Raumordnung und Planungshoheit

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Wasserwirtschaft
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Trinkwasserversorgung, Heilquellenschutz
Abwasserbeseitigung
Gewässerschutz
Gewässerausbau
Hochwasserschutz
Vorbereitende Fachplanung
Siedlungswasserwirtschaft
Rechtsgrundlagen u.a.:
EU: EU-Wasserrahmenrichtlinie; EU-Abwasserrichtlinie91/271/EWG
http://www.bmu.de/files/eu_abwasserrl_kombericht.pdf
Bund: Wasserhaushaltsgesetz
Länder: Wassergesetze; Gemeindeordnung, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Lit.: Claus Walter Schmitz, Handbuch kommunales Abwasser, Bonn 1998
1
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Siedlungswasserwirtschaft
Wasserversorgung
Abwasserentsorgung
(Schmutz- und Niederschlagswasser)
3. Verteilung
Versorgung,
2. Wasseraufbereitung
99 % öffentlich
mech./biolog./chem. zu
Reinwasser: Genußtauglichkeit,
Qualitätskontrolle
4. Verbrauch
80 % HH, Kleinbetr.
14 % Industrie
6 % sonstige
23 % ohne
Aufbereitung
1. Rohwasser:
0,1 bis 2 % Gefälle
5. AbwasserBehandlung
3 Stufen
(mech./biolog./chem.)
65 % Grundwasser
21 % Oberflächenwasser
9 % Quellen
5 % Uferfiltrat
6. Einleitung Vorfluter
(Fluss, Kanal)
ggf. Verrieselung
(Deutschland)
2
Niederschlagswasser (Siedlung)
93 % zentral
• Schmutzwasser
• Niederschlagswasser (versiegelte
Flächen)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
http://www.hse.ag/index.php?uid=101
Siedlungswasserwirtschaft
Oberbegriff für geregelte Wasserver- und Entsorgung (DIN
4045)
Wasserwirtschaft im Bereich Wohn- und Arbeitsstätten
Handwörterbuch der Raumordnung, ARL, Hannover 1995, S. 1078
Die Siedlungswasserwirtschaft organisiert den Umgang mit
Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser und Regenwasser
im Bereich von Siedlungen und wird in Deutschland
überwiegend dem Bauingenieurwesen zugeordnet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Siedlungswasserwirtschaft
Beitrag der Raumordnung: Konzentration der Siedlungstätigkeit - geringerer Anteil von
Siedlungs- und Verkehrsflächen, hoher Anteil zentraler Abwasserbeseitigung
Beitrag der Bauleitplanung: Bebauungsdichte, Minimierung Versiegelung Grundflächenzahl, Baugrenzen, Baulinien; Festsetzungen ansonsten Sache der Fachplanung
(Wasserrecht), nachrichtliche Übernahme
3
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Rechtliche Grundlagen
Europarecht
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG
Gewässerschutzrichtlinie 76/464/EWG
Grundwasserrichtlinie 80/86/EWG
Behandlung kommunales Abwasser 91/271/EWG
Nitrat aus der Landwirtschaft 91/271/EWG
Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG
Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG
Bundesrecht
Wasserhaushaltsgesetz 2002
Grundwasserverordnung 1997
Abwasserabgabengesetz 1994
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz 1986
Trinkwasserverordnung 2003
Düngeverordnung 1996
4
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserhaushalt
§ 1f WHG
Begriff Gewässer
oberirdische Gewässer (fließend und stehend)
Küstengewässer (Küstenlinie bei mittl. Hochwasser bis seewärtige
Begrenzung Küstenmeer; von Süßwasserströmen aus Flussmündungen beeinflusst)
Grundwasser
Grundsätze Wasserhaushalt
Gewässer ist Bestandteil des Naturhaushaltes, Lebensraum Tiere
und Pflanzen
Verunreinigung vermeiden
Sparsame Verwendung von Wasser
Vergrößerung und Beschleunigung Wasserabfluss vermeiden
Grundeigentum berechtigt nicht zu
erlaubnispflichtiger Gewässerbenutzung
Ausbau von oberirdischen Gewässern
5
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserdargebot
Wasserdargebot Deutschland:
182.000 Mio. m³/Jahr
Summe von Grund- und
Oberflächenwasser =
Niederschläge + Zufluss - Abfluss - Verdunstung
Nutzung
gesamt: 38.000 Mio. m³/Jahr
(21 % des Dargebotes)
Trinkwasser: 5.409 Mio. m³/Jahr
(3 - 4 % des Dargebotes)
http://www.uni-oldenburg.de/hydrologie/ein-bit/11990.html
6
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Jahresniederschlag
Quelle: BMU, nach Thilo
Burkhardt, Akut,
Siedlungswasserwirtschaft
7
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserdargebot
Brandenburg 2050:
mehr Niederschläge: 6 - 21 %
weniger Sommerniederschlag: 12 - 18 %
mehr Winterniederschlag
Längere niederschlagsfreie Perioden
Stärkere Regenereignisse
Quellen: Wasserwirtschaft in Deutschland, http://www.umweltdaten.de/wasser/wawi-d-1.pdf
Thilo Burkhardt, Akut, Siedlungswasserwirtschaft
8
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch je EW/Tag
(Haus und Garten)
Deutschland:130 l
Australien: 316 l
USA:
382 l
Senegal:
30 l
ca. 4 l zum Trinken und zur Zubereitung der Nahrung
Quelle: A. Schmitt, Landesamt für Umweltschutz, 66119 Saarbrücken
http://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a
http://www.klasse-wasser.de/wassertipps/wassertipps.htm
9
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwasserverbrauch
Ken Livingstone,
Bürgermeister von London,
spart Wasser und verzichtet seit
15 Monaten nach dem Urinieren
auf die Klospülung. Angesichts
der schlimmsten Trockenheit in
London seit einem Jahrhundert
wetterte der „rote Ken“, ein
Drittel des Trinkwassers gehe
die Toilette hinunter: „Wenn wir
so weitermachen, hat London
bald kein Wasser mehr“. Seinen
Mitbürgern riet er, es
stattdessen professionellen
Gärtnern gleichzutun: „Viele
Gärtner pinkeln in einen Eimer
und nutzen den Urin als
Dünger. Die Pflanzenwurzeln
lieben es.“ AFP
Tagesspiegel, 3.5.2006
Zusammen duschen:
„Um Wasser zu sparen, sollen
sich Paare nach einem
Vorschlag des
Ministerpräsidenten des
Bundesstaates Queensland
gemeinsam unter die Brause
stellen. Zugleich riet Peter
Beattie, beim Duschen ein
möglichst kurzes Lied zu
singen, nach dessen Ende
das Wasser abgedreht wird.
Er selbst bevorzuge den
Beatles-Song "Let It Be", für
den er höchstens zwischen
zwei bis drei Minuten
brauche, sagte Beattie am
Montag vor Journalisten. 90
Prozent des australischen
Südostens gelten als
Dürrezone. In allen größeren
Städten gelten
Wassersparmassnahmen.“
Australien-Info.de
Newsletter 18/2005
http://www.australieninfo.de/serendipity/archives/19-Newsletter182005-Ausgabe-200.html#T3_2
10
Menge l
Vollbad
Duschbad
Spülen
Waschen
Heißgetränke
°C
120-150
40
30-50
40
2-15
55
1-5
40
1
100
Energieeinsparung im
Gebäudebestand, Gesellschaft für
rationelle Energieanwendung, 2.
Auflage, Berlin 1997
Duschbad:
pro Minute 7 - 9 l
“In Großbritannien wird
nach dem trockensten
Winter seit 1976 sogar
darüber nachgedacht,
Gartenschläuche zu
verbieten.” (Smi)
Ärzte Zeitung, 01.07.2005
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/07/01/120a2004.asp
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Einwohner
mit
Wasserabgabe an Letztverbraucher
Anschluss
1)
Einwohner
an die
insgesamt
öffentliche
Wasservers
darunter an Haushalte
orgung
insgesamt
und Kleingewerbe
Liter je
3
Anzahl
1.000 m
Einwohner
und Tag
31.12.2001
2001
Wasserverbrauch je Einwohner
Land
Jahr/Monat/Stichtag
Schleswig-Holstein
2.804.249
2.759.199
182.391
152.552
152
1.726.363
1.723.418
114.300
104.326
150
18.052.092
17.771.388
1.176.323
914.933
141
659.651
659.414
41.121
34.096
138
12.329.714
12.159.534
781.176
594.625
134
Niedersachsen
7.956.416
7.883.039
472.386
376.445
131
Hessen
6.077.826
6.068.405
338.223
283.740
128
82.440.309
81.670.405
4.773.862
3.779.063
127
4.049.066
4.041.603
232.716
183.674
125
10.600.906
10.546.391
592.943
476.836
124
Berlin
3.388.434
3.379.534
206.362
153.505
124
Saarland
1.066.470
1.066.106
58.421
46.922
121
Brandenburg
2.593.040
2.536.923
109.603
94.121
102
Mecklenburg-Vorpommern
1.759.877
1.753.500
83.027
64.961
101
Sachsen-Anhalt
2.580.626
2.577.477
113.800
89.020
95
4.384.192
4.335.617
182.375
141.611
90
2.411.387
2.404.404
97.617
76.341
87
Hamburg
Nordrhein-Westfalen
Bremen
Bayern
Deutschland
Rheinland-Pfalz
Baden-Württemberg
Sachsen
11
Thüringen
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Einwohner mit Anschluss an die
öffentliche Kanalisation
Länge der öffentlichen
Kanalisation
darunter
Länge
Kanalisation
Einwohner
mit
Anteil
Bundesland
Jahr/Monat/Stichtag
Hamburg
Bremen
Hessen
Baden-Württemberg
Berlin
Rheinland-Pfalz
Nordrhein-Westfalen
Bayern
Niedersachsen
Schleswig-Holstein
Deutschland
Saarland
Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Brandenburg
12
Thüringen
insgesamt
Meter je
Anschluss
insgesamt an zentrale
angeschlos
Kilometer
senen
AbwasserEinwohner
behandlun
gsanlagen
Anzahl
31.12.2001
2001
1.726.363
1.726.363
1.726.363
100
5.371
3
659.651
656.384
656.384
100
2.868
4
6.077.826
6.039.644
6.000.454
99
35.547
6
10.600.906 10.475.562 10.458.060
99
64.933
6
3.388.434
3.337.534
3.337.534
98
9.100
3
4.049.066
3.988.760
3.960.406
98
28.432
7
18.052.092 17.461.974 17.457.523
97
87.307
5
12.329.714 11.643.444 11.537.634
94
80.564
7
7.956.416
7.421.881
7.415.961
93
39.767
5
2.804.249
2.620.688
2.611.145
93
22.282
9
82.440.309 77.961.898 76.537.051
93
486.159
6
1.066.470
1.056.837
957.115
90
7.352
7
1.759.877
1.438.615
1.434.103
81
10.770
7
2.580.626
2.175.135
2.082.501
81
15.118
7
4.384.192
3.745.154
3.437.700
78
21.771
6
2.593.040
1.989.691
1.987.871
77
14.645
7
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
2.411.387
2.184.130
1.474.538
61
12.398
6
Trinkwasser
Eignung für den menschlichen Genuss:
und Trinkwasserverordnung
Güteeigenschaften nach DIN 2000
Appetitlich, zum Genuss anregend, farblos und kühl, geruchlich und geschmacklich
einwandfrei, Erkrankung des Menschen auszuschließen
bei lebenslangem Genuss darf menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt werden
