Gefahren beim Umgang mit Lasern

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Laserschutz im FP
Milutin Kovacev
08. Oktober 2008
Inhalt:
1. Warum regelmäßige Laserschutzunterweisung?
2. Lasereigenschaften / Laserklassen
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
4. Laserschutz (Schutzbrillen / Schutzmaßnahmen)
5. Allgemeine Verhaltensregeln
1. Warum regelmäßige Laserschutzunterweisung?
1. Warum regelmäßige Laserschutzunterweisung?
Typisches Fehlverhalten:
mangelndes Gefahrenbewußtsein
Routine bzw. Gewohnheit
1. Warum regelmäßige Laserschutzunterweisung?
Gefahren beim Umgang mit Lasern
- Gefahr durch den Laserstrahl
- Augenschädigung
- Hautschädigung
- Andere Gefahren in Laserlaboratorien
- Elektrische
- Farbstoff-Laser (Giftig/Krebserregend)
- Gase (z.B. Excimer Lasers)
- Brandgefahr
2. Lasereigenschaften/Laserklassen
Gefahren durch Lasereigenschaften:
Gebündelter Strahl mit geringer Divergenz
4π [sr]
10µm
~10-5 [sr]
extrem hohe (zerstörerische)
Leistungsdichten
Unsichtbarkeit von Infrarotlasern
Beispiel: IR-Laser: Ti:Sa, Nd:YAG, Nd:YVO4 ,...
fehlender Lidschlussreflex - große Einwirkdauern
2. Lasereigenschaften/Laserklassen
Möglichkeiten der Augenschädigung durch Laserstrahlung
DIREKTER STRAHL
Auge
LASER
SPIEGELNDE
REFLEKTION
Reflektierter
Strahl
Spiegel
LASER
DIFFUSE
REFLEKTION
LASER
Gestreuter
Strahl
Raue
Oberfläche
2. Lasereigenschaften/Laserklassen
Klasse 1 :
- Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. Es ist hier jedoch zu beachten,
dass es sich hier oft um gekapselte Laser einer höheren Klasse handelt.
Klasse 1M : - Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich, wenn keine optischen
Instrumente (Vergrößerungsinstrumente, Teleskope, Ferngläser) verwendet werden
- keine Beschränkung der Laserleistung (wobei der Laser Klasse 3B nicht überschreiten darf)
- meistens Laser oder LEDs mit divergenter Strahlung sowie Einrichtungen mit breiter, kollimierter Strahlung
Klasse 2 :
- Laser mit sichtbarer Strahlung (400 nm bis 700 nm)
- Augenschutz ist üblicherweise durch Abwendungsreaktion oder Lidschlußreflex sichergestellt
Klasse 2M : - Laser mit sichtbarer Strahlung
- Sicherheit ist durch Abwendungsreaktion oder Lidschlußreflex gewährleistet, wenn keine weiteren
optischen Instrumente eingesetzt werden
- keine Beschränkung der Laserleistung (wobei der Laser Klasse 3B nicht überschreiten darf)
- meistens Laser oder LEDs mit divergenter Strahlung sowie Einrichtungen mit breiter, kollimierter Strahlung
Klasse 3R : - Laser mit zugänglicher Strahlung, die die „max. zul. Bestrahlung“ für eine Zeitbasis von 0,25 s (sichtbare
Strahlung) bzw. 100 s (unsichtbare Strahlung) überschreiten
- maximale Ausgangsleistung überschreitet nicht die GZS für Klasse 2 (sichtbar) oder Klasse 1
(unsichtbar) um mehr als den Faktor 5
Klasse 3B : - direkter Strahl für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut gefährlich
- diffuses Streulicht im Allgemeinen ungefährlich
Klasse 4 :
- Hochleistungslaser mit Ausgangsleistungen oberhalb 500 mW (cw-Betrieb)
- sehr gefährlich für das Auge, gefährlich für die Haut, schon diffus reflektierte Strahlung kann
gefährlich sein, Verursachung von Brand- und Explosionsgefahr
- keine obere Grenze in dieser Klasse
2. Lasereigenschaften/Laserklassen
Kennzeichnung Klasse 4
Laser-Professionals.com
Photo: Keith Hunt - www.keithhunt.co.uk
Copyright: University of Sussex, Brighton (UK)
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
Gefährdung der Haut
Thermische Reaktionen
Hautverbrennung durch Hochleistungslaser
Tiefliegende Hautverbrennung bei IR Wellenlängen (>1 μm)
Hautabtrag durch Fokussierung
Photochemische Reaktionen
Sonnenbrand durch UV Strahlung (Direkt / Gestreut)
Hautkrebs durch UV Langzeitbelastung
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
SKIN BURN FROM CO2 LASER EXPOSURE
Accidental exposure to partial reflection of 2000 W CO2 laser beam
from metal surface during cutting
Laser-Professionals.com
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
Gefährdung der Augen
Ø = 350 µm
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
Wellenlängenabhängige Transmissions- und Absorptionseigenschaften
MPI für Polymerforschung 2003
3. Verletzungen durch Laserstrahlung / Grenzwerte
Schädigungen der Netzhaut
Die Erfahrung zeigt das die meisten Verletzungen durch
Laserstrahlung erst nach 24–48 Stunden von der betroffenen
Person gemeldet werden. Diese Zeit ist jedoch entscheidend
für die Behandlung der Verletzung
(Vernarbung der Netzhaut).
