Wasserwirtschaft 1. 2. 3. 4. 5. 6. Trinkwasserversorgung, Heilquellenschutz Abwasserbeseitigung Gewässerschutz Gewässerausbau Hochwasserschutz Vorbereitende Fachplanung Siedlungswasserwirtschaft Rechtsgrundlagen u.a.: EU: EU-Wasserrahmenrichtlinie; EU-Abwasserrichtlinie91/271/EWG http://www.bmu.de/files/eu_abwasserrl_kombericht.pdf Bund: Wasserhaushaltsgesetz Länder: Wassergesetze; Gemeindeordnung, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Lit.: Claus Walter Schmitz, Handbuch kommunales Abwasser, Bonn 1998 1 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Siedlungswasserwirtschaft Wasserversorgung Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) 3. Verteilung Versorgung, 2. Wasseraufbereitung 99 % öffentlich mech./biolog./chem. zu Reinwasser: Genußtauglichkeit, Qualitätskontrolle 4. Verbrauch 80 % HH, Kleinbetr. 14 % Industrie 6 % sonstige 23 % ohne Aufbereitung 1. Rohwasser: 0,1 bis 2 % Gefälle 5. AbwasserBehandlung 3 Stufen (mech./biolog./chem.) 65 % Grundwasser 21 % Oberflächenwasser 9 % Quellen 5 % Uferfiltrat 6. Einleitung Vorfluter (Fluss, Kanal) ggf. Verrieselung (Deutschland) 2 Niederschlagswasser (Siedlung) 93 % zentral • Schmutzwasser • Niederschlagswasser (versiegelte Flächen) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ http://www.hse.ag/index.php?uid=101 Siedlungswasserwirtschaft Oberbegriff für geregelte Wasserver- und Entsorgung (DIN 4045) Wasserwirtschaft im Bereich Wohn- und Arbeitsstätten Handwörterbuch der Raumordnung, ARL, Hannover 1995, S. 1078 Die Siedlungswasserwirtschaft organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser und Regenwasser im Bereich von Siedlungen und wird in Deutschland überwiegend dem Bauingenieurwesen zugeordnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Siedlungswasserwirtschaft Beitrag der Raumordnung: Konzentration der Siedlungstätigkeit - geringerer Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen, hoher Anteil zentraler Abwasserbeseitigung Beitrag der Bauleitplanung: Bebauungsdichte, Minimierung Versiegelung Grundflächenzahl, Baugrenzen, Baulinien; Festsetzungen ansonsten Sache der Fachplanung (Wasserrecht), nachrichtliche Übernahme 3 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Rechtliche Grundlagen Europarecht Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG Gewässerschutzrichtlinie 76/464/EWG Grundwasserrichtlinie 80/86/EWG Behandlung kommunales Abwasser 91/271/EWG Nitrat aus der Landwirtschaft 91/271/EWG Badegewässerrichtlinie 76/160/EWG Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG Bundesrecht Wasserhaushaltsgesetz 2002 Grundwasserverordnung 1997 Abwasserabgabengesetz 1994 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz 1986 Trinkwasserverordnung 2003 Düngeverordnung 1996 4 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserhaushalt § 1f WHG Begriff Gewässer oberirdische Gewässer (fließend und stehend) Küstengewässer (Küstenlinie bei mittl. Hochwasser bis seewärtige Begrenzung Küstenmeer; von Süßwasserströmen aus Flussmündungen beeinflusst) Grundwasser Grundsätze Wasserhaushalt Gewässer ist Bestandteil des Naturhaushaltes, Lebensraum Tiere und Pflanzen Verunreinigung vermeiden Sparsame Verwendung von Wasser Vergrößerung und Beschleunigung Wasserabfluss vermeiden Grundeigentum berechtigt nicht zu erlaubnispflichtiger Gewässerbenutzung Ausbau von oberirdischen Gewässern 5 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserdargebot Wasserdargebot Deutschland: 182.000 Mio. m³/Jahr Summe von Grund- und Oberflächenwasser = Niederschläge + Zufluss - Abfluss - Verdunstung Nutzung gesamt: 38.000 Mio. m³/Jahr (21 % des Dargebotes) Trinkwasser: 5.409 Mio. m³/Jahr (3 - 4 % des Dargebotes) http://www.uni-oldenburg.de/hydrologie/ein-bit/11990.html 6 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Jahresniederschlag Quelle: BMU, nach Thilo Burkhardt, Akut, Siedlungswasserwirtschaft 7 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserdargebot Brandenburg 2050: mehr Niederschläge: 6 - 21 % weniger Sommerniederschlag: 12 - 18 % mehr Winterniederschlag Längere niederschlagsfreie Perioden Stärkere Regenereignisse Quellen: Wasserwirtschaft in Deutschland, http://www.umweltdaten.de/wasser/wawi-d-1.pdf Thilo Burkhardt, Akut, Siedlungswasserwirtschaft 8 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserverbrauch je EW/Tag (Haus und Garten) Deutschland:130 l Australien: 316 l USA: 382 l Senegal: 30 l ca. 4 l zum Trinken und zur Zubereitung der Nahrung Quelle: A. Schmitt, Landesamt für Umweltschutz, 66119 Saarbrücken http://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a http://www.klasse-wasser.de/wassertipps/wassertipps.htm 9 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwasserverbrauch Ken Livingstone, Bürgermeister von London, spart Wasser und verzichtet seit 15 Monaten nach dem Urinieren auf die Klospülung. Angesichts der schlimmsten Trockenheit in London seit einem Jahrhundert wetterte der „rote Ken“, ein Drittel des Trinkwassers gehe die Toilette hinunter: „Wenn wir so weitermachen, hat London bald kein Wasser mehr“. Seinen Mitbürgern riet er, es stattdessen professionellen Gärtnern gleichzutun: „Viele Gärtner pinkeln in einen Eimer und nutzen den Urin als Dünger. Die Pflanzenwurzeln lieben es.“ AFP Tagesspiegel, 3.5.2006 Zusammen duschen: „Um Wasser zu sparen, sollen sich Paare nach einem Vorschlag des Ministerpräsidenten des Bundesstaates Queensland gemeinsam unter die Brause stellen. Zugleich riet Peter Beattie, beim Duschen ein möglichst kurzes Lied zu singen, nach dessen Ende das Wasser abgedreht wird. Er selbst bevorzuge den Beatles-Song "Let It Be", für den er höchstens zwischen zwei bis drei Minuten brauche, sagte Beattie am Montag vor Journalisten. 90 Prozent des australischen Südostens gelten als Dürrezone. In allen größeren Städten gelten Wassersparmassnahmen.“ Australien-Info.de Newsletter 18/2005 http://www.australieninfo.de/serendipity/archives/19-Newsletter182005-Ausgabe-200.html#T3_2 10 Menge l Vollbad Duschbad Spülen Waschen Heißgetränke °C 120-150 40 30-50 40 2-15 55 1-5 40 1 100 Energieeinsparung im Gebäudebestand, Gesellschaft für rationelle Energieanwendung, 2. Auflage, Berlin 1997 Duschbad: pro Minute 7 - 9 l “In Großbritannien wird nach dem trockensten Winter seit 1976 sogar darüber nachgedacht, Gartenschläuche zu verbieten.” (Smi) Ärzte Zeitung, 01.07.2005 http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/07/01/120a2004.asp TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Einwohner mit Wasserabgabe an Letztverbraucher Anschluss 1) Einwohner an die insgesamt öffentliche Wasservers darunter an Haushalte orgung insgesamt und Kleingewerbe Liter je 3 Anzahl 1.000 m Einwohner und Tag 31.12.2001 2001 Wasserverbrauch je Einwohner Land Jahr/Monat/Stichtag Schleswig-Holstein 2.804.249 2.759.199 182.391 152.552 152 1.726.363 1.723.418 114.300 104.326 150 18.052.092 17.771.388 1.176.323 914.933 141 659.651 659.414 41.121 34.096 138 12.329.714 12.159.534 781.176 594.625 134 Niedersachsen 7.956.416 7.883.039 472.386 376.445 131 Hessen 6.077.826 6.068.405 338.223 283.740 128 82.440.309 81.670.405 4.773.862 3.779.063 127 4.049.066 4.041.603 232.716 183.674 125 10.600.906 10.546.391 592.943 476.836 124 Berlin 3.388.434 3.379.534 206.362 153.505 124 Saarland 1.066.470 1.066.106 58.421 46.922 121 Brandenburg 2.593.040 2.536.923 109.603 94.121 102 Mecklenburg-Vorpommern 1.759.877 1.753.500 83.027 64.961 101 Sachsen-Anhalt 2.580.626 2.577.477 113.800 89.020 95 4.384.192 4.335.617 182.375 141.611 90 2.411.387 2.404.404 97.617 76.341 87 Hamburg Nordrhein-Westfalen Bremen Bayern Deutschland Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Sachsen 11 Thüringen TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Einwohner mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation Länge der öffentlichen Kanalisation darunter Länge Kanalisation