1. Ausgangslage - beim Kanton Aargau

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Botschaft des Regierungsrats des
Kantons Aargau an den Grossen Rat
vom 9. Mai 2012
12.108
Rietheim; Auenrenaturierung Chly Rhy; Wiederanbindung Seitenarm und Schaffung
von Stillgewässern; Kleinkredit
Sehr geehrte Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen das Bauprojekt für die Auenrenaturierung Chly Rhy, Wiederanbindung
Seitenarm und Schaffung von Stillgewässern in Rietheim mit dem entsprechenden
Kreditantrag zur Beschlussfassung.
Zusammenfassung
Das Auenrenaturierungsprojekt Chly Rhy in Rietheim ist ein wichtiges Teilstück des
Auenschutzparks Aargau. Der Kanton ist aufgrund des Richtplans und der Auenverordnung
des Bundes verpflichtet die Rheinauen von nationaler Bedeutung in Rietheim zu
renaturieren. Die Auenrenaturierung in Rietheim war bereits im vom Grossen Rat 1998
beschlossenen Sachprogramm Auenschutzpark Aargau enthalten. Das Projekt ist Teil der
internationalen Bemühungen der Rheinanliegerstaaten den Rhein mit dem Lachs2020Programm wieder ökologisch aufzuwerten und die Lebensgrundlage der Leitart Lachs zu
erhalten.
Das Auengebiet in Rietheim liegt an der einzigen längeren, von Staustufen freien
Fliessstrecke zwischen Bodensee und Basel. Trotz natürlichem Abflussregime im Rhein
können aufgrund älterer künstlicher Aufschüttungen keine auendynamischen Prozesse mehr
ablaufen. Von den ehemals ausgedehnten Stillwasserbereichen sind nur noch Restflächen
vorhanden.
Die Hauptelemente des Projekts sind die Wiederanbindung des Seitenarms Chly Rhy an den
Rhein, die Schaffung von Stillgewässern und die Entsorgung der künstlichen Aufschüttungen
im Auengebiet gemäss Richtplan. Die Rahmenbedingungen des Auenprojekts Chly Rhy
wurden in Mediationsverhandlungen mit der Gemeinde Rietheim und der lokalen
Bevölkerung festgelegt. Die Ausarbeitung des Bauprojekts wurde eng begleitet von der
eigens gegründeten Begleitkommission Auen Rietheim mit Vertretern aus dem Gemeinderat,
den direkt betroffenen Landwirten, der Bevölkerung und Pro Natura.
-2-
Die Aufwertungen des Flussraums bieten einer überdurchschnittlichen Zahl seltener und
gefährdeter Tier- und Pflanzenarten eine neue Lebensgrundlage und steigern die Attraktivität
als Naherholungsraum.
-3-
Die Rheinauenaufwertung ist von überregionaler Ausstrahlung und erhöht die Qualität der
Erholungsräume und damit die Standortqualität des Zurzibiets. Die Projektkosten betragen
Fr. 9'380'000.–. Der Nettokostenanteil des Kantons beläuft sich auf Fr. 2'080'000.–.
1.
Ausgangslage
1.1
Anlass
Die Rheinaue in Rietheim und deren Renaturierung ist ein wichtiges Teilstück des
Auenschutzparks Aargau und für den Hochrhein ein äusserst wichtiger
gewässerökologischer Trittstein. Der Kanton ist aufgrund des Richtplans und der
Auenverordnung des Bundes verpflichtet, national bedeutende Auengebiete als Naturgebiete
zu schützen, die Auenlebensräume wiederherzustellen und aufzuwerten. Auen sind äusserst
wertvolle Naturgebiete. Über 40 % der einheimischen Pflanzen und Tiere leben in Auen.
Flussauen sind "Hotspots" der Biodiversität.
Die Auenrenaturierung in Rietheim war bereits im vom Grossen Rat am 13. Januar 1998
beschlossenen Sachprogramm Auenschutzpark Aargau enthalten. Am 24. Oktober 2006 hat
der Grosse Rat die Anpassung des Auengebiets Rietheim im Richtplan gutgeheissen. Es
wurden 33 ha festgesetzt. 14 ha verblieben im Zwischenergebnis, da noch erhebliche
Konflikte ungelöst waren.
Abbildung 1: Projektgebiet, Ausschnitt aus der Landeskarte 1:25'000
Das Rietheimer Feld zeichnet sich durch eine aussergewöhnliche Vielfalt von
naturräumlichen Gegebenheiten und vom Menschen geprägten Landschaftselementen, aber
auch durch intensive landwirtschaftliche Nutzungen aus. In einem solch komplexen Raum
gilt es, das richtige Verhältnis von Schutz und Nutzung zu finden. Die vielen offenen Fragen
zur Nutzung dieses Gebiets sind in Rahmen der vom Vorsteher des Departements Bau,
Verkehr und Umwelt initiierten Mediation von 2008–2010 geklärt worden. In einer
Mediationsvereinbarung
einigten sich die Gemeinde Rietheim, Pro Natura Aargau und das Departement Bau, Verkehr
-4-
und Umwelt auf konkrete Rahmenbedingungen des Auenprojekts Chly Rhy: Der Seitenarm
Chly Rhy wird wieder durchflossen, das Auengebiet wird aufgewertet mit neuen
Stillgewässern und extensiv bewirtschafteten Offenlandbereichen, der Hauptabschnitt des
Rheinuferwegs bleibt passierbar, der Wasserdurchfluss im Seitenarm Chly Rhy wird mittels
Drosseleinlaufbauwerk bei Hochwasser begrenzt, die Festsetzung der Gebiete im
Zwischenergebnis wird dem Grossen Rat frühestens nach zehn Jahren (Frist gemäss
Mediationsvereinbarung) beantragt, sofern sich die Hochwasserschutzvorkehrungen
bewähren, die Landbesitzverhältnisse im Auengebiet werden mittels Landabtausch bereinigt.
Im Juni 2011 genehmigte die Gemeindeversammlung Rietheim den Landtausch im Sinne
der Mediationsvereinbarung. Die Bauherrschaft konstituierte anschliessend eine
Begleitkommission "Auen Rietheim" zur gemeinsamen Ausarbeitung und Begleitung des
Auenrenaturierungsprojekts mit Vertretern der Gemeinde, Bevölkerung, Landwirten sowie
direkt betroffenen Anwohnern. Das vorliegende Projekt ist somit sehr gut mit den lokalen
Bedürfnissen koordiniert.
Abbildung 2: Bevölkerungsinformation durch Bauherrschaft
Auenrenaturierungsprojekt; Mediationsverhandlungen (rechts).
1.2
und
Gemeinde
über
das
Handlungsbedarf
Die Aue von nationaler Bedeutung in Rietheim bildet das grösste Auengebiet am Rhein im
Aargau. Sie liegt an der letzten freien – ungestauten – Fliessstrecke am Hochrhein zwischen
Bodensee und Basel. Ein wichtiger Bestandteil dieser Aue ist der Seitenarm Chly Rhy. Der
rund 1,5 km lange Seitenarm wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts künstlich vom Rhein
abgetrennt und teilweise verfüllt. Seither wird er nur noch bei sehr hohen Wasserständen im
Rhein durch Rückstau geflutet. Das ehemals ausgedehnte Feuchtgebiet im
Mündungsbereich des Chly Rhys wurde in den 60er-Jahren im Zug des geplanten
Kraftwerksbaus aufgefüllt und zerstört. Trotz frei fliessendem Rhein mit regelmässigen
Wasserstandschwankungen findet im Auengebiet die für Tiere und Pflanzen wichtige
Überflutungsdynamik nicht mehr statt. Die wenigen noch vorhandenen Stillwasserbereiche
sind weitgehend verlandet.
-5-
Abbildung 3: Luftbild Hochwasser 1999: Natürliche Überflutung des Auengebiets Rietheim.
