Vortragsfolien - Berlin/Brandenburger Arbeitskreis für Insolvenzrecht

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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
Die Insolvenzgründe
„Überschuldung“ und „Zahlungsunfähigkeit“
Berlin/Brandenburger
Arbeitskreis für Insolvenzrecht e.V.
Michael Thierhoff
Wirtschaftsprüfer
Berlin, 02. März 2001
1
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
INHALTSÜBERSICHT
1.
2.
3.
4.
5.
Einleitung
Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
3-Wochen-Frist
Zusammenfassung
2
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
1. EINLEITUNG
Das Vorliegen von Insolvenzeröffnungsgründen und der Zeitpunkt ihres Eintrittes hat für die Verantwortlichen eines Unternehmens, das Unternehmen selbst und dessen Geschäftspartner
weitreichende Folgen, klare Regeln zu deren Feststellung
dienen daher der Rechtssicherheit.
Fehlende gesetzliche Vorgaben zur Feststellung der
Insolvenzeröffnungsgründe und die ex ante-Betrachtung im
Vorfeld einer Insolvenz im Vergleich zur ex post-Betrachtung
eines vom Insolvenzgericht beauftragten Gutachters führen zu
Unsicherheiten in der Bewertung.
3
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
a)
b)
c)
Definition
rechnerische Übersicht
Feststellung
(1)
Indizien
(2)
Liquidationsbilanz
(3)
Finanzplan
(4)
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und
Plan-Bilanz
4
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
a) Definition, § 17 Abs. 2 S. 1 InsO
“Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er
nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.”
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
b) rechnerische Übersicht
Liquiditätsplanung
Monate
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Einzahlungen
200,0
180,0
190,0
170,0
180,0
190,0
Auszahlungen
180,0
200,0
180,0
220,0
250,0
210,0
20,0
0,0
10,0
-40,0
-110,0
-130,0
freie Linie
(0,00=KK-Linie)
drohende
Zahlungsunfähigkeit
6
Zahlungsunfähigkeit
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Zahlungsstockung
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungseinstellung
7
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
c) Feststellung
(1) Indizien
(2) Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
(3) Finanzplan
(4) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
und Plan-Bilanz
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
(1) Indizien
eidesstattl. Versicherung, häufige Pfändungen
(Fruchtlosbescheinigungen), wiederholte
Wechselproteste, rückständige existentielle
Betriebskosten über mehr als einen Monat
(Energie, Miete, Sozialversicherungsbeiträge,
Lohn und Gehalt), wesentliche Steuerrückstände,
Überziehen von Kreditlinien, Kündigung von
Krediten
nicht: bloße Zahlungsstockungen
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
pessimistisch
realistisch
optimistisch
ob
wann
wieviel
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
business as usual
business unusual
( - going concern -)
- kreditwürdig
- volle Manövrierfähigkeit
( - growing concern - )
- Vorkasse
- keine Avale
- mangelnde Akzeptanz bei
Kunden, Lieferanten und
Arbeitnehmern
einzelne jur. Person
Unternehmensgruppe
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
Einzahlungen erhöhen
- dauerhaft
- zusätzliches Geschäft
- höhere Preise
- temporär
- Verwertungen
- Einzahlungen vorziehen
Auszahlungen senken
- dauerhaft
-
Erlasse, Kosten abbauen (Mitarbeiter, Dauerschuldverhältnisse)
- Bezugspreise reduzieren
- temporär
- Stundungen
- Moratorien
Kapital zuführen
- Eigenkapital
- Fremdkapital
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
(3) Finanzplan
-
-
Finanzplan berücksichtigt die künftige Entwicklung des
Unternehmens durch Erfassung aller Ein- und Auszahlungen im Planungszeitraum
mögliche Basis sind die Werte der aktuellen Bilanz/
Summen-Saldenliste und der letzten GuV auf Monatsbasis
Werte sind auf Grund eines nachvollziehbaren Unternehmenskonzeptes zumindest für die nächsten 6 Monate
monatsweise fortzuschreiben
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
Bilanz
Ist
(TDM) Jahr 1999
A.
B.
C.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Grundstücke
Technische Anlagen und BGA
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Erzeugnisse und Waren
Ford. aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Bankguthaben
Rechnungsabgrenzungsposten
Ist
(TDM) Jahr 1999
Hochrechnung
Jahr 2000
A.
5.673
20.121
24.757
10
50.561
0
19.250
21.507
10
40.767
7.809
15.001
42.627
0
4.514
0
69.951
11.071
17.351
38.057
166
6.241
0
72.886
87
87
B.
C.
D.
