Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen Teil 1

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Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII aus Sicht des MGV
Market, Juni bis Juli 2015
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
NetConnect Germany im Überblick
Germany im Überblick
Firmierung
NetConnect Germany GmbH & Co. KG
Germany GmbH & Co KG
Shareholder Open Grid Europe GmbH 35%, bayernets GmbH 18%,
Thyssengas GmbH 17%, Fluxys TENP GmbH 10%,
Thyssengas
GmbH 17% Fluxys TENP GmbH 10%
GRTgaz Deutschland GmbH 10%, terranets bw GmbH 10%,
Sitz
Geschäftsführung
Geschäftsaufnahme
Anzahl Mitarbeiter
Kerngeschäft
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Ratingen
Dr. Thomas Becker, Torsten Frank
01. Oktober 2008
ca. 55 (Anfang 2015)
• Regelenergiemanagement
• Bilanzkreismanagement
• Bereitstellung und Betrieb des VHP „NCG“
2
Ihre Ansprechpartner im Bereich Market
 Leitung


 Hotline Market
Markus Sammut
 markus.sammut@net‐connect‐germany.com
 Referenten Market


 +49 (0)2102 59796 780
 market@net‐connect‐germany.com
 Referenten Kundenbeziehungen



Stephan Alaerds
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 36
 stephan.alaerds@net‐connect‐germany.com 


Julia Friedersdorf
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 69  julia.friedersdorf@net‐connect‐germany.com



Jan Albin
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 50
 jan.albin@net‐connect‐germany.com



Monika Ikemann
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 65
 monika.ikemann@net‐connect‐germany.com



IIna Domin
D i
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 18
 ina.domin@net‐connect‐germany.com



Galina Schreiner G
li S h i
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 85
 galina.schreiner@net‐connect‐germany.com



Claudia Hesse
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 51
 claudia.hesse@net‐connect‐germany.com



Carolin Tuppat  +49 (0)2102 / 59796 ‐ 32  carolin.tuppat@net‐connect‐germany.com



Michael Kutz
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 44
 michael.kutz@net‐connect‐germany.com



Pascal Tagaz
 +49 (0)2102 / 59796 ‐ 54
p
pascal.tagaz@net‐connect‐germany.com
g @
g
y
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
 Referenten Datenanalyse


