Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV Market, Juni bis Juli 2015 Teil 1: Neuerungen der KoV VIII NetConnect Germany im Überblick Germany im Überblick Firmierung NetConnect Germany GmbH & Co. KG Germany GmbH & Co KG Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%, Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%, Thyssengas GmbH 17% Fluxys TENP GmbH 10% GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%, Sitz Geschäftsführung Geschäftsaufnahme Anzahl Mitarbeiter Kerngeschäft Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Ratingen Dr. Thomas Becker, Torsten Frank 01. Oktober 2008 ca. 55 (Anfang 2015) • Regelenergiemanagement • Bilanzkreismanagement • Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“ 2 Ihre Ansprechpartner im Bereich Market Leitung Hotline Market Markus Sammut markus.sammut@net‐connect‐germany.com Referenten Market +49 (0)2102 59796 780 market@net‐connect‐germany.com Referenten Kundenbeziehungen Stephan Alaerds +49 (0)2102 / 59796 ‐ 36 stephan.alaerds@net‐connect‐germany.com Julia Friedersdorf +49 (0)2102 / 59796 ‐ 69 julia.friedersdorf@net‐connect‐germany.com Jan Albin +49 (0)2102 / 59796 ‐ 50 jan.albin@net‐connect‐germany.com Monika Ikemann +49 (0)2102 / 59796 ‐ 65 monika.ikemann@net‐connect‐germany.com IIna Domin D i +49 (0)2102 / 59796 ‐ 18 ina.domin@net‐connect‐germany.com Galina Schreiner G li S h i +49 (0)2102 / 59796 ‐ 85 galina.schreiner@net‐connect‐germany.com Claudia Hesse +49 (0)2102 / 59796 ‐ 51 claudia.hesse@net‐connect‐germany.com Carolin Tuppat +49 (0)2102 / 59796 ‐ 32 carolin.tuppat@net‐connect‐germany.com Michael Kutz +49 (0)2102 / 59796 ‐ 44 michael.kutz@net‐connect‐germany.com Pascal Tagaz +49 (0)2102 / 59796 ‐ 54 p pascal.tagaz@net‐connect‐germany.com g @ g y Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Referenten Datenanalyse Dmitriy Mangul Dmitriy Mangul dmitriy.mangul@net‐connect‐germany.com Dr. Claus‐Michael Scheyda claus‐michael.scheyda@net‐connect‐germany.com l i h l h d @ t t 3 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 4 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 5 Wegfall der Deklarationen für (Bio )ENTRY/EXIT Wegfall der Deklarationen für (Bio‐)ENTRY/EXIT • Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen: EntrySo Entry Biogas physisch Entry Wasserstoff physisch ExitSo • Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten • Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr) • Anpassung der Transparenzliste notwendig Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 6 RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2) RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2) • RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM‐Allokation) ( g ) • Zwei Allokationen je NB/BK‐Kombination (auch bei Biogas‐BK): 1. Ersatzwertkorrigierte Allokation 2. Ersatzwert‐ und brennwertkorrigierte Allokation • Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12‐Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1‐Meldung für beide Werte verwendet Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum • Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum Differenzmengenpreis zwischen BKV und MGV Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch • Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch • Somit Wegfall der heutigen RLM Mehr‐/Mindermengenabrechnung Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 7 RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2) RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2) • Mehr‐/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam: g Aktuell GaBi 2.0 Abrechnungskette: MGV ↔ NB ↔ TK MGV ↔ NB ↔ TK Abrechnungskette: MGV ↔ BKV ↔ TK MGV ↔ BKV ↔ TK • Preisbestimmung Mehr‐/Mindermengen: Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie‐Entgelte Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day‐Ahead‐ und Within‐Day‐ VHP‐Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag • Mengenmeldung der Mehr‐/Mindermengen: Aktuell Ausgestaltung in KoV RLM‐Mehr‐/Mindermengenmeldung NB sendet an M+12 zwei RLM‐Mengenmeldungen: per SSQNOT von NB an MGV 1. Ersatzwert‐ und Brennwertkorrigiert 2. Nur Ersatzwertkorrigiert Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 8 Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G): l b ( ) • Netzkontokennzahlen • NKSALD und NETZKONTO0 • Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016) • NETZKONTO0 Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G): • Netzkontokennzahlen • NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2 • Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016) • NETZKONTO1 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 9 Änderungen bei Clearing von RLM Allokationen Änderungen bei Clearing von RLM‐Allokationen • (BKV/Netzbetreiber) Clearing • Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten: • ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert • ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert • Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs • Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt • Netzbetreiber‐Clearing • Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV‐Clearingnummer • Bei nicht‐übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB, kann der NB eine NB‐Clearingnummer im Portal beantragen Clearingwert und endgültigem (oder Unterschiede zwischen NB‐Clearingwert und