DOC

Werbung
DE
RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
C/08/141
9868/08 (Presse 141)(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
2870. Tagung des Rates
Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
Brüssel, den 26.-27. Mai 2008
Präsidenten
*
Dimitrij RUPEL
Minister für Auswärtige Angelegenheiten Sloweniens
Andrej Šter
Staatssekretär
Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2960. Tagung des Rates
(Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 9866/08).
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 8239, 6083 / 6319
Fax: + 32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
9868/08 (Presse 141)
1
DE
26.-27.V.2008
Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Im Rahmen seiner halbjährlichen Überprüfung der Entwicklungen im Bereich der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat der Rat in Anwesenheit der Verteidigungsminister
–
seine Entschlossenheit bekräftigt, einen wesentlichen Beitrag zur Polizeireform in
Afghanistan zu leisten. Angesichts des Ausmaßes der Aufgabe wies der Rat darauf hin,
dass die EU ihre Bemühungen durch die EUPOL Afghanistan erheblich steigern wird;
geplant ist eine Verdoppelung der ursprünglichen Zahl der an der Mission teilnehmenden
Experten;
–
darauf hingewiesen, dass die vollständige Einsatzfähigkeit der Operation EUFOR
Tchad/RCA zum Schutz der Zivilbevölkerung und Verbesserung der humanitären Lage in
der Region voraussichtlich vor Ende Juni erreicht sein wird;
–
darauf hingewiesen, dass ein Vorauskommando nach Guinea-Bissau zur Einleitung der
Mission EU SSR Guinea-Bissau im Juni entsandt wird. Die Mission beinhaltet umfassende
Aufgaben mit polizeilichen, justiziellen und militärischen Komponenten, die zur Reform
des Sicherheitssektors beitragen werden;
–
vereinbart, die Tätigkeiten der Mission EUPOL COPPS zur Unterstützung der
palästinensischen Zivilpolizei auf den Bereich des Strafrechts auszudehnen;
–
die Fortschritte begrüßt, die hinsichtlich der Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf
die Erstellung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung, und hinsichtlich der Gefechtsverbände erzielt wurden, wobei die Mitgliedstaaten detaillierte Zusagen in Bezug auf die
erforderlichen Gefechtsverband-Pakete bis zum zweiten Halbjahr 2009 abgegeben haben
und weitere Pakete bis zum ersten Halbjahr 2011 zugesagt haben;
–
die Ergebnisse begrüßt, die bei der Entwicklung der Strategien, Politiken und Projekte der
Europäischen Verteidigungsagentur erzielt wurden.
Der Rat hat die starke Unterstützung für die pro-europäischen Kräfte bei den jüngst abgehaltenen
Wahlen in Serbien begrüßt. Er äußerte die Hoffnung, dass bald eine neue Regierung mit einer
klaren europäischen Agenda gebildet wird, die sich konstruktiv für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess einsetzen wird. Er bekräftigte, dass Serbien auf dem Weg in die Europäische
Union weiter vorankommen und auch den Status eines Bewerberlandes erhalten kann, sobald die
hierfür erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Der Rat sah der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit Bosnien und Herzegowina am Rande der Tagung im Juni
erwartungsvoll entgegen. Er begrüßte die Aufnahme des Dialogs mit Bosnien und Herzegowina
über Visa-Liberalisierung am 26. Mai.
Der Rat hat ferner in Anwesenheit der Entwicklungsminister seine halbjährliche Überprüfung der
Fragen der Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt; er nahm Schlussfolgerungen an, die insbesondere auf die Beschleunigung des Prozesses hin zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der VN abzielen.
Im Tagungsteil Allgemeine Angelegenheiten hat der Rat die Verhandlungsrichtlinien für ein
Abkommen gebilligt, das einen neuen umfassenden Rahmen für die Beziehungen der EU mit
Russland bieten wird.
9868/08 (Presse 141)
2
DE
26.-27.V.2008
INHALT1
TEILNEHMER ..................................................................................................................................... 5
ERÖRTERTE PUNKTE
WELTHANDELSVERHANDLUNGEN – ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA ......................... 8
Georgien – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 9
AFRIKA .............................................................................................................................................. 11
Somalia – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 11
Simbabwe – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................ 14
Westliche Balkanstaaten – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 16
Nahost-Friedensprozess – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................. 17
Libanon – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................................... 19
Irak – Schlussfolgerungen des Rates ................................................................................................. 20
EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK .............................................................................. 24
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK ............................................. 25
Afghanistan – Schlussfolgerungen des Rates ..................................................................................... 26
KINDER IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN .................................................................................. 30
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Schlussfolgerungen
des Rates ............................................................................................................................................ 31
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT ........................................................................................... 43
Rechte des Kindes – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................... 43
Birma/Myanmar – Schlussfolgerungen des Rates ............................................................................. 44
Millenniums-Entwicklungsziele – Schlussfolgerungen des Rates ...................................................... 46
WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN – Schlussfolgerungen des Rates ...................... 48
1
Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
  Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
  Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
9868/08 (Presse 141)
3
DE
26.-27.V.2008
AM RANDE DER RATSTAGUNG ..................................................................................................... 49
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
keine
9868/08 (Presse 141)
4
DE
26.-27.V.2008
TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Karel DE GUCHT
Pieter DE CREM
Charles MICHEL
Oliver CHASTEL
Bulgarien:
Ivailo KALFIN
Nikolay TZONEV
Nina RADEVA
Tschechische Republik:
Alexandr VONDRA
Karel SCHWARZENBERG
Vlasta PARKANOVÁ
Dänemark:
Søren GADE
Ulla TØRNÆS
Michael ZILMER-JOHNS
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
Minister der Landesverteidigung
Minister der Entwicklungszusammenarbeit
Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten, beauftragt
mit der Vorbereitung der EU-Präsidentschaft und dem
Minister der Auswärtigen Angelegenheiten beigeordnet
Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Stellvertreterin des Ministers für Wirtschaft und Energie
Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für
europäische Angelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Ministerin der Verteidigung
Minister der Verteidigung
Ministerin für Entwicklungshilfe
Staatssekretär für Außen-und Sicherheitspolitik, EUPolitik und EU-Koordination
Deutschland:
Günter GLOSER
Franz-Josef JUNG
Staatsminister, Auswärtiges Amt
Bundesminister der Verteidigung
Estland:
Urmas PAET
Jaak AAVIKSOO
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Irland:
Michael MARTIN
William O'DEA
Peter POWER
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Minister für Entwicklungshilfe
Griechenland:
Dora BAKOYANNI
Evangelos-Vassilios MEIMARAKIS
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Spanien:
Diego LÓPEZ GARRIDO
Leire PAJÍN IRAOLA
Staatssekretär für die Europäische Union
Staatssekretärin für die internationale Zusammenarbeit
Frankreich:
Bernard KOUCHNER
Hervé MORIN
Anne-Marie IDRAC
Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Staatssekretärin für Außenhandel
Italien:
Franco FRATTINI
Ignazio LA RUSSA
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Zypern:
Markos KYPRIANOU
Costas PAPACOSTAS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Lettland:
Māris RIEKSTIŅŠ,
Vinets VELDRE
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
9868/08 (Presse 141)
5
DE
26.-27.V.2008
Litauen:
Petras VAITIEKŪNAS
Luxemburg:
Jean ASSELBORN
Jean-Louis SCHILTZ
Ungarn:
Kinga GÖNCZ
József BALI
Malta:
Tonio BORG
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Premierminister, Minister mit Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung
Minister für Zusammenarbeit und humanitäre
Maßnahmen, Minister für das Post- und Fernmeldewesen
Ministerin für auswärtige Angelegenheiten
Unterstaatssekretär, Ministerium der Verteidigung
Godwin GRIMA
Stellvertretender Premierminister und Minister für
auswärtige Angelegenheiten
Erster Ständiger Sekretär, Amt des Premierministers
Niederlande:
Maxime VERHAGEN
Eimert van MIDDELKOOP
Albert Gerard KOENDERS
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Minister für Entwicklungszusammenarbeit
Österreich:
Ursula PLASSNIK
Norbert DARABOS
Polen:
Radoslaw SIKORSKI
Bogdan KLICH
Mikołaj DOWGIELEWICZ
Portugal:
Luís AMADO
Manuel LOBO ANTUNES
João GOMES CRAVINHO
João MIRA GOMES
Rumänien:
Lazăr COMANESCU
Anton NICULESCU
Corneliu DOBRIŢOIU
Slowenien:
Dimitrij RUPEL
Karl Viktor ERJAVEC
Andrej ŠTER
Matjaž ŠINKOVEC
Janez LENARČIČ
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten
Bundesminister für Landesverteidigung
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Staatssekretär, Büro des Ausschusses für die europäische
Integration
Ministro de Estado, Minister für auswärtige
Angelegenheiten
Beigeordneter Staatssekretär für europäische Angelegenheiten
Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten und
Zusammenarbeit
Staatssekretär für Verteidigung und
Meeresangelegenheiten
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär für internationale Angelegenheiten und
interinstitutionelle Beziehungen, Ministerium für
auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär und Leiter der Abteilung für Verteidigungsund Planungspolitik, Ministerium der Verteidigung
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Staatssekretär, Ministerium für auswärtige
Angelegenheiten
Staatssekretär im Amt des Premierministers
Staatssekretär, Regierungsstelle für europäische
Angelegenheiten
Slowakei:
Ján KUBIŠ
Daniel DUCHOŇ
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Staatssekretär, Ministerium der Verteidigung
Finnland:
Alexander STUBB
Jyri HÄKÄMIES
Paavo VÄYRYNEN
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Minister für Außenhandel und Entwicklung
Schweden:
Carl BILDT
Sten TOLGFORS
Cecilia MALMSTRÖM
Joakim STYMNE
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Minister der Verteidigung
Ministerin für europäische Angelegenheiten
Staatssekretär bei der Ministerin für Entwicklungshilfe
9868/08 (Presse 141)
6
DE
26.-27.V.2008
Vereinigtes Königreich:
Jim MURPHY
Gareth THOMAS
Derek TWIGG
Staatsminister für Europafragen
Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für
internationale Entwicklung
Parlamentarischer Staatssekretär für Verteidigung und
Minister für die Kriegsveteranen
Kommission:
M. Olli REHN
M. Louis MICHEL
Benita FERRERO-WALDNER,
M. Peter MANDELSON
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Generalsekretariat des Rates:
Javier SOLANA
Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP
9868/08 (Presse 141)
7
DE
26.-27.V.2008
ERÖRTERTE PUNKTE
WELTHANDELSVERHANDLUNGEN – ENTWICKLUNGSAGENDA VON DOHA
Der Rat hat Kenntnis genommen von einer Einschätzung von Kommissionsmitglied Peter
Mandelson über die jüngsten Entwicklungen bei den Verhandlungen im Rahmen der WTO-Entwicklungsagenda von Doha (DDA) im Vorfeld einer möglichen WTO-Ministerkonferenz im Juni in
Genf.
Dieser Einschätzung vorangegangen war ein überarbeiteter Entwurf der WTO von Modalitäten für
den Zugang zu den landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Märkten, der vergangene
Woche in Genf verteilt wurde.
Der Rat führte einen ausführlichen Gedankenaustausch.
Er wird die Entwicklungen weiterhin aufmerksam beobachten und sich auf seiner Tagung am
16. Juni 2008 erneut mit dieser Frage befassen.
9868/08 (Presse 141)
8
DE
26.-27.V.2008
GEORGIEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die Lage in Georgien erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat hat sich mit der Lage in Georgien nach den Parlamentswahlen vom 21. Mai 2008
befasst, die eine wichtige Bewährungsprobe für die Demokratie waren. Der Rat spricht der
georgischen Bevölkerung seine Anerkennung für die friedliche Durchführung der Wahlen
aus, begrüßt die von den georgischen Behörden seit den letzten Wahlen unternommenen
Bemühungen und fordert sie nachdrücklich auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Mängel und Probleme zu beheben, die die von der OSZE geführten
internationalen Wahlbeobachtungsmission festgestellt hat.
2.
Der Rat unterstreicht, dass es eines konstruktiven Dialogs zwischen der Regierung und der
Opposition bedarf, um über das weitere Vorgehen Einvernehmen herzustellen. Er betont,
dass der Stabilität in Georgien und in der Region große Bedeutung zukommt, und fordert
alle betroffenen Parteien nachdrücklich auf, die Rechtsstaatlichkeit zu wahren und sich bei
der Suche nach Lösungen für die politischen Differenzen ausschließlich demokratischer
und friedlicher Mittel zu bedienen.
3.
Der Rat weist erneut darauf hin, dass die Europäische Union nach wie vor ernsthaft besorgt
ist angesichts der jüngsten Ereignisse, die die Spannungen zwischen Georgien und der
Russischen Föderation verschärft haben. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat noch
einmal, dass er entschieden für die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität
Georgiens innerhalb dessen international anerkannten Grenzen eintritt, die zuletzt durch
die Resolution 1808 des VN-Sicherheitsrates vom 15. April 2008 bestätigt wurden. Der
Rat erinnert an die Erklärungen des Vorsitzes im Namen der EU vom 18. April 2008 bzw.
2. Mai 2008. Er unterstreicht, dass nun unbedingt der Gefahr einer weiteren Eskalation
entgegengewirkt werden muss und Schritte zur Normalisierung der Beziehungen erforderlich sind. Der Rat betont, dass alle Parteien sich in ihren öffentlichen Äußerungen mäßigen
sowie Provokationen und die Umsetzung von Entscheidungen unterlassen sollten, die die
oben genannten Grundsätze behindern.
4.
