Standards für die Erstellung einer Bachelorarbeit - sowi.uni

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Fachgebiete Pädagogik,
Psychologie, Soziologie
November 2011
Bachelorarbeit im Fach Bildungswissenschaften
– Pädagogik, Psychologie, Soziologie
Im Folgenden wird jeweils unterschieden zwischen empirischen und theoretischen Bachelorarbeiten. Vorgaben und Anforderungen, die nicht zwischen diesen beiden Formen unterscheiden, sind für jeweils beide gültig.
Allgemeine/Formale Vorgaben
Grundsätzliches
A. Empirische Arbeit
ƒ In empirischen BA-Arbeiten sind zu einer spezifischen Fragestellung aus dem Kontext der Pädagogik, Soziologie
oder der Entwicklungs-, Kognitiven oder Pädagogischen
Psychologie Daten zu erheben, auszuwerten und zu interpretieren (z.B. Experiment, Fragebogenstudie). Im Fach
Psychologie werden in aller Regel empirische Arbeiten vergeben.
B. Theoretische Arbeit
ƒ In einer theoretischen BA-Arbeit soll eine spezifisch Fragebzw. Problemstellung auf der Grundlage entsprechender
Fachliteratur bearbeitet werden. Eine entsprechende Arbeit
beinhaltet die Sichtung, Darstellung und Interpretation
wissenschaftlicher Arbeiten zum Themenbereich. Dabei
sind kleinere empirische Elemente nach Absprache möglich.
Die Themen können jeweils im Rahmen von Seminaren erarbeitet oder unabhängig davon mit der/dem jeweiligen Betreuerin/Betreuer abgesprochen werden. Interessentinnen/ Interessenten sollten sich frühzeitig mit den Betreuerinnen/Betreuern in Verbindung setzen!
Abgabetermin
8 Wochen nach Einreichung des Themas beim Prüfungsamt
(10 LP/ 300Stunden Arbeitsbelastung werden veranschlagt).
Die Betreuerinnen/Betreuer verpflichten sich, durch intensive
Betreuung die Fertigstellung der Arbeit innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu ermöglichen.
Seitenumfang
Ca. 30 Seiten (zzgl. Deckblatt, Literaturverzeichnis und Anhang)
Schrift
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ƒ
Formale Gestaltung
Die formale Gestaltung der Arbeit in der Pädagogik oder Soziologie sollte einer durchgängigen Richtlinie folgen (näheres
siehe die jeweiligen Informationsblätter der Fachgebiete).
In der Psychologie muss dies (inkl. Zitierweise, Fußnoten, Abbildungen, Tabellen) gemäß den Richtlinien zur Gestaltung
wissenschaftlicher Texte der American Psychological Association und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (APAStandard, s. Höge, 2006) erfolgen.
Höge, H. (2006). Schriftliche Arbeiten in Studium und Beruf.
Schriftgröße: 12
Schriftart: Arial oder Times New Roman
Zeilenabstand: 1,5
Seitenränder: ca. 4 cm links und 2 cm rechts
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Psychologie, Soziologie
Ein Leitfaden. 3. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer.
Aufbau
A. Empirische Arbeit
ƒ Einführung: Kurzer Abriss des theoretischen Hintergrunds
und des gegenwärtigen Forschungsstands; Ableitung und
Präzisierung der untersuchten Fragestellung
ƒ Methode: Beschreibung der Stichprobe, der eingesetzten
Materialien und Erhebungsinstrumente sowie des Ablaufs
der Datenerhebung
ƒ Ergebnisse: Deskriptive Statistik inkl. grafischer Aufbereitung der Daten; ggbf. Inferenzstatistik
ƒ Diskussion der Ergebnisse im Hinblick auf die in der Einführung dargelegten Theorien und Befunde
B. Theoretische Arbeit
ƒ Einleitung (1-2 Seiten), die begründet, weshalb das
Thema ausgewählt wurde (Problemhorizont und ggf. eigene Motivation) und wie die gewählte Fragestellung in das
Gesamtthema einzuordnen ist.
ƒ Klar strukturierter und logisch aufgebauter Hauptteil.
ƒ Zusammenfassender und bewertender Schluss (1-2 Seiten), der die vorangegangenen Überlegungen wieder in
das Gesamtthema einordnet, aber keine neuen Themen/Aspekte einführt.
ƒ
Die Bachelorarbeit ist mit einer Erklärung zu versehen,
dass die Arbeit selbstständig und unter Angabe aller verwendeten Hilfsmittel erstellt wurde.
