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Härtere Bestrafung allein lässt viele Probleme mit
Sexualstraftätern ungelöst
Die Verabschiedung eines Aktionsplanes der Bundesregierung, zum besseren Schutz von
Kindern vor sexueller Gewalt und Missbrauch wird vom Berufsverband Deutscher
Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt. Vizepräsident und Rechtspsychologe
Uwe Wetter macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Probleme, die in allen Parteien
die Aufgeschlossenheit für schärfere Maßnahmen haben wachsen lassen, nicht durch
härtere Bestrafung allein gelöst werden können. Mindestens ebenso wichtig sei es, bei
der Therapie und Begutachtung von Straftätern den Stand wissenschaftlicher Erkenntnis
zu nutzen und klare Qualitätsmaßstäbe festzulegen.
Nach Ansicht des BDP ist nur ein sehr kleiner im Mittelpunkt des Medieninteresses
stehender Teil der Sexualstraftäter nach heutigem Kenntnisstand nicht therapierbar. Bei
der übergroßen Mehrheit, die durch gewalttätige Erziehung oder andere Umstände
vorgeprägt ist, greift Therapie sehr wohl oder würde greifen. Unseres Erachtens werden
Sexualstraftäter in deutschen Strafanstalten jedoch noch immer zu sehr verwahrt und zu
wenig therapiert.
Bei vielen wird gar keine Therapie angewandt oder erst nach 10 Jahren Gefängnis
begonnen. In einigen Fällen wird mit der Behandlung durch einen Psychiater eine falsche
Richtung eingeschlagen, denn durch eine vorwiegend medikamentöse Therapie sind viele
Sexualstraftäter wirklich nicht erfolgreich behandelbar.
Obwohl seit langem eine Beschlusslage des Bundes zum Ausbau der therapeutischen
Angebote im Maßregelvollzug vorliegt, geschieht auf der zuständigen Länderebene aus
Geldmangel zu wenig in dieser Richtung. Die Mittel wurden im Gegenteil so stark
reduziert, dass die zum Teil von Sozialpädagogen durchgeführten Maßnahmen nicht viel
mehr als eine Alibi-Funktion haben. Solange Meinungsträger in der Gesellschaft auf dem
Standpunkt stehen, Strafanstalten seien billiger als Therapieeinrichtungen, solange wird
zwar eine bestimmte Stammtischmentalität bedient, die Lage aber nicht verbessert.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen plädiert entschieden für
eine sachbezogene Behandlung dieses Themas. Diese verbietet es, die Illusion zu nähren,
dass durch härtere Bestrafung Gefahren generell gebannt werden können. Sie verlangt
einen unverstellten Blick auf die Fakten. Zu diesen gehört auch die Tatsache, dass bereits
eine bedeutende Verbesserung für die Sicherheit der Öffentlichkeit erreicht worden ist.
Entgegen medial vermittelten Eindrücken ist die Fallzahl sexuell motivierter Tötungen von
Kindern in den vergangenen Jahren rückläufig. Auch die Rückfälligkeit ist mit etwa einem
Fünftel der verurteilten Täter niedriger als in der Öffentlichkeit vermutet.
Christa Schaffmann
Pressesprecherin des BDP
Diesen Text finden Sie auch im Internet unter der Adresse
www.BDP-Verband.org/bdp/idp/2003-1/13.shtml
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