Teilnahme am TRIGOS 2017 Wichtige Hinweise Inhalt 1. Allgemeines zum TRIGOS 2017......................................................... 2 2. Teilnahmebedingungen ...................................................................... 4 3. Wichtige Hinweise .............................................................................. 9 4. Glossar ............................................................................................. 10 5. Kontakt.............................................................................................. 14 1 1. Allgemeines zum TRIGOS 2017 Der TRIGOS ist Österreichs Auszeichnung für Corporate Social Responsibility und wird im Jahr 2017 zum vierzehnten Mal von einer breiten Trägerschaft aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft vergeben. Bewertet wird das ganzheitliche Engagement der Unternehmen im sozialen sowie ökologischen Bereich. Die Jury legt großen Wert darauf, dass Unternehmen, die sich um den TRIGOS bewerben, nicht nur einzelne Maßnahmen setzen, sondern ihre gesellschaftliche Verantwortung als Unternehmensphilosophie wahrnehmen und strategisch in alle Bereiche ihres Handelns einbinden. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Kerngeschäft ist dabei essentiell. In den letzten dreizehn Jahren haben sich über 1.900 österreichische Unternehmen für den TRIGOS beworben und rund 260 wurden national sowie regional ausgezeichnet. Damit trägt der TRIGOS wesentlich zur Bestandsaufnahme von Corporate Social Responsibility in Österreich bei. Ziel des TRIGOS ist es, die besten und wirksamsten CSR-Aktivitäten österreichischer Unternehmen zu prämieren und die Erfolgsmodelle einer größeren Öffentlichkeit vorzustellen. Die Kategorien 2017 wird der TRIGOS in den folgenden Kategorien vergeben: • Ganzheitliches CSR-Engagement: o Kleines Unternehmen: 1-25 MitarbeiterInnen o Mittleres Unternehmen: 26-250 MitarbeiterInnen o Großes Unternehmen: mehr als 250 MitarbeiterInnen • Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement: o Wird unabhängig von der Unternehmensgröße zwei Mal vergeben • Social Entrepreneurship TRIGOS Regional: Neben der bundesweiten Auszeichnung wird der TRIGOS Regional 2017 in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark in den Kategorien „Ganzheitliches CSR-Engagement: Kleines Unternehmen – Mittleres Unternehmen – Großes Unternehmen“ vergeben. Die Einreichunterlagen für den TRIGOS Regional sind dieselben wie für den Bundeswettbewerb. Unternehmen müssen sich nur einmal bewerben. www.trigos.at/regional 2 Zeitplan: Bitte verwenden Sie die für Ihre Einreichung vorgesehenen Formulare und reichen diese im Zeitraum 11. Jänner 2017 - bis 3. März 2017 ein. Die Nominierten des TRIGOS Österreich 2017 werden Anfang Mai veröffentlicht und die Gewinner des TRIGOS Österreich 2017 im Rahmen einer feierlichen Gala am 19. Juni 2017 in Wien bekanntgegeben. TRIGOS-Trägerorganisationen: Der TRIGOS wurde im Jahr 2003 gemeinsam von VertreterInnen der Wirtschaft und Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Als Träger fungieren 2017 die Caritas, das Österreichische Rote Kreuz, der Umweltdachverband, Diakonie Österreich, die Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Business Data Consulting Group, GLOBAL 2000 sowie respACT - austrian business council for sustainable development. Corporate Social Responsibility (CSR): Die Europäische Kommission definiert Corporate Social Responsibility als die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Damit Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integriert werden. (Mitteilung der Europäischen Kommission 2011) Bei Fragen steht Ihnen das TRIGOS-Büro unter [email protected] bzw. 01/710 10 77 20 gerne zur Verfügung. 3 2. Teilnahmebedingungen Bitte nehmen Sie sich die Zeit vor Ihrer Einreichung die Teilnahmebedingungen sorgfältig zu lesen. Mit einer Teilnahme am TRIGOS 2017 bestätigen Sie, die Einreichbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. 1. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle in der gewerblichen Wirtschaft selbständig tätigen Unternehmen, die über eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich verfügen. Unternehmen können unabhängig von ihrer Unternehmensgröße einreichen. Bei Abgrenzungsfragen bezüglich der Teilnahmeberechtigung betreffend der Ruhendmeldung von Gewerbeberechtigungen, der Zulassung von Vereinen, die ein Gewerbe ausüben und anderen Sonderfällen entscheidet die Bundesjury über Zulassung der Einreichung (nach internen Richtlinien). Gegen die Entscheidung der Jury gibt es kein Rechtsmittel. Projekte von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Schulen, Universitäten, Fachhochschulen, staatlichen und kirchlichen Institutionen können nicht berücksichtigt werden (ausgenommen: als Teil einer Partnerschaft mit einem Unternehmen, das Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich ist). Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind die Trägerorganisationen des TRIGOS, die Sponsoren sowie die Agentur MIND-SET. Ad Kategorie „Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement“: Einreichen können ausschließlich in der gewerblichen Wirtschaft selbständig tätige Unternehmen, die über eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich verfügen. Social Entrepreneurs, NGOs, öffentliche Einrichtungen etc. können jedoch als Partner Teil der Bewerbung sein. Ad Kategorie „Social Entrepreneurship“: Voraussetzung für die Teilnahme an der Kategorie Social Entrepreneurship ist eine unternehmerische Tätigkeit mit wirtschaftlicher Ausrichtung; eine WirtschaftskammerMitgliedschaft ist für die Teilnahme an der Kategorie Social Entrepreneurship NICHT verpflichtend. Die Kategorie Social Entrepreneurship richtet sich an Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen vorrangig eine positive gesellschaftliche Wirkung erzielen. Der Unternehmenszweck ist die Maximierung des gesellschaftlichen beziehungsweise ökologischen Nutzens (Social Impact). Rein wirtschaftliche Überlegungen sind dem 4 untergeordnet. Dennoch ist es das Ziel eines Social Business, 50% der Gesamteinnahmen aus Markteinkünften zu erwirtschaften (im Gegensatz zu NGOs). Bewertet werden neben dem Geschäftsmodell und der erzielten gesellschaftlichen/ökologischen Veränderung die Kreativität, der Innovationsgrad sowie die Vorbildwirkung und die gesamtgesellschaftliche Relevanz. Ein „klassisches“ gewinnorientiertes Unternehmen, das positive gesellschaftliche Wirkungen erzielt, indem es beispielsweise Arbeitsplätze schafft, ist kein Social Business, wenn es nicht klar in Absicht und Handlungen auf diese Wirkungen abzielt und dieses Ziel prioritär behandelt. 1a. Teilnahme am TRIGOS Regional Im Jahr 2017 wird neben der bundesweiten Auszeichnung des TRIGOS Österreich der TRIGOS Regional in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark vergeben. Wenn der Sitz Ihres Unternehmens in einem dieser Bundesländer liegt, nehmen Sie automatisch an der regionalen sowie an der bundesweiten Wertung teil. Sie müssen dafür nur einmal einreichen. 2. Voraussetzung Die von Ihnen für den TRIGOS eingereichten Aktivitäten bzw. Maßnahmen müssen zumindest im Jahr davor gestartet worden sein. Diese können in den Folgejahren neuerlich eingereicht werden, wenn sie in der Zwischenzeit wesentlich weiterentwickelt wurden. Die Maßnahmen können sowohl von österreichischen als auch von ausländischen Standorten Ihres Unternehmens umgesetzt werden/worden sein, wenn in letzterem Fall die Initiative von Österreich ausging. 3. Kategorien 2017 wird der TRIGOS in den folgenden Kategorien vergeben: • • • Ganzheitliches CSR-Engagement: o Kleines Unternehmen: 1-25 MitarbeiterInnen o Mittleres Unternehmen: 26-250 MitarbeiterInnen o Großes Unternehmen: mehr als 250 MitarbeiterInnen Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement: o Unabhängig von der Unternehmensgröße wird der TRIGOS in dieser Kategorie zweimal vergeben Social Entrepreneurship Die Einteilung in die jeweiligen Größen-Kategorien erfolgt automatisch bei Angabe Ihrer Unternehmensgröße. 5 Wichtiger Hinweis: Die TRIGOS-Jury behält es sich vor, Unternehmen ggf. umzukategorisieren (z.B. bei Konzerntöchtern, verbundene Unternehmen, Franchiseunternehmen). Bewerbung für mehrere Kategorien: Unternehmen können sich für das „Ganzheitliche CSR-Engagement“ UND/ODER für die „Beste Partnerschaft“ bewerben. Es ist 2017 auch möglich, sich sowohl in der Kategorie "Social Entrepreneurship" als auch in der Kategorie "Beste Partnerschaft" zu bewerben Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Eine Teilnahme in der Kategorie „Social Entrepreneurship“ schließt eine Einreichung in der Kategorie "Ganzheitliches CSR-Engagement" jedoch aus (und vice versa). 4. Gemeinschaftliche Einreichungen Sollten Sie Aktivitäten bzw. Maßnahmen in der Kategorie „Ganzheitliches CSR-Engagement“ einreichen, für welche Sie eine Kooperation mit anderen Unternehmen führen, so ist die Einreichung von jedem beteiligten Unternehmen einzeln vorzunehmen. Ad Kategorie „Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement“: Eine Ausnahme stellt die dafür eigens entwickelte Kategorie „Beste Partnerschaft“ dar: In dieser Kategorie werden erfolgreiche Kooperationen zwischen Unternehmen und deren Anspruchsgruppen prämiert. Das Partnerschaftsprojekt kann von zwei oder mehreren Unternehmen oder von Unternehmen gemeinsam mit nicht-unternehmerischen Partnern (wie z.B. NGOs, Schulen, Gemeinden etc.) umgesetzt worden sein. Der Fokus liegt auf der erzielten Wirkung - sowohl für das Unternehmen als auch für Umwelt und Gesellschaft. Diese Kategorie richtet sich an nationale sowie internationale Partnerschaftsprojekte. Der TRIGOS in dieser Kategorie wird an zwei Gewinner vergeben, wobei ein nationales und ein internationales Projekt ausgezeichnet werden. 5. Veröffentlichung Einreichende Unternehmen verpflichten sich, der Veröffentlichung ihrer Maßnahmen/Aktivitäten bzw. Auszügen aus der Einreichung zuzustimmen. Das TRIGOSBüro behält sich vor, Inhalte der Einreichung zusammengefasst oder auszugsweise zu veröffentlichen. Nicht veröffentlicht werden Daten, die als objektiv vertraulich gelten. 6. Einreichunterlagen Die Einreichung für den TRIGOS muss über das unter www.trigos.at abrufbare Einreichformular elektronisch erfolgen. Mit Ihrer Teilnahme verpflichten Sie sich, Ihre Angaben im Einreichformular wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu machen. 6 Mit dem Abschluss Ihrer Einreichung bestätigen Sie, die Einreichung im Einverständnis mit der Unternehmensleitung durchgeführt zu haben und dass die eingereichten Aktivitäten überrechtliche/gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen hinausgehen. 7. Textbegrenzung Um eine Vergleichbarkeit der Einreichungen zu gewährleisten, dürfen die maximalen Zeichen-/Wortangaben nicht überschritten werden. Zusätzlicher Text wird von der Jury nicht berücksichtigt. 8. Zusatzmaterialien Die Jury bewertet ausschließlich die Angaben aus dem Einreichformular. Zusätzliche Materialien sowie Informationen auf der Unternehmenswebseite können von der Jury nicht beachtet werden. 9. Bewertung Die Bewertung der Einreichungen erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt wählt eine unabhängige Jury aus allen Einreichungen die Nominierten. Im zweiten Schritt entscheidet die Jury über die Gewinner. 10. Jury Eine Jury bestehend aus VertreterInnen der TRIGOS-Trägerorganisationen sowie ExpertInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft wählt im Rahmen eines zweistufigen Bewertungsverfahrens und auf Grundlage eines klar vordefinierten Punktesystems die Nominierten und in einem zweiten Schritt die Gewinner. Organisationen, die Teil einer Einreichung sind, sind von der Bewertung dieser ausgeschlossen. 11. Gewinnerbekanntgabe Die Nominierten des TRIGOS Österreich 2017 werden Anfang Mai, die Gewinner des TRIGOS Österreich im Rahmen der feierlichen TRIGOS-Gala am 19. Juni 2017 bekannt gegeben. Die Nominierten des TRIGOS Regional werden Mitte April, die Gewinner im Rahmen einer regionalen Gala vorgestellt. (www.trigos.at) 7 12. Feedback Aufgrund der großen Zahl an Einreichungen ist es nicht möglich, Feedback zu geben. Im Einzelfall können Sie dazu das TRIGOS-Büro unter [email protected] kontaktieren. 