Der Rat weist darauf hin, dass er die von der UNOMIG durchgeführte Untersuchung des
Abschusses eines unbemannten georgischen Flugzeugs unterstützt und dass er der möglichst baldigen Erörterung der Untersuchungsergebnisse erwartungsvoll entgegen sieht.
Der Rat ist der Ansicht, dass die UNOMIG verstärkt werden sollte, wie dies auch in dem
Bericht S/2007/588 des VN-Generalsekretärs vom 4. Oktober 2007 empfohlen und in der
Resolution 1781 des VN-Sicherheitsrats vom 15. Oktober 2007 unterstützt wird.
9868/08 (Presse 141)
9
DE
26.-27.V.2008
5.
Der Rat bestätigt nochmals, dass er die internationalen Bemühungen um eine friedliche
Beilegung der Konflikte in Abchasien und in Südossetien unterstützt, insbesondere die
Bemühungen der VN, der Gruppe der Freunde des VN-Generalsekretärs und der OSZE.
Der Rat begrüßt die Friedensinitiative für Abchasien des georgischen Präsidenten sowie
die direkten Gespräche der Parteien, die unlängst stattgefunden haben, und hofft, dass
diese zu einem konstruktiven Dialog über diese Frage beitragen. Der Rat bekräftigt, dass
die EU jederzeit bereit ist, ihren Beitrag zu diesen Bemühungen zu leisten, und fordert die
Parteien auf, die Gespräche auf höherer Ebene fortzusetzen, damit friedliche und dauerhafte Lösungen gefunden werden können. Der Rat weist auf die wichtige Arbeit des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus hin und erinnert daran, dass
der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für den Südkaukasus und die Europäische
Kommission weiterhin vertrauensbildende Maßnahmen umsetzen werden, um so zur Beilegung des Konflikts beizutragen.
6.
Der Rat sieht der Intensivierung der Beziehungen zwischen der EU und Georgien durch
eine aktive Fortsetzung des politischen Dialogs zwischen der EU und Georgien und die
Umsetzung des ENP-Aktionsplans erwartungsvoll entgegen. Der Rat begrüßt die Einsetzung des Unterausschusses EU-Georgien für Freiheit, Sicherheit und Recht und die Ergebnisse der ersten Sitzung dieses Unterausschusses vom 30. April 2008. Der Rat nimmt den
Wunsch Georgiens nach Visaerleichterungen zur Kenntnis und sieht der Fortsetzung der
ergebnisorientierten Arbeit im Bereich Mobilität erwartungsvoll entgegen. Die EU prüft,
welche Möglichkeiten für eine Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit
Georgien bestehen und ob ein vertieftes, umfassendes Freihandelsabkommen geschlossen
werden kann, wenn die erforderlichen Voraussetzung hierfür erfüllt sind.
7.
Der Rat wird die Lage in Georgien weiterhin aufmerksam verfolgen und diese Frage
gegebenenfalls wieder aufgreifen."
9868/08 (Presse 141)
10
DE
26.-27.V.2008
AFRIKA
Somalia – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die Lage in Somalia erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat ist tief besorgt über die Sicherheitslage in Somalia und ihre gravierenden
Auswirkungen auf die humanitäre Situation und die Menschenrechte. Der Rat bekräftigt,
dass er sich im Hinblick auf eine dauerhafte Beilegung der Krise in Somalia für ein umfassendes Konzept unter Berücksichtigung der politischen, sicherheitspolitischen und humanitären Aspekte dieser Krise einsetzt. Er weist erneut darauf hin, dass die Normalität nur
durch einen politischen Prozess wiederhergestellt werden kann, der letztlich alle Beteiligten in Somalia einbezieht, die im Interesse der Bevölkerung Somalias auf Gewalt
verzichten. Der Rat würdigt die Bemühungen all derer, die im Wege des Dialogs eine
gemeinsame Lösung anstreben.
2.
Die Übergangs-Bundescharta bildet den einzigen glaubwürdigen Rahmen für einen alle
Seiten einschließenden Konsultationsprozess und dafür, dass die Zukunft Somalias durch
eine ständige Verfassung in umfassender Weise eigenverantwortlich gestaltet werden kann.
Der Rat ruft alle Parteien dazu auf, einen konstruktiven Dialog aufzunehmen, in dessen
Rahmen die künftige Verfassung Somalias auszuarbeiten wäre, über die 2009 in einem
Referendum abgestimmt werden soll, an das sich Wahlen anschließen würden.
3.
Der Rat begrüßt die fortdauernden Bemühungen des Premierministers Nur "Adde" Hassan
Hussein und seines Kabinetts, unter Führung des Präsidenten Abdullahi Yusuf Ahmed und
mit Unterstützung des Übergangs-Bundesparlaments den politischen Prozess voranzubringen. In diesem Sinne begrüßt er das Ergebnis der Tagung in Dschibuti, die vom 10. bis
15. Mai 2008 unter der Schirmherrschaft des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen (SRSG) Ould-Abdallah stattgefunden hat, und ruft alle Parteien nachdrücklich dazu auf, ihre Zusage einzuhalten und die Gespräche am 31. Mai fortzusetzen,
ihre Differenzen beizulegen und unverzüglich den ungehinderten Zugang humanitärer
Helfer zu den Menschen und die Lieferung von Hilfsgütern zu ermöglichen. Der Rat
begrüßt ferner den laufenden Dialog zwischen der Übergangs-Bundesregierung und der
Führung vor Ort in Mogadischu.
9868/08 (Presse 141)
11
DE
26.-27.V.2008
4.
Der Rat ist zutiefst besorgt über die äußerst besorgniserregende humanitäre Lage in
Somalia, die zugleich Folge der Dürre und der Gewalt ist. Der Rat ruft alle Parteien dazu
auf, sich ohne Einschränkungen an das humanitäre Völkerrecht und die darin verankerten
Grundsätze der Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu halten. Der Rat
begrüßt die von der Übergangs-Bundesregierung bekundete Absicht, eine Kontaktstelle für
die humanitäre Krisenbewältigung einzurichten, ebenso wie ihre Bemühungen, humanitären Helfern ungehinderten Zugang zu den Bedürftigen zu gewähren, und appelliert an
alle anderen Beteiligten, diesem Beispiel zu folgen, um das Leben unschuldiger Zivilisten
zu schützen, die in erschreckendem Ausmaß Opfer der derzeitigen Kampfhandlungen
geworden sind.
5.
Der Rat drängt nachdrücklich darauf, alle Verletzungen des humanitären Völkerrechts und
der Menschenrechte in aller Form zu verurteilen und zu verfolgen. Der Rat unterstützt das
Amt des Hohen Kommissars der VN für Menschenrechte einschließlich des unabhängigen
Experten für Somalia und empfiehlt ihnen, eine unabhängige Erkundungs- und Bewertungsmission nach Somalia zu entsenden, die sich der Menschenrechtslage annimmt. Dies
wäre ein willkommener erster Schritt im Hinblick auf die Schaffung eines Mechanismus,
der dazu dient, von allen Beteiligten begangene systematische Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Die EU ist bereit, ihre Unterstützung im Bereich der Menschenrechte und insbesondere für den Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Ebene
der öffentlichen Institutionen und Stellen auszuweiten.
6.
Der Rat spricht der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM), die derzeit
im Namen der Internationalen Gemeinschaft in Somalia im Einsatz ist, seine Anerkennung
aus. Der Rat begrüßt die Unterstützung der AMISOM durch Uganda und Burundi und ruft
alle afrikanischen Staaten, die Truppen bereitstellen, sowie andere potenzielle Partner in
der Region dazu auf, die für den vollen Einsatz der AMISOM erforderlichen Einheiten zur
Verfügung zu stellen. Der Rat heißt die internationalen Bemühungen willkommen, die
darauf abzielen, der AMISOM größere finanzielle, logistische und technische Unterstützung zukommen zu lassen. Der Rat erinnert an die Bereitschaft der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die AMISOM unter anderem durch weitere umfassende Finanzhilfen stärker
zu unterstützen. Die EU wird auch weiterhin mit der AU-Kommission und anderen Partnern zusammenarbeiten, um Mechanismen einzurichten, die die Aufnahme und Verwaltung der Beiträge für die AMISOM und weitere künftige Friedensmissionen erleichtern
werden.
9868/08 (Presse 141)
12
DE
26.-27.V.2008
7.
Der Rat begrüßt die einstimmige Annahme der Resolution 1814 des VN-Sicherheitsrates
und betont, dass die EU alle darin enthaltenen Bestimmungen uneingeschränkt unterstützt.
Der Rat begrüßt ferner die Zusage der VN, die Notfallplanung für den etwaigen Einsatz
einer VN-Mission im Anschluss an die AMISOM fortzusetzen, und begrüßt ihre Bereitschaft, die AMISOM zum gegebenen Zeitpunkt abzulösen, sofern der politische Prozess
Fortschritte erkennen lässt und die Sicherheitslage vor Ort sich verbessert. Der Rat unterstützt uneingeschränkt das integrierte und umfassende Konzept, dem die politische, sicherheitspolitische und programmatische Arbeit der VN folgt. Die EU ist bereit, ihre Unterstützung in diesem Bereich – auch für den laufenden Aussöhnungsprozess – zu erweitern,
damit die politische Einigung erzielt werden kann, die für eine wirksamen Einsatz der VNTruppen und ein vereinbartes Gesamtprogramm zur Reform des Sicherheitssektors unerlässlich ist.
8.
Die EU steht entschlossen zu den Initiativen des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs
der VN (SRSG) und ist bereit, politische, finanzielle und technische Unterstützung zu
leisten, um den Dialog und die Konsultationen mit den entscheidenden Akteuren zu
erleichtern; sie unterstützt ausdrücklich seine Führungsrolle unter anderem bei den Bemühungen, die internationale Unterstützung für Frieden, Sicherheit und Entwicklung in
Somalia auf verschiedenen Ebenen besser zu koordinieren. Sie begrüßt die gestärkte Rolle
der Internationalen Somalia-Kontaktgruppe unter der Führung des SRSG und wird sich
weiterhin – auch vor Ort – an diesem Mechanismus beteiligen.
9.
Der Rat verleiht seiner Besorgnis über die Zunahme von Überfällen durch Piraten vor der
Küste Somalias Ausdruck, die die humanitären Bemühungen und den internationalen Seeverkehr in der Region beeinträchtigen und zu fortwährenden Verletzungen des VN-Waffenembargos führen. Der Rat würdigt nachdrücklich die Zusage des VN-Sicherheitsrats,
sich des Problems der Piraterie und der bewaffneten Raubüberfälle vor der somalischen
Küste anzunehmen und hofft auf eine baldige Annahme einer diesbezüglichen Resolution
des Sicherheitsrates.
10.
Der Rat begrüßt die Folgeinitiativen einiger Mitgliedstaaten, den Frachtern des Welternährungsprogramms Begleitschutz zu gewähren, sowie die diesbezüglichen Bestimmungen
von Absatz 11 der Resolution 1814 des VN-Sicherheitsrats. Der Rat betont, dass eine
umfassendere Beteiligung der internationalen Gemeinschaft an diesen Begleitschutzmaßnahmen erforderlich ist, um die Auslieferung humanitärer Hilfe an die somalische Bevölkerung zu gewährleisten."
9868/08 (Presse 141)
13
DE
26.-27.V.2008
Simbabwe – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die Lage in Simbabwe erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat nimmt die Ankündigung der Wahlkommission von Simbabwe, dass die zweite
Runde der Präsidentschaftswahlen nunmehr am 27. Juni, d.h. fast 3 Monate nach der ersten
Wahlrunde stattfinden soll, zur Kenntnis.
2.
Die EU verurteilt mit Nachdruck die von staatlicher Seite geförderte Kampagne von
Gewalttaten und Einschüchterungsversuchen gegen simbabwische Bürger, die sich immer
weiter verschärft, je länger der Wahlprozess dauert, und fordert eine sofortige Beendigung
von Prügelattacken, Folterungen, Tötungen und anderen Menschenrechtsverletzungen. Der
Rat fordert die Regierung von Simbabwe auf, gleiches Recht für alle zu gewährleisten und
Rahmenbedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass die Ergebnisse der bevorstehenden zweiten Runde den freien demokratischen Willen der simbabwischen Bevölkerung
widerspiegeln. In diesem Zusammenhang betont der Rat, wie wichtig es ist, dass alle
erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, damit alle Bewerber und ihre Anhänger
unter sicheren Bedingungen und ohne Beschränkungen an den Wahlen teilnehmen können.
3.
In der zweiten Runde bietet sich die Chance, der simbabwischen Bevölkerung Gelegenheit
zur Bekundung ihres freien demokratischen Willens zu geben und diesen zu respektieren
und damit den Weg für politische Stabilität zu ebnen. Der Rat bekräftigt, dass die Glaubwürdigkeit der Wahlen die Schaffung von Bedingungen vor Ort voraussetzt, die internationalen Normen, insbesondere den Normen der Afrikanischen Union (AU) und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC), denen auch Simbabwe als Unterzeichnerstaat angehört, genügen; hierzu gehören auch Versammlungsfreiheit und Medienzugang. Der Rat unterstreicht hierbei insbesondere, welch große Bedeutung der Veröffentlichung der Ergebnisse außerhalb der Wahllokale nach Auszählung der Stimmen zukommt.
9868/08 (Presse 141)
14
DE
26.-27.V.2008
4.
