weltwaerts_Freiwilligen_Info

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Komplettschutz für
Freiwilligendienste im Ausland
Ein spezielles Angebot von
Gantner Versicherungsmakler GmbH
Gantner
Rundum gut versichert
Inhaltsverzeichnis:
1. Über das Unternehmen ..................................................................................
2. Unser Angebot ................................................................................................
- Reisekrankenversicherung (VB-KV2013 FSJ)
- Reise-Haftpflichtversicherung und Rückreise-Notfallversicherung
(VB-RS2013 FSJ)
- Reise-Unfallversicherung (VB-RS 2012 DRK-FD)
- Assistanceleistungen
3. Vor Ihrem Freiwilligendienst: Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung..
4. Nach Ihrem Freiwilligendienst: Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung.
5. Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz ………………………….
Gut vorbereitet in Ihren Freiwilligendienst
6. Wichtige Hinweise im Schadensfall……………………………………………..
7. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)……………………………….
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1. Über das Unternehmen
Seit über 30 Jahren versteht sich die HanseMerkur Reiseversicherung AG (HMR) als
international tätiger Versicherer in allen Belangen des Reisens. Sie ist ein Unternehmen der
mittelständischen Hamburger Versicherungsgruppe HanseMerkur. Mit eindrucksvollen
Wachstumsraten hat sich die HMR in den vergangenen Jahren zur Nummer 2 unter den
Reiseversicherern in Deutschland entwickelt. Die überzeugenden Zahlen finden Sie in den
Geschäftsberichten.
Renommierte Unternehmen wie die DAK, die Optikerkette Fielmann, die Hamburger
Sparkasse und Deutschlands größtes Kreuzfahrtunternehmen, AIDA Cruises, haben sich für
uns als Versicherungspartner entschieden.
Größe und Struktur des Traditionshauses HanseMerkur Reiseversicherung AG mit flachen
Hierarchien und innovativen Produkten sind Garant dafür, dass wir schnell und flexibel auf die
Bedürfnisse der Kunden und des Marktes reagieren können. Damit bieten wir Sicherheit,
Berechenbarkeit und Verlässlichkeit.
Die HanseMerkur Reiseversicherung AG bietet optimalen Versicherungsschutz in allen
Bereichen und zielgruppenspezifisch, sei es das klein- und mittelständische Unternehmen
oder große DAX-Unternehmen, mit deren ausländischen Tochterunternehmen und
anderweitigen ausländischen Gästen.
Um Ihnen und Ihren Teilnehmern weltweit die bestmögliche Absicherung während der
Teilnahme an den Programmen zu bieten, hat die HanseMerkur Reiseversicherung AG ein
umfassendes Versicherungsprodukt entwickelt.
Neben dem Produkt bieten wir Ihnen auch noch folgende Servicevorteile an:

Mehr als 30-jähriges umfassendes Know-how als Spezialversicherer der
Reisebranche mit auf die Bedürfnisse unserer Kunden maßgeschneiderten
Konzepten

Kompetenz und Erfahrung als zweitgrößter Reiseversicherer in Deutschland,
Marktführer unter anderem in der Bus- und Seetouristik

Umfassende
Kenntnisse
Verbandsaktivitäten

Hohe Markenbekanntheit

Umfassende, direkte Key-Account-Betreuung

Ein Versicherungspartner, ein Ansprechpartner

Zügige Schadenregulierung mit weltweiter Assistance-Hilfe

Regelmäßige Spitzenratings unabhängiger Analyseinstitute
des
Marktes
durch
überdurchschnittliche
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2. Unser Angebot
Versicherungsschutz für Freiwilligendienste
Personenkreis:
Versicherungsfähig sind Personen, die im Rahmen des
Freiwilligendienstes einen Auslandsaufenthalt antreten, die
deutsche Staatsbürgerschaft oder aber seit mindestens seit zwei
Jahren ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben
Versicherungsdauer:
1 - 18 Monate
Mindestvertragsdauer:
1 Monat
Altersbegrenzung:
30. Lebensjahr darf zu Beginn des Auslandsaufenthaltes noch
nicht beendet sein
Geltungsbereich:
Weltweit
Vertragsabschluss:
Vor Beginn des Freiwilligendienstes
Leistungsumfang:
Reise-Krankenversicherung
(VB-KV 2013 FSJ)
 Einschluss von Vorerkrankungen
 Ambulante Heilbehandlungskosten beim Arzt oder Zahnarzt
 Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der gesetzlich
eingeführten Programme
 Schutzimpfungen zu 100%
 Sehhilfen bis 175 €
 Ggf. Kosten für Fahrten und Transporte zu 100%
 Ambulante Hebammenhilfe
 Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel zu 100%
 Stationäre Behandlungskosten
 Übernahme
der
Behandlungskosten
für
ambulante
psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen
zu 100%, sofern die psychische Erkrankung während des
Auslandsaufenthaltes erstmals aufgetreten ist, max. 1.000
EUR pro Versicherungsjahr
 Medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen zu
100%
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 Entbindung, nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten zu
100%
 Fehlgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche zu
100%
 Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige
physikalische Behandlungen zu 100%
 Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und
Inhalationen zu 100%
 Ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls zu 100%
 Röntgendiagnostik
 Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlung einschl.
Zahnfüllungen in einfacher Ausführung 100%
 Zahnersatz (nicht unfallbedingt) einschließlich Maßnahmen
zur Wiederherstellung von vorhandenem Zahnersatz
(Reparaturen) mit 50% des Rechnungsbetrages bis max.
5.115,- EUR je Versicherungsjahr
 Kieferorthopädische
Behandlungen
zu
100%
des
Rechnungsbetrages, max. 5.115,- EUR je Versicherungsjahr
 Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen (wenn die
medizinische
Versorgung
im
Aufenthaltsland
nicht
gewährleistet ist) und ärztlich angeordneten Rücktransport
aus dem Ausland sowie die Kosten für eine mitversicherte
Begleitperson, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich,
behördlich angeordnet und seitens des ausführenden
Transportunternehmens vorgeschrieben ist
 Rooming-In
 Krankentransport
zur
stationären
Behandlung
ins
nächsterreichbare Krankenhaus und zurück
 Krankentransport bei Erstversorgung nach einem Unfall zum
nächsterreichbaren Arzt und zurück
 Überführungskosten im Todesfall bis 15.000,- EUR
 Bestattungskosten im Ausland bis 15.000,- EUR
 Blutkonserventransport ins Ausland
 Heimaturlaub bis max. 3 Monate/Jahr
 Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit,
max. für 3 Monate
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Leistungsumfang:
Reise-Haftpflichtversicherung und
Rückreise-Notfallversicherung
(VB- RS 2013 FSJ)
Reise-Haftpflichtversicherung (Auszug)




Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter gegen die
versicherte Person
Personen- und Sachschäden
Pauschal
3.000.000 EUR
Einschluss der Berufshaftpflichtversicherung, als versichert
gelten dort Haftpflichtansprüche, die die versicherte Person
auf Grund ihres Ausbildungsstandes ausüben kann
Selbstbehalt für Schäden am Mobiliar und beweglichen
Sachen der Gasteltern 10%, mindestens 150,- EUR
(ansonsten pro Schadenfall 10%, mind. 125,- EUR).
Rückreise-Notfallversicherung



Leistungsumfang:
Übernahme der Kosten für die zwischenzeitliche Rückreise
der versicherten Person bei schwerer Krankheit,
lebensbedrohlichen Unfallfolgen oder Tod eines Eltern- oder
Geschwisterteils, sofern die schwere Krankheit oder der
Unfall erst nach Ankunft der versicherten Person im Gastland
auf- oder eingetreten ist
Übernahme der Kosten für die Rückreise der versicherten
Person ins Gastland bei einer notfallbedingten Heimreise,
wenn mehr als 30 Tage bis zur ursprünglich geplanten
Rückreise im Gastland verbleiben oder wenn die versicherte
Person in das Gastland zurückkehren muss, um eine für die
weitere Schullaufbahn notwendige Prüfung abzulegen.
Deckung besteht bis zu einem Betrag von 1.000,- EUR je
Versicherungsjahr
Reise-Unfallversicherung
(VB-RS 2012 DRK-FD)
Reise-Unfallversicherung (Auszug)

Erstattung einer Versicherungsleistung aus der vereinbarten
Versicherungssumme aufgrund eines Unfalls während des
Aufenthaltes, der zum Tod oder dauernden Invalidität führt
o
o
o
Todesfallleistung
Invaliditätsleistung
mit 225% Progression
Bergungskosten
20.000,- EUR
200.000,- EUR
25.000,- EUR
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Assistanceleistungen
Der perfekte Schutz für Notfälle - weltweit
In Not- und Krisenfällen sind Sie schnell auf fachkundige
Unterstützung angewiesen. Die HanseMerkur unterstützt Sie
schnell und fachkundig durch eine weltweit erreichbare Rundum-die-Uhr-Notruf-Hotline.
Notruftelefon: +49 (0) 40 / 5555 7877
Beispiele einer Unterstützung durch die Notruf-Hotline:
-
Vermittlung ärztlicher Betreuung vor Ort
-
Auskünfte bzgl. Impfvorschriften / -empfehlungen für das Entsendeland
-
Informationen über Klimaverhältnisse
-
Übermittlung von Nachrichten an die Angehörigen bei Erkrankung im Ausland
-
Organisation der medizinischen Hilfeleistungen
-
Organisation eines Rücktransportes
-
Kostenübernahmeerklärung vor Ort
(Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u.a.)
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3. Vor Ihrem Freiwilligendienst
Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung
Versicherungsschutz im Zielland
Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes stellt die Entsendeorganisation sicher, dass Sie als
Freiwilliger u.a. über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, so dass Sie in dieser Hinsicht nicht selbst tätig werden müssen. Die Hanse Merkur bietet hierfür eine AuslandskrankenGruppenversicherung an, die den staatlichen Anforderungen entspricht.
Versicherungsschutz in Deutschland
Während der Vorbereitungsseminare, die im Inland stattfinden, greift die von der Entsendeorganisation abgeschlossene Auslandskrankenversicherung noch nicht. In dieser Zeit müssen
Sie sich selbst um den Versicherungsschutz kümmern. In aller Regel führen Sie Ihre bisherige
Kranken- und Pflegeversicherung fort. Fragen hierzu beantwortet Ihnen Ihre bisherige
Krankenversicherung.
Falls Sie im Rahmen Ihres Freiwilligendienstes einen Heimaturlaub in Deutschland machen,
besteht ausnahmsweise auch in Deutschland Krankenversicherungsschutz, begrenzt auf
maximal 3 Monate pro 365 Tage Versicherungsdauer. Falls Sie nicht für ein volles Jahr
versichert wurden, verringert oder erhöht sich der Inlands-Krankenversicherungsschutz entsprechend proportional zur Versicherungsdauer.
Wichtig: Dieser vorübergehende Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Freiwillige aus
seinem Freiwilligendienst vorübergehend nach Deutschland zurückkommt und im Anschluss
wieder in sein Einsatzland zurückkehrt.
Gestaltung Ihrer Inlandskranken- bzw. Pflegeversicherung während Ihres
Auslandsaufenthaltes
Bevor Sie ins Ausland verreisen, klären Sie bitte mit Ihrer bisherigen Versicherung ab, wie Ihr
Versicherungsschutz umgestellt werden kann.
(1) Sind Sie derzeit gesetzlich krankenversichert?
Das ist der Fall, wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, (z.B. AOK, BARMER, BKK, DAK).
Je nachdem, wie Sie gesetzlich krankenversichert sind, prüfen Sie bitte die folgenden Punkte:
(1.1) Sind Sie bisher versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Beachten Sie bitte, dass für die Zeit des Freiwilligendienstes keine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Eine bisher bestehende Versicherungspflicht
endet also. Eine Pflegepflicht besteht weiterhin.
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(1.2) Sind Sie bisher freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Auch hier kommt die Umstellung in eine Anwartschaftsversicherung der gesetzlichen oder ggf.
auch der privaten Krankenversicherung in Betracht. Eine Pflegepflicht besteht weiterhin.
(1.3) Besteht für Sie bisher eine Familienversicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung?
Sprechen Sie bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung darüber, ob dieser Status
während des Auslandsaufenthalts beibehalten werden kann. Maßgebend hierfür wird u.a. die
Dauer des Aufenthalts im Ausland sein.
Allgemein gilt für bislang gesetzlich Versicherte:
Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland privat versichern möchten, dann
empfiehlt es sich, bereits jetzt eine Anwartschaftsversicherung hierfür abzuschließen. Denn in
der privaten Krankenversicherung kann sich der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Mit einer
Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich den für die Bewertung des abzusichernden
Risikos maßgeblichen Gesundheitszustand. Erkrankungen, die während des Freiwilligendienstes eintreten, werden sich dann nicht auf den Beitrag für den nach dem
Auslandsaufenthalt aktivierten privaten Krankenversicherungsschutz auswirken.
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4. Nach Ihrem Freiwilligendienst
Hinweise zu Ihrer Krankenversicherung
(2) Sind Sie derzeit privat versichert?
Gleich ob Sie selbst Versicherungsnehmer oder bei einer anderen Person mitversichert sind:
Der für Sie bestehende Versicherungsschutz sollte für die Dauer des Freiwilligendienstes nicht
beendet, sondern in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden. Ihr bisheriger privater
Versicherungsschutz lebt dann im gewohnten Umfang wieder auf.
Für die private Pflegepflichtversicherung kann keine Anwartschaftsversicherung während des
Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden. Möglich ist aber, die private Pflegepflichtversicherung fortzuführen. Dies hat u.a. den Vorteil, dass im Leistungsfall die Wartezeiten
nicht erneut berechnet werden.
Zurück in Deutschland sollte zunächst der Versicherungsschutz im Inland geregelt werden,
wenn dies nicht bereits vom Ausland aus geschah. Ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Betracht kommt, ist im Einzelfall zu klären. Möglich sind beispielsweise
folgende Konstellationen:
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie in Deutschland eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnehmen, dann werden Sie
zunächst versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleiches gilt, wenn
Sie ein Studium aufnehmen, wobei Sie sich von dieser Versicherungspflicht zugunsten einer
privaten Krankenversicherung befreien lassen können.
Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie die gesetzlichen Vorversicherungszeiten erfüllen und nicht versicherungspflichtig
wegen anderer Gründe werden, kommt eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen
Krankenversicherung in Betracht. In diesen Fällen können Sie aber auch Mitglied einer
privaten Krankenversicherung werden.
Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sofern bereits in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine Familienversicherung
vorgelegen haben und zwischenzeitlich keine Versicherungspflicht eingetreten ist, so ist zu
prüfen, ob diese beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
fortgesetzt werden kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie nach Rückkehr
aus dem Ausland Schüler oder Student sind. Für die Familienversicherung müssen u.a. die
entsprechenden Altersvoraussetzungen gegeben sein und es darf kein Einkommen
vorhanden sein, das über den jeweiligen Grenzen liegt.
Abschluss bzw. Aktivierung einer privaten Krankenversicherung
Soweit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt, ist der
Abschluss einer privaten Krankheitskostenvollversicherung möglich. Wenn Sie während des
Auslandsaufenthalts eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben, muss die
Versicherung nur noch "aktiviert" werden und Sie haben den vollen Versicherungsschutz.
Pflegepflichtversicherung
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung wird normalerweise bei dem
Versicherungsträger geführt, bei dem auch die Krankheitskostenvollversicherung besteht:
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind in der sozialen Pflegepflichtversicherung, Mitglieder einer privaten Krankenversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Eine Anwartschaft für den Auslandsaufenthalt ist nicht möglich, da
auch eine Wartezeit von 5 Jahren besteht.
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5. Wichtige Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz
Gut vorbereitet in Ihren Freiwilligendienst
Wie erfolgt die Anmeldung zum Versicherungsschutz?
-
-
Ihre Entsendeorganisation hat über uns mit der HanseMerkur einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen.
Über diesen werden Sie zum Versicherungsschutz angemeldet.
Von Ihrer Entsendeorganisation erhalten Sie die Gruppenversicherungsnummer,
unter der Sie versichert sind.
Wie bin ich versichert?
Je nachdem, ob Ihre Entsendeorganisation nur eine Auslandskrankenversicherung
oder das Komplettpaket für Sie abgeschlossen hat, besteht die Versicherung aus den
folgenden Bereichen:
Auslandskrankenversicherung inklusive medizinisch notwendigem Krankenrücktransport
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Rückreisenotfallversicherung
Die detaillierten Leistungen finden Sie in diesem Dokument, sowie in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen der HanseMerkur.
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6. Wichtige Hinweise im Schadensfall
Kosten für ambulante Arztbehandlungen oder Medikamente müssen Sie erst einmal selbst
