Forensische Psychiatrie Musterlösung HS10

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Prüfung Forensische Psychiatrie
Musterlösung
14. Januar 2011
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Einleitung
Auf eine Frage oder unvollständige Aussage folgen vier Antworten oder Ergänzungen.
Beurteilen Sie bei jeder davon, ob sie richtig oder falsch ist, und bezeichnen Sie sie
entsprechend mit (+) oder (-). Unabhängig davon, ob die Frage grammatikalisch im Singular
oder Plural formuliert ist, können 1, 2, 3, 4 oder auch gar keine der Antworten richtig sein.
(+) bedeutet, die Aussage trifft zu / ist richtig.
(-) bedeutet, die Aussage trifft nicht zu / ist falsch.
Bewertung
1 Punkt für 4 richtige, 1/2 Punkt für 3 richtige, 0 Punkte für weniger als 3 richtige
Beurteilungen.
Fragen
1. Welche der nachfolgenden Aussagen bezüglich des Krankheitsbildes der Schizophrenie
sind zutreffend?
+
-
A
…
6
Das Erkrankungsrisiko während der Lebenszeit liegt bei ca. 15%.
B
6
…
Schizophrenien kommen weltweit in ähnlicher Häufigkeit vor.
C
6
…
Imperative Stimmen sind ein wichtiger Risikofaktor für Delinquenz bei schizophrenen Patienten.
D
…
6
Schizophrene Patienten weisen fast nie einen missbräuchlichen Konsum von
psychotropen Substanzen (Alkohol, (illegale) Drogen) auf.
2. Welche Aussagen treffen auf die Psychopathologie zu?
+
-
A
6
…
Die Psychopathologie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie.
B
…
6
Die Psychopathologie ist die Lehre von gesunden seelischen Erscheinungen.
C
6
…
Die Diagnose ist genaue Zuordnung von psychopathologischen Befunden
(Symptomen) zu einem Krankheitsbegriff.
D
6
…
Die Psychopathologie beschreibt das (krankhaft) veränderte Gefühlsleben
und Verhalten eines Menschen in seinen seelischen, sozialen und biologischen Bezügen.
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3. Welche der folgenden Aussagen treffen auf den Zusammenhang zwischen Schizophrenie und Delinquenz zu?
+
-
A
…
6
Schizophrenie ist kein Risikofaktor für Delinquenz.
B
…
6
Schizophrene Straftäter werden weniger häufig rückfällig als persönlichkeitsgestörte Straftäter.
C
6
…
Jeder zweite Gewalt- oder Sexualstraftäter erfüllt die diagnostischen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung.
D
…
6
Schizophrene Straftäter sind in der Regel unbehandelbar.
4. Welche der folgenden Aussagen treffen auf den familiären Hintergrund von Gewalt- und
Sexualstraftätern zu?
+
-
A
…
6
75% der Straftäter stammen aus Familien mit kriminellem Hintergrund.
B
6
…
Die Mehrheit der Gewalt- oder Sexualstraftäter sind bei ihren Eltern (und
nicht im Heim) aufgewachsen.
C
…
6
Sexualstraftäter zeichnen sich in der Regel durch eine sehr konflikthafte
Beziehung zur Mutter aus.
D
…
6
Die meisten Gewaltstraftäter wurden von ihren Geschwistern misshandelt.
5. Welche der folgenden Aussagen treffen auf den Zivilstand von Gewalt- und Sexualstraftätern zu?
+
-
A
6
…
Verheiratete Straftäter werden weniger häufig rückfällig.
B
6
…
Gewalt- und Sexualstraftäter sind weniger häufig verheiratet als die Normalbevölkerung.
C
…
6
Jeder Vierte Straftäter war zum Deliktzeitpunkt verwitwet.
D
…
6
Gewalt- oder Sexualstraftäter weisen bezüglich Zivilstand keine Besonderheiten gegenüber der Normalbevölkerung auf.
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6. Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Erwerbstätigkeit von Gewalt- und Sexualstraftätern zu?
+
-
A
…
6
Im Vergleich zur Normalbevölkerung, unterscheidet sich der Anteil der Erwerbstätigen nicht.
B
6
…
Der Anteil der IV-Bezüger ist in der Population der Gewalt- oder Sexualstraftäter auffallend hoch.