Summe Aktiva
120.599
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzergebnis
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
Langfristige Bankdarlehen
Verbindlichkeiten LuL
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva
113.740
14
Hochrechnung
Jahr 2000
14.405
25.124
-31.230
8.299
14.405
25.124
-55.298
-15.769
0
9.641
9.641
0
21.456
21.456
48.331
21.212
28.544
4.567
102.654
43.117
20.955
41.963
2.013
108.048
5
5
120.599
113.740
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
Gewinn- und Verlustrechnung
(TDM)
Ist
Hochrechnung
Jahr 1999
Jahr 2000
Nettoerlöse
Wareneinsatz
309.172
201.717
302.216
202.647
Rohertrag
107.455
99.569
Personalaufwand
Logistikkosten
So. betr. Aufwendungen
So. betr. Erträge
-38.085
-22.702
-37.041
4.223
-37.724
-21.708
-35.546
1.401
EBDIT
13.850
5.992
Abschreibungen Grdstck.
Abschreibungen BGA
Abschreibungen FinAV
-1.227
-9.160
0
-796
-6.835
0
3.463
-1.639
-889
-371
2.574
-2.010
Zinsaufwand
-4.881
-5.461
EBT
-2.307
-7.471
A. o. Aufwand
A. o. Ertrag
Ertragssteuern
-4.036
0
-201
-17.127
530
0
Jahresüberschuss/
(Jahresfehlbetrag)
-6.544
-24.068
EBIT vor Abschr. imm. VG
Abschreibungen imm. VG
EBIT
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Kunden- und Produktionsstruktur
Muttergesellschaft Gesamtumsatz
TDM 288.010
Werk A
Werk B
Werk C
„Kleinserien“
Produkt x
Produkt y
Umsatz: TDM 16.634
Umsatz: TDM 49.520
Kunde 4
18%
Sonstige
17%
Kunde 4
4%
Kunde
37%
Kunde 1
28%
Sonstige
27%
Kunde 2
16%
Kunde 1
30%
Produkt z
Umsatz: TDM
37.477
Sonstige
Kunde 4 10%
4%
Kunde 3
8%
Sonstige
25%
Kunde 4
2%
Handelsware
Umsatz: TDM
31.211
Kunde 1
73%
16
Kunde 1
34%
Kunde 2
44%
Kunde 2
42%
Kunde 3
11%
Werk D
Umsatz:TDM 153.168
Sonstige
42%
Kunde 1
28%
Kunde 2
14%
Kunde 4
9%
kunde 3
7%
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Szenario I: Entwicklung ohne Unterstützung Dritter
 Die Schließung des Standortes ... zum ... und Reduzierung der Verwaltungsmitarbeiter
um ... Arbeitnehmer sowie Umsetzung des ursprünglichen Sozialplans vom ... (Kosten:
DM 6,8 Mio.)
 Verkauf ... Maschinen und Gebäude für DM 4,9 Mio. Ende 2002
 Veräußerung des Standortes ... inkl. der ...sparte für DM 10 Mio. zum 31. Dezember
2001 sowie Überführung der ...produktion nach ...
 Optimierung innerbetrieblicher Abläufe durch notwendige Investitionen in den Standort
..., davon in die Fertigungslinie 2 in Höhe von ca. DM 6 Mio. und in ein
Logistikzentrum in Höhe von ca. DM 11,8 Mio.
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HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Szenario II: Entwicklung mit Sanierungsbeiträgen von dritter Seite
 Verzichte / Übernahme Verbindlichkeiten:
 Poolbanken
 ...
 PSV
DM
DM
DM
16,0 Mio.
2,0 Mio.
4,0 Mio.
(wegen bislang nicht zurückgestellter Pensionsverbindlichkeiten von DM 5,6 Mio. führt
die Übernahme durch den PSV nur zu einer ermäßigten Rückstellung von DM 1,6
Mio.)
 Gesellschafterbeitrag DM 5 Mio.