Einwohner mit Anteil Bundesland Jahr/Monat/Stichtag Hamburg Bremen Hessen Baden-Württemberg Berlin Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Bayern Niedersachsen Schleswig-Holstein Deutschland Saarland Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen Brandenburg 12 Thüringen insgesamt Meter je Anschluss insgesamt an zentrale angeschlos Kilometer senen AbwasserEinwohner behandlun gsanlagen Anzahl 31.12.2001 2001 1.726.363 1.726.363 1.726.363 100 5.371 3 659.651 656.384 656.384 100 2.868 4 6.077.826 6.039.644 6.000.454 99 35.547 6 10.600.906 10.475.562 10.458.060 99 64.933 6 3.388.434 3.337.534 3.337.534 98 9.100 3 4.049.066 3.988.760 3.960.406 98 28.432 7 18.052.092 17.461.974 17.457.523 97 87.307 5 12.329.714 11.643.444 11.537.634 94 80.564 7 7.956.416 7.421.881 7.415.961 93 39.767 5 2.804.249 2.620.688 2.611.145 93 22.282 9 82.440.309 77.961.898 76.537.051 93 486.159 6 1.066.470 1.056.837 957.115 90 7.352 7 1.759.877 1.438.615 1.434.103 81 10.770 7 2.580.626 2.175.135 2.082.501 81 15.118 7 4.384.192 3.745.154 3.437.700 78 21.771 6 2.593.040 1.989.691 1.987.871 77 14.645 7 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ 2.411.387 2.184.130 1.474.538 61 12.398 6 Trinkwasser Eignung für den menschlichen Genuss: und Trinkwasserverordnung Güteeigenschaften nach DIN 2000 Appetitlich, zum Genuss anregend, farblos und kühl, geruchlich und geschmacklich einwandfrei, Erkrankung des Menschen auszuschließen bei lebenslangem Genuss darf menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt werden (2-3 Liter pro Tag). (Trinkwasserverordnung) (vgl. Luftreinheit) Trinkwasserprobe für Gaststättenzulassung Voraussetzung wichtigstes Lebensmittel. Gegenüber konkurrierenden Interessen gebührt Trinkwasserschutz Vorrang. Eigenüberwachung des Wasserversorgungsunternehmens und amtliche Überwachung (Gesundheitsämter) Thilo Burkhardt, Akut http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Trinkwasser&job=te 13 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwasserversorgung Deckung des Trink- und Betriebswasserbedarfs im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde 1. Gewinnung von Rohwasser (Erlaubnis der staatl. Wasserbehörde) 65 % Grundwasser 21 % Oberflächenwasser, Talsperrenwasser (310 große Talsperren in D) 9 % Quellen 5 % Uferfiltrat 23 % ohne Aufbereitung direkt an Verbraucher 2. Wasseraufbereitung zu Trinkwasser 1. 2. 3. 4. 5. Absetzen von Schmutzteilchen mit und ohne Fällmittel (Sedimentation) Natürliche und künstliche Filter Belüftung durch Rieseln, Verdüsen und Einpressen von Luft Biologische Verfahren Chemische Verfahren Thilo Burkhardt, Akut http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Wassergewinnung&job=te http://www.lua.nrw.de/wasser/grundwabe2000/Bericht/GW_Kapitel/kap4.htm http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_deutschland.php 14 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Quellen der Rohwassergewinnung Anteil der Rohwassertypen in Deutschland 2001 100 Grundwasser Quellwasser Uferfiltrat Fluss-, Seen-, Talsperrenwasser 90 80 70 60 50 40 30 20 10 15 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Deutschland Thüringen Schlesw igHolstein Sachsen Sachsen-Anhalt www.destatis.de; http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb10_jahrtabu1.asp, eigene Berechnungen Saarland Rheinland-Pfalz NordrheinWestfalen Niedersachsen MecklenburgVorp. Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern BadenWürttemberg 0 Trinkwasserversorgung Arbeitsgemeinschaft Trinkwassertalsperren e.V. (ATT) Versorgung mit Trinkwasser Versorgung mit Brauchwasser Stromgewinnung Hochwasserschutz, Naherholungsgebiet Niedrigwasseraufhöhung http://193.101.139.2/att/www/ http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_d eutschland.php 16 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung 2001 Wasser- Wassergew innung Wasser- davon versorgungs- gew innungsunternehmen anlagen Land insgesamt Grund- Quell- Uferfiltrat und w asser w asser angereichertes Seen-, und Grundw asser Fluss-, Talsperrenw asser Anzahl www.dest atis.de; http://ww w.statistik portal.de/ StatistikPortal/de _jb10_jah rtabu1.as p 17 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorp. Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 975 2.060 1 117 2 1 415 61 313 561 222 39 118 55 523 107 5.260 3 1.000 m 2.535 689.841 362.421 138.058 3.570 902.265 662.890 191.956 11 220.103 220.103 − 552 149.146 120.984 15 3 14.117 14.117 − 19 126.938 126.938 − 2.256 382.218 318.417 53.700 610 96.493 81.519 − 419 539.080 463.406 13.232 892 1.284.960 503.703 26.359 1.384 245.822 174.996 41.027 82 67.944 65.158 2.786 677 243.056 68.019 16.881 210 137.183 62.995 2.427 461 203.300 203.111 − − 844 141.224 71.575 22.012 14.525 5.408.951 3.502.337 508.398 4.606 24.280 − 28.147 − − 10.101 3.177 2.368 547.893 18.822 − 53.590 · 184.756 23.139 − − − − − 11.797 60.074 207.005 109.775 − 104.566 − 1.341 707.575 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ 46.296 690.641 Wassermangelgebiete Ballungsräume Erste Fernwasserleitung: Aquädukt nach Rom Ursachen: Qualität Oberflächenwasser, Mangel an Grundwasser Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Ruhrgebiet, Raum Frankfurt/Main, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen. Fernwasserleitungen Harz, Vogelsberg, Hessisches Ried, Thüringer Wald, Bodensee 18 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Fernwasserversorgung http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf 19 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Fernwasserversorgung http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf 20 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Fernwasserversorgung Bodensee-Wasserversorgung 2004 Entnahmerecht für 670.000 m³ Rohwasser/Tag 7.755 l/s im Mittel 179 Mitgliedsgemeinden und -verbände 320 Städte und Gemeinden, 4 Mio. EW bis zu 2,25 m Rohrdurchmesser 1.700 km Hochdruckleitungen 29 Wasserbehälter mit zusammen 470.600 m³ Elektr. Leistung der Pumpwerke: 96.000 kW 338 Mitarbeiter Anlagevermögen: 718 Mio. EUR Jahresumsatz 50 Mio. EUR http://www.zvbwv.de/index.php?/mitglieder.html Die Welt vom 15.11.2005: Polizei fahndet nach Brunnenvergifter vom Bodensee 21 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung http://w ww.dest atis.de/b asis/d/u mw/um wtab5.p hp 22 Deutschland: Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Bevölkerung Wasserabgabe Abgabe insdarunter mit an Letztdarunter je gesamt Wasserverbraucher an Einwohner versorgung insgesamt Haushalte und Tag Jahr 1 000 Mill. m³ I / (E*d) 2001 82 440 81 670 4 774 3 779 127 1998 82 037 81 132 4 859 3 814 129 1995 81 818 80 666 5 094 3 872 132 1991 80 275 78 576 5 748 4 128 144 nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet 1987 61 077 59 979 4 392 3 203 146 1983 61 307 59 952 4 515 3 223 147 1979 61 439 59 782 4 443 2 951 135 1975 61 821 59 245 4 203 . 