Die Rietheimer Aue weist aufgrund ihrer Lage und Ausdehnung ein grosses
Renaturierungspotential auf. Die Auenaufwertung ist wichtiger Bestandteil des
internationalen "Rhein 2000-Projekts" (aktuelles Folgeprojekt "Lachs 2020") mit dem Ziel,
den stark an natürlichen Lebensräumen verarmten Rhein aufzuwerten und die
Durchgängigkeit für Wassertiere, insbesondere der Zielart Lachs, wiederherzustellen. In
diesem Zusammenhang spielt auch der in den Chly Rhy mündende Dorfbach von Rietheim
eine wichtige Rolle. Der Dorfbach wird künstlich mit grösseren Mengen Grundwasser
gespeist. Das Wasser stammt aus den abgesunkenen Salzabbau-Landflächen im Rietheimer
Feld, welches abgepumpt werden muss, damit das Ackerland nicht vernässt. Das ständig
kühle Frischwasser im Dorfbach garantiert Lachsen ideale Aufwuchsbedingungen. Der
Dorfbach ist Aufzuchtgewässer im Rahmen von "Lachs 2020" und es werden regelmässig
Junglachse eingesetzt.
1.3
Rechtsgrundlagen
 Die Auenverordnung des Bundes (Art. 3 ff) verpflichtet den Kanton, national bedeutende
Auengebiete zu schützen sowie die Auenlebensräume wiederherzustellen und
aufzuwerten.
 Gemäss Baugesetz (§ 40 Abs. 1 lit. e) haben Kanton und Gemeinden Massnahmen zu
treffen, um "die landschaftlich und biologisch bedeutenden Auengebiete des Kantons zu
erhalten oder wiederherzustellen".
In § 40 Abs. 3 lit. d ist festgehalten, dass der Kanton "die Kosten für den Schutz, die
Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten ganz oder teilweise" übernimmt.
 Das Gebiet ist im kantonalen Richtplan als Auengebiet festgesetzt (33 ha)
beziehungsweise als Zwischenergebnis (14 ha) aufgeführt.
 Gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (Art. 18 b Abs. 1) haben die
Kantone für Schutz und Unterhalt der Biotope von regionaler und lokaler Bedeutung zu
sorgen.
-6-
 Sachprogramm Auenschutzpark Aargau, Schutz- und Aufwertungskonzept 1998–2014
zur Umsetzung des Verfassungsauftrags; vom Grossen Rat beschlossen am 13. Januar
1998.
2.
Ziele
Mit der Renaturierung der Rheinauen in Rietheim erfüllt der Kanton Aargau seinen
gesetzlichen Auftrag gemäss Auenverordnung zum Schutz und Wiederherstellung von
natürlichen Auenstandorten. Die Auenrenaturierung in Rietheim ist Bestandteil des 1998 vom
Grossen Rat genehmigten Sachprogramms Auenschutzpark Aargau.
Durch die Renaturierungsmassnahmen werden die Auendynamik gefördert und damit die
Überflutungshäufigkeit in Teilgebieten des Auenperimeters erhöht, die Längs- und
Quervernetzung der Gewässer verbessert und ein vielfältiges Auenstandortsmosaik mit
Feucht- und Trockenstandorten geschaffen. Diese wiederhergestellten, wertvollen
Lebensräume sind Lebensgrundlage für viele seltene und gefährdete Tier- und
Pflanzenarten.
Abbildung 4: Bewohner des Auengebiets Rietheim: Eisvogel, Kreuzkröte, Fleischfarbene Orchis.
Mit den Naturaufwertungsmassnahmen wird die Attraktivität des Gebiets für
Naherholungssuchende erhöht (attraktives neues Wanderwegnetz, neue Wasserflächen,
neue Bade- und Rastplätze sowie Informationstafeln).
Abbildung 5: Beispiele für Rastplätze und Bademöglichkeiten in den Naherholungsbereichen des
Auengebiets.
Die Aufwertungsmassnahmen sind mit den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung sowie der
Landwirtschaft abgestimmt und stellen mehrheitlich auch einen Mehrgewinn für die
Anwohnenden und die Gemeinde dar (Naherholungseinrichtungen, Wegnetz und Zufahrten,
zusätzliche landwirtschaftliche Nutzflächen für lokale Landwirte, Berücksichtigung der
lokalen Landwirte bei Unterhaltsmassnahmen, Abstimmung mit direkt betroffenen
Anwohnenden etc.).
-7-
Die Hochwassergefährdungssituation gemäss kantonaler Gefahrenkarte wird durch die
Renaturierungsmassnahmen nicht negativ verändert.
3.
Bauprojekt
Die Auenrenaturierung Rietheim sieht folgende Hauptmassnahmen vor:
 Wiederanbindung des rund 1,5 km langen Seitenarms Chly Rhy. Zur Begrenzung der in
den Seitenarm einströmenden Wassermenge bei Hochwasser wird ein
Drosseleinlaufbauwerk erstellt.
 Wiederherstellung des ursprünglichen Feuchtgebiets im Mündungsgebiet des Chly Rhys.
Mit der Entfernung der künstlichen Auffüllungen aus den 60er-Jahren kann wieder ein
Silberweiden-Auenwald aufkommen.
 Als Ersatz für verlandete Altarme und Giessen werden neue Stillgewässer
unterschiedlicher Grösse und Tiefe geschaffen.
 Schaffung eines Trockenstandorts als Ersatzstandort für ausgedehnte Kies- und
Sandbänke als der Rhein noch nicht begradigt war und pendelte.
 Anpassung und Verlegung von Wander- und Bewirtschaftungswegen inklusive Neubau
zweier Holzbrücken über den Chly Rhy für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des
Gebiets, Verschiebung des heutigen Parkplatzes am Rhein an den Rand des
Auengebiets.
 Schaffung von attraktiver Naherholungsinfrastruktur wie Rastplätze, Aussichtshügel im
Zentrum des Gebiets, Aussichtsplattform auf ehemaligem Militärbunker,
Informationstafeln.
 Extensivierung der intensiv genutzten Äcker im Auengebiet (Gras- und Weidenutzung),
Reduktion der Nährstoffimmissionen durch Düngeverzicht und Nitratreduktion im
Grundwasser.
 Ausdehnung der wertvollen, kleinflächig noch vorhandenen Riedwiesen.
Abbildung 6: Beispielbilder für künftigen Seitenarm Chly Rhy, Stillgewässer, Extensivwiesland
4.
Richtplan
Die Anpassung des Auengebiets Rietheim im Richtplan hat der Grosse Rat am 24. Oktober
2006 gutgeheissen. Es wurden 33 ha festgesetzt. 14 ha verblieben im Zwischenergebnis, da
noch erhebliche Konflikte ungelöst waren. Mit dem am 20. September 2011 neu
beschlossenen Richtplan wurden diese Beschlüsse nicht verändert.
-8-
Das vorliegende Auenprojekt umfasst vorwiegend Massnahmen im festgesetzten
Auengebiet. Dazu werden 3 ha Fruchtfolgeflächen beansprucht. Diese Reduktion der
Fruchtfolgeflächen im festgesetzten Auengebiet ist aufgrund von Richtplanbeschluss 1.2,
Richtplankapitel L 2.2 vom Grossen Rat zugunsten des Auenschutzparks Aargau bereits
freigegeben (Reduktion von 40 ha zugunsten des Auenschutzparks).
Im Rahmen der Mediationsverhandlungen konnten alle offenen Konflikte im Gebiet des
Zwischenergebnisses bereinigt und gelöst werden. Es handelte sich namentlich um die
künftige Passierbarkeit des Rheinuferwegs und die ungeklärten Besitzverhältnisse im
Zwischenergebnisbereich. Die ungeklärten Besitzverhältnisse standen auch im
Zusammenhang mit der Vorlage zur Schaffung einer Golfplatzzone im Kulturlandplan von
Bad Zurzach. Die Golfplatzzone wurde an der Urnenabstimmung vom 7. März 2010 von der
Gemeinde Bad Zurzach verworfen. Im Nachgang zum Urnenentscheid konnte Pro Natura die
Auenflächen im Zwischenergebnis von der Thermalbad AG erwerben.
Die Mediationsteilnehmenden – Vertretungen des Kantons, der Pro Natura, des
Gemeinderats Rietheim und der Bevölkerung – einigten sich darauf, die Festsetzung der
Zwischenergebnisflächen frühestens nach dem 31. Dezember 2020 dem Grossen Rat zu
beantragen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen Erfahrungen betreffend die Wirksamkeit der
Hochwasserschutzvorkehrungen gesammelt und die erwartete natürliche Entwicklung des
wiederangebundenen Chly Rhy überprüft werden. Erst nach Ablauf dieser zehn Jahre,
positiven Erfahrungen mit dem Renaturierungsprojekt Chly Rhy und einer Festsetzung durch
den Grossen Rat der 14 ha im Zwischenergebnis können allfällige weitere
Renaturierungsmassnahmen im Gebiet umgesetzt werden. Vorerst beschränken sich die
Massnahmen im Zwischenergebnis auf die im Rahmen der Mediation festgelegten Bereiche.
Es sind dies das Seitenarm-Einlaufbauwerk und Stillgewässer als Ersatz für verlandete
Altarme. Die beanspruchten 0,8 ha Fruchtfolgeflächen für die Stillgewässer liegen unter 3 ha,
womit kein Richtplanbeschluss erforderlich ist.
-9-
Abbildung 7: Auengebiet Rietheim gemäss Richtplan vom 20. September 2011 (Festsetzung und
Zwischenergebnis).
5.
Stellungnahme der Gemeinde zum Bauprojekt
Die Gemeinde Rietheim steht dem Auenrenaturierungsprojekt positiv gegenüber. Sämtliche
Differenzen wurden in den Mediationsverhandlungen von 2008–2010 und in den
anschliessenden Begleitkommissionssitzungen ausgeräumt.
6.
Öffentliche Auflage
Das Projekt gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen
(Baugesetz, BauG) und das Rodungsgesuch gemäss § 14 der Verordnung zum Waldgesetz
des Kantons Aargau (AWaV) vom 16. Dezember 1998 werden während 30 Tagen, vom
22. Mai bis 21. Juni 2012, in der Gemeindekanzlei von Rietheim öffentlich aufgelegt.
7.
Kosten und Kostenteiler
7.1
Investitionskosten
Die Gesamtkosten der Auenrenaturierung Chly Rhy betragen Fr. 9'380'000.–. Davon werden
59,4 % für eigentliche Renaturierungsmassnahmen eingesetzt, 30,2 % werden benötigt für
Anpassungen des Wegnetzes, Verbesserung des Erholungsangebots sowie
Hochwasserschutzvorkehrungen und 10,4 % sind für Dienstleistungsarbeiten wie
Projektierung, Bauleitung etc. notwendig.
- 10 -
Gemäss dem vorliegenden Kostenvoranschlag ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
Bruttokosten
Projektierung, Bauleitung, Vermessung
Fr.
972'000.–
Renaturierung Seitenarm, Entfernung ehemaliger
Auffüllungen
Fr.
3'888'000.–
Altarme, Giessen, Tümpel
Fr.
1'685'000.–
Einlaufbauwerk und weitere
Hochwasserschutzvorkehrungen
Fr.
605'000.–
Brückenübergänge, Wege, Erholungseinrichtung,
Werkleitungsanpassungen,
Fr.
1'636'000.–
Baustellenerschliessung, Wiederherstellung
Zufahrstrassen
Fr.
594'000.–
Fr.
9'380'000.–
Der Kalkulation liegt ein Kostenvoranschlag des Bauprojekts zugrunde, der gemäss
SIA-Norm 103, Art. 4.1.32, Ausgabe 2003, eine Genauigkeit von 10 % aufweist.
7.2
Beiträge/Kostenteiler
Der Bundesbeitrag in der Höhe von mindestens Fr. 4'800'000.– ist im Rahmen der
NFA-Programmvereinbarungen 2012–2015 gesichert.
Es sind insgesamt Fr. 2'500'000.– als Beiträge Dritter zugesichert (Pro Natura und weitere
private Institutionen).
Zusammenfassend ergibt sich für den beantragten Kleinkredit folgende Kostenaufteilung,
Preisbasis 31. Dezember 2011, zuzüglich Teuerung:
Bruttokosten
Fr.
9'380'000.–
Bund
Fr.
4'800'000.–
Beiträge Dritter
Fr.
2'500'000.–
Kanton (erforderlicher Kleinkredit)
Fr.
2'080'000.–
7.3
Finanzhaushaltrechtliche Bestimmungen
Gemäss § 18 Abs. 3 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben
und Finanzen (GAF) wird bei der Bestimmung der Zuständigkeit gemäss §§ 19 und 20
Abs. 1 GAF der feststehende Ertrag bis maximal 30 % des geplanten Aufwands
angerechnet. Der Nettoaufwand des Kantons zur Beurteilung der Genehmigungsinstanz
liegt bei Fr. 6'566'000.–, somit ist eine separate Botschaft an den Grossen Rat erforderlich.
- 11 -
Der tatsächliche Nettoaufwand des Kantons beträgt Fr. 2'080'000.– und ist somit kleiner als
5 Millionen Franken. Beschlüsse des Grossen Rats über neue einmalige Ausgaben von
mehr als 5 Millionen Franken unterstehen dem Finanzreferendum (§ 63 Abs. 1 lit. d
Kantonsverfassung, KV). Die Kreditvorlage untersteht demnach nicht dem fakultativen
Referendum, weshalb auch keine Anhörung durchzuführen ist.
7.4
Vergleich mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP)
Die zukünftigen Investitionen von total Fr. 9'380'000.– verteilen sich voraussichtlich wie folgt
und sind entsprechend in den Aufgaben- und Finanzplänen (AFP) 2012–2015
beziehungsweise 2013–2016 eingestellt:
Aufgaben- und Finanzplan
2012
2013
2014
Total
Ausgaben
800'000
6'180'000
2'400'000
9'380'000
Beiträge
680'000
4'920'000
1'700'000
7'300'000
Nettokosten Kanton
120'000
1'260'000
700'000
2'080'000
7.5
Folgekosten
Der Aufwand für den Unterhalt der mit dem Sachprogramm Auenschutzpark Aargau
gesicherten und aufgewerteten Gebiete, die im Richtplan festgesetzt sind, wird über das
Globalbudget finanziert und entsprechend budgetiert. Es handelt sich dabei um eine
gebundene Ausgabe.
7.6
Interessenabwägung und Nachhaltigkeit
Bei der Aufgabe handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der die Erhaltung und
Förderung der im Aargau heimischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie der
Landschaft zum Ziel hat. Die Erfolgskontrollen bereits realisierter Auenaufwertungen zeigen,
dass die getroffenen Massnahmen grosse Wirkung zeigen (Steigerung der Artenvielfalt und
Populationsgrössen seltener und gefährdeter Arten sowie Attraktivitätssteigerung der
Naherholungsgebiete).
Dimension Umwelt
Die geplante Auenrenaturierung schafft besonders wertvolle, seltene Auenlebensräume
(Kiesbänke, Sandflächen, Steilufer etc.), da der Rhein in Rietheim ungestaut frei fliesst, und
die Flussauendynamik wiederhergestellt werden kann. Die umfassende Renaturierung des
für schweizerische Verhältnisse grossen Auengebiets wird ein überdurchschnittlich
vielfältiges, auentypisches Lebensraummosaik wieder entstehen lassen. Neben den
Thurauen (Zürich) und der Wutachmündung (Deutschland) gibt es am Hochrhein kaum
Möglichkeiten, um naturnahe Auenlebensräume zu schaffen. Das Lebensraummosaik fördert
seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten (vgl. Abbildung 8, Biodiversität) und schafft
eine attraktive und abwechslungsreiche Landschaft mit vielen Kleinstrukturen.
Der Wasserkreislauf und das Wasserregime werden lokal wieder in einen natürlicheren
Kreislauf überführt. Dies hat auch eine positive Wirkung auf die Wasserqualität und
Wasserregeneration. Durch die Extensivierung der Landwirtschaft gelangen weniger
- 12 -
unerwünschte Nährstoffe in den Rhein. Vorhandene Altlasten werden projektbedingt saniert,
was sich positiv auf die Umweltqualität auswirkt. Die Landwirtschaft verliert knapp 3 ha
Fruchtfolgefläche. Dieser Verlust ist bereits im Sachprogramm Auenschutzpark und in den
entsprechenden Ausführungen im Richtplan berücksichtigt. Die landwirtschaftliche und
forstwirtschaftliche Nutzung werden zugunsten der ökologischen Vielfalt extensiviert.
Abbildung 8: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Umwelt. Die Nulllinie entspricht dem
Zustand ohne Vorhaben. Positive Punktzahlen entsprechen einer Verbesserung gegenüber der
Nulllinie, negative einer Verschlechterung. Die Kriterien in den Graphiken entsprechen den
Schlüsselbereichen einer nachhaltigen Entwicklung gemäss Bericht Nachhaltigkeit des
Regierungsrats vom März 2009.
Dimension Gesellschaft
Die Auenlandschaften bieten für die Bevölkerung zugängliche, wertvolle Naherholungsgebiete im Freien. Dies trägt massgeblich zum Wohlbefinden und zur Wohnqualität bei (vgl. Abbildung 9). Die Nähe zur Natur wird in repräsentativen Umfragen immer wieder als wichtiger
Standortfaktor für das Wohnen genannt. Die Renaturierung mit den gezielten Elementen für
die Naherholung und Information trägt auch zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die
einheimische Natur bei (Bildung, Umweltbildung).
Abbildung 9: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Gesellschaft
- 13 -
Dimension Wirtschaft
Dem attraktiven Auengebiet kommt auch eine wirtschaftliche Bedeutung zu. Die Aufwertung
der Rheinauen von nationaler Bedeutung hat eine positive Ausstrahlung über die Region hinaus und trägt zur Standortattraktivität (Regionale Stärke, vgl. Abbildung 10) und
Imageverbesserung im Standortwettbewerb bei. Im Leitbild des Planungsverbands Zurzibiet
wird den Bereichen Erholung, Wellness, Gesundheit und Tourismus das grösste
Entwicklungspotenzial zugeschrieben.
Die Umsetzung des Vorhabens bedingt einmalige Investitionen des Kantons in der Höhe von
2,08 Millionen Franken. Geringe Unterhaltskosten werden über das Globalbudget finanziert.
Abbildung 10: Wirkungen des Vorhabens in der Dimension Wirtschaft
8.
Zeitplan
Nach dem Finanzbeschluss des Grossen Rats ist für das weitere Vorgehen folgender grober
Zeitplan vorgegeben:
3. Quartal 2012
ab 4. Quartal 2012 bis 3. Quartal 2013
Projektgenehmigung, Ausschreibung und
Vergabe Bauarbeiten
Bauausführung
Antrag:
Für die Auenrenaturierung Chly Rhy, Wiederanbringung Seitenarm und Schaffung von
Stillgewässern in Rietheim wird ein Kleinkredit für einen einmaligen Nettoaufwand von
Fr. 2'080'000.– (Produktionskostenindex des Schweizerischen Baumeisterverbands,
Bausparte: 10 Fluss- und Bachverbau; Stand 31. Dezember 2011; Indexstand 123,2) beschlossen. Der Kleinkredit passt sich um die indexbedingten Mehr- und Minderkosten an.
- 14 -
Aarau, 9. Mai 2012
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATS
Landammann:
Staatsschreiber:
Susanne Hochuli
Dr. Peter Grünenfelder
Anhang:

Übersichtsplan Auenrenaturierung Rietheim
- 16 -
Anhang zur Botschaft 12.108
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