Psychologische und psychiatrische Grundlagen

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Psychologische und
psychiatrische Grundlagen
Entwicklungspsychologie
Sozialisationsverläufe
Psychische Störungen
Wie wirken Strafen?
1.Entwicklungspsychologie
Jugendliche müssen vielfältige Veränderungsprozesse in
körperlicher, kognitiver und sozialer Hinsicht bewältigen,
ihre Rolle und ein neues Selbstbild zu finden. Ihre
Persönlichkeit ist noch nicht fest ausgebildet, sie entwickelt sich nach dem Prinzip von Versuch und Irrtum.
Jugendliche müssen lernen, Akzeptanz zu erwerben, mit
Autoritäten und Grenzen umzugehen, sich gegenüber
Gleichaltrigen zu behaupten, schulische Anforderungen
zu bewältigen, zum andern Geschlecht Beziehungen
aufzubauen, ihre Sexualität zu entwickeln, sich beruflich
zu integrieren, ihre Identität zu finden.
Unterschiede zu Erwachsenen
Die sozialen Kompetenzen und kognitiven Fähigkeiten unterscheiden sich von denen der Erwachsenen. Jugendliche nehmen Gefühle intensiver wahr, sie handeln oft impulsiv, ohne langes
Abwägen von Risiken. Sie sind neugierig und
suchen den Nervenkitzel.
Ihre Entscheidungen sind stark von Emotionen
beeinflusst, sie verlaufen anders als bei Erwachsenen. Die Unterschiede bestätigen sich
nicht nur in der pädagogischen Erfahrung, sondern auch in der Hirnforschung.
Früher gering geschätzte Kindheit
Der Mensch entwickelt sich nicht gleichmässig, vielmehr
durchläuft der Entwicklungsprozess Phasen. Diese
zeichnen sich aus durch eine altersspezifische Art zu
denken, zu fühlen und zu handeln.
Diese heute selbstverständliche Tatsache war keineswegs
immer allgemeines Wissensgut. Im Mittelalter wurde das
Kind als kleiner, noch unfertiger Erwachsener gesehen.
Später bezeichnete Spinoza (1632-1677) die Kindheit
als Unglück, für Blaise Pascal (1623-1662) begann das
menschliche Leben erst mit der vollen Entwicklung des
Verstands, d.h. mit 20 Jahren. Die Geringschätzung der
Kindheit hing mit der Überschätzung der ratio (Vernunft)
als vermeintlich wichtigster Eigenschaft zusammen.
Natur oder Kultur?
Die weitere Diskussion wurde durch die Frage bestimmt,
wie weit die Entwicklung durch die Natur, d.h. durch
biologische Abläufe und hereditäre Festlegungen,
bestimmt ist, bzw. wie weit kulturelle Prägungen, d.h.
Einflüsse der Erziehung, der Sozialisation und der
gesellschaftlichen Umgebung massgeblich seien.
John Locke (1632-1704) nahm in diesem Zusammenhang
an, das Neugeborene sei eine „tabula rasa“, alle Eintragungen in diese unbeschriebene Tafel gingen auf die
Erfahrungen und die Einflüsse der Umwelt zurück.
Demgegenüber zeichnete Darwin(1809-1882) ein Bild der
Entwicklung, das ganz durch die biologischen Gesetzmässigkeiten bestimmt war.
Mit dem Aufkommen des Behaviorismus im 20. Jh. verlagerte sich das Schwergewicht wieder auf die kulturellen Einflüsse.
Wechselspiel
Heute ist unbestritten, dass sowohl Natur als auch Kultur
eine wichtige Rolle spielen, und dass sie sich in einem
ständigen Wechselspiel gegenseitig beeinflussen.
So sind beispielsweise Pubertätserscheinungen, wie wir sie
heute kennen, keineswegs nur Ausdruck von physiologischen Veränderungen, sondern entscheidend mitbedingt durch die soziale Situation, mit der sich junge
Menschen in unserer Gesellschaft auseinandersetzen
müssen.
Auch die Pubertät ist deshalb ein biosoziales Phänomen,
das in andern Kulturen nicht in gleicher Weise auftritt.
Entwicklung in Stufen
Das Verständnis, wonach die Entwicklung in Stufen abläuft,
geht vor allem auf Jean-Jacques Rousseau zurück: „Die
Natur will es, dass die Kinder, ehe sie Männer sind,
Kinder sein sollen“. In seinem Entwicklungswerk „Emile“
(1762) erarbeitete Rousseau als Erster eine Stufenlehre,
die von den Bedürfnissen des Säuglings, des Kindes,
des Jugendlichen und des Heranwachsenden ausging.
Aus den altersspezifischen Bedürfnissen leitete er die
stufengerechten erzieherischen Anforderungen ab.
Im 20.Jahrhundert haben verschiedene Autoren Stufensysteme entwickelt, insbesondere Sigmund Freud, Jean
Piaget, Heinz Remplein, Robert Havighurst und Erik H.
Erikson. Ihren unterschiedlichen Modellen ist gemeinsam, dass sie Schnittstellen bei ca. 6 Jahren, 11/12
Jahren und 18 Jahren zu Grunde legen.
Kritik an Stufenlehren
Soweit es sich um blosse Deskriptionen von idealtypischen
Abläufen handelt, sind Stufenmodelle auch heute noch
aktuell.
Doch ist dem Stufendenken Kritik erwachsen, weil es dem
Missverständnis Vorschub leistet, die Stufen seien
Entwicklungsschritte, wobei der jeweils nächste Schritt
erst erfolgen könne, wenn der vorangegangene abgeschlossen sei.
Das würde auch bedeuten, dass die Entwicklung in den
unterschiedlichen Dimensionen (Denken, Moral, Gefühle, körperliche Entwicklung etc.) parallel verlaufen
und Phasen gleichzeitig abgeschlossen würden.
Neuere Ansätze
In Wahrheit verläuft die Entwicklung multikausal
und multidimensional, sie ist zudem multidirektional, d.h. sie geht nicht immer in die
gleiche Richtung. Letztlich bleiben die in den
Entwicklungsmodellen zu Grunde gelegten
Abläufe Durchschnittsaussagen, die sie sich
kaum auf den Einzelfall anwenden lassen.
Die neuere Entwicklungspsychologie konzentriert
sich deshalb eher auf die Entwicklung in einzelnen Dimensionen wie Motorik, Gefühlswelt,
Temperament, Intellekt und Moral.
Lawrence Kohlberg
Für das Jugendstrafrecht von besonderer Bedeutung ist die
Entwicklung des moralischen Urteils. Dazu hat vor allem
Lawrence Kohlberg ein Stufenmodell erarbeitet.
Bei seiner Untersuchung zur moralischen Entwicklung
unterbreitete er den Versuchspersonen Geschichten, die
einen moralischen Konflikt enthielten, z.B. das „HeinzDilemma“, in dem ein Mann zur Rettung seiner kranken
Frau ein Medikament stiehlt, das er sich finanziell nicht
leisten kann, oder das „Judy-Dilemma“, wo ein Mädchen
seiner Schwester erzählt, dass es die Mutter belogen
hat, und die Schwester damit in den Konflikt bringt, ob
sie das Geheimnis wahren soll.
Kohlberg unterscheidet drei Phasen der moralischen
Entwicklung und unterteilt jede Phase noch einmal in
zwei Stufen.
14 Jahre?
Im Hinblick auf die strafrechtliche Schuldfrage kann
gestützt auf die Forschungen von Kohlberg wohl vor
dem 12. Lebensjahr nicht von einer fassbaren moralischen Verantwortlichkeit gesprochen werden.
Erst nach diesem Alter bildet sich zwischen dem 12. und
15. Lebensjahr die Fähigkeit zur eigenständigen Auseinandersetzung mit normativen Anforderungen heraus.
Nur wenn diese Fähigkeit erreicht ist, kann von einem
strafrechtlich relevanten Verschulden ausgegangen
werden. Die 14 Jahre, die in vielen Ländern als
Strafmündigkeitsgrenze gelten, werden diesem
Sachverhalt wohl am ehesten gerecht.
Altersgrenzen des JStG
Wenn wir die Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie
auf die Altergrenzen des Jugendstrafrechts anwenden,
zeigt sich, dass die untere Grenze von 10 Jahren keiner
realen Zäsur entspricht. Im strafrechtlichen Sinne
verfügen Kinder in diesem Alter noch nicht über die für
eine Schuldfähigkeit erforderlichen Voraussetzungen.
Allerdings wird dieser Widerspruch dadurch entschärft,
dass das JStG für die unter-15-Jährigen nur Erziehungsstrafen vorsieht (Verweis, Arbeitsleistung bis 10 Tage).
Weniger problematisch scheint die obere Grenze von 18
Jahren, zumal auch das Zivilrecht mit diesem Alter die
Mündigkeit beginnen lässt.
Allerdings stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre,
nach 18 J. ein Übergangsalter festzulegen, in dem je
nach individueller Entwicklung Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden könnte.
Internationaler Vergleich
Im internationalen Vergleich ist die Strafmündigkeitsgrenze
von 10 Jahren eine der tiefsten. England kennt die
gleiche Grenze, in Holland beginnt die Verantwortlichkeit
mit 12, in Frankreich mit 13, in Deutschland, Österreich
und Italien mit 14, in den skandinavischen Ländern mit
15 Jahren.
Allerdings setzt in diesen Ländern das Jugendstrafrecht mit
dem genannten Alter meist mit seiner vollen Härte ein,
während in der Schweiz bis zur Grenze von 15 Jahren
nur sehr leichte Strafen ausgesprochen werden können.
Wenn Kinder in diesem Alter ausnahmsweise schwere
Straftaten begehen, wird in der Regel eine Schutzmassnahme angeordnet, die in gleicher Weise auch auf dem
zivilrechtlichen Weg durchgeführt werden könnte.
2.Sozialisationszusammenhänge
Sozialpsychologische Untersuchungen erforschen
Zusammenhänge zwischen Erziehungsdefiziten und
problematischen Sozialisationsverläufen einerseits und
erheblichem delinquentem Verhalten andererseits.
Allerdings ist damit noch nichts über die Ursachen der
Delinquenz ausgesagt.
Die erforschten Zusammenhänge, die im Folgenden
zusammengefasst werden, sind keineswegs Kausalzusammenhänge, sondern Risiko-Konstellationen, bei
deren Vorliegen sich delinquente Gefährdungen mit
grösserer Wahrscheinlichkeit ungünstig auswirken.
Risiken in der Familie
Keine Korrelationen bestehen zu strukturellen Familienmerkmalen (Scheidung, Alleinerziehung, Haushaltgrösse) und zu sozio-ökonomischen Variablen
(Einkommen, Beruf, Arbeitslosigkeit).
Deutlich ausgeprägt sind dagegen die Zusammenhänge zu
funktionalen Merkmalen (Familienklima) und zum
Erziehungsverhalten:
Schwer delinquente Jugendliche erfahren mehr Streit,
Ablehnung und Vernachlässigung. Sie werden häufiger lieblos, übermässig streng oder gleichgültig
behandelt. Sie erleben weniger Anregung und
Förderung und weniger klar kommunizierte Grenzen.
Gewaltsame Erziehungsmethoden, Misshandlungen
und sexuelle Übergriffe kommen häufiger vor.
Inkonsistenter Erziehungsstil
Besonders negativ wirkt sich eine inkonsistente
Erziehung aus, die zwischen Überstrenge und
Laissez-faire oder zwischen übertriebenen
Liebesbezeugungen und gewaltsamer Ablehnung hin und her schwankt.
