TGKK ANTRAG AUF KOSTENZUSCHUSS WEGEN INANSPRUCHNAHME EINER(S) FREIBERUFLICH NIEDERGELASSENEN PSYCHOTHERAPEUTIN(EN) Erstellt in Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger An die Tiroler Gebietskrankenkasse FamilienRGHU1DFKname(n)Vorname(n) Versicherungsnummer Patient ………………………….. ……………………. . Anschrift ««««« Tag Monat Jahr …………………………………………………... Versicherter (nur auszufüllen, wenn Patient ein Angehöriger ist) …………………………………………………... Beschäftigt bei …….. …. …. …. Tag Monat Jahr Ich beantrage (Zutreffendes bitte ankreuzen!) die grundsätzliche Gewährung von Kostenzuschüssen für die Weiterführung der Therapie lt. umseitiger Angaben ohne Vorlage von Honorarnoten die Gewährung von Kostenzuschüssen aufgrund der beiliegenden Honorarnote(n) für den umseitig angeführten Therapieverlauf (Dienstgeber, Dienstort) …………………………………………………………………..……………. _______________________________________ Datum und Unterschrift des Patienten Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Sehr geehrte Psychotherapeutin! Sehr geehrter Psychotherapeut! Die Krankenkasse leistet Kostenzuschüsse fü r Psychotherapie aus dem Titel der Krankenbehandlung. Leistungen der Krankenbehandlung dürfen vom Krankenversi cherungsträger nur dann gewährt werden, wenn eine (seelische) Krankheit vorliegt, die eine Krankenbehandlung notwendig macht; durch die Krankenbehandlung soll die Gesundheit, die Arbeitsfähigk eit und die Fähigkeit, für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert werden. Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Es obliegt den Krankenversicherungsträgern, sich vor einer Leistungsgewährung davon zu überzeugen, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Kostenzuschüsse für eine psychotherapeutisc he Behandlung werden daher nur dann gewährt, wenn die Krankenkasse die umseitigen Voraussetzungen geprüft hat. Für den Patienten ist es von Vorteil, wenn diese Überprüfung schon vor den geplanten weiteren psychotherapeutischen Sitzungen stattfindet, da bei einer positiven Entscheidung der Krankenkasse Sicherheit besteht, dass Kostenzuschüsse bei Vorlage entsprechend detaillierter Honorarnoten (entsprechende Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse bzw. der behandelnde Psychotherapeut) geleistet werden. Da in der Krankenversicherung das Antragsprinzip herrscht, obliegt es dem Patienten (Versicherten), jene Informationen zu erteilen bzw. jene Nachweise beizubri ngen, auf die sich der Leistungsanspruch stützt. Diese Auskünfte bzw. Informationen sollen im Au ftrag des Patienten vom behandelnden Psychotherapeuten mit diesem Formular erteilt werden. Das Formular soll vom behandelnden Psychotherapeuten ausgefüllt sowie vom Therapeuten und vom Patienten unterschrieben werden. Die Beantwortung dieser Fragen ist für uns wesentliche Voraussetzung für die Beurteilung des Leistungsanspruches und schafft die Möglichkeit einer Österreichweit einheitlichen und unkomplizierten Vorgangsweise. Im Falle eines Antrages auf Vorausgenehmigung ersuchen wir Sie, dieses Formular möglichst rasch ausgefüllt an Ihre Krankenkasse zu übermitteln. Sollten Sie die Therapie gerade begonnen haben, bitten wir, das Formular so rechtzeitig auszufüllen bzw. abzusenden dass es bis spätestens 10 Tage vor der geplanten 11. Psychotherapiesitzung im Behandlungsverlauf bei der Kr ankenkasse einlangt. Wir werden Sie so rasch als möglich darüber informieren, für welche Anzahl von Sitzungen ein Kostenzuschuss geleistet werden kann. Wir versichern Ihnen, dass die Informationen dieses Fragebogens im Bereich des Krankenversicherungsträgers streng vertraulich behandelt werden. Mit Dank für Ihre Mithilfe. Ihre Krankenkasse Werte Psychotherapeutin! Werter Psychotherapeut! geplanten1) Therapieverlaufes um Der Krankenversicherungsträger Ihres Patienten ersucht Sie hinsichtlich des folgende Angaben: Vertraulich von der Psychotherapeutin/ vom Psychotherapeuten auszufüllen! Behandelnde(r) Psychotherapeutin (Psychotherapeut): Welche Störungen werden 1) behandelt? 1. ICD 10/DSM IV: Nr. verbal (ICD 10 od. DSM IV und verbal eindeutige Zuordnung) Nr. verbal Nr. verbal Liegt 1) im Hinblick auf die Intensität der Störung Behandlungsbedürftigkeit vor? 2. Kurze Stellungnahme: 3. Zusammenfassende Einschätzung des Krankheitsverlaufes seit Therapiebeginn (keine 7KLQKDOWH Angewandte 1) Methode. Ist die Methode für den Patienten (bzw. die Krankheit) geeignet? 4. Vorgesehene/Angewandte Methode: Anmerkungen: --- 1) Sitzungsform 2) 5. Vorgesehene Gruppe 90 Min. ✔ Einzel 50 Min. 6a. Wieviele weitere Sitzungen sind voraussichtlich notwendig? 3) 6b. Wieviele Sitzungen waren bisher im Rahmen einer von Ihnen durchgeführten psychotherapeutischen Krankenbehandlung notwendig? 6c. (Lt. Angaben des Patienten) Wieviele psychotherapeutische Sitzungen mit welcher Methode waren bisher im Rahmen einer psychotherapeutischen Krankenbehandlung bei einem anderen Psychotherapeuten notwendig? 7. Für wieviele weitere Sitzungen wird ein Kostenzuschuss beantragt? 3) 8. Welche Sitzungsfrequenz ist geplant? 3) 9. Anmerkungen: 1) Zutreffendes bitte selektieren! 2) Zutreffendes bitte ankreuzen! 3) Nur bei Antrag auf Vorausgenehmigung! Bewilligungsvermerk des Krankenversicherungsträgers Einleitung Ich erkläre, dass die Krankenbehandlung zweckmäßig ist. 1) der Datum und Unterschrift der Psychotherapeutin (des Psychotherapeuten) Befürwortung für weitere ….... Monate Der Antrag wurde an den /die Psychotherapeuten(in) zurückgesandt. Für die Begutachtung müssen weitere Informationen eingeholt werden. ……. therapeut.S. Vermerk der Gesellschaft für 3V\FKRWKHUDSHXWLVFKH9HUVRUJXQJ7LUROV