Vordruck "Nachweispflichten"

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Vordruck „Nachweispflichten“
Stand: Oktober 2015
Nachweispflichten zur Aufnahme in die
sportpsychologische Expertendatenbank
des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp)
Einzureichen an:
PD Dr. Gabriele Neumann
Fachgebiet Psychologie
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Email: [email protected]
Titel, Name, Vorname: ____________________________________________________________
Ggf. Institution:
____________________________________________________________
Straße, Hausnummer: ____________________________________________________________
PLZ, Ort:
____________________________________________________________
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Vordruck „Nachweispflichten“
Stand: Oktober 2015
Kriterien und Nachweispflichten für Aufnahme und Verbleib in der sportpsychologischen Expertendatenbank des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
(BISp)
Das Berufsfeld der praktischen Sportpsychologie im Leistungssport hat sich in den letzten Jahren erheblich
entwickelt. So sind auch zunehmend mehr sportpsychologischen Experten und Expertinnen und
Sportpsycholog(inn)en in der Praxis tätig. Um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, wurde das Curriculum
„Sportpsychologie im Leistungssport“ der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e.V. (asp) in
Kooperation und enger Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) , der Zentralen
Koordination Sportpsychologie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB/zks) und weiteren
sportpsychologischen Expertinnen und Experten im Sinne der Qualitätssicherung sportpsychologischer Arbeit in
der Praxis reformiert.
Nach mehrjähriger intensiver Arbeit wurde das das bisherige asp-Curriculum ab 2013 durch eine neue
Ausbildungsstruktur mit zwei Modulserien ersetzt. Details dazu finden Sie in der Rubrik Praxisservice der asp
unter www.asp-sportpsychologie.org.
Parallel wurden die Kriterien und Nachweispflichten zur Aufnahme und zum Verbleib der im Spitzensport und
Nachwuchsleistungssport in der praktischen Betreuung tätigen sportpsychologischen Experten und Expertinnen in
der BISp-Expertendatenbank entsprechend angepasst.
Da das BISp einen expliziten Auftrag in der Förderung des deutschen Spitzensports hat, werden in der aktuellen
Expertendatenbank des BISp Erfahrungen in der sportpsychologischen Arbeit im Spitzen- und
Nachwuchsleistungssport (Bundesliga, A-B-C-Kader, TOP TEAM, U-Kader Nachwuchs) nun besonders
gekennzeichnet und differenziert in Ihrem Profil aufgeführt. Alle übrigen praktischen Erfahrungen im
leistungsorientierten Sport gelten als Voraussetzung zur Aufnahme, werden in Ihren Profilen allerdings nicht
explizit genannt und gekennzeichnet.1
Um Ihre Bewerbung über das Online-Aufnahmeformular auf dem BISp-Sportpsychologie-Portal (http://www.bispsportpsychologie.de/SpoPsy/DE/Kontaktportal/Aufnahmeformular/ aufnahmeformular_node.html) bearbeiten zu
können, benötigt das BISp die nachfolgend aufgeführten Nachweise. Bitte schicken Sie den vorliegenden Vordruck
sowie die notwendigen Formulare und Dokumente parallel zur Online-Bewerbung per Post und elektronisch an
die o.a. Adresse.
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Ihre praktischen Erfahrungen im leistungsorientierten Sport mit oder ohne Kaderbezug und die weiteren Angaben aus dem
Aufnahmeformular werden als Suchkriterien für den Menüpunkt „Expertensuche“ auf www.bisp-sportpsychologie.de – Kontaktportal
abgebildet.
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Stand: Oktober 2015
Bitte beachten Sie die Aufnahmebedingungen:
Sie benötigen folgende Kompetenznachweise:
(a) Akademische Ausbildung
Hochschulabschluss (MA / Diplom) in Psychologie, Sportwissenschaft, Master in Sportpsychologie oder
akkreditierte akademische Master- oder Diplom-Abschlüsse in vergleichbaren Fachrichtungen. Die Prüfung
erfolgt im Einzelfall in Abstimmung mit der asp. Absolventen anderer Fachrichtungen oder Personen ohne
akkreditierten Hochschulabschluss auf Masterniveau werden nicht zugelassen.
