Nr: 010 02/2010 Schwerpunkt Das Magazin als PDF Kinder als Verbraucher Weitere Themen: Lebensmittel + Produkte Neue Methoden zum Konservieren mehr Gesundheit In Erwachsenen-Ohren mag "Kindheit" nach Unbeschwertheit, Spiel und Geborgenheit klingen. Dabei heißt Kindsein vor allem zu lernen, in einer komplexen Umwelt zurechtzukommen. Wie eignen sich Kinder Verbraucherwissen an und wie können Sie ihnen dabei helfen? Diabetikerlebensmittel sind entbehrlich mehr Finanzen + Recht Lesen Sie dazu in diesem Magazin: Kleine Summen, große Wirkung: Kinder als Konsumenten Gesundheitsgefahren im Kinderzimmer Im Visier der Werbung Mit einem "Pappkärtchen" fing alles an mehr Richtig Essen will gelernt sein . Energie + Wohnen Empfehlenswerte Links: Altersvorsorge macht Schule: Neue Kurse im Angebot Grenzüberscheitende Dienstleistungen - meine Rechte auf einen Klick "Safer Internet Day" am 9. Februar 2010 mehr . Lesetipps Neue Regelung bei 0180er-Nummern Wie riskant ist Geothermie? mehr Multimedia Bürokratie senken durch das Broschüre "Es sind meine Daten" der Verbraucherzentrale Niedersachsen ELENA-Verfahren mehr Informationsportal "Energie in Kürze" Umwelt + Nachhaltigkeit mehr . Reden Sie mit! mehr Impressum © 2010 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Impressum Abonnieren Sie auch die weiteren Themenmagazine der Bundesregierung Foto: laif / Kirchgessner Comics: ein beliebter Kauf vom Taschengeld Schwerpunkt Kleine Summen, große Wirkung: Kinder als Konsumenten Noch nie konnten Minderjährige selbstbestimmt über so viel Geld verfügen wie heute. Noch nie gerieten andererseits so viele Jugendliche, sobald sie volljährig und geschäftsfähig waren, in die Verschuldung. Mit Geld umzugehen muss erlernt werden. Kinder brauchen Rat und Begleitung, um die gewonnenen Spielräume sinnvoll zu nutzen. Finanzielle Bildung wird zunehmend zum Thema für Eltern, Schulen und Politik. Das Vermögen der Kinder 2,5 Milliarden Euro fließen jährlich in Form von Taschengeld und Geldzuwendungen in Deutschland durch Kinderhände. Durchschnittlich 23 Euro monatlich erhalten die 6- bis 13-Jährigen. Hinzu kommen 3,6 Milliarden, die auf Sparkonten liegen – 626 Euro pro Kind. Die Kreditauskunft "Schufa" hat ermittelt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren über monatlich durchschnittlich 92 Euro verfügen. Nach Abzug fester Kosten verbleiben ihnen noch 76 Euro. Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren haben mehr Geld zur freien Verfügung als 55- bis 59Jährige, wenn man bei ihnen die gesamten Lebenshaltungskosten abzieht. Die Jugendlichen verfügen über annähernd genauso viel wie Erwachsene zwischen 45 bis 69 Jahren, wie eine Analyse des Bauerverlages zeigt. Wofür geben Kinder ihr Geld aus? Kinder und Jugendliche sind heute in ihren Kaufentscheidungen freier als Minderjährige früherer Zeiten. Sie haben in zunehmendem Maße die Erlaubnis, alleine etwas zu kaufen, auch wenn es um Güter geht, die teurer sind. Kinder kaufen von ihrem Taschengeld vor allem Süßigkeiten (53 Prozent), Zeitschriften und Comics (40 Prozent), Eis (34 Prozent) und Getränke (27 Prozent). 2007 haben 6- bis 19-Jährige 942 Millionen Euro für "Fastfood" ausgegeben, weitere 800 Millionen für Süßigkeiten und Eis. 2,2 Milliarden Euro sind in das Telefonieren mit einem Handy und in Downloads geflossen. Fragt man Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren, rangiert das Mobiltelefon auf Platz zwei der "Taschengeldfresser". So ist auch die Handyrechnung oftmals das Einstiegstor in die Schuldenspirale. Kostenfallen für Kinder und Jugendliche Mobiltelefondienste, aber auch Internetseiten enthalten mitunter Fallstricke und Kostenfallen. Anbieter versuchen, die mangelnde Erfahrung Minderjähriger auszunutzen. Bereits 22 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und 45 Prozent der 14- bis 15-Jährigen geben an, gelegentlich im Internet einzukaufen. Mit sieben Jahren ist ein Kind beschränkt geschäftsfähig. Jüngere Kinder können gar keine Verträge abschließen. Bis zur Volljährigkeit wird ein geschlossener Vertrag nur wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Vertrags-schluss zustimmen.Davon gibt es jedoch Ausnahmen. Ein Kind kann selbst etwas kaufen, solange man unterstellen kann, dass es die Kosten mit seinem Taschengeld bestreiten kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich das Kind eine Süßigkeit oder eine Zeitschrift kauft. Ein Einkauf durch ein Kind in diesem Umfang ist auch ohne Zustimmung der Eltern rechtskräftig (§ 110 BGB "Taschengeldparagraph"). Gerät das Kind in eine Kostenfalle oder hat es etwas gegen den Willen der Eltern bestellt, muss es keineswegs in jedem Fall zahlen. Es genügt der Hinweis, dass die Eltern die Zustimmung nicht erteilt haben. Droht der Internetanbieter mit einer Betrugsanzeige, wenn der Minderjährige eine falsche Altersangabe gemacht hat, ist dies für den Vertragsabschluss unerheblich. Verschuldung Jugendlicher Junge Menschen unter 20 Jahren verschulden sich sehr viel stärker als noch vor fünf Jahren. Mittlerweile können 128.000 Personen dieser Altersgruppe ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Das sind fast doppelt so viel wie 2004. Immer mehr Schulden drücken zudem die 20- bis 29-Jährigen. In dieser Altersgruppe ist der Anstieg der Überschuldung zwischen 2004 und 2008 am größten. Fast jeder Siebte der 14- bis 21-Jährigen hat heute bereits Schulden, meist bei Freunden, Verwandten oder den Eltern. Bei den volljährigen Jugendlichen steigt die Verschuldung, da sie auch Kredite aufnehmen können. Durchschnittlich lasten etwa 1.950 Euro an Verbindlichkeiten auf den überschuldeten Jugendlichen in Deutschland. Umgang mit Geld will gelernt sein Taschengeld Experten empfehlen: Sobald Kinder rechnen können, sollten sie auch selbständig mit kleinen Beträgen umgehen dürfen. Wichtig sei es, konsequent zu bleiben: Dem Kind nichts vorstrecken oder außer der Reihe bezahlen, wenn das Taschengeld ausgegeben ist. Sparen Die klassische Spardose kann für Kinder das Sparen konkret erfahrbar machen. Ein kleines Kind ist stolz auf viele Münzen und Scheine. Und es fängt bald an, auszurechnen, wann es sich mit seinem Ersparten etwas leisten kann. So lernt es, dass man sich Wünsche erfüllen kann, wenn man zuvor Verzicht geleistet hat. Wenn die Eltern erfolgreiches Sparen belohnen, indem sie den Kindern zu dem gesparten Betrag etwas dazu geben, kann das ein zusätzlicher Anreiz sein. Preise vergleichen Kostenbewusstsein kann schon früh erlernt werden. Das in Nordrhein-Westfalen erstmals erprobte Schulprogramm "MoKi" (Money & Kids) arbeitet bereits mit Grundschulkindern. Die Kinder werden zum Beispiel auf Entdeckungstour in den Supermarkt geschickt, wo sie lernen, Preise miteinander zu vergleichen. Oder sie gehen als Spardetektive daheim auf die Suche nach Geldverschwendern wie unnötigem Stand-by-Betrieb von Fernseher und Stereoanlage. Das Projekt wurde von den Vereinten Nationen im Rahmen der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" als offizielles Dekadeprojekt 2007/08 und 2009 ausgezeichnet. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung bieten Unterrichtsmaterial zum Thema an. Die Verbraucherminister von Bund und Ländern haben im September 2008 angeregt, die Finanzkompetenz junger Menschen stärker zum Gegenstand des Schulunterrichts zu machen. Einen Ansatz dazu sehen die Minister darin, schulische und außerschulische Jugend- und Verbraucherbildung besser zu verzahnen und zu vernetzen. Darüber hinaus liegen aus ihrer Sicht Ansatzpunkte in der Lehrerausbildung und -fortbildung sowie der Lehrplangestaltung. Die Länder sind für Bildung zuständig. Entsprechend haben sie im Oktober 2009 einen Austausch unter dem Thema "Mehr Finanzkompetenz in die Schulen" veranstaltet. Bestehende Angebote wurden vorgestellt und Möglichkeiten diskutiert, wie Angebote flächendeckend in den Schulen aufgegriffen werden können. Kontext Schutz gegen Kostenfallen im Internet Unterrichtshilfe "Finanzkompetenz" der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Unterrichtsmaterialien "Finanzkompetenz" der Verbraucherzentralen Präventionsnetzwerk "Finanzkompetenz" Broschüre des Projektes "Money und Kids" (kostenpflichtig) Foto: Ebba Dangschat Das Umfeld von Kindern sollte schadstofffrei sein Schwerpunkt Gesundheitsgefahren im Kinderzimmer Jeder Mensch ist Umwelteinflüssen ausgesetzt. Kinder jedoch sind hierfür besonders empfindlich. Vieles wandert bei den Kleinen von der Hand in den Mund. Stundenlang spielen sie auf dem Boden. Das ist nicht unproblematisch. Da sie eine höhere Atemfrequenz haben, atmen sie unter Umständen auch mehr Schadstoffe als ein Erwachsener ein. Zudem muss berücksichtigt werden, dass der kindliche Organismus in seinen verschiedenen Entwicklungsphasen auf bestimmte Stoffe besonders sensibel reagiert. Im Kinder-Umwelt-Survey (KUS) des Umweltbundesamts von 2006 wurden verschiedene Umweltbelastungen wie chemische Schadstoffe, Schimmelpilze und Lärm untersucht. So gibt es im Alltag viele Dinge, die einen größeren Einfluss auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern haben als bislang bekannt war. Dabei ist es oft ganz einfach, Belastungen zu vermeiden und mögliche Gefahren deutlich zu verringern. Belastungen der Raumluft Kinder sind in nicht unerheblichem Maße durch schlechte Luft gefährdet. Immerhin halten sie sich bis zu zwei Drittel des Tages in der elterlichen Wohnung auf. Umso wichtiger ist daher gute Raumluft für die kindliche Entwicklung. Regelmäßiges Lüften ist daher oberstes Gebot sowie, Luftbelastungen so gut es geht zu vermeiden. Auch die alltäglichen Verrichtungen wie Wäsche Waschen und Trocknen, Kochen und Backen tragen dazu bei, "dicke Luft" zu verbreiten. Außerdem wird das Raumklima durch Kinderspielzeug und Kosmetika stetig verändert. Jedoch weitaus schädlicher sind chemische Ausdünstungen, etwa aus Putzmitteln und Raumsprays, die meist mit Duftstoffen versehen sind. Teppichböden und neue Polstermöbel oder Schränke geben oft noch Chemikalien an ihre Umwelt ab. Auch nach dem Renovieren können etwa aus Farben noch flüchtige organische Verbindungen ausdünsten, die die Raumluft stark belasten. Insbesondere Neugeborene und Säuglinge gilt es, vor diesen Belastungen zu schützen. Denn sie können zu Allergien, Reizungen der Atemwege und Schleimhäute, zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Ähnlichem führen. Vorsicht bei Schimmel! Vorsicht ist ganz besonders bei Schimmelbildung geboten. Schimmelpilze können im Körper eine allergische Reaktionsbereitschaft, eine Sensibilisierung, bewirken. Dies zieht in einem Teil der Fälle eine allergische Erkrankung nach sich. Im Kinder-Umwelt-Survey wurde nachgewiesen, dass sechs bis acht Prozent der Kinder gegenüber Innenraumschimmelpilzen sensibilisiert sind. Wichtig ist daher, nicht nur regelmäßig zu lüften, sondern auch ausreichend für Wärme zu sorgen: Beheizen Sie in der kalten Jahreszeit alle Räume der Wohnung, um Temperaturunterschiede und somit die Ansammlung von Feuchtigkeit zu vermeiden. Möbel, zum Beispiel Schränke, sollten nicht zu nah an der Wand stehen. Rührt der Schimmel durch bauliche Mängel her, so müssen diese zunächst behoben werden. Anschließend muss der Pilz unbedingt fachgerecht beseitigt werden. Tabu: Rauchen in der Wohnung Etwa jedes vierte Kind in Deutschland raucht zu Hause passiv mit. Zigarettenrauch jedoch enthält circa 4.000 Chemikalien und ist damit extrem gesundheitsgefährdend. Passivrauchen begünstigt verschiedene Krankheiten, beispielsweise Bronchitis und Asthma. Die enthaltenen giftigen und Krebs erregenden Stoffe lösen bei Kindern, die Passivrauch ausgesetzt sind, vermehrt Mittelohrentzündungen aus. Tipps für bessere Luft:- "Fenster auf" sollte es mehrmals am Tag heißen. Sorgen Sie dabei für Durchzug – auch im Winter. Insbesondere nach dem Baden und Duschen gilt es, gründlich zu lüften, um die Feuchtigkeit hinauszulassen. Stoßlüften spart insbesondere im Winter auch Energie und somit Geld. - Teppichböden mit einem kurzen Flor wählen und regelmäßig saugen, so können sich Hausstaubmilben und Co. nur erschwert dort einnisten.- bei der Renovierung auf schadstoffarme Farben oder Lacke (zum Beispiel solche, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" gekennzeichnet sind) achten und möglichst bei geöffnetem Fenster arbeiten.- neue Einrichtungsgegenstände, die stark riechen, an einem geeigneten Ort (Balkon, Keller, Dachboden) ausdünsten lassen. Auch bei solchen Anschaffungen kann der "Blaue Engel" hilfreich sein.Schimmelpilzbefall unbedingt sachgemäß entfernen (lassen); wichtig ist vor allem, die Ursache zu finden und diese zu beheben. Unsichtbares Risiko durch Elektrosmog In vielen Kinderzimmern verbirgt sich noch eine weitere Gefahr: Elektrosmog beziehungsweise elektrische und magnetische Felder sowie elektromagnetische Strahlung. Hierbei handelt es sich um Strahlenbelastung, die von technischen Geräten wie Computern, Fernsehern, Spielkonsolen oder auch Transformatoren ausgeht. Dazu kommen Geräte wie Lampen, Radiowecker, Babyphones und vieles mehr, was auf Dauer gesehen eine nicht unerhebliche Strahlenbelastung für Kinder und Jugendliche zur Folge hat. Verbraucherzentralen warnen davor, die Risiken zu unterschätzen: Experten würden befürchten, dass eine dauerhafte Belastung Leukämie auslösen kann. So seien Kinder und Jugendliche bereits dann gefährdet, wenn elektronische Geräte in einem Radius von bis zu 30 Zentimetern auf sie einwirkten. Strahlenbelastungen lassen sich durch ein paar Tipps schon stark reduzieren: Dauerbelastung vermeiden: alle Geräte nach der Benutzung ausschalten. Sinnvoll ist es auch, Zeitschaltuhren zu installieren und, wenn möglich, sogar den Stecker zu ziehen. Dies gilt insbesondere für Geräte mit eingebauten Transformatoren, die auch in ausgeschaltetem Zustand noch Strom ziehen und magnetische Felder produzieren. Allgemein gilt es, den körperlichen Abstand zu den Geräten zu vergrößern und die Anzahl elektronischer Geräte und Hilfsmittel soweit es geht zu reduzieren. Computer & Co.: Da insbesondere von Computerbildschirmen eine starke Strahlenbelastung ausgeht, sollte beim Kauf auf das Gütesiegel "TCO '03" und den "Blauen Engel" geachtet werden. Außerdem sollte zwischen dem Monitor und dem Nutzer ein ausreichend großer Abstand bestehen. Bevorzugen Sie kabelgebundene Netzwerke und Peripheriegeräte (Tastaturen, Mäuse et cetera). Babyphon: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, Geräte mit Funkwellen ohne Reichweitenkontrolle oder Geräte mit Netzanschluss zu wählen. Außerdem sollte ein Sicherheitsabstand zwischen Babyphon und Bett von mindestens anderthalb Meter eingehalten werden. Auf keinen Fall das Gerät ins Bett legen. Und: die elektronischen Wächter bei Nicht-Gebrauch abschalten! Kontext Allergien und Kinder Broschüre "Allergievermeidung bei Kindern" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Faltblatt "Gesundes Zuhause für Kinder. Kleine Tipps – große Wirkung" Elektrosmog im Kinderzimmer Kindersichere Produkte Foto: ddp Werbung beeinflusst die Kaufentscheidung Schwerpunkt Im Visier der Werbung Kinder sind eine wichtige Zielgruppe für die Anbieter von Konsumartikeln. Die Kleinen verfügen nicht nur über beträchtliche Summen. Sie haben auch Einfluss auf Kaufentscheidungen in der Familie. Die Werbewelt hat den Faktor und die Zielgruppe "Kinder" längst entdeckt. Während sich Eltern kaum darüber im Klaren sein dürften, welche Absatzchancen sich der Wirtschaft über Kinder erschließen. Kinder entscheiden