endgültigem (oder • Unterschiede zwischen NB korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis abgerechnet • Härtefall‐Clearingprozess analog dem NB‐Clearing Hä t f ll Cl i l d NB Cl i Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 10 Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern in der Marktgebietsüberlappung • Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert • • Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition Ä Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV • KoV VIII Definition VIII Definition • • • • MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht, Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein W i l N l N i d MGÜ il il h i nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 11 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 12 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3) Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3) • Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum 1.10.2015) p g g g g( ) • Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung • Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose • Ä Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte) • Beibehaltung der MGV‐Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis 16.04.2019 (Verlängerung bis maximal 16.04.2024 gemäß NC BAL möglich) • Neues Ausgleichsenergie‐Preissystem (zum 1.10.2015) W f ll d bi h d P ik b • Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes • Positiver Ausgleichsenergiepreis: höherer Preis „höchster RE‐Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2%“ • Negativer Ausgleichsenergiepreis: niedrigerer Preis „niedrigster RE‐Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis ‐2%“ Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 13 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3) Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3) Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis positiver AE‐Preis • • Preis Niedrigster Preis der RE‐Verkaufsgeschäfte Zeit Regelenergie‐Einkauf (MGV) Regelenergie‐Verkauf Regelenergie Verkauf (MGV) (MGV) Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Möglicher A AE Preis Höchster Preis der RE K f RE‐Kaufgeschäfte häft NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“; Beschluss der BNetzA: ±2 % Ende des Gastages negativer AE‐Preis 14 Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3) Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3) • Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung g g g durch RLM‐ und SLP‐Ausspeisestellen (zum 1.10.2015) • Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM • Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM Zeitreihen von BKV gezahlt • Gleichbehandlung aller RLM‐Fallgruppen in Bezug auf die Umlage • Dauer der Umlageperiode ab 10/2016 Ein Gaswirtschaftsjahr • Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum 1.10.2015) • Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt (Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde) • Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D‐1) • Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen auf Nominierung physischer Punkte Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 15 Veröffentlichungspflichten des MGV Veröffentlichungspflichten des MGV • Ausgleichsenergieentgelte: • Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufs‐ bzw. ‐verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten) • Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte g g g • Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen Ausgleichsenergieentgelte • Untertägige Anreize: Untertägige Anreize: • Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse • Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag • Regelenergie: • Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.) inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.) • Bilanzierungskonten: • Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse • Bilanzierungsumlagehöhe Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 16 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 17 Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM Verfahren Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM‐Verfahren Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten Rollierendes Verfahren Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren i li h b f h Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren Aggregiertes Stichtagsverfahren Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 18 Eckpunkte des neuen Verfahrens Eckpunkte des neuen Verfahrens Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM‐ Ab h Abrechnungsverfahren f h Bisherige MMM‐ Abrechnungsverfahren werden vollständig abgelöst b lö t Stichtags‐ und rollierende Ablesung weiterhin möglich g Abrechnungsverfahren ist unabhängig vom Ableseverfahren Zielverfahren MGV erhält grundsätzlich 12 Mengenmeldungen Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr‐// ist Auslöser für Mehr Mindermengen‐ abrechnung Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem Verfahrens ab initialem Rechnungsstellungsdatum 01.04.2016 Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs mit initialer Rechnungs‐ stellung vor 01.04.2016 im Altverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 19 Umgang mit Allokationsersatzwerten Umgang mit Allokationsersatzwerten Bisherige Regelung