 
                                Rationale Arzneimitteltherapie Auswirkungen des GKV-VSG, E-HealthGesetzes und Pharmadialogs für die Praxis Münster, 29.9.2016 Gesetzgebungsverfahren  GKV-VSG 7/2015: Abschaffung der Richtgrößen Regelungen zugunsten regionaler Vereinbarungen zwischen KV und Kassen ab 1.1.2017  EHealthgesetz 12/2015: 14 tägige Updates der AM-Informationen, Medikationsplan ab 1.10.2016 bzw. 2019  Pharmadialog: Frühe Nutzenbewertung (ab 2017?) S3C ·2· Hintergrund  AVWG aus 2006 bzw. seit 2008 im Bundesmantelvertrag: Manipulationsfreie Arzneimittelinformationen  Abbildung von Rabatt Regelungen  AMNOG seit 2011 S3C ·3· Mögliche Perspektiven  Wegfall der Regresse  Aktuelle AM Informationen  Patientenbezogene Informationen / Frühe Nutzenbewertung  Stärker qualitätsgetriebene Themen (z.B. Kinder, Antibiotika, Priscus, Polymedikation und AMTS)  Erprobte Beispiele wie KBV Wirkstoffkatalog und Bremer Arzneimittelregister mit potentieller Reichweite von 70-80%  Medikationsplan für besser Adhärence und AMTS S3C ·4· 14-tägige Updates  Gesetzliche Regelung absolut unzureichend, da Adressat und Verfahren „unklar“ sind  Derzeit nutzen weniger als 10% der Praxen 14-tägige Updates  KBV und Softwarehäuser fühlen sich „nicht zuständig“  Kosten 0-60 Euro p.a.  Update Verfahren sind nur online und automatisiert wirksam  „Nachbesserung“ in der Rechtsverordnung zur Frühen Nutzenbewertung angekündigt S3C ·5· Frühe Nutzenbewertung S3C ·6· Frühe Nutzenbewertung Die Abbildung der Frühen Nutzenbewertung hat eine Reihe an Herausforderungen :  Zuständigkeiten (G-BA / KBV / Industrie / Kassen)  „Richtige“ Übersetzung  Patientenkontext (ICD10, Co-Medikation, Alter, …)  Abbildung der Subgruppen / Preis / Regress  Gültigkeit / Goldstandard / Historisierung  Wirtschaftlichkeit bzw. sinnvolles mit- und nebeneinander weiterer Regelungen  Komplexe Darstellung  Aktualität (14-tägige Updates) S3C ·7· Beispiel einer AMNOG-Regelung ursprüngliche Verordnung Soll ersetzt werden durch Prasugrel und ASS Bedingung für die Anwendung der Regelung: Der Patient muss jünger als 75 Jahre alt sein und darf nicht die Diagnosen I63.0 und I63.5 haben. Hinweistext, der bei Anwendung dieser Regelung angezeigt werden soll S3C ·8· Frühe Nutzenbewertung Prototyp S3C ·9· Frühe Nutzenbewertung Prototyp S3C · 10 · Frühe Nutzenbewertung Prototyp S3C · 11 · Frühe Nutzenbewertung Prototyp S3C · 12 · Frühe Nutzenbewertung Prototyp S3C · 13 · Medikationsplan  Der papiergebundene Medikationsplan ist der erste Schritt, aber die Investitionen in Scanner zweifelhaft  Der elektronische Medikationsplan auf der eGK bietet keinen Zusatznutzen für die Patienten  Der papiergebundene Medikationsplan wird uns über Jahre begleiten  Parallele Projekte müssen, auch durch klare Vorgaben, zusammengeführt werden  Kosten & Finanzierung S3C · 14 · Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. med. Guido Noelle Geschäftsführer gevko GmbH Gesundheit - Versorgung - Kommunikation Max-Planck-Str. 49 - 53177 Bonn Französische Str. 48 - 10117 Berlin T +49 228 850 258 51 M +49 152 015 679 51 F +49 228 850 258 44 [email protected] www.gevko.de S3C · 15 ·