artikel solothurner zeitung vom 5. april 2017 «die verstopfung erwies

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ARTIKEL SOLOTHURNER ZEITUNG VOM 5. APRIL 2017
«DIE VERSTOPFUNG ERWIES SICH ALS DARMVERSCHLUSS»
Solothurn, 5. April 2017 – In der Solothurner Zeitung wird in einem Artikel kolportiert, im
Bürgerspital Solothurn sei eine Patientin falsch behandelt worden. Dieser Artikel entspricht in keiner Weise den Tatsachen.
In der gestrigen Ausgabe dieser Zeitung erhebt eine Patientin in einem Artikel schwere Vorwürfe an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte des Bürgerspitals Solothurn: ein durch einen Tumor verursachter Darmverschluss sei wie eine Verstopfung behandelt worden mit fatalen Folgen für die Patientin. Nur dank dem Wechsel der Patientin in ein Berner Spital wurde die richtige Diagnose gestellt und eine Behandlung durchgeführt.
Der Journalist Hans Peter Schläfli gelangte vor einigen Wochen mit diesen Informationen an die
Medienstelle der Solothurner Spitäler. Wie jeder Hinweis wurde auch dieser Vorwurf sehr ernst
genommen und sofort mit allen zuständigen Fachpersonen und Ärzten sowie dem Chefarzt
Chirurgie soH, Prof. Dr. med. Daniel Inderbitzin, abgeklärt. Es zeigte sich, dass in diesem konkreten Fall keine Fehler gemacht wurden. Das medizinische und diagnostische Vorgehen waren
absolut korrekt. Die Patientin wurde während ihrer Behandlung über jeden Schritt und über jede
Diagnose inklusive Tumorverdacht informiert, die Gespräche sind protokolliert. Wir haben diesen Sachverhalt dem Journalisten in einem Gespräch aufgezeigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass wir der Patientin und ihrem Ehemann die Möglichkeit eines Gespräches mit den verantwortlichen Ärzten angeboten haben, welches anfänglich jedoch vom Ehemann zurück gewiesen wurde.
Wie man die Sache auch dreht, zurück bleibt die Verunsicherung der Patientin. Das Bürgerspital Solothurn mit seinen 1‘500 Mitarbeitenden steht in der Pauschalkritik, eine Krankengeschichte wird öffentlich diskutiert, es ist uns offensichtlich trotz korrekter Behandlung nicht gelungen,
der Patientin die Angst zu nehmen.
Es ist die legitime Pflicht der Medien, auf Missstände hinzuweisen. Es ist aber auch eine Pflicht
der Medien, Missstände belegen zu können und sich nicht einzig auf die Aussagen einer Person zu stützen. Was also fehlt, ist die Meinung einer unabhängigen Fachperson wie etwa der
Gutachterstelle der Ärztevereinigung FMH, die sich der gesamten Krankenakte der Patientin
annimmt und diese in einem Gutachten beurteilt. Das aber, kann in diesem konkreten Fall, nur
die Patientin in Auftrag geben.
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