Zahlreiche Studien belegen, dass die Erfahrung
von innerfamiliärer Gewalt das Risiko erhöht,
selbst gewalttätig zu werden.
Multiproblem-Milieu
Wo sich Familienprobleme häufen und mit ausserfamiliären
Merkmalen wie Armut, Delinquenz und Alkohol- oder
Drogenabhängigkeit der Eltern einhergehen, erhöht
sich das Delinquenzrisiko deutlich.
Zusätzlich verstärkt wird das Delinquenzrisiko, wenn die
Problemfamilie in einem desintegrierten, verwahrlosten
oder gewaltgeprägten Quartier wohnt. Solche Probleme zeigen sich besonders in den USA oder in Frankreich, wo die Segregation von Wohnquartieren und die
Slumbildung viel stärker ausgeprägt sind als bei uns.
Jugendliche aus prekären Verhältnissen haben meist
Diskontinuität in beziehungsmässiger, familiärer,
örtlicher und schulischer Hinsicht erlebt und deshalb
keine stabile innere Struktur aufbauen können.
Schulische Faktoren
In der Schule spielen die Klassengrösse, bauliche
Voraussetzungen sowie Lage und Grösse des
Schulhauses keine Rolle. Wichtig sind dagegen die
Schulkultur, das Klassenklima, ein einfühlsames und
konsequentes Lehrkraft-Verhalten, die Betonung
schulischer und gesellschaftlicher Werte und
angemessene Partizipationsformen.
Die von Wassilis Kassis in Basler Schulen durchgeführte
Untersuchung hat z.B. gezeigt, dass im gleichen
Schulhaus Klassen mit einem hohen und solche mit
einem geringen Gewaltpotenzial zu finden sind.
Unabhängig von der Nationalität besteht eine Gefährdung,
wenn feindliche Einstellungen zur Schule, schlechte
Beziehungen zu den Lehrkräften, Schulschwänzen,
chronische Leistungsschwierigkeiten und Schulabbrüche gehäuft auftreten.
Peer-Gruppen
Delinquente Jugendliche schliessen sich häufig Cliquen an,
in denen deviante Einstellungen und gewalttätige
Aktivitäten vorherrschen. In der Interaktion mit den
Gleichaltrigen werden dann aggressive Verhaltensmuster, Delinquenz, Drogen- und Alkoholkonsum und
ein auf unmittelbare Bedürfnisbefriedigung ausgerichteter Lebensstil gefördert.
Es besteht eine Wechselwirkung, indem Jugendliche, die
zu Gewalt und Delinquenz neigen, entsprechende
Peer-Gruppen wählen und mitprägen, und durch diese
wiederum in ihren Einstellungen und Haltungen
bestärkt werden.
Der Kontakt mit delinquenten oder gewaltbereiten Kollegen
ist eine der am stärksten wirksamen Gefährdungen.
Frühe Auffälligkeit
Gefährdete Jugendliche fallen meist bereits als Kinder
durch neuro-psychologische Probleme auf. Sie
verfügen über ein begrenztes Verhaltensrepertoire,
neigen zu Wutanfällen oder zeigen ADHS-Symptome.
Wenn sie in einer verständnisvollen Familie aufwachsen,
kann die drohende Desintegration aufgefangen
werden. Häufig haben Problem-kinder aber auch
Problemeltern.
Solche Jugendliche fallen früher als ihre Altersgenossen
auch durch Delinquenz auf. In der Pubertät beeindrucken sie damit die andern Jugendlichen und
stecken sie mit ihrem unangepassten Verhalten an
(Moffitt in Thornberry, Development Theories, S.11).
Doch bleibt bei jenen Jugendlichen die Delinquenz
Episode, sie finden wieder heraus, weil sie feststellen,
dass Delikte ihnen Ablehnung eintragen und ihre
Autonomie gefährden.
