Prüfungsvorbereitung IHK Wirtschafts- und Sozialkunde

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WiSo
Prüfungsvorbereitung IHK-Prüfung
Oliver Freiburg
Organe der Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
(beschließendes Organ)
Aufsichtsrat
(überwachendes Organ)
Vorstand
(ausführendes Organ)
 Versammlung der
Anteilseigner/Aktionäre
 mind. einmal jährl. vom Vorstand
einberufen
 Beschlüsse mit Mehrheit der
abgegebenen Stimmen
 Stimmrecht nach
Aktiennennbeträgen
 wird durch Hauptversammlung
und ggf. Arbeitnehmer gewählt
 mind. 3 Mitglieder (Vertreter der
Anteilseigner und Arbeitnehmer)
 Gesetzliche Vertreter der AG
 besteht aus einer oder mehreren
Personen
 Bestellung und Abberufung durch
Aufsichtsrat
 Aufgaben
• Wahl der Aktionärsvertreter in
den Aufsichtsrat
• Entscheidung über
Gewinnverwendung
• Entlastung von Vorstand und
Aufsichtsrat
• Beschluss über grundsätzliche
Fragen
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 Aufgaben
• wählt Aufsichtsratsvorsitzenden
• bestellt den Vorstand auf fünf
Jahre
• überwacht die
Geschäftsführung des
Vorstandes
• vertritt die AG gegenüber dem
Vorstand
 Aufgaben
• leitet die AG
eigenverantwortlich (keine
Weisungsbefugnis der
Aktionäre) =
Geschäftsführungsbefugnis
2
Marktformen
Monopol, Oligopol, Polypol
viele Anbieter
wenige Anbieter
ein Anbieter
viele
Nachfrager
Polypol
Angebotsoligopol
Angebotsmonopol
Brot
Autos, Benzin
Deutsche Bahn (Fernreisen)
wenige
Nachfrager
Nachfrageoligopol
beiderseitiges Oligopol
Landwirte/Molkereien
Kerosin
beschränktes
Angebotsmonopol
Nachfragemonopol
beschränktes
Nachfragemonopol
ein
Nachfrager
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Bahnschwellen
Straßenbauunternehmen
Spezial- Medikament
beiderseitiges Monopol
Mautsystem, Panzer
3
Rechtssubjekte
Natürliche Personen
Juristische Personen
alle Menschen
des öffentlichen Rechts
Körperschaften
des öffentlichen
Rechts
öffentlichrechtliche
Anstalten
des Privatrechts
rechtsfähige
Vereine
privatrechtliche
Stiftungen
z.B. VolkswagenStiftung
z.B. Sparkassen,
Rundfunkanstalten
Gebietskörperschaften
Personenkörperschaften
z.B. Gemeinden,
Länder, Bund
z.B. IHK, Religionsgemeinschaften
Idealvereine
nach BGB, z.B.
Sportvereine,
Musikvereine
Vereine mit
wirtschaftlichen
Zwecken
nach Handelsrecht z.B.
AG, GmbH, eG
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4
Rechtsfähigkeit §§ 1, 21 f. BGB
Vermögen von Personen, Rechte und Pflichten übernehmen zu können
Rechte
z.B.
 Eigentumsrecht
 Zahlungsanspruch
 Kündigungsrecht
•
erlangen Rechtsfähigkeit mit der Geburt und verlieren sie mit dem Tod
Juristische Personen des Privatrechts
–
•
z.B.