124 Aktualisiert am 13. August 2003 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung - WSG Brandenburg 740 Wasserschutzgebiete mit 1.790 km² = 6,1 % von Brandenburg Quelle: Strukturatlas Brandenburg, http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/12_04.pdf 23 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung 24 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wassserschutzgebiet Im Mittelpunkt steht Brunnen bzw. Fassungsanlage, ringsum liegt Einzugsgebiet Zoneneinteilung um Brunnen: üblich 3 Zonen Abgrenzung je nach Boden, Flächennutzung, Ideal: Radius, Praxis: Ellipsen je nach Fließrichtung Grundwasser Lit. Müller Städtebau 1995, S. 406 25 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung Fließzeit bzw. Abstand zur Pumpstation (Fassungsbereich): Zone I: > 10 m bzw. so weit, dass organische Düngung außerhalb möglich ist (keine größeren Einschränkungen für Landwirtschaft) Aufkauf, Grassdecke, Umzäunung Fassungsanlage in Zone 1: günstige Untergrundbeschaffenheit: a) schwer bzw. nicht wasserdurchlässig (Ton, Schluff, >= 1 m); b) wasserdurchlässig, aber gut reinigend (Feinsand, bind. Sanden, >= 2,5 m; Mittel-/Grobsand, >= 4 m) Zone II: 50 Tage Fließzeit, mindestens 100 m nicht tragbar (engere Schutzzone) s. Zone III und: Intensivbeweidung, organische Düngung bei Gefahr der Abschwemmung, Campingplätze, Friedhöfe, Bebauung, insb. Stallungen, Silos, Baustellen, Baustofflager, Lager für Kunst-Dünger, Heizöl, Durchleitung v. Abwasser, Straßen, Verkehrsanlagen, Bergbau, Sprengungen, Kiesgruben Zulässig: großflächige Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser von Dachflächen 26 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwassergewinnung III A: 500 Tage Fließzeit Nicht tragbar: wie III B und Massentierhaltung, Betriebe mit radioaktivem oder wassergefährlichem Ausstoß, Lagerung chem. Pflanzenschutzmittel, natürliche Abwasserbehandlung (Versickerung, Verregnung); Siedlungen (Wohnen, Gewerbe) mit unvollständiger Entwässerung, Neuanlage Friedhöfe, Rangierbahnhöfe, Kläranlagen, Müllkippen, Manöver, Flugplätze, Umschlagstellen für Heizöl, Kagern von radioaktiven Stoffen, Erdaufschluss, Entleerung von Fäkalienabfuhr Zulässig: Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser Zone III (< 2 km ohne Aufgliederung in A und B) (weitere Schutzzone) III B: 2.500 - 3.500 Tage Fließzeit Nicht tragbar: Fernleitungen für wassergefährdende Stoffe, Ablagern radioaktiver oder wassergef. Stoffe, Betriebe mit radioaktiven oder wassergefähr. Stoffen, Versenkung von Abwasser; Versickerung von Niederschlagswasser von Verkehrswegen (i. d. R.), ausgenommen bei Entwässerung über die Böschung und eine großflächige Versickerung über belebte Bodenzone Zulässig: Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser 27 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Bsp. Wasserschutzgebiet Potsdam-Nedlitz Schutzzone III, 45 Verbote: Neue Baugebiete, sofern höhere Ausnutzung ggü. Genehm. FNP-Version, oder Verschiebung Richtung Zone I Landwirtschaftliche Nutzung: Düngung (Gülle, Stickstoff), Pflanzenschutz, Beregnung Gartenbaubetriebe (Ausnahme: Ökolandbau) Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Rohrleitungen Abfallbehandlung und -deponierung, Abwasserbehandlung, -versickerung (ausgenommen Kühlwasser, Regenwasser von Dachflächen und großflächiges Versickern von Straßen und Wegen) Regen- und Mischwasserentlastungsbauwerke Kraftwerke, Heizwerke (ausgenommen Gas und EE) Golfanlagen Tontaubenschießanlagen Friedhöfe Motorsport Militärische Übungen Freibäder, Zeltplätze (Ausnahme: ordnungsgemäße Abwasserentsorgung) 28 TU Berlin, ISR „Sektorale http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=172350&_siteid=800 Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Trinkwasserversorgung – Bsp. Bbg Wasserschutzgebiete: 740 auf 1.790 km² = 6,1 % von Bbg Wassergewinnung ausschließlich über Grundwasser (inkl. Uferfiltrat): Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Altlasten, Deponien, undichte Kanalisation, Unfälle mit Mineralölprodukten; Emissionen/Regen, Straßenabwässer Probleme: 776 Wasserwerke verteilen Trinkwasser in sog. Versorgungsgebiete (auch über Gemeindegrenzen hinweg) 690 Versorgungsgebiete: 334 mit Wasserwerken für jeweils eine Gemeinde 287 mit Gruppenwasserversorgung (Zweckverband) 69 als Verbundsystem (durch mehrere Versorger genutzt) Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgung (2001): 97,8%. Landkreise: 91,2 % bis 100 %. kreisfreie Städte: 98,7 % bis 100 %. nicht zentral versorgte Haushalte vorwiegend im Bereich der großen Urstromtäler (Baruther, Berliner und Eberswalder Urstromtal): oberflächennahe Trinkwassergewinnung. Orte mit Hausbrunnen: "Brunnendörfer" http://www.mlur.brandenburg.de/w/b_auf53n.htm 29 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserschutzgebiete - Verfahren Wassergesetz Brandenburg § 15 ff: Wasserschutzgebiet: Rechtsverordnung des zust. Fachministers (im Einvernehmen mit Wirtschaftsminister bei erstmaliger Festsetzung oder Vergrößerung), bei weniger als 2000 Entnahme Übertragung auf Kreis möglich nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten für Bodeneigentümer . Vor Festsetzung Anhörungsverfahren durch örtliche Wasserbehörde . Wasserschutzgebiet und Zonen zeichnerisch bestimmen . Schutzgebietskommission (je Kreis) berät Wasserbehörde bei Grenzziehung und Nutzungsregelung WSG (Vertreter Hygiene und Gesundheit, Wasserwirtschaft, Geologie, Naturschutz, Landwirtschaft und Fischerei, Forstwirtschaft, Bauaufsicht, Raumplanung und Gewerbeaufsicht) . Wasserbehörde trifft Entscheidungen aufgrund der Wasserschutzgebietsverordnung nach Anhörung Schutzgebietskommission 30 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Heilquellenschutzgebiete Thermalbäder Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Brandenburg (§ 18 BBWG) RVO durch Fachminister (MLUR) Einvernehmen mit Geologie (MW) und Gesundheit (MASGF) 31 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserbeseitigung § 18 WHG: Sammeln Fortleiten Behandeln Einleiten Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowie Entwässern von Klärschlamm (in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung). 32 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasser Definition § 2 Abwasserabgabengesetz: „... sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.“ 33 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ EU-Kommunalabwasserrichtline Gewässerschutz fängt bei Abwasserbehandlung an: kommunales Abwasser vor Einleitung in ein Gewässer so reinigen, dass aufnehmendes Gewässer den Qualitätszielen, den Bestimmungen der Kommunalabwasserrichtlinie sowie jeder anderen einschlägigen Richtlinie der Gemeinschaft (z.B. Badegewässerrichtlinie oder Wasserrahmenrichtlinie), entsprechen. „Um zu verhindern, daß die Umwelt durch die Einleitung von unzureichend gereinigtem kommunalem Abwasser geschädigt wird, ist grundsätzlich eine Zweitbehandlung dieses Abwassers erforderlich. In empfindlichen Gebieten muss eine weitergehende Behandlung erfolgen; dagegen kann in bestimmten weniger empfindlichen Gebieten gegebenenfalls eine Erstbehandlung ausreichen.“ • 12/1998: Gemeinden mit „Einwohnerwert" (EW) > 10 000, • 12/2000: Gemeinden mit EW > 15 000 liegt, • 12/2005: Gemeinden mit EW zwischen 2000 und 10 000, 34 deren Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und System für gründliche Behandlung deren Abwässer nicht in empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und Behandlungssystem gem. Tabelle Anhang I deren Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden, und alle Gemeinden mit EW zwischen 2 000 und 15 000, die keine Abwässer in solche Gebiete ableiten, müssen über eine Kanalisation und ein Behandlungssystem verfügen. TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Fließgewässergüte durch Abwasserreinigung Bsp. Brandenburg Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg - Lagebericht 2005, S. 9, 10 http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf 35 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserreinigung Bsp. Brandenburg: Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg Lagebericht 2005, S. 6 http://www.mlur.brandenburg .de/cms/media.php/2320/k_a bw_05.pdf 36 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasser 1. 