e b r a F aus ? e h c l e W at Ihr H h info 10 Energieausweis für Wohngebäude Wegweiser zur effizienten Modernisierung Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. Ein Gütesiegel für energetische Effizienz Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat den Energieausweis für bestehende Gebäude verbindlich eingeführt. Er muss künftig vorliegen, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet wird. So können sich Miet- oder Kaufinteressenten ein Bild von der energetischen Qualität des Gebäudes machen und es mit anderen Immobilien vergleichen. Aber auch der Eigentümer erhält durch den Ausweis wichtige Informationen: Er kann sehen, wo seine Immobilie energetische Schwachstellen hat und wo sinnvolle Möglichkeiten zur Energieeinsparung stecken. Bei Neubauten ist der Energieausweis schon seit 2002 vorgeschrieben. Er muss vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Jetzt gilt die Energieausweis-Pflicht auch im Gebäudebestand. Denn hier liegen besonders große Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz. Neubauten kommen heute mit 40 bis 80 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aus. In älteren Wohngebäuden liegt der jährliche Verbrauch dagegen zwischen 150 und 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter. Dabei könnten sie bei entsprechender Sanierung eine weit günstigere Energiebilanz erreichen. Techniken für die energieeffiziente Gebäudesanierung sind seit langem vorhanden und erprobt. Moderne System- und Anlagentechnik für die Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der Energieausweis für bestehende Gebäude enthält drei wesentliche Aussagen: Kennwerte für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes Vergleichswerte für typische andere Gebäude Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz 2 Bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Ein topaktuelles Thema Der neue Energieausweis kommt zur richtigen Zeit. Denn beim Thema Energieeffizienz und Heizkosten gibt es derzeit sehr viel Bewegung. Steigende Energiepreise belasten die Verbraucher immer stärker und sorgen für große Verunsicherung. Gleichzeitig setzt die Umweltpolitik ganz klare Akzente, um vor allem die klimabelastenden CO2-Emissionen zu reduzieren. Neue Gesetze und Verordnungen sollen den Heizenergieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern und den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöhen. Flankierend wird energiebewusstes Bauen und Sanieren durch staatliche Programme nachhaltig gefördert. Im Bereich der EU fließen mehr als 40 % des Primärenergieverbrauchs in die Heizung und Warmwasserbereitung. Dadurch werden etwa 20 % des gesamten CO2-Ausstoßes in den EULändern verursacht. Um das große Potenzial zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebestand stärker auszuschöpfen, wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) beschlossen, die als zentrales Instrument zur Verbraucherinformation den Energieausweis vorsieht. Die EPBD wird in Deutschland durch das Energieeinspargesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Vor diesem Hintergrund spielt die energetische Effizienz von Gebäuden eine immer größere Rolle. Aktuelle Untersuchungen zeigen: Viele Hausbesitzer würden gern die energetische Qualität ihrer Immobilie verbessern, um die Energiekosten besser „in den Griff zu bekommen“. Aber oft wissen sie nicht, wie. Hier kann der Energieausweis wichtige Unterstützung leisten. Die Praxis zeigt, dass in vielen Gebäuden und Heizungsanlagen beachtliche Energiesparpotenziale stecken. Auch bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Wer einen Mietoder Kaufvertrag unterschreibt, will möglichst genau wissen, welche Belastungen auf ihn zukommen. Die Wohnnebenkosten sind in den zurückliegenden Jahren massiv gestiegen. Dabei machen Heizung und Warmwasserbereitung den weit größten Posten aus: Im Schnitt werden in Privathaushalten dafür 80 bis 90 % der eingesetzten Energie aufgewendet. Der Energieausweis kann damit zu einer wichtigen Entscheidungshilfe werden, bei der Anmietung oder beim Immobilienkauf ebenso wie bei der Modernisierung. Denn bei den aktuellen