3. Psychische Störungen
Epidemiologische Untersuchungen lassen darauf schliessen, dass bei
etwa 18 % aller durchschnittlichen Kinder und Jugendlichen
psychische Störungen oder krankhafte Verhaltensauffälligkeiten
bestehen. Unter verhaltensauffälligen Jugendlichen wird dieser
Anteil wesentlich höher eingeschätzt. Jugendliche mit wiederholter
oder schwerer Delinquenz weisen gehäuft psychiatrische Komplikationen auf.
Störungen im Jugendalter sind in der Regel wenig spezifisch und stark
vom Entwicklungsaspekt überlagert. Deshalb geht die Kinder- und
Jugendpsychiatrie mit Diagnosen zurückhaltend um, besonders mit
solchen, die diskriminierend oder stigmatisierend wirken können
(z.B. Psychosen und Persönlichkeitsstörungen). Zwar äussern sich
später auftretende Krankheiten und Störungen meistens schon in
der Kindheit oder Jugend, doch lassen sie sich im frühen Alter nicht
trennscharf von andern Auffälligkeiten unterscheiden, die später
einen andern Verlauf nehmen.
Klassifikationssysteme
Wie im Erwachsenenbereich ist es Standard, die psychischen Störungen mit dem allgemeinen medizinischen Klassifikationssystemen
ICD-10[1] oder dem psychiatrischen DSM-V[2] zu erfassen, wobei
ICD-10 weltweit angewendet wird und in der Schweiz üblicher ist.
Das ICD-10 enthält zwei Gruppen von Störungen, die spezifisch mit der
Kindheit oder dem Jugendalter zusammenhängen, nämlich
Entwicklungsstörungen (F8) sowie Verhaltens- und emotionale
Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F9). Zudem
können Kinder und Jugendliche auch von vielen der in F0 bis F7
aufgelisteten allgemeinen Störungen betroffen sein, allerdings mit
spezifischen Besonderheiten.
[1] Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und
verwandter Gesundheitsprobleme, Version 2007
[2] Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen,
DSM-V-TR 2012
Besonderheiten bei allgemeinen
Störungen (F 0 – F 7)
Psychosen treten im Kindesalter kaum auf, doch beginnen viele nach
dem 12. Lebensjahr. Bei einem Viertel aller später an Schizophrenie Erkrankten liegt der Störungsbeginn im Jugendalter.
Allerdings sind die Symptome oft noch wenig prägnant und nicht
spezifisch. Im Hinblick auf die negativen Auswirkungen von
etikettierenden Diagnosen (Stigmatisierung, narzisstische
Kränkung, Resignation) wird unspezifisch von Adoleszenzkrisen
oder Reifungskrisen gesprochen.
Auch Persönlichkeitsstörungen werden vor dem 16. Lebensjahr kaum
und auch danach nur mit grosser Zurückhaltung diagnostiziert,
obwohl sie sich rückblickend gesehen schon im Jugendalter
auszuformen beginnen. Wenn schon, wird im Hinblick auf das
Reifungsmoment eher von Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
gesprochen.
Spezifische Störungen im Jugendalter (F9)
Eine erhebliche Bedeutung haben im Hinblick auf delinquentes
Verhalten die in F 9 erfassten Verhaltens- und emotionalen
Störungen. Sowohl bei jugendlichen als auch bei erwachsenen
Gewalttätern finden sich oft Hinweise auf ein hyperkinetisches
Syndrom im Kindesalter. In der Schweiz wurde dieses früher
fälschlicherweise als „POS“ (psycho-organisches Syndrom)
bezeichnet, heute ist die Abkürzung ADHS (AufmerksamkeitsDefizit- und Hyperaktivitäts-Syndrom[1]) geläufig, der Volksmund
spricht vom Zappelphilipp-Verhalten.
Solche Kinder fallen durch Aufmerksamkeitsdefizite, motorische
Hyperaktivität und einen impulsiven Verhaltensstil auf. ADHS tritt
bei mehrfach delinquenten Jugendlichen überdurchschnittlich auf.
Die Symptome verschwinden oft im späteren Jugendalter, können
aber auch in andere Verhaltensauffälligkeiten einmünden.
