Bezirksamt Fried ric hsha in-Kreuzberg von Berl i n Abteilung Familie, Gesundheit, Kultur und Bildung Amt für Weiterbildung und Kultur - Musikschule - Infoblatt Nürtineen-Grundschule Liebe Eltern, die Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg kooperiert Jahren im Rahmen des Schulgesetzes mit Ihrer Grundschule. Die Musikschule bietet folgende Kurse an: Kinderchor Singen ist die Urform des Musizierens. Die Kinder erarbeitetr Lieder unterschiedlichster Herkunft. Beim Singen von Liedern wird Sprache mit Musik und Bewegung verbunden. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die sprachliche und soziale Kompetenz der Kinder. sowie deren Selbstwertgefühl dadurch nachhaltig verbesseft werden. I n str ume nto I unre rric ht i n Kl e i n g r uppe n Eventuell besteht im neuen Schuljahr die Möglichkeit Instrumentalunterricht anzubieten. Der Unterricht findet in Kleingruppen von 5-6 Kindern statt. Neben dem gegenseitigen Zuhören steht das gemeinsame Erlernen des Instruments urld das Musizieren im Vordergrund. Das Instrument kann in der Musikschule entliehen werden. Die monatliche Leihgebühr beträgt I €. Darüber hinaus muss das Instrument versicheft werden. Die Musikschule kann dabei Hilfestellung leisten. Kosten Das uorde.seitig genannte Monatsentgelt ist ein auf 12 Monate umgelegtes Jahresentgelt, das von August bis einschließlich Juli, also auch in den Ferienmonaten zu zahlen ist. Zzgl. wird mit dem ersten Monatsentgelt eine einrnalige Verwaltungskostenpauschale von 6 € erhoben. Das Entgelt (zzgl. 1. Monat Verwaltungskosten-pauschale) ist bis zut't't 15. eines jeden Monats zu zahlen. Eine Ermäßigung kann leider nicht gewährt werden. Es gibt aber die Möglichkeit eine Förderung über das Bildungs- und Teilhabe-Paket zu beantragen. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Musikschule. Bitte kreuzen Sie urnseitig an, wenn Sie diese Bescheinigung zur Vorlage beim Job-Center oder Wohnungsamt benötigen. Unterrichtsdauer Die Unterrichtszeit beträgt 45 Minuten wöchentlich. In den Ferien findet kein Unterricht staft. Vertragslaufzeit und Kündigungen Es muss ein Vertrag zwischen der Musikschule und dem Zahlungspartner (Erziehungsberechtigter) geschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (01.08.2013 bis 31.7.2014) Die Kündigung zum Schuljahresende erfolgt automatisch. Eine Kündigung innerhalb des Schuljahres ist unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende nur aus wichtigem Grund nach §314 BGB möglich. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Grund ist nachzuweisen. Die Frist gilt erst, wenn alle Unterlagen vorliegen. Anmeldung und Vertraesabschluss Bitte geben Sie die uoititzinOig .rsgefüllten verbindlichen Anmeldebögen bis zum 14.06.2013 im Schulbüro Ihrer Grundschule ab. Dies ist für die Kurseinteilung sehr wichtig! Verspätet eingehende Anmeldungen können leider nicht mehr berücksichtig werden. Die Verlräge gehen Ihnen dann per Post zu. Wir bitten, die Verträge unterschrieben bis 15.07.2013 an die Musikschule zurück zu senden. Vorraussetzung für das Zustandekommen der Verlräge ist eine ausreichend e Zahl von Anmeldungen. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind viel Spaß in und mit den Kursen der Musikschule! Ihr Musikschulteam 14.05.20t3