Dmitriy Mangul
Dmitriy
Mangul
 dmitriy.mangul@net‐connect‐germany.com


Dr. Claus‐Michael Scheyda
 claus‐michael.scheyda@net‐connect‐germany.com
l
i h l h d @ t
t
3
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr
Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren
/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
4
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr
Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren
/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
5
Wegfall der Deklarationen für (Bio )ENTRY/EXIT
Wegfall der Deklarationen für (Bio‐)ENTRY/EXIT
• Wegfall der Deklarationen für die Zeitreihentypen:
 EntrySo
 Entry Biogas physisch
 Entry Wasserstoff physisch
 ExitSo
• Deklarationslisten für Monate beginnend mit Oktober 2015 dürfen keine Deklarationen für obige Zeitreihen mehr beinhalten
• Allokationen für EntrySo, bzw. ExitSo dürfen unvollständige Tagesreihen beinhalten (z.B. 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
• Anpassung der Transparenzliste notwendig
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
6
RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (1/2)
RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (1/2)
• RLM Allokation an M+12WT (korrigierte RLM‐Allokation)
(
g
)
• Zwei Allokationen je NB/BK‐Kombination (auch bei Biogas‐BK): 1. Ersatzwertkorrigierte Allokation
2. Ersatzwert‐ und brennwertkorrigierte Allokation
• Erhält der MGV keine mit Abrechnungsbrennwert umgewertete Allokation (2.) oder gar keine M+12‐Meldung, so wird der Wert aus (1.) oder der Wert aus der D+1‐Meldung für beide Werte verwendet
Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum
• Abrechnung des Unterschiedes zwischen den beiden Allokationen zum
Differenzmengenpreis zwischen BKV und MGV
Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch
• Anschließend führen BKV Abrechnung mit den betroffenen TK durch
• Somit  Wegfall der heutigen RLM Mehr‐/Mindermengenabrechnung
 Brennwertkorrektur wird bilanzierungsrelevant
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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RLM MMMA  Differenzmengenabrechnung (2/2)
RLM MMMA Differenzmengenabrechnung (2/2)
• Mehr‐/Mindermengen für RLM werden bilanzkreiswirksam:
g
Aktuell
GaBi 2.0
Abrechnungskette:
MGV ↔ NB ↔ TK
MGV ↔ NB
↔ TK
Abrechnungskette:
MGV ↔ BKV ↔ TK
MGV ↔ BKV
↔ TK
• Preisbestimmung Mehr‐/Mindermengen:
Monatsscharfer Preis als Mittelwert aus den Durchschnittspreisen der täglichen Ausgleichsenergie‐Entgelte
Tagesscharfer Preis als mengengewichteter Durchschnittspreis der Day‐Ahead‐ und Within‐Day‐
VHP‐Börsengeschäfte für den jeweiligen Gastag
• Mengenmeldung der Mehr‐/Mindermengen:
Aktuell
Ausgestaltung in KoV
RLM‐Mehr‐/Mindermengenmeldung NB sendet an M+12 zwei RLM‐Mengenmeldungen:
per SSQNOT von NB an MGV
1. Ersatzwert‐ und Brennwertkorrigiert
2. Nur Ersatzwertkorrigiert
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Abgeleitete Verwendung der RLM Allokationen
Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen
Umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert (X6G):
l
b
(
)
• Netzkontokennzahlen
• NKSALD und NETZKONTO0
• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)
• NETZKONTO0
Umgewertet mit Abrechnungsbrennwert (X7G):
• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2, NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Netzkontoabrechnung (ab Gastag 1.10.2016)
• NETZKONTO1
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Änderungen bei Clearing von RLM Allokationen
Änderungen bei Clearing von RLM‐Allokationen
• (BKV/Netzbetreiber) Clearing • Jedes Clearing muss immer beide Werte beinhalten:
• ALOCAT X6G umgewertet mit Bilanzierungsbrennwert
• ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert
ALOCAT X7G umgewertet mit Abrechnungsbrennwert
• Gleiche Clearingnummer in beiden ALOCATs
• Fehlt eine der beiden ALOCATs wird kein Clearing durchgeführt
• Netzbetreiber‐Clearing
• Regelfall: Clearing in Absprache mit dem BKV und BKV‐Clearingnummer
• Bei nicht‐übermittlung einer Clearingnummer vom BKV an den NB,
kann der NB eine NB‐Clearingnummer im Portal beantragen
Clearingwert und endgültigem (oder Unterschiede zwischen NB‐Clearingwert
und endgültigem (oder
• Unterschiede zwischen NB
korrigiertem) Wert werden dem BKV zum Differenzmengenpreis
abgerechnet
• Härtefall‐Clearingprozess analog dem NB‐Clearing
Hä t f ll Cl i
l d
NB Cl i
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Klarstellende Regelungen zu Netzbetreibern Klarstellende
Regelungen zu Netzbetreibern
in der Marktgebietsüberlappung
• Bisherige Definition wurde innerhalb des Hauptteils der KoV und im Leitfaden Bilanzkreismanagement konkretisiert
•
•
Keine vollständige Änderung der bisherigen Definition
Ä
Aufnahme der Definition in den Hauptteil der KoV
• KoV VIII Definition
VIII Definition
•
•
•
•
MGÜ liegt vor, wenn strömungsmechanische Möglichkeit besteht, Gasmengen aus verschiedenen Marktgebieten zu beziehen
Möglichkeit muss nicht aktiv genutzt werden
MGÜ besteht auch, wenn obige Bedingung nur auf ein Teilnetz zutrifft
Wenn ein vorgelagertes Netz als Netz in der MGÜ gilt, so gilt auch ein W
i
l
N
l N i d MGÜ il
il
h i
nachgelagertes Netz als in der MGÜ liegend
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr
Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren
/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (1/3)
Überblick weiterer Neuerungen KoV
VIII (1/3)
• Anpassung des Zielmodell zur Regelenergiebeschaffung (zum 1.10.2015)
p
g
g
g
g(
)
• Stärkerer Fokus auf Börsenbeschaffung
• Beschaffungsplattform der MGV nur noch für lokalen Bedarf und Langfristlose
• Ä
Änderung des MOL Rangs von 2 auf 3 (standardisierten Kurzfristprodukte) bzw. von 3 auf 4 (standardisierte Langfristprodukte)
• Beibehaltung der MGV‐Plattform zur Regelenergiebeschaffung als Interimsmaßnahme bis 16.04.2019 (Verlängerung bis maximal 16.04.2024 gemäß NC BAL möglich)
• Neues Ausgleichsenergie‐Preissystem (zum 1.10.2015)
W f ll d bi h
d
P ik b
• Wegfall des bisher angewendeten Preiskorbes
• Positiver Ausgleichsenergiepreis:
höherer Preis „höchster RE‐Einkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis +2%“
• Negativer Ausgleichsenergiepreis:
niedrigerer Preis „niedrigster RE‐Verkaufspreis“ oder „Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis ‐2%“
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (2/3)
Überblick weiterer Neuerungen KoV
VIII (2/3)
Mengengewichteter Gasdurchschnittspreis
positiver AE‐Preis
•
•
Preis
Niedrigster Preis der RE‐Verkaufsgeschäfte
Zeit
Regelenergie‐Einkauf (MGV)
Regelenergie‐Verkauf
Regelenergie
Verkauf (MGV)
(MGV)
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Möglicher A
AE Preis
Höchster Preis der
RE K f
RE‐Kaufgeschäfte
häft
NC BAL erlaubt sog. „Kleine Anpassung“;
Beschluss der BNetzA: ±2 %
Ende des Gastages
negativer AE‐Preis
14
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)
Überblick weiterer Neuerungen KoV VIII (3/3)
• Zwei Umlagekonten für Kosten und Erlösen getrennt nach Verursachung g
g
g
durch RLM‐ und SLP‐Ausspeisestellen (zum 1.10.2015)
• Getrennte Bilanzierungsumlagen (und Umlagekonten) für SLP und RLM
• Bilanzierungsumlagen werden auf bilanzrelevante Ausspeisemengen für SLP und RLM Zeitreihen von BKV gezahlt
• Gleichbehandlung aller RLM‐Fallgruppen in Bezug auf die Umlage
• Dauer der Umlageperiode ab 10/2016  Ein Gaswirtschaftsjahr
• Verkürzung der Nominierungsfrist am VHP (zum 1.10.2015)
• Die Vorlaufzeit für Nominierungen wird auf 30 Minuten zur vollen Stunde verkürzt (Aktuell Vorlaufzeit von 2 Stunden zu der nächsten vollen Stunde)
• Initiales Matching weiterhin um 14 Uhr des Vortages (D‐1)
• Verkürzung betrifft ausschließlich den virtuellen Handel und hat keine Auswirkungen auf Nominierung physischer Punkte
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
15
Veröffentlichungspflichten des MGV
Veröffentlichungspflichten des MGV
•
Ausgleichsenergieentgelte:
• Unverzüglich nach jedem Handelsgeschäft die Entwicklung des Grenzankaufs‐
bzw. ‐verkaufspreises (inkl. aller zugehöriger Daten)
• Stündlich aktualisiert die voraussichtlichen Ausgleichsenergieentgelte
g
g
g
• Rückwirkend auf täglicher Basis für 12 Monate die finalen Ausgleichsenergieentgelte
•
Untertägige Anreize:
Untertägige Anreize:
• Flexibilitätsregelenergiemengen und zugehöriger Kosten/Erlöse
• Täglich: Flexibilitätskostenbeitrag
• Regelenergie:
• Täglich und rückwirkend für 12 Monate interner und externer Regelenergieeinsatz inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.)
inkl. Details (MOL Rang, Preise, Mengen etc.)
• Bilanzierungskonten:
• Monatliche Kontostände und Kosten/Erlöse
• Bilanzierungsumlagehöhe
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
16
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr
Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren
/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM Verfahren
Exkurs: Aktuell gültige SLP MMM‐Verfahren
Verfahrenswahl abhängig vom Ableseverfahren und der Verfügbarkeit von Einzelallokationsdaten
Rollierendes Verfahren
Aggregiertes jährliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes monatliches Abgrenzungsverfahren
i
li h
b
f h
Einzelkundenscharfes monatliches Abgrenzungsverfahren
Aggregiertes Stichtagsverfahren
Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren
Einzelkundenscharfes Stichtagsverfahren
Hinweis: Gegenüber dem MGV erfolgt grundsätzlich eine aggregierte Abrechnung
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
18
Eckpunkte des neuen Verfahrens
Eckpunkte des neuen Verfahrens
Lieferstellenscharfes, rollierendes Verfahren als einziges gültiges MMM‐
Ab h
Abrechnungsverfahren
f h
Bisherige MMM‐
Abrechnungsverfahren werden vollständig abgelöst
b lö t
Stichtags‐ und rollierende Ablesung weiterhin möglich
g
Abrechnungsverfahren
ist unabhängig vom Ableseverfahren
Zielverfahren
MGV erhält grundsätzlich 12 Mengenmeldungen
Netznutzungsabrechnung ist Auslöser für Mehr‐// ist Auslöser für Mehr
Mindermengen‐
abrechnung
Anwendung des neuen Verfahrens ab initialem
Verfahrens ab initialem Rechnungsstellungsdatum 01.04.2016
Korrekturen von MMM mit initialer Rechnungs
mit initialer Rechnungs‐
stellung vor 01.04.2016
im Altverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
19
Umgang mit Allokationsersatzwerten
Umgang mit Allokationsersatzwerten
Bisherige Regelung
Regelung gemäß Zielverfahren
• Sofern Allokation des NB ausbleibt bzw. nicht fristgerecht erfolgt, bildet MGV bilanzkreisscharfe
bildet MGV bilanzkreisscharfe Ersatzwerte
• NB übernimmt Ersatzwert in sein System
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
20
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (1/2)
• Berechnung der MMM je Lieferstelle:
g
j
• Bilanzierte Menge ‐ Entnahmemenge =
lieferstellenscharfe Mehr‐/Mindermenge
• Maßgebliche Zeiträume zur Ermittlung:
ß bl h
l
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der Entnahmemenge ist der Netznutzungszeitraum
• Maßgeblicher Zeitraum für Ermittlung der bilanzierten Menge ist der zugehörige Bilanzierungszeitraum
• Mehr‐/Mindermengenzeitraum
• Frühester Starttermin und spätester Endtermin der beiden Zeiträume „Bilanzierungszeitraum
Bilanzierungszeitraum“ und „Netznutzungszeitraum
und Netznutzungszeitraum“
• Asynchrone Zeiträume werden berücksichtigt
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)
Lieferstellenscharfe Ermittlung der MMM (2/2)
• Fall 1: Synchrone Zeiträume
y
• Fall 2: Asynchrone Zeiträume
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Mehr /Mindermengenpreise (1/2)
Mehr‐/Mindermengenpreise (1/2)
• Unabhängig von der Länge des Abrechnungszeitraumes wird der
„12‐Monats‐MMM‐Preis“ angewendet
• Preis wird vom MGV berechnet und bundesweit einheitlich bis M 15WT* öff tli ht ( Änderungen der Preisgrunddaten M+15WT* veröffentlicht (
Ä d
d P i
dd t
werden bis M+10WT berücksichtigt)
Ermittlung und Veröffentlichung Ermittlung
und
Veröffentlichung
Ermittlung
und
Veröffentlichung
am
10. WT im Kalkulationsmonat
am 15 WT im Kalkulationsmonat
Berechnung des Mehr-/Mindermengenpreises für den Anwendungsmonat: arithmetisches Mittel
Apr 16 Mai 16 Jun 16
Jul 16 Aug 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 Jan 17 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Mai 17
Anwendungsmonat
• Veröffentlichung mit 6 Nachkommastellen in €/kWh
as s ü S
e se Tägliche Differenzmengenpreise je MG
