorschlag der Regierung, nach dem ein Oberstufenzentrum mindestens 8 Abteilungen und eine einzelne Schulanlage mindestens 4 Abteilungen umfassen soll, pragmatisch und sinnvoll ist. Sie ermöglichen eine vernünftige regionale Zusammenarbeit im Rahmen bestehender Strukturen. Zusammenfassend haben sowohl Zielsetzung als auch der Weg dazu die EBK davon überzeugt, dass die regierungsrätliche Vorlage Regos Unterstützung verdient. Eintreten auf die vorliegende Schulgesetzrevision war in der Kommission unbestritten. Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen einstimmig Eintreten auf diese Vorlage. Vorsitzender: Ich begrüsse Herrn Franz Wille, Projektleiter Regos ED, der auf der Regierungsbank Einsitz genommen hat. - Es liegt ein Antrag auf Nichteintreten vor. Dr. Dragan Najman, Baden: Ich stelle einen Antrag der SD/FP/EDU-Fraktion auf Nichteintreten. Als Hauptgründe für Regos - offiziell für die Oberstufenzentren - werden im Allgemeinen drei Punkte angeführt: 1. Kosteneinsparungen, 2. besseres Freifächerangebot und 3. bessere Ausrüstung der Schulräume. Dazu möchte ich folgendes bemerken: Über die Kosten fehlen jegliche Berechnungen; Kosteneinsparungen wären allenfalls bei den Lehrkräften möglich. Da aber die Zahl der Schüler kantonsweit gleich bleiben wird, wird auch die Reduktion der Lehrkräfte und der damit verbundenen Einsparungen nur sehr beschränkt möglich sein. Auf weitere Zweifel über Kosteneinsparungen komme ich noch zu sprechen. Über die Freifächer: Schon heute haben diverse kleinere Schulen ein recht breites Freifächerangebot. Ausserdem sind heute schon Absprachen zwischen einzelnen Schulen betreffend gemeinsamer Organisation einzelner Fächer bereits möglich. Dafür müssen nicht ganze Schulen zusammengelegt werden, sondern es könnten für einzelne Freifächer die Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen zusammengefasst werden. Die bessere Ausrüstung von Schulräumen - insbesondere der Naturwissenschaften, Informatik und Sprachunterreicht - ist das einzige Argument, das nach unserer Meinung etwas - ich betone: etwas - für Oberstufenzentren spricht. Dabei ist zu Stufen; 2. Schaffung von mehr Durchlässigkeit; 3. Verbesserung der Qualität, vor allem im Freifächerangebot; 4. Ein stufenübergreifender Unterricht im Sinne einer 2026 Art. 1355 bemerken, dass heute bereits viele, auch kleinere Schulen sehr gut ausgerüstet sind. Bei Einführung der Regos müsste eine leider auch nicht annähernd bezifferte Anzahl neuer Schulräume, Schulhäuser, Schulhauserweiterungen, Radwege usw. gebaut werden. Ausserdem kämen die Kosten für Transporte durch Schulbusse oder Subventionen für die Fahrkosten hinzu. Durch die Regos wird vor allem die Entfremdung der Jugend von einer gesunden Dorfund Kleinstadtgemeinschaft gefördert. Die Jugendlichen sind weniger kontrollierbar und drohen vermehrt in der Anonymität grosser Schulen zu versinken. Wenn wir beispielsweise 5 Ortschaften mit je 200 Schülern haben, so sind diese relativ gut überschaubar; wenn aber ein Oberstufenzentrum mit 500 bis 1'000 Schülern besteht, gerät die Sache ziemlich ausser Kontrolle. Schliesslich wird die Gemeindeautonomie im Schulbereich durch die Regos massiv eingeschränkt. Ausserdem finden wir gravierend, dass die Attraktivität der Gemeinden, welche von Schulschliessungen betroffen sein werden, massiv sinken wird. Es wird immer die Freiwilligkeit des Beitritts zu einem Oberstufenzentrum hervorgehoben. Diese Freiwilligkeit wird aber sehr stark durch den Wortlaut der Kommission für den neuen § 67 a Abs. 4 eingeschränkt; dort wird die Herabsetzung oder Verweigerung von Beiträgen an Schulbauten der Oberstufe, die nicht einem Oberstufenzentrum beitreten wollen, behandelt. Die "KannFormulierung" für Herabsetzung oder gar Verweigerung von Beiträgen hat die Kommission in ein "muss" verwandelt. Ich bitte Sie deshalb, unserem Antrag auf Nichteintreten zuzustimmen! Margrit Wahrstätter-Blatter, Wettingen: Ich spreche im Namen der EVP/LdU-Fraktion. Wir treten einstimmig auf diese Vorlage ein. Die Idee hinter der Regionalisierung der Oberstufe erscheint uns sinnvoll. Zusammenarbeit in gemeinsamen Strukturen in den verschiedenen Schulregionen, allfällige Zusammenlegungen von Schulräumen und die breite Nutzung von verschiedensten Schulmaterialien trägt der heutigen finanziellen Situation unseres Kantons Rechnung; diese Situation verlangt effektvolle Synergien. Diese könnten mit Regos erreicht werden. Bei der Umsetzung von Regos entstehen unserer Auffassung nach jedoch grosse Schwierigkeiten, weil die Strukturreform im Wege steht. Die EVP/LdU-Fraktion ist einstimmig der Meinung, dass die Entscheide, ob in unserem Kanton allenfalls 5 oder 6 Primarschulstufen eingeführt werden sollen, über die Strukturreform als Grundlage vorhanden sein müssten, um Regos sinnvoll und mit den erhofften Einsparungen umsetzen zu können. Die Hürde der Volksabstimmung liesse sich auch eleganter nehmen, wenn klare Aussagen über das zukünftige Bild unserer Schule Aargau vorhanden wären. In diesem Sinne treten wir auf die erste Beratung dieser Vorlage ein. Eva Kuhn, Full: Ich spreche im Namen der SP-Fraktion. Wir treten einstimmig auf diese Vorlage ein. Wir finden die Schaffung von Oberstufenzentren sinnvoll, wenn sie folgenden Zielen dienen: 1. Vernetzung zwischen den einzelnen besseren Ausbildung unserer Oberstufen-Schülerinnen und Schüler. Art. 1355 Herr Najman, ich glaube, Sie kennen die Schul-Landschaft doch ein bisschen zu wenig; ich sehe nirgendwo riesige Schulzentren entstehen von 800 bis 1'000 Schülerinnen und Schüler, sondern im Gegenteil die Kleinstschulen, wo noch 1. bis 3. Realschule zusammen unterrichtet werden, da ist Handlungsbedarf. Es muss sich keine Gemeinde dazu verpflichten, denn es beruht auf Freiwilligkeit und auf Anreizen. Die SP hat auch diesem Punkt im Leitbild Schule immer zustimmen können. Für uns ist es zentral, dass die Mindestanzahl von 8 Abteilungen festgeschrieben steht. Dass der Regierungsrat gewisse Ausnahmen für kleinere Schulen bewilligen wird, können wir verstehen. Auch in meinem Bezirk gibt es solche Schulen, in denen es kaum möglich sein wird, dass die Schülerschaft noch grössere Wege unternehmen kann. Aber: Es soll die Ausnahme bleiben, weil die Ziele sonst nur auf dem Papier sind. Für uns ist es wichtig, dass die Realisierung von Regos nicht bloss eine Sparübung sein soll. Denn: Es ist zu verlockend, dass man einfach alle momentan kleineren Klassen auffüllt, und dadurch etliche Lehrkräfte einspart. Das wäre nicht im Sinne der Vorlage. Mit § 14 Abs. 1 haben wir eine Art Fremdkörper in der Vorlage. So steht es auch im Titel der Vorlage: Regionalisierung der Oberstufen und Verbesserung der Situation an der Realschule. Der Regierungsrat hat hier, so denke ich, angesichts des grossen Drucks der Realschullehrer und -lehrerinnen, aber auch der bestehenden Situation an den Realschulen wegen nachgegeben und eine Konzession gemacht: Festschreibung der Schülerzahl auf 22. Auch die EBK hat dieser Zahl zugestimmt. Eigentlich ist es merkwürdig, weil wir eine heftige und gute Diskussion geführt haben und grossmehrheitlich der Meinung waren, dass 20 eigentlich gut wäre. Wenn man nun meint, mit dieser Herabsetzung der Zahl auf 22 wäre alles an der Realschule in Butter, ist man da im Irrtum. Ich habe mir sagen lassen, dass sich bis jetzt nichts weiter geändert hat. Dies wäre der erste kleine Schritt Richtung Verbesserung. Den dürfen wir keinesfalls gefährden. Nach wie vor herrscht aber grosser Handlungsbedarf an unseren Realschulen. Die Kommissionsmehrheit mochte dem Regierungsrat jedoch nicht folgen, dass er wieder jede Menge Ausnahmen hineinposten möchte, indem es nämlich heisst, "auf die Dauer darf die Zahl 22 nicht überschritten werden". Das ist ein absoluter Gummibegriff! Wir haben die Bestimmung bereits jetzt im Schulgesetz und sehen die Realität: Ein