6 Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie sich für einen

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…private Krankenversicherung bleibt bezahlbar
Dinge, die Sie wissen
sollten, bevor Sie sich für einen
Tarifwechselberater entscheiden.
…private Krankenversicherung bleibt bezahlbar
Der Gesetzgeber verlangt, dass Ihr Versicherer Sie kostenlos zu Ihren Tarifwechselmöglichkeiten beraten muss.
Aber: Ihre Interessen und die Ihres Versicherers sind in diesem Fall absolut gegensätzlich!
Genauso gut könnten Sie Ihre Steuererklärung vom Finanzamt erstellen lassen. Auch Verbraucherschützer bestätigen:
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung gelingt nur mit professioneller Unterstützung.
Doch welcher Tarifwechselberater ist der Richtige? Wenn Sie sich bei der Auswahl an der Beraterqualität orientieren wollen,
dann hilft Ihnen dieses E-Book, die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zu erkennen.
Erkennen nachteiliger Honorarvereinbarungen
Rechtssicherheit und Absicherung vor den Folgen möglicher Beratungsfehler
Vermeidung gefährlicher Fehlanreize bei der Beratung
Referenzen von Großkonzernen, geprüften Kundenbewertungen
Denn es geht um viel. Sie wollen keine Einbußen bei Ihrer Versorgungsqualität hinnehmen. Die Versicherung ist Ihnen jedoch
überlegen, wenn es darum geht, die eigenen Interessen auch für zukünftige Situationen wasserdicht abzusichern. Mit einem
mangelhaften Tarifwechsel gehen Sie Risiken ein, die sich ohne weiteres auf sechsstellige Beträge belaufen.
…private Krankenversicherung bleibt bezahlbar
A NBIETERVERGLEICH
Qualitätsmerkmale und Fairness der Vergütungsbedingungen
Qualitätsführer
beitragsoptimierung24
Widge
Dt. Gesell-
Minerva
schaft für
Kunden-
Privatpatienten
rechte
Javier Garcia
PKV Tarifwechsel50+
StrategoPro
Die-PKVOptimierer
Kosten nur bei Umsetzung
eines Tarifwechsels
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Faire Vergütungsberechnung mit
Berücksichtigung Selbstbehalt.
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Rechtssicherheit durch Trennung von
"Tarifwechselberatung" und "erfolgsabhängiger Honorarfinanzierung". mehr »»
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Aktuelles Leistungsniveau wird garantiert
beibehalten. Mehr dazu…
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Lassen Sie sich nicht übervorteilen »»
Erfolgshonorar geht direkt an Tarifwechselberater (Rechtlich umstritten)
Existenzgefahr durch fehlende Versicherung »»
Fehlanreize für den Tarifwechselberater
durch direktes Erfolgshonorar.
Warum Erfolgshonorare für Sie gefährlich sind…
Großkonzern als Referenzkunde. Mehr…
Geprüfte Kundenbewertungen
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1. So erkennen Sie Honorarvereinbarungen, bei denen Sie übervorteilt werden.
Üblicherweise werden Erfolgshonorare bei Tarifwechseln nach der erzielten Monatsersparnis berechnet. Eine Erhöhung Ihrer
Selbstbeteiligung wird dabei gerne "übersehen". Achten Sie darauf, dass nur Ihre echte monatliche Netto-Ersparnis als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Beispiel
Monatsbeitrag
Selbstbeteiligung
jährlich (SB)
Alt
500 €
300 €
- Neu
300 €
900 €
= Monatsersparnis | Veränderung SB
200 €
- 600 €
jährliche
- Berücksichtigung Veränderung Selbstbeteiligung
- 50 €
Monatliche Netto-Ersparnis
150 €
Erfolgsbeteiligung delegare ag:
Monatliche Netto-Ersparnis x 9 - keine zusätzliche Mehrwertsteuer
1.350 €
Zum Vergleich: Erfolgshonorar anderer Anbieter auf Basis
"200 € Monatsersparnis x 8 zzgl. Mehrwertsteuer"
1.904 €
SB-Veränderung  12
Dieses Beispiel ist keine Ausnahme, sondern typisch. Denn es gibt kaum einen Tarifwechsel, bei dem sich nicht auch die
Selbstbeteiligung verändert.
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2. Rechtliche Grauzone "Erfolgshonorar" Ihr Risiko: Sie bleiben bei einem Beratungsfehler auf den Folgekosten sitzen!
Ob Erfolgshonorare für Tarifwechselberatung für Versicherungsberater nach § 34e Gewerbeordnung oder für Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeordnung überhaupt erlaubt sind, ist rechtlich umstritten.