[1] Auch als ADHD bezeichnet (attention deficit and hyperactivity
disorder)
Dissozialität
Einen direkten Zusammenhang mit Delinquenz
weisen die Störungen des Sozialverhaltens und
der Emotionen nach F 91 auf.
Sie umschreiben unterschiedliche Formen
jugendlicher Dissozialität. Aggressives, delinquentes oder aufsässiges Verhalten geht bei
diesen Jugendlichen oft einher mit deutlichen
Symptomen von Angst und Depressivität.
Ergebnis
Störungen im Kindes- und Jugendalter sind immer vom
Entwicklungsaspekt überlagert. Es gibt Auffälligkeiten
mit gleichartigen Symptomen, die sich später ganz
unterschiedlich entwickeln. Zwar lassen sich, wenn
später eine Psychose oder eine Persönlichkeitsstörung
diagnostiziert werden, fast immer auch Auffälligkeiten
in der Kindheit und Jugend feststellen, doch genügen
diese in den meisten Fällen nicht, um die spätere
Störung im Sinne einer verlässlichen Prognose
trennscharf vorauszusagen.
Deshalb wenden seriöse Kinder- und Jugendpsychiater/
innen die für die Betroffenen belastend wirkende Diagnosen nur mit grosser Vorsicht und Zurückhaltung an.
4. Wie wirken Strafen?
Dass Strafe nicht immer und nicht notwendigerweise im
erwünschten Sinn wirkt, hat schon Nietzsche in der
provokativen Behauptung festgehalten: „Die Strafe hat
den Zweck, den zu bessern, welcher straft“.
Nachfolgend wird der Frage nachgegangen, was die Strafe
beim Bestraften auslöst und welche Anforderungen sie
erfüllen muss, damit sie sich positiv auswirken kann.
Die Lernpsychologie versteht seit Thorndike und Skinner
unter Strafe das bewusste Zufügen eines unangenehmen Reizes oder das Vorenthalten eines angenehmen
Reizes, mit dem Ziel, ein unerwünschtes Verhalten zu
unterdrücken oder zu verändern. Die gegenteilige
Wirkung ist Verstärkung, sie hat zur Folge, dass die
Wahrscheinlichkeit des kritischen Verhaltens zunimmt.
Strafe muss spürbar sein
Die Strafe als solche ist keine Erziehung. Sie macht vielmehr Grenzen deutlich und löst einen Konflikt über das
unerwünschte Verhalten aus.
Um diese Wirkung zu erreichen, muss die Strafe emotional
spürbar sein, sie muss die bestrafte Person affektiv
berühren. Die Frage, ob das genügend der Fall ist,
hängt nicht in erster Linie von der Höhe oder Schwere
der Strafe, sondern von der Strafempfindlichkeit und
der moralischen Reife der bestraften Person ab.
Entscheidend ist die Auseinandersetzung
Der durch die Bestrafung ausgelöste Konflikt kann, wenn er
konstruktiv bearbeitet wird, zu einer Einsicht und in der
Folge zu einem veränderten Verhalten führen, im günstigen Fall zur Erkenntnis, dass das kritisierte Verhalten
falsch ist und deshalb unterlassen wird, oder wenigstens
zur Einsicht, dass sich das Verhalten angesichts der zu
erwartenden negativen Reaktion nicht lohnt.
Entscheidend ist somit die Auseinandersetzung über das
bestrafte Verhalten. Grenzen, die auf diese Art verinnerlicht werden, vermitteln Halt und Orientierung.
Verhaltensalternativen erforderlich
Die Bestrafung ist nur wirksam, wenn der Jugendliche
Alternativen für das unerwünschte Verhalten kennt,
oder wenn sie ihm im Zusammenhang mit der Bestrafung aufgezeigt werden.