Regelung gemäß Zielverfahren • Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte • NB übernimmt Ersatzwert in sein System Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 20 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2) Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2) • Berechnung der MMM je Lieferstelle: g j • Bilanzierte Menge ‐ Entnahmemenge = lieferstellenscharfe Mehr‐/Mindermenge • Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung: ß bl h l • Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum • Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum • Mehr‐/Mindermengenzeitraum • Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum und Netznutzungszeitraum“ • Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 21 Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2) Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2) • Fall 1: Synchrone Zeiträume y • Fall 2: Asynchrone Zeiträume Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 22 Mehr /Mindermengenpreise (1/2) Mehr‐/Mindermengenpreise (1/2) • Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der „12‐Monats‐MMM‐Preis“ angewendet • Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M 15WT* öff tli ht ( Änderungen der Preisgrunddaten M+15WT* veröffentlicht ( Ä d d P i dd t werden bis M+10WT berücksichtigt) Ermittlung und Veröffentlichung Ermittlung und Veröffentlichung Ermittlung und Veröffentlichung am 10. WT im Kalkulationsmonat am 15 WT im Kalkulationsmonat Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel Apr 16 Mai 16 Jun 16 Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17 Anwendungsmonat • Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh as s ü S e se Tägliche Differenzmengenpreise je MG äg c e ee e ge p e se je G • Basis für SLP MMM Preise • Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII *Aktueller Diskussionsstand 23 Mehr /Mindermengenpreise (2/2) Mehr‐/Mindermengenpreise (2/2) Preisgrundlage Mehr‐/Mindermengenpreis (ab 01.10.2015): g g / g p ( ) 1. Bildung des „Marktgebiets‐Monatsdurchschnittspreises“ anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis) 2. Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittel der beiden „Marktgebiets‐Monatsdurchschnittspreise“ 3. Berechnung des „Mehr‐/Mindermengenpreises“ als arithmetisches Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“ 4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM‐Mehr‐/Mindermengenpreise zur tli h RLM M h /Mi d i Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 24 MMMA zwischen NB und LF (1/2) MMMA zwischen NB und LF (1/2) Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat dem aktuellen Liefermonat abonniert werden Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor Versand der MMMA Versand der MMMA Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat zugeordnet sind). Lieferan L nt Netzbetreiber Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages‐ & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht. Allokationsliste für die Z k nft kann frühestens ab Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden 10 WT vor Übermittlung der MMMA Übermittlung der bilanzierten Menge durch den Übermittlung der bilanzierten Menge durch den NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat) Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 25 MMMA zwischen NB und LF (2/2) MMMA zwischen NB und LF (2/2) In M+3M Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der bilanzierten Menge Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB Unverzüglich Lieferan L nt Netzbetreiber Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr‐/ Mindermengenabrechnung durch den NB auf Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte Prüfung der MMMA durch den LF Unverzüglich, spätestens 10 Unverzüglich spätestens 10 WT nach Rechnungseingang Übermittlung (Nicht‐) Zahlungsavis durch den LF Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 26 MMMA zwischen MGV und NB (1/2) MMMA zwischen MGV und NB (1/2) • NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren (ggf. inkl. Stichtag) • SLP Mehr‐/Mindermengenmeldung und ‐abrechnung erfolgt aggregiert • Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich • Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung • Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung • Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats, i d in dem der Mehr‐/Mindermengenzeitraum endet d M h /Mi d it d t Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 27 MMMA zwischen MGV und NB (2/2) MMMA zwischen MGV und NB (2/2) • MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations‐ und Verbrauchsdaten fordern Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht • MMM‐Abrechnung MMM Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung • Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische Abrechnung wird angestrebt Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 28 Übergangsszenarien – Allgemeines • Bi Bisherige MMMA‐Verfahren müssen vor dem 01.04.2016 beendet h i MMMA V f h ü d 01 04 2016 b d sein • Ab Ab dem 01.04.2016 d 01 04 2016 dürfen MMM nur noch nach den neuen dü f MMM h hd Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!) • Ausnahme Korrekturen von Mehr‐/Mindermengen‐abrechnungen, / g g , deren initiale Rechnungsstellung vor dem 01.04.2016 erfolgte • NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren • Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum 31.03.2016 abgerechnet werden Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 29 Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle NB rechnet MMM mit LF vor dem 01.04.2016 ab, nicht aber mit dem MGV NB rechnet MMM mit MGV vor dem 01.04.2016 ab, nicht aber mit den LF NB sendet SSQNOT vor dem NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, nicht aber die Rechnung MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem 01.04.2016 nicht abgerechnet NB sendet SSQNOT vor dem NB sendet SSQNOT vor dem 01.04.2016, MGV sendet aber keine Gutschrift NB beendet das Altverfahren NB beendet das Altverfahren nicht fristgerecht Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem 01.04.2016 ab Weitere Fehlerfälle? 