Energieausweis für Wohngebäude

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Energieausweis für Wohngebäude
Wegweiser zur
effizienten Modernisierung
Vereinigung der
deutschen
Zentralheizungswirtschaft e.V.
Ein Gütesiegel für energetische Effizienz
Die Energieeinsparverordnung (EnEV
2007) hat den Energieausweis für
bestehende Gebäude verbindlich eingeführt. Er muss künftig vorliegen,
wenn ein Haus oder eine Wohnung
verkauft oder neu vermietet wird. So
können sich Miet- oder Kaufinteressenten ein Bild von der energetischen
Qualität des Gebäudes machen und es
mit anderen Immobilien vergleichen.
Aber auch der Eigentümer erhält durch
den Ausweis wichtige Informationen:
Er kann sehen, wo seine Immobilie
energetische Schwachstellen hat und
wo sinnvolle Möglichkeiten zur Energieeinsparung stecken.
Bei Neubauten ist der Energieausweis
schon seit 2002 vorgeschrieben. Er
muss vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Jetzt gilt die Energieausweis-Pflicht auch im Gebäudebestand. Denn hier liegen besonders
große Potenziale zur Verbesserung
der Energieeffizienz. Neubauten kommen heute mit 40 bis 80 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aus. In älteren Wohngebäuden liegt der jährliche Verbrauch dagegen zwischen
150 und 300 Kilowattstunden pro
Quadratmeter.
Dabei könnten sie bei entsprechender
Sanierung eine weit günstigere Energiebilanz erreichen. Techniken für die
energieeffiziente Gebäudesanierung
sind seit langem vorhanden und
erprobt. Moderne System- und Anlagentechnik für die Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung spielt
dabei eine wesentliche Rolle.
Der Energieausweis für bestehende
Gebäude enthält drei wesentliche
Aussagen:
Kennwerte für die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes
Vergleichswerte für typische
andere Gebäude
Empfehlungen zur Steigerung
der Energieeffizienz
2
Bei der Anmietung einer Wohnung
und beim Kauf eines Hauses
gewinnen die Energiekosten zunehmend
an Bedeutung.
Ein topaktuelles Thema
Der neue Energieausweis kommt zur
richtigen Zeit. Denn beim Thema
Energieeffizienz und Heizkosten gibt
es derzeit sehr viel Bewegung. Steigende Energiepreise belasten die Verbraucher immer stärker und sorgen
für große Verunsicherung. Gleichzeitig setzt die Umweltpolitik ganz klare
Akzente, um vor allem die klimabelastenden CO2-Emissionen zu reduzieren. Neue Gesetze und Verordnungen
sollen den Heizenergieverbrauch reduzieren, die Energieeffizienz steigern
und den Anteil erneuerbarer Energien
an der Wärmeversorgung deutlich
erhöhen. Flankierend wird energiebewusstes Bauen und Sanieren durch
staatliche Programme nachhaltig
gefördert.
Im Bereich der EU fließen mehr als
40 % des Primärenergieverbrauchs in
die Heizung und Warmwasserbereitung. Dadurch werden etwa 20 % des
gesamten CO2-Ausstoßes in den EULändern verursacht. Um das große
Potenzial zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebestand stärker
auszuschöpfen, wurde die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (EPBD) beschlossen, die
als zentrales Instrument zur Verbraucherinformation den Energieausweis
vorsieht. Die EPBD wird in Deutschland durch das Energieeinspargesetz
(EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund spielt die
energetische Effizienz von Gebäuden
eine immer größere Rolle. Aktuelle
Untersuchungen zeigen: Viele Hausbesitzer würden gern die energetische
Qualität ihrer Immobilie verbessern,
um die Energiekosten besser „in den
Griff zu bekommen“. Aber oft wissen
sie nicht, wie. Hier kann der Energieausweis wichtige Unterstützung
leisten. Die Praxis zeigt, dass in vielen Gebäuden und Heizungsanlagen
beachtliche Energiesparpotenziale
stecken.
Auch bei der Anmietung einer Wohnung und beim Kauf eines Hauses
gewinnen die Energiekosten zunehmend an Bedeutung. Wer einen Mietoder Kaufvertrag unterschreibt, will
möglichst genau wissen, welche
Belastungen auf ihn zukommen. Die
Wohnnebenkosten sind in den zurückliegenden Jahren massiv gestiegen.
