Machtkonflikte in einem ressourcenreichen Land

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Republik Kongo: Folter,
willkürliche Haft, überbelegte
Gefängnisse
Nach einem Jahrzehnt blutiger Konflikte
ist die Lage in der Republik Kongo seit
2003 einigermaßen stabil. Doch
nationale und internationale
Menschenrechtsorganisationen und
Institutionen berichten regelmäßig von
Menschenrechtsverletzungen seitens
staatlicher Sicherheitskräfte, die in der
Regel ungeahndet bleiben.
Bei Festnahmen und Verhören, in Untersuchungshaft und im Strafvollzug werden die
Grundrechte von Personen im Freiheitsentzug oft nicht eingehalten, und es gibt zahlreiche
Fälle von Folter und Misshandlungen – manchmal mit Todesfolge. In den chronisch
überbelegten Gefängnissen herrschen unhaltbare und teils lebensbedrohliche Zustände.
Meditation
Im Gefängnis das Evangelium wagen
Von Nicolas Charrière, Pfarrer in der Gefangenenseelsorge
Der Glaube, man könne Gewalt nur mit Gewalt in den Griff
bekommen, ist naiv. Naiv, wenn nicht gar zynisch. Diese
Naivität lässt uns beifällig applaudieren, wenn Menschen, von
denen wir denken, sie hätten es nicht anders verdient, von
anderen Menschen getötet werden. Diese Naivität lässt uns
noch mehr Gefängnisse bauen, unsere
Gesetze verschärfen und noch härtere Strafen einführen für
jene, die uns stören, uns Leid zufügen oder gegen unsere
Gesetze verstoßen. Doch all das ist naiv, denn es ändert
natürlich nichts am Problem des Unrechts, das jemand
begangen oder erlitten hat.
Wir glauben schon lange nicht mehr an den pädagogischen Nutzen von Strafen wie
Freiheitsentzug und schon gar nicht, wenn sie nicht einhergehen mit einer Bindung, einer
Ermutigung oder einer Unterstützung. Oder, wie es ein Häftling mir gegenüber zum Ausdruck
brachte: «Wie soll ich mich wieder in eine Gesellschaft eingliedern, die mir nur Leid zufügt?»
Zumal der Freiheitsentzug im Namen der Gerechtigkeit eine Reihe von ungerechten
Begleiterscheinungen hat: mangelnde Mittel für die vollständige Umsetzung des Strafrechts,
Ungleichheit und Ungleichbehandlung der Häftlinge je nach Herkunft und Sozialstatus,
Mitbestrafung von Angehörigen, die auch unter der Trennung leiden und sich Sorgen machen,
seelische und psychosomatische Störungen. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Ein Freiheitsentzug gleicht nur allzu oft einer gesellschaftlichen Rache: Unrecht wird mit
Unrecht vergolten. Das liegt daran, dass Unrecht ansteckend wirkt. Es strebt danach, uns ihm
gleich zu machen, uns zu verändern und schließlich unsere Werte zu untergraben, um seine
Rachegelüste zu befriedigen. Noch mehr Gefängnisse, noch mehr Strafen, noch mehr Härte:
Das mag jenen recht sein, deren Lebensgestaltungsmöglichkeiten so vielfältig sind, dass sie
andere Optionen haben, als straffällig zu werden. Ein Freiheitsentzug wirkt abschreckend auf
jene, die diese Wahl haben. Aber was ist mit den anderen? Den Armen? Den Kranken? Den
Ausgestoßenen? Den Flüchtlingen? Den Gewalttätigen? Klar, auch sie treffen eine Wahl; aber
haben sie hierfür denselben Entscheidungsspielraum? Man kann sie einsperren und ihnen
sagen: «Du hättest nur nicht … sollen.» Aber das ist keine Lösung. Denn eines Tages wird die
Person, die wir eingesperrt haben, aus der Haft entlassen. Mit all dem, was sie im Gefängnis
durchgemacht hat. Und das Gefühl, dass ihr ein großes Unrecht angetan wurde, wird sie ein
Leben lang begleiten.
