Informationen zum TRIGOS 2017 gesammelt

Werbung
Teilnahme am TRIGOS 2017
Wichtige Hinweise
Inhalt
1. Allgemeines zum TRIGOS 2017......................................................... 2 2. Teilnahmebedingungen ...................................................................... 4 3. Wichtige Hinweise .............................................................................. 9 4. Glossar ............................................................................................. 10 5. Kontakt.............................................................................................. 14 1
1. Allgemeines zum TRIGOS 2017
Der TRIGOS ist Österreichs Auszeichnung für Corporate Social Responsibility und wird im
Jahr 2017 zum vierzehnten Mal von einer breiten Trägerschaft aus Wirtschaft und
Zivilgesellschaft vergeben.
Bewertet wird das ganzheitliche Engagement der Unternehmen im sozialen sowie
ökologischen Bereich. Die Jury legt großen Wert darauf, dass Unternehmen, die sich um den
TRIGOS bewerben, nicht nur einzelne Maßnahmen setzen, sondern ihre gesellschaftliche
Verantwortung als Unternehmensphilosophie wahrnehmen und strategisch in alle Bereiche
ihres Handelns einbinden. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Kerngeschäft ist dabei
essentiell.
In den letzten dreizehn Jahren haben sich über 1.900 österreichische Unternehmen für den
TRIGOS beworben und rund 260 wurden national sowie regional ausgezeichnet. Damit trägt
der TRIGOS wesentlich zur Bestandsaufnahme von Corporate Social Responsibility in
Österreich bei.
Ziel des TRIGOS ist es, die besten und wirksamsten CSR-Aktivitäten österreichischer
Unternehmen zu prämieren und die Erfolgsmodelle einer größeren Öffentlichkeit
vorzustellen.
Die Kategorien
2017 wird der TRIGOS in den folgenden Kategorien vergeben:
• Ganzheitliches CSR-Engagement:
o Kleines Unternehmen: 1-25 MitarbeiterInnen
o Mittleres Unternehmen: 26-250 MitarbeiterInnen
o Großes Unternehmen: mehr als 250 MitarbeiterInnen
• Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement:
o Wird unabhängig von der Unternehmensgröße zwei Mal vergeben
• Social Entrepreneurship
TRIGOS Regional:
Neben der bundesweiten Auszeichnung wird der TRIGOS Regional 2017 in den
Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark in den Kategorien
„Ganzheitliches CSR-Engagement: Kleines Unternehmen – Mittleres Unternehmen – Großes
Unternehmen“ vergeben. Die Einreichunterlagen für den TRIGOS Regional sind dieselben
wie für den Bundeswettbewerb. Unternehmen müssen sich nur einmal bewerben.
www.trigos.at/regional
2
Zeitplan:
Bitte verwenden Sie die für Ihre Einreichung vorgesehenen Formulare und reichen diese im
Zeitraum 11. Jänner 2017 - bis 3. März 2017 ein. Die Nominierten des TRIGOS Österreich
2017 werden Anfang Mai veröffentlicht und die Gewinner des TRIGOS Österreich 2017 im
Rahmen einer feierlichen Gala am 19. Juni 2017 in Wien bekanntgegeben.
TRIGOS-Trägerorganisationen:
Der TRIGOS wurde im Jahr 2003 gemeinsam von VertreterInnen der Wirtschaft und
Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Als Träger fungieren 2017 die Caritas, das
Österreichische Rote Kreuz, der Umweltdachverband, Diakonie Österreich, die
Industriellenvereinigung, die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Business Data
Consulting Group, GLOBAL 2000 sowie respACT - austrian business council for sustainable
development.
Corporate Social Responsibility (CSR):
Die Europäische Kommission definiert Corporate Social Responsibility als die Verantwortung
von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Damit Unternehmen ihrer
sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren
zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und
Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung
und in ihre Kernstrategie integriert werden. (Mitteilung der Europäischen Kommission 2011)
Bei Fragen steht Ihnen das TRIGOS-Büro unter [email protected] bzw. 01/710 10 77 20 gerne
zur Verfügung.
3
2. Teilnahmebedingungen
Bitte nehmen Sie sich die Zeit vor Ihrer Einreichung die Teilnahmebedingungen sorgfältig zu
lesen. Mit einer Teilnahme am TRIGOS 2017 bestätigen Sie, die Einreichbedingungen zur
Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
1. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle in der gewerblichen Wirtschaft selbständig tätigen
Unternehmen, die über eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich verfügen.