Dabei machen Heizung und Warmwasserbereitung den weit größten
Posten aus: Im Schnitt werden in Privathaushalten dafür 80 bis 90 % der
eingesetzten Energie aufgewendet.
Der Energieausweis kann damit zu
einer wichtigen Entscheidungshilfe
werden, bei der Anmietung oder
beim Immobilienkauf ebenso wie bei
der Modernisierung. Denn bei den
aktuellen Energiepreisen können sich
Investitionen in die Energieeffizienz –
vor allem der Einbau eines modernen, sparsamen und umweltschonenden Heizsystems – schnell auszahlen,
und zwar gleich mehrfach:
Durch den geringeren Energieverbrauch sinken die Nebenkosten.
Gleichzeitig steigt der Wohnkomfort,
die Immobilie gewinnt insgesamt an
Marktwert.
Ein sparsames, fachgerecht modernisiertes Gebäude wird künftig
klare Wettbewerbsvorteile gegenüber nichtsanierten Objekten mit
hohem Energieverbrauch haben.
Der Energieausweis dokumentiert
und bewertet die Energieeffizienz
von Gebäuden nach einheitlichen
Kriterien. Dadurch macht er Immobilien untereinander vergleichbar.
Der Ausweis zeigt die Energieverluste der Gebäudehülle und der
Anlagentechnik sowie die verursachten CO2-Emissionen auf. So
wird die energetische Qualität von
Häusern „sichtbar“.
Ist eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz des
Gebäudes möglich, muss der
Energieausweis objektbezogene
Modernisierungstipps zur Gebäudesubstanz (Keller-, Dach- und Wärmedämmung) sowie zur Heizungsanlage (Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung) enthalten.
3
Der Energieausweis muss künftig
auf Verlangen eines Kauf- oder
Mietinteressenten vorgelegt werden.
Die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis
Wann wird der Energieausweis
gebraucht?
Der Energieausweis muss künftig
auf Verlangen eines Kauf- oder
Mietinteressenten vorgelegt werden, wenn ein bestehendes
Gebäude (bzw. eine Wohnung darin) verkauft, neu vermietet oder
verpachtet werden soll, also ein
Nutzerwechsel ansteht. Er muss
nicht für selbst genutzte Gebäude
oder bei bestehenden Verträgen
ausgestellt werden.
Der Ausweis wird außerdem benötigt, wenn ein Gebäude mit staatlichen Fördermitteln (z. B. von der
KfW) modernisiert werden soll.
Wichtiger Hinweis: Ein Energieausweis wird stets nur für das
ganze Gebäude ausgestellt, nicht
für einzelne Wohnungen!
Ab wann ist er vorgeschrieben?
Die Energieausweis-Pflicht für bestehende Wohngebäude wird in
zwei Stufen eingeführt. Für bis
1965 errichtete Gebäude gilt sie ab
1. Juli 2008, für später errichtete
Objekte ab 1. Januar 2009.
Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009.
Unabhängig davon können Eigentümer natürlich schon vorher einen
Energieausweis erstellen lassen,
um die energetische Qualität ihrer
Immobilie zu dokumentieren.
Wie wird der Energieausweis erstellt?
Ansätze zur Ermittlung der energetischen Qualität von Wohngebäuden
Verbrauchsorientierter Ausweis
4
Bedarfsorientierter Ausweis
Energiekennzahl: Erfasster Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung
Energiekennzahl: Berechneter
spezifischer End- und Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung
Basis: Auswertung der Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre/Abrechnungsperioden (z. B. aus Heizkostenabrechnungen)
Basis: Erfassung und Bewertung von
energetischen Daten zur Gebäudekonstruktion (Außenwände, Dach,
Fenster…) und zur Anlagentechnik
Wie wird die energetische Qualität
des Gebäudes ermittelt?
Zur energetischen Bewertung wird
ein Energiekennwert ermittelt, der
den jährlichen Heizenergieverbrauch oder -bedarf bezogen auf
die Gebäudefläche wiedergibt.
Basis für diesen Kennwert ist der
tatsächliche Energieverbrauch
oder der theoretisch berechnete
Energiebedarf.
Je kleiner der Wert, desto höher ist
die Energieeffizienz.
Der verbrauchsbasierte Ausweis
orientiert sich ausschließlich am
Energieverbrauch des Objekts.
Verzerrende Witterungseinflüsse
werden dabei durch bestimmte
Klimafaktoren ausgeschaltet. Der
bedarfsbasierte Ausweis beurteilt
die vorhandene Gebäude- und
Anlagentechnik unter energetischen Aspekten, unabhängig von
Standort, Nutzung und Witterungseinflüssen. Er umfasst auch den
Energiebedarf der Prozesskette
auf dem Weg von der Energiequelle bis zum Gebäude.
0
50
niedrig
100
150
200
250
300
Modernisierungsbedarf
Welchen Energieausweis braucht man?
Ab 1. Oktober 2008 muss für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen,
die vor 1978 errichtet worden sind,
ein Bedarfsausweis ausgestellt
werden. Davon ausgenommen sind
Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert wurden und mindestens den energetischen Stand der
ersten Wärmeschutzverordnung
von 1977 erreicht haben. Für sie
besteht weiterhin Wahlfreiheit.
Für alle Wohngebäude, die ab
1978 errichtet wurden oder mehr
als vier Wohnungen haben, kann
ebenfalls zwischen beiden Ausweisarten gewählt werden.
Eigentümer, die Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch nehmen möchten, müssen
einen Bedarfsausweis vorlegen.
350
400
450
500
entschieden zu hoch
Wie sieht der Energieausweis aus?
Die EnEV 2007 hat neue, einheitliche Energieausweis-Formulare für
Neubauten und Bestandsgebäude
eingeführt.
-
Ein zentrales Element des Energieausweises
ist das Energieeffizienz-Label, das anhand
einer farbig abgestuften Skala auf einen
Blick deutlich macht, wo das betreffende
Gebäude energetisch einzuordnen ist.
Sie enthalten auf vier Seiten folgende Informationen:
Angaben zu Gebäudetyp, Baujahr,
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Kennwerte zur Gesamtenergieeffizienz des Objektes
Vergleichswerte zu anderen
Gebäuden
Erläuterungen der wichtigsten
Begriffe und Berechnungswege
Dazu kommt eine Seite mit
Modernisierungsempfehlungen.
Wer darf einen Energieausweis
ausstellen?
Der Energieausweis für bestehende
Gebäude darf nur von qualifizierten
und zugelassenen Fachleuten*
ausgestellt werden.
Dazu gehören z. B.
- Architekten, Ingenieure
- Handwerksmeister (z. B. aus dem
Sanitär- und Heizungsfachhandwerk) mit entsprechender Zusatzqualifikation
- Energieberater, z. B. so genannte
„Vor-Ort-Berater“ mit BAFA-Registrierung oder Energieberater des
Handwerks
*
Die Anforderungen an Energieausweis-Aussteller
sind in § 21 der EnEV 2007 festgelegt.
Wann wird welcher Energieausweis benötigt?
Bestehendes Gebäude
bei unveränderter Nutzung
kein Energieausweis
erforderlich
nein
Neubau
bei
Verkauf, Neuvermietung,
Neuverpachtung
Gebäude mit bis zu vier
Wohnungen
ja
nein
Errichtung vor 1978
ja
ja
Gebaut oder modernisiert
nach der Wärmeschutzverordnung 1977
nein
Energieausweis auf Grundlage
des Verbrauchs oder des Bedarfs
erforderlich
Energieausweis
auf Grundlage des Bedarfs
erforderlich
5
Verzeichnisse der zugelassenen
Aussteller können z. B. online
unter www.vdzev.de, über die
Handwerkersuche des ZVSHK
(www.wasserwaermeluft.de) oder
unter www.bafa.de abgerufen
werden.
Der Aussteller muss den Energieausweis eigenhändig unterzeichnen
und übernimmt die Verantwortung
für die Richtigkeit der Informationen.
Was kostet ein Energieausweis?
Für die Ausstellung gibt es keine
Preisvorgaben. Die Kosten müssen
zwischen Aussteller und Auftraggeber verhandelt werden. Sie richten sich nach dem anfallenden
Aufwand. Dieser hängt vor allem
davon ab, ob der Aussteller die
Gebäudedaten vom Eigentümer
erhält oder ob er sie selbst vor Ort
aufnehmen muss.
Nach vorläufigen Schätzungen
wird der Verbrauchsausweis für
Einfamilienhäuser weniger als
50 Euro kosten, der Bedarfsausweis für Ein- und Zweifamilienhäuser ab ca. 200 Euro. Je nach
Umfang einer darauf aufbauenden
Beratung können entsprechend
höhere Kosten entstehen.
Die Kosten muss grundsätzlich der
Eigentümer des Gebäudes tragen;
eine Umlage auf die Mietparteien
ist nicht möglich.