 Zahlungspflicht
 Schadensersatzpflicht
 Pflicht zur Prüfung von Waren
Natürliche Personen
–
•
Pflichten
erlangen Rechtsfähigkeit durch Gründung oder Eintragung in ein öffentliches Register und
verlieren sie durch Auflösung oder Löschung aus diesem Register
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
–
erlangen Rechtsfähigkeit durch Gesetz oder Verwaltungsakt (staatl. Verleihung) und verlieren
diese durch Beschluss der zuständigen Behörde
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5
Geschäftsfähigkeit §§ 104 – 113 BGB
Fähigkeit, Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw. entgegenzunehmen
beschränkte
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit





Kinder unter 7 Jahren
Personen mit einer
dauernd krankhaften
Störung der Geistestätigkeit
können keine
rechtsgültigen Geschäfte
abschließen
für sie handeln Eltern,
Vormund oder Betreuer
WE sind nichtig (außer
Auftreten als Bote, z.B. mit
Einkaufszettel)
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


Kinder und Jugendliche
vom 7. bis 18. Lebensjahr
Rechtsgeschäfte bedürfen
der Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters
Ausnahmen:
 wenn nur ein rechtlicher
Vorteil erlangt wird
(Schenkung)
 wenn Rechtsgeschäft mit
Mitteln des
Taschengeldes beglichen
wird
 für Tätigkeiten in einem
vorher genehmigten
Arbeitsverhältnis
unbeschränkte
Geschäftsfähigkeit


alle juristischen Personen
alle natürlichen Personen
ab 18 Jahren (sofern nicht
geschäftsunfähig)

können selbstständig alle
Rechtsgeschäfte
abschließem
6
Grundsätzliche Zielsetzungen von Unternehmen
erwerbswirtschaftliches
Ziel
gemeinwirtschaftliches
Ziel
Ziele:
Ziele:
Gewinn maximieren
Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Unternehmenswachstum
fördern
d.h. Deckung des Bedarfs der
Bevölkerung an Waren und
Dienstleistungen
Unterziele:
Prinzip der Kostendeckung
Erhaltung/Erhöhung
Marktanteil
Gewinn nicht ausgeschlossen
ggf. Zuschüsse der öffentl. Hand
Beispiele:
Ausbau d. Marktmacht
Beispiele:
Kostensicherung
Gas-/Wasserversorger
Einkauf-, Produktions-, Absatz-,
Kreditgenossenschaften
Liquiditätssicherung
Universitäten
Qualifizierte Mitarbeiter
IHK
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genossenschaftliches
Ziel
Ziele:
Selbsthilfe der Mitglieder
(Genossen) durch gegenseitige
Förderung
7
Drei-Säulen-Modell (Nachhaltigkeit)
ökonomische Ziele
ökologische Ziele
Leistungen für die
Arbeitnehmer z.B.
Wachstumsziele (z.B.
Gewinnmaximierung)
Ertragsziele (z.B.
Rentabilität des
Eigenkapitals)
Marktziele (z.B.
Erhöhung des
Marktanteils)
Leistungsziele (z.B. Hoher
Qualitätsstandard)
soziale Ziele
ergonomischer
Arbeitsplatz
Recycling
Energie sparen
CO2-Ausstoß minimieren
Risiken und Gefahren
gering halten
Urlaubs- &
Weihnachtsgeld
Jubiläumsgeschenke
Weiterbildungsmöglichkeiten
Sportanlagen
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8
Staatliche Preispolitik
Beeinflussung der Nachfrage
Beeinflussung des Angebots
• Erhöhung der Nachfrage
• Erhöhung des Angebots
– Steuersenkung für Verbraucher
– Steigerung der Staatsnachfrage
– Subventionen an die
Verbraucher
• Senkung der Nachfrage
– Einschränkung der
Staatsnachfrage
– Steuererhöhung für
Verbraucher
– Streichung von Subventionen
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– Beseitigung von
Einfuhrbeschränkungen
– Aufhebung von
Wettbewerbsbeschränkungen
– Subventionen an Unternehmen
– Senkung der Kostensteuern
(Mineralölsteuer, KFZ-Steuer)
• Senkung des Angebots
– Beschränkung der Einfuhr
– Subventionen für
Betriebsstillegungen
– Erhöhung der Kostensteuern
9
Geldpolitische Instrumente der EZB
Offenmarktgeschäfte


EZB kauft oder verkauft
Wertpapiere am „offenen
Markt“
Möglichkeiten der
Geldaufnahme für
Geschäftsbanken durch
Verkauf von Wertpapieren
Auswirkung
 verkauft die EZB den
Geschäftsbanken
Wertpapiere, wird den
Käufern Liquidität entzogen
 Geldumlauf verringert sich
 Güternachfrage wird
verringert
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Ständige Fazilitäten

Kreditmöglichkeiten für
Banken
Spitzenrefinanzierungsfazillitäten
 Möglichkeit für Banken sich
„über Nacht“ Geld auszuleihen
 erhöhen den Kreditspielraum
der Geschäftsbanken
Mindestreservepolitik


bestimmter Prozentsatz der
Kundeneinlagen müssen
bei der Zentralbank
hinterlegt werden
hohe Mindestreserve
verringert die Liquidität
und damit den Geldumlauf
Einlagefazilitäten
 Banken könne überschüssiges
Geld „über Nacht“ bei der
Zentralbank anlegen
 verringern den
Kreditspielraum der
Geschäftsbanken
10
Wie verhält sich das Angebot, wenn
der Preis steigt?