Der Rat betont, wie wichtig eine effektive nationale und internationale Wahlbeobachtung
für die Gewährleistung einer korrekt und transparent abgehaltenen zweiten Runde ist, und
verweist erneut auf die wichtige Aufgabe, die den Ländern in der Region bei der Schaffung
der diesbezüglichen Voraussetzungen zufällt. Der Rat würdigt ferner die positive Rolle, die
die Wahlbeobachtungsmissionen von AU und SADC in der ersten Runde der Wahlen
gespielt haben. Der Rat begrüßt die Absicht von AU und SADC, ihre Wahlbeobachtungsmissionen solange vor Ort zu belassen, bis die Wahlen abgeschlossen und die Ergebnisse
bekannt gegeben sind, und noch weit vor dem Wahltermin baldmöglichst Wahlbeobachter
in großer Zahl im gesamten Land, auch in den ländlichen Regionen Simbabwes, einzusetzen. Die EU ist nach wie vor bereit, eine eigene Wahlbeobachtungsmission einzusetzen,
wenn die Bedingungen stimmen, doch stellt der Rat fest, dass der EU bislang keine entsprechende Einladung vorliegt.
5.
Der Rat ersucht die SADC, weiterhin mit großer Entschlossenheit auf die Führung
Simbabwes einzuwirken, damit die Ergebnisse des Gipfels von Lusaka umgesetzt werden.
Die EU teilt die Besorgnis der SADC über die Lage und bekräftigt, dass sie deren Bemühungen um die Beilegung der derzeitigen Krise uneingeschränkt unterstützt."
9868/08 (Presse 141)
15
DE
26.-27.V.2008
WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates
Die Minister haben beim Mittagessen die Lage in den Westlichen Balkanstaaten erörtert. Der Rat
hat daraufhin die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"SERBIEN
Der Rat bringt seine Befriedigung über den friedlichen und geordneten Ablauf der Wahlen zum
Ausdruck, die nach einem freien und demokratischen Verfahren durchgeführt wurden. Er begrüßt
die starke Unterstützung für die pro-europäischen Kräfte. Der Rat hofft, dass in Bälde eine neue
Regierung mit einer klaren europäischen Agenda gebildet wird, die sich konstruktiv für den Stabilisierungs– und Assoziierungsprozess einsetzen wird.
Der Rat erinnert an die Beschlüsse, auf die er in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 2008
anlässlich der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens Bezug nimmt,
und bekräftigt, dass Serbien auf dem Weg in die Europäische Union weiter vorankommen und auch
den Status eines Bewerberlandes erhalten kann, sobald die hierfür erforderlichen Bedingungen
erfüllt sind.
BOSNIEN UND HERZEGOWINA
Der Rat sieht der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens auf der
Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) im Juni erwartungsvoll
entgegen. Der Rat fordert Bosnien und Herzegowina auf, alles zu tun, damit das Interimsabkommen
unmittelbar nach seinem Inkrafttreten angewandt wird. Er begrüßt die Aufnahme des Dialogs mit
Bosnien und Herzegowina über Visa-Liberalisierung am 26. Mai."
9868/08 (Presse 141)
16
DE
26.-27.V.2008
NAHOST-FRIEDENSPROZESS – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Die EU bekräftigt ihre Zusage, die Parteien in den laufenden Verhandlungen über alle noch
offenen Fragen – einschließlich der den endgültigen Status betreffenden Fragen – zu unterstützen, damit entsprechend der Vereinbarung von Annapolis vom November 2007 noch
vor Ende 2008 ein Friedensabkommen geschlossen werden kann. Diese Verhandlungen
müssen dringend vorangebracht werden. Die EU begrüßt in diesem Zusammenhang ferner
die jüngsten Treffen der Spitzenvertreter des Nahost-Quartetts, einschließlich der Treffen
mit arabischen Außenministern, und die Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe am
2. Mai in London. Die EU betont erneut, dass die kontinuierliche und konstruktive Einbeziehung arabischer Partner und die arabische Friedensinitiative wichtige Elemente
darstellen, die den Nahost-Friedensprozess voranbringen können. Der Rat erinnert daran,
dass für den Frieden im Nahen Osten eine umfassende Lösung erforderlich ist und begrüßt
in diesem Zusammenhang die Mitteilung, dass Syrien und Israel vereinbart haben, unter
der Schirmherrschaft der Türkei Friedensverhandlungen aufzunehmen.
2.
Die EU betont, dass dringend rasch greifbare Ergebnisse vor Ort erzielt werden müssen,
um die israelisch-palästinensischen Verhandlungen zu stützen. Damit das Vertrauen und
die Unterstützung der israelischen und der palästinensischen Bevölkerung, der Region und
der internationalen Gemeinschaft erhalten bleiben, ist es unbedingt erforderlich, dass beide
Seiten parallel zu den Verhandlungen ihre Verpflichtungen aus dem Nahost-Fahrplan
erfüllen.
3.
Die EU ist über den Ausbau von Siedlungen, der unlängst noch beschleunigt wurde, tief
besorgt. Sie weist erneut darauf hin, dass der Bau von Siedlungen in den gesamten
besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ostjerusalems völkerrechtswidrig ist.
Die Siedlungstätigkeit greift dem Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status
vor und gefährdet die Tragfähigkeit einer vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung. Die EU fordert Israel erneut auf, alle Siedlungsaktivitäten – auch wenn es dabei um das natürliche
Wachstum der Siedlungen geht – einzustellen und die seit März 2001 errichteten Außenposten aufzulösen.
4.
Die EU verurteilt den anhaltenden Raketenbeschuss des südlichen Israels aus dem GazaStreifen, einschließlich des jüngsten Angriffs auf Aschkelon, sowie alle anderen
Handlungen, die gegen das Völkerrecht verstoßen und Zivilisten gefährden. Sie erkennt
das legitime Recht Israels auf Selbstverteidigung an, ruft aber zugleich zur unverzüglichen
Einstellung aller gewaltsamen Handlungen auf. Die EU appelliert eindringlich an alle Parteien, den Schutz der betroffenen Zivilbevölkerung gemäß dem Völkerrecht zu gewährleisten. Sie unterstützt weiterhin die ägyptischen Bemühungen um eine Beendigung der
Gewalt und eine Lösung, die eine Wiederöffnung aller Grenzübergänge ermöglicht.
9868/08 (Presse 141)
17
DE
26.-27.V.2008
5.
Die EU fordert eine schrittweise Aufhebung der von Israel verhängten Einschränkungen
der Bewegungsfreiheit und des Zugangs, um die Lage vor Ort und die Lebensbedingungen
im Westjordanland zu verbessern und die palästinensische Wirtschaft neu zu beleben. Der
Beschluss, eine begrenzte Zahl von Straßenblockaden zu entfernen, wird von der EU als
ein Schritt in die richtige Richtung begrüßt, jedoch betont sie, dass noch viel mehr getan
werden muss.
6.
Die EU ist nach wie vor sehr besorgt über die unhaltbare humanitäre Lage im GazaStreifen. Sie wiederholt ihren Appell an alle Parteien, aus humanitären Gründen wie auch
im Interesse des Handels unverzüglich auf eine kontrollierte Wiederöffnung der Grenzübergänge nach und von Gaza hinzuwirken. Sie appelliert in diesem Zusammenhang an
Israel, seinen Verpflichtungen hinsichtlich einer ununterbrochenen Versorgung mit Öl und
Strom sowie hinsichtlich aller anderen Formen der humanitären Hilfe nachzukommen. Sie
verurteilt die Angriffe aus dem Gaza-Streifen auf die Grenzübergänge und -terminals und
ihre negativen Auswirkungen auf die Bereitstellung von humanitärer Hilfe und die Lieferung von Kraftstoff. Sie erklärt erneut, dass sie bereit ist, ihre Mission zur Unterstützung
des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah wiederaufzunehmen, sobald die Bedingungen
dies gemäß den Bestimmungen der einschlägigen internationalen Übereinkünfte über den
Zugang und die Bewegungsfreiheit vom November 2005 zulassen.
7.
Die EU unterstützt weiterhin die Bemühungen um die Errichtung eines palästinensischen
Staates in einer Vielzahl von Bereichen. Sie begrüßt die Bemühungen der Palästinensischen Behörde, einen effizienten und reformierten Sicherheitssektor aufzubauen, und
bestärkt sie in ihren laufenden Bemühungen um die Erfüllung der ihr in diesem Bereich
obliegenden Verpflichtungen aus dem Nahost-Fahrplan. Der Rat unterstützt in diesem
Zusammenhang uneingeschränkt die internationale Konferenz zur Förderung der zivilen
Sicherheit der Palästinenser und der Rechtsstaatlichkeit, die am 24. Juni 2008 in Deutschland stattfinden wird. Er hat eine Erweiterung der Mission EUPOL COPPS beschlossen,
um in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern den Strafrechtssektor in den Bereichen
Gerichtsgewalt und Haftanstalten zu unterstützen. Er begrüßt das vor kurzem vom Vertreter des Nahost-Quartetts und den israelischen und palästinensischen Behörden vereinbarte
Maßnahmenpaket, das sowohl die Wirtschaftstätigkeit beleben als auch – durch mehr
Handlungsfreiheit – die Kapazitäten der Sicherheitskräfte der Palästinensischen Behörde
erhöhen soll. Er weist nachdrücklich darauf hin, wie wichtig eine frühzeitige Umsetzung
dieser Maßnahmen ist. Der Rat begrüßt ferner, dass auf der jüngsten palästinensischen
Investitionskonferenz in Bethlehem die Agenda für Wirtschaftsentwicklung erfolgreich
vorangebracht wurde.
8.
Die EU weist darauf hin, dass die im Dezember 2007 in Paris auf der internationalen
Geberkonferenz für den Palästinensischen Staat gemachten Zusagen erfüllt werden
müssen. In diesem Zusammenhang hebt sie hervor, dass die Funktionsfähigkeit der Institutionen der Palästinensischen Behörde in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 unbedingt
aufrechterhalten werden muss und dass dazu eine zusätzliche Budgethilfe dringend erforderlich ist. Als größter Geber finanzieller Hilfe für die Palästinensische Behörde ruft die
EU andere Geber auf, ihre Unterstützung für den Haushalt der Palästinensischen Behörde
im Hinblick auf eine ausgewogene Lastenverteilung aufzustocken."
9868/08 (Presse 141)
18
DE
26.-27.V.2008
LIBANON – Schlussfolgerungen des Rates
Die Minister haben die Lage im Libanon erörtert. Der Rat hat daraufhin die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Der Rat begrüßt die Einigung, die am 21. Mai in Doha erzielt wurde und die den Weg für
die vollständige Wiederaufnahme der Tätigkeit aller demokratischen Institutionen des libanesischen Staates frei gemacht hat. Der Rat begrüßt die Wahl Michel Sleimans zum Präsidenten Libanons und sieht der umfassenden Durchführung der Vereinbarung von Doha auf
der Grundlage der arabischen Initiative und der Grundsätze, die in der Verfassung
Libanons und in den Vereinbarungen von Taif niedergelegt sind, erwartungsvoll entgegen.
2.
Der Rat begrüßt die konstruktive Haltung der Parteien und ihren Willen zum Dialog. Er
spricht der Arabischen Liga, insbesondere dem Ausschuss der Außenminister unter der
Leitung des Emirs des Staates Katar, Scheich Hamad bin Khalifa al-Thani, dem Premierminister und Außenminister Katars, Sheikh Hamad bin Jassim bin Jabr al-Thani, und dem
Generalsekretär Amr Moussa für ihre Bemühungen sowohl während der Schlichtungsmission in Beirut als auch bei den Verhandlungen in Doha, die jüngsten Ausbrüche schwerer
Gewalt zu beenden und den libanesischen Führern eine Einigung zu erleichtern, seine
Anerkennung aus.
3.
Der Rat bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung Libanons und seine uneingeschränkte Unterstützung der Regierung und der anderen demokratischen Institutionen. Er
spricht ferner den libanesischen Streitkräften seine Anerkennung aus und würdigt ihren
Beitrag zur Stabilität des Landes. Er bedauert die jüngsten Gewaltausbrüche, bei denen
mehr als 70 Menschen ums Leben gekommen sind und 250 verwundet wurden. Der Rat
erklärt erneut, dass er alle Versuche, den Frieden und die Stabilität in Libanon, insbesondere durch Gewalt, zu untergraben, entschieden verurteilt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass sich die Parteien in Doha darauf verständigt haben, die Anwendung von
Waffen und Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten, gleich welcher Art und unter
allen Umständen zu untersagen.
4.
Der Rat erinnert daran, dass er sich für eine uneingeschränkte Umsetzung der Resolutionen
1559, 1680, 1701 und 1757 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen einsetzt und
erwarte in diesem Zusammenhang, dass das Sondertribunal seine Arbeit aufnimmt. Der
Rat erinnert ferner an frühere Erklärungen und ist nach wie vor entschlossen, die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität, Einheit und Stabilität Libanons zu stärken.
5.
Der Rat begrüßt, dass am 23. Juni 2008 in Wien die internationale Geberkonferenz für den
Wiederaufbau des palästinensischen Flüchtlingslagers Nahr al-Bared und des umliegenden
Gebiets stattfinden wird."
9868/08 (Presse 141)
19
DE
26.-27.V.2008
IRAK – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die Lage in Irak erörtert und die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"1.
Die Europäische Union bekräftigt ihre Unterstützung für einen sicheren, stabilen, demokratischen, prosperierenden und geeinten Irak, in dem die Menschenrechte geachtet werden, sowie ihr Eintreten für die Unabhängigkeit, Souveränität, Einheit und territoriale
Integrität des Landes. Sie betont, dass sie die zentrale Rolle der Hilfsmission der Vereinten
Nationen für Irak (UNAMI) unterstützt, und ruft eindringlich dazu auf, eine enge Zusammenarbeit zwischen der UNAMI und den irakischen Behörden bei der Umsetzung der
Resolution 1770 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufrechtzuerhalten.