Der Folgeausweis ist in der Regel
preisgünstiger, weil die Datenaufnahme und Beratung schon
erfolgt sind. Beim Bedarfsausweis machen sich energetische
Verbesserungen sofort bemerkbar, beim Verbrauchsausweis
wirken sie sich erst nach drei
Jahren in vollem Umfang aus.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Beide Ausweisvarianten sind ab
dem Ausstellungsdatum zehn
Jahre lang gültig.
Das gilt auch für Energieausweise,
die vor dem 1. Juli 2008 erstellt
worden sind, wenn sie den Anforderungen der EnEV entsprechen.
Welche Rechtswirkung hat der
Energieausweis?
Der Ausweis dient lediglich der
Information. Auch die Modernisierungshinweise sind als Empfehlungen zu verstehen, die Umsetzung
ist nicht verpflichtend. Ebenso können später die Miete oder der Kaufpreis nicht angefochten werden,
wenn sich herausstellt, dass der
Energieverbrauch höher ausfällt als
im Energieausweis angegeben.
6
Wer sein Gebäude energetisch
modernisiert, bevor die Gültigkeit des Energieausweises
abläuft, sollte sich einen neuen
Ausweis ausstellen lassen, um
die verbesserten Werte bei Vermietung oder Verkauf nachweisen zu können.
Welche Unterlagen werden für die
Erstellung des Energieausweises
benötigt?
Für den Verbrauchsausweis:
Heizkostenabrechnungen der
letzten drei Jahre
Für den Bedarfsausweis:
- Grundriss- und Ansichtszeichnungen des Gebäudes
- Angaben zur Heizungsanlage
(Baujahr, Energieträger, Kesselart,
Leistung, Abgasverlust)
- Angaben zur Warmwasserversorgung
Falls vorhanden: Detailzeichnungen
von Außenwänden/Mauerwerk
und Dachaufbau – Baubeschreibung – Angaben zu bereits durchgeführten Modernisierungen
Auf einen Blick ist zu erkennen,
wie das Gebäude energetisch zu
bewerten ist. Steht der Pfeil im
grünen Bereich, bedeutet das:
Der ermittelte Energiebedarf bzw.
Energieverbrauch ist recht niedrig.
Das sagt der Energieausweis aus
Der bedarfsorientierte Ausweis
beruht auf einer detaillierten technischen Gebäudeanalyse. Sie liefert die
Grundlage für eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfs, unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage. Dabei
werden die Daten der Gebäudehülle
(Dämmung von Fenstern, Wänden oder
Dachflächen, verwendete Baumaterialien, Bauweise) berücksichtigt.
In die Berechnung fließen außerdem
Eigenschaften der Heizungsanlage
(ob z. B. ein Heizkessel mit Brennwerttechnik, eine Wärmepumpe oder
andere regenerative Energien verwendet werden) und ggf. der vorhandenen
Lüftungstechnik ein.
Aus diesen Daten wird dann ermittelt,
wie viel Energie für das Gebäude –
bei durchschnittlichen Klima- und Nutzungsbedingungen – benötigt wird.
Als Kennzahl gibt der Bedarfsausweis
den Endenergiebedarf für Heizung,
Warmwasserbereitung und Lüftung
sowie den Primärenergiebedarf* an,
der die Gesamtenergieeffizienz eines
Gebäudes abbildet.
Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert einen witterungsbereinigten, standardisierten Verbrauchswert.
Das bedeutet, dass der Energiebedarf
für einen „genormten“ Nutzer in einem
*) Der Primärenergiebedarf gibt den Gesamtenergiebedarf für die Beheizung, Warmwasserversorgung
und Klimatisierung eines Gebäudes an. Er berücksichtigt auch den Energiebedarf der Prozesskette auf
dem Weg von der Energiequelle zum Gebäude
(z.B. für Aufbereitung und Transport). Dieser Aufwand fließt in den so genannten Primärenergiefaktor für den jeweiligen Energieträger ein.
„genormten“ Jahr an einem „genormten“ Standort angegeben wird. Der
tatsächliche Verbrauch kann, ähnlich
wie bei einem Auto, nutzer- und wetterabhängig deutlich abweichen. Da aber
alle Gebäude unter gleichen Bedingungen betrachtet werden, sind sie direkt
miteinander vergleichbar.