 Preiserhöhung ... ab ... in Höhe von DM 7 Mio. p.a. und Verkürzung des Zahlungsziels
von 42 auf 25 Tage
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2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Finanzplan
(TDM)
Forecast
Jahr 2000
Plan
Jahr 2001
1.Quartal
Jahr 2001
2.Quartal
Jahr 2001
3.Quartal
Jahr 2001
4.Quartal
Jahr 2001
Plan
Jahr 2002
Plan
Jahr 2003
I. CASH FLOW
Bilanzergebnis n. Steuern
+/-Afa/Zuschreibung
+/-Steuer-RSt
+/-So RSt
+/-Rücklagen
Saldo Cash Flow
-24.068
13.871
0
11.815
0
1.618
-9.786
6.841
0
-7.060
0
-10.005
-1.353
1.825
0
-3.760
0
-3.288
-4.521
1.704
0
-2.000
0
-4.817
-1.556
1.656
0
-1.300
0
-1.200
-2.356
1.656
0
0
0
-700
-5.857
5.212
0
-554
0
-1.199
-4.307
5.616
0
-478
0
831
II. WORKING CAPITAL
+/-Forderungen LuL
+/-Verbindlichkeiten LuL
+/-Warenlager
+/-H/F-Lager
+/-So Ford Erträge
+/-So Verb Aufwendungen
+/-So Umlaufvermögen
+/-ARAP
+/-PRAP
Saldo Working Capital
4.570
13.419
-3.262
-2.350
-166
-2.554
-1.727
0
0
7.929
442
-9.847
1.662
118
166
1.076
0
0
0
-6.384
-6.080
-5.510
339
-475
166
297
0
0
0
-11.264
7.164
-4.374
1.169
854
0
196
0
0
0
5.009
-1.408
366
-215
-1.079
0
21
0
0
0
-2.314
766
-329
369
818
0
561
0
0
0
2.185
4.483
-3.414
-800
-283
0
-68
0
0
0
-82
0
-189
774
1.511
0
-164
0
0
0
1.932
III LANGFRISTBEREICH
+/-Investitionen (Saldo)
+/-Darlehen
Saldo Langfristbereich
-4.077
-257
-4.334
1.179
-2.275
-1.096
-5.450
-344
-5.794
-2.650
-344
-2.994
-452
-1.044
-1.496
9.731
-543
9.188
-2.190
-2.275
-4.465
-6.700
-2.275
-8.975
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.214
-17.485
-20.346
-2.802
-5.011
10.673
-5.746
-6.211
-43.117
-60.603
-63.463
-66.265
-71.276
-60.603
-66.349
-72.561
IV. EIGENTÜMERSPHÄRE
+/-Eigenkapital
Saldo Eigentümersphäre
=Bedarf/Überschuß
Bankkontokorrent
19
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2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Gewinn- und Verlustrechnung
Ist
Hochrechnung
(TDM) Jahr 1999
Jahr 2000
Plan
Plan
Plan
Jahr 2001
Jahr 2002
Jahr 2003
Nettoerlöse
Wareneinsatz
309.172
201.717
100%
65%
302.216
202.647
Rohertrag
107.455
35%
99.569
Personalaufwand
Logistikkosten
So. betr. Aufwendungen
So. betr. Erträge
-38.085
-22.702
-37.041
4.223
-12%
1%
-37.724
-21.708
-35.546
1.401
0%
-37.021
-19.730
-34.982
0
0%
-24.215
-17.061
-29.276
0
0%
-24.215
-17.056
-27.087
0
EBDIT
13.850
4%
5.992
2%
2.955
1%
5.815
2%
8.009
3%
Abschreibungen Grdstck.
Abschreibungen BGA
Abschreibungen FinAV
-1.227
-9.160
0
0%
-3%
- 2%
0%
-452
-5.164
0
- 2%
0%
-452
-4.760
0
- 2%
0%
-685
-6.156
0
- 2%
0%
-796
-6.835
0
3.463
1%
-1.639
- 1%
-3.886
- 1%
603
0%
2.393
1%
-889
0%
-371
0%
0
0%
0
0%
0
0%
2.574
1%
-2.010
- 1%
-3.886
- 1%
603
0%
2.393
1%
Zinsaufwand
-4.881
-2%
-5.461
- 2%
-5.900
- 2%
-6.460
- 3%
-6.700
- 3%
EBT
-2.307
-1%
-7.471
- 2%
-9.786
- 3%
-5.857
- 2%
-4.307
- 2%
A. o. Aufwand
-4.036
-1%
-17.127
- 6%
0
0%
0
0%
0
0%
0
0%
530
0%
0
0%
0
0%
0
0%
-201
0%
0
0%
0
0%
0
0%
0
0%
-6.544
-2%
-24.068
- 8%
-9.786
- 3%
-5.857
- 2%
-4.307
- 2%
EBIT vor Abschr. imm. VG
Abschreibungen imm. VG
EBIT
A. o. Ertrag
Ertragssteuern
Jahresüberschuss/
(Jahresfehlbetrag)
-7%
-12%
20
67%
303.339
208.651
33%
94.688
100%
- 12%
- 7%
- 12%
0%
69%
256.511
180.144
31%
76.367
100%
- 12%
- 7%
- 12%
0%
70%
256.511
180.144
30%
76.367
100%
- 9%
- 7%
- 11%
0%
100%
70%
30%
- 9%
- 7%
- 11%
0%
0%
0%
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Aktiva
(TDM)
A.