(2-3 Liter pro Tag). (Trinkwasserverordnung) (vgl. Luftreinheit)
Trinkwasserprobe für Gaststättenzulassung Voraussetzung
wichtigstes Lebensmittel. Gegenüber konkurrierenden Interessen gebührt
Trinkwasserschutz Vorrang.
Eigenüberwachung des Wasserversorgungsunternehmens und
amtliche Überwachung (Gesundheitsämter)
Thilo Burkhardt, Akut
http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Trinkwasser&job=te
13
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwasserversorgung
Deckung des Trink- und Betriebswasserbedarfs im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde
1. Gewinnung von Rohwasser (Erlaubnis der staatl. Wasserbehörde)
65 % Grundwasser
21 % Oberflächenwasser, Talsperrenwasser (310 große Talsperren in D)
9 % Quellen
5 % Uferfiltrat
23 % ohne Aufbereitung direkt an Verbraucher
2. Wasseraufbereitung zu Trinkwasser
1.
2.
3.
4.
5.
Absetzen von Schmutzteilchen mit und ohne Fällmittel (Sedimentation)
Natürliche und künstliche Filter
Belüftung durch Rieseln, Verdüsen und Einpressen von Luft
Biologische Verfahren
Chemische Verfahren
Thilo Burkhardt, Akut
http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Wassergewinnung&job=te
http://www.lua.nrw.de/wasser/grundwabe2000/Bericht/GW_Kapitel/kap4.htm
http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_deutschland.php
14
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Quellen der Rohwassergewinnung
Anteil der Rohwassertypen in Deutschland 2001
100
Grundwasser
Quellwasser
Uferfiltrat
Fluss-, Seen-, Talsperrenwasser
90
80
70
60
50
40
30
20
10
15
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Deutschland
Thüringen
Schlesw igHolstein
Sachsen
Sachsen-Anhalt
www.destatis.de; http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb10_jahrtabu1.asp, eigene Berechnungen
Saarland
Rheinland-Pfalz
NordrheinWestfalen
Niedersachsen
MecklenburgVorp.
Hessen
Hamburg
Bremen
Brandenburg
Berlin
Bayern
BadenWürttemberg
0
Trinkwasserversorgung
Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V. (ATT)
Versorgung mit Trinkwasser
Versorgung mit Brauchwasser
Stromgewinnung
Hochwasserschutz,
Naherholungsgebiet
Niedrigwasseraufhöhung
http://193.101.139.2/att/www/
http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_d
eutschland.php
16
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung 2001
Wasser-
Wassergew innung
Wasser-
davon
versorgungs- gew innungsunternehmen anlagen
Land
insgesamt
Grund-
Quell-
Uferfiltrat und
w asser
w asser
angereichertes Seen-, und
Grundw asser
Fluss-,
Talsperrenw asser
Anzahl
www.dest
atis.de;
http://ww
w.statistik
portal.de/
StatistikPortal/de
_jb10_jah
rtabu1.as
p
17
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorp.
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutschland
975
2.060
1
117
2
1
415
61
313
561
222
39
118
55
523
107
5.260
3
1.000 m
2.535
689.841
362.421 138.058
3.570
902.265
662.890 191.956
11
220.103
220.103
−
552
149.146
120.984
15
3
14.117
14.117
−
19
126.938
126.938
−
2.256
382.218
318.417
53.700
610
96.493
81.519
−
419
539.080
463.406
13.232
892 1.284.960
503.703
26.359
1.384
245.822
174.996
41.027
82
67.944
65.158
2.786
677
243.056
68.019
16.881
210
137.183
62.995
2.427
461
203.300
203.111 −
−
844
141.224
71.575
22.012
14.525 5.408.951 3.502.337 508.398
4.606
24.280
−
28.147
−
−
10.101
3.177
2.368
547.893
18.822
−
53.590
·
184.756
23.139
−
−
−
−
−
11.797
60.074
207.005
109.775
−
104.566
−
1.341
707.575
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
46.296
690.641
Wassermangelgebiete
Ballungsräume
Erste Fernwasserleitung: Aquädukt nach Rom
Ursachen: Qualität Oberflächenwasser, Mangel
an Grundwasser
 Bayern,
 Baden-Württemberg,
 Niedersachsen,
 Ruhrgebiet,
 Raum Frankfurt/Main,
 Sachsen,
 Sachsen-Anhalt,
 Thüringen.
Fernwasserleitungen
Harz, Vogelsberg, Hessisches Ried,
Thüringer Wald, Bodensee
18
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fernwasserversorgung
http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf
19
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fernwasserversorgung
http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf
20
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fernwasserversorgung
Bodensee-Wasserversorgung 2004
Entnahmerecht für 670.000 m³ Rohwasser/Tag
7.755 l/s im Mittel
179 Mitgliedsgemeinden und -verbände
320 Städte und Gemeinden, 4 Mio. EW
bis zu 2,25 m Rohrdurchmesser
1.700 km Hochdruckleitungen
29 Wasserbehälter mit zusammen 470.600 m³
Elektr. Leistung der Pumpwerke: 96.000 kW
338 Mitarbeiter
Anlagevermögen: 718 Mio. EUR
Jahresumsatz 50 Mio. EUR
http://www.zvbwv.de/index.php?/mitglieder.html
Die Welt vom 15.11.2005:
Polizei fahndet nach Brunnenvergifter vom Bodensee
21
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
http://w
ww.dest
atis.de/b
asis/d/u
mw/um
wtab5.p
hp
22
Deutschland: Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Bevölkerung
Wasserabgabe
Abgabe
insdarunter mit
an Letztdarunter
je
gesamt
Wasserverbraucher
an
Einwohner
versorgung
insgesamt
Haushalte
und Tag
Jahr
1 000
Mill. m³
I / (E*d)
2001
82 440
81 670
4 774
3 779
127
1998
82 037
81 132
4 859
3 814
129
1995
81 818
80 666
5 094
3 872
132
1991
80 275
78 576
5 748
4 128
144
nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet
1987
61 077
59 979
4 392
3 203
146
1983
61 307
59 952
4 515
3 223
147
1979
61 439
59 782
4 443
2 951
135
1975
61 821
59 245
4 203
.
124
Aktualisiert am 13. August 2003
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung -
WSG Brandenburg
740 Wasserschutzgebiete
mit 1.790 km² = 6,1 %
von Brandenburg
Quelle: Strukturatlas Brandenburg, http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/12_04.pdf
23
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
24
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wassserschutzgebiet
Im Mittelpunkt steht Brunnen bzw. Fassungsanlage,
ringsum liegt Einzugsgebiet
Zoneneinteilung um Brunnen: üblich 3 Zonen
Abgrenzung je nach Boden, Flächennutzung,
Ideal: Radius, Praxis: Ellipsen je nach
Fließrichtung Grundwasser
Lit. Müller Städtebau 1995, S. 406
25
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
Fließzeit bzw. Abstand zur Pumpstation (Fassungsbereich):
Zone I: > 10 m
bzw. so weit, dass organische Düngung außerhalb möglich ist (keine
größeren Einschränkungen für Landwirtschaft)
Aufkauf, Grassdecke, Umzäunung
Fassungsanlage in Zone 1:
günstige Untergrundbeschaffenheit: a) schwer bzw.
nicht wasserdurchlässig (Ton, Schluff, >= 1 m); b) wasserdurchlässig, aber gut reinigend
(Feinsand, bind. Sanden, >= 2,5 m; Mittel-/Grobsand, >= 4 m)
Zone II: 50 Tage Fließzeit, mindestens 100 m
nicht tragbar (engere Schutzzone) s. Zone III und:
Intensivbeweidung, organische Düngung bei Gefahr der Abschwemmung,
Campingplätze, Friedhöfe,
Bebauung, insb. Stallungen, Silos, Baustellen, Baustofflager, Lager für Kunst-Dünger,
Heizöl, Durchleitung v. Abwasser,
Straßen, Verkehrsanlagen,
Bergbau, Sprengungen, Kiesgruben
Zulässig: großflächige Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
von Dachflächen
26
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
III A: 500 Tage Fließzeit
Nicht tragbar: wie III B und Massentierhaltung, Betriebe mit radioaktivem oder
wassergefährlichem Ausstoß, Lagerung chem. Pflanzenschutzmittel, natürliche
Abwasserbehandlung (Versickerung, Verregnung); Siedlungen (Wohnen,
Gewerbe) mit unvollständiger Entwässerung, Neuanlage Friedhöfe,
Rangierbahnhöfe, Kläranlagen, Müllkippen, Manöver, Flugplätze,
Umschlagstellen für Heizöl, Kagern von radioaktiven Stoffen, Erdaufschluss,
Entleerung von Fäkalienabfuhr
Zulässig: Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
Zone III (< 2 km ohne Aufgliederung in A und B) (weitere Schutzzone)
III B: 2.500 - 3.500 Tage Fließzeit
Nicht tragbar: Fernleitungen für wassergefährdende Stoffe, Ablagern radioaktiver
oder wassergef. Stoffe, Betriebe mit radioaktiven oder wassergefähr. Stoffen,
Versenkung von Abwasser; Versickerung von Niederschlagswasser von
Verkehrswegen (i. d. R.), ausgenommen bei Entwässerung über die Böschung und eine
großflächige Versickerung über belebte Bodenzone
Zulässig:
Versickerung von
nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
27
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Bsp. Wasserschutzgebiet Potsdam-Nedlitz
Schutzzone III, 45 Verbote:
Neue Baugebiete, sofern höhere Ausnutzung
ggü. Genehm. FNP-Version, oder Verschiebung
Richtung Zone I
Landwirtschaftliche Nutzung: Düngung (Gülle,
Stickstoff), Pflanzenschutz, Beregnung
Gartenbaubetriebe (Ausnahme: Ökolandbau)
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
Rohrleitungen
Abfallbehandlung und -deponierung,
Abwasserbehandlung, -versickerung (ausgenommen
Kühlwasser, Regenwasser von Dachflächen und großflächiges
Versickern von Straßen und Wegen)
Regen- und Mischwasserentlastungsbauwerke
Kraftwerke, Heizwerke (ausgenommen Gas und EE)
Golfanlagen
Tontaubenschießanlagen
Friedhöfe
Motorsport
Militärische Übungen
Freibäder, Zeltplätze (Ausnahme: ordnungsgemäße
Abwasserentsorgung)
28
TU Berlin, ISR „Sektorale
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=172350&_siteid=800
Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwasserversorgung – Bsp. Bbg
Wasserschutzgebiete: 740 auf 1.790 km² = 6,1 % von Bbg
Wassergewinnung ausschließlich über Grundwasser (inkl. Uferfiltrat):
Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Altlasten, Deponien, undichte Kanalisation, Unfälle mit
Mineralölprodukten; Emissionen/Regen, Straßenabwässer
Probleme:
776 Wasserwerke verteilen Trinkwasser in sog. Versorgungsgebiete
(auch über Gemeindegrenzen hinweg)
690 Versorgungsgebiete:



334 mit Wasserwerken für jeweils eine Gemeinde
287 mit Gruppenwasserversorgung (Zweckverband)
69 als Verbundsystem (durch mehrere Versorger genutzt)
Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgung (2001): 97,8%.



Landkreise: 91,2 % bis 100 %.
kreisfreie Städte: 98,7 % bis 100 %.
nicht zentral versorgte Haushalte vorwiegend im Bereich der großen Urstromtäler
(Baruther, Berliner und Eberswalder Urstromtal): oberflächennahe
Trinkwassergewinnung. Orte mit Hausbrunnen: "Brunnendörfer"
http://www.mlur.brandenburg.de/w/b_auf53n.htm
29
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserschutzgebiete - Verfahren
Wassergesetz Brandenburg § 15 ff:
Wasserschutzgebiet: Rechtsverordnung des zust. Fachministers
(im Einvernehmen mit Wirtschaftsminister bei erstmaliger Festsetzung oder Vergrößerung),
bei weniger als 2000 Entnahme Übertragung auf Kreis möglich
nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten
für Bodeneigentümer

.
Vor Festsetzung Anhörungsverfahren durch örtliche Wasserbehörde

.
Wasserschutzgebiet und Zonen zeichnerisch bestimmen

.
Schutzgebietskommission (je Kreis) berät Wasserbehörde bei Grenzziehung und
Nutzungsregelung WSG (Vertreter Hygiene und Gesundheit, Wasserwirtschaft, Geologie,
Naturschutz, Landwirtschaft und Fischerei, Forstwirtschaft, Bauaufsicht, Raumplanung und Gewerbeaufsicht)

.
Wasserbehörde trifft Entscheidungen aufgrund der
Wasserschutzgebietsverordnung nach Anhörung Schutzgebietskommission
30
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Heilquellenschutzgebiete
Thermalbäder
Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen
Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften
oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu
dienen.
Brandenburg (§ 18 BBWG)
RVO durch Fachminister (MLUR)
Einvernehmen mit Geologie (MW) und Gesundheit
(MASGF)
31
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigung
§ 18 WHG:
Sammeln
Fortleiten
Behandeln
Einleiten
Versickern, Verregnen,
Verrieseln von Abwasser sowie
Entwässern von Klärschlamm (in Zusammenhang mit der
Abwasserbeseitigung).
32
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser
Definition § 2 Abwasserabgabengesetz:
„... sind das durch häuslichen, gewerblichen,
landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen
Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit
zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das
von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder
befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser
(Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die
aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von
Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.“
33
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Kommunalabwasserrichtline
Gewässerschutz fängt bei Abwasserbehandlung an:
kommunales Abwasser vor
Einleitung in ein Gewässer so reinigen, dass aufnehmendes Gewässer den
Qualitätszielen, den Bestimmungen der Kommunalabwasserrichtlinie sowie jeder
anderen einschlägigen Richtlinie der Gemeinschaft (z.B. Badegewässerrichtlinie oder
Wasserrahmenrichtlinie), entsprechen. „Um zu verhindern, daß die Umwelt durch die
Einleitung von unzureichend gereinigtem kommunalem Abwasser geschädigt wird, ist
grundsätzlich eine Zweitbehandlung dieses Abwassers erforderlich. In empfindlichen Gebieten
muss eine weitergehende Behandlung erfolgen; dagegen kann in bestimmten weniger
empfindlichen Gebieten gegebenenfalls eine Erstbehandlung ausreichen.“
•
12/1998: Gemeinden mit „Einwohnerwert" (EW) > 10 000,
•
12/2000: Gemeinden mit EW > 15 000 liegt,
•
12/2005: Gemeinden mit EW zwischen 2000 und 10 000,
34
deren
Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und System für
gründliche Behandlung
deren Abwässer nicht in
empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und Behandlungssystem gem.
Tabelle Anhang I
deren
Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden, und alle Gemeinden mit EW
zwischen 2 000 und 15 000, die keine Abwässer in solche Gebiete ableiten,
müssen über eine Kanalisation und ein Behandlungssystem verfügen.
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fließgewässergüte durch Abwasserreinigung
Bsp. Brandenburg
Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg - Lagebericht 2005, S. 9, 10
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf
35
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung
Bsp.
Brandenburg:
Kommunale
Abwasserbeseitigung im
Land Brandenburg Lagebericht 2005, S. 6
http://www.mlur.brandenburg
.de/cms/media.php/2320/k_a
bw_05.pdf
36
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser
1.
2.
Schmutzwasser
Niederschlagswasser:
von bebauten bzw. befestigten Flächen
gesammeltes Wasser (Ausnahme: Dachflächen, sofern keine Allgemeinwohlbelastung)
http://www.dwa.de/download/leistungsvergleich2003.pdf
37
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigung
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde
(Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts, Eigengesellschaft, sonst.)
Abwasseranlagen betreiben oder durch Dritte betreiben lassen und


Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beseitigen
Abwasser aus abflusslosen Gruben beseitigen
Ausnahme

von Abwasserbeseitigungspflicht d. Gemeinde durch Wasserbehörde:
auf Antrag d. Gemeinde bei Gewerbebetrieben (Übertragung auf Gewerbe)
außerhalb bebauter Ortsteile:
 Straßenentwässerung Niederschlagswasser durch Straßenbauträger
 auf Antrag Grundstücke im Außenbereich (Übertragung auf Eigentümer)
Abwasserbeseitigungskonzept alle 5 Jahre
in welchem Jahr Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigung?)
(welche Ortschaft bekommt
Wassergesetze der Länder
38
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigung
Grundmodelle
1.
2.
Stadtentsorgungsmodell
Gruppenentsorgungsmodell
3.
4.
Dezentrale Ortsteil- oder Ortskläranlage
Einzelkläranlage (Kleinkläranlage)
zentraler Kläranlage)

(mehrere Gemeinden, Überleitung zu
Mehrkammergrube, nachgeschaltete biologische Systeme lt.
EU-Verordnung bis Ende 2005 (reine Untergrundverrieselung nicht
mehr zulässig)

5.
39
Pflanzenkläranlage: für Grundstücks-, Ortsentwässerung und
Saisonbetriebe (u.a. Campingplätze), Einsatzbereich bis zu
1000 EW http://www.netzwerkzeug.de/netzwerkzeug/hauptwasser.htm
Abflusslose Sammelgrube
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigung
Kläranlage: Reinigungsstufen
Mechanisch (Rechen, Sedimentation) - „Erstbehandlung“
Biologisch (Mikroorganismen bauen ab) - „Zweitbehandlung“
chemisch (Chlor) „Erstbehandlung“
Weiterleitung in Vorfluter (z.B. Fluss: Gewässergüte von
Reinigungsstufen abhängig)
„Mutige Klärwärter trinken ein Glas gereinigtes Wassers vor den erstaunten Augen der Besucher“
http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Abwasserreinigung&job=te
40
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
http://de.wikipedia.org/wiki/Kl%C3%A4ranlage
Abwasserreinigung, -beseitigung
Problem Medikamente:
Rückstände von Medikamenten (zehn Arzneien in relevanten Konzentrationen im Abfluss von
Kläranlagen und Flüssen: darunter Röntgenkontrastmittel, Senker von Blutfettwerten,
Betablocker und Antibiotika, Diclofenac (gegen Schmerzen und Arthritis, „Sterben der Geier“),
Herkunft: Humanmedizin, Fütterungsarzneimittel in der Tierhaltung) und Körperpflegemitteln
im Abwasser werden nicht herausgefiltert, Folgen u.a.: Fortpflanzungsfähigkeit von
Fischen und Amphibien nimmt Schaden.
Bund-Länderausschuss Chemikaliensicherheit (BLAC), http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-2c.pdf
Das Sterben der Geier, Tagesspiegel, 9.2.04
41
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Kleinkläranlagen
https://sslappli
s.bayern.de/rzk
ka/downloads/
Abwasserentso
rgungskonzept
e.pdf
42
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch – Fehlprognose NL
Verbrauchsrückgang, Unterauslastung Abwassernetze
(-40 %):
Deindustrialisierung (von 30-%-Anteil auf 20 % zurückgegangen)
Bevölkerungsrückgang (Demografischer Wandel):
Geburtenrückgang („Wendeknick“), Abwanderung (Suburbanisierung:
Stadtumbauproblematik TI, Fernwanderung: Schrumpfung, Betriebskosten
werden auf weniger Verbraucher umgelegt)
weniger Leckage
Wasserpreise, Abwassergebühren
wassersparende Technologien (Toilette, Wasch- und
Spülmaschine)
43
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch – Fehlprognose NL
Folgen:
Erhöhte Verweildauer in Trinkwasserleitung:
Ablagerungen
Wiederverkeimung,
Verringerung der Abflussmenge in Abwasserleitung:
Ablagerung, Geruchsbelästigung, Korrosion
Lösung:
Spülungen von Trink- und Abwasserleitungen, zus. Kosten
hohe Abwasserpreise wg. Überdimensionierung
„Anarchie“: Versuch der Eigenwasserversorgung
(Brunnenbauer inkognito)
Standortnachteil Infrastruktur:
Investoren fordern Entbindung von
Anschluss- und Benutzungszwang, Verbraucher sehen sich als Gefangene des
Monopolisten, fordern Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs und
dezentrale Technologie
Dr. Timothy Moss, IRS, Erkner, Workshop der Akademie der Wissenschaften und des WZB in Berlin, 24.11.2006
44
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser – Bsp. Brandenburg
„heißes Eisen“ Abwasserentsorgung:
29.8.2004:
Abwasser-Demo mit 1700
Beteiligten in Sonnenwalde:
Überteuerte Abwasserbeseitigung durch zu
hohe Einwohnergleichwerte (Basis
„Scheißen bald nur
Wasserverbrauch aus DDR-Zeiten) und zentrale
Abwasserbeseitigung in ländlichen Gebieten statt noch für Reiche“
Kleinkläranlagen
Finanzielle Belastung (Bürger, Gemeinden, Ämter,
Zweckverbände), Richtlinie Schuldenmanagementfonds
http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/rl_schmf.pdf
Infragestellung Umweltrelevanz
Anschluss- und Benutzungszwang (§ 15 GO)
für leitungsgebundene und dezentrale
Anlagen (abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen)
http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/index.htm
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?template=mlur_w_detail&id=107804&_siteid=800
45
• Wenn 100 Leute
wegziehen, steigen
die Zinsen für die
Übrigen um 40 €
• Familienhaushalt:
1200 €/Jahr für
Abwasser
Das kann kein Mensch mehr
bezahlen, LR v. 30.8.2004
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vollzug des Anschlusszwangs
Ortsbürgermeisterin vom Grundstück getragen
46
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Anschlussgrad Brandenburg
zentrale Abwasserentsorgung
(Anschlussgrad)
1990: 53 %
2003: 80 %
(Städte 95-99 %; Lk: 51-75
%; 2001: 78 Gemeinden vollständig kanalisiert)
Kleinkläranlage: 4 %
(4 – 50 EW)
(2001: 34 Gemeinden ausschließlich KKA)
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.286270.de
abflusslose Sammelgrube: 16 %
(2001: 58 Gemeinden ausschließlich SG)
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abwas.pdf
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=171249&_siteid=800
Kommunale Abwasserbeseitigung in Brandenburg - Lagebericht
2005http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf
Vergleich Berlin: auch 40.000 Berliner ohne
Anschluss an zentrale Kanalisation
http://www.bwb.de/deutsch/abwasser/6ADF09958B0A4C79BFD6B3711632A92B.htm
47
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Anschlussgrad Brandenburg
Aus wirtschaftlichen Gründen nicht an zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen:
Aber:
„Keinen Cent für
ökologische
Kleinkläranlagen
Schuldenmanagement für
verheerende
Fehlplanungen frisst
Förderung auf“
LR, 20.11.2006
Richtlinie über den
Einsatz von
Kleinkläranlagen
(Land Brandenburg)
http://www.mluv.brandenburg.de/
cms/detail.php/lbm1.c.286270.de
48
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Problem „Mischen oder Trennen“?
Vorteile Trennung:
Versickerung Niederschlagswasser aufkommensnah statt
Ableitung in Vorfluter (Grundwasserbildung, Hochwasserschutz)
Problem: Grundwasserschutz (erheblicher Allgemeinwohlbelang)
Keine Kosten für Speicherbecken und Kläranlagenbau
Problem Mischkanalisation:
Regenspitzenabflüsse gelangen unbehandelt in Vorfluter
und belasten Gewässer
49
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser: „Versickerung oder Vorfluter“?
„Wasser in d. Landschaft halten“, „Landschaftswasserhaushalt verbessern“,
„Grundwasser anreichern“:
Schmutzwasser:
„Versickerung von gereinigtem Abwasser (Klarwasser)
keine geeignete Abwasserentsorgungsmethode wg.
Grundwasserbelastung“ (Ständiger Ausschuss LAWA Juni 2004); dagegen Berliner
Wasserbetriebe in 3 Langzeitversuchen: 6 % des gereinigten Abwassers wird auf neu gestaltete
ehemalige Rieselfelder geleitet: als künftige 4. Reinigungsstufe geeignet? Höhere Reinigungskraft als
in Kläranlage durch Bodenmikroben? Tsp. Und Berliner Wasserbetriebe: Wie funktioniert die Stadt,
Teil 2, Folge 4: Der Wasserkreislauf; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/download/AB-Plan6.pdf
bei Kleinkläranlagen: >1000 m²/EW Kläranlagenfläche nötig
(Sandböden, langes Gedächtnis, Arzneimittel)
Niederschlagswasser:
Regenwasserversickerung nur, wenn keine starke
Vorbelastung (Verunreinigung des Grundwassers muss ausgeschlossen sein)

von Verkehrsflächen (soweit unschädlich)
Berlin: Versickerung von Niederschlagswasser in Mulden-Rigolen-Systemen (80.000 m²)

