KIG-SYSTEM Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) KIG ist die Abkürzung für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen". KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, welches zum 01.01.2002 rechtsgültig geworden ist. Es obliegt dem behandelnden Kieferorthopäden, die Zahnfehlstellungsanomalie seines gesetzlich versicherten Patienten nach dem KIG-System einzustufen. Es gliedert sich in 5 verschiedene Schwierigkeitsgrade. Für die Schwierigkeitsgrade 1 und 2 besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine etwaige kieferorthopädische Behandlung muss hier von den Eltern selber getragen werden. Die Grenzziehung wurde willkürlich und ausschließlich aus Kostengründen vorgenommen, ohne die notwendige Behandlung der restlichen Anomalien infrage zu stellen. Bei Schwierigkeitsgraden 3, 4 oder 5 erstellen wir einen Behandlungsplan, der den Krankenkassen zur Genehmigung zugeschickt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, die KIG-Einstufung und den kieferorthopädischen Behandlungsplan des Kieferorthopäden durch einvernehmlich bestellte Gutachter der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überprüfen zu lassen. Wird der Behandlungsplan genehmigt, besteht Leistungspflicht seitens der gesetzlichen Krankenkasse für die gesamte kieferorthopädische Behandlungszeit. Behandlungsbedarf Schwierigkeitsgrad 1 Schwierigkeitsgrad 2 Schwierigkeitsgrad 3 Schwierigkeitsgrad 4 Schwierigkeitsgrad 5 Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse Kraniofaciale Anomalien Nein Nein Ja Ja Ja A Zahnunterzahl U Durchbruchsstörungen S Sagittale Stufe distal mesial Vertikale Stufe offen tief Transversale Abweichungen Eng stehende Schneide- und Eckzähne mit Kontaktpunktabweichungen Platzmangel hinter den seitlichen Schneidezähnen D M O T Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte, Trisomie 21, bzw. andere kraniofaciale Anomalien Unterzahl von Zähnen, jedoch nur, wenn ein kieferorthopädischer Lückenschluss geplant ist oder vor prothetischer Versorgung die Zähne kieferorthopädische behandelt werden müssen. Retention (außer Weisheitszähne) Bis 3mm Über 3 bis 6mm Bis 1mm Über 1 bis 2mm Über 2 bis 4mm Über 1 bis 3 mm Über 3 mm, ohne oder mit Zahnfleischkontakt Über 3 mm, mit verletzendem Zahnfleischkontakt P Unter 1 mm 0-3mm Über 3mm Über 4mm (habituell offen) Über 4mm (skelettal offen) Kopfbiss Beidseitiger Kreuzbiss Bukkalokklusion oder Lingualokklusion Einseitiger Kreuzbiss Über 1 bis 3 mm Über 3 bis 5 mm Über 5 mm Bis 3mm Über 3 bis 4 mm Über 4 mm B K E Über 6 bis 9 mm Verlagerung (außer Weisheitszähne) Über 9 mm