2.
Der Rat begrüßt den Besuch von Premierminister Al-Maliki und Mitgliedern seiner Regierung vom 16./17. April 2008 in Brüssel und die Gelegenheit, das politische Engagement
der Europäischen Union gegenüber Irak zu verstärken.
3.
Der Rat begrüßt die erweiterte Ministerkonferenz der Nachbarländer von Irak, die am
22. April 2008 in Kuwait stattgefunden hat, und betont, wie wichtig der Dialog und die
Zusammenarbeit zwischen Irak, seinen Nachbarländern und seinen regionalen Partnern
sind. Ein konstruktives Engagement der Nachbarn und Partner Iraks in der Region ist
weiterhin entscheidend für die Erreichung von Frieden und Stabilität in Irak und in der
gesamten Region. Der Rat ruft alle Nachbarn und Partner in der Region auf, die Zusagen
zu erfüllen, die sie im Schlusskommuniqué der Konferenz von Kuwait eingegangen sind,
und ihre Präsenz in Bagdad zu verstärken. Die EU ist bereit, diesen Nachbarschaftsprozess
zu unterstützen und ihre Sachkenntnis einzubringen, sofern die Teilnehmer dies als
hilfreich erachten.
4.
Der Rat sieht ferner der ersten jährlichen Überprüfungskonferenz der internationalen
Vereinbarung "Irak Compact", die am 29. Mai 2008 in Stockholm (Schweden) stattfindet,
mit Interesse entgegen. Dass ein Mitgliedstaat der EU die jährliche Überprüfungskonferenz
ausrichtet, ist deutlicher Ausdruck des Eintretens der EU für ihre Partnerschaft mit Irak.
Der Rat drängt auf eine starke Führungsrolle und Eigenverantwortung Iraks bei der Umsetzung der vorerwähnten internationalen Vereinbarung, auf die Einbeziehung der verschiedenen Sektoren des Landes und die umfassende Beteiligung der internationalen Gemeinschaft, auch der Nachbarländer Iraks und der Partner in der Region. Er würdigt außerdem
die bisherigen Fortschritte in Bezug auf die Wirtschaftsaspekte des internationalen Pakts
mit Irak, die Verabschiedung der Gesetze über Gerechtigkeit und Aussöhnung, Amnestie
und Befugnisse der Provinzen und den Haushalt.
9868/08 (Presse 141)
20
DE
26.-27.V.2008
Der Rat ruft die Regierung Iraks dazu auf, den politischen Prozess und die nationale
Aussöhnung weiter voranzubringen. Die EU wird in Übereinstimmung mit den in der
internationalen Vereinbarung "Irak Compact" genannten Prioritäten weiter auf eine enge
Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Irak hinarbeiten und alles in ihren Kräften Stehende
tun, um Irak gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft bei der Umsetzung dieser
Vereinbarung zu unterstützen.
5.
Der Rat unterstreicht die Bedeutung der nationalen Aussöhnung und begrüßt die Initiativen
aller Parteien um deren Verwirklichung, darunter die 15-Punkte-Erklärung des irakischen
politischen Ausschusses für nationale Sicherheit. Die EU fordert alle Parteien dazu auf,
ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verstärken und so auf die Konsolidierung der
Rechtsstaatlichkeit und der nationalen Aussöhnung hinzuwirken.
6.
Der Rat begrüßt die politische Einigung darüber, noch vor Ende des Jahres 2008 Provinzwahlen abzuhalten, und appelliert eindringlich an die Regierung Iraks und den Rat der
Repräsentanten, die notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen und die Mittel zur Durchführung dieser Wahlen bereitzustellen. Er ruft ebenfalls nachdrücklich zu einer Einigung
über das Gesetz über Kohlenwasserstoff auf, was ein weiterer wichtiger Beitrag zur nationalen Aussöhnung wäre. Er äußert die große Hoffnung, dass der Ausschuss zur Überarbeitung der Verfassung zu einer Lösung der noch offenen Fragen beitragen kann. Er
begrüßt, dass die politischen Führer Iraks für eine Regierung der nationalen Einheit eintreten, was weitere Fortschritte beim Legislativ- und Reformprogramm ermöglichen wird.
Der Rat würdigt die Bemühungen der Vereinten Nationen und anderer Akteure, Fragen im
Zusammenhang mit den strittigen Grenzen im Inland zu lösen.
7.
Der Rat weist darauf hin, dass die weitere Verbesserung der Sicherheitslage in Irak im
Mittelpunkt der Bemühungen der Regierung Iraks um den Aufbau eines stabilen und prosperierenden Staates stehen muss. Er verurteilt sämtliche terroristischen Handlungen in Irak
in all ihren Formen und fordert die unverzügliche Einstellung solcher Handlungen. Er
unterstützt die Regierung Iraks in ihren verstärkten Bemühungen zur Bekämpfung von
Terrorismus und religiös motivierten Gewalttaten sowie zur Entwaffnung von Milizen.
8.
Der Rat äußert seine Besorgnis angesichts der Lage der irakischen Vertriebenen innerhalb
Iraks sowie der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern, insbesondere in Jordanien
und Syrien. Der Rat erinnert daran, dass für die Regierung Iraks und die internationale
Gemeinschaft entsprechend den Vereinbarungen der erweiterten Ministerkonferenzen der
Nachbarländer von Irak die Verpflichtung besteht, die irakischen Vertriebenen innerhalb
Iraks und die irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern zu schützen und ihnen zu
helfen, indem ihren unmittelbaren und absehbaren Bedürfnissen Rechnung getragen und
für ihre Sicherheit gesorgt wird. Er appelliert eindringlich an die Regierung Iraks, ihre
Mittel zur Unterstützung der Nachbarländer einzusetzen, so dass diese die zusätzliche
Belastung durch irakische Flüchtlinge bewältigen können.
9868/08 (Presse 141)
21
DE
26.-27.V.2008
9.
Der Rat äußert sich besorgt über die Menschenrechtslage in Irak und unterstützt die Arbeiten der UNAMI in diesem Bereich. Der Rat bekräftigt, dass es von wesentlicher Bedeutung
ist, dass die Regierung Iraks die Menschenrechte aller Iraker schützt und fördert, wobei sie
besonders schutzbedürftigen Gruppen, wie Kindern, Frauen und Personen, die religiösen
oder ethnischen Minderheiten angehören, besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen
muss. Die verstärkte Achtung der Menschenrechte ist eine Grundvoraussetzung, um die
Aussöhnung zwischen den Volksgruppen des Landes herbeizuführen und die Sicherheitslage nachhaltig zu verbessern. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte in Irak
wird auch durch die allgemeine Festigung der Rechtsstaatlichkeit entscheidend vorangebracht, unter anderem indem die Neutralität und Einbeziehung des irakischen Justizwesens
und der Sicherheitskräfte gewährleistet werden. Der Rat ruft die Regierung Iraks auf, die
Anwendung der Todesstrafe auszusetzen, um so einen Schritt in Richtung auf ihre
Abschaffung zu machen.
10.
Der Rat erinnert an sein starkes Engagement für Irak, wie dies in den vom Rat (Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen) am 19./20. November 2007 festgelegten Prioritäten für die künftige Unterstützung für Irak zum Ausdruck kommt. Angesichts der seit
2003 von der Europäischen Gemeinschaft bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von
829 Mio. EUR für Wiederaufbau und humanitäre Hilfe, der zusätzlichen umfangreichen
Beiträge der EU-Mitgliedstaaten und des Internationalen Wiederaufbaufonds für Irak hält
die EU Folgendes fest:
–
sie sagt weitere Unterstützung für grundlegende Dienstleistungen und zur Stärkung
der irakischen Institutionen und Kapazitäten zu, um die eigenen Kräfte Iraks zu
mobilisieren;
–
sie begrüßt die entscheidenden Fortschritte bei den Verhandlungen über ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und bekundet ihre Entschlossenheit, diese
Verhandlungen so bald wie möglich abzuschließen und damit eine erste vertragliche
Beziehung zwischen der EU und Irak zu schaffen;
–
sie strebt eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Energie im beiderseitigen
Interesse von EU und Irak an;
–
sie verweist auf die beträchtliche diplomatische Präsenz der EU in Bagdad, unter
anderem der EG-Delegation, und bringt ihre Absicht zum Ausdruck, die Präsenz der
EU noch weiter auszubauen;
–
sie sieht einer Vertiefung des derzeitigen politischen Dialogs mit Irak auf Ebene der
Minister und der hohen Beamten erwartungsvoll entgegen; dies kann unter anderem
im Rahmen regelmäßiger Treffen und auf der Grundlage des beiderseitigen
Wunsches, diesen Dialog auszubauen, geschehen;
9868/08 (Presse 141)
22
DE
26.-27.V.2008
–
sie unterstreicht, wie wichtig es ist, dass ein Rechtsstaatssystem und eine Kultur der
Achtung der Menschenrechte aufgebaut werden; ferner begrüßt sie das Programm
der Kommission zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz und hebt
die wichtige Rolle hervor, die EUJUST LEX in diesem Zusammenhang spielt;
–
sie unterstreicht, dass sie bereit ist, Möglichkeiten zu prüfen, wie auf dem beträchtlichen Beitrag von EUJUST LEX nach Ablauf des Mandats dieser Mission aufgebaut
werden kann;
–
sie wird nach Möglichkeiten suchen, wie dem Sekretariat der internationalen Vereinbarung "Irak Compact" weitere Unterstützung durch Experten geleistet werden kann;
–
sie akzeptiert, einschließlich der Kommission, die Einladung, an den drei Arbeitsgruppen der erweiterten Ministerkonferenz der Nachbarländer von Irak "Flüchtlinge", "Energie" und "Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich der Sicherheit" teilzunehmen;
–
sie sagt zu, weitere Beiträge zur Linderung der humanitären Lage der irakischen
Vertriebenen innerhalb Iraks sowie der irakischen Flüchtlinge in den Nachbarländern, insbesondere in Jordanien und Syrien, zu leisten;
–
sie begrüßt die Unterstützung, die bereits aus dem Gemeinschaftshaushalt für die
Vorbereitungen der Kommunalwahlen bereitgestellt wurden, die vor Ende des Jahres
stattfinden sollen."
9868/08 (Presse 141)
23
DE
26.-27.V.2008
EUROPÄISCHE NACHBARSCHAFTSPOLITIK
Der Rat hat Erläuterungen der polnischen und der schwedischen Delegation zu Vorschlägen für
eine Partnerschaft mit Osteuropa gehört. Dies schließt an die Aussprache des Europäischen Rates
auf seiner Tagung im März über den Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum und über
die Notwendigkeit, die östliche Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu stärken. Der
Europäische Rat wird sich auf seiner Tagung im Juni weiter mit dieser Frage befassen.
9868/08 (Presse 141)
24
DE
26.-27.V.2008
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK
Der Rat hat in Anwesenheit der Verteidigungsminister seine halbjährliche Überprüfung der Entwicklungen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) durchgeführt.
Die Verteidigungsminister erörterten dabei Missionen und Operationen der ESVP, insbesondere die
militärische Operation der EU in Bosnien und Herzegowina (EUFOR Althea), die EU-Operationen
in Afrika (die militärische Operation EUFOR Tchad/RCA sowie die Missionen EUSEC RD Congo
und EU SSR Guinea Bissau), ferner das Thema Fähigkeiten – einschließlich der Gefechtsverbände –, Fragen der Europäischen Verteidigungsagentur und die Zusammenarbeit mit Partnern,
unter anderem die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinten Nationen sowie der NATO.
In einer gemeinsamen Sitzung mit den Außenministern führten sie Beratungen über Afghanistan
und Kinder in bewaffneten Konflikten.
9868/08 (Presse 141)
25
DE
26.-27.V.2008
AFGHANISTAN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen zu Afghanistan angenommen:
"1.
Mit Blick auf die Internationale Konferenz zur Unterstützung von Afghanistan, die am
12. uni 2008 in Paris stattfinden wird, und eingedenk der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu Afghanistan vom Dezember 2006 und der nachfolgenden Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen) seit Februar 2007
betont der Rat die kontinuierliche Zusage der EU, die Bevölkerung und Regierung
Afghanistans langfristig zu unterstützen. Die EU verfolgt in Afghanistan das zentrale Ziel,
die Regierung bei der Schaffung eines nachhaltigen und funktionierenden Staates, der
Sicherheit bietet, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte achtet sowie Entwicklung
fördert, zu unterstützen.
2.
Der Rat begrüßt die bedeutenden Fortschritte, die durch gemeinsame Anstrengungen der
Regierung und Bevölkerung Afghanistans und der internationalen Gemeinschaft insbesondere beim Aufbau politischer Institutionen sowie im Gesundheits- und Bildungswesens
erzielt wurden.
3.
Der Rat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass insbesondere in den Bereichen Entwicklung
und Staatsführung noch Probleme zu lösen sind und dass hierbei hauptsächlich Korruption
und Unsicherheit – wobei in beiden Fällen Drogen eine Rolle spielen – die Faktoren sind,
die auch weiterhin das Funktionieren der afghanischen Regierung untergraben. Die Regierung und die internationale Gemeinschaft müssen sich mit diesen Problemen im Rahmen
des "Afghanistan Compact" beschäftigen.
4.
Der Rat begrüßt daher die Möglichkeit, auf der Pariser Konferenz eine Bestandsaufnahme
der Fortschritte in Afghanistan vornehmen zu können, und möchte den Schwerpunkt auf
die folgenden Bereiche legen.