(b) Basiskompetenzen
Nachweis über psychologische und sportwissenschaftliche Basiskompetenzen (im Folgenden unter Punkt I
ausgeführt)
(c) Expertisekompetenzen
Nachweis über spezifische sportpsychologische Kompetenzen im Bereich des Sportpsychologischen Training
oder des Sportpsychologischen Coaching (im Folgenden unter Punkt II ausgeführt)
(d) Erfahrung in der sportpsychologischen Betreuungspraxis im leistungsorientierten Sport
Nachweis über mindestens 100 Stunden (Richtzeit: 60 Minuten, davon 10 Minuten für Dokumentation)
sportpsychologischer Praxis unter Supervision (Verhältnis 1:4, d.h. davon insgesamt mindestens 25 Stunden
supervidiert2). Diese müssen im leistungsorientierten Sport oder der sportpsychologischen Traineraus- und
Fortbildung erbracht werden. Ihre Praxiserfahrung ist der notwendige Nachweis Ihrer sportpsychologischen
Praxisexpertise. Eine Zusammenarbeit mit Kaderathleten bzw. Kaderathletinnen - oder auf Ebene des
Profisports (u.a. Bundesliganiveau) - ist dabei wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. (im Folgenden
unter Punkt III ausgeführt)
Die unter (b) – (d) aufgeführten Kompetenzen können im Rahmen des Ausbildungscurricula der asp erworben
werden. In Kompensationskursen und den beiden getrennten Modulserien „Sportpsychologisches Training" und
"Sportpsychologisches Coaching" erhalten Sie eine fundierte Ausbildung im Bereich der angewandten
Sportpsychologie. Zusätzlich erhalten Sie in regionalen Supervisionsgruppen Unterstützung zur Verfeinerung Ihrer
Praxisexpertise. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Praxisservice der asp (siehe www.aspsportpsychologie.org).
Grundsätzlich könnten Sie die geforderten Kompetenzen und Erfahrungen auch außerhalb dieser
Ausbildungsstruktur erwerben bzw. erworben haben. Eine Anerkennung zur Aufnahme in die Expertendatenbank
2
Kriterien zur Ausübung einer sportpsychologischen Supervisorentätigkeit sowie eine Liste der vom BISp und dem asp-Ausbildungsbeirat
akzeptierten sportpsychologischen Supervisoren und Supervisorinnen finden Sie unter http://www.aspsportpsychologie.org/content.php?cont=195.
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Vordruck „Nachweispflichten“
Stand: Oktober 2015
ist dabei jedoch nur mit Blick auf den Einzelfall möglich. Die individuelle Prüfung übernimmt das BISp in
Abstimmung mit dem asp-Ausbildungsbeirat. Der Nachweis einer inhaltlichen und quantitativen Vergleichbarkeit
sowie spezifisch sportpsychologischer Ausbildungsinhalte ist dabei von Ihnen zu erbringen und zu belegen. Nicht
sportspezifische Coachingausbildungen oder ähnliche Fortbildungen im Bereich Training und
Erwachsenenpädagogik sind dabei auch in Kombination mit persönlichen Erfahrungen im Leistungssport nicht
ausreichend.
- Bitte bewerben Sie sich erst bei Vorliegen sämtlicher in a – d aufgeführten Kompetenznachweise! -
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Stand: Oktober 2015
I)
Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft
Für eine sportpsychologische Betreuungstätigkeit sind grundlegende Kompetenzen sowohl aus der Psychologie
als auch aus der Sportwissenschaft notwendig. Zur Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp sind daher
Ausbildungsnachweise aus beiden Fachgebieten notwendig, wobei mindestens einer durch einen akkreditierten
akademischen Abschluss auf Masterniveau abgedeckt sein muss. Kompetenzen im jeweils anderen Fachbereich
können dann entweder durch mindestens 50 UE Ausbildung nachgewiesen werden oder durch die Teilnahme an
einem Kompensationskurs erworben werden. 3
(1) Wenn Sie einen Master/Diplom-Abschluss in Psychologie haben, ist zur Aufnahme in die
Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über Kompetenzen im Bereich der Sportwissenschaften
notwendig.
Haben Sie einen Kompensationskurs in Sportwissenschaft nach dem Angebot der asp absolviert? Wenn ja,
bitte die Ausbildungsbestätigung in Kopie beilegen. Wenn nein, geben Sie bitte Ihre
sportwissenschaftlichen Kompetenzen im Anhang an (Formular A, Bereich A).
nein
ja
Zeitpunkt: (mm.jjjj bis mm.jjjj ):
Ort:
(2) Wenn Sie einen Master/Diplom-Abschluss in Sportwissenschaften haben, ist zur Aufnahme in die
Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über Kompetenzen im Bereich der Psychologie notwendig.
