KoV VIII – Ein Gesamtüberblick

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KoV VIII – Ein Gesamtüberblick
Berlin, Juni 2015
Struktur der Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung VIII
Hauptteil der KoV
Anlagen
(Regelungen zwischen den
Netzbetreibern bzw.
Marktgebietsverantwortliche)
(Standardverträge)
Leitfäden
Änderungsmechanismus der KoV:
Änderungen jeweils zum 1.10. eines Jahres mit 3 Monaten Vorlauffrist möglich
Juni 2015
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Anlagen zur Kooperationsvereinbarung
Folgende Standardverträge sind Bestandteil der KoV:
•
•
•
•
•
•
•
•
Ein-/Ausspeisevertrag (entry-exit),
Ein-/Ausspeisevertrag (VNB mit entry-exit-System),
Lieferantenrahmenvertrag (öVNB),
Bilanzkreisvertrag,
Zusätzliche Regelungen zur Bilanzierung von Biogas,
Vereinbarung über die Verbindung von Bilanzkreisen
Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas
Einspeisevertrag Biogas.
Juni 2015
3
Leitfäden
Leitfäden:
•
Leitfaden Marktprozesse Bilanzkreismanagement Gas,
•
Leitfaden Abwicklung von Standardlastprofilen Gas,
•
Leitfaden Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen im deutschen Gasmarkt,
•
Leitfaden Bilanzierung Biogas,
•
Leitfaden Kostenwälzung Biogas,
•
Leitfaden Marktraumumstellung,
•
Leitfaden Krisenvorsorge Gas
•
Leitfaden Prozessbeschreibung Netzbetreiberwechsel
Relevanz der Leitfäden: Die Einhaltung der KoV wird vermutet, wenn die Leitfäden
eingehalten worden sind.
Änderungsmechanismus: Anpassungen sind jährlich möglich mit einer
Implementierungsfrist von 6 Monaten
Juni 2015
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Wesentliche Änderungen der Anlage 4 KoV VIII (1/2)
1. Anpassung der deklarationspflichtigen Zeitreihen und der
Regelungen zu Deklarationsclearing, Versand von
Allokationsdaten, Allokationsclearing (§§ 15, 16)
2. Neue Regelungen zur Ermittlung, Ausgleich und Abrechnung von
Ausgleichsenergiemengen gemäß GaBi Gas 2.0 (§ 22)
3. Regelungen zur Aufrechterhaltung des stündlichen Anreizsystems
bis zum 30. September 2016 (§ 24)
4. Einführung Regelung zu getrennten Bilanzierungsumlagekonten
für SLP- und RLM-Ausspeisepunkten (§ 25)
5. Erhebung der RLM-Umlage auf alle RLM-Zeitreihen (RLMmT,
RLMoT, RLMNEV) (§ 25)
Juni 2015
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Wesentliche Änderungen der Anlage 4 KoV VIII (2/2)
6. Neue Regelung zur Abrechnung der Differenzmengen (§ 27)
7. Verkürzung der VHP-Vorlaufzeit auf 30 min (§ 19)
8. Neue Regelungen zu börslichen Produkten mit physischer
Erfüllungsrestriktion (§ 28)
9. Konkretisierung der Regelungen zum Fallgruppenwechsel (§ 44)
10.Konkretisierung Termine und Pflichten hinsichtlich
Veröffentlichungspflichten der MGV gemäß GaBi 2.0 (§ 30)
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Änderungen im Hauptteil KoV VIII
Marktgebietsüberlappung:
•Einführung Begriffsbestimmung "Marktgebietsüberlappung" (§4)
•Konkretisierung der Regelungen für die Zuordnung von Ein- und
Ausspeisepunkten zu den Marktgebieten (§5)
•Konkretisierung der Regelungen zu Datenaustausch und
Mengenanmeldung (§28)
•Konkretisierung der Regelungen zur Aufteilung der Mengen von
Netzkopplungspunkte in der Marktgebietsüberlappung auf die
Marktgebiete (§46)
•Konkretisierung der Regelungen zu Abweichungen der Netzkonten
(§50)
Juni 2015
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Änderung Deklarationsprozess
Deklarationspflichtige Zeitreihen
bis 30.09.2015
Deklarationspflichtige Zeitreihen
ab 01.10.2015
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
ENTRYSO,
EXITSO,
ENTRY Biogas physisch,
ENTRY Wasserstoff physisch,
SLPsyn,
SLPana,
RLMmT,
RLMoT,
RLMNEV
Juni 2015
ENTRYSO,
EXITSO,
ENTRY Biogas physisch,
ENTRY Wasserstoff physisch,
SLPsyn,
SLPana,
RLMmT,
RLMoT,
RLMNEV
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Wegfall RLM MMM, Differenzmengenabrechnung, neuer Zeitreihentyp
•
Für Leistungszeiträume ab 1.10.2015 entfällt die RLM MMMA zwischen
NB und TK sowie NB und MGV
•
Stattdessen werden die Brennwertdifferenzen zukünftig als
Differenzmengen im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung zwischen MGV
und BKV abgerechnet.
