Maturainfo_für_Neue RP_2013

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Standardisierte,
kompetenzorientierte
Reifeprüfung
an AHS
ab Schuljahr 2013/14
„Drei-Säulen-Modell“
Präsentation
+
Diskussion
Klausuren
„Vorwissenschaftliche
Arbeit“ (VWA)
Schwerpunkt – Sonderform
(stand.)
Mündliche
Prüfung
D
M
(stand.)

Pflicht

leb. FS
(stand.:
E oder F)
2. Prüfung
Latein oder Französisch
(stand.)
1. Prüfung
optional

3. Prüfung
modularer Aufbau, 3/4 Klausuren
A. Schatzl, I/3
3/2 mündl. Prüf.
Präsent. &
Diskussio
n der VWA
(Termin
von SB 1.
Instanz
festgelegt)
• Standardisiert in
D (U, Kr, Sl), M,
leb. FS (E, F, I, Sp),
L, Gr
• nicht standardisiert:
weitere (leb.) FS,
BiU, Ph, DG, MK,
SpK, BE, schulauton.
PG
• 3 Klausuren verpflichtend (D, M,
leb. FS – muss keine
stand. FS sein)
• optional 3 od. 4
Klausuren
• Korrektur und Beurteilung durch Lehrkraft
• mündliche
Kompensation
mündlich
• Prüfungsgebiet
„VWA einschl.
Präsent. und Disk.“
• Freie Wahl der
Prüfer/innen
• Anmeldung am
Ende des 1. Sem.
der vorletzten
Schulstufe
• Approbation durch
LSR/SSR
• Begrenzter Umfang
(45.000 – 60.000 Z.)
• 3 Betreuungsgespräche
• Beschreibung der
Arbeit
• Schüler/in- und
Lehrer/inprotokoll
schriftlich
VWA
„Drei-Säulen-Modell“
• 3/2 mündliche
Prüfungen
• 10 – 15 Minuten
• Lehrkräfte erstellen am Standort lernzielorientierten Themenpool: 3 Themen/
JWSt., max. 24;
• ¼ kann Lehrkraft
selbst einbringen;
• Beantwortung
einer Frage (gestellt von der
Lehrkraft;
kompetenzorientiert)
• Neben Prüfer/in
auch Beisitzer/in
Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden.
© A. Schatzl I/2b
3 Säulen
Neue Reifeprüfung
7 Teilprüfungen gesamt
– Vorwissenschaftliche Arbeit einschließlich
Präsentation und Diskussion
– Schriftliche Prüfung
• 3 Klausuren verpflichtend (D, M, lebende FS)
• optional 3 oder 4 Klausuren
Bei 4 Klausuren 2. lebende FS oder Latein
– Mündliche Prüfung
• 4 Klausuren 2 mündliche Prüfungen
(Min. 10 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in beiden Fächern zusammen)
• 3 Klausuren 3 mündliche Prüfungen
(Min. 15 Jahreswochenstunden in der gesamten Oberstufe in allen drei Fächern zus.)

Mündliche Prüfung

Anzahl der Themen


Jahreswochenstunden über gesamte Oberstufe addiert mal 3
max. 24 Themenbereiche
Sonderregelungen

4jährige Fremdsprachen (F/L)  18 Themenbereiche

WPF (Ital./SP) 3 jährig  12 Themenbereiche

WPF Informatik 4 jährig  18 Themenbereiche
mündlich

2 oder 3 mündliche Prüfungen

Die Jahreswochenstunden (dh. die gesamten Stunden der
gewählten Fächer in der Oberstufe ) müssen min.10 bzw. 15
betragen