Haben Sie einen über die asp angebotenen Kompensationskurs Psychologie absolviert? Wenn ja, bitte die
Ausbildungsbestätigung in Kopie beilegen. Wenn nein, geben Sie bitte Ihre psychologischen Kompetenzen
im Anhang an (Formular A, Bereich B).
nein
ja
Zeitpunkt: (mm.jjjj bis mm.jjjj ):
Ort:
(3) Wenn Sie einen akkreditierten Masterabschluss in Sportpsychologie haben, ist zur Aufnahme in die
Expertendatenbank des BISp ein Nachweis über darin enthaltene sportwissenschaftliche und
psychologische Kompetenzen notwendig. Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das im Anhang
beigefügte Formular A, Bereich A und B. Bitte fügen Sie auch eine Kopie der Abschlussurkunde bei.
(4) Wenn Sie einen anderen akademischen Master- oder Diplom-Abschluss in einer mit der
Sportpsychologie verwandten Disziplin (z.B. Pädagogik; Lehramt; Sportlehrer; Medizin) besitzen, ist zur
Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp ein Nachweis von über Kompetenzen sowohl aus dem
Bereich der Sportwissenschaft als auch aus der Psychologie im Umfang von jeweils 50 UE notwendig. Als
Nachweisformular benutzen Sie bitte das im Anhang beigefügte Formular A, Bereich A und B.
3
Die Prüfung der vorgelegten Kompetenzen basiert auf Vergleichbarkeit der Inhalte der asp-Basismodule. Diese Prüfung wird von dem aspPraxisservice vorgenommen (http://www.asp-sportpsychologie.org/content.php?cont=206).
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II)
Spezifische Kompetenzen in der Sportpsychologie
Über den Nachweis von Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft hinaus sind für eine
sportpsychologische Praxis spezifische sportpsychologische Kompetenzen notwendig. Diese konnten bislang
durch das asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder vergleichbare4 durch das BISp anerkannte
Ausbildungen erworben werden. Haben Sie bis Frühjahr 2013 eine solche Ausbildung abgeschlossen, erfüllen Sie
damit diese Voraussetzungen.
Bitte machen Sie entsprechende Angaben:
Haben Sie das asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder eine vergleichbare Ausbildung
abgeschlossen? Wenn ja, legen Sie eine Kopie der Abschlussurkunde bei.
nein
Ja
Zeitpunkt (mm.jjjj bis mm.jjjj):
Ort / Ausrichter:
Seit 2013 werden spezifische Kompetenzen in der Sportpsychologie über zwei unabhängige Modulserien
“Sportpsychologisches Training“ und „Sportpsychologisches Coaching“ vermittelt. Diese Modulserien werden
seit 2013 über Kooperationspartner der asp angeboten. Sie ersetzen das „alte“ Curriculum „Sportpsychologie im
Leistungssport“ und tragen der Diversifizierung und Entwicklung des Berufsfeldes Rechnung. Weitere
Informationen hierzu erhalten Sie beim Praxisservice der asp (www.asp-sportpsychologie.org).
Entsprechend dieser Schwerpunkte besteht seit 2013 die Möglichkeit sich entweder als
A) Expertin / Experte für sportpsychologisches Training oder
B) Expertin / Experte für sportpsychologisches Coaching
auf der BISp-Expertendatenbank aufnehmen zu lassen. Der Expertisenachweis für einen der beiden Schwerpunkte
über mindestens 100 UE ist für die Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank notwendig. Wenn Sie die
spezifischen sportpsychologischen Kompetenzen sowohl im sportpsychologischen Training als auch im
sportpsychologischen Coaching erworben haben, können Sie auch für beide Bereiche aufgenommen werden. Dies
gilt auch für Absolventen des „alten“ asp-Curriculum „Sportpsychologie im Leistungssport“ oder vergleichbare
abgeschlossene Ausbildungen bis Frühjahr 2013.
Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das Formular A, Bereich C im Anhang.