Angebotsregel:
• Je mehr der Preis eines
Gutes steigt, desto
größer wird die
angebotene Menge
• Je mehr der Preis eines
gutes sinkt, desto
geringer wird die
angebotene Menge
Preis
Angebotskurve
P2
P1
M1
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M2
Menge
11
Wie verhält sich die Nachfrage, wenn
der Preis steigt?
Nachfrageregel:
• Je mehr der Preis eines
Gutes steigt, desto
geringer wird die
nachgefragte Menge
• Je mehr der Preis eines
gutes sinkt, desto
größer wird die
nachgefragte Menge
Preis
Nachfragekurve
P2
P1
M2
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M1
Menge
12
proportionale Elastizität der Nachfrage
Normale Elastizität
• Die Mengenänderung
verhält sich
proportional zur
Preisentwicklung
Preis
Nachfragekurve
E = normal
P2
P1
M2
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M1
Menge
13
elastische Nachfrage
auch: hohe Elastizität
• Die Mengenänderung
verhält sich
überproportional zu
einer Preisänderung
•
Preis
Nachfragekurve
E = hoch
P2
P1
leicht substituierbare Produkte
statt Kartoffeln werden Nudeln
gekauft
M2
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M1
Menge
14
unelastische Nachfrage
auch: geringe Elastizität
• Die Mengenänderung
verhält sich
unterproportional zu
einer Preisänderung
•
Preis
Nachfragekurve
E = gering
P2
schwer substituierbare Produkte
z.B. Zigaretten, Milch
P1
M2
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M1
Menge
15
völlig unelastische Nachfrage
auch: geringe Elastizität
• auch eine maximale
Preisänderung bewirkt
keine Mengenänderung
•
Preis
Nachfragekurve
vollkommen unelastisch
nicht substituierbare Produkte
z.B. Insulin
Menge
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16
Elastizität der Angebotskurve
Preis
Angebotskurve
unelastisch
Angebotskurve
proportional
Angebotskurve
elastisch
Menge
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17
marktwirtschaftliches
Preisbildungsgesetz
Das Verhältnis von Angebot und
Nachfrage bestimmt den Preis.
Preis
N
Der Gleichgewichtspreis bildet
sich am Markt und heißt deshalb
auch Marktpreis.
Die größtmögliche Menge wird
beim Gleichgewichtspreis
abgesetzt.
Veränderung des Preises führen
zu Käufer- bzw. Verkäufermarkt
A
Angebotsüberhang
= Käufermarkt
P2
Gleichgewichtspreis
P1
Nachfrageüberhang
= Verkäufermarkt
M2
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Gleichgewichtsmenge
M2
Menge
18
Funktionen des Marktpreises
• Lenkungsfunktion
– Niedrige Preise zeige den Unternehmen, dass es sich nicht mehr
lohnt, die Produktionsfaktoren in diesem Markt einzusetzen
– hohe Preise zeigen lohnende Märkte
• Ausgleichsfunktion
– Nachfrager wollen mit den Gütern ihr Nutzenmaximum
verwirklichen
– Anbieter streben nach Gewinnmaximum
– diese gegensätzlichen Interessen werden über den Marktpreis
ausgeglichen
• Anreizfunktion
– durch den Preis soll der Nachfrager animiert werden, für ein
Angebot Geld auszugeben
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19
Änderung des Gleichgewichtspreises
durch Nachfrageänderung
Beispiel:
• Gesamtnachfrage steigt z.B.