Sekundarlehrer, der in der ersten Sekundarschule mit 28 Schülerinnen und Schülern beginnt, diese 3 Jahre führt, vielleicht kommen auch noch 1 bis 2 Schüler dazu, im 4. Jahr ist die Grenze dann wieder unten, weil einige noch wechseln oder weggehen, damit ist aber ein Unterbruch passiert, er kann also mit einer frischen Klasse wieder beginnen, mit einer Zahl, die die Höchstzahl überschreitet. Deshalb fand auch der Vorschlag, diesen Zustand auf höchstens ein Jahr für alle Schulstufen zu begrenzen die Zustimmung der EBK. Für uns als SP ist hier ein zentraler Punkt dieser Vorlage: Hier sehen wir einen konkreten Ansatz zur Verbesserung der Situation in den Oberstufenund Primarklassen. Wir werden an diesem Antrag festhalten. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten! 17. August 1999 Richard Plüss, Lupfig: Ich spreche im Namen der SVPFraktion. Die SVP Fraktion begrüsst die Vorlage Regos und betrachtet sie als realistisch, vernünftig und umsetzbar. Die meisten Schulorte im Aargau sind bereits Regos-konform. Schon bei der Vernehmlassung plädierten wir bezüglich der Zentralisierung auf eine Vernunftsvariante. Mit der Grösse von 8 Abteilungen oder mindestens 4 bei aufgeteilten Oberstufen können wir uns einverstanden erklären. Die Qualität des Unterrichts ist unserer Partei ein permanentes Anliegen und entspricht unseren Forderungen. Ob die Unterrichtsqualität durch Regos wirklich den in der Vorlage erwähnten Hoffnungen entspricht, weckt bei uns gewisse Zweifel, aber wir verfolgen die Umsetzung und ihren Wirkungsgrad genau. Bezüglich Finanzen geht Regos in die richtige Richtung, wir hoffen, dass der prognostizierte Spar-effekt auch wirklich eintrifft und nicht sofort wieder von einem neuen Projekt an der Volksschule aufgefressen wird. Zentralisieren hat aber auch seine Tücken. Für kleine Landgemeinden und dünnbesiedelte Talschaften führt dies eindeutig zu längeren Schulwegdistanzen. Diese Schulwegsituation soll und muss aber mit Regos eine wichtige Rolle spielen und in einer verkehrstechnischen und erschlies-sungskonformen Logistik liegen. Es kann nicht angehen, dass Volksschüler wegen einer sehr ungünstigen Schulweglogistik keine Zeit für eine familienintegrierte Mittagspause mehr finden oder am Abend sehr spät bei Dunkelheit nach Hause kommen. Die in der Vorlage verpackte Schülerzahlsenkung in Realschulen von 25 auf 22 Schülerinnen und Schüler wird von uns im Sinne einer qualitativen Verbesserung des Unterrichts einerseits, aber auch der Entlastung für den Lehrkörper anderseits sehr begrüsst und lässt hoffen, dass das Image der Realschule sich wieder verbessert. Regos betrachten wir als vernünftig und als gute Vorlage, die wir unterstützen. Der Projekteitung möchten wir für die gute Arbeit gratulieren und danken für den breiten Einbezug aller Betroffenen in der Projektphase. Vally Stäger-Meyer, Wohlen: Ich spreche im Namen der FDP-Fraktion. Wir danken dem Regierungsrat für diese gut vorbereitete Vorlage. Die FDP legt Wert darauf festzuhalten, dass es sich bei der Regionalisierung der Oberstufen um eine rein organisatorische und nicht um eine inhaltliche Zusammenfassung der Oberstufe handelt. Wir sind zufrieden, dass die Realschulklassengrössen reduziert werden; dass dies nur in Oberstufenzentren der Fall sein wird, ist für uns nachvollziehbar und aus finanzieller Sicht begrüssenswert. Aus Sicht der Schülerschaft ist die einklassige Oberstufenklasse richtig. Ebenso richtig erscheint es uns, dass für jede Abteilung - Real- oder Sekundarschule - eine Lehrperson verantwortlich ist. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind wichtige Bezugspersonen. Wir legen besonderen Wert darauf, weil im Vorfeld dieser Schulgesetzpartialrevision 2 immer wieder kritische Stimmen laut wurden, welche mahnten, dass schwierige Kinder kleine, überschaubare Strukturen bräuchten. Wir bitten den Herrn Erziehungsdirektor, diese Mahnungen ernst zu nehmen, damit unsere Schulen tatsächlich eine Qualitätsverbesserung durch Regos erfahren. In diesem Sinne tritt die FDP-Fraktion auf die Vorlage ein. 2027 17. August 1999 Flory Dubler-Mattmann, Kallern: Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Wir begrüssen die vorliegenden Reformbestrebungen der Vorlage und sind überzeugt, dass die Aargauer Schulen durch die Regionalisierung der Oberstufenschulen in Kreisschulen weiter an Qualität gewinnen können. Vom Projekt erwarten wir, dass die anstehenden pädagogischen Reformbestrebungen Umsetzung des Schulleitbildes, keine isolierten Schulabteilungen, mehr Durchlässigkeit über die Oberstufen hinweg, Team-Arbeit und massvoller Fächerabtausch zwischen Oberschullehrkräften, Stärkung der Schulleitungen, bessere wirtschaftliche Nutzung der Schulinfrastruktur usw. - durch das Zusammenrücken der Schulstandorte Oberstufe umgesetzt werden können. Die CVP sieht die Mindestzahl von 8 Abteilungen, die für ein Oberstufenzentrum nötig sind, als sehr pragmatische Lösung an, die dem lokalpolitischen Gewichtswinkel Rechnung trägt. Damit sollen eine optimale Nutzung der schulischen Infrastrukturen und Synergien gewährleistet werden. Wir sind auch überzeugt, dass die Herabsetzung der Höchstzahl von 25 auf 22 Schülerinnen und Schüler pro Abteilung eine klare Qualitätsverbesserung der Realschule bringt. Die CVP ist einstimmig für Eintreten auf diese Vorlage. Geri Müller, Baden: Ich spreche im Namen der Fraktion der Grünen. Wir treten auf das Geschäft ein. Wir haben keine Befürchtungen, dass die Kinder, die in der Oberstufe nicht mehr in der Gemeinde in die Schule gehen, entwurzelt werden, wie das beim Antrag auf Nichteintreten vorgebracht wurde. Dafür hat man die Bezirksschule als Beispiel gehabt: Niemand wurde da entwurzelt, der in ein anderes Dorf zur Schule gegangen ist; auch die Sekundarschüler und Realschüler, die schon heute in andere Dörfer zur Schule gehen, haben mindestens aus dem Grund die Wurzel immer noch drin. Das Projekt Regos ist im Grossen und Ganzen ein gutes Projekt. Es hat ab dem 2. Juni ein Wandel innerhalb der ganzen Projektleitung gegeben, denn seit damals heisst es ja: Regos und Verbesserungen an der Realschule. Das ist auch das, was mich beunruhigt hat, wenn man davon ausgeht, dass Regos per se Probleme der Realschule lösen soll. Das tut sie nicht, und das ist auch das, was die Berufsverbände der Realschullehrkräfte gesagt haben: Regos löst die Probleme der Realschule nicht per se. An den Realschulen besteht nach wie vor eine grosse Heterogenität der Realschulklassen selbst. Sie sind eines der zentralen Probleme einer Realschule. Die erschwerte Lehrstellensuche ist eines der Probleme, weshalb man nicht gerne an die Realschule geht. Regos verhindert auch die Ausgrenzung der Realschülerinnen und -Schüler nicht. Es geht ja nur um 20 % Realschulen, die davon betroffen sind. Also: Dieser Titel ist wahrscheinlich unter dem Eindruck dieser langen und ausführlichen Diskussionen über die schlimmen Zustände an den Realschulen des Kantons entstanden. Unter diesem Eindruck stand auch die Kommission, als sie den Änderungsantrag vom 22. Juni stellte und eine definitive Höchstzahl von 22 Personen pro Klasse während einem Jahr verlangte. Das ist eine klitzekleine Verbesserung der ganzen Geschichte, die natürlich den Spareffekt zu einem grossen Teil dahinraffen wird. Für mich persönlich - und da spreche ich nicht für die Grünen - ist dieser Teil einer der wichtigsten der Vorlage. Hierhin gehörte eigentlich auch die Diskussion nach einem Integrationsquotienten, so dass man Schulen mit grossem 2028 Art. 1355 Integrationsanteil entlastet und zwar per Gesetz. Sie werden sagen, dass die Schulpflegen das teilweise bereits tun. Teilweise. Ich möchte aber, dass das jedem Kind zugute kommt. Das darf nicht von der Laune der Schulpflegen oder des Lehrkörpers abhängen. Also: Entweder sagt man, Regos ist eine Sparvorlage, bei der wir enorm viel