B.
C.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Grundstücke
Technische Anlagen und BGA
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Erzeugnisse und Waren
Ford. aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Bankguthaben
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
Ist
Jahr 1999
Hochrechnung
Jahr 2000
Plan
Jahr 2001
Plan
Jahr 2002
Plan
Jahr 2003
5.673
20.121
24.757
10
50.561
0
19.250
22.508
10
41.768
0
20.565
23.358
10
43.933
0
16.588
22.763
10
39.361
0
15.976
22.999
10
38.985
7.809
15.001
42.627
0
4.514
0
69.951
10.950
17.377
39.922
166
5.736
0
74.150
9.288
17.259
33.396
0
5.736
0
65.679
10.088
17.542
33.102
0
5.736
0
66.468
9.314
16.031
33.105
0
5.736
0
64.185
87
87
87
87
87
120.599
116.005
109.699
105.916
103.257
21
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
2. ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
Passiva
(TDM)
A.
B.
C.
E.
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Rücklagen
Bilanzergebnis
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
Langfristige Bankdarlehen
Verbindlichkeiten LuL
Sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva
Ist
Jahr 1999
Hochrechnung
Jahr 2000
Plan
Jahr 2001
Plan
Jahr 2002
Plan
Jahr 2003
14.405
25.124
-31.230
8.299
14.405
25.124
-36.485
3.044
14.405
30.124
-38.698
5.831
14.405
30.124
-36.741
7.788
14.405
30.124
-32.876
11.653
0
9.641
9.641
0
17.176
17.176
0
10.566
10.566
0
10.112
10.112
0
9.584
9.584
48.331
21.212
28.544
4.567
102.654
32.080
20.955
40.136
2.608
95.779
39.775
18.680
32.074
2.767
93.296
39.144
16.405
29.339
3.123
88.010
35.560
14.130
29.195
3.131
82.015
5
5
5
5
5
120.599
116.005
109.699
105.916
103.257
22
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
3. ÜBERSCHULDUNG
a) Definition
b) rechnerische Übersicht
c) Feststellung
(1) Indizien
(2) Fortführungsprognose
(3) Bewertung zu Fortführungswerten
(4) Bewertung zu Liquidationswerten
23
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
3. ÜBERSCHULDUNG
a) Definition, § 19 Abs. 2 InsO
“Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des
Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten
nicht mehr deckt.
Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners
ist jedoch die Fortführung des Unter-nehmens
zugrunde zu legen, wenn diese nach den
Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.”
24
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3. ÜBERSCHULDUNG
b)
rechnerische Übersicht
Überschuldungsstatus
Aktiva
L-Wert
F-Wert
Passiva
L-Wert
F-Wert
Anlagevermögen
150,0
180,0
Verb. aus L.u.L.
200,0
200,0
Umlaufvermögen
50,0
200,0
Bankverbindl.
150,0
150,0
80,0
20,0
430,0
370,0
sonstiges
Vermögen
10,0
20,0
sonstige
Verbindlichkeiten
Summe
210,0
400,0
Summe
25
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3. ÜBERSCHULDUNG
c) Feststellung
(1) Indizien
(2) Fortführungsprognose
(3) Bewertung zu Fortführungswerten
(4) Bewertung zu Liquidationswerten
26
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3. ÜBERSCHULDUNG
(1) Indizien
•
außerordentliche Verluste
•
Zahlungsunfähigkeit droht oder liegt bereits vor
•
buchmäßige Überschuldung liegt vor
•
längerer Zeitraum mit Verlusten oder marginalen Gewinnen
27
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3. ÜBERSCHULDUNG
(2) Fortführungsprognose
Ausgangspunkt der Überschuldungsprüfung ist die Prüfung
und Feststellung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens. Diese ergibt sich aus den Feststellungen zur
Zahlungsunfähigkeit (Finanzplan) für das laufende und
nächste Geschäftsjahr.
Fällt die Prognose positiv aus, ist eine Fortführung “überwiegend wahrscheinlich” (> 50 %) und für den dargestellten
Zeitraum ausreichend Liquidität vorhanden, so ist eine
Bewertung zu Fortführungswerten vorzunehmen.
Fällt die Prognose negativ aus, ist der Überschuldungsstatus
nach Liquidationsgesichtspunkten aufzustellen.