– wegen gestiegener
Einkommen,
– wegen Zahl der Nachfrager
– wegen anderer
Kaufvorstellungen
• Nachfragekurve verschiebt
sich von N1 nach N2
• Bei gleichbleibender
Angebotssituation steigt
der Gleichgewichtspreis P*1
auf P*2
Preis
N1
N2
A
P*2
P*1
M1
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M2
Menge
20
Änderung des Gleichgewichtspreises
durch Änderung der Angebotsmenge
Beispiel:
• Angebot steigt z.B.
Preis
– gesunkener
Produktionskosten
– Stand der Technik
– Zahl der Anbieter
• Angebotskurve verschiebt
sich von A1 nach A2
• Bei gleichbleibender
Nachfragesituation sinkt
der Gleichgewichtspreis P*1
auf P*2
N
A1
P*1
P*2
M1
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A2
M2
Menge
21
Vollmachten
Unternehmer
•
•
•
•
Prokura
Gerneralhandlungsvollmacht
Arthandlungsvollmacht
gilt dauerhaft für
gleichartige
Rechtsgeschäfte
Einzelvollmacht
gilt nur für ein
Artbestimmtes
/Einzelvollmacht
Rechtsgeschäft
Geschäft verkaufen
Prokura erteilen
Eid leisten
Steuererklärung
unterschreiben
Bilanz/Inventar
unterschreiben
Eintragungen ins
Handelsregister
Insolvenz anmelden
Geschäft verkaufen
Geschäfte, für die
Vollmachten
gesetzlich verboten
sind
• Grundstücke belasten
• Grundstücke verkaufen
Geschäfte, für die
Sondervollmachten
notwendig sind
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grundstücke kaufen
Vollmachten erteilen
Prozesse führen
Darlehen aufnehmen
Produktion umstellen
typische Tätigkeiten eines
Handelsgeschäftes z.B.
• Mitarbeiter einstellen
• Rechnungen bezahlen
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22
Arten der Prokura
1.
Einzelprokura
Ein Prokurist handelt allein
2.
Gesamtprokura
Mehrere Prokuristen handeln gemeinsam
3.
Filialprokura
Der Prokurist handelt nur für eine Niederlassung des
Unternehmens
4.
Gemischte Prokura
Der Prokurist handelt zusammen mit
• einem geschäftsführenden Gesellschafter einer OHK oder KG oder
• dem Geschäftsführer einer GmbH bzw. einer UG oder
• einem Vorstandsmitglied einer AG
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23
Arten der Handlungsvollmacht
1. Generalhandlungsvollmacht
Ausführung aller gewöhnlichen Rechtsgeschäfte
innerhalb eines Handelsgewerbes.
2. Arthandlungsvollmacht
Rechtsgeschäfte gleicher Art werden dauernd
ausgeführt
3. Spezialhandlungsvollmacht (Einzelvollmacht)
Durchführung nur eines bestimmten
Rechtsgeschäftes
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24
Erteilen der Vollmachten
Prokura
Handlungsvollmacht
1. durch Geschäftsinhaber
oder deren gesetzliche
Vertreter
2. ausdrückliche schriftliche
oder mündliche Erklärung
3. Handelsregistereintragung
notwendig
1. durch Geschäftsinhaber
oder Prokuristen
2. beschränkte
Untervollmachten auch
durch Handlungsbevollmächtigte
3. schriftlich, mündlich,
durch schlüssige Handlung
oder stillschweigende
Duldung
4. keine Eintragung in das
Handelsregister nötig
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25
Zeichnung der Vollmachten
Prokura
Handlungsvollmacht
1. Firma mit Namen des
Bevollmächtigten und
Zusatz ppa. (= per
procura)
2. Eintragung dieser
Zeichnung ins
Handelsregister
Firma mit Namen des
Bevollmächtigten und
Zusatz
i. V. (= in Vollmacht) bzw.