Unternehmen können unabhängig von ihrer Unternehmensgröße einreichen.
Bei Abgrenzungsfragen bezüglich der Teilnahmeberechtigung betreffend der
Ruhendmeldung von Gewerbeberechtigungen, der Zulassung von Vereinen, die ein
Gewerbe ausüben und anderen Sonderfällen entscheidet die Bundesjury über Zulassung der
Einreichung (nach internen Richtlinien). Gegen die Entscheidung der Jury gibt es kein
Rechtsmittel.
Projekte von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Schulen, Universitäten,
Fachhochschulen, staatlichen und kirchlichen Institutionen können nicht berücksichtigt
werden (ausgenommen: als Teil einer Partnerschaft mit einem Unternehmen, das Mitglied
der Wirtschaftskammer Österreich ist).
Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind die Trägerorganisationen des TRIGOS, die
Sponsoren sowie die Agentur MIND-SET.
Ad Kategorie „Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement“:
Einreichen können ausschließlich in der gewerblichen Wirtschaft selbständig tätige
Unternehmen, die über eine Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer Österreich verfügen.
Social Entrepreneurs, NGOs, öffentliche Einrichtungen etc. können jedoch als Partner Teil
der Bewerbung sein.
Ad Kategorie „Social Entrepreneurship“:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Kategorie Social Entrepreneurship ist eine
unternehmerische Tätigkeit mit wirtschaftlicher Ausrichtung; eine WirtschaftskammerMitgliedschaft ist für die Teilnahme an der Kategorie Social Entrepreneurship NICHT
verpflichtend.
Die Kategorie Social Entrepreneurship richtet sich an Unternehmen, die mit ihren
Produkten und Dienstleistungen vorrangig eine positive gesellschaftliche Wirkung erzielen.
Der Unternehmenszweck ist die Maximierung des gesellschaftlichen beziehungsweise
ökologischen Nutzens (Social Impact). Rein wirtschaftliche Überlegungen sind dem
4
untergeordnet. Dennoch ist es das Ziel eines Social Business, 50% der Gesamteinnahmen
aus Markteinkünften zu erwirtschaften (im Gegensatz zu NGOs). Bewertet werden neben
dem Geschäftsmodell und der erzielten gesellschaftlichen/ökologischen Veränderung die
Kreativität, der Innovationsgrad sowie die Vorbildwirkung und die gesamtgesellschaftliche
Relevanz. Ein „klassisches“ gewinnorientiertes Unternehmen, das positive gesellschaftliche
Wirkungen erzielt, indem es beispielsweise Arbeitsplätze schafft, ist kein Social Business,
wenn es nicht klar in Absicht und Handlungen auf diese Wirkungen abzielt und dieses Ziel
prioritär behandelt.
1a. Teilnahme am TRIGOS Regional
Im Jahr 2017 wird neben der bundesweiten Auszeichnung des TRIGOS Österreich der
TRIGOS Regional in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark
vergeben. Wenn der Sitz Ihres Unternehmens in einem dieser Bundesländer liegt, nehmen
Sie automatisch an der regionalen sowie an der bundesweiten Wertung teil. Sie müssen
dafür nur einmal einreichen.
2. Voraussetzung
Die von Ihnen für den TRIGOS eingereichten Aktivitäten bzw. Maßnahmen müssen
zumindest im Jahr davor gestartet worden sein. Diese können in den Folgejahren neuerlich
eingereicht werden, wenn sie in der Zwischenzeit wesentlich weiterentwickelt wurden. Die
Maßnahmen können sowohl von österreichischen als auch von ausländischen Standorten
Ihres Unternehmens umgesetzt werden/worden sein, wenn in letzterem Fall die Initiative von
Österreich ausging.
3. Kategorien
2017 wird der TRIGOS in den folgenden Kategorien vergeben:
•
•
•
Ganzheitliches CSR-Engagement:
o Kleines Unternehmen: 1-25 MitarbeiterInnen
o Mittleres Unternehmen: 26-250 MitarbeiterInnen
o Großes Unternehmen: mehr als 250 MitarbeiterInnen
Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement:
o Unabhängig von der Unternehmensgröße wird der TRIGOS in dieser
Kategorie zweimal vergeben
Social Entrepreneurship
Die Einteilung in die jeweiligen Größen-Kategorien erfolgt automatisch bei Angabe Ihrer
Unternehmensgröße.