13. Zeitplan Berücksichtigt werden können nur Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen und von 11. Jänner 2017 bis 3. März 2017 in elektronischer Form einlangen. Die Nominierten des TRIGOS Österreich 2017 werden Anfang Mai, die Gewinner im Rahmen einer feierlichen Gala am 19. Juni in Wien bekanntgegeben. TRIGOS Regional: Die Einreichfrist für den TRIGOS Regional ist dieselbe wie für den bundesweiten TRIGOS. Die Nominierten des TRIGOS Regional werden Mitte April, die Gewinner im Rahmen der regionalen Gala-Veranstaltungen bekannt gegeben. Die regionalen Termine finden Sie unter www.trigos.at/regional. 14. Teilnahmegebühr Die Einreichung beim TRIGOS ist kostenlos. 15. Partner-Nachweis Für eine Teilnahme in der Kategorie "Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement" muss von jedem Partner ein Partner-Nachweis (ist im Einreichformular als Download zur Verfügung gestellt) ausgefüllt werden. Dieses Formular ist Teil der Einreichunterlagen und muss gemeinsam eingereicht werden. Bei Fehlen des PartnerNachweises kann die Einreichung nicht gewertet werden. 16. Mehrfacheinreichungen Mehrfach-Einreichungen sind ausschließlich in der Kategorie „Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement“ möglich, wenn es sich um unterschiedliche und voneinander getrennte Projekte handelt. Mit einer Teilnahme am TRIGOS akzeptieren Sie die hier angegebenen Teilnahmebedingungen. 8 3. Wichtige Hinweise Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Einreichunterlagen beginnen, überprüfen Sie bitte folgende Punkte: CHECKBOX a. Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen. b. Bitte lesen Sie sich die Anforderungen noch einmal vor Abschluss Ihrer Einreichung in Ruhe durch, um sicherzustellen, dass alle Fragen beantwortet wurden. Check 9 c. Haben Sie alle Bereiche ausgefüllt? d. Stellen Sie sicher, dass die Einreichung mit dem Einverständnis der Geschäftsführung ausgefüllt wurde. e. Vergessen Sie bei einer Einreichung für die Kategorie „Beste Partnerschaft“ den Partner-Nachweis nicht! f. Vergessen Sie nicht, Ihre Online-Einreichung auch abzuschließen! Überprüfen Sie, Sie ob Sie die dazugehörige Bestätigungsemail erhalten haben. g. Schließen Sie Ihre Einreichung bis 3. März 2017 ab! 9 4. Glossar In alphabetischer Reihenfolge Biodiversität Der Begriff „Biodiversität" („Vielfalt des Lebens") bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch den gesamten Artenreichtum der Erde, im Speziellen die Fülle an Arten innerhalb eines Lebensraumes oder einer Population und deren genetische Vielfalt. Corporate Social Responsibility (CSR) Die Europäische Kommission definiert Corporate Social Responsibility als die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Damit Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integriert werden. (Mitteilung der Europäischen Kommission 2011) Corporate Volunteering (siehe Freiwilligenarbeit) Code of Conduct (siehe Verhaltenscodex) Direkte und indirekte Emission Die Freisetzung von Strahlen, (Schad)Stoffen oder Energien in die Atmosphäre wird als Emission bezeichnet. Man unterscheidet direkte Emissionen, die direkt bei einem Akteur (Unternehmen) anfallen, und indirekte Emissionen, die von diesem in voraus- oder nachfolgenden Prozessen verursacht werden. Diversity (siehe Vielfalt) Ethische Grundsätze Festlegung von Werten und Prinzipien, die innerhalb eines sozialen Systems (z. B. eines Unternehmens) als vernünftig, wünschenswert und sinnvoll gelten und das Handeln bestimmen sollen. Oft fassen Unternehmen solche Grundsätze in einem „Kodex" oder in „Guidelines" zusammen, die für MitarbeiterInnen und teils auch für externe PartnerInnen verbindlich sind. Freiwilligenarbeit Freiwilligenarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht auf Entgelt ausgerichtete Beschäftigung, meist zugunsten von Vereinen oder karitativen Organisationen. Wird die Freiwilligenarbeit im Rahmen der Dienstzeit und auf Initiative des Unternehmens durchgeführt, bezeichnet man sie auch als „Corporate Volunteering". Gemeinsamer Mehrwert (engl. „Shared Value“) Nach Michael E. Porter sind Wirtschaft und Gesellschaft voneinander abhängig. Entscheidungen bzw. Aktivitäten sollten daher für beide Seiten förderlich sein und dem Prinzip des gemeinsamen Mehrwerts folgen. Ziel ist es, gleichzeitig ökonomischen und gesellschaftlichen Wert zu schaffen, der langfristigen Erfolg für Wirtschaft und Gesellschaft verspricht. 10 Gesellschaftliche Akzeptanz (engl. „License to Operate“) Mit License to Operate bezeichnet man die Zustimmung der Gesellschaft zu den Aktivitäten eines Unternehmens, eine Art „Freigabe" für dessen Tätigkeit, die aber im Krisenfall durch breite Ablehnung auch wieder entzogen werden kann. Grundsätze der guten Unternehmensführung (engl. „Corporate Governance“) Corporate Governance steht für eine Unternehmensführung und Kontrolle, die verantwortungsbewusst und auf langfristige Wertschöpfung hin orientiert ist. Dieses vor allem für börsennotierte Unternehmen wichtige Konzept legt Wert auf die Beziehung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, auf Achtung der Interessen der Anteilseigner und auf Offenheit im Umgang mit Stakeholdern. ILO-Kernarbeitsnormen Zur Gewährleistung von Menschenrechten in Arbeitsbeziehungen wurde von den 175 Mitgliedstaaten der ILO (International Labour Organization) 1998 die „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" verabschiedet. Diese beinhaltet vier Grundprinzipien: Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Verhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundprinzipien werden auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet. Inklusion Inklusion („Einbeziehung") beschreibt die Forderung, die Verschiedenartigkeit der Menschen innerhalb einer Gesellschaft anzuerkennen und allen Gruppen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. ISO 26000 Die 2010 veröffentlichte internationale Norm ISO 26000 gibt Organisationen (nicht nur Unternehmen) einen Leitfaden in die Hand, wie sie ihre Strukturen und Prozesse an Nachhaltigkeitsprinzipien ausrichten können. Die Norm dient den Anwendern als Orientierung für die Integration von Nachhaltigkeit und Verantwortungsübernahme in ihren Strukturen, Prozessen und Strategien. Die ISO 26000 enthält keine fest definierten Anforderungen und ist nicht zertifizierbar. License to Operate (siehe Gesellschaftliche Akzeptanz) Menschenrechte Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 definiert die gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen auf Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Nachhaltige Entwicklung Der Brundtland Report der World Commission on Environment and Development aus dem Jahre 1987 definiert eine Entwicklung dann als nachhaltig, wenn sie „die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen aufs Spiel zu setzen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen". Nachhaltige Entwicklung baut in ihrer Umsetzung auf die drei gleichrangigen Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales auf. 11 Nachhaltigkeitsberichterstattung Nachhaltigkeitsberichte entstanden als Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren von Unternehmen veröffentlichten Umweltberichte. Sie stellen die Tätigkeiten und Leistungen des Unternehmens im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar und greifen dabei Ökonomie, Ökologie und Soziales auf. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehme Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eine gemeinsame Empfehlung der OECD-Mitgliedsländer und Regierungen an die in ihren Ländern oder von ihren Ländern aus operierenden multinationalen Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten, indem sie einen auf Freiwilligkeit basierenden Rahmen für sozial verantwortliches unternehmerisches Verhalten schaffen. Shared Value (siehe Gemeinsamer Mehrwert) Social Entrepreneurship Social Entrepreneurs sind Personen, die sich mit unternehmerischem Engagement innovativ, effizient und langfristig für einen gesellschaftlichen Wandel einsetzen. Sie suchen nach unternehmerischen Lösungen für gesellschaftliche Probleme, die bisher noch nicht ausreichend gelöst werden konnten. Sozial- und Umweltprogramme Sozial- und Umweltprogramme fassen Maßnahmen zusammen, mit denen Ziele und Handlungen hinsichtlich ökologischer und sozialer Verbesserungen im Unternehmen oder in der Gesellschaft - mittels genauer Angaben zu Zeitrahmen, eingesetzten Mitteln, Meilensteinen sowie beteiligten und verantwortlichen Personen - definiert und umgesetzt werden. Sozialinnovationen Soziale Innovationen sind Neuerungen, wie zum Beispiel neue Organisationsformen oder Lebensstile, die dazu beitragen, die Richtung des sozialen Wandels zu verändern und Probleme besser zu lösen. Sozialökonomische Betriebe Sozialökonomische Betriebe sind Organisationen zur Integration und Reintegration von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personen. Stakeholder Stakeholder, auch (strategische) Anspruchsgruppen oder Interessensgruppen genannt, sind all jene Personen, die durch das Handeln der Unternehmung betroffen sind bzw. dieses beeinflussen können. Man unterscheidet interne (MitarbeiterInnen, ManagerInnen, EigentümerInnen) und externe Stakeholder (Lieferanten, Kunden, AnrainerInnen, aber auch Staat, Gemeinde etc.) Stakeholderdialog Ein Stakeholder-Dialog ist ein strukturiertes Gespräch zwischen Unternehmensvertretern und Anspruchsgruppen zur Ermittlung der Interessenkonstellation der Stakeholder und deren subjektiver Wahrnehmung des Unternehmens. 12 UN Framework on Business and Human Rights Im Jahr 2008 präsentierte der UN-Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, seinen Bericht „Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and Human Rights", der sich unter anderem mit der Bestimmung von Standards für unternehmerische Verantwortung sowie Haftbarkeit für transnationale Unternehmen beschäftigt. UN Global Compact Der United Nations Global Compact (UNGC) wurde im Jahr 2000 auf Initiative des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan gegründet. Der UN Global Compact versteht sich somit als Multistakeholderplattform, deren primäres Ziel es ist, den Austausch zwischen den einzelnen Interessensgruppen zu fördern und Partnerschaften zustande zu bringen, die gemeinsam an der Umsetzung der 10 Prinzipien arbeiten. Verursacherprinzip Das Verursacherprinzip ist ein Grundprinzip des Umweltschutzes, wonach externe (ökologische und soziale) Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität dem Verursacher angelastet werden sollen. Vielfalt (engl. „Diversity“) Nach dem Verständnis des Klagsverbandes zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern beschreibt Diversity einen konstruktiven und wertschätzenden Umgang mit menschlicher Vielfalt hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung und Behinderung. Im weiteren Sinne sind auch Unterschiede bei sozialem Status, Aussehen, Gesundheit, Ausbildung etc. gemeint. Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip beschreibt die Berücksichtigung aller - auch nicht eindeutig messbaren - Auswirkungen aktueller Handlungen auf das Leben zukünftiger Generationen. Work-Life-Balance Work-Life-Balance steht für die Vereinbarkeit von Familie bzw. Privatleben und Beruf. Wird der englischsprachige Ausdruck „WorkLifeBalance" verwendet, liegt oft die Betonung auf der individuellen Entscheidung und der Selbstorganisation einerseits und dem Abgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberinteressen andererseits. Verhaltenscodex (englisch „Code of Conduct“) Ein Verhaltenskodex, (englisch code of conduct), ist eine Sammlung von Verhaltensweisen, die in unterschiedlichsten Umgebungen und Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen Situation angewandt werden können bzw. sollen. 13 5. Kontakt Cornelia Forsthuber/Julia Huber TRIGOS-Büro c/o respACT – austrian business council for sustainable development Wiedner Hauptstraße 24/11, 1040 Wien Tel: 01/7101077-20; Email: [email protected] 14