i. A. (= im Auftrag)
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26
Erlöschen der Vollmachten
Prokura
Handlungsvollmacht
1. Ende des
Anstellungsverhältnisses
2. Widerruf durch den
Vollmachtgeber
3. Eröffnung des
Insolvenzverfahrens,
Veräußerung des
Geschäftes oder
Geschäftsaufgabe
4. Prokura bleibt so lange
bestehen, bis sie im
Handelsregister gelöscht
ist
1. Ende des
Anstellungsverhältnisses
2. Widerruf durch den
Vollmachtgeber
3. Endgültige Einstellung des
Geschäftsbetriebes
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27
Abschluss und Erfüllung von Kaufverträgen
übereinstimmende
Willenserklärungen
Abschluß des
Kaufvertrages
(Verpflichtungs
-geschäft)
Antrag: Angebot
Verkäufer
Käufer
Annahme: Bestellung
Pflichten
Erfüllung des
Kaufvertrages
(Erfüllungsgeschäft)
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• Übergabe des Kaufgegenstandes (mangelfrei,
rechtzeitig)
Pflichten
Leistungspflicht
• rechtzeitige Zahlung des
Kaufpreises
Annahmepflicht
• Annahme des
Kaufgegenstandes
• Übertragung des Eigentums
• Annahme des Kaufpreises
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Arten des Kaufvertrages
Unterteilung nach
Art und
Beschaffenheit
Vertragsparteien
•
Stückkauf
•
Gattungskauf
•
•
Kauf auf Probe
•
•
Kauf nach
Probe
•
Kauf zur Probe
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•
•
Handelskauf
Lieferung der
Ware
Zahlungszeitpunkt
•
vor Lieferung
•
Tageskauf
zweiseitiger
•
bei Lieferung
•
Terminkauf
einseitiger
(Verbrauchsgüterkauf)
•
nach Lieferung
•
Fixkauf
•
Kauf auf Abruf
bürgerlicher Kauf
29
Erweiterter Wirtschaftskreislauf Staat, Banken, Ausland
Staatsausgaben
Staatsausgaben
(z.B. Subventionen,
Aufträge an private
Unternehmen)
(z.B. Löhne/Gehälter an
Staatsbedienstete,
Transferzahlungen)
Staat
Steuern
Importe
Produktionsfaktoren
Importausgaben
Löhne
Ausland
Steuern
Unternehmen
Haushalte
Exporteinnahmen
Konsumausgaben
Exporte
Sachgüter und Dienstleistungen
Kredite für
Investitionen
Banken
Ersparnisse
Transferzahlungen
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30
Konjunkturphasen
BIP
Boom
Hochkonjunktur
Krise
Depression
Zeit
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31
Überblick über Konjunkturindikatoren
Indikator
Phasen im Konjunkturzyklus
Aufschwung
Hochkonjunktur
Abschwung
Krise
Arbeitslosigkeit
-
--
+
++
offene Stellen
+
++
-
--
Güternachfrage der
Haushalte
+
++
-
--
Preisniveausteigerung
0
++
+
-
Zinsen
+
++
-
--
Investitionen
++
+
-
--
Gewinne
++
+
-
--
-
--
+
++
++
+
-
--
++ starke Zusage
+ Zunahme
-- starke Abnahme
- Abnahme
Lagerbestände
Zukunftserwartungen
0 gleichbleibend
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32
Früh- / Spätindikatoren
Frühindikatoren
• Auftragseingänge
• Ifo-Geschäftsklima-Index
• Kreditaufnahme
• Lohnstückkosten
• Offene Stellen
• Baugenehmigungen
• etc.
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Spätindikatoren
• Arbeitslosenquote
• Transferzahlungen
• Bruttoinlandsprodukt
• Verbraucherpreisindex
• Zinsniveau
• Exportentwicklung
• etc.
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Eigentum und Besitz
Eigentum
• Rechtliche Herrschaft einer
Person über Sachen und
Rechte
Besitz
• Tatsächliche Herrschaft
einer Person über Sachen
und Rechte
•
•
Eigentümer kann über sein Eigentum nach
Belieben verfügen, sofern nicht andere
gesetzliche Bestimmungen oder Rechte
anderer Personen verletzt werden.