50
auf Grundstücken (per Gemeindesatzung möglich) § 54 Wassergesetz Bbg
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Niederschlagswasser
Reifenabrieb in D: 75.000 t/a
Fahrbahnabrieb:
13 – 17 t/ha*a
Schwermetalle: insbesondere
Blei, Cadmium, Kupfer, Zink
sowie Chrom
2. Dachabfluss
1. Niederschlag
•
•
kondensiert an
Kondensationskernen (rain out)
wäscht Luftschadstoffe,
Schwebstoffe aus (wash out)
Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in
natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft und Umwelt, TU Cottbus,
ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf
51
3. Straßenoberflächen
Verkehrsbedingte Verunreinigungen:
Kraftstoffverbrennung (Öle, PAK‘s,
Schwermetalle, aromatische
Kohlenwasserstoffe); Kfz-Tropfverluste;
Reifenabrieb (Kautschuk, Ruß,
Schwermetalloxide); Abrieb von
Bremsbelägen, und Bremsteilen,
(Schwermetalle); Fahrbahnabrieb u. –
auswaschungen (Schwermetalle, PAK‘s);
Winterdienst, Straßenunterhaltung
(Pflanzenschutzmittel)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Niederschlagswasser
52
Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft
und Umwelt, TU Cottbus, ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser und EU-WRRL
Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015
„guter ökologischer Zustand in den Oberflächengewässern der EU“,
Gewässergüteklasse 2
http://www.erftverband.de/projekte/re
tention/zoom_3.html
Gewässerqualität wird von Einleitungen bestimmt (Vorflut):
Bessere Reinigung von Schmutzwasser
Reinigung von belastetem Regenwasser


(Verkehrsflächen)
Retentionsbodenfilter
Mulden-Rigolen-Systeme
Badeverbot im Halensee
seit 2003, warum? (s. Notizen)
53
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Flurabstand Grundwasser
Grenzflurabstand für
Bäume:
4 m (Berlin)
Feuchtgebiete benötigen
Flurabstand
< 50 cm.
geringer Flurabstand
(bis etwa 4 m):
Problem
Grundwasserschutz
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/
umwelt/umweltatlas/da207_01.htm#to
p
54
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Rechtsgrundlagen Abwasser
EU-Recht
Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser - EUKommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG)
EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)
Bundesrecht
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung AbwV)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Landesrecht
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz – BbgAbwAG
Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung - BbgKAbwV
Indirekteinleiterverordnung
Verwaltungsvorschriften und Richtlinien
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg
zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und
Raumordnung des Landes Brandenburg zur Förderung von Abwasseranlagen
Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen, Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 28. März 2003 (Abl. 17/03 S. 467)
Sonstige Quellen:
http://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a
55
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorbereitende Fachplanung
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Landesebene:
Maßnahmenprogramm
Bewirtschaftungsplan
Wasserversorgungsplan (flächendeckend)
Abwasserbeseitigungsplan (für Teilgebiete)
Gemeindeebene:
Abwasserbeseitigungskonzept
56
(Gemeinde, Zweckverband)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
v. 22. Dezember 2000
für alle Gewässer Europas
Leitbild und Ziele:



natürlicher Zustand, Vielfalt und Fülle des Gewässerlebens,
natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche
natürliche Wasserqualität, frei von menschlichen Beeinträchtigungen
europäische Wasserpolitik:






57
auf Flusseinzugsgebiet bezogene Gewässer-Bewirtschaftung
ganzheitliche Betrachtung: Grundwasser, Flüsse, Seen und
Küstengewässer,
chemische, strukturelle, biologische Güteziele für Gewässer,
verbindliche, kurze Fristen für Erreichen dieser Ziele
Instrumente, die sorgsamen Umgang mit Wasser fördern,
Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Umsetzung der
Maßnahmenprogramme.
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Anforderung der Wasserrahmenrichtlini e
Umsetzung
bis
Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht
2003
Bestandsaufnahme der Gewässersituation
2004
Einrichtung von Messnetzen zur Gewässerüberwachung
2006
Aufstellung u. Veröffentlichung Bewirtschaftungspläne einschl. Maßnahmenprogramme
2009
Umsetzung der in den Maßnahmenprogrammen aufgelisteten Maßnahmen
2012
Erreichen der Umweltziele in den Gewässern
2015
58
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Wasserscheiden, Fließrichtungen,
Topographie:
• 6 Stromgebiete in Deutschland
• zehn Flussgebietseinheiten
• Kooperationszwang über
Grenzen hinweg
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/wrrl_bericht
_umsetzung_anlage07.pdf
59
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Bsp. Flussgebietseinheit Elbe:
fünf Koordinierungsräume:
- Tideelbe
- Mittelelbe-Elde
- Mulde-Elbe-Schwarze Elster
- Havel und Saale
jeweils ein Bundesland
federführend
60
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Maßnahmenprogramm (§ 36 WHG)
für Flussgebietseinheit
Wasserbedarf und Erfordernisse von Erholung, Landschaftspflege,
Naturschutz, Hochwasserschutz und Gewässerreinhaltung koordiniere
Brandenburg:
Fachminister benennt Flussgebiete oder Wirtschaftsräume
.
obere Wassserbehörde (LUA) erarbeitet Maßnahmenprogramm unter Beteiligung d
betroffenen Behörden und TÖB
.
Ziele der Raumordnung sind zu beachten (§ 36 WHG)
.
Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift)
WHG § 36a Veränderungssperre als Rechtsverordnung für Planungsgebiete
möglich
61
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Bewirtschaftungsplan
§ 36b WHG/ § 25 BbgWG
Inhalt u.a.: Aus- und Einwirkungen auf Gewässer,
abhängige Schutzgebiete, Bewirtschaftungs- und
Schutzziele, Hauptnutzungsarten für Gewässer
Brandenburg: Fachminister benennt unter TÖB-Beteiligung Schutzziele und
Hauptnutzungsarten zur Bewirtschaftung des Gewässers
.
darauf aufbauend erarbeit obere Wassserbehörde (LUA) Bewirtschaftungs-Plan
.
Anhörung Öffentlichkeitsbeteiligung
.
Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten WHG § 36b
.
verbindlich bei allen behördlichen Entscheidungen
.
Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift) § 25 BBWG
62
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserversorgungsplan
(flächendeckend)
Wasserverbrauch je EW und Jahr Deutschland
1991: 144 l 1998: 130 l
Sicherstellung öffentlicher Wasserversorgung,
Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und
Wassermangelgebieten
Darstellung: Wassergewinnungsgebiete mit Dargebot,
Versorgungsräume, Wasserschutzgebiete, erforderliche
Maßnahmen
Landesumweltamt stellt auf, beteiligt Gemeinden u. TÖB
Verbindlicherklärung durch Fachminister möglich
Brandenburg: § 63 BBWG
63
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigungsplan
(für Teilgebiete)
Inhalt


Gewässerabschnitte, in die eingeleitet werden soll
Festlegung von Entsorgungsräumen
Fristen für Errichtung und Inbetriebnahme von Abwasseranlagen