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Psychologie, Soziologie
Bachelorarbeiten
Anforderungen an die Anfertigung
Definition
Charakterisierung
A. Empirische Arbeit
ƒ Planung, Durchführung und Dokumentation einer empirischen Studie zu einer spezifischen Fragestellung aus dem
Kontext der Pädagogik, Soziologie oder der Entwicklungs-,
Kognitiven oder Pädagogischen Psychologie
B. Theoretische Arbeit
ƒ Schriftliche Ausarbeitung zu einem im Seminar erarbeiteten Thema oder einer mit der/dem jeweiligen Betreuerin/Betreuer abgesprochenen Fragestellung
Funktion
A. Empirische Arbeit
ƒ Einübung der Fähigkeit zum empirischen wissenschaftlichen Arbeiten anhand einer pädagogischen, soziologischen
oder psychologischen Fragestellung
B. Theoretische Arbeit
ƒ Einübung der Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer Thematik im Bereich der Pädagogik,
Soziologie oder Psychologie
Beurteilungskriterien
Schriftliche Ausarbeitung
A. Empirische Arbeit
ƒ Klarheit, Strukturierung und Angemessenheit der Darstellung des Forschungshintergrunds, der Hinführung zur untersuchten Fragestellung und der Diskussion, methodische
Umsetzung der Fragestellung, Datenauswertung und Ergebnisdarstellung
B. Theoretische Arbeit
ƒ Eigenständige Behandlung einer Thematik auf der Grundlage einer breiteren Literaturverarbeitung (Darstellung,
kritische Kommentierung, Theorie-Praxis-Verknüpfung)
Wichtig: Es darf nicht einfach eine bereits vorliegende Veröffentlichung abgeschrieben oder nacherzählt werden. Entscheidend ist in jedem Fall eine eigene strukturierende und gewichtende Leistung.
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Psychologie, Soziologie
Bachelor
A. Aufbau der empirischen Bachelorarbeit
1.
2.
Das Deckblatt sollte folgende Angaben enthalten:
ƒ
Universitäts- und Fakultäts-/ Instituts-/ Seminarbezeichnung
ƒ
Prüfungszeit (laufendes Semester: SS 2009 bzw. WS 2009/2010)
ƒ
Thema der Arbeit, auch auf Englisch
ƒ
Namensangabe von Dozent/ in, Veranstaltungsleiter/ in oder Prüfer/ in mit akademischen Titeln und hochschulbezogenen Positionen (z.B. Prof. Dr. XY, Direktorin des Instituts für AB)
ƒ
Name, Vorname des Verfassers/ der Verfasserin (Vorgelegt von...)
ƒ
Studienadresse (gegebenenfalls mit Telefonnummer / Emailadresse)
ƒ
Fachsemesterzahl des Verfassers/ der Verfasserin in der Prüfungszeit und
ƒ
Fachrichtung
ƒ
Termin der Abgabe bzw. Einreichung
Inhaltsangabe (Abstract)
Der Arbeit ist eine Inhaltsangabe zu Fragestellung, Methodik, Ergebnissen und Schlussfolgerungen im Umfang von maximal 250 Wörtern voranzustellen.
3.
Einführung
Kurze Darstellung des theoretischen Hintergrunds und des gegenwärtigen Forschungsstands,
Herleitung und Präzisierung der untersuchten Fragestellung
4.
Methodik
Präzise Beschreibung der untersuchten Stichprobe, der eingesetzten Materialien und Erhebungsinstrumente (z.B. Testaufgaben, Fragebögen etc.) und des Ablaufs der Untersuchung
(Stichwort: Replizierbarkeit; die Darstellung der Methodik muss so klar und detailliert sein,
dass sie als Informationsgrundlage für eine exakte Wiederholung der Untersuchung ausreicht).
5.
Ergebnisse
Deskriptive Statistiken (Mittelwerte, Standardabweichung, ggbf. Häufigkeitsverteilung, Prozentrangwerte etc.) inklusive grafischer Aufbereitung; ggbf. Ergebnisse inferenzstatistischer Verfahren (F-Test, T-Test o.ä.).
6.
Diskussion
Diskussion der Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf die im Einführungsteil beschriebenen
theoretischen Fragen und empirischen Befunde; Ableitung von Schlussfolgerungen; Erläuterung
von möglichen Schwächen und Einschränkungen der eingesetzten Methodik, Skizzierung möglicher Folgeuntersuchungen.
7.
Literaturverzeichnis
8.
Anhang
Versuchsmaterialien wie Fragebögen, Instruktionen, Beispiele für eingesetzte Testaufgaben etc.
9.