Der verbrauchsorientierte Ausweis
bewertet den tatsächlich angefallenen Energieverbrauch eines Wohngebäudes. Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen bzw. Energieverbrauchsrechnungen der letzten
drei Jahre. In Mehrfamilienhäusern
werden dabei ggf. längere Wohnungsleerstände berücksichtigt. Der ermittelte Energiekennwert enthält die Verbräuche für Beheizung und zentrale
Warmwasserbereitung.
Die Verbrauchswerte werden über
bestimmte Klimafaktoren „witterungsbereinigt“. Dadurch sollen verzerrende Witterungseinflüsse (beispielsweise
ein sehr milder Winter) ausgeschaltet
werden, die die Vergleichbarkeit der
Daten erschweren. Allerdings spiegelt
der verbrauchsorientierte Ausweis
immer das Nutzerverhalten der Gebäudebewohner wider, weil der Heiz- und
Warmwasserverbrauch durch die individuellen Raumtemperaturen, Lebensgewohnheiten usw. beeinflusst wird.
Wichtig ist, dass die Zahlen des verbrauchsbasierten Energieausweises
nur eingeschränkt mit den berechneten Werten des bedarfsorientierten
Ausweises zu vergleichen sind.
Da beim bedarfsorientierten Ausweis
eine Datenaufnahme des Gebäudes
erfolgt, können hier leicht konkrete,
fundierte Modernisierungsempfehlungen für das Objekt gegeben werden. Dies ist ein deutlicher Unterschied
zum verbrauchsorientierten Ausweis.
Da bei diesem das Gebäude nicht
detailliert betrachtet wird, können
nur allgemeine Empfehlungen gegeben werden, die nicht notwendigerweise für das betrachtete Objekt
sinnvoll sind. Im Rahmen einer Energieberatung lassen sich aus dem
bedarfsorientierten Ausweis verschiedene Sanierungsszenarien ableiten
und ihre Auswirkungen auf den Verbrauch vergleichen.
Weil der verbrauchsorientierte Ausweis sich aus den tatsächlichen
Verbrauchswerten berechnet, machen
sich energetische Verbesserungen, die
durch Modernisierungsmaßnahmen
erzielt werden, erst mit einer Verzögerung von drei Jahren im Ausweis
bemerkbar. Das ist bei Vermietung
und Verkauf ein eindeutiger Nachteil.
7
So sieht der Energieausweis aus (Titelseite/Beispiel)
16.07.2018
freistehendes Einfamilienhaus
Musterstr. 55, 01234 Musterstadt
Einfamilienhaus
1982
1982
1
162 m2
Qualifizierter Energieberater
8
Seite 2 des Bedarfsausweises (Beispiel)
76,8
303,2
340,7
0,81
340,7
163,3
Erdgas E
Strom-Mix
214,3
0,70
84,4
4,5
298,7
4,5
9
Endenergieverbrauch
vor der Sanierung
303 kWh/m2·a
0
50
100
150
200
250
300
Ein integraler Bestandteil des Energieausweises sind Empfehlungen zur
kostengünstigen Modernisierung. Auf
einem separaten Blatt gibt der Aussteller an, mit welchen Maßnahmen
das Gebäude energetisch optimiert
werden kann und wie stark dadurch
der Primärenergiebedarf sowie die
CO2-Emissionen gesenkt werden.
Damit kann der Ausweis keine umfassende Energieberatung ersetzen.
Die Modernisierungstipps haben auch
keinen verbindlichen Charakter, sondern sind lediglich als Empfehlung
gedacht. Sie können dem Gebäudeeigentümer aber wichtige Impulse
geben, über eine energetische Sanierung nachzudenken, und liefern ihm
konkrete Entscheidungshilfen für
sinnvolle Schritte.
Zur Steigerung der Energieeffizienz
bieten sich Maßnahmen zur Wärmedämmung oder zur Erneuerung der
Anlagentechnik an. Der optimale energetische Effekt lässt sich durch eine
Verbindung von beidem erreichen.*
Unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt ist
die Heizungserneuerung, das heißt der
Einbau moderner, energiesparender
Anlagentechnik in vielen Fällen das
wirkungsvollste Instrument.
Wichtig ist dabei, das gesamte System
von Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung und Wärmeübertragung mit
allen zugehörigen Komponenten zu
betrachten.
Sie alle haben Einfluss auf den Energieverbrauch und bieten gute Ansatzpunkte, Energie und Geld zu sparen,
ohne den Komfort zu reduzieren.