4. Laserschutz
Spezifikation bei Laserschutzbrillen
D
1064
L5
X
DIN
CE
Normzeichen
Kennbuchstabe
des Herstellers
Laserschutzbrillen
DIN EN 207
L1 - L10
Schutzstufe
Laser - Justierbrillen
DIN EN 208
D = Dauerstrich
R = Riesenimpuls
R1 - R5
I = Impuls
M = Modengekoppelt
Optische Dichte OD = -log(τ) = L
Wellenlänge, gegen die
die Laserschutzbrille
Schutz bietet
Laserbetriebsarten
Æ Bsp.: L3 τ = 10-3 OD3
4. Laserschutz
Spezifikation bei Laserschutzbrillen 2
4. Laserschutz
Hinweise zum gebrauch von Laserschutzbrillen am Institut
für Nichtbrillenträger
Schutz vor grüner Laserstrahlung
Schutz vor Infrarot - Laserstrahlung
für Brillenträger
4. Laserschutz
Schutzmaßnahmen / Warnleuchte
Laser-Professionals.com
4. Laserschutz
Schutzmaßnahmen / Vorhänge
Laser-Professionals.com
Photos courtesy of
4. Laserschutz
Schutzmaßnahmen / Umrandung
Laser-Professionals.com
4. Laserschutz
Schutzmaßnahmen / Strahl-Block (Kontrolle)
Laser-Professionals.com
4. Laserschutz
Schutzmaßnahmen / Justage
5. Allgemeine Verhaltensregeln
Schlechte Gewohnheiten
• Es wird keine Schutzbrille während der Justage getragen
• Es wird keine Schutzbrille im Laserbereich getragen
• Vorhandene Schutzbrillen werden nicht benutzt
Umgang mit Optiken
• Die falsche Schutzbrille wird getragen
• Falsch justierte Optiken und nach oben gerichtete Strahlen
• Einfügen von reflektierenden Gegenständen in den Strahlengang
• Absichtliche Bestrahlung von ungeschützten Personen
• Fehlender Schutz vor Laborgefahren (Spitzen, Kabeln , usw.)
• Nichtbeachtung des Sicherheitsprotokolls (Activity Hazard Document)
• Umgehung von interlocks, Türen und Laser-Gehäusen
Allgemeines
• Fehlende Vorplanung
• Unbeabsichtigtes Anschalten der Spannungsversorgung
• Funktionsstörung der Geräte
• Unsachgemäßer Umgang mit hohen Spannungen
• Bedingung von unbekanntem Gerät
Umgang mit Geräten
5. Allgemeine Verhaltensregeln
Regeln für den Laseralltag !
1. Regeln für Personen, die nicht am Laser arbeiten
Vor dem Betreten der Laserlabors anklopfen und Gefahrenquellen erfragen!
Kopf nicht in Strahlhöhe bringen, d.h. Vorsicht beim Bücken oder beim
Sitzen am PC oder Tisch! Besondere Vorsicht bei Kindern walten lassen, da
Augen oft direkt in Strahlhöhe!
Geeignete Schutzbrillen tragen!
Kein unbefugtes Hantieren an Optiken oder Lasern!
5. Allgemeine Verhaltensregeln
2. Regeln für Personen, die am Laser arbeiten
Eintretende Personen warnen!
Vor dem Einschalten von Lasern alle anwesenden Personen warnen!
Warnleuchten einschalten!
Arbeiten am Laser bzw. mit dem Laserstrahl ohne Armschmuck wie z.B.:
Uhr, Ring, Armkettchen, ...
(bei bauchfreier Bekleidung sind Piercings untersagt, da etwa in Strahlhöhe !)
Laserstrahlen so gut wie möglich auf den Experimentierbereich beschränken
und nicht durch das gesamte Labor vagabundieren lassen!
Studenten, Hiwis, Praktikanten, usw. vor Arbeitsbeginn über Gefahren
im Labor unterweisen! Æ Verantwortungsbewußt handeln !
Geeignete Schutzbrillen aufsetzen!
5. Allgemeine Verhaltensregeln
Die richtigen Gewohnheiten
entwickeln
Erst denken, dann
gefahrenbewusst
handeln!
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