Leistungen zur Teilhabe am solzialen und kulturellen Leben in der

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Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben in der Gemeinschaft
für das Kind/
den Jugendlichen/
die Jugendliche:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Wenn Anspruch auf Leistungen nach
An (Bitte leistungsgewährende Stelle ankreuzen!)
(Raum für Eingangsstempel)
SGB II („Hartz IV“) – auch bei Bezug
noch weiterer Leistungen  Jobcenter
Jobcenter Miltenberg
Bauscherweg 6, 63897 Miltenberg
Landratsamt Miltenberg – Sozialamt
Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg
SGB XII (Grundsicherung oder Hilfe
zum Lebensunterhalt), Wohngeld oder
Kinderzuschlag
 Sozialamt
Angaben zur bezogenen Sozialleistung:
Art der Leistung: (Zutreffendes bitte ankreuzen!)
Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II)
Aktenzeichen (z.B. BG-Nr. des Jobcenters, Wohngeldnummer):
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Wohngeld (Mietzuschuss / Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz)
Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
Wenn Sie nur Kinderzuschlag erhalten, dann
fügen Sie bitte den Bewilligungsbescheid bei!
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Die oben angekreuzte Leistung wurde
für folgenden Zeitraum bewilligt:
von
bis
Die oben angekreuzte Leistung wurde beantragt, aber noch nicht bewilligt.
Angaben zum Hauptbezieher dieser Sozialleistung:
Name:
Vorname:
Anschrift:
Geburtsdatum:
Telefon:
Hinweise:
•
Berechtigt sind Leistungsempfänger vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Leistung ist auf 10 € monatlich insgesamt pro berechtigter Person beschränkt.
•
Übernahmefähig sind Mitgliedsbeiträge für Vereine in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen
Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten. Dieser Katalog ist abschließend
Nicht berücksichtigt werden z.B. Ausrüstung (z.B. Fußballschuhe oder Flöte), Gebühren für Fitnessstudio, Fahrtkosten zur Freizeitaktivität, Kino- und Theaterbesuche, Ausflüge in Freizeitparks, Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien, Mitgliedsbeiträge zu radikalen
Gruppierungen.
•
Nach dem Willen des Gesetzgebers darf die Leistung nicht an die Eltern ausbezahlt werden. In Betracht kommt in der Regel Zahlung
direkt an den Anbieter oder den Verein.
•
Als Nachweis ist eine Bescheinigung des Anbieters / Vereins vorzulegen, in der folgende Mindestangaben enthalten sein müssen:
Kosten, Zeitraum, Kurzbeschreibung, Aufgliederung der Kosten, Kontoverbindung, Kontoinhaber, Anschrift des Kontoinhabers.
Angaben zur beantragten Leistung:
Kosten:
€ Zeitraum/Datum:
Beschreibung:
Ich beantrage/wir beantragen die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach den Vorschriften des „Bildungs- und Teilhabepakets“.
Ort, Datum:
Unterschrift der gesetzlichen Vertreter:
C:\Users\MiltenbergerBrigitte\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.Outlook\R6DX7II2\Antrag_Teilhabeleistung.doc
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