DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION C/08/141 9868/08 (Presse 141)(OR. en) MITTEILUNG AN DIE PRESSE 2870. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Brüssel, den 26.-27. Mai 2008 Präsidenten * Dimitrij RUPEL Minister für Auswärtige Angelegenheiten Sloweniens Andrej Šter Staatssekretär Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2960. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 9866/08). PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL Tel.: +32 (0)2 281 8239, 6083 / 6319 Fax: + 32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 9868/08 (Presse 141) 1 DE 26.-27.V.2008 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Im Rahmen seiner halbjährlichen Überprüfung der Entwicklungen im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat der Rat in Anwesenheit der Verteidigungsminister – seine Entschlossenheit bekräftigt, einen wesentlichen Beitrag zur Polizeireform in Afghanistan zu leisten. Angesichts des Ausmaßes der Aufgabe wies der Rat darauf hin, dass die EU ihre Bemühungen durch die EUPOL Afghanistan erheblich steigern wird; geplant ist eine Verdoppelung der ursprünglichen Zahl der an der Mission teilnehmenden Experten; – darauf hingewiesen, dass die vollständige Einsatzfähigkeit der Operation EUFOR Tchad/RCA zum Schutz der Zivilbevölkerung und Verbesserung der humanitären Lage in der Region voraussichtlich vor Ende Juni erreicht sein wird; – darauf hingewiesen, dass ein Vorauskommando nach Guinea-Bissau zur Einleitung der Mission EU SSR Guinea-Bissau im Juni entsandt wird. Die Mission beinhaltet umfassende Aufgaben mit polizeilichen, justiziellen und militärischen Komponenten, die zur Reform des Sicherheitssektors beitragen werden; – vereinbart, die Tätigkeiten der Mission EUPOL COPPS zur Unterstützung der palästinensischen Zivilpolizei auf den Bereich des Strafrechts auszudehnen; – die Fortschritte begrüßt, die hinsichtlich der Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung, und hinsichtlich der Gefechtsverbände erzielt wurden, wobei die Mitgliedstaaten detaillierte Zusagen in Bezug auf die erforderlichen Gefechtsverband-Pakete bis zum zweiten Halbjahr 2009 abgegeben haben und weitere Pakete bis zum ersten Halbjahr 2011 zugesagt haben; – die Ergebnisse begrüßt, die bei der Entwicklung der Strategien, Politiken und Projekte der Europäischen Verteidigungsagentur erzielt wurden. Der Rat hat die starke Unterstützung für die pro-europäischen Kräfte bei den jüngst abgehaltenen Wahlen in Serbien begrüßt. Er äußerte die Hoffnung, dass bald eine neue Regierung mit einer klaren europäischen Agenda gebildet wird, die sich konstruktiv für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einsetzen wird. Er bekräftigte, dass Serbien auf dem Weg in die Europäische Union weiter vorankommen und auch den Status eines Bewerberlandes erhalten kann, sobald die hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Der Rat sah der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina am Rande der Tagung im Juni erwartungsvoll entgegen. Er begrüßte die Aufnahme des Dialogs mit Bosnien und Herzegowina über Visa-Liberalisierung am 26. Mai. Der Rat hat ferner in Anwesenheit der Entwicklungsminister seine halbjährliche Überprüfung der Fragen der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt; er nahm Schlussfolgerungen an, die insbesondere auf die Beschleunigung des Prozesses hin zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der VN abzielen. Im Tagungsteil Allgemeine Angelegenheiten hat der Rat die Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen gebilligt, das einen neuen umfassenden Rahmen für die Beziehungen der EU mit Russland bieten wird. 9868/08 (Presse 141) 2 DE 26.-27.V.2008 INHALT1 TEILNEHMER ..................................................................................................................................... 5 ERÖRTERTE PUNKTE WELTHANDELSVERHANDLUNGEN – ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA ......................... 8 Georgien – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 9 AFRIKA .............................................................................................................................................. 11 Somalia – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 11 Simbabwe – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................ 14 Westliche Balkanstaaten – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 16 Nahost-Friedensprozess – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 17 Libanon – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 19 Irak – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 20 EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK .............................................................................. 24 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK ............................................. 25 Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates ..................................................................................... 26 KINDER IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN .................................................................................. 30 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................................................................................ 31 ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT ........................................................................................... 43 Rechte des Kindes – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................... 43 Birma/Myanmar – Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................. 44 Millenniums-Entwicklungsziele – Schlussfolgerungen des Rates ...................................................... 46 WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN – Schlussfolgerungen des Rates ...................... 48 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 9868/08 (Presse 141) 3 DE 26.-27.V.2008 AM RANDE DER RATSTAGUNG ..................................................................................................... 49 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE keine 9868/08 (Presse 141) 4 DE 26.-27.V.2008 TEILNEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Pieter DE CREM Charles MICHEL Oliver CHASTEL Bulgarien: Ivailo KALFIN Nikolay TZONEV Nina RADEVA Tschechische Republik: Alexandr VONDRA Karel SCHWARZENBERG Vlasta PARKANOVÁ Dänemark: Søren GADE Ulla TØRNÆS Michael ZILMER-JOHNS Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Minister der Landesverteidigung Minister der Entwicklungszusammenarbeit Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, beauftragt mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft und dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Stellvertreterin des Ministers für Wirtschaft und Energie Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin der Verteidigung Minister der Verteidigung Ministerin für Entwicklungshilfe Staatssekretär für Außen-und Sicherheitspolitik, EUPolitik und EU-Koordination Deutschland: Günter GLOSER Franz-Josef JUNG Staatsminister, Auswärtiges Amt Bundesminister der Verteidigung Estland: Urmas PAET Jaak AAVIKSOO Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Irland: Michael MARTIN William O'DEA Peter POWER Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Minister für Entwicklungshilfe Griechenland: Dora BAKOYANNI Evangelos-Vassilios MEIMARAKIS Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Spanien: Diego LÓPEZ GARRIDO Leire PAJÍN IRAOLA Staatssekretär für die Europäische Union Staatssekretärin für die internationale Zusammenarbeit Frankreich: Bernard KOUCHNER Hervé MORIN Anne-Marie IDRAC Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten Minister der Verteidigung Staatssekretärin für Außenhandel Italien: Franco FRATTINI Ignazio LA RUSSA Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Zypern: Markos KYPRIANOU Costas PAPACOSTAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Lettland: Māris RIEKSTIŅŠ, Vinets VELDRE Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung 9868/08 (Presse 141) 5 DE 26.-27.V.2008 Litauen: Petras VAITIEKŪNAS Luxemburg: Jean ASSELBORN Jean-Louis SCHILTZ Ungarn: Kinga GÖNCZ József BALI Malta: Tonio BORG Minister für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Premierminister, Minister mit Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Minister für Zusammenarbeit und humanitäre Maßnahmen, Minister für das Post- und Fernmeldewesen Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Unterstaatssekretär, Ministerium der Verteidigung Godwin GRIMA Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Erster Ständiger Sekretär, Amt des Premierministers Niederlande: Maxime VERHAGEN Eimert van MIDDELKOOP Albert Gerard KOENDERS Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Minister für Entwicklungszusammenarbeit Österreich: Ursula PLASSNIK Norbert DARABOS Polen: Radoslaw SIKORSKI Bogdan KLICH Mikołaj DOWGIELEWICZ Portugal: Luís AMADO Manuel LOBO ANTUNES João GOMES CRAVINHO João MIRA GOMES Rumänien: Lazăr COMANESCU Anton NICULESCU Corneliu DOBRIŢOIU Slowenien: Dimitrij RUPEL Karl Viktor ERJAVEC Andrej ŠTER Matjaž ŠINKOVEC Janez LENARČIČ Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Bundesminister für Landesverteidigung Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Staatssekretär, Büro des Ausschusses für die europäische Integration Ministro de Estado, Minister für auswärtige Angelegenheiten Beigeordneter Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Staatssekretär für Verteidigung und Meeresangelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für internationale Angelegenheiten und interinstitutionelle Beziehungen, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Verteidigungsund Planungspolitik, Ministerium der Verteidigung Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Staatssekretär, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär im Amt des Premierministers Staatssekretär, Regierungsstelle für europäische Angelegenheiten Slowakei: Ján KUBIŠ Daniel DUCHOŇ Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär, Ministerium der Verteidigung Finnland: Alexander STUBB Jyri HÄKÄMIES Paavo VÄYRYNEN Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Minister für Außenhandel und Entwicklung Schweden: Carl BILDT Sten TOLGFORS Cecilia MALMSTRÖM Joakim STYMNE Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister der Verteidigung Ministerin für europäische Angelegenheiten Staatssekretär bei der Ministerin für Entwicklungshilfe 9868/08 (Presse 141) 6 DE 26.-27.V.2008 Vereinigtes Königreich: Jim MURPHY Gareth THOMAS Derek TWIGG Staatsminister für Europafragen Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für internationale Entwicklung Parlamentarischer Staatssekretär für Verteidigung und Minister für die Kriegsveteranen Kommission: M. Olli REHN M. Louis MICHEL Benita FERRERO-WALDNER, M. Peter MANDELSON Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 9868/08 (Presse 141) 7 DE 26.-27.V.2008 ERÖRTERTE PUNKTE WELTHANDELSVERHANDLUNGEN – ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA Der Rat hat Kenntnis genommen von einer Einschätzung von Kommissionsmitglied Peter Mandelson über die jüngsten Entwicklungen bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO-Entwicklungsagenda von Doha (DDA) im Vorfeld einer möglichen WTO-Ministerkonferenz im Juni in Genf. Dieser Einschätzung vorangegangen war ein überarbeiteter Entwurf der WTO von Modalitäten für den Zugang zu den landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Märkten, der vergangene Woche in Genf verteilt wurde. Der Rat führte einen ausführlichen Gedankenaustausch. Er wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten und sich auf seiner Tagung am 16. Juni 2008 erneut mit dieser Frage befassen. 9868/08 (Presse 141) 8 DE 26.-27.V.2008 GEORGIEN – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die Lage in Georgien erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat hat sich mit der Lage in Georgien nach den Parlamentswahlen vom 21. Mai 2008 befasst, die eine wichtige Bewährungsprobe für die Demokratie waren. Der Rat spricht der georgischen Bevölkerung seine Anerkennung für die friedliche Durchführung der Wahlen aus, begrüßt die von den georgischen Behörden seit den letzten Wahlen unternommenen Bemühungen und fordert sie nachdrücklich auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Mängel und Probleme zu beheben, die die von der OSZE geführten internationalen Wahlbeobachtungsmission festgestellt hat. 2. Der Rat unterstreicht, dass es eines konstruktiven Dialogs zwischen der Regierung und der Opposition bedarf, um über das weitere Vorgehen Einvernehmen herzustellen. Er betont, dass der Stabilität in Georgien und in der Region große Bedeutung zukommt, und fordert alle betroffenen Parteien nachdrücklich auf, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und sich bei der Suche nach Lösungen für die politischen Differenzen ausschließlich demokratischer und friedlicher Mittel zu bedienen. 