Prozess der Nutzenbewertung und

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Prozess der Nutzenbewertung und
Erstattungsbetragsfindung
Rabatt auf
Abgabepreis
ja
gilt rückwirkend
ja
Der Hersteller
reicht ein
Dossier ein
Das IQWiG
nimmt eine
Bewertung vor
Der G-BA
beschließt den
Zusatznutzen
Der Hersteller
verhandelt mit
dem GKV über
den Preis
nein
Zusatznutzen?
nein
Einigung?
nein
Beschluss der
Schiedsstelle
festbetrags­
fähig?
ja
Ein Festbetrag
wird
zugeordnet2
Markteintritt
Der Hersteller
legt den Preis
fest1
Monat 3
Monat 6
1 In den ersten 12 Monaten nach Markteintritt gilt bisher noch der vom Hersteller festgelegte Listenpreis. Die freie Preisbildung im ersten Jahr wird jedoch kritisch diskutiert. Veränderungen bahnen sich an.
2 Der G-BA ist für die Bildung der Festbetragsgruppen verantwortlich. Die konkreten Festbeträge werden vom GKV-Spitzenverband berechnet.
Monat 12
Monat 15
nicht
akzeptiert
Das IQWiG
führt eine Kosten-Nutzen-Bewertung durch
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