2. Schmutzwasser Niederschlagswasser: von bebauten bzw. befestigten Flächen gesammeltes Wasser (Ausnahme: Dachflächen, sofern keine Allgemeinwohlbelastung) http://www.dwa.de/download/leistungsvergleich2003.pdf 37 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserreinigung, -beseitigung Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts, Eigengesellschaft, sonst.) Abwasseranlagen betreiben oder durch Dritte betreiben lassen und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beseitigen Abwasser aus abflusslosen Gruben beseitigen Ausnahme von Abwasserbeseitigungspflicht d. Gemeinde durch Wasserbehörde: auf Antrag d. Gemeinde bei Gewerbebetrieben (Übertragung auf Gewerbe) außerhalb bebauter Ortsteile: Straßenentwässerung Niederschlagswasser durch Straßenbauträger auf Antrag Grundstücke im Außenbereich (Übertragung auf Eigentümer) Abwasserbeseitigungskonzept alle 5 Jahre in welchem Jahr Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigung?) (welche Ortschaft bekommt Wassergesetze der Länder 38 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserreinigung, -beseitigung Grundmodelle 1. 2. Stadtentsorgungsmodell Gruppenentsorgungsmodell 3. 4. Dezentrale Ortsteil- oder Ortskläranlage Einzelkläranlage (Kleinkläranlage) zentraler Kläranlage) (mehrere Gemeinden, Überleitung zu Mehrkammergrube, nachgeschaltete biologische Systeme lt. EU-Verordnung bis Ende 2005 (reine Untergrundverrieselung nicht mehr zulässig) 5. 39 Pflanzenkläranlage: für Grundstücks-, Ortsentwässerung und Saisonbetriebe (u.a. Campingplätze), Einsatzbereich bis zu 1000 EW http://www.netzwerkzeug.de/netzwerkzeug/hauptwasser.htm Abflusslose Sammelgrube TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserreinigung, -beseitigung Kläranlage: Reinigungsstufen Mechanisch (Rechen, Sedimentation) - „Erstbehandlung“ Biologisch (Mikroorganismen bauen ab) - „Zweitbehandlung“ chemisch (Chlor) „Erstbehandlung“ Weiterleitung in Vorfluter (z.B. Fluss: Gewässergüte von Reinigungsstufen abhängig) „Mutige Klärwärter trinken ein Glas gereinigtes Wassers vor den erstaunten Augen der Besucher“ http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Abwasserreinigung&job=te 40 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ http://de.wikipedia.org/wiki/Kl%C3%A4ranlage Abwasserreinigung, -beseitigung Problem Medikamente: Rückstände von Medikamenten (zehn Arzneien in relevanten Konzentrationen im Abfluss von Kläranlagen und Flüssen: darunter Röntgenkontrastmittel, Senker von Blutfettwerten, Betablocker und Antibiotika, Diclofenac (gegen Schmerzen und Arthritis, „Sterben der Geier“), Herkunft: Humanmedizin, Fütterungsarzneimittel in der Tierhaltung) und Körperpflegemitteln im Abwasser werden nicht herausgefiltert, Folgen u.a.: Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen und Amphibien nimmt Schaden. Bund-Länderausschuss Chemikaliensicherheit (BLAC), http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-2c.pdf Das Sterben der Geier, Tagesspiegel, 9.2.04 41 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Kleinkläranlagen https://sslappli s.bayern.de/rzk ka/downloads/ Abwasserentso rgungskonzept e.pdf 42 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserverbrauch – Fehlprognose NL Verbrauchsrückgang, Unterauslastung Abwassernetze (-40 %): Deindustrialisierung (von 30-%-Anteil auf 20 % zurückgegangen) Bevölkerungsrückgang (Demografischer Wandel): Geburtenrückgang („Wendeknick“), Abwanderung (Suburbanisierung: Stadtumbauproblematik TI, Fernwanderung: Schrumpfung, Betriebskosten werden auf weniger Verbraucher umgelegt) weniger Leckage Wasserpreise, Abwassergebühren wassersparende Technologien (Toilette, Wasch- und Spülmaschine) 43 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserverbrauch – Fehlprognose NL Folgen: Erhöhte Verweildauer in Trinkwasserleitung: Ablagerungen Wiederverkeimung, Verringerung der Abflussmenge in Abwasserleitung: Ablagerung, Geruchsbelästigung, Korrosion Lösung: Spülungen von Trink- und Abwasserleitungen, zus. Kosten hohe Abwasserpreise wg. Überdimensionierung „Anarchie“: Versuch der Eigenwasserversorgung (Brunnenbauer inkognito) Standortnachteil Infrastruktur: Investoren fordern Entbindung von Anschluss- und Benutzungszwang, Verbraucher sehen sich als Gefangene des Monopolisten, fordern Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs und dezentrale Technologie Dr. Timothy Moss, IRS, Erkner, Workshop der Akademie der Wissenschaften und des WZB in Berlin, 24.11.2006 44 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasser – Bsp. Brandenburg „heißes Eisen“ Abwasserentsorgung: 29.8.2004: Abwasser-Demo mit 1700 Beteiligten in Sonnenwalde: Überteuerte Abwasserbeseitigung durch zu hohe Einwohnergleichwerte (Basis „Scheißen bald nur Wasserverbrauch aus DDR-Zeiten) und zentrale Abwasserbeseitigung in ländlichen Gebieten statt noch für Reiche“ Kleinkläranlagen Finanzielle Belastung (Bürger, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände), Richtlinie Schuldenmanagementfonds http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/rl_schmf.pdf Infragestellung Umweltrelevanz Anschluss- und Benutzungszwang (§ 15 GO) für leitungsgebundene und dezentrale Anlagen (abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen) http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/index.htm http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?template=mlur_w_detail&id=107804&_siteid=800 45 • Wenn 100 Leute wegziehen, steigen die Zinsen für die Übrigen um 40 € • Familienhaushalt: 1200 €/Jahr für Abwasser Das kann kein Mensch mehr bezahlen, LR v. 30.8.2004 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Vollzug des Anschlusszwangs Ortsbürgermeisterin vom Grundstück getragen 46 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Anschlussgrad Brandenburg zentrale Abwasserentsorgung (Anschlussgrad) 1990: 53 % 2003: 80 % (Städte 95-99 %; Lk: 51-75 %; 2001: 78 Gemeinden vollständig kanalisiert) Kleinkläranlage: 4 % (4 – 50 EW) (2001: 34 Gemeinden ausschließlich KKA) http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.286270.de abflusslose Sammelgrube: 16 % (2001: 58 Gemeinden ausschließlich SG) http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abwas.pdf http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=171249&_siteid=800 Kommunale Abwasserbeseitigung in Brandenburg - Lagebericht 2005http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf Vergleich Berlin: auch 40.000 Berliner ohne Anschluss an zentrale Kanalisation http://www.bwb.de/deutsch/abwasser/6ADF09958B0A4C79BFD6B3711632A92B.htm 47 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Anschlussgrad Brandenburg Aus wirtschaftlichen Gründen nicht an zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen: Aber: „Keinen Cent für ökologische Kleinkläranlagen Schuldenmanagement für verheerende Fehlplanungen frisst Förderung auf“ LR, 20.11.2006 Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen (Land Brandenburg) http://www.mluv.brandenburg.de/ cms/detail.php/lbm1.c.286270.de 48 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Problem „Mischen oder Trennen“? Vorteile Trennung: Versickerung Niederschlagswasser aufkommensnah statt Ableitung in Vorfluter (Grundwasserbildung, Hochwasserschutz) Problem: Grundwasserschutz (erheblicher Allgemeinwohlbelang) Keine Kosten für Speicherbecken und Kläranlagenbau Problem Mischkanalisation: Regenspitzenabflüsse gelangen unbehandelt in Vorfluter und belasten Gewässer 49 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasser: „Versickerung oder Vorfluter“? „Wasser in d. Landschaft halten“, „Landschaftswasserhaushalt verbessern“, „Grundwasser anreichern“: Schmutzwasser: „Versickerung von gereinigtem Abwasser (Klarwasser) keine geeignete Abwasserentsorgungsmethode wg. Grundwasserbelastung“ (Ständiger Ausschuss LAWA Juni 2004); dagegen Berliner Wasserbetriebe in 3 Langzeitversuchen: 6 % des gereinigten Abwassers wird auf neu gestaltete ehemalige Rieselfelder geleitet: als künftige 4. Reinigungsstufe geeignet? Höhere Reinigungskraft als in Kläranlage durch Bodenmikroben? Tsp. Und Berliner Wasserbetriebe: Wie funktioniert die Stadt, Teil 2, Folge 4: Der Wasserkreislauf; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/download/AB-Plan6.pdf bei Kleinkläranlagen: >1000 m²/EW Kläranlagenfläche nötig (Sandböden, langes Gedächtnis, Arzneimittel) Niederschlagswasser: Regenwasserversickerung nur, wenn