Hauptsache, es bringt Geld

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Hauptsache, es bringt Geld
BDP kritisiert Angriff der Bundesregierung auf den Status der Freiberufler
Die Lage der Kommunen ist kompliziert, es fehlt an Geld, Schwimmbäder müssen
geschlossen, notwendige Reparaturen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Auch
Psychologen sind Bürger und wünschen sich ein funktionierendes Gemeinwesen, zu dem eine
vernünftige finanzielle Ausstattung gehört. Dass im Zuge der Gemeindefinanzreform also
über Geldquellen nachgedacht wurde, sehen auch sie als völlig legitim an. Problematisch
wird es, wenn die scheinbar gefundene Lösung – nämlich die Ausdehnung der
Gewerbesteuer auf die freien Berufe - unvereinbar ist mit allen Regeln, die sonst für diese
Berufsgruppe gelten. Das wirft Fragen auf:
Ist dies wirklich nur eine finanzpolitische Entscheidung, der man zustimmend oder
ablehnend gegenüber stehen kann? Oder wird hier an einer Grundfeste gerüttelt und der
Status der Freiberuflichkeit in Frage gestellt? Wieso soll es den Unterschied zwischen
Freiberuflern und Gewerbebetrieben nicht mehr geben? Was hat sich am Wesen der Tätigkeit
geändert, wodurch ist die Gleichbehandlung aus gutem Grund unterschiedlich eingeordneter
Berufe plötzlich zulässig? Das Finanzministerium schätzt ein, dass Angehörige der Freien
Berufe inzwischen ihre Tätigkeit in völlig veränderter Weise ausüben und damit von
klassischen Gewerbebetrieben nicht mehr unterschieden werden müssen. Dies mag in
einigen Fällen so sein – für die meisten Psychologen weist der BDP dies allerdings
entschieden zurück. Tendenzen der Annäherung in einigen Fällen sind nicht zu leugnen. Der
Staat setzt diesen jedoch – zum Beispiel in der Werbung – nach wie vor bewusst Grenzen.
Heilberuflich Tätige sind in ihrer Werbung z.B. arg beschränkt. Als Steuerzahler sollen sie
dagegen uneingeschränkt an den Fiskus zahlen. Mit Steuergerechtigkeit hat das nichts zu
tun.
Das Finanzministerium ist eine ausführliche Begründung seiner Position bisher schuldig
geblieben. Der Verdacht drängt sich auf, dass einzig wegen der knappen Finanzen eine
willkürliche Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch die Einbeziehung von ca.
700.000 Freiberuflern vorgenommen wird. Auch der Präsident des Bundesverbandes der
Freien Berufe, Ulrich Oesingmann, sieht in den Plänen der Bundesregierung einen Anschlag
auf das Selbstbild der Freien Berufe und besteht auf Wahrung ihres steuerrechtlichen
Privilegs. Neben anderen Argumenten wird auch die bei Freiberuflern nur sehr begrenzt
mögliche Rationalisierung angeführt. So lässt sich z.B. die Dauer von Therapiegesprächen im
Interesse größerer Wirtschaftlichkeit nicht beliebig reduzieren.
Der BDP unterstreicht die traditionelle Differenz zwischen Gewerbe und freien Berufen. Das
besondere Vertrauensverhältnis zum Klienten oder Patienten erlaubt es ebenso wenig wie die
Selbstverpflichtung von Freiberuflern gegenüber dem Gemeinwohl, sie mit ausschließlich
gewinnorientiert arbeitenden Gewerbetreibenden gleichzusetzen. Weder sind die Grundlagen
der Differenzierung, die Verwurzelung im Universalen und Geistig-Wissenschaftlichen,
heutzutage entfallen, noch die standesrechtlichen Regelungen und die für die meisten
Freiberufler geltende Zwangsmitgliedschaft in Kammern. Beides bedeutet die Zuweisung
einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung an die Freiberufler durch den Staat,
dessen Position spätestens an dieser Stelle als schizophren erkennbar wird.
Christa Schaffmann
Pressemitteilung
Nr. 10/03 vom 12. August 2003
Diesen Text finden Sie auch im Internet: BDP-Verband.org/bdp/idp/2003-2/16.shtml
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