•
Einführung neue ALOCAT Version zur Übermittlung der RLM-Mengen mit
Abrechnungsbrennwert.
•
Übermittlung zum Zeitpunkt M+12WT sowie im Rahmen des
Clearingprozesses an den MGV.
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Allokationsdaten
RLM Allokationsdaten werden getrennt mit Bilanzierungs- und
Abrechnungsbrennwert übermittelt
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RLM Differenzmengenabrechnung – Wegfall RLM MMMA
• Die RLM-Differenzmengen werden monatlich tagesscharf über die
Bilanzkreisabrechnung im Verhältnis zwischen dem MGV und dem BKV
abgerechnet.
• Die RLM-Differenzmengen können umfassen:
• Abweichungen zwischen Bilanzierungsbrennwert und Abrechnungsbrennwert bei
RLM-Ausspeisepunkten
• Abweichungen für RLM-Letztverbraucher je Ausspeisepunkt, die durch ein
Clearing mit NB-Clearingnummer entstehen,
• Abweichungen aufgrund einer nachträglichen Allokationsdatenkorrektur.
• Die Abrechnung erfolgt mit dem täglichen an der relevanten Handelsplattform
gebildeten mengengewichteten Gasdurchschnittspreis
• Dieser ist sowohl auf positive als auch negative Differenzmengen anzuwenden.
• Positive Differenzmengen stellt der Marktgebietsverantwortliche dem
Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung;
• negative Differenzmengen vergütet der Marktgebietsverantwortliche dem
Bilanzkreisverantwortlichen.
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RLM Allokation mit Bilanzierungs- und Abrechnungsbrennwert
Berücksichtigung der
Werte für:
-AE Mengen
-Strukturierungsbeitrag
M – ALOCAT
M – ALOCAT
Bilanz
(in kWh bildet sich aus)
Bilanz
(in kWh bildet sich aus)
HSBil
HSBil
VN M+10
VN M+10
-RLM-Differenzmengen
M – ALOCAT
M – ALOCAT
MMM
(in kWh bildet sich aus)
MMM
(in kWh bildet sich aus)
HSAbr
HSAbr
VN M+10
VN M+10
M+12WT
Berücksichtigung der
Werte für:
-Umlage
-Konvertierung
M+2M-10WT
NB an MGV
M+2M
MGV an BKV
HSBil = Bilanzierungsbrennwert
HSAbr = Abrechnungsbrennwert
VN D+1 = vorläufiger Lastgang am Tag D+1 in m3
VN M+10 = endgültiger Lastgang am Tag M+10 in m3
Juni 2015
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Einführung Netzbetreiber Clearing für RLM Allokationen
1.
NB stößt beim BKV Clearing für RLM Ausspeisepunkte an, um eine BKV-Clearingnummer zu
erhalten.
2.
Parallel kann der NB beim Marktgebietsverantwortlichen eine NB-Clearingnummer für RLMAusspeisepunkte anfordern.