keine starke Vorbelastung (Verunreinigung des Grundwassers muss ausgeschlossen sein) von Verkehrsflächen (soweit unschädlich) Berlin: Versickerung von Niederschlagswasser in Mulden-Rigolen-Systemen (80.000 m²) 50 auf Grundstücken (per Gemeindesatzung möglich) § 54 Wassergesetz Bbg TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Niederschlagswasser Reifenabrieb in D: 75.000 t/a Fahrbahnabrieb: 13 – 17 t/ha*a Schwermetalle: insbesondere Blei, Cadmium, Kupfer, Zink sowie Chrom 2. Dachabfluss 1. Niederschlag • • kondensiert an Kondensationskernen (rain out) wäscht Luftschadstoffe, Schwebstoffe aus (wash out) Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft und Umwelt, TU Cottbus, ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf 51 3. Straßenoberflächen Verkehrsbedingte Verunreinigungen: Kraftstoffverbrennung (Öle, PAK‘s, Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe); Kfz-Tropfverluste; Reifenabrieb (Kautschuk, Ruß, Schwermetalloxide); Abrieb von Bremsbelägen, und Bremsteilen, (Schwermetalle); Fahrbahnabrieb u. – auswaschungen (Schwermetalle, PAK‘s); Winterdienst, Straßenunterhaltung (Pflanzenschutzmittel) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Niederschlagswasser 52 Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft und Umwelt, TU Cottbus, ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasser und EU-WRRL Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015 „guter ökologischer Zustand in den Oberflächengewässern der EU“, Gewässergüteklasse 2 http://www.erftverband.de/projekte/re tention/zoom_3.html Gewässerqualität wird von Einleitungen bestimmt (Vorflut): Bessere Reinigung von Schmutzwasser Reinigung von belastetem Regenwasser (Verkehrsflächen) Retentionsbodenfilter Mulden-Rigolen-Systeme Badeverbot im Halensee seit 2003, warum? (s. Notizen) 53 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Flurabstand Grundwasser Grenzflurabstand für Bäume: 4 m (Berlin) Feuchtgebiete benötigen Flurabstand < 50 cm. geringer Flurabstand (bis etwa 4 m): Problem Grundwasserschutz http://www.stadtentwicklung.berlin.de/ umwelt/umweltatlas/da207_01.htm#to p 54 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Rechtsgrundlagen Abwasser EU-Recht Richtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser - EUKommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) Bundesrecht Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung AbwV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Landesrecht Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz – BbgAbwAG Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung - BbgKAbwV Indirekteinleiterverordnung Verwaltungsvorschriften und Richtlinien Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zur Förderung von Abwasseranlagen Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen, Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 28. März 2003 (Abl. 17/03 S. 467) Sonstige Quellen: http://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a 55 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Vorbereitende Fachplanung Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Landesebene: Maßnahmenprogramm Bewirtschaftungsplan Wasserversorgungsplan (flächendeckend) Abwasserbeseitigungsplan (für Teilgebiete) Gemeindeebene: Abwasserbeseitigungskonzept 56 (Gemeinde, Zweckverband) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) v. 22. Dezember 2000 für alle Gewässer Europas Leitbild und Ziele: natürlicher Zustand, Vielfalt und Fülle des Gewässerlebens, natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche natürliche Wasserqualität, frei von menschlichen Beeinträchtigungen europäische Wasserpolitik: 57 auf Flusseinzugsgebiet bezogene Gewässer-Bewirtschaftung ganzheitliche Betrachtung: Grundwasser, Flüsse, Seen und Küstengewässer, chemische, strukturelle, biologische Güteziele für Gewässer, verbindliche, kurze Fristen für Erreichen dieser Ziele Instrumente, die sorgsamen Umgang mit Wasser fördern, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme. TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Anforderung der Wasserrahmenrichtlini e Umsetzung bis Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht 2003 Bestandsaufnahme der Gewässersituation 2004 Einrichtung von Messnetzen zur Gewässerüberwachung 2006 Aufstellung u. Veröffentlichung Bewirtschaftungspläne einschl. Maßnahmenprogramme 2009 Umsetzung der in den Maßnahmenprogrammen aufgelisteten Maßnahmen 2012 Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015 58 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Wasserscheiden, Fließrichtungen, Topographie: • 6 Stromgebiete in Deutschland • zehn Flussgebietseinheiten • Kooperationszwang über Grenzen hinweg http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/wrrl_bericht _umsetzung_anlage07.pdf 59 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Bsp. Flussgebietseinheit Elbe: fünf Koordinierungsräume: - Tideelbe - Mittelelbe-Elde - Mulde-Elbe-Schwarze Elster - Havel und Saale jeweils ein Bundesland federführend 60 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Maßnahmenprogramm (§ 36 WHG) für Flussgebietseinheit Wasserbedarf und Erfordernisse von Erholung, Landschaftspflege, Naturschutz, Hochwasserschutz und Gewässerreinhaltung koordiniere Brandenburg: Fachminister benennt Flussgebiete oder Wirtschaftsräume . obere Wassserbehörde (LUA) erarbeitet Maßnahmenprogramm unter Beteiligung d betroffenen Behörden und TÖB . Ziele der Raumordnung sind zu beachten (§ 36 WHG) . Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift) WHG § 36a Veränderungssperre als Rechtsverordnung für Planungsgebiete möglich 61 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Bewirtschaftungsplan § 36b WHG/ § 25 BbgWG Inhalt u.a.: Aus- und Einwirkungen auf Gewässer, abhängige Schutzgebiete, Bewirtschaftungs- und Schutzziele, Hauptnutzungsarten für Gewässer Brandenburg: Fachminister benennt unter TÖB-Beteiligung Schutzziele und Hauptnutzungsarten zur Bewirtschaftung des Gewässers . darauf aufbauend erarbeit obere Wassserbehörde (LUA) Bewirtschaftungs-Plan . Anhörung Öffentlichkeitsbeteiligung . Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten WHG § 36b . verbindlich bei allen behördlichen Entscheidungen . Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift) § 25 BBWG 62 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserversorgungsplan (flächendeckend) Wasserverbrauch je EW und Jahr Deutschland 1991: 144 l 1998: 130 l Sicherstellung öffentlicher Wasserversorgung, Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und Wassermangelgebieten Darstellung: Wassergewinnungsgebiete mit Dargebot, Versorgungsräume, Wasserschutzgebiete, erforderliche Maßnahmen Landesumweltamt stellt auf, beteiligt Gemeinden u. TÖB Verbindlicherklärung durch Fachminister möglich Brandenburg: § 63 BBWG 63 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserbeseitigungsplan (für Teilgebiete) Inhalt Gewässerabschnitte, in die eingeleitet werden soll Festlegung von Entsorgungsräumen Fristen für Errichtung und Inbetriebnahme von Abwasseranlagen Hintergrund: Kläranlagen wichtigste Voraussetzung für gutes Oberflächen- und Grundwasser Brandenburg § 69 BBWG : Landesumweltamt entwickelt unter Beteiligung Gemeinden, untere Wasserbehörde, TÖB aus Abwasserbeseitigungskonzepten den Abwasserbeseitigungsplan . Verbindlicherklärung: Fachminister kann durch RVO Abwasserbeseitigungspläne für alle Behörden, Planungsträger und die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten in bestimmten Gebieten für verbindlich erklären. Kann andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger als Gemeinden ausweisen. Vor Erlass RVO Anhörung der zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten, Landkreise, Gemeinden, auf deren Gebiet Standorte für Abwasseranlagen ausgewiesen werden sollen. . Keine Veränderungssperre Lit. Haus