Energiepreisen können sich Investitionen in die Energieeffizienz – vor allem der Einbau eines modernen, sparsamen und umweltschonenden Heizsystems – schnell auszahlen, und zwar gleich mehrfach: Durch den geringeren Energieverbrauch sinken die Nebenkosten. Gleichzeitig steigt der Wohnkomfort, die Immobilie gewinnt insgesamt an Marktwert. Ein sparsames, fachgerecht modernisiertes Gebäude wird künftig klare Wettbewerbsvorteile gegenüber nichtsanierten Objekten mit hohem Energieverbrauch haben. Der Energieausweis dokumentiert und bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden nach einheitlichen Kriterien. Dadurch macht er Immobilien untereinander vergleichbar. Der Ausweis zeigt die Energieverluste der Gebäudehülle und der Anlagentechnik sowie die verursachten CO2-Emissionen auf. So wird die energetische Qualität von Häusern „sichtbar“. Ist eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes möglich, muss der Energieausweis objektbezogene Modernisierungstipps zur Gebäudesubstanz (Keller-, Dach- und Wärmedämmung) sowie zur Heizungsanlage (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung) enthalten. 3 Der Energieausweis muss künftig auf Verlangen eines Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden. Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis Wann wird der Energieausweis gebraucht? Der Energieausweis muss künftig auf Verlangen eines Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden, wenn ein bestehendes Gebäude (bzw. eine Wohnung darin) verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll, also ein Nutzerwechsel ansteht. Er muss nicht für selbst genutzte Gebäude oder bei bestehenden Verträgen ausgestellt werden. Der Ausweis wird außerdem benötigt, wenn ein Gebäude mit staatlichen Fördermitteln (z. B. von der KfW) modernisiert werden soll. Wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis wird stets nur für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen! Ab wann ist er vorgeschrieben? Die Energieausweis-Pflicht für bestehende Wohngebäude wird in zwei Stufen eingeführt. Für bis 1965 errichtete Gebäude gilt sie ab 1. Juli 2008, für später errichtete Objekte ab 1. Januar 2009. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009. Unabhängig davon können Eigentümer natürlich schon vorher einen Energieausweis erstellen lassen, um die energetische Qualität ihrer Immobilie zu dokumentieren. Wie wird der Energieausweis erstellt? Ansätze zur Ermittlung der energetischen Qualität von Wohngebäuden Verbrauchsorientierter Ausweis 4 Bedarfsorientierter Ausweis Energiekennzahl: Erfasster Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung Energiekennzahl: Berechneter spezifischer End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung Basis: Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre/Abrechnungsperioden (z. B. aus Heizkostenabrechnungen) Basis: Erfassung und Bewertung von energetischen Daten zur Gebäudekonstruktion (Außenwände, Dach, Fenster…) und zur Anlagentechnik Wie wird die energetische Qualität des Gebäudes ermittelt? Zur energetischen Bewertung wird ein Energiekennwert ermittelt, der den jährlichen Heizenergieverbrauch oder -bedarf bezogen auf die Gebäudefläche wiedergibt. Basis für diesen Kennwert ist der tatsächliche Energieverbrauch oder der theoretisch berechnete Energiebedarf. Je kleiner der Wert, desto höher ist die Energieeffizienz. Der verbrauchsbasierte Ausweis orientiert sich ausschließlich am Energieverbrauch des Objekts. Verzerrende Witterungseinflüsse werden dabei durch bestimmte Klimafaktoren ausgeschaltet. Der bedarfsbasierte Ausweis beurteilt die vorhandene Gebäude- und Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. Er umfasst auch den Energiebedarf der Prozesskette auf dem Weg von der Energiequelle bis zum Gebäude. 0 50 niedrig 100 150 200 250 300 Modernisierungsbedarf Welchen Energieausweis braucht man? Ab 1. Oktober 2008 muss für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet worden sind, ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert wurden und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben. Für sie besteht weiterhin Wahlfreiheit. Für alle Wohngebäude, die ab 1978 errichtet wurden oder mehr als vier Wohnungen haben, kann ebenfalls zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden. Eigentümer, die Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Bedarfsausweis vorlegen. 