übernehmen. Sollten Sie ins Krankenhaus eingeliefert werden, reguliert die HanseMerkur die
Kosten direkt mit dem Krankenhaus.
Wie erfolgt die Erstattung von Rechnungen?
Bitte beachten Sie unsere nachfolgenden „Wichtige Hinweise im Schadensfall“. Reichen Sie
Ihre Rechnungen und Rezepte mit den geforderten Informationen bitte im Original und unter
Angabe Ihrer Versicherungsnummer an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Den Erstattungsbetrag überweist Ihnen die HanseMerkur auf Ihr Konto. Bitte geben Sie
deshalb beim Einreichen Ihrer Unterlagen die vollständige Bankverbindung an.
Was ist im Notfall zu tun?
Ihr Versicherungsschutz garantiert Ihnen einen hohen Schutz. Um Sie bestmöglich zu
unterstützen, rufen Sie bitte im Notfall, insbesondere vor einem Krankenhausaufenthalt, einer
kostspieligen Behandlung oder einem notwendigen Rücktransport die unten aufgeführte
Notrufnummer an.
Sie wurde speziell für Sie eingerichtet, ist mehrsprachig besetzt und 24h am Tag erreichbar.
Notruftelefon: +49 (0) 40 / 5555 7877
Unser Notruftelefon steht Ihnen an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung und
hilft Ihnen zum Beispiel
-
mit einer Kostenübernahmeerklärung
bei Sprachproblemen,
bei der Organisation eines notwendigen Rücktransportes
Im Schadenfall senden Sie bitte die Originalrechnungen mit
folgenden Angaben an die HanseMerkur Reiseversicherung:
-
Vertragsnummer im Format 9600XXXX (erhalten Sie von Ihrer Entsendeorganisation)
Reisezeit von/bis
Erstattungskonto/Bankverbindung
Bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung achten Sie bitte darauf, dass die
Originalrechnung des Arztes/Krankenhauses folgende Angaben beinhaltet:
-
Name Patienten
Krankheitsbezeichnung
Behandlungsdauer
Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Kontoverbindung des Arztes/Krankenhauses
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Im Falle eines Unfalles suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf. Hat der Unfall den Tod
zur Folge, so ist dies dem Versicherer spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen
und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits angemeldet ist. Diese Anzeige soll schriftlich
erfolgen.
Bei Haftpflichtschäden sollten Sie dem Geschädigten gegenüber nicht die Schuld anerkennen.
Die HanseMerkur prüft für Sie die Haftpflichtansprüche des Geschädigten.
Notruf-Service (24 Stunden) aus dem Ausland:
Tel. +49 40 55 55 7877
Dort wird Ihnen geholfen und ggf. eine Kostenübernahme für die anfallenden Behandlungskosten abgegeben. Rechnungen werden direkt an den Behandler/das Krankenhaus gezahlt.
Wenn nötig, wird der für den Notruf-Service tätige Arzt direkt mit dem behandelnden Arzt in
Kontakt treten.
Schadensmeldungen sind zu richten an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Internet: www.hmrv.de
Bei unvollständig eingereichten Unterlagen kann es zu Verzögerungen in der Schadenbearbeitung kommen.
Important notice for voluntaries regarding claims
In the event of a claim please forward the original invoice stating the following data to
HanseMerkur Travel Insurance:
-
-
Contract number in the format of 9600XXXX
(will be given to you by your sending organisation)
Travel period from/to
Account/bank details for the refund
In case of outpatient or inpatient treatment please ensure that the original invoice from
the physician / hospital contains the following information:
Name of patient
Description of illness
Duration of treatment
Itemized list of services provided by the physician/hospital
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-
Precise description of foreign currency
Bank details of the physician / hospital
In the event of an accident consult a physician without delay. If the accident is fatal, the insurer
must be notified within 48 hours even if the accident has already been reported. Notification
must be made in writing.
In the event of third party damage / injury do not admit liability to the injured party.
HanseMerkur will examine the claims of the injured party on your behalf.
Emergency Hotline (24 hours) from abroad:
Tel. +49 40 55 55 7877
You will receive assistance and, if necessary, settlement of the medical expenses incurred.
Invoices will be paid directly to the handler / hospital. If necessary, the physician on duty
at the Emergency Hotline will contact the attending physician directly.
Please direct your claims to:
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Germany
Internet: www.hmrv.de
The submission of incomplete documentation can lead to delays in the processing of claims.
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Rundum gut versichert
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