Falls Sie Kompetenzen außerhalb des Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp oder einer
vergleichbaren Ausbildung erworben haben, ist im Einzelfall eine Anerkennung durch das BISp in Abstimmung
mit dem asp-Ausbildungsbeirat möglich. Der Nachweis einer inhaltlichen und quantitativen Vergleichbarkeit sowie
spezifisch sportpsychologischer Ausbildungsinhalte bezogen auf den Bereich Training bzw. Coaching ist dabei
von Ihnen zu erbringen.
III)
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Supervidierte Praxis
Die Ausbildung des Österreichischen Bundesnetzwerks Sportpsychologie (ÖBS) unter www.ausbildungssportpsychologie.at wird
anerkannt, wenn die akademischen Ausbildungsleistungen auf Masterniveau erfüllt sind. Über eine Anerkennung weiterer Ausbildungen
wird im Einzelfall durch das BISp in Abstimmung mit dem asp-Ausbildungsbeirat entschieden.
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Zusätzlich zu den o.a. Basiskompetenzen im Bereich der Psychologie und Sportwissenschaft (I) sowie den
spezifischen Kompetenzen in der Sportpsychologie (II), ist für die Aufnahme in die Expertendatenbank des BISp
Praxiserfahrung im leistungsorientierten Sport5 notwendig. Dies dient dem Nachweis Ihrer
sportpsychologischen Handlungskompetenz. Eine Zusammenarbeit mit Kaderathleten bzw. Kaderathletinnen - oder
auf Ebene des Profisports (u.a. Bundesliganiveau) - ist dabei wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich
(siehe auch Fußnote 2). Pro Schwerpunkt (Sportpsychologisches Training oder Coaching) ist dabei ein Nachweis
über mindestens 100 Stunden sportpsychologischer Praxis unter Supervision (Verhältnis 1:4, d.h. davon insgesamt
mindestens 25 Stunden Supervision) im jeweiligen Bereich erforderlich.
Seit 2013 wird die Supervision von Praxisfällen mit der unter II) aufgeführten Vermittlung sportpsychologischer
Kompetenzen verzahnt angeboten. Die Bereitstellung regionaler Supervisionsgruppen fällt dabei in die
Zuständigkeit des Ausbildungsanbieters, die Akquise von geeigneten Praxisfällen bzw. Möglichkeiten zur
Durchführung sportpsychologischer Trainingsmaßnahmen ist vom den Ausbildungskandidatinnen /
Ausbildungskandidaten zu leisten. Die asp ist hier zusammen mit den Kooperationspartnern bemüht, z.B. über den
Praxisservice (www.asp-sportpsychologie.org) Möglichkeiten und Kontakte zu vermitteln. Supervidierte Praxis,
die im Rahmen des „alten“ Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp oder einer vergleichbaren
durch das BISp anerkannten Ausbildung absolviert wurde, wird im entsprechenden Umfang vom BISp anerkannt.
Für den Fall, dass Sie die spezifischen sportpsychologischen Kompetenzen in den Bereichen Coaching oder
Training außerhalb des Curriculums „Sportpsychologie im Leistungssport“ der asp, der 2013 startenden
Modulserien „Training“ und „Coaching“ oder einer vergleichbaren Ausbildung erworben haben, müssen Sie
ebenfalls supervidierte Praxis im erforderlichen Umfang nachweisen oder nachholen. Auch hier gelten die
Regelungen des asp-Ausbildungsbeirats zur Anerkennung erbrachter Supervisionsleistungen.
Als Nachweisformular benutzen Sie bitte das Formular B im Anhang.
Hinweis: Als Übergangsregelung ist die Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank auch bei vorliegenden Defiziten
im Bereich der supervidierten Praxis möglich. Hier gilt, dass bei Vorliegen von mindestens 100 Stunden
sportpsychologischer Praxis im leistungsorientierten Sport die fehlenden Supervisionsnachweise bis zu einem Jahr
nach Aufnahme in die BISp-Expertendatenbank nachzureichen sind. Die Aufnahme erfolgt in diesem Fall unter
Vorbehalt.
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Praxiserfahrung im leistungsorientierten Sport bezeichnet die sportpsychologische Arbeit im sportlichen Ligabetrieb oder
ranglistengeführten Sportarten mit nachweisbaren Turnier- oder Wettkampfleistungen.