350 400 450 500 entschieden zu hoch Wie sieht der Energieausweis aus? Die EnEV 2007 hat neue, einheitliche Energieausweis-Formulare für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt. - Ein zentrales Element des Energieausweises ist das Energieeffizienz-Label, das anhand einer farbig abgestuften Skala auf einen Blick deutlich macht, wo das betreffende Gebäude energetisch einzuordnen ist. Sie enthalten auf vier Seiten folgende Informationen: Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr, Gebäudehülle und Anlagentechnik Kennwerte zur Gesamtenergieeffizienz des Objektes Vergleichswerte zu anderen Gebäuden Erläuterungen der wichtigsten Begriffe und Berechnungswege Dazu kommt eine Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Wer darf einen Energieausweis ausstellen? Der Energieausweis für bestehende Gebäude darf nur von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten* ausgestellt werden. Dazu gehören z. B. - Architekten, Ingenieure - Handwerksmeister (z. B. aus dem Sanitär- und Heizungsfachhandwerk) mit entsprechender Zusatzqualifikation - Energieberater, z. B. so genannte „Vor-Ort-Berater“ mit BAFA-Registrierung oder Energieberater des Handwerks * Die Anforderungen an Energieausweis-Aussteller sind in § 21 der EnEV 2007 festgelegt. Wann wird welcher Energieausweis benötigt? Bestehendes Gebäude bei unveränderter Nutzung kein Energieausweis erforderlich nein Neubau bei Verkauf, Neuvermietung, Neuverpachtung Gebäude mit bis zu vier Wohnungen ja nein Errichtung vor 1978 ja ja Gebaut oder modernisiert nach der Wärmeschutzverordnung 1977 nein Energieausweis auf Grundlage des Verbrauchs oder des Bedarfs erforderlich Energieausweis auf Grundlage des Bedarfs erforderlich 5 Verzeichnisse der zugelassenen Aussteller können z. B. online unter www.vdzev.de, über die Handwerkersuche des ZVSHK (www.wasserwaermeluft.de) oder unter www.bafa.de abgerufen werden. Der Aussteller muss den Energieausweis eigenhändig unterzeichnen und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen. Was kostet ein Energieausweis? Für die Ausstellung gibt es keine Preisvorgaben. Die Kosten müssen zwischen Aussteller und Auftraggeber verhandelt werden. Sie richten sich nach dem anfallenden Aufwand. Dieser hängt vor allem davon ab, ob der Aussteller die Gebäudedaten vom Eigentümer erhält oder ob er sie selbst vor Ort aufnehmen muss. Nach vorläufigen Schätzungen wird der Verbrauchsausweis für Einfamilienhäuser weniger als 50 Euro kosten, der Bedarfsausweis für Ein- und Zweifamilienhäuser ab ca. 200 Euro. Je nach Umfang einer darauf aufbauenden Beratung können entsprechend höhere Kosten entstehen. Die Kosten muss grundsätzlich der Eigentümer des Gebäudes tragen; eine Umlage auf die Mietparteien ist nicht möglich. Der Folgeausweis ist in der Regel preisgünstiger, weil die Datenaufnahme und Beratung schon erfolgt sind. Beim Bedarfsausweis machen sich energetische Verbesserungen sofort bemerkbar, beim Verbrauchsausweis wirken sie sich erst nach drei Jahren in vollem Umfang aus. Wie lange ist der Ausweis gültig? Beide Ausweisvarianten sind ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre lang gültig. Das gilt auch für Energieausweise, die vor dem 1. Juli 2008 erstellt worden sind, wenn sie den Anforderungen der EnEV entsprechen. Welche Rechtswirkung hat der Energieausweis? Der Ausweis dient lediglich der Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung ist nicht verpflichtend. Ebenso können später die Miete oder der Kaufpreis nicht angefochten werden, wenn sich herausstellt, dass der Energieverbrauch höher ausfällt als im Energieausweis angegeben. 6 Wer sein Gebäude energetisch modernisiert, bevor die Gültigkeit des Energieausweises abläuft, sollte sich einen neuen Ausweis ausstellen lassen, um die verbesserten Werte bei Vermietung oder Verkauf nachweisen zu können. Welche Unterlagen werden für die Erstellung des Energieausweises benötigt? Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre Für den Bedarfsausweis: - Grundriss- und Ansichtszeichnungen des Gebäudes - Angaben zur Heizungsanlage (Baujahr, Energieträger, Kesselart, Leistung, Abgasverlust) - Angaben zur Warmwasserversorgung Falls vorhanden: Detailzeichnungen von Außenwänden/Mauerwerk und Dachaufbau – Baubeschreibung – Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungen Auf einen Blick ist zu erkennen, wie das Gebäude energetisch zu bewerten ist. Steht der Pfeil im grünen Bereich, bedeutet das: Der ermittelte Energiebedarf bzw. Energieverbrauch ist recht niedrig. Das sagt der Energieausweis aus Der bedarfsorientierte Ausweis beruht auf einer detaillierten technischen Gebäudeanalyse. Sie liefert die Grundlage für eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage. Dabei werden die Daten der Gebäudehülle (Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dachflächen, verwendete Baumaterialien, Bauweise) berücksichtigt. In die Berechnung fließen außerdem Eigenschaften der Heizungsanlage (ob z. B. ein Heizkessel mit Brennwerttechnik, eine Wärmepumpe oder andere regenerative Energien verwendet werden) und ggf. der vorhandenen Lüftungstechnik ein. Aus diesen Daten wird dann ermittelt, wie viel Energie für das Gebäude – bei durchschnittlichen Klima- und Nutzungsbedingungen – benötigt wird. Als Kennzahl gibt der Bedarfsausweis den Endenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung sowie den Primärenergiebedarf* an, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes abbildet. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert einen witterungsbereinigten, standardisierten Verbrauchswert. Das bedeutet, dass der Energiebedarf für einen „genormten“ Nutzer in einem *) Der Primärenergiebedarf gibt den Gesamtenergiebedarf für die Beheizung, Warmwasserversorgung und Klimatisierung eines Gebäudes an. Er berücksichtigt auch den Energiebedarf der Prozesskette auf dem Weg von der Energiequelle zum Gebäude (z.B. für Aufbereitung und Transport). Dieser Aufwand fließt in den so genannten Primärenergiefaktor für den jeweiligen Energieträger ein. „genormten“ Jahr an einem „genormten“ Standort angegeben wird. Der tatsächliche Verbrauch kann, ähnlich wie bei einem Auto, nutzer- und wetterabhängig deutlich abweichen. Da aber alle Gebäude unter gleichen Bedingungen betrachtet werden, sind sie direkt miteinander vergleichbar. Der verbrauchsorientierte Ausweis bewertet den tatsächlich angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieverbrauchsrechnungen der letzten drei Jahre. In Mehrfamilienhäusern werden dabei ggf. längere Wohnungsleerstände berücksichtigt. Der ermittelte Energiekennwert enthält die Verbräuche für Beheizung und zentrale Warmwasserbereitung. Die Verbrauchswerte werden über bestimmte Klimafaktoren „witterungsbereinigt“. Dadurch sollen verzerrende Witterungseinflüsse (beispielsweise ein sehr milder Winter) ausgeschaltet werden, die die Vergleichbarkeit der Daten erschweren. Allerdings spiegelt der verbrauchsorientierte Ausweis immer das Nutzerverhalten der Gebäudebewohner wider, weil der Heiz- und Warmwasserverbrauch durch die individuellen Raumtemperaturen, Lebensgewohnheiten usw. beeinflusst wird. Wichtig ist, dass die Zahlen des verbrauchsbasierten Energieausweises nur eingeschränkt mit den berechneten Werten des bedarfsorientierten Ausweises zu vergleichen sind. Da beim bedarfsorientierten Ausweis eine Datenaufnahme des Gebäudes erfolgt, können hier leicht konkrete, fundierte Modernisierungsempfehlungen für das Objekt gegeben werden. Dies ist ein deutlicher Unterschied zum verbrauchsorientierten Ausweis. Da bei diesem das Gebäude nicht detailliert betrachtet wird, können nur allgemeine Empfehlungen gegeben werden, die nicht notwendigerweise für das betrachtete Objekt sinnvoll sind. Im Rahmen einer Energieberatung lassen sich aus dem bedarfsorientierten Ausweis verschiedene Sanierungsszenarien ableiten und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch vergleichen. Weil der verbrauchsorientierte Ausweis sich aus den tatsächlichen Verbrauchswerten berechnet, machen sich energetische Verbesserungen, die durch Modernisierungsmaßnahmen erzielt werden, erst mit einer Verzögerung von drei Jahren im Ausweis bemerkbar. Das ist bei Vermietung und Verkauf ein eindeutiger Nachteil. 