3.
Der Marktgebietsverantwortliche übersendet an den Bilanzkreisverantwortlichen die
Netzkonto- und Bilanzkreisnummer, Zeitraum und Zeitreihentyp.
4.
Der NB übersendet die CLEARING-ALOCAT mit der NB-Clearingnummer an den MGV
•
NB muss im Clearing sowohl die RLM-Zeitreihen mit Bilanzierungsbrennwert umgewertet
als auch mit Abrechnungsbrennwert umgewertet an den MGV senden.
5.
Nur wenn beide ALOCAT-Nachrichten vorliegen, verarbeitet der Marktgebietsverantwortliche
die ALOCAT-Nachrichten.
6.
Beim NB-Clearing verarbeitet der MGV nur die RLM-Zeitreihen mit Abrechnungsbrennwert
7.
Beim BKV-Clearing verarbeitet der MGV sowohl die RLM-Zeitreihen mit
Bilanzierungsbrennwert als auch mit Abrechnungsbrennwert umgewertet
8.
Sollte ein NB- und BKV-Clearing parallel stattfinden, verwendet der MGV, die zuletzt mit BKVClearingnummer versendete Menge mit Bilanzierungsbrennwert, und die mit
Abrechnungsbrennwert umgewertete Menge aus der zuletzt gesendeten Nachricht.
Juni 2015
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Clearingverfahren (BKV Clearingnummer)
vor Clearing
nach Clearing
neue
Differenzmenge
Differenzmenge
Umgewertet mit
Abrechnungsbrennwert
Umgewertet mit
Bilanzierungsbrennwert
Ende Gastag
Ende Gastag
• BKV übermittelt Clearingnummer an NB.
• NB sendet die korrigierte Menge jeweils mit Bilanzierungsbrennwert und
Abrechnungsbrennwert.
• Differenzmenge wird mit mengengewichtetem Gasdurchschnittspreis bewertet.
Juni 2015
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Clearingverfahren (NB-Clearingnummer)
vor Clearing
nach Clearing
neue
Differenzmenge
Differenzmenge
Umgewertet mit
Abrechnungsbrennwert
Umgewertet mit
Bilanzierungsbrennwert
Ende Gastag
Ende Gastag
• NB erhält Clearingnummer vom MGV, da (noch) keine Zustimmung des BKV.
• NB sendet die korrigierte Menge jeweils mit Bilanzierungsbrennwert und
Abrechnungsbrennwert.
• Für die Abrechnung wird aber nur die Menge mit Abrechnungsbrennwert
korrigiert.
Juni 2015
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Ermittlung der Ausgleichsenergiepreise
Systematik der Ausgleichsenergiepreisbildung
Mengengewichteter
Gasdurchschnittspreis
Preis
positiver
Ausgleichsenergiepreis
Höchster Preis der Ankaufsgeschäfte
Mengengewichteter Gasdurchschittspreis plus
“Kleine Anpassung”
Auf-/Abschlag
von 2% Mengengewichteter Gasdurchschittspreis minus
“Kleine Anpassung”
Niedrigster Preis der
negative
Verkaufsgeschäfte
Ausgleichsenergiepreis
MGVHandelsgeschäfte
Regelenergiegeschäfte
TSO
 MOL 1 und MOL 2
Ende des
Gastages
Zeit
Quelle: ENTSOG, eigene Darstellung
Juni 2015
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Regelenergiepreise versus Referenzpreis
Regelenergiepreise (MOL 1 und 2b) im Vergleich zum tgl. Referenzpreis
(ohne Auf- und Abschläge)
Quelle: GASPOOL
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Änderungen Mehr-/Mindermengenabrechnung
KoV VIII
•
Entfall RLM-MMMA
•
Neue Ausgleichsenergiepreissystematik
und somit Änderung Preisbildung SLP
MMM Preis
01.10.2015
Beginn tägliche
Netzkontoabrechnung
•
Abrechnungs- und
Veröffentlichungssystematik
01.04.2016
01.10.2016
Änderung SLP MMMA
•
Zählpunktscharfe MMMA ggü. TK
•
Nur noch 2 Verfahren (rollierende Ablesung, Stichtagsablesung) zulässig
•
monatliche Mengenmeldung an den MGV
•
NB erstellt bei Mehrmengen Rechnung und bei Mindermengen Gutschrift an den MGV
•
Anpassung MMM-Preisbildung
Juni 2015
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Fallgruppenwechsel und Wegfall RLMNEV zum 1.10.2016
Initiale Umstellung auf RLMmT und Entfall RLMNEV
•
Bis spätestens 15. August 2016 (mit Wirksamkeit zum 1. Oktober 2016) erfolgt die initiale
Umstellung aller RLM-Ausspeisepunkte auf den Zeitreihentyp RLMmT durch den
Netzbetreiber.