äg c e
ee
e ge p e se je G
• Basis für SLP MMM Preise 
• Preis für Mehrmengen und Mindermengen ist symmetrisch
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
*Aktueller Diskussionsstand
23
Mehr /Mindermengenpreise (2/2)
Mehr‐/Mindermengenpreise (2/2)
Preisgrundlage Mehr‐/Mindermengenpreis (ab 01.10.2015):
g
g
/
g p
(
)
1. Bildung des „Marktgebiets‐Monatsdurchschnittspreises“ anhand der täglichen Differenzmengenpreisen (= täglicher mengengewichteter Gasdurchschnittspreis)
2. Bildung des „Monatsdurchschnittspreises“ als arithmetisches Mittel
der beiden „Marktgebiets‐Monatsdurchschnittspreise“
3. Berechnung des „Mehr‐/Mindermengenpreises“ als arithmetisches Mittel der letzten 12 „Monatsdurchschnittspreise“
4. Für Monate ohne Differenzmengenpreise (vor 10/2015) werden die monatlichen RLM‐Mehr‐/Mindermengenpreise zur tli h RLM M h /Mi d
i
Durchschnittsbildung nach Ziff. 3. herangezogen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
24
MMMA zwischen NB und LF (1/2)
MMMA zwischen NB und LF (1/2)
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat
dem aktuellen Liefermonat abonniert werden
Übermittlung erfolgt monatlich im dritten Monat nach Liefermonat und vor Versand der MMMA
Versand der MMMA
Übermittlung der angeforderten Allokationsliste (für alle Lieferstellen, die dem LF in dem Liefermonat zugeordnet sind). Lieferan
L
nt
Netzbetreiber
Anforderung der lieferstellenscharfen Allokationsliste (tages‐ & lieferstellenscharfe Aufstellung der Mengen) sofern gewünscht. Allokationsliste für die Z k nft kann frühestens ab
Allokationsliste für die Zukunft kann frühestens ab dem aktuellen Liefermonat abonniert werden
10 WT vor Übermittlung der MMMA
Übermittlung der bilanzierten Menge durch den Übermittlung der bilanzierten Menge durch den
NB (sofern Bilanzierung stattgefunden hat)
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
25
MMMA zwischen NB und LF (2/2)
MMMA zwischen NB und LF (2/2)
In M+3M
Unverzüglich, spätestens 10 WT nach Übermittlung der bilanzierten Menge
Übermittlung der Rechnung/ Gutschrift durch den NB
Unverzüglich
Lieferan
L
nt
Netzbetreiber
Erstellung der lieferstellenscharfen Mehr‐/ Mindermengenabrechnung durch den NB auf Basis der ermittelten und ausgetauschten Werte
Prüfung der MMMA durch den LF
Unverzüglich, spätestens 10 Unverzüglich spätestens 10
WT nach Rechnungseingang
Übermittlung (Nicht‐) Zahlungsavis durch den LF
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
26
MMMA zwischen MGV und NB (1/2)
MMMA zwischen MGV und NB (1/2)
• NB meldet dem MGV initial und bei Änderung das Ableseverfahren
(ggf. inkl. Stichtag)
• SLP Mehr‐/Mindermengenmeldung und ‐abrechnung erfolgt aggregiert
• Mengenmeldung (und Abrechnung) erfolgt monatlich
• Rollierende Ablesung führt zu monatlichen Mengenmeldungen ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlichen Abrechnung
• Stichtagsablesung führt zu monatlicher Mengenmeldung ggü. dem MGV Mengenmeldung ungleich Null führt zur monatlicher Abrechnung
• Meldung erfolgt im dritten Monat nach Ende des Monats,
i d
in dem der Mehr‐/Mindermengenzeitraum endet
d M h /Mi d
it
d t
 Frühestens nach Ablauf von M+2M, spätestens M+3M
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
27
MMMA zwischen MGV und NB (2/2)
MMMA zwischen MGV und NB (2/2)
• MGV kann zur Plausibilisierung der Mengenmeldung lieferstellenscharfe Aufstellung der Allokations‐ und Verbrauchsdaten fordern  Prüfroutine des MGV wird veröffentlicht
• MMM‐Abrechnung
MMM Abrechnung wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) 
wird durch NB erstellt (Rechnung/ Gutschrift) 
Frist: 10 Werktage nach Übermittlung der Mengenmeldung
• Abrechnung erfolgt zunächst in Papierform, eine elektronische Abrechnung wird angestrebt
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
28
Übergangsszenarien
– Allgemeines
• Bi
Bisherige MMMA‐Verfahren müssen vor dem 01.04.2016 beendet h i MMMA V f h
ü
d
01 04 2016 b
d
sein • Ab
Ab dem 01.04.2016
d
01 04 2016 dürfen MMM nur noch nach den neuen dü f MMM
h
hd
Prozessen abgerechnet werden (unabhängig vom Leistungszeitraum!)
• Ausnahme  Korrekturen von Mehr‐/Mindermengen‐abrechnungen, /