* Mehr darüber in der VdZ Info 11: Effiziente
Wärmeversorgung durch Systemoptimierung
10
400
450
500
268 kWh/m2·a
174 kWh/m2·a
Wegweiser zur
energetischen Modernisierung
350
Endenergieverbrauch nach
der Sanierung Variante 1
Endenergieverbrauch nach
der Sanierung Variante 2
Praxisbeispiel: Empfehlungen zur
Modernisierung der Heizungsanlage
Auf den Seiten 8 und 9 ist der bedarfsorientierte Energieausweis für ein typisches Praxisbeispiel (Einfamilienhaus,
Baujahr 1982, Gebäudenutzfläche ca.
160 m2) abgebildet. Nachfolgend wird
aufgezeigt:
• Mäßig gedämmte Heizungsrohrleitungen und WarmwasserZirkulationsleitung
Modernisierung Variante 1
• Austausch des Kessels gegen
modernen Brennwertkessel
(Aufstellung im Keller)
Welche Empfehlungen für eine
kostengünstige Modernisierung lassen
sich in diesem Beispielfall aus der
energetischen Bewertung der vorhandenen Heiztechnik ableiten?
• Solare Trinkwassererwärmung
• Systemoptimierung
(siehe Variante 2)
Welchen Energieeinspareffekt
würde die Umsetzung der Empfehlungen bringen?
Modernisierung Variante 2
Ausgangszustand
Systemoptimierung:
• Standardheizkessel
(Öl/Gas, Baujahr vor 1987)
• Hydraulischer Abgleich der
Heizungsanlage
• Heizkreis 70/55 °C (nicht optimiert)
• Neue, geregelte, korrekt eingestellte Pumpe (Effizienzklasse A)
• Ungeregelte, überdimensionierte
Pumpe
• Dämmung der Heizungs- und
Warmwasserverteilleitungen
• Heizkörper mit veralteten
Thermostatventilen
• Zentrale Warmwasserbereitung, mäßig
gedämmter Speicher (Baujahr vor 1986)
• Neue Thermostatventile
Wie hoch sind die Einsparpotenziale pro Jahr?
Ist-Zustand
Primärenergiebedarf* [kWh/m2 · a]
Endenergiebedarf* [kWh/m2 · a]
CO2-Emissionen [kg/m2 · a]
Einsparung gegenüber Ist-Zustand
(Energiebedarf und CO2-Emissionen)
340,7
303,2
76,8
Energiekosten**
Einsparung Energiekosten (pro Jahr)
3.289 €***
Modernisierung
Variante 1
Variante 2
198,3
299,9
174,9
268,7
44,8
67,6
ca. 42 %
ca. 12 %
1.924 €***
1.365 €
2.886 €***
404 €
* einschließlich Hilfsenergie (Strom)
** zugrunde gelegte spezifische Energiekosten: Heizöl/Erdgas 0,065 €/kWh(Hi), Strom 0,21 €/kWh
***bei Erdgas jeweils zuzüglich Grundpreis 205 €/a
Genereller Hinweis: Werden ohnehin Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
(Außenwand, Fenster, Dach) erforderlich, dann sollte gleichzeitig der bauliche Wärmeschutz durch eine zusätzliche Dämmung oder den Einbau wärmeschutztechnisch
optimierter Bauteile verbessert werden.
Beim normierten Heizungs-Check
werden alle Komponenten der
Anlage von einem SHK-Fachbetrieb
begutachtet und bewertet.
Aufschlussreich: Der normierte Heizungs-Check
nach DIN EN 15378
Eine erste große Felduntersuchung mit
dem normierten Heizungs-Check an
über 500 Heizungsanlagen hat überzeugend nachgewiesen, welche Einsparpotenziale in der energetischen
Verbesserung der häuslichen Wärmeversorgung stecken. Nur 10 % der
Anlagen waren energetisch auf dem
optimalen Stand, bei 50 % wurden
erhebliche Optimierungsmöglichkeiten
festgestellt, 25 % erwiesen sich als
vollständig sanierungsbedürftig. Beispielsweise war beinah jeder 2. Kessel
überdimensioniert. Bei neun von zehn
Anlagen verbrauchte die Umwälzpumpe zu viel Strom, waren die Rohrleitungen schlecht gedämmt oder fehlte der
hydraulische Abgleich.