3. Der Rat weist erneut darauf hin, dass die Europäische Union nach wie vor ernsthaft besorgt ist angesichts der jüngsten Ereignisse, die die Spannungen zwischen Georgien und der Russischen Föderation verschärft haben. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat noch einmal, dass er entschieden für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität Georgiens innerhalb dessen international anerkannten Grenzen eintritt, die zuletzt durch die Resolution 1808 des VN-Sicherheitsrates vom 15. April 2008 bestätigt wurden. Der Rat erinnert an die Erklärungen des Vorsitzes im Namen der EU vom 18. April 2008 bzw. 2. Mai 2008. Er unterstreicht, dass nun unbedingt der Gefahr einer weiteren Eskalation entgegengewirkt werden muss und Schritte zur Normalisierung der Beziehungen erforderlich sind. Der Rat betont, dass alle Parteien sich in ihren öffentlichen Äußerungen mäßigen sowie Provokationen und die Umsetzung von Entscheidungen unterlassen sollten, die die oben genannten Grundsätze behindern. 4. Der Rat weist darauf hin, dass er die von der UNOMIG durchgeführte Untersuchung des Abschusses eines unbemannten georgischen Flugzeugs unterstützt und dass er der möglichst baldigen Erörterung der Untersuchungsergebnisse erwartungsvoll entgegen sieht. Der Rat ist der Ansicht, dass die UNOMIG verstärkt werden sollte, wie dies auch in dem Bericht S/2007/588 des VN-Generalsekretärs vom 4. Oktober 2007 empfohlen und in der Resolution 1781 des VN-Sicherheitsrats vom 15. Oktober 2007 unterstützt wird. 9868/08 (Presse 141) 9 DE 26.-27.V.2008 5. Der Rat bestätigt nochmals, dass er die internationalen Bemühungen um eine friedliche Beilegung der Konflikte in Abchasien und in Südossetien unterstützt, insbesondere die Bemühungen der VN, der Gruppe der Freunde des VN-Generalsekretärs und der OSZE. Der Rat begrüßt die Friedensinitiative für Abchasien des georgischen Präsidenten sowie die direkten Gespräche der Parteien, die unlängst stattgefunden haben, und hofft, dass diese zu einem konstruktiven Dialog über diese Frage beitragen. Der Rat bekräftigt, dass die EU jederzeit bereit ist, ihren Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten, und fordert die Parteien auf, die Gespräche auf höherer Ebene fortzusetzen, damit friedliche und dauerhafte Lösungen gefunden werden können. Der Rat weist auf die wichtige Arbeit des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus hin und erinnert daran, dass der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Europäische Kommission weiterhin vertrauensbildende Maßnahmen umsetzen werden, um so zur Beilegung des Konflikts beizutragen. 6. Der Rat sieht der Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien durch eine aktive Fortsetzung des politischen Dialogs zwischen der EU und Georgien und die Umsetzung des ENP-Aktionsplans erwartungsvoll entgegen. Der Rat begrüßt die Einsetzung des Unterausschusses EU-Georgien für Freiheit, Sicherheit und Recht und die Ergebnisse der ersten Sitzung dieses Unterausschusses vom 30. April 2008. Der Rat nimmt den Wunsch Georgiens nach Visaerleichterungen zur Kenntnis und sieht der Fortsetzung der ergebnisorientierten Arbeit im Bereich Mobilität erwartungsvoll entgegen. Die EU prüft, welche Möglichkeiten für eine Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Georgien bestehen und ob ein vertieftes, umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen werden kann, wenn die erforderlichen Voraussetzung hierfür erfüllt sind. 7. Der Rat wird die Lage in Georgien weiterhin aufmerksam verfolgen und diese Frage gegebenenfalls wieder aufgreifen." 9868/08 (Presse 141) 10 DE 26.-27.V.2008 AFRIKA Somalia – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die Lage in Somalia erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat ist tief besorgt über die Sicherheitslage in Somalia und ihre gravierenden Auswirkungen auf die humanitäre Situation und die Menschenrechte. Der Rat bekräftigt, dass er sich im Hinblick auf eine dauerhafte Beilegung der Krise in Somalia für ein umfassendes Konzept unter Berücksichtigung der politischen, sicherheitspolitischen und humanitären Aspekte dieser Krise einsetzt. Er weist erneut darauf hin, dass die Normalität nur durch einen politischen Prozess wiederhergestellt werden kann, der letztlich alle Beteiligten in Somalia einbezieht, die im Interesse der Bevölkerung Somalias auf Gewalt verzichten. Der Rat würdigt die Bemühungen all derer, die im Wege des Dialogs eine gemeinsame Lösung anstreben. 2. Die Übergangs-Bundescharta bildet den einzigen glaubwürdigen Rahmen für einen alle Seiten einschließenden Konsultationsprozess und dafür, dass die Zukunft Somalias durch eine ständige Verfassung in umfassender Weise eigenverantwortlich gestaltet werden kann. Der Rat ruft alle Parteien dazu auf, einen konstruktiven Dialog aufzunehmen, in dessen Rahmen die künftige Verfassung Somalias auszuarbeiten wäre, über die 2009 in einem Referendum abgestimmt werden soll, an das sich Wahlen anschließen würden. 3. Der Rat begrüßt die fortdauernden Bemühungen des Premierministers Nur "Adde" Hassan Hussein und seines Kabinetts, unter Führung des Präsidenten Abdullahi Yusuf Ahmed und mit Unterstützung des Übergangs-Bundesparlaments den politischen Prozess voranzubringen. In diesem Sinne begrüßt er das Ergebnis der Tagung in Dschibuti, die vom 10. bis 15. Mai 2008 unter der Schirmherrschaft des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (SRSG) Ould-Abdallah stattgefunden hat, und ruft alle Parteien nachdrücklich dazu auf, ihre Zusage einzuhalten und die Gespräche am 31. Mai fortzusetzen, ihre Differenzen beizulegen und unverzüglich den ungehinderten Zugang humanitärer Helfer zu den Menschen und die Lieferung von Hilfsgütern zu ermöglichen. Der Rat begrüßt ferner den laufenden Dialog zwischen der Übergangs-Bundesregierung und der Führung vor Ort in Mogadischu. 9868/08 (Presse 141) 11 DE 26.-27.V.2008 4. Der Rat ist zutiefst besorgt über die äußerst besorgniserregende humanitäre Lage in Somalia, die zugleich Folge der Dürre und der Gewalt ist. Der Rat ruft alle Parteien dazu auf, sich ohne Einschränkungen an das humanitäre Völkerrecht und die darin verankerten Grundsätze der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu halten. Der Rat begrüßt die von der Übergangs-Bundesregierung bekundete Absicht, eine Kontaktstelle für die humanitäre Krisenbewältigung einzurichten, ebenso wie ihre Bemühungen, humanitären Helfern ungehinderten Zugang zu den Bedürftigen zu gewähren, und appelliert an alle anderen Beteiligten, diesem Beispiel zu folgen, um das Leben unschuldiger Zivilisten zu schützen, die in erschreckendem Ausmaß Opfer der derzeitigen Kampfhandlungen geworden sind. 5. Der Rat drängt nachdrücklich darauf, alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in aller Form zu verurteilen und zu verfolgen. Der Rat unterstützt das Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte einschließlich des unabhängigen Experten für Somalia und empfiehlt ihnen, eine unabhängige Erkundungs- und Bewertungsmission nach Somalia zu entsenden, die sich der Menschenrechtslage annimmt. Dies wäre ein willkommener erster Schritt im Hinblick auf die Schaffung eines Mechanismus, der dazu dient, von allen Beteiligten begangene systematische Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die EU ist bereit, ihre Unterstützung im Bereich der Menschenrechte und insbesondere für den Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Ebene der öffentlichen Institutionen und Stellen auszuweiten. 6. Der Rat spricht der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die derzeit im Namen der Internationalen Gemeinschaft in Somalia im Einsatz ist, seine Anerkennung aus. Der Rat begrüßt die Unterstützung der AMISOM durch Uganda und Burundi und ruft alle afrikanischen Staaten, die Truppen bereitstellen, sowie andere potenzielle Partner in der Region dazu auf, die für den vollen Einsatz der AMISOM erforderlichen Einheiten zur Verfügung zu stellen. Der Rat heißt die internationalen Bemühungen willkommen, die darauf abzielen, der AMISOM größere finanzielle, logistische und technische Unterstützung zukommen zu lassen. Der Rat erinnert an die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die AMISOM unter anderem durch weitere umfassende Finanzhilfen stärker zu unterstützen. Die EU wird auch weiterhin mit der AU-Kommission und anderen Partnern zusammenarbeiten, um Mechanismen einzurichten, die die Aufnahme und Verwaltung der Beiträge für die AMISOM und weitere künftige Friedensmissionen erleichtern werden. 9868/08 (Presse 141) 12 DE 26.-27.V.2008 7. Der Rat begrüßt die einstimmige Annahme der Resolution 1814 des VN-Sicherheitsrates und betont, dass die EU alle darin enthaltenen Bestimmungen uneingeschränkt unterstützt. Der Rat begrüßt ferner die Zusage der VN, die Notfallplanung für den etwaigen Einsatz einer VN-Mission im Anschluss an die AMISOM fortzusetzen, und begrüßt ihre Bereitschaft, die AMISOM zum gegebenen Zeitpunkt abzulösen, sofern der politische Prozess Fortschritte erkennen lässt und die Sicherheitslage vor Ort sich verbessert. Der Rat unterstützt uneingeschränkt das integrierte und umfassende Konzept, dem die politische, sicherheitspolitische und programmatische Arbeit der VN folgt. Die EU ist bereit, ihre Unterstützung in diesem Bereich – auch für den laufenden Aussöhnungsprozess – zu erweitern, damit die politische Einigung erzielt werden kann, die für eine wirksamen Einsatz der VNTruppen und ein vereinbartes Gesamtprogramm zur Reform des Sicherheitssektors unerlässlich ist. 8. Die EU steht entschlossen zu den Initiativen des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der VN (SRSG) und ist bereit, politische, finanzielle und technische Unterstützung zu leisten, um den Dialog und die Konsultationen mit den entscheidenden Akteuren zu erleichtern; sie unterstützt ausdrücklich seine Führungsrolle unter anderem bei den Bemühungen, die internationale Unterstützung für Frieden, Sicherheit und Entwicklung in Somalia auf verschiedenen Ebenen besser zu koordinieren. Sie begrüßt die gestärkte Rolle der Internationalen Somalia-Kontaktgruppe unter der Führung des SRSG und wird sich weiterhin – auch vor Ort – an diesem Mechanismus beteiligen. 9. Der Rat verleiht seiner Besorgnis über die Zunahme von Überfällen durch Piraten vor der Küste Somalias Ausdruck, die die humanitären Bemühungen und den internationalen Seeverkehr in der Region beeinträchtigen und zu fortwährenden Verletzungen des VN-Waffenembargos führen. Der Rat würdigt nachdrücklich die Zusage des VN-Sicherheitsrats, sich des Problems der Piraterie und der bewaffneten Raubüberfälle vor der somalischen Küste anzunehmen und hofft auf eine baldige Annahme einer diesbezüglichen Resolution des Sicherheitsrates. 10. Der Rat begrüßt die Folgeinitiativen einiger Mitgliedstaaten, den Frachtern des Welternährungsprogramms Begleitschutz zu gewähren, sowie die diesbezüglichen Bestimmungen von Absatz 11 der Resolution 1814 des VN-Sicherheitsrats. Der Rat betont, dass eine umfassendere Beteiligung der internationalen Gemeinschaft an diesen Begleitschutzmaßnahmen erforderlich ist, um die Auslieferung humanitärer Hilfe an die somalische Bevölkerung zu gewährleisten." 9868/08 (Presse 141) 13 DE 26.-27.V.2008 Simbabwe – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die Lage in Simbabwe erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat nimmt die Ankündigung der Wahlkommission von Simbabwe, dass die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen nunmehr am 27. Juni, d.h. fast 3 Monate nach der ersten Wahlrunde stattfinden soll, zur Kenntnis. 2. Die EU verurteilt mit Nachdruck die von staatlicher Seite geförderte Kampagne von Gewalttaten und Einschüchterungsversuchen gegen simbabwische Bürger, die sich immer weiter verschärft, je länger der Wahlprozess dauert, und fordert eine sofortige Beendigung von Prügelattacken, Folterungen, Tötungen und anderen Menschenrechtsverletzungen. Der Rat fordert die Regierung von Simbabwe auf, gleiches Recht für alle zu gewährleisten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass die Ergebnisse der bevorstehenden zweiten Runde den freien demokratischen Willen der simbabwischen Bevölkerung widerspiegeln. In diesem Zusammenhang betont der Rat, wie wichtig es ist, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, damit alle Bewerber und ihre Anhänger unter sicheren Bedingungen und ohne Beschränkungen an den Wahlen teilnehmen können. 3. In der zweiten Runde bietet sich die Chance, der simbabwischen Bevölkerung Gelegenheit zur Bekundung ihres freien demokratischen Willens zu geben und diesen zu respektieren und damit den Weg für politische Stabilität zu ebnen. Der Rat bekräftigt, dass die Glaubwürdigkeit der Wahlen die Schaffung von Bedingungen vor Ort voraussetzt, die internationalen Normen, insbesondere den Normen der Afrikanischen Union (AU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), denen auch Simbabwe als Unterzeichnerstaat angehört, genügen; hierzu gehören auch Versammlungsfreiheit und Medienzugang. Der Rat unterstreicht hierbei insbesondere, welch große Bedeutung der Veröffentlichung der Ergebnisse außerhalb der Wahllokale nach Auszählung der Stimmen zukommt. 9868/08 (Presse 141) 14 DE 26.-27.V.2008 4. Der Rat betont, wie wichtig eine effektive nationale und internationale Wahlbeobachtung für die Gewährleistung einer korrekt und transparent abgehaltenen zweiten Runde ist, und verweist erneut auf die wichtige Aufgabe, die den Ländern in der Region bei der Schaffung der diesbezüglichen Voraussetzungen zufällt. Der Rat würdigt ferner die positive Rolle, die die Wahlbeobachtungsmissionen von AU und SADC in der ersten Runde der Wahlen gespielt haben. Der Rat begrüßt die Absicht von AU und SADC, ihre Wahlbeobachtungsmissionen solange vor Ort zu belassen, bis die Wahlen abgeschlossen und die Ergebnisse bekannt gegeben sind, und noch weit vor dem Wahltermin baldmöglichst Wahlbeobachter in großer Zahl im gesamten Land, auch in den ländlichen Regionen Simbabwes, einzusetzen. Die EU ist nach wie vor bereit, eine eigene Wahlbeobachtungsmission einzusetzen, wenn die Bedingungen stimmen, doch stellt der Rat fest, dass der EU bislang keine entsprechende Einladung vorliegt. 5. Der Rat ersucht die SADC, weiterhin mit großer Entschlossenheit auf die Führung Simbabwes einzuwirken, damit die Ergebnisse des Gipfels von Lusaka umgesetzt werden. Die EU teilt die Besorgnis der SADC über die Lage und bekräftigt, dass sie deren Bemühungen um die Beilegung der derzeitigen Krise uneingeschränkt unterstützt." 9868/08 (Presse 141) 15 DE 26.-27.V.2008 WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates Die Minister haben beim Mittagessen die Lage in den Westlichen Balkanstaaten erörtert. Der Rat hat daraufhin die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "SERBIEN Der Rat bringt seine Befriedigung über den friedlichen und geordneten Ablauf der Wahlen zum Ausdruck, die nach einem freien und demokratischen Verfahren durchgeführt wurden. Er begrüßt die starke Unterstützung für die pro-europäischen Kräfte. Der Rat hofft, dass in Bälde eine neue Regierung mit einer klaren europäischen Agenda gebildet wird, die sich konstruktiv für den Stabilisierungs– und Assoziierungsprozess einsetzen wird. Der Rat erinnert an die Beschlüsse, auf die er in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 2008 anlässlich der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Bezug nimmt, und bekräftigt, dass Serbien auf dem Weg in die Europäische Union weiter vorankommen und auch den Status eines Bewerberlandes erhalten kann, sobald die hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. BOSNIEN UND HERZEGOWINA Der Rat sieht der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) im Juni erwartungsvoll entgegen. Der Rat fordert Bosnien und Herzegowina auf, alles zu tun, damit das Interimsabkommen unmittelbar nach seinem Inkrafttreten angewandt wird. Er begrüßt die Aufnahme des Dialogs mit Bosnien und Herzegowina über Visa-Liberalisierung am 26. Mai." 9868/08 (Presse 141) 16 DE 26.-27.V.2008 NAHOST-FRIEDENSPROZESS – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Die EU bekräftigt ihre Zusage, die Parteien in den laufenden Verhandlungen über alle noch offenen Fragen – einschließlich der den endgültigen Status betreffenden Fragen – zu unterstützen, damit entsprechend der Vereinbarung von Annapolis vom November 2007 noch vor Ende 2008 ein Friedensabkommen geschlossen werden kann. Diese Verhandlungen müssen dringend vorangebracht werden. Die EU begrüßt in diesem Zusammenhang ferner die jüngsten Treffen der Spitzenvertreter des Nahost-Quartetts, einschließlich der Treffen mit arabischen Außenministern, und die Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe am 2. Mai in London. Die EU betont erneut, dass die kontinuierliche und konstruktive Einbeziehung arabischer Partner und die arabische Friedensinitiative wichtige Elemente darstellen, die den Nahost-Friedensprozess voranbringen können. Der Rat erinnert daran, dass für den Frieden im Nahen Osten eine umfassende Lösung erforderlich ist und begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung, dass Syrien und Israel vereinbart haben, unter der Schirmherrschaft der Türkei Friedensverhandlungen aufzunehmen. 2. Die EU betont, dass dringend rasch greifbare Ergebnisse vor Ort erzielt werden müssen, um die israelisch-palästinensischen Verhandlungen zu stützen. Damit das Vertrauen und die Unterstützung der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung, der Region und der internationalen Gemeinschaft erhalten bleiben, ist es unbedingt erforderlich, dass beide Seiten parallel zu den Verhandlungen ihre Verpflichtungen aus dem Nahost-Fahrplan erfüllen. 3. Die EU ist über den Ausbau von Siedlungen, der unlängst noch beschleunigt wurde, tief besorgt. Sie weist erneut darauf hin, dass der Bau von Siedlungen in den gesamten besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems völkerrechtswidrig ist. Die Siedlungstätigkeit greift dem Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status vor und gefährdet die Tragfähigkeit einer vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung. Die EU fordert Israel erneut auf, alle Siedlungsaktivitäten – auch wenn es dabei um das natürliche Wachstum der Siedlungen geht – einzustellen und die seit März 2001 errichteten Außenposten aufzulösen. 4. Die EU verurteilt den anhaltenden Raketenbeschuss des südlichen Israels aus dem GazaStreifen, einschließlich des jüngsten Angriffs auf Aschkelon, sowie alle anderen Handlungen, die gegen das Völkerrecht verstoßen und Zivilisten gefährden. Sie erkennt das legitime Recht Israels auf Selbstverteidigung an, ruft aber zugleich zur unverzüglichen Einstellung aller gewaltsamen Handlungen auf. Die EU appelliert eindringlich an alle Parteien, den Schutz der betroffenen Zivilbevölkerung gemäß dem Völkerrecht zu gewährleisten. Sie unterstützt weiterhin die ägyptischen Bemühungen um eine Beendigung der Gewalt und eine Lösung, die eine Wiederöffnung aller Grenzübergänge ermöglicht. 9868/08 (Presse 141) 17 DE 26.-27.V.2008 5. Die EU fordert eine schrittweise Aufhebung der von Israel verhängten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und des Zugangs, um die Lage vor Ort und die Lebensbedingungen im Westjordanland zu verbessern und die palästinensische Wirtschaft neu zu beleben. Der Beschluss, eine begrenzte Zahl von Straßenblockaden zu entfernen, wird von der EU als ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt, jedoch betont sie, dass noch viel mehr getan werden muss. 6. Die EU ist nach wie vor sehr besorgt über die unhaltbare humanitäre Lage im GazaStreifen. Sie wiederholt ihren Appell an alle Parteien, aus humanitären Gründen wie auch im Interesse des Handels unverzüglich auf eine kontrollierte Wiederöffnung der Grenzübergänge nach und von Gaza hinzuwirken. Sie appelliert in diesem Zusammenhang an Israel, seinen Verpflichtungen hinsichtlich einer ununterbrochenen Versorgung mit Öl und Strom sowie hinsichtlich aller anderen Formen der humanitären Hilfe nachzukommen. Sie verurteilt die Angriffe aus dem Gaza-Streifen auf die Grenzübergänge und -terminals und ihre negativen Auswirkungen auf die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und die Lieferung von Kraftstoff. Sie erklärt erneut, dass sie bereit ist, ihre Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah wiederaufzunehmen, sobald die Bedingungen dies gemäß den Bestimmungen der einschlägigen internationalen Übereinkünfte über den Zugang und die Bewegungsfreiheit vom November 2005 zulassen. 7. Die EU unterstützt weiterhin die Bemühungen um die Errichtung eines palästinensischen Staates in einer Vielzahl von Bereichen. Sie begrüßt die Bemühungen der Palästinensischen Behörde, einen effizienten und reformierten Sicherheitssektor aufzubauen, und bestärkt sie in ihren laufenden Bemühungen um die Erfüllung der ihr in diesem Bereich obliegenden Verpflichtungen aus dem Nahost-Fahrplan. Der Rat unterstützt in diesem Zusammenhang uneingeschränkt die internationale Konferenz zur Förderung der zivilen Sicherheit der Palästinenser und der Rechtsstaatlichkeit, die am 24. Juni 2008 in Deutschland stattfinden wird. Er hat eine Erweiterung der Mission EUPOL COPPS beschlossen, um in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern den Strafrechtssektor in den Bereichen Gerichtsgewalt und Haftanstalten zu unterstützen. Er begrüßt das vor kurzem vom Vertreter des Nahost-Quartetts und den israelischen und palästinensischen Behörden vereinbarte Maßnahmenpaket, das sowohl die Wirtschaftstätigkeit beleben als auch – durch mehr Handlungsfreiheit – die Kapazitäten der Sicherheitskräfte der Palästinensischen Behörde erhöhen soll. Er weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig eine frühzeitige Umsetzung dieser Maßnahmen ist. Der Rat begrüßt ferner, dass auf der jüngsten palästinensischen Investitionskonferenz in Bethlehem die Agenda für Wirtschaftsentwicklung erfolgreich vorangebracht wurde. 8. Die EU weist darauf hin, dass die im Dezember 2007 in Paris auf der internationalen Geberkonferenz für den Palästinensischen Staat gemachten Zusagen erfüllt werden müssen. In diesem Zusammenhang hebt sie hervor, dass die Funktionsfähigkeit der Institutionen der Palästinensischen Behörde in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 unbedingt aufrechterhalten werden muss und dass dazu eine zusätzliche Budgethilfe dringend erforderlich ist. Als größter Geber finanzieller Hilfe für die Palästinensische Behörde ruft die EU andere Geber auf, ihre Unterstützung für den Haushalt der Palästinensischen Behörde im Hinblick auf eine ausgewogene Lastenverteilung aufzustocken." 9868/08 (Presse 141) 18 DE 26.-27.V.2008 LIBANON – Schlussfolgerungen des Rates Die Minister haben die Lage im Libanon erörtert. Der Rat hat daraufhin die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Der Rat begrüßt die Einigung, die am 21. Mai in Doha erzielt wurde und die den Weg für die vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeit aller demokratischen Institutionen des libanesischen Staates frei gemacht hat. Der Rat begrüßt die Wahl Michel Sleimans zum Präsidenten Libanons und sieht der umfassenden Durchführung der Vereinbarung von Doha auf der Grundlage der arabischen Initiative und der Grundsätze, die in der Verfassung Libanons und in den Vereinbarungen von Taif niedergelegt sind, erwartungsvoll entgegen. 2. Der Rat begrüßt die konstruktive Haltung der Parteien und ihren Willen zum Dialog. Er spricht der Arabischen Liga, insbesondere dem Ausschuss der Außenminister unter der Leitung des Emirs des Staates Katar, Scheich Hamad bin Khalifa al-Thani, dem Premierminister und Außenminister Katars, Sheikh Hamad bin Jassim bin Jabr al-Thani, und dem Generalsekretär Amr Moussa für ihre Bemühungen sowohl während der Schlichtungsmission in Beirut als auch bei den Verhandlungen in Doha, die jüngsten Ausbrüche schwerer Gewalt zu beenden und den libanesischen Führern eine Einigung zu erleichtern, seine Anerkennung aus. 3. Der Rat bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung Libanons und seine uneingeschränkte Unterstützung der Regierung und der anderen demokratischen Institutionen. Er spricht ferner den libanesischen Streitkräften seine Anerkennung aus und würdigt ihren Beitrag zur Stabilität des Landes. Er bedauert die jüngsten Gewaltausbrüche, bei denen mehr als 70 Menschen ums Leben gekommen sind und 250 verwundet wurden. Der Rat erklärt erneut, dass er alle Versuche, den Frieden und die Stabilität in Libanon, insbesondere durch Gewalt, zu untergraben, entschieden verurteilt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich die Parteien in Doha darauf verständigt haben, die Anwendung von Waffen und Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten, gleich welcher Art und unter allen Umständen zu untersagen. 4. Der Rat erinnert daran, dass er sich für eine uneingeschränkte Umsetzung der Resolutionen 1559, 1680, 1701 und 1757 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einsetzt und erwarte in diesem Zusammenhang, dass das Sondertribunal seine Arbeit aufnimmt. Der Rat erinnert ferner an frühere Erklärungen und ist nach wie vor entschlossen, die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität, Einheit und Stabilität Libanons zu stärken. 5. Der Rat begrüßt, dass am 23. Juni 2008 in Wien die internationale Geberkonferenz für den Wiederaufbau des palästinensischen Flüchtlingslagers Nahr al-Bared und des umliegenden Gebiets stattfinden wird." 9868/08 (Presse 141) 19 DE 26.-27.V.2008 IRAK – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die Lage in Irak erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "1. Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für einen sicheren, stabilen, demokratischen, prosperierenden und geeinten Irak, in dem die Menschenrechte geachtet werden, sowie ihr Eintreten für die Unabhängigkeit, Souveränität, Einheit und territoriale Integrität des Landes. Sie betont, dass sie die zentrale Rolle der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Irak (UNAMI) unterstützt, und ruft eindringlich dazu auf, eine enge Zusammenarbeit zwischen der UNAMI und den irakischen Behörden bei der Umsetzung der Resolution 1770 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufrechtzuerhalten. 2. Der Rat begrüßt den Besuch von Premierminister Al-Maliki und Mitgliedern seiner Regierung vom 16./17. April 2008 in Brüssel und die Gelegenheit, das politische Engagement der Europäischen Union gegenüber Irak zu verstärken. 3. Der Rat begrüßt die erweiterte Ministerkonferenz der Nachbarländer von Irak, die am 22. April 2008 in Kuwait stattgefunden hat, und betont, wie wichtig der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Irak, seinen Nachbarländern und seinen regionalen Partnern sind. Ein konstruktives Engagement der Nachbarn und Partner Iraks in der Region ist weiterhin entscheidend für die Erreichung von Frieden und Stabilität in Irak und in der gesamten Region. Der Rat ruft alle Nachbarn und Partner in der Region auf, die Zusagen zu erfüllen, die sie im Schlusskommuniqué der Konferenz von Kuwait eingegangen sind, und ihre Präsenz in Bagdad zu verstärken. Die EU ist bereit, diesen Nachbarschaftsprozess zu unterstützen und ihre Sachkenntnis einzubringen, sofern die Teilnehmer dies als hilfreich erachten. 4. Der Rat sieht ferner der ersten jährlichen Überprüfungskonferenz der internationalen Vereinbarung "Irak Compact", die am 29. Mai 2008 in Stockholm (Schweden) stattfindet, mit Interesse entgegen. Dass ein Mitgliedstaat der EU die jährliche Überprüfungskonferenz ausrichtet, ist deutlicher Ausdruck des Eintretens der EU für ihre Partnerschaft mit Irak. Der Rat drängt auf eine starke Führungsrolle und Eigenverantwortung Iraks bei der Umsetzung der vorerwähnten internationalen Vereinbarung, auf die Einbeziehung der verschiedenen Sektoren des Landes und die umfassende Beteiligung der internationalen Gemeinschaft, auch der Nachbarländer Iraks und der Partner in der Region. Er würdigt außerdem die bisherigen Fortschritte in Bezug auf die Wirtschaftsaspekte des internationalen Pakts mit Irak, die Verabschiedung der Gesetze über Gerechtigkeit und Aussöhnung, Amnestie und Befugnisse der Provinzen und den Haushalt. 9868/08 (Presse 141) 20 DE 26.-27.V.2008 Der Rat ruft die Regierung Iraks dazu auf, den politischen Prozess und die nationale Aussöhnung weiter voranzubringen. Die EU wird in Übereinstimmung mit den in der internationalen Vereinbarung "Irak Compact" genannten Prioritäten weiter auf eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Irak hinarbeiten und alles in ihren Kräften Stehende tun, um Irak gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft bei der Umsetzung dieser Vereinbarung zu unterstützen. 5. Der Rat unterstreicht die Bedeutung der nationalen Aussöhnung und begrüßt die Initiativen aller Parteien um deren Verwirklichung, darunter die 15-Punkte-Erklärung des irakischen politischen Ausschusses für nationale Sicherheit. Die EU fordert alle Parteien dazu auf, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken und so auf die Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit und der nationalen Aussöhnung hinzuwirken. 6. Der Rat begrüßt die politische Einigung darüber, noch vor Ende des Jahres 2008 Provinzwahlen abzuhalten, und appelliert eindringlich an die Regierung Iraks und den Rat der Repräsentanten, die notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen und die Mittel zur Durchführung dieser Wahlen bereitzustellen. Er ruft ebenfalls nachdrücklich zu einer Einigung über das Gesetz über Kohlenwasserstoff auf, was ein weiterer wichtiger Beitrag zur nationalen Aussöhnung wäre. Er äußert die große Hoffnung, dass der Ausschuss zur Überarbeitung der Verfassung zu einer Lösung der noch offenen Fragen beitragen kann. Er begrüßt, dass die politischen Führer Iraks für eine Regierung der nationalen Einheit eintreten, was weitere Fortschritte beim Legislativ- und Reformprogramm ermöglichen wird. Der Rat würdigt die Bemühungen der Vereinten Nationen und anderer Akteure, Fragen im Zusammenhang mit den strittigen Grenzen im Inland zu lösen. 7. Der Rat weist darauf hin, dass die weitere Verbesserung der Sicherheitslage in Irak im Mittelpunkt der Bemühungen der Regierung Iraks um den Aufbau eines stabilen und prosperierenden Staates stehen muss. Er verurteilt sämtliche terroristischen Handlungen in Irak in all ihren Formen und fordert die unverzügliche Einstellung solcher Handlungen. Er unterstützt die Regierung Iraks in ihren verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung von Terrorismus und religiös motivierten Gewalttaten sowie zur Entwaffnung von Milizen. 8. Der Rat äußert seine Besorgnis angesichts der Lage der irakischen Vertriebenen innerhalb Iraks sowie der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern, insbesondere in Jordanien und Syrien. Der Rat erinnert daran, dass für die Regierung Iraks und die internationale Gemeinschaft entsprechend den Vereinbarungen der erweiterten Ministerkonferenzen der Nachbarländer von Irak die Verpflichtung besteht, die irakischen Vertriebenen innerhalb Iraks und die irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern zu schützen und ihnen zu helfen, indem ihren unmittelbaren und absehbaren Bedürfnissen Rechnung getragen und für ihre Sicherheit gesorgt wird. Er appelliert eindringlich an die Regierung Iraks, ihre Mittel zur Unterstützung der Nachbarländer einzusetzen, so dass diese die zusätzliche Belastung durch irakische Flüchtlinge bewältigen können. 9868/08 (Presse 141) 21 DE 26.-27.V.2008 9. Der Rat äußert sich besorgt über die Menschenrechtslage in Irak und unterstützt die Arbeiten der UNAMI in diesem Bereich. Der Rat bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Regierung Iraks die Menschenrechte aller Iraker schützt und fördert, wobei sie besonders schutzbedürftigen Gruppen, wie Kindern, Frauen und Personen, die religiösen oder ethnischen Minderheiten angehören, besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen muss. Die verstärkte Achtung der Menschenrechte ist eine Grundvoraussetzung, um die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen des Landes herbeizuführen und die Sicherheitslage nachhaltig zu verbessern. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte in Irak wird auch durch die allgemeine Festigung der Rechtsstaatlichkeit entscheidend vorangebracht, unter anderem indem die Neutralität und Einbeziehung des irakischen Justizwesens und der Sicherheitskräfte gewährleistet werden. Der Rat ruft die Regierung Iraks auf, die Anwendung der Todesstrafe auszusetzen, um so einen Schritt in Richtung auf ihre Abschaffung zu machen. 10. Der Rat erinnert an sein starkes Engagement für Irak, wie dies in den vom Rat (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 19./20. November 2007 festgelegten Prioritäten für die künftige Unterstützung für Irak zum Ausdruck kommt. Angesichts der seit 2003 von der Europäischen Gemeinschaft bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 829 Mio. EUR für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe, der zusätzlichen umfangreichen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und des Internationalen Wiederaufbaufonds für Irak hält die EU Folgendes fest: – sie sagt weitere Unterstützung für grundlegende Dienstleistungen und zur Stärkung der irakischen Institutionen und Kapazitäten zu, um die eigenen Kräfte Iraks zu mobilisieren; – sie begrüßt die entscheidenden Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und bekundet ihre Entschlossenheit, diese Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen und damit eine erste vertragliche Beziehung zwischen der EU und Irak zu schaffen; – sie strebt eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Energie im beiderseitigen Interesse von EU und Irak an; – sie verweist auf die beträchtliche diplomatische Präsenz der EU in Bagdad, unter anderem der EG-Delegation, und bringt ihre Absicht zum Ausdruck, die Präsenz der EU noch weiter auszubauen; – sie sieht einer Vertiefung des derzeitigen politischen Dialogs mit Irak auf Ebene der Minister und der hohen Beamten erwartungsvoll entgegen; dies kann unter anderem im Rahmen regelmäßiger Treffen und auf der Grundlage des beiderseitigen Wunsches, diesen Dialog auszubauen, geschehen; 9868/08 (Presse 141) 22 DE 26.-27.V.2008 – sie unterstreicht, wie wichtig es ist, dass ein Rechtsstaatssystem und eine Kultur der Achtung der Menschenrechte aufgebaut werden; ferner begrüßt sie das Programm der Kommission zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz und hebt die wichtige Rolle hervor, die EUJUST LEX in diesem Zusammenhang spielt; – sie unterstreicht, dass sie bereit ist, Möglichkeiten zu prüfen, wie auf dem beträchtlichen Beitrag von EUJUST LEX nach Ablauf des Mandats dieser Mission aufgebaut werden kann; – sie wird nach Möglichkeiten suchen, wie dem Sekretariat der internationalen Vereinbarung "Irak Compact" weitere Unterstützung durch Experten geleistet werden kann; – sie akzeptiert, einschließlich der Kommission, die Einladung, an den drei Arbeitsgruppen der erweiterten Ministerkonferenz der Nachbarländer von Irak "Flüchtlinge", "Energie" und "Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Sicherheit" teilzunehmen; – sie sagt zu, weitere Beiträge zur Linderung der humanitären Lage der irakischen Vertriebenen innerhalb Iraks sowie der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern, insbesondere in Jordanien und Syrien, zu leisten; – sie begrüßt die Unterstützung, die bereits aus dem Gemeinschaftshaushalt für die Vorbereitungen der Kommunalwahlen bereitgestellt wurden, die vor Ende des Jahres stattfinden sollen." 9868/08 (Presse 141) 23 DE 26.-27.V.2008 EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK Der Rat hat Erläuterungen der polnischen und der schwedischen Delegation zu Vorschlägen für eine Partnerschaft mit Osteuropa gehört. Dies schließt an die Aussprache des Europäischen Rates auf seiner Tagung im März über den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum und über die Notwendigkeit, die östliche Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu stärken. Der Europäische Rat wird sich auf seiner Tagung im Juni weiter mit dieser Frage befassen. 9868/08 (Presse 141) 24 DE 26.-27.V.2008 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK Der Rat hat in Anwesenheit der Verteidigungsminister seine halbjährliche Überprüfung der Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durchgeführt. Die Verteidigungsminister erörterten dabei Missionen und Operationen der ESVP, insbesondere die militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (EUFOR Althea), die EU-Operationen in Afrika (die militärische Operation EUFOR Tchad/RCA sowie die Missionen EUSEC RD Congo und EU SSR Guinea Bissau), ferner das Thema Fähigkeiten – einschließlich der Gefechtsverbände –, Fragen der Europäischen Verteidigungsagentur und die Zusammenarbeit mit Partnern, unter anderem die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen sowie der NATO. In einer gemeinsamen Sitzung mit den Außenministern führten sie Beratungen über Afghanistan und Kinder in bewaffneten Konflikten. 9868/08 (Presse 141) 25 DE 26.-27.V.2008 AFGHANISTAN – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen zu Afghanistan angenommen: "1. Mit Blick auf die Internationale Konferenz zur Unterstützung von Afghanistan, die am 12. uni 2008 in Paris stattfinden wird, und eingedenk der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Afghanistan vom Dezember 2006 und der nachfolgenden Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) seit Februar 2007 betont der Rat die kontinuierliche Zusage der EU, die Bevölkerung und Regierung Afghanistans langfristig zu unterstützen. Die EU verfolgt in Afghanistan das zentrale Ziel, die Regierung bei der Schaffung eines nachhaltigen und funktionierenden Staates, der Sicherheit bietet, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte achtet sowie Entwicklung fördert, zu unterstützen. 2. Der Rat begrüßt die bedeutenden Fortschritte, die durch gemeinsame Anstrengungen der Regierung und Bevölkerung Afghanistans und der internationalen Gemeinschaft insbesondere beim Aufbau politischer Institutionen sowie im Gesundheits- und Bildungswesens erzielt wurden. 3. Der Rat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass insbesondere in den Bereichen Entwicklung und Staatsführung noch Probleme zu lösen sind und dass hierbei hauptsächlich Korruption und Unsicherheit – wobei in beiden Fällen Drogen eine Rolle spielen – die Faktoren sind, die auch weiterhin das Funktionieren der afghanischen Regierung untergraben. Die Regierung und die internationale Gemeinschaft müssen sich mit diesen Problemen im Rahmen des "Afghanistan Compact" beschäftigen. 4. Der Rat begrüßt daher die Möglichkeit, auf der Pariser Konferenz eine Bestandsaufnahme der Fortschritte in Afghanistan vornehmen zu können, und möchte den Schwerpunkt auf die folgenden Bereiche legen. 5. Der Rat fordert die Regierung Afghanistans auf, größere Verantwortung für Wiederaufbau und Entwicklung zu übernehmen. Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass möglichst viel Unterstützung zur Förderung der Regierung über Treuhandfonds, die von mehreren Geldgebern finanziert werden, oder Budgethilfe mit entsprechender Berücksichtigung der Aufnahmekapazität erfolgen sollte. 9868/08 (Presse 141) 26 DE 26.-27.V.2008 6. Der Rat betont, dass erhöhte Eigenverantwortung auch mit Rechenschaftspflicht einhergehen sollte. Es müssen dringend Fortschritte bei der Erreichung der im Afghanistan Compact festgelegten Richtziele erzielt werden, insbesondere durch: a) Umsetzung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die die Einstellung kompetenter und glaubwürdiger Fachleute im öffentlichen Dienst aufgrund nachweisbarer Leistungen und die Einrichtung einer effektiveren, verantwortlicheren und transparenteren Verwaltung auf allen Ebenen der Regierung umfasst; hierzu gehört auch, dass für die ordnungsgemäße Funktionsweise eines unabhängigen Mechanismus für die Besetzung hochrangiger Ämter, wie dies im Compact vereinbart wurde, gesorgt wird; b) Stärkung der Ressourcen und Autorität nachgeordneter Regierungsstrukturen durch Inanspruchnahme erfolgreicher nationaler Programme und über die unabhängige Direktion für die lokale Verwaltung; c) Umsetzung der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie unter der Leitung der afghanischen Regierung; dies umfasst auch die Umsetzung einer wirksamen Strategie betreffend die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum. 7. Ferner wird die EU gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die Strategie für die nationale Entwicklung Afghanistans sowie die Umsetzung der hierin dargelegten Prioritäten im Einklang mit der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe uneingeschränkt unterstützen. 8. Der Rat betont ferner die Bedeutung eines einheitlichen Vorgehens der internationalen Gemeinschaft bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele; dieses muss in voller Abstimmung mit der Regierung Afghanistans und unter Gewährleistung der Kohärenz zwischen militärischer und ziviler Dimension erfolgen. In diesem Zusammenhang ruft der Rat zu einer Stärkung der Kapazität der UNAMA auf, auch durch Unterstützung der Bemühungen, die auf die Ausweitung ihrer Präsenz im Land, insbesondere im Süden und im Westen, abzielen. Der Rat tritt für eine stärkere Rolle des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs Kai Eide bei der Koordinierung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ein und betont die Synergie zwischen UNAMA, EU und ISAF im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele. 9868/08 (Presse 141) 27 DE 26.-27.V.2008 9. Die Rat weist darauf hin, dass die Förderung der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Medienfreiheit, und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu den grundlegenden Verantwortlichkeiten der afghanischen Regierung gehören, die die Funktionsweise ihrer betreffenden Institutionen und die Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte uneingeschränkt fördern sollte. Die Abschaffung der Todesstrafe in Afghanistan sollte auch uneingeschränkte Unterstützung finden. Als erster Schritt sollte das De-facto-Moratorium zur Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt werden. 10. Der Rat weist auf die Bedeutung des demokratischen Prozesses in Afghanistan hin, insbesondere im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen 2009 und die Parlamentswahlen 2010. Die EU ist bereit, die Vorbereitungen für die Wahlen zu unterstützen. Der Rat betont auch, wie wichtig eine klar definierte und von Afghanistan geführte Politik der ausgestreckten Hand ist. 11. Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind weiterhin von zentraler Bedeutung für die Erzielung von Fortschritten in Afghanistan. Fehlende Sicherheit in Teilen des Landes wird verstärkt durch schwache Justiz- und Strafverfolgungsorgane. Der Rat weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Afghanistan durch Gemeinschaftsprogramme dabei unterstützt wird, über eine Reform des Justizwesens die Rechtsstaatlichkeit voranzutreiben. Die EU hebt hervor, dass ein kohärentes Vorgehen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit erforderlich ist, insbesondere eine Verknüpfung zwischen den Gemeinschaftsprogrammen zur Justizreform und den Tätigkeiten im Polizeibereich. 12. Der Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, mit der EU-Polizeimission in Afghanistan (EUPOL Afghanistan) einen beträchtlichen Beitrag zur Polizeireform zu leisten; hierbei wird die afghanische Eigenverantwortung geachtet und eng mit anderen internationalen Akteuren, insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika, zusammengearbeitet. EUPOL Afghanistan hat Fortschritte bei der Durchführung ihres Mandats erzielt und ist nun im ganzen Land im Einsatz; der Abschluss der Entsendung der Mission ist für Juni 2008 geplant. In diesem Zusammenhang möchte der Rat auch die Beiträge von Drittländern zu EUPOL Afghanistan begrüßen. 13. Angesichts des Umfangs der Aufgabe verpflichtet sich die EU, ihre Anstrengungen im Rahmen von EUPOL Afghanistan beträchtlich zu erhöhen und anzustreben, die Zahl der Experten, die im Rahmen der Mission tätig sind, im Vergleich zur ursprünglichen Zahl zu verdoppeln. Eine derartige Erhöhung des Umfangs der Mission würde eine bedeutende zusätzliche Kapazität für Schlüsselfragen der Polizeireform liefern. Aufgrund des operativen Umfelds, das viele Herausforderungen in sich birgt, sind gründliche Vorbereitung, rechtzeitige Planung, volle Einsatzfähigkeit von Anfang an und ein kontinuierlicher Beitrag von hoch qualifiziertem Personal von wesentlicher Bedeutung. 9868/08 (Presse 141) 28 DE 26.-27.V.2008 14. Der Rat erkennt an, wie wichtig die Arbeit des Internationalen Polizeikoordinierungsausschusses an einer einheitlichen und integrierten Vision der afghanischen Polizei ist, der höchste Priorität eingeräumt werden sollte. 15. Der Rat vertritt die Auffassung, dass gute Beziehungen zu den Nachbarländern ein Schlüsselelement für die Stabilität in Afghanistan sind, insbesondere angesichts der Vielschichtigkeit von Themen wie z.B. Drogen. Der Rat unterstützt daher weiterhin Bemühungen, die der Verbesserung der Beziehungen zwischen Afghanistan und seinen Nachbarn und der vollständigen Integration des Landes in regionale Strukturen dienen." 9868/08 (Presse 141) 29 DE 26.-27.V.2008 KINDER IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN Der Rat hat im Anschluss an Erläuterungen des Vorsitzes eine Studie über von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder gewürdigt. Er billigte die allgemeine Überprüfung der Durchführung der Checkliste für die Integration des Schutzes der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder in die ESVP-Operationen und betonte das Ziel, die Durchführung vor Ort weiter zu verbessern. Die überarbeitete Checkliste enthält wesentliche Verbesserungen auf der Grundlage einer ausführlichen Erhebung über die bestehenden Praktiken in den Missionsgebieten; die Verbesserungen betreffen insbesondere die Erarbeitung der Definition des Schutzes von Kindern, die spezifische Schulung zu von bewaffneten Konflikten betroffenen Kindern, Überwachung und Berichterstattung, eine bessere Sichtbarkeit und Sensibilisierung, die Möglichkeit, über spezifische Fachkenntnisse vor Ort zu verfügen, und die Verbesserung der Kommunikation der Experten zwischen den Missionen bzw. Operationen und Brüssel. 9868/08 (Presse 141) 30 DE 26.-27.V.2008 EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen zum Gesamtbereich der ESVP angenommen (Dok. 9841/08): "I. ESVP-Missionen und -Operationen Westliche Balkanstaaten Operation ALTHEA 1. Der Rat bekräftigt, dass die EU weiterhin an ihrem aktiven Engagement in Bosnien und Herzegowina festhält, unter anderem durch die Operation ALTHEA, und dass die EU-geführte Militärpräsenz als Teil des Gesamtengagements der EU in diesem Land so lange wie nötig aufrechterhalten wird. Der Rat würdigt den positiven Beitrag der Einsatzkräfte zu einem sicheren und geschützten Umfeld in Bosnien und Herzegowina. Die Sicherheitslage ist nach wie vor stabil, und die EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR) vermitteln weiterhin ein Sicherheitsgefühl und sind weiterhin bereit, auf eventuelle Sicherheitsherausforderungen im gesamten Land zu reagieren. 2. Der Rat würdigt zudem den Beitrag, den die EUFOR zusammen mit anderen Formen des EU-Engagements weiterhin zu den internationalen Bemühungen um eine Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Bosnien und Herzegowina leisten. 3. Nach der erfolgreichen Umgestaltung der Operation ALTHEA in Bosnien und Herzegowina im Jahr 2007 umfasst die EUFOR eine etwa 2500 Mann starke Truppe vor Ort, die von Reservekräften außerhalb des Einsatzgebiets unterstützt wird. Die Operation konzentriert sich nach wie vor auf die Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten Umfelds und die Übertragung von Aufgaben des gemeinsamen militärischen Handelns (Joint Military Affairs – JMA) an die zuständigen nationalen Behörden. Komponenten der Europäischen Gendarmerietruppe beteiligen sich seit November 2007 erfolgreich an der Integrierten Polizeieinheit der EUFOR. 4. Zu den Prioritäten gehört nach wie vor ein kohärentes Handeln der EU in Bosnien und Herzegowina, in das alle EU-Akteure EU, einschließlich Kommission und EU-Missionsleiter, einbezogen sind. Der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte, der EU-Sonderbeauftragte und der Leiter der EUPM konsultieren einander weiterhin regelmäßig, bevor sie tätig werden. Die EUFOR unterhält ebenfalls enge Arbeitsbeziehungen zu anderen internationalen Akteuren, auch in operativen Fragen. Was die Operation ALTHEA betrifft, verläuft die Zusammenarbeit mit der NATO weiterhin reibungslos und effizient. 9868/08 (Presse 141) 31 DE 26.-27.V.2008 EUPM in Bosnien und Herzegowina 5. Der Rat begrüßt die Verabschiedung der Gesetze zur Polizeireform und unterstützt die Bemühungen der EUPM, den Behörden von Bosnien und Herzegowina beim Durchführen dieser Gesetze behilflich zu sein. Der Rat nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die die Behörden von Bosnien und Herzegowina – mit operativer Unterstützung durch die EUPM – bei der Bekämpfung der schwerwiegendsten Formen der Kriminalität erreicht haben. Der Rat begrüßt die Bemühungen der EUPM, die Koordinierung der Arbeit von Polizei und Justiz in Bosnien-Herzegowina zu verbessern, um so ein effizientes System der Strafrechtspflege und ein landesweit abgestimmtes Konzept für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu erreichen. EULEX KOSOVO 6. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007, in denen hervorgehoben wird, dass die EU bereit ist, bei der Stärkung der Stabilität in der Region eine führende Rolle zu übernehmen, begrüßt der Rat die Vorbereitungen für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) und die derzeit laufende Entsendung des Missionspersonals. Der Rat würdigt die Arbeit des EU-Planungsteams für Kosovo (EUPT Kosovo), dessen Mandat bis zum 14. Juni 2008 verlängert wurde. Naher Osten EUBAM Rafah 7. Der Rat bekräftigt das Engagement und die Bereitschaft der EU, die Mission am Grenzübergang Rafah wieder einzusetzen, sobald die Bedingungen dies erlauben. Seit Schließung des Grenzübergangs Rafah hat die EU BAM Rafah ihre Einsatzfähigkeit weiterhin aufrecht erhalten. Der Rat hat beschlossen, das Mandat der Mission um weitere sechs Monate bis zum 24. November 2008 zu verlängern. EUPOL COPPS 8. Die Mission EUPOL COPPS hat ihre Bemühungen um Unterstützung der palästinensischen Zivilpolizei fortgeführt. Sie unterstützt die Umsetzung des Entwicklungsplans für die palästinensische Zivilpolizei, unter anderem durch Schulung der palästinensischen Polizei und durch Vermittlung und Koordinierung der Beschaffung von Ausrüstungen in enger Abstimmung mit den Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft. Der Rat ist ferner übereingekommen, die Tätigkeit der EUPOL COPPS auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, einschließlich Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug, auszudehnen. 9868/08 (Presse 141) 32 DE 26.-27.V.2008 EUJUST LEX 9. Die EU trägt mit ihrer integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission (EUJUST LEX) zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung der Menschenrechte in Irak bei, indem sie Führungskräften der irakischen Polizei-, Justiz- und Strafvollzugsbehörden Lehrgänge und Berufspraktika in den EU-Mitgliedstaaten anbietet. Der Rat begrüßt, dass der Einsatz von EUJUST LEX in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den irakischen Behörden und den internationalen Gremien bis zum 30. Juni 2009 fortgesetzt wird. Afrika EUFOR Tchad/RCA 10. Der Rat bekräftigt, dass es dringend erforderlich ist, die Zivilbevölkerung zu schützen und die humanitäre Lage in der gesamten Region zu verbessern. Der Rat bekräftigt, dass er voll und ganz entschlossen ist, zur Umsetzung der Resolution 1778 (2007) des VN-Sicherheitsrats beizutragen, mit der in der Republik Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik die Einrichtung einer multidimensionalen Präsenz bewilligt wird, deren militärische Komponente von der EU gestellt wird. Nach Maßgabe dieser Resolution führt die EU derzeit die militärische Überbrückungsoperation EUFOR Tchad/RCA durch, die zwölf Monate – gerechnet ab der Erklärung der ersten Einsatzfähigkeit (IOC) am 15. März 2008 – dauern wird. Die volle Einsatzfähigkeit (FOC) soll vor Ende Juni 2008 erreicht sein; die Verlegung der EUFOR verläuft planmäßig. Das Mandat der EUFOR besteht darin, zum Schutz gefährdeter Zivilbevölkerung – insbesondere der Vertriebenen und der Flüchtlinge – beizutragen, humanitäre Hilfeleistungen zu erleichtern und die Bewegungsfreiheit des humanitären Hilfspersonals zu verbessern sowie zum Schutz des Personals, der Einrichtungen, Anlagen und Ausrüstung der VN beizutragen. Die EUFOR Tchad/RCA wird ihrem Mandat entsprechend neutral, unparteiisch und unabhängig auftreten. Der Rat sieht der in der Resolution 1778(2007) des VN-Sicherheitsrates vorgesehenen Halbzeitüberprüfung und dem Bericht über die Folgeregelungen für den vom VN-Sicherheitsrat auf ein Jahr begrenzten Einsatz von EUFOR Tchad/RCA mit Interesse entgegen. Der Rat betont, dass die diesbezüglichen Vorbereitungsarbeiten frühzeitig aufgenommen werden müssen. 9868/08 (Presse 141) 33 DE 26.-27.V.2008 11. Es laufen Verhandlungen mit verschiedenen Drittländern, die ihre Bereitschaft zu Beiträgen zu der Operation gezeigt haben. Mit Russland und Albanien, die ein formelles Angebot gemacht haben, laufen Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens bzw. steht der Abschluss eines Abkommens bevor. Die nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedstaaten und andere Länder, die der EU beitreten wollen, werden regelmäßig über die Entwicklung der Operation unterrichtet. 12. Die Entsendung der EUFOR Tchad/RCA ist ein wichtiger EU-Beitrag zu den internationalen Bemühungen, der zusammen mit der VN-Mission MINURCAT in der Republik Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik und in Abstimmung mit der AU/VNHybridmission (UNAMID) in Darfur dazu beitragen soll, eine Lösung für den Konflikt in der Region und seine verheerenden Auswirkungen auf die humanitäre Situation herbeizuführen. In diesem Zusammenhang fordert der Rat die Regierung von Sudan nachdrücklich auf, eine zügige Verlegung der UNAMID zu erleichtern. Die EU wird seine enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere mit den VN und der AU, fortsetzen. 13. Die EUFOR ist Teil der vielgestaltigen Unterstützung der EU für die Region. Die EG und die Mitgliedstaaten setzen ihre laufende Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe fort. Die EU wird einen alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialogprozess unterstützen, um mitzuhelfen, die erforderlichen Bedingungen für die Durchführung freier und transparenter Wahlen zu schaffen. 14. Angesichts der grenzüberschreitenden Aktivitäten bewaffneter Gruppen fordert der Rat die Regierungen von Sudan und Tschad auf, ihre Beziehungen zu verbessern und die Unterstützung und Ausrüstung dieser Gruppen unverzüglich einzustellen. Er ruft die Länder der Region auf, zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat das Abkommen von Dakar vom 13. März, das durch Vermittlung des senegalesischen Präsidenten Wade zustande kam und von den Präsidenten Tschads und Sudans in dem Bestreben unterzeichnet wurde, die Streitigkeiten zwischen ihnen effektiv beizulegen; der Rat nimmt insbesondere die in dem Abkommen enthaltenen Umsetzungsmechanismen zur Kenntnis, die regelmäßige Sitzungen auf hoher Ebene vorsehen, an denen nicht nur Regierungsvertreter von Tschad und Sudan, sondern auch von Libyen, Kongo-Brazzaville, Senegal, Gabun und Eritrea teilnahmen werden. Ein fortwährender Druck der internationalen Gemeinschaft auf die betreffenden Parteien wird von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige und erfolgreiche Umsetzung des Abkommens sein. 9868/08 (Presse 141) 34 DE 26.-27.V.2008 EUSEC RD Congo 15. Der Rat unterstützt die derzeitigen Bemühungen um die Wiederaufnahme des Prozesses der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) als Teil der Gesamtbemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität in der Demokratischen Republik Kongo. Der Rat bedauert die fortgesetzten Gewalttaten gegen Frauen im Osten des Landes und hat sich diesbezüglich für eine stärkere Einbeziehung der MONUC ausgesprochen, damit gegen die Übergriffe bewaffneter Gruppen schlagkräftig vorgegangen werden kann. Der Rat äußert seine Besorgnis über die zunehmende Rekrutierung von Kindersoldaten durch bewaffnete Gruppen im Osten der DR Kongo und unterstreicht, dass alle Akteure vor Ort dieses Problem vorrangig angehen müssen. 16. Die Reform des Sicherheitssektors (SSR) ist nach wie vor erforderlich, um in der DR Kongo nachhaltige Stabilität zu erreichen. Hierzu ist die Fortsetzung der Arbeiten und eine weiterhin enge Abstimmung der ESVP-Missionen (EUSEC RD Congo und EUPOL RD Congo) und der Tätigkeiten der Gemeinschaft von großer Bedeutung. Die weitere Stabilisierung der DR Kongo ist einer der wichtigsten Faktoren für den Frieden in der gesamten Region der Großen Seen. Was die Reform des Verteidigungssektors anbelangt, so unterstreicht der Rat seine Bereitschaft, über die EUSEC RD Congo weiterhin nachhaltige Reformen zu unterstützen, bei denen die Schlüsselprinzipien der verantwortungsvollen Staatsführung und die Menschenrechte gewahrt werden. 17. Der Rat hebt die praktischen Maßnahmen der EUSEC RD Congo hervor, u. a. die fortgesetzte Erfassung des Personalbestands der Streitkräfte mit biometrischen Mitteln sowie das Zahlungskettenprojekt, mit dem greifbare Fortschritte erzielte wurden, insbesondere eine verbesserte Auszahlung des erhöhten Solds an das Militär. Eine schrittweise Übertragung der Verantwortung an die kongolesische Verwaltung zählt nunmehr zu den Zielen, die bis Juni 2009 zu erreichen sind. 18. Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass alle Akteure ihren Verpflichtungen gemäß der Konferenz von Goma und dem Kommuniqué von Nairobi in jeder Hinsicht nachkommen. Der derzeitige Friedensprozess bietet eine Chance zu dauerhafter Stabilität, wodurch die Regierung sich auf die langfristigen Reformen konzentrieren kann. Von entscheidender Bedeutung ist ein eingehender Dialog mit dem kongolesischen Volk und den kongolesischen Behörden, damit eine stärkere nationale Eigenverantwortung für den Reformprozess gefördert wird. Eine koordinierte Unterstützung vonseiten der EU-Mitgliedstaaten wird zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen. Der Rat würdigt die Bemühungen, die der EU-Sonderbeauftragte für die Region der Großen Seen unternommen hat, um den kongolesischen Parteien die erforderliche Unterstützung für die unbeirrbare Weiterverfolgung des Goma-Prozesses zu leisten, sowie sein Eintreten für Folgemaßnahmen zum Kommuniqué von Nairobi. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat daran, dass die Mission EUSEC RD Congo den Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen in seinen Bemühungen, diese Prozesse auf Kurs zu halten, unterstützt hat. 9868/08 (Presse 141) 35 DE 26.-27.V.2008 EUPOL RD Congo 19. Der Rat begrüßt die Ergebnisse, die von der Mission EUPOL RD Congo bei der Unterstützung der Reform der kongolesischen Polizei erreicht wurden, sowie das Zusammenwirken der Polizei mit der Justiz und hierbei insbesondere die Operationalisierung des Koordinierungsmechanismus durch den begleitenden Ausschuss für die Polizeireform (Comité de Suivi de la Réforme de la Police – CSRP). Ferner würdigt der Rat den Beitrag der Mission zu den Gesamtbemühungen der EU um eine Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR) in der DR Kongo und nimmt zur Kenntnis, dass die Vorbereitungen für die Verlängerung der Mission EUPOL RD Congo um ein weiteres Jahr, einschließlich der Entsendung eines begrenzten Kontingents in den Osten der DR Kongo, zur Förderung des Stabilisierungsprozesses angelaufen sind. EUSSR Guinea Bissau 20. Der Rat nimmt die Entsendung eines Vorauskommandos nach Guinea-Bissau zur Vorbereitung der Einleitung der Mission EU SSR GUINEA-BISSAU im Juni zur Kenntnis. Der Rat unterstreicht den umfassenden Charakter der Mission, die mit ihren polizeilichen, justiziellen und militärischen Komponenten zur Reform des Sicherheitssektors beitragen soll. Die EU SSR GUINEA-BISSAU wird die lokalen Behörden bei der Reform des Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau unterstützen und beraten, um – in enger Zusammenarbeit mit anderen europäischen, internationalen und bilateralen Akteuren – zur Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung der nationalen Sicherheitsstrategie beizutragen und so das spätere Engagement der Geber zu erleichtern. Asien EUPOL AFGHANISTAN 21. Der Rat würdigt die Fortschritte, die von EUPOL AFGHANISTAN bei der Umsetzung ihres Mandats und ihrem Einsatz im gesamten Land erzielt worden sind. Die Mission hat die Bemühungen der afghanischen Regierung um die Reformierung und Verstärkung der Polizei und ganz allgemein der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan in enger Abstimmung mit ihren wichtigsten internationalen Partnern unterstützt. 22. In Bezug auf EUPOL AFGHANISTAN verweist der Rat auf die am 26. Mai 2008 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Afghanistan. 9868/08 (Presse 141) 36 DE 26.-27.V.2008 II. Fähigkeiten Zivile Fähigkeiten 23. In dem Maße, wie die zivile Krisenbewältigung an Umfang zunimmt, gewinnt auch die Weiterentwicklung und Konsolidierung der fraglichen zivilen Fähigkeiten immer mehr an Bedeutung. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des neuen Zivilen Planziels 2010 mit der Erstellung eines neuen gemeinsamen illustrativen Pilotszenarios begonnen hat, welches die Weiterentwicklung sowohl der zivilen als auch der militärischen Fähigkeiten im Rahmen der ESVP unterstützen und gleichzeitig den der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Fähigkeiten Rechnung tragen soll. Der Rat betont, dass bei der Weiterentwicklung der Fähigkeitenplanung im Rahmen des Zivilen Planziels 2010 den Synergien zwischen den zivilen und militärischen Aspekten der ESVP sowie zwischen der ESVP und den Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft besonderes Augenmerk gelten muss. 24. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Entwicklung einer systematischen Handhabung der Humanressourcen begonnen wurde, damit anhand klarer Vorgaben das qualifizierteste Personal eingestellt und vorgehalten werden kann und somit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung größtmögliche Erfolge erzielt werden können. Militärische Fähigkeiten 25. Der Rat begrüßt die anhaltenden Fortschritte bei der Entwicklung der militärischen Fähigkeiten der EU. 26. Der Rat stellt fest, dass entsprechend den Empfehlungen des Fortschrittskatalogs 2007 auf der Grundlage der Ergebnisse der Ersten Orientierung zusätzliche Informationen eingeholt und im Lichte festgestellter Fähigkeitslücken analysiert wurden, um die Ersten Prioritäten für die Behebung von Fähigkeitsdefiziten festlegen zu können. 27. Der Rat bestärkt die Mitgliedstaaten darin, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die ermittelten Fähigkeitslücken insbesondere im Bereich des Schutzes der eigenen Kräfte, der Verlegefähigkeit und der Informationsüberlegenheit zu schließen, u. a. indem sie Kooperationsmöglichkeiten zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU optimal ausschöpfen, und ruft die Europäische Verteidigungsagentur auf, sich in enger Zusammenarbeit mit dem EU-Militärausschuss weiterhin aktiv an der Entwicklung der Fähigkeiten zu beteiligen. 9868/08 (Presse 141) 37 DE 26.-27.V.2008 28. Der Rat begrüßt die Fortschritte bei der Aufstellung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung (CDP), den die beteiligten Mitgliedstaaten derzeit über die Europäische Verteidigungsagentur und den EUMC in aktiver und effizienter Zusammenarbeit ausarbeiten. Der Rat legt den Mitgliedstaaten nahe, den CDP, dessen erste Tranche von durchführbaren Schlussfolgerungen dem EDA-Lenkungsausschuss im Juli vorgelegt werden wird, als Orientierungshilfe für ihre Anstrengungen zur Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten heranzuziehen. 29. Der Rat hat beschlossen, den Europäischen Aktionsplan zu den Fähigkeiten (ECAP) abzuschließen. Er erwartet, über die Folgemaßnahmen zu den Fragen informiert zu werden, die die ehemaligen ECAP-Projektgruppen "Spezialeinsatzkräfte", "Hauptquartiere" und "Luftund Flugkörperabwehr" in ihren Schlussberichten hervorgehoben haben. 30. Der Rat nimmt Kenntnis von den Arbeiten zu den Anforderungen an den Informationsaustausch (IER), die der Festlegung der operativen Anforderungen an den Informationsaustausch zwischen allen – militärischen und zivilen – Einheiten, die bei ESVP-Operationen zusammenwirken könnten, dienen. Diese Arbeiten umfassen auch die Erstellung so genannter "Vignetten" (Merkblätter) zu militärischen und zivilen Operationen, wie sie in der überarbeiteten Fassung der Allgemeinen Übersicht und des Fahrplans festgelegt und vom PSK im Dezember 2007 zur Kenntnis genommen worden sind. Der Rat erwartet die Verwirklichung weiterer Schritte entsprechend der IER-Methode. 31. Der Rat stellt fest, dass die Arbeiten zu den IER in enger Abstimmung mit den Arbeiten zur netzwerkgestützten Fähigkeit (NEC) der ESVP durchgeführt werden. Krisenreaktion 32. Der Rat stellt fest, dass die Überarbeitung des militärischen Krisenreaktionskonzepts der EU nunmehr im Gange ist, und sieht weiteren Arbeiten im Rahmen dieser bis Jahresende abzuschließenden Überarbeitung erwartungsvoll entgegen. Der Rat begrüßt die Fortschritte bei der Umsetzung der Krisenreaktionskonzepte der Seestreitkräfte und der Luftstreitkräfte, die jeweils im November und Dezember 2007 gebilligt worden waren. Hierzu zählt auch die im April 2008 veranstaltete erste Informationskonferenz zur Krisenreaktion der Seestreitkräfte (MarRRIC), auf der die Mitgliedstaaten ihre für das zweite Halbjahr 2008 zugesagten Mittel und Fähigkeiten sowie ihre indikativen Zusagen für das erste Halbjahr 2009 überprüften. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, dem EU-Militärstab im Hinblick auf die nächste für Oktober 2008 anberaumte MarRRIC-Konferenz weitere indikative Angaben zu liefern. 9868/08 (Presse 141) 38 DE 26.-27.V.2008 33. Der Rat begrüßt des Ergebnis der Konferenz zur Koordinierung der Gefechtsverbände (BGCC) vom 24. April, auf der die Mitgliedstaaten detaillierte Zusagen in Bezug auf die erforderlichen Gefechtsverband-Pakete bis zum zweiten Halbjahr 2009 abgegeben haben und weitere Pakete bis zum ersten Halbjahr 2011 zugesagt haben. Der Rat bestärkt beitragswillige Mitgliedstaaten nachdrücklich darin, auf der nächsten Konferenz zur Koordinierung der Gefechtsverbände im Oktober 2008 neue Angebote zu unterbreiten und insbesondere den noch offenen Zeitraum des zweiten Halbjahrs 2010 abzudecken. Der Rat erwartet die Erstellung eines Generischen Leitfadens zur Vorbereitung der Krisenreaktionskräfte, den die Mitgliedstaaten freiwillig heranziehen können, um ihre Vorbereitungsarbeiten für die Gefechtsverbände zu vereinfachen. Ausbau der Organisation des EUMS 34. Der Rat begrüßt die Arbeiten zur Umsetzung des vom Rat im Mai 2007 im Anschluss an die Ministerkonferenz von Wiesbaden angeforderten Berichts des Generalsekretärs/Hohen Vertreters über die Fähigkeit des EU-Militärstabs, im Falle EU-geführter Operationen die militärische Planung auf der strategischen Ebene durchzuführen. Diese Arbeiten haben zu einer vorläufigen Umstrukturierung des EUMS und einer begrenzten Überarbeitung seines Mandats und seiner Organisation geführt, wodurch die militärische Fähigkeit zur Durchführung der Frühplanung auf strategischer Ebene mit dem Ziel verbessert werden soll, die Mitgliedstaaten besser zu informieren und ihre Beschlussfassungsprozesse zu beschleunigen. Der Rat erinnert daran, dass er sobald wie möglich im Laufe des Jahres 2008 auf diese Frage zurückkommen wird, so auch auf den Bedarf an zusätzlichem Personal, und zwar ausgehend von einer Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der Umsetzung der Maßnahmen und Aktionen in Reaktion auf den Auftrag des Rates an den Generalsekretär/Hohen Vertreter. 35. Der Rat begrüßt die im März abgegebene Erklärung über die erste Einsatzfähigkeit der EU-Kapazität zur permanenten Lageüberwachung, die mit der Überwachung von ESVPOperationen befasst ist. Europäische Verteidigungsagentur 36. Der Rat nimmt den vom Leiter der Europäischen Verteidigungsagentur vorgelegten Tätigkeitsbericht zur Kenntnis und begrüßt die erzielten Fortschritte. 9868/08 (Presse 141) 39 DE 26.-27.V.2008 37. Der Rat begrüßt die nachstehende Fortschritte bei der Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Strategien: a) Ausarbeitung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung (CDP) in enger Zusammenarbeit mit der EU-Militärausschuss und dem EU-Militärstab, um dessen Erstfassung im Juli dieses Jahres dem Lenkungsausschuss in der Zusammensetzung der Direktoren für die Fähigkeiten zusammen mit der ersten Tranche von durchführbaren Schlussfolgerungen vorzulegen. In den vier Schwerpunktbereichen des CDP wurden gute Fortschritte erzielt. Die beiden Schwerpunktbereiche im Zuständigkeitsbereich des EUMilitärausschusses, nämlich Schwerpunktbereich A (EUMC-Vorgaben für die erste Prioritätensetzung zur Behebung der festgestellten Defizite) und Schwerpunktbereich D (Angabe festgestellter Mängel bei EU-geführten und nicht EU geführten Militäroperationen), sind abgeschlossen und wurden der EDA für CDP-Folgearbeiten übermittelt. In den beiden Schwerpunktbereichen, bei denen die Verteidigungsagentur federführend ist, sind Fortschritte bei der Ermittlung der potenziellen Fähigkeitentrends und -merkmale bis 2025 und darüber hinaus erzielt worden, und die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben den Input von potenziellen Kooperationsprojekten in die Datenbank der CDP-Projekte und -Initiativen mit ihren nationalen Projekten, Programmen und Initiativen in Bezug auf alle Parameter zur Entwicklung von Fähigkeiten beschleunigt. b) Umsetzung der Strategie für die verteidigungstechnologische und -industrielle Basis Europas (EDTIB), insbesondere mit Fortschritten bei der Ermittlung der in Europa zu entwickelnden oder zu erhaltenden industriellen Schlüsseltechnologien (der Lenkungsausschuss in der Zusammensetzung der Nationalen Rüstungsdirektoren (NAD) vereinbarte, dass die Arbeit sich zunächst auf die Flugsysteme der Zukunft konzentrieren wird) und Benennung von Kontaktstellen/nationalen Vertretern für Versorgungssicherheit. c) Entwicklung einer Europäischen Strategie für Verteidigungsforschung und technologie mit Fortschritten bei der Bestimmung der Schlüsseltechnologien und bei einer Reihe von neuen Instrumenten zur Steuerung der Tätigkeiten im Bereich Forschung und Technologie (F&T) und zur Verbesserung der Generation der Opt-inF&T-Projekte unter dem Dach der Europäischen Verteidigungsagentur. d) Entwicklung einer Europäischen Rüstungsstrategie, die den Umsetzungsprozess vom Fähigkeitenbedarf zum kooperativen Rüstungsprogramm beschreiben soll. Diese Strategie soll dem Lenkungsausschuss auf Ministerebene im November 2008 zur Billigung unterbreitet werden. 9868/08 (Presse 141) 40 DE 26.-27.V.2008 38. Der Rat bestärkt die Europäische Verteidigungsagentur, weiterhin ihren potenziellen Mehrwert bei spezifischen Ad-hoc-Kooperationsprojekten und -programmen zur Geltung zu bringen, um die europäische Zusammenarbeit zu verstärken und zu verbessern. Die aus dem CDP hervorgehenden Ergebnisse werden den beteiligten Mitgliedstaaten helfen, ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Fähigkeitenentwicklung kohärenter zu gestalten und besser abzustimmen. In diesem Zusammenhang sollte die EDA konkrete Projekte und Programme in die Wege leiten. 39. Der Rat begrüßt auch die Fortschritte bei folgenden Politiken und spezifischen Projekten und Initiativen: a) Positive Bewertung der Gesamtumsetzung der Regelung für die Beschaffung von Verteidigungsgütern, woraus hervorgeht, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten ihre Beschaffungspraktiken im Allgemeinen an die Bestimmungen des Verhaltenskodex angepasst haben. Der Rat unterstreicht, dass der Verhaltenskodex einen höheren Bekanntheitsgrad erhalten muss und dass im Rahmen der grenzüberschreitenden Zuschlagserteilung höherwertige Aufträge vergeben werden müssen und dass die grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu fördern sind. Der Rat begrüßt, dass Bulgarien sich am 23. April 2008 entschieden hat, der Regelung beizutreten, , womit die Zahl der Teilnehmerstaaten auf 25 gestiegen ist. Der Rat begrüßt auch, dass der Lenkungsausschuss die Teilnahme Norwegens an der Regelung gebilligt hat. b) Erfolgreiche Umsetzung des ersten gemeinsamen EDA-Investitionsprogramms für Forschungs- und Technologievorhaben im Verteidigungsbereich betreffend den Schutz der eigenen Kräfte, wobei die auf Vertragsbasis vergebenen Projekte lanciert wurden und weitere Ausschreibungen für Projekte laufen. c) Billigung eines weiteren gemeinsamen Investitionsprogramms für Forschungs- und Technologievorhaben im Verteidigungsbereich betreffend innovative Konzepte und neu entstehende Technologien. d) Einleitung von Tätigkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Hubschraubern für ESVP-Operationen: Ermittlung des Kooperationspotenzials derjenigen teilnehmenden Mitgliedstaaten, die dieselben Arten von Hubschraubern betreiben, um Programme zur Erhöhung der Verlegbarkeit zu lancieren, aufzustocken und/oder zu unterstützen; und Ermittlung der Möglichkeiten, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten Schulungs- und Wartungseinrichtungen für vorhandene und für neue Hubschrauber gemeinsam benutzen. 9868/08 (Presse 141) 41 DE 26.-27.V.2008 40. e) Vorarbeiten zur Umsetzung des Fahrplans für den Einsatz von unbemannten Flugkörpern im kontrollierten Luftraum, u. a. durch Billigung von vier prioritären Bereichen, in denen die im November 2007 vereinbarten zweckgebundenen Einnahmen von 6 Mio. EUR zur Verwendung kommen könnten. f) Fortschritte bei der Ausarbeitung des NEC-Konzepts, das vom Lenkungsausschuss in der Zusammensetzung der Direktoren für die Fähigkeiten zu erörtern sein wird (Juli 2008); im Anschluss daran wird der Generalsekretär/Hohe Vertreter über das weitere Vorgehen entscheiden und die Ratsgremien, einschließlich des PSK, mit der Prüfung des Konzepts befasst sein. g) Einsetzung eines Projekt-Teams, das tragfähige Geschäfts- und Betriebsmodelle für die Entwicklung einer europäischen Lufttransportflotte sowie deren jeweilige Durchführungsmodalitäten untersucht. h) Annahme von Regeln und Verfahren für Ad-hoc-Projekte und -Programme zur gegenseitigen Nutzung von staatlichen Testanlagen und gemeinsame Erprobung und Beurteilung zwecks Erhöhung von Transparenz und Interdependenzen in Europa auf diesem Gebiet. Der Rat begrüßt die Bemühungen um Synergien zwischen militärischen und zivilen Tätigkeiten, die die Agentur in Absprache und Abstimmung mit der Europäischen Kommission (in Bezug auf deren Forschungstätigkeiten), insbesondere in den Bereichen SDR, UAZ und Seeüberwachung, unternimmt." Die Schlussfolgerungen behandeln ferner Konfliktverhütung, strategische Partnerschaften, Sicherheit und Entwicklung, Menschenrechte, Schulung und Übungen. Der vollständige Wortlaut der Schlussfolgerungen ist in Dokument 9841/08 wiedergegeben. 