Basiswissen nach Themen Herrschaft und Gesellschaft im Mittelalter

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Basiswissen nach Themen
Herrschaft und Gesellschaft im Mittelalter
Daten
3.-6. Jh:
800
962
Zerfall des Weströmischen Reiches durch die Völkerwanderung
germanischer Stämme
Karl der Große wird vom Papst in Rom zum Kaiser des erneuerten
Römischen Reiches gekrönt
Otto der Große, König des Deutschen Reiches, wird zum 2. Kaiser
des erneuerten Römischen Reiches gekrönt.
Begriffe
Völkerwanderung:
Im engeren Sinne die Wanderbewegung germanischer Völker vom 3. bis 6. Jh., die das
Weströmische Reich zu Fall brachte und in einzelne Germanenstaaten (Gotenreich,
Vandalenreich) auflöste. Diese konnten sich aber nicht halten. Nur die Franken schafften
es, ihr Reich auf Dauer zu festigen (Frankenreich; ab dem 10. Jh. durch dessen Teilung
unter den Nachfolgern Karls des Großen entstehen: Frankreich; Deutsches Reich)
Mittelalter:
Bezeichnung der Historiker für den Zeitraum zwischen Antike und Neuzeit von ca. 500
n. Chr. (Zerstörung Westroms) bis ca. 1500 n. Chr. (Entdeckung Amerikas). Es lässt sich
unterteilen in Frühmittelalter (ca. 500- ca. 900 n. Chr.), Hochmittelalter (ca. 900 – 1300
n. Chr.) und Spätmittelalter (ca. 1300- 15oo n. Chr.).
Königsamt:
Der König im MA hatte nach germanischer und römischer Sitte einen weltlichen und
einen christlichen Herrschaftsauftrag. Zu seinen weltlichen Aufgaben gehörte die
Sicherung des inneren und äußeren Friedens und die Eroberung neuer Gebiete. Zum
christlichen Auftrag gehörte der Schutz der katholischen Kirche im gesamten Abendland
und die Verbreitung des Christentums.
Reichskirche:
Seit der Zeit Karolingerzeit (Königsgeschlecht der Franken, aus dem auch Karl der Große
hervorging) überließen die Könige den Bischöfen und Äbten große Gebiete, zahlreiche
Herrschaftsrechte und hohe Ämter, welche die Geistlichen nicht weitervererben
konnten. Die Geistlichen (Klerus) standen daher in einem besonderen Treueverhältnis
zum König. Als Gegenleistung erwartete dieser z.B. Dienste bei Hof oder Unterstützung
von ritterlicher Gefolgschaft im Kriegsfall.
Heiliges Römisches Reich:
Diese Bezeichnung kommt im 13. Jh. auf. Erst ab dem 14. Jh. kommt dann der Zusatz
„Deutscher Nation“ hinzu. Seit dem 11. Jh. umfasst es das ostfränkische Königreich, d.h.
die deutschen Gebiete, die Karl der Große für sein Frankenreich erobert hatte, sowie
Italien und das Königreich Burgund.
Das Heilige Römische Reich bestand bis 1806.
Lehen:
Das Wort bezeichnet das Recht auf Herrschaft über verliehenes Land und die auf
diesem Land lebenden Arbeitskräfte. Ein L. wurde von einem König oder Fürst auf
Lebenszeit an Adelige oder hohe Geistliche vergeben. Für das Lehen versprach der
Lehensmann (Vasall) dem Lehnsherrn Treue und Gefolgschaft im Kriegsfall. Das L.
erlosch nach dem Tod des Vasallen und konnte dann vom König neu vergeben werden.
Grundherrschaft:
Der Herrscher über den Boden (Grundherr) war im Mittelalter zugleich der Herr über
die Bauern (Grundholde oder Hörige), die von ihm persönlich abhängig waren und ihm
Frondienste und Abgaben (später auch Grundzins genannt) leisten mussten. Der
Grundherr war der Schutzherr und oft auch Gerichtsherr der Grundholden.
Dreifelderwirtschaft:
Im Rhythmus von drei Jahren wurde auf einem Feld zunächst Wintergetreide, dann
Sommergetreide und im dritten Jahr gar nichts angebaut (Brache: Gras als Viehweide).
Dieses System diente der Fruchtbarkeit der Felder.
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