mit Bereits bei fast der Hälfte der familiär angeschafften PC- und Unterhaltungssoftware reden 6- bis 13-Jährige mit. 28 Prozent der Käufe von Fernsehern, 35 Prozent der Computeranschaffungen und 20 Prozent der PKW-Käufe werden von ihnen mit beeinflusst. Gerade in puncto Technik unterstellen Eltern ihren Kindern eine gute Marktkunde. Eine Marketingagentur geht davon aus, dass Kinder in 60 Prozent aller Fälle Einfluss auf die Kaufentscheidung nehmen. Wenn es um Anschaffungen für das Kind geht, ist die Mitsprache noch größer. Bereits 1978 hat eine Studie dokumentiert, dass zwei Drittel aller Einkäufe, die eine Mutter oder ein Vater für ein Kind tätigt, vom ihm selbst angeregt werden. Kinder sind in ihrer Produktwahl noch offen 70 Prozent unserer Markenbindung haben wir mit 18 Jahren abgeschlossen, so eine Untersuchung des Bauerverlages. Das heißt, in der Kindheit werden die Weichen für das künftige Konsumverhalten gelegt. Die 12- bis 18-Jährigen können heute schon mehr als 130 Modemarken und -ketten unterscheiden. Dabei prägt sich die Markenbindung für Süßigkeiten am frühesten aus. Eine unkritische Konsumentengruppe So groß ihre Rolle als Konsumenten auch ist, so wenig vermögen Minderjährige die Auswirkungen ihrer Konsumentscheidung zu überschauen. Vor allem der kurzfristige Lustgewinn lockt. Je häufiger Kinder mit altersgerechten Werbespots konfrontiert sind, desto länger wird die Liste ihrer Wünsche. Bei einer Befragung gaben 83 Prozent der 12- und 13-jährigen Kinder an, ihre Eltern um Kauferlaubnis für Produkte zu fragen, die sie vorher in der Werbung gesehen hatten. 71 Prozent sagten, sie würden auch weiter nachfragen, sollten Vater und Mutter dem Kauf nicht zustimmen. Fernsehwerbung liebt Kinder Werbung heißt für Kinder in erster Linie Fernsehwerbung. Bereits Kleinkinder sind in der Lage, ein Marken-Logo im Fernsehen wiederzuerkennen. Durchschnittlich 40 bis 50 Prozent aller Spots richten sich an Kinder, bei den speziellen Kindersendern sind es erheblich mehr. In der Vorweihnachtszeit strahlen manche TV-Anbieter nahezu ausschließlich Kinderwerbung aus. Unterstellt man das statistische Mittel von zwei Stunden täglichem Fernsehkonsum, so sieht ein Kind durchschnittlich 100 Werbespots pro Tag. Die "Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung" geht davon aus, dass ein Kind im Jahr vierzig Stunden Werbefernsehen schaut. Gerade gesundheitskritische Produkte wie Süßigkeiten, Fast Food und Alkohol sind in der Fernsehwerbung besonders präsent. Werbung macht hungrig Die Genussversprechen der Werbung scheinen bei Kindern sehr erfolgreich. Fernsehwerbung für Lebensmittel treibe sie dazu, doppelt so viel Süßigkeiten zu essen wie gewöhnlich. Zu dieser Erkenntnis gelangte eine britische Studie. Nach Werbung für Essen hätten die Kinder rund zwei Mal so viel an Snacks und Süßem wie nach Spots für Spielzeug verzehrt. Übergewichtige und Fettleibige dieser Altersgruppe hätten sich dabei als noch anfälliger für die Verführungen des Bildschirms erwiesen. Eine Vergleichsstudie habe zudem einen negativen Einfluss auf das Wissen um Ernährung ergeben. Eltern sind nicht machtlos Eine Studie aus den siebziger Jahren belegt, dass Eltern starken Einfluss auf die kindliche Wahrnehmung und Bewertung von Werbung haben. Differenzierende und erklärende Bemerkungen der Eltern zu den Werbespots verbesserten die Urteilskraft der Kinder deutlich. Etwa 37 Prozent der Vierjährigen und 21 Prozent der Fünfjährigen können zwischen Werbung und Programm nicht differenzieren. Im Kindergartenalter geht es also vor allem darum, den Unterschied zwischen beidem erkennen zu lernen. Der Umgang mit Werbebotschaften in der Familie ist dabei ausschlaggebend. Gemeinsames Diskutieren und Hinterfragen sowie Tipps zum Umgang mit Werbung und Konsum helfen, einen bewussten Umgang mit Werbung und den eigenen Konsumbedürfnissen zu finden. "Dazu gehört, dass Eltern wissen sollten, was ihre Kinder tun. Welche Fernsehsendungen bevorzugen sie? Welche Zeitschriften sind gerade "in" und welche Internetseiten sind "cool"? Jüngere Kinder sollten mit den Neuen Medien nicht alleine gelassen werden.Fernsehwerbung sollte – wenn überhaupt – gemeinsam angesehen und unter folgenden Aspekten diskutiert werden: Warum wird überhaupt Werbung gemacht? Warum gefällt mir die eine oder andere Werbung besonders gut? Macht "shoppen gehen" und "konsumieren" wirklich glücklich oder sind es vielleicht nur Mittel gegen Langeweile?Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die von der Werbung suggerierten Wünsche von den eigenen unterscheiden zu lernen und bewusst "Nein" bei überzogenen Wunschvorstellungen zu sagen."Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. "Kampagne Kinder & Werbung" Rechtliche Grundlagen Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, darf ihnen weder seelisch noch physisch schaden. Das bedeutet beispielsweise, dass darin nicht für alkoholische Getränke geworben werden darf. Werbung darf Kinder und Jugendliche auch nicht beim Alkoholgenuss darstellen. Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen gezeigt werden dürfen, kriminelle Handlungen nicht als nachahmenswert dargestellt werden dürfen, das Vertrauensverhältnis zu Eltern und Lehrern nicht ausgenutzt werden darf. Werbung, die sich an Minderjährige richtet, ist außerdem unzulässig, wenn sie deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzt. Das heißt unter anderem, dass sie keine direkten Kaufapelle enthalten darf, sie die Kinder nicht auffordern darf, ihre Eltern zum Kauf zu bewegen, das Fernsehprogramm leicht vom Werbeprogramm zu unterscheiden ist. Kindliche Unerfahrenheit in Alltagsgeschäften wird etwa ausgenutzt, wenn beim Herunterladen von Klingeltönen auf einer Website nicht erkennbar ist, wie lange der Ladevorgang dauert. Selbst wenn die Gebühren pro Minute angegeben sind, sind die Kosten nicht überschaubar, zumal sie erst mit der Telefonrechnung bekannt werden. Kontext Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes Markenpräferenzen bei Jugendlichen – die Studie "Bravo Faktor Jugend" Sonderseiten "Kinder und Werbung" des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Der Deutsche Werberat Unlautere Geschäftspraktiken im Internet Gefahren bei Handy- und Telefonwerbung Unterrichtsmodule zum Thema "Werbung" Foto: REGIERUNGonline/König Gesundes Frühstück selbst gemacht Schwerpunkt Richtig Essen will gelernt sein Zwanzig Zehnjährige im kleinen Schullabor, aber das Menschenskelett vorne neben dem Lehrerpult lässt sie alle kalt. An diesem Freitagmorgen haben die Viertklässler kein Auge für den gruseligen Blickfang. Sie wollen nur einen guten Sitzplatz erobern und endlich die schweren Rucksäcke und Plastiktüten ablegen. Auch das Thema der nächsten Stunde sorgt für zündende Atmosphäre: Die Klasse 4a der Mercator-Grundschule in der Berliner "Thermometersiedlung" startet mit dem Unterricht für den Ernährungsführerschein. "Das ist schon was besonderes" – die Augen der kleinen Fatima leuchten. Sie hat wie jeder Schüler etwas für den Projektunterricht von zu Hause mitgebracht. Auf den Tischen türmen sich Schürzen, Küchentücher, Messer, Holzbrettchen, Schnittlauch, Möhren, Paprika und Gurken. Kater Cook ist Küchenmeister Wie bei der Autolizenz ist auch der Weg zum Ernährungsführerschein gepflastert mit Theorie und Praxis. Das heißt in der ersten Stunde, die Ernährungspyramide kennenzulernen. Kursleiterin Sabine Hamm, vom "aid infodienst" entsandt, hat zum Auftakt der Lernreihe für jedes Kind ein DINA4 großes rotes Heft mitgebracht. In den Arbeitsblättern führt "Kater Cook" durch die Welt des Kochens. Auch Frühstück machen, den Tisch abräumen, Essens-Benimmregeln und Gäste bewirten gehören zum Lernprogramm. Foto: aid infodienst Kater