Aus den Ergebnissen der Felduntersuchung lässt sich ableiten: Durch
entsprechende Optimierungsmaßnahmen könnten jährlich bei einer
10 Jahre alten durchschnittlichen
Heizungsanlage 10 bis 20 % Energie
eingespart werden, bei einer 20 Jahre
alten Anlage bis zu 40 % Energie.
Anwendung Wohngebäude
Mögliche Punkte für
Verbesserungspotenzial
(0 Punkte = optimal)
Heizungsanlagenbewertung
Ermittelte Punkte für das
Verbesserungspotenzial
hier eintragen
1. Wärmeerzeuger
Abgasverlust nach 1.BImSchV
15
Oberflächenverluste
8
Ventilationsverluste
5
Brennwertnutzung ja / nein
5
Kessel überdimensioniert ja / nein
5
Regelung
Kesselthermostat / ohne Regelung
10
Tag
der
Inspektion:
raumgeführt
5
witterungsgeführt
0
Zwischensumme
max.
48DIN
Punkte
Inspektion von Heizungsanlagen
nach
EN 15378 NA
Adressfeld
Vereinfachtes Verfahren
2. Wärmeverteilung
Hydraulischer Abgleich ja / nein
7
Pumpe
ungeregelt oder stufig einstellbar,
Anschrift des Eigentümers/Verwalters
Betreiber / Aufstellungsort der Anlage
überdimensioniert / zu hoch eingestellt
10
ungeregelt oder stufig einstellbar,
korrekt dimensioniert / eingestellt
5
elektronisch geregelt, zu hoch eingestellt
5
elektronisch geregelt, korrekt eingestellt
0
Rohrleitungsdämmung
ohne
20
Dämmung mäßig
10
Dämmung nach EnEV
0
Zwischensumme
zum Heizungs-Check max. 37 Punkte
Inspektionsbericht
Angaben zum Wohngebäude:
3. Wärmeübergabe
Baujahr
Heizkörper
Wärmeschutzstandard
Geschosshöhe
Gebäudeart
Geschosszahl
Heizkörper mit Handrad
15
Thermostatventil alt
6
Thermostatventil
neu Anzahl der Wohneinheiten
2
Beheizte Gebäudenutzfläche
m2
Regler mit Zeitprogramm
0
Fußbodenheizung
Handventil
15
Einzelraumregelung
3
Wärmeerzeuger:
Einzelraumregelung, Zeitprogramm
0
Hersteller, Typ, Herstell.Nr.
Errichtung
Brennstoff
Nennwärmeleistung
Zwischensumme
max. 15
Punkte
Feuerstättenart
Gesamtpunkte
Betriebsweise
Detaillierte Empfehlungen für den Betreiber / Eigentümer · Evtl. Bemerkungen zur Bewertung der Heizungsanlage:
Bewertung Heizungsanlage (Punkte):
1. Wärmeerzeugung
max. 100 Punkte
Art der Anlage
2. Wärmeverteilung
3. Wärmeübergabe
Heizungsanlagenbewertung
Anlage ok
Gesamt
Sie sollten aktiv werden!
VdZ – Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V.
Josef-Wirmer-Str. 1 – 3, Haus 1 · 53123 Bonn · Tel. 0228-68848-0 · Fax 0228-68848-29 · [email protected] · www.vdzev.de · www.intelligent-heizen.info
Empfehlung für den Betreiber / Eigentümer
Datum
Unterschrift
Vereinigung der
deutschen
Zentralheizungswirtschaft e.V.
August 2008
Eine einfache und schnelle Möglichkeit, um Heizungsanlagen in punkto
Energieeffizienz und Modernisierungsbedarf unter die Lupe zu nehmen, bietet der neue Heizungs-Check. Dabei
begutachtet ein SHK-Fachbetrieb die
einzelnen Anlagenkomponenten
(Kessel, Abgasanlage, Umwälzpumpe,
Verteilungsleitungen, Heizflächen,
Regelung) und bewertet sie im Blick
auf ihre energetische Qualität mit
Punkten. Je höher die Punktzahl,
desto höher ist das Energieeinsparpotenzial und desto mehr lohnt sich
die Modernisierung.
Anhand einer Skala (ähnlich wie bei beim Energieausweis-Label) zeigt der Inspektionsbericht zum normierten Heizungs-Check auf, wie die Anlage bewertet wird und wie groß
der Handlungsbedarf bzw. das Energieeinsparpotenzial ist.
11
Das Wichtigste
auf einen Blick
Der Energieausweis schafft ein einfaches „Gütesiegel“
für die energetische Qualität von Gebäuden. Er zeigt energetische Schwachstellen sowie Energiesparpotenziale auf.
