Prozess der Nutzenbewertung und Erstattungsbetragsfindung Rabatt auf Abgabepreis ja gilt rückwirkend ja Der Hersteller reicht ein Dossier ein Das IQWiG nimmt eine Bewertung vor Der G-BA beschließt den Zusatznutzen Der Hersteller verhandelt mit dem GKV über den Preis nein Zusatznutzen? nein Einigung? nein Beschluss der Schiedsstelle festbetrags­ fähig? ja Ein Festbetrag wird zugeordnet2 Markteintritt Der Hersteller legt den Preis fest1 Monat 3 Monat 6 1 In den ersten 12 Monaten nach Markteintritt gilt bisher noch der vom Hersteller festgelegte Listenpreis. Die freie Preisbildung im ersten Jahr wird jedoch kritisch diskutiert. Veränderungen bahnen sich an. 2 Der G-BA ist für die Bildung der Festbetragsgruppen verantwortlich. Die konkreten Festbeträge werden vom GKV-Spitzenverband berechnet. Monat 12 Monat 15 nicht akzeptiert Das IQWiG führt eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch