Hausarbeit Lärm

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„Eines Tages wird der Mensch den Lärm
ebenso bekämpfen müssen,
wie die Cholera und die Pest.“
(Robert Koch)
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Lärm
Hausarbeit, Silvio Hädrich, FHTW Berlin
2008/2009
Winter
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Gliederung
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Abstract
Begriffsdefinition
Grundlage der Beurteilung von Schall als Lärm
Auswirkungen von Lärm
Aural
Extraaural
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physisch
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psychisch
Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Lärm
Gesetzliche Regelungen
Quellen
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Abstract
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Das Thema dieser Hausarbeit ist die akustische Erscheinung, welche man als Lärm
bezeichnet.
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Es wird beleuchtet, um was genau es sich bei Lärm handelt. Darüber hinaus werden die
Schäden, welche beim Menschen durch Lärm entstehen könnten genannt und Maßnahmen
zur Bekämpfung und bestenfalls Vermeidung dieser Schäden aufgezeigt.
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Eine abschließende Betrachtung gilt den gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema.
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Begriffsdefinitionen
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Wenn man sich die Frage nach dem Wesen von Lärm stellt, könnte der Autor dieser
Hausarbeit ganz unwissenschaftlich sagen: „Das ist das, was unten aus dem Gastraum
dieser Herberge tönt und mich in meiner Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt. Eine
Mischung aus verschiedenen Gesprächen, lautem Gelächter und Musik.“ Deswegen hat sich
der Autor einen Kopfhörer aufgesetzt, aus welchem entspannte Klaviermusik tönt, mit
welcher er versucht, den –Geräuschpegel- des Gastraumes auszublenden und zu übertönen.
Dies deutet daraufhin, das der Schallpegel allein nicht als hinreichendes Kriterium für die
Bewertung von etwas als „Lärm“ genügt. Darüberhinaus ist auch die Struktur eines
Geräusches für die Einordnung als Lärm von Bedeutung.
Doch immer schön der Reihe nach.
Schall sind Schwingungen der Luft. Haben diese Schwingungen eine definierte Frequenz,
bezeichnet man das als Ton. Treten verschiedene Töne als Mischung auf, so ist dies ein
Geräusch. Handelt es sich dabei um eine wohlgeordnete Mischung von Tönen, nennt man
das meist Musik. Alles andere ist wahrscheinlich Lärm.
Das es sich bei „Lärm“ um etwas Negatives handelt, wird auch in deutlich, wenn man sich
die sprachliche Wortverwandtschaft zu „Alarm“, ein Warnsignal, welches insbesondere in
Notfällen Verwendung findet, vergegenwärtigt.
Desweiteren ist das umgangssprachliche Synonym zu „Lärm“, das Wort „Krach“, welches
man bei einem gerade aktuellen Ereignis, dem „Börsenkrach“ oder dem Streit zwischen
zwei Menschen („Krach miteinander haben“/“verkracht sein“) wieder findet.
„Lärm ist jeder vom Menschen hörbare Schall, der die Gesundheit oder das Wohlbefinden
beeinträchtigt.“
Somit handelt es sich bei der Beurteilung von Geräuschen als Lärm um einen individuellen
Vorgang.
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Grundlage der Beurteilung von Schall als Lärm
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Um das subjektive Ereignis Lärm etwas greifbarer zu machen, bedient man sich der
Messung des Schalls. Dabei werden folgende Unterscheidungen vorgenommen:
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Schallemission ist die Schallabstrahlung einer Schallquelle, z.B. einer Maschine. Die Höhe
dieser wird durch den Schallleistungspegel LWA in dB(A) angegeben.
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Schalltransmission bezeichnet die Übertragung der Schallwellen in einem Medium,
üblicherweise Luft.
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Schallimmission ist folglich der Schallanteil, der an einem bestimmten Ort eintrifft. Dies
ist unter anderem vom Schallleistungspegel des Schallerzeugers, der Entfernung von der
Schallquelle als auch der Beschaffenheit der Umgebung abhängig. Beschrieben wird die
Schallimmission durch den Schalldruckpegel LA/dB(A).
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Schallexposition meint die Gesamtheit der erfolgten Schallimmission während einer
bestimmten Zeitdauer (ähnlich dem Beurteilungspegel). Diese wird meist bezüglich eines
Arbeitstages oder einer Arbeitswoche angegeben. Grundlage ist der energetische
Mittelwert, bezeichnet als „äquivalenter Dauerschalldruckpegel“ Leq oder
„Mittelungspegel“ LAm.
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Die gebräuchlichste Maßeinheit des Schallpegels wurde benannt nach dem Erfinder des
Telefons Alexander Graham Bell und wird meist in Form seines Zehntels –dezi- verwendet.
Da das menschliche Ohr tiefe und sehr hohe Töne schlechter wahrnimmt als mittlere
Frequenzen, wird bei Schallpegelmessgeräten gegebenenfalls ein Filter verwendet, der
diese Eigenschaft nachbildet, der sogenannte „A-Filter“. Derartig ermittelte Messwerte
tragen dann die die Maßeinheit dB(A).
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Auswirkungen von Lärm
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Die negativen Folgen, welche sich aus Lärm, oder genauer gesagt einer zu hohen
Schallbelastung für den Menschen ergeben können, sind vielfältig.
Beginnend bei kleinen Dingen wie gestörter Kommunikation z.B. am Telefon aufgrund zu
lauter Hintergrundgeräusche reicht die Skala bis zu solch tiefschneidenden
Beeinträchtigungen wie Schwerhörigkeit.
Es findet eine grundsätzliche Unterteilung in aurale und extraaurale Schäden statt.
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Aurale Schädigungen sind somit alle diese Schäden, von denen das Gehör, insbesondere das
Innenohr betroffen sind. Hierzu zählen:
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Lärmschwerhörigkeit, z.B. aufgrund jahrelanger, immer wiederkehrender
Tätigkeit bei einem Lärmpegel ab 85dB(A) aufgrund von Degeneration der
Haarzellen und Nervenfasern der Cochlea.
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Physiologischer Tinitus, z.B. als Folge von Lärmschwerhörigkeit
-
Ertaubung, vollständiger Ausfall der Funktion des Corti‘schen Organes des
Innenohres (einseitig oder beidseitig)
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Knalltrauma, entsteht durch einmalige oder wiederholte Einwirkung einer sehr
starken und steil ansteigenden Schalldruckwelle mit Druckspitzen bis zu 190dB,
Trommelfell bleibt intakt, Schädigung ausschließlich im Innenohr
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akutes Lärmtrauma, entsteht durch die Einwirkung exzessiv hoher, weitgehend
gleichbleibender Schalldruckpegel über die Dauer einiger Minuten oder länger.
Der Schalldruckpegel liegt zwischen 130 und 160dB oder mehr.
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Hörschwellenverschiebung
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Cocktailparty Effekt – Verlust der Fähigkeit, bei mehreren Schallquellen die
Uninteressanten auszublenden
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Hyperakusis – krankhafte Empfindlichkeit gegenüber lautem Schall
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Recruitment – Verlust der Fähigkeit, laute Geräusche abzudämpfen und leise zu
verstärken
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Doppeltonhören u.v.m.
Extraaurale Reaktionen:
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physisch:
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Erhöhung des Blutdrucks
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Verengung der peripheren Blutgefäße
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mehr Stresshormone
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erhöhtes Herzinfarktrisiko
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verstärkte Magnesiumausscheidung
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Verringerung der Magen-und Darmbewegung
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Veränderung von Atem-und Herzrhythmus
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psychisch:
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Verärgerung
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Kopfschmerzen
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körperliches Unwohlsein
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Schlafstörungen
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Anspannung, Nervosität
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Resignation
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Angst
Viele der genannten Symptome führen in der Folge zu weiteren Problemen, welche über
das physische und psychische Feld hinaus auch in den sozialen Bereich zurückwirken
können. So ist es für einen schwerhörigen Menschen nahezu unmöglich Kundengespräche zu
führen.
Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Lärm
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Lärm tritt in vielen Bereichen des menschlichen Lebens auf. Einige der wichtigsten Formen
sind der Straßenlärm, der Fluglärm und der Schienenlärm. Um die Maßnahmen zur
Lärmminderung an einem Beispiel etwas anschaulicher zu machen, möchte ich auf den
Bereich des Arbeitsschutzes näher eingehen.
Hier sind Menschen regelmäßig – mehr oder weniger unfreiwillig- einer Schallexposition
ausgesetzt, welche das Maß, dem sich Menschen üblicherweise aussetzen, übersteigt.
An erster Stelle sollte immer die Lärmbekämpfung an der Quelle, sprich dem Emissionsort
stehen. Dies lässt sich z.B. durch die Verwendung leiserer Maschinen, Vorrichtungen oder
Verfahren erreichen. Als Beispiele für lärmmindernde alternative Technologien haben sich
unter anderem folgende gezeigt:
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Bohren statt Stanzen, Schneiden statt Sägen, Kleben statt Nieten
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Elektrischer oder hydraulischer Antrieb statt Verbrennungsmotor
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Riemen- oder Kurbel statt Kettenantrieb
Auch bei der Schallausbreitung, der Transmission gibt es mehrere Möglichkeiten, die
Schallbelastung zu senken. Dabei ist zu Beachten, das man sich neben dem sogenannten
Direktschall auch dem Reflexions- und dem Körperschall widmen sollte. Geeignete
Maßnahmen sind:
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Schallabsorbierende Raumauskleidung zur Verminderung von Reflexionsschall
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Durch Abschirmung kann Direktschall und Reflexionsschall beeinflusst werden
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Räumliche Trennung und massive Wände führen zu einer guten Schallminderung
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Körperschallisolation, z.B. durch Gummifüße vermindert die Weiterleitung von
Körperschall in weit entfernte Räume
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Kapselung lärmintensiver Aggregate, um den Lärm „einzuschließen“
Die nächste Stufe der Schallbekämpfung findet auf organisatorischer Ebene statt. So ist es
möglich, geräuschintensive Arbeitsvorgänge in anderen Räumen auszuführen als
geräuscharme.