Cook führt durch die Welt des Kochens "Kater Cook" besucht in der ersten Arbeitseinheit seine Freunde, die in den verschiedenen Etagen der Ernährungspyramide wohnen. Die Kinder sollen die Klingelzeichen der Freunde auf den verschiedenen Etagen anbringen. Die Kinder können es kaum erwarten, zu antworten. Manch einer muss ermahnt werden, mit der Antwort nicht einfach herauszuplatzen. Im Erdgeschoß wohnt zum Beispiel "Familie Durstig". Dass Wasser die richtige Basis für die tägliche Ernährung ist, ist schnell klar. Dass die "Frischs" und die "Fruchtigs" darüber wohnen, können die Kleinen anhand der aufgemalten Symbole noch erkennen. Kurze Verblüffung, als Frau Hamm ihnen die eigene Hand als Maßeinheit für den täglichen Bedarf empfiehlt. "Große Hand: größerer Bedarf. Kleine Hand – kleinerer Bedarf". In einer Großstadtkindheit voller Technik mag das eine erstaunlich einfache Orientierung sein. Kontrast zum Lebensalltag Richtig schwierig wird es erst im dritten Stock: Getreide. Dass ihre geliebten Nudeln daraus bestehen, war vielen Schülern nicht klar. Anderes Fleisch als Wurst aufzuzählen, fällt auch nicht leicht. "Kartoffelpüree" schlägt der zarte Leslie aus der ersten Reihe mehr fragend als wissend als Beispiel für Milchprodukte vor. Quark und Joghurt sind Fehlanzeige. Das überrascht die Sozialpädagogin der Schule, Tanja Dannenberg, nicht. "Viele Kinder bringen als Pausenbrot ungetoastetes Toastbrot mit Nutella, Chips, Schokolade und Eistee mit", berichtet sie. Bei der letzten Klasse, die den Ernährungsführerschein machte, sollten einige Kinder Vollkornbrot mitbringen. Sie kamen mit Graubrot in die Schule, dunkleres Brot kannten sie nicht. In der Kantine der Schule sei das grassierende Fastfood ein echtes Problem. Um die dort angebotene Rohkost überhaupt essen zu können, müssten manche Kinder erst wieder lernen, richtig zu kauen. Bewusst essen Wer einen Ernährungsführerschein macht, der schärft auch seine Sinne für das Essen. Beim Test dreier verschiedener Brotsorten bittet Frau Hamm die Kinder, in das Schüler-Heft einzutragen: Wie sieht das Brot aus, wie riecht es und wie schmeckt es? Wieder schnellen die Kinderarme hoch, als es darum geht, die eigenen Prüf-Ergebnisse vorzulesen. Damit die Schüler auch begreifen, was den Unterschied von hellem, Grau- und Vollkornbrot ausmacht, hat Frau Hamm auch gleich die entsprechenden Mehlsorten mitgebracht. Foto: REGIERUNGonline/König Gesunde Ernährung soll Spaß machen Jetzt kommt der echte Praxisteil: belegte Brote. Vorher müssen aber alle nochmals raus, die Hände waschen. Kurze Abfrage nach den notwendigen Utensilien: Fast alle haben ein Brett dabei, manche aber ein Tafelmesser vergessen. Die projektbegleitenden Lehrerinnen holen Ersatz aus der Teeküche nebenan. Als Kochbekleidung dienen Kinder- und Erwachsenenschürzen, Küchentücher oder das ausgediente Hemd des Vaters. Frau Sulke, die Hortvertreterin, geht durch die Reihen. Jedes Kind darf sich von ihrem Tablett eine Scheibe seiner Wahl nehmen. Zuerst kommt etwas Frischkäse auf das Brot. Aus Möhren, Paprika und Gurke legen die Kinder mit Feuereifer ein Gesicht darauf. Schnittlauch bildet den Haarkranz. Ausnahmeweise haben die Lehrerinnen diesmal das Gemüse kleingeschnitten. Schnibbeln kommt nächsten Freitag dran. Gemeinsam Essen verbindet "Halt, noch nicht essen!" schimpft Frau Hamm, als die Mädchen in der letzten Reihe einfach schon mal in ihre Werke hineinbeißen. "Wir wollen gemeinsam Essen." Die Strenge hat ihren Grund: Laut einer Umfrage des Familienministeriums finden nur 40 Prozent der Familien an zwei Tagen in der Woche Zeit für ein gemeinsames Mahl. Dabei, das bestätigen Ethnologen, sind gemeinsames Essen und Trinken und das Teilen der vorhandenen Speisen schon immer wichtig gewesen, um den Zusammenhalt in der Familie oder in einer Gruppe zu stärken. Als Frau Hamm dann endlich den Startschuss zum Frühstück gibt, kommt der Transfer von der Theorie in die Praxis ganz schnell: "Sieht lecker aus, riecht lecker und schmeckt lecker", sagt Jason stolz von seinem Brotgesicht. Lernen Mädchen und Jungen eigentlich unterschiedlich? Ernährungsexpertin Hamm verneint. Jungen zeigen zwar manchmal mehr Geschicklichkeit beim Schneiden. Und die Mädchen sind oft beim Tischdecken schneller – da werde deutlich, dass sie zu Hause diese Aufgabe öfters übernehmen müssen. Alles in allem scheint jeder das Zeug zum guten Koch zu haben. Vielmehr gilt: Essen richtig zuzubereiten und gar selber zu kochen fördert das kindliche Selbstbewusstsein stark. "Sie sind stolz, wenn sie es am Ende des Projektes schaffen, ein Buffet mit kalten und warmen Speisen zuzubereiten und dazu die Eltern oder eine andere Klasse einladen können", berichtet Hamm aus den früheren Projekten. Auch die Eltern lernen Zum Ende der Stunde, bevor es ans Putzen der Tische geht, zieht Ernährungslehrerin Hamm ein Fazit: Was macht ein gesundes "Pyramiden-Frühstück" aus? Sie versucht, die Kinder für die Ähnlichkeit der dreifarbigen Pyramide mit der Verkehrsampel zu sensibilisieren. Die zwei obersten Etagen, wo "Familie Schleck" mit den Süßigkeiten und "Olivia Öl" mit den Fetten wohnen, sind tief rot gefärbt. Leslie wirft dabei ein, dass aber die Feuerwehr auch bei Rot fahren darf. So gilt wohl auch beim Essen: Ausnahmen bestätigen die Regel. Dann gibt Frau Hamm noch Hausaufgaben auf. Dazu gehört, auch das Brot beim Abendessen dem "Brottest" zu unterziehen und im Schülerheft das Ergebnis zu notieren. Ein Versuch, eine Brücke zwischen Unterricht und zu Hause zu schlagen. "Meine Eltern finden das gut, dass wir Essen als Unterrichtsthema haben", erzählt Fatima von zu Hause. Die Sozialpädagogin bestätigt das positive Feedback vieler Eltern. Viele hätten richtiggehend verlernt, zu kochen oder seien einfach zu bequem, weil es so ein großes Angebot an Fertiggerichten gibt. "Wenn Anstöße von den Kindern kommen, wird das gerne genommen." Foto: aid infodienst Präsentationsmuster Ernährungsführerschein für Kinder Der Ernährungsführerschein ist ein Unterrichtskonzept des "aid infodienst" und Teil des Nationalen Aktionsplans "IN FORM" der Bundesregierung. In sechs, sieben Doppelstunden lernen die Kinder in dritten oder vierten Schulklassen den praktischen Umgang mit Küchengeräten, das Kochen nach einfachen Rezepten, Hygiene- und Tischregeln. Am Ende stehen ein schriftlicher Test und eine praktische Prüfung. Die Bundesregierung fördert die Ausbildung und die Einsätze von 390 Experten, die den Ernährungsführerschein in die Schulen tragen.Seit 2007 wurden über 12.000 Unterrichtspakete bestellt. Ziel des "aid infodienst" ist es, dass bis Anfang 2011 über eine halbe Million Drittklässler den Ernährungsführerschein in der Tasche haben. Kontext Kinder für gesunde Ernährung begeistern Der Ernährungsführerschein Ernährung von Kindern Nationaler Ernährungs-Aktionsplan Foto: picture-alliance/ dpa Vor der Konservierung wird kontrolliert Lebensmittel + Produkte Mit Hochdruck zu sicheren Lebensmitteln Trotz hoher Lebensmittelstandards passiert es immer wieder: Menschen infizieren sich zum Beispiel über Eier und Fleisch mit einer Salmonellose. Häufig ist auch eine Infektion mit dem Campylobacter-Erreger, der vor allem auf Geflügelfleisch sitzt. Grund genug, nach Verfahren zu suchen, die Lebensmittel noch sicherer zu machen, ohne sie zu sehr zu behandeln. Deswegen fördert die Bundesregierung neue Methoden, um Lebensmittel zu konservieren. Das kann auch den vielen Menschen – etwa Älteren oder Alleinstehenden – nützen, die aufgrund ihrer Lebensumstände darauf angewiesen sind, dass sich Lebensmittel länger halten. "Oberstes Gebot ist die Sicherheit der Verbraucher, um gesundheitliche Gefährdungen durch mikrobiologische Kontaminationen bei Lebensmitteln auszuschließen. Dafür brauchen wir