30 Monatsverfahren • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2014 … Dez 2015 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Übergangszeitraum Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐ raumes nach Zielverfahren 31 Mengenabgrenzung je Lieferstelle Mengenabgrenzung je Lieferstelle ‐ Beispiel Turnus Januar • NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt 01.01.2015 • • Netznutzungsmengen werden zum 31.12.2014 abgegrenzt Mengen bis einschließlich 31.12.2014 gehen in MMMA nach Altverfahren b hl ßl h h h l f h • Durch Abgrenzung des Turnus zum 31.12.2014 entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt der Turnusablesung (z.B. 24.01.2015) • Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom 01.01.2015 bis zum 24.01.2015 • Der folgende Turnus endet am 24.01.2016 • Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren und beinhaltet Mengen vom Ab h f l t i A il 2016 h Zi l f h d b i h lt t M 24.01.2015 bis zum 24.01.2016 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 32 Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2) Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2) • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 … Dez 2016 2017 Übergangszeitraum Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Dez Jan Feb Mär Apr Mai … Abrechnung LZ Januar 2017 nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐ g g raumes nach Zielverfahren jeweils an M+3M 33 Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2) Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2) • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 2016 2017 Übergangszeitraum 1 … Okt Nov Dez Übergangszeitraum 2 Jan Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Abrechnung des Abrechnung des Übergangszeitraumes 10‐12/2015 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Nov Dez Jan Feb Mär Apr Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren Abrechnung der einzelnen Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐ raumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M 34 Stichtagsverfahren (1/2) Stichtagsverfahren (1/2) • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 … Dez 2016 2017 „Übergangszeitraum“ Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Jul Aug Sep Okt „…“ Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai … Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren Wichtig: Ab dem Wichtig Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen g g 35 Stichtagsverfahren (2/2) Stichtagsverfahren (2/2) • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten g p erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2016 2015 … Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 Jan Feb Mär Apr Übergangszeitraum 1 Ab h GWJ Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren Ab h d Abrechnung des Übergangszeitraumes 10‐12/2015 nach Zielverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche der MGV monatliche Mengenmeldungen 36 Rollierendes Verfahren Rollierendes Verfahren • Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden 2015 … Okt Nov Dez 2016 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abrechnung LZ Dezember 2015 h Al f h nach Altverfahren Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 37 Auswirkungen auf die monatliche NKA Auswirkungen auf die monatliche – Netzbetreiber mit Stichtagsablesung Eingang SSQNOT (Dezember 2016) Si h Stichtag Jan 2016 • • • • • Feb Mrz Apr Mai NKA für Jan 2016: 230.830 € v Dez Jan 2017 Feb Mrz Apr Gutschrift des gezahlten Abschlags Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur Lieferantenwechsel bzw. Ein‐/ Umzüge erfasst Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017. Hier: Mengen Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017 Hier: Mengen aufgrund der Stichtagsablesung erfasst Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 38 Auswirkungen auf die monatliche NKA Auswirkungen auf die monatliche – Netzbetreiber mit rollierender Ablesung Eingänge SSQNOT Jan 2016 • • • • Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug NKA für Jan 2016: Je 1/12 Gutschrift des 230.830 € gezahlten Abschlags Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr 2017 Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016 Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016 Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten g j / g Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 39 Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2) Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2) Systematik • Pönalsystem bleibt bestehen • Im Falle von