Sozialpolitische Aktivitäten des Staates

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2.2.2.2 Sozialstaatsprinzip
VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE
Klasse: __________
© SEI
Datum: ___________
Thema: Sozialpolitische Aktivitäten des Staates
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Sozialpolitische Aktivitäten des Staates
Dem Ordnungsentwurf der sozialen Marktwirtschaft entspricht eine Synthese 1 von wettbewerbspolitisch zu sichernden wirtschaftlichen Freiheitsrechten einerseits und sozialer Bindung der wirtschaftlich
tätigen Menschen und ihren Organisationen (den "Wirtschaftssubjekten") andererseits. Um diesen
zweiten Aspekt realisieren zu können, bedarf es gestaltender Maßnahmen des Staates, die als Sozialpolitik bezeichnet werden.
Das Ergebnis aller sozialpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen bezeichnet man als Sozialordnung.
Für die Bundesrepublik Deutschland stellt Art. 20 I GG fest: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Verwirklicht wird dieses „Sozialstaatspostulat“2 des Grundgesetzes durch ein Netz sozialer Sicherungsmaßnahmen. Hierzu gehören vor allem die Beschäftigungspolitik, die Verteilungspolitik, die Politik zum Schutz der Arbeitskräfte, die Politik zur
Absicherung von Arbeitsrisiken und ergänzende Maßnahmen.
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Synthese (gr., lat.): Zusammenfügung einzelner Teile
Postulat (lat.): Forderung; Sozialstaatspostulat: Forderung, einen Sozialstaat zu errichten bzw. zu erhalten.
Aufgrund des Lehrplans wird im Folgenden nur ein Überblick über die Arbeitsschutzpolitik und die Politik zur Absicherung von
Arbeitsrisiken gegeben.
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