moderne Technologien", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner bei der Übergabe eines Zuwendungsbescheids in Höhe von 1,7 Millionen Euro im Dezember in Berlin. Mit der Summe fördert das Ministerium ein Forschungsprojekt zum Einsatz von Hochdruckverfahren in der Lebensmittelindustrie. Mit ersten Ergebnissen rechnet das Ministerium für das Jahr 2012. Verpackung bei Konservierung wichtig Mehrere Forschungseinrichtungen führen das Projekt gemeinsam mit Firmen aus der Lebensmittelindustrie durch. Dazu haben sich zwölf Partner auf Initiative des Deutschen Instituts für Lebensmitteltechnik (DIL) zusammen geschlossen. Die Arbeiten konzentrieren sich auf den Einsatz des Hochdruckverfahrens bei verpackten Lebensmitteln. Damit verbunden ist die Entwicklung neuer, hochdruckgeeigneter Verpackungen. So müssen derartige Verpackungsmaterialien auch nach der Hochdruckbehandlung gegenüber Gasen wie Sauerstoff, Wasserdampf oder Kohlendioxid absolut dicht sein, um Produktqualität und Haltbarkeit zu gewährleisten. Unter Druck: Mikroorganismen & Co. Während des Hochdruckverfahrens wird das Produkt durch eine Kombination von Druck- und Temperaturbehandlung mit Drücken von bis zu 800 Megapascal (MPa) unterzogen. Zum Vergleich: der normale Luftdruck beträgt circa 0,1 MPa, ein typischer PKW-Reifendruck etwa 0,2 MPa. Die Hochdrucktechnologie schaltet - wie auch die Wärmebehandlung von Lebensmitteln schädliche Mikroorganismen, Endosporen sowie Enzyme aus. So können sämtliche für den Verbraucher unter Umständen gefährliche Verunreinigungen unschädlich gemacht werden. Gleichzeitig bleiben wertvolle Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Vitamine und Aromen erhalten. Zudem sollen durch die Hochdruckbehandlung Lebensmittel länger haltbar werden, ohne ihre sensorische Qualität zu beeinträchtigen. Hochdruck hat Mehrwert Bisher werden Lebensmittel vor allem durch den Einsatz von Wärme haltbarer gemacht. Eine Alternative ist der Wärmeentzug beim Tiefkühlen. Beide Varianten erfordern aufgrund des großen Wassergehalts vieler Nahrungsmittel sehr viel Energie und erhebliche Mengen an Betriebsmitteln. Dies belastet Umwelt und Ressourcen. Bei der Hochdrucktechnik reduziert sich der Energieverbrauch um etwa 40 Prozent im Vergleich zum thermischen Verfahren. Zusätzliche Einsparungen erhofft man sich dadurch, dass durch effiziente Verfahrenstechnik auch Prozessenergie wieder zurückgewonnen werden kann. Die Hochdrucktechnologie wird zunächst an Fruchtsäften und Fischprodukten getestet. Das Verfahren soll sich aber auch zur Behandlung anderer leichtverderblicher Lebensmittel wie Milch und Fleischprodukte eignen. Haltbarmachen von Lebensmitteln: Die Frage, wie Lebensmittel vor dem Verderb bewahrt werden können, ist eng mit der Geschichte der Menschen verbunden. Waren die ersten bekannten Methoden Räuchern, Trocknen und Pökeln, so kennt man heute insgesamt vier Prinzipien: - Ein Kontakt mit Schadorganismen wird beseitigt und erneuter Kontakt verhindert, zum Beispiel durch Räuchern, Abkochen, Einkochen, Pasteurisieren, Erhitzen mit Mikrowellen oder Bestrahlen mit ionisierenden Strahlen. -Schadorganismen wird eine der für sie notwendige Grundlage etwa Wasser oder Sauerstoff entzogen (Trocknung, Einsalzen, Kühlen, Einfrieren, Einpacken in ein Vakuum, Schutzgasatmosphäre). - Einer der Inhaltsstoffe wird so hoch konzentriert, dass er die Entwicklung von Schadorganismen verhindert, zum Beispiel durch Destillation. - Lebensmittelzusatzstoffe wie Konservierungsmittel hemmen die Entwicklung von Schadorganismen (Nitritpökelsalz, Benzoesäure und andere Konservierungsstoffe). Erst seit Dezember 2000 ist in Deutschland die Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen erlaubt. Sie ist dabei auf getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze beschränkt. Alle Lebensmittel, die bestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet sein. Kontext Aigner fördert Einsatz von Hochdrucktechnologie Mit Hochdruck zu sicheren und haltbaren Lebensmitteln Gesundheit Diätprodukte für Diabetiker verschwinden vom Markt Foto: Vario Images / Kasalo Diabetikerprodukte bringen keine Vorteile Über sechs Millionen Menschen leiden in Deutschland an Diabetes, im Volksmund auch Zuckerkrankheit genannt. Und jeden Tag erkranken fast tausend Menschen neu an dem Stoffwechselleiden. Kein Wunder also, dass in Supermärkten, Drogerien und Reformhäusern viele Lebensmittel angeboten werden, die allen Diabetesgeplagten Genuss versprechen. Doch diese speziellen Marmeladen, Kekse oder Aufstriche für Diabetiker entsprechen in ihrer Zusammensetzung nicht mehr den aktuellen Ernährungsempfehlungen. Nicht selten enthalten Diabetikerprodukte mehr Fett und Kalorien als die normale Variante. Die Folge ist, dass die Patientinnen und Patienten zu viele Kalorien zu sich nehmen. Die daraus folgende Gewichtszunahme verschlechtert aber ihre Stoffwechseleinstellung. Außerdem verleitet die Aufschrift "Diät" zu der falschen Annahme, man könne mehr davon essen als von anderen Nahrungsmitteln. Die Süße ist ein weiteres Problem. Viele Diabetikerprodukte sind mit dem Fruchtzucker "Fructose" gesüßt. Essen Diabetiker jedoch zu viel davon, kann das zu einer Verschlechterung ihres Stoffwechsels führen. Besondere Lebensmittel für Diabetiker wie zum Beispiel bestimmte Kuchen, Fruchtsäfte und Biere sind daher überflüssig. Sie sind zu fett, zu kalorienreich, zu teuer – so die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Welche Ernährung ist richtig? Personen mit "Diabetes mellitus" brauchen keine speziellen diätetischen Lebensmittel. Die Experten der wissenschaftlichen Fachgesellschaften empfehlen, sich wie die Allgemeinbevölkerung zu ernähren. Das bedeutet: wenig Alkohol zu trinken, nicht zu viel Zucker zu sich zu nehmen und nicht zu fett zu essen. Schokolade, Chips, Wurst und Käse sind nur in Maßen empfehlenswert. Dafür sollten aber täglich Obst, Salat, Gemüse und fettarme Milchprodukte auf den Tisch kommen. Beim Kochen kann Butter durch Öl ersetzt werden. Viele Ballaststoffe wie Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte gehören mit auf den Speiseplan. Der Austausch von Zucker gegen andere Süßungsmittel bringt für Diabetiker keine Vorteile. Die früher übliche Deklaration von Broteinheiten (BE), also der Kohlenhydratmenge von Lebensmitteln, wird nicht mehr als sinnvoll oder hilfreich angesehen. Denn Menschen mit Diabetes haben nicht nur einen gestörten Zuckerhaushalt. Auch der Fett- und Eiweißstoffwechsel ist beeinträchtigt. Änderung der Diätverordnung Die deutsche Diätverordnung wird derzeit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Das bedeutet konkret: die in Paragraph 12 der Verordnung genannten Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Diabetiker werden ersatzlos gestrichen. Lebensmittel dürfen nach Inkrafttreten der Novelle nicht mehr als für Diabetiker geeignet gekennzeichnet und in den Verkehr gebracht werden. Das Bundesverbraucherministerium hat im August 2009 einen neuen Entwurf der Verordnung vorgelegt und eine Anhörung mit den betroffenen Kreisen durchgeführt. Die Änderung der Rechtsvorschriften wird voraussichtlich im Sommer 2010 in Kraft treten. Dabei wird es wahrscheinlich Übergangsfristen geben, um den Lebensmittelfirmen die notwendigen Umstellungen ihres Angebots zu ermöglichen. Welchen Stellenwert die Zuckerkrankheit in unserer Gesellschaft einnimmt, zeigt auch eine weitere Maßnahme. So investierte das Bundesforschungsministerium allein 2009 rund fünf Millionen Euro in den Aufbau des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD). Darin werden das Helmholtz-Zentrum in München, das Deutsche Diabeteszentrum in Düsseldorf, das Deutsche Institut für Ernährungsforschung in Potsdam, die Universität Tübingen sowie das Universitätsklinikum Dresden, die Forschung zu dieser Volkskrankheit in Deutschland bündeln und erweitern. Kontext BfR: Diätische Lebensmittel Deutsches Zentrum für Diabetesforschung e.V. Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. Foto: vario-images Kredit- oder ec-Karten vor Missbrauch schützen Finanzen + Recht Kreditkarten – Augen auf beim Einsatz Als der Kaufmann Frank McNamara im Jahr 1949 in einem New Yorker Restaurant bezahlen wollte, merkte er, dass er sein Portemonnaie vergessen hatte. Da kam ihm eine Idee: Beim nächsten Besuch gab er dem Kellner ein Pappkärtchen mit seiner Unterschrift – geboren war die allererste Kreditkarte. Heute sind allein in Deutschland rund 25 Millionen dieser Karten – in Plastik – im Umlauf. Mehr als 90 Prozent stammen von den beiden Anbietern Visa und Mastercard. Die meisten Kreditkartenbesitzerinnen und -besitzer in Deutschland nutzen eine so genannte Charge Card. Hier werden die Umsätze gesammelt und einmal im Monat abgerechnet. Immer häufiger bieten Banken und Finanzdienstleister aber auch "Revolving Credit Cards" an. Wer damit bezahlt, muss monatlich immer nur einen Teil seiner Schulden begleichen. Verbraucherschützer warnen davor. Doch vorsehen sollten sich Nutzerinnen und Nutzer von Kreditkarten gleich welcher Art nicht nur vor der Schuldenfalle. Gerade in der jüngsten Vergangenheit gab es wiederholt Meldungen über Betrugsfälle, Datenklau und Softwarepannen. Was war die Ursache und wer haftet in solchen Fällen? Maschen der Betrüger Ärger mit Kreditkartenabrechnungen gibt es vor allem auf Reisen. So kommt es vor, dass sich in Restaurants oder Geschäften auf dem Kreditkartenbeleg ein Zahlendreher "einschleicht" oder ein Komma "verrutscht": Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einer Gaststätte auf Madeira, die statt 12,50 Euro 1.250 Euro abbuchte. In einem anderen Fall hätte eine Türkeireisende nicht 140 Euro für ein Kleid zahlen müssen, sondern 1.400 Euro. Konsumenten, die mit "Plastikgeld" bezahlen, sollten also genau hinschauen, was sie unterschreiben. Die Hauptursache für falsche Abbuchungen vom Kreditkartenkonto sind vor allem Kartenfälschungen. Verbraucher lassen ihre Karte einen Moment aus den Augen. Zum Beispiel wenn ein Kellner damit im Hinterzimmer des Restaurants verschwindet. Das reicht Betrügern oft, um eine Kopie der Karte anzufertigen. Dabei werden der Magnetstreifen auf der Kartenrückseite und alle darauf gespeicherten Daten kopiert, also der Name des Karteninhabers, die Nummer der Kreditkarte, die Prüfziffer, das Ausstell- und Verfalldatum. Mit dieser Kartenkopie können die Betrüger einkaufen. Die Verbraucherschützer empfehlen, darauf zu bestehen, dass die eigene Karte am Tisch oder an der Ladentheke durch das Lesegerät gezogen wird. Interview mit Frank-Christian Pauli Frank-Christian Pauli, Referent für Finanzdienstleistungen beim Verbraucherzentrale Bundesverband Pannenchip Um Missbrauch vorzubeugen, haben die Anbieter inzwischen viele Karten mit einem zusätzlichen Speicherchip auf der Vorderseite ausgestattet. Der enthält die gleichen Daten wie der Magnetstreifen, ist aber sicherer, weil er nicht kopiert werden kann. Zu Jahresbeginn machte er jedoch erst einmal mit einer Panne von sich reden: Mit vielen Millionen ec- und Kreditkarten konnten Bankkunden im Januar weder Geld abheben noch bezahlen. Der Grund: Der Speicherchip war falsch programmiert worden und konnte die Jahreszahl 2010 nicht verarbeiten. Die fehlerhaften Chips sollen nun umprogrammiert werden, zum Beispiel automatisch beim Geldabheben oder in speziellen Geräten bei der Bank. Internetbetrug Vor Betrug im Internet schützt aber auch der Chip nicht. Wiederholt knackten Hacker Webseiten von Finanzdienstleistern, die Kreditkartenbuchungen abwickeln, und stahlen dort die Daten der Kunden. So auch Ende 2009: Damals mussten Banken hunderttausende Kreditkarten austauschen, weil Betrüger ins Computersystem eines spanischen Finanzdienstleisters eingedrungen waren. Betroffen waren Spanienurlauber, die in den Ferien mit ihrer Kreditkarte bezahlt hatten. Mit ihren Daten hätten die Kriminellen im Internet einkaufen können. Dafür ist nämlich meist keine Unterschrift erforderlich, sondern nur der Name des Kreditkartennutzers, seine Kartennummer, die Prüfziffer und das Verfalldatum. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Daten deshalb nur verschlüsselt ins Internet eingeben. Verschlüsselte Verbindungen sind an der Buchstabenfolge "https" in der Adresszeile zu erkennen. Noch besser ist es, an Verfahren wie "3D-Secure", "Verified by Visa" oder "SecureCode" teilzunehmen. Dafür registriert sich der Kunde bei seiner Bank und bekommt ein Passwort. Will er dann in einem Onlineshop mit seiner Kreditkarte bezahlen, muss er erst sein Passwort eingeben. Der Kreditkartenanbieter Visa will außerdem in Kürze ein weiteres Sicherheitsnetz installieren: Kreditkartennutzer sollen immer dann eine SMS auf ihrem Handy erhalten, wenn ihre Kreditkarte eingesetzt wurde. So soll Missbrauch schneller entdeckt werden. Was tun bei Betrug? Personen, deren Konten ohne eigenes Verschulden durch Manipulationen per Karte geplündert werden, bleiben in der Regel nicht auf dem Verlust sitzen. Stehlen Kriminelle etwa die Daten eines Kreditkartenkunden und kaufen in seinem Namen im Internet ein, muss er nicht dafür haften. So entschied kürzlich ein Gericht. Anders verhält es sich, wenn ein Kunde fahrlässig gehandelt hat. Also wenn ihm zum Beispiel die Kreditkarte aus dem Auto gestohlen wurde oder er Karte und Pin zusammen aufbewahrt hat. Wird eine Kreditkarte gestohlen, sollten die Betroffenen sie unverzüglich sperren lassen. Das geht mit einem Anruf bei der Hotline der jeweiligen Bank oder bei der zentralen Sperrnummer 116116. Ist die Karte erst einmal gesperrt, müssen Kunden nicht mehr für Schäden aufkommen. Wer einen Kartenverlust nicht sofort meldet oder die Karte nicht unverzüglich sperren lässt, muss anteilig für Schäden aufkommen. Um Missbrauch schnell zu erkennen, sollten Verbraucher regelmäßig ihre Kreditkartenabrechnung prüfen und bei ungeklärten Abbuchungen sofort ihre Bank informieren. Anruf von der Bank Oft verhindern auch die Banken selbst falsche Abbuchungen. Sie überwachen alle Zahlungsvorgänge und lassen sie durch eine Sicherheitssoftware laufen. Die schlägt bei ungewöhnlichen Vorgängen Alarm, zum Beispiel wenn die Kreditkarte eben noch in London, eine Stunde später aber bereits in Moskau eingesetzt wurde. In solchen Fällen fragt die Bank dann beim Kunden nach. Weiß der nichts von den Einkäufen, sperrt sie die Karte und blockiert die Abbuchung. Kontext Verbraucherportal des Bankenverbandes Forum zur Bankkartenpanne der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Broschüre "Sicher mit Karte" des Bankenverbandes Kreditkarten sperren Foto: BMU / Rupert Oberhaeuser Je tiefer es ins Erdinnere geht, desto wärmer wird es Energie + Wohnen Geothermie – unendlich, aber gefährlich? Erdbewegungen bei Basel und Landau, eine Wasserfontäne mitten in Wiesbaden, Bodenrisse in der Altstadt von Staufen. Nachrichten wie diese haben die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Bohrungen für Erdwärme-Nutzung verunsichert. Wie riskant ist Geothermie? Reserven ohne Ende Je tiefer wir in das Innere der Erde vordringen, umso wärmer wird es. In Mitteleuropa herrscht in den ersten 100 Metern Tiefe eine nahezu konstante Temperatur von etwa zehn Grad vor. Dringt man noch tiefer ins Erdinnere vor, steigt die Temperatur mit jeden weiteren 100 Metern um etwa drei Grad an. Die Erde strahlt täglich etwa viermal mehr Energie in den Weltraum ab, als wir Menschen derzeit an Energie verbrauchen. Somit ist die im Innern unserer Erde gespeicherte Wärme, die Geothermie, nach