Auch eine zeitliche Trennung dieser Tätigkeiten wäre denkbar.
Eine weitere wirkungsvolle Maßnahme ist die Bereitstellung und Verpflichtung zum Tragen
von Gehörschutz.
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Gesetzliche Regelungen
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Es gibt viele unterschiedliche Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und
technische Anleitungen, welche sich inhaltlich mit Schallbelastung auseinander setzen.
Insbesondere werden durch diese Grenzwerte für die jeweiligen Geltungsbereiche
vorgegeben, die nicht überschritten werden dürfen. Hierdurch sollen Mindestbedingungen
gesichert werden, um das Belastungspotential und das Erkrankungsrisiko zu vermindern.
Aktuell befindet sich die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm in Umsetzung.
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Mit der Richtlinie soll ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um schädliche
Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern,
vorzubeugen oder zu mindern. Folgende Schritte werden dazu durchgeführt:
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Ermittlung und Darstellung der Umgebungslärmbelastung anhand von
Lärmkarten nach EU-einheitlichen Bewertungsmethoden
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Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und
seine Auswirkungen
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Entwicklung von Aktionsplänen durch die Mitgliedstaaten auf Grundlage der
Ergebnisse von Lärmkarten mit dem Ziel, den Umgebungslärm soweit
erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung
gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern
und eine Erhöhung der Umgebungslärmbelastung in den Fällen zu verhindern, in
denen die Bedingungen zufrieden stellend sind
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Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten
Gebieten, in öffentlichen Parks oder ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes oder auf dem
Lande, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen
lärmempfindlichen Gebieten ausgesetzt sind. Ziel der Richtlinie ist nicht nur die
Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten, sondern auch die Erhaltung der Ruhe in bisher
(relativ) leisen Gebieten ist.
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Inhaltlich beschränkt sich diese EU-Richtlinie im Grunde jedoch auf die bekannten
Bausteine der in Deutschland seit langem praktizierten Lärmminderungsplanung nach § 47
a BundesImmissions-schutzgesetz.
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Weitere Paragraphen des BImSchG, die sich mit Lärm beschäftigen sind unter anderem § 38
BImSchG
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(Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen), § 48 BImSchG (Verwaltungsvorschriften),
sowie die 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) und die TA Lärm.
Diese dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
durch Geräusche.
Die TA Lärm bezieht sich unmittelbar nur auf Gewerbe- und Industrielärm. Andere
Lärmarten, wie Verkehrslärm oder Fluglärm, werden mit anderen Mess- und
Berechnungsmethoden bewertet.
Außerdem werden die technischen Regeln der VDI-Richtlinie 2058 und der DIN-Norm 18005
zur Beurteilung herangezogen.
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Weiter Regelungen finden sich auch im Baurecht, insbesondere dem BauGB und der
BauNVO.
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Auch im Arbeitsrecht finden sich einige Paragraphen, so z.B. § 5 Arbeitsschutzgesetz sowie
§ 3 LärmVibrationsArbSchV, in welcher die Pflichten des Arbeitgebers zu Beurteilung der
Arbeitsbedingungen festgeschrieben sind. In der ArbStättV, Anhang, Abschnitt 3.7 finden
sich dann noch einige Richtwerte:
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bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A)
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bei mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A)
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bei allen sonstigen Tätigkeiten 85 dB(A)
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Die aktuell verbindliche Lärm-Arbeitsschutzverordnung gibt folgende Werte an:
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Untere Auslösewerte sind der Tages-Lärmexpositionspegel 80dB(A) und der
Spitzenschalldruckpegel 135 dB(A)
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obere Auslösewerte (Expositionsgrenzwert) sind der Tages-Lärmexpositionspegel
85 dB(A) und der Spitzenschalldruckpegel 137 dB(A)
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Quellen:
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Teilnehmerunterlagen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(baua:) und der gewerblichen Berufsgenossenschaft (BG) für die Ausbildung zur
„Fachkraft für Arbeitssicherheit“, Lerneinheit P05: Schall.
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Aufzeichnungen aus meiner Ausbildungszeit zum Gesundheits-und
Krankenpfleger
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Tipps und Hinweise meiner Freundin, Studentin der Rechtswissenschaft
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http://www.laermkontor.de/deutsch/PULS/PULS_downloads/ULRZusammenfassung.pdf, Stand 15.2.2009
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http://www.juraforum.de/lexikon/Geräuschimmissionen, Stand 15.2.2009
-
http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/10688953_3379529/
b2089ba2/Laerm2005071korr.pdf, Stand 15.2.2009
-
http://www.uglr-info.de/media/documents/1194125206.pdf, Stand 16.2.2009
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Wikipedia
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