C
6
…
Jeder Dritte Gewalt- oder Sexualstraftäter ist zum Deliktzeitpunkt arbeitslos
gemeldet.
D
…
6
Die Mehrheit der Gewalt- oder Sexualstraftäter beziehen Sozialhilfe.
7. Welche der folgenden Aussagen treffen auf Risk-Assessment zu?
+
-
A
…
6
Empirische Studien haben gezeigt, dass erfahrene Psychiater auf die Anwendung eines standardisierten Risk-Assessment Instrumentes verzichten
können, um zu einer genauen Risiko-Einschätzung zu kommen.
B
…
6
Risk-Assessment Instrumente braucht man nur bei Sexualstraftätern.
C
…
6
Unter einer „intuitiven Methode“ versteht man ein möglichst spontanes, wenig verzerrtes Statement zum Rückfallrisiko.
D
6
…
Aktuarische Risk-Assessment Instrumente schneiden in den meisten Validierungsstudien am besten ab.
8. Unter einem validen Risk-Assessment versteht man:
+
-
A
6
…
Dass man das, was der Test zu messen vorgibt, auch misst.
B
…
6
Dass ein Test besonders messgenau ist.
C
…
6
Dass ein Test auf verschieden Populationen übertragen werden kann.
D
…
6
Dass man Normwerte aus der Normalbevölkerung für die Bestimmung des
Rückfallrisikos zur Verfügung hat.
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9. Welche der folgenden Aussagen treffen auf den VRAG zu?
+
-
A
…
6
Der VRAG wurde insbesondere zur Schätzung des Rückfallrisikos von Eingentumsdelinquenten entwickelt.
B
…
6
Der VRAG-Summenwert kann nach einer logarithmischen Transformation in
Risikokategorien überführt werden.
C
6
…
Der VRAG darf bei Sexualstraftätern angewendet werden.
D
6
…
Der VRAG berücksichtigt unter anderem Informationen zur Psychopathie.
10. Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Psychopathie zu?
+
-
A
6
…
Das Ausmass der Psychopathie wird mit der PCL-R gemessen.
B
…
6
Psychopathie ist eine psychiatrische Diagnose und wird in den einschlägigen Klassifikationssystemen (z.B. ICD-10) als Persönlichkeitsstörung aufgeführt.
C
…
6
Die Psychopathie ist medikamentös gut behandelbar.
D
…
6
Hohe Ausprägungen von psychopathischen Persönlichkeitseigenschaften
finden sich nur bei Gewalt- und Sexualstraftätern.
11. Welche der folgenden Aussagen treffen auf die PCL-R zu?
+
-
A
…
6
In der Schweiz haben Gewalt- und Sexualstraftäter in der Regel einen PCLR Score von über 35.
B
6
…
Die PCL-R gilt als valides Risk-Assessment Instrument.
C
6
…
Oberflächlicher Charme ist ein Item der PCL-R.
D
…
6
Der PCL-R score ist bei Pädosexuellen besonders hoch.
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12. Psychische Störungen:
+
-
A
6
…
Das Risiko von Gewaltstraftaten durch schizophrene Patienten ist gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht.
B
6
…
Das Risiko von Gewaltdelikten ist bei jungen Erwachsenen höher als bei
50jährigen.
C
…
6
Männer und Frauen begehen in etwa gleich häufig Gewaltstraftaten.
D
6
…
Psychische Störungen sind in ihrer Allgemeinheit nicht mit einem erhöhten
Delinquenzrisiko verbunden.
13. Einsichtsfähigkeit
+
-
A
6
…
Einsichtsfähigkeit bedeutet, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat in der
Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen.
B
…
6
Liegt eine hirnorganische Erkrankung vor, so ist die Einsichtsfähigkeit stets
herabgesetzt.
C
6
…
Wahnsymptome können die Einsichtsfähigkeit aufheben.
D
…
6
Wenn ein Täter nicht einsieht, dass er falsch gehandelt hat, ist die Einsichtsfähigkeit vermindert.
14. Schuldfähigkeit
+
-
A
…
6
Wenn eine schwerwiegende psychische Störung vorliegt, muss der Zusammenhang zwischen Diagnose und Tat nicht mehr abgeklärt werden.
