2016 April Info FWM BDP pol Strukturen

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BDP und FWM Münsingen
Politische Strukturen
Medienmitteilung
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Medienmitteilung FWM und BDP Münsingen
Münsingen überarbeitet politische Strukturen
Zurzeit überarbeitet die Gemeinde Münsingen ihre politischen Strukturen. Die Bevölkerung, Parteien
und Kommissionen waren zur Vernehmlassung eingeladen. Die Parlamentsdebatte steht noch bevor.
Für die künftige Urnenabstimmung möchten die BDP und die Freien Wähler die öffentliche Diskussion
zu einigen wichtigen Fragen anregen.
Gemeinderat im Majorzverfahren wählen
Als Münsingen noch eine Gemeindeversammlung hatte, war es sinnvoll, die Exekutive im
Proporzverfahren oder im Verhältnis der Wählerstärken zu wählen. Heute jedoch wird die
Parteienstärke im Parlament abgebildet. In die Exekutive sollen nicht in erster Linie Parteienvertreter,
sondern Persönlichkeiten gewählt werden. Darum soll der Gemeinderat künftig im Majorzverfahren
gewählt werden oder der Bevölkerung mindestens mit einer Variantenabstimmung eine Auswahl
gegeben werden. Auch Majorzwahlen bewirken politisch einigermassen ausgewogene Regierungen,
da nur Kandidierende gewählt werden, welche auch Stimmen bei Wählern anderer Parteien holen.
Für den Fall, dass der Gemeinderat weiterhin im Proporzwahlverfahren gewählt wird, soll das
Gemeindepräsidium beim Proporz angerechnet werden. Die heutige Regelung, dass das
Gemeindepräsidium nicht am Proporz angerechnet wird, basiert auf der Idee, dass das
Gemeindepräsidium unparteilich sein und nicht primär sein Parteigedankengut vertreten soll (was
grundsätzlich bei allen Exekutivmitglieder der Fall sein sollte). Dies führt aber dazu, dass die Partei
des Gemeindepräsidiums tendenziell übervertreten ist, was nicht Sinn des Proporzes ist.
Pensum des Gemeindepräsidiums
Das Gemeindepräsidium ist als Vollamt definiert. Wir sind dafür, dass künftig Pensen von 80 bis 100
Prozent ermöglicht werden sollen. Moderne, aufgeschlossene Arbeitgeber ermöglichen auch ihren
Kaderleuten reduzierte Pensen und erhöhen damit die Attraktivität der Stelle. Die
Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident soll die Möglichkeit haben, eine weitere Tätigkeit
auszuüben, welche keine Zielkonflikte mit ihrem Gemeindepräsidium bewirken, wie z.B. Familien- und
Haushaltaufgaben, ein politisches Amt wie zum Beispiel als Grossrat oder andere Tätigkeiten im
Arbeitsmarkt. Das Ausüben einer Nebentätigkeit würde einer jüngeren Gemeindepräsidentin oder
einem jüngeren Gemeindepräsidenten zudem erlauben, nach einer Anzahl Amtsperioden wieder in
einen Beruf zurückzukehren, statt bis zur Pensionierung auszuharren.
Gewaltentrennung und Unvereinbarkeit
Wir vertreten die strikte Gewaltentrennung, was heisst, dass Angestellte der Gemeinde, wozu auch
Lehrpersonen gehören, nicht dem Gemeinderat, dem Parlament und politisch zusammengesetzten
Kommissionen angehören dürfen, wohl aber Fachkommissionen. Gemäss dem Vorschlag des
Gemeinderates dürfen dagegen Gemeindeangestellte dem Parlament angehören, nicht jedoch
einigen Parlamentskommissionen.
Wahltermine
Der Gemeinderat schlägt vor, dass das Gemeindepräsidium im zweiten Quartal gewählt wird um eine
allfällige Kündigungsfrist von 6 Monaten des bisherigen Arbeitsvertrages einhalten zu können. Das
Parlament dagegen soll erst im vierten Quartal gewählt werden. Wir sind der Ansicht, dass ein
zweimaliger Wahlgang von den Wählerinnen und Wählern wegen des zeitlichen und finanziellen
Aufwandes nicht verstanden wird und befürworten einen einzigen Wahltermin, welcher eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten ermöglicht. In anderen Fällen lässt sich eine Übergangslösung finden.
Münsingen, 25. April 2016
Auskunftspersonen:
Für die BDP: Walter Grossenbacher, Mobile 079 785 88 45, [email protected]
Für die Freien Wähler FWM: Ueli Schweizer, Mobile 078 678 80 50, [email protected]
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