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Besitzer darf über den Besitz grundsätzlich
nur im Rahmen einer Vereinbarung mit
dem Eigentümer verfügen
34
Eigentumsübertragung
Veräußerer
Erwerber
Einigung
Gegenstand
ist beim Veräußerer
Gegenstand
ist bei einem Dritten
Gegenstand
ist beim Erwerber
Veräußerer
soll Besitzer bleiben
Unbewegliche Sachen
(Grundstücke)
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+ Übergabe
Einigung
+ Abtretung des Herausgabeanspruchs
Einigung
Einigung
+ Besitzkonstitut
Einigung (Auflassung)
+ Eintragung im Grundbuch
35
Nichtigkeit von Willenserklärungen
und Rechtsgeschäften
Die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes hat zur Folge, dass die Vertragsparteien so gestellt
werden müssen, als hätte das Rechtsgeschäft nicht stattgefunden.
Willenserklärung und Rechtsgeschäft
Beispiel
§ 105 (1) BGB
Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen
4-jähriges Kind kann Fahrrad nicht
rechtswirksam verschenken
§ 105 (2) BGB
Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder
vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wurden
Betrunkener verschenkt im „Rausch“ sein
Auto
§ 117 BGB
Rechtsgeschäfte, die zum Schein abgeschlossen wurden
Bauherr schließt mit befreundetem
Architekten einen Architektenvertrag um
die entdeckten Baumängeldurch
Architektenhaftpflicht begleichen zu
lassen
§ 134 BGB
Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
Kaufvertrag über Rauschgift ist nichtig
§ 138 BGB
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen
Darlehen mit 40 % Zins (Wucher)
§ 125 BGB
Rechtsgeschäfte, die gegen die gesetzlichen oder
rechtsgeschäftlichen bestimmten Formvorschriften verstoßen
mündliche abgeschlossener
Grundstückskaufvertrag
§ 116 BGB
geheimer Vorbehalt, nur nichtig, wenn der Andere den Vorbehalt
kennt (Rechtsbindungswille fehlt)
Arbeitsloser Kegelbruder sagt, er würde
alle zur Kegeltour einladen
§ 118 BGB
Mangel der Ernstlichkeit, wenn Mangel erkannt werden konnte
Bestellung von Wiskas im Restaurant
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36
Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte werden durch Anfechtung mit rückwirkender
Kraft von Anfang an nichtig.
Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
§ 123 BGB
Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung
• Anfechtung binnen Jahresfrist ab Entdeckung der
Täuschung oder nach Aufhören der Zwangslage
• Anfechtung nach 10 Jahren ausgeschlossen
§ 119 BGB
Unbewusstes Abweichen des Willens von der Erklärung
(Irrtum)
• Unfallwagen als garantiert unfallfrei verkaufen
• wenn Du mir Dein Handy schenkst, zeige ich dich
nicht wegen Trunkenheit am Steuer an
Inhaltsirrtum: Irrtum über die Bedeutung der
Willenserklärung
Ein Osnabrücker bestellt im Rheinland einen Halve
Hahn und bekommt ein halbes Brötchen mit Käse
Erklärungsirrtum: Irrtum bei der Äußerung des Willens
durch Versprechen oder Verschreiben
Im Kaufvertrag für ein Auto wird eine 0 vergessen
und irrtümlich 500 € statt 5.000 € eingetragen.
Übermittlungsirrtum: Übermittlung des fremden Willens
durch einen Dritten
A beauftrag B 10 Flaschen Weißwein zu kaufen. B
kauft als Bote aber unbewusst 10 Flaschen Rotwein.
Eigenschaftsirrtum: Irrtum bei der Willensbildung
aufgrund einer falschen Vorstellung der Person oder
Sache
Käufer glaubt, er kaufe Ring aus Gold. Ring ist aber
aus Messing.
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37
Störungen des Kaufvertrages
Mangelhafte Lieferung
Lieferverzug
Verkäufer
Käufer
Annahmeverzug
Zahlungsverzug
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38
Mangelhafte Lieferung
(Schlechleistung)
Unterscheidung der Mängelarten in Hinblick auf
Rechte
Dritte können
gegenüber dem Käufer
der Sache Rechte
geltend machen.