B
6
…
Merkmale wie die Ankündigung der Tat oder ein komplexer Tatablauf in
Etappen sprechen gegen eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit.
C
…
6
Wenn sich der Täter nicht an das Delikt erinnern kann, ist die Schuldfähigkeit vermindert.
D
6
…
Es ist Aufgabe des Gutachters, die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit des
Angeschuldigten zu überprüfen.
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15. Alkohol
+
-
A
…
6
Wenn der Täter bei Tatbegehung einen Alkoholspiegel von über 2 Promille
aufgewiesen hat, besteht automatisch eingeschränkte Steuerungsfähigkeit.
B
6
…
Die Alkoholtoleranz eines Menschen ist u.a. davon abhängig, wie viel er zu
trinken gewohnt ist.
C
6
…
Der Schweregrad eines Alkoholrauschs kann anhand von Zeugenaussagen
zu neurologischen Symptome (Gang-, Standschwierigkeiten, lallen) beurteilt
werden.
D
…
6
Der Schweregrad eines Rauschzustands lässt sich nur anhand der Angaben des Täters verlässlich rekonstruieren.
16. Nach dem Schweizerischen Jugendstrafrecht …
+
-
A
6
…
werden überwiegend männliche Jugendliche abgeurteilt.
B
6
…
kommen überwiegend Bagatelldelikte zur Aburteilung.
C
6
…
werden die Strafverfolgung, die Verurteilung und der Strafvollzug bei minderschweren Delikten nur durch eine Instanz vollzogen.
D
6
…
kommen der Rückfallsvermeidung und der Integration des straffälligen Jugendlichen in unserer Gesellschaft eine primäre Rolle zu.
17. Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie …
+
-
A
6
…
ist zuständig für die Ausarbeitung von Abklärungen und Gutachten im Rahmen von Strafverfahren.
B
6
…
versorgt konsiliarärztlich die Institutionen der Justiz.
C
6
…
bietet Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen des Massnahmevollzugs an.
D
6
…
sorgt dafür, dass kinder- und jugendpsychiatrisches/-psychologisches Wissen in der Strafverfolgung und im Strafmassnahmenvollzug Berücksichtigung findet.
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18. Eine Beobachtung und Begutachtung gemäss Artikel 9 JStG wird in Auftrag gegeben, …
+
-
A
…
6
wenn es Probleme in der Schule gibt.
B
6
…
wenn eine Unterbringung zur Behandlung einer psychischen Störung in
einer offenen Einrichtung angezeigt erscheint
C
6
…
wenn ernsthafter Anlass besteht, an der physischen Gesundheit des straffällig gewordenen Jugendlichen zu zweifeln.
D
6
…
wenn eine Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung angezeigt erscheint.
19. Bei einer strafrechtlichen Begutachtung …
+
-
A
…
6
kann auf eine Aktenanalyse verzichtet werden.
B
6
…
muss immer eine Persönlichkeitsabklärung des Täters durchgeführt werden.
C
6
…
muss mit dem familiären Umfeld Kontakt aufgenommen werden.
D
…
6
geht es nicht um die Analyse der Tatumstände und der Straftat.
20. Für die Prognose minderjähriger Gewalttäter …
+
-
A
…
6
sind biologische Faktoren irrelevant.
B
…
6
ist die Anzahl der Risikofaktoren wichtiger als deren Art.
C
…
6
spielen der Hergang, die Motive und der Ablauf der Tat eine untergeordnete Rolle.
D
6
…
ist die Analyse der Motive, die zur Straftat führten, wesentlich.
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21. Inhaftierte Jugendliche haben im Vergleich zu Jugendlichen aus der Allgemeinbevölkerung …
+
-
A
6
…
häufiger eine psychiatrische Störung.
B
…
6
ein niedrigeres Risiko für Selbstmord und selbstverletzendes Verhalten
C
6
…
höhere Raten an Verhaltensstörungen, aber auch depressiven und Angststörungen.
D
6
…
häufiger traumatische Ereignisse, Missbrauch und Vernachlässigung in
ihrer Biographie.
22. Optimale forensisch - jugendpsychiatrische Versorgung im Gefängnis bietet den Jugendlichen …
+
-
A
6
…
Unterstützung in vollzugsrelevanten Alltagsproblemen.
