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LASERKLASSEN
In der Datenübertragung mit Lichtwellenleiter werden zur Lichtemission (je nach Datenrate und Reichweite) LED's oder Laser eingesetzt. LED's senden sichtbares Licht aus und deren Strahl ist
daher nahezu ungefährlich (kann mit Lasern der Klasse 1 gleichgesetzt werden). Trotzdem sollte auch bei Led's der direkte Augenkontakt (direkt in den Strahl blicken) vermieden werden, besonders
von empfindlichen Personen und Brillenträgern (Fokusierung).
Laser hingegen werden entsprechend der Gefährlichkeit in "Geräteklassen" eingeteilt. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN VDI 0837
"Strahlungssicherheit von Lasereinrichtungen". Die Klasse muss auf
jedem Laser angegeben sein (bei Geräten mit LWL-Port ist diese
Beschriftung im Innerem des Gerätes direkt auf der Lasereinheit). In
der Datenübertragung werden Laser der Klasse 1 - 3A eingesetzt,
im geschützten WAN-Bereich auch Laser der Klasse 3B.
Klasse 1: Strahlungsleistung < 25 μW
Laser mit sehr geringer Leistung, die eine Wellenlänge im sichtbaren Lichtbereich haben. Diese Laser
sind bei sachgemäßem Betrieb als sehr sicher anzusehen und die Strahlungsleistung ist ungefährlich.
Trotzdem sollte auch hier der direkte Augenkontakt (direkt in den Strahl blicken) vermieden werden,
besonders von empfindlichen Personen und Brillenträgern (Fokusierung)..
Hinweisschild (kann auch entfallen): LASER
Klasse 2: Strahlungsleistung < 1 mW
Laser mit einer Strahlungsleistung bis 1 Milliwatt, die nur sichtbares Licht aussenden (400 nm bis 700
nm). Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 Sekunden) ist der Strahl ungefährlich für das Auge.
Der Schutz des Auges wird üblicherweise durch die Abwendungsreaktion und dem Lidschlussreflex
gewährleistet.
Hinweisschild: "LASER - Nicht in den Strahl blicken!"
Klasse 3 A: Strahlungsleistung 1 mW - 5 mW
Laser mit einer Strahlungsleistung von 1 bis 5 Milliwatt, deren Bestrahlungsstärke 25 Watt/qm nicht
übersteigt. Die Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn der Strahlungsquerschnitt durch
optische Hilfsmittel verkleinert wird (Mikroskop, Fernglas, etc.). Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis 0,25 Sekunden), in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung, ungefährlich. Der Schutz des Auges wird noch durch die Abwendungsreaktion und dem Lidschlussreflex gewährleistet.
Hinweisschild: "LASER - Nicht in den Strahl blicken! - Auch nicht mit optischen Instrumenten!"
Klasse 3 B: Strahlungsleistung 5 mW - 500 mW
Laser mit einer Strahlungsleistung von 5 bis 500 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist für das Auge gefährlich und in besonderen Fällen auch für die Haut. Ein direkter Blick in den Laserstrahl kann zu irreparablen Augeschäden führen. Ein direkter Strahl auf die Haut kann bei empfindlichen Personen zu Hautschäden führen.
Hinweisschild: "LASER - Nicht in den Strahl blicken! - Nicht dem Strahl aussetzen!"
Klasse 4: Strahlungsleistung > 500 mW
Laser mit hoher Leistung. Die Strahlung und auch die diffusen Reflexionen können Verletzungen vom
Auge und der Haut verursachen. Es besteht weiters Brand- oder Explosionsgefahr. Die Laser werden
nur im industriellen Bereich eingesetzt. Ihre Benutzung erfordert äußerste Vorsicht!
Hinweisschild: "LASER - Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden!"
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