u.a.: Städte, Kreise, Gemeinde S. 316 64 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Abwasserbeseitigungskonzept Inhalt: Übersicht über den Stand der Abwasserbeseitigung: Errichtung, Erweiterung, Anpassung notwendiger Abwasseranlagen an die geltenden Regeln der Technik in angemessenen Zeiträumen gem. § 18 b WHG. Bestandsaufnahme im Entsorgungsgebiet Festlegung der Gebiete mit zentraler und nicht-zentraler Entsorgung (Kleinkläranlagen, Gruben) Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung Umfang Anschluss- und Benutzungszwang Realisierungszeiträume und Maßnahmen Brandenburg § 66 BBWG: Vorlage des Konzeptes durch die Gemeinden bzw. Abwasserverband an die Wasserbehörde (Kreis) im 5-Jahresturnus . Fachminister bestimmt durch Verwaltungsvorschrift notwendige Angaben und Darstellungsform 65 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Gewässerschutz 1. vorbereitende Fachplanung • • • • EU-Wasserrahmenrichtlinie Bewirtschaftungsplan Wasserversorgungsplan Abwasserbeseitigungsplan 2. Nutzungsregelung • Wasserschutzgebiet 3. Planfeststellung • Ausbau und Aufstau von Gewässern 66 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ 4. Gewässerausbau Problem: Freilegung Grundwasserleiter, beschleunigter Abfluss Gewässerausbau, Baumaßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers mit dem Ziel, das Bett festzulegen und zu sichern, benachbarte Flächen vor Hochwasser zu schützen, eine günstige Vorflut sicherzustellen und Nutzungen (z. B. Schifffahrt, Energiegewinnung, Wasserentnahme und -rückgabe, Fischerei, Erholung, Sport) zu ermöglichen. Meyers Lexikon online http://lexikon.meyers.de/meyers/Gew%C3%A4sserausbau • Begradigung, Verbreiterung, Vertiefung, Stauung, Uferbefestigung (Schiffbarkeit Wasserstraßen, größere Schiffe) • Deichbau Entwässerung, Begradigung, Kanalisierung • Entstehung von Gewässern: Ausbaggerung • 67 (Flurbereinigung; „Wasser in der Landschaft“) (Kiesgrube; „Nassauskiesung“) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Gewässerausbau - Verfahren 1. Raumordnungsverfahren (RoV) „7. Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer Planfeststellung nach § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen, sowie von Häfen ab einer Größe von 100 ha, Deich- und Dammbauten und Anlagen zur Landgewinnung am Meer“ 2. 68 Planfeststellungsverfahren § 31 WHG (2) Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf Planfeststellung durch zuständige Behörde. Deich- und Dammbauten, die Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen Gewässerausbau gleich. (Ausnahme: Gewässer auf Zeit ohne erhebliche nachteilige Veränderung des Wasserhaushalts); UVP-pflichtiger Gewässerausbau muss den Anforderungen des UVPG entsprechen. TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Gewässerausbau - Verfahren Planfeststellungsverfahren früher: „Als nach einigen Wochen die Deichlinie abgesteckt und der größte Teil der Sturzkarren geliefert war, waren sämtliche Anteilbesitzer des einzudeichenden Kooges, ingleichen die Besitzer der hinter dem alten Deich belegenen Ländereien, durch den Deichgrafen im Kirchspielskrug versammelt worden; es galt, ihnen einen Plan über die Verteilung der Arbeit und Kosten vorzulegen und ihre etwaigen Einwendungen zu vernehmen; denn auch die letzteren hatten, sofern der neue Deich und die neuen Siele die Unterhaltungskosten der älteren Werke verminderten, ihren Teil zu schaffen und zu tragen... Als Hauke jetzt seinen Plan verlesen und die Papiere, die freilich schon drei Tage hier im Kruge zur Einsicht ausgelegen hatten, wieder auf den Tisch breitete, waren zwar ernste Männer zugegen, die mit Ehrerbietung diesen gewissenhaften Fleiß betrachteten und sich nach ruhiger Überlegung den billigen (richtigen) Ansätzen ihres Deichgrafen unterwarfen; andere aber, deren Anteile an dem neuen Lande von ihnen selbst oder ihren Vätern oder sonstigen Vorbesitzern waren veräußert worden, beschwerten sich, daß sie zu den Kosten des neuen Kooges hinzugezogen seien, dessen Land sie nichts mehr angehe, uneingedenk (obwohl), daß durch die neuen Arbeiten auch ihre alten Ländereien nach und nach entbürdet (entlastet) würden; und wieder andere, die mit Anteilen in dem neuen Koog gesegnet waren, schrien, man möge ihnen doch dieselben abnehmen, sie sollten um ein Geringes feil sein; denn wegen der unbilligen Leistungen, die ihnen dafür aufgebürdet würden, könnten sie nicht damit bestehen. Ole Peters aber, der mit grimmigem Gesicht am Türpfosten lehnte, rief dazwischen: „Besinnt euch erst und dann vertrauet unserm Deichgrafen! Der versteht zu rechnen; er hatte schon die meisten Anteile, da wußte er auch mir die meinen abzuhandeln, und als er sie hatte, beschloß er, diesen neuen Koog zu deichen!“ Theodor Storm, Der Schimmelreiter, Reclam, Stuttgart 1956, S. 95. 69 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Gewässerausbau – „Rolle rückwärts“ § 31 WHG Abs. 1: Gewässer im natürlichen oder naturnahen Zustand sollen so erhalten bleiben, nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen in naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen (z.B. vorhandene Wasserkraftnutzung) . Bsp. Brandenburg: EU gab 25 Mio. Euro für Renaturierung von Wasserläufen Ausbaumaßnahmen an Bewirtschaftungszielen (§§ 25a bis 25d) ausrichten 70 nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Zustands vermeiden TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Gewässerausbau – Naturschutzbelange § 35 BbgNatSchG Schutz von Gewässern und Uferzonen (1) Alle öffentlichen Planungsträger haben bei wasserwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen auf die Erhaltung oder Entwicklung eines dem Gewässertyp entsprechenden möglichst naturnahen Zustandes der Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen sowie auf eine naturund landschaftsgerechte Ufer- und Dammgestaltung hinzuwirken, damit deren großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllt werden kann. Gewässer dürfen nur so ausgebaut werden, dass natürliche Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben oder sich neu entwickeln können. (2) Durch die Gewässerunterhaltung dürfen die vorhandenen Pflanzen- und Gehölzbestände an Ufern und Böschungen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden; ausgebaute Gewässer sind so zu unterhalten, dass ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt. § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt. 71 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz Ursachen der Hochwasserhäufung Natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen: Überschwemmungsgebiete, Auen Technischer Hochwasserschutzmaßnahmen: Deichbau, Talsperren, Rückhaltebecken, Polder (s. Gewässerausbau) Berücksichtigung in der Raumplanung Hochwasserschutzpolitik, Landschaftswasserhaushalt 72 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz Häufung von Hochwasser/ Jahrhundertfluten Rhein-Maas 1993, 195 Oder 1997 Donau / Oberrhein 1999 Elbe 2002 Ursachen: Wasserspeicherkapazität der Luft/Verdunstung steigt (höhere Niederschläge, aber durch höhere Verdunstung auch Wasserknappheit in bestimmten Gebieten, Bsp. Schorfheide s. Notizen) Wasserspeicherkapazität Boden sinkt Abflussgeschwindigkeit aus Landschaft und auf Flüssen steigt Retentionsvermögen im Stromgebiet sinkt 73 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz: Wasserspeicherkapazität Luft Erderwärmung: Treibhauseffekt Zunahme zwischen 1860 und 1990 um 1 K Zunahme im 21. Jahrdt. Je Dekade um 0,1-0,4 K Meerestemperaturen steigen: höhere Verdunstung Luftfeuchte http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Feuchte_Luft.png Luftfeuchtegehalt in g/m³ in Abhängigkeit von Temperatur 35,0 30,0 30,3 27,2 Feuchtegehalt in g/m³ 25,0 24,4 21,8 20,0 19,4 17,3 15,4 15,0 10,0 5,04,1 -4 0,0 -2 0 74 2 4 8,3 7,3 6,4 5,6 4,8 6 8 9,4 10,7 12,1 13,7 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz: Wasserspeicherkapazität Luft „Vb-Wetterlagen“ http://www.learnline.