Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)

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KIG-SYSTEM
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)
KIG ist die Abkürzung für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen". KIG ist ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung, welches zum 01.01.2002
rechtsgültig geworden ist. Es obliegt dem behandelnden Kieferorthopäden, die Zahnfehlstellungsanomalie seines gesetzlich versicherten Patienten nach dem KIG-System einzustufen.
Es gliedert sich in 5 verschiedene Schwierigkeitsgrade. Für die Schwierigkeitsgrade 1 und 2 besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für eine etwaige
kieferorthopädische Behandlung muss hier von den Eltern selber getragen werden. Die Grenzziehung wurde willkürlich und ausschließlich aus Kostengründen vorgenommen, ohne die
notwendige Behandlung der restlichen Anomalien infrage zu stellen. Bei Schwierigkeitsgraden 3, 4 oder 5 erstellen wir einen Behandlungsplan, der den Krankenkassen zur Genehmigung
zugeschickt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Recht, die KIG-Einstufung und den kieferorthopädischen Behandlungsplan des Kieferorthopäden durch einvernehmlich bestellte Gutachter der
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überprüfen zu lassen. Wird der Behandlungsplan genehmigt, besteht Leistungspflicht seitens der gesetzlichen Krankenkasse für die gesamte
kieferorthopädische Behandlungszeit.
Behandlungsbedarf
Schwierigkeitsgrad 1
Schwierigkeitsgrad 2
Schwierigkeitsgrad 3
Schwierigkeitsgrad 4
Schwierigkeitsgrad 5
Kostenübernahme durch die
gesetzliche Krankenkasse
Kraniofaciale Anomalien
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
A
Zahnunterzahl
U
Durchbruchsstörungen
S
Sagittale Stufe
distal
mesial
Vertikale Stufe
offen
tief
Transversale Abweichungen
Eng stehende Schneide- und Eckzähne
mit Kontaktpunktabweichungen
Platzmangel hinter den seitlichen
Schneidezähnen
D
M
O
T
Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte,
Trisomie 21, bzw. andere
kraniofaciale Anomalien
Unterzahl von Zähnen, jedoch
nur, wenn ein
kieferorthopädischer
Lückenschluss geplant ist oder vor
prothetischer Versorgung die
Zähne kieferorthopädische
behandelt werden müssen.
Retention (außer Weisheitszähne)
Bis 3mm
Über 3 bis 6mm
Bis 1mm
Über 1 bis 2mm
Über 2 bis 4mm
Über 1 bis 3 mm
Über 3 mm, ohne oder mit
Zahnfleischkontakt
Über 3 mm, mit verletzendem
Zahnfleischkontakt
P
Unter 1 mm
0-3mm
Über 3mm
Über 4mm (habituell offen)
Über 4mm (skelettal offen)
Kopfbiss
Beidseitiger Kreuzbiss
Bukkalokklusion oder
Lingualokklusion
Einseitiger Kreuzbiss
Über 1 bis 3 mm
Über 3 bis 5 mm
Über 5 mm
Bis 3mm
Über 3 bis 4 mm
Über 4 mm
B
K
E
Über 6 bis 9 mm
Verlagerung (außer
Weisheitszähne)
Über 9 mm
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