Oft wird der Werdegang einer Person nicht oder zu wenig berücksichtigt. Sie wird so wenig
verstanden wie ihr Opfer. Und es wird nichts oder viel zu wenig unternommen, um eine
Bindung herzustellen, bedeutungsvolle, bereichernde und wohltuende Beziehungen
aufzubauen, die eine freiwillige Veränderung begünstigen. Die Menschen, die ich im
Gefängnis antreffe, haben – wenn man von möglichen Justizirrtümern absieht – alle mehr
oder weniger schwere Straftaten begangen. Im Gespräch mit ihnen stelle ich fest, dass sie
unser Gesellschaftssystem nie als konstruktiv und unterstützend erleben. Sie brauchen Hilfe –
manche von ihnen schon seit langem – finden aber nur wenig Beistand. Natürlich bemühen
sich verschiedene Fachpersonen um sie: Ärztinnen, Sozialarbeiter, das Gefängnispersonal und
so weiter. Aber es bleibt das Gefühl, dass ihnen niemand
in ihrer individuellen Wirklichkeit begegnet oder sie versteht. Was auch bleibt, sind Groll,
Reue eine tiefe Verzweiflung und eine tägliche, unermessliche, allgegenwärtige Gewalt. All
dies hat kaum je positive
Auswirkungen.
Die Bedürfnisse der Gefangenen
werden selten berücksichtigt:
Sie benötigen mehr und anderes als
einen Flachbildschirm und zwei
warme Mahlzeiten am Tag. Ebenso
wenig wird den Bedürfnissen der
Opfer Rechnung getragen. Auch sie
brauchen mehr – und vor allem
etwas anderes – als ein
Gerichtsurteil. Und was soll man
von einer Gesellschaft sagen, die
ihren Umgang mit den Verbrechen,
die sie untergraben, kaum hinterfragt?
Die Gefangenen, denen ich begegne, sind genauso meine Brüder und Schwestern wie die
Opfer. Sie sind meine Mitmenschen. Trotz der schrecklichen Taten, die sie begangen haben.
Trotz des Unverständnisses. Trotz der Abscheu und der Verzweiflung.
Eine menschliche und gläubige Gemeinschaft kann nicht auf der Verbreitung von Unrecht
aufbauen. Im Gegenteil: Wie Johannes in seinem ersten Brief schreibt, ist jemand, der sagt, er
liebe Gott, aber seinen Bruder hasst, ein Lügner. Dieser Gott hätte am Karfreitag allen Grund
gehabt, die Gewalt der Menschen mit Gewalt zu erwidern, das Verschließen der Herzen mit
Gefängnis zu ahnden und Blut mit Blut zu vergelten. Das wäre nach unseren Maßstäben
vernünftiger gewesen. Aber wäre es auch gerechter gewesen? Gott hat uns an jenem Tag
einen anderen Weg gewiesen. Seine Gerechtigkeit besteht nicht in Gewalterwiderung,
sondern in neu geschenktem Leben, in einem wieder eröffneten Weg, in einer
wiederhergestellten Bindung.
Er handelt nicht so aus Schwäche, sondern aus Verständnis: Weil er selbst Mensch war, so
das Glaubensbekenntnis, hat er am eigenen Leib erfahren, wie vielschichtig und komplex
unser Dasein ist und wie
sehr unsere Geschichte und unsere Begegnungen uns prägen. Und er ist dessen eingedenk,
dass als Mensch zu leben heißt zu irren, zu suchen, sich zu öffnen. Gegen jede Vereinfachung,
Verschlossenheit und Anmaßung.
Seit der Menschwerdung Christi besitzen wir die Wahrheit nicht mehr wie ein Wissen. Wir
begegnen ihr, erleben sie in einer Beziehung. Das hätte unsere menschliche Rechtsprechung
bitter nötig: Die Fähigkeit, nach dem Verbindenden, dem Heilenden zu suchen, statt nach
dem, was straft, zermürbt und zerstört. Klar gibt es manchmal keine andere Möglichkeit, dem
Grauen zu begegnen, als die Brutalität. Aber wir dürfen uns nie damit abfinden. Mensch sein
bedeutet nach Alternativen zu suchen.
In der Rechtsprechung gibt es eine Strömung, die versucht diese Prinzipien anzuwenden. Es
handelt sich um die restaurative Justiz, die großen Wert darauf legt, Opfer, Täter und
Gesellschaft zu berücksichtigen und gemeinsam Wege zu finden, um die Beziehungen
wiederherzustellen. Als Ergänzung zur traditionellen Rechtsprechung und zum Gefängnis –
nicht als deren Ersatz. Das ist ein schwieriger Prozess, der unseren unmittelbaren Reaktionen
und Gefühlen zuwiderläuft. Doch können wir alle dessen Nutzen erkennen, wenn wir
uns einen Augenblick Zeit nehmen und uns fragen, welche Rechtsprechung wir uns für uns
selbst wünschen würden. Eine Rechtsprechung, die unsere Lebensgeschichte und unseren
Kontext berücksichtigt und
positive gesellschaftliche Perspektiven zu eröffnen sucht.
Natürlich würde dies nicht alle Probleme lösen. Aber es würde uns befähigen, uns aus der
vereinfachenden Logik einer einseitigen Bestrafung zu befreien, die nur den Hass auf einen
selbst und den Anderen schürt. Dieser Weg zeigt sich an Ostern: Gott hat den brutalen,
mörderischen Menschen seine Liebe dadurch gezeigt, dass er
ihnen das Leben geschenkt hat: Weder der Tod noch das Unrecht haben das letzte Wort; eine
andere, zu neuem Leben erwachte Welt ist möglich. Ihm nachzufolgen bedeutet demnach,
unsere Überzeugungen in Bezug auf die Gerechtigkeit und die Gefängnisstrafe in Frage zu
stellen.
Die Freiheitsstrafe ist selbst dann, wenn sie angebracht ist, ungenügend – seien wir nicht naiv.
Wir müssen mehr wagen! Einander zuhören, versuchen, einander zu verstehen und
gemeinsam ein Stück Zukunft zu gestalten, das unserer menschlichen Gemeinschaft würdig
ist. Entweder glauben wir daran und handeln oder wir resignieren,
verzweifeln an unserem Nächsten und begnügen uns damit, ihm den Tod zu wünschen – weil
wir nicht die Möglichkeit haben, diesen selbst herbeizuführen!
Machtkonflikte in einem ressourcenreichen Land
Nach ihrer Unabhängigkeit von Frankreich 1960 erlebte die heutige Republik Kongo drei
relativ friedliche Jahrzehnte. 1991 zwangen Unruhen den seit 1979 amtierenden Präsidenten
Denis Sassou-Nguesso zur Durchführung freier Wahlen, die Pascal Lissouba 1992 gewann.
Umstrittene Parlamentswahlen führten 1993 zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen den
Lagern des Präsidenten und der Opposition, die 1994 mit einem Waffenstillstandsabkommen
beendet wurden. Doch mündete der Präsidentschaftswahlkampf von
1997 in einen Bürgerkrieg zwischen Sassou-Nguessos Anhängern und gegnerischen
Gruppierungen. Mit Hilfe angolanischer Truppen obsiegten Sassou-Nguessos Streitkräfte.
Ende 1999 willigten die meisten Konfliktparteien in ein Friedensabkommen ein. Nur im
Südosten des Landes setzten einige Milizen ihren Kampf bis 2003 oder gar
länger fort. Der Konflikt hat je nach Quelle bis zu 25 000 Menschenleben gefordert, zur
Flucht oder Vertreibung von mehreren hunderttausend Menschen geführt und das Land
gespalten. Seit 2002 ist eine neue Verfassung in Kraft, nach welcher der Präsident für
maximal zwei Amtszeiten gewählt werden kann. Unter der neuen Verfassung wurde SassouNguesso 2002 ins Amt gewählt und 2009 bestätigt; im Hinblick auf die Wahlen von 2016 ist
eine Kontroverse um eine Verfassungsänderung im Gang, die ihm eine erneute Kandidatur
ermöglichen soll.
Das kleine zentralafrikanische Land steht vor der Herausforderung, den Frieden durch die
Stärkung der Demokratie, der staatlichen Institutionen und des Rechtsstaats zu sichern.
Obwohl es reich an Bodenschätzen und weiteren Rohstoffen ist, lebt ein Großteil seiner
Bevölkerung in bitterer Armut, und es fehlt an Mitteln für den Wiederaufbau, die
Entwicklung der Infrastruktur und die Erfüllung staatlicher Aufgaben. Viele Angehörige der
Sicherheitskräfte sind ehemalige Aufständische und verfügen über keine
Menschenrechtsbildung.
Folter und Willkür
Menschenrechtsorganisationen haben in Kongo-Brazzaville zahlreiche Fälle von
Gewaltanwendung, Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung,
Drohung und Einschüchterung bei der Festnahme und Befragung von Verdächtigen oder
politisch missliebigen Personen dokumentiert. Die Betroffenen müssen sich ausziehen,
stundenlang in schmerzhaften Stellungen ausharren, werden geschlagen und erleiden
Verbrennungen. In mehreren Fällen starben die Opfer infolge der Folter, ohne dass die
Verantwortlichen belangt
wurden. Meist erfolgen die Festnahmen illegal; es liegt weder eine frische Tat noch eine
richterliche Anordnung vor. Ebenso wenig werden den Betroffenen die Gründe für ihre
Festnahme genannt oder ihre Rechte verlesen. Laut Gesetz müssen vorläufig Festgenommene
binnen 72 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden, der sie entweder sofort freilassen
oder ihre Untersuchungshaft anordnen muss.
Diese Frist kann um maximal 48 Stunden verlängert werden. Jedes weitere Festhalten gilt als
willkürlich und ist strafbar. Oft dauert die Festnahme jedoch mehrere Wochen. Verdächtigte
und Beschuldigte haben das Recht auf Rechtsbeistand. Fehlen ihnen die Mittel dazu, steht
ihnen unentgeltliche Rechtshilfe zu. Nach Ablauf der gesetzlichen Festnahmefrist haben sie
Anspruch auf eine medizinische Untersuchung. All dies wird ihnen kaum je gewährt.
Die Untersuchungshaft darf maximal vier Monate dauern und um höchstens zwei Monate
verlängert werden. Danach muss die inhaftierte Person bis zu ihrem Prozess freigelassen
werden. Laut Gefängnisbehörden
dauert die Untersuchungshaft im Durchschnitt ein Jahr, laut Menschenrechtsorganisationen
viel länger. Drei Viertel aller Gefängnisinsassen sind nicht rechtskräftig verurteilt. Drei
Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo sind während neun Jahren ohne
Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten worden. Die Länge
der Untersuchungshaft ist in erster Linie der Überlastung der Justizbehörden geschuldet. Da
die meisten Häftlinge keinen Anwalt haben, verfügen sie über keinerlei Informationen über
ihr Strafverfahren und kennen ihre Rechte nicht.