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Sache
• Qualitätsmängel
• Quantitätsmängel
• Artmängel
Erkennbarkeit
• offene Mängel
• versteckte Mängel
• arglistig verschwiegene
Mängel
39
Sachmangel – Verkäufer liefert
mangelhaft
Unterscheidung der Mängel
nach
nach
Erkennbarkeit des Mangels
Art des Mangels
Erkennbarer Mangel
(offener Mangel)
Mangel in der Güte
(Qualitätsmangel)
Nichterkennbarer Mangel
(versteckter Mangel)
Mangel in der Menge
(Quantitätsmangel)
Arglistig verschwiegener
Mangel
Mangel in der Art
(Gattungs-Mangel)
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40
Sachmängel § 434 BGB
Art des Mangels
Beispiele
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
Schreibtisch 60 cm tief, statt 80 cm, Kratzer
Keine Eignung für die vertragliche vorausgesetzte
Verwendung
Fernbedienung passt nicht zum Fernseher
Keine Eignung für die Verwendung, die bei solchen
Sachen gewöhnlich sind
Wasserundurchlässiges Zelt
Abweichung der Werbeaussage von der tatsächlichen
Eigenschaft
5-Liter-Auto verbraucht 8 Liter. Gilt nicht, wenn
offensichtlich: „…verleiht Flügel“
Kennzeichnung der Ware auf der Verpackung oder auf
der Ware selbst weicht von der tatsächlichen Eigenschaft
ab
Fangfrischer Fluss-Wildlachs ist tatsächlich
gezüchteter Lachs
Fehlerhafte Montage durch den Verkäufer
Beschädigung des Geschirrspülers
Fehlerhafte Montageanleitung, die dazu führt, dass die
Sache nicht oder fehlerhaft montiert wird.
Schrankfüße sind oben
Minderlieferung
Statt 5 Kartons Kopierpapier nur 3 Kartons
Falschlieferung
Statt Laserdrucker, Tintenstrahldrucker
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41
Rügefristen bei Sachmängeln
Rügefrist
zweiseitiger Handelskauf
Erkennbarer Mangel
(offener Mangel)
Nicht erkennbarer Mangel
(versteckter Mangel)
Arglistig verschwiegener
Mangel
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einseitiger Handelskauf
unverzüglich
(Prüfpflicht)
unverzüglich nach
Entdeckung,
jedoch innerhalb
zweier Jahre
innerhalb zweier
Jahre
nach 3 Jahren
42
Gewährleistungsansprüche beim Sachmangel
Voraussetzung: Mängelrüge (Reklamation)
Nacherfüllung
wahlweise
Beseitigung des Mangels
Ersatzlieferung
(max. zweimal nachbessern)
nach erfolgloser Nacherfüllung oder abgelaufener Frist
Rücktritt
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Minderung
Schadenersatz
Aufwendungsersatz
43
Lieferverzug
Verkäufer liefert nicht oder nicht rechtzeitig
Voraussetzungen
Fälligkeit
Mahnung
Verschulden
Nacherfüllung
Rechte des Käufers
nach abgelaufener Frist zur Nacherfüllung
setzen einer
neuen Frist zur
Nacherfüllung
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Rücktritt
Minderung
Schadenersatz
44
Annahmeverzug
Käufer nimmt die Ware nicht oder nicht rechtzeitig an
Voraussetzung:
Fälligkeit und tatsächlich angebotene Ware
Rechte des Verkäufers
Aufbewahren
und Klage auf
Abnahme
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Rücktritt
Notverkauf,
Selbsthilfeverkauf
Schadenersatz
45
Zahlungsverzug
Käufer bezahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht rechtzeitig
Voraussetzung: Verzug des Käufers z.B.
• nach Mahnung
• kalendermäßiges Leistungsdatum
• Leistungsverweigerung
• 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
Rechte des Verkäufers
Berechnung von
Verzugszinsen
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Zahlung
verlangen
Schadenersatz
Rücktritt
46
Abzugsfähige Aufwendungen und
Freibeträge
Abzugsfähig:
• Werbungskosten
• Sonderausgaben
• außergewöhnliche Belastungen
• Kinderfreibeträge
• Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Abzug der ermittelten Beträge von den Einkünften
führt zu einer Senkung des zu versteuernden
Einkommen und damit zur Steuerersparnis.