Hintergrund: Kläranlagen wichtigste Voraussetzung für gutes Oberflächen- und Grundwasser
Brandenburg § 69 BBWG :
Landesumweltamt entwickelt unter Beteiligung Gemeinden, untere Wasserbehörde, TÖB aus
Abwasserbeseitigungskonzepten den Abwasserbeseitigungsplan
.
Verbindlicherklärung: Fachminister kann durch RVO Abwasserbeseitigungspläne für alle Behörden,
Planungsträger und die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten in bestimmten Gebieten für
verbindlich erklären. Kann andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger als Gemeinden
ausweisen. Vor Erlass RVO Anhörung der zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten, Landkreise,
Gemeinden, auf deren Gebiet Standorte für Abwasseranlagen ausgewiesen werden sollen.
.
Keine Veränderungssperre
Lit. Haus u.a.: Städte, Kreise, Gemeinde S. 316
64
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigungskonzept
Inhalt: Übersicht über den Stand der Abwasserbeseitigung: Errichtung, Erweiterung,
Anpassung notwendiger Abwasseranlagen an die geltenden Regeln der
Technik in angemessenen Zeiträumen gem. § 18 b WHG.
 Bestandsaufnahme im Entsorgungsgebiet
 Festlegung der Gebiete mit zentraler und nicht-zentraler
Entsorgung (Kleinkläranlagen, Gruben)
 Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung
 Umfang Anschluss- und Benutzungszwang
 Realisierungszeiträume und Maßnahmen
Brandenburg § 66 BBWG:
Vorlage des Konzeptes durch die Gemeinden bzw. Abwasserverband an die
Wasserbehörde (Kreis) im 5-Jahresturnus
.
Fachminister bestimmt durch Verwaltungsvorschrift notwendige Angaben und
Darstellungsform
65
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerschutz
1. vorbereitende Fachplanung
•
•
•
•
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Bewirtschaftungsplan
Wasserversorgungsplan
Abwasserbeseitigungsplan
2. Nutzungsregelung
•
Wasserschutzgebiet
3. Planfeststellung
• Ausbau und Aufstau von Gewässern
66
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
4. Gewässerausbau
Problem: Freilegung Grundwasserleiter, beschleunigter Abfluss
Gewässerausbau, Baumaßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers mit
dem Ziel, das Bett festzulegen und zu sichern, benachbarte Flächen vor Hochwasser
zu schützen, eine günstige Vorflut sicherzustellen und Nutzungen (z. B. Schifffahrt,
Energiegewinnung, Wasserentnahme und -rückgabe, Fischerei, Erholung, Sport) zu
ermöglichen. Meyers Lexikon online http://lexikon.meyers.de/meyers/Gew%C3%A4sserausbau
•
Begradigung, Verbreiterung, Vertiefung,
Stauung, Uferbefestigung (Schiffbarkeit Wasserstraßen,
größere Schiffe)
•
Deichbau
Entwässerung, Begradigung, Kanalisierung
•
Entstehung von Gewässern: Ausbaggerung
•
67
(Flurbereinigung; „Wasser in der Landschaft“)
(Kiesgrube; „Nassauskiesung“)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau - Verfahren
1.
Raumordnungsverfahren (RoV)
„7.
Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines
Gewässers oder seiner Ufer, die einer Planfeststellung nach § 31 des
Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen, sowie von Häfen ab einer Größe von
100 ha, Deich- und Dammbauten und Anlagen zur Landgewinnung
am Meer“
2.
68
Planfeststellungsverfahren
§ 31 WHG
(2) Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines
Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf Planfeststellung
durch zuständige Behörde. Deich- und Dammbauten, die
Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen Gewässerausbau gleich.
(Ausnahme: Gewässer auf Zeit ohne erhebliche nachteilige Veränderung
des Wasserhaushalts); UVP-pflichtiger Gewässerausbau muss den
Anforderungen des UVPG entsprechen.
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau - Verfahren
Planfeststellungsverfahren früher:
„Als nach einigen Wochen die Deichlinie abgesteckt und der größte Teil der Sturzkarren geliefert war,
waren sämtliche Anteilbesitzer des einzudeichenden Kooges, ingleichen die Besitzer der hinter dem alten
Deich belegenen Ländereien, durch den Deichgrafen im Kirchspielskrug versammelt worden; es galt,
ihnen einen Plan über die Verteilung der Arbeit und Kosten vorzulegen und ihre etwaigen
Einwendungen zu vernehmen; denn auch die letzteren hatten, sofern der neue Deich und die neuen
Siele die Unterhaltungskosten der älteren Werke verminderten, ihren Teil zu schaffen und zu tragen... Als
Hauke jetzt seinen Plan verlesen und die Papiere, die freilich schon drei Tage hier im Kruge zur Einsicht
ausgelegen hatten, wieder auf den Tisch breitete, waren zwar ernste Männer zugegen, die mit
Ehrerbietung diesen gewissenhaften Fleiß betrachteten und sich nach ruhiger Überlegung den billigen
(richtigen) Ansätzen ihres Deichgrafen unterwarfen; andere aber, deren Anteile an dem neuen Lande von
ihnen selbst oder ihren Vätern oder sonstigen Vorbesitzern waren veräußert worden, beschwerten sich,
daß sie zu den Kosten des neuen Kooges hinzugezogen seien, dessen Land sie nichts mehr angehe,
uneingedenk (obwohl), daß durch die neuen Arbeiten auch ihre alten Ländereien nach und nach entbürdet
(entlastet) würden; und wieder andere, die mit Anteilen in dem neuen Koog gesegnet waren, schrien, man
möge ihnen doch dieselben abnehmen, sie sollten um ein Geringes feil sein; denn wegen der unbilligen
Leistungen, die ihnen dafür aufgebürdet würden, könnten sie nicht damit bestehen. Ole Peters aber, der
mit grimmigem Gesicht am Türpfosten lehnte, rief dazwischen: „Besinnt euch erst und dann vertrauet
unserm Deichgrafen! Der versteht zu rechnen; er hatte schon die meisten Anteile, da wußte er auch mir
die meinen abzuhandeln, und als er sie hatte, beschloß er, diesen neuen Koog zu deichen!“
Theodor Storm, Der Schimmelreiter, Reclam, Stuttgart 1956, S. 95.
69
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau – „Rolle rückwärts“
§ 31 WHG Abs. 1:
Gewässer im natürlichen oder naturnahen Zustand
sollen so erhalten bleiben, nicht naturnah
ausgebaute natürliche Gewässer sollen in naturnahen
Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende
Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht
entgegenstehen (z.B. vorhandene Wasserkraftnutzung) .

Bsp. Brandenburg: EU gab 25 Mio. Euro für Renaturierung von
Wasserläufen
Ausbaumaßnahmen an Bewirtschaftungszielen (§§
25a bis 25d) ausrichten

70
nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen
Zustands vermeiden
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau – Naturschutzbelange
§ 35 BbgNatSchG
Schutz von Gewässern und Uferzonen
(1) Alle öffentlichen Planungsträger haben bei wasserwirtschaftlichen
Planungen und Maßnahmen auf die Erhaltung oder Entwicklung eines dem
Gewässertyp entsprechenden möglichst naturnahen Zustandes der Gewässer
einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen sowie auf eine naturund landschaftsgerechte Ufer- und Dammgestaltung hinzuwirken, damit deren
großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllt werden kann. Gewässer
dürfen nur so ausgebaut werden, dass natürliche Lebensgemeinschaften von
Pflanzen und Tieren erhalten bleiben oder sich neu entwickeln können.
(2) Durch die Gewässerunterhaltung dürfen die vorhandenen Pflanzen- und
Gehölzbestände an Ufern und Böschungen nicht nachhaltig beeinträchtigt
werden; ausgebaute Gewässer sind so zu unterhalten, dass ein vielfältiger und
standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt. § 63 des
Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt.
71
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz
Ursachen der
Hochwasserhäufung
Natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen:
Überschwemmungsgebiete,
Auen
Technischer Hochwasserschutzmaßnahmen:
Deichbau, Talsperren,
Rückhaltebecken, Polder
(s.
Gewässerausbau)
Berücksichtigung in der
Raumplanung
Hochwasserschutzpolitik,
Landschaftswasserhaushalt
72
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz
Häufung von Hochwasser/ Jahrhundertfluten
Rhein-Maas 1993, 195
Oder 1997
Donau / Oberrhein 1999
Elbe 2002
Ursachen:
Wasserspeicherkapazität der Luft/Verdunstung steigt
(höhere Niederschläge, aber durch höhere Verdunstung auch Wasserknappheit in
bestimmten Gebieten, Bsp. Schorfheide s. Notizen)
Wasserspeicherkapazität Boden sinkt
Abflussgeschwindigkeit aus Landschaft und auf Flüssen
steigt
Retentionsvermögen im Stromgebiet sinkt
73
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz:
Wasserspeicherkapazität Luft
Erderwärmung: Treibhauseffekt



Zunahme zwischen 1860 und 1990 um 1 K
Zunahme im 21. Jahrdt. Je Dekade um 0,1-0,4 K
Meerestemperaturen steigen: höhere Verdunstung
Luftfeuchte
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Feuchte_Luft.png
Luftfeuchtegehalt in g/m³ in Abhängigkeit von Temperatur
35,0
30,0
30,3
27,2
Feuchtegehalt in g/m³
25,0
24,4
21,8
20,0
19,4
17,3
15,4
15,0
10,0
5,04,1
-4
0,0
-2 0
74
2
4
8,3
7,3
6,4
5,6
4,8
6
8
9,4
10,7
12,1
13,7
10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz:
Wasserspeicherkapazität Luft
„Vb-Wetterlagen“
http://www.learnline.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/03/daten/dpa6725Wetter5b.htm
75
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Treibhauseffekt
Brandenburg 2050: Zunahme Niederschläge: 6 - 21 %
Abnahme Sommerniederschlag (12-18 %)
Zunahme Winterniederschlag
Längere niederschlagsfreie Perioden
Stärkere Regenereignisse
76
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserspeicherkapazität Boden
Anteil an Gesamtfläche
Landwirtschaftsfläche
Waldfläche
Siedlungs-/Verk.-fläche
Wasserfläche
1.
2.
3.
4.
53 %
30 %
13 %
2%
http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdf
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grun
dlagen.pdf
77
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
Leitziele:
Grundwasserneubildung verbessern
Wasserspeicherung
erhöhen
Abflussvermögen der
Fließgewässer
verringern
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
http://www.mluv.brandenburg.de/q/b_wasser.htm#kurzfassung
78
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
Rückhaltung von Wasser in der Landschaft (Retention „Schwammeffekt“) nimmt ab: Bodenwasserspeicherung: 0-300 mm
1. Landwirtschaft
Gepflügter Boden: Wasseraufnahme 50 %
(ungepflügter Boden: Wasseraufnahme 90 % aufgrund besserer
Porenstruktur, „Mulchsaat-Verfahren“)
Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (Meliorationen):
Dränagen,
Kanäle, Verrohrungen, Bachbegradigungen, Bodenverdichtung und Bodenversauerung:
Wasser wird nicht mehr in der Landschaft zurückgehalten, Rolle der Wasser- und
Bodenverbände: (80 % der Fließgewässerstrecken kleine Meliorationsgräben)
Bodenverdichtung, Erosion
http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/downloads/regierungserklaerung_hochwasser(1).pdf
http://www.mlur.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
79
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
2. Forstwirtschaft
Kahlhiebe, Bodenverdichtung, Waldsterben Mittelgebirge (Erzgebirge)
Monokulturen statt strukturreicher Mischwald
(Wasserspeicher: bis zu 2 Mio. l Wasser/ha= 200 l/m²)

Von 100 mm Starkregen innerhalb einer Stunde nicht
hochwasserwirksam:
 Bergmischwald: 97-100 mm
 Fichtenaltbestand 88 bis 100 mm
 Fichtenjungbestand 72 bis 100 mm
 Kahlschlag 25-100 mm
http://www.lwf.bayern.de/lwfbericht/44/lwfbericht44.pdf, S. 46
http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-wissen/40/lwfbericht_40.pdf
80
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
http://www.uni-trier.de/~sfb522/publikationen/Leipzig/Leipzig_B05_35x50.pdf
81
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
3. Siedlungs- u. Verkehrsfläche
Flächenversiegelung 12,5 %
(10.500 Mio. m³/Jahr in
Gewässer eingeleitet, davon 5.000 Mio. m³/Jahr Niederschlagswasser vgl.
Folie 4)
Flächenverbrauch 105 ha/Tag
http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdf
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grundlagen.pdf
82
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
4. Gewässerausbau
(1. u. 2. Ordnung, Rolle der Wasser- und Bodenverbände)
Flussbegradigung, -ausbau, Eindeichung,
Uferbefestigung: Hochwasser läuft immer schneller auf
Hochwasserwelle Basel - Karlsruhe: früher 64 Std., heute
23 Stunden (Altrhein)
5. Verlust von Retentionsräumen seit 50er Jahren:
Siedlungswachstum, Suburbanisierung (Eindeichung), Landwirtschaft
(Ackerland statt Grünland): Flüsse von natürlichen
Überschwemmungsgebieten, den „Überlaufbecken“ abgeschnitten


83
Oberrhein: von 1.400 km² 950 km² verloren
Niederrhein, Köln-Emmerich: von 1.800 km² 1.500 km² verloren
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Hintergrund:
Brandenburg und Sachsen-Anhalt deutschlandweit die geringsten Niederschläge, extrem trockene
Sommer der Jahre 1992, 1997, 1998, niederschlagsarmes Frühjahr 2000, Hochwasser: Oder 1997, Elbe 2002,
grundwasserferne sandige Böden mit geringem Wasserhaltevermögen (17 % der Landesfläche)
Handlungsvorschläge „Grundwasserneubildung verbessern“:
Umbau der Nadelholzbestände in standortgerechte Laub- bzw.
Mischwaldbestände, Gesamtwaldfläche von 160.000 ha (23.000 ha Landeswald)
Erhalt der vorrangig zur Grundwasserneubildung beitragenden Offenflächen
außerhalb von Niederungen.
Pflanzung von Windschutzhecken in strukturarmen Agrarlandschaften vor
allem entlang von Schlaggrenzen und Gewässern.
landwirtschaftliche Bodenbearbeitung auf Verminderung des
Oberflächenlandabflusses ausrichten.
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
84
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Handlungsvorschläge „ Erhöhung der Wasserspeicherung“:
Rekonstruktion/Umbau von ca 1.000 wichtigen Stauanlagen zur Optimierung der
Wasserbewirtschaftung auf Wasserrückhalt
Verlagerung der Stauzeiten in den Niederungen zur Wasserrückhaltung von März/April auf
spätere Zeitpunkte in Abhängigkeit von Niederschlägen und Grundwasserständen (flexible Stauzeiten).
Erhalt der Einstaumöglichkeiten (Einstaubewässerung) in den Niederungen
Vernässung von ca. 4.000 ha aufgelassenem Moorgrünland
Moorangepasste Nutzung auf Mooren mit weniger als 30 cm Moormächtigkeit
Mittelfristige Wasserstandsanhebung mit Vermeidung von Tiefentwässerung (sommerliche
Grundwasserflurabstände > 90 cm) bei moorangepasster Landnutzung auf ca. 50.000 ha Moorgrünland.
Wiedervernässung von ca. 10.000 ha Moorflächen auf freiwilliger Basis
Wasserstandsanhebung in Waldmooren und Bruchwäldern auf 16.000 ha Fläche, beginnend im
Landeswald
Förderung bodenschonender und humusmehrender Landnutzungsverfahren
Hochwasserretention entgegen stehende Nutzungsansprüche aus Überflutungsgebieten
herauslösen,
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
85
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Handlungsvorschläge zur „Anpassung des Abflussverhaltens“:
Reduzierung der Winterabflüsse zur Stützung der Abflüsse im Sommer
Gewässerrandsstreifenprogramme u. Renaturierungsmaßnahmen zur
Verbesserung der Fließgewässer der Strukturgüteklassen 4 und 5 um eine Güteklasse
Rückbau bzw. Unterhaltungsaufgabe von mittelfristig 10 % der
Binnenentwässerungsgräben im Einvernehmen mit betroffenen Landnutzern (ca.
2.000 km Lauflänge)
Richtlinie „Landschaftswasserhaushalt“: 50 Mio. € Fördergeld



Bis März 2003 78 Maßnahmen zu insgesamt 9,2 Mio. € bewilligt.
Bis Ende 2003 36 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen mit ca. 2,5 Mio. €
Umsetzung über Wasser- und Bodenverbände (u.a. zuständig für Gewässer 2. Ordnung,
Bindeglied zwischen Wasserbehörden und Landnutzern)
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=lbm1.c.190894.de&_siteid=33
86
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - Oderflut 1997
Helmut Kohl am Oderdeich 1997:
„Gebt den Flüssen ihren Raum“
Aktivitäten in Brandenburg: LEP HWS (Entwurf)
87
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz Brandenburg
Überschwemmungsgebiet

(wasserrechtlich festgesetzt)
Nicht vereinbar: Bauliche Nutzung, Ackerbau (Weide ja),
Aufschüttung, Abgrabung, Abbau Bodenschätze
Flussgebiet
Oder
Elbe
Havel
Lausitzer Neiße
Spree
Schwarze Elster
Summe:
Überschwemmungsgebiete / ha
11.033
3.960
6.815
637
17.595
3.294
43.334
Deiche, Dämme / ha
315*
138
308
61
226
272
1.320
* dav. 161 km Haupt- bzw. Winterdeiche sowie 154 km Polder-, Quer-, Kanal- u. Sommerdeiche
88
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz Brandenburg
Elbe: Deichrückverlegung bei Lenzen
(Böser Ort, Schutz von Wittenberge,
Senkung Hochwasserscheitel um 5 cm) http://www.burg-lenzen.de/deichrueckverlegung/
Oder: Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung
Spree: Reaktivierung von Altarmen
89
(Tsp. 18.5.2005)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz und Raumplanung
ROG § 2 Abs. 2 Ziffer 8:
(Grundsatz der RO, durch Ziele der RO zu
konkretisieren)
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist .... zu
sorgen, .... durch Sicherung oder Rückgewinnung und
Entwicklung von Auen, Rückhalteflächen und
überschwemmungsgefährdeten Bereichen
BauGB: § 5 Abs. 3 und 4
Im Flächennutzungsplan sollen Flächen gekennzeichnet
werden, bei deren Bebauung besondere bauliche
Vorkehrungen ... gegen Naturgewalten erforderlich sind"
90
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz und Raumplanung
LEP GR Brandenburg/Berlin
Vorranggebiet Hochwasserschutz
(Überschwemmungsgebiete + weitere Gebiete, die als Flutungspolder und
Retentionsflächen gesichert werden sollen.
Vorbehaltsgebiet hochwassergefährdete Bereiche
bei Deichbruch potenziell überflutungsgefährdete Bereiche: Rückentwicklung
konfligierender Nutzungen, Schadensminimierung, besonderes Gewicht bei
Abwägung

91
Brandenburg (ca. 2.300 km²): Städte und Gemeinden mit etwa 200.000 Menschen
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Maßnahmen
Bernd Siegel: Der informelle Plan - eine Strategie
zur Umsetzung von Maßnahmen zum
vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt am Flusseinzugsgebiet der
Wesenitz/Sachsen
http://www.umweltdaten.de/rup/hochwasser-workshop/praesentation/3vortrag_siegel.pdf
92
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - Elbeflut 2002
August 2002: Gesamtschäden: 10 Mrd. EUR

ohne Plan: Deichsprengung, Überflutung
dünnbesiedelten Weidelandes im Havelland.
5-Punkte-Programm Bundesregierung
Hochwasserschutzgesetz (Artikelgesetz)
Sachsens Hochwasserkonzept
93
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
5-Punkte-Programm der Bundesregierung
15.9. 2002:
(1) Gemeinsames Hochwasserschutzprogramm von Bund und
Ländern



Den Flüssen mehr Raum geben
Hochwasser dezentral zurückhalten
Siedlungsentwicklung steuern - Schadenspotenziale mindern
(2) Länderübergreifende Aktionspläne - internationale
Fachkonferenz
(3) Europäische Zusammenarbeit voranbringen
(4) Flussausbau überprüfen - Schifffahrt umweltfreundlich
entwickeln
(5) Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz
94
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005
Artikelgesetz auf der Basis des 5-Punkte-Programms nach der Elbeflut 2002, v.a. Änderung
des WHG:
100-Jahr-Hochwasser-Gebiet = Überschwemmungsgebiet
1. Bauverbot

Schutz vor weiterer Besiedlung Aufgabe für Raumordnung und
Bauleitplanung
2. Ackerbauverbot (Grünlandnutzung)
Warum? verminderter „Schwammeffekt“ des umgebrochenen Bodens,
Bodenerosion, Schadstoffeintrag (Dünge-, Pflanzenschutzmittel, Mineralöle aus
Ölheizungen) Fischsterben bei Überschwemmung (10 Mio. Fische erstickten bei Flutung des
Havelpolders 2002, der vorher intensiv gedüngt wurde, Sauerstoffmangel durch Algenwachstum,
Märkische Oderzeitung 22.5.2004)
Pro Ackerbau (Bauernverband): gute Schwemmböden (Bsp. Oderbruch,
„Peuplierung“ durch Friedrich den Großen, traditionelle Landwirtschaftsregion)
Letzte Meldung: Ackerbau bleibt erlaubt, Umweltausschuss des Bundestages
beschließt geänderten Entwurf zum Hochwasserschutzgesetz (MOZ vom
2.7.2004)
95
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005
Hochwasserschutz-Grundsätze (WHG § 31a)
Hochwasser zurückhalten (Retentionsflächen, Auen, Begradigungen vermeiden)
schadlosen Wasserabfluss gewährleisten
Hochwasserschäden vorbeugen
Hochwasserschutzbelange:
(WHG 31 a und b)
Bodenerosion und Nährstoffeintrag (Fischsterben), daher
Ackerbauverbot, stattdessen geschlossene Grünlandbedeckung
Schadstoff-/Nährstoffeintrag, daher Ölheizungsverbot und Ackerbauverbot
(Fischsterben aufgrund akutem Sauerstoffmangels wg. StickstoffdüngerEutrophierung)
Hochwasserrückhaltung
ausgleichen
nicht beinträchtigen, Verlust von Rückhalteraum
Wasserstand und Abfluss
bei Hochwasser nicht nachteilig verändern daher
Genehmigungspflicht von Erhöhungen/Vertiefungen und baulichen Anlagen (wg.
Querschnittsflächenreduzierung: bei gleichem Bemessungsabfluss ergibt sich ein
höherer Wasserstand)
96
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005
Fachplanungspflicht der Länder:
Hochwasserschutzpläne aufstellen bis 10. Mai 2009 (WHG § 31 d Abs. 3)
Überschwemmungsgebiete (ÜG) festsetzen: mindestens die Gebiete, in denen alle
100 Jahre eine Überschwemmung zu erwarten ist (Bemessungshochwasser)


bis 10. Mai 2010 in Gebieten mit hohem Schadenspotential (v.a. Siedlungsgebiete)
bis 10. Mai 2012 in allen übrigen (WHG § 31 b Abs. 3)
überschwemmungsgefährdete Gebiete darstellen
Raumplanungspflicht der Länder, Regionen und Gemeinden (BauGB, ROG):
Nachrichtliche Übernahme und Kennzeichnung von ÜG, und
überschwemmungsgefährdeten Gebieten in RO-Pläne, FNP und B-Plänen
Bauplanungsverbot für Gemeinden in ÜG:
Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete –
ausgenommen für Häfen und Werften - in Überschwemmungsgebieten durch Bauleitpläne, Ausnahme
bei Erfüllung von 9 Kriterien möglich: kein anderes Bauland, an bestehendes Baugebiet angrenzend,
keine Gesundheits- oder Sachschäden zu erwarten, HW-Abfluss u. Pegel nicht beeinflusst,
Rückhaltung nicht beeinträchtigt bzw. ausgeglichen, bestehender HWS nicht beeinträchtigt, HWVorsorge beachtet, keine Nachteile für Ober- und Unterlieger Bauvorhaben HWS-tauglich ausführen
(WHG § 31 b Abs. 4)
Bauverbot für Investoren in ÜG:
97
Ausnahmen bei Erfüllung der HWS-Belange (WHG § 31 b Abs. 4)
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Sachsens Hochwasserkonzept
Mobile Schutzwände für
Brühlsche Terrassen
(Schutz der Dresdner
Altstadt)
Zurückverlegung von 28 km
Deich, 2.400 ha zusätzliche
Überschwemmungsfläche
Vier Polder mit 16 km²
sollen im Hochwasserfall 30
Mio. m³ Wasser aufnehmen
98
Quelle: BBR
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein
Wiederherstellung des Hochwasserschutzes
am Oberrhein:
Integriertes Rheinprogramm
Schaffung von 13
Hochwasserrückhalteräumen
Renaturierung und Erhaltung
der Oberrheinauen
Durchführung von
ROV
Planfeststellungsverfahren
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1188099/index.html
http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1191988/index.html
99
TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein
Maßnahmen am Oberrhein:
Polder
Dammrückverlegungen
Wehre
Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1193517/index.html
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TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein
Maßnahmen am Oberrhein:
Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke
Drosselung der Turbinen
Wehre
Wasserstandssteuerung, Abfluss in
Überschwemmungsgebiete
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TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - weitergehende Maßnahmen
Klimaschutzpolitik
Entsiegelung, Stop des Flächenverbrauchs
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bis 2020 auf 30 ha/Tag .
Auf großflächig bebauten Flächen müssen verbesserte
Regenversickerungsmöglichkeiten geschaffen
Naturnaher Flussrückbau
Pläne für weiteren Flussausbau, Flussbegradigungen und -vertiefungen, z.B. an Elbe,
Saale, Havel und Oder überarbeiten. Natürliche Retentionsgebiete schützen und
wiederherstellen, Polder und Rückhaltebecken ausbauen. Deichrückverlegungen

Bsp. Brandenburg: Elbe: Deichrückverlegung bei Lenzen, Oder:
Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung (Tsp. 18.5.2005) Spree:
Reaktivierung von Altarmen
Ökologisierung von Land- und Forstwirtschaft
Wiederherstellung der Wasserrückhaltefähigkeit von Landschaft und Böden. Weniger
Bodenverdichtung.
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TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Weiterführende Literatur
Fachkommission "Städtebau„ der ARGEBau 2003:
Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum
Hochwasserschutz (raum- und fachplanerische Instrumente)
http://www.mir.brandenburg.de/cms/media.php/2239/hochwasser_handlungsanleitung.pdf
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TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
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