fehlenden SSQNOT‐Meldungen wird durch MGV nach Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr‐ oder Mindermenge handelt Mindermenge handelt Pönalhöhe • Abhängig von Größe der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres gg p ( )j und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung • Klein: SLP‐Allokation < 200 Mio. kWh Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 € • Mittel: SLP‐Allokation < 5.000 Mio. kWh Initial: 1.000 € Wiederkehrend: 6.000 € • Groß: SLP‐Allokation ≥ 5.000 Mio. kWh Initial: 2.000 € Wiederkehrend: 12.000 € Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 40 Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2) Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2) Erste Pönalisierung im Zielverfahren • Januar 2016 • SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV eingehen • Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: 02.07.2016) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung erfolgt die Pönalisierung Pönalisierung der Rumpfzeiträume • Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum 30.06.2016 (hier: M+3M)an den MGV gesendet werden • Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02.09.2016) kein Versand der Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02 09 2016) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 41 Agenda 1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber 2. Weitere Neuerungen im Überblick 3. Neues SLP Mehr Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren /Mindermengenverfahren 4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0 Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 42 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3) Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3) • Fallgruppen RLM g pp • Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen • RLMmT • RLMoT RLM T • RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen (zum 1.10.2016 werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt) • RLMoT auf Wunsch des BKV/TK • RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe • Fallgruppenwechsel (01.08.2016) • Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig • Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 43 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3) Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3) • Einführung von untertägigen Verpflichtungen g gg p g • Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im Gleichgewicht sein • Bei Bei gegenläufigem RE‐Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von gegenläufigem RE Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben • Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf ‐ Verkauf) • Informationsbereitstellung bei RLM‐Entnahmestellen • Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen • Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM‐Daten: • Daten von 06:00‐12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV • Daten von 06:00 Daten von 06:00‐15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 44 Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3) Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3) • Anreizmechanismus SLP‐Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis) • Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik • Tä Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter li h G üb t ll d tä li h N t k t ld 1 ( t Berücksichtigung der RLM‐Differenzmengen) und der täglichen SLP‐Ausspeisungen • Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes: • Unterspeisungen Abschlagszahlung des NB an den MGV • Überspeisungen Abschlagsgutschrift für den NB Weiterhin keine Pönale: • Weiterhin keine Pönale: Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr‐/Mindermengenabrechnung • „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt • Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik M ld t di B d t t i V öff tli h t tik bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 45 Backup Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 46 Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen mit Bilanzierungsbrennwert • Ausgleichsenergie l h • BKSALD, BKSALDNACH • Netzkontokennzahlen N tk t k hl • NKSALD und NETZKONTO0 • Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016) Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30 09 2016) • NETZKONTO0 • Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30.09.2016) Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30 09 2016) • BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH • Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag 1.10.2016) gg p g ( g ) • BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 47 Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen mit Abrechnungsbrennwert • Differenzmengenabrechnung ff b h • Konvertierung • BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH • Bilanzkreissaldo • Keine ZRT für Erdgas‐BK in KoV 8 f g BIOSALD, BIOSALDNACH • HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH, BIOKONVHL, BIOKONVLH BIOKONVHL, BIOKONVLH • Netzkontokennzahlen • NETZKONTO1, NETZKONTO2, , , NETZSALDO1, NETZSALDO2 • Biogas‐Abrechnungszeitreihen • Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016) • BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR • NETZKONTO1 • Umlage • RLMUMLÜBER Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1: Neuerungen der KoV VIII 48