Überfüllte Gefängnisse und desolate Haftbedingungen
Laut einer 2014 durchgeführten Studie werden in der
Republik Kongo elf Gefängnisse betrieben. Fast alle
stammen aus der Kolonialzeit. Zu acht davon liegen
Belegungsdaten vor. Sie boten zusammen Platz für 595
Personen, beherbergten jedoch 1209 Insassen, was
einer durchschnittlichen Belegung von 203 Prozent
entspricht. Beschuldigte und Verurteilte wurden nicht
voneinander getrennt; an einigen Orten wurden nicht
einmal Minderjährige und Frauen separat
untergebracht. All dies verstößt gegen nationale und
internationale Normen. Die größten und am stärksten
überbelegten Haftanstalten befinden sich in den Städten
Brazzaville und Pointe Noire, wo die Hälfte der etwa
4,7 Millionen Einwohner des Landes lebt. Im
Gefängnis von Brazzaville mit einer
Aufnahmekapazität von 150 Personen befanden sich
725 Inhaftierte. 240 Häftlinge saßen im Gefängnis
von Pointe Noire mit 75 Plätzen ein.
Der Mangel an Privatsphäre führt zu Stress, Aggressionen und psychischen Störungen. Wer
nicht in den Genuss spezieller Privilegien kommt, schläft auf einer dünnen Matratze auf dem
Boden einer kleinen, überfüllten Zelle mit mangelhafter Belüftung und Beleuchtung. Die
hygienischen Bedingungen sind äußerst prekär, Trinkwasser und
Waschgelegenheiten kaum vorhanden. All dies leistet der Verbreitung von Krankheiten
Vorschub. Die Gebäude sind baufällig, die Mauern feucht. Pro Tag gibt es meist zwei kleine
Rationen Reis und Fisch. Wer nicht von Angehörigen mit Nahrungsmitteln versorgt wird,
erkrankt an den Folgen von Mangel- und Fehlernährung. Die medizinische Versorgung ist
ungenügend bis inexistent. Minderjährige erhalten selten Schulunterricht. Es gibt weder
Arbeitsmöglichkeiten noch Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Entlassung.
Dringender Handlungsbedarf
Solange das Gesetz Folter nicht unter Strafe stellt, bleiben Folter und Misshandlungen auf
Polizei- und Gendarmerieposten und in Hafteinrichtungen an der Tagesordnung, und die
Behörden gehen selbst
Hinweisen auf Fälle von Gewaltanwendung mit Todesfolge nicht nach. Die Täter genießen
absolute Straffreiheit, während die Opfer wegen mangelnden Zugangs zum Rechtssystem und
aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen keine Anzeige erstatten und nicht entschädigt werden.
Eine 2008 eingeleitete Revision des Strafrechts ist bis heute nicht abgeschlossen. Als
Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen Folter muss die Republik Kongo alle
Folterhandlungen mit angemessenen Strafen bedrohen, darf unter Folter erzwungene
Aussagen nicht als Beweismittel anerkennen und muss Folteropfer entschädigen.
Anlässlich ihrer zweiten Universellen Periodischen Überprüfung durch den UNMenschenrechtsrat im Oktober 2013 hat die Republik Kongo mehrere Empfehlungen zur
Verbesserung der Haftsituation und Bekämpfung der Gefängnisüberbelegung erhalten. Sie
wurde auch aufgefordert, ihr Justizwesen zu stärken, ihre Sicherheitskräfte,
Strafverfolgungs- und -Vollzugs Behörden in Menschenrechten auszubilden,
Anschuldigungen von Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte zu untersuchen, die
Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und Opfer wie Zeugen von Folter zu schützen.
Seit kurzem ist ein Projekt für die Stärkung des Justizwesens und die Verbesserung der
Haftbedingungen und des Rechtsschutzes inhaftierter Personen im Gang. Doch es braucht
schneller greifende Maßnahmen.
Nur schon die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Strafverfahren und
Maximaldauer von Festnahmen und Untersuchungshaft würde die Situation spürbar
verbessern. Eine weitere Entlastung brächten alternative Strafen für Bagatelldelikte.
Das ACAT-Netz teilt die Besorgnis der kongolesischen Zivilgesellschaft und der
internationalen Gemeinschaft über die Menschenrechtslage im Justiz- und
Strafvollzugssystem der Republik Kongo und fordert den Staatspräsidenten mit einer Petition
zum Handeln auf.
Text und Bilder: aus der Broschüre der ACAT-Schweiz zur Karfreitagsaktion
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