Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Gesundheitsamt Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a.d. Donau T el. 08431/57- 500, F AX: 08431/57- 519 Mail: [email protected] Neuburg, im Oktober 2009 Infektion mit der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1) Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in der Schule sind Erkrankungsfälle der neuen Grippe aufgetreten. Das Gesundheitsamt möchte Ihnen in aller Kürze einige Informationen an die Hand geben: Nach Auftreten der „Schweinegrippe“ im April 2009 wurden bei Erkrankten und Kontaktpersonen anfänglich sehr intensive Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Erkrankung ergriffen. Inzwischen lässt das gewonnene Wissen über den neuen Influenza- Erreger eine Strategieanpassung zu: • Die Erkrankung verläuft bei Personen ohne Risikofaktoren bisher moderat (ähnlich der jährlich in den Wintermonaten wiederkehrenden Influenza). Zu Risikopersonen zählen v.a. Schwangere, Säuglinge (und Kleinkinder bis 24 Monate), Personen ab dem 65. Lebensjahr, chronisch Kranke mit Erkrankungen der Atmungsorgane, chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Diabetes und anderen Stoffwechselkrankheiten, starke Fettleibigkeit, angeborene oder erworbene Immundefekte. • Es wird nicht mehr automatisch bei allen erkrankten Personen mit Verdacht auf Neue Influenza ein Abstrich angestrebt, sondern hauptsächlich bei Risikopersonen (oder auch Erkrankten, die z.B. in Krankenhäusern und Altenheimen Risikopersonen betreuen). Natürlich kann das Gesundheitsamt im Rahmen von Ausbrüchen in Schulen und Kindergärten eine Diagnostik zur Sicherung der Diagnose veranlassen. • Es wird vermutet, dass in diesem Winter der Erreger der Neuen Grippe die Grippeviren der letzten Jahre ersetzen wird. Da Schulkinder und Lehrer im Regelfall nicht zu den oben erwähnten Risikogruppen zählen, ergeben sich folgende geänderte, der epidemiologischen Situation angepasste Empfehlungen von Seiten des bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit: • Erkrankte Schulkinder und Lehrer mit Verdacht auf Influenza / Neue Influenza dürfen nach Genesung wieder die Schule besuchen. Das heißt, dass die / der Erkrankte einen Tag fieberfrei sein und keine typischen Grippesymptome (Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, massiver Husten etc.) mehr aufweisen soll. • Ist z.B. ein Geschwisterkind eines Schülers oder z.B. das Kind einer Lehrerin / eines Lehrers mit Verdacht auf Influenza / Neue Influenza erkrankt, so kann der Schüler / Lehrer weiterhin die Schule besuchen, solange dieser keine Grippesymptome aufweist. • Bei Vorhandensein von Risikopersonen muss ggf. individuell anders entschieden werden. • Zu grundlegenden Hygienemaßnahmen haben alle Schulen vom Kultusministerium eine Elterninformation (Stand 07.09.2009) erhalten. Auch in der Schule sollten die Lehrkräfte die Kinder immer wieder in der Durchführung dieser einfachen und sinnvollen Hygienemaßnahmen anleiten. Für die Schüler empfehlen wir: • Sorgfältige Händehygiene (gründliches Waschen mit Seife) • Niemand direkt anhusten oder anniesen; • Niesen am besten in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge • Wer trotzdem gewohnheitsmäßig in die vorgehaltene Hand niest, soll sich danach sorgfältig die Hände waschen. • Achten auf das Auftreten folgender Krankheitszeichen: Fieber und plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl mit Muskel-, Glieder- und/ oder Kopfschmerzen und Halsschmerzen oder Schnupfen bzw. Husten oder Atemnot Bei Erkrankung der Schule fern bleiben und ggf. den Arzt aufsuchen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernhard Schmid Medizinaldirektor