g
g ,
deren initiale Rechnungsstellung vor dem 01.04.2016 erfolgte
• NB müssen den MGV schriftlich und vor Umstellung über den Umstellungszeitpunkt informieren
• Umstellungszeitpunkt muss so gewählt werden, dass MMM nach dem Altverfahren bis zum 31.03.2016 abgerechnet werden Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
29
Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle
Exkurs: Potenzielle Fehlerfälle
NB rechnet MMM mit LF vor dem 01.04.2016 ab, nicht aber mit dem MGV
NB rechnet MMM mit MGV vor dem 01.04.2016 ab, nicht aber mit den LF
NB sendet SSQNOT vor dem NB
sendet SSQNOT vor dem
01.04.2016, nicht aber die Rechnung
MMM erscheint/ist unplausibel und wird vor dem 01.04.2016 nicht abgerechnet
NB sendet SSQNOT vor dem NB
sendet SSQNOT vor dem
01.04.2016, MGV sendet aber keine Gutschrift
NB beendet das Altverfahren NB
beendet das Altverfahren
nicht fristgerecht
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
NB rechnet MMM nicht mit allen LF vor dem 01.04.2016 ab
Weitere Fehlerfälle?
30
Monatsverfahren
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2014
…
Dez
2015 2016
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Übergangszeitraum
Abrechnung LZ Dezember 2014 nach Altverfahren Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet Januar 2016 erwartet
der MGV monatliche Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐
raumes nach Zielverfahren
31
Mengenabgrenzung je Lieferstelle
Mengenabgrenzung je Lieferstelle
‐ Beispiel Turnus Januar
• NB mit Monatsverfahren und Umstellungszeitpunkt 01.01.2015
•
•
Netznutzungsmengen werden zum 31.12.2014 abgegrenzt
Mengen bis einschließlich 31.12.2014 gehen in MMMA nach Altverfahren
b
hl ßl h
h
h l
f h
• Durch Abgrenzung des Turnus zum 31.12.2014 entsteht ein Übergangszeitraum je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt je Lieferstelle vom 01.01.2015 bis zum Zeitpunkt
der Turnusablesung (z.B. 24.01.2015)
• Rumpfabrechnung beinhaltet Mengen vom 01.01.2015 bis zum 24.01.2015
• Der folgende Turnus endet am 24.01.2016
•
Abrechnung erfolgt im April 2016 nach Zielverfahren
und beinhaltet Mengen vom Ab h
f l t i A il 2016
h Zi l f h
d b i h lt t M
24.01.2015 bis zum 24.01.2016
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
32
Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)
Jährliches Abgrenzungsverfahren (1/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Dez
2016 2017
Übergangszeitraum
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
…
Abrechnung LZ Januar 2017 nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐
g g
raumes nach Zielverfahren jeweils an M+3M
33
Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)
Jährliches Abgrenzungsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
2016 2017
Übergangszeitraum 1
…
Okt
Nov
Dez
Übergangszeitraum 2
Jan
Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Abrechnung des
Abrechnung des Übergangszeitraumes
10‐12/2015 nach Zielverfahren
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Abrechnung LZ Oktober 2016 nach Zielverfahren
Abrechnung der einzelnen
Abrechnung der einzelnen Monate des Übergangszeit‐
raumes 2 nach Zielverfahren jeweils an M+3M
34
Stichtagsverfahren (1/2)
Stichtagsverfahren (1/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Dez
2016 2017
„Übergangszeitraum“
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Abrechnung Kalenderjahr 2015 nach Altverfahren
nach Altverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Abrechnung LZ Februar 2016 nach Zielverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Jul
Aug
Sep
Okt
„…“
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
…
Abrechnung LZ Dezember 2016 nach Zielverfahren Abrechnung LZ November 2016 nach Zielverfahren
Wichtig: Ab dem Wichtig Ab dem
LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche Mengenmeldungen
g
g
35
Stichtagsverfahren (2/2)
Stichtagsverfahren (2/2)
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten g
p
erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2016
2015
…
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
2017
Jan
Feb
Mär
Apr
Übergangszeitraum 1