7 So sieht der Energieausweis aus (Titelseite/Beispiel) 16.07.2018 freistehendes Einfamilienhaus Musterstr. 55, 01234 Musterstadt Einfamilienhaus 1982 1982 1 162 m2 Qualifizierter Energieberater 8 Seite 2 des Bedarfsausweises (Beispiel) 76,8 303,2 340,7 0,81 340,7 163,3 Erdgas E Strom-Mix 214,3 0,70 84,4 4,5 298,7 4,5 9 Endenergieverbrauch vor der Sanierung 303 kWh/m2·a 0 50 100 150 200 250 300 Ein integraler Bestandteil des Energieausweises sind Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Auf einem separaten Blatt gibt der Aussteller an, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann und wie stark dadurch der Primärenergiebedarf sowie die CO2-Emissionen gesenkt werden. Damit kann der Ausweis keine umfassende Energieberatung ersetzen. Die Modernisierungstipps haben auch keinen verbindlichen Charakter, sondern sind lediglich als Empfehlung gedacht. Sie können dem Gebäudeeigentümer aber wichtige Impulse geben, über eine energetische Sanierung nachzudenken, und liefern ihm konkrete Entscheidungshilfen für sinnvolle Schritte. Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Der optimale energetische Effekt lässt sich durch eine Verbindung von beidem erreichen.* Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist die Heizungserneuerung, das heißt der Einbau moderner, energiesparender Anlagentechnik in vielen Fällen das wirkungsvollste Instrument. Wichtig ist dabei, das gesamte System von Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübertragung mit allen zugehörigen Komponenten zu betrachten. Sie alle haben Einfluss auf den Energieverbrauch und bieten gute Ansatzpunkte, Energie und Geld zu sparen, ohne den Komfort zu reduzieren. * Mehr darüber in der VdZ Info 11: Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung 10 400 450 500 268 kWh/m2·a 174 kWh/m2·a Wegweiser zur energetischen Modernisierung 350 Endenergieverbrauch nach der Sanierung Variante 1 Endenergieverbrauch nach der Sanierung Variante 2 Praxisbeispiel: Empfehlungen zur Modernisierung der Heizungsanlage Auf den Seiten 8 und 9 ist der bedarfsorientierte Energieausweis für ein typisches Praxisbeispiel (Einfamilienhaus, Baujahr 1982, Gebäudenutzfläche ca. 160 m2) abgebildet. Nachfolgend wird aufgezeigt: • Mäßig gedämmte Heizungsrohrleitungen und WarmwasserZirkulationsleitung Modernisierung Variante 1 • Austausch des Kessels gegen modernen Brennwertkessel (Aufstellung im Keller) Welche Empfehlungen für eine kostengünstige Modernisierung lassen sich in diesem Beispielfall aus der energetischen Bewertung der vorhandenen Heiztechnik ableiten? • Solare Trinkwassererwärmung • Systemoptimierung (siehe Variante 2) Welchen Energieeinspareffekt würde die Umsetzung der Empfehlungen bringen? Modernisierung Variante 2 Ausgangszustand Systemoptimierung: • Standardheizkessel (Öl/Gas, Baujahr vor 1987) • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage • Heizkreis 70/55 °C (nicht optimiert) • Neue, geregelte, korrekt eingestellte Pumpe (Effizienzklasse A) • Ungeregelte, überdimensionierte Pumpe • Dämmung der Heizungs- und Warmwasserverteilleitungen • Heizkörper mit veralteten Thermostatventilen • Zentrale Warmwasserbereitung, mäßig gedämmter Speicher (Baujahr vor 1986) • Neue Thermostatventile Wie hoch sind die Einsparpotenziale pro Jahr? Ist-Zustand Primärenergiebedarf* [kWh/m2 · a] Endenergiebedarf* [kWh/m2 · a] CO2-Emissionen [kg/m2 · a] Einsparung gegenüber Ist-Zustand (Energiebedarf und CO2-Emissionen) 340,7 303,2 76,8 Energiekosten** Einsparung Energiekosten (pro Jahr) 3.289 €*** Modernisierung Variante 1 Variante 2 198,3 299,9 174,9 268,7 44,8 67,6 ca. 42 % ca. 12 % 1.924 €*** 1.365 € 2.886 €*** 404 € * einschließlich Hilfsenergie (Strom) ** zugrunde gelegte spezifische Energiekosten: Heizöl/Erdgas 0,065 €/kWh(Hi), Strom 0,21 €/kWh ***bei Erdgas jeweils zuzüglich Grundpreis 205 €/a Genereller Hinweis: Werden ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Außenwand, Fenster, Dach) erforderlich, dann