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/03/daten/dpa6725Wetter5b.htm 75 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Treibhauseffekt Brandenburg 2050: Zunahme Niederschläge: 6 - 21 % Abnahme Sommerniederschlag (12-18 %) Zunahme Winterniederschlag Längere niederschlagsfreie Perioden Stärkere Regenereignisse 76 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Wasserspeicherkapazität Boden Anteil an Gesamtfläche Landwirtschaftsfläche Waldfläche Siedlungs-/Verk.-fläche Wasserfläche 1. 2. 3. 4. 53 % 30 % 13 % 2% http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdf http://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grun dlagen.pdf 77 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt Leitziele: Grundwasserneubildung verbessern Wasserspeicherung erhöhen Abflussvermögen der Fließgewässer verringern http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf http://www.mluv.brandenburg.de/q/b_wasser.htm#kurzfassung 78 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt Rückhaltung von Wasser in der Landschaft (Retention „Schwammeffekt“) nimmt ab: Bodenwasserspeicherung: 0-300 mm 1. Landwirtschaft Gepflügter Boden: Wasseraufnahme 50 % (ungepflügter Boden: Wasseraufnahme 90 % aufgrund besserer Porenstruktur, „Mulchsaat-Verfahren“) Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (Meliorationen): Dränagen, Kanäle, Verrohrungen, Bachbegradigungen, Bodenverdichtung und Bodenversauerung: Wasser wird nicht mehr in der Landschaft zurückgehalten, Rolle der Wasser- und Bodenverbände: (80 % der Fließgewässerstrecken kleine Meliorationsgräben) Bodenverdichtung, Erosion http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/downloads/regierungserklaerung_hochwasser(1).pdf http://www.mlur.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf 79 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt 2. Forstwirtschaft Kahlhiebe, Bodenverdichtung, Waldsterben Mittelgebirge (Erzgebirge) Monokulturen statt strukturreicher Mischwald (Wasserspeicher: bis zu 2 Mio. l Wasser/ha= 200 l/m²) Von 100 mm Starkregen innerhalb einer Stunde nicht hochwasserwirksam: Bergmischwald: 97-100 mm Fichtenaltbestand 88 bis 100 mm Fichtenjungbestand 72 bis 100 mm Kahlschlag 25-100 mm http://www.lwf.bayern.de/lwfbericht/44/lwfbericht44.pdf, S. 46 http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-wissen/40/lwfbericht_40.pdf 80 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt http://www.uni-trier.de/~sfb522/publikationen/Leipzig/Leipzig_B05_35x50.pdf 81 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt 3. Siedlungs- u. Verkehrsfläche Flächenversiegelung 12,5 % (10.500 Mio. m³/Jahr in Gewässer eingeleitet, davon 5.000 Mio. m³/Jahr Niederschlagswasser vgl. Folie 4) Flächenverbrauch 105 ha/Tag http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdf http://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grundlagen.pdf 82 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt 4. Gewässerausbau (1. u. 2. Ordnung, Rolle der Wasser- und Bodenverbände) Flussbegradigung, -ausbau, Eindeichung, Uferbefestigung: Hochwasser läuft immer schneller auf Hochwasserwelle Basel - Karlsruhe: früher 64 Std., heute 23 Stunden (Altrhein) 5. Verlust von Retentionsräumen seit 50er Jahren: Siedlungswachstum, Suburbanisierung (Eindeichung), Landwirtschaft (Ackerland statt Grünland): Flüsse von natürlichen Überschwemmungsgebieten, den „Überlaufbecken“ abgeschnitten 83 Oberrhein: von 1.400 km² 950 km² verloren Niederrhein, Köln-Emmerich: von 1.800 km² 1.500 km² verloren TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt Brandenburg Hintergrund: Brandenburg und Sachsen-Anhalt deutschlandweit die geringsten Niederschläge, extrem trockene Sommer der Jahre 1992, 1997, 1998, niederschlagsarmes Frühjahr 2000, Hochwasser: Oder 1997, Elbe 2002, grundwasserferne sandige Böden mit geringem Wasserhaltevermögen (17 % der Landesfläche) Handlungsvorschläge „Grundwasserneubildung verbessern“: Umbau der Nadelholzbestände in standortgerechte Laub- bzw. Mischwaldbestände, Gesamtwaldfläche von 160.000 ha (23.000 ha Landeswald) Erhalt der vorrangig zur Grundwasserneubildung beitragenden Offenflächen außerhalb von Niederungen. Pflanzung von Windschutzhecken in strukturarmen Agrarlandschaften vor allem entlang von Schlaggrenzen und Gewässern. landwirtschaftliche Bodenbearbeitung auf Verminderung des Oberflächenlandabflusses ausrichten. http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf 84 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt Brandenburg Handlungsvorschläge „ Erhöhung der Wasserspeicherung“: Rekonstruktion/Umbau von ca 1.000 wichtigen Stauanlagen zur Optimierung der Wasserbewirtschaftung auf Wasserrückhalt Verlagerung der Stauzeiten in den Niederungen zur Wasserrückhaltung von März/April auf spätere Zeitpunkte in Abhängigkeit von Niederschlägen und Grundwasserständen (flexible Stauzeiten). Erhalt der Einstaumöglichkeiten (Einstaubewässerung) in den Niederungen Vernässung von ca. 4.000 ha aufgelassenem Moorgrünland Moorangepasste Nutzung auf Mooren mit weniger als 30 cm Moormächtigkeit Mittelfristige Wasserstandsanhebung mit Vermeidung von Tiefentwässerung (sommerliche Grundwasserflurabstände > 90 cm) bei moorangepasster Landnutzung auf ca. 50.000 ha Moorgrünland. Wiedervernässung von ca. 10.000 ha Moorflächen auf freiwilliger Basis Wasserstandsanhebung in Waldmooren und Bruchwäldern auf 16.000 ha Fläche, beginnend im Landeswald Förderung bodenschonender und humusmehrender Landnutzungsverfahren Hochwasserretention entgegen stehende Nutzungsansprüche aus Überflutungsgebieten herauslösen, http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf 85 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Landschaftswasserhaushalt Brandenburg Handlungsvorschläge zur „Anpassung des Abflussverhaltens“: Reduzierung der Winterabflüsse zur Stützung der Abflüsse im Sommer Gewässerrandsstreifenprogramme u. Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer der Strukturgüteklassen 4 und 5 um eine Güteklasse Rückbau bzw. Unterhaltungsaufgabe von mittelfristig 10 % der Binnenentwässerungsgräben im Einvernehmen mit betroffenen Landnutzern (ca. 2.000 km Lauflänge) Richtlinie „Landschaftswasserhaushalt“: 50 Mio. € Fördergeld Bis März 2003 78 Maßnahmen zu insgesamt 9,2 Mio. € bewilligt. Bis Ende 2003 36 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen mit ca. 2,5 Mio. € Umsetzung über Wasser- und Bodenverbände (u.a. zuständig für Gewässer 2. Ordnung, Bindeglied zwischen Wasserbehörden und Landnutzern) http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=lbm1.c.190894.de&_siteid=33 86 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz - Oderflut 1997 Helmut Kohl am Oderdeich 1997: „Gebt den Flüssen ihren Raum“ Aktivitäten in Brandenburg: LEP HWS (Entwurf) 87 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz Brandenburg Überschwemmungsgebiet (wasserrechtlich festgesetzt) Nicht vereinbar: Bauliche Nutzung, Ackerbau (Weide ja), Aufschüttung, Abgrabung, Abbau Bodenschätze Flussgebiet Oder Elbe Havel Lausitzer Neiße Spree Schwarze Elster Summe: Überschwemmungsgebiete / ha 11.033 3.960 6.815 637 17.595 3.294 43.334 Deiche, Dämme / ha 315* 138 308 61 226 272 1.320 * dav. 161 km Haupt- bzw. Winterdeiche sowie 154 km Polder-, Quer-, Kanal- u. Sommerdeiche 88 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz Brandenburg Elbe: Deichrückverlegung bei Lenzen (Böser Ort, Schutz von Wittenberge, Senkung Hochwasserscheitel um 5 cm) http://www.burg-lenzen.de/deichrueckverlegung/ Oder: Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung Spree: Reaktivierung von Altarmen 89 (Tsp. 18.5.2005) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz und Raumplanung ROG § 2 Abs. 2 Ziffer 8: (Grundsatz der RO, durch Ziele der RO zu