Auch das unerlaubte Verhalten ist ein problemlösendes
Verhalten, mit dem der Jugendliche ein bestimmtes
Bedürfnis (z.B. nach Macht, Selbstbehauptung, Anerkennung, Liebe, Besitz, Genuss, Abenteuer) zu
befriedigen sucht, auch wenn ihm dieser Zusammenhang oft nicht bewusst ist. Er muss befähigt werden,
die dem verbotenen Verhalten zu Grund liegenden
Ziele mit erlaubten Mitteln zu erreichen.
Delinquente Jugendliche kennen in Konfliktsituationen z.B.
oft nur die Reaktionen Flucht oder Aggression. Erst
wenn sie ihre sozialen Kompetenzen erweitern können
und Konflikte gewaltfrei auszutragen lernen, kann das
unerwünschte Verhalten verschwinden, andernfalls
wird es durch die Bestrafung eher verstärkt.
Bestrafung muss transparent sein
Die Strafe muss für die bestrafte Person transparent sein. Dazu gehört, dass die Person das
Verbot gekannt hat, dass eine Auseinandersetzung mit ihrem Fehlverhalten stattfindet,
dass das Verhalten bestraft, aber nicht die
Person als Mensch abgelehnt wird.
„Für den Jugendlichen muss erkennbar sein, dass
die zuständigen Personen an ihm interessiert
sind, ihm etwas zutrauen und mit ihm einen
Erfolg versprechenden Weg gehen wollen“[1].
[1] Gürber in Plädoyer 1/2006, S. 39
Bestrafung muss verständlich sein
Der Jugendliche muss als Subjekt behandelt und
ernst genommen werden, er muss das Verfahren sowohl sprachlich als auch inhaltlich verstehen können, die Gründe für die Bestrafung
und das Strafmass müssen für ihn einsehbar
sein. Er sollte nachvollziehen können, dass die
Bestrafung kein Machtspiel ist.
Die Bestrafung muss das Gerechtigkeitsempfinden
des Jugendlichen berücksichtigen und das Gebot der Gleichbehandlung beachten.
Strafe sollte rasch folgen
Die Strafe sollte möglichst unmittelbar an das verbotene
Verhalten anschliessen, sonst verliert sie an Wirkung.
Kinder leben stärker als Erwachsene im Moment. Wenn sie
für ein Verhalten bestraft werden, das für sie emotional
nicht mehr präsent ist, erleben sie die Bestrafung als
persönliche Abwertung.
Bei geringfügigen Delikten hat eine in einem grossen zeitlichen Abstand erfolgende Bestrafung keine positive
Wirkung. Dem trägt das JStG insofern Rechnung, als
es in Art.21, Abs.1 lit.f. die „verhältnismässig lange
Zeit“ als Strafbefreiungsgrund anerkennt, Auch die
verkürzten Verjährungsfristen gemäss Art. 36 f. entsprechen dieser Erkenntnis.
Sanktionswahrscheinlichkeit
Eine Untersuchung von Bliesener/Thomas
(ZJJ 4/2012, 382-89) lässt allerdings
vermuten, dass die Sanktionswahrscheinlichkeit generalpräventiv noch wirksamer
ist als die Sanktionsgeschwindigkeit.
Keine Wirkung hat nach dieser wie nach
andern Untersuchungen hingegen die
Sanktionshärte.
Bestrafung muss konsequent sein
Auf einen entdeckten Normverstoss muss konsequent reagiert werden, sonst verliert die verletzte Norm ihre
Geltung. Die Art dieser Reaktion ist nicht entscheidend, solange die Botschaft ankommt, dass das Verhalten nicht toleriert wird. Die Austauschbarkeit der
Sanktion gilt auch hier. Auch eine symbolische Bestrafung kann genügen, wenn das Signal verstanden wird.