Es gibt Gerichtsurteile, nach denen Versicherungsberater genauso wie Rechtsanwälte kein Erfolgshonorar vereinbaren dürfen.
Für Versicherungsmakler ist es nach §34d Gewerbeordnung ohnehin verboten, von Verbrauchern für eine eigenständige
rechtliche Beratung (=Tarifwechselberatung) eine separate Vergütung zu verlangen. Einzelne Juristen, die der Maklerbranche
nahestehen, vertreten die Meinung, der Makler dürfe das trotzdem. Es fehlen derzeit zu beiden Konstellationen höchstrichterliche Urteile.
Das Schlimmste, was Ihnen bei einem Tarifwechsel passieren kann: ein Beratungsfehler des Tarifwechselberaters, durch den
Sie beispielsweise auf den Kosten einer teuren Operation sitzenbleiben. Was passiert, wenn ein solcher Beratungsfehler erst in
zehn oder zwanzig Jahren entdeckt wird? Gibt es den Tarifwechselberater dann noch? Ist er in der Lage, Ihnen den Schaden
zu ersetzen? Um Verbraucher vor solchen Risiken zu schützen, schreibt der Gesetzgeber für die Berufe, die eine Beratung
zum Tarifwechsel anbieten können, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwingend vor.
Was passiert, wenn höhere Instanzen urteilen, dass Erfolgshonorare für Versicherungsberater bzw. Versicherungsmakler nicht
zulässig seien? Dann sind womöglich alle Tarifwechselberatungen, die gegen Erfolgshonorar erbracht wurden, nachträglich
unzulässig. Sollte sich bei Ihnen herausstellen, dass Ihrem Tarifwechselberater ein Fehler unterlaufen ist, so wird seine Haftpflichtversicherung den Ihnen entstandenen Vermögensschaden dann trotzdem nichtersetzen. Denn für unzulässige Versicherungsberatung muss die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nicht leisten.
Und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen!
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3. Gefährliche Fehlanreize durch direktes Erfolgshonorar
Verbraucherschützer sind sich einig und warnen eindringlich vor den negativen Folgen des klassischen Erfolgshonorars. Tarifwechselberatung gegen Erfolgshonorar führt zu einem großen Interessenkonflikt und bedeutet dadurch ein hohes Gefahrenpotenzial. Denn je höher die Ersparnis ausfällt, desto höher der Verdienst des Tarifwechselberaters. Eine Möglichkeit, die Beitragsersparnis besonders in die Höhe zu treiben, ist der Wechsel in minderwertige Tarife und damit massiver Leistungsverlust
für den Versicherten. Der Berater verdient in dieser Konstellation also umso mehr, je geringer Ihre Versicherungsqualität ausfällt. Für Sie als Nicht-Fachmann ist das nicht erkennbar. Aber Sie sind derjenige, der die Folgen eines solchen Interessenskonfliktes mit Leistungsverlust in Ihrem Versicherungsschutz bezahlt.
Die Gefahr erhöht sich noch, je geringer der Satz des vereinbarten Erfolgshonorars ist. Ein Berater, der nur 5 Monatsersparnisse Erfolgshonorar erhält, benötigt eine umso höhere monatliche Ersparnis, die er als Basis für die Honorarberechnung ausweisen kann, und wesentlich mehr Kunden, die seine Vorschläge umsetzen, als der Berater, der 10 Monatsersparnisse vereinbart hat. Wer an dieser Stelle spart, der läuft große Gefahr, im Leistungsfall das Vielfache des gesparten Honorars wieder
einzubüßen. "Geiz ist geil" bei Elektrogeräten kann keinen großen Schaden anrichten - bei der Gesundheitsfinanzierung geht
es unter Umständen an Ihre Existenz.
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4. Die Lösung: Trennung von Beratung und erfolgsabhängiger Honorarfinanzierung.
Es gibt derzeit nur eine Beratungskonstellation, bei der weder das Risiko "Rechtliche Grauzone Erfolgshonorar" noch das
Risiko "Gefährliche Fehlanreize durch Erfolgshonorar" auftreten:
Beratung durch einen zugelassenen Versicherungsberater gem. § 34e GewO oder Rechtsanwalt und Vergütung Ihres Beraters nach Aufwand. Das entspricht den gesetzlichen Vorgaben und sichert den Schutz vor den Folgen von Beratungsfehlern.
Nur beitragsoptimierung24 bietet Ihnen die Möglichkeit, diese sichere Konstellation für sich zu nutzen und trotzdem nur dann
etwas zu bezahlen, wenn Sie mit Hilfe der Tarifwechselberatung Ihres Versicherungsberaters tatsächlich bei Ihren PKVBeiträgen sparen. beitragsoptimierung24 ist die Kooperation zweier voneinander unabhängiger Firmen, des zugelassenen
Versicherungsberaters ProAuxilium UG und der delegare ag.
Schritt 1:
Die ProAuxilium UG ist Ihr Tarifwechselberater und erhält dafür ein Honorar, das sich am erbrachten Aufwand
orientiert.
Schritt 2:
Die delegare ag zahlt für Sie alle bei ProAuxilium UG anfallenden Honorare für die Tarifwechselberatung.
In jedem Fall! Nur im Erfolgsfall, also wenn Sie einen vorgeschlagenen Tarifwechsel umsetzen und tatsächlich
Geld sparen, erhält die delegare ag für die Übernahme der ProAuxilium-Honorare von Ihnen eine Erfolgsbeteiligung in Höhe einer monatlichen Netto-Ersparnis x 9. Auf diesen Endbetrag wird keine Mehrwertsteuer mehr zusätzlich erhoben.
Damit werden gleichzeitig zwei wichtige Anforderungen erfüllt:
1. Ihr gesetzlicher Schutz vor den Folgen einer möglichen Falschberatung ist sichergestellt.
2. Ihnen entstehen nur dann Kosten, wenn Sie auch tatsächlich Geld sparen.
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5. Ihr aktuelles Leistungsniveau wird garantiert beibehalten
Gerade weil ein Tarifwechselberater sein Erfolgshonorar dadurch erhöhen kann, dass Ihre Versicherungsleistungen reduziert
werden, müssen Sie sich vorher vergewissern, dass genau dies nicht geschehen wird. Lassen Sie sich dabei nicht von werblichen Versprechen blenden! Was letztlich gilt, ist der eigentliche Beratungsauftrag. Vergewissern Sie sich, wie dieser Auftrag
tatsächlich formuliert ist.
Wir geben Ihnen im Auftragsformular folgende rechtsverbindliche Zusicherung: „Die ProAuxilium wird nur Tarife recherchieren,
die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung ein mindestens gleichwertiges Leistungsniveau haben.“
Das bedeutet für Sie, dass Sie für die Empfehlung, in einen Tarif mit schlechteren Leistungen zu wechseln, keine Erfolgsbeteiligung zahlen müssten. ProAuxilium haftet dafür, dass der empfohlene Tarif tatsächlich gleichwertige Leistungen zu einem
günstigeren Preis bietet. Falls sich, auch später noch, herausstellen würde, dass dem nicht so ist, könnten Sie uns erfolgreich
auf Schadensersatz verklagen.
Diese Garantie ist im Markt nicht üblich. Meist werden in den Auftragsformularen unverbindliche Formulierungen verwendet,
beispielsweise „XYZ.de recherchiert für den Kunden bei der bestehenden Versicherungsgesellschaft nach Einsparmöglichkeiten im Bereich der Krankenversicherung.“ Dies stellt keine einklagbare Garantie für ein gleichwertiges Leistungsniveau dar.
Selbst eine bloße Erhöhung des Selbstbehaltes und eine Reduzierung des Beitrags lediglich in derselben Höhe würde bereits
zu einem Honoraranspruch führen.
Bestehen Sie also auf der konkreten Festlegung des Beratungsziels "mindestens vergleichbares Leistungsniveau" im Beratungsauftrag.
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6. Großkonzern EDEKA als Referenzkunde Ergebnis einer harten Qualitätsprüfung
Großkonzerne sind kritische Einkäufer. So auch im Fall EDEKA. Der Konzern (> 300.000 Mitarbeiter) wollte für seine
angeschlossenen Händler und seine privat versicherten Mitarbeiter den qualitativ besten Anbieter für Tarifwechselberatung identifizieren. Der konzerneigene Versicherungsdienst hatte zunächst den gesamten Markt analysiert und
anschließend bei den dabei vor-ausgewählten Anbietern eine kritische Prüfung hinsichtlich der Beratungssystematik,
der
Beraterqualifikationen
und
der
Beratungsqualität
vorgenommen.
Versicherungsexperten
des
Edeka-
Versicherungsdienstes haben dazu Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, die Beratungsprozesse sowie Art und Umfang der Vergleichsdokumentationen analysiert und eine Vielzahl von Beratungsgesprächen persönlich mit verfolgt.
Das Ergebnis dieses Prüfprozesses war die Entscheidung des Edeka-Versicherungsdienstes, zukünftig alle privat krankenversicherten Konzernmitglieder in Sachen PKV-Tarifwechsel ausschließlich an beitragsoptimierung24 weiterzuleiten. Für Edeka war
der qualitativ beste Beratungsanbieter das Entscheidungskriterium, nicht der Preis.
Hier geht es zur Pressemitteilung…
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