einsparen, oder wir sagen, dass wir Regos machen wollen und zusätzlich noch Verbesserungsmassnahmen an den Realschulen mit hineinpacken wollen; dann müssen wir aber auch § 14 so übernehmen, wie es die Kommission damals beschlossen hatte. Die Grünen treten auf die Vorlage ein, und wir werden uns zu § 14 und § 69 noch einmal äussern. Hans Ulrich Fehlmann, Oberbözberg: Am vergangenen Wochenende habe ich mir die Vernehmlassung zu dieser Angelegenheit des Erziehungsdepartements im Internet angeschaut. Ich konnte dabei feststellen, dass nicht nur die Bevölkerung im Gebiet Bözberg gewisse Probleme mit dieser Vorlage hat. Ich muss aber sagen, dass aus dieser Vorlage in der Vernehmlassung einiges besser wurde. Trotzdem möchte ich einige oppositionelle Gründe darlegen: Vor einigen Jahren hat man bei uns die Realschule geschlossen, die Schüler müssen seither in den fernen Osten von Brugg in die Schule, ein Ort, an den man nur durch Umsteigen mit dem Bus gelangen kann. Was passiert? Diese Schüler sehen den Mittagstisch in der Familie zwar noch, aber nur kurz. Jetzt soll mit Regos die Sekundarschule sowohl in Bözen als auch auf dem Bözberg eingehen. Im Fall Unterbözberg betrifft das ungefähr 50 Schüler, die genau dasselbe Schicksal erleiden werden. Seit Mitte der 50er Jahre exis-tiert diese Schule, und ich sehe heute viele Leute, die diese Schule absolviert haben und gestandene Bürger wurden. Selbst Leute bei uns auf dem Bözberg - und wir haben viele Volksbildhauer, sprich Lehrerinnen und Lehrer, die bei uns wohnen - haben in diesem Punkt gewisse Probleme. Was passiert weiter? Wir haben überflüssige Infrastrukturen in den Dörfern; es braucht neue Schulräume, dort wo die Zentren entstehen, was für das Gewerbe etwas bringen dürfte; wir Bürger bezahlen dann auf der Ebene der Gemeinde und auf der Ebene des Kantons. Für mich hat der Regierungsrat seine Aufgaben bis heute nicht ganz gemacht. Es heisst nämlich im Richtplan vom 17. Dezember 1996, Rahmenplan aargauische Volksschule: "Der Regierungsrat berücksichtigt bei der Planung von Schulstandorten für Kreisschulen der Volksoberstufe die folgenden Planungsgrundsätze: a) die Schulstandorte sind auf die Siedlungsstrukturen abzustimmen, b) die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu erschliessen und entsprechend auf die Schulstandorte abzustimmen und c) die Schulstandorte sind mit Radwegen und zu Fuss gefahrlos zu erreichen." Diese Vorgaben sind in unserem Fall absolut nicht erfüllt. Bei uns sind es nämlich 200 Höhenmeter, eine verkehrsreiche Strasse auf Brugg hinunter und entsprechend wird auch die Mittagszeit sein; wie es mit dem öffentlichen Verkehr ist, habe ich schon erwähnt. Im Falle des Schulstandortes Rüfenacht ergibt sich etwa das gleiche Bild: Es gibt kein öffentliches Verkehrsmittel, die Höhendifferenz ist auch 200 Meter. Ich bin mir bewusst, dass den Beamten im ED die kantonalen Randregionen wenig Eindruck machen. Der Herr Erziehungsdirektor wird uns Oberbözberger und Oberbözbergerinnen in 14 Tagen mit seinem Besuch anlässlich der Eröffnung eines Art. 1355 17. August 1999 Kindergartens und eines Schulhauses beehren, und ich hoffe, dass er dann einmal schauen geht, wie die Strecke Langmatt ist und zumindest dann merkt, dass die Landschaft nicht nur zwei-, sondern dreidimensional ist. Damit verstehen Sie vermutlich meinen Skeptizismus gegenüber der Vorlage. Ich empfehle Ihnen zwar Eintreten, werde aber die eine oder andere Sache ganz genau betrachten. Im Bereich Fricktal-Bözberg werden wir uns vermutlich dann auf die Ausnahmeregelungen berufen Bözbergmüssen, die in der Vorlage vorhanden sind. Dazu hätte ich dann noch gerne eine Erklärung vom Herrn Erziehungsdirektor. Vorsitzender: Es stehen noch zwei Einzelvotanten zu diesem Thema an. Ich schliesse die Morgensitzung hier und wünsche Ihnen allen einen guten Appetit! (Schluss der Sitzung: 12.30 Uhr.) ________________________________________________ 2029