9868/08 (Presse 141) 42 DE 26.-27.V.2008 ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT Der Rat hat in Anwesenheit der Entwicklungsminister die halbjährliche Überprüfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt auf vier zentralen Themen durchgeführt: – die Rolle der EU als globaler Partner für Entwicklung, im Zusammenhang mit den Millenniums-Entwicklungszielen der VN; – die Aushandlung und Durchführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen und -Staaten; – die Stellung des Kindes im außenpolitischen Handeln der EU; – die Lage in Birma/Myanmar nach dem Zyklon Nargis. RECHTE DES KINDES – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Rechte des Kindes in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe geführt und Schlussfolgerungen zu diesem Thema angenommen. Die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes sind eng mit den Tätigkeiten im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele der VN verknüpft, da das Wohlergehen und die Entwicklung von Kindern direkte Auswirkungen auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele haben. Der Rat wies darauf hin, dass die Rechte des Kindes durchgängig im Rahmen aller Instrumente der EUEntwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden müssen. Bezüglich Kindern in Notsituationen betonte der Rat, dass mit wirksamen Sofortmaßnahmen zur Deckung der wesentlichen Bedürfnisse reagiert werden muss – gemäß dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe, wobei gleichzeitig die Voraussetzungen für längerfristig angelegte Entwicklungsstrategien und für den Zugang zu Grundversorgungsleistungen zu schaffen sind. In den Schlussfolgerungen wird ein besonderes Augenmerk auf von ihren Familien getrennte und unbegleitete Kinder sowie auf die Bildung für Kinder in Notsituationen gelegt. Die Schlussfolgerungen behandeln ferner das Problem der besonders schutzbedürftigen Kategorien von Kindern, die spezifischen Rechte von Mädchen und Jungen sowie die Arten von Gewalt und Ausbeutung, denen sie ausgesetzt sein können. Schließlich wird die Bedeutung einer systematischen Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung hervorgehoben. Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9497/08 wiedergegeben. 9868/08 (Presse 141) 43 DE 26.-27.V.2008 BIRMA/MYANMAR – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen: "Der Rat bekräftigt seine Solidarität mit den Menschen in Birma/Myanmar, die Opfer des Wirbelsturms Nargis geworden sind. Der Rat hebt hervor, dass das Ausmaß der Katastrophe so groß ist, dass vereinte Bemühungen der VN, der ASEAN-Länder, internationaler und lokaler Einrichtungen und NRO erforderlich sind, um den Überlebenden des Wirbelsturms zu helfen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere den Bedürfnissen aller schutzbedürftigen Gruppen Rechnung zu tragen. Der Rat bekräftigt erneut, dass er die zentrale Rolle der VN bei der Bewältigung der Katastrophe unterstützt, und begrüßt den Beschluss der Außenminister der ASEAN-Länder vom 19. Mai, einen Mechanismus zur Beschleunigung der Bereitstellung und Verteilung der Hilfe innerhalb Birmas/Myanmars einzurichten. In diesem Zusammenhang nimmt er das Ergebnis der internationalen Konferenz vom 25. Mai 2008 in Rangoon, die gemeinsam von den Vereinten Nationen und dem ASEAN veranstaltet wurde, sowie die Zusage der Behörden Birmas/Myanmars zur Kenntnis, sich an dem auf der Konferenz vereinbarten VN/ASEAN-Mechanismus zu beteiligen. Der Rat betont, dass die dringlichsten Prioritäten der sofortige Zugang und eine beträchtliche Aufstockung der Hilfe und deren schnellere Verteilung an die Menschen mit dem größten Unterstützungsbedarf sind. Er hofft, dass die Konferenz hierzu beitragen kann. Der Rat begrüßt die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon, dass die Behörden Birmas/Myanmars zugestimmt haben, ausländische Helfer ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit ins Land zu lassen, und nimmt die bisherige schrittweise Öffnung zur Kenntnis. Der Rat fordert die Behörden auf, ihre Zusage umzusetzen und dafür zu sorgen, dass nationale und internationale Helfer und Transporte die Hilfe in einem Umfang erbringen können, der dem dringenden Bedarf der Menschen in den betroffenen Gebieten des Irrawaddy-Deltas entspricht. Der Rat bekräftigt noch einmal, dass die Experten für humanitäre Hilfe aller Nationalitäten dringend uneingeschränkten Zugang zu den betroffenen Gebieten erhalten müssen, damit die Hilfslieferungen umgehend und effizient an alle Bevölkerungsgruppen, die sie brauchen, verteilt werden können und eine umfassende Bedarfsbewertung im Katastrophengebiet vorgenommen werden kann. 9868/08 (Presse 141) 44 DE 26.-27.V.2008 Der Rat appelliert an die Behörden von Birma/Myanmar, der Beseitigung der Hindernisse für die sofortige Lieferung humanitärer Hilfe in alle betroffenen Regionen des Landes höchste Priorität einzuräumen. Der Rat ruft den Generalsekretär der VN, den VN-Koordinator für die humanitäre Hilfe und den Generalsekretär des ASEAN auf, sich weiterhin intensiv um Fortschritte vor Ort zu bemühen, die so dringend erforderlich sind. Die Nothilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen hat im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe nach wie vor Vorrang, doch erkennt der Rat die Bedeutung einer eingehenden internationalen Bewertung des Rehabilitations- und Wiederaufbaubedarfs an, die einen Schritt in Richtung eines glaubwürdigen Wiederaufbauplans darstellen kann. Die EU ist im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts des Rates 1 nach wie vor bereit, technische und materielle Hilfe für eine Bewertung des humanitären Bedarfs und des Wiederaufbaubedarfs zu leisten." 1 Gemeinsamer Standpunkt des Rates zu restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar. 9868/08 (Presse 141) 45 DE 26.-27.V.2008 MILLENNIUMS-ENTWICKLUNGSZIELE – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat einen Gedankenaustausch darüber geführt, wie die Fortschritte hin zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der VN, unter anderem in Bezug auf den Beitrag der EU, beschleunigt werden können. Er nahm Schlussfolgerungen zu diesem Thema an. Angesichts der Fortschritte in einigen Regionen war der Rat der Überzeugung, dass alle Millenniums-Entwicklungsziele nach wie vor in allen Teilen der Welt erreicht werden können, sofern umgehend und über den verbleibenden Zeitraum von sieben Jahren auf nachhaltige Weise konzertierte Maßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig äußerte er jedoch seine Besorgnis über die negative Entwicklung bezüglich des Erreichens der Millenniums-Entwicklungsziele in vielen Ländern und Regionen – insbesondere in Afrika südlich der Sahara. Die von den führenden Politikern der Welt auf dem Millenniums-Gipfel im September 2000 festgelegten Millenniums-Entwicklungsziele bestehen aus acht Zielen, die bis 2015 zu erreichen sind: Beseitigung extremer Armut und des Hungers, Verwirklichung der Grundschulbildung für alle, Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Verbesserung des Status der Frauen, Verringerung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern, Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten, Gewährleistung der Nachhaltigkeit im Umweltbereich und Entwicklung einer weltweiten Partnerschaft für Entwicklung. Der Rat bekräftigte die Schlüsselrolle der EU als weltgrößter Geber und forderte ein ehrgeiziges Vorgehen im Vorfeld, während und in der Folge der entscheidenden Veranstaltungen, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres anstehen: dem Dritten Hochrangigen Forum der OECD-DAC zur Wirksamkeit der Hilfe (HLF-3, 2. bis 4. September 2008 in Accra), der hochrangigen Tagung der Vereinten Nationen zu den Millenniums-Entwicklungszielen (25. September 2008 in New York) und der Internationalen Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung (29. November bis 2. Dezember 2008 in Doha). In den Schlussfolgerungen des Rates werden insbesondere folgende Schwerpunkte gelegt: – Prüfung, wie die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beschleunigt werden kann; – Bestandsaufnahme der Fortschritte bezüglich der langfristigen Verpflichtungen zur Erhöhung der Entwicklungshilfe der EU; – Prüfung, wie das Tempo der Reformen zur Steigerung der Wirksamkeit der EU-Hilfe beschleunigt werden kann; 9868/08 (Presse 141) 46 DE 26.-27.V.2008 – Prüfung der Durchführung der im vergangenen Jahr eingeleiteten EU-Strategie für die Handelshilfe; – Aufruf zu mehr Synergien und Kohärenz bei den Bemühungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Politiken in den Bereichen Klimawandel, Biokraftstoffe, Migration und Forschung; – Bestandsaufnahme der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den steigenden Lebensmittelpreisen – aus dem Blickwinkel der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe. Der Rat bekräftigte die langfristige Verpflichtung der Mitgliedstaaten, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auszugeben, mit einem Zwischenziel von 0,56 % des BNE, das bis 2010 erreicht werden soll. Dies bedeutet eine Verdoppelung der jährlichen ODA der EU auf über 66 Mrd. EUR im Jahr 2010. Der Rat äußerte in diesem Zusammenhang Bedenken bezüglich des unlängst zu verzeichnenden Rückgangs des EU-weiten ODAVolumens von 0,41 % des BNE im Jahr 2006 auf 0,38 % in 2007. Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9907/08 wiedergegeben. 9868/08 (Presse 141) 47 DE 26.-27.V.2008 WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Entwicklungen bei der Aushandlung und Durchführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Gruppe der Staaten und Regionen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) geführt und Schlussfolgerungen zu diesem Thema angenommen. Vorangegangen war die Paraphierung eines regionalen WPA mit dem Forum der karibischen AKPStaaten (Cariforum) und von Interimsabkommen mit mehreren anderen AKP-Regionen. Die WPA sehen Handels- und Entwicklungsmaßnahmen vor, die den AKP-Staaten helfen sollen, Investitionen, Produktion, Handel und Beschäftigung zu steigern. Sie sollen Vereinbarungen ersetzen, in deren Rahmen die EU den AKP-Entwicklungsländern während über 30 Jahren einseitige Handelspräferenzen gewährt hat, die jedoch im Widerspruch zu den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) stehen, da sie einseitig und nicht gegenseitig ausgelegt sind. Eine Befreiungsregelung der WTO, die besagte, dass keine Maßnahmen gegen diese nicht konformen Handelspräferenzen ergriffen werden konnten, ist am 31. Dezember 2007 abgelaufen. Da der Rat der Überzeugung ist, dass die WPA eine potenzielle Schlüsselrolle bei der Begleitung und Unterstützung der regionalen Integration und bei der Förderung der Entwicklung spielen, hat er Empfehlungen für einen wirksamen Abschluss der Verhandlungen festgelegt. In den Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, dass die WPA auf den bestehenden regionalen Integrationsprozessen aufbauen und diese Prozesse fördern und unterstützen müssen, und es wird – in dem Bewusstsein, dass der gegenwärtige regionale Integrationsgrad in den AKP-Regionen unterschiedlich hoch ist – eingeräumt, dass der Geltungsbereich der WPA von Region zu Region unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Der Rat prüfte die Anpassungen und Reformen, die die WPA in den Volkswirtschaften und politischen Konzepten der AKP-Staaten bedingen können, und bekräftigte die Zusage der EU, ihre handelsbezogene Hilfe bis 2010 auf 2 Mrd. EUR jährlich aufzustocken. Der Rat bekräftigte die Bedeutung eines geeigneten Überwachungssystems zur Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung und zur Beurteilung der Auswirkungen der WPA auf Handel und Entwicklung. Der Rat hob hervor, dass bei der Einrichtung von WPA-Gremien für adäquate Synergien mit den Gremien des Cotonou-Abkommens gesorgt werden sollte, das weiterhin den Rahmen für alle Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der EU bildet. Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9629/08 wiedergegeben. 9868/08 (Presse 141) 48 DE 26.-27.V.2008 AM RANDE DER RATSTAGUNG Am Rande der Ratstagung fanden folgende Treffen statt: Montag, 26. Mai: – Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur; – Ministertagung der EU und des Golf-Kooperationsrates. Dienstag, 27. Mai: – Rat EU-EWR (Europäischer Wirtschaftsraum); – Assoziationsrat EU-Türkei; – Rat für die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau; – Ministertroika mit Kap Verde. 9868/08 (Presse 141) 49 DE 26.-27.V.2008 SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE Siehe Pressemitteilung Dok. 9866/08. 9868/08 (Presse 141) 50 DE