menschlichem Ermessen unendlich. Geothermie – eine Form der erneuerbaren Energien Foto: BMU Die Nutzung der Erdwärme bietet hinsichtlich Klimaschutz und Luftreinhaltung große Vorteile. Denn beim Betrieb der Anlagen fallen keine Schadstoffe an. Außerdem ist Geothermie für Verbraucherinnen und Verbraucher immer verfügbar: rund um die Uhr, ohne Rücksicht auf Tages- oder Jahreszeiten, unabhängig von Wetter und Klima. Und sie muss nicht über lange Strecken transportiert werden. Noch ist der Beitrag an der Gesamtversorgung mit Energie gering (1,1 Prozent). Denn die Investitionen in die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erdwärme, insbesondere die Tiefbohrungen, sind nicht nur teuer sondern auch technisch komplex. Es ist aber mit technischen Fortschritten zu rechnen, durch die Aufwand und Nutzen in einem besseren Verhältnis zueinander stehen. Geothermische Verfahren Für die Nutzung der Erdwärme kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz: Bei der oberflächennahen Nutzung der Erdwärme werden zum Beispiel Erdwärmekollektoren, Erdwärmesonden oder Grundwasserbohrungen in einer Tiefe bis 150 Meter beziehungsweise maximal 400 Meter Tiefe eingesetzt. Über Wärmepumpen erfolgt die Nutzung der Erdwärme. Diese Form ist auch für private Nutzer interessant. Ein Gebäude kann über Wärmepumpen mit Heizwärme, Kälte und Warmwasser versorgt werden. Effiziente Wärmepumpen werden gegenwärtig im "Marktanreizprogramm" gefördert. Die tiefe Geothermie beginnt bei einer Tiefe von mehr als 400 Metern und einer Temperatur von über 20 Grad Celsius. Das sind zum Beispiel geothermische Anlagen. Sie nutzen warmes, im Untergrund vorhandenes Wasser (bis circa 4.500 Meter Tiefe), oder Systeme, die Wärme aus dem tiefen Gestein für die Stromerzeugung verwenden. Dafür wird bis auf 5.000 Meter Tiefe gebohrt. Risiken erkennen und vermeiden Grundsätzlich ist die Nutzung von Erdwärme ungefährlich. Aber jede neue Technologie birgt gewisse Risiken. Diese müssen bei der Planung und Ausführung von Projekten berücksichtigt werden. Neben der Gefahr, nicht wie geplant die notwendigen Temperaturen oder Wassermengen vorzufinden (Fündigkeitsrisiko), und möglichen hohen Erschließungskosten bestehen geologische und geotechnische Risiken. Denn es können Probleme bei Bohrungen oder mit nicht geeigneten Gesteinsschichten auftreten, wie es bei den Projekten in Basel oder Wiesbaden der Fall war. Vor einer Bohrung ist eine umfassende und flächendeckende Analyse der geologischen Bedingungen vor Ort notwendig. So sind mögliche problematische geologische Formationen besser zu erkennen und Schäden können vermieden werden. Mit dem Bau einer Geothermieanlage sind nur qualifizierte Firmen zu beauftragen. Ein Geothermieprojekt ist auch nur auf Antrag bei der jeweilig zuständigen regionalen Behörde, zum Beispiel Landratsamt oder Kreisverwaltung möglich. Die meisten Länder haben Richtlinien und Leitfäden zur Nutzung der Geothermie herausgegeben. Auch Boden und Grundwasser können durch Bohrungen theoretisch in Mitleidenschaft gezogen werden. Da in der tiefen Geothermie jedoch alle Arbeiten bergrechtlich genehmigungspflichtig sind, sind Umweltschäden praktisch ausgeschlossen und in Deutschland auch noch nie eingetreten. So fördert die Bundesregierung die Geothermie: Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte erheblich verbessert und die Risiken reduziert: - So sind im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Einspeisevergütungen für Strom, der aus Erdwärme produziert wird, erhöht und neue Boni eingeführt worden. - Im Marktanreizprogramm ist die Förderung speziell durch das neue Kreditprogramm zum Fündigkeitsrisiko erweitert und verbessert worden. - Eine kontinuierliche Forschungsförderung sorgt für eine Verringerung der technischen und geologischen Risiken. - Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) schreibt für Neubauten vor, erneuerbare Wärmequellen zu nutzen. Diese Pflicht kann unter anderem durch eine geothermische Wärmeversorgung erfüllt werden. Diese Instrumente sollen den Ausbau der Geothermie beschleunigen. Zurzeit gibt es in Deutschland vier Heizkraftwerke (Neustadt-Glewe, Unterhaching, Landau, Bruchsal) zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sowie weitere zehn Heizwerke, die Wärmenetze versorgen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Einzelprojekten, um insbesondere Erdwärme oberflächennah zu nutzen. Kontext Bericht der Bundesregierung über ein Konzept zur Förderung, Entwicklung und Markteinführung von geothermischer Stromerzeugung und Wärmenutzung Marktanreizprogramm Video "Geothermie" der Deutschen Energie-Agentur Broschüre "Nutzungsmöglichkeiten der tiefen Geothermie in Deutschland" vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wissenswelt "Geothermie" Projektbeispiele Multimedia Der elektronische Entgeltnachweis Foto: action press Die Karte enthält nur die elektronische Signatur, keine persönlichen Daten "Wir sind seit dem 1. Januar verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln." Einen solchen oder ähnlich formulierten Hinweis finden Sie auf Ihrem Gehaltsnachweis. Was steckt dahinter? Weniger Aufwand für die Wirtschaft Die deutschen Arbeitgeber stellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen – die allermeisten davon in Papierform – für ihre Beschäftigten aus. Diese Nachweise benötigen Arbeitnehmer unter anderem, wenn sie bei Behörden Leistungsanträge stellen, die einkommensabhängig sind. Hierzu gehört zum Beispiel das Wohngeld. Hinzu kommt: Arbeitgeber müssen Kopien solcher Nachweise für zehn Jahre archivieren. Das bedeutet jede Menge Aufwand. Da die Bundesregierung Bürokratie senken will, gibt es ab 2010 ELENA, den elektronischen Entgeltnachweis: Arbeitgeber melden seit dem 1. Januar Daten über Bezüge und Gehälter verschlüsselt an eine Zentrale Speicherstelle. Diese ZSS ist ein leistungsfähiges Rechenzentrum, das bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg eingerichtet ist. Dort werden die Daten ohne Nennung des Namens, also pseudonymisiert, gespeichert. Zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2012, startet der Regelbetrieb von ELENA: Wenn Bürgerinnen und Bürgern Anträge etwa auf Arbeitslosengeld I, Wohn- oder Elterngeld stellen, rufen die zuständigen Behörden die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Daten direkt in der ZSS ab. Da Arbeitgeber dann keine Bescheinigungen mehr in Papierform ausstellen und archivieren müssen, spart das jährlich rund 85,6 Millionen Euro ein. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen schrittweise auch andere Auskünfte und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch in das Verfahren einbezogen werden. Denn jede zusätzliche Bescheinigung, die elektronisch abgerufen werden kann, mindert den Aufwand. Wenn alle Bescheinigungen durch ELENA ersetzt werden können, entlastet das um weitere rund 200 Millionen Euro. Sozialleistungen einfacher und schneller beantragen Von dem Verfahren profitieren auch die Arbeitnehmer: Wer Einkommensnachweise für Leistungsanträge braucht, muss sie nicht mehr beim Arbeitgeber erbitten. Dieser erfährt folglich auch nicht, dass Sozialleistungen beantragt werden. Antragsteller müssen auch nicht mehr extra bei der Behörde vorbeischauen, um den Beleg abzugeben. Das spart Zeit. Und Fehler, die bei der manuellen Dateneingabe passieren können, entfallen. Nach § 97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten auf der Entgeltbescheinigung auf folgendes hinzuweisen: Daten wurden an die Zentrale Speicherstelle übermittelt und es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS. In welcher Form dieser Hinweis erfolgt, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Sicherer