5
Wichtiger Hinweis: Die TRIGOS-Jury behält es sich vor, Unternehmen ggf.
umzukategorisieren (z.B. bei Konzerntöchtern, verbundene Unternehmen,
Franchiseunternehmen).
Bewerbung für mehrere Kategorien:
Unternehmen können sich für das „Ganzheitliche CSR-Engagement“ UND/ODER für die
„Beste Partnerschaft“ bewerben. Es ist 2017 auch möglich, sich sowohl in der Kategorie
"Social Entrepreneurship" als auch in der Kategorie "Beste Partnerschaft" zu bewerben Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer. Eine Teilnahme in der
Kategorie „Social Entrepreneurship“ schließt eine Einreichung in der Kategorie
"Ganzheitliches CSR-Engagement" jedoch aus (und vice versa).
4. Gemeinschaftliche Einreichungen
Sollten Sie Aktivitäten bzw. Maßnahmen in der Kategorie „Ganzheitliches CSR-Engagement“
einreichen, für welche Sie eine Kooperation mit anderen Unternehmen führen, so ist die
Einreichung von jedem beteiligten Unternehmen einzeln vorzunehmen.
Ad Kategorie „Beste Partnerschaft – nationales und internationales Engagement“:
Eine Ausnahme stellt die dafür eigens entwickelte Kategorie „Beste Partnerschaft“ dar: In
dieser Kategorie werden erfolgreiche Kooperationen zwischen Unternehmen und deren
Anspruchsgruppen prämiert. Das Partnerschaftsprojekt kann von zwei oder mehreren
Unternehmen oder von Unternehmen gemeinsam mit nicht-unternehmerischen
Partnern (wie z.B. NGOs, Schulen, Gemeinden etc.) umgesetzt worden sein. Der Fokus
liegt auf der erzielten Wirkung - sowohl für das Unternehmen als auch für Umwelt und
Gesellschaft. Diese Kategorie richtet sich an nationale sowie internationale
Partnerschaftsprojekte. Der TRIGOS in dieser Kategorie wird an zwei Gewinner vergeben,
wobei ein nationales und ein internationales Projekt ausgezeichnet werden.
5. Veröffentlichung
Einreichende Unternehmen verpflichten sich, der Veröffentlichung ihrer
Maßnahmen/Aktivitäten bzw. Auszügen aus der Einreichung zuzustimmen. Das TRIGOSBüro behält sich vor, Inhalte der Einreichung zusammengefasst oder auszugsweise zu
veröffentlichen. Nicht veröffentlicht werden Daten, die als objektiv vertraulich gelten.
6. Einreichunterlagen
Die Einreichung für den TRIGOS muss über das unter www.trigos.at abrufbare
Einreichformular elektronisch erfolgen. Mit Ihrer Teilnahme verpflichten Sie sich, Ihre
Angaben im Einreichformular wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich zu machen.
6
Mit dem Abschluss Ihrer Einreichung bestätigen Sie, die Einreichung im Einverständnis mit
der Unternehmensleitung durchgeführt zu haben und dass die eingereichten Aktivitäten
überrechtliche/gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen hinausgehen.
7. Textbegrenzung
Um eine Vergleichbarkeit der Einreichungen zu gewährleisten, dürfen die maximalen
Zeichen-/Wortangaben nicht überschritten werden. Zusätzlicher Text wird von der Jury nicht
berücksichtigt.
8. Zusatzmaterialien
Die Jury bewertet ausschließlich die Angaben aus dem Einreichformular. Zusätzliche
Materialien sowie Informationen auf der Unternehmenswebseite können von der Jury nicht
beachtet werden.
9. Bewertung
Die Bewertung der Einreichungen erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Im ersten Schritt
wählt eine unabhängige Jury aus allen Einreichungen die Nominierten. Im zweiten Schritt
entscheidet die Jury über die Gewinner.
10. Jury
Eine Jury bestehend aus VertreterInnen der TRIGOS-Trägerorganisationen sowie
ExpertInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft wählt im Rahmen eines zweistufigen
Bewertungsverfahrens und auf Grundlage eines klar vordefinierten Punktesystems die
Nominierten und in einem zweiten Schritt die Gewinner. Organisationen, die Teil einer
Einreichung sind, sind von der Bewertung dieser ausgeschlossen.
11. Gewinnerbekanntgabe
Die Nominierten des TRIGOS Österreich 2017 werden Anfang Mai, die Gewinner des
TRIGOS Österreich im Rahmen der feierlichen TRIGOS-Gala am 19. Juni 2017 bekannt
gegeben.
Die Nominierten des TRIGOS Regional werden Mitte April, die Gewinner im Rahmen einer
regionalen Gala vorgestellt. (www.trigos.at)
7
12. Feedback
Aufgrund der großen Zahl an Einreichungen ist es nicht möglich, Feedback zu geben. Im
Einzelfall können Sie dazu das TRIGOS-Büro unter [email protected] kontaktieren.
13. Zeitplan
Berücksichtigt werden können nur Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen
entsprechen und von 11. Jänner 2017 bis 3. März 2017 in elektronischer Form einlangen.
Die Nominierten des TRIGOS Österreich 2017 werden Anfang Mai, die Gewinner im
Rahmen einer feierlichen Gala am 19. Juni in Wien bekanntgegeben.
TRIGOS Regional:
Die Einreichfrist für den TRIGOS Regional ist dieselbe wie für den bundesweiten TRIGOS.
Die Nominierten des TRIGOS Regional werden Mitte April, die Gewinner im Rahmen der
regionalen Gala-Veranstaltungen bekannt gegeben. Die regionalen Termine finden Sie unter
www.trigos.at/regional.
14. Teilnahmegebühr
Die Einreichung beim TRIGOS ist kostenlos.
15. Partner-Nachweis
Für eine Teilnahme in der Kategorie "Beste Partnerschaft – nationales und internationales
Engagement" muss von jedem Partner ein Partner-Nachweis (ist im Einreichformular als
Download zur Verfügung gestellt) ausgefüllt werden. Dieses Formular ist Teil der
Einreichunterlagen und muss gemeinsam eingereicht werden. Bei Fehlen des PartnerNachweises kann die Einreichung nicht gewertet werden.
16. Mehrfacheinreichungen
Mehrfach-Einreichungen sind ausschließlich in der Kategorie „Beste Partnerschaft –
nationales und internationales Engagement“ möglich, wenn es sich um unterschiedliche und
voneinander getrennte Projekte handelt.
Mit einer Teilnahme am TRIGOS akzeptieren Sie die hier angegebenen
Teilnahmebedingungen.
8
3. Wichtige Hinweise
Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Einreichunterlagen beginnen, überprüfen Sie bitte folgende
Punkte:
CHECKBOX
a. Bitte überprüfen Sie, ob Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen.
b. Bitte lesen Sie sich die Anforderungen noch einmal vor Abschluss
Ihrer Einreichung in Ruhe durch, um sicherzustellen, dass alle Fragen
beantwortet wurden.
Check 9
c. Haben Sie alle Bereiche ausgefüllt?
d. Stellen Sie sicher, dass die Einreichung mit dem Einverständnis der
Geschäftsführung ausgefüllt wurde.
e. Vergessen Sie bei einer Einreichung für die Kategorie „Beste
Partnerschaft“ den Partner-Nachweis nicht!
f. Vergessen Sie nicht, Ihre Online-Einreichung auch abzuschließen!
Überprüfen Sie, Sie ob Sie die dazugehörige Bestätigungsemail
erhalten haben.
g. Schließen Sie Ihre Einreichung bis 3. März 2017 ab!
9
4. Glossar
In alphabetischer Reihenfolge
Biodiversität
Der Begriff „Biodiversität" („Vielfalt des Lebens") bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch
den gesamten Artenreichtum der Erde, im Speziellen die Fülle an Arten innerhalb eines
Lebensraumes oder einer Population und deren genetische Vielfalt.
Corporate Social Responsibility (CSR)
Die Europäische Kommission definiert Corporate Social Responsibility als die Verantwortung
von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Damit Unternehmen ihrer
sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren
zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und
Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung
und in ihre Kernstrategie integriert werden. (Mitteilung der Europäischen Kommission 2011)
Corporate Volunteering (siehe Freiwilligenarbeit)
Code of Conduct (siehe Verhaltenscodex)
Direkte und indirekte Emission
Die Freisetzung von Strahlen, (Schad)Stoffen oder Energien in die Atmosphäre wird als
Emission bezeichnet. Man unterscheidet direkte Emissionen, die direkt bei einem Akteur
(Unternehmen) anfallen, und indirekte Emissionen, die von diesem in voraus- oder
nachfolgenden Prozessen verursacht werden.
Diversity (siehe Vielfalt)
Ethische Grundsätze
Festlegung von Werten und Prinzipien, die innerhalb eines sozialen Systems (z. B. eines
Unternehmens) als vernünftig, wünschenswert und sinnvoll gelten und das Handeln
bestimmen sollen. Oft fassen Unternehmen solche Grundsätze in einem „Kodex" oder in
„Guidelines" zusammen, die für MitarbeiterInnen und teils auch für externe PartnerInnen
verbindlich sind.
Freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht auf Entgelt ausgerichtete
Beschäftigung, meist zugunsten von Vereinen oder karitativen Organisationen. Wird die
Freiwilligenarbeit im Rahmen der Dienstzeit und auf Initiative des Unternehmens
durchgeführt, bezeichnet man sie auch als „Corporate Volunteering".
Gemeinsamer Mehrwert (engl. „Shared Value“)
Nach Michael E. Porter sind Wirtschaft und Gesellschaft voneinander abhängig.
Entscheidungen bzw. Aktivitäten sollten daher für beide Seiten förderlich sein und dem
Prinzip des gemeinsamen Mehrwerts folgen. Ziel ist es, gleichzeitig ökonomischen und
gesellschaftlichen Wert zu schaffen, der langfristigen Erfolg für Wirtschaft und Gesellschaft
verspricht.
10
Gesellschaftliche Akzeptanz (engl. „License to Operate“)
Mit License to Operate bezeichnet man die Zustimmung der Gesellschaft zu den Aktivitäten
eines Unternehmens, eine Art „Freigabe" für dessen Tätigkeit, die aber im Krisenfall durch
breite Ablehnung auch wieder entzogen werden kann.
Grundsätze der guten Unternehmensführung (engl. „Corporate Governance“)
Corporate Governance steht für eine Unternehmensführung und Kontrolle, die
verantwortungsbewusst und auf langfristige Wertschöpfung hin orientiert ist. Dieses vor
allem für börsennotierte Unternehmen wichtige Konzept legt Wert auf die Beziehung
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, auf Achtung der Interessen der Anteilseigner und auf
Offenheit im Umgang mit Stakeholdern.
ILO-Kernarbeitsnormen
Zur Gewährleistung von Menschenrechten in Arbeitsbeziehungen wurde von den 175
Mitgliedstaaten der ILO (International Labour Organization) 1998 die „Erklärung über die
grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" verabschiedet.
Diese beinhaltet vier Grundprinzipien: Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive
Verhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und das Verbot
der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundprinzipien werden auch als
Kernarbeitsnormen bezeichnet.
Inklusion
Inklusion („Einbeziehung") beschreibt die Forderung, die Verschiedenartigkeit der Menschen
innerhalb einer Gesellschaft anzuerkennen und allen Gruppen die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu sichern.
ISO 26000
Die 2010 veröffentlichte internationale Norm ISO 26000 gibt Organisationen (nicht nur
Unternehmen) einen Leitfaden in die Hand, wie sie ihre Strukturen und Prozesse an
Nachhaltigkeitsprinzipien ausrichten können. Die Norm dient den Anwendern als
Orientierung für die Integration von Nachhaltigkeit und Verantwortungsübernahme in ihren
Strukturen, Prozessen und Strategien. Die ISO 26000 enthält keine fest definierten
Anforderungen und ist nicht zertifizierbar.
License to Operate (siehe Gesellschaftliche Akzeptanz)
Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 definiert die gleichen und
unveräußerlichen Rechte aller Menschen auf Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und
Frieden in der Welt.
Nachhaltige Entwicklung
Der Brundtland Report der World Commission on Environment and Development aus dem
Jahre 1987 definiert eine Entwicklung dann als nachhaltig, wenn sie „die Bedürfnisse der
heutigen Generation befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen aufs Spiel zu
setzen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen". Nachhaltige Entwicklung baut in ihrer
Umsetzung auf die drei gleichrangigen Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales auf.
11
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeitsberichte entstanden als Weiterentwicklung der in den 1990er Jahren von
Unternehmen veröffentlichten Umweltberichte. Sie stellen die Tätigkeiten und Leistungen
des Unternehmens im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung dar und greifen dabei
Ökonomie, Ökologie und Soziales auf.
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehme
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind eine gemeinsame Empfehlung der
OECD-Mitgliedsländer und Regierungen an die in ihren Ländern oder von ihren Ländern aus
operierenden multinationalen Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches
Verhalten, indem sie einen auf Freiwilligkeit basierenden Rahmen für sozial verantwortliches
unternehmerisches Verhalten schaffen.