konkretisieren) Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist .... zu sorgen, .... durch Sicherung oder Rückgewinnung und Entwicklung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen BauGB: § 5 Abs. 3 und 4 Im Flächennutzungsplan sollen Flächen gekennzeichnet werden, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen ... gegen Naturgewalten erforderlich sind" 90 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz und Raumplanung LEP GR Brandenburg/Berlin Vorranggebiet Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete + weitere Gebiete, die als Flutungspolder und Retentionsflächen gesichert werden sollen. Vorbehaltsgebiet hochwassergefährdete Bereiche bei Deichbruch potenziell überflutungsgefährdete Bereiche: Rückentwicklung konfligierender Nutzungen, Schadensminimierung, besonderes Gewicht bei Abwägung 91 Brandenburg (ca. 2.300 km²): Städte und Gemeinden mit etwa 200.000 Menschen TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Maßnahmen Bernd Siegel: Der informelle Plan - eine Strategie zur Umsetzung von Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz dargestellt am Flusseinzugsgebiet der Wesenitz/Sachsen http://www.umweltdaten.de/rup/hochwasser-workshop/praesentation/3vortrag_siegel.pdf 92 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz - Elbeflut 2002 August 2002: Gesamtschäden: 10 Mrd. EUR ohne Plan: Deichsprengung, Überflutung dünnbesiedelten Weidelandes im Havelland. 5-Punkte-Programm Bundesregierung Hochwasserschutzgesetz (Artikelgesetz) Sachsens Hochwasserkonzept 93 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ 5-Punkte-Programm der Bundesregierung 15.9. 2002: (1) Gemeinsames Hochwasserschutzprogramm von Bund und Ländern Den Flüssen mehr Raum geben Hochwasser dezentral zurückhalten Siedlungsentwicklung steuern - Schadenspotenziale mindern (2) Länderübergreifende Aktionspläne - internationale Fachkonferenz (3) Europäische Zusammenarbeit voranbringen (4) Flussausbau überprüfen - Schifffahrt umweltfreundlich entwickeln (5) Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz 94 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutzgesetz 2005 Artikelgesetz auf der Basis des 5-Punkte-Programms nach der Elbeflut 2002, v.a. Änderung des WHG: 100-Jahr-Hochwasser-Gebiet = Überschwemmungsgebiet 1. Bauverbot Schutz vor weiterer Besiedlung Aufgabe für Raumordnung und Bauleitplanung 2. Ackerbauverbot (Grünlandnutzung) Warum? verminderter „Schwammeffekt“ des umgebrochenen Bodens, Bodenerosion, Schadstoffeintrag (Dünge-, Pflanzenschutzmittel, Mineralöle aus Ölheizungen) Fischsterben bei Überschwemmung (10 Mio. Fische erstickten bei Flutung des Havelpolders 2002, der vorher intensiv gedüngt wurde, Sauerstoffmangel durch Algenwachstum, Märkische Oderzeitung 22.5.2004) Pro Ackerbau (Bauernverband): gute Schwemmböden (Bsp. Oderbruch, „Peuplierung“ durch Friedrich den Großen, traditionelle Landwirtschaftsregion) Letzte Meldung: Ackerbau bleibt erlaubt, Umweltausschuss des Bundestages beschließt geänderten Entwurf zum Hochwasserschutzgesetz (MOZ vom 2.7.2004) 95 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutzgesetz 2005 Hochwasserschutz-Grundsätze (WHG § 31a) Hochwasser zurückhalten (Retentionsflächen, Auen, Begradigungen vermeiden) schadlosen Wasserabfluss gewährleisten Hochwasserschäden vorbeugen Hochwasserschutzbelange: (WHG 31 a und b) Bodenerosion und Nährstoffeintrag (Fischsterben), daher Ackerbauverbot, stattdessen geschlossene Grünlandbedeckung Schadstoff-/Nährstoffeintrag, daher Ölheizungsverbot und Ackerbauverbot (Fischsterben aufgrund akutem Sauerstoffmangels wg. StickstoffdüngerEutrophierung) Hochwasserrückhaltung ausgleichen nicht beinträchtigen, Verlust von Rückhalteraum Wasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern daher Genehmigungspflicht von Erhöhungen/Vertiefungen und baulichen Anlagen (wg. Querschnittsflächenreduzierung: bei gleichem Bemessungsabfluss ergibt sich ein höherer Wasserstand) 96 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutzgesetz 2005 Fachplanungspflicht der Länder: Hochwasserschutzpläne aufstellen bis 10. Mai 2009 (WHG § 31 d Abs. 3) Überschwemmungsgebiete (ÜG) festsetzen: mindestens die Gebiete, in denen alle 100 Jahre eine Überschwemmung zu erwarten ist (Bemessungshochwasser) bis 10. Mai 2010 in Gebieten mit hohem Schadenspotential (v.a. Siedlungsgebiete) bis 10. Mai 2012 in allen übrigen (WHG § 31 b Abs. 3) überschwemmungsgefährdete Gebiete darstellen Raumplanungspflicht der Länder, Regionen und Gemeinden (BauGB, ROG): Nachrichtliche Übernahme und Kennzeichnung von ÜG, und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in RO-Pläne, FNP und B-Plänen Bauplanungsverbot für Gemeinden in ÜG: Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete – ausgenommen für Häfen und Werften - in Überschwemmungsgebieten durch Bauleitpläne, Ausnahme bei Erfüllung von 9 Kriterien möglich: kein anderes Bauland, an bestehendes Baugebiet angrenzend, keine Gesundheits- oder Sachschäden zu erwarten, HW-Abfluss u. Pegel nicht beeinflusst, Rückhaltung nicht beeinträchtigt bzw. ausgeglichen, bestehender HWS nicht beeinträchtigt, HWVorsorge beachtet, keine Nachteile für Ober- und Unterlieger Bauvorhaben HWS-tauglich ausführen (WHG § 31 b Abs. 4) Bauverbot für Investoren in ÜG: 97 Ausnahmen bei Erfüllung der HWS-Belange (WHG § 31 b Abs. 4) TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Sachsens Hochwasserkonzept Mobile Schutzwände für Brühlsche Terrassen (Schutz der Dresdner Altstadt) Zurückverlegung von 28 km Deich, 2.400 ha zusätzliche Überschwemmungsfläche Vier Polder mit 16 km² sollen im Hochwasserfall 30 Mio. m³ Wasser aufnehmen 98 Quelle: BBR TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Vorsorge am Oberrhein Wiederherstellung des Hochwasserschutzes am Oberrhein: Integriertes Rheinprogramm Schaffung von 13 Hochwasserrückhalteräumen Renaturierung und Erhaltung der Oberrheinauen Durchführung von ROV Planfeststellungsverfahren http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1188099/index.html http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1191988/index.html 99 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Vorsorge am Oberrhein Maßnahmen am Oberrhein: Polder Dammrückverlegungen Wehre Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1193517/index.html 100 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Vorsorge am Oberrhein Maßnahmen am Oberrhein: Sonderbetrieb der Rheinkraftwerke Drosselung der Turbinen Wehre Wasserstandssteuerung, Abfluss in Überschwemmungsgebiete http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1193517/index.html 101 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Hochwasserschutz - weitergehende Maßnahmen Klimaschutzpolitik Entsiegelung, Stop des Flächenverbrauchs Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bis 2020 auf 30 ha/Tag . Auf großflächig bebauten Flächen müssen verbesserte Regenversickerungsmöglichkeiten geschaffen Naturnaher Flussrückbau Pläne für weiteren Flussausbau, Flussbegradigungen und -vertiefungen, z.B. an Elbe, Saale, Havel und Oder überarbeiten. Natürliche Retentionsgebiete schützen und wiederherstellen, Polder und Rückhaltebecken ausbauen. Deichrückverlegungen Bsp. Brandenburg: Elbe: Deichrückverlegung bei Lenzen, Oder: Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung (Tsp. 18.5.2005) Spree: Reaktivierung von Altarmen Ökologisierung von Land- und Forstwirtschaft Wiederherstellung der Wasserrückhaltefähigkeit von Landschaft und Böden. Weniger Bodenverdichtung. 102 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“ Weiterführende Literatur Fachkommission "Städtebau„ der ARGEBau 2003: Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz (raum- und fachplanerische Instrumente) http://www.mir.brandenburg.de/cms/media.php/2239/hochwasser_handlungsanleitung.pdf 103 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“