5.
Der Rat fordert die Regierung Afghanistans auf, größere Verantwortung für Wiederaufbau
und Entwicklung zu übernehmen. Der Rat vertritt daher die Auffassung, dass möglichst
viel Unterstützung zur Förderung der Regierung über Treuhandfonds, die von mehreren
Geldgebern finanziert werden, oder Budgethilfe mit entsprechender Berücksichtigung der
Aufnahmekapazität erfolgen sollte.
9868/08 (Presse 141)
26
DE
26.-27.V.2008
6.
Der Rat betont, dass erhöhte Eigenverantwortung auch mit Rechenschaftspflicht einhergehen sollte. Es müssen dringend Fortschritte bei der Erreichung der im Afghanistan
Compact festgelegten Richtziele erzielt werden, insbesondere durch:
a)
Umsetzung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen, die die
Einstellung kompetenter und glaubwürdiger Fachleute im öffentlichen Dienst aufgrund nachweisbarer Leistungen und die Einrichtung einer effektiveren, verantwortlicheren und transparenteren Verwaltung auf allen Ebenen der Regierung umfasst;
hierzu gehört auch, dass für die ordnungsgemäße Funktionsweise eines
unabhängigen Mechanismus für die Besetzung hochrangiger Ämter, wie dies im
Compact vereinbart wurde, gesorgt wird;
b)
Stärkung der Ressourcen und Autorität nachgeordneter Regierungsstrukturen durch
Inanspruchnahme erfolgreicher nationaler Programme und über die unabhängige
Direktion für die lokale Verwaltung;
c)
Umsetzung der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie unter der Leitung der afghanischen Regierung; dies umfasst auch die Umsetzung einer wirksamen Strategie
betreffend die Lebensgrundlagen im ländlichen Raum.
7.
Ferner wird die EU gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die Strategie für die
nationale Entwicklung Afghanistans sowie die Umsetzung der hierin dargelegten
Prioritäten im Einklang mit der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe
uneingeschränkt unterstützen.
8.
Der Rat betont ferner die Bedeutung eines einheitlichen Vorgehens der internationalen
Gemeinschaft bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele; dieses muss in voller Abstimmung
mit der Regierung Afghanistans und unter Gewährleistung der Kohärenz zwischen militärischer und ziviler Dimension erfolgen. In diesem Zusammenhang ruft der Rat zu einer
Stärkung der Kapazität der UNAMA auf, auch durch Unterstützung der Bemühungen, die
auf die Ausweitung ihrer Präsenz im Land, insbesondere im Süden und im Westen, abzielen. Der Rat tritt für eine stärkere Rolle des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs
Kai Eide bei der Koordinierung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft ein und
betont die Synergie zwischen UNAMA, EU und ISAF im Hinblick auf die zu erreichenden
Ziele.
9868/08 (Presse 141)
27
DE
26.-27.V.2008
9.
Die Rat weist darauf hin, dass die Förderung der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Medienfreiheit, und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu den grundlegenden Verantwortlichkeiten der afghanischen Regierung gehören, die die Funktionsweise
ihrer betreffenden Institutionen und die Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen
auf dem Gebiet der Menschenrechte uneingeschränkt fördern sollte. Die Abschaffung der
Todesstrafe in Afghanistan sollte auch uneingeschränkte Unterstützung finden. Als erster
Schritt sollte das De-facto-Moratorium zur Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt werden.
10.
Der Rat weist auf die Bedeutung des demokratischen Prozesses in Afghanistan hin,
insbesondere im Hinblick auf die Präsidentschaftswahlen 2009 und die Parlamentswahlen
2010. Die EU ist bereit, die Vorbereitungen für die Wahlen zu unterstützen. Der Rat betont
auch, wie wichtig eine klar definierte und von Afghanistan geführte Politik der ausgestreckten Hand ist.
11.
Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit sind weiterhin von zentraler Bedeutung für die Erzielung von Fortschritten in Afghanistan. Fehlende Sicherheit in Teilen des Landes wird verstärkt durch schwache Justiz- und Strafverfolgungsorgane. Der Rat weist darauf hin, wie
wichtig es ist, dass Afghanistan durch Gemeinschaftsprogramme dabei unterstützt wird,
über eine Reform des Justizwesens die Rechtsstaatlichkeit voranzutreiben. Die EU hebt
hervor, dass ein kohärentes Vorgehen auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit erforderlich
ist, insbesondere eine Verknüpfung zwischen den Gemeinschaftsprogrammen zur Justizreform und den Tätigkeiten im Polizeibereich.
12.
Der Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, mit der EU-Polizeimission in Afghanistan
(EUPOL Afghanistan) einen beträchtlichen Beitrag zur Polizeireform zu leisten; hierbei
wird die afghanische Eigenverantwortung geachtet und eng mit anderen internationalen
Akteuren, insbesondere den Vereinigten Staaten von Amerika, zusammengearbeitet.
EUPOL Afghanistan hat Fortschritte bei der Durchführung ihres Mandats erzielt und ist
nun im ganzen Land im Einsatz; der Abschluss der Entsendung der Mission ist für Juni
2008 geplant. In diesem Zusammenhang möchte der Rat auch die Beiträge von Drittländern zu EUPOL Afghanistan begrüßen.
13.
Angesichts des Umfangs der Aufgabe verpflichtet sich die EU, ihre Anstrengungen im
Rahmen von EUPOL Afghanistan beträchtlich zu erhöhen und anzustreben, die Zahl der
Experten, die im Rahmen der Mission tätig sind, im Vergleich zur ursprünglichen Zahl zu
verdoppeln. Eine derartige Erhöhung des Umfangs der Mission würde eine bedeutende
zusätzliche Kapazität für Schlüsselfragen der Polizeireform liefern. Aufgrund des operativen Umfelds, das viele Herausforderungen in sich birgt, sind gründliche Vorbereitung,
rechtzeitige Planung, volle Einsatzfähigkeit von Anfang an und ein kontinuierlicher Beitrag von hoch qualifiziertem Personal von wesentlicher Bedeutung.
9868/08 (Presse 141)
28
DE
26.-27.V.2008
14.
Der Rat erkennt an, wie wichtig die Arbeit des Internationalen Polizeikoordinierungsausschusses an einer einheitlichen und integrierten Vision der afghanischen Polizei ist, der
höchste Priorität eingeräumt werden sollte.
15.
Der Rat vertritt die Auffassung, dass gute Beziehungen zu den Nachbarländern ein
Schlüsselelement für die Stabilität in Afghanistan sind, insbesondere angesichts der Vielschichtigkeit von Themen wie z.B. Drogen. Der Rat unterstützt daher weiterhin Bemühungen, die der Verbesserung der Beziehungen zwischen Afghanistan und seinen Nachbarn und der vollständigen Integration des Landes in regionale Strukturen dienen."
9868/08 (Presse 141)
29
DE
26.-27.V.2008
KINDER IN BEWAFFNETEN KONFLIKTEN
Der Rat hat im Anschluss an Erläuterungen des Vorsitzes eine Studie über von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder gewürdigt. Er billigte die allgemeine Überprüfung der Durchführung der
Checkliste für die Integration des Schutzes der von bewaffneten Konflikten betroffenen Kinder in
die ESVP-Operationen und betonte das Ziel, die Durchführung vor Ort weiter zu verbessern.
Die überarbeitete Checkliste enthält wesentliche Verbesserungen auf der Grundlage einer ausführlichen Erhebung über die bestehenden Praktiken in den Missionsgebieten; die Verbesserungen
betreffen insbesondere die Erarbeitung der Definition des Schutzes von Kindern, die spezifische
Schulung zu von bewaffneten Konflikten betroffenen Kindern, Überwachung und Berichterstattung,
eine bessere Sichtbarkeit und Sensibilisierung, die Möglichkeit, über spezifische Fachkenntnisse
vor Ort zu verfügen, und die Verbesserung der Kommunikation der Experten zwischen den
Missionen bzw. Operationen und Brüssel.
9868/08 (Presse 141)
30
DE
26.-27.V.2008
EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSPOLITIK – Schlussfolgerungen
des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen zum Gesamtbereich der ESVP angenommen
(Dok. 9841/08):
"I.
ESVP-Missionen und -Operationen
Westliche Balkanstaaten
Operation ALTHEA
1.
Der Rat bekräftigt, dass die EU weiterhin an ihrem aktiven Engagement in Bosnien und
Herzegowina festhält, unter anderem durch die Operation ALTHEA, und dass die EU-geführte Militärpräsenz als Teil des Gesamtengagements der EU in diesem Land so lange
wie nötig aufrechterhalten wird. Der Rat würdigt den positiven Beitrag der Einsatzkräfte
zu einem sicheren und geschützten Umfeld in Bosnien und Herzegowina. Die Sicherheitslage ist nach wie vor stabil, und die EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR) vermitteln
weiterhin ein Sicherheitsgefühl und sind weiterhin bereit, auf eventuelle Sicherheitsherausforderungen im gesamten Land zu reagieren.
2.
Der Rat würdigt zudem den Beitrag, den die EUFOR zusammen mit anderen Formen des
EU-Engagements weiterhin zu den internationalen Bemühungen um eine Unterstützung
der Reform des Sicherheitssektors in Bosnien und Herzegowina leisten.
3.
Nach der erfolgreichen Umgestaltung der Operation ALTHEA in Bosnien und
Herzegowina im Jahr 2007 umfasst die EUFOR eine etwa 2500 Mann starke Truppe vor
Ort, die von Reservekräften außerhalb des Einsatzgebiets unterstützt wird. Die Operation
konzentriert sich nach wie vor auf die Aufrechterhaltung eines sicheren und geschützten
Umfelds und die Übertragung von Aufgaben des gemeinsamen militärischen Handelns
(Joint Military Affairs – JMA) an die zuständigen nationalen Behörden. Komponenten der
Europäischen Gendarmerietruppe beteiligen sich seit November 2007 erfolgreich an der
Integrierten Polizeieinheit der EUFOR.
4.
Zu den Prioritäten gehört nach wie vor ein kohärentes Handeln der EU in Bosnien und
Herzegowina, in das alle EU-Akteure EU, einschließlich Kommission und EU-Missionsleiter, einbezogen sind. Der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte, der EU-Sonderbeauftragte
und der Leiter der EUPM konsultieren einander weiterhin regelmäßig, bevor sie tätig
werden. Die EUFOR unterhält ebenfalls enge Arbeitsbeziehungen zu anderen internationalen Akteuren, auch in operativen Fragen. Was die Operation ALTHEA betrifft, verläuft
die Zusammenarbeit mit der NATO weiterhin reibungslos und effizient.
9868/08 (Presse 141)
31
DE
26.-27.V.2008
EUPM in Bosnien und Herzegowina
5.
Der Rat begrüßt die Verabschiedung der Gesetze zur Polizeireform und unterstützt die
Bemühungen der EUPM, den Behörden von Bosnien und Herzegowina beim Durchführen
dieser Gesetze behilflich zu sein. Der Rat nimmt die Fortschritte zur Kenntnis, die die
Behörden von Bosnien und Herzegowina – mit operativer Unterstützung durch die EUPM
– bei der Bekämpfung der schwerwiegendsten Formen der Kriminalität erreicht haben. Der
Rat begrüßt die Bemühungen der EUPM, die Koordinierung der Arbeit von Polizei und
Justiz in Bosnien-Herzegowina zu verbessern, um so ein effizientes System der Strafrechtspflege und ein landesweit abgestimmtes Konzept für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu erreichen.
EULEX KOSOVO
6.
Entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007,
in denen hervorgehoben wird, dass die EU bereit ist, bei der Stärkung der Stabilität in der
Region eine führende Rolle zu übernehmen, begrüßt der Rat die Vorbereitungen für die
Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (EULEX KOSOVO) und
die derzeit laufende Entsendung des Missionspersonals. Der Rat würdigt die Arbeit des
EU-Planungsteams für Kosovo (EUPT Kosovo), dessen Mandat bis zum 14. Juni 2008
verlängert wurde.
Naher Osten
EUBAM Rafah
7.
Der Rat bekräftigt das Engagement und die Bereitschaft der EU, die Mission am
Grenzübergang Rafah wieder einzusetzen, sobald die Bedingungen dies erlauben. Seit
Schließung des Grenzübergangs Rafah hat die EU BAM Rafah ihre Einsatzfähigkeit
weiterhin aufrecht erhalten. Der Rat hat beschlossen, das Mandat der Mission um weitere
sechs Monate bis zum 24. November 2008 zu verlängern.
EUPOL COPPS
8.
Die Mission EUPOL COPPS hat ihre Bemühungen um Unterstützung der palästinensischen Zivilpolizei fortgeführt. Sie unterstützt die Umsetzung des Entwicklungsplans für
die palästinensische Zivilpolizei, unter anderem durch Schulung der palästinensischen
Polizei und durch Vermittlung und Koordinierung der Beschaffung von Ausrüstungen in
enger Abstimmung mit den Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft. Der Rat ist
ferner übereingekommen, die Tätigkeit der EUPOL COPPS auf dem Gebiet der Strafrechtspflege, einschließlich Richterschaft, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug, auszudehnen.
9868/08 (Presse 141)
32
DE
26.-27.V.2008
EUJUST LEX
9.
Die EU trägt mit ihrer integrierten Rechtsstaatlichkeitsmission (EUJUST LEX) zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung der Menschenrechte in Irak bei, indem sie
Führungskräften der irakischen Polizei-, Justiz- und Strafvollzugsbehörden Lehrgänge und
Berufspraktika in den EU-Mitgliedstaaten anbietet. Der Rat begrüßt, dass der Einsatz von
EUJUST LEX in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den irakischen Behörden und
den internationalen Gremien bis zum 30. Juni 2009 fortgesetzt wird.