sollte gleichzeitig der bauliche Wärmeschutz durch eine zusätzliche Dämmung oder den Einbau wärmeschutztechnisch optimierter Bauteile verbessert werden. Beim normierten Heizungs-Check werden alle Komponenten der Anlage von einem SHK-Fachbetrieb begutachtet und bewertet. Aufschlussreich: Der normierte Heizungs-Check nach DIN EN 15378 Eine erste große Felduntersuchung mit dem normierten Heizungs-Check an über 500 Heizungsanlagen hat überzeugend nachgewiesen, welche Einsparpotenziale in der energetischen Verbesserung der häuslichen Wärmeversorgung stecken. Nur 10 % der Anlagen waren energetisch auf dem optimalen Stand, bei 50 % wurden erhebliche Optimierungsmöglichkeiten festgestellt, 25 % erwiesen sich als vollständig sanierungsbedürftig. Beispielsweise war beinah jeder 2. Kessel überdimensioniert. Bei neun von zehn Anlagen verbrauchte die Umwälzpumpe zu viel Strom, waren die Rohrleitungen schlecht gedämmt oder fehlte der hydraulische Abgleich. Aus den Ergebnissen der Felduntersuchung lässt sich ableiten: Durch entsprechende Optimierungsmaßnahmen könnten jährlich bei einer 10 Jahre alten durchschnittlichen Heizungsanlage 10 bis 20 % Energie eingespart werden, bei einer 20 Jahre alten Anlage bis zu 40 % Energie. Anwendung Wohngebäude Mögliche Punkte für Verbesserungspotenzial (0 Punkte = optimal) Heizungsanlagenbewertung Ermittelte Punkte für das Verbesserungspotenzial hier eintragen 1. Wärmeerzeuger Abgasverlust nach 1.BImSchV 15 Oberflächenverluste 8 Ventilationsverluste 5 Brennwertnutzung ja / nein 5 Kessel überdimensioniert ja / nein 5 Regelung Kesselthermostat / ohne Regelung 10 Tag der Inspektion: raumgeführt 5 witterungsgeführt 0 Zwischensumme max. 48DIN Punkte Inspektion von Heizungsanlagen nach EN 15378 NA Adressfeld Vereinfachtes Verfahren 2. Wärmeverteilung Hydraulischer Abgleich ja / nein 7 Pumpe ungeregelt oder stufig einstellbar, Anschrift des Eigentümers/Verwalters Betreiber / Aufstellungsort der Anlage überdimensioniert / zu hoch eingestellt 10 ungeregelt oder stufig einstellbar, korrekt dimensioniert / eingestellt 5 elektronisch geregelt, zu hoch eingestellt 5 elektronisch geregelt, korrekt eingestellt 0 Rohrleitungsdämmung ohne 20 Dämmung mäßig 10 Dämmung nach EnEV 0 Zwischensumme zum Heizungs-Check max. 37 Punkte Inspektionsbericht Angaben zum Wohngebäude: 3. Wärmeübergabe Baujahr Heizkörper Wärmeschutzstandard Geschosshöhe Gebäudeart Geschosszahl Heizkörper mit Handrad 15 Thermostatventil alt 6 Thermostatventil neu Anzahl der Wohneinheiten 2 Beheizte Gebäudenutzfläche m2 Regler mit Zeitprogramm 0 Fußbodenheizung Handventil 15 Einzelraumregelung 3 Wärmeerzeuger: Einzelraumregelung, Zeitprogramm 0 Hersteller, Typ, Herstell.Nr. Errichtung Brennstoff Nennwärmeleistung Zwischensumme max. 15 Punkte Feuerstättenart Gesamtpunkte Betriebsweise Detaillierte Empfehlungen für den Betreiber / Eigentümer · Evtl. Bemerkungen zur Bewertung der Heizungsanlage: Bewertung Heizungsanlage (Punkte): 1. Wärmeerzeugung max. 100 Punkte Art der Anlage 2. Wärmeverteilung 3. Wärmeübergabe Heizungsanlagenbewertung Anlage ok Gesamt Sie sollten aktiv werden! VdZ – Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. Josef-Wirmer-Str. 1 – 3, Haus 1 · 53123 Bonn · Tel. 0228-68848-0 · Fax 0228-68848-29 · [email protected] · www.vdzev.de · www.intelligent-heizen.info Empfehlung für den Betreiber / Eigentümer Datum Unterschrift Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. August 2008 Eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Heizungsanlagen in punkto Energieeffizienz und Modernisierungsbedarf unter die Lupe zu nehmen, bietet der neue Heizungs-Check. Dabei begutachtet ein SHK-Fachbetrieb die einzelnen Anlagenkomponenten (Kessel, Abgasanlage, Umwälzpumpe, Verteilungsleitungen, Heizflächen, Regelung) und bewertet sie im Blick auf ihre energetische Qualität mit Punkten. Je höher die Punktzahl, desto höher ist das Energieeinsparpotenzial und desto mehr lohnt sich die Modernisierung. Anhand einer Skala (ähnlich wie bei beim Energieausweis-Label) zeigt der Inspektionsbericht zum normierten Heizungs-Check auf, wie die Anlage