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IV)
Fortbildungs- und Praxisverpflichtung
Die Expertendatenbank des BISp hat das Ziel, dem Spitzen- und Nachwuchsleistungssport fachlich und praktisch
ausgewiesene sportpsychologische Experten und Expertinnen für die sportpsychologische Betreuungsarbeit
zur Verfügung zu stellen. Zur Qualitätssicherung Ihrer sportpsychologischen Arbeit ist daher nach Ihrer
Aufnahme auf der BISp-Expertendatenbank ein regelmäßiger und kontinuierlicher Nachweis über Ihre
sportpsychologische Tätigkeit und Fortbildung notwendig. Folgende Nachweise werden vom BISp alle drei Jahre
angefordert:
o
o
100 Stunden sportpsychologische Betreuungs- / Beratungstätigkeiten im leistungsorientierten Sport
(Richtzeit: 60 Minuten, davon 10 Minuten für Dokumentation). Maßnahmen auf Kader- oder
Bundesliganiveau sind dabei erwünscht, aber keine zwingende Notwendigkeit für den Verbleib.
Teilnahme an sportpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 UE (1
UE = 45 Min.)6
Bei Nichterbringung dieser Nachweise und auch ohne Nennung weiterer Gründe behält sich das BISp einen
Ausschluss aus der Expertendatenbank vor.
V)
Sonstiges / Vereinbarungen
Ich bestätige hiermit die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich bin mit der Weiterleitung der Unterlagen zur Prüfung der Eingangsvoraussetzungen an die
institutionellen Vertreter im asp-Ausbildungsbeirat einverstanden.
Ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben aus dem Aufnahmeformular, dem Vordruck
„Nachweispflichten“ und den hier angefügten Formularen A und B zur Erstellung eines Website-Profils auf
dem Kontaktportal des BISp-Sportpsychologie Portals genutzt werden.
Ort, Datum
________________________
6
Unterschrift
_______________________________________
Zur Anrechnung der sportpsychologischen Fortbildungsveranstaltungen wurden im asp- Ausbildungsbeirat mit dem BISp
Rahmenrichtlinien erstellt (siehe http://www.asp-sportpsychologie.org/content.php?cont=194).
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Anhang
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Vordruck „Nachweispflichten“
Stand: Oktober 2015
Formular A:
Nachweis von Basiskompetenzen in den Bereichen
Psychologie und Sportwissenschaft sowie
Expertisekompetenzen in praktischer Sportpsychologie
Modul
Bereich
Umfang
Veranstaltung /
Veranstaltungstitel
(UE
/SWS/CR/LP
)
50 UE (1 UE = 45 Minuten)
Ausbildung im
Fach Sportwissenschaft
50 UE (1 UE = 45 Minuten)
Ausbildung im
Fach Psychologie
A
B
C
100 UE (1 UE = 45 Minuten)
Ausbildung in praktischer
Sportpsychologie
Bitte Bescheinigungen beifügen.
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Veranstaltungsor
t / Zeitpunkt
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Stand: Oktober 2015
Formular B:
Nachweise durchgeführter sportpsychologischer
Trainings- und / oder Coachingmaßnahmen
Praxisnachweise
Maßnahme
(z.B. DOSB- / BISpBetreuungsprojekte,
Trainerausbildung, OSP,
universitär, selbständige Praxis,
asp-Angebot „Praktische
Ausbildung unter Supervision“)
Verband / Team /
Athlet / Trainer
Leistungsniveau
Zeitpunkt
(mm.jjjj –
mm.jjjj)
Belegnr
.
Umfang
(UE / Min)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
100 Stunden Durchführung
sportpsychologischer
Trainingsmaßnahmen und /
oder 100 Stunden
Durchführung
sportpsychologischer
Coachingmaßnahmen
davon
25 Stunden supervidiert
Hinweis: Bitte Einzelnachweise zu den Maßnahmen beifügen. Nachweise für Einzelbetreuungen bitte
anonymisiert mit Angaben zum Leistungsniveau, Alter, Verband/Sportart, Person (Athlet/in oder Trainer/in),
Zeitpunkt (mm.jjjj – mm.jjjj) und Umfang (UE / Min) aufführen.
Das BISp behält sich das Recht vor, im Einzelfall schriftliche Bestätigungen der beteiligten Sportpraxis zu den o.a.
Maßnahmen von dem Bewerber bzw. der Bewerberin einzufordern.
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