Eidesstattliche Erklärung
Die Nummerierung der oben aufgeführten Punkte ist nicht verbindlich für die Gliederungspunkte
der Bachelorarbeit (so wird z.B. das Deckblatt nicht nummeriert), lediglich inhaltlich sollten diese
Punkte in der Reihenfolge abgearbeitet werden. Die schriftliche Ausarbeitung muss lesbar (mit PC
geschrieben) sein. Die Bachelorarbeit muss in zweifacher Form abgegeben werden, zum Einen als
Ausdruck und zum Anderen als Datei (pdf-Format).
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Psychologie, Soziologie
B. Aufbau der theoretischen Bachelorarbeit
1.
Das Deckblatt sollte folgende Angaben enthalten:
o
Universitäts- und Fakultäts-/ Instituts-/ Seminarbezeichnung
o
Prüfungszeit (laufendes Semester: SS 2010 bzw. WS 2009/2010)
o
Art bzw. Funktion der Arbeit (Referat, Seminararbeit, Hausarbeit im Rahmen einer Modulprüfung u.a.)
o
Thema der Arbeit, auch auf Englisch
o
Namensangabe von Dozent/ in, Veranstaltungsleiter/ in oder Prüfer/ in mit akademischen Titeln und hochschulbezogenen Positionen (z.B. Prof. Dr. XY, Direktorin des Instituts für AB)
o
Name, Vorname des Verfassers/ der Verfasserin (Vorgelegt von...)
o
Studienadresse (gegebenenfalls mit Telefonnummer / Emailadresse)
o
Fachsemesterzahl des Verfassers/ der Verfasserin in der Prüfungszeit und
o
Fachrichtung
o
Termin der Abgabe bzw. Einreichung
2.
Einleitung: Thema und Begriffe erläutern (den Gegenstand vorstellen), z.B. „Was ist handlungsorientierter Unterricht?“ Evtl. erklären, welcher eigene Zugang zu dem Thema besteht,
z.B. Erfahrungen aus dem Praktikum, an der Uni etc.
3.
Hauptteil: Das Thema weiter ausdifferenzieren und problematisieren, z.B. Warum
handlungsorientierter Unterricht?
4.
-
Beschränkungen: Was wird im Folgenden bzgl. des Themas berücksichtigt, was wird an
Fragestellungen ausgeklammert?
-
Zielsetzungen und Fragestellungen
-
Der Weg: Persönliches Vorgehen erklären (methodischen Aufbau der Arbeit darlegen)
-
Ausführung der vorhergegangen Punkte (sollte bis Zweidrittel der Arbeit ausmachen).
Dabei sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:
•
wissenschaftliches Wissen
•
berufspraktisches Handlungswissen
•
Alltagswissen
Fazit:
o
Antworten auf Fragestellungen
o
offene Probleme
o
übergreifende Betrachtung
5.
Literaturliste
6.
Eidesstattliche Erklärung
Die Nummerierung der oben aufgeführten Punkte ist nicht verbindlich für die Gliederungspunkte
der Hausarbeit, lediglich inhaltlich sollten diese Punkte in der Reihenfolge abgearbeitet werden. Die
schriftliche Ausarbeitungen müssen lesbar (i.d.R. maschinen- oder PCgeschrieben) sein und spätestens zum Beginn des folgenden Semesters oder zu einem mit dem Prüfer vereinbarten Termin abgegeben werden.
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Psychologie, Soziologie
Auszug aus der lehramtbezogen Bachelorordnung
§ 15 Bachelorarbeit
(1) Die Bachelorarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung, die studienbegleitend erbracht wird. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener
Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus ihren oder seinen Studienfächern selbständig lösen kann.
(2) Bei einem Studium für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist die Bachelorarbeit in einem
der Fächer gemäß § 3 Abs. 2 oder im Fach Bildungswissenschaften anzufertigen. Bei
der Themenvergabe sind fachdidaktische Schwerpunktsetzungen sowie eine Kombination der Fächer untereinander möglich.
(3) Die Bachelorarbeit wird von einer Prüferin oder einem Prüfer des Faches gemäß §
8 Abs. 2 ausgegeben, betreut und in einem schriftlichen Gutachten bewertet. Sie wird
in der Regel von einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer bewertet. Handelt
es sich um eine fächerübergreifende Themenstellung, muss die zweite Prüferin oder
der zweite Prüfer aus dem jeweils anderen Fach kommen. Bei der Bewertung der Bachelorarbeit mit einer schlechteren Note als 4,0 durch die die Bachelorarbeit betreuende Hochschullehrerin oder den betreuenden Hochschullehrer, muss die Arbeit von
einer zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer, die oder der von der oder dem Vorsitzenden des zuständigen Fachprüfungsausschusses bestellt wird, bewertet werden.