Ab h
GWJ
Abrechnung GWJ 2014/2015 nach Altverfahren
Ab h
d
Abrechnung des Übergangszeitraumes
10‐12/2015 nach Zielverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
Wichtig: Ab dem LZ Januar 2016 erwartet der MGV monatliche
der MGV monatliche Mengenmeldungen
36
Rollierendes Verfahren
Rollierendes Verfahren
• Umstellung auf Zielverfahren „kann“ zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgten. Mit Umstellung beginnt ein Übergangszeitraum, für den Rumpfabrechnungen durchgeführt werden
2015
…
Okt
Nov
Dez
2016
Jan
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Abrechnung LZ Dezember 2015 h Al
f h
nach Altverfahren
Abrechnung LZ Januar 2016 nach Zielverfahren
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
37
Auswirkungen auf die monatliche NKA
Auswirkungen auf die monatliche
– Netzbetreiber mit Stichtagsablesung
Eingang SSQNOT (Dezember 2016)
Si h
Stichtag
Jan
2016
•
•
•
•
•
Feb
Mrz
Apr
Mai
NKA für Jan 2016: 230.830 €
v
Dez
Jan
2017
Feb
Mrz
Apr
Gutschrift des gezahlten Abschlags
Netzbetreiber wendet Stichtagsablesung (31.12) an
Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016
Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016, aber: hier nur Lieferantenwechsel bzw. Ein‐/ Umzüge erfasst
Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017. Hier: Mengen Eingang der SSQNOT für den Dezember 2016 im März 2017 Hier: Mengen
aufgrund der Stichtagsablesung erfasst
Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe der geleisteten Abschlagszahlung
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
38
Auswirkungen auf die monatliche NKA
Auswirkungen auf die monatliche
– Netzbetreiber mit rollierender Ablesung
Eingänge SSQNOT Jan
2016
•
•
•
•
Feb
Mrz
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
NKA für Jan 2016: Je 1/12 Gutschrift des 230.830 € gezahlten Abschlags
Sep
Okt
Nov
Dez
Jan
Feb
Mär
Apr
2017
Netzbetreiber wendet rollierende Ablesung an
Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016
Monatliche Netzkontenabrechnung für Januar 2016 erfolgt im April 2016
Eingang der SSQNOT für den Januar 2016 im April 2016
Gutschrifterstellung seitens NCG in Höhe von jeweils 1/12 der geleisteten g
j
/
g
Abschlagszahlung auf die nächsten 12 Monate
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
39
Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)
Auswirkungen auf das Anreizsystem (1/2)
Systematik
• Pönalsystem bleibt bestehen
• Im Falle von fehlenden SSQNOT‐Meldungen wird durch MGV nach Fristablauf Abrechnung erstellt. Abrechnung stellt Pönalzahlung dar und erfolgt unabhängig davon, ob es sich um eine Mehr‐ oder Mindermenge handelt
Mindermenge handelt
Pönalhöhe
• Abhängig von Größe
der Ausspeiseallokation des Vor(kalender)jahres
gg
p
(
)j
und dem Zeitraum des Verzugs der Meldung
• Klein: SLP‐Allokation < 200 Mio. kWh  Initial: 100 € Wiederkehrend: 600 €
• Mittel: SLP‐Allokation < 5.000 Mio. kWh  Initial: 1.000 € Wiederkehrend: 6.000 €
• Groß: SLP‐Allokation ≥ 5.000 Mio. kWh  Initial: 2.000 € Wiederkehrend: 12.000 €
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
40
Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)
Auswirkungen auf das Anreizsystem (2/2)
Erste Pönalisierung im Zielverfahren
• Januar 2016
• SSQNOT für den LZ Januar 2016 muss im April 2016 beim MGV eingehen
• Erfolgt bis M+5M+1WT (hier: 02.07.2016) kein Versand der SSQNOT erfolgt die Pönalisierung
erfolgt die Pönalisierung
Pönalisierung der Rumpfzeiträume
• Die Rumpfzeiträume müssen (z.T.) spätestens bis zum 30.06.2016 (hier: M+3M)an den MGV gesendet werden
• Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02.09.2016) kein Versand der Erfolgt auch bis M+5M+1WT (hier: 02 09 2016) kein Versand der
SSQNOT erfolgt die Pönalisierung
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
41
Agenda
1. Neuerungen mit Schwerpunkt Netzbetreiber
2. Weitere Neuerungen im Überblick
3. Neues SLP Mehr
Neues SLP Mehr‐/Mindermengenverfahren
/Mindermengenverfahren
4. Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen der GaBi 2.0
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
42
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (1/3)
• Fallgruppen RLM
g pp
• Beschränkung auf zwei RLM Zeitreihentypen
• RLMmT
• RLMoT
RLM T
• RLMmT wird grundsätzlich als Standard für alle Entnahmestellen
(zum 1.10.2016 werden alle Entnahmestellen auf RLMmT umgestellt)
• RLMoT auf Wunsch des BKV/TK • RLMNEV ohne Sonderrechte; keine eigene Zeitreihe
• Fallgruppenwechsel (01.08.2016)
• Keine Einbeziehung des MGV mehr notwendig
• Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV
Prozessabwicklung direkt zwischen NB und TK/BKV
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
43
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (2/3)
• Einführung von untertägigen Verpflichtungen
g
gg
p
g
• Anreizsystem für Händler: Einspeisungen und Ausspeisungen sollen untertägig im Gleichgewicht sein
• Bei
Bei gegenläufigem RE‐Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von gegenläufigem RE Einsatz (Ankauf und Verkauf) an einem Tag wird im Falle von
Toleranzüberschreitungen Flexibilitätskostenbeitrag erhoben
• Flexibilitätskostenbeitrag [€/MWh] = ½ x Preisspread (Ankauf ‐ Verkauf)
• Informationsbereitstellung bei RLM‐Entnahmestellen
• Netzkodex fordert mindestens zwei untertägige RLM Datenbereitstellungen
• Zweifach untertägige Bereitstellungen von vorläufigen RLM‐Daten:
• Daten von 06:00‐12:00 Uhr bis 15:00 Uhr an MGV; bis 16:00 Uhr an BKV
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV
• Daten von 06:00
Daten von 06:00‐15:00
Uhr bis 18:00 Uhr an MGV; bis 19:00 Uhr an BKV
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Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
44
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)
Ausblick KoV IX: Kommende Regelungen (3/3)
• Anreizmechanismus SLP‐Prognosegenauigkeit (Netzkontenabrechnung auf Tagesbasis)
• Umstellung der Netzkontenabrechnung von monatlicher auf tägliche Systematik
• Tä
Tägliche Gegenüberstellung des täglichen Netzkontosaldos 1 (unter li h G
üb t ll
d tä li h N t k t ld 1 ( t
Berücksichtigung der RLM‐Differenzmengen) und der täglichen SLP‐Ausspeisungen
• Bei Überschreitungen eines noch zu definierenden Schwellenwertes:
• Unterspeisungen  Abschlagszahlung des NB an den MGV
• Überspeisungen  Abschlagsgutschrift für den NB
Weiterhin keine Pönale:
• Weiterhin keine Pönale:
Erstattung bei Vorliegen der relevanten SLP Mehr‐/Mindermengenabrechnung
• „Abrechnung“ wird monatlich rückwirkend durchgeführt
• Meldesystem an die Bundesnetzagentur sowie Veröffentlichungssystematik M ld
t
di B d
t
t
i V öff tli h
t
tik
bleiben vom Grundsatz aber mit Anpassungen erhalten
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Backup
Marktgebietsweite regionale Netzbetreibertreffen
Teil 1: Neuerungen der KoV VIII
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Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen
Abgeleitete
Verwendung der RLM Allokationen
mit Bilanzierungsbrennwert
• Ausgleichsenergie
l h
• BKSALD, BKSALDNACH
• Netzkontokennzahlen
N tk t k
hl
• NKSALD und NETZKONTO0
• Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30.09.2016)
Netzkontoabrechnung (bis Gastag 30 09 2016)
• NETZKONTO0
• Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30.09.2016) Strukturierungsbeitrag (bis Gastag 30 09 2016)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH
• Untertägige Verpflichtungen (ab Gastag 1.10.2016) gg
p
g (
g
)
• BKTOL, BKTOLNACH, BKTOLUEBER, UETOL, UETOLNACH, BKKUM, BKKUMÜBER, BKKUMNACH, BKFLEX, BKFLEXNACH
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Abgeleitete Verwendung der RLM‐Allokationen
Abgeleitete
Verwendung der RLM Allokationen
mit Abrechnungsbrennwert
• Differenzmengenabrechnung
ff
b h
• Konvertierung
• BKRLMDIF, BKRLMDIFÜBER, BKRLMDIFNACH
• Bilanzkreissaldo
• Keine ZRT für Erdgas‐BK in KoV 8
f
g
BIOSALD, BIOSALDNACH
• HSALD, LSALD, KONVHL, KONVLH, BIOKONVHL, BIOKONVLH
BIOKONVHL, BIOKONVLH
• Netzkontokennzahlen
• NETZKONTO1, NETZKONTO2, ,
,
NETZSALDO1, NETZSALDO2
• Biogas‐Abrechnungszeitreihen • Netzkontoabrechnung
(ab Gastag 1.10.2016)
• BIOABRSALD, BIOFLEX, BIOFLEXMAX, BIOFLEXSALD, BIOUEBERTR
• NETZKONTO1
• Umlage
• RLMUMLÜBER
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