bewertet wird und wie groß der Handlungsbedarf bzw. das Energieeinsparpotenzial ist. 11 Das Wichtigste auf einen Blick Der Energieausweis schafft ein einfaches „Gütesiegel“ für die energetische Qualität von Gebäuden. Er zeigt energetische Schwachstellen sowie Energiesparpotenziale auf. Damit ermöglicht er mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt – für Kauf- und Mietinteressenten ebenso wie für Eigentümer und Vermieter. Der potenzielle Käufer oder Mieter gewinnt durch den Energieausweis Einblick in die energetische Qualität des Gebäudes und kann sich vor Vertragsabschluss ein ungefähres Bild über die zu erwartenden Energiekosten machen. Der Eigentümer erhält wertvolle Informationen über den energetischen Zustand seiner Immobilie und sinnvolle Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten. Der Energieausweis zeigt auch auf, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann. Damit kann er zwar keine umfassende Energieberatung ersetzen. Wer jedoch ohnehin eine Gebäudesanierung plant, erkennt die energetischen Schwachstellen seiner Immobilie und kann daraus weitere Schritte ableiten. Energiesparende Bauweisen und effiziente Heizanlagentechnik leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in moderne, energiesparende Gebäude- und Anlagentechnik durch zahlreiche Förderprogramme der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) oder anderer Anbieter (z. B. Energieversorger) unterstützt. Aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten liefert z. B. die VdZ auf ihrer Website www.vdzev.de unter der Rubrik „Förderdatenbank“. Verbrauchsbasierte Energieausweise haben allerdings nur eine eingeschränkte Aussagefähigkeit bezüglich sinnvoller Modernisierungsmaßnahmen und geben energetische Verbesserungen nur mit drei Jahren Verzögerung wieder. Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen steigern nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie und ihre Vermarktungschancen. Energieeffiziente Gebäude werden künftig auf dem Immobilienmarkt an Attraktivität gewinnen. Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung und/oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Erfahrungsgemäß ist die Heizungsmodernisierung unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt meist das wirkungsvollste Instrument. Aktuelle Informationen rund um das Thema Energieeinsparung bei Gebäuden bietet die VdZ auch mit folgenden Broschüren: • Heizungsmodernisierung mit System • Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung • Basis- und Bonusförderung zur Heizungsmodernisierung • Der Heizungs-Check Die Broschüren können bei der VdZ bezogen werden; Einzelexemplare sind kostenlos. Mitgliedsverbände der VdZ BDH Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. · www.bdh-koeln.de VDMA • Fachverband Armaturen • Fachverband Automation + Management für Haus und Gebäude • Fachverband Pumpen + Systeme · www.vdma.org ZVEI Fachverband Elektro-Hauswärmetechnik · www.zvei.org FGK Fachinstitut Gebäude – Klima e.V. · www.fgk.de DG Haustechnik Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V. www.dg-haustechnik.de ZVSHK Zentralverband Sanitär Heizung Klima www.wasserwaermeluft.de BHKS Bundesindustrieverband Heizungs-, Klima-, Sanitärtechnik e.V. · www.bhks.de Fördernde Mitglieder der VdZ IWO Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. · www.iwo.de E.ON Ruhrgas AG www.eon-ruhrgas.com Die VdZ – Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. – bildet die Plattform für den fachlichen Austausch zwischen den Verbänden der Heizungsindustrie, des Heizungsgroßhandels und der Verbände der Verarbeiter. Die VdZ publiziert diese Informationsschriften für Fachbetriebe, die Heizungssysteme installieren, sowie zur Weitergabe an deren Kunden. Überreicht durch: Ausgabe: November 2008 Herausgeber: VdZ – Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. Josef-Wirmer-Str. 1–3, Haus 1 53123 Bonn Tel. 0228-68848-0 Fax 0228-68848-29 [email protected] www.vdzev.de www.intelligent-heizen.info Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. typostudio friedrich gmbh · köln Förderung für energiesparende Maßnahmen