Datenabruf Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz im Sozialgesetz und weitere gesetzlich festgelegte Schutzrechte. Daraus folgt: Die Entgelt-Daten werden nach der Übermittlung durch den Arbeitgeber in der ZSS sofort geprüft, zweifach verschlüsselt und danach gespeichert. Dabei liegen die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten. Gegen den Willen eines Antragstellers kann niemand auf die gespeicherten ELENA-Daten zugreifen. Sie sind zu keiner Zeit ohne Einwilligung lesbar. Nur wenn ein Bürger seine Daten freigibt, können sie entschlüsselt und von der Behörde zur Antragsbearbeitung abgerufen werden. Foto: ITSG GmbH Für die Freigabe ist eine besondere Karte mit einer qualifizierten Signatur erforderlich. Sie ersetzt die eigenhändige Unterschrift. Diese Signaturkarte legen Sie bei der Behörde vor, die die Sozialleistung gewähren soll, und berechtigen sie damit zum Abruf Ihrer Daten von der ELENASpeicherstelle. Die Speicherung der Entgeltdaten ist von der Speicherung der Identität des Dateninhabers getrennt. Denn wer einen Antrag stellt und bei der zuständigen Behörde hierzu seine Signaturkarte vorlegt, wird zunächst bei dem Rechenzentrum "Registratur Fachverfahren" angemeldet. Dies ordnet jedem Verfahrensteilnehmer ein Pseudonym (einen Zeichencode) zu. Dadurch können die in der ZSS gespeicherten Daten keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Nur im Zusammenspiel zwischen ZSS und Registratur ist dies möglich. Auch die Beschäftigten der Verwaltung brauchen für den Zugang zu den Daten eine Signaturkarte. Nur in dieser Kombination ist ein Abruf von Daten möglich. Digital Signieren per Chipkarte Eine qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich mit einer eigenhändigen Unterschrift vergleichbar. Technisch gesehen besteht sie aus einem Zertifikat, das auf einem Karten-Chip gespeichert wird, und der dazugehörigen "Persönlichen Identifikationsnummer" (PIN). Die Karte mit dem Chip enthält nur die elektronische Signatur, keine persönlichen Entgeltdaten. Damit ist auch bei einem eventuellen Verlust der Karte kein Datenmissbrauch durch Dritte möglich. Bereits heute können Sie bei Banken, Sparkassen und den so genannten Trustcentern, den Hersteller der Signaturkarten, Karten dieser Art erwerben. Aktuell sind nur wenige Trustcenter berechtigt, Signaturkarten nach dem deutschen Signaturgesetz zu vergeben. Denn die Ausgabe unterliegt strengen, staatlich überwachten Sicherheitsbestimmungen. Voraussichtlich kostet das Zertifikat circa zehn Euro für drei Jahre. Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten dafür erstattet, wenn die Karte für den Leistungsbezug erworben wurde. So ist sichergestellt, dass jeder Antragsteller seinen Anspruch auf eine Sozialleistung verwirklichen kann. Kontext Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises Fakten zum ELENA-Verfahren Materialien und Informationen für Bürger sowie Arbeitgeber Informationsvideo zum ELENA-Verfahren (zum Download) Signaturkarte und Liste der Signaturkartenanbieter Foto: Oed / BMU Nachhaltig wirtschaften – Ressourcen erhalten Umwelt + Nachhaltigkeit Nachhaltigkeitsdebatte im Zeichen der Umwelt "Deutschland wird seine eigene Wirtschaftsweise mit ganzer Kraft hin zu mehr Nachhaltigkeit umbauen", kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Neujahrsansprache an. Es gehe darum, den Gedanken der Nachhaltigkeit noch tiefer in der Gesellschaft zu verankern. Die Bundesregierung hat sich deshalb auch im Koalitionsvertrag zur Nachhaltigkeit als Leitprinzip ihres Handelns bekannt. Im Frühjahr 2012 wird die Regierung unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erneut Rechenschaft ablegen. Im "Fortschrittsbericht 2012" wird insbesondere festzuschreiben sein, wie die nationale Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt werden soll. Nachhaltigkeit geht jeden an Unser Land nachhaltiger zu machen, ist nicht nur Aufgabe des Staates. Alle können und müssen einen Teil dazu beitragen, Umwelt, Wirtschaft und soziales Wohlergehen in eine Balance zu bringen. Das gilt für den Alltagseinkauf wie für die Anschaffung langlebiger Produkte wie Elektronik oder für den Energieverbrauch. Das gilt aber auch für die gesellschaftliche Diskussion darüber, welche Weichen die Politik stellen sollte, damit Deutschland nachhaltiger wird. "Mitreden-U" Wie lässt sich der Klimawandel am sinnvollsten bekämpfen? Wie kommen wir bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien weiter? Wie kann es gelingen, den Verlust der Artenvielfalt in unserem Land zu stoppen? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt der Nachhaltigkeits-Konsultationen, die das Bundesumweltministerium am 17. Februar startet. Foto: BMU Beteiligungsangebot des BMU Auf der Website www.mitreden-u.de sind alle eingeladen, Umweltthemen zu nennen, die besonders wichtig für eine nachhaltige Entwicklung sind oder bei denen besonders großer Handlungsbedarf besteht. Die Beiträge können über einen Zeitraum von vier Wochen online diskutiert und bewertet werden. Zwischen Mai und Juli 2010 werden ergänzend drei themenbezogene Fachdialoge stattfinden. Dazu wird das Bundesumweltministerium Bürgerinnen und Bürger einladen, mit Experten aus Verbänden und dem Ministerium vertieft zu diskutieren. Ziel ist es, die umweltbezogenen Themen in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie weiterzuentwickeln und diese Ansätze in die Erarbeitung des Fortschrittsberichts 2012 einzubringen. Das Portal "www.mitreden-u.de" wird umfangreich zur Nachhaltigkeitspolitik des Umweltministeriums informieren. Auch Meldungen rund um die Erstellung des Fortschrittsberichts 2012 werden dort abrufbar sein. Für Interessenten wird es einen Newsletter geben, der abonniert werden kann. Wer möchte, kann seinen Beitrag zu den Umwelt-Konsultationen auch per Post schicken. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Postkarten gedruckt. Sie können angefordert und ausgefüllt werden unter: Bundesumweltministerium, Referat ZG III 1, Stichwort: Mitreden-U, 11055 Berlin. Es geht weiter "Mitreden-U" ist der Auftakt zu den allgemeinen Konsultationen, die die Bundesregierung 2010 zum Thema "Nachhaltigkeitsstrategie" starten wird. Über den Start und die Einzelheiten der Bürgerkonsultationen wird das Presse- und Informationsamt unter www.dialog-nachhaltigkeit.de informieren. Wer hierzu gesondert informiert werden möchte, kann sich beim Bundespresseamt unter [email protected], Betreff: Konsultationen melden. Kontext Beteiligungsforum "Mitreden-U" Nationale Nachhaltigkeitsstrategie Empfehlenswerte Links Altersvorsorge macht Schule: Neue Kurse im Angebot Grenzüberscheitende Dienstleistungen - meine Rechte auf einen Klick "Safer Internet Day" am 9. Februar 2010 Lesetipps Neue Regelung bei 0180er-Nummern Broschüre "Es sind meine Daten" der Verbraucherzentrale Niedersachsen Informationsportal "Energie in Kürze" Impressum Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030 18 272-3261 Fax: 030 18 272-3269 [email protected] Briefanschrift: 11044 Berlin Redaktionsleitung: Caroline König Stellvertretung: Renate Behrendt Redaktion: Renate Behrendt, Anja Dobrodinsky, Annekatrin Gebauer, Michael Kantowski, Caroline König, Monika Lachnitt, Christine Wackernagel Redaktionsassistenz, Layout und Technik: Yvonne Ableidinger Bildagentur: verantwortlich Ulrich Weichert Fotoredaktion: Silke Hinkelmann, Christian Stutterheim, Raik Tybussek Fotografen: Guido Bergmann, Steffen Kugler, Sandra Steins Realisierung: Realisiert wird das Informationsangebot im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von der ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation Hinweise: Durch die Digitalisierung von Daten können Fehler auftreten. 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