B
6
…
Psychoedukation zu Störungen und damit einhergehenden Verhaltensauffälligkeiten.
C
6
…
psychopharmakologische Behandlung.
D
6
…
deliktorientierte Therapie.
23. Der Jugendstrafvollzug in der Schweiz …
+
-
A
…
6
dauert maximal bis zum 25. Lebensjahr an.
B
…
6
ist kantonsübergreifend einheitlich geregelt.
C
6
…
ist grundsätzlich auf Schutz und Erziehung, unter besonderer Beachtung
der Lebens- und Familienverhältnisse und der Entwicklung der Persönlichkeit, ausgerichtet.
D
…
6
wird in den Gefängnissen vollzogen.
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24. Bei forensischen Therapien werden folgende Prinzipien betreffend Effektivität verfolgt…
+
-
A
6
…
das Risikoprinzip (risk principle).
B
…
6
das Gefährlichkeitsprinzip (danger principle).
C
6
…
das Bedürfnisprinzip (needs principle).
D
6
…
das Ansprechbarkeitsprinzip (responsivity principle).
25. Zu Beginn einer jeden deliktorientierten Therapie mit Minderjährigen steht …
+
-
A
6
…
die Festlegung der Faktoren, die zur Anlasstat (Tat, weswegen der Klient
in Therapie ist) geführt haben.
B
6
…
die Bestimmung deliktrelevanter äusserer Faktoren (Tatörtlichkeit, Tatzeit, involvierte Personen, usw.).
C
…
6
der Einbezug der Eltern.
D
…
6
das Training sozialer Kompetenzen.
26. In einer deliktorientierten Therapie ist die Festlegung und Diskussion von Risikosituationen/-konstellationen von zentraler Bedeutung. Diese …
+
-
A
6
…
sind für jeden Tatverdächtigen individuell zu definieren.
B
…
6
sind innerhalb von Deliktskategorien (Sexual-, Vermögens, Körperverletzung usw.) für alle Tatverdächtigen gleich.
C
…
6
beinhalten ausschliesslich äussere Aspekte (Tatörtlichkeit, Tatzeit, involvierte Personen, usw.).
D
6
…
sind wichtig, damit der Klient lernt zu erkennen, wann er in Gefahr ist, ein
Delikt zu begehen.
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27. In Bezug auf die Entwicklung von Aggression und Gewalt …
+
-
A
6
…
wird von einem Zusammenspiel von biologischen und Umweltfaktoren
ausgegangen.
B
6
…
werden nach Terrie E. Moffitt ein persistierender und ein jugendphasischer Delinquenztyp unterschieden.
C
6
…
sind hyperaktive Kinder mehr gefährdet.
D
…
6
spielen protektive Faktoren nie eine Rolle.
28. In der Diagnostik von jugendlichen Gewaltstraftätern …
+
-
A
6
…
müssen Tathergang und Motive des Jugendlichen analysiert werden.
B
6
…
müssen dessen Einstellungen gegenüber gesellschaftlichen Werten und
Normen exploriert werden.
C
6
…
werden die Eltern in der Regel miteinbezogen.
D
…
6
braucht es die Kenntnis der jugendanwaltschaftlichen Akten nicht
29. Die Zürcher Studie zeigt, dass Minderjährige, welche Sexualdelikte begangen haben, …
+
-
A
…
6
in ca. 40% der Fälle erneut mit einem Sexualdelikt rückfällig werden.
B
…
6
bei der Tatbegehung im Durchschnitt älter als jugendliche Straftäter ohne
Sexualdelikte sind.
C
6
…
zu mehr als 30% in der Vergangenheit auch nicht-sexuelle Delikte begangen haben.
D
…
6
sich bezüglich der Tat- und Opfermerkmalen nur geringfügig voneinander
unterscheiden.
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30. Gutachten über minderjährige Sexualstraftäter zeigen, dass …
+
-
A
…
6
20-30% der Minderjährigen pädophile oder andere sexuelle deviante Neigungen aufweisen.
B
6
…
im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen vermehrt soziale Probleme oder
soziale Reifungsdefizite vorkommen.
C
6
…
im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen vermehrt Aufmerksamkeitsstörungen und Störungen des Sozialverhaltens vorkommen.
D
…
6
50% der Jugendlichen als nicht behandelbar eingeschätzt werden.
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