Fälle 3: Schicksal der Gegenleistung, Rücktritt vom Kaufvertrag bei

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 Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Sommersemester 2013 Fälle 3: Schicksal der Gegenleistung, Rücktritt vom Kaufvertrag bei
Untergang der Kaufsache
Fall 3.1:
K kommt mit dem Kunsthändler V am Rande einer Ausstellung ins Gespräch
über den Maler H, für dessen Werke sich K interessiert. V erklärt dem K, dass er
ein bestimmtes Werk des Malers mit dem Titel „Steine“ in seinem Laden zu
Verkauf stehen habe. K, dem dieses Werk als einziges in seiner Sammlung fehlt,
ist begeistert. K und V einigen sich über einen Preis von EUR 5000 und darüber,
dass K am nächsten Tag zu den Geschäftszeiten des V vorbeikommt und das
Werk abholt, um bei dieser Gelegenheit auch den Kaufpreis zu zahlen.
Beiden ist unbekannt, dass zu diesem Zeitpunkt der Laden des V bereits
abgebrannt war, da ein Feuer vom Nachbarhaus auf den Laden übergegriffen
hatte. Das Werk war im Zeitpunkt der Einigung bereits vollkommen zerstört. V
ruft den K sofort an, als er das feststellt und erklärt ihm, dass er das Gemälde
nicht mehr übereignen könne.
Welche Ansprüche hat K gegen V, welche Ansprüche hat V gegen K?
Fall 3.2:
Wie Fall 3.1, mit dem Unterschied, dass der Laden erst abbrennt und somit das
Werk erst zerstört ist, nachdem sich K und V geeinigt haben.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Fall 3.3:
Wie Fall 3.1, mit dem Unterschied, dass V gerade erst von einem vierwöchigen
Urlaub zurückkommt und direkt die Kunstausstellung besucht, ohne vorher in
seinem Laden vorbeigeschaut zu haben. K kommt am nächsten Tag und möchte
das Bild abholen. Da erklärt ihm der V, dass das Werk zerstört sei. Für die Hinund Rückfahrt sind dem K Kosten von jeweils EUR 50 entstanden.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht IIa Sommersemester 2013 Fall 3.4:
Wie Fall 3.3, mit dem Unterschied, dass K das Werk später außerdem
weiterverkaufen möchte.
Welche Ansprüche hat K gegen V?
Fall 3.5:
Wie Fall 3.2, mit dem Unterschied, dass K erst am nächsten Tag, als er bei V
das Bild abholen möchte, von diesem erfährt, dass es zerstört ist. K hat für die
Hin- und Rückfahrt Kosten von jeweils EUR 50 aufgewendet.
Welche Ansprüche hat K gegen V, welche Ansprüche hat V gegen K?
Fall 3.6:
Wie Fall 3.1, mit dem Unterschied, dass K bereits auf der Kunstausstellung den
Kaufpreis i.H.v. EUR 5000 an V gezahlt hat.
Welche Ansprüche hat K gegen V, welche Ansprüche hat V gegen K?
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