•
Die durchgeführte Stammdatenänderung durch den Netzbetreiber wird dem Transportkunden
gemäß GeLi Gas mitgeteilt.
•
Der Transportkunde kann der initialen Umstellung auf den Zeitreihentyp RLMmT im Rahmen
des Prozesses Stammdatenänderung gemäß GeLi Gas widersprechen.
•
In diesem Fall werden die betroffenen RLM-Ausspeisepunkte vom Netzbetreiber dem
Zeitreihentyp RLMoT zugeordnet.
•
Der Zeitreihentyp RLMNEV entfällt zum 1.10.2016.
Fallgruppenwechsel:
•
Bisher erfolgte der Fallgruppenwechsel für RLM Ausspeisepunkte über BKV => MGV => NB
•
Ab dem 1. August 2016 wird der Fallgruppenwechsel von dem vom
Bilanzkreisverantwortlichen bevollmächtigten Transportkunden gegenüber dem Netzbetreiber
gemäß den Prozessen und Fristen der GeLi Gas mitgeteilt.
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Marktraumumstellung
Umlagefähige Kosten im Rahmen der Marktraumumstellung
§ 9 Ziff. 1 lit. f)
•
Kosten, die aufgrund der zeitlichen Unterschiede zwischen technischer und
bilanzieller Umstellung entstehen, werden über die Marktraumumstellungsumlage
gedeckt.
•
Hierfür übersendet der Netzbetreiber dem Marktgebietsverantwortlichen die
Summe der Allokationsdaten der Ausspeisepunkte bei denen der technische und
bilanzielle Umstellungszeitpunkt auseinanderfällt.
•
Die Übermittlung erfolgt jeweils nach Ablauf der Clearingfristen auf Tagesbasis für
den gesamten Zeitraum, der zwischen technischem und bilanziellem
Umstellungstermin liegt, im elektronisch weiterverarbeitbaren Format.
•
Der Marktgebietsverantwortliche bewertet die Tagesmengen mit der täglichen
Preisdifferenz zwischen den H-Gas und L-Gas Quality Produkten gemäß Rang 2
der Merit Order Liste der Marktgebietsverantwortlichen zur Beschaffung externer
Regelenergie.
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Berichts- und Veröffentlichungspflichten des MGV
Berichte
Veröffentlichungen
• Einsatz von interner und externer
Regelenergie (jährlich)
• Stündlich aktualisierte
Ausgleichsenergiepreise
• Evaluierung der SLPPrognosegüte (alle 2 Jahre)
• Tägliche Flexibilitätsregelenergiemengen und den entsprechen
Flexibilitätskostenbeitrag
• Kosten- Nutzenanalyse zur
Häufigkeit der
Informationsbereitstellung (alle 2
Jahre)
• Informationen zum
Regelenergieeinsatz
• Berechnungsgrundlage für die
Regelenergieumlagen
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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
www.gaspool.de
Juni 2015
22
Ihre Ansprechpartner
John Usemann
GASPOOL Balancing Services GmbH
Anna-Louisa-Karsch-Str. 2 ▪ 10178 Berlin
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Juni 2015
+49 30 364289-621
+49 30 364289-222
[email protected]
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