Was sich aber schädlich auswirkt, sind überschiessende
Verbote, die dann durch Nichtintervention korrigiert
werden. In diesem Sinn ist z.B. die inkonsequente
Praxis zum Cannabis-Konsumverbot ein gefährlicher
Zustand. Viele Jugendliche sind sich nicht mehr bewusst, dass Cannabis noch immer strafbar ist. Wenn
sie dann vereinzelt und zufällig doch bestraft werden,
erleben sie das als Zuschnappen einer Normenfalle
und als persönlichen Schicksalsschlag, aber nicht als
gerechte Reaktion auf ein Fehlverhalten ihrerseits.
Risiko einer oberflächlichen Anpassung
Bestrafung führt oft nicht zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung, sondern zur Verhaltensunterdrückung, die
nur so lange anhält, als die Kontrolle aufrecht erhalten
wird. Sobald sie wegfällt, tritt das unerwünschte Verhalten wieder auf.
Diese Wirkung tritt insbesondere ein, wenn auf ein Fehlverhalten nicht regelmässig reagiert wird. In den Fällen,
wo nicht konsequent eine Bestrafung erfolgt, lernt die
bestrafte Person, in welchen Situationen auf das verbotene Verhalten reagiert wird, sie lernt aber auch,
wann das nicht geschieht.
In der Folge begeht sie das Delikt dann, wenn sie nicht mit
einer Strafe rechnen muss. Die Bestrafung kann auf
diese Weise ein Verhalten nach dem sog. 11. Gebot
fördern („du sollst dich nicht erwischen lassen“).
Strafe kann Verhärtung bewirken
Bestrafung kann Angst oder Wut und damit Vermeidungsverhalten verursachen. Das ist besonders dann der
Fall, wenn der Jugendliche das Strafverfahren nicht
versteht und die Gründe der Bestrafung nicht nachvollziehen kann, oder wenn er sich nicht nur in seinem
Verhalten, sondern als Mensch abgelehnt fühlt.
Der Jugendliche erlebt die Bestrafung dann als Abwertung,
er erfährt, dass er einer übermächtigen, für ihn nicht
fassbaren Autorität wehrlos ausgeliefert ist. Er reagiert
auf diese frustrierende Erfahrung oft damit, dass er die
Strafinstanz ablehnt und bestrebt ist, ihr auszuweichen. Dadurch vermindern sich die Möglichkeiten der
Verhaltensbeeinflussung. Die Gefahr der Verhärtung
und der Chronifizierung des Fehlverhaltens wächst.
Strafe als Ritterschlag
Die Bestrafung verliert an Wirkung, wenn die Normen der
strafenden Instanz mit denen des Bestraften und
seiner sozialen Umgebung (Familie, Mitschüler, PeerGruppen) nicht übereinstimmen.
Sie wirkt sogar kontraproduktiv, wenn sie für den Jugendlichen zu einem Statusgewinn führt. Das ist oft in Subkulturen der Fall (z.B. Skinheads, Hooligans, Drogenszene, rechts- oder linksextreme Politszene): Die
Bestrafung gilt dort als Ritterschlag, durch den sich
das Prestige erhöht, das der Bestrafte in seiner sozialen Umgebung geniesst. Der Bestrafte wird zum Helden, weil er die Normen und Werte der Subkultur, wie
die Bestrafung zeigt, besonders tapfer vertreten hat.
Die Strafe hat unter diesen Bedingungen eine verstärkende und deshalb kontraproduktive Wirkung.
Ergebnis
Eine Bestrafung ist nicht als solche wirksam, sondern weil
durch sie Grenzen aufgezeigt werden, und weil sie
eine Auseinandersetzung ermöglicht. Eine Bestrafung
hat umso eher eine positive Wirkung, je schneller und
konsequenter sie dem verbotenen Verhalten folgt.
Bei der Festlegung der Strafe ist es wichtig, die individuelle
Wirkung auf Grund der Strafempfindlichkeit einzuschätzen und dabei auch mögliche verstärkende
Wirkungen zu beachten. Härtere Strafen, das belegt
nicht nur die pädagogische Erfahrung, sondern auch
die Hirnforschung, sind nicht wirksamer als weniger
harte, solange diese ernst genommen werden.
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