Damit ermöglicht er mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
auf dem Immobilienmarkt – für Kauf- und Mietinteressenten
ebenso wie für Eigentümer und Vermieter.
Der potenzielle Käufer oder Mieter gewinnt durch den
Energieausweis Einblick in die energetische Qualität des
Gebäudes und kann sich vor Vertragsabschluss ein ungefähres Bild über die zu erwartenden Energiekosten machen.
Der Eigentümer erhält wertvolle Informationen über den
energetischen Zustand seiner Immobilie und sinnvolle
Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten.
Der Energieausweis zeigt auch auf, mit welchen Maßnahmen das Gebäude energetisch optimiert werden kann.
Damit kann er zwar keine umfassende Energieberatung
ersetzen. Wer jedoch ohnehin eine Gebäudesanierung
plant, erkennt die energetischen Schwachstellen seiner
Immobilie und kann daraus weitere Schritte ableiten.
Energiesparende Bauweisen und
effiziente Heizanlagentechnik leisten
einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb werden Investitionen in moderne, energiesparende
Gebäude- und Anlagentechnik durch zahlreiche Förderprogramme
der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) oder anderer
Anbieter (z. B. Energieversorger) unterstützt. Aktuelle Informationen über Fördermöglichkeiten liefert z. B. die VdZ auf ihrer
Website www.vdzev.de unter der Rubrik „Förderdatenbank“.
Verbrauchsbasierte Energieausweise haben allerdings nur
eine eingeschränkte Aussagefähigkeit bezüglich sinnvoller
Modernisierungsmaßnahmen und geben energetische Verbesserungen nur mit drei Jahren Verzögerung wieder.
Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen steigern
nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der
Immobilie und ihre Vermarktungschancen. Energieeffiziente
Gebäude werden künftig auf dem Immobilienmarkt an Attraktivität gewinnen.
Zur Steigerung der Energieeffizienz bieten sich Maßnahmen
zur Wärmedämmung und/oder zur Erneuerung der Anlagentechnik an. Erfahrungsgemäß ist die Heizungsmodernisierung
unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt meist das wirkungsvollste
Instrument.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Energieeinsparung
bei Gebäuden bietet die VdZ auch mit folgenden Broschüren:
• Heizungsmodernisierung mit System
• Effiziente Wärmeversorgung durch Systemoptimierung
• Basis- und Bonusförderung zur Heizungsmodernisierung
• Der Heizungs-Check
Die Broschüren können bei der VdZ bezogen werden;
Einzelexemplare sind kostenlos.
Mitgliedsverbände der VdZ
BDH
Bundesindustrieverband Deutschland
Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V. · www.bdh-koeln.de
VDMA • Fachverband Armaturen
• Fachverband Automation + Management für Haus und Gebäude
• Fachverband Pumpen + Systeme · www.vdma.org
ZVEI Fachverband Elektro-Hauswärmetechnik · www.zvei.org
FGK Fachinstitut Gebäude – Klima e.V. · www.fgk.de
DG Haustechnik
Deutscher Großhandelsverband Haustechnik e.V.
www.dg-haustechnik.de
ZVSHK
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
www.wasserwaermeluft.de
BHKS
Bundesindustrieverband Heizungs-,
Klima-, Sanitärtechnik e.V. · www.bhks.de
Fördernde Mitglieder der VdZ
IWO
Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. · www.iwo.de
E.ON Ruhrgas AG www.eon-ruhrgas.com
Die VdZ – Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. – bildet die
Plattform für den fachlichen Austausch zwischen den Verbänden der Heizungsindustrie, des Heizungsgroßhandels und der Verbände der Verarbeiter.
Die VdZ publiziert diese Informationsschriften für Fachbetriebe, die Heizungssysteme
installieren, sowie zur Weitergabe an deren Kunden.
Überreicht durch:
Ausgabe: November 2008
Herausgeber:
VdZ – Vereinigung der deutschen
Zentralheizungswirtschaft e.V.
Josef-Wirmer-Str. 1–3, Haus 1
53123 Bonn
Tel. 0228-68848-0
Fax 0228-68848-29
[email protected]
www.vdzev.de
www.intelligent-heizen.info
Vereinigung der
deutschen
Zentralheizungswirtschaft e.V.
typostudio friedrich gmbh · köln
Förderung für energiesparende Maßnahmen
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