7. Vortrag_Prof. Dr. Noelle

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Rationale Arzneimitteltherapie Auswirkungen des GKV-VSG, E-HealthGesetzes und Pharmadialogs für die Praxis
Münster, 29.9.2016
Gesetzgebungsverfahren
 GKV-VSG 7/2015: Abschaffung der Richtgrößen Regelungen
zugunsten regionaler Vereinbarungen zwischen KV und Kassen ab
1.1.2017
 EHealthgesetz 12/2015: 14 tägige Updates der AM-Informationen,
Medikationsplan ab 1.10.2016 bzw. 2019
 Pharmadialog: Frühe Nutzenbewertung (ab 2017?)
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Hintergrund
 AVWG aus 2006 bzw. seit 2008 im Bundesmantelvertrag:
Manipulationsfreie Arzneimittelinformationen
 Abbildung von Rabatt Regelungen
 AMNOG seit 2011
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Mögliche Perspektiven
 Wegfall der Regresse
 Aktuelle AM Informationen
 Patientenbezogene Informationen / Frühe Nutzenbewertung
 Stärker qualitätsgetriebene Themen (z.B. Kinder, Antibiotika,
Priscus, Polymedikation und AMTS)
 Erprobte Beispiele wie KBV Wirkstoffkatalog und Bremer
Arzneimittelregister mit potentieller Reichweite von 70-80%
 Medikationsplan für besser Adhärence und AMTS
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14-tägige Updates
 Gesetzliche Regelung absolut unzureichend, da Adressat und
Verfahren „unklar“ sind
 Derzeit nutzen weniger als 10% der Praxen 14-tägige Updates
 KBV und Softwarehäuser fühlen sich „nicht zuständig“
 Kosten 0-60 Euro p.a.
 Update Verfahren sind nur online und automatisiert wirksam
 „Nachbesserung“ in der Rechtsverordnung zur Frühen
Nutzenbewertung angekündigt
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Frühe Nutzenbewertung
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Frühe Nutzenbewertung
Die Abbildung der Frühen Nutzenbewertung hat eine Reihe an
Herausforderungen :
 Zuständigkeiten (G-BA / KBV / Industrie / Kassen)
 „Richtige“ Übersetzung
 Patientenkontext (ICD10, Co-Medikation, Alter, …)
 Abbildung der Subgruppen / Preis / Regress
 Gültigkeit / Goldstandard / Historisierung
 Wirtschaftlichkeit bzw. sinnvolles mit- und nebeneinander weiterer
Regelungen
 Komplexe Darstellung
 Aktualität (14-tägige Updates)
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Beispiel einer AMNOG-Regelung
ursprüngliche Verordnung
Soll ersetzt werden durch
Prasugrel und ASS
Bedingung für die
Anwendung der
Regelung: Der Patient
muss jünger als 75
Jahre alt sein und darf
nicht die Diagnosen
I63.0 und I63.5 haben.
Hinweistext, der bei Anwendung dieser
Regelung angezeigt werden soll
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Frühe Nutzenbewertung Prototyp
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Frühe Nutzenbewertung Prototyp
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Frühe Nutzenbewertung Prototyp
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Frühe Nutzenbewertung Prototyp
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Frühe Nutzenbewertung Prototyp
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Medikationsplan
 Der papiergebundene Medikationsplan ist der erste Schritt, aber die
Investitionen in Scanner zweifelhaft
 Der elektronische Medikationsplan auf der eGK bietet keinen
Zusatznutzen für die Patienten
 Der papiergebundene Medikationsplan wird uns über Jahre
begleiten
 Parallele Projekte müssen, auch durch klare Vorgaben,
zusammengeführt werden
 Kosten & Finanzierung
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. med. Guido Noelle
Geschäftsführer
gevko GmbH
Gesundheit - Versorgung - Kommunikation
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