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47
Werbungskosten
Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und
Erhaltung der Einnahmen aus einer Einkunftsart
• Berufskleidung
• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
• Anschaffung von Fachliteratur
• Kosten für Fortbildung
• Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto
• Gewerkschaftsbeitrag
• Arbeitnehmer Pauschbetrag: 1.000 EUR
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48
Sonderausgaben
Meist Aufwendungen der Lebensführung.
• unbegrenzt abzugsfähig
– Beiträger zur gesetzlichen KV und RV (Grundversorgung)
– Kirchensteuer
• in begrenzter Höhe abzugsfähig
– sog. Vorsorgeaufwendungen
• KV-Beiträge über Grundversorgung hinaus
• Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Haftpflichtversicherung
– Aufwendungen für eigene Berufsausbildung oder Weiterbildung
in einem bisher nicht ausgeübten Beruf
– Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke (Spenden und
Mitgliedsbeiträge)
• Pauschbetrag: 36 EUR
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49
Außergewöhnliche Belastungen
Belastungen, die größer sind als für die
überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
• Krankheitskosten
• Körperbehinderung
• Beerdigungskosten (wenn Erbe nicht
ausreicht)
• Berufsausbildung von Kindern
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50
Magisches Viereck der
Wirtschaftspolitik
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51
magische Vielecke der
Wirtschaftspolitik
magisches Sechseck
• gerechte Einkommensverteilung
• Erhaltung einer lebenswerten Umwelt
weitere Vielecke
• ausgeglichene öffentliche Haushalte
• humane Arbeitsbedingungen
• Sicherung von Ressourcen
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Kartell
Vertraglicher, horizontaler Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich
selbstständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbstständigkeit
aufgeben.
•
Preiskartelle
– einheitliche Preisgestaltung, Preisabsprachen (Ziel: Preisniveau hoch oder niedrig zu halten)
•
Kalkulationskartelle
– stimmen sich im Aufbau und Inhalt ihrer Kostenrechnung ab (Vorstufe zu Preiskartellen)
•
Konditionenkartelle
– einheitliche Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
•
Produktionskartelle
– steuern gemeinsam Produktion und Angebot, so dass keine Überkapazitäten entstehen
•
Syndikate
– hoch entwickeltes Kartell mit einer gemeinsamen Vertriebs- oder (seltener)
Beschaffungsorganisation, häufig in Form einer GmbH, eG, AG
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Konzern
Horizontaler, vertikaler oder anorganischer
Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich
selbstständig bleiben, aber ihre wirtschaftliche
Selbstständigkeit durch einheitliche Leitung
aufgegeben haben.
3 häufige Formen:
• Kapitalverflechtung (Gleichordnung)
• Mutter- und Tochtergesellschaften (einseitige
Beherrschung)
• Holding
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Konzern
Kapitalverflechtung
Unternehmen
A
60 % Kapitalbeteiligung an A
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60 % Kapitalbeteiligung an B
Unternehmen
B
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Konzern
Mutter- und Tochtergesellschaft
Mutterunternehmen
70 % Kapitalbeteiligung an C
Unternehmen
C
80 % Kapitalbeteiligung an B
60 % Kapitalbeteiligung an A
Unternehmen
B
Unternehmen
A
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Ein Unternehmen übt durch
kapitalmäßige Bindung die
Herrschaft über ein oder
mehrere Unternehmen aus
und unterstellt sie damit
einer einheitlichen Leitung.
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Der Volkswagen Konzern
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Holding
Holding
70 % Kapitalbeteiligung an C
Unternehmen
C
80 % Kapitalbeteiligung an B
100 % Kapitalbeteiligung an A
Unternehmen
B
Unternehmen
A
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Leitungsgesellschaft, die
kapitalmäßig an den
einzelnen Unternehmen
beteiligt ist, für diese aber
nur Verwaltungs- und
Organisationsaufgaben
übernimmt.
Holding (=Dachgesellschaft)
erstellt selbst keine
veräußerbaren Leistungen .
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Holding
Alphabet Inc.
Biotechnologie
Glasfasernetz
Automatisierungen
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