Afrika
EUFOR Tchad/RCA
10.
Der Rat bekräftigt, dass es dringend erforderlich ist, die Zivilbevölkerung zu schützen und
die humanitäre Lage in der gesamten Region zu verbessern. Der Rat bekräftigt, dass er voll
und ganz entschlossen ist, zur Umsetzung der Resolution 1778 (2007) des VN-Sicherheitsrats beizutragen, mit der in der Republik Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik
die Einrichtung einer multidimensionalen Präsenz bewilligt wird, deren militärische Komponente von der EU gestellt wird. Nach Maßgabe dieser Resolution führt die EU derzeit
die militärische Überbrückungsoperation EUFOR Tchad/RCA durch, die zwölf Monate –
gerechnet ab der Erklärung der ersten Einsatzfähigkeit (IOC) am 15. März 2008 – dauern
wird. Die volle Einsatzfähigkeit (FOC) soll vor Ende Juni 2008 erreicht sein; die Verlegung der EUFOR verläuft planmäßig. Das Mandat der EUFOR besteht darin, zum Schutz
gefährdeter Zivilbevölkerung – insbesondere der Vertriebenen und der Flüchtlinge – beizutragen, humanitäre Hilfeleistungen zu erleichtern und die Bewegungsfreiheit des humanitären Hilfspersonals zu verbessern sowie zum Schutz des Personals, der Einrichtungen,
Anlagen und Ausrüstung der VN beizutragen. Die EUFOR Tchad/RCA wird ihrem
Mandat entsprechend neutral, unparteiisch und unabhängig auftreten. Der Rat sieht der in
der Resolution 1778(2007) des VN-Sicherheitsrates vorgesehenen Halbzeitüberprüfung
und dem Bericht über die Folgeregelungen für den vom VN-Sicherheitsrat auf ein Jahr
begrenzten Einsatz von EUFOR Tchad/RCA mit Interesse entgegen. Der Rat betont, dass
die diesbezüglichen Vorbereitungsarbeiten frühzeitig aufgenommen werden müssen.
9868/08 (Presse 141)
33
DE
26.-27.V.2008
11.
Es laufen Verhandlungen mit verschiedenen Drittländern, die ihre Bereitschaft zu
Beiträgen zu der Operation gezeigt haben. Mit Russland und Albanien, die ein formelles
Angebot gemacht haben, laufen Verhandlungen über den Abschluss eines Abkommens
bzw. steht der Abschluss eines Abkommens bevor. Die nicht der EU angehörenden europäischen NATO-Mitgliedstaaten und andere Länder, die der EU beitreten wollen, werden
regelmäßig über die Entwicklung der Operation unterrichtet.
12.
Die Entsendung der EUFOR Tchad/RCA ist ein wichtiger EU-Beitrag zu den internationalen Bemühungen, der zusammen mit der VN-Mission MINURCAT in der Republik
Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik und in Abstimmung mit der AU/VNHybridmission (UNAMID) in Darfur dazu beitragen soll, eine Lösung für den Konflikt in
der Region und seine verheerenden Auswirkungen auf die humanitäre Situation herbeizuführen. In diesem Zusammenhang fordert der Rat die Regierung von Sudan nachdrücklich
auf, eine zügige Verlegung der UNAMID zu erleichtern. Die EU wird seine enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit allen beteiligten Akteuren, insbesondere mit den VN und
der AU, fortsetzen.
13.
Die EUFOR ist Teil der vielgestaltigen Unterstützung der EU für die Region. Die EG und
die Mitgliedstaaten setzen ihre laufende Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre
Hilfe fort. Die EU wird einen alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialogprozess unterstützen, um mitzuhelfen, die erforderlichen Bedingungen für die Durchführung freier und
transparenter Wahlen zu schaffen.
14.
Angesichts der grenzüberschreitenden Aktivitäten bewaffneter Gruppen fordert der Rat die
Regierungen von Sudan und Tschad auf, ihre Beziehungen zu verbessern und die
Unterstützung und Ausrüstung dieser Gruppen unverzüglich einzustellen. Er ruft die Länder der Region auf, zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat das Abkommen von
Dakar vom 13. März, das durch Vermittlung des senegalesischen Präsidenten Wade
zustande kam und von den Präsidenten Tschads und Sudans in dem Bestreben unterzeichnet wurde, die Streitigkeiten zwischen ihnen effektiv beizulegen; der Rat nimmt insbesondere die in dem Abkommen enthaltenen Umsetzungsmechanismen zur Kenntnis, die
regelmäßige Sitzungen auf hoher Ebene vorsehen, an denen nicht nur Regierungsvertreter
von Tschad und Sudan, sondern auch von Libyen, Kongo-Brazzaville, Senegal, Gabun und
Eritrea teilnahmen werden. Ein fortwährender Druck der internationalen Gemeinschaft auf
die betreffenden Parteien wird von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige und
erfolgreiche Umsetzung des Abkommens sein.
9868/08 (Presse 141)
34
DE
26.-27.V.2008
EUSEC RD Congo
15.
Der Rat unterstützt die derzeitigen Bemühungen um die Wiederaufnahme des Prozesses
der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) als Teil der Gesamtbemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität in der Demokratischen Republik Kongo.
Der Rat bedauert die fortgesetzten Gewalttaten gegen Frauen im Osten des Landes und hat
sich diesbezüglich für eine stärkere Einbeziehung der MONUC ausgesprochen, damit
gegen die Übergriffe bewaffneter Gruppen schlagkräftig vorgegangen werden kann. Der
Rat äußert seine Besorgnis über die zunehmende Rekrutierung von Kindersoldaten durch
bewaffnete Gruppen im Osten der DR Kongo und unterstreicht, dass alle Akteure vor Ort
dieses Problem vorrangig angehen müssen.
16.
Die Reform des Sicherheitssektors (SSR) ist nach wie vor erforderlich, um in der DR
Kongo nachhaltige Stabilität zu erreichen. Hierzu ist die Fortsetzung der Arbeiten und eine
weiterhin enge Abstimmung der ESVP-Missionen (EUSEC RD Congo und EUPOL RD
Congo) und der Tätigkeiten der Gemeinschaft von großer Bedeutung. Die weitere Stabilisierung der DR Kongo ist einer der wichtigsten Faktoren für den Frieden in der gesamten
Region der Großen Seen. Was die Reform des Verteidigungssektors anbelangt, so unterstreicht der Rat seine Bereitschaft, über die EUSEC RD Congo weiterhin nachhaltige
Reformen zu unterstützen, bei denen die Schlüsselprinzipien der verantwortungsvollen
Staatsführung und die Menschenrechte gewahrt werden.
17.
Der Rat hebt die praktischen Maßnahmen der EUSEC RD Congo hervor, u. a. die fortgesetzte Erfassung des Personalbestands der Streitkräfte mit biometrischen Mitteln sowie das
Zahlungskettenprojekt, mit dem greifbare Fortschritte erzielte wurden, insbesondere eine
verbesserte Auszahlung des erhöhten Solds an das Militär. Eine schrittweise Übertragung
der Verantwortung an die kongolesische Verwaltung zählt nunmehr zu den Zielen, die bis
Juni 2009 zu erreichen sind.
18.
Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass alle Akteure ihren Verpflichtungen gemäß der
Konferenz von Goma und dem Kommuniqué von Nairobi in jeder Hinsicht nachkommen.
Der derzeitige Friedensprozess bietet eine Chance zu dauerhafter Stabilität, wodurch die
Regierung sich auf die langfristigen Reformen konzentrieren kann. Von entscheidender
Bedeutung ist ein eingehender Dialog mit dem kongolesischen Volk und den kongolesischen Behörden, damit eine stärkere nationale Eigenverantwortung für den Reformprozess gefördert wird. Eine koordinierte Unterstützung vonseiten der EU-Mitgliedstaaten
wird zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen. Der Rat würdigt die Bemühungen, die der
EU-Sonderbeauftragte für die Region der Großen Seen unternommen hat, um den kongolesischen Parteien die erforderliche Unterstützung für die unbeirrbare Weiterverfolgung des
Goma-Prozesses zu leisten, sowie sein Eintreten für Folgemaßnahmen zum Kommuniqué
von Nairobi. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat daran, dass die Mission EUSEC
RD Congo den Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen in seinen Bemühungen, diese Prozesse auf Kurs zu halten, unterstützt hat.
9868/08 (Presse 141)
35
DE
26.-27.V.2008
EUPOL RD Congo
19.
Der Rat begrüßt die Ergebnisse, die von der Mission EUPOL RD Congo bei der Unterstützung der Reform der kongolesischen Polizei erreicht wurden, sowie das Zusammenwirken
der Polizei mit der Justiz und hierbei insbesondere die Operationalisierung des Koordinierungsmechanismus durch den begleitenden Ausschuss für die Polizeireform (Comité de
Suivi de la Réforme de la Police – CSRP). Ferner würdigt der Rat den Beitrag der Mission
zu den Gesamtbemühungen der EU um eine Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors (SSR) in der DR Kongo und nimmt zur Kenntnis, dass die Vorbereitungen für die
Verlängerung der Mission EUPOL RD Congo um ein weiteres Jahr, einschließlich der
Entsendung eines begrenzten Kontingents in den Osten der DR Kongo, zur Förderung des
Stabilisierungsprozesses angelaufen sind.
EUSSR Guinea Bissau
20.
Der Rat nimmt die Entsendung eines Vorauskommandos nach Guinea-Bissau zur
Vorbereitung der Einleitung der Mission EU SSR GUINEA-BISSAU im Juni zur Kenntnis. Der Rat unterstreicht den umfassenden Charakter der Mission, die mit ihren polizeilichen, justiziellen und militärischen Komponenten zur Reform des Sicherheitssektors beitragen soll. Die EU SSR GUINEA-BISSAU wird die lokalen Behörden bei der Reform des
Sicherheitssektors in der Republik Guinea-Bissau unterstützen und beraten, um – in enger
Zusammenarbeit mit anderen europäischen, internationalen und bilateralen Akteuren – zur
Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung der nationalen Sicherheitsstrategie beizutragen und so das spätere Engagement der Geber zu erleichtern.
Asien
EUPOL AFGHANISTAN
21.
Der Rat würdigt die Fortschritte, die von EUPOL AFGHANISTAN bei der Umsetzung
ihres Mandats und ihrem Einsatz im gesamten Land erzielt worden sind. Die Mission hat
die Bemühungen der afghanischen Regierung um die Reformierung und Verstärkung der
Polizei und ganz allgemein der Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan in enger Abstimmung
mit ihren wichtigsten internationalen Partnern unterstützt.
22.
In Bezug auf EUPOL AFGHANISTAN verweist der Rat auf die am 26. Mai 2008
angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Afghanistan.
9868/08 (Presse 141)
36
DE
26.-27.V.2008
II.
Fähigkeiten
Zivile Fähigkeiten
23.
In dem Maße, wie die zivile Krisenbewältigung an Umfang zunimmt, gewinnt auch die
Weiterentwicklung und Konsolidierung der fraglichen zivilen Fähigkeiten immer mehr an
Bedeutung. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung des neuen Zivilen Planziels
2010 mit der Erstellung eines neuen gemeinsamen illustrativen Pilotszenarios begonnen
hat, welches die Weiterentwicklung sowohl der zivilen als auch der militärischen Fähigkeiten im Rahmen der ESVP unterstützen und gleichzeitig den der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Fähigkeiten Rechnung tragen soll. Der Rat betont, dass bei
der Weiterentwicklung der Fähigkeitenplanung im Rahmen des Zivilen Planziels 2010 den
Synergien zwischen den zivilen und militärischen Aspekten der ESVP sowie zwischen der
ESVP und den Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft besonderes Augenmerk gelten
muss.
24.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Entwicklung einer systematischen Handhabung
der Humanressourcen begonnen wurde, damit anhand klarer Vorgaben das qualifizierteste
Personal eingestellt und vorgehalten werden kann und somit im Bereich der zivilen Krisenbewältigung größtmögliche Erfolge erzielt werden können.
Militärische Fähigkeiten
25.
Der Rat begrüßt die anhaltenden Fortschritte bei der Entwicklung der militärischen
Fähigkeiten der EU.
26.
Der Rat stellt fest, dass entsprechend den Empfehlungen des Fortschrittskatalogs 2007 auf
der Grundlage der Ergebnisse der Ersten Orientierung zusätzliche Informationen eingeholt
und im Lichte festgestellter Fähigkeitslücken analysiert wurden, um die Ersten Prioritäten
für die Behebung von Fähigkeitsdefiziten festlegen zu können.
27.
Der Rat bestärkt die Mitgliedstaaten darin, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die
ermittelten Fähigkeitslücken insbesondere im Bereich des Schutzes der eigenen Kräfte, der
Verlegefähigkeit und der Informationsüberlegenheit zu schließen, u. a. indem sie Kooperationsmöglichkeiten zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der EU optimal ausschöpfen,
und ruft die Europäische Verteidigungsagentur auf, sich in enger Zusammenarbeit mit dem
EU-Militärausschuss weiterhin aktiv an der Entwicklung der Fähigkeiten zu beteiligen.
9868/08 (Presse 141)
37
DE
26.-27.V.2008
28.
Der Rat begrüßt die Fortschritte bei der Aufstellung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung
(CDP), den die beteiligten Mitgliedstaaten derzeit über die Europäische Verteidigungsagentur und den EUMC in aktiver und effizienter Zusammenarbeit ausarbeiten. Der Rat
legt den Mitgliedstaaten nahe, den CDP, dessen erste Tranche von durchführbaren Schlussfolgerungen dem EDA-Lenkungsausschuss im Juli vorgelegt werden wird, als Orientierungshilfe für ihre Anstrengungen zur Verbesserung ihrer militärischen Fähigkeiten heranzuziehen.
29.
Der Rat hat beschlossen, den Europäischen Aktionsplan zu den Fähigkeiten (ECAP) abzuschließen. Er erwartet, über die Folgemaßnahmen zu den Fragen informiert zu werden, die
die ehemaligen ECAP-Projektgruppen "Spezialeinsatzkräfte", "Hauptquartiere" und "Luftund Flugkörperabwehr" in ihren Schlussberichten hervorgehoben haben.
30.
Der Rat nimmt Kenntnis von den Arbeiten zu den Anforderungen an den Informationsaustausch (IER), die der Festlegung der operativen Anforderungen an den Informationsaustausch zwischen allen – militärischen und zivilen – Einheiten, die bei ESVP-Operationen
zusammenwirken könnten, dienen. Diese Arbeiten umfassen auch die Erstellung so
genannter "Vignetten" (Merkblätter) zu militärischen und zivilen Operationen, wie sie in
der überarbeiteten Fassung der Allgemeinen Übersicht und des Fahrplans festgelegt und
vom PSK im Dezember 2007 zur Kenntnis genommen worden sind. Der Rat erwartet die
Verwirklichung weiterer Schritte entsprechend der IER-Methode.
31.
Der Rat stellt fest, dass die Arbeiten zu den IER in enger Abstimmung mit den Arbeiten
zur netzwerkgestützten Fähigkeit (NEC) der ESVP durchgeführt werden.
Krisenreaktion
32.
Der Rat stellt fest, dass die Überarbeitung des militärischen Krisenreaktionskonzepts der
EU nunmehr im Gange ist, und sieht weiteren Arbeiten im Rahmen dieser bis Jahresende
abzuschließenden Überarbeitung erwartungsvoll entgegen. Der Rat begrüßt die Fortschritte
bei der Umsetzung der Krisenreaktionskonzepte der Seestreitkräfte und der Luftstreitkräfte, die jeweils im November und Dezember 2007 gebilligt worden waren. Hierzu zählt
auch die im April 2008 veranstaltete erste Informationskonferenz zur Krisenreaktion der
Seestreitkräfte (MarRRIC), auf der die Mitgliedstaaten ihre für das zweite Halbjahr 2008
zugesagten Mittel und Fähigkeiten sowie ihre indikativen Zusagen für das erste Halbjahr
2009 überprüften. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, dem EU-Militärstab im Hinblick
auf die nächste für Oktober 2008 anberaumte MarRRIC-Konferenz weitere indikative Angaben zu liefern.
9868/08 (Presse 141)
38
DE
26.-27.V.2008
33.
Der Rat begrüßt des Ergebnis der Konferenz zur Koordinierung der Gefechtsverbände
(BGCC) vom 24. April, auf der die Mitgliedstaaten detaillierte Zusagen in Bezug auf die
erforderlichen Gefechtsverband-Pakete bis zum zweiten Halbjahr 2009 abgegeben haben
und weitere Pakete bis zum ersten Halbjahr 2011 zugesagt haben. Der Rat bestärkt beitragswillige Mitgliedstaaten nachdrücklich darin, auf der nächsten Konferenz zur Koordinierung der Gefechtsverbände im Oktober 2008 neue Angebote zu unterbreiten und insbesondere den noch offenen Zeitraum des zweiten Halbjahrs 2010 abzudecken. Der Rat
erwartet die Erstellung eines Generischen Leitfadens zur Vorbereitung der Krisenreaktionskräfte, den die Mitgliedstaaten freiwillig heranziehen können, um ihre Vorbereitungsarbeiten für die Gefechtsverbände zu vereinfachen.
Ausbau der Organisation des EUMS
34.
Der Rat begrüßt die Arbeiten zur Umsetzung des vom Rat im Mai 2007 im Anschluss an
die Ministerkonferenz von Wiesbaden angeforderten Berichts des Generalsekretärs/Hohen
Vertreters über die Fähigkeit des EU-Militärstabs, im Falle EU-geführter Operationen die
militärische Planung auf der strategischen Ebene durchzuführen. Diese Arbeiten haben zu
einer vorläufigen Umstrukturierung des EUMS und einer begrenzten Überarbeitung seines
Mandats und seiner Organisation geführt, wodurch die militärische Fähigkeit zur Durchführung der Frühplanung auf strategischer Ebene mit dem Ziel verbessert werden soll, die
Mitgliedstaaten besser zu informieren und ihre Beschlussfassungsprozesse zu beschleunigen. Der Rat erinnert daran, dass er sobald wie möglich im Laufe des Jahres 2008 auf
diese Frage zurückkommen wird, so auch auf den Bedarf an zusätzlichem Personal, und
zwar ausgehend von einer Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der Umsetzung der
Maßnahmen und Aktionen in Reaktion auf den Auftrag des Rates an den Generalsekretär/Hohen Vertreter.
35.
Der Rat begrüßt die im März abgegebene Erklärung über die erste Einsatzfähigkeit der
EU-Kapazität zur permanenten Lageüberwachung, die mit der Überwachung von ESVPOperationen befasst ist.
Europäische Verteidigungsagentur
36.
Der Rat nimmt den vom Leiter der Europäischen Verteidigungsagentur vorgelegten Tätigkeitsbericht zur Kenntnis und begrüßt die erzielten Fortschritte.
9868/08 (Presse 141)
39
DE
26.-27.V.2008
37.
Der Rat begrüßt die nachstehende Fortschritte bei der Entwicklung und Umsetzung der
langfristigen Strategien:
a)
Ausarbeitung des Plans zur Fähigkeitenentwicklung (CDP) in enger Zusammenarbeit
mit der EU-Militärausschuss und dem EU-Militärstab, um dessen Erstfassung im Juli
dieses Jahres dem Lenkungsausschuss in der Zusammensetzung der Direktoren für
die Fähigkeiten zusammen mit der ersten Tranche von durchführbaren Schlussfolgerungen vorzulegen. In den vier Schwerpunktbereichen des CDP wurden gute Fortschritte erzielt. Die beiden Schwerpunktbereiche im Zuständigkeitsbereich des EUMilitärausschusses, nämlich Schwerpunktbereich A (EUMC-Vorgaben für die erste
Prioritätensetzung zur Behebung der festgestellten Defizite) und Schwerpunktbereich
D (Angabe festgestellter Mängel bei EU-geführten und nicht EU geführten Militäroperationen), sind abgeschlossen und wurden der EDA für CDP-Folgearbeiten
übermittelt. In den beiden Schwerpunktbereichen, bei denen die Verteidigungsagentur federführend ist, sind Fortschritte bei der Ermittlung der potenziellen Fähigkeitentrends und -merkmale bis 2025 und darüber hinaus erzielt worden, und die
teilnehmenden Mitgliedstaaten haben den Input von potenziellen Kooperationsprojekten in die Datenbank der CDP-Projekte und -Initiativen mit ihren nationalen Projekten, Programmen und Initiativen in Bezug auf alle Parameter zur Entwicklung von
Fähigkeiten beschleunigt.
b)
Umsetzung der Strategie für die verteidigungstechnologische und -industrielle Basis
Europas (EDTIB), insbesondere mit Fortschritten bei der Ermittlung der in Europa
zu entwickelnden oder zu erhaltenden industriellen Schlüsseltechnologien (der Lenkungsausschuss in der Zusammensetzung der Nationalen Rüstungsdirektoren (NAD)
vereinbarte, dass die Arbeit sich zunächst auf die Flugsysteme der Zukunft konzentrieren wird) und Benennung von Kontaktstellen/nationalen Vertretern für Versorgungssicherheit.
c)
Entwicklung einer Europäischen Strategie für Verteidigungsforschung und technologie mit Fortschritten bei der Bestimmung der Schlüsseltechnologien und bei
einer Reihe von neuen Instrumenten zur Steuerung der Tätigkeiten im Bereich Forschung und Technologie (F&T) und zur Verbesserung der Generation der Opt-inF&T-Projekte unter dem Dach der Europäischen Verteidigungsagentur.
d)
Entwicklung einer Europäischen Rüstungsstrategie, die den Umsetzungsprozess vom
Fähigkeitenbedarf zum kooperativen Rüstungsprogramm beschreiben soll. Diese
Strategie soll dem Lenkungsausschuss auf Ministerebene im November 2008 zur
Billigung unterbreitet werden.
9868/08 (Presse 141)
40
DE
26.-27.V.2008
38.
Der Rat bestärkt die Europäische Verteidigungsagentur, weiterhin ihren potenziellen Mehrwert bei spezifischen Ad-hoc-Kooperationsprojekten und -programmen zur Geltung zu
bringen, um die europäische Zusammenarbeit zu verstärken und zu verbessern. Die aus
dem CDP hervorgehenden Ergebnisse werden den beteiligten Mitgliedstaaten helfen, ihre
Bemühungen auf dem Gebiet der Fähigkeitenentwicklung kohärenter zu gestalten und
besser abzustimmen. In diesem Zusammenhang sollte die EDA konkrete Projekte und Programme in die Wege leiten.
39.
Der Rat begrüßt auch die Fortschritte bei folgenden Politiken und spezifischen Projekten
und Initiativen:
a)
Positive Bewertung der Gesamtumsetzung der Regelung für die Beschaffung von
Verteidigungsgütern, woraus hervorgeht, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten
ihre Beschaffungspraktiken im Allgemeinen an die Bestimmungen des Verhaltenskodex angepasst haben. Der Rat unterstreicht, dass der Verhaltenskodex einen
höheren Bekanntheitsgrad erhalten muss und dass im Rahmen der grenzüberschreitenden Zuschlagserteilung höherwertige Aufträge vergeben werden müssen und dass
die grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu fördern sind. Der Rat begrüßt, dass
Bulgarien sich am 23. April 2008 entschieden hat, der Regelung beizutreten, , womit
die Zahl der Teilnehmerstaaten auf 25 gestiegen ist. Der Rat begrüßt auch, dass der
Lenkungsausschuss die Teilnahme Norwegens an der Regelung gebilligt hat.
b)
Erfolgreiche Umsetzung des ersten gemeinsamen EDA-Investitionsprogramms für
Forschungs- und Technologievorhaben im Verteidigungsbereich betreffend den
Schutz der eigenen Kräfte, wobei die auf Vertragsbasis vergebenen Projekte lanciert
wurden und weitere Ausschreibungen für Projekte laufen.
c)
Billigung eines weiteren gemeinsamen Investitionsprogramms für Forschungs- und
Technologievorhaben im Verteidigungsbereich betreffend innovative Konzepte und
neu entstehende Technologien.
d)
Einleitung von Tätigkeiten zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Hubschraubern
für ESVP-Operationen: Ermittlung des Kooperationspotenzials derjenigen teilnehmenden Mitgliedstaaten, die dieselben Arten von Hubschraubern betreiben, um
Programme zur Erhöhung der Verlegbarkeit zu lancieren, aufzustocken und/oder zu
unterstützen; und Ermittlung der Möglichkeiten, dass die teilnehmenden Mitgliedstaaten Schulungs- und Wartungseinrichtungen für vorhandene und für neue Hubschrauber gemeinsam benutzen.
9868/08 (Presse 141)
41
DE
26.-27.V.2008
40.
e)
Vorarbeiten zur Umsetzung des Fahrplans für den Einsatz von unbemannten Flugkörpern im kontrollierten Luftraum, u. a. durch Billigung von vier prioritären Bereichen, in denen die im November 2007 vereinbarten zweckgebundenen Einnahmen
von 6 Mio. EUR zur Verwendung kommen könnten.
f)
Fortschritte bei der Ausarbeitung des NEC-Konzepts, das vom Lenkungsausschuss in
der Zusammensetzung der Direktoren für die Fähigkeiten zu erörtern sein wird (Juli
2008); im Anschluss daran wird der Generalsekretär/Hohe Vertreter über das weitere
Vorgehen entscheiden und die Ratsgremien, einschließlich des PSK, mit der Prüfung
des Konzepts befasst sein.
g)
Einsetzung eines Projekt-Teams, das tragfähige Geschäfts- und Betriebsmodelle für
die Entwicklung einer europäischen Lufttransportflotte sowie deren jeweilige Durchführungsmodalitäten untersucht.
h)
Annahme von Regeln und Verfahren für Ad-hoc-Projekte und -Programme zur
gegenseitigen Nutzung von staatlichen Testanlagen und gemeinsame Erprobung und
Beurteilung zwecks Erhöhung von Transparenz und Interdependenzen in Europa auf
diesem Gebiet.
Der Rat begrüßt die Bemühungen um Synergien zwischen militärischen und zivilen Tätigkeiten, die die Agentur in Absprache und Abstimmung mit der Europäischen Kommission
(in Bezug auf deren Forschungstätigkeiten), insbesondere in den Bereichen SDR, UAZ und
Seeüberwachung, unternimmt."
Die Schlussfolgerungen behandeln ferner Konfliktverhütung, strategische Partnerschaften, Sicherheit und Entwicklung, Menschenrechte, Schulung und Übungen. Der vollständige Wortlaut der
Schlussfolgerungen ist in Dokument 9841/08 wiedergegeben.