28
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3. ÜBERSCHULDUNG
AKTIVA
PASSIVA
Buchwerte
Fibu
Fortführungswerte
Liquidationswerte
Buchwerte
Fibu
Anlagevermögen
34.227
39.196
19.654
Rückstellungen
Umlaufvermögen
99.622
105.665
68.777
Verbindlichkeiten
46
46
0
133.895
144.907
88.431
(9.016)
(9.855)
52.308
124.879
135.052
140.739
RAP
Überschuldung/
(Eigenkapital)
29
Fortführungswerte
Liquidationswerte
12.604
22.304
26.739
112.275
112.748
114.000
124.879
135.052
140.739
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Immaterielle Vermögensgegenstände
Fortführungs- Liquidationswerte
werte
61
10.061
10.000
Sachanlagen (vgl. nachfolgende Erläuterungen)
21.794
19.118
8.000
Finanzanlagen (vgl. nachfolgende Erläuterungen)
12.372
10.017
1.654
34.227
39.196
19.654
Immaterielle Vermögenswerte beinhalten z.B. eigene Patente und Lizenzen
30
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Fortführungswerte
Liquidationswerte
2.298
858
0
16.363
15.478
7.000
Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.012
1.712
1.000
Anlagen im Bau
1.121
1.070
0
21.794
19.118
8.000
Grundstücke und Bauten
Maschinen und techn. Anlagen
Fortführungswerte:
• Mietereinbauten und die AiB in ... von TDM 1.490 auf Null herabgesetzt wegen geplanter Schließung
• Maschinen und Anlagen in … gemäß Wertgutachten ... vom ... Wert TDM 2.500 , Abwertung um TDM 1.000 wegen
voraussichtlicher Abbruch- und Aufräumkosten sowie Reparaturkosten (gemäß Gutachten) auf TDM 1.500
• BGA ... von TDM 600 um 50% auf TDM 300 wegen geplanter Schließung herabgesetzt
Liquidationswerte:
• Mietereinbauten und AiB aller Standorte mit Null bewertet
• Maschinen, technischen Anlagen und BGA von ... (TDM 10.814) und ... (TDM 3.978) um ca. 50% herabgesetzt;
Maschinen und technische Anlagen ... unter Zerschlagungsgesichtspunkten auf Null herabgesetzt
31
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Fortführungswerte
Liquidationswerte
Besitzgesellschaft
100
7.273
0
Lizenzgesellschaft
6.583
0
0
Vertriebsgesellschaft - Frankreich
89
0
0
Vertriebsgesellschaft - England
98
500
500
Vertriebsgesellschaft - Österreich
11
244
154
5.491
2.000
1.000
Vertriebsgesellschaft - Niederlande
12.372
10.017
1.654
Fortführungswerte:
• Anteil Lizenzges. und Vertriebsges.-Frankreich wegen Überschuldung auf Null herabgesetzt
• Anteil Besitzges. und Vertriebsges.-Österreich (93%) entsprechend ihres Vermögenswertes nach Abzug aller
Verbindlichkeiten bewertet
• Anteil Vertriebsges.-England trotz Vermögensüberschuß von TDM 2.156 um ca. 77% abgewertet, da unselbständ.
Vertriebsges.
• Anteil Vertriebsges.-Niederlande trotz Vermögensüberschuß von TDM 10.566 um ca. 80% herabgesetzt wegen
Abhängigkeit von der Konzern-Gruppe (Verwaltung, Absatz)
Liquidationswert:
• Anteile an Vertriebsges.-England und Vertriebsges.-Österreich beibehalten wegen Vermögensüberschuß
• Anteile an Vertriebsges.-Niederlande um 50% abgewertet TDM 1.000, da wirtschaftlicher Wert trotz Überschuldung
(TDM 1.813) vorhanden
32
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Fortführungswerte
Liquidationswerte
22.263
23.630
16.798
0
20.000
0
Forderungen aus L.u.L.