Shared Value (siehe Gemeinsamer Mehrwert)
Social Entrepreneurship
Social Entrepreneurs sind Personen, die sich mit unternehmerischem Engagement innovativ,
effizient und langfristig für einen gesellschaftlichen Wandel einsetzen. Sie suchen nach
unternehmerischen Lösungen für gesellschaftliche Probleme, die bisher noch nicht
ausreichend gelöst werden konnten.
Sozial- und Umweltprogramme
Sozial- und Umweltprogramme fassen Maßnahmen zusammen, mit denen Ziele und
Handlungen hinsichtlich ökologischer und sozialer Verbesserungen im Unternehmen oder in
der Gesellschaft - mittels genauer Angaben zu Zeitrahmen, eingesetzten Mitteln,
Meilensteinen sowie beteiligten und verantwortlichen Personen - definiert und umgesetzt
werden.
Sozialinnovationen
Soziale Innovationen sind Neuerungen, wie zum Beispiel neue Organisationsformen oder
Lebensstile, die dazu beitragen, die Richtung des sozialen Wandels zu verändern und
Probleme besser zu lösen.
Sozialökonomische Betriebe
Sozialökonomische Betriebe sind Organisationen zur Integration und Reintegration von am
Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personen.
Stakeholder
Stakeholder, auch (strategische) Anspruchsgruppen oder Interessensgruppen genannt, sind
all jene Personen, die durch das Handeln der Unternehmung betroffen sind bzw. dieses
beeinflussen können. Man unterscheidet interne (MitarbeiterInnen, ManagerInnen,
EigentümerInnen) und externe Stakeholder (Lieferanten, Kunden, AnrainerInnen, aber auch
Staat, Gemeinde etc.)
Stakeholderdialog
Ein Stakeholder-Dialog ist ein strukturiertes Gespräch zwischen Unternehmensvertretern
und Anspruchsgruppen zur Ermittlung der Interessenkonstellation der Stakeholder und deren
subjektiver Wahrnehmung des Unternehmens.
12
UN Framework on Business and Human Rights
Im Jahr 2008 präsentierte der UN-Sonderberichterstatter für Wirtschaft und Menschenrechte,
John Ruggie, seinen Bericht „Protect, Respect and Remedy: a Framework for Business and
Human Rights", der sich unter anderem mit der Bestimmung von Standards für
unternehmerische Verantwortung sowie Haftbarkeit für transnationale Unternehmen
beschäftigt.
UN Global Compact
Der United Nations Global Compact (UNGC) wurde im Jahr 2000 auf Initiative des
ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan gegründet. Der UN Global Compact versteht
sich somit als Multistakeholderplattform, deren primäres Ziel es ist, den Austausch zwischen
den einzelnen Interessensgruppen zu fördern und Partnerschaften zustande zu bringen, die
gemeinsam an der Umsetzung der 10 Prinzipien arbeiten.
Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip ist ein Grundprinzip des Umweltschutzes, wonach externe
(ökologische und soziale) Kosten einer wirtschaftlichen Aktivität dem Verursacher angelastet
werden sollen.
Vielfalt (engl. „Diversity“)
Nach dem Verständnis des Klagsverbandes zur Durchsetzung der Rechte von
Diskriminierungsopfern beschreibt Diversity einen konstruktiven und wertschätzenden
Umgang mit menschlicher Vielfalt hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion und
Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung und Behinderung. Im weiteren Sinne sind
auch Unterschiede bei sozialem Status, Aussehen, Gesundheit, Ausbildung etc. gemeint.
Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip beschreibt die Berücksichtigung aller - auch nicht eindeutig messbaren
- Auswirkungen aktueller Handlungen auf das Leben zukünftiger Generationen.
Work-Life-Balance
Work-Life-Balance steht für die Vereinbarkeit von Familie bzw. Privatleben und Beruf. Wird
der englischsprachige Ausdruck „WorkLifeBalance" verwendet, liegt oft die Betonung auf der
individuellen Entscheidung und der Selbstorganisation einerseits und dem Abgleich
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberinteressen andererseits.
Verhaltenscodex (englisch „Code of Conduct“)
Ein Verhaltenskodex, (englisch code of conduct), ist eine Sammlung von Verhaltensweisen,
die in unterschiedlichsten Umgebungen und Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen
Situation angewandt werden können bzw. sollen.
13
5. Kontakt
Cornelia Forsthuber/Julia Huber
TRIGOS-Büro
c/o respACT – austrian business council for sustainable development
Wiedner Hauptstraße 24/11, 1040 Wien
Tel: 01/7101077-20; Email: [email protected]
14
Herunterladen