9868/08 (Presse 141)
42
DE
26.-27.V.2008
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
Der Rat hat in Anwesenheit der Entwicklungsminister die halbjährliche Überprüfung der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt auf vier zentralen Themen durchgeführt:
–
die Rolle der EU als globaler Partner für Entwicklung, im Zusammenhang mit den
Millenniums-Entwicklungszielen der VN;
–
die Aushandlung und Durchführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den
AKP-Regionen und -Staaten;
–
die Stellung des Kindes im außenpolitischen Handeln der EU;
–
die Lage in Birma/Myanmar nach dem Zyklon Nargis.
RECHTE DES KINDES – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Rechte des Kindes in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe geführt und Schlussfolgerungen zu diesem Thema angenommen.
Die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes sind eng mit den Tätigkeiten im Rahmen der
Millenniums-Entwicklungsziele der VN verknüpft, da das Wohlergehen und die Entwicklung von
Kindern direkte Auswirkungen auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele haben. Der
Rat wies darauf hin, dass die Rechte des Kindes durchgängig im Rahmen aller Instrumente der EUEntwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden müssen.
Bezüglich Kindern in Notsituationen betonte der Rat, dass mit wirksamen Sofortmaßnahmen zur
Deckung der wesentlichen Bedürfnisse reagiert werden muss – gemäß dem Europäischen Konsens
über die humanitäre Hilfe, wobei gleichzeitig die Voraussetzungen für längerfristig angelegte Entwicklungsstrategien und für den Zugang zu Grundversorgungsleistungen zu schaffen sind. In den
Schlussfolgerungen wird ein besonderes Augenmerk auf von ihren Familien getrennte und unbegleitete Kinder sowie auf die Bildung für Kinder in Notsituationen gelegt.
Die Schlussfolgerungen behandeln ferner das Problem der besonders schutzbedürftigen Kategorien
von Kindern, die spezifischen Rechte von Mädchen und Jungen sowie die Arten von Gewalt und
Ausbeutung, denen sie ausgesetzt sein können. Schließlich wird die Bedeutung einer systematischen Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung hervorgehoben.
Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9497/08 wiedergegeben.
9868/08 (Presse 141)
43
DE
26.-27.V.2008
BIRMA/MYANMAR – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat die nachstehenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat bekräftigt seine Solidarität mit den Menschen in Birma/Myanmar, die Opfer des Wirbelsturms Nargis geworden sind. Der Rat hebt hervor, dass das Ausmaß der Katastrophe so groß ist,
dass vereinte Bemühungen der VN, der ASEAN-Länder, internationaler und lokaler Einrichtungen
und NRO erforderlich sind, um den Überlebenden des Wirbelsturms zu helfen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere den Bedürfnissen aller schutzbedürftigen Gruppen Rechnung zu tragen.
Der Rat bekräftigt erneut, dass er die zentrale Rolle der VN bei der Bewältigung der Katastrophe
unterstützt, und begrüßt den Beschluss der Außenminister der ASEAN-Länder vom 19. Mai, einen
Mechanismus zur Beschleunigung der Bereitstellung und Verteilung der Hilfe innerhalb
Birmas/Myanmars einzurichten. In diesem Zusammenhang nimmt er das Ergebnis der internationalen Konferenz vom 25. Mai 2008 in Rangoon, die gemeinsam von den Vereinten Nationen und
dem ASEAN veranstaltet wurde, sowie die Zusage der Behörden Birmas/Myanmars zur Kenntnis,
sich an dem auf der Konferenz vereinbarten VN/ASEAN-Mechanismus zu beteiligen. Der Rat
betont, dass die dringlichsten Prioritäten der sofortige Zugang und eine beträchtliche Aufstockung
der Hilfe und deren schnellere Verteilung an die Menschen mit dem größten Unterstützungsbedarf
sind. Er hofft, dass die Konferenz hierzu beitragen kann.
Der Rat begrüßt die Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Ban Ki-Moon, dass die
Behörden Birmas/Myanmars zugestimmt haben, ausländische Helfer ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit ins Land zu lassen, und nimmt die bisherige schrittweise Öffnung zur Kenntnis. Der Rat
fordert die Behörden auf, ihre Zusage umzusetzen und dafür zu sorgen, dass nationale und internationale Helfer und Transporte die Hilfe in einem Umfang erbringen können, der dem dringenden
Bedarf der Menschen in den betroffenen Gebieten des Irrawaddy-Deltas entspricht.
Der Rat bekräftigt noch einmal, dass die Experten für humanitäre Hilfe aller Nationalitäten
dringend uneingeschränkten Zugang zu den betroffenen Gebieten erhalten müssen, damit die Hilfslieferungen umgehend und effizient an alle Bevölkerungsgruppen, die sie brauchen, verteilt werden
können und eine umfassende Bedarfsbewertung im Katastrophengebiet vorgenommen werden kann.
9868/08 (Presse 141)
44
DE
26.-27.V.2008
Der Rat appelliert an die Behörden von Birma/Myanmar, der Beseitigung der Hindernisse für die
sofortige Lieferung humanitärer Hilfe in alle betroffenen Regionen des Landes höchste Priorität
einzuräumen. Der Rat ruft den Generalsekretär der VN, den VN-Koordinator für die humanitäre
Hilfe und den Generalsekretär des ASEAN auf, sich weiterhin intensiv um Fortschritte vor Ort zu
bemühen, die so dringend erforderlich sind.
Die Nothilfe für die betroffenen Bevölkerungsgruppen hat im Rahmen der internationalen humanitären Hilfe nach wie vor Vorrang, doch erkennt der Rat die Bedeutung einer eingehenden
internationalen Bewertung des Rehabilitations- und Wiederaufbaubedarfs an, die einen Schritt in
Richtung eines glaubwürdigen Wiederaufbauplans darstellen kann.
Die EU ist im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts des Rates 1 nach wie vor bereit, technische
und materielle Hilfe für eine Bewertung des humanitären Bedarfs und des Wiederaufbaubedarfs zu
leisten."
1
Gemeinsamer Standpunkt des Rates zu restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar.
9868/08 (Presse 141)
45
DE
26.-27.V.2008
MILLENNIUMS-ENTWICKLUNGSZIELE – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat einen Gedankenaustausch darüber geführt, wie die Fortschritte hin zur Verwirklichung
der Millenniums-Entwicklungsziele der VN, unter anderem in Bezug auf den Beitrag der EU,
beschleunigt werden können. Er nahm Schlussfolgerungen zu diesem Thema an.
Angesichts der Fortschritte in einigen Regionen war der Rat der Überzeugung, dass alle Millenniums-Entwicklungsziele nach wie vor in allen Teilen der Welt erreicht werden können, sofern umgehend und über den verbleibenden Zeitraum von sieben Jahren auf nachhaltige Weise konzertierte
Maßnahmen ergriffen werden. Gleichzeitig äußerte er jedoch seine Besorgnis über die negative
Entwicklung bezüglich des Erreichens der Millenniums-Entwicklungsziele in vielen Ländern und
Regionen – insbesondere in Afrika südlich der Sahara.
Die von den führenden Politikern der Welt auf dem Millenniums-Gipfel im September 2000 festgelegten Millenniums-Entwicklungsziele bestehen aus acht Zielen, die bis 2015 zu erreichen sind:
Beseitigung extremer Armut und des Hungers, Verwirklichung der Grundschulbildung für alle,
Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Verbesserung des Status der Frauen, Verringerung der Kindersterblichkeit, Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern, Bekämpfung
von HIV/AIDS, Malaria und anderen schweren Krankheiten, Gewährleistung der Nachhaltigkeit im
Umweltbereich und Entwicklung einer weltweiten Partnerschaft für Entwicklung.
Der Rat bekräftigte die Schlüsselrolle der EU als weltgrößter Geber und forderte ein ehrgeiziges
Vorgehen im Vorfeld, während und in der Folge der entscheidenden Veranstaltungen, die in der
zweiten Hälfte dieses Jahres anstehen: dem Dritten Hochrangigen Forum der OECD-DAC zur
Wirksamkeit der Hilfe (HLF-3, 2. bis 4. September 2008 in Accra), der hochrangigen Tagung der
Vereinten Nationen zu den Millenniums-Entwicklungszielen (25. September 2008 in New York)
und der Internationalen Konferenz der Vereinten Nationen zur Entwicklungsfinanzierung
(29. November bis 2. Dezember 2008 in Doha).
In den Schlussfolgerungen des Rates werden insbesondere folgende Schwerpunkte gelegt:
–
Prüfung, wie die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele beschleunigt werden
kann;
–
Bestandsaufnahme der Fortschritte bezüglich der langfristigen Verpflichtungen zur
Erhöhung der Entwicklungshilfe der EU;
–
Prüfung, wie das Tempo der Reformen zur Steigerung der Wirksamkeit der EU-Hilfe beschleunigt werden kann;
9868/08 (Presse 141)
46
DE
26.-27.V.2008
–
Prüfung der Durchführung der im vergangenen Jahr eingeleiteten EU-Strategie für die
Handelshilfe;
–
Aufruf zu mehr Synergien und Kohärenz bei den Bemühungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der Politiken in den Bereichen Klimawandel, Biokraftstoffe,
Migration und Forschung;
–
Bestandsaufnahme der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und
den steigenden Lebensmittelpreisen – aus dem Blickwinkel der Entwicklungshilfe und der
humanitären Hilfe.
Der Rat bekräftigte die langfristige Verpflichtung der Mitgliedstaaten, 0,7 % ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) auszugeben, mit einem Zwischenziel
von 0,56 % des BNE, das bis 2010 erreicht werden soll. Dies bedeutet eine Verdoppelung der jährlichen ODA der EU auf über 66 Mrd. EUR im Jahr 2010. Der Rat äußerte in diesem Zusammenhang Bedenken bezüglich des unlängst zu verzeichnenden Rückgangs des EU-weiten ODAVolumens von 0,41 % des BNE im Jahr 2006 auf 0,38 % in 2007.
Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9907/08 wiedergegeben.
9868/08 (Presse 141)
47
DE
26.-27.V.2008
WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFTSABKOMMEN – Schlussfolgerungen des Rates
Der Rat hat einen Gedankenaustausch über die Entwicklungen bei der Aushandlung und Durchführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit der Gruppe der Staaten und Regionen
in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) geführt und Schlussfolgerungen
zu diesem Thema angenommen.
Vorangegangen war die Paraphierung eines regionalen WPA mit dem Forum der karibischen AKPStaaten (Cariforum) und von Interimsabkommen mit mehreren anderen AKP-Regionen.
Die WPA sehen Handels- und Entwicklungsmaßnahmen vor, die den AKP-Staaten helfen sollen,
Investitionen, Produktion, Handel und Beschäftigung zu steigern. Sie sollen Vereinbarungen
ersetzen, in deren Rahmen die EU den AKP-Entwicklungsländern während über 30 Jahren einseitige Handelspräferenzen gewährt hat, die jedoch im Widerspruch zu den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) stehen, da sie einseitig und nicht gegenseitig ausgelegt sind. Eine Befreiungsregelung der WTO, die besagte, dass keine Maßnahmen gegen diese nicht konformen Handelspräferenzen ergriffen werden konnten, ist am 31. Dezember 2007 abgelaufen.
Da der Rat der Überzeugung ist, dass die WPA eine potenzielle Schlüsselrolle bei der Begleitung
und Unterstützung der regionalen Integration und bei der Förderung der Entwicklung spielen, hat er
Empfehlungen für einen wirksamen Abschluss der Verhandlungen festgelegt. In den Schlussfolgerungen wird hervorgehoben, dass die WPA auf den bestehenden regionalen Integrationsprozessen
aufbauen und diese Prozesse fördern und unterstützen müssen, und es wird – in dem Bewusstsein,
dass der gegenwärtige regionale Integrationsgrad in den AKP-Regionen unterschiedlich hoch ist –
eingeräumt, dass der Geltungsbereich der WPA von Region zu Region unterschiedlich ausgestaltet
sein kann.
Der Rat prüfte die Anpassungen und Reformen, die die WPA in den Volkswirtschaften und politischen Konzepten der AKP-Staaten bedingen können, und bekräftigte die Zusage der EU, ihre handelsbezogene Hilfe bis 2010 auf 2 Mrd. EUR jährlich aufzustocken. Der Rat bekräftigte die Bedeutung eines geeigneten Überwachungssystems zur Beurteilung der Fortschritte bei der Umsetzung und zur Beurteilung der Auswirkungen der WPA auf Handel und Entwicklung. Der Rat hob
hervor, dass bei der Einrichtung von WPA-Gremien für adäquate Synergien mit den Gremien des
Cotonou-Abkommens gesorgt werden sollte, das weiterhin den Rahmen für alle Beziehungen
zwischen den AKP-Staaten und der EU bildet.
Die Schlussfolgerungen sind in Dokument 9629/08 wiedergegeben.
9868/08 (Presse 141)
48
DE
26.-27.V.2008
AM RANDE DER RATSTAGUNG
Am Rande der Ratstagung fanden folgende Treffen statt:
Montag, 26. Mai:
–
Lenkungsausschuss der Europäischen Verteidigungsagentur;
–
Ministertagung der EU und des Golf-Kooperationsrates.
Dienstag, 27. Mai:
–
Rat EU-EWR (Europäischer Wirtschaftsraum);
–
Assoziationsrat EU-Türkei;
–
Rat für die Zusammenarbeit mit der Republik Moldau;
–
Ministertroika mit Kap Verde.
9868/08 (Presse 141)
49
DE
26.-27.V.2008
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
Siehe Pressemitteilung Dok. 9866/08.
9868/08 (Presse 141)
50
DE
Herunterladen