31.842
31.842
25.000
Forderungen gegen verb. Unternehmen
36.958
22.876
20.000
Sonstige Vermögensgegenstände
4.813
3.571
3.233
Liquide Mittel
3.746
3.746
3.746
Vorräte
Aufträge / Kundenbeziehungen
99.622
105.665
68.777
Fortführungswert:
• Fertigwaren Buchwert TDM 10.519 um Gewinnspanne (Multiplikator 1,13) erhöht auf TDM 11.886
• Forderungen gegen Lizenzges. von TDM 19.273 auf TDM 6.500 und Vertriebsges.-Frankreich von TDM 4.280 auf
TDM 3.000 (Wert der Sicherheiten für Banken) herabgesetzt
• Forderung gegenüber ... von TDM 933 wegen Rechtsstreit mit Null bewertet
• Auftragsbestand und langjährige Kundenbeziehungen/-verträge
Liquidationswert:
• RHB von TDM 7.596 um 50% auf TDM 3.798, Halbfertigwaren von TDM 4.148 auf TDM 3.000, Fertigwaren von
TDM 11.886 auf TDM 10.000 herabgesetzt wegen erschwertem Absatz
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Abwertung um ca. 20% wegen erschwerter Realisierbarkeit
• Forderung gegen Besitzgesellschaft von TDM 13.259 auf TDM 12.000 und gegen Lizenzges. auf TDM 5.000 (Höhe
der Grundstückswerte) herabgesetzt
33
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Fortführungswerte
Liquidationswerte
Pensionsrückstellungen
2.865
8.165
8.000
Kundenboni
3.096
3.096
3.096
Altersteilzeit
832
832
832
Abfindungen
881
881
881
Sozialplan Werk …
0
4.400
0
Sozialplan für übrige AN
0
0
5.000
4.930
4.930
4.930
0
0
4.000
12.604
22.304
26.739
Sonstige Rückstellungen
Verfahrenskosten
Fortführungswerte:
• Pensionsrückstellungen um TDM 5.300 wegen nicht passivierter Pensionsverpflichtungen erhöht
• Sozialplan für Schließung ... berücksichtigt
Liquidationswerte:
• Pensionsrückstellungen um TDM 165 verringert wegen verfallbarer Pensionsverpflichtungen
• Sozialplan für alle Arbeitnehmer berücksichtigt mit TDM 5.000 bei Annahme der Kündigung des Sozialplans
... durch den Insolvenzverwalter (§ 124 InsO)
34
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
Fortführungs- Liquidationswerte
werte
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
35.303
35.303
35.303
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
13.956
14.429
15.681
62.394
62.394
62.394
622
622
622
112.275
112.748
114.000
(vgl. Erläuterungen)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Sonstige Verbindlichkeiten
35
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3. ÜBERSCHULDUNG
Buchwerte
Fibu
0
Fortführungswerte
0
Liquidationswerte
1.252
1.347
1.347
1.347
96
96
96
Lizenzgesellschaft 1
5.239
5.712
5.712
Lizenzgesellschaft 2
1.921
1.921
1.921
Vertriebsgesellschaft - Niederlande
5.353
5.353
5.353
13.956
14.429
15.681
Besitzgesellschaft
Vertriebsgesellschaft - England
Vertriebsgesellschaft - Österreich
Fortführungswerte:
• Verbindlichkeiten gegenüber Lizenzgesellschaft 1 um TDM 473 auf TDM 5.712 wegen am Jahresende 2000
abgerechneter Lizenzabgaben erhöht
Liquidationswerte:
• Verbindlichkeiten gegenüber Besitzgesellschaft in Höhe
Ergebnisabführungsvertrag zur Beseitigung der Überschuldung
36
von
TDM
1.252
begründet
wegen
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3. ÜBERSCHULDUNG
(3) Bewertung zu Fortführungswerten (1)
Auf der Aktivseite werden die Vermögenswerte i.d.R. zu Wiederbeschaffungswerten bewertet, stille Reserven aufgelöst, nicht betriebsnotwendige Vermögensteile können mit Liquidationswerten angesetzt
werden.
Ausstehende Einlagen und beschlossene Nachschüsse sind anzusetzen,
soweit sie einbringlich sind.
Immaterielle Vermögensgegenstände, die selbständig verkehrsfähig
sind (Patente, Know-how, Konzessionen), können angesetzt werden, die
übrigen sind schwer zu ermitteln
Für Sachanlagen sind ggf. Wertgutachten einzuholen
37
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3. ÜBERSCHULDUNG
(3) Bewertung zu Fortführungswerten (2)
Zur Bewertung der Finanzanlagen insb. Beteiligungen an verb.
Unternehmen sind für diese Unternehmen gesonderte Überschuldungsprüfungen/Ertragswertermittlungen anzustellen.
Forderungen aus LuL sind hinsichtlich ihrer Altersstruktur, Verität und
Bonität zu prüfen, ggf. Abschläge vorzunehmen, bei schwebenden
Geschäften (insb. langfristiger Auftragsfertigung) eine Gewinn- und
Verlustrealisierung nach jeweiligem Auftragsfortschritt vorzunehmen
Bei Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Resultate
der dort vorgenommenen Überschuldungsprüfungen zu berücksichtigen
38
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
3. ÜBERSCHULDUNG
(3) Bewertung zu Fortführungswerten (3)
Auf der Passivseite wird kein Eigenkapital angesetzt, anzusetzen sind
alle Verbindlichkeiten, die im Falle einer Verfahrenseröffnung
Insolvenzforderungen (auch nachrangige) begründen.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind entsprechend der Bestimmungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zu passivieren, unverfallbare Versorgungsanwartschaften und
Arbeitnehmeransprüche aus laufenden Pensionsverpflichtungen zu bestimmen. Rückstellungen für abgeschlossene oder geplante Interessenausgleiche, Sozialplan, Nachteilsausgleichs- oder Abfindungsvereinbarungen sind zu bilden. Rückstellungen für Schließungs- und Abbaukosten, Garantien, Gewährleistungen, Rechtsstreiten, Steuern sind
einzustellen.
39
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3. ÜBERSCHULDUNG
(3) Bewertung zu Fortführungswerten (4)
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zu passivieren, selbst
wenn eigenkapitalersetzende Gesellschafterleistungen, § 32 a GmbHG
vorliegen sollten. Rangrücktrittserklärungen mit Forderungsverzicht zur
Beseitigung einer Überschuldung sollten erörtert werden.
Bei verbundenen Unternehmen sind harte Patronatserklärungen u.a.
Erklärungen zu berücksichtigen, deren Überschuldungsstatus zu
erstellen.
40
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
3. ÜBERSCHULDUNG
(4) Bewertung zu Liquidationswerten (1)
Die Bewertung zu Liquidationswerten wirkt sich insb. auf der Aktivseite aus.
Vor einer Bewertung steht die Prüfung, ob eine Gesamtveräußerung im Rahmen
eines asset deal, eine übertragende Sanierung an ein fremdes Unternehmen oder
eine Auffanggesellschaft in Betracht kommt, Veräußerungen von Betriebsteilen
oder eine vollständige Zerschlagung.
Je nach der vorgenannten Prüfung können Werte für immaterielle Vermögenswerte anzusetzen sein oder nicht. Bei selbständig verwertbaren Rechten wie
Patenten, Lizenzen, Markenrechten, Konzessionen ist zu prüfen, ob deren
Verwertbarkeit an die Gesellschaft oder bestimmte Personen gebunden ist.
Sachanlagen sind meist auf das jeweilige Unternehmen speziell ausgerichtet
und verlieren bei einer Zerschlagung erheblich an Wert
Finanzanlagen, inbs. Anteile an verbundenen Unternehmen sind bei einer
Liquidation häufig wertlos, Ansprüche aus Konzernverflechtungen (bspw. harten
Patronatserklärungen) sind falls werthaltig einzustellen.
41
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3. ÜBERSCHULDUNG
(4) Bewertung zu Liquidationswerten (2)
Bei den Vorräten sind an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Halbfertigwaren
erhebliche Abschläge vorzunehmen, während bei Fertigwaren ein Abverkauf zu
Sonderkonditionen geprüft werden sollte.
Bei Forderungen aus LuL sowie gegen verbundene Unternehmen kann auf die
Bewertung zu Fortführungswerten verwiesen werden, allerdings sinkt i.d.R. mit
Kenntnis der Krise bei Schuldnern die Zahlungsbereitschaft, Aufrechnungen
werden vorgenommen, Mängeleinreden geltend gemacht etc., so daß Abschläge
vorzunehmen sind.
42
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3. ÜBERSCHULDUNG
(4) Bewertung zu Liquidationswerten (3)
Für die Bewertung der Passivseite ist hinsichtlich der Rückstellungen und
Verbindlichkeiten auf die Bewertung zu Fortführungswerten zu verweisen.
Für die Berücksichtigung von Rückstellungen für Dauerschuldverhältnisse
(Dienst-, Miet-, Leasing-, Serviceverträge etc.) und Schadenersatzforderungen
aus ggf. vorzeitig beendigten Verträgen ist die Art und Dauer der geschätzten
Abwicklung von Bedeutung (Abwicklungskosten, Ausbaukosten, Erhaltungsaufwendungen etc.). Dies gilt auch für Schadensersatzforderungen oder
Verlusten aus nicht beendeten langfristigen Aufträgen.
43
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4. 3-WOCHEN-FRIST
a) Definition
b) Folgen
44
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4. 3-WOCHEN-FRIST
a) Definition, §§ 92 Abs. 2 AktG, 64 Abs. 2 GmbHG,
ähnlich §§ 99 Abs. 1 GenG, 130 a Abs. 1 S. 1 u. 3 HGB
“Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so hat der
Vorstand (haben die Geschäftsführer) ohne schuldhaftes
Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der
Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der
Gesellschaft ergibt.”
45
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4. 3-WOCHEN-FRIST
b)
Folgen (1)
Nach Feststellung eines Insolvenzeröffnungsgrundes sind die Verantwortlichen
über die Folgen einer Insolvenzantragspflicht aufzuklären wie bspw.