Ist in diesem Fall die Bachelorarbeit vom zweiten Prüfer oder der zweiten Prüferin mit
mindestens „ausreichend“ bewertet, so entscheidet der Fachprüfungsausschuss auf
der Grundlage der vorliegenden Gutachten über die Bewertung. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten.
(4) Der Zeitraum von der Ausgabe des Themas an die Kandidatin oder den Kandidaten bis zur Ablieferung der Bachelorarbeit beträgt acht Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind von der Betreuerin oder dem Betreuer
so zu begrenzen, dass der Workload für die oder den Studierenden von 240 Stunden
und die Frist zur Bearbeitung der Arbeit eingehalten werden können. In besonderen
Fällen kann der Bearbeitungszeitraum auf schriftlichen Antrag der Kandidatin oder
des Kandidaten durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers um bis zu einen Monat
verlängert werden. Die Kandidatin oder der Kandidat darf ein Thema nur einmal und
nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgeben. In diesem
Falle hat die Ausgabe des neuen Themas innerhalb von vier Wochen nach Rückgabe
des Themas zu erfolgen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend.
(5) Bei der fachlichen Betreuung kann eine wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein
wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einbezogen werden. Die Bachelorarbeit darf mit Zustimmung der oder des Vorsitzenden des zuständigen Fachprüfungsausschusses auch
außerhalb der Universität ausgeführt werden, wenn sie von einer Hochschullehrerin
oder einem Hochschullehrer des für das betreffende Fach zuständigen Fachbereiches
der Universität betreut wird.
(6) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit muss von der Kandidatin oder dem
Kandidaten beim Hochschulprüfungsamt beantragt werden. Sie erfolgt durch die
Betreuerin oder den Betreuer über das Hochschulprüfungsamt. §10 Abs. 3 gilt entsprechend. . Die Ausgabe ist nur möglich, wenn die Entscheidung über die Wahl eines
lehramtsbezogenen Schwerpunkts gemäß § 3 Abs. 3 vorliegt Der Zeitpunkt der Ausgabe ist beim Hochschulprüfungsamt aktenkundig zu machen. Das Thema darf erst
ausgegeben werden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 120 Leistungspunkte erworben hat. Auf Antrag sorgt der Fachprüfungsausschuss dafür, dass
die Kandidatin oder der Kandidat rechtzeitig ein Thema für eine Bachelorarbeit erhält.
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Fachgebiete Pädagogik,
Psychologie, Soziologie
(7) Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder mit Zustimmung der Betreuerin oder
des Betreuers in englischer Sprache angefertigt werden. Die Sprachwahl ist mit dem
Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit anzugeben. Bei Abfassung der
Bachelorarbeit in einer anderen als der deutschen Sprache ist der Arbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. Sofern die Bachelorarbeit nicht in
englischer Sprache abgefasst wurde, ist das Thema zusätzlich auch in englischer
Sprache anzugeben.
(8) Die Bachelorarbeit kann mit Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers in
Form einer Gruppenarbeit angefertigt werden. Der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin oder des einzelnen Kandidaten muss auf Grund
der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien als individuelle Prüfungsleistung deutlich abgrenzbar und für sich bewertbar sein sowie den
Anforderungen nach Absatz 1 entsprechen. Bei Abgabe der Bachelorarbeit hat die
Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er den zu bewertenden Beitrag zu der Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
(9) Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Hochschulprüfungsamt in gebundener
Form und in zweifacher Ausfertigung einzureichen, wo der Abgabezeitpunkt vermerkt
wird. Anschließend ist sie der Betreuerin oder dem Betreuer und gegebenenfalls einer
zweiten Prüferin oder einem zweiten Prüfer zur Beurteilung weiterzugeben. Wird die
Bachelorarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, so gilt sie als mit „nicht ausreichend“
(5,0) bewertet.
(10) Eine mit „nicht ausreichend“ beurteilte oder als nicht bestanden geltende Bachelorarbeit kann mit Ausgabe eines neuen Themas einmal wiederholt werden. Das Thema der Wiederholung muss spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung
über das Nichtbestehen der Bachelorarbeit ausgegeben werden. Eine Rückgabe des
neuen Themas der Bachelorarbeit in der in Absatz 4 Satz 4 genannten Frist ist nur zulässig, wenn der Kandidat bei der Anfertigung seiner ersten Bachelorarbeit von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen.
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