Dauer: 10 – 15 min


Schülerinnen ziehen Themen aus einem Themenpool und
beantworten die zum Thema gestellte Aufgabe
Vorbereitungszeit: 20 – 30 min
• Mündliche Prüfung
– Festlegung der Themenbereiche
• Themenbereiche werden durch die Fach ARGE der
Schule festgelegt
– Erarbeitung durch ARGE
– Bestätigung durch ARGE (Abstimmung)
– Bestätigung durch Schulleitung
• Jeder Klassenlehrer kann ¼ der Themen
lehrerautonom festlegen um aktuelle Schwerpunkte zu
repräsentieren
– Erarbeitung durch Klassenlehrer
– Bestätigung durch ARGE (Abstimmung)
– Bestätigung durch Schulleitung
Schüler erfahren die Themenbereiche wie bisher
„Kernstoffliste“ vor Anmeldung zur Reifeprüfung
• Mündliche Prüfung
– Ablauf der mündl. Reifeprüfung
• jede Schülerin zieht 2 Themengebiete
• die Schülerin entscheidet sich für eines der
beiden gezogenen Themen (alle Themen stehen den
nachfolgenden Kandidatinnen wieder zur Verfügung)
• Fachlehrer stellt eine der (mind.) 2 für dieses
Themengebiet vorbereiteten Fragen
(kompetenzorientiert)
• Alle Prüfungen in einem Gegenstand werden unmittelbar aufeinander
folgend abgehalten
• Es können auch mehrere Schülerinnen dasselbe Thema ziehen
• Prüfungsdauer: 10 – 15 Minuten
STUNDENTAFEL OBERSTUFE
Pflichtgegenstände
5.Kl.
6.Kl.
7.Kl
8.Kl.
Religion
2
2
2
2
Deutsch
3
3
3
3
Englisch (erste lebende Fremdsprache)
3
3
3
3
Fran Französisch (zweite lebende Fremdsprache), Latein
3
3
3
3
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
2
2
1
2
Geographie und Wirtschaftskunde
2
2
2
2
Mathematik
3
3
3
3
Biologie und Umweltkunde
2
2
2
2
Chemie
-
-
2
2
Physik
-
2
2
2
Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie)
-
2
-
-
Ernährung und Haushalt
(Praktikum mit begleitender Theorie)
-
-
3
-
Psychologie und Philosophie
(einschließlich Praktikum)
-
1
2
2
Informatik
2
-
-
-
Musikerziehung
2
1
2
2
Bildnerische Erziehung
2
1
2
2
Werkerziehung
2
-
-
-
Leibesübungen
3
2
2
2
Summe der Pflichtgegenstände
Wahlpflichtgegenstände
(vertiefend bzw. zusätzlich)
31
29
-
32
◄
30
8
►
Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle
• Bisher :
Vertiefung und Erweiterung
Prüfungsschwerpunkt
• Neu :
Jeder Wahlpflichtgegenstand ist eigenständig
maturabel , wenn er mindestens vierstündig
bis mindestens zur vorletzten Schulstufe
unterrichtet wurde.
Ausnahmen:
Sprachen und Informatik 3 jährig
Wahlpflichtgegenstände
• Maximales Kursangebot:
– Anzahl der Oberstufenklassen (6. – 8.Klasse) x 4
z. B. 6 Oberstufenklassen 24 Kurse
• jede Schülerin wählt Kurse
über 8 Jahreswochenstunden für die 6.-8. Klasse
• Kurse müssen in 7. bzw. 8. Klasse besucht
werden um maturabel zu sein (also 6+7 oder 7+8)
• ab 7 Schülerinnen kann ein Kurs zustandekommen
Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle

Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden
nicht erreichen (z.B. PP und Chemie), dann ist eine
– Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem (b) –Wahlpflichtgegenstand möglich
• (z.B. Chemie, PP – mit besuchtem (b) –Wahlpflichtgegenstand entweder aus
Chemie oder PP)
• Ein vierstündiger (b) – Wahlpflichtgegenstand muss jedenfalls zur Gänze (z.B.
7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden.
• Wurde allerdings ein einjähriger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die
im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahlpflichtgegenständen zu
kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle
(b) – Wahlpflichtgegenstände können auch
als Ergänzung zu einem dazu gehörigen
Pflichtgegenstand herangezogen werden,
wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung
gewählten Prüfungsgebiete die geforderte
Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht
Wahlpflichtgegenstände – neue Rolle
Es ist nicht zulässig, zu einem
Pflichtgegenstand den dazugehörigen (b) –
Wahlpflichtgegenstand als weiteres
Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und
Wahlpflichtgegenstand GSK/PB), um zu den
geforderten 10 für zwei Gegenstände bzw.
15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.
Wahlpflichtgegenstände
a) Ergänzende Wahlpflichtgegenstände
Gegenstand
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
Summe
Lebende Fremdsprachen  GERS Niveau AZ
Französisch (falls nicht
2
2
2
6
maturabel
Italienisch
2
2
2
6
maturabel
Spanisch
2
2
2
6
maturabel
Latein (falls nicht Pflichtfach)
2
2
2
6
maturabel
Informatik
2
2
2
6
maturabel
Pflichtfach)
Ergänzend zu alternativen Pflichtgegenständen
Musikerziehung (falls nicht
-
2
2
4
maturabel
Bildnerische Erziehung
(falls nicht Pflichtfach)
-
2
2
4
maturabel
Ernährung und
Haushalt Praktikum
-
-
2
2
Nicht maturabel
Pflichtfach)
Wahlpflichtgegenstände
b) Vertiefende Wahlpflichtgegenstände
Gegenstand
6. Klasse
7. Klasse
8. Klasse
Summe
Religion
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Deutsch
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Englisch
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Französisch (sofern Pflichtgegenstand)
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Latein (sofern Pflichtgegenstand)
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Geschichte und Sozialkunde ,
Politische Bildung
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Geogaphie und Wirtschaftskunde
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Mathematik
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Biologie und Umweltkunde
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Chemie
-
(2)
(2)
2 oder 4
Physik
(2)
(2)
(2)
2 oder 4
Psychologie, Pädagogik und
Philosophie
-
(2)
(2)
2 oder 4
Musikerziehung (sofern Pflichtgegenstand)
-
(2)
(2)
2 oder 4
Bildnerische Erziehung
-
(2)
(2)
2 oder 4
(sofern Pflichtgegenstand)
Maturabel, sofern 4 Stunden in
Summe erreicht werden
6.+8. Klasse
oder 7. + 8. Klasse
oder nur 8. Klasse
ANMELDUNG FÜR WAHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
(sechste Klasse im Schuljahr 2012/2013)
Familienname:
Klasse (derzeit):
.........................................................................................
............
Vorname:
Katalognummer:
..................................................................................................
...........
Ich möchte folgende Wahlpflichtgegenstände besuchen (bitte die in den nächsten Klassen gewünschten
Gegenstände in den entsprechenden Klassenspalten ankreuzen):
Wahlplichtgegenstände der Gruppe a) "zusätzlich"
Wahlpflichtgegenstand a)
6.Kl.
7.Kl.
8.Kl.
Latein (sofern nicht Pflichtgegenstand)
Vor Weihnachten erfolgt
zunächst eine
unverbindliche Vorwahl
Französisch (sofern nicht Pflichtgegenstand)
Italienisch
Spanisch
Informatik
Musikerziehung (sofern nicht Pflichtgegenstand)
------
Bildnerische Erziehung (sofern nicht Pflichtgegenstand)
------
Ernährung und Haushalt (Praktikum)
------
------
Sprachen und Informatik müssen - falls gewählt - drei Jahre (6., 7 und 8. Kl.) besucht werden. ME und
BE müssen - falls gewählt - in der 7. und in der 8. Klasse besucht werden.
Wahlplichtgegenstände der Gruppe b)
"vertiefend"
Wahlpflichtgegenstand b)
6.Kl.
7.Kl.
8.Kl.
Die verbindliche
Anmeldung erfolgt dann
im Jänner.
Religion
Deutsch
Englisch
Französisch (sofern Pflichtgegenstand)
Latein (sofern Pflichtgegenstand)
Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung und Rechtskunde
Geographie und Wirtschaftskunde
Mathematik
Biologie und Umweltkunde
Chemie
----------
Physik
Psychologie, Pädagogik und Philosophie
----------
Musikerziehung (sofern Pflichtgegenstand)
-----------
Bildnerische Erziehung (sofern Pflichtgegenstand)
-----------
Bitte beachten Sie: Die Gesamtzahl der Stunden aus a) und b) muss 8 ergeben (viermal muss angekreuzt
werden)
Innsbruck, am ....................................
- um das Angebot der
WPF-Fächer festlegen
zu können.
................................................................
Unterschrift der Schülerin
„Drei-Säulen-Modell (1)“
Wirksamwerden
• Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten
Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014
• BHS im Haupttermin 2015
Zentral erstellte
Aufgabenbeispiele
• in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplananforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch
• Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrekturschlüssel
Zusammensetzung
der Kommission
• 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r):
Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin
• 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich
versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme
Keine
Jahresprüfung
• Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu
den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit
1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT
A. Schatzl, I/3
„Drei-Säulen-Modell (2)“
3 Termine
• Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres)
• Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres)
• Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den
Weihnachtsferien)
Maturabilität –
mündl. Prüfung
• mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3
Gegenstände
• Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann
auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden.
Kompensationsprüfung
• Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh.
• Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren),
Dauer: 20 – 30 Minuten
• Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis
RP - Zeugnis
• weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus:
Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der
VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen
Leistungen („Kompetenzorientierung“)
A. Schatzl, I/3
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