· Straftatbestand der Insolvenzverschleppung, §§ 401 Abs. 1 Nr. 2 AktG, 84
Abs. 1 Nr. 2 GmbHG, 148 Abs. 1 Nr. 2 GenG, 130 b Abs. 1 HGB
· Haftung der Vorstandsmitglieder, des Geschäftsführers, §§ 93 Abs. 2 S. 1
AktG, 64 Abs. 2 S. 1 GmbHG, 130 a Abs. 3 S. 1 HGB
· Zahlungsverbot, §§ 92 Abs. 3 S. 1 AktG, 64 Abs. 2 S. 1 GmbhG, 99 Abs. 2
S. 1 GenG, 130 a Abs. 2 S. 1 HGB
· Insolvenzanfechtung, §§ 129 ff. InsO
46
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4. 3-WOCHEN-FRIST
b)
Folgen (2)
Erfahrungsgemäß ist Überschuldung längst eingetreten, 3-Wochen-Frist bereits
abgelaufen, so daß für Sanierungsmaßnahmen keine Frist mehr verbleibt
Innerhalb von 3-Wochen-Frist sind Sanierungsmaßnahmen (Verhandlungen mit
Gläubigern über Teilverzichte, Moratorien, mit Banken über zusätzliche Kreditlinien, mit Kunden über Aufträge zu anderen Konditionen, mit Betriebsräten
über Interessenausgleich, Sozialplan, Nachteilsausgleich, Abfindungen etc.)
kaum zu führen.
Gesellschafter sind regelmäßig wegen eigenkapitalersetzenden Leistungen nach
§ 32 a und b GmbHG zu Rangrücktrittserklärungen, Forderungsverzichten und
falls möglich zum Einbringen neuen Kapitals zum Zwecke einer Beseitigung der
Überschuldung bereit.
Gläubiger sind nach Hinweisen auf anfechtbare Rechtsgeschäfte nach §§ 129 ff.
InsO zu Teilverzichten bereit, da diese im Insolvenzfalle ohnehin angefochten
würden.
47
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4. 3-WOCHEN-FRIST
b)
Folgen (3)
Auf der Grundlage der Bereitschaft von Gesellschaftern und Gläubigern sind
alle Beteiligten, wie bspw.
·
Gesellschafter
·
Lieferanten
·
Banken
·
Arbeitnehmer/Betriebsrat/Gewerkschaft
·
Kunden
in ein Sanierungskonzept einzubeziehen, anteilig zu realistischen Teilbeiträgen
aufzufordern
48
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4. 3-WOCHEN-FRIST
alle Angaben in Mio. DM
Poolbanken
Gesellschafter
Pensionssicherungsverein (PSV)
Verband
Exposure
Art des
Beitrags
25,0
Verzicht
16,2
16,2
?
Kapitalerh.
5,0
5,0
8,0
Übern. Pensionsverbindl.
4,0
5,8
Verzicht/
Rangrücktritt
4,0
Preiserhöhung
7,0
Verzicht
Sozialplan
2,0
Kunde
Arbeitnehmer
Land
Bilanzauswirkung
Sanierungs2000
beitrag
4,5
Landesbürgschaft Investionsfinanzierung
49
1,3
1,3
5,0
4,0
7,0
7,0
2,0
9,0
20,0
58,2
GESAMT
operative
Auswirkung Liquiditätszufuhr 2001
2001
27,2
8,3
22,3
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5.
ZUSAMMENFASSUNG
Da die Feststellung der Insolvenzeröffnungsgründe mit
erheblichen Unsicherheiten behaftet ist und an den Zeitpunkt
des Vorliegens der Gründe wirtschaftlich bedeutsame Rechtsfolgen für die Verantwortlichen des gefährdeten Unternehmens und deren Geschäftspartner geknüpft sind, bedarf es
bereits im Vorfeld einer sorgfältigen und sachkundigen
Prüfung. Dem Berater kommt eine ausführliche Aufklärungspflicht zu, um seinem Mandanten die Auswirkungen dieser
Feststellungen und evtl. Fehlinformationen aufzuzeigen. Da
Haftungsansprüche nur im Insolvenzfall drohen ist das Risiko
einer kritischeren ex post-Betrachtung zu berücksichtigen.
50
HAARMANN, HEMMELRATH & PARTNER
DANK
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Auf Wiedersehen
51
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Michael Thierhoff
Wirtschaftsprüfer
Haarmann, Hemmelrath & Partner
Neumarkt 9 A
04